00 Vorbemerkungen
01 Allgemeine Baubeschreibung* Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung
Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe ausreichend über die örtlichen Gegebenheiten und Verkehrswege zu informieren.
Ein Besichtigungstermin vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Umbau und Sanierung der best. Pflegeeinrichtung in Eigentumswohnungen, Bahnhofsallee 10, 61231 Bad Nauheim
Der Bauherr beabsichtigt das best. Gebäude, mit denkmalgeschützter Fassade, Baujahr 1895, Bahnhofsallee 10 in Bad Nauheim mit der ehemaligen Nutzung als Pflegeeinrichtung zu sanieren. Es sollen nach Umbau 23 Miet- oder Eigentumswohnungen entstehen.
Geplant ist, dass die Zufahrt auf das Gelände von der Ernst-Moritz-Arndt-Straße und die Ausfahrt auf die
Bahnhofsallee erfolgen soll. lm Hofbereich werden 12 PKW-Stellplätze vorgesehen.
Acht Fahrradstellplätze sind auf dem Außengelände angeordnet, die restlichen befinden sich im
Kellergeschoß und sind über die Rampe und den Keller-Seiteneingang im Westen zu erreichen.
Auf der Ostseite, von der Ernst-Moritz-Arndt-Straße aus, wird links neben dem Haupteingang eine Rampe für Behinderte neu erstellt.
Die Wohnungen erhalten auf der Hofseite sowie auf der Bahnhofsallee und der Ernst-Moritz-Arndt-Straße im 3. Obergeschoss neue Balkone.
Eine Wohnung im Dachgeschoss erhält auf der Westseite eine neue Loggia.
Die Geländer der Balkone und Loggia erhalten endbeschichtete Metallstäbe.
lm 3. Obergeschoss sollen zwei Gauben, gemäß den historischen Gauben, ergänzt werden.
Der neue Anbau wird in KS + WDVS erstellt. Die neuen Dachflächen erhalten als Deckung Naturschiefer. Dachrinnen und Fallrohre in Zink.
Bestehende Fenster werden ausgetauscht. Bestandsfenster und neue Fenster in Holz, Farbe nach Abstimmung mit der Denkmalpflege, mit Unterteilung wie in den Ansichten dargestellt. Oberlichter mit Kippfunktion.
Im Dachgeschoss wird Raumseitig eine Dämmung eingebaut. Es ist, zentral im Gebäude, ein neuer Aufzug vorgesehen.
01 Allgemeine Baubeschreibung*
02 Leistungsumfang Allgemeines
Angebotsgrundlage und Vertragsbestandteile werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind.
Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben.
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung betriebs- und funktionsfähig herzustellen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind vor Angebotsabgabe dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Weiterhin gelten alle Regeln und Bestimmungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz. Die Landesbauordnung ist einzuhalten.
Anfallende Planungsleistungen durch eine andere als die vorgeschlagene Ausführungsart, die aufgrund Umplanung oder Änderungen durch den Auftragnehmer verschuldet sind, sind Sache des Auftragnehmers und gehen zu dessen Lasten, einschließlich der dadurch ggf. anfallenden Prüfgebühren.
03 Unterlagen und Pläne zur Kalkulation * Neben dem Leistungsverzeichnis sind Übersichtspläne/ Grundrisse/ Schnitte/ Detailpläne/ Skizzen und/ oder weitere Dokumente wie z.B. Gutachten oder Bemessungen als Ergänzung zum Textteil beigefügt (Aufzählung beispielhaft).
03 Unterlagen und Pläne zur Kalkulation *
04 Bautagesberichte Vertragsbestandteil und nicht besonders vergütet:
Erstellung von Bautagesberichten, mit der Eintragung der täglichen Aktivitäten und besonderen Vorkommnisse als lückenlose Dokumentation des Bauablaufes und Baufortschrittes, als Bestandteil der Bauakte.
Die Berichte sind arbeitstäglich anzufertigen und jeweils 1 x wöchentlich dem AG/ Objektüberwachung im Original zu übergeben.
