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Net total EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN GRUNDLAGE:
VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung
DIN Normen, jeweils neueste Fassung
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen.
ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
ZUSCHLAGSFRIST
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden.
BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen.
PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt.
AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben.
BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers.
TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle.
RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt.
ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen.
ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme.
SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht.
MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre.
HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen.
BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 €; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet.
STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen.
SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines
Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu
diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber
berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von
den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und
Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer
erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten.
Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen
Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird
eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten.
NACHUNTERNEHMER:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen.
STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können.
MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
BAUSTELLENREINIGUNG:
Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich
anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner
Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt,
zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag,
19.00 Uhr festgelegt.
Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung
durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer
Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der
Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach
ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden
AN zum Abzug gebracht.
GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV Fliesenarbeiten Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die
VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
Untergrund
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zu bearbeitenden Flächen, Winkel und Kanten vor Arbeitsbeginn zu überprüfen und Mängel umgehend der Bauleitung anzuzeigen. Unebenheiten von Putz- oder Estrichflächen innerhalb der DIN-Toleranzen sind gegebenenfalls fachgerecht mit geeignetem Material auszugleichen. Estrichrandstreifen sind im Zuge der Sockelarbeiten abzuschneiden (nicht vorher) und zu entsorgen. Ein ggf. notwendiger Haftanstrich (Estrich- und Gipskartonoberflächen, etc.) ist ebenso wie das Entfernen von Estrich-Randstreifen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bauseitige Einbauten
Badewannen und sonstige Einrichtungsgegenstände, die eingefliest werden, sind vor Beginn der Fliesenlegerarbeiten auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Eventuelle Beschädigungen sind vor Arbeitsbeginn der Bauleitung mitzuteilen. Später festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Es ist nicht gestattet, mit Schuhwerk die Badewanne zu betreten, es sei denn, dass vorher geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind nach Beendigung der Fliesenlegerarbeiten von der Bauleitung des Auftraggebers abnehmen zu lassen.
Ausführung
Wenn die Leistungsbeschreibung nichts anderes festlegt, sind alle Fliesen im Dünnbettverfahren zu verarbeiten, wobei Wandfliesen auf Feinputzflächen (Maschinenputz) und Bodenfliesen auf Estrich aufzubringen sind. Die exakte Farbe der Verfugung sowie die Fugenbreite ist vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung des Auftraggebers abzusprechen, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgegeben ist. Die wasserdichte Ausführung von Verfugungen von Fliesenbelägen im Außenbereich ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sichtbare Abschlüsse von Fliesenflächen müssen mit den entsprechenden Rand- und Eckfliesen hergestellt werden. Sind diese nicht erhältlich, so sind farblich passende Kunststoffwinkel zu verwenden. An bereits montierte Einbauten wie Waschtische, Spülbecken, Duschwannen, Badewannen, Armaturen, Installationsanschlüsse und Befestigungsteile muss fachgerecht angearbeitet werden, ggf. notendige Bohrungen im Fliesenmaterial ist einzukalkulieren. Es ist auch darauf zu achten, dass bei allen Wasseranschlüssen auch der Bereich zwischen den Fliesen und dem Untergrund abgedichtet wird. Anschlüsse von Fliesen an Einrichtungsgegenstände, Türzargen und Anschlagschienen, Belagwechsel, Dehnungsfugen und, falls erforderlich, auch Kanten, sind mit Silikon oder Gleichwertigem dauerelastisch auszufugen. Das Fliesen an Türzargen kann erst nach deren Montage erfolgen. Es ist für jede Fliesenart eine Packung Reservefliesen zum Hinterlegen vor Ort in den Flieseneinheitspreis mit einzukalkulieren.
Bezugsquelle
Das in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Fliesenmaterials ist über folgende Fleisenausstellung zu beziehen:
Fellner GmbH & Co. KG, Zeiletwiesen 5, 93333 Neustadt a.d. Donau,
Telefon: 09445-750199-0, Fax: 09445-750199-19, info@fliesenfellner.de
Wandfliese Bäder und WC's:
30x60x0,9 weiß glzd. rektifiziert
Art.-Nr.: OL36FO1G
Bodenfliese Bäder und WC's:
FSTZ 30x60x0,8 Grey kalibr.R 10
Art.-Nr.: BLO831
Bodenfliesen Keller, Technik- u. Waschraum: Feinsteinzeug 30x30, grau
meliert, günstiges Angebot
ZTV Fliesenarbeiten
01 UNTERGRÜNDE+ISOLIERUNG
01
UNTERGRÜNDE+ISOLIERUNG
01.01 Unterboden Reinigung für Belag Reinigen des Unterbodens von groben Verschmutzungen wie Mörtelreste, Staub und geringem Bauschutt incl. Schuttbeseitigung. Die Reinigung darf erst nach Absprache mit der Bauleitung erfolgen.
