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Net total EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Erweiterung und
Aufstockung der Kita Lila Löwe
Liegenschaft: Cordt-Buck-Weg 37, 22844 Norderstedt
Flur: 5
Flurstück: 71/78
Gemarkung: Harksheide
Bauherr: Der Kinder wegen gGmbH
Marktplatz 1,
22844 Norderstedt
Die Kita Lila Löwe im Cordt-Buck-Weg 37 in 22844
Norderstedt ist ein eingeschossiger Bestandsbau mit
Satteldach aus dem Jahr 1994. Er wurde aus einzelnen
vorgefertigten Holzbauelementen in Modulbauweise
(Container in Rastermaßen 3x6m bzw. 3x9m) durch einen
norwegischen Fertighausanbieter erstellt. Das
freistehende Gebäude ist in Betrieb, aber der aktuelle
Zustand der Bausubstanz erfordert eine Sanierung.
Diese Sanierung bietet die Gelegenheit zur Anpassung
und Erweiterung des Gebäudes. Derzeit wird die Kita
von ca. 48 Kindern besucht, während etwa 10
Mitarbeiter dort arbeiten. Aufgrund des beschränkten
Platzangebotes auf dem Grundstück und dem Bedarf an
Außenspielflächen ist eine Aufstockung der
bestehenden Bausubstanz mit einem Vollgeschoss die
planerische Lösung, die gem. Baugenehmnigung vom
24.06.2025 umgesetzt werden soll. Nach der Erweiterung
wird die Kita mit einer Gesamtfläche von 1.143 m²
BGF (700 m² im EG und 443 m² im OG) 90
Betreuungsplätze für Kinder und 22 Arbeitsplätze für
Mitarbeiter
bieten.
Die Besichtigung der Örtlichkeiten wird angeraten.
Kontaktdaten Kitaleitung: Frau Barbara Sabban, Tel.:
040 / 535 50 46
Das Bestandsgebäude ist eine aufgeständerte, nicht
unterkellerte Holzkonstruktion. Unter der Bodenplatte
des Erdgeschosses befindet sich ein ca. 70 bis 90cm
hoher Kriechkeller, der eingeschränkt Bewegungsraum
bietet.
Es ist vorgesehen, das bestehende, ungedämmte
Satteldach aus Nagelbrettbindern abzutragen und durch
ein neues Vollgeschoss mit einer Dachterrasse und zwei
unterschiedlich hohen Baukörpern mit Flachdach zu
ersetzen. Die Aufstockung soll in Holztafelbauweise
erstellt werden, deren Lasten durch eine neu zu
erstellende Tragebene aus Stahl- und Holzträgern auf
Stahlstützen durch das Erdgeschoss in neu zu
errichtende Einzelfundamente im Kriechkeller
abgeleitet werden.
Das Erdgeschoss wird um einen bisherigen Außenraum an
der nordöstlichen Gebäudeecke ergänzt. Der
Einigangsbereich wird komplett neu erstellt und die
südlichen Außenwände werden aus statischen Gründen
durch neue Außenwandkonstruktionen ersetzt. Die
Dachterrasse wird durch eine neue Außentreppe neben
dem Eingangsbereich erschlossen. Die innenliegende
zweigeschossige Halle wird erhalten und erhält zur
internen Erschließung des neuen Obergeschosses eine
Treppenanlage, sowie eine Aufzugsanlage mit 2
Haltestellen.
Das Bestandsgebäude ist als Holzhaus in Tafelbauweise
nach DIN1052 klassifiziert. Entsprechend der
Planung von 1994 wurde die Gründung mit einem
umlaufenden, frostfreien Streifenfundament ausgeführt.
Im
Inneren des Gebäudes werden die Lasten über
Einzelfundamente abgetragen.
Im Zuge der geplanten Aufstockung, werden zum einen
bestehende Einzelfundamente erweitert als auch
neue Einzelfundamente in Stahlbetonbauweise gemäß
Statik ergänzt. Die Frostschürze wird teilweise
erweitert.
Die Sanierung im Erdgeschoss umfasst folgende
Maßnahmen:
Erneuerung der Bodenbeläge;
Malermäßige Überarbeitung der Wand- und Deckenflächen;
Austausch einzelner Fenster sowie Innen- und
Außentüren;
Verschließen einzelner, für die Nutzung nicht mehr
erforderlicher, Außentüren;
Erneuerung der Elektroinstallation;
Austausch der Heizungsanlage gegen Fernwärme;
Im Rahmen der Sanierung werden einzelne
Grundrissanpassungen durchgeführt, sowie zur
Gewährleistung
der Barrierefreiheit ein Aufzug eingebaut. Gem. §50
(3) Satz 3 LBO S-H werden alle neu errichteten Bereiche
der Einrichtung barrierefrei zugänglich und nutzbar
errichtet. In den Wand-, Boden- und Deckenbauteilen
wurden mit künstlicher Mineralfaser belastete
Dämmstoffe festgestellt - s. Gutachten
Gebäudeschadstoffe.
