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Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen
Einleitung
Die VOB/B als Allgemeine Vertragsbedingungen stellt den juristischen Teil der Vertragsbedingungen der VOB dar. Weil die Besonderen Vertragsbedingungen im unmittelbaren Bezug zur VOB/B stehen, sollen diese auch ausschließlich rechtliche Regelungen enthalten. Regelungen technischen Inhalts werden in der VOB im Teil C getroffen. Ergänzungen und Änderungen dieser Regeln sollen nicht in den Besonderen Vertragsbedingungen, sondern in der Leistungsbeschreibung, z.B. in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, aufgeführt werden (§ 10 Nr. 3 VOB/A). Eine Durchmischung rechtlicher und technischer Regelungen kann zu Problemen führen, denn während Änderungen der VOB/B dazu führen, dass diese dann der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterworfen werden ( § 310 Abs.1 Satz 3 BGB und BGH vom 22.01.2004, Az: VII ZR 419/02), unterliegen rein technische, die Preisbildung oder Ausführung betreffende Angaben der Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle ( BGH vom 11.05.2006, Az: VII ZR 309/04). Beim Zusammenstellen sinnvoller Vorbemerkungen hilft Ihnen der Programmpunkt "Technische Vorbemerkungen".
Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Mengenabweichungen, § 2 Abs. 3 VOB/B
Die Klausel "Massenänderungen - auch über 10% - sind vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Preiskorrektur" ist unwirksam.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom Auftraggeber vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lagerplätze gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Verfügung.
Benutzung von Zufahrtswegen und Anschlussgleisen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Für die Benutzung von Zufahrtswegen gelten folgende Einschränkungen:
Benachbarte, fremde Auffahrten für das Wenden von Baustellenfahrzeuge zu nutzen ist untersagt. Weiter ist die Nutzung benachbarter, fremder Zufahrten zum Erreichen des Baufeldes untersagt.
Es sind nur die durch die Bauleitung freigegebenen bzw. im BE-Plan gekennzeichneten Zufahrten zum Baufeld zu nutzen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie (wie im LV beschrieben) werden bauseits gestellt.
Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,35% für Wasser und 0,35% für Strom seiner Schlussrechnungssumme.
Sonstige Gemeinschaftskosten
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung:
Sanitärcontainer.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
Dabei werden vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde gelegt.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart.
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem Auftragnehmer bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
a) Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung einer Einzelfrist als Vertragsstrafe 0,3 % je Werktag der bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber vertragsgemäß zu leistenden gesamten Bruttoschlussrechnungssumme geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber vertragsgemäß zu leistenden Bruttoschlussrechnungssumme.
b) Die nach dem vorstehenden Absatz fällig werdende Vertragsstrafe ist dann nicht verwirkt, wenn die in diesem Vertrag vereinbarte Ausführungsfrist eingehalten wird. Das gilt nicht, wenn durch die vom Auftragnehmer zu vertretende Versäumung einzelner Einzelfristen der im Bauzeitenplan festgelegte Arbeitsbeginn für andere Gewerke verschoben wird oder dem Auftraggeber ein Verzugsschaden entsteht.
c) Der bei der Abnahme auszusprechende Vorbehalt der Geltendmachung kann noch bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung erklärt werden.
d) Die Einhaltung der Zwischentermine ist aus den nachfolgend erläuterten Gründen für das Bauvorhaben von ganz besonderer Bedeutung, weshalb eine Pönalisierung auch der Zwischentermine vereinbart wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,-EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem Auftragnehmer um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen
Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, welche die Leistungen des Auftragnehmers mit abdeckt.
Der Auftragnehmer beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,3% seiner Nettoauftragssumme. Der Betrag kommt von der Schlussrechnung in Abzug.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Diese Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch vereinbart für wartungsrelevante Teile, selbst wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Wartung derselben nicht übertragen hat. Hinsichtlich der Dichtigkeit des Daches - sofern im Leistungsumfang enthalten - hingegen zehn Jahre.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung und an den Auftraggeber adressiert einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 1-facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen.
