Maler
Aurubis MSSP Halle
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Allgemeine Vorbemerkung Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten bei der Angebotslegung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird eine Ortsbegehung des Anbieters, im Rahmen der Angebotserstellung, empfohlen. Bedenken gegen die Art, der in den Anfrageunterlagen beschriebenen Arbeiten, sind im Rahmen der Angebotserstellung dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Nachträge außerhalb dieser Anfrage sind nur möglich, wenn sie der örtlichen Bauleitung bzw. deren Stellvertretung innerhalb einer angemessenen Frist vor Ausführung mitgeteilt und von dieser ausdrücklich genehmigt werden. In die Einheitspreise sind alle Aufwendungen einzurechnen, die zur Erreichung des in der jeweiligen Position beabsichtigten Endzustandes erforderlich werden. Baustoffe oder Bauteile, die dem Vertrag nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Auftraggebers von der Baustelle zu entfernen. Der Auftragnehmer hat die angebotenen Leistungen selbst auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er Teilleistungen an Nachunternehmer übertragen. Der Auftragnehmer hat bei Weitervergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zugrunde zu legen. Die Nachunternehmer sind dem Auftraggeber vor Auftragserteilung schriftlich zu benennen. Der Aufragnehmer übernimmt gemäß VOB, Teil B / § 13, die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Mit dem Tag der Abnahme gilt eine Gewährleistung nach VOB, Teil B/§ 13 Absatz 4, als vereinbart. Der Auftragnehmer hat der Werkvorschrift für Fremdfirmen, die auf dem Aurubis-Werkgelände arbeiten, Folge zu leisten (siehe: Anlage 1 und 2). Überdies sind die einschlägigen DIN-Vorschriften, in der zur Zeit der Ausführung des Auftrages jeweils gültigen Fassung, einzuhalten. Das Einrichten, Vorhalten und die Räumung der Baustelle ist, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, für die Dauer der Arbeiten im Leistungsumfang des AN enthalten. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle erforderlichen technischen Geräte, die Absicherung und Beleuchtung der Montagebereiche, sowie alle sonstigen, zur fachgerechten Ausführung der Arbeiten notwendigen Geräte und Hilfsmittel. Aus der Baustelleneinrichtung ist die ggf. notwendige Gerüststellung herauszurechnen, sofern es in den Positions- oder Hinweistexten nicht anders beschrieben ist. Die Gerüststellung erfolgt bauseits durch den Auftraggeber. Die Bereitstellung von Containern (im Radius bis 200 m um den Arbeitsbereich), für die sortenreine Trennung von anfallenden Abbruch-, Rest- und/oder Verpackungsmaterialien des AN, erfolgt bauseits. Der Transport dieser Materialien zu den Containern ist Sache des AN und dementsprechend in den betreffenden Positionspreisen zu berücksichtigen. Die Weiterverwertung bzw. die Entsorgung der Materialien erfolgt bauseits. Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, hat der AN grundsätzlich den Bedarf an Containern, einschließlich Angaben zu Anzahl, Volumen & den Materialien die darin Verladen werden sollen, immer eine Woche vorab dem AG mitzuteilen. Die aktuelle Werkvorschrift Werk Hamburg der Aurubis AG (vgl.: Anlage 1 & 2) ist zwingend zu beachten.
Allgemeine Vorbemerkung
Arbeitssicherheit Im Folgenden eine Zusammenstellung der zu beachtenden Richtlinien in Bezug auf das vor Ort, auf dem Gelände der Aurubis AG in Hamburg, arbeitende Personal des Auftragnehmers: 1. Die Arbeitssicherheitsvorgabensind zwingend & zu jeder Zeit der Arbeitsausführung einzuhalten 2. Für die Arbeiten auf dem Gelände der Aurubis AG Hamburg ist zwingend notwendig, dass das Personal mit der erforderlichen PSA ausgestattet ist. Diese umfasst grundsätzlich Sicherheitsschuhe S3, Schutzbrille, Helm, Warnweste und Arbeitskleidung bestehend aus langärmeliger Jacke und Hose nach EN ISO. Weitere spezifische Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Atemschutzmasken und Absturzsicherungen) wird dem Auftragnehmer im Bedarfsfall kostenlos durch die Aurubis AG zur Verfügung gestellt und in der Arbeitssicherheitswerkstatt (Werk Nord) ausgegeben.
