Außenterrasse mit Stufen-, Rampen- und Geländeranlagen
KlärBar Duisburg
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01 Außenterrasse mit Stufen-, Rampen- und Geländeranlagen
01
Außenterrasse mit Stufen-, Rampen- und Geländeranlagen
01.__.0010 Außenterrasse mit Stufen-, Rampen- und Geländeranlagen Auf der Südseite der Containeranlage ist eine Außenterrasse mit WPC-Dielen einschließlich sämtlicher erforderlicher Unterkonstruktionen, Stufenanlagen, einer rollstuhlgerechten Rampenanlage, Geländern sowie eines separaten Ausgangspodestes mit Stufen im Bereich des Notausganges auf der Nordseite herzustellen. Die Oberkante der fertigen Terrasse bzw. der Ausgangspodeste liegt in Abhängigkeit von der vorhandenen Geländeoberfläche ca. 30 bis 60 cm über dem angrenzenden Gelände. Die gesamte Anlage ist für eine dauerhafte öffentliche Nutzung auszulegen und entsprechend den geltenden gesetzlichen und technischen Bestimmungen, insbesondere den Anforderungen an Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, auszuführen. Die für öffentlich zugängliche Gebäude geltenden Anforderungen der DIN 18040-1, die Anforderungen der DIN 18065 an Gebäudetreppen sowie weitere einschlägige technische Regelwerke sind in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. Die endgültige konstruktive Ausbildung, Dimensionierung und Bemessung sämtlicher Bauteile ist durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung vorzunehmen und nachzuweisen. Unterkonstruktion Die Terrasse einschließlich Podeste, Rampen und Stufen ist auf einer dauerhaft tragfähigen, verwindungssteifen und korrosionsbeständigen Metallunterkonstruktion herzustellen. Die Unterkonstruktion ist entsprechend den auftretenden Eigen-, Nutz-, Verkehrs- und sonstigen Einwirkungen für die vorgesehene öffentliche Nutzung zu bemessen. Sämtliche erforderlichen: Tragprofile, Quer- und Längsträger, Aussteifungen, Konsolen, Stützen, Auflager, Verbindungsmittel, Fundamente bzw. Gründungen und Anschlüsse an die Containeranlage sind Bestandteil der Leistung. Die Unterkonstruktion ist so auszubilden, dass ein dauerhaft standsicherer, schwingungsarmer und verformungsarmer Aufbau entsteht. Eine Beeinträchtigung der vorhandenen Containerkonstruktion oder deren Korrosionsschutz durch die Befestigung der Terrassenkonstruktion ist auszuschließen. Die Konstruktion ist so auszubilden, dass Niederschlagswasser ungehindert ablaufen kann und keine Bereiche mit dauerhaft stehendem Wasser entstehen. Unterlüftung der Containeranlage: Die erforderliche Unterlüftung der Containeranlage ist dauerhaft sicherzustellen. Hierzu sind im Anschlussbereich zwischen Terrasse und Containeranlage sowie innerhalb der seitlichen Sockelbekleidung ausreichend dimensionierte Lüftungsöffnungen bzw. Lüftungsgitter vorzusehen. Dies betrifft insbesondere: den Anschlussbereich Terrasse / Containeranlage auf der Südseite, die Sockelbekleidung auf der Nordseite sowie die Sockelbereiche auf der Ost- und Westseite der Containeranlage. Die Sockelbekleidung darf die erforderliche Luftzirkulation unterhalb der Containeranlage nicht behindern. Lage, Anzahl und freie Lüftungsquerschnitte sind durch den Auftragnehmer so festzulegen, dass eine dauerhafte Querlüftung bzw. Unterlüftung gewährleistet wird. Lüftungsöffnungen sind gegen das Eindringen von größeren Fremdkörpern, Tieren und Ungeziefer zu sichern. Hierzu sind geeignete korrosionsbeständige Gitter bzw. Schutzgewebe vorzusehen. Im Bereich von Türen, Ausgängen, Flucht- und Rettungswegen sowie sonstigen