Maurer- und Betonarbeiten
AWO Generationenpark
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und heruntergeladen werden:                 https://www.freundlieb.de/avb/
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben: AWO WW: Generationenpark Brünninghausen - 1. Bauabschnitt                                       Am Bhf Tierpark 13                                       44225 Dortmund Projektbeschreibung Im Bereich AWO Generationenpark Brünninghausen, Dortmund entsteht ein nachhaltiges, autofreies Wohnquartier mit insgesamt ca. 127 Wohneinheiten, ca. 30 Pflegeplätzen, einem Quartiershaus sowie einer Energiezentrale in Holz-/Massivbauweise. Das Projekt wird durch die AWO Bezirksverband Westliches Westfalen als Bauherr realisiert und wurde als KlimaQuartier.NRW ausgezeichnet. Darüber hinaus wird eine Zertifizierung nach DGNB Silber angestrebt. Das Quartier umfasst private und öffentliche Freiflächen, gemeinschaftlich genutzte Hofbereiche, Wegeflächen, Grünanlagen sowie Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und Förderung der ökologischen Vielfalt. Gegenstand des Projektes ist die städtebauliche und bauliche Weiterentwicklung des Quartiers des Minna-Sattler-Zentrums. Das bestehende Angebot aus Pflegeeinrichtung und Kindertagesstätte wird durch zusätzliche Pflegeplätze sowie Wohnnutzungen erweitert. Insgesamt entstehen im Endausbau 14 neue Wohngebäude mit geförderten, freifinanzierten und eigengenutzten Wohneinheiten unterschiedlicher Größe. 1. Bauabschnitt Gegenstand des ersten Bauabschnitts sind die Errichtung der Gebäude Haus 1 und Haus 2 in  Massivbauweise einschließlich der Verbindungsbrücke zum bestehenden Heinrich-Böll-Haus sowie die Herstellung temporärer und dauerhafter Stellplatzanlagen. Haus 1 – Pflegeeinrichtung Haus 1 wird als Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung errichtet und über eine Brücke im 1. Obergeschoss an das Heinrich-Böll-Haus angebunden. Das Gebäude umfasst eine Nutzungsfläche von ca. 967 m² und wird mit drei oberirdischen Geschossen ohne Unterkellerung ausgeführt. Vorgesehen sind insgesamt 30 Bewohnerzimmer, davon: - 26 barrierefreie Bewohnerzimmer, - 4 rollstuhlgerechte Bewohnerzimmer. Ergänzend werden Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume sowie die erforderlichen Nebenräume hergestellt. Die Erschließung erfolgt über zentrale Flurbereiche sowie einen Aufzug. Haus 2 – Verwaltung und Wohnen Haus 2 dient der Unterbringung der Verwaltung der Pflegeeinrichtung sowie von Wohnnutzungen. Im Erdgeschoss werden Verwaltungsräume mit Büroräumen, Besprechungsraum sowie erforderlichen Neben- und Technikräumen für das Gesamtgebäude angeordnet. In den beiden Obergeschossen entstehen acht freifinanzierte Wohneinheiten. Die Wohnnutzung wird über ein separates Treppenhaus erschlossen. Anfahrt Die Anfahrt zum Baugebiet erfolgt über die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu informieren.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Inhalt dieser Ausschreibung sind die Rohbauarbeiten für das Projekt "AWO WW: Generationenpark". Die Ausschreibung gliedert sich in Haus 1 & Haus 2. Beide Häuser sollen parallel mit einem zeitlichen Versatz von ca. zwei Wochen ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergien und ein kontinuierlicher Arbeitsablauf zwischen den beiden Bauabschnitten. Die einzelnen Gewerke können nach Abschluss ihrer Arbeiten an Haus 1 unmittelbar mit den entsprechenden Arbeiten an Haus 2 fortfahren. Beispielsweise wird zunächst die Bodenplatte von Haus 1 bewehrt und anschließend direkt die Bodenplatte von Haus 2. Dieses Prinzip wird im weiteren Bauablauf konsequent fortgeführt, sodass Arbeitsunterbrechungen minimiert und Personal sowie Geräte effizient eingesetzt werden können. Für die Rohbauarbeiten werden bauseitig folgende Geräte sowie alle Materialien zur Verfügung gestellt: 1.     