Rohbauarbeiten
AzGA Duhamel Ensdorf
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Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 1. Vorbemerkungen Die RAG errichtet am Standort Duhamel eine zentralen Anlage zur Grubenwasseraufbereitung (AzGA). In mehreren Bauabschnitten ist die Errichtung der Anlagenteile von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Infrastruktur geplant. 2. Leistungsumfang Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst dabei die Gewerke: • Baustelleneinrichtung • Betonarbeiten • Verbundstützen 3. Angaben zur Baustelle, örtliche Verhältnisse: Der Baustandort der AzGA Duhamel liegt im im Südwesten des Bundeslandes Saarland, im Landkreis Saarlouis und liegt zwischen dem Saarlouiser Ortsteil Fraulautern im Norden und dem Zentrum von Ensdorf im Süden. Die AzGA wird auf einem knapp 5,5 ha großen Baufeld errichtet (Flurstück Nr. 197/23) und umfasst den Bereich der ehemaligen Tagesanlage einschließlich des früheren Grubenbahnhofs, Kläranlage sowie die Anlagen des Barbarastollens. Die zentrale Zufahrt zur Baustelle für die AzGA erfolgt im Nordosten ausschließlich über das Tor 2 an der Hülzweilerstraße. Das Tor 4 als Zufahrt von der westlichen Provinzialstraße (B51L) ist im gesamten Bauzeitraum nur für Rettungsfahrzeuge der Grubenwehr zu benutzen. Die Zuwegung der Rettungsfahrzeuge über Tor 4 bis zum Gebäude Grubenwehr ist durchgängig sicherzustellen und in den Bauabläufen zu berücksichtigen. Erst für den späteren Betrieb der AzGA Duhamel dient das Tor 4 als Hauptzu- und Ausfahrt. Geländeoberkante Bestand Außengelände i.M. 192,5 m ü. NHN 4. Allgemeine Angaben zur Ausführung Die Arbeiten im Bereich der Baugruben erfolgen parallel zu Leistungen anderer Baugewerke insbesondere Ingenieurbau, Hochbau, Kanalbau und Strassenbau. Zwischen den Gewerken ist eine Abstimmung zu Schnittstellen und Kreuzungspunkten erforderlich. Die Baustelle grenzt unmittelbar an die anschließende Berghalde  mit ca. 50 ha Grundfläche. Während der Ausführung auf der Baustelle ist der AN verpflichtet, mindestens einen kompetenten Vertreter zu Baubesprechungen zu entsenden. Die Regelarbeitszeit auf dem Baugelände ist werktags Montag bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr. Samstags von 6.00 bis 15.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung. Werktags Montag bis Freitag kann die Arbeitszeit aus wichtigem Grunde verlängert werden, dies ist dem AG vorher schriftlich zu melden. Unabhängig davon sind die Maßgaben des Schallschutzgutachtens während Bau und Betrieb vollumfänglich umzusetzen. Gleiches gilt für die Auflagen und Nebenbestimmung der vorliegenden Genehmigungen. Bei allen Positionen ist, wenn nicht anders beschrieben, die Lieferung und die betriebsfertige Montage in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Bei der Durchführung der Leistungen einschl. Materiallieferung sowie als Kriterium für Gewährleistungsfälle sind alle einschlägigen Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien sowie Normen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung zu berücksichtigen. Hierunter fallen insbesondere: die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter von - Europäische Norm - DIN - ZTV-Ing. - DVGW
Allgemeine Vorbemerkungen
Gleichwertigkeit von Normen und Gesetzen Gleichwertigkeit von Normen und Gesetzen Bei allen nachfolgend angegebenen Normen und gesetzlichen Bezügen gilt "oder gleichwertig", d.h. dass zum Beispiel bei Außerkraftsetzung entsprechende gleichwertige oder Nachfolgefassungen zu berücksichtigen sind
Gleichwertigkeit von Normen und Gesetzen
Planunterlagen Übersichts- / Lageplan         Gesamtanlage                                 71-21152-5-000-400-010 Betriebsgebäude         Architektur         Baugrube                                        71-21152-5-000-310-001-GR_FU-01         Grundriss Fundamente                     71-21152-5-000-300-200-GR_FU-01         Grundriss EG                                  71-21152-5-000-300-211-GR_EG-05         Grundirss OG                                  71-21152-5-000-300-212-GR_01-04         Grundriss Dach                               71-21152-5-000-300-213-GR_DG-03         Schnitte                                          71-21152-5-000-300-240-SN_XX-01         Ansichten                                       71-21152-5-000-300-260-AN_XO-01         Details Dachabdichtung                    71-21152-5-000-300-245-DT_XO-00         Details P/R-Fassade                        71-21152-5-000-300-262-DT_XO-00         Rohbau         Regeldetail Verbundstütze                71-21152-5-000-300-220-DT_XX-00         Regeldet. Verbindung BFT-Stütze mit BFT-Wand                                                               71-21152-5-000-300-221-DT_XX-00         Details FT-Treppe                            71-21152-5-000-300-246-DT_XX-01         Rohbau         Schal- u. Bewehrungspläne              siehe Planliste         Fassadenpläne                                siehe Planliste         Innenausbau                                    