regelmäßig begangenen Bereichen sind die erforderlichen Lüftungsöffnungen flächenbündig mit einem begehbaren, korrosionsbeständigen Lochblech bzw. einer gleichwertigen Abdeckung zu versehen. Die Abdeckung ist: rutschhemmend, tritt- und belastungssicher, rollstuhlgeeignet, stolperstellenfrei, absatzschuhgeeignet und ohne gefährliche Öffnungen oder Kanten auszuführen. Die Lochgröße bzw. Öffnungsweite ist so zu wählen, dass ein Hängenbleiben mit Absatzschuhen, Gehstöcken oder kleinen Rädern sowie sonstige Unfallgefahren vermieden werden. Belag: Terrassenbelags aus WPC (Wood-Plastic-Composite) auf einer Metall-Unterkonstruktion, geeignet für die Nutung als eine öffentlich zugängliche Dachterrasse. Die Konstruktion ist dauerhaft, witterungsbeständig, wartungsarm sowie für hohe Nutzungsfrequenzen geeignet auszubilden. Auf Container-Sockeln montieret. Sämtliche Aufbauten sind auf dem Tragkonzept der Außenterrasse/ Ausgangspodest abzustimmen und statisch sowie konstruktiv geeignet zu befestigen. Der Terrassenaufbau ist so zu konzipieren, dass eine sichere Begehbarkeit, eine ausreichende Entwässerung sowie eine dauerhafte Hinterlüftung gewährleistet sind. Die gesamte Konstruktion ist für den Einsatz im Außenbereich mit erhöhter Beanspruchung (öffentliche Nutzung) auszulegen. Die Ausführungsmerkmale sind wie folgt vorzusehen: Belag: hochwertige WPC-Terrassendielen in Holzoptik, geeignet für den Außenbereich und öffentliche Nutzung besonders verformungsarm (geringe Längenausdehnung, hohe Formstabilität, vorzugsweise Vollprofil oder verstärktes Hohlkammerprofil) natürliche Holzoptik (strukturierte, geprägte oder gebürstete Oberfläche) rutschhemmende Oberfläche (vorzugsweise R11) UV-beständig, farbstabil und splitterfrei co-extrudierte oder vergleichbar widerstandsfähige Oberfläche zum Schutz vor Feuchtigkeit, Flecken und Abrieb Farbton im natürlichen Holzbereich, abgestimmt auf das Gesamtkonzept Unterkonstruktion: Metall, korrosionsbeständig statisch ausreichend dimensioniert verformungsarm und dauerhaft formstabil Ausbildung mit Gefälle zur Sicherstellung der Entwässerung konstruktiv so ausgeführt, dass keine Staunässe entsteht Aufbau: Dielen auf tragender Metall-Unterkonstruktion befestigt Unterkonstruktionsraster abgestimmt auf die Anforderungen der verformungsarmen Dielen (enge Lagerabstände zur Minimierung von Durchbiegung) ausreichender Abstand zwischen Unterkonstruktion und Untergrund zur Hinterlüftung Fugenabstände gemäß Herstellervorgaben zur Entwässerung und zur Aufnahme thermischer Längenänderungen verdeckte Befestigungssysteme (Clip-Systeme), dauerhaft und vandalismussicher ausgeführt Befestigung: mechanische Befestigung auf der Unterkonstruktion Anschlüsse korrosionsgeschützt und dauerhaft keine Beeinträchtigung der tragenden Primärkonstruktion (Unterkonstruktion) Besondere Anforderungen für die öffentliche Nutzung: hohe Belastbarkeit sowie geringe Durchbiegung der Dielen auch bei Punktlasten erhöhte Formstabilität bei Temperaturwechseln (minimierte Verformung/Verzug) sichere Begehbarkeit auch bei Nässe keine scharfkantigen Bauteile oder hervorstehenden Befestigungselemente widerstandsfähig gegen Vandalismus (keine leicht lösbaren oder demontierbaren Elemente) wartungsarm und leicht zu reinigen Rand- und Abschlussausbildungen sind sauber und dauerhaft auszuführen: seitliche Abschlüsse mit passenden Profilen oder Blenden in abgestimmter Optik Ausbildung von Dehnungsfugen entsprechend den Materialeigenschaften konstruktive Trennung zu aufgehenden Bauteilen Die