To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorwort Bei diesem Leistungsverzeichniss handelt es sich um
eine komplette Nachunternehmerleistung.
Die Arbeiten sind auf der / bzw. auf die jeweiligen
Baustelle auszuführen. Die genauen Adressen sind unter
dem Punkt Objektbeschreibung aufgeführt.
Bitte beachten Sie für die Bearbeitung der
Leistungsverzeichnisse und die korrekte Auswertung sind
keine Texteinhalte zu verändern oder zu ergänzen.
Anmerkungen zum LV bitte auf einem seperaten
Anschreiben aufführen.
Bei diesem Bauvorhaben handel es sich um eine
Aufstockung einer 1-geschossigen OP-Station
Funktionsbereiche der einzelnen Stockwerke:
die Aufstockung soll als OP-Bereich mit 2
Operationssälen und Funktionsräumen fungieren.
Der Neubau ist durch ein über eine Treppenhaus mit dem
darunterliegenenden Bestandsgebäude verbunden.
Das Bauvorhaben besteht aus 1 Geschoss und wird mit
insgesamt 17 Modulen errichtet.
Die Bruttofläche beträgt rund 760 m².
Adressen:
Fertigungsstätte:
CADOLTO MODULBAU GmbH
An d. Bahn 2,
07387 Krölpa
Bauherr / Baustelle:
Klinikum Kulmbach
Albert-Schweitzer-Straße 10,
95326 Kulmbach
Anlagen:
1. Grundriss
2. Schemaschnitt
3. Skizze Gerüstbereiche
4. Ansichten Bestandsgebäude
5. Geländeangaben
6. Anbindung an Bestand
Vorwort
Modulbauweise Cadolto bietet seinen Kunden von der Planung über die
Produktion bis zur Fertigstellung der schlüsselfertigen
Gebäude sämtliche Gewerke aus einer Hand an. Die
Module, aus denen dann die Gebäude entstehen, werden in
den beiden Fertigungsstandorten Cadolzburg und Krölpa
gebaut.
Das Cadolto-Planungsteam setzt den individuellen
Architekturentwurf des Bauherrn in eine modulare
Werkplanung um, inklusive der gesamten technischen
Ausstattung.
Durch den hohen Grad der Vorfertigung im Werk, kann
Cadolto im Durchschnitt die Bauzeit gegenüber
konventionellen Bauweisen halbieren und dabei fixe
Termine für die schlüsselfertige Übergabe anbieten.
Dieser hohe Vorfertigungsgrad kann durch die optimalen
Rahmenbedingungen erreicht werden.
Die Fertigung der einzelnen Module in der Halle
ermöglicht ein witterungsunabhängiges Arbeiten ohne
Höhenunterschiede. Die gleichbleibenden Temperaturen
der Bauteile und die Verarbeitung durch
hochqualifiziertes Personal und Partner tragen
ebenfalls deutlich zur Qualität bei. Durch diese
Faktoren sowie eine effiziente Materiallogistik kann
Cadolto die Produktivität gegenüber einer
konventionellen Baustelle um 30 bis 50% steigern.
Lärm, Staub, Emissionen, Schlechtwetter, Verzögerungen,
Handwerkerchaos, Ineffizienz - all das verbindet ein
erfahrener Bauherr mit seinen bisherigen Baustellen.
Mit der Cadolto-Modulbauweise gehört dies der
Vergangenheit an, denn abgesehen von der
Fundamenterstellung auf der Baustelle, errichtet
Cadolto sein Gebäude innerhalb weniger Tage.
Die bis zu 25 Meter langen, 6 Meter breiten und 4 Meter
hohen Module kommen per LKW. Von diesen Modulen können
bis zu zehn Stück pro Tag montiert werden.
Die Module bestehen bei Cadolto aus einer
wärmegedämmten Stahlkonstruktion, die beidseitig mit
Gipsfaserplatten beplankt sind. In diesen Wänden
befindet sich bereits die fertige Installation, die
dann auf der Baustelle miteinander verbunden wird. Der
Bodenaufbau wird im Regelfall mit Trockenestrichplatten
ausgeführt, die auf einer trittfesten Mineralwolle
liegen. Grundsätzlich können die Räume der Module im
Werk schon weitestgehend oberflächenfertig hergestellt
werden.