Arbeitssicherheit
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Allgemeines: Im Werk Nord der Aurubis AG am Standort Hamburg, soll die bestehende Altmetallkonverterhalle (Gebäude-Nr. 1504, vgl. Abb. 1 und 2), einschließlich des im Osten angrenzenden Vordachs, zurückgebaut werden. Am selben Standort ist anschließend die Neuerrichtung einer Halle, für die sogenannte Matte-Speiß-Trennung, geplant. Beschreibung Gebäude: Das Gebäude 1504 befindet sich an der nördliche Grenze des Aurubis-Werksgeländes und grenzt hier direkt an die Hovestraße. Im nord-östlichen Bereich der Halle grenzt die bestehenbleibende Zerkleinerungsanlage (EBA) an. Im Nord-Westen schließt derzeit das Maschinenhaus an die Halle an, welches jedoch im Zuge eines gesonderten Projektes vor Ausführungsbeginn der hier beschriebenen Maßnahmen bereits zurückgebaut und als Lagerfläche dienen wird. Im Bereich des ehem. Maschinenhauses (Gebäude 1503) wird die Esse für die Matte-Speiß-Trennung errichtet. Abb. 1 – Auszug aus Aurubis-Werkstraßenkarte, mit Kennzeichnung (roter Kreis) des Rück- & Neubaubereichs Abb. 2 – Luftbild Altmetallkonverterhalle mit angrenzenden Gebäuden - Aurubis Werk Nord Rot: betreffendes Gebäude zum LV Abbruch/ Neubau; Blau: verbleibendes Bestandsgebäude; Gelb: vorab abgebrochenes Gebäude Die 1950 errichtete eingeschossige Halle wurde seinerzeit als Messingkonverterhalle genutzt. Die Altmetallkonverterhalle aus einem Stahlrahmenbau, welcher mit Rotklinker ausgemauert ist, bestand ursprünglich aus 7 Achsen zuzüglich des zweigeschossigen Anbaus als Sozialtrakt im Norden. Es fanden folglich diverse Umbauten für die Ergänzung und Neuerrichtung von Filtern, Kompressoren statt und im Jahr 1969 wurde die Halle um weitere 2 Achsen im Süden ergänzt, als Erweiterung für den Schachtofen. Im weiteren Verlauf wurden die Öfen und restlichen Anlagen und Maschinen in der Halle abgebrochen. Seit dem Jahr 2010 wird die Halle, wie heute vorzufinden, als Lagerhalle für Ersatzmaterialien genutzt. Dafür wurde in der Halle eine ca. 3 Meter hohe Stahlbetonwand eingebaut (sh. Abb.). Abb. 3 – Grundriss Halle als Lagerfläche mit Stützwand (wie aktueller Zustand) Das Gebäude ist grundsätzlich auf Pfählen gegründet und hat eine ca. 20 cm starke Bodenplatte und ist nicht unterkellert. Die ursprünglichen oberirdischen Maschinenfundamente sind bereits im Zuge der diversen Umbaumaßnahmen und der Umnutzung als Lagerhalle entfernt, es kann unterirdisch jedoch noch zu beseitigende Überreste aus Stahlbetonbau geben. Die ursprüngliche Dachdeckung des Satteldachs, einschl. der am First aufgesetzten Licht-Haube, wurden im Laufe der Jahre zurückgebaut und der Dachaufbau einschl. einer  Trapezblech- deckung erneuert, sowie die gewölbten Lichtkuppeln mit integrierten RWA-Klappen über die Firstlänge ergänzt. Ebenfalls wurden die gemauerten Außenwände mit einer vorgesetzten vertikalen Trapezblechkonstruktion bekleidet. Abb. 4 – Ansichten Halle im heutigen Zustand Weiterhin wurde 2011 im Außenbereich das Vordach an der Ostwand der Halle ergänzt. Es wurde aus einer Stahlträgerkonstruktion mit Trapezblechüberdachung errichtet. Die flach gegründeten Stahlstützen haben jeweils einen Anfahrschutz aus Stahlprofilen erhalten. Abb. 5 – Draufsicht und Schnitt Vordach-Stahl-Konstruktion und                    Foto Bestandssituation Vordach Abb. 6 – Ansicht östliches Vordach, Blick Richtung