Erdarbeiten
Aufstockung Kita Norderstedt
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Allgemeine Projektbeschreibung Erweiterung und Aufstockung der Kita Lila Löwe Liegenschaft: Cordt-Buck-Weg 37, 22844 Norderstedt Flur:   5 Flurstück:  71/78 Gemarkung:  Harksheide Bauherr: Der Kinder wegen gGmbH Marktplatz 1, 22844 Norderstedt Die Kita Lila Löwe im Cordt-Buck-Weg 37 in 22844 Norderstedt ist ein eingeschossiger Bestandsbau mit Satteldach aus dem Jahr 1994. Er wurde aus einzelnen vorgefertigten Holzbauelementen in Modulbauweise (Container in Rastermaßen 3x6m bzw. 3x9m) durch einen norwegischen Fertighausanbieter erstellt. Das freistehende Gebäude ist in Betrieb, aber der aktuelle Zustand der Bausubstanz erfordert eine Sanierung. Diese Sanierung bietet die Gelegenheit zur Anpassung und Erweiterung des Gebäudes. Derzeit wird die Kita von ca. 48 Kindern besucht, während etwa 10 Mitarbeiter dort arbeiten. Aufgrund des beschränkten Platzangebotes auf dem Grundstück und dem Bedarf an Außenspielflächen ist eine Aufstockung der bestehenden Bausubstanz mit einem Vollgeschoss die planerische Lösung, die gem. Baugenehmnigung vom 24.06.2025 umgesetzt werden soll. Nach der Erweiterung wird die Kita mit einer Gesamtfläche von 1.143 m² BGF (700 m² im EG und 443 m² im OG) 90 Betreuungsplätze für Kinder und 22 Arbeitsplätze für Mitarbeiter bieten. Die Besichtigung der Örtlichkeiten wird angeraten. Kontaktdaten Kitaleitung: Frau Barbara Sabban, Tel.: 040 / 535 50 46 Das Bestandsgebäude ist eine aufgeständerte, nicht unterkellerte Holzkonstruktion. Unter der Bodenplatte des Erdgeschosses befindet sich ein ca. 70 bis 90cm hoher Kriechkeller, der eingeschränkt Bewegungsraum bietet. Es ist vorgesehen, das bestehende, ungedämmte Satteldach aus Nagelbrettbindern abzutragen und durch ein neues Vollgeschoss mit einer Dachterrasse und zwei unterschiedlich hohen Baukörpern mit Flachdach zu ersetzen. Die Aufstockung soll in Holztafelbauweise erstellt werden, deren Lasten durch eine neu zu erstellende Tragebene aus Stahl- und Holzträgern auf Stahlstützen durch das Erdgeschoss in neu zu errichtende Einzelfundamente im Kriechkeller abgeleitet werden. Das Erdgeschoss wird um einen bisherigen Außenraum an der nordöstlichen Gebäudeecke ergänzt. Der Einigangsbereich wird komplett neu erstellt und die südlichen Außenwände werden aus statischen Gründen durch neue Außenwandkonstruktionen ersetzt. Die Dachterrasse wird durch eine neue Außentreppe neben dem Eingangsbereich erschlossen. Die innenliegende zweigeschossige Halle wird erhalten und erhält zur internen Erschließung des neuen Obergeschosses eine Treppenanlage, sowie eine Aufzugsanlage mit 2 Haltestellen. Das Bestandsgebäude ist als Holzhaus in Tafelbauweise nach DIN1052 klassifiziert. Entsprechend der Planung von 1994 wurde die Gründung mit einem umlaufenden, frostfreien Streifenfundament ausgeführt. Im Inneren des Gebäudes werden die Lasten über Einzelfundamente abgetragen. Im Zuge der geplanten Aufstockung, werden zum einen bestehende Einzelfundamente erweitert als auch neue Einzelfundamente in Stahlbetonbauweise gemäß Statik ergänzt. Die Frostschürze wird teilweise erweitert. Die Sanierung im Erdgeschoss umfasst folgende Maßnahmen: Erneuerung der Bodenbeläge; Malermäßige Überarbeitung der Wand- und Deckenflächen; Austausch einzelner Fenster sowie Innen- und Außentüren; Verschließen einzelner, für die Nutzung nicht mehr erforderlicher, Außentüren; Erneuerung der Elektroinstallation; Austausch der Heizungsanlage gegen Fernwärme; Im Rahmen der Sanierung werden einzelne Grundrissanpassungen durchgeführt, sowie zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ein Aufzug eingebaut. Gem. §50 (3) Satz 3 LBO S-H werden alle neu errichteten Bereiche der Einrichtung barrierefrei zugänglich und nutzbar errichtet. In den Wand-, Boden- und Deckenbauteilen wurden mit künstlicher Mineralfaser belastete Dämmstoffe festgestellt - s. Gutachten Gebäudeschadstoffe. Grundlage des Angebotes sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen der Fachingenieure: Genehmigtes Brandschutzkonzept B24-008, Brandmauer-Nord GmbH ' Co. KG, Tektur 1 vom 20.03.2025 Tragwerksplanung mit Genehmigungsstatik mit Berechnung und Positionsplänen, KFP Ingenieure GmbH vom 12.11.2025 Wärmeschutznachweis/ GEG-Nachweis KFP Ingenieure GmbH vom 14.08.2025 mit Ergänzung Neuberechnung Südwände EG und  OG vom 3.12.2025 Gutachten Gebäudeschadstoffe, Competenza GmbH, vom 10.11.2025 Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Eickhoff und Partner mbB vom 23.05.2025 Grundstücksvermessung Lage- und Höhenplan, Petrick ' Partner vom 07.05.2024 Vorkonzept Raumakustik KFP Ingenieure GmbH vom 02.05.2025 und Planunterlagen: Baustelleneinrichtungsplan Lageplan Ausführungszeichnungen gem. Planlieferliste Baugenehmigung mit genehmigten Zeichnungen noch ausstehend: Die Prüfstatik wird für Mitte Februar 2026 erwartet Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Elektroplanung, Technisches Büro Dittrich ist in der Hochbauplanung berücksichtigt und wird nachgereicht Angaben gem. DIN 18299/ VOB C gem. separater Textposition
Allgemeine Projektbeschreibung Erweiterung und
0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten Gemischtes Wohngebiet mit umgebenden Bildungseinrichtungen. Direkte Zufahrt von öffentlicher Verkehrsfläche, teilweise über enge Wohnstraßen. Die Anlieferungsmöglichkeiten sind vorab zu prüfen. Auf der Baustelle steht nur in begrenztem Maße Lagerfläche zur Verfügung (Siehe auch beiliegender Baustelleneinrichtungsplan) 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Für die Baustelle gilt die AW Baulärm sowie die 32. BImSchV (Geräte - und Maschinenlärmschutzverordnung). Es wird auf die hohe Schutzwürdigkeit der umliegenden Wohnbebauung (allgemeines bzw. reines Wohngebiet) hingewiesen. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Eingeschossiges Bestandsgebäude mit Satteldach; Baujahr 1994 Konstruktion Holzbauelemente mit Satteldach aus Fachwerkbindern, eingeschossig, nicht unterkellert; Kriechkeller 70 bis 90cm hoch. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Keine Beschränkungen Baustelleneinrichtungsfläche auf Vorgarten begrenzt. Zufahrtstor im Bestand vorhanden. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Baustellenzufahrt gem. Baustelleneinrichtungsplan 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Aufstellfläche Kran gem. Baustelleneinrichtungsplan 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Baustrom und Bauwasser werden vor Ort durch das Elektro- und Sanitärgewerk gestellt 15 Steckdosen 230V / 16A und 5 Steckdosen 380V / 32A. 5 Steckdosen 380V / 64A. Baustrom und Bauwasser werden durch den Bauherrn unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Der gesamte Vorgarten des Grundstücks dient als Baustelleneinrichtungsfläche, die entsprechend innerhalb der Grundstücksgrenze eingezäunt wird. Die vorhandenen Spielgeräte, Hecken und Büsche werden vorab entfernt. Die Fläche ist im Norden durch eine Fläche zum Baumschutz im Norden, sowie durch einen bestehenden Hügel mit Spielgeräten im Süden des Vorgartens eingeschränkt. Nach Bedarf können ggf. in Abhängigkeit vom Bauablauf und in Absprache mit der Bauleitung auch die Flächen im Erdgeschoss zur Lagerung und von Material und Geräten genutzt werden. Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten werden die Außenanlagen bauseits wieder hergestellt und neu hergerichtet. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenunter- suchungen. Siehe beigefügte Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Eickhoff und Partner mbB 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Es wurde bei Bohrungen kein Grundwasser bis 6,0m unter OKG angetroffen Durchlässigkeitsbeiwerte von ca. 1·10-4 = k = 4·10-4 [m/s] nach DIN 18130 "Versickerungsfähiger Boden" gem. Arbeitsblatt DWA-A 138-1 - s. Baugrundbeurteilung 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Das Baugrundstück befindet sich im Bereich der rechtswirksamen Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes. Deren Festsetzungen sind für den vorhandenen Baumbestand auf dem Grundstück zu beachten und umzusetzen. Zuständig für die Prüfung von Ausnahmen oder Befreiungen ist der Fachbereich für Natur und Landschaft der Stadt Norderstedt. Die Vorschriften der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und der R SBB (Regelwerk zum Baumschutz auf Baustellen) sind einzuhalten. Jegliche Lagerung (Betonmischmaschinen, Erdaushub, Steine, Toiletten, Container, etc.) auf dem Wurzelbereich oder sonstige Verdichtung oder Beeinträchtigung des Wurzelbereiches (Kronentraufe zzgl. 1,5 m nach allen Seiten) eines geschützten Baumes ist verboten. Eine spätere Versiegelung innerhalb des Wurzelbereichs ist nicht zulässig. Die Errichtung eines gemäß R SBB (Regelwerk zum Baumschutz auf Baustellen) und DIN 18920 erforderlichen fest zu verankernden Schutzzaunes um den Wurzelbereich (idR. Kronentraufe zzgl. 1,5 m nach allen Seiten, ) eines zu schützenden Baumes ist vor Baustellenbeginn durch den Fachbereich Natur und Landschaft der Stadt Norderstedt (Tel.: 040 53595 - 274) abzunehmen. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Abbruchmaterialien, die bei den Maßnahmen anfallen, sind nach §§ 7 und § 16 Kreislaufwirtschaftsgesetz ordnungsgemäß und schadlos zu vewverten oder gemeinwohlverträglich zu entsorgen. In diesem Zusammenhang haben Erzeuger und Besitzer auch weitreichende Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten für Bau- und Abbruchabfälie gemäß §§ 8 - 9 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu erfüllen. Für weitere Fragen der Abfallentsorgung stehen die jeweils zuständigen AbfaIlentsorgungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. s.o. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. s. Pkt. 0.1.11 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs. Es gelten die allgemeinen Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Falls der öffentliche Verkehr vor dem Grundstück beeinträchtigt wird, muss ein fachkundiger Verantwortlicher (nach MVAS-Standards) benannt werden, um die Einhaltung der Maßnahmen zu gewährleisten und als Ansprechpartner für Behörden zu fungieren. 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungs- leitungen. Siehe beigefügten Bestandsleitungsplan 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. nicht bekannt, außer Bestandsleitungen gem. 0.1.16 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. Kampfmittelfreiheit wird bisher nach telefonischer Auskunft bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Behörde wird noch nachgereicht. 0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird die Baumaßnahmen begleiten. Dieser wird einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. nicht bekannt Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es gelten explizit die Regelungen der VOB C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung, sowie die anerkannten Technischen Regeln. Sollten die anerkannten Technischen Regeln über die im anschliessenden Ausschreibungstext beschriebenen Qualitäten oder techn. Ausführungsbeschreibungen hinausgehende Ausführungen erfordern, so ist bei Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht bleibt bis Ausführungsbeginn der beschriebenen Arbeiten bestehen, um dem Auftraggeber eine Anpassung zu ermöglichen. Auflistung geltender Normen u. Regelwerke ohne Anspruch auf Vollständigkeit: DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten DIN 4108-10 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden-Teil 10 Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe - Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) ZVDH-Merkblatt Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V DIN 18350/DIN 18550 Putz und Stuckarbeiten DIN 18363 "Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen" DIN 4103 als Montagewände mit Stahl- und Holz-Unterkonstruktion mit/ohne Hohlraumdämmung.