Eine Gegenzeichnung erfolgt nicht.
05 Dokumentations -und Bestandsunterlagen Vertragsbestandteil und nicht besonders vergütet:
Folgende Dokumentationsunterlagen sind beispielhaft vom AN zu erstellen und vor der Abnahme in Digitalfassung (alle Dokumente, geordnet, auf CD im PDF und DWG Format) der Bauleitung des AG vorzulegen.
- Werk- und Montagepläne, Verlegepläne Revisionsplanunterlagen, farbig, DIN Faltung im Originalformat
- Übereinstimmungserklärungen,
- Errichterbescheinigungen,
- Fachbauleitererklärungen,
- Fachkundenachweise,
- Hersteller- Gütenachweise,
- Zulassungen, Prüfzeugnisse wesentlicher verwendeter Bauprodukte,
- Betriebs- und Bedienungsanleitungen,
- Wartungs- und Pflegeanleitungen,
- Entsorgungsnachweise,
- Bautagesberichte,
- Fotodokumentation,
- Aufmaßpläne
- technische Unterlagen der eingebauten Bauteile
Die zu verwendenden Produkte müssen unabhängig der obigen Dokumentationszusammenstellung vor Ausführung als Datenblatt übergeben werden.
05 Dokumentations -und Bestandsunterlagen
06 Fachbauleitung Der AN übernimmt die Fachbauleitung. Der Fachbauleiter ist vor Ausführung namentlich zu benennen. Vor Abnahme ist die Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung zu
übergeben.
07 Objektüberwachung Die Fachbauleitung des AN hat die Objektüberwachung dahin gehend unaufgefordert zu unterstützen und an den wöchentlichen Koordinationsbesprechungen teilzunehmen.
Eventuelle Rückfragen zur Planung oder Ausführung sind grundsätzlich durch die Fachbauleitung direkt mit den jeweiligen Planern zu führen und in den Bautagesberichten zu dokumentieren.
Die Objektüberwachung ist in Kenntnis zu setzen.
08 Planversand Der AN erhält die eingestellten Pläne digital und nicht in Papierform.
Die zusätzlichen Pläne in Papierform, die für die termingerechte Durchführung der Leistung des Auftragnehmers notwendig sind, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten z.B. über einen Reproservice zu bestellen, selber auszudrucken oder auf andere Weise zu vervielfältigen.
Im Rahmen der Baufortschreibung ist mit Planindizes bei der Ausführungsplanung, Schal- und Bewehrungsplanung, oder dergleichen auszugehen. Eine Zusatzvergütung erfolgt nicht.
9 Schriftverkehr / Datenübergabe Schriftverkehr
Der Schriftverkehr an den Auftraggeber (AG) ist über die Bauüberwachung und eine festgelgte Mailadresse zu führen. Der Schriftverkehr erfolgt in der Regel ausschließlich digital.
Angebote und Abrechnung
Alle Angebote sind durch den Auftragnehmer (AN) digital als PDF sowie als bepreiste GAEB Datei einzusenden.
Abrechnungsunterlagen sind durch den Auftragnehmer (AN) ebenfalls digital als PDF und als REB konforme Abrechnungsdatei (DA11) einzureichen.
Die betrifft auch etwaige Protokolle, Mängeldokumentationen, o. dgl.
Bürgschaften sind im Original dem AG und in Kopie der Bauüberwachung zu übermitteln. Gewährleistungsbürgschaften sind unbefristet auszustellen.
9 Schriftverkehr / Datenübergabe
10 Arbeitsstätten Baustelleneinrichtung, Baustellenverkehr
Der Auftragnehmer hat seine Baustelle auf den von der Bauleitung zugewiesenen Flächen einzurichten. Das Parken im öffentlichen Raum ist auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend in Abstimmung mit der Bauleitung auf die Baustelle zu bringen. Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Die Baustelle ist durchgehend sauber und ordentlich zu halten.