Süden, ab EBA Bestandsgebäude Der nördliche Anbau, welcher als Sozialtrakt mit einer Zwischendecke aus Stahlbeton errichtet wurde, wird derzeit nicht mehr genutzt. Der Zugang von der angrenzenden EBA ist verschlossen (sh. Abb. ), ein Betreten ist nur noch von der Altmetallkonverterhalle aus möglich. Der Sozialtrakt ist ebenfalls massiv gemauert, das Flachdach besteht hier aus Trapezblech. Zwischen Hallenbereich und Sozialtrakt ist eine Styrodur-Dämmung im Bodenaufbau verbaut. In der Nord-Fassade des Anbaus sind 4 Fensterelemente verbaut. Der Sozialtrakt-Anbau wird im Zuge des Abbruch des Maschinenhaus (Geb. 1503) zurückgebaut. Zum Ausführungszeitpunkt der hier beschriebenen Abbrucharbeiten wird lediglich die Trennwand in Achse der Außenwand der Halle bestehen. Abb. 5/ 6 – Bestandszeichnungen des Anbaus mit Sozialtrakt, nördlich der Halle. Eckdaten: Bestand: Gebäudeabmessungen (LxBxH) Außenmaß Halle: ca. 54,0 x 16,0 x 15,8 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 11° Außenmaß Anbau Sozialtrakt: ca. 3,5 x 16,0 x 6,8 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 11° Außenmaß Vordach: ca. 42,4 x 7,6 x 4,9 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 2° Grundfläche: Halle mit Anbau: 920 qm Vordach: 322 qm Bruttorauminhalt Gebäude ohne Vordach: ca. 14.680 cbm. Neubau Halle: Gebäudeabmessungen (LxBxH) Außenmaß Halle: ca. 58,1 x 23,2 x 20,0 m (Traufhöhe); Dachneigung: ca. 5,2° mit Ausschnitte im Bereich der angrenzenden EBA-Halle von ca. 15,2 x 6,75 m Grundfläche: ca. 1.244 qm, Bruttorauminhalt: ca. 25.565 cbm Beschreibung Vorhaben: Es ist die Errichtung und Inbetriebnahme einer neuen Brecheranlage für die Matte-Speiß-Trennung im Betrieb der RWN im Werk Nord geplant. Das vorhandene Gebäude erreicht in Breite und Höhe nicht die Anforderungen der geplanten Anlage, daher ist ein Hallen-Neubau mit den erforderlichen Abmessungen entsprechend des Anlagenbaus geplant. Die vorbeschriebene Altmetallkonverter-Halle, mit nördlichem Anbau und dem östlich angrenzenden Vordach ist daher vollständig abzubrechen, einschl. der vorhandenen Gründung mit Pfahlköpfen. Die neue Halle besteht aus 2 Teilen, der Hauptteil der Halle - Achse 1 - 6 - umschließt die Brecheranlage; im nördlichen Teil der Halle, in Verlängerung der bestehenden EBA-Halle, wird die Filteranlage mit zugehörigem Ventilator aufgestellt und ein Schaltraum platziert. Die Brecheranlage mit diversen Förderbändern wird bauseits auf der Bodenplatte der Halle errichtet und über diverse Stahlbühne erschlossen, diese sind nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung. An der Ostseite sind zwei Materialboxen zur Probenahme für das Endmaterial geplant, diese werden als Betonboxen mit zusätzlichen Stahlplatten-Schutz zur direkten Belieferung hinter den Rolltoren entlang der Ostfassade errichtet. Die Gründung erfolgt ebenfalls über Voll-/ bzw. Teilverdrängungspfähle und die Halle wird auf Streifenfundamenten entlang der Achsen und auf der ca. 30 cm starken Betonplatte errichtet. Im nördlichen Bereich wird die Bodenplatte aufgrund der Lasten ca. 40 cm stark ausgebildet. Weiterhin wird im Außenbereich der Halle eine Esse errichtet, für die angrenzend zur Halle im Nord-Westen das Fundament mit Tiefgründung hergestellt wird. Die Konstruktion der neuen Halle entsteht aus Stahlprofilen als Stützen und horizontalen Riegeln mit Aussteifungen aus Windverbänden. Die