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Projektbeschreibung Objekt: Neubau WM Base Zentralverwaltung
und Umbau Werk 4
in 49090 Osnabrück
Pagenstecherstraße 130-134
Bauherr: WM SE
Pagenstecherstraße 130-134
49090 Osnabrück
Projektbeschreibung:
Neubau der Zentralverwaltung mit Betriebsrestaurant, Umbau Werk 4 mit neubau Clubraum und Garagen sowie die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes Werk 4.
DGNB-Silber-Zertifizierung.
Porr Hochbau West GmbH
Ansprechpartner-
Technik: Herr Mosler
Telefon: 0251 7601 463
E-Mail: denis.mosler@porr.de
Projektbeschreibung
Anlagen zur Ausschreibung: Anlagen zur Ausschreibung
Grundrisse, Ansichten, Schnitte
FLB
Anlagen zur Ausschreibung:
Vorbemerkungen: Grundlage des Angebotes sind die zur Zeit gültigen DIN-Normen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die VOB/C, die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen jeweils in neuester Fassung, die Forderungen und die Planung des Bauherren bzw. Architekten, Fachingenieuren mit Freigabevermerk einschl. der geprüften Berechungen und Anlagen,das Leistungsverzeichnis mit seinen Anlagen.
Es gelten die "Anerkannten Regeln der Technik", so insbesondere:
DIN 18355 Tischlerarbeiten etc.,
Im Leistungsverzeichnis nicht beschriebene Leistungen, die zur Vollständigkeit einzelner Bauleistungen oder Konstruktionen erkennbar erforderlich, notwendig, oder üblich sind, sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Für die konstruktive Ausbildung und richtige Dimensionierung ist der AN allein verantwortlich.
Hat der Bieter Bedenken zu der vorgesehenen Art der Ausführung in konstruktiver, technischer oder sonstiger Hinsicht, so hat er diese mit Abgabe des Angebotes geltend zu machen.
Sämtliche nachfolgenden Leistungspositionen verstehen sich als Komplettleistung aus Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbau auf der Baustelle, in fertiger Arbeit, entsprechend v.g. Grundlagen und Anlagen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich anders beschrieben.
Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine gesonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforderlich sind.
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Darüber hinaus ggf. erforderliche Gerüste sind Sache des AN (NU), wenn nicht nachfolgend explizid anders beschrieben.
Arbeitsschutzmaßnahmen zur Einhaltung der UVV sind nach Angabe der Bauleitung bzw. des Sicherheitskoordinators einzuhalten und auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise dieses LV´s einzukalkulieren, sofern nicht nachfolgend als Leistungsposition aufgeführt.
Eignungsnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, und Technische Datenblätter sind auf Anforderung der Bauleitung kostenlos beizubringen.
In den einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertigen, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind einzurechnen, auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Alle erforderlichen Hilfs-, bzw. Befestigungsmittel, die für die fachgerechte Montage erforderlich werden, sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Die Werk- und Montageplanung sowie Übersichts-Verlegepläne gehört zum Leistungsumfang des AN und sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen und von dieser freigeben zu lassen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss vom AG freigegeben sein.
Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen den DIN -Gütebestimmungen und den Maßnormen entsprechen und sind entsprechend den Herstellervorschriften zu verarbeiten.
Es sind möglichst nur Materialien zu verwenden welche dem angebotenen Herstellersystem entsprechen, bzw. vom Hersteller für die betreffende Art der Ausführung vorgesehen bzw. zugelassen sind. Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten.
Die Verwendung verschiedener System-Fabrikate auf einer Baustelle ist nicht zulässig.
Das örtliche Aufmaß gehört zum Leistungsumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Für die Ausführung der Leistungen sind vorrangig die freigegebenen Architektenpläne bindend.
Nachfolgend angegebene Maße sind Rohbaumaße aus der Grundrissplanung.
Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung, Ablauf der Arbeiten oder dergleichen, sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet.
Ebenso obliegt der Schutz vorhandener Bauleistungen (wie z.B. Fenster und Türen) dem AN. Der AN führt angemessene Maßnahmen hierzu durch. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, wenn nicht anders beschrieben.
Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis zu Herstellersystemen, Produkten, Fabrikaten, Typen, etc., sind bindend, sofern nicht jeweils der Zusatz "oder gleichwertig" (bzw. "o.glw.") angeführt ist und eine vollständige Bieterangabe hierzu mit dem Angebot erfolgt.
Abweichungen im Angebot des Nachunternehmers von der geforderten Leistung sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen.
Sofern eine Leistungsposition gänzlich oder in Teilen aus technischen oder anderen Gründen nicht ausführbar sein sollte, ist diejenige Leistung anzubieten, welche dem betreffend erkennbaren Leistungsziel am nächsten kommt. Entsprechende Abweichungen und Gründe hierfür sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Vorbemerkungen:
DGNB-Forderungen DGNB-Silber-Zertifizierung
Beschichtungen auf Holz im Innenbereich (Nr.21 / Nr. 27 / Nr.30b / Nr.31 / Nr.45 Kriterienmatrix)
Oberflächenbeschichtungen auf Holzflächen wie Parkett, Treppen, Vertäfelungen müssen den GISCODE W1/2+ oder W1/DD bzw. W2/DD+ tragen und EMICODE EC1Plus sein. Im gesamten Innenraum dürfen keine chemischen Holzschutzmittel eingesetzt werden.
Filmgeschützte Holzlasuren für Fenster dürfen nur zulässige Wirkstoffe nach 528/2012/EG enthalten, ansonsten keine Verwendung von Bioziden Wirkstoffen.
Flammhemmend und biozid ausgerüstete Produkte zum Holzschutz und in Holzwerkstoffen dürfen nur einen Bor-Gehalt < 0,1% enthalten.
Öle/Wachse mit GISCODE Ö 10+ oder O10/DD und EMICODE EC1Plus.
Holz allgemein
Für alle Holzprodukte und Holzwerkstoffe wie Innentüren, Sockelleisten, Parkett, Teeküchen etc. sind FSC- / PEFC- Zertifikate und die dazugehörigen Lieferscheine mit COC-Nummer (Chain of Custody) vorzulegen.
Beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe müssen einen Formaldehydgehalt von <0,10ppm aufweisen.
Produkte aus Holzwerkstoffen müssen ein VOC-Emissionswerte nach 28 Tagen <= DE-ZU 76 aufweisen.
Acryl- / Silikondichtstoffe (Nr.12 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffinegehalt < 0,1 % und EMICODE EC1 oder VOC<1% aufweisen.
Kleber PU/SMP (Nr.11 Kriterienmatrix)
Zu verwenden sind bei den silanmodifizierten Polymer-Klebstoffen ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und mit EMICODE EC 1Plus.
DGNB-Forderungen
01 Sanitärtrennwände
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Sanitärtrennwände
01.01 Sanitärtrennwände
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