2 Stück Untendreher; für die angestrebte AN-seitige Kranbedienung erfolgt eine gesonderte        Vergütung. 2.     Wand- und Deckenschalung als Systemrahmenschalung, falls erforderlich mit Arbeitsbühnen 3.     Betonverdichtungsgeräte (Innen-, Außenrüttler), Betonbomben 4.     Tischkreissägen 5.     Steinschneidemaschinen 6.     Funkgeräte 7.     Vermessungsgeräte wie Nivelliergerät oder Theodolit (gegen Berechnung) Tagesunterkünfte in Form von Containern einschl. der Toiletten werden dem AN ohne Berechnung zur Verfügung gestellt. Tagesunterkünfte sind zumindest wöchentlich durch den AN zu reinigen. Erfolgt die Reinigung der Unterkünfte auch nach wiederholter Aufforderung durch die Bauleitung unzureichend, werden die Unterkünfte bauseitig gegen Verrechnung gereinigt. Der ordnungsgemäße Zustand sowie die erhaltene Menge der Baumaterialien und Geräte wird zu Beginn der Arbeiten quittiert und muss entsprechend ordnungsgemäß zurückgegeben werden. Betonbomben sind nach jedem Gebrauch zu reinigen. Durch den Auftragnehmer sind zu stellen: 1.     Sämtliche Kleingeräte (Hammer, Kelle, Flechterzange, Bohrmaschine, Handkreissäge, Stichsäge inkl.        Verbrauchsmaterialien, etc.) zur Erbringung der vertraglichen Leistung. 2.     Sämtliche persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelme, Arbeitsschuhe, Gummistiefel,        Winterbekleidung, PSA gegen Absturz, etc.) Als Ansprechpartner haben vom Auftragnehmer ein in dieser Art und Schwierigkeit erfahrener deutsch- sprachiger Polier bzw. Poliere ständig vor Ort zu sein. Die Materialdispositionen, Betonabrufe, Fertigteilabrufe, Stahllieferungen übernimmt der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem AG-seitigen Polier. Wartezeiten aus mangelnder oder verspäteter Disposition werden nicht anerkannt! Als ungefähre Vorlauffristen gelten: 1.     Betonstahllieferungen ca.   7 AT 2.     Mauersteine ca.   3 AT 3.     Betonlieferungen ca.   2 AT 4.     Fertigteillieferungen ca. 10 AT Jegliche Mehrforderung aus Unkenntnis wird ausgeschlossen. Die Betonbaustelle wird fremdüberwacht. Die für das Betonlabor erforderlichen Hilfsleistungen sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Alle vom Auftraggeber gestellten Geräte, Schalungen und Materialien sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch gut gereinigt zu paketieren. Die Leistungen des Auftragnehmers beginnen mit dem Abladen aller bauseitigen Stoffe und Geräte auf der Baustelle. Sie enden mit dem fachgerechten Säubern, Paketieren und Aufladen zum Rücktransport. Für das Verladen ist der AN verantwortlich. Materiallagerplätze sind in Abstimmung mit der AG zu errichten. Diese Arbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Baustelle ist von allen Seiten einsehbar und aus diesem Grund ist die Baustelle vom  Auftragnehmer in einem aufgeräumten Zustand zu halten und im Einheitspreis berücksichtigt. Falls dieses nicht umgesetzt wird, kann der AG zu Lasten des AN die Baustelle aufräumen lassen. Auftraggeberseitig wird ein Arbeits- und Schutzgerüst gestellt. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Ein Ersthelfer je 10 Mitarbeiter ist nachzuweisen und auf der Baustelle vorzuhalten. Anordnungen des SiGeKo sind zu befolgen. Insbesondere sind Schutzvorrichtungen durch den AN unentgeltlich und vollständig einzusetzen (Wand-, Stützenbetonagen, Absicherung der Deckenränder z. B. mit Geländerspindeln, Nutzung von PSA, etc.). Der Auftragnehmer sichert eine kontinuierliche Arbeit von Montag bis Freitag zu. Schlechtwetter Schlechtwettertage werden in Abstimmung zwischen AN und AG abgestimmt. Ab der Anzahl von 10 SW- Tagen gelten die darüber hinausgehenden SW-Tage bauzeitverlängernd.