Elektrotechnik
Bad Honnef, NB Produktionshalle (Hitachi)
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Allgemeine Vorbemerkung: Haustechnische Anlagen Allgemeine Vorbemerkung: Haustechnische Anlagen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Angaben zur Baustelle 1.1 Anfahrt und Zufahrt zum Grundstück, Beschaffenheit der Zufahrt Die Anfahrt zur Baustelle erfolgt über die Lohfelder Str. in 53604 Bad Honnef. Der Auftragnehmer (AN) hat vor Ausführungsbeginn die zulässigen Achs- und Radlasten der zu befahrenden Flächen abzustimmen mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist die Belastung so gering wie möglich zu halten, Materiallieferungen und Mengen sind den Verhältnissen anzupassen. Vor dem ersten Befahren der Zufahrtswege ist zwischen dem AG und dem AN ein Zustandprotokoll der Flächen aufzustellen und durch Fotos zu dokumentieren. 1.2 Art der baulichen Maßnahme Neubau eines zweiteiligen Produktionsgebäudes der Hitachi Energy Germany AG, nicht unterkellert, mit Flachdach. 1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle / Verkehrsbeschränkungen Verkehrswege,Ladeflächen und Lieferverkehr sind mit dem AG und dem Auftragnehmer vor und während der Baumaßnahme abzustimmen. 1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Zufahrtsflächen sind ständig freizuhalten! 1.5 Baustelleneinrichtung / Schutz- und Sicherung Die Baustellensicherung (umschließender Bauzaun) erfolgt grundsätzlich durch den Auftragnehmer Rohbau bzw. den AG. Auf Teilflächen können Baubereiche durch Bauzäune des AN abgegrenzt werden, wenn es der Bauablauf und die Baustellensicherung erforderlich macht. Baustelleneinrichtungen, wie z. B. Sanitäreinrichtungen, Baustellenbeleuchtung etc. werden durch den AN Rohbau gestellen, vorgehalten und nach Abschluss der Maßnahme beseitigt. Im Verantwortungsbereich eines jeden Auftragnehmers ist die ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle. Geöffnete Bauzaunelemente, Tore und Türen sind immer sofort wieder zu verschließen. Beim Verlassen der Baustelle ist sicherzustellen, dass das Bautor fest verschlossen ist. 1.6 Baustrom / Bauwasser Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Berechnung von Bauwasser und Baustrom erfolgt ab der 1. Abschlagsrechnung. 1.7 Überlassene Fläche / Räume Flächen stehen unentgeldlich ausschließlich auf dem Baugrundstück innerhalb der Baustellensicherung zur Verfügung. Aufenthaltsräume o. ä. werden nicht zur Verfügung gestellt. 1.8 Gerüst Das Gebäude wird durch den AN Rohbau eingerüstet. Das Gerüst kann durch den AN mitgenutzt werden. Umbauten am Gerüst dürfen nur durch den AN Rohbau vorgenommen werden. 1.9 Art und Umfang von Baumschutz / Vegetationsschutz Stehen Bäume im unmittelbaren Baubereich, ist der Baum und Vegetationsschutz nach den geltenden Vorschriften auszuführen. 1.10 Im Baugelände vorhandene Leitungen 2. Angaben zur Ausführung Es gilt die VOB in der gültigen Fassung. 2.1 Bauleiter Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen verantwortlichen Bauleiter schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu benennen. 2.2 Verschmutzungen Alle durch den Auftragnehmer verursachten Verschmutzungen im Zuge seiner Leistungen, sowohl innerhalb der Baustelle, als auch auf den umliegenden öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen sind unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt dies trotz einmaliger Aufforderung durch die Bauleitung nicht, werden die Flächen zu Lasten des AN gereinigt. 2.3 Lärmschutz / Staubschutz Der AN hat zur Vermeidung von Lärm und Staub zwingend geeignete Maßnahmen zu treffen: Einsatz lärmarmer ArbeitsverfahrenVerwendung lärmgeminderter Baumaschinen und -geräteKapselung der LärmquelleAbschirmung der LärmquelleAnwendung staubarmer ArbeitsgeräteKapselung der Staubquellen und ArbeitsbereicheKontinuierliche Reinigung während der Arbeiten 2.4 Gefährdungsanalyse und Betriebsanweisung Für die Baumaßnahme ist nach den gesetzlichen Vorschriften ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator durch den Auftraggeber bestellt worden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem SiGeKo und hat die Anordnungen sowie Anweisungen zu befolgen und umzusetzen. Folgende Unterlagen sind vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen: Angabe der zuständigen Fachkraft des ANName des SicherheitsbeauftragtenName und Anzahl Ersthelfer auf der BaustelleGefährdungsbeurteilung gem. ArbeitsschutzgesetzBestätigung der Unterweisung Die Anweisungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle sowie der SiGe-Plan sind zu beachten. 