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01 Außenterrasse mit Stufen-, Rampen- und Geländeranlagen
01
Außenterrasse mit Stufen-, Rampen- und Geländeranlagen
01.__.0010 Außenterrasse mit Stufen-, Rampen- und Geländeranlagen Auf der Südseite der Containeranlage ist eine Außenterrasse
mit WPC-Dielen einschließlich sämtlicher erforderlicher
Unterkonstruktionen, Stufenanlagen, einer rollstuhlgerechten
Rampenanlage, Geländern sowie eines separaten
Ausgangspodestes mit Stufen im Bereich des Notausganges
auf der Nordseite herzustellen.
Die Oberkante der fertigen Terrasse bzw. der Ausgangspodeste
liegt in Abhängigkeit von der vorhandenen Geländeoberfläche
ca. 30 bis 60 cm über dem angrenzenden Gelände.
Die gesamte Anlage ist für eine dauerhafte öffentliche Nutzung
auszulegen und entsprechend den geltenden gesetzlichen und
technischen Bestimmungen, insbesondere den Anforderungen
an Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, auszuführen.
Die für öffentlich zugängliche Gebäude geltenden
Anforderungen der DIN 18040-1, die Anforderungen der DIN
18065 an Gebäudetreppen sowie weitere einschlägige
technische Regelwerke sind in der jeweils geltenden Fassung
zu berücksichtigen.
Die endgültige konstruktive Ausbildung, Dimensionierung und
Bemessung sämtlicher Bauteile ist durch den Auftragnehmer im
Rahmen seiner Werk- und Montageplanung vorzunehmen und
nachzuweisen.
Unterkonstruktion
Die Terrasse einschließlich Podeste, Rampen und Stufen ist auf
einer dauerhaft tragfähigen, verwindungssteifen und
korrosionsbeständigen Metallunterkonstruktion herzustellen.
Die Unterkonstruktion ist entsprechend den auftretenden
Eigen-, Nutz-, Verkehrs- und sonstigen Einwirkungen für die
vorgesehene öffentliche Nutzung zu bemessen.
Sämtliche erforderlichen:
Tragprofile,
Quer- und Längsträger,
Aussteifungen,
Konsolen,
Stützen,
Auflager,
Verbindungsmittel,
Fundamente bzw. Gründungen und
Anschlüsse an die Containeranlage
sind Bestandteil der Leistung.
Die Unterkonstruktion ist so auszubilden, dass ein dauerhaft
standsicherer, schwingungsarmer und verformungsarmer
Aufbau entsteht.
Eine Beeinträchtigung der vorhandenen Containerkonstruktion
oder deren Korrosionsschutz durch die Befestigung der
Terrassenkonstruktion ist auszuschließen.
Die Konstruktion ist so auszubilden, dass Niederschlagswasser
ungehindert ablaufen kann und keine Bereiche mit dauerhaft
stehendem Wasser entstehen.
Unterlüftung der Containeranlage:
Die erforderliche Unterlüftung der Containeranlage ist dauerhaft sicherzustellen.
Hierzu sind im Anschlussbereich zwischen Terrasse und
Containeranlage sowie innerhalb der seitlichen
Sockelbekleidung ausreichend dimensionierte
Lüftungsöffnungen bzw. Lüftungsgitter vorzusehen.
Dies betrifft insbesondere:
den Anschlussbereich Terrasse / Containeranlage auf der
Südseite,
die Sockelbekleidung auf der Nordseite sowie
die Sockelbereiche auf der Ost- und Westseite der
Containeranlage.
Die Sockelbekleidung darf die erforderliche Luftzirkulation
unterhalb der Containeranlage nicht behindern. Lage, Anzahl
und freie Lüftungsquerschnitte sind durch den Auftragnehmer
so festzulegen, dass eine dauerhafte Querlüftung bzw.
Unterlüftung gewährleistet wird.
Lüftungsöffnungen sind gegen das Eindringen von größeren
Fremdkörpern, Tieren und Ungeziefer zu sichern. Hierzu sind
geeignete korrosionsbeständige Gitter bzw. Schutzgewebe
vorzusehen.
