Stahlblechtüren
BASF Ausbildungslabor
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bauvorhaben Neubau eines Laborgebäudes mit zugehörigem Außenlagergebäude für die Ausbildung von Laboranten. Bauherr ist die BASF Wohnen + Bauen GmbH. Das neue Ausbildungslaborgebäude wird als Ersatzgebäude für das bestehende Gebäude innerhalb des Werkes der BASF errichtet. Das Baufeld für den Neubau befindet sich außerhalb des Werksgeländes der BASF SE. Lage: Brunckstraße 51 / Rückertstraße 67063 Ludwigshafen
Bauvorhaben
Das Gesamtprojekt umfasst: 1.  Ausbildungslaborgebäude mit Außenlager Beim Laborgebäude handelt es sich um einen dreigeschossigen Baukörper mit den Gesamt-Außenmaßen von ca. 59 m x 30 m, bestehend aus einem Längsriegel in Verlängerung der bestehenden Bebauung und zwei Querriegeln. Im neuen Ausbildungslaborgebäude befinden sich Labore für Biologie-, Chemie- und Physiklaboranten, Büros, Seminar- sowie Besprechungsräume, Sozialräume, Sanitäranlagen, Läger, sowie Bereitstellungsflächen. Auf der Dachebene wird eine Technikzentrale errichtet. Das Gebäude wird durch die BASF genutzt. Das Außenlager ist ein eingeschossigen Baukörper mit den Gesamt-Außenmaßen von ca. 11,75 m x 10,30 m. 2.  Außenanlagen + Feuerwehrumfahrt Um beide Gebäude herum sind die Außenanlagen mit Erschließungsflächen, Bewegungsflächen für Fahrzeuge, Parkplätzen und Grünanlagen zu errichten. 3.  Labormöbel Die Leistung des AN umfasst die Planung, Lieferung und Inbetriebnahme der Labormöbel, inklusive der notwendigen Sicherheitstechnik, Abzüge, Medien- und Elektroversorgung (von oben über Leitungstrassen und Energiezellen).
Das Gesamtprojekt umfasst:
Technische Vorschriften Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungs-verzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil- bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung.
Technische Vorschriften
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen Alle zur Leistung gehörenden Geräte, Materialien, Leitungen und dergleichen müssen für deren Verwendung zugelassen sein und Prüf- bzw. Zulassungszeichen tragen. Demzufolge sind alle notwendigen Zulassungsbescheide/ Eignungsnachweise/Prüfberichte/Sicherheitsdatenblätter/ Verarbeitungsrichtlinien und -Hinweise für die verwendeten Materialien vor Ausführung bzw. Bestellung dem GU zur Prüfung vorzulegen. Bedienungsanweisungen für technische Anlagen sowie vom Hersteller gelieferte Wartungs- und Ersatzteillisten sind grundsätzlich dem GU bei der Abnahme auszuhändigen.
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen
Folgende Unterlagen liegen bei und werden Vertragsbestandteil: Stand: 23.10.2025 14 Uhr Architekturpläne AbLab_5_ARC_ANS_NO_000_Ansicht Nord AbLab_5_ARC_ANS_OS_000_Ansicht Ost AbLab_5_ARC_ANS_SÜ_000_Ansicht Süd AbLab_5_ARC_ANS_WE_000_Ansicht West AbLab_5_ARC_GRS_00_000_Grundriss - Erdgescho Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_00_001_Grundriss - Erdgeschoss Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_03_000_Grundriss - Dachaufsi Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_03_001_Grundriss - Dachaufsicht Teil 1 AbLab_5_ARC_SN_AA_000_Schnitt A-A AbLab_5_ARC_SCH_BB_000_Schnitt B-B, Ansicht Innenhof West AbLab_5_ARC_SCH_CC_000_Schnitt C-C, Ansicht Innenhof Ost AbLab_5_ARC_SCH_DD_000_Schnitt D-D, Schnitt Technikzentrale AbLab_5_ARC_SCH_XX_004_Fassadenschnitt Sonstiges AbLab_5_ARC_TUR_XX_000_Türliste Brandschutz B2.09.06 - Brandschutzkonzept B2.09.07 - Brandschutzplaene
Folgende Unterlagen liegen bei und werden Vertragsbestandteil: Stand: 23.10.2025 14 Uhr
01 Stahlblechtüren
01
Stahlblechtüren
Vorgaben aus FLB 8.3.4 KG 334 für Außentüren Die Außentüren sind gem. Türliste (Anlage B2.09.19) zu berücksichtigen und auszuführen. Beschläge und Zubehörteile sind auf die Fenster abzustimmen. Farbton: RAL 9007 Graualuminium oder nach Wahl AG Oberlichter, Seitenteile, Einbruchschutz nach DIN EN 1627, Magnetkontakte, Klingel, Sprechanlage, Motorschloss, Panikfunktion nach EN 179 gemäß Türliste, sowie Angaben KG400.