3. Besichtigen Baustelle Vor Angebotsabgabe wird dem Bieter eine Besichtigung der Baustelle empfohlen. 4. Aufenthaltsräume Das Einrichten von Aufenthaltsräumen innerhalb des Gebäudes ist unzulässig. Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter sind vom AN außerhalb des Gebäudes zu stellen. Sollte der AN seinen Mitarbeitern einen Container zur Verfügung stellen, ist der Ort mit der Bauleitung abzustimmen. 5. Werbebanner Das Aufhängen von Werbebannern- oder-schildern ist allen Auftragnehmern untersagt. 6. Bauzeiten Für die Bauausführung ist mit einer Bauzeit von ca. 9 Monaten zu kalkulieren. Gemäß des aktuell gültigen Bauzeitenplans ist mit einem Baustart der technischen Ausbaugewerke ab Januar 2026 in Abstimmung mit der Bauleitung TGA zu kalkulieren. Baubesprechungen werden an einem festen Wochentag wöchentlich mit Anwesenheitspflicht einer für den Bauablauf verantwortlichen Person des Auftragnehmers abgehalten. Alle erforderlichen Leistungen, Vorleistungen sind so zu disponieren, dass der Ablauf im Bauzeitenplan eingehalten werden kann. Absehbare Abweichungen sind rechtzeitig mit allen Beteiligten, insbesondere mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. 7. Verpflichtendes Führen eines Bautagebuchs Vom Auftragnehmer sind Bautagesberichte mit den vom Auftraggeber geforderten Angaben zu führen und wöchentlich am Montag der darauf folgenden Woche der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben. 8 Zusätzliche Forderungen an den Auftragnehmer Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Ausführung nicht ausführbar ist oder von anderen beteiligten Firmen nicht ausgeführt wird, so ist er verpflichtet, unverzüglich der Bauleitung Mitteilung zu machen. Werden Arbeiten begonnen oder vollendet, obwohl der Auftragnehmer wissen muss, dass aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen diese nicht akzeptiert werden, so muss er den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wieder herstellen. Die Anlage ist in betriebsbereitem Zustand nach Einweisung des Bedienungspersonals und Aushändigung der Betriebs- und Wartungsanweisungen zu übergeben. Hierüber ist ein Übergabeprotokoll auszustellen, dessen Kopie zusammen mit der Abnahmebereitschafts-Meldung der Bauleitung einzuschicken ist. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird, gilt: Die Übergabe der Anlage ersetzt nicht die Abnahme durch die Bauleitung. 9. Ergänzungen zur VOB/C Sämtliche DIN-Vorschriften der auszuführenden Gewerksbereiche nach VOB/ C, jeweils neueste Fassung, sind zu berücksichtigen. Insgemeinkosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, falls hierfür keine gesonderte Position ausgewiesen ist. Prüft der Auftraggeber oder dessen Beauftragter vom Auftragnehmer erarbeitete Unterlagen, so wird durch diese Prüfung die Gewährleistung des Auftragnehmers nicht eingeschränkt. Bei Einheitspreisabrechnung ist das Aufmaß gemeinsam mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten durchzuführen. Müssen Teilaufmaße durchgeführt werden, sind die aufgemessenen Anlagenteile auf einer dem Aufmaß beigefügten Zeichnung zu kennzeichnen. Dichtigkeitsproben sind erforderlichenfalls auch in Teilabschnitten durchzuführen. Dichtigkeitsproben, Inbetriebnahme sowie Einregulierung sind durch Protokolle zu belegen. Stemm- und Bohrarbeiten für Befestigungen aller Art sowie das Nachstemmen von Schlitzen und Durchbrüchen und das Einsetzen von Halterungen gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Verwendung von Gips und Gebrauch von Schussapparaten ist verboten. 10. Sonstiges Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter je Gewerk auf der Baustelle anwesend ist.