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Die Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer in prüfbarer Form nach Fertigstellung vorzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Mit der VOB/B-Novelle 2012 wurde die Regelfrist zur Fälligkeit der Schlusszahlung auf 30 Tage festgelegt. Wird nichts anderes vereinbart, so gilt diese Frist. Durch Vereinbarung kann diese Frist auf maximal 60 Tage verlängert werden. Neben der Vereinbarung ist aber zusätzlich erforderlich, dass diese Verlängerung aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auch sachlich gerechtfertigt ist!
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den Auftragnehmer abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den Auftraggeber adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Das Bautagebuch ist der Schlussrechnung beizufügen.
Die Aufrechnung mit vom Auftraggeber bestrittenen Gegenansprüchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Vorarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten Technische Vorbemerkungen
Trockenbauarbeiten
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 55634-1
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 55634-2
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 2: Überwachung und Zertifizierungsanforderungen
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
VDI 3762
Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden
BEB-Hinweisblatt 4.9.2
Fertigteilestriche aus Holzwerkstoffen - Holzspan- und OSB-Platten -
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
IVD-Merkblatt Nr. 16
Anschlussfugen im Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen -
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-2
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 3
Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog-
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 5
Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau - Innenraumabdichtung nach DIN 18534
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 8
Wandhöhen leichter Trennwände - Stegausschnitte, Anschlüsse, Türen und Öffnungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 10
Korrosionsschutz im Trockenbau - Grundlagen, Anforderungen, Empfehlungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
WTA-Merkblatt 8-5-18/D
Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Für Flächen mit Oberflächen von Gipsplatten oder Gipsfaserplatten in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die erhöhten Anforderungen für Ebenheitsabweichungen nach Zeile 7 Tabelle 3 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Vlies/Maleranstrich und in Teilbereichen Fliesen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Vlies/Maleranstrich
Böden
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Bodenflächen vorgesehen: Parkett und in Teilbereichen Fliesen
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Zeilen 2 und 4 der Tabelle 1 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang für die Bodenbeläge hergestellt werden kann.
Dazu muss die Oberkante des Estrichs um maximal 2 mm tiefer liegen als die Oberkante des Doppelbodens. Eine gegenüber dem Doppelboden höher liegende Estrichfläche ist unzulässig.
(Erläuterung: erfordert zwingend folgende Klausel unter Böden:
Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang für die Bodenbeläge hergestellt werden kann.)
Technische Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten
01 Montagewände
01
Montagewände
01.__.0001 GK-Montagewand, 100mm, GKB 2x12,5mm, MW 40mm Einbauort: EG-3.OG, Kita und Wohnräume.
Einfachständerwerk - zweilagig beplankt
GK-Montagewand, nicht tragend liefern und herstellen, inkl. Zuschnitte, Anschluss- und Nebenarbeiten, bestehend aus:
Trennwände auf OK-Rohdecke; Estrich gegen Trennwand.
Trennwandanschluss oben an Stb.-Rohdecke.
Einfaches Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen, mit Schlagdübel an Stb.-/KS-Mauerwerk befestigt.
Sämtliche Anschlüsse von Trockenbauwänden an massive Bauteile mit Trennwandkit (UK) und Trennstreifen (Trennfix) o.glw.; inkl. starrem/gleitendem Anschluss, Anspachtelung an angrenzende Bauteile, vereinzelt Schrägschnitte, schiefwinklige Wandanschlüsse im Bereich schräg verlaufender Wände/Decken gem. Architektenplanung..
Montage der GK-Beplankung mit Fingerspalt zum Rohfußboden.
Beidseitige Beplankung mit Gipskartonplatten, verdeckte Befestigung mit Schnellschrauben, Schraubenköpfe und Fugen verspachteln und Oberflächen schleifen.
