Außenputz BF3 Doppelhäuser
Bad Heilbrunn Ortsmitte
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ZTV Putz ZTV Putz 1. Allgemeines Für die Arbeiten innerhalb des Gebäudes erforderlichen Gerüste, auch über 2,00 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet. Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18350 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Es dürfen nur die Produkte / Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander nicht erlaubt. Die Verwendung von Materialien unterschiedlicher Hersteller führt ggf. zum Verlust der bauaufsichtlichen Zulassung. Die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind zu beachten. 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. In den Positionen beschriebene Profile, Leisten u.ä. einschließlich deren Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor Durchführung der Putz- bzw. Stuckarbeiten ist der Untergrund auf seine Eignung zu überprüfen. Die Prüfung des Putzgrundes hat gemäß VOB, Teil C, DIN 18350 im Zuge der Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die Feuchtigkeitsüberprüfung muß messtechnisch erfolgen, ist zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Eventuelle Untergrundmängel sind vor Ausführung der Arbeiten zu reklamieren. Sämtliche Putzflächen an Wänden und Decken sind im Rahmen der zulässigen Toleranzen im Bauwesen/Hochbau nach DIN 18202 lot- und fluchtgerecht auszuführen. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar oder zu erwarten sind, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung und deren Vergütung sind in diesem Zuge mit dem AG abzustimmen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen. Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandsfrei entfernen lassen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. An allen Öffnungen, Ecken, vorspringenden Kanten usw. des Außen- und Innenputzes sind Putzprofile anzubringen; diese werden gemäß den Positionen im LV vergütet. Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsfugenprofile, Randwinkel und Einfassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein. Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall, Baustahlmatten u.ä. müssen frei von losem Rost sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips rostgeschützt sein. 4.2. Innenputz Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q 2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind vor dem Verputzen zu kennzeichnen. Eingebaute Teile, die vom Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. Das Schließen von Leitungsschlitzen und Aussparungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nichts Gegenteiliges ausgeschrieben wird. Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können. Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind. Rohre, Einbauten u.dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. 4.3 Außenputz Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie o.ä. ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind sicherzustellen. Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechender Wetterlage auf Zugerscheinungen durch die Kaminwirkung zu achten; bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen. Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u.ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen. Es ist auf ein gleichmäßiges Oberflächenbild des Außenputzes zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüstlagen, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt. Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anforderungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Putz
01 Doppelhaus A+B
01
Doppelhaus A+B
01.__.01 Haftbrücke, nicht saugender Untergrund Mineralische Haftbrücke als Spachtelung, ca. 5 mm dick, auf glatten oder wenig saugenden Untergründen auftragen. Untergrund: Beton oder XPS-R-Dämmung Fabrikat: weber dur 101 mineralische Haftbrücke, Baumit multiContact MC 55 W o.glw.
01.__.01
Haftbrücke, nicht saugender Untergrund
B
430.75
01.__.02 Grundierung, stark saugender Untergrund Vorbereitung des Untergrundes für nachfolgenden Putzauftrag durch einmaligens streichen oder rollen  einer sehr emissionsarmen Grundierung. Untergrund: KS-Mauerwerh Fabrikat: Baumit Putzgrund
01.__.02