Im Bereich von Türen, Ausgängen, Flucht- und Rettungswegen
sowie sonstigen regelmäßig begangenen Bereichen sind die
erforderlichen Lüftungsöffnungen flächenbündig mit einem
begehbaren, korrosionsbeständigen Lochblech bzw. einer
gleichwertigen Abdeckung zu versehen.
Die Abdeckung ist:
rutschhemmend,
tritt- und belastungssicher,
rollstuhlgeeignet,
stolperstellenfrei,
absatzschuhgeeignet und
ohne gefährliche Öffnungen oder Kanten
auszuführen.
Die Lochgröße bzw. Öffnungsweite ist so zu wählen, dass ein
Hängenbleiben mit Absatzschuhen, Gehstöcken oder kleinen
Rädern sowie sonstige Unfallgefahren vermieden werden.
Belag:
Terrassenbelags aus WPC (Wood-Plastic-Composite) auf einer
Metall-Unterkonstruktion, geeignet für die Nutung als eine
öffentlich zugängliche Dachterrasse. Die Konstruktion ist dauerhaft, witterungsbeständig, wartungsarm sowie für hohe
Nutzungsfrequenzen geeignet auszubilden. Auf
Container-Sockeln montieret. Sämtliche Aufbauten sind auf
dem Tragkonzept der Außenterrasse/ Ausgangspodest
abzustimmen und statisch sowie konstruktiv geeignet zu
befestigen.
Der Terrassenaufbau ist so zu konzipieren, dass eine sichere
Begehbarkeit, eine ausreichende Entwässerung sowie eine
dauerhafte Hinterlüftung gewährleistet sind. Die gesamte
Konstruktion ist für den Einsatz im Außenbereich mit erhöhter
Beanspruchung (öffentliche Nutzung) auszulegen.
Die Ausführungsmerkmale sind wie folgt vorzusehen:
Belag: hochwertige WPC-Terrassendielen in Holzoptik, geeignet
für den Außenbereich und öffentliche Nutzung
besonders verformungsarm (geringe Längenausdehnung, hohe
Formstabilität, vorzugsweise Vollprofil oder verstärktes
Hohlkammerprofil)
natürliche Holzoptik (strukturierte, geprägte oder gebürstete
Oberfläche)
rutschhemmende Oberfläche (vorzugsweise R11)
UV-beständig, farbstabil und splitterfrei
co-extrudierte oder vergleichbar widerstandsfähige Oberfläche
zum Schutz vor Feuchtigkeit, Flecken und Abrieb
Farbton im natürlichen Holzbereich, abgestimmt auf das
Gesamtkonzept
Unterkonstruktion: Metall, korrosionsbeständig
statisch ausreichend dimensioniert
verformungsarm und dauerhaft formstabil
Ausbildung mit Gefälle zur Sicherstellung der Entwässerung
konstruktiv so ausgeführt, dass keine Staunässe entsteht
Aufbau:
Dielen auf tragender Metall-Unterkonstruktion befestigt
Unterkonstruktionsraster abgestimmt auf die Anforderungen der
verformungsarmen Dielen (enge Lagerabstände zur
Minimierung von Durchbiegung)
ausreichender Abstand zwischen Unterkonstruktion und
Untergrund zur Hinterlüftung
Fugenabstände gemäß Herstellervorgaben zur Entwässerung
und zur Aufnahme thermischer Längenänderungen
verdeckte Befestigungssysteme (Clip-Systeme), dauerhaft und
vandalismussicher ausgeführt
Befestigung:
mechanische Befestigung auf der Unterkonstruktion
Anschlüsse korrosionsgeschützt und dauerhaft
keine Beeinträchtigung der tragenden Primärkonstruktion
(Unterkonstruktion) Besondere Anforderungen für die öffentliche Nutzung:
hohe Belastbarkeit sowie geringe Durchbiegung der Dielen
auch bei Punktlasten
erhöhte Formstabilität bei Temperaturwechseln (minimierte
Verformung/Verzug)
sichere Begehbarkeit auch bei Nässe
keine scharfkantigen Bauteile oder hervorstehenden
Befestigungselemente
widerstandsfähig gegen Vandalismus (keine leicht lösbaren
oder demontierbaren Elemente)
wartungsarm und leicht zu reinigen
Rand- und Abschlussausbildungen sind sauber und dauerhaft
auszuführen:
seitliche Abschlüsse mit passenden Profilen oder Blenden in