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche Technische Vorschriften Stahlbetonarbeiten / Betonstahlverlegearbeiten Dem Angebot, der Ausführung und der Abrechnung liegen die anerkannten Regeln der Technik, die Normen, Merkblätter etc., sowie alle über die Vorschriften hinausgehenden einschlägigen DIN-Normen und Technischen Vorschriften in ihrer neuesten Fassung zugrunde. Der Nachunternehmer ist in der Ausführung und Umsetzung von "Weißen Wannen" fachlich geschult. Ausführungsvorschriften Soweit in den Positionen des Leistungsverzeichnises keine besonderen Hinweise oder Ausführungen gegeben sind, gelten die in den ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten aufgeführten  Leistungen als vertragliche Nebenleistungen und sind in vollem Umfang, einschl. aller Auswirkungen auf Herstellung und Abwicklung der Schalungs-, Bewehrungs- und Betonierarbeiten in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN hat sich vor Ort über die Baustellenbedingungen informiert. Parkmöglichkeiten auf der Baustelle bestehen nicht. Es sind die umliegenden öffentlichen Parkmöglichkeiten zu nutzen. Nachforderungen in dieser Hinsicht werden nicht anerkannt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche ihm übergebenen zeichnerischen Unterlagen auf Übereinstimmung und Einhaltung sämtlicher DIN-Normen zu überprüfen und bei Abweichung von den DIN-Normen dem Auftraggeber diese schriftlich vor Ausführung aufzuzeigen. Der AN hat eine Arbeitsvorbereitung gemäß Terminplan durchzuführen und der Bauleitung wöchentlich mit 2 Wochen Vorlauf vorzulegen. Für die Einhaltung sämtlicher Maße für Breite, Länge und Höhe, einschl. der Höhenkoten auf der Baustelle haftet der AN. Die Betonierarbeiten (Arbeitsfugen) sind mit der Bauleitung / Polier des Auftraggebers vor der Ausführung der entsprechenden Arbeiten festzulegen. Arbeitsfugen und alle damit verbundenen Nebenarbeiten wie Absetzen der Schalung etc werden nicht gesondert vergütet. Das Anlegen, Schalen, Betonieren von Bauteilen, stumpf- oder spitzwinklig wird nicht gesondert vergütet. Sämtliche Schalungen sind vor Ausführung der Betonarbeiten vom Polier des Auftraggebers abzunehmen. Die Abnahme entbindet den Auftragnehmer nicht von der Haftung für Einhaltung sämtlicher Maßangaben. Einzukalkulierende Leistungen Die Kosten für nachstehende Leistungen sind einzurechnen und mit den Einheitspreisen abgegolten: -                            das Brechen von Kanten aller Betonbauteile durch Einlegen                              von Dreikantleisten (in Schalungsecken auf Gehrung                              geschnitten), Schenkellängen: ca. 15 bis 20 mm. Bei                              Sichtbetonflächen (Klasse SB 2) sind die Stöße durch                              Einlegen von Moltopren-Streifen zu dichten.                              Scharfkantige Ausführung erfolgt ohne Mehrpreis. -                            Erschwernisse bzw. Behinderungen bei der Ausführung der                              Beton- und Stahlbetonarbeiten für das Einlegen von                              Leerrohren, Dosen und dergl. der ELT-Gewerke sowie Ver-                              und Entsorgungsleitungen der haustechnischen                              sonstigen Gewerke, soweit dies nicht gemäß nachfolgender                              Leistungsbeschreibung bereits Leistungsumfang des                              Auftragnehmers ist. -                            Die Nachbehandlung der Frischbetonflächen gemäß DIN                              1045. -                            Alle Auflagerflächen der Gleitlager sind planeben                              herzustellen und glatt abzureiben. -                            Alle Wand/Wand- und Wand/Sohlen-Fugen der                              Filigranwände sind mit MGIII flächenbündig auszumörteln                              und oberflächenglatt abzuziehen. -                            Nach dem Betoniervorgang sind Betonschlämme bzw.                              Betonreste von allen Bauteilen sofort zu entfernen und zu                              entsorgen. -                            Das Abstoßen von "Betonnasen" direkt nach dem                              Ausschalen der Bauteile. -                            Montage und Demontage von Gerüstbohlen sind im                              erforderlichen Umfang in den EP. zu berücksichtigen -                            Quertransporte in den Geschossen für nachträgliches Bei-                              und Zumauern und sonstige Arbeiten -                            Die Kranführer sind auch für die übrigen am Bauvorhaben                              tätigen Gewerke zuständig. Den Anweisungen der AG-                              Poliere und der AG-Bauleitung ist nachzukommen. -                            Sollte die Vorreinigung der Mietschalung unzureichend sein                              und somit erhöhte  Reinigungskosten seitens des                              Schalungslieferanten geltend gemacht  werden, so trägt der                               AN die Kosten, die über das Reinigungs-Service-Paket                              hinausgehen. -                            Beschädigung und Verlust der Schalung die über 2% des                              Warenwertes hinausgehen, trägt der AN. -                            Anordnungen des AG-seitigen SiGeKo sind sofort zu                              befolgen. Insbesondere sind Schutzvorrichtungen vor                              Absturz und Durchtreten durch den AN unentgeltlich                              aufzubauen und vollständig nach Erfordernis umzusetzen                              bzw. rückzubauen (z. B. Wand- und Stützenbetonagen,                              Absicherung der Deckenränder, z. B. mit Geländerspindeln,                              Deckendurchbrüche sichern etc.),   Holzkonstruktion. -                            Nach dem Ausschalen einer Gebäudeetage sind die                              Bereiche besenrein zu übergeben. Nägel und Anker in                              Wänden und Decken / Sohlen sind zu entfernen. -                            Die Schalungslagerflächen, Bohlenwege, Steinlager- und                              Materiallager sind mit bauseits bereitgestelltem Material                              herzustellen und im aufgeräumten Zustand zu halten und                              nach Ende der Rohbaumaßnahme zurückzubauen. -                            Styropor-Schalkörper und Holzschalungskörper in gelieferten                              Filigrandecken und Filigranwänden sind nach Betonagen zu                              entfernen und in bauseits gestellte Container zu entsorgen. -                            Schnurgerüste zur Achsfestlegung und Achssicherung sind                              in Zusammenarbeit mit dem Polier des AG anzulegen -                            Erschwernisse, Behinderungen bei Ausführung der Leistung                              in Koordination mit anderen Gewerken (z. B. Verrohrung,                              Betonkerntemperierung, Leerrohrverlegung, etc.) -                            Anlegen, Schalen, Betonieren, Mauern von stumpf- und                              spitzwinkligen Bauteilen -                            Erstellen von Arbeitsfugen -                            Reinigen der zur Verfügung gestellten Arbeits- und                              Schutzgerüste Zusätzliche Technische Vorschriften Maurerarbeiten Maurerarbeiten kommen in allen Geschossen zur Ausführung. Mauerwerk ist vor Regen und Schnee zu schützen (DIN 1053-1). -                            Alle Baustoffe sind bereits vor der Verarbeitung gegen                              Durchfeuchtung zu schützen -                            Vor Arbeitsende sind alle Mauerkronen abzudecken -                            Bei längeren Standzeiten sind die Fensterbrüstungen und                              Mauerkronen mit Folien oder dgl. abzudecken Mauerarbeiten im Winter Nach DIN 1053 Teil 1 Ziffer 9.4 darf Mauerwerk bei Frost nur unter  Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Bei Temperaturen unter +5° C darf der Dünnbettmörtel nicht mehr verarbeitet werden. Bei abnehmenden Temperaturen verlangsamt sich die Festigkeitsentwicklung des Mörtels und kommt bei Frost praktisch zum Stillstand. Frosteinwirkung im frühen Stadium beeinträchtigt nachhaltig die Mörtelfestigkeit. Durch die Volumenvergrößerung von Wasser zu Eis wird frischer und noch nicht abgebundener Mörtel in seinem Gefüge zerstört. Gefrorene Baustoffe dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Abhängig von den Außentemperaturen sind ggf. unten stehende allgemeine Schutzmaßnahmen vorzusehen. Allgemeine Schutzmaßnahmen -                            Bei Temperaturen unter +5°C sind in die Zuschlagstoffe und                              die unvermauerten Steine abzudecken -                            Die Verwendung von Frostschutzmitteln und/oder                              Auftausalzen ist nicht zulässig, diese schädigen das                              Mauerwerk (Abplatzungen und Ausblühungen).                              Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden.                              Durch Frost geschädigtes Mauerwerk muss vor dem                              Weiterbau abgetragen werden -                            Das Schneiden der Steine ist im EP berücksichtigt. -                            Der Transport der Steine in einer Etage und auf der                              Baustelle ist zu berücksichtigen. WU-Sohle Die Sohle wird als WU-Bauwerk erstellt. Der AN ist für den fachgerechten Einbau aller Dichtungselemente und -materialien, sowie für die fachgerechte Vorbehandlung der Fugen verantwortlich. Die angeordneten Betonrezepturen, Detaillösungen etc. sind vom AN strikt einzuhalten. Sämtliche Bedenken gegen diese Anordnungen sind vor Ausführung der Bauleitung / Polier anzuzeigen.
Zusätzliche technische Vorschriften
Anlagen zum LV Anlagen zum LV 1 - Baustelleneinrichtungsplan                    - Baustelleneinrichtungsplan 2 - Grundrisse (Architektur) 2.1 - Haus 1                    - Bodenplatte                    - Erdgeschoss                    - 1. OG                    - 2. OG                    - Dachaufsicht                    - TRH A                    - TRH B 2.2 - Haus 2                    - Bodenplatte                    - Erdgeschoss                    - 1. OG                    - 2. OG                    - Dachaufsicht                    - TRH 3 - Schnitte (Architektur) 3.1 - Haus 1                    - Schnitt A-A bis I-I                    - Schnitte TRH A                    - Schnitte TRH B 3.2 - Haus 2                    - Schnitt A-A bis H-H 4 - Positionspläne 4.1 - Haus 1                    - Positionspläne 4.2 - Haus 2                    - Positionspläne 5 - Statik 5.1 - Haus 1                    - Statik 5.2 - Haus 2                    - Statik 6 - Vorabzug Schalpläne Haus 1                                       - Bodenplatte                                       - EG                                       - 1. OG                                       - 2. OG ‑                  Unterlagen zum Download:                    Auf der Ausschreibungsplattform "Cosuno".
Anlagen zum LV
01 Haus 1
01
Haus 1
01.01 Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.01
Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.02 Maurerarbeiten in allen Geschossen
01.02
Maurerarbeiten in allen Geschossen
01.03 Betonstahlverlegearbeiten
01.03
Betonstahlverlegearbeiten
02 Haus 2
02
Haus 2
02.01 Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.01
Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.02 Maurerarbeiten in allen Geschossen
02.02
Maurerarbeiten in allen Geschossen
02.03 Betonstahlverlegearbeiten
02.03
Betonstahlverlegearbeiten
03 Diverses
03
Diverses
03.01 Kranführer
03.01
Kranführer
03.02 Schnurrgerüst
03.02
Schnurrgerüst
03.03 Stundenlohnarbeiten
03.03
Stundenlohnarbeiten