Dachbinder werden mit Dachverbänden ausgesteift. Im unteren Bereich wird als Anfahrschutz ein ca. 1,30 m hoher Betonsockel ausgebildet. Die Fassade wird aus Stahlkassettenprofilen mit Schallschutzwirkung hergestellt. Die Dachdeckung erfolgt aus Sandwichpaneelen, in der Dachfläche werden RWA-Lichtkuppeln vorgesehen. An der West- und Ostfassade werden zur Belichtung der Halle im oberen Drittel Lichtbänder eingesetzt. Als Zufahrt mit Radlader und LKW für Materialtransporte werden Rolltore in der Fassade vorgesehen. Diese dienen ebenfalls als Wärmeabzugsflächen. Die Produktions-Halle wird mit einem Zweiträgerlaufkran ausgestattet der den Hauptteil der Halle bedient, dafür sind entlang der West- und Ostseite die Kranbahnträger auf Konsolen geplant. Angrenzend an die neue Halle wird ein Schalthaus in Massivbauweise errichtet, für die Aufstellung von Trafos sowie der Brandmeldeanlage. Das Schalthaus wird in Massivbauweise errichtet und mit einem Flachdach und Attika ausgeführt. Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist die Erbringung der in den nachfolgenden Titeln und Positionen beschriebenen Bauleistungen, einschließlich der Demontagearbeiten, zur Umsetzung der erforderlichen Umbauarbeiten. Zur besseren Einordnung der örtlichen Verhältnisse wird dem AN eine Ortsbegehung, im Rahmen der Angebotsausarbeitung, empfohlen! Gemäß Vorgaben der Aurubis AG darf die Halle aufgrund bleihaltiger Luft nur mit Atemschutz betreten werden. Eine Kampfmittelsondierung wird vorab bauseits ausgeführt und dokumentiert an den AN übergeben. Anlagen zum LV: Im Auftragsfall können ausführliche Bestandsunterlagen bereit gestellt werden.
Projektbeschreibung
Vorbemerkungen zu Malerarbeiten Vorbemerkungen zu Malerarbeiten MALERARBEITEN DIN 18 363 Mit dem zu verwendenden Materialien sind auf Verlangen des Auftraggebers Ausführungs-Muster bis zu 1,00 m Länge am Bauwerk anzubringen. Alle Anstriche, Lackierungen und Beschichtungen können mit der Hand oder maschinell ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hat den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung für die Durchführung seiner Leistung zu prüfen. Event. Bedenken sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich vorzubringen, insbesondere bei: a) weichem, rieselndem und gerissenem Putz, b) mineralischem Untergrund mit zu hoher Feuchtigkeit, c) Sinterschichten, Salzausblühungen, d) Betonflächen, die in der Oberfläche Bindemittelanreicherungen enthalten oder anstrichunverträgliche Schalölrückstände aufweisen, e) feuchten harzreichen, gerissenen oder astreichem Holz, f) Holz, das erkennbar von Bläue, Fäulnis oder Insekten befallen ist, g) Grundanstrichen auf Stahlbetonteilen, deren Eignung für die Folgeanstriche nicht gegeben ist, h) unterrosteten und schlecht haftenden Voranstrichen. Reste von Anstrichstoffen dürfen nicht in Ausgüsse, WC-Becken, Badewannen usw. geschüttet werden. Als Nebenleistungen gehören in Ergänzung zu den der VOB festgelegten Leistungen welche in die Einheitspreise einzurechnen sind und nicht gesondert vergütet werden insbesondere: Ausbessern von Putz- und Untergrundschäden geringen Umfanges bei allen Anstricharbeiten.oder Fußboden liegen, ferner Hilfsrüstungen, wie Dachböcke, Leitern, Gurte und dergl. Aus- und Einhängen der Türen, Fenster und dergl. für den Anstrich sowie ihre Kennzeichnung zur Verhütung von Verwechslungen.