abgestimmter Optik
Ausbildung von Dehnungsfugen entsprechend den
Materialeigenschaften
konstruktive Trennung zu aufgehenden Bauteilen
Die gesamte Konstruktion ist so auszubilden, dass:
eine freie und sichere Entwässerung jederzeit gewährleistet ist
Wasser nicht in der Konstruktion stehen bleibt
eine ausreichende Hinterlüftung gegeben ist
temperaturbedingte Längenänderungen schadlos
aufgenommen werden können
die optische Wirkung einer hochwertigen Holzterrasse erzielt
wird, bei gleichzeitig hoher Dauerhaftigkeit des Materials
Für die Ausführung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Systembeschreibung des Herstellers (WPC-Dielen und
Unterkonstruktion)
Verlegeplan inkl. Unterkonstruktionsraster
Nachweise zur Rutschhemmung, Formstabilität und
Dauerhaftigkeit
Pflege- und Wartungshinweise
Geländer:
An den freien Seiten der Terrasse, Podeste, Stufen- und
Rampenanlagen sind, soweit aufgrund der Absturzhöhe,
Nutzung oder geltenden Vorschriften erforderlich bzw. in den
Planunterlagen vorgesehen, Metall-Geländer mit einer Höhe
von 1,0 m ab OK-Terassenbelag herzustellen.
Die Terrassengeländer sind als einfache Metallgeländer
auszuführen, bestehend aus: senkrechten Geländerpfosten,
einem durchgehenden Obergurt sowie
einem durchgehenden Unter- bzw. Zwischenholm.
Die Geländerkonstruktionen sind robust, dauerhaft standsicher
und korrosionsbeständig feuerverzinkt auszuführen.
Die Abmessungen, Geländerhöhen, Pfostenabstände,
Querschnitte und Befestigungen sind durch den Auftragnehmer
entsprechend den geltenden Anforderungen und den aus der
öffentlichen Nutzung resultierenden Horizontallasten zu
bemessen.
Sämtliche Befestigungen sind verdeckt oder so auszubilden,
dass keine scharfkantigen oder hervorstehenden Teile
entstehen.
Geländer und sonstige Umwehrungen dürfen keine
vermeidbaren Verletzungs-, Klemm- oder Fangstellen
aufweisen.
Geländer und erforderliche Handläufe sind funktional
voneinander zu unterscheiden. An Rampen und Treppen sind
zusätzlich die nach den Anforderungen an die barrierefreie bzw.
sichere Nutzung erforderlichen Handläufe vorzusehen.
Handläufe sind:
griffsicher,
gut umfassbar,
durchgehend,
ergonomisch ausgebildet und
dauerhaft sicher befestigt
auszuführen.
Die konkrete Ausbildung und Anzahl der Handläufe ist
entsprechend den geltenden Anforderungen für öffentlich
zugängliche Gebäude festzulegen.
Stufen und Podeste:
Die Höhenunterschiede zwischen vorhandener
Geländeoberfläche und Terrasse bzw. den Ausgängen der
Containeranlage sind in den vorgesehenen Bereichen mittels
geeigneter Stufenanlagen zu überwinden.
Zusätzlich ist im Bereich des vorgesehenen Notausganges ein
separates Ausgangspodest mit anschließender Stufenanlage
herzustellen.
Die Stufenanlagen sind entsprechend den geltenden Anforderungen für Gebäudetreppen und für die vorgesehene
öffentliche Nutzung auszubilden.
Steigung und Auftritt sind innerhalb eines Treppenlaufes
gleichmäßig auszuführen.
Sämtliche Stufen müssen:
trittsicher,
rutschhemmend,
witterungsbeständig,
dauerhaft formstabil und
für die öffentliche Nutzung geeignet
sein.
Stufenvorderkanten sind deutlich erkennbar und dauerhaft
visuell kontrastierend gegenüber den angrenzenden Tritt- und
Setzstufen auszubilden.
Die kontrastreiche Markierung ist über die erforderliche Breite
der Stufen durchgehend und dauerhaft abrieb-, witterungs- und
UV-beständig auszuführen.
Die Farbgestaltung der Markierungen ist mit dem AG im
Rahmen der Werkplanung abzustimmen.