01.01
Unterboden Reinigung für Belag
238.00
m2
01.02 Haftgrund für Fliesenbelag Haftgrundvoranstrich auf Dispersionsbasis für die Verfestigung absandender Oberflächen zur Aufnahme der Fliesen im Dünnbett. Die Arbeiten können erst nach Absprache mit der Bauleitung erfolgen.
01.02
Haftgrund für Fliesenbelag
582.00
m2
01.03 Streichisolierung Boden+Wand durch Aufbringen einer flüssigen Dichtungsbahn auf trockene Estrich- und Putzflächen, im Bereich von Dusch- und Badewannen, inkl. ggf. vorhandener Ablagen, nach Herstellervorschriften zweilagig, kreuzweise beschichten. Die Eindichtung von Installationsbauteilen mittels Dichtmanschetten ist in die Flächenabdichtung einzukalkulieren. Eine Weiterarbeit im Dünnbettverfahren muß durch geeignete Obeflächenbehandlung gewährleistet sein.
01.03
Streichisolierung Boden+Wand
158.00
m2
01.04 Streichisolierung Räume mit Bodenablauf durch Aufbringen einer flüssigen Dichtungsbahn auf trockene Estrich- und Putzflächen, im Waschraum, Haustechnikraum und Bereiche mit bodengleichen Duschen, nach Herstellervorschriften zweilagig, kreuzweise beschichten. Eine Weiterarbeit im Dünnbettverfahren muß durch geeignete Obeflächenbehandlung gewährleistet sein.
Fabrikat: PCI Seccoral o.g.
01.04
Streichisolierung Räume mit Bodenablauf
44.00
m2
01.05 Zulage Eindichten von Bodenablauf Zulage für das Eindichten eines Bodenablaufs.
Bereich: Hausteschnik, Waschräume
01.05
Zulage Eindichten von Bodenablauf
O
2.00
St
01.06 Streichisolierung Dichtungsbänder Abdichtung von Boden- und Wandanschlüssen mit Dichtungsb ändern, naß in naß verlegt, einschl. fachgerechter Überlappungen bei den Stößen. Überspachteln der Dichtungsbänder mit Isolierungsmaterial.
01.06
Streichisolierung Dichtungsbänder
254.00
m
01.07 Streichisolierung Ecken Zulage zur Position Streichisolierung für die Ausführung von ein- und ausspringenden Ecken.
01.07
Streichisolierung Ecken
O
114.00
St
01.08 Streichisolierung an Sanitärelementen Einarbeiten in die Flächenabdichtung von bauseits vorhandenen Abdichtungsstreifen an sanitären Einbauteilen wie Wannen und Duschtassen.
01.08
Streichisolierung an Sanitärelementen
45.00
m
01.09 Wandausgleich 10 mm Wandausgleich für die Herstellung einer ebenen Fläche zur Aufnahme von geklebten Wandfliesen.
Dicke: i.M. 10 mm
Angeb. Fabrikat:
01.09
Wandausgleich 10 mm
150.00
m2
01.10 Ausgleichsmasse Boden bis 5 mm Höhenausgleich auf Böden, als Unterlage für zu verfliesende Flächen, mit geeigneter Ausgleichsmasse, nach Rucksprache mit Bauleitung.
Schichtdicke: bis 5 mm
Bereich: Anschluss Parkett
01.10
Ausgleichsmasse Boden bis 5 mm
40.00
m2
01.11 Höhenausgleich Brüstungen + Vormauerungen bis 20 mm Höhenausgleich von Vormauerungen und Fensterbrüstungen, b= bis 25 cm, h= bis 20 mm, mit WEDI Platten.
01.11
Höhenausgleich Brüstungen + Vormauerungen bis 20 mm
29.00
m
02 FLIESEN+VERFUGUNGEN
02
FLIESEN+VERFUGUNGEN
02.01 Bodenfl. Keller Bodenfliese im Dünnbett auf Zement- bzw. Anhydritestrich verlegen, inkl. Verfugung, Standard Grau und Bemusterung.
Fliese: Feinsteinzeugfliese, grau-meliert, ca. 30 x 30 cm, nach Wahl des Auftragnehmers (günstiges Angebot).
Ruschklasse: min. R9
1 qm Lohn _ . 1 qm Mat. _ -------------------------------------------------------
------------
1 qm Ges. _
Einbauort:
02.01
Bodenfl. Keller
147.00
m2
02.02 Sockelfliesen Keller, h= 8cm Steinzeug-Sockelfliesen, 8 cm hoch, passend zu den beschriebenen Bodenfliesen, im Dünnbett verlegen.