Vorbemerkungen zu Malerarbeiten
Hinweistext Zusätzliche technische Vorschriften Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: 1. Ausführung und Gütebestimmungen: DIN 18363 Anstricharbeiten; DIN 18364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl; DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten; DIN 55930 Leinölanstrichstoffe; DIN 55932 Leinölfirnis; DIN 55901 Sikkative; Leinölkitt RAL 849 B; DIN 55945 Anstrichstoffe, Begriffe; DIN 55900 Grundanstriche auf Heizkörper; die "Technischen Richtlinien für Fensteranstriche 1968" vom Hauptverband des Deutschen Maler- und Lackiererhandwerks, 6000 Frankfurt/M., Börsenstraße 1. Desweiteren, die als bekannt vorauszusetzenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die VOB in allen ihren Teilen und neuester Fassung. 2. Die Einheitspreise verstehen sich für Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschl. Transport und Kosten aller Löhne und Geräte. 3. Bei Unklarheiten über Konstruktion eines Bauteiles sind die entsprechenden Detailzeichnungen beim Auftraggeber einzusehen oder anzufordern. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter von der Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses zu überzeugen uns sich über die Lage der Baustelle und die Transportwege an Ort und Stelle zu informieren. Durch die Abgabe des Angebotes erklärt er, dass die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen für ihn keine unklaren Positionen enthalten, bzw. dass solche vor Angebotsabgabe mit der Bauleitung hinreichend geklärt wurden. Nachforderungen bei Einzelpositionen werden grundsätzlich nicht anerkannt. 4. Alle Werkstoffe eines kompletten Anstrichaufbaus müssen von einem Hersteller stammen, um die Verträglichkeit der Anstrichstoffe untereinander zu gewährleisten. Die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Arbeiten sind mit unverschnittenen, aus Originalgebinden stammenden Werkstoffen und genau nach den Werksvorschriften der Herstellerfirmen auszuführen. Bei Nichtbeachtung der Verarbeitungsvorschriften ist die Bauleitung berechtigt, die Arbeiten sofort einstellen zu lassen. 5. Eine fachmännische Ausführung aller Vor- und Hauptarbeiten, sowie Nachbehandlungen wird verlangt. Die Werksvorschriften bezügl. Vorbehandlungen, Verdünnungsgrade für die einzelnen Arbeitsgänge, Anzahl der Arbeitsgänge, evtl. Mischungsverhältnis usw. sind sorgfältig zu erfüllen. Bauteile in Verbindung mit flexiblen Dichtungsprofilen dürfen nicht mit Nitrolacken oder Lacken, die Nitrozellulosebestandteile enthalten, behandelt werden. Bei deckenden flüssig zu lackieren, der Gesamtaufbau muß mindestens 1/10 mm (100 my) Trockenschicht- dicke erreichen. 6. Hat der Auftragnehmer gegen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitsweisen, Farbzusammensetzungen und Fabrikate Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den vorgeschriebenen, müssen deren Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung für die Verwendung vom Auftraggeber eingeholt werden. Alle erforderlichen Vorarbeiten, wie Entstauben, Entfetten, Ausbessern kleinerer Untergrund- schäden, Abdecken usw. sind sach- und fachgerecht auszuführen. Die dadurch entstehenden Kosten sind Bestandteil der Einheitspreise und werden nicht gesondert aufgeführt und vergütet. 