Podeste vor Türen und Ausgängen sind ausreichend groß zu
dimensionieren und so auszubilden, dass Türen ohne
Einschränkung geöffnet werden können und die erforderlichen
Bewegungs-, Flucht- und Verkehrsflächen freigehalten werden.
Im Bereich von Flucht- und Rettungswegen dürfen durch
Stufen, Geländer, Beläge oder sonstige Bauteile keine
Einengungen oder Stolperstellen entstehen.
Erforderliche Handläufe und Absturzsicherungen sind
Bestandteil der Leistung.
Rampe:
Zur barrierefreien Erschließung der Containeranlage ist eine
rollstuhlgerechte Rampenanlage einschließlich erforderlicher
Zwischenpodeste, An- und Austrittspodeste, Handläufe,
Radabweiser und Absturzsicherungen vollständig herzustellen.
Die Rampenanlage ist entsprechend den Anforderungen für die
barrierefreie Erschließung öffentlich zugänglicher Gebäude
auszubilden.
Die Rampengeometrie, insbesondere: Rampenneigung,
nutzbare Laufbreite,
Länge der einzelnen Rampenläufe,
Größe und Anordnung erforderlicher Zwischenpodeste,
Bewegungsflächen am Anfang und Ende der Rampe,
seitliche Sicherheitsbereiche,
Radabweiser sowie
Handläufe und Geländer
ist durch den Auftragnehmer entsprechend den geltenden
Anforderungen zu planen und nachzuweisen.
Die Rampe ist grundsätzlich geradläufig bzw. so auszubilden,
dass eine sichere und komfortable Nutzung durch
Rollstuhlfahrer und Personen mit Mobilitätseinschränkungen
gewährleistet ist.
Der Rampenbelag muss:
eben,
erschütterungsarm befahrbar,
rutschhemmend,
witterungsbeständig und
frei von vermeidbaren Fugen, Kanten und Stolperstellen
ausgeführt werden.
Am Anfang und Ende der Rampenanlage sowie an
erforderlichen Zwischenpodesten sind ausreichend
dimensionierte Bewegungsflächen vorzusehen.
Die Rampenanlage ist mit den erforderlichen beidseitigen
Handläufen auszustatten. Soweit erforderlich, sind zusätzlich
seitliche Radabweiser und Geländer vorzusehen.
Der Anschluss der Rampe an die vorhandene
Geländeoberfläche ist stufen- und schwellenlos herzustellen.
Die Höhenlage ist an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Sämtliche erforderlichen Geländeangleichungen, Anschlüsse,
Unterbauten und Nebenarbeiten sind Bestandteil der Leistung.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Werkplanung die
vollständige Konstruktion der Terrasse einschließlich Rampen-,
Stufen-, Podest- und Geländeranlagen mit allen
Anschlusshöhen, Gefällen, Entwässerungswegen und
Lüftungsöffnungen darzustellen und dem AG vor Ausführung
zur Freigabe vorzulegen.
Allgemein:
Die Terrassenkonstruktion ist so auszubilden, dass eine elektrostatische Aufladung der Oberfläche auf ein
nutzungsübliches Mindestmaß reduziert wird.
Sofern konstruktiv erforderlich, sind geeignete Maßnahmen zur
Ableitung elektrostatischer Ladungen vorzusehen.
Metallische Unterkonstruktionen sind elektrisch leitfähig
miteinander zu verbinden und in der Stahlkonstruktion der
Terrasse sowie an Potentialausgleich einzubinden
Im Rahmen der Werkplanung hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber mindestens drei unterschiedliche
Farbvorschläge für den Terrassenbelag vorzulegen.
Die Vorschläge haben jeweils zu enthalten:
- Herstellerangabe
- Produktbezeichnung
- Farbton
- Profil-/Oberflächenbeschreibung
- technische Produktdatenblätter
Anschlüsse an Türen und Containeröffnungen sind
schwellenarm bzw. im Bereich der barrierefreien Erschließung
barrierefrei auszubilden.
Zusätzlich sind geeignete Muster bzw. Musterstücke auf
Anforderung des Auftraggebers bereitzustellen.
Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den
Auftraggeber erfolgen.