siehe Planliste Dosierung         Architektur         Baugrube                                        71-21152-5-200-310-001-GR_FU-01         Grundriss Fundamente                     71-21152-5-200-300-201-GR_FU-00         Grundeiss UG                                 71-21152-5-200-300-210-GR_UG-01         Grundriss EG                                  71-21152-5-200-300-211-GR_EG-01         Grundirss OG                                  71-21152-5-200-300-212-GR_01-01         Grundriss Dach                               71-21152-5-200-300-213-GR_DG-01         Schnitte                                          71-21152-5-200-300-240-SN_XX-01         Ansichten                                       71-21152-5-200-300-260-AN_XO-01         Details WHG-Folie                           71-21152-5-200-300-125-DT_XX-02         Rohbau         Schal- u. Bewehrungspläne              siehe Planliste         Fassadenpläne                                siehe Planliste         Innenausbau                                    siehe Planliste Schlammbehandlung         Architektur         Baugrube                                        71-21152-5-600-310-001-XX_FU-01         Grundriss Fundamente                     71-21152-5-600-300-201-GR_FU-00         Grundriss EG                                  71-21152-5-600-300-211-GR_EG-02         Grundirss OG                                  71-21152-5-600-300-212-GR_01-02         Grundriss Dachkonstr.                     71-21152-5-600-300-213-GR_XO-02         Grundriss Dach                               71-21152-5-600-300-214-GR_DG-02         Längsschnitt                                   71-21152-5-600-300-240-SN_XX-01         Ansichten                                       71-21152-5-600-300-260-AN_XO-00         Details WHG-Folie                           71-21152-5-600-300-125-DT_EG-01         Rohbau         Schal- u. Bewehrungspläne              siehe Planliste         Fassadenpläne                                siehe Planliste         Innenausbau                                    siehe Planliste
Planunterlagen
Elektronischer Aufmaß- und Rechnungslauf Elektronischer Aufmaß- und Rechnungslauf Durchgängige Umsetzung eines elektronischen Aufmaß- und Rechnungslauf für alle beauftragten Leistungen und Nachträge unter Berücksichtigung nachfolgender Anforderungen: Alle Aufmaße müssen auf der Baustelle durch den AN zur Prüfung und Bestätigung bei der örtlichen Bauleitung des AG vorgelegt werden. Rechnungen werden dann vom AN zur technischen Prüfung an die Bauleitung sowie in Kopie (CC) an den Rechnungsprüfer des AG digital versendet (elektronischer Rechnungslauf). Für den Rechnungslauf sind dann folgende Unterlagen zwingend vollständig einzureichen: - durch BL bestätigte Aufmaße der Baustelle (als PDF-Datei) - zugehöriges, digitales Aufmaß als PDF- und kompatible x31-Datei in zuwachsender sowie kumulierter Auflistung -Rechnungen als PDF-Datei in kumulierter Auflistung Sonstige Anforderungen: - Zur Abrechnung können ausschließlich die Positionen gebracht werden, die per Aufmaß auf der Baustelle durch die BL geprüft und bestätigt und im Falle einer Nachtragsposition auch bestellt wurden.
Elektronischer Aufmaß- und Rechnungslauf
Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, vorhalten, betreiben und räumen. Enthalten sind alle erforderlichen Arbeitsebenen, Baubehelfe und Geräteeinsatz gemäß Bauablaufplan und Ausführungsplanung in allen Bauphasen und Umbauzuständen incl. Betriebs- und Verbrauchsstoffe, Kosten für Personal und sonstige Aufwendungen. Antransport, Aufbau, Umsetzen, Abbau und Abtransport  der für die Baustelle erforderlichen gewerkespezifischen Baustelleneinrichtungen und Geräte für. - Die Leistung des ausgeschriebenen Gewerk(e) Vorhalten und Betreiben der vorgenannten Leistungen für die spezifische Dauer des Gewerkes.
Baustelleneinrichtung
Schutzrüstungen Herstellen von Schutzrüstungen in verschiedenen Ausführungen wie z.B. Absturzsicherungen an Aussentüren und Fenstern in den OG, Abdeckung von Deckendurchbrüchen etc., soweit nicht gesonderten Positionen beschrieben. Alle erforderlichen Arbeits- u. Schutzrüstungen sowie Absperrungen sind nach den einschlägigen Vorschriften der Bauaufsicht, der Baustellenverordnung sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen und während der gesamten Bauzeit vorzuhalten, zu unterhalten und auf Anweisung der Bauleitung wieder abzubauen. Unter Rüstungen fallen auch alle Absperrungen der Rohdecken, Sicherung bzw. Abdeckung sämtlicher Montageöffnungen in Boden- bzw. Deckenplatten, mit starken, unverschieblichen Holzdielen o.ä. während der Gesamtbauzeit, bis Abschluß der Installationsarbeiten. Mit der Arbeitsaufnahme übernimmt der AN die Baustelle und damit die Verantwortung für sämtliche erforderliche Schutzmassnahmen wie oben beschrieben zur Unfallverhütung für die Gesamtbauzeit.
Schutzrüstungen
02 Betriebsgebäude
02
Betriebsgebäude
02.05 Betonarbeiten
02.05
Betonarbeiten
02.06 Bewehrungsstahl
02.06
Bewehrungsstahl
02.07 Verbundstützen
02.07
Verbundstützen