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Net total EUR
INFORMATIONEN ZUM PROJEKT
Fraport Terminal 3, Priority Lounge
Käufer:
Tibet Pedali
Sky Airport Porter Service GmbH
P.O. Box 150.70
60549 Frankfurt am Main, Germany
Bauherrenvertretung:
NOYA Generalplanung & Projektmanagement GmbH
Alexanderstraße 61
60489, Frankfurt am Main, Germany
Kontaktperson:
Stefan Dick
architektur@noya-group.de
+49 (0) 69 71 43 55 65
Bieter (bitte eintragen):
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Straße:
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PLZ:
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Kontaktperson: '__
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Telefon:
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Mail:
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INFORMATIONEN ZUM PROJEKT
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN
UND ZUR AUSSCHREIBUNG
Alle Gewerke
01. Örtliche Gegebenheiten, Anlieferung, Entsorgung:
Die auszubauende Konzessionärs Fläche befindet sich im
Gebäude 602, Ebene 05, Raum 602.5210 im Terminal 3 des
Flughafens in Frankfurt. Die Fläche soll nach dem Ausba
u als Lounge genutzt werden.
Zur Anlieferung der Baustelle ist das Baulogistikhandbu
ch zu beachten (s. Anlage)
Die Baustelleneinrichtung ist dem Baulogistikhandbuch z
u entnehmen. (s. Anlage)
Die Versorgung der Baustelle mit Material ist dem Baulo
gistikhandbuch zu entnehmen. (s. Anlage)
02. Beschreibung der Baumaßnahme:
00 Vorbemerkungen
Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau einer Konzessionärs
Fläche, die im Rohbau übergeben wird. Diese soll als Lo
ungebereich gemäß der vorliegenden Baugenehmigung in de
r Ebene 05 im Terminal 3 umgesetzt werden.
03. Arbeitszeiten:
Die Arbeitszeiten sind der Baustellenordnung zu entnehm
en. (s. Anlage)
04. Baustelleneinrichtung:
Die Baustelleneinrichtung ist dem Baulogistikhandbuch z
u entnehmen. (s. Anlage)
05. Ausführungstermine:
Nach dem derzeitigen Stand der Terminplanung sind folge
nde Rahmentermine
vorgegeben:
Siehe beiliegender Zeitplan. Als Fertigstellungsdatum i
st der 15.12.2025 vorgesehen.
Die Gewerke spezifischen Ausführungstermine werden bei
Vertragsabschluss endgültig festgelegt, wobei auch Zwis
chentermine als Vertragstermine gelten.
06. Baustellenordnung:
Die aktuelle Fassung der Baustellenordnung Neubau Termi
nal 3 ist einzuhalten. Diese ist als Anlage hinzugefügt
.
07. Vorschriften und Normen:
Maßgebend für die Ausführung sind die geltenden Vorschr
iften und Normen, insbesondere:
- Die geltenden kommunalen-, Landes- und Bundesverordn
ungen, Vorschriften und Gesetze zur Abfallentsorgung, i
nsbesondere das Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen"
der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel, Abte
ilung Staatliche Umweltämter.
- Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenoss
enschaft.
- Die DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bau
teilen.
- DIN-Normen gelten als Mindestanforderung.
08. Angebot:
Der Bieter bestätigt mit seiner Angebotsunterschrift, d
ass er sich durch Ortsbesichtigung von den Gegebenheite
n der Baustelle und deren Umgebung vertraut gemacht hat
. Damit gelten die sich aus den Gegebenheiten der Baust
elle für die Preisbildung relevanten Faktoren als einka
lkuliert. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der Baust
elle herrühren, werden nicht vergütet.
Die Ausführungszeichnungen können nach vorheriger telef
onischen Terminabsprache bei NOYA Generalplanung & Proj
ektmanagement GmbH, Tel. +49 (0) 69 24 74 85 2-16, eing
esehen werden.
09. Besonderheiten zur Ausschreibung /Ausführung:
Die Konzessionärs Fläche ist Teil des Terminal 3. Der A
ntrag auf Baufreigabe ist mit entsprechender Vorlaufzei
t bei der Fraport AG zu stellen. (s. Anlage)
10. Prüfzeugnisse, Pflege- und Wartungsanleitungen, Bes
tandsunterlagen etc.
zur Dokumentation:
.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN
02 Malerarbeiten
02
Malerarbeiten
Generell gilt:
1. Lieferung und Montage: Bei allen Positionen ist die
herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschloss
en, sofern in den beschreibenen Positionen keine andere
n Angaben erfolgt sind.