7. Getrennte Vor- und Hauptbehandlungen. Wird die Vorbehandlung von anderen Unternehmern ausgeführt (Glaser, Schreiner, Zimmerer, Schlosser, Heizungsbau usw.), so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen Anweisungen zu erteilen, wie die Vorbehandlung vorzu- nehmen ist. Die Ausführung hat dabei nach den entsprechenden Positionen zu erfolgen. Der Auftragnehmer haftet insofern auch für die Vorleistungen. Arbeitsgänge, die vor dem Einbau von Fenstern, Türen usw. auszuführen sind (vergleiche entsprechende Positionen), müssen im Einvernehmen mit dem Hersteller in dessen Werkstätte durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang dürfen dem Auftraggeber keine besonderen Kosten entstehen. Gegebenenfalls kann zwischen den Unternehmern zur Erzielung einer sinnvollen Abwicklung der getrennten Vor- und Hauptbehandlungen eine interne Absprache getroffen werden. Die Holzfeuchte darf 15%, bei tropischen Hölzern 12 % nicht übersteigen. Putz- und Betonflächen sind ebenfalls auf ihren Feuchtigkeitsgehalt zu überprüfen. Beton und Putze dürfen keinen Feuchtigkeitsgehalt über 3 Vol. % aufweisen. 8. Das Ansetzen von Farbmustern in entsprechender Anzahl und Größe, sowie nach Bemusterung das Wiederentfernen. 9. Das Aufmaß. Es wird grundsätzlich nach den Plänen des Architekten aufgemessen und abgerechnet. Bei Fenstern und Türen wird das Rohbaumaß als einfache Fläche gerechnet. Holzschalung, Balken usw. werden nach gestrichener Fläche berechnet. Alle Stahlteile werden in ihren Dimensionen als Stück oder m angegeben und abgerechnet. 10. Alle Holzteile sind, wenn nicht ausdrücklich in den Positionen erwähnt, vom Schreiner bzw. Zimmerer farblos grundiert. Stahlteile wurden vom Schlosser einmal mit Rostschutzfarbe gestrichen. Der Auftragnehmer hat sich insbesondere mit den Vorlieferanten in der Wahl der Anstrichaufbauten abzustimmen. Beim lasierenden Anstrich behält sich der Architekt die Entscheidung über den Farbton bis zu dem Zeitpunkt vor, nach welchem Muster angesetzt werden. 11. Größere Mengenveränderungen bei einzelnen Positionen in beliebiger Menge bleiben ohne Einfluß auf die Gestaltung der Einheitspreise. Vereinzelte Positionen, die ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden, berechtigen nicht zum Anspruch auf irgendwelche Vergütungen. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Anstricharbeiten genau nach dem Zeitplan der Leistungs- beschreibung auszuführen. Abweichungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Auftraggeber hierzu die Genehmigung erteilt hat. 12. Bei nicht termingerechte Durchführung der Arbeiten ist der Auftraggeber berechtigt, weitere Firmen einzuschalten. Entsprechende Mehrkosten gehen zu Lasten des Erstauftragnehmers. 13. Die Baustelle ist ständig in sauberem Zustand zu halten, leere Gebinde, nicht mehr brauchbares Abdeckmaterial usw. ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu legen. Jeder fertiggestellte Raum ist besenrein an den Folgehandwerker zu übergeben. Sollte der Auftragnehmer diesen Aufforderungen nicht nachkommen, werden die Arbeiten von Dritten auf dessen Rechnung ausgeführt. 14. Regiearbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese von der Bauleitung angeordnet und genehmigt werden. Regieberichte sind täglich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen.
Hinweistext
__.__.0010 Schutzmaßnahme angrenzende Bauteile, Fenster/Türen Sämtliche angrenzende Bauteile, die nicht beschichtet werden, wie Fenster und Türen, einschl. Fensterbänken und Beschläge (Holz, Metall, etc.) zum Schutz mittels geegneter Materialien abkleben oder staubdicht abdecken. Leistung versteht sich einschl. rückstandsloser Entfernen und Beseitigung der Abdeckmaterialien nach Arbeitsende der Malerarbeiten. Ort: Fenster-/ Türflächen und andere angrenzende Bauteile.
__.__.0010
Schutzmaßnahme angrenzende Bauteile, Fenster/Türen
35.00
__.__.0020 Schutzmaßnahme Bodenflächen, innen Ganzflächige besondere Schutzabdeckung von Bodenflächen einschließlich Unterhaltung sowie späterer Beseitigung und Entsorgung. Boden bis zu 2,00m ab Wandfläche bedecken, um Stützen 1,00m umlaufend. Abdeckung bestehend aus: Maler-Abdeckvlies und Gewebe-Klebeband oder Tetrapak und Gewebe-Klebeband Es darf kein Klebeband auf den Endbelag geklebt werden.