Allgemeine Vorbemerkung: Haustechnische Anlagen
Technische Vorbemerkung: Haustechnische Anlagen 2. Technische Vorbemerkung: Haustechnische Anlagen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2.1 Allgemeine technische Vorbemerkung Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertung, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2.2 Allgemeine technische Beschreibung der Baumaßnahme Bei den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten handelt es sich um die Errichtung der Haustechnischen Anlagen. Weitere Bauleistungen außerhalb des Leistungsverzeichnisses, welche gesondert vergeben werden und durch Fremdgewerke durchgeführt werden, sind unter anderem: Hoch- und TiefbauarbeitenBaustelleneinrichtungMaurer-, Betonage- und PutzarbeitenTrockenbauarbeitenMalerarbeitenTiefbauarbeiten 2.3 Technische Beschreibung der Baumaßnahme Im Rahmen der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sollen die für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Gebäudes notwendigen lüftungstechnischen Anlagen errichtet werden. Für den Überblick über weitere Leistungen in der Bauausführung werden nachstehend die technischen Ausbaugewerke in ihrer Gesamtheit beschrieben. 2.3.1 Abwasser-, Wasser- Gasanlagen: Als Teil der Sanitärtechnischen Anlagen werden sowohl Wasch- und WC-Räumlichkeiten als auch Installationsarbeiten für Putzmittelräume, Teeküchen und weitere Sozial- und Nebenräume ausgeführt. Des Weiteren wird ein Hochdruckreiniger als Waschplatz im Außenbereich und eine Erweiterung der Anlage für technische Druckluft in der Werkstatthalle geplant. Trinkwasser wird an allen Zapfstellen und Verbrauchern als durchgeschliffenes System mit Hygienespülstationen zur Stagnationsvermeidung an den Strangenden errichtet. Die Trinkwarmwasserbereitung in den Wasch- und WC-Bereichen wird über vereinzelte, dezentrale Durchlauferhitzer realisiert. Die sanitäre Ausstattung des Gebäudes erfolgt im mittleren Standard. Sanitäre Einrichtungsgegenstände wie WCs, Waschtische und Armaturen sind vor der Bestellung und Montage mit dem Bauherrn zu bemustern und freigeben zu lassen. Abwasserseitig erfolgt der Anschluss an bauseits errichtete Grundleitungsanschlüsse. Je Schmutzwasserstrang wird eine Strangentlüftung über Dach geführt. Schlitz- und Durchbruchsarbeiten sind in Rohbau und technische Ausbaugewerke gegliedert. Hochbauseitig werden alle eckig auszuführenden Durchbrüche erstellt. Runde Wanddurchführungen werden je Gewerk über Kernbohrungen erstellt. 2.3.2 Heizungstechnische Anlagen: Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine zu errichtende Übergabestation, welche an das vorhandene Wärmenetz angeschlossen wird. Die Raumheizflächen der Sozialbereiche des Gebäudes werden als Elektroheizkörper mit Thermostatregler ausgeführt. Die Rohrinstallation zur Anbindung der Heizflächen erfolgt auf Installationstrassen in einzelnen Ebenen. In den Werkhallen erfolgt die Raumbeheizung über Deckenstrahlplatten. Die Regelung der Deckenstrahlplatten erfolgt raum- bzw. zonenweise über Raumbediengeräte. Die Regelung der Heizungsanlage erfolgt über die Fernwärmeübergabestation. Diese wird mit einem Schaltschrank zur Regelung von drei Heizkreisen ausgeführt. 