Vorgaben aus FLB 8.3.4 KG 334 für Außentüren
Vorgaben aus FLB 8.3.4 KG 344 - Innenwandöffnungen (Türen/Fenster) Stahltüren (inklusive Brandschutz) Brandschutzanforderungen gemäß Brandschutzkonzept. 1-flügelig/2-flügelig, aus Stahl, bei Anforderungen gem. Brandschutzkonzept, Anforderungen nach amtlicher Zulassung. Türblatt: doppelwandig ca. 64 mm dick, 3-seitig gefälzt, Isolierung mit Mineralfaserplatte, Blechdicke 1,5 mm, ohne Schwelle A, fußbodenebene Zarge: Stahl-Eckzarge, Blechdicke 2,0 mm, mit 3-seitiger EPDM-Dichtung. Beschichtung der Stahlblechteile mit werkseitiger Grundierung und Zwischen/Schlussanstrich auf Baustelle, seidenmatt, deckend. Farbton: Nach Wahl AG Siehe beiliegende Türliste (Türliste Anlage B2.09.19) Ausführungshinweise (aus Kapitel Metall-Glastürelemente bzw. Holztüren): Ausführung Aus dem Betrieb des Gebäudes ergibt sich, dass alle überwachungspflichtigen Einbauteile leicht zugänglich und revisionierbar sein müssen. Alle Türen und Elemente sind für starke Nutzungsbeanspruchung auszulegen. Alle Beschläge und Antriebe müssen Objektqualität aufweisen. Alle Bauteile müssen im gesamten Projekt einheitlich verwendet werden. Insbesondere elektrische Antriebe und Obentürschließer müssen von einem Hersteller verwendet werden, um die Wartung zu vereinfachen. Alle Beschläge müssen in Objektqualität hergestellt werden. Die Materialien müssen beständig gegen alle zugelassenen Desinfektions- und Reinigungsmittel und unempfindlich gegen die meisten Säuren und Chemikalien sein. Sie müssen leicht zu reinigen sein. Unterkonstruktionen und Bänder für Türen sind so zu auszuführen, dass sie dauerhaft und ohne Erschütterung der Wandkonstruktion bedienbar sind und bleiben, hier muss von der höchsten Beanspruchung ausgegangen werden. Alle Beschläge sind in Edelstahl matt geschliffen auszuführen. Sie müssen in Objektqualität hergestellt werden. Die Materialien müssen beständig gegen alle zugelassenen Desinfektions- und Reinigungsmittel und unempfindlich gegen die meisten Säuren und Chemikalien sein. Sie müssen leicht zu reinigen sein. Türmaße Als Türmaße sind in der Türliste Türrohbaumaße (ca. Angaben) angeben und als Mindestbreite einzuhalten. Bei Anlagen mit Seitenteilen, Oberlichtern, etc. sind die Gesamtanlagenmaße angegeben. Die Türflügelmaße sind hier aus der Darstellung in den Grundrissen zu entnehmen. Die angegebenen Höhenmaße beziehen sich auf Oberkante Fertigfußboden. Die lichten Mindestdurchgangsmaße sind eigenverantwortlich durch den AN entsprechend den Anforderungen der Brandschutzkonzeptes und der Normen, sowie Wünschen durch AG zu gewährleisten. Bei Anlagen mit Oberlichtern, bzw. Blenden mit einem größeren Nennmaß der Anlagenhöhe sind die lichten Durchgangshöhen ungefähr gleich zu den Türen ohne Oberlichter auszuführen. Die erforderlichen lichten Durchgangsbreiten sind zwingend unter Berücksichtigung von einstehendem Türblatt und Türgriff einzuhalten. Die Türen sind 1- und 2-flügelig vorgesehen. Die Türteilung ist mittig vorzusehen, in den schmaleren Flurbereich sind die Türen asymmetrisch geteilt, um eine