Grundlage des Angebotes sind die zur Verfügung
gestellten Unterlagen der Fachingenieure:
Genehmigtes Brandschutzkonzept B24-008,
Brandmauer-Nord GmbH ' Co. KG, Tektur 1 vom
20.03.2025
Tragwerksplanung mit Genehmigungsstatik mit Berechnung
und Positionsplänen, KFP Ingenieure GmbH
vom 12.11.2025
Wärmeschutznachweis/ GEG-Nachweis KFP Ingenieure
GmbH
vom 14.08.2025 mit Ergänzung
Neuberechnung Südwände EG und OG vom 3.12.2025
Gutachten Gebäudeschadstoffe, Competenza GmbH, vom
10.11.2025
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Eickhoff
und Partner mbB vom 23.05.2025
Grundstücksvermessung Lage- und Höhenplan, Petrick '
Partner vom 07.05.2024
Vorkonzept Raumakustik KFP Ingenieure GmbH vom
02.05.2025
und Planunterlagen:
Baustelleneinrichtungsplan
Lageplan
Ausführungszeichnungen gem. Planlieferliste
Baugenehmigung mit genehmigten Zeichnungen
noch ausstehend:
Die Prüfstatik wird für Mitte Februar 2026 erwartet
Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Elektroplanung,
Technisches Büro Dittrich ist in der Hochbauplanung
berücksichtigt und wird nachgereicht
Angaben gem. DIN 18299/ VOB C gem. separater
Textposition
Allgemeine Projektbeschreibung Erweiterung und
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten
Gemischtes Wohngebiet mit umgebenden
Bildungseinrichtungen. Direkte Zufahrt von öffentlicher
Verkehrsfläche, teilweise über enge Wohnstraßen. Die
Anlieferungsmöglichkeiten sind vorab zu prüfen.
Auf der Baustelle steht nur in begrenztem Maße
Lagerfläche zur Verfügung (Siehe auch beiliegender
Baustelleneinrichtungsplan)
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie
besondere klimatische oder betriebliche
Bedingungen.
Für die Baustelle gilt die AW Baulärm sowie die 32.
BImSchV (Geräte - und
Maschinenlärmschutzverordnung). Es wird auf die hohe
Schutzwürdigkeit der umliegenden Wohnbebauung
(allgemeines bzw. reines Wohngebiet) hingewiesen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch
Anzahl und Höhe der Geschosse.
Eingeschossiges Bestandsgebäude mit Satteldach;
Baujahr 1994
Konstruktion Holzbauelemente mit Satteldach aus
Fachwerkbindern, eingeschossig, nicht unterkellert;
Kriechkeller 70 bis 90cm hoch.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,
insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Keine Beschränkungen
Baustelleneinrichtungsfläche auf Vorgarten begrenzt.
Zufahrtstor im Bestand vorhanden.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Baustellenzufahrt gem. Baustelleneinrichtungsplan
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
Montageöffnungen.
Aufstellfläche Kran gem. Baustelleneinrichtungsplan
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen für Wasser,
Energie und Abwasser.
Baustrom und Bauwasser werden vor Ort durch das
Elektro- und Sanitärgewerk gestellt
15 Steckdosen 230V / 16A und
5 Steckdosen 380V / 32A.
5 Steckdosen 380V / 64A.
Baustrom und Bauwasser werden durch den Bauherrn
unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und
Räume.
Der gesamte Vorgarten des Grundstücks dient als
Baustelleneinrichtungsfläche, die entsprechend
innerhalb
der Grundstücksgrenze eingezäunt wird. Die vorhandenen
Spielgeräte, Hecken und Büsche werden vorab
entfernt. Die Fläche ist im Norden durch eine Fläche
zum Baumschutz im Norden, sowie durch einen
bestehenden Hügel mit Spielgeräten im Süden des
Vorgartens eingeschränkt.
Nach Bedarf können ggf. in Abhängigkeit vom Bauablauf
und in Absprache mit der Bauleitung auch die
Flächen im Erdgeschoss zur Lagerung und von Material
und Geräten genutzt werden.
Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten werden die
Außenanlagen bauseits wieder hergestellt und neu
hergerichtet.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenunter-
suchungen.
Siehe beigefügte Baugrundbeurteilung und
Gründungsberatung, Eickhoff und Partner mbB
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen
und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse
von Wasseranalysen.