2.3.3 Raumlufttechnische Anlagen: Teil der Arbeiten der Raumlufttechnischen Anlagen ist die Errichtung der kontrollieren Raumlüftung für die WC-, Wasch- und Umkleideräume sowie den Konferenzraum. Übrige Neben- und Aufenthaltsräume erhalten keine mechanische Lüftung und werden über Fensterlüftung nutzerseitig belüftet. Die Lüftungsgeräte für die Raumlüftung werden als kombinierte Zu-/Abluftanlage mit Wärmetauscher ausgeführt. Verortet sind die Lüftungsanlage im jeweiligen Einbau auf der Decke des Obergeschosses. Die Zu- und Abluftführung erfolgt über Tellerventile und/oder Drallauslässe. Für den Konferenzraum ist eine variable Raumlüftung geplant, welche nutzerseitig über ein Bedientableau zwischen Grund- und Intensivlüftung umgeschaltet werden kann. Für die Bereiche der Duschen und Umkleiden ist ein dezentrales Kanalheizregister geplant, welches die Zulufttemperatur unabhängig vom restlichen Gebäude auf eine Zulufttemperatur von 24 °C anhebt. Für die Werkhallen ist eine Umluftanlage geplant, diese besteht aus 7 auf den Dächern plazierten Geräten mit Kreuzstromwärmetauschern ohne Nacherhitzer. Für das Trafostationsgebäude / Elektrohauptanschluß werden separate Abluftventilatoren geplant, welche im Deckenbereich des Erdgeschosses verortet ist und die Abluft direkt durch die Geschossdecken an die Außenluft abführen. Die Nachströmung erfolgt über Überströmöffnungen in den Türen. Desweiteren werden die Büroräume mit 4 Splitt-Klimanlagen (heizen/kühlen) ausgerüstet. Diese werden über einzelne Bedientableaus gesteuert 2.3.4 Elektrotechnik: Das Bauvorhaben wird mit einem 400A-Hausanschluss aus dem lokalen Niederspannungsnetz versorgt. Der Hausanschluss wird in einer Niederspannungshauptverteilung (NSHV) mit integrierter Wandlermessung umgesetzt. Zur Versorgung des Gebäudes werden aus der NSHV separate Unterverteilungen realisiert: Die Unterverteilungen sind so geplant, dass Kabelwege zu den Verbrauchern und Installationen in den jeweiligen Bereichen minimiert werden. Angaben zur Ausführung: finden sich jeweils in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Kostengruppen des Gewerkes 2.3.5 Gebäude- und Anlagenautomation Das Gebäude wird mit einer Gebäudeleittechnik gem. den Anforderungen des Bauherrn ausgerüstet. Angaben zur Ausführung finden sich jeweils in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Kostengruppen des Gewerkes 2.4.6 Nutzungspezifische Anlagen 1. Druckluftanlage: Die bestehende Druckluftanlage des Betreibers wird in den neuen Hallen erweitert. Als Besonderheit ist hier die Weiterverwendung von Drucklufttransportsystemen zu nennen, für die entsprechende Anschlüsse und Leistungen bereitzustellen sind. 2. Feuerlöschanlage: Gem. Brandschutzkonzept wird eine trockene Feuerlöschleitungsanlage mit 2 Einspeisepunkten und 4 Entnahmestellen realisiert. 3. Verlegesysteme: Zur Verlegung der Rohr- und Elektrotrassen wird ein Konsolensystem aus Schienen und Trägern ausgeführt. Angaben zur Ausführung: finden sich jeweils in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Kostengruppen des Gewerkes
Technische Vorbemerkung: Haustechnische Anlagen
5 KG 440/ 450 Elektrische Anlagen
5
KG 440/ 450 Elektrische Anlagen
1.0 Technische Vorbemerkungen 1.0 Technische Vorbemerkungen --------------------------------------------- Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die VDE-Richtlinien, DIN-Normen und Allgemeine Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung sind den ausgeschriebenen Leistungen und den zu erbringenden Leistungen zugrundezulegen. Werden in der Ausschreibung bzw. in den Planungsgrundlagen Forderungen gestellt, die über die vorgen. VDE-Richtlinien, DIN-Normen und allgem. Vorschriften hinausgehen, so sind diese besonderen Forderungen bindend. a.) Geltungsbereich Dieses Leistungsverzeichnis ist nur gültig in Verbindung mit dem v.g. einschlägigen Vorschriften. Die Verbindlichkeit der o.g. Vorschriften bezieht sich auf alle Punkte des vorliegenden LV's, auch wenn dies im folgenden nicht besonders erwähnt ist. Mit der Angebotsabgabe erkennt der AN dieses LV an. Werden bei der Abnahme nicht genehmigte Abweichungen festgestellt, so sind diese von der