Verspachtelung nach Qualitätsstufe Q2.
Eckausbildung (Innen-/Außenkante) an vorstehende GK-Montagewände, Ausführung rechtwinklig (90 Grad), einschl. Metall-Eckschutzschiene und Verspachtelung der Anschlüsse.
Plattenförmige Dämmschicht aus Mineralfaser; dicht, lückenlos und abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut, unkaschiert, gesundheitlich unbedenklich.
Inkl. sämtlicher Anschlüsse von querlaufenden an bestehende GK-Montagewände (T-, Kreuzverbindung etc.), rechtwinklig bzw. gem. Architektenplanung (Unterbrechung der Beplankung, ggf. Verstärkung mit verzinkten Profilen).
Anpassung der UK an die in der Wand montierte haustechnische Leitungsführung.
Es sind Bestandteile und Materialien als komplettes, geschlossenes System eines bewährten Herstellers zu verarbeiten.
Art des Untergrundes: Stahlbeton und Mauerwerk
Art der Unterkonstruktion: Metallkonstruktion
Oberflächenqualität: Q2 (Standard)
Material Dämmstoff: Mineralwollplatten
Typ Profil: CW/UW 50/50(40)/06
Art der Platte: Gipsplatte
Anzahl Lagen, Beplankungen je Seite: 2-lagig
Dicke Platte: 12,5 mm
Typ Platte: A
Brandverhalten Platte: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1)
Schalldämmmaß: Rw,R 52 dB
Dicke Dämmstoff: 40mm
Brandverhalten Dämmstoff: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1)
Dicke Montagewand: 100 mm
Max. Höhe: 3,50 m
Richtfabrikat: Knauf W112.de oder glw.
Angeb. Fabrikat:
01.__.0001
GK-Montagewand, 100mm, GKB 2x12,5mm, MW 40mm
469.90
m²
01.__.0002 GK-Montagewand, 125mm, GKB 2x12,5mm, MW 60mm Einbauort: EG-3.OG, Kita und Wohnräume.
Einfachständerwerk - zweilagig beplankt
GK-Montagewand, nicht tragend liefern und herstellen, inkl. Zuschnitte, Anschluss- und Nebenarbeiten wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Typ Profil: CW/UW 75/50(60)/06
Dicke Dämmstoff: 60mm
Dicke Montagewand: 125 mm
Richtfabrikat: Knauf W112.de oder glw.
Angeb. Fabrikat:
01.__.0002
GK-Montagewand, 125mm, GKB 2x12,5mm, MW 60mm
152.00
m²
01.__.0003 GK-Montagewand, 150mm, GKB 2x12,5mm, MW 80mm Einbauort: EG-3.OG, Kita und Wohnräume.
Einfachständerwerk - zweilagig beplankt
GK-Montagewand, nicht tragend liefern und herstellen, inkl. Zuschnitte, Anschluss- und Nebenarbeiten wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Typ Profil: CW/UW 100/50(80)/06
Dicke Dämmstoff: 80mm
Dicke Montagewand: 150 mm
Richtfabrikat: Knauf W112.de oder glw.
Angeb. Fabrikat:
01.__.0003
GK-Montagewand, 150mm, GKB 2x12,5mm, MW 80mm
178.40
m²
02 Vorsatzschalen/Installationswände
02
Vorsatzschalen/Installationswände
02.__.0001 GK-Vorsatzschale, 75mm, GKB 2x12,5, MW 40mm, horizontale Abdeckung, h=1,155m Einbauort: 1.OG-3.OG, Bäder.
Gipskartonplatten-Vorsatzschale mit horizontaler Abdeckung als nicht raumhohe Installationswand für Feuchträume liefern und herstellen, inkl. Zuschnitte, Anschluss- und Nebenarbeiten wie folgt:
Vorsatzschale freistehend vor Massiv- bzw. GK-Wände, Wandabstand zwischen 150-500mm in Abhängigkeit von der innenliegenden Installation, auf OK Rohdecke gestellt (Estrich gegen GK-Bekleidung); Vorsatzschale mit horizontaler Abdeckung.