Modulbauweise
Vertragsbedingungen 1. Es sind sämtliche zum Vertragsschluss geltenden
DIN-/EN-Normen und einschlägigen technischen
Vorschriften einzuhalten, die zu einer fachgerechten
Ausführung der Leistung maßgeblich sind und die sich
auf das Material und dessen Verarbeitung beziehen.
2. Es sind ausschließlich Systemkomponenten erlaubt,
damit eine CE-Kennzeichnung nachweislich erfüllt werden
kann.
3. Der Auftragnehmer hat sich über den Baufortschritt
selbstständig zu informieren, um bei Abruf seiner
Leistung vorbereitet zu sein.
4. Der Auftragnehmer ist verantwortlich sein Material
selbst in die Fertigungsstätte bzw. auf die Baustelle
zu liefern.
5. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistung immer mindestens
ein fließend Deutsch sprechender Mitarbeiter seiner
Firma auf der Baustelle anwesend ist.
6. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu
überprüfen, sofern keine Detailzeichnung mit
verbindlichen Maßangaben vorliegt.
Widersprüchlichkeiten sind mit der Fertigungsleitung
oder der Bauleitung abzusprechen.
7. Bereits fertiggestellte Leistungen sind vom
Auftragsnehmer gegen Beschädigungen und Verschmutzungen
wirksam zu schützen. Verunreinigungen und
Beschädigungen sind umgehend zu beseitigen oder zu
melden.
8. Nach Fertigstellung einer Arbeit oder vor einer
mehrtägigen Arbeitsunterbrechung (z.B. Wochenende), ist
der Arbeitsplatz bzw. die Baustelle sauber zu
hinterlassen.
9. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
seine Mitarbeiter jeweils für die Baustelle bzw. der zu
erledigenden Arbeit, mit einer passenden
Schutzausrüstung ausgestattet sind.
10. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass für
seine Mitarbeiter, ausreichend Hand- und geprüftes
Elektrowerkzeug vorhanden ist. Ebenso ist ausreichend
Verschleißmaterial wie Bohrer, Bits, Schleifpapier etc.
mit einzukalkulieren.
11. Vor Vergabe der Arbeiten sind vom Bieter
kostenlos Handmuster/Kollektionen an den Auftraggeber
auszuhändigen; diese Muster haben den später
vorkommenden Umfang des Aussehens zu dokumentieren.
12. Die Unterlagen für die Dokumentation sind dem
Auftraggeber vor Ausführungsbeginn unaufgefordert und
vollständig vorzulegen. Der Umfang der Dokumentation
wird vom Bauherrn / Auftraggeber festgelegt und dem
Auftragnehmer rechtzeitig mitgeteilt.
13. Für eine eventuelle Beauftragung zum
Pauschalpreis hat der Bieter vorher die Mengen, gemäß
den zur Verfügung gestellten Zeichnungen,
eigenverantwortlich festzustellen.
14. Der Auftragnehmer hat sich bei gegebenenfalls
aufkommender Abhängigkeit oder Zusammenarbeit mit
anderen Gewerken, selbständig mit diesen abzusprechen.
15. Es dürfen nur aufeinander abgestimmte und
bauaufsichtlich zugelassene Materialien eines
Systemherstellers verwendet werden.
16. Bei zulassungsbedürftigen Arbeiten und
Materialien muss der Auftragnehmer den hierfür
notwendigen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweis
vor Beginn der Arbeit oder Lieferung sowie nach
Beendigung seiner Arbeiten die schriftlich bestätigte
Ausführungsbestätigung vorlegen.
17. Vor Beginn der Ausführung sind dem AG 10 Tage
nach Auftragserteilung alle wesentlichen
Ausführungszeichnungen zur Prüfung und Freigabe
vorzulegen. Es erfolgt lediglich eine Prüfung der
Unterlagen. Die Folgen von nicht übernommenen bzw.
kommentierten und abgestimmten Prüfeinträgen, gehen zu
Lasten des AN. Die Prüfung und Freigabe führt nicht zu
einer Mitverantwortung des AG und schränkt die Haftung
des AN für die von ihm vorgelegten Planunterlagen nicht
ein.
18. In die Einheitspreise ist auch die Übernahme der
Verantwortung im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung
einzukalkulieren.