2. Höhen/Achsen: Zur Leistung des Bieters/Auftragnehmer
s (AN) gehört das Einmessen und die fluchtgerechte Mont
age.
3. Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw
. DIN der 18299, wie z.B. die Lieferung und Vorhaltung
aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen
, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurec
hnen.
4. Prüfung & Koordination: Der AN ist verpflichtet, die
im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf V
ollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für
den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies
gilt auch im Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchu
ng. Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen od
er Zusätze sind je nach Umfang mt einer entsprechenden
Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen bzw. als
Änderung direkt in der jeweiligen Position zu vermerke
n.
5. Gerüste: Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller
erforderlichen Arbeitsgerüste für die eigene Leistung e
rfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes b
eschrieben ist. Eine besondere Vergütung hierfür erfolg
t nicht.
6. Schutzpflicht: Sämtliche angrenzende Flächen und Ein
bauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Be
schädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in
dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Ver
gütung hierfür erfolgt nicht.
7. Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitli
ch versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäudete
ilen zur Ausfürhung kommen, sind die Aufwendungen mit d
em Einheitspreis abgegolten. Die Arbeitsfolge der einze
lnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkoste
n entstehen dem AG dadurch nicht.
8. Dehnfugen: Der AN hat sich über die Dehnfugen am Bau
werk zu informieren und diese bei der Ausführung zu ber
ücksichtigen.
9. Anschlüsse: Ausbildung fachgerechter und optisch ein
wandfreier Anschlüsse an angrenzende Bauteile.
10. Unebenheiten: Starke Unebenheiten im Untergrund sin
d der Bauleitung vor Beginn der Spachtelarbeiten anzuze
igen.
11. Materialauswahl: Alle Anstriche sind nur mit Fabrik
aten eines erfahrenen Herstellers aufzubauen., wobei de
r Hersteller verantwortlich einzuschalten ist. Es dürfe
n nur Anstrichstoffe solcher Hersteller verwendet werde
n, die nachweisen, dass ihre Erzeugnisse laufend überwa
cht werden. Dabei wird besonders gefordert, dass die Ve
rträglichkeit der Anstrichstoffe untereinander gewährle
istet ist.
12. Anstrich Wandvorlagen: Das Streichen von Wandvorlag
en in Form von Stützen und Nischen ist in die Einheitsp
reise Wände einzurechnen, sofern nichts anderes vorgege
ben ist. Die Anstrichfläche ist in den Wandflächen enth
alten.
13. Massenermittlung: Bei der Ermittlung der Maße und M
engen, sowie bei der Abrechnung werden generell nur die
tatsächlich behandelten Flächen berücksichtigt.Es werd
en auch Estrichbauteile als begrenzende Bauteile betrac
htet.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurec
hnen, sofern sie im Leistungsverzeichnis nicht gesonder
t ausgewiesen sind:
Trennschichten: Wand- und Deckenspachtel sind durch Tre
nnschichten, z.B. Papiere, Folien u.ä. von Durchdringun
gen und Einbauten zu entkoppeln. Überstände der Trennsc
hichten über die OK der Wandbeschichtung sind zu entfer
nen.
Rohbautoleranzen: Die Überprüfung der Rohbautoleranzen
vor Ausführungsbeginn gehört zum Leistungsumfang.
Schutzfolien: Das Entfernen und Entsorgen von Schutzfol
ien an Bauteilen aus Alu oder glw. nach Fertigstellen d
er Spachtelarbeiten ist zu berücksichtigen.
Anstrich/Farbgebung: Die Farbgebung erfolgt in Abstimmu
ng mit dem Planer/Architekten. Probeanstriche sind zu
berücksichtigen.
Die Ausführung der Malerarbeiten erfolgt nach Einbau vo
n Türelementen. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorz
usehen, Schutzfolien o.ä. nach Beendigung der Arbeiten
zu entfernen und entsorgen.
Generell gilt:
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 Spachtelung Vlieseinbettung in Handspach
02.02
Spachtelung Vlieseinbettung in Handspach
02.03 Anstrich - Dispersionsfarbe, Klasse 3, M
02.03
Anstrich - Dispersionsfarbe, Klasse 3, M
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