Lieferfirma kostenlos zu beseitigen. Bei der Prüfung nicht festgestellte Mängel oder Abweichungen entlasten den Hersteller nicht von der Pflicht, diese auch zu einem späteren Zeitpunkt auf seine Kosten zu beheben. b.) Installationsmaterial Es sind nur Materialien mit CE - Prüfzeichen zu verwenden. c.) Anschluss baus. gelieferter Geräte Alle baus. gelieferten Motore, Geräte usw. sind vor Anschluss an das Leitungsnetz auf ihre vorschriftsmäßige Ausführung, Verdrahtung, Bestückung usw. zu überprüfen, sofern sie vom AN angeschlossen wurden. Wenn z.B. Motore, Motorantriebe o.ähnl. mit Schaltgeräten, jedoch ohne Motorschutzschalter oder Motorschutzrelais geliefert werden, muss ein solcher Schutz vom anschließenden Installateur angebracht werden. Dem Bauleiter ist jedoch vorher ein schriftl. Nachtragsangebot mit Begründung einzureichen. e.) Prüfung der fertiggestellten Anlagen Alle Anlagenteile sind vor Inbetriebnahme entsprechend den VDE-Vorschriften zu prüfen. Nach der Inbetriebnahme und Anschluss der Geräte, Motoren, Leuchten usw. sind diese auf ihre einwandfreie Funktion und Betriebsverhalten zu prüfen. Das Ergebnis ist schriftl. festzuhalten und spätestens bei Abnahme der Bauleitung zu übergeben. f.) Preise Alle Preise verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lieferung, Montage und elektr. Anschluss einschl. aller Nebenleistungen. Nicht näher beschriebenes Zubehör, wie z.B. Dübel, Schellen, Isolier-, Dichtungsmaterial usw. ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es wird nicht separat vergütet, einschl. aller  hierzu erforderl. Lieferungen und Leistungen, Nebenleistungen, Wegegelder, Unterkunftskosten, Auslösung usw. und Unterhaltung bis zur Abnahme. g.) Aufmaß Das Aufmaß der Leistungen, die durch den Baufortschritt unzugänglich werden, ist durch den AN so rechtzeitig zu veranlassen, dass das Aufmaß gemeinsam mit der Bauleitung vorgenommen werden kann. Die Verrechnung erfolgt nach Aufmaß zu den im Angebot enthaltenen Preisen. Zusätzliche Forderungen können nicht anerkannt werden. h.) Kabeltragsysteme für den Funktionserhalt nach DIN 4102 Teil 12 Die angegebenen Systemlängen sind mit max. Stütz- und Befestigungsabständen gemäß der Zulassung vorzusehen, zu Formteilen ist ein max. Abstand von 150 mm einzuhalten. Es sind ausreichend Befestigungspunkte anhand der Zulassung unter Berücksichtigung der max. Stützabstände einzukalkulieren. Bei Deckenabhängungen ist die Auswahl der Montagebauteile entsprechend der Länge der Abhängungen zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich brandschutztechnisch geprüfte und zugelassene Befestigungssysteme zu verwenden. Die senkrechte Kabelverlegung erfolgt direkt auf der Wand, die in der DIN 4102 Teil 12 geforderte Zugentlastung bei durchgehender senkrechter Verlegung im Abstand von max. 3,5 m ist zu berücksichtigen. Die Kabelanlage ist nach Fertigstellung normgerecht zu kennzeichnen. Dem System entsprechende Prüfzeugnisse, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und gutachtliche Stellungnahmen sind dem Auftraggeber vorzulegen. i.) Bauproduktenverordnung Gemäß der Bauproduktenverordnung für Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel nach DIN VDE V 0250-10 muss sichergestellt sein, dass ab dem 1. Juli 2017 in Verkehr gebrachte Kabel und Leitungen die CE-Kennzeichnungen tragen und dass die Leistungserklärung in der jeweils geforderten Sprache zur Verfügung steht. Zudem müssen die Produkte bzw. die Verpackung Identifizierungskennzeichen des Herstellers wie Name und Postanschrift tragen. Für die Installation in Bauwerken sind zugelassene Kabel und Leitungen entsprechend der Brandverhaltensklassen gem. DIN VDE V 0250-10 auszuwählen.
