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Allgemeine Vorbemerkungen
Baubeschreibung
Die Fa. Pfisterer plant, in Winterbach ein neues
Hochspannungsprüflabor mit Prüfhalle und Büroräumen zu
errichten. Hier soll in Zukunft sowohl die
Durchführung von Routinetests als auch von Typtest
möglich sein.
Prüfhalle
Die Prüfhalle ist ein eingeschossiges Gebäude. Das
Gebäude hat eine Höhe von ca. 31,40 m.
Labor- und Bürogebäude
Im Labor- und Bürogebäude werden Prüfungen und Tests
durchgeführt und Aufbauten zur Prüfung vorbereitet.
Hinzu kommen noch ein Leitstand und Nebenräume im EG
sowie ein Materiallabor und Büroräume im ersten
und zweiten Obergeschoss. Bauteil 2 ist 3-geschossig
(EG, 1. und 2. OG).
Nebengebäude
Das südlich an der Prüfhalle angeordnete Nebengebäude
umfasst einen zweiten Leitstand und einen weiteren
Vorbereitungsraum. Das Nebengebäude ist eingeschossig.
Das Baugrundstück befindet sich an der
Rosenstraße 44 (Ostlandstraße), 73560 Winterbach
Ausführungsrichtlinien und Normen
Für die Ausführung der Arbeiten gelten:
- Die VOB Teil C in ihrer neuesten Fassung.
- Alle von der zu erbringenden Leistung berührten
DIN-EN-Normen und Ausführungsrichtlinien.
- Alle von der zu erbringenden Leistung berührten
Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände und
Gütegemeinschaften.
- Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller
- Arbeitsstättenrichtlinien
- Vorschriften und Richtlinien des Bauherrn sowie
dessen allgemeine und technische Vertragsbedingungen.
- Alle wärme-, schall- und brandschutztechnischen
Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörden.
- Die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes
Allgemeine Hinweise
Der Bieter ist gehalten die im Leistungsverzeichnis
beschriebene Ausführung der Arbeiten auf
Vollständigkeit,
Fachgerechtigkeit und Eignung für den Verwendungszweck
zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit
einer entsprechenden Begründung dem Angebot
beizufügen.
Ausführungsbeschreibung
Die Ausführung erfolgt gemäß dieser
Leistungsbeschreibung, bestehend aus den Zusätzlichen
Technischen
Vorbemerkungen und den Leistungspositionen sowie ggf.
Auszügen aus den Unterlagen,
Leistungsbeschreibungen des Bauherrn und
Plan-Ausschnittkopien im Anhang. Bei Bedenken gegen
die im
Leistungsverzeichnis oder in den angegebenen
Unterlagen des Bauherrn gemachten Angaben, hat der
Bieter
vor Auftragsannahme seine Einwände schriftlich zu
äußern und zu begründen. Nach Beginn der Ausführung
erhobene Bedenkenanmeldungen werden nicht anerkannt.
Einheitspreispositionen sind mit anzubieten, da
entsprechende Nachbeauftragungen durch den AG möglich
sind. Bei Angebotsabgabe sind technische
Unterlagen mit Angaben der funktionellen,
kennzeichnenden und bauphysikalischen Merkmale aller
angebotenen Materialien als Produktbeschreibungen mit
einzureichen. Wird der abgefragte "Fabrikat / Typ"
nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene
Leitprodukt als angeboten. Die Zulassungen sind dem
Auftraggeber ohne besondere Aufforderung vor
Produktion/Bestellung vorzulegen.
Nebenangebote
Sondervorschläge und kostengünstigere
Alternativangebote sind ausdrücklich erwünscht. Sie
sind unter
Hinweis auf die LV-Position in einem Nebenangebot
einzureichen. Dabei ist die Gleichwertigkeit des
Angebotes
in geeigneter Weise durch Detailzeichnungen, Muster
und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Dokumentation
Vor Montagebeginn, auch einzelner Leistungen, sind die
Dokumentationsunterlagen der örtlichen Bauleitung
des AG vorzulegen. Spätestens 4 Wochen vor dem
Gesamtfertigstellungstermines ist die vollständige
Dokumentation dem AG in 3-facher Ausfertigung und
digital als PDF- und DWG-Datei zu übergeben. Die
Dokumentationsunterlagen müssen den letztgültigen,
tatsächlich gebauten Stand wiedergeben. Die fehlende
oder unvollständige Vorlage der
Dokumentationsunterlagen stellt einen Mangel dar.
Technische Bearbeitung
Die technische Bearbeitung umfasst:
- Erstellen erforderlicher Konstruktions-, Montage-
und Verlegepläne
- Erstellen erforderlicher statischer Nachweise von
Tragsystemen und Unterkonstruktionen
Leistungsumfang
Leistungen ohne besondere Vergütung:
In die Einheitspreise sind Baubegehungen, Baugespräche
auf Verlangen des Auftraggebers, Koordinationen
der Arbeiten mit anderen Gewerken, evtl. anfallende
Wartezeiten mit einzukalkulieren. Die Arbeiten müssen
nach dem jeweiligen Bauablauf abschnittsweise auch auf
Kleinflächen vorgenommen werden. Daraus evtl.
resultierende Erschwernisse sind mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Auf der Baustelle stehen sehr begrenzte Lagerflächen
zur Verfügung.
Es muss daher ein sinnvolles und umsetzbares Konzept
für die Montage
vorgelegt werden, das beispielsweise folgende Punkte
berücksichtigt:
Flächenbedarf:
Ermittlung des konkreten Lager-, Transport- und
Montageraums für Bauteile, Werkzeuge und Materialien;
Abstimmung mit dem Auftraggeber/Planer zur Freigabe
von Nutzflächen.
Anlieferung und Zwischenlagerung:
Festlegung von zeitlich begrenzten, sicher
abgegrenzten Bereichen für Anlieferung,
Zwischenlagerung und
Entladezone; Nutzung von Schutzabdeckungen gegen
Witterung. Die öffentliche Straße darf nicht für
Kranstandorte genutzt werden; lediglich zur Zufahrt
Logistikplanung:
Abfolge der Montagearbeiten, zeitliche Staffelung von
Lieferungen, Minimierung von Umschlägen und
Doppelarbeiten; klare Zuordnung der
Verantwortlichkeiten.
Dokumentation:
Erfassung der gelieferten Komponenten mit Backup-Pläne
bei Engpässen.
Kommunikation:
Festlegung eines Ansprechpartner- und
Kommunikationswegs für Zahlen, Abnahmen und Änderungen.
Montagezeichnungen, 2-fach.
Der Auftragnehmer hat die Vorgaben
(Leistungsverzeichnis und Ausführungszeichnungen) des
Planers zu
überprüfen und eigenverantwortlich Montage- und
Detailpläne anzufertigen. Der Auftragnehmer übernimmt
die
Gewährleistung für die Funktion der Anlagen. Die
Montagezeichnungen sind farbig anzulegen. Sie müssen
eine
vollständige Wiedergabe der gesamten, vom
Auftragnehmer zu liefernden Anlagen, einschließlich
der zur
Funktion notwendigen bauseitigen Lieferungen und
Erstellungen, in leicht erkennbarer Form enthalten. Die
eingetragenen Anlagenteile sind, soweit erforderlich,
mit den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses
zu versehen. Sie sind maßstäblich und mit Bezugsmaßen
zum Baukörper einzutragen. Für Zentralen,
Schächte, Installationsschwerpunkte und sonstige
Details ist der geeignete Maßstab zu wählen.
Darstellungsvorschriften und genormte Symbole sind
anzuwenden.
Die Montagezeichnungen sind 12 Werktage vor
Montagebeginn dem Auftraggeber zur Prüfung (2-fach)
vorzulegen. Die Montagezeichnungen des Auftragnehmers
werden vor Beginn der Ausführung durch die
Bauleitung anerkannt. Die Haftung für eine
einwandfreie Funktion und Bemessung der Anlagen durch
den
Auftragnehmer wird hierdurch jedoch nicht
eingeschränkt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen:
Auf dem Werkgelände der Firma Pfisterer in Winterbach
wird eine neue Hochspannungstesthalle errichtet. Zur
Versorgung der Testhalle und des Büroanbaus werden
zwei neue Trafos mit Mittelspannungsschaltanlage
genutzt, die Unabhängig von dieser Ausschreibung
errichtet werden.
Ein Trafo mit einer Gesamtleistung von 850 kVA steht
für die Versorgung der TGA im gesamt Gebäude zur
Verfügung. Die ausgeschriebene NSHV TGA und daran
angeschlossenen Unterverteilungen werden so
versorgt.
(Näheres entnehmen Sie bitte den Einzelnen
Vorbemerkungen im LV, sowie den Schematas und
Grundrissen)
Die Anlage ist nach den Regeln der Technik
auszuführen. Für die Anlagen sind neben den
Vorschriften und
Richtlinien der allgemeinen Vertragsbedingungen
insbesondere folgende Vorschriften in der gültigen
Fassung
zu beachten:
a) die Bestimmungen des Verbandes Deutscher
Elektroniker (VDE) und der DIN, mit den
Nachträgen in der jeweils neusten gültigen Fassung (im
wesentlichen 0100, 0105, 0108-100, 0113,
0171, 0190, 0800, 0833, DIN 18014; DIN 18015; DIN EN
50173, DIN EN 50174, DIN EN 60669,
DIN EN 61082)
b) LAR - Leitungsanlagen-Richtlinie des
jeweiligen Bundeslandes
c) die TAB des EVU
d) die Landes- und Bundesgesetze für die
jeweilige Nutzung
e) die Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften (UVV)
f) die ISO / OSI Standards
g) die Hinweise und Standards nach IEEE für
EDV-Netze und Systeme
Sowie die Vorgaben und Technischen Regeln der Firma
Pfisterer
Für einzubauende Aggregate, Steuer-, Meß- und
Regeleinrichtungen u. dgl. gelten die jeweils
zutreffenden
DIN-Vorschriften. Die Qualität aller Anlagenteile muss
dem Stand der Technik entsprechen und den
störungsfreien Dauerbetrieb gewährleisten. Für die
Einhaltung der Vorschriften ist der Auftragnehmer
verantwortlich.
Technische Vorbemerkungen:
01 Mittelspannungsraum/Niederspannung
incl. Technikbereiche Anbau Süd
01
Mittelspannungsraum/Niederspannung
incl. Technikbereiche Anbau Süd
01.1 Erdung allgemein
01.1
Erdung allgemein
01.2 Erdungsleitungen und Potenzialausgleich
01.2
Erdungsleitungen und Potenzialausgleich
01.3 Tiefenerder
01.3
Tiefenerder
02 Hauptverteilungen
02
Hauptverteilungen
Bei den Verteilungen handelt es sich um komplett
montierte
funktionstüchtige Einheiten, die den VDE Bestimmungen
entsprechen müssen. Im Leistungsverzeichnis sind daher
alle
Kleinmaterialien, Klemmen, Verdrahtung, Abdeckungen,
Montageplatten, Dichtungen, Kabeleinführungen
(Verschraubungen) usw. nicht besonders aufgeführt.
Die einzelnen Verteilungen sind wie im LV beschrieben
zu
bestücken und zu liefern. Bei der Ermittlung der
Verteilungsabmessungen ist eine mindestens
25-prozentige
Reserve für Erweiterungsinstallation vorzusehen.
Es ist sicherzustellen, dass die Leiterbelastung 80%
der
Nennstromstärke der zugeordneten Sicherung nicht
überschreitet und eine gleichmäßige Aufteilung auf die
drei
Außenleiter L1 bis L3 erfolgt.
An allen Verteilungen sind die Stromkreise eindeutig
und
dauerhaft zu beschriften. In jeder Verteilung ist eine
Plantasche
zu montieren und mit den entsprechenden Plänen zu
bestücken.
Die Verteiler sind mit Reihenklemmen, mit
Reihentrennklemmen für N (Neutralleiter) und PE
(Schutzleiter)
auszulegen. Bei jedem Stromkreis muss eine
Isolationsprüfung
ohne Abklemmen der N-Leiter von den einzelnen Klemmen
möglich sein. Als Leistungsschutz sind i.d.R.
Leistungsschutz-Automaten Typ B einzubauen.
Die Verteilungen werden aus einer Mittelspannungsanlage
niedervoltseitig versorgt.
In der Mittelspannungsanlage stehen 2 Trafos inklusive
Schaltanlage zur Verfügung. Hieraus werden die NSHV'en
versorgt.
Die Transformatoren sind wie folgt aufgeteilt:
Trafo 1 (1000KVA) versorgt die Messtechnik der Firma
High
Volt
Trafo 2 (850KVA) versorgt die TGA im Gesamten
Gebäude
Beide Trafos werden im Anbau Süd (Technik Bereich) im
EG
untergebracht.
Ein Fehlboden (Höhe 80cm) ermöglicht die Versorgung von
unten, auch alle Abgänge werden durch den Fehlboden
geführt.
Alle Verteilungen, die auf dem Fehlboden verortet
sind, erhalten
Bauseits ein Trägergestell zum Aufstellen und zur
Lastabfangung.
Die hierzu nötigen Masse u. Lastangaben sind dem
ausführenden Stahlbauer nach Auftragserteilung,
spätestens
jedoch 14 Tag nach Auftrag mitzuteilen.
Vor Fertigung der Verteiler sind die Werk.- u.
Montagepläne der
Bauleitung zur Prüfung und Einwilligung vorzulegen.
Bei allen Hauptverteilungen und Unterverteilen ist die
Planung und Bemusterung mit dem Produkt HAGER
erfolgt.
Anzubieten ist das Produkt HAGER oder gleichwertig
Bei den Verteilungen handelt es sich um komplett
Niederspannungsschaltanlage nach DIN EN61439 sowie den
mitgeltenden Normen.
Ausführung als bauartgeprüfte Schaltanlagenkombination.
Eine Platzreserve von 25% ist zu berücksichtigen.
Die Verteilungen sind gemäß den geltenden
VDE-Bestimmungen bauartgeprüft komplett zusammengebaut
und anschlussfertig verdrahtet zu liefern und zu
montieren.
Die nach VDE erforderliche Schaltanlagendokumentation
wie
CAD Stromlaufpläne im Format Hagercad oder gleichwertig
(inkl. Datenträger) in allpoliger Darstellung,
Stückprüfprotokoll
des Verteilers, Stückliste, normenkonformes
Typenschild sowie
die CE-Konformitätserklärung ist dem Verteiler im
Auslieferzustand in einer stabilen Schaltplantasche
beizulegen.
Niederspannungsschaltanlage nach DIN EN61439 sowie den
02.1 EG-GHV-TGA
02.1
EG-GHV-TGA
02.2 NSHV High Volt
(Hocchspannungsmesstechnik)
02.2
NSHV High Volt
(Hocchspannungsmesstechnik)
02.3 NSHV TGA
02.3
NSHV TGA
03 Unterverteilungen
03
Unterverteilungen
1. Allgemeines
Gegenstand dieses Titels ist die Lieferung, Montage,
der
elektrische Anschluss, die Kennzeichnung, Prüfung,
Dokumentation sowie die betriebsfertige Übergabe von
Unterverteilungen (NS-Unterverteilungen) für die
Energieverteilung im Industriesonderbau. Die
Unterverteilungen
dienen der Versorgung von:
Produktions- und Fertigungsanlagen
Maschinen- und Anlagentechnik
Beleuchtungsanlagen
Steckdosenstromkreisen
technischen Nebenanlagen (z. B. Lüftung, Druckluft,
Pumpen, Fördertechnik)
Steuerungs- und Automatisierungssystemen
HighVolt Messtechnik
Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der genehmigten
Ausführungsplanung (LPH 5), einschließlich
Stromlaufplänen,
Aufbauplänen, Selektivitätsnachweisen und
Kurzschlussberechnungen.
2. Normen, Vorschriften und Richtlinien
Die Ausführung hat nach den zum Zeitpunkt der
Errichtung
gültigen Normen und Vorschriften zu erfolgen,
insbesondere:
DIN VDE 0100 (alle relevanten Teile)
DIN VDE 0105-100 (Betrieb elektrischer Anlagen)
DIN EN 61439-1/-2 (VDE 0660-600-1/-2)
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
DIN EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen (soweit
anlagenspezifisch zutreffend)
DIN EN 62305 Blitzschutz (sofern erforderlich)
DGUV Vorschrift 3
Technische Anschlussbedingungen (TAB) des
Netzbetreibers
BetrSichV sowie einschlägige Arbeitsschutzvorschriften
Die Unterverteilungen sind als typgeprüfte bzw. nach
Bauartnachweis verifizierte
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen auszuführen.
3. Technische Ausführung
3.1 Allgemeine Anforderungen
Die Unterverteilungen sind für den industriellen
Einsatz geeignet
auszuführen und müssen erhöhten mechanischen,
thermischen
und elektrischen Beanspruchungen standhalten.
Netzsystem: gemäß Planung (z. B. TN-S)
Bemessungsspannung: 230/400 V AC
Bemessungsstrom: Netzberechnung
Bemessungskurzschlussstrom: gemäß
Kurzschlussberechnung der Ausführungsplanung
Selektivität: Ausführungsplanung
Es ist eine ausreichende Leistungs- und Platzreserve
(mind. ca.
20 % freie Einbauplätze) vorzusehen, sofern planerisch
nicht
anders festgelegt.
3.2 Gehäuseausführung
Stahlblechgehäuse, pulverbeschichtet oder vergleichbar
robust
Schutzart mindestens IP 31 (Innenbereiche),
in Produktionsbereichen mind. IP 54,sofern gefordert
IK-Schutzgrad gemäß mechanischer Beanspruchung
Schutzklasse I
Tür mit Dreipunktverschluss, abschließbar
Potentialausgleich zwischen allen leitfähigen
Gehäuseteilen
Standverteiler sind standsicher zu montieren und ggf.
am
Baukörper zu verankern.
3.3 Elektrischer Aufbau
Die Verteiler sind entsprechend den freigegebenen
Stromlauf-
und Aufbauplänen aufzubauen.
Bestückung u. a. mit:
Hauptschalter / Lasttrennschalter
Leistungsschalter oder NH-Lasttrennleisten gemäß
Kurzschlussanforderung
Leitungsschutzschalter (charakteristik- und lastgerecht
ausgelegt)
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD/RCBO), soweit
gemäß Schutzkonzept erforderlich
Motorschutzschalter / Sicherungslasttrennschalter für
Maschinenabgänge
Überspannungsschutzgeräte (SPD Typ 1/2/3 gemäß
Überspannungskonzept)
Sammelschienen-Systeme mit ausreichender
Strombelastbarkeit
Berührungsschutz gemäß DIN EN 61439
Interne Verdrahtung ist übersichtlich,
spannungsfalloptimiert
und gemäß Strombelastbarkeit dimensioniert auszuführen.
Aderkennzeichnung erfolgt dauerhaft und systematisch
nach
Stromlaufplan.