Es wurde bei Bohrungen kein Grundwasser bis 6,0m unter
OKG angetroffen
Durchlässigkeitsbeiwerte von ca. 1·10-4 = k = 4·10-4
[m/s] nach DIN 18130
"Versickerungsfähiger Boden" gem. Arbeitsblatt DWA-A
138-1 - s. Baugrundbeurteilung
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Das Baugrundstück befindet sich im Bereich der
rechtswirksamen Satzung der Stadt Norderstedt zum
Schutze des Baumbestandes. Deren Festsetzungen sind
für den vorhandenen Baumbestand auf dem
Grundstück zu beachten und umzusetzen. Zuständig für
die Prüfung von Ausnahmen oder Befreiungen ist
der Fachbereich für Natur und Landschaft der Stadt
Norderstedt.
Die Vorschriften der DIN 18920 (Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen) und der R SBB (Regelwerk zum
Baumschutz
auf Baustellen) sind einzuhalten.
Jegliche Lagerung (Betonmischmaschinen, Erdaushub,
Steine, Toiletten, Container, etc.) auf dem
Wurzelbereich oder sonstige Verdichtung oder
Beeinträchtigung des Wurzelbereiches (Kronentraufe
zzgl. 1,5
m nach allen Seiten) eines geschützten Baumes ist
verboten. Eine spätere Versiegelung innerhalb des
Wurzelbereichs ist nicht zulässig.
Die Errichtung eines gemäß R SBB (Regelwerk zum
Baumschutz auf Baustellen) und DIN 18920
erforderlichen fest zu verankernden Schutzzaunes um
den Wurzelbereich (idR. Kronentraufe zzgl. 1,5
m nach allen Seiten, ) eines zu schützenden Baumes ist
vor Baustellenbeginn durch den Fachbereich
Natur und Landschaft der Stadt Norderstedt (Tel.: 040
53595 - 274) abzunehmen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B.
Beschränkungen für die Beseitigung von
Abwasser und Abfall.
Abbruchmaterialien, die bei den Maßnahmen anfallen,
sind nach §§ 7 und § 16 Kreislaufwirtschaftsgesetz
ordnungsgemäß und schadlos zu vewverten oder
gemeinwohlverträglich zu entsorgen. In diesem
Zusammenhang haben Erzeuger und Besitzer auch
weitreichende Getrennthaltungs- und
Dokumentationspflichten für Bau- und Abbruchabfälie
gemäß §§ 8 - 9 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
zu erfüllen. Für weitere Fragen der Abfallentsorgung
stehen die jeweils zuständigen
AbfaIlentsorgungsbehörden der Kreise und kreisfreien
Städte zur Verfügung.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle, z. B. wegen Forderungen des
Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder
Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder
dergleichen.
s.o.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen
und dergleichen im Bereich der Baustelle.
s. Pkt. 0.1.11
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs.
Es gelten die allgemeinen Anordnungen nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für
die
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Falls der öffentliche Verkehr vor dem Grundstück
beeinträchtigt wird, muss ein fachkundiger
Verantwortlicher
(nach MVAS-Standards) benannt werden, um die
Einhaltung der Maßnahmen zu gewährleisten und als
Ansprechpartner für Behörden zu fungieren.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen,
insbesondere Abwasser- und Versorgungs-
leitungen.
Siehe beigefügten Bestandsleitungsplan
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel,
Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt,
deren Eigentümer.
nicht bekannt, außer Bestandsleitungen gem. 0.1.16
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland
geltenden Anforderungen zu Erkundungs-
und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich
Kampfmitteln erfüllt wurden.
Kampfmittelfreiheit wird bisher nach telefonischer
Auskunft bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung der
zuständigen Behörde wird noch nachgereicht.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene
Maßnahmen.
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird die
Baumaßnahmen begleiten. Dieser wird einen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen
Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern,
Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der
Baustelle.
nicht bekannt
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Es gelten explizit die Regelungen der VOB C in der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen
Fassung, sowie die anerkannten Technischen Regeln.
Sollten die anerkannten Technischen Regeln über die im
anschliessenden Ausschreibungstext beschriebenen
Qualitäten oder techn. Ausführungsbeschreibungen
hinausgehende Ausführungen erfordern, so ist bei
Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Die Hinweispflicht bleibt bis Ausführungsbeginn der
beschriebenen Arbeiten bestehen, um dem Auftraggeber
eine Anpassung zu ermöglichen.
Auflistung geltender Normen u. Regelwerke
ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
DIN 18299
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18332
Naturwerksteinarbeiten
DIN 4108-10
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden-Teil 10
Anwendungsbezogene Anforderungen an
Wärmedämmstoffe
- Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe
DIN EN 13164
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS)
DIN EN 13162
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Mineralwolle (MW)
DIN EN 13167
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Schaumglas (CG)
ZVDH-Merkblatt
Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V
DIN 18350/DIN 18550
Putz und Stuckarbeiten
DIN 18363
"Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen"
DIN 4103
als Montagewände mit
Stahl- und Holz-Unterkonstruktion
mit/ohne Hohlraumdämmung.