Geländerkonstruktion:
Für die Dachterrasse ist umlaufend eine Geländerkonstruktion
aus Stahl vorzusehen, welche gestalterisch und konstruktiv der
Ausführung der Treppengeländer sowie der Einhausung unter
der Treppe entspricht. Das Geländer dient der Absturzsicherung
im öffentlich zugänglichen Bereich und ist entsprechend robust,
dauerhaft sowie vandalismussicher auszubilden. Die
Konstruktion ist auf die Stahlkonstruktion der Dachterrasse
abzustimmen und statisch nachzuweisen.
Das Geländer ist als durchgehende Stahlkonstruktion mit klar
gegliederter Struktur auszuführen. Die Ansichtsflächen sind –
analog zur Treppengeländer gegliedert, wobei die Gestaltung
eine ruhige, gleichmäßige Fassadenwirkung über die
Containeranlage erzeugt. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass
die Ausbildung keine Kletterhilfen bietet (insbesondere keine
durchgehenden horizontalen Elemente im begehbaren Bereich).
Die Ausführungsmerkmale sind wie folgt vorzusehen: Tragkonstruktion: stabile Stahlprofile, statisch bemessen
Oberfläche: feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461
Zusätzliche Pulverbeschichtung in Anthrazitgrau, RAL 7016
Füllungen: Streckmetall analog zur Treppen- und
Einhausungskonstruktion
Lochanteil ca. 40–60 %
Maschenweite so gewählt, dass Durchgreifen und Beklettern
erschwert bzw. verhindert wird
Die Geländerhöhe ist entsprechend den geltenden Vorschriften
für öffentlich zugängliche Dachterrassen auszubilden (in der
Regel mindestens 1,00 m. Die Konstruktion ist so auszuführen,
dass sie die erforderlichen Horizontallasten sicher aufnehmen
kann.
Ein durchgehender Handlauf ist vorzusehen:
Handlauf: rund, ergonomisch greifbar
Höhe: 1,00 m über Oberkante Fertigfußboden
Material: Edelstahl, geschliffen, korrosionsbeständig
durchgehend und sicher ausgebildet (keine offenen Enden,
keine Verletzungsgefahr)
Die Befestigung des Geländers erfolgt auf der
Rahmen-Stahlkonstruktion der Dachterrasse:
Anschlüsse: statisch nachgewiesen
Befestigungsmittel: korrosionsgeschützt und möglichst verdeckt
angeordnet
Ausbildung so, dass keine Schwächung der Containerstruktur
erfolgt
Die gesamte Konstruktion ist auf hohe Dauerhaftigkeit und
Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Einwirkungen
und Vandalismus auszulegen. Es sind robuste Materialstärken,
schwer lösbare Verbindungen sowie eine insgesamt massive
Bauweise vorzusehen.
Zusätzlich sind folgende Anforderungen einzuhalten:
keine scharfkantigen oder hervorstehenden Bauteile
keine Öffnungen, die ein Durchsteigen oder Durchfallen
ermöglichen
wartungsarme Ausführung
einheitliches Erscheinungsbild mit Treppe und Einhausung.
Farbliche Gestaltung (Außen)
Ziel der farbliche Gestaltung sowie die Beschichtung und
Lackierung sämtlicher außenliegenden Bauteile ist ein
dauerhaftes, witterungsbeständiges, optisch einheitliches und
vandalismusresistentes Erscheinungsbild. Sämtliche
Beschichtungen sind fachgerecht auf die jeweiligen
Untergründe abzustimmen und für den Einsatz im
Außenbereich mit erhöhter Beanspruchung geeignet
auszuführen.
Die Farb- und Oberflächengestaltung ist wie folgt vorzusehen:
Containeranlage: Farbton RAL 9002 (Grauweiß)
Geländerkonstruktionen: feuerverzinkt
Terassendielen in Holzoptik und Holzfarbe nach Wahl des AG
Außenstahltüren: grauer RAL-Farbton nach Wahl des AG.
Rahmen der Metall-Fensteranlagen sowie die dazugehörigen
Fensterbänke: grauer RAL-Farbton nach Wahl des AG.
Die gesamte Ausführung ist so vorzunehmen, dass ein
dauerhaft hochwertiges, einheitliches Erscheinungsbild entsteht
und die Bauteile langfristig vor Witterungseinflüssen und
mechanischer Beanspruchung geschützt sind.
01.__.0010
Außenterrasse mit Stufen-, Rampen- und Geländeranlagen
98.00
m²