Mindestdurchgangsbreite des Gangflügels von 1,00 m zu ermöglichen. Verglasung Brandschutzglas entsprechend Brandschutzanforderung gemäß Zulassungsbescheid als Klarglas sowie bis mind. 2 m Höhe als beidseitiges Sicherheitsglas nach DIN 1259 und Verbundsicherheitsglas nach DIN EN ISO 12543, Glasdicken nach statischen Erfordernissen. Das angebotene Brandschutzglas muss grundsätzlich für Beklebung mit selbstklebenden Folien aus PVC oder PET mit max. Dicke von 250 mm zugelassen und geeignet sein. Die Verglasungsrichtlinien sind zu beachten. Die Abdichtung der Verglasungen und/oder Ausfachungen erfolgt mit äußeren und inneren EPDM-Dichtungen. Glasleisten stumpf gestoßen. Erforderlicher Glastyp jeweils gemäß Anforderungen und Abmessungen des jeweiligen Elements. Elemente mit reiner Rauchschutzanforderung bzw. ohne Brandschutzanforderung sind mit einer Verglasung aus Verbundsicherheitsglas auszuführen. In der Türliste sind entsprechende Infos hinterlegt. Anschlussfugen Seitliche und obere Anschlussfugen zwischen Rahmen und Unterkonstruktion gemäß Zulassung, Hohlraumhinterfüllung mit festgestopfter Mineralwolle, nicht brennbar. Einschl. dauerelastischer, rauchdichter Verfugung aller Anschlussfugen zwischen Zarge und Baukörper mit Fugenmaterial auf Silikon-Basis in Brandschutzqualität, Farbton: wie Profil Schloss Rahmeneinsteckschloss als Riegel-Fallenschloss mit Wechselvorrichtung, mit 9 mm Vierkantnuss, mit Antipanikfunktion, gemäß Türliste und gemäß Fluchtwegeplanung, vorgerichtet für Profilzylinder der Schließanlage, geschlossener Kasten, Stulp aus nicht rostendem Edelstahl. 2-flüglige Türen zusätzlich mit Treibriegelschloss und verdeckt liegendem Gestänge im Standflügel-Profil sowie Bodenhülse aus Edelstahl. Funktionsbeschreibung (Vollpanikfunktion): Im abgeschlossenen Zustand wird im Panikfall durch Betätigen des Treibriegels zwangsläufig auch der Gehflügel geöffnet. Die Entriegelung erfolgt über Treibriegel und Treibstange durch den im Standflügel eingebauten Gegenkasten. Die Zwängungsfreiheit der 2-flügligen Tür bei gleichzeitiger Öffnung beider Flügel ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Türbeschlag, Anschluss Kartenleser (offline/online-Wandleser Leistung des AG), E-Öffner, Motorschloss gem. Türliste Panikfunktion für alle Türen in Fluchtwegen Bänder Dreiteilige Rollentürbänder bzw. nur bei T90: dreiteilige Aufsatztürbänder, jeweils mit 3-facher Nachstellmöglichkeit (dreidimensional) für höchste Beanspruchung, verdeckt befestigt, mit Sicherungsbolzen, Bandtyp für ein späteres Einhängen der Türen geeignet, Oberflächen: Edelstahl bzw. nur bei T90: Aluminium, Anzahl entsprechend Türgröße / Türgewicht, mind. 3 Stück je Türflügel. Türdrücker Ausführung als Drücker/Drücker oder Drücker/Knauf entsprechend Türliste. Rahmentür Drückergarnitur in Feuerschutzausführung, Oberflächen: Aluminium, matt, Benutzungskategorie Klasse 4 EN 1906. Drücker innen und außen mit ovalen Rosetten, Drückerform U-förmig gebogen und abgekröpft, Drücker aus Rundrohr, Durchmesser 20 mm, Drücker-Gesamtlänge: ca. 160 mm, Tiefe: ca. 55 mm (am umgebogenen Ende), Drückerende gerade geschlossen. 