Dacharbeiten - Flachdach
Arbeitsgemeinschaft Johannisallee
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Wohnungsneubau Wohnanlage Johannisallee, Leipzig Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) beabsichtigt, auf dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 2456/15 in Leipzig einen Gebäudekomplex mit 9 zusammen- hängenden Wohngebäuden (Häuser 1-9) zu errichten. Die Häuser 1 bis 3, 5 und 6 sowie 8 und 9 haben jeweils 7 oberirdische Vollgeschosse. Die Eckgebäude, Haus 4 und 7, bestehen aus jeweils 8 oberirdischen Vollgeschossen. Auf den Dächern der Häuser 5 und 6 sind Aufenthaltsflächen in Form von Dachgärten geplant. Die Zugänge befinden sich jeweils im 7. Obergeschoss der Häuser 4 und 7. Alle Dachflächen erhalten eine extensive und in Teilbereichen (Haus 5 und 6) eine intensive Begrünung. Für die Häuser 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 sind Solargründächer herzustellen. Das Gebäude ist gemäß der Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig (Stand: 20.09.2023) zu errichten. Die „Richtlinien für Planung, Bau und die Instandhaltung von Dachbegrünungen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL-Dachbegrünungsrichtlinien) sind vom AN einzuhalten. Die technischen Anforderungen zu umweltfreundlichen Materialien gemäß Pkt. 5.2 und 8.1 zur Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig sind vollumfänglich einzuhalten Auf allen Dächern sind fest installierte und allgemein bauaufsichtlich zugelassene Seilsicherungssysteme bzw. wo notwendig kollektive Schutzeinrichtungen vorgesehen. Diese sind vom AN in Abstimmung mit der Planung und Ausführung der Photovoltaik-Anlage zu planen und auszuführen. Die Planung der vorgesehenen Sicherungssysteme ist frühzeitig zur Abstimmung und Freigabe an AG und SiGe-Ko zu übergeben. Es wird auf die entsprechende Ausstattungsklasse gem. DGUV Information 201-056 hingewiesen. Dachaufbauten sind ausreichend gegen Windsogeinwirkung zu sichern. Der Dach-Sog-Nachweis ist vom AN zu erbringen. Der AN plant und errichtet die Gründächer so, dass Photovoltaik-Anlagen integriert werden können. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Planer/Errichter der Photovoltaik-Anlagen. In der Bauausführung obliegt es dem AN, die Dächer unter Beachtung der Anforderungen des Wärmeschutznachweises zu dämmen, abzudichten, ein für den Aufbau einer Photovoltaik-Anlage geeignetes Trenn-, Schutz- und Speichervlies zu verlegen und Drän- und Wasserspeicherelemente mit Filtervlies auszuführen. Danach werden vom Errichter der Photovoltaik-Anlagen die Unterkonstruktionen für die Module und die Wechselrichter in einem vom AN vorzusehenden Zeitraum von vier Wochen errichtet. Nach Fertigstellung der Unterkonstruktionen wird vom AN der Aufbau des Extensivsubstrats ausgeführt und die Extensivbegrünung gepflanzt. Die Belegung der Unterkonstruktionen mit Modulen, die Installation der Wechselrichter und die Kabelführung zwischen Modulen und Wechselrichter in geeigneten Kabelkanälen auf dem Dach erfolgen durch den Errichter der Photovoltaik-Anlagen.
Wohnungsneubau Wohnanlage Johannisallee, Leipzig
Allgemeines Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten Die Herstellung und Ausführung der Dachkonstruktion hat nach den jeweils gültigen DIN-Normen, Vorschriften, Regelungen und Richtlinien zu erfolgen, weiterhin gelten: - ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen - ATV DIN 18338 Dachdeckungs- Dachabdichtungsarbeiten - ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten - ATV DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten - DIN 52 131 Bitumen-Schweißbahnen - DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau - DIN 4102 Brandschutz im Hochbau - DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - DIN 4426 Sicherheitseinrichtungen baulicher Anlagen und Instandhaltung. - Richtlinien für Flachdächer - Flachdachrichtlinien - Richtlinien für die Ausführung von Metall-Dächern,    Außenwandwandbekleidungen und Bauklempnerarbeiten - Unfallverhütungsvorschriften - Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig Für begehbare und nicht begehbare Flachdächer gelten insbesondere die Flachdachrichtlinien für Planung und Ausführung von Abdichtungen, aufgestellt und herausgegeben vorn Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. und der Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Die Anforderungen an Feuchtigkeitsschutz, Anforderung nach ENEV, Schallschutz und  Brandschutz sind zu erfüllen. Bei allen Arbeiten sind die einschlägigen Vorschriften, insbesonders die Forderungen der Berufsgenossenschaften und das Arbeitsschutzgesetz einzuhalten. Für alle Abdichtungsarbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich    genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen    zu verwenden. - Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren, insbesonders sind die Transportentfernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfmitteln etc. die für die Leistungserbringung notwendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung  anzumelden. - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen  zu verwenden, diese sind nur im System anzuwenden. - Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe und Bauteile einschl. Abladen, Lagern auf der Baustelle und Transport zum Einbauort, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. - Für die auszuführenden Dacharbeiten und für die verwendeten Materialien wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren gefordert. - Sämtliche erforderliche Kernbohrungen für die auszuführenden Leistungen (z.B. Attikadurchdringungen) sind   im  Angebot zu berücksichtigen. - Alle bauseitig hergestellten bzw. gelieferten Durchführungen  werden vom AN fachgerecht eingebaut bzw. angedichtet. - Der AN hat das Regenwasser während der Bauphase mit   Behilfsfallrohren vom Gebäude wegzuleiten bzw. in die   Außenentwässerung einzuleiten. - Sämtliche Befestigungsmaterialien sind einzurechnen und   müssen systemgeeignet entsprechend der bauaufsichtlichen   Zulassung und korrosions- bzw. kontaktkossorionsfrei sein. - Attikadurchdringungen sind mit Hauerbuckeln zu versehen. - Die Dämmung an aufgehenden Bauteilen (Attika, Außenwand)   sind durch geeignete Maßnahmen (bsp. Tellerbefestiger) zu   sichern. - Ggf. nötige Sondermaßnahmen zur Bearbeitung von Zinkblech bei Temperaturen unter 10°C gemäß DIN 18339 Abs. 4.2.6 werden nicht gesondert vergütet. Im Folgenden sind die Mindestanforderungen im Falle der jeweiligen Ausführung beschrieben: - Wärmedämmstoffe sind in ihrer Druckfestigkeit auf die zu   erwartende Beanspruchung und Belastung abzustimmen. - An- und Abschlüsse sowie Dachdurchdringungen müssen   nach den Vorgaben der "Flachdachrichtlinien" geplant und   ausgeführt werden. - Durchdringungen sind auf ein Minimum zu beschränken. - Gebäudefugen sind mittels eines systemgerechten   Fugenprofils zu überbrücken.   Gleiches gilt für Abdichtungen oberhalb von separaten   Bauteilen, die auf Elastomerlagern o. glw. aufgelagert werden,   und sich zueinander bewegen können.   Die Fugenausbildung ist in allen Lagen durchgängig   auszuführen. - Der Zugang zu abgedichteten Flächen ist zu unterbinden. Ist ein Arbeiten auf, bzw. Betreten von hergestellten Abdichtungsflächen anderer Gewerke erforderlich, so sind die Abdichtungsflächen umfassend zu schützen, z.B. über Bautenschutzmatten. - Tagesabstellungen inkl. deren Sicherung sind einzurechnen. Für das gesamte Dachtragwerk sind grundsätzlich mindestens korrosionsgeschützte bzw. feuerverzinkte Verbindungsmittel zu verwenden. Die verzinkten Verbindungsmittel sind ausschließlich für Bauteile des Dachtragwerks zu verwenden, für die Dachbeläge aus Aluminium sind geeignete Verbindungsmittel zu verwenden. Ein fortlaufendes Protokoll über die durchgeführten Arbeiten und den Zustand der Dachbegrünung ist zu führen und dem Bauherren vorzulegen. Auf eine evtl. notwendige Verlängerung der Dauer zur Fertigstellungspflege ist rechtzeitig hinzuweisen. Vom AN ist eine Werk- und Montageplanung inkl. Sogsicherungsnachweis, Statik für Attika und Verblechung und Gefälleplanung zu erstellen und dem AG zur Prüfung vorzulegen.
Allgemeines
01 Flachdachabdichtung
01
Flachdachabdichtung
01.01 Dachbereiche Solargündächer
01.01
Dachbereiche Solargündächer
01.02 Dachbereiche Haus 5, 6 - Nulldach
01.02
Dachbereiche Haus 5, 6 - Nulldach
01.03 Attika
01.03
Attika
02 Dachbegrünung
02
Dachbegrünung
02.01 Vorbereitung
02.01
Vorbereitung
02.02 extensive Dachbegrünung H1-4, 7-9
02.02
extensive Dachbegrünung H1-4, 7-9
02.03 Dachbegrünung Dachgärten Haus 5-6
02.03
Dachbegrünung Dachgärten Haus 5-6
03 Dachklempnerarbeiten
03
Dachklempnerarbeiten
03.01 Be- und Entlüftungsanlagen
03.01
Be- und Entlüftungsanlagen
03.02 Entwässerung
03.02
Entwässerung
03.03 ELT
03.03
ELT
04 Absturzsicherung
04
Absturzsicherung
04.01 Absturzsicherung - Seilsicherung
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Absturzsicherung - Seilsicherung
04.02 Absturzsicherung - Dachgärten
04.02
Absturzsicherung - Dachgärten
05 Balkone , Loggien
05
Balkone , Loggien
05.01 Anschlüsse Balkone, Loggien Abdichtung
05.01
Anschlüsse Balkone, Loggien Abdichtung
05.02 Abdichtung Loggia
05.02
Abdichtung Loggia
05.03 Balkone Belag
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Balkone Belag
05.04 Entwässerung
05.04
Entwässerung
05.05 Verblechung Brüstung
05.05
Verblechung Brüstung
06 Abdichtung Außenbereiche
06
Abdichtung Außenbereiche
06.01 Außenbereiche UG und EG
06.01
Außenbereiche UG und EG
06.02 Türen Dachterrasse
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Türen Dachterrasse
07 Bauzeitentwässerung und Bautenschutz
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Bauzeitentwässerung und Bautenschutz
07.01 Bauzeitentwässerung
07.01
Bauzeitentwässerung
07.02 Bautenschutz
07.02
Bautenschutz
08 Sonstiges
08
Sonstiges
08.01 Regiestunden
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Regiestunden

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