19. In den Werken und auf den Baustellen wird das
LEAN Management mit der Letzte-Planer-Methode
durchgeführt. Der AN bzw. dessen Vertreter auf der
Baustelle ist verpflichtet, an den wöchentlichen
Treffen teilzunehmen. Die dadurch entstehenden Kosten
sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Vertragsbedingungen
01 Gerüstarbeiten
01
Gerüstarbeiten
Angaben zur Ausführung Gerüstklasse
Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten als
längenorientiertes Standgerüst ohne Bekleidung, gemäß
DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1.
Höhenklasse: H1
Breitenklasse: W 06
Lastklasse: 3 (bis 2kN/m²)
Belagbreite: 0,6m
Untergründe und Schutzmaßnahmen
(gem. ATV 4.1.1 / 4.1.3)
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie
Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat
der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die
wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung
nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Hierfür sind
zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Dachhaut vorzusehen
und im Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Die Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen
Belastung genutzt werden. Beschädigungen an der
Dachhaut sind der Bauleitung unverzüglich zu melden.
Das Fassadengerüst wird zur Sicherung gegen Einsinken
in das bestehende Erdreich mittels Lagerbohlen b / t /
l = 25 / 5 / 100 [cm] an seinen Aufstellpunkten
unterlegt.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu
sichern.
Befestigung / Gerüststatik
Die erforderlichen Gerüst-Befestigungspunkte sind wie
in der beiliegenden Arbeitsanweisung Nr. 31010 und
gem. der bsonderen Leistungen im Leistungsverzeichnis
nach ATV 4.2.21, 4.2.22 beschrieben, auszuführen. Das
Schließen der Verankerungslöcher ist auf den
Schichtenaufbau des Bauteilelementes abzustimmen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen
technischen Regeln und gem. ATV 3.9, 4.1.5.
Eine statische Gerüstberechnung kommt nur dann zur
Anwendung, wenn ein Gerüst nicht der Regelausführung
entspricht. Diese ist gemäß der besonderen Leistung
nach ATV 4.2.6 im Leistungsverzeichnis zu erstellen.
Typgenehmigungen und Zulassungen sind vorzulegen (gem.
ATV 4.1.2).
Eingänge und Durchfahrten
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen
Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage
freizuhalten, damit Flucht- und Rettungswege
uneingeschränkt nutzbar sind.
Abstand des Gerüstes zur Fassade
Der genaue Abstand des Gerüstes zur Fassade wird von
der örtlichen Bauleitung angegeben.
Grundeinsatzzeit
Die Grundeinsatzzeit beträgt 4 Wochen.
Die Gerüststellung erfolgt in zwei Abschnitten
1. Abschnitt: Zur Demontage des Bestandsdachs wird das
Gerüst bis ca. OK 1.OG erstellt. Die genaue Arbeitshöhe
der Gerüstlagen ist mit der Bauleitung nochmals
abzusprechen. Die Sicherung der Gerüstanlage ist für
diesen Zeitraum freistehend.
2. Abschnitt: Das Gerüst wird zur Modulstellung bis auf
OK 2.OG plus erforderliche Absturzsicherung erhöht. Die
weitere Verankerung erfolgt mit Gerüstankern, wie unter
Befestigung / Gerüststatik beschrieben.
Das Gerüst muss im Bereich der Außentreppen in der
Phase 1 überspannt werden. Zur Phase 2 Aufgestock und
nach Rückmeldung der Bauleitung zur Montage der
Außentreppe zurückgebaut werden während die
angerenzenden Bereiche stehen bleiben müssen.
Höhe der Arbeitslage über Grund
Die Höhe der ersten Lage über Baugrund beträgt ca. 2.00
m.
Höhe letzte Gerüstlage / Attikalage
Die Höhe der letzten Gerüstlage im Bereich der Attika
muss so bemessen oder hergestellt werden, dass ein
gesicherter Übertritt auf die Dachfläche, sowie ein
Arbeiten an der Attikafläche ohne Hinderung möglich
ist.
Gebäude- und Geländeeckdaten
Abmessungen Gebäude L-Form
Länge 40,249m
Breite kurze Seite 16,62m
Breite Lange Seite 29,32
Angaben zur Ausführung
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
01.02 Gerüstarbeiten Innenbereich
01.02
Gerüstarbeiten Innenbereich
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten