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Bill of Quantities
Version 022 (2021-12)
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Im Folgenden sind Türsysteme als Elemente für einen beweglichen Raumabschluss beschrieben.
Das Türsystem wird ohne unteren Anschlag ausgeführt.
Die beschriebenen Eigenschaften gelten für das ganze Türsystem (Element), auch wenn dieses in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten auf die Baustelle geliefert und dort versetzt oder montiert wird.
1. Prüfwerte:
Prüfwerte für Wärme- und Schallschutz beziehen sich immer auf einflügelige Türsysteme mit allseitiger Dichtung.
Schalldämmwerte des geprüften Systems sind im bewerteten Schalldämmmaß RW angegeben.
2. Falzausführungen am Türblatt:
2.1 Stumpfe Türen sind ohne Türblattüberschlag und mit ungefälzten Türblättern ausgeführt, die auf der Anschlagseite bündig mit dem Zargenspiegel in der Zarge montiert sind (bei Zargen mit Schattennut auch bündig mit der Wandfläche).
2.2 Gefälzte Türen sind mit Türblattüberschlag und Türblättern mit Einfachfalz ausgeführt.
2.2.1 Doppelfalztüren werden mit Überschlag und einem zweifach gefälzten Türblatt und mit zwei Dichtungsebenen ausgeführt.
2.2.2 Dünnfalztüren sind Stahltüren mit einem außenliegenden dünnen Überschlag (Blechumbug).
Die beschriebene Falzausführung gilt seitlich und oben, unten wird das Türblatt stumpf ausgeführt, mit Ausnahme von Türen mit allseitig umlaufender Zarge.
3. Werkstoffe:
Im Folgenden ist unter Edelstahl korrosionsbeständiger Stahl (z.B. V2A oder V4A) beschrieben.
Verzinkte Oberflächen sind bandverzinkt ausgeführt.
4. Oberlichten (OL):
Oberlichten werden mindestens gemäß den Anforderungen des Türsystems ausgeführt.
Die angegebene Höhe bezieht sich auf das gesamte Türsystem (einschließlich Oberlichte).
5. Einkalkulierte Leistungen:
5.1 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
Systemabhängige Absenkabdichtungen bei Ausführungen bei z.B. Schall- und Rauchschutzanforderungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.
Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers die Erfüllung der beschriebenen Anforderungen oder der Eigenschaften des Türsystems nach.
Alle Einheitspreise gelten ohne Unterschied, ob Links- oder Rechtsausführung.
5.2 Leistungserklärung:
Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen.
6. Beschläge, Schloss und Drücker:
Baubeschläge (z.B. Zylinder und Drücker) und weitere Ausstattungen sind in eigenen Positionen zu beschreiben (frei zu formulieren).