02.02
Sockelfliesen Keller, h= 8cm
222.00
m
02.03 Bodenfl., Bad+WC 30x60 Bodenfliese bis 30x60 cm nach Wunsch der Kunden, Preis bis netto 42,00 _ darüberliegende Kosten werden direkt mit den Kunden abgerechnet. Fliesen gemäß den zusätzlichen Vertragsbedingungen im Dünnbett auf Zement- bzw. Anhydritestrich verlegen, inkl. Verfugung, Zementgrau.
1 qm Mat. _ 42,00 _
Rabatt % _ 1 qm Lohn _
-------------------------------------------------------
------------
1 qm Ges. _
Einbauort:
02.03
Bodenfl., Bad+WC 30x60
91.00
m2
02.04 Zuschlag Bodenfl., Bad+WC 60x60 Zuschlag für das Verlegen der Bodenfliesen, wie vorgeschrieben 60x60 cm.
02.04
Zuschlag Bodenfl., Bad+WC 60x60
O
91.00
m2
02.05 Bodenfl., Bad+WC, Standard Standard-Bodenfliese gemäß den zusätzlichen Vertragsbedingungen im Dünnbett auf Zement- bzw. Anhydritestrich verlegen, inkl. Verfugung, Zementgrau.
1 qm Lohn _ 1 qm Mat. _ -------------------------------------------------------
------------
1 qm Ges. _
Einbauort:
02.05
Bodenfl., Bad+WC, Standard
O
91.00
m2
02.06 Zulage verfliesen bodengleiche Dusche Zulage für das Verfliesen einer bodengleichen Dusche in Neigung und in Kleinflächen, inkl. des Ein-/Andichten des Ablauf und Befliesung der Duschrinne
02.06
Zulage verfliesen bodengleiche Dusche
O
15.00
m2
02.07 Wandfl., Bad+WC Wandfliese bis 30x60 cm nach Wunsch der Kunden, Preis bis netto 42,00 _ darüberliegende Kosten werden direkt mit den Kunden abgerechnet. Fliesen gemäß den zusätzlichen Vertragsbedingungen im Dünnbett auf Zement- bzw. Anhydritestrich verlegen, inkl. Verfugung, Silbergrau.
Achtung: Im Bereich von Fliesen, die an durchgehenden Installationen angearbeitet wurden, ist auch der Bereich zwischen Fliese und Abdichtung abzudichten!
Ausführungshöhe lt. Angabe der Bauleitung.
1 qm Mat. _ 42,00 _
Rabatt % _ 1 qm Lohn _
-------------------------------------------------------
------------
1 qm Ges. _
Einbauort:
02.07
Wandfl., Bad+WC
344.00
m2
02.08 Zuschlag Wandfl., Bad+WC 60x60 Zuschlag für das Verlegen der Wandfliesen, wie vorgeschrieben 60x60 cm.
02.08
Zuschlag Wandfl., Bad+WC 60x60
O
344.00
m2
02.09 Wandfl., Bad+WC, Standard Wandfliesen wie Bodenfliesen gemäß den zusätzlichen Vertragsbedingungen im Dünnbett auf Zement- bzw. Anhydritestrich verlegen, inkl. Verfugung, Silbergrau.
Achtung: Im Bereich von Fliesen, die an durchgehenden Installationen angearbeitet wurden, ist auch der Bereich zwischen Fliese und Abdichtung abzudichten! Ausführungshöhe lt. Angabe der Bauleitung.
1 qm Lohn _ 1 qm Mat. _ -------------------------------------------------------
------------
1 qm Ges. _ . Einbauort:
02.09
Wandfl., Bad+WC, Standard
O
344.00
m2
02.10 Zulage, S2 Flexmörtel liefern und möglichst hohlraumfrei im Fließbettverfahren mit einem sehr emissionsarmen (GEV EMICODE EC 1 Plus R) zementären und hochverformungsfähigen Fließbettmörtel, klassifiziert nach DIN EN 12004 C2 E S2 und DIN EN 13501-1 (A2fl) in einer Kleberbettdicke von mind. 3 bis max. 10 mm fachgerecht und vollsatt verlegen; Rand-, Anschluss- und Bewegungsfugen sauber aussparen bzw. auskratzen.
Produkte: PCI Flexmörtel S2 o.g.
Bereich: Haustechnikraum, Waschküche
02.10
Zulage, S2 Flexmörtel
O
29.00
m2
02.11 Zuschlag für farbige Verfugung Zuschlag zu den Fliesenpositionen für farbige Verfugung von Wand- oder Bodenfliesen abweichend zum vor beschriebenen Standard.