__.__.0020
Schutzmaßnahme Bodenflächen, innen
200.00
__.__.0030 Verunreinigungen entfernen Verunreinigung abbürsten Verunreinigungen entfernen, an Wand mit Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q2, Putzmörtel P II, gefilzt, anfallende Stoffe im Behälter des AN sammeln und entsorgern, Arbeitshöhe bis 4,10m.
__.__.0030
Verunreinigungen entfernen Verunreinigung abbürsten
489.00
__.__.0040 Dispersionsanstrich weiß, inkl. Haftgrund, einschl. Untergrundvorbehandlung Anstrich auf neuen unbehandelten Innenwandflächen wie folgt herstellen. Untergrundvorbehandlung durch Prüfung des Untergrunds auf Eignung, Trag- sowie Haftfähigkeit, einschl. Fläche säubern/ Reinigen. Untergrund: Wände aus Mauerwerk mit geriebenem/ gefiltzem Putz Grundanstrich bei schwach bzw. nicht saugfähigen Flächen einschl. Haftgrund. Zwischenanstrich und Schlussanstrich mit Silikatfarbe Merkmale Farbe: TÜV Gütezeichen "schadstoffgeprüft", sehr gutes Deckvermögen, Nassabriebbeständigkeit: Klasse 1 nach DIN EN 13300 Glanzgrad: matt Farbton: RAL 9016 verkehrsweiß Höhe über FFB: bis ca. 4,00 m Ort: Innenwände Schalthaus und Schaltraum in Halle
__.__.0040
Dispersionsanstrich weiß, inkl. Haftgrund, einschl. Untergrundvorbehandlung
489.00
__.__.0050 Zulage Beschichtung an Deckenflächen Zulage für Leistungen zur Beschichtung,wie in den vorgenannten Positionen beschrieben, inkl. Untergrundvorbehandlung (Reinigung, etc.). für Bearbeitung an Deckenflächen. Die Erschwernis für "Überkopfarbeiten" ist hier einzukalkulieren. Höhe über FFB: ca. 4,20 - 5,00 m
__.__.0050
Zulage Beschichtung an Deckenflächen
190.00
__.__.0060 Anschlussfuge mit Acryl-Dichtungsmasse Anschlussfuge mit Acryl-Dichtungsmasse, einkomponentig, einschließlich erforderlicher Hinterfüllung verfüllen. Fugengröße: 5 / 5 mm Bauteil: Decke/Wand, Wand/Tür, Wand/Fenster Standardfarbton: weiß
__.__.0060
Anschlussfuge mit Acryl-Dichtungsmasse
154.00
m
__.__.0070 Untergrundvorbereitung Reinigung der Betonflächen von grober Verschmutzung mit Gerät nach Wahl des AG. Das anfallende Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.
__.__.0070
Untergrundvorbereitung
190.00
__.__.0080 Antistatische Bodenbeschichtung Herstellung einer fachgerechten antistatischen Bodenbeschichtung mit ableitfähiger Funktion und Anschluss an die Erdung durch den bauseitigen Elektriker. Einbau gem. Hersteller- und Systemangaben bestehend aus folgendem Schichtenaufbau: - Grundierung - Egalisierung - Ableitung - Leitfilm - Nutzschicht Einbauort: Technikräume (Schalthaus, Schaltraum)
__.__.0080
Antistatische Bodenbeschichtung
190.00
__.__.0090 Sockelbeschichtung (antistatisch) Lieferung und fachgerechter Auftrag einer Sockelbeschichtung passend zum in vorstehender Position beschriebenen Beschichtungssystem. Sockelhöhe: 100 mm
__.__.0090
Sockelbeschichtung (antistatisch)
103.00
m
__.__.0100 Zulage Boden/Wandfuge, PU Zulage zur Position Bodenbeschichtung für die Ausbildung der Boden/ Wandfuge als Hohlkehle mit geeignetem und zugelassenem Elastischer 1-K Polyurethan-Dichtstoff für Bodenfugen. Einschl. Rundschnur zur Fugenhinterfüllung. Einschl. Fuge säubern und vorbehandeln gemäß Herstellervorgaben. Fugenbreite 10 - 15 mm
__.__.0100
Zulage Boden/Wandfuge, PU
103.00
m