Grundierung, stark saugender Untergrund
A
430.75
01.__.03 Außenputzsystem mineralischer Leichtputz Typ II 20mm, glatt Außenwandputzsystem mit mineralischem Leichtputz Typ II für Poren- oder Leichtbetonwände, Armierung und OberputzAusführung für übliche Beanspruchung liefern und aufbringen: - Grundierung gemäß gesonderter Position - Unterputz als Leichtputz Typ II mit mineralischen Leichtzuschlagsstoffen als Kalk-Zement-Faserleichtputz, Baustoffklasse A 1, Mörtelgruppe DIN EN 998-1: LW, CS II, Wc2 (DIN 18550: P II) Schichtdicke: ca. 20 mm - Armierungslage aus mineralischem Armierungsmörtel mit vollflächig überdecktem Armierungsgewebe 8x8, faltenfrei im äußeren Drittel eingelegt und komplett überdeckt, die Oberfläche ist aufzurauen, Mörtelgruppe CS II nach EN 998-1, P II nach DIN 18550-1, Wasseraufnahme Wc2, Baustoffklasse A1 Gesamtdicke 5-7 mm - Oberputz aus eingefärbtem, mineralischem Edelputzmörtel CR, Mörtelgruppe P II nach DIN 18550, CS II nach DIN EN 998-1, Wasseraufnahme Wc2, Baustoffklasse A1, Körnung: nach Wahl des AG Schichtdicke: je nach Körnung 5 - 16 mm (Dicke = 4xKorn) Oberflächenstruktur: nach Wahl des AG - zweimaliger Egalisierungsanstrich im hellen Farbton (HBW 60-100) nach Wahl des AG Fabrikate: - weber dur 137 Kalk-Zement-Faserleichtputz, Baumit MineralporLeichtputz MP 69 Speed o.glw. - -weber.therm 300 Klebe- und Armierungsmörtel, weber therm 310 Armierungsgewebe, Baumit multiContact MC 55 W, Farbe naturweiß, StarTex Grob - weber.star 280 AquaBalance, Baumit ScheibenPutz SEP o.glw. - weber.ton 414 AquaBalance Silikatische Egalisationsfarbe angebotenes System: (Bieterangabe)
01.__.03
Außenputzsystem mineralischer Leichtputz Typ II 20mm, glatt
380.17
01.__.04 Haftbrücke auf bituminösen Untergründen Haftbrücke auf bituminösen Untergründen fachgerecht in einer Lage auftragen, aufzahnen und im frischen, leicht angesteiften Zustand mit einem Besen aufrauen. Dicke: mindestens 5 mm Fabrikat: Baumit multiSockel Base 520 o.glw
01.__.04
Haftbrücke auf bituminösen Untergründen
50.58
01.__.05 Außenputzsystem Leuchtputz, Sockel glatt Außenwandputzsystem mit mineralischem Leichtputz Typ II als Sockelputz für Poren- oder Leichtbetonwände, Armierung und OberputzAusführung für übliche Beanspruchung liefern und aufbringen:: - Grundierung gemäß gesonderter Position - Unterputz als Sockelleichtputz, LW, Mörtelgruppe CS II oder III Schichtdicke ca. 20 mm - Sockelarmierungslage mit integriertem Feuchteschutz aus mineralischem Armierungsmörtel mit vollflächig überdecktem Armierungsgewebe 8x8, faltenfrei im äußeren Drittel eingelegt und komplett überdeckt, die Oberfläche ist aufzurauen, Mörtelgruppe CS IV, Wasseraufnahme Wc2, Gesamtdicke 7 mm - Sockeldichtschlämme 2-lagig aufbringen, Oberfläche gefilzt zweimaliger Egalisierungsanstrich im hellen Farbton (HBW 60-100) nach Wahl des AG Ausführung von 20 cm unter OKG bis 30 cm über OKG. Fabrikate: - weber dur 121 Sockelputz, Baumit LeichtSockelputz LS 62 o.glw - Baumit multiSockel Base 520, StarTex grob o.glw.
01.__.05
Außenputzsystem Leuchtputz, Sockel glatt
50.58
01.__.06 Feuchteschutz Sockel Leichtputz Zusätzlichen Feuchteschutz im Sockelbereich des Leichtputzes mit einer zweilagigen Dichtschlämme liefern und von Unterkante Dämmplatte bis ca. 5 cm über OKG vollflächig auf den Oberputz streichen. Höhe: bis 50 cm Fabrikat;  weber.dur 126 Flex-Dichtschlämme, 1-k o.glw
01.__.06
Feuchteschutz Sockel Leichtputz
55.10
m
01.__.07 Laibung - Dämmung+Profile Laibungen herstellen: - 20 mm EPS 035 - Armierung - Oberputz, Körnung wie Fassade, Oberfläche glatt - Lieferung und Einbau von Eckschutzschienen, Diagonalarmierung an den Außenecken - Lieferung und  Einbau von Putzanschlussprofilen aus PVC mit elastischer Zwischenlage und Abtrennschutzleiste für Folienbefestigung bzw. Anputzleisten für Rollladenführungsschienenals Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen. Geamtdicke: 30 mm Tiefe: bis 10 cm
01.__.07
Laibung - Dämmung+Profile
88.63
m
01.__.08 Sturz Leichtputzsystem mit Tropflante Sturzausbildung mit komplettem, beschriebenem Leichtputzsystem, Putzanschlussprofilen aus PVC mit elastischer Zwischenlage und Abtrennschutzleiste für Folienbefestigung als Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen,  Tropfkante an der Außenecke.