02.11
Zuschlag für farbige Verfugung
O
100.00
m2
02.12 Zuschlag für diagonale Verlegung Zuschlag zur entsprechenden Position für das diagonale Verlegen von Bodenfliesen.
02.12
Zuschlag für diagonale Verlegung
O
50.00
m2
02.13 Zuschlag, nachträgliches Anarbeiten Zulage für das Nachträgliche Anarbeiten von Fliesenflächen oder Sockeln an z.B. Umfassungszargen. Abrechnung erfolgt in lfm der anzuarbeitender Flächenbegrenzung.
02.13
Zuschlag, nachträgliches Anarbeiten
O
19.00
m
02.14 Verfugung, dauerelastisch, innen Dauerelastischer Fugenverschluss auf Silikonbasis (pilzgehemmt/fungizid, z.B. PCI Silcofug oder gleichwertig), in Innenräumen, an allen horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen sowie an Türbekleidungen, einschl. Vorreinigung, Hinterfüllung der Fugen und Sanitäreinrichtungen.
Fugenbreite: 6 - 8 mm i.M.
Fugenfarbe: passend zum Fliesenmaterial
02.14
Verfugung, dauerelastisch, innen
333.00
m
02.15 Verfugung mit Acryl Dauerelast. Verfugung wie vorher beschrieben, jedoch mit Arcyl beim Übergang von Fliesen zu Putzflächen.
02.15
Verfugung mit Acryl
26.00
m
02.16 Zuschlag Bodenfliesen Großformat Zuschlag zu den Bodenfliesenpositionen für das Liefern und Verlegen von Fliesen im Großformat 80x80 cm oder 90x90 cm.
02.16
Zuschlag Bodenfliesen Großformat
O
50.00
m²
02.17 Zuschlag Wandfliesen Großformat Zuschlag zu den Wandfliesenpositionen für das Liefern und Verlegen von Fliesen im Großformat 80x80 cm oder 90x90 cm.
02.17
Zuschlag Wandfliesen Großformat
O
100.00
m²
02.18 Zuschlag XXL-Großformat Zuschlag zu den Wand- und Bodenfliesenpositionen für das Liefern und Verlegen von XXL-Fliesen bis zum Format 120x60 cm.
02.18
Zuschlag XXL-Großformat
O
50.00
m²
03 ZUBEHÖR
03
ZUBEHÖR
03.01 Mat.Trennschiene 30/15 mm Edelstahl Materialtrennschienen in verschiedenen Längen liefern u. einbauen.
03.01
Mat.Trennschiene 30/15 mm Edelstahl
17.00
m
03.02 Mat. Andichtwinkel Edelstahl Materialtrennschienen in verschiedenen Längen liefern u. einbauen.
Bereich: Bäder mit bodengleichen Dusche.
03.02
Mat. Andichtwinkel Edelstahl
15.00
m
03.03 Eckschutzwinkel Edelstahl an allen horizontalen und vertikalen Kanten, Edelstahl, passend zur Fliesenstärke, liefern und einbauen.
Fabrikat: Schlüter-SCHIENE-EB 2,50 m 10 mm (Art.-Nr.: 10067394) oder Schlüter-SCHIENE-EB 2,50 m 8 mm (Art.-Nr.: 10067393) o.g.
03.03
Eckschutzwinkel Edelstahl
O
29.00
m
03.04 Eckschutzwinkel Kunststoff, weiß an allen horizontalen Kanten, weiß, passend zur Fliesenstärke, liefern und einbauen.
Fabrikat: Schlüter-JOLLY-P 2,50 m BW 10 mm (Art.-Nr.: 10001704) o.g.
03.04
Eckschutzwinkel Kunststoff, weiß
29.00
m
03.05 Wannenablagen- u. schürzen mit Hartschaum Hartschaum-Trägerelementbauplatte d=30 mm inkl. Unterbau für Wannenablagen - u. schürzen liefern u. mit leichter Neigung zur Wanne einbauen, einschl. Fliesenuntergrund.
Fabrikat: LUX-Einbauplatte
03.05
Wannenablagen- u. schürzen mit Hartschaum
10.00
m2
03.06 Aqua-Keil Edelstahl - Bodenbelag Aqua-Keil 11/24 mm, Edelst. gebürstet im Übergang zum Bodenbelag in verschiedenen Längen liefern u. einbauen.
03.06
Aqua-Keil Edelstahl - Bodenbelag
15.00
m
03.07 Aqua-Keil Edelstahl - Wandanschluss Aqua-Keil 11/24 mm, Edelst. gebürstet für einen Wandanschluss in verschiedenen Längen liefern u. einbauen.
03.07
Aqua-Keil Edelstahl - Wandanschluss
15.00
m
04 STUNDEN
04
STUNDEN
04.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.01
Stundenlohn Meister
O
15.00
h
04.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.02
Stundenlohn Polier
O
15.00
h
04.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.03
Stundenlohn Facharbeiter
O
40.00
h
04.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.04
Stundenlohn Helfer
O
20.00
h