3.4 Klemmen und Anschlusstechnik
Reihenklemmen mit ausreichender Reserve
Separate PE- und N-Sammelschienen
Eindeutige Trennung von Steuer- und
Leistungsstromkreisen
EMV-gerechte Leitungsführung
Zugentlastete Kabeleinführungen mit geeigneten
Verschraubungen
4. Schutz- und Sicherheitskonzept
Die Einhaltung der Abschaltbedingungen gemäß DIN VDE
0100-410 ist sicherzustellen.
5. Kennzeichnung und Dokumentation
Jede Unterverteilung erhält:
eindeutige Verteilerbezeichnung gemäß Planung oder
Bauherrenanforderung
dauerhaftes Typenschild mit technischen Kenndaten
vollständiges, aktualisiertes Stromkreisverzeichnis
Einlegepläne in der Türtasche
Beschriftung sämtlicher Betriebsmittel gemäß
Stromlaufplan
Zu übergeben sind:
Werk.- u. Montage Pläne
Revisions Pläne (Stromlauf- und Aufbaupläne)
Stücklisten
Selektivitäts- und Kurzschlussnachweise
Prüfprotokolle gemäß DIN VDE 0100-600
Hersteller-Bauartnachweise gemäß DIN EN 61439
6. Prüfungen und Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme sind durchzuführen und zu
dokumentieren:
Sichtprüfung
Funktionsprüfung
Messungen (Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz,
RCD-Prüfung etc.)
Prüfung der Phasenfolge
Kontrolle der Anzugsmomente
Die Anlage ist betriebsfertig und mängelfrei zu
übergeben.
7. Abrechnung und Nebenleistungen
In die Einheitspreise sind alle Nebenleistungen
einzukalkulieren,
die zur vollständigen, funktionsfähigen und
normgerechten
Erstellung der Unterverteilungen erforderlich sind,
auch wenn
diese nicht ausdrücklich einzeln beschrieben sind.
Bei allen Hauptverteilungen und Unterverteilen ist die
Planung
und Bemusterung mit dem Produkt HAGER erfolgt.
1. Allgemeines
03.1 EG-UV01-TGA
03.1
EG-UV01-TGA
03.2 EG-UV02-TGA
03.2
EG-UV02-TGA
03.3 EG-UV-01 & GHV
03.3
EG-UV-01 & GHV
03.4 1.OG-UV-02
03.4
1.OG-UV-02
03.5 2.OG-UV-03
03.5
2.OG-UV-03
03.6 EG-UV-05
03.6
EG-UV-05
03.7 EG-UV-06
03.7
EG-UV-06
04 Trassen und Halterungen
04
Trassen und Halterungen
04.1 Kabeltrassen allgemein
04.1
Kabeltrassen allgemein
04.2 Installationsrohr
04.2
Installationsrohr
04.3 Kabelkanäle
04.3
Kabelkanäle
04.4 Sonstige Halterungssysteme
04.4
Sonstige Halterungssysteme
05 Kabel und Leitungen
05
Kabel und Leitungen
05.1 Kabel und Leitungen allgemein
05.1
Kabel und Leitungen allgemein
05.2 Versorgungsleitungen HighVolt
05.2
Versorgungsleitungen HighVolt
06 Installationsgeräte
06
Installationsgeräte
06.1 Elektroinstallationen
06.1
Elektroinstallationen
06.2 Kanaleinbau
06.2
Kanaleinbau
06.3 Aufputzinstalltionen
06.3
Aufputzinstalltionen
07 Beleuchtung
07
Beleuchtung
07.1 Beleuchtung allgemein
07.1
Beleuchtung allgemein
07.2 Sicherheitsbeleuchtung
07.2
Sicherheitsbeleuchtung
08 Sonstiges KG 440
08
Sonstiges KG 440
08.1 Sonstiges allgemein
08.1
Sonstiges allgemein
08.2 Abnahmen und Einweisungen
08.2
Abnahmen und Einweisungen
08.3 Anschlussarbeiten
08.3
Anschlussarbeiten
08.4 Stundenlohnarbeiten
08.4
Stundenlohnarbeiten