0.1 Angaben zur Baustelle
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0004 Baumschutz Schutz von bestehenden Bäumen im Bereich des Baufeldes oder unmittelbarer Umgebung. Der jeweilige Baumstamm mit einem Stammdurchmesser von bis zu 40 cm ist mittels Drainageleitung zu umwickeeln und mit Holzlattung zu schützen. Die Umwicklung mit Drainagerohr dient als Abstandhalter und Schutz zu der Holzlattung. Die Holzlattung ist mittels Spanngurt oder gleichwertig um den Stamm herum zu vergurten.
01.__.0004
Baumschutz
3.00
St
02 Erdarbeiten Außenbereich
02
Erdarbeiten Außenbereich
02.__.0001 Bodenaushub der Baustraße und Lagerflächen Bodenaushub der Baustraße und Lagerflächen,in Tiefen bis ca. 0,40 m unter dem vorh.Gelände,ausheben, aufladen und zur freien Verfügung des Bieters abfahren einschl. Deponiegebühren. Abrechnung nach Aufmaß:  feste Masse Bodenklassen und LAGA gemäß Gründungsbeurteilung
02.__.0001
Bodenaushub der Baustraße und Lagerflächen
200.00
02.__.0002 Liefern und einbauen von Kalksteinschotter 0/32 Liefern und einbauen von Kalksteinschotter, Korn 0 / 32 für die Baustraße und Lagerflächen. Dicke 40cm  einschließlich lagenweiser Verdichtung, Proktordichte 100%.
02.__.0002
Liefern und einbauen von Kalksteinschotter 0/32
80.00
02.__.0003 Erstellung von Anylysen nach LAGA. Erstellung von Anylysen nach LAGA. Erstellen von  Laga Analysen zum vorhanfdenen Bodenmaterial zwecks Bestimmung der Entsorgung zur Deponie
02.__.0003
Erstellung von Anylysen nach LAGA.
4.00
St
02.__.0004 Oberboden abtragen Oberboden (Mutterboden) abtragen,fördern, laden, abfahren und entsorgen; inkl. Deponiegebühren. Abtragsdicke i.M.: 30cm.
02.__.0004
Oberboden abtragen
250.00
02.__.0005 Bodenaushub der Baugrube Bodenaushub der Baugrube,in Tiefen bis ca. 1,00 m unter dem vorh.Gelände,ausheben, aufladen und zur freien Verfügung des Bieters abfahren einschl. Deponiegebühren. Abrechnung nach Aufmaß: m³ feste Masse Bodenklassen und LAGA gemäß Gründungsbeurteilung
02.__.0005
Bodenaushub der Baugrube
40.00
02.__.0006 Betonreste, und oder Findlinge, Betonreste,Mauerwerkssreste und oder Findlinge, welche im Zuge der Baugrubenausschachtung vorzufinden sind, ausheben, laden und entsorgen. Einschließlich Deponiegebüren.
02.__.0006
Betonreste, und oder Findlinge,
1.00
t
02.__.0007 Bodenaushub der Einzel und Streifenfundamente Bodenaushub der Einzel und Streifenfundamente im Außenbereich, in Tiefen bis ca. 1,0 m ausheben, aufladen und zur freien Verfügung des Bieters abfahren einschl. Deponiegebühren. Die Fundamente sind eigenständig, gemäß Zeichnung ,vor Ort einzumessen und abzustreuen. Abrechnung nach Aufmaß: m³ feste Masse Bodenklassen und LAGA gemäß Gründungsbeurteilung
02.__.0007
Bodenaushub der Einzel und Streifenfundamente
10.00
02.__.0008 Liefern und einbauen von Betonrecycling als Füllmaterial Liefern und einbauen von Betonrecycling, als Füllmaterial zum Bodenaustausch, einschließlich lagenweiser Verdichtung, Proktordichte 100%.
02.__.0008
Liefern und einbauen von Betonrecycling als Füllmaterial
3.00
02.__.0009 Verfüllung der Arbeitsräume Verfüllung der Arbeitsräume umlaufend und zwischen Fundamenten mit zu lieferndemFüllmaterial: gut durchlässiger Kies SE/SW nach DIN 18196, Kf = 1 x 10 hoch -4 m/s oder durchlässiger, Schluffanteil Durchmesser 0,06 mm < 3 % lagenweise einbringen und verdichten. Proktordichte 100 %. Abrechnung nach Aufmaß: m³ feste Masse
02.__.0009
Verfüllung der Arbeitsräume
75.00