gesamte Konstruktion ist so auszubilden, dass: eine freie und sichere Entwässerung jederzeit gewährleistet ist Wasser nicht in der Konstruktion stehen bleibt eine ausreichende Hinterlüftung gegeben ist temperaturbedingte Längenänderungen schadlos aufgenommen werden können die optische Wirkung einer hochwertigen Holzterrasse erzielt wird, bei gleichzeitig hoher Dauerhaftigkeit des Materials Für die Ausführung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Systembeschreibung des Herstellers (WPC-Dielen und Unterkonstruktion) Verlegeplan inkl. Unterkonstruktionsraster Nachweise zur Rutschhemmung, Formstabilität und Dauerhaftigkeit Pflege- und Wartungshinweise Geländer: An den freien Seiten der Terrasse, Podeste, Stufen- und Rampenanlagen sind, soweit aufgrund der Absturzhöhe, Nutzung oder geltenden Vorschriften erforderlich bzw. in den Planunterlagen vorgesehen, Metall-Geländer mit einer Höhe von 1,0 m ab OK-Terassenbelag herzustellen. Die Terrassengeländer sind als einfache Metallgeländer auszuführen, bestehend aus: senkrechten Geländerpfosten, einem durchgehenden Obergurt sowie einem durchgehenden Unter- bzw. Zwischenholm. Die Geländerkonstruktionen sind robust, dauerhaft standsicher und korrosionsbeständig feuerverzinkt auszuführen. Die Abmessungen, Geländerhöhen, Pfostenabstände, Querschnitte und Befestigungen sind durch den Auftragnehmer entsprechend den geltenden Anforderungen und den aus der öffentlichen Nutzung resultierenden Horizontallasten zu bemessen. Sämtliche Befestigungen sind verdeckt oder so auszubilden, dass keine scharfkantigen oder hervorstehenden Teile entstehen. Geländer und sonstige Umwehrungen dürfen keine vermeidbaren Verletzungs-, Klemm- oder Fangstellen aufweisen. Geländer und erforderliche Handläufe sind funktional voneinander zu unterscheiden. An Rampen und Treppen sind zusätzlich die nach den Anforderungen an die barrierefreie bzw. sichere Nutzung erforderlichen Handläufe vorzusehen. Handläufe sind: griffsicher, gut umfassbar, durchgehend, ergonomisch ausgebildet und dauerhaft sicher befestigt auszuführen. Die konkrete Ausbildung und Anzahl der Handläufe ist entsprechend den geltenden Anforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude festzulegen. Stufen und Podeste: Die Höhenunterschiede zwischen vorhandener Geländeoberfläche und Terrasse bzw. den Ausgängen der Containeranlage sind in den vorgesehenen Bereichen mittels geeigneter Stufenanlagen zu überwinden. Zusätzlich ist im Bereich des vorgesehenen Notausganges ein separates Ausgangspodest mit anschließender Stufenanlage herzustellen. Die Stufenanlagen sind entsprechend den geltenden Anforderungen für Gebäudetreppen und für die vorgesehene öffentliche Nutzung auszubilden. Steigung und Auftritt sind innerhalb eines Treppenlaufes gleichmäßig auszuführen. Sämtliche Stufen müssen: trittsicher, rutschhemmend, witterungsbeständig, dauerhaft formstabil und für die öffentliche Nutzung geeignet sein. Stufenvorderkanten sind deutlich erkennbar und dauerhaft visuell kontrastierend gegenüber den angrenzenden Tritt- und Setzstufen auszubilden. Die kontrastreiche Markierung ist über die erforderliche Breite der Stufen durchgehend und dauerhaft abrieb-, witterungs- und UV-beständig auszuführen. Die Farbgestaltung der Markierungen ist mit dem AG im Rahmen der Werkplanung abzustimmen. Podeste vor Türen und Ausgängen sind ausreichend groß zu dimensionieren und so auszubilden, dass Türen ohne Einschränkung geöffnet werden können und die erforderlichen Bewegungs-, Flucht- und Verkehrsflächen freigehalten werden. Im Bereich von Flucht- und Rettungswegen dürfen durch Stufen, Geländer, Beläge oder sonstige Bauteile keine Einengungen oder Stolperstellen entstehen. Erforderliche Handläufe und Absturzsicherungen sind Bestandteil der Leistung. Rampe: Zur barrierefreien Erschließung der Containeranlage ist eine rollstuhlgerechte Rampenanlage einschließlich erforderlicher Zwischenpodeste, An- und Austrittspodeste, Handläufe, Radabweiser und Absturzsicherungen vollständig herzustellen. Die Rampenanlage ist entsprechend den Anforderungen für die barrierefreie Erschließung öffentlich zugänglicher Gebäude auszubilden. Die Rampengeometrie, insbesondere: Rampenneigung, nutzbare Laufbreite, Länge der einzelnen Rampenläufe, Größe und Anordnung erforderlicher Zwischenpodeste, Bewegungsflächen am Anfang und Ende der Rampe, seitliche Sicherheitsbereiche, Radabweiser sowie Handläufe und Geländer ist durch den Auftragnehmer entsprechend den geltenden Anforderungen zu planen und nachzuweisen. Die Rampe ist grundsätzlich geradläufig bzw. so auszubilden, dass eine sichere und komfortable Nutzung durch Rollstuhlfahrer und Personen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleistet ist. Der Rampenbelag muss: eben, erschütterungsarm befahrbar, rutschhemmend, witterungsbeständig und frei von vermeidbaren Fugen, Kanten und Stolperstellen ausgeführt werden. Am Anfang und Ende der Rampenanlage sowie an erforderlichen Zwischenpodesten sind ausreichend dimensionierte Bewegungsflächen vorzusehen. Die Rampenanlage ist mit den erforderlichen beidseitigen Handläufen auszustatten. Soweit erforderlich, sind zusätzlich seitliche Radabweiser und Geländer vorzusehen. Der Anschluss der Rampe an die vorhandene Geländeoberfläche ist stufen- und schwellenlos herzustellen. Die Höhenlage ist an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Sämtliche erforderlichen Geländeangleichungen, Anschlüsse, Unterbauten und Nebenarbeiten sind Bestandteil der Leistung. Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Werkplanung die vollständige Konstruktion der Terrasse einschließlich Rampen-, Stufen-, Podest- und Geländeranlagen mit allen Anschlusshöhen, Gefällen, Entwässerungswegen und Lüftungsöffnungen darzustellen und dem AG vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Allgemein: Die Terrassenkonstruktion ist so auszubilden, dass eine elektrostatische Aufladung der Oberfläche auf ein nutzungsübliches Mindestmaß reduziert wird. Sofern konstruktiv erforderlich, sind geeignete Maßnahmen zur Ableitung elektrostatischer Ladungen vorzusehen. Metallische Unterkonstruktionen sind elektrisch leitfähig miteinander zu verbinden und in der Stahlkonstruktion der Terrasse sowie an Potentialausgleich einzubinden Im Rahmen der Werkplanung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber mindestens drei unterschiedliche Farbvorschläge für den Terrassenbelag vorzulegen. Die Vorschläge haben jeweils zu enthalten: - Herstellerangabe - Produktbezeichnung - Farbton - Profil-/Oberflächenbeschreibung - technische Produktdatenblätter Anschlüsse an Türen und Containeröffnungen sind schwellenarm bzw. im Bereich der barrierefreien Erschließung barrierefrei auszubilden. Zusätzlich sind geeignete Muster bzw. Musterstücke auf Anforderung des Auftraggebers bereitzustellen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen. Geländerkonstruktion: Für die Dachterrasse ist umlaufend eine Geländerkonstruktion aus Stahl vorzusehen, welche gestalterisch und konstruktiv der Ausführung