01.__.08
Sturz Leichtputzsystem mit Tropflante
2.19
m
01.__.09 Putzeckleisten verzinkt+PVC Putzeckleiste als Eckschutzschienen aus verzinktem Stahl mit PVC-Überzug für Außenputz liefern und an allen Außenecken nach Herstellervorschrift in Wandputz einbauen.Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
01.__.09
Putzeckleisten verzinkt+PVC
51.64
m
01.__.10 Tropfkante verzinkt Tropfkante, für Außenputz, liefern und in Wandputz nach Herstellervorschrift einbauen, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
01.__.10
Tropfkante verzinkt
31.07
m
01.__.11 Dehungsprofil verzinkt 7523 (14mm, +4/-3mm) Bewegungsfugenprofil nach DIN EN 13658-2 für den Außenputz, für die Fläche, aus verzinktem Stahl mit Mittelteil besteht aus einer Kombination Hart- und Weich-PVC liefern und nach Herstellervorschrift in Wandputz einbauen. Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Bewegungsaufahme: +4/-3 mm Fugenbreite: 12 mm Putzdicke: ab 14 mm Fabrikat: Protektor 7523 o.glw.
01.__.11
Dehungsprofil verzinkt 7523 (14mm, +4/-3mm)
20.77
m
01.__.12 Zulage Anschluss Balken Zulage für das Anarbeiten an sichtbar bleibende Balken, ca. 16/20 cm, einer Holzdecke. Die Balken sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung und Verschmutzung zu sichern.
01.__.12
Zulage Anschluss Balken
50.00
St
01.__.13 Anarbeiten Durchbrüche, Außenputz Anarbeiten des Außenputzes an Durchbrüche - Wandlüfter, Attikagullies,  Rohrdurchführungen u.ä. -, Anschluss mit PU verfugen oder Fugenband einlegen
01.__.13
Anarbeiten Durchbrüche, Außenputz
12.00
St
01.__.14 Fugendichtband Schlagregendichtes, langsam expandierendes Fugendichtband liefern und am Anschluss zu Fenstern, Türen, Wandanschlüssen etc. vorkleben und Dämmplatten gegenstoßen. Armierungsschicht bis zum Fugenrand führen, Fugendichtband mit Schlussbeschichtung überdecken, Kellenschnitt herstellen.
01.__.14
Fugendichtband
51.64
m
01.__.15 Putzbewehrung Kunststoff Putzbewehrung aus Gittergewebe aus Kunststoffasern (für innen) liefern und nach Herstellervorschrift einbauen, inkl. aller systemkonformen Befestigungsmittel. Abstand vom Untergrund ca. 7 mm, in mineralischem Unterputz. Untergrund: Beton oder Mauerwerk
01.__.15
Putzbewehrung Kunststoff
97.08
01.__.16 Dämmplatten EPS 035 200mm Fassaden-Dämmplatten Anwendungstyp WAP / WDV, aus Polystyrol-Hartschaum (EPS), FCKW-frei, normal entflammbar B2 nach DIN 4102, normal entflammbar Euroklasse E nach EN 13501-1, Kantenausbildung stumpf, mit vergütetem, mineralischen Klebemörtel verkleben. Platten im Verband planeben und press gestoßen verlegen. Offene Fugen mit Füllschaum ausschäumen. Unebenheiten mit einem Schleifbrett abschleifen. Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/mK Dämmschichtdicke 200 mm Untergrund: Beton Leitfabrikat: Sto-Dämmplatte PS15SE 034, Sto-Baukleber o.glw. Lage: Ecken OG
01.__.16
Dämmplatten EPS 035 200mm
10.99
01.__.17 Schutz Bauteile Herstellen einer Ganzabdeckung mit PVC-Abdeckfolie und Verklebung der Stöße gemäß VOB Teil C/4.2.5 DIN 18 363 und nach Gebrauch wieder entfernen.Bauteil: Fenster, Türen etc. Türen und Fenster nach Abstimmung mit der Bauleitung so bekleiden, dass sie geöffnet werden können.