0.1 Angaben zur Baustelle
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0004 Baumschutz Schutz von bestehenden Bäumen im Bereich des Baufeldes
oder unmittelbarer
Umgebung.
Der jeweilige Baumstamm mit einem
Stammdurchmesser von bis zu 40 cm ist mittels
Drainageleitung zu umwickeeln und mit
Holzlattung zu schützen.
Die Umwicklung mit Drainagerohr dient als
Abstandhalter und Schutz zu der Holzlattung.
Die Holzlattung ist mittels Spanngurt
oder gleichwertig um den Stamm herum zu vergurten.
01.__.0004
Baumschutz
3.00
St
02 Erdarbeiten Außenbereich
02
Erdarbeiten Außenbereich
02.__.0001 Bodenaushub der Baustraße und Lagerflächen Bodenaushub der Baustraße und Lagerflächen,in Tiefen
bis
ca. 0,40 m
unter dem vorh.Gelände,ausheben,
aufladen und zur freien Verfügung des
Bieters abfahren einschl. Deponiegebühren.
Abrechnung nach Aufmaß: feste Masse
Bodenklassen und LAGA
gemäß Gründungsbeurteilung
02.__.0001
Bodenaushub der Baustraße und Lagerflächen
200.00
m²
02.__.0002 Liefern und einbauen von Kalksteinschotter 0/32 Liefern und einbauen von Kalksteinschotter,
Korn 0 / 32 für die Baustraße
und Lagerflächen.
Dicke 40cm einschließlich
lagenweiser Verdichtung,
Proktordichte 100%.
02.__.0002
Liefern und einbauen von Kalksteinschotter 0/32
80.00
m³
02.__.0003 Erstellung von Anylysen nach LAGA. Erstellung von Anylysen nach LAGA. Erstellen von Laga
Analysen
zum vorhanfdenen Bodenmaterial
zwecks Bestimmung der
Entsorgung zur Deponie
02.__.0003
Erstellung von Anylysen nach LAGA.
4.00
St
02.__.0004 Oberboden abtragen Oberboden (Mutterboden) abtragen,fördern, laden,
abfahren und entsorgen;
inkl. Deponiegebühren.
Abtragsdicke i.M.: 30cm.
02.__.0004
Oberboden abtragen
250.00
m²
02.__.0005 Bodenaushub der Baugrube Bodenaushub der Baugrube,in Tiefen bis ca. 1,00 m unter
dem
vorh.Gelände,ausheben, aufladen
und zur freien Verfügung des
Bieters abfahren einschl.
Deponiegebühren.
Abrechnung nach Aufmaß:
m³ feste Masse
Bodenklassen und LAGA
gemäß Gründungsbeurteilung
02.__.0005
Bodenaushub der Baugrube
40.00
m³
02.__.0006 Betonreste, und oder Findlinge, Betonreste,Mauerwerkssreste und oder Findlinge, welche
im
Zuge der Baugrubenausschachtung
vorzufinden sind, ausheben, laden
und entsorgen.
Einschließlich Deponiegebüren.
02.__.0006
Betonreste, und oder Findlinge,
1.00
t
02.__.0007 Bodenaushub der Einzel und Streifenfundamente Bodenaushub der Einzel und Streifenfundamente im
Außenbereich,
in Tiefen bis ca. 1,0 m ausheben,
aufladen und zur freien Verfügung des
Bieters abfahren einschl. Deponiegebühren.
Die Fundamente sind eigenständig,
gemäß Zeichnung ,vor Ort einzumessen
und abzustreuen.
Abrechnung nach Aufmaß: m³ feste Masse
Bodenklassen und LAGA
gemäß Gründungsbeurteilung
02.__.0007
Bodenaushub der Einzel und Streifenfundamente
10.00
m³
02.__.0008 Liefern und einbauen von Betonrecycling als Füllmaterial Liefern und einbauen von Betonrecycling, als
Füllmaterial
zum Bodenaustausch,
einschließlich lagenweiser
Verdichtung, Proktordichte 100%.
02.__.0008
Liefern und einbauen von Betonrecycling als Füllmaterial
3.00
m³
02.__.0009 Verfüllung der Arbeitsräume Verfüllung der Arbeitsräume umlaufend und zwischen
Fundamenten
mit zu lieferndemFüllmaterial:
gut durchlässiger Kies SE/SW
nach DIN 18196, Kf = 1 x 10
hoch -4 m/s oder durchlässiger,
Schluffanteil Durchmesser 0,06 mm < 3 %
lagenweise einbringen und verdichten.
Proktordichte 100 %.
Abrechnung nach Aufmaß: m³ feste Masse
02.__.0009
Verfüllung der Arbeitsräume
75.00
m³