2-flüglige Türen zusätzlich mit entsprechendem Standflügel-Drücker mit ovaler Rosette. Ausführung analog zur Herstellerserie des Drückers. Die Beschläge müssen die Anforderungen an Notausgänge/ Fluchtwege gemäß DIN EN 179 erfüllen und entsprechend zusammen geprüft sein sowie den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (GUV) der öffentlichen Hand entsprechen. Fabrikat: FSB AGL, Modell 1016, Aluminium o. glw. Bodendichtung Bodendichtungen als automatische Senkdichtung. Minimaler Öffnungswinkel: Ein Öffnungswinkel der Türen von mind. 90° ist grundsätzlich zu gewährleisten. Gem. Brandschutzanforderung aus Brandschutzkonzept Obentürschließer (Ausführung bei Angabe OTS in Türliste) Das Erfordernis von Türschließern ist entsprechend den Brandschutzanforderungen und den Eintragungen der Türliste zu berücksichtigen. Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154, beschichtet Farbe nach Wahl AG, mit stufenlos einstellbarer Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Endschlag über Ventil stufenlos einstellbar, hydraulisch kontrollierte Öffnungsdämpfung, Größe entsprechend Türgewicht, inkl. Befestigungszubehör und Montageplatte, bei Türflügelbreiten bis einschl. 1,25 m in barrierefreier Ausführung mit stark abfallendem Öffnungsmoment für Öffnen der Tür mit geringem Kraftaufwand unter Einhaltung der nach DIN 18040 max. zulässigen Bedienkräfte, bei 2-flügligen Türen zusätzlich mit in Gleitschiene integrierter mechanischer Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158, über ein von der Schließerhydraulik unabhängiges Schubstangen- Klemm- System mit Überlastsicherung, Türschließer mit durchgehender Bekleidung. Feststellanlage (Ausführung bei Angabe Offenhaltung in Türliste) Obentürschließer für Brandschutztüren mit Gleitschiene wie zuvor beschrieben, jedoch mit Feststellanlage und Rauchmeldezentrale, allgemein bauaufsichtlich zugelassen vom DIBt, Berlin, für die Verwendung an Brandschutztüren, einschl. Abnahmeprüfung der Feststellanlage und dauerhaftes Anbringen des Zulassungsschildes. Elektromechanische Feststellung stufenlos von 80° bis 180° auf exakten Punkt einstellbar. Bei „Ja, Magnete“ in Türliste sind Haftmagnete vorzusehen. Feststellung bei 2-flügligen Türen in beiden Flügeln, geprüft nach DIN EN 1155, einschl. 1 Stück Handauslösetaster, roter Schalter mit der Aufschrift "Feuerschutzabschluss schließen", einschl. integrierter Rauchmeldezentrale in Sturzmontage mit integriertem Netzteil und optischem Rauchmelder zur Ansteuerung der Feststellanlage, mit Anschlussmöglichkeiten für weitere Rauchmelder, potentialfreier Wechselkontakt, Anschluss 230 V AC, Ausgangsspannung 24 V DC, mit durchgehender Bekleidung, einschl. elektrischer Verdrahtung und Inbetriebnahme aller zum Türschließer und Feststellanlage gehörenden Komponenten einschl. Rauchmeldezentrale, Kabelführung verdeckt (Kabelkanal in Zargenprofil eingelegt). Für die Feststellanlagen sind in Abhängigkeit von der Sturzhöhe etc. ggf. zusätzliche Rauchmelder gemäß der DIBT-Richtlinie für Feststellanlagen vorzusehen.