01.__.17
Schutz Bauteile
55.02
01.__.18 Decke/Balkon außen Dispersion weiß Deckenflächen, Unter- und Stirnseite von Balkonen, Loggien, Laubengängen, Vordächern u.ä., neue, unbehandelte Außenfläche wie folgt behandeln: - Sinterschichten, Schmutz, Schalungsöl und losen Bestandteile von Betondecken mit Schleifgiraffe o.ä. entfernen. Das Entsorgen des anfallenden Schutts ist in diese Position einzurechnen. - mit lösemittelfreiem Grundbeschichtungsstoff grundieren - Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit rissüberbrückender, kälteelastischer, wasserverdünnbarer, wetterbeständigen Dispersions-Fassadenfarbe. Fabrikat: Brillux Lacryl Tiefgrund ELF 595, Evocryl 200 o.glw. Farbton: weiß Untergrund: Beton
01.__.18
Decke/Balkon außen Dispersion weiß
B
18.36
01.__.19 Decke/Balkon außen Dispersion hell Deckenflächen, Unter- und Stirnseite von Balkonen, Loggien, Laubengängen, Vordächern u.ä., neue, unbehandelte Außenfläche wie folgt behandeln: - Sinterschichten, Schmutz, Schalungsöl und losen Bestandteile von Betondecken mit Schleifgiraffe o.ä. entfernen. Das Entsorgen des anfallenden Schutts ist in diese Position einzurechnen. - mit lösemittelfreiem Grundbeschichtungsstoff grundieren - Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit rissüberbrückender, kälteelastischer, wasserverdünnbarer, wetterbeständigen Dispersions-Fassadenfarbe. Fabrikat: Brillux Lacryl Tiefgrund ELF 595, Evocryl 200 o.glw. Farbton: hell abgetönt Untergrund: Beton
01.__.19
Decke/Balkon außen Dispersion hell
A
18.36
01.__.20 Decke/Balkon außen Dispersion mittel Deckenflächen, Unter- und Stirnseite von Balkonen, Loggien, Laubengängen, Vordächern u.ä., neue, unbehandelte Außenfläche wie folgt behandeln: - Sinterschichten, Schmutz, Schalungsöl und losen Bestandteile von Betondecken mit Schleifgiraffe o.ä. entfernen. Das Entsorgen des anfallenden Schutts ist in diese Position einzurechnen. - mit lösemittelfreiem Grundbeschichtungsstoff grundieren - Eine Zwischen- und eine Schlussbeschichtung mit rissüberbrückender, kälteelastischer, wasserverdünnbarer, wetterbeständigen Dispersions-Fassadenfarbe. Fabrikat: Brillux Lacryl Tiefgrund ELF 595, Evocryl 200 o.glw. Farbton: mittel abgetönt Untergrund: Beton
01.__.20
Decke/Balkon außen Dispersion mittel
A
18.36
01.__.21 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte als Mittellohn auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
01.__.21
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h
02 baugleiche Doppelhäuser
02
baugleiche Doppelhäuser
02.__.01 Doppelhaus C+D Gesamtsumme des Titels 1 für das Doppelhaus C+D
02.__.01
Doppelhaus C+D
L
1.00
psch
02.__.02 Doppelhaus E+F Gesamtsumme des Titels 1 für das Doppelhaus E+F
02.__.02
Doppelhaus E+F
L
1.00
psch