1.0 Technische Vorbemerkungen
1.1 Angaben zur Ausführung 1.1 Angaben zur Ausführung -------------------------------------------- Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen: Die Stromversorgung der Hallen erfolgt aus dem Mittelspannungsnetz der Bad Honnef AG. Die Kundeneigene Trafostation bestehend aus MS-Schaltanlage sowie zwei Gießharztrafos wird in einem Technikgebäude, welches sich neben Hasse S befindet, untergebracht. Es kommen zwei Trafos mit einer Leistung von jeweils 1250kVA zur Ausführung welche die Niederspannunshauptverteilung speisen. Von dieser NSHV werden die zwei Hallen mit einem Stromschienensystem erschlossen. Von den Stromschienen werden die jeweiligen Verbraucher und Unterverteiler über Abgangskästen (mit Sicherungen oder Leistungsschalter) versorgt. Sicherheitsstromversorgung für Sicherheitsbeleuchtung: Für die Versorgung der Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten in den Hallen R u. S ist ein Zentrales Sicherheitslichtgerät in einem E90-Gehäuse vorgesehen. Standort der Sicherheitslichtzentrale ist der NSHV-Raum im Technikgebäude. Die Batterieleistung ist für einen 3-stündigen Betrieb vorgesehen. In den Hallen werden die Notausgänge mittels Rettungszeichenleuchten gekennzeichnet. Die Leuchten sind als Wandmontierte Leuchten oberhalb der Türen vorgesehen. Zur Sicherheitsbeleuchtung der Halle werden Leuchten der Allgemeinbeleuchtung verwendet. Hierzu sind diese mit einem Mischbetriebs- und Überwachungsmodul mit Dali-Schnittstelle ausge- stattet. Photovoltaikanlagen (PV-Anlage): Auf den Dächern der Hallen R+S wird eine PV-Anlage errichtet. Gem. aktuellem Planungsstand sind ca. 245 kWp vorgesehen. Für die Leistung sind zwei Wechselrichter geplant. Elektrounterverteiler: Die Unterverteilungen in den Gebäudeabschnitten und in den Allgemeinbereichen werden je nach Anforderung als Stahlblech Stand- oder Wandverteiler vorgesehen. Von dort erfolgt die Versorgung der Licht-, Steckdosen- und Gerätestromkreise. Energiemonitoring: Zur fortlaufenden Erfassung, Analyse und Auswertung von Energieverbrauchsdaten in der Produktionshalle werden M-Bus-Zähler in den Abgangskästen der Stromschienen eingesetzt. Die VNB-Seitige Messung erfolgt über die Mittelspannungsanlage. In der NSHV werden Multimessgeräte verbaut. Die Daten werden über einen Datenlogger zur GLT, BACnet-fähig, weitergegeben. Verlegesysteme: In den Hallen ist umlaufend ein Tragsystem vorzusehen. Das Tragsystem besteht aus Hauptträgern, an denen senkrechte Profilschienen montiert werden. An diesen Profilschienen werden Ausleger befestigt, auf denen dann die verschiedenen Versorgungsmedien montiert werden. Installationsgeräte / Steckdosenkombinationen: Die Installationsgeräte werden in folgenden Bereichen auf Putz (AP), IP 55, ausgeführt: - Technikräume - Hallen In den anderen Bereichen (Büros, WC, Besprechung etc.) sind die Installationsgeräte als Unterputz-Installation (UP) auszuführen. Übertragungsnetze für Daten: Die Versorgung der neuen Hallen erfolgt aus dem Bestand. Zum einen erfolgt die Anbindung aus dem Gebäude C mittels LWL-Anbindung zum EDV-Verteiler in Halle R - Achse D/21 sowie aus dem Gebäude KCC zum EDV-Verteiler Halle R - Achse E/13.1-14.1. Die Verkabelung der Enddosen erfolgt mittels Kat-Verkabelung. Aktive Komponenten wie z. B. Switch, USV, Access-Points etc. sind nicht Bestandteil der Planung und werden durch den Bauherren installiert. Brandmeldeanlage: Im Technikgebäude wird eine Brandmeldeanlage errichtet. Planung und Ausführung dieser Anlage wird durch die im Bestand tätige Wartungsfirma durchgeführt. a.  Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen Vorab wird darauf hingewiesen, dass alle gesetzlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Werkleistung stehen, zu berücksichtigen sind. b.  Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der vereinbarten Beschaffenheit Weiterhin ist zu beachten, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die sogenannten allgemein anerkannten Regeln der Technik und die vereinbarte Beschaffenheit einzuhalten sind (§ 13 Abs. 1 VOB/B). Die vereinbarte Beschaffenheit ist vorrangig zu berücksichtigen, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über die Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten (bspw. beim Bauen im Bestand) dahinter zurück bleiben. c.  Prüfungs- und Hinweispflichten des AN Der AN wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach den Vorgaben der VOB/B (§ 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 3) wie auch der obergerichtlichen Rechtsprechung (teils schon vorvertraglich) Prüfungs- und Hinweispflichten im Hinblick auf die Ausschreibung und Ausführung der Bauleistungen bestehen. Werden diese nicht sachgerecht wahrgenommen, kann die Vergütung für etwaige Nachtragsleistungen entfallen. Darüber hinaus werden Haftungsrisiken des AN bzgl. Mängel und Unzulänglichkeiten in der Bauausführung begründet.