Vorgaben aus FLB 8.3.4 KG 344 - Innenwandöffnungen (Türen/Fenster)
Vorgaben aus FLB 3.6.1 Schallschutz Der Schallschutz ist entsprechend den eingängigen Vorschriften auszuführen. Die Vorgaben der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sind als Mindestwerte einzuhalten.
Vorgaben aus FLB 3.6.1 Schallschutz
Vorgaben aus FLB 3.6.3 Wärmeschutz Die aktuell gültigen GEG-Vorschriften sind einzuhalten. Ein Passivhaus-Standard ist nicht vorgesehen. Alle erforderlichen Nachweise, wie z.B. Wärmebrücken- berechnungen und die gutachterliche Begleitung für die Baugenehmigung und Abnahme werden vom AN erstellt, bzw. durchgeführt. Wärmedurchgangskoeffizient UD <= 1,3 W/m²K Für Pos. 1.1.10 und 30 ist ein UD <= 1,5 W/m²K möglich.
Vorgaben aus FLB 3.6.3 Wärmeschutz
Vorgaben aus FLB 3.6.4 Feuchteschutz Bauwerksabdichtungen sind gemäß den Anforderungen der DIN 18531 bis 18533 auszuführen. Die Abdichtungssysteme sind auf die erforderlichen Anforderungen abzustimmen, zu planen und auszuführen. Planung und Ausführung sind Leistung des AN.
Vorgaben aus FLB 3.6.4 Feuchteschutz
Hinweis zur Abdichtung Alle Außenbauteil-Positionen verstehen sich inkl. fachgerechter Abdichtung zu den umgebenden Bauteilen. Insbesondere DIN EN 12207, DIN EN 12208 und DIN EN 12210 für Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und Windlast sowie die IVD-Merkblätter vom Industrieverband Dichtstoffe e.V. sind zu beachten.
Hinweis zur Abdichtung
Vorgaben aus FLB 3.7 Barrierefreiheit Das Laborgebäude ist barrierefrei gemäß den Anforderungen der DIN 18040, Teil 1 zu errichten. Ein rollstuhlgerechter Ausbau aller Räume ist nicht erforderlich. Im Außenlager ist keine Barrierefreiheit erforderlich, jedoch könnten auch diese Bereiche mittels Rollstuhls befahren werden.
Vorgaben aus FLB 3.7 Barrierefreiheit
Vorgaben aus B2.08 - Bemusterungsliste KG               Bauwerk          Anzahl     Bemusterung mit                                                          Handmustern 344     Innentüren (Oberflächen) 3 Farb-/Materialmuster 344     Türbeschläge                  1 je Beschlagsart 344     Türstopper                1 je Beschlagsart Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise der Fenster-Positionen einzurechnen.