Unterkünfte, soziale Anlagen usw.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere die in Bezug zu Baustellen stehenden Kapitel, umgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle Mittel und Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu unterhalten.
Alkohol, Drogen, Rauchen
Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmißbrauch besteht, unverzüglich von der Baustelle abzuziehen. Die Bauleitung und der SiGeKo sind berechtigt, solche Personen von der Baustelle zu verweisen.
!! Im Gebäude besteht Rauchverbot !!
11 Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers Die Planvorlage des AN hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG und dem Architekten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Planprüfung und der Materialdisposition nicht gefährdet werden.
Die Pläne sind digital im pdf- und dwg- Format den Architekten rechtzeitig, spätestens jedoch 3 Wochen vor Beginn der Produktion bzw. Ausführung zur Prüfung vorzulegen.
Tragwerksrelevante Themen sind eigenverantwortlich dem Tragwerksplaner und dem Prüfstatiker vorzulegen. Im Schriftverkehr müssen die Objektüberwachung des AG und die Architekten des AG im Verteiler sein.
Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag, den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf der Grundlage der Planung anzufertigen. Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV
entsprechenden Ausführung nötig sind, in Form von maßstabsgerechten Konstruktionszeichnungen mit allen erforderlichen Angaben festzulegen.
Werden von den Architekten, oder Tragwerksplaner (bei statisch relevanten Plänen) Korrekturen vorgenommen, so hat der Auftragnehmer diese in seinen Originalen zu übernehmen und danach digital im pdf - und dwg-Format vorzulegen.
Die Fertigung und Montage darf erst nach gestalterischer Freigabe durch den Erfüllungsgehilfen des AG aufgenommen werden.
11 Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers
01 Baustelleneinrichtung
01.01 Aufenthaltsräume und Sanitäranlagen
Aufenthaltsräume und Sanitäranlagen
01.02 Baustelleneinrichtung AN
01.03 Bautreppen
01.04 Bauwasser- und Baustrom (TGA)
Bauwasser- und Baustrom (TGA)
01.05 Schutz von Bauteilen und Öffnungen
Schutz von Bauteilen und Öffnungen
01.06 Sonstiges
02 Abbrucharbeiten
02.01 Gebäude als Totalabbruch
02.02 Außenanlage Belagsflächen
Außenanlage Belagsflächen
02.03 Außenanlage Anbauten/Einbauten
Außenanlage Anbauten/Einbauten
02.04 Außenwand Bekleidungen
02.05 Holz-/Kunststoff-Fenster- und Außentüren
Holz-/Kunststoff-Fenster- und Außentüren
02.06 Metallbauelemente
02.07 technische Anbauteile
02.08 Bodenplatten und Podeste
02.09 Innenwände und Wandöffnungen
Innenwände und Wandöffnungen
02.10 Wand-Deckendurchbrüche Technik
Wand-Deckendurchbrüche Technik
02.11 Ausfachungen und Decken
03 Erdarbeiten
03.01 Baugrube Anbau
03.02 Bestandsbauwerk Freigraben
Bestandsbauwerk Freigraben
03.03 Erdaushub innerhalb des Bauwerkes
Erdaushub innerhalb des Bauwerkes
04 Mauerwerkswände
04.01 Aufzugswände
04.02 Anbau
04.03 Ausbau Mauerpfeiler
04.04 neue Innenwände / Öffnungen schließen
neue Innenwände / Öffnungen schließen
04.05 Öffnungen, Nischen, Schlitze ausmauern
Öffnungen, Nischen, Schlitze ausmauern
04.06 Stürze / Träger, Auflager, Auf-/Ausmauerung
Stürze / Träger, Auflager, Auf-/Ausmauerung
04.07 Öffnungen und Stürze
05 Betonarbeiten
05.01 Unterfangung
05.02 Fundamente
05.03 Bodenplatte
05.04 Wände
05.05 Schachtwände / Unterfahrten
Schachtwände / Unterfahrten
05.06 Stürze
05.07 Betonstützen
05.08 Unterzüge/Überzüge
05.09 Ringanker Aufzug
05.10 Decke über Aufzug
05.11 Decke / Zwischendecke im ehem. Trh
Decke / Zwischendecke im ehem. Trh
05.12 Decke / Zwischendecke Ergänzung im Bereich Aufzug
Decke / Zwischendecke Ergänzung im Bereich Aufzug
05.13 Decke / Zwischendecke Anbau
Decke / Zwischendecke Anbau
05.14 Treppe im 3.Obergeschoss
05.15 Alte Unterfahrten
05.16 Lichtschächte
06 Stahlbauarbeiten
Sämtliche Stahltbauteile sind werkseitig vorgrundiert zu liefern Sämtliche Stahltbauteile sind werkseitig vorgrundiert zu liefern und einzubauen.