1.1 Angaben zur Ausführung
1.2 Hinweis zum Leistungsverzeichnis 1.6 Hinweis zum Leistungsverzeichnis -------------------------------------------------- Sämtliche ausgeschriebene Positionen verstehen sich als geliefert, montiert sowie betriebsfertig angeschlossen, wenn nicht anders in den Positionen beschrieben. Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge: die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen, Genehmigungen, Gutachten und Regelwerke wie folgt: Genehmigungs- und Ausführungsplanung Statische Berechnungen Brandschutzkonzept Baustellenordnung Sicherheits- und Ordnungsvorschriften für AN die auf dem Werkgelände des AG Aufträge abwickeln. Die Planunterlagen kann der AN beim AG bzw. Planungsbüro zu üblichen Bürozeiten einsehen. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN beim AG nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor. die Besonderen Vertragsbedingungen die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG herbeizuführen.
1.2 Hinweis zum Leistungsverzeichnis
5.1 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
5.1
Hoch- und Mittelspannungsanlagen
5.2 Eigenstromversorgungsanlagen
5.2
Eigenstromversorgungsanlagen
5.3 Niederspannungsschaltanlagen
5.3
Niederspannungsschaltanlagen
5.4 Niederspannungsinstallationsanlagen
5.4
Niederspannungsinstallationsanlagen
5.5 Beleuchtungsanlagen
5.5
Beleuchtungsanlagen
5.6 Sonstiges zur KG 440
5.6
Sonstiges zur KG 440
5.7 Such- und Signalanlagen
5.7
Such- und Signalanlagen
5.8 Datenübertragungsnetze
5.8
Datenübertragungsnetze
5.9 Technische Anlagen in Außenanlage
5.9
Technische Anlagen in Außenanlage
9 KG 499 Verlegesystem ELT / HLSK
9
KG 499 Verlegesystem ELT / HLSK
1.0 Technische Vorbemerkungen 1.0 Technische Vorbemerkungen --------------------------------------------- Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die VDE-Richtlinien, DIN-Normen und Allgemeine Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung sind den ausgeschriebenen Leistungen und den zu erbringenden Leistungen zugrundezulegen. Werden in der Ausschreibung bzw. in den Planungsgrundlagen Forderungen gestellt, die über die vorgen. VDE-Richtlinien, DIN-Normen und allgem. Vorschriften hinausgehen, so sind diese besonderen Forderungen bindend. a.) Geltungsbereich Dieses Leistungsverzeichnis ist nur gültig in Verbindung mit dem v.g. einschlägigen Vorschriften. Die Verbindlichkeit der o.g. Vorschriften bezieht sich auf alle Punkte des vorliegenden LV's, auch wenn dies im folgenden nicht besonders erwähnt ist. Mit der Angebotsabgabe erkennt der AN dieses LV an. Werden bei der Abnahme nicht genehmigte Abweichungen festgestellt, so sind diese von der Lieferfirma kostenlos zu beseitigen. Bei der Prüfung nicht festgestellte Mängel oder Abweichungen entlasten den Hersteller nicht von der Pflicht, diese auch zu einem späteren Zeitpunkt auf seine Kosten zu beheben. b.) Installationsmaterial Es sind nur Materialien mit CE - Prüfzeichen zu verwenden. c.) Anschluss baus. gelieferter Geräte Alle baus. gelieferten Motore, Geräte usw. sind vor Anschluss an das Leitungsnetz auf ihre vorschriftsmäßige Ausführung, Verdrahtung, Bestückung usw. zu überprüfen, sofern sie vom AN angeschlossen wurden. Wenn z.B. Motore, Motorantriebe o.ähnl. mit Schaltgeräten, jedoch ohne Motorschutzschalter oder Motorschutzrelais geliefert werden, muss ein solcher Schutz vom anschließenden Installateur angebracht werden. Dem Bauleiter ist jedoch vorher ein schriftl. Nachtragsangebot mit Begründung einzureichen. e.) Prüfung der fertiggestellten Anlagen Alle Anlagenteile sind vor Inbetriebnahme entsprechend den VDE-Vorschriften zu prüfen. Nach der Inbetriebnahme und Anschluss der Geräte, Motoren, Leuchten usw. sind diese auf ihre einwandfreie Funktion und Betriebsverhalten zu prüfen. Das Ergebnis ist schriftl. festzuhalten und spätestens bei Abnahme der Bauleitung zu übergeben. f.) Preise Alle Preise verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, einschl. Lieferung, Montage und elektr. Anschluss einschl. aller Nebenleistungen. Nicht näher beschriebenes Zubehör, wie z.B. Dübel, Schellen, Isolier-, Dichtungsmaterial usw. ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es wird nicht separat vergütet, einschl. aller  hierzu erforderl. Lieferungen und Leistungen, Nebenleistungen, Wegegelder, Unterkunftskosten, Auslösung usw. und Unterhaltung bis zur Abnahme. g.) Aufmaß Das Aufmaß der Leistungen, die durch den Baufortschritt unzugänglich werden, ist durch den AN so rechtzeitig zu veranlassen, dass das Aufmaß gemeinsam mit der Bauleitung vorgenommen werden kann. Die Verrechnung erfolgt nach Aufmaß zu den im Angebot enthaltenen Preisen. Zusätzliche Forderungen können nicht anerkannt werden. h.) Kabeltragsysteme für den Funktionserhalt nach DIN 4102 Teil 12 Die angegebenen Systemlängen sind mit max. Stütz- und Befestigungsabständen gemäß der Zulassung vorzusehen, zu Formteilen ist ein max. Abstand von 150 mm einzuhalten. Es sind ausreichend Befestigungspunkte anhand der Zulassung unter Berücksichtigung der max. Stützabstände einzukalkulieren. Bei Deckenabhängungen ist die Auswahl der Montagebauteile entsprechend der Länge der Abhängungen zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich brandschutztechnisch geprüfte und zugelassene Befestigungssysteme zu verwenden. Die senkrechte Kabelverlegung erfolgt direkt auf der Wand, die in der DIN 4102 Teil 12 geforderte Zugentlastung bei durchgehender senkrechter Verlegung im Abstand von max. 3,5 m ist zu berücksichtigen. Die Kabelanlage ist nach Fertigstellung normgerecht zu kennzeichnen. Dem System entsprechende Prüfzeugnisse, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und gutachtliche Stellungnahmen sind dem Auftraggeber vorzulegen. i.) Bauproduktenverordnung Gemäß der Bauproduktenverordnung für Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel nach DIN VDE V 0250-10 muss sichergestellt sein, dass ab dem 1. Juli 2017 in Verkehr gebrachte Kabel und Leitungen die CE-Kennzeichnungen tragen und dass die Leistungserklärung in der jeweils geforderten Sprache zur Verfügung steht. Zudem müssen die Produkte bzw. die Verpackung Identifizierungskennzeichen des Herstellers wie Name und Postanschrift tragen. Für die Installation in Bauwerken sind zugelassene Kabel und Leitungen entsprechend der Brandverhaltensklassen gem. DIN VDE V 0250-10 auszuwählen.
1.0 Technische Vorbemerkungen
1.1 Angaben zur Ausführung 1.1 Angaben zur Ausführung: finden sich jeweils in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Kostengruppen des Gewerkes
1.1 Angaben zur Ausführung
1.2 Hinweis zum Leistungsverzeichnis 1.6 Hinweis zum Leistungsverzeichnis -------------------------------------------------- Sämtliche ausgeschriebene Positionen verstehen sich als geliefert, montiert sowie betriebsfertig angeschlossen, wenn nicht anders in den Positionen beschrieben. Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge: die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen, Genehmigungen, Gutachten und Regelwerke wie folgt: Genehmigungs- und Ausführungsplanung Statische Berechnungen Brandschutzkonzept Baustellenordnung Sicherheits- und Ordnungsvorschriften für AN die auf dem Werkgelände des AG Aufträge abwickeln. Die Planunterlagen kann der AN beim AG bzw. Planungsbüro zu üblichen Bürozeiten einsehen. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN beim AG nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor. die Besonderen Vertragsbedingungen die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG herbeizuführen.
1.2 Hinweis zum Leistungsverzeichnis
9.1 Befestigungssystem Trassierung / Tragschienensystem
9.1
Befestigungssystem Trassierung / Tragschienensystem
9.2 Baustelleneinrichtung
9.2
Baustelleneinrichtung