Vorgaben aus B2.08 - Bemusterungsliste
Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept 7.1.5 Türen in Rettungswegen Türen im Zuge des 1. Rettungsweges werden in Fluchtrichtung aufschlagen. Türen im Verlauf von Rettungswegen werden sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen im Gefahrenfall auf die Nutzung des entsprechenden Fluchtweges angewiesen sind. Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungseinrichtung gut erkennbar und an zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere  Entriegelungshebel bzw. -knöpfe zur Handbetätigung von automatischen Türen), sowie dass die Betätigungsart leicht verständlich und das Öffnen mit nur geringer Kraft möglich ist. Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür im Gefahren-fall unmittelbar von jeder Person geöffnet werden kann. Es wird sichergestellt, dass die Notausgänge in dem Gebäude immer freigehalten werden (z.B. Kennzeichnung am Boden). Notausgänge und Notausstiege, die von außen verstellt werden können, werden auch von außen gekennzeichnet und durch weitere Maßnahmen gesichert, wie z. B. durch die Anbringung von Abstandsbügeln für Kraftfahrzeuge. 7.1.7 Elektrische Verriegelungen Elektrische Verriegelungen an Türen im Zuge von Rettungswegen (Ausgangs- und Zugangssicherungen) werden  den bauaufsichtlichen Anforderungen an elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen entsprechen. Es  werden nur Verriegelungs-Systeme eingebaut, die einen Eignungsnachweis einer sachverständigen Stelle (Baumusterprüfung) besitzen, der in Abschrift der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt wird. Ausgangs- und Zugangssicherungen werden Rettungswege und Angriffswege der Feuerwehr nicht behindern. Für jedes Verriegelungs-System wird ein Prüfbuch angelegt, in welchem sich das Prüfzeugnis der Baumusterprüfung, sowie Formblätter befinden, auf denen Reparaturen, Wartungen und Prüfungen eingetragen und nachgewiesen werden. 7.3 Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) 7.3.1 Einbaubestimmungen Feuerschutzabschlüsse  (Brandschutztüren)  dürfen  in  die  nach der Norm bzw. des Verwendbarkeitsnachweises der Tür vorgesehenen Wände eingebaut werden. Die Einbaube-stimmungen der Zulassungsbescheide, Verwendbarkeits-nachweise sowie der Einbau-, Montage- und Betriebsanleitung sind genauestens zu beachten und durch eine Bescheinigung des Ausführenden nachzuweisen. Es dürfen nur Feuer und Rauchschutztüren (Drehflügelabschlüsse) eingebaut werden die mit einer Prüfzyklenanzahl für die Dauerfunktionsprüfungen  C5 (200.000 Zyklen) geprüft wurden. Sonstige Feuerschutz-/ Rauchschutz-abschlüsse (z. B. Klappen, Tore) müssen mit einer Prüfzyklenanzahl für die Dauerfunktionsprüfungen C2 (10.000 Zyklen) geprüft sein. Der Nachweis wird durch Vorlage des entsprechenden Zulassungsbescheides vom Deutschen Institut für Bautechnik gegenüber der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wandbauart, Türzarge und Türblatt müssen gemeinsam der Zulassung entsprechen. Hinweis zum Einbau von Feuerschutzabschlüssen (Brandschutztüren): Dieses Brandschutzkonzept sieht feuerhemmende Türen in  hochfeuerhemmenden Wänden vor. Sofern im Verwendbarkeitsnachweis der zur Ausführung vorgesehenen Brandschutztür der Einbau ausschließlich in feuerbeständigen Wänden geregelt ist, ist die jeweilige Wand zumindest im Einbaubereich der Tür feuerbeständig auszuführen. Feuerschutzabschlüsse  (Brandschutztüren)  werden  mit  Blind-  oder  Schließzylindern auszustatten. Der Feuer- und/ oder Rauchschutzabschluss darf mit einer für den Feuer- und/ oder Rauchschutzabschluss geeigneten  Feststellanlage ausgeführt werden, deren Anwendbarkeit nachgewiesen ist, z. B. durch eine allgemeine Bauartgenehmigung. 7.3.2 Türschließer, Schließfolgeregler Türschließer oder Federbänder von Feuerschutzabschlüssen oder rauchdichten Türen werden nach dem Einbau so eingestellt, dass die Türen, gemäß den Angaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, mit der Schlossfalle in die Zarge einrasten. 