der Treppengeländer sowie der Einhausung unter der Treppe entspricht. Das Geländer dient der Absturzsicherung im öffentlich zugänglichen Bereich und ist entsprechend robust, dauerhaft sowie vandalismussicher auszubilden. Die Konstruktion ist auf die Stahlkonstruktion der Dachterrasse abzustimmen und statisch nachzuweisen. Das Geländer ist als durchgehende Stahlkonstruktion mit klar gegliederter Struktur auszuführen. Die Ansichtsflächen sind – analog zur Treppengeländer gegliedert, wobei die Gestaltung eine ruhige, gleichmäßige Fassadenwirkung über die Containeranlage erzeugt. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Ausbildung keine Kletterhilfen bietet (insbesondere keine durchgehenden horizontalen Elemente im begehbaren Bereich). Die Ausführungsmerkmale sind wie folgt vorzusehen: Tragkonstruktion: stabile Stahlprofile, statisch bemessen Oberfläche: feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 Zusätzliche Pulverbeschichtung in Anthrazitgrau, RAL 7016 Füllungen: Streckmetall analog zur Treppen- und Einhausungskonstruktion Lochanteil ca. 40–60 % Maschenweite so gewählt, dass Durchgreifen und Beklettern erschwert bzw. verhindert wird Die Geländerhöhe ist entsprechend den geltenden Vorschriften für öffentlich zugängliche Dachterrassen auszubilden (in der Regel mindestens 1,00 m. Die Konstruktion ist so auszuführen, dass sie die erforderlichen Horizontallasten sicher aufnehmen kann. Ein durchgehender Handlauf ist vorzusehen: Handlauf: rund, ergonomisch greifbar Höhe: 1,00 m über Oberkante Fertigfußboden Material: Edelstahl, geschliffen, korrosionsbeständig durchgehend und sicher ausgebildet (keine offenen Enden, keine Verletzungsgefahr) Die Befestigung des Geländers erfolgt auf der Rahmen-Stahlkonstruktion der Dachterrasse: Anschlüsse: statisch nachgewiesen Befestigungsmittel: korrosionsgeschützt und möglichst verdeckt angeordnet Ausbildung so, dass keine Schwächung der Containerstruktur erfolgt Die gesamte Konstruktion ist auf hohe Dauerhaftigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Einwirkungen und Vandalismus auszulegen. Es sind robuste Materialstärken, schwer lösbare Verbindungen sowie eine insgesamt massive Bauweise vorzusehen. Zusätzlich sind folgende Anforderungen einzuhalten: keine scharfkantigen oder hervorstehenden Bauteile keine Öffnungen, die ein Durchsteigen oder Durchfallen ermöglichen wartungsarme Ausführung einheitliches Erscheinungsbild mit Treppe und Einhausung. Farbliche Gestaltung (Außen) Ziel der farbliche Gestaltung sowie die Beschichtung und Lackierung sämtlicher außenliegenden Bauteile ist ein dauerhaftes, witterungsbeständiges, optisch einheitliches und vandalismusresistentes Erscheinungsbild. Sämtliche Beschichtungen sind fachgerecht auf die jeweiligen Untergründe abzustimmen und für den Einsatz im Außenbereich mit erhöhter Beanspruchung geeignet auszuführen. Die Farb- und Oberflächengestaltung ist wie folgt vorzusehen: Containeranlage: Farbton RAL 9002 (Grauweiß) Geländerkonstruktionen: feuerverzinkt Terassendielen in Holzoptik und Holzfarbe nach Wahl des AG Außenstahltüren: grauer RAL-Farbton nach Wahl des AG. Rahmen der Metall-Fensteranlagen sowie die dazugehörigen Fensterbänke: grauer RAL-Farbton nach Wahl des AG. Die gesamte Ausführung ist so vorzunehmen, dass ein dauerhaft hochwertiges, einheitliches Erscheinungsbild entsteht und die Bauteile langfristig vor Witterungseinflüssen und mechanischer Beanspruchung geschützt sind.
01.__.0010
Außenterrasse mit Stufen-, Rampen- und Geländeranlagen
98.00