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Wohnungsneubau Wohnanlage Johannisallee, Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) beabsichtigt, auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 2456/15 in Leipzig einen Gebäudekomplex mit 9 zusammen- hängenden Wohngebäuden (Häuser 1-9) zu errichten.
Die Häuser 1 bis 3, 5 und 6 sowie 8 und 9 haben jeweils 7 oberirdische Vollgeschosse. Die Eckgebäude, Haus 4 und 7, bestehen aus jeweils 8 oberirdischen Vollgeschossen.
Alle Häuser werden mit einem Flachdach inkl. extensiver und in Teilbereichen intensiver Begrünung ausgeführt
Die Häuser 2,3,5,6 und 8 erhalten straßenseitig Schrägdachbereiche inkl. Gauben und Dachfenstern gem. Ausführungsplanung.
Zur Betonung der Einzelhäuser erhalten die Schrägdächer unterschiedliche Dacheindeckungen.
Farbangabe Doppelstehfalzbereiche VMZINC:
Haus 2 - Quarz Zinc
Haus 3 - Anthra Zinc
Haus 5 - Quarz Zinc
Haus 6 - Anthra Zinc
Haus 8 - Anthra Zinc
Schrägdächer sind mit Schneefangvorrichtungen im jeweiligen Leitfarbton des Daches auszustatten.
Dachaufbauten sind ausreichend gegen Windsogeinwirkung zu sichern.
Der Dach-Sog-Nachweis ist vom AN zu erbringen.
Wohnungsneubau Wohnanlage Johannisallee, Leipzig
Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten
Die Herstellung und Ausführung der Dachkonstruktion hat nach
den jeweils gültigen DIN-Normen, Vorschriften, Regelungen und
Richtlinien zu erfolgen, weiterhin gelten:
- ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen
- ATV DIN 18338 Dachdeckungs- Dachabdichtungsarbeiten
- ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten
- ATV DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten
- DIN 52 131 Bitumen-Schweißbahnen
- DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
- DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
- DIN 4426 Sicherheitseinrichtungen baulicher Anlagen und
Instandhaltung.
- Richtlinien für die Ausführung von Metall-Dächern,
Außenwandwandbekleidungen und Bauklempnerarbeiten
- Unfallverhütungsvorschriften
Die Anforderungen an Feuchtigkeitsschutz, Anforderung nach ENEV, Schallschutz und Brandschutz sind zu erfüllen.
Bei allen Arbeiten sind die einschlägigen Vorschriften, insbesonders die Forderungen der Berufsgenossenschaften und das Arbeitsschutzgesetz einzuhalten.
Für alle Abdichtungsarbeiten sind folgende Bemerkungen zu
beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich
genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen
zu verwenden.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu
informieren, insbesonders sind die Transportentfernungen, der
Einsatz von Geräten, Hilfmitteln etc. die für die
Leistungserbringung notwendig ist, bei der Preisbildung zu
berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate,
Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der
Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung
anzumelden.
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich
genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden, diese sind nur im System anzuwenden.
- Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörenden Stoffe und Bauteile einschl. Abladen, Lagern
auf der Baustelle und Transport zum Einbauort, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
- Für die auszuführenden Dacharbeiten und für die verwendeten Materialien wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren gefordert.
- Alle bauseitig hergestellten bzw. gelieferten Durchführungen werden vom AN fachgerecht eingebaut bzw. angedichtet.
- Der AN hat das Regenwasser während der Bauphase mit
Behilfsfallrohren vom Gebäude wegzuleiten bzw. in die
Außenentwässerung einzuleiten.
- Sämtliche Befestigungsmaterialien sind einzurechnen und
müssen systemgeeignet entsprechend der bauaufsichtlichen
Zulassung und korrosions- bzw. kontaktkossorionsfrei sein.
- Attikadurchdringungen sind mit Hauerbuckeln zu versehen.
- Die Dämmung an aufgehenden Bauteilen (Attika, Außenwand)
sind durch geeignete Maßnahmen (bsp. Tellerbefestiger) zu
sichern.
- Ggf. nötige Sondermaßnahmen zur Bearbeitung von Zinkblech bei Temperaturen unter 10°C gemäß DIN 18339 Abs. 4.2.6
werden nicht gesondert vergütet.
Im Folgenden sind die Mindestanforderungen im Falle der
jeweiligen Ausführung beschrieben:
- Wärmedämmstoffe sind in ihrer Druckfestigkeit auf die zu
erwartende Beanspruchung und Belastung abzustimmen.
- Durchdringungen sind auf ein Minimum zu beschränken.
- Gebäudefugen sind mittels eines systemgerechten
Fugenprofils zu überbrücken.
Die Fugenausbildung ist in allen Lagen durchgängig
auszuführen.
- Der Zugang zu abgedichteten Flächen ist zu unterbinden.
Ist ein Arbeiten auf, bzw. Betreten von hergestellten
Abdichtungsflächen anderer Gewerke erforderlich, so sind die
Abdichtungsflächen umfassend zu schützen, z.B. über
Bautenschutzmatten.
- Tagesabstellungen inkl. deren Sicherung sind einzurechnen.
Für das gesamte Dachtragwerk sind grundsätzlich mindestens korrosionsgeschützte bzw. feuerverzinkte Verbindungsmittel zu verwenden. Die verzinkten Verbindungsmittel sind ausschließlich für Bauteile des Dachtragwerks zu verwenden, für die Dachbeläge aus Aluminium sind geeignete Verbindungsmittel zu verwenden.
Vom AN ist eine Werk- und Montageplanung inkl. Sogsicherungsnachweis, Statik für Schrägdachbereiche und Verblechung zu erstellen und dem AG zur Prüfung vorzulegen.
Die in den Positionen beschriebenen Planunterlagen sind expliziter Bestandteil der Ausschreibung.
Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten
01 Vorbereitende Maßnahmen
01
Vorbereitende Maßnahmen
01.01 Vorbereitende Maßnahmen
01.01
Vorbereitende Maßnahmen
02 Stehfalzverblechung Schrägdachbereiche
02
Stehfalzverblechung Schrägdachbereiche
02.01 Haus 2
02.01
Haus 2
02.02 Haus 3
02.02
Haus 3
02.03 Haus 5
02.03
Haus 5
02.04 Haus 6
02.04
Haus 6
02.05 Haus 8
02.05
Haus 8
03 Sonstige Dachklempnerarbeiten
03
Sonstige Dachklempnerarbeiten
03.01 Insektennistschutz
03.01
Insektennistschutz
03.02 Entwässerung
03.02
Entwässerung
03.03 Schneefang
03.03
Schneefang
03.04 Fensterbänke Haus 8
03.04
Fensterbänke Haus 8
04 Stehfalzverblechung Flachdachbereiche
04
Stehfalzverblechung Flachdachbereiche
04.01 Verblechung Flachdachbereich
04.01
Verblechung Flachdachbereich
05 Dachflächenfenster
05
Dachflächenfenster
05.01 Fenster Haus 2
05.01
Fenster Haus 2
05.02 Fenster Haus 5
05.02
Fenster Haus 5