2-flüglige Feuerschutzabschlüsse oder rauchdichte Türen werden mit bauaufsichtlich zugelassenen Schließfolgereglern versehen. 7.3.3 Wartung Um die ordnungsgemäße Funktion der Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Brand- und Rauchschutztüren)  sicherzustellen, werden diese nach den Verwendbarkeitsnachweisen (Zulassung, Einbau- und Wartungsanleitung)  jährlich gewartet. Für die fachgerechte  Wartung und Instandhaltung dieser Feuer- und Rauchschutzabschlüsse ist der Bauherr/ Betreiber verantwortlich. Die Wartungen sind zu dokumentieren. 7.3.4 Feststellanlagen Feststellanlagen zur Verwendung innerhalb von Gebäuden für Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse und  Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen sowie andere Abschlüsse, die die Eigenschaft „selbstschließend“ aufweisen, müssen die Anforderungen der Rheinland-Pfälzischen Verwaltungsvorschrift Technische  Baubestimmungen (VV  TB  RP) Anhang 4 entsprechen. Sofern der Feuer- und/oder Rauchschutzabschluss bereits herstellerseitig mit einer Feststellvorrichtung ausgestattet ist,  wird diese den Bestimmungen des Anwendbarkeitsnachweises,  z.B. der allgemeinen Bauartgenehmigung der verwendeten Feststellanlage entsprechen. Die Feststellanlagen sind  vom Betreiber entsprechend den Verwendbarkeitsnachweisen (Zulassung, Einbau- und Wartungsanleitung) ständig betriebsfähig zu halten auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Die Überprüfung ist zu dokumentieren und vom Betreiber aufzubewahren. Weiterhin ist der Betreiber verpflichtet, in Abständen von maximal 12  Monaten eine Prüfung der Feststellanlage auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die jährliche Prüfung/ Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt  werden. Die Überprüfung/Wartung ist zu dokumentieren und vom Betreiber aufzubewahren. 7.3.5 Dichtschließende Türen Türen sind dann dichtschließend oder schließen dicht, wenn sie formstabile Türblätter haben und mit dreiseitig umlaufenden dauerelastischen Dichtungen ausgestattet sind, die aufgrund ihrer Form (Lippen-/Schlauchdichtung) und des Dichtungsweges bei geschlossenen Türen nach dem Einbau sowohl an den Zargen als auch an den Türflügeln anliegen. Türblätter sind dann formstabil, wenn sie geschlossen sind und Verformungen 4 mm, bezogen auf die Türblattebene in Längsrichtung (im Sinne von RAL-GZ 426/1), aufweisen.
Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept
Vorgaben zu Schnittstellen benachbarter Gewerke Die Verkabelung im Gebäude erfolgt bauseits durch NU Elektro. Folgende Leistungen sind vom NU Stahlblechtüren zu erbringen, die Kosten sind in die EPs der Tür-Positionen einzurechnen: - Abstimmung mit dem NU Elektro - Anschlüsse Stromverbraucher (elektr. Türen, Türen mit    Feststellanlage, etc.): Auflegen Elektrokabel - Inbetriebnahme - Rauchmelder bei betrieblich offen stehenden Türen - Einbruchmeldeanlagen Lieferung Kontakte Türen - Einbruchmeldeanlagen Einbau Kontakte Türen    einschl. Kabel aus Rahmen - RS-Türen Einbau und Inbetriebnahme
Vorgaben zu Schnittstellen benachbarter Gewerke
Sonstige Vorgaben für Türen Die Vorgaben aus Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind einzuhalten, insbesondere A1.7 Türen und Tore A2.3 Fluchtwege und Notausgänge.
Sonstige Vorgaben für Türen
Fabrikate des Bieters Fabrikat Türen: ...................................................................................................... Fabrikat Türgriffe: Vorgabe: FSB AGL, Modell 1016, Aluminium o. glw. ......................................................................................................
Fabrikate des Bieters
01.01 Stahlblechtüren außen ohne Brandschutz
01.01
Stahlblechtüren außen ohne Brandschutz
01.02 Stahlblechtüren innen mit Brandschutz
01.02
Stahlblechtüren innen mit Brandschutz