Sämtliche Stahltbauteile sind werkseitig vorgrundiert zu liefern
06.01 Stützen
06.02 Stürze / Öffnungen - Stahlbauteile
Stürze / Öffnungen - Stahlbauteile
07 Abdichtungsarbeiten
07.01 Betonwände Anbau
07.02 Altbauwände außen
07.98 Systemputzarbeiten Altbau-Außenwände innen
Systemputzarbeiten Altbau-Außenwände innen
07.99 Nachträgliche Horizontal- und Flächensperre AW innen
Nachträgliche Horizontal- und Flächensperre AW innen
08 Perimeterdämmungen
08.01 Außenwände
08.02 Bodenplatten
09 Bewehrung und Einbauteile
Bewehrung und Einbauteile
09.01 Baustahl
10 Fundament-/Ringerder
10.01 Fundament-/Ringerder
11 Grundleitungen, Einbauteile
Grundleitungen, Einbauteile
11.01 Grundleitungen Schmutzwasser
Grundleitungen Schmutzwasser
11.02 Grundleitungen Regenwasser
Grundleitungen Regenwasser
11.03 Besondere Leistungen
11.04 Schächte
11.05 Sonstige Zubehör
12 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche Arbeiten, die sich noch während der Bauzeit ergeben, sind nur auf Anordnung und Genehmigung des Auftraggebers oder dessen Beauftragte auf besonderen Nachweis auszuführen. Stundenlohn- und Regiearbeiten werden generell nur vergütet, wenn diese schriftlich durch die Bauleitung des Auftraggebers angeordnet werden. Stundenlohn- und Regiezettel müssen spätestens am Arbeitstag nach der Durchführung zur Abzeichnung der Bauleitung bzw. den zuständigen Vertretern des Auftraggebers vorgelegt werden.
Die Stundenlohnarbeiten gehen in die Wertung der Angebote mit ein, sie werden jedoch nicht zum Vertragsbestandteil.
In den Sätzen sind sämtliche Kosten und Nebenkosten, wie Fahrt, Auslösung und sonstige Zuschläge, enthalten. Der angebotene Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der tatsächlich abgerechneten Stunden.
Die Stundenansatzzuordnungen orientieren sich an den Tätigkeitsmerkmalen der erforderlichen Aufgaben.
Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sind gesondert nachzuweisen. Zuschläge für Erschwernis, Überstunden bzw. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an gesetzlichen Feiertagen werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich gefordert wurden.
Stundenzettel müssen folgende Daten enthalten bzw. nach folgenden Kriterien aufgebaut sein:
Durchlaufende Nummerierung
Voneinander unabhängige Arbeiten auf getrennten Formularen
Datum, Bezeichnung der Baustelle
Vor- und Zuname
Beruf/Qualifikation
Lohngruppe laut Tarif
Ausführliche Beschreibung der Arbeitsleistung mit Zeit, Tätigkeit und Ausführungsort innerhalb der Baustelle und Dauer
Verbrauche an Baustoffen
Benutzung von Maschinen mit genauer Leistungsangabe nach Zeit, Ort, Dauer.
12.01 Lohnkosten
12.02 Gerätekosten
12.03 Materialkosten