Einfaches Ständerwerk aus verzinkten Stahlprofilen bzw. verstärkte UA-Profile im Bereich der Sanitärobjekte, mit Schlagdübel an Stb.-/KS-Mauerwerk befestigt.
Sämtliche Anschlüsse an massive Bauteile mit Trennwandkit (UK) und Trennstreifen (Trennfix) oder glw.; inkl. Anspachtelung an angrenzende Bauteile, vereinzelt Schrägschnitte, schiefwinklige Wandanschlüsse im Bereich schräg verlaufender Wände/Decken gem. Architektenplanung sind ggf. in Teilbereichen zu kleben.
Vordere, obere und tlw. seitliche Beplankung mit je 2x GKB, verdeckte Befestigung mit Schnellschrauben, einschl. Kantenschutzprofil, Anschluss an angrenzende Bauteile.
Die erste obere GKB-Beplankung auf Höhe von 1,145 m OKFF. Die zweite GKB-Beplankung zurechtgeschnitten auf die untere Beplankung für bauseitige Fliesenarbeiten lose legen.
Montage der GKB-Beplankung mit Fingerspalt zum Rohfußboden.
Schraubenköpfe und Fugen verspachteln und Oberfläche schleifen.
Verspachtelung nach Qualitätsstufe Q2.
Eckausbildung (Innen-/Aussenkante) an vorstehende GK-Montagewände, Ausführung rechtwinklig (90 Grad), einschl. Metall-Eckschutzschiene und Verspachteln der Anschlüsse.
Plattenförmige Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut, unkaschiert, gesundheitlich unbedenklich.
Es sind Bestandteile und Materialien als komplettes, geschlossenes System eines bewährten Herstellers zu verarbeiten.
Art des Untergrundes: Stahlbeton und Mauerwerk
Art der Unterkonstruktion: Metallkonstruktion
Oberflächenqualität: Q2 (Standard)
Material Dämmstoff: Mineralwollplatten
Typ Profil: CW/UW 50/50(40)/06
Art der Platte: Gipsplatte
Anzahl Lagen, Beplankungen je Seite: 2-lagig
Dicke Beplankung je Seite: 25 mm
Typ Platte: A
Brandverhalten Platte: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1)
Dicke Dämmstoff: 40mm
Brandverhalten Dämmstoff: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1)
Dicke Montagewand: 75 mm
Höhe Wand: 1,145 m
Richtfabrikat: Knauf W626.de oder glw.
Angeb. Fabrikat:
02.__.0001
GK-Vorsatzschale, 75mm, GKB 2x12,5, MW 40mm, horizontale Abdeckung, h=1,155m
49.30
m²
02.__.0002 GK-Vorsatzschale, 75mm, GKB 2x12,5, MW 40mm, horizontale Abdeckung, h=1,475m Einbauort: EG, Kita.
Position wie vorstehend beschrieben, hier jedoch abweichend:
Höhe der 1. Lage GK: 1,475 m
02.__.0002
GK-Vorsatzschale, 75mm, GKB 2x12,5, MW 40mm, horizontale Abdeckung, h=1,475m
29.70
m²
02.__.0003 GK-Vorsatzschale, 75mm, GKB 2x12,5, MW 40mm, horizontale Abdeckung, h=1,195m Einbauort: EG, Kita, WC Herren und WC Damen.
Position wie vorstehend beschrieben, hier jedoch abweichend:
Höhe der 1. lage GK: 1,195 m
02.__.0003
GK-Vorsatzschale, 75mm, GKB 2x12,5, MW 40mm, horizontale Abdeckung, h=1,195m
3.70
m²
02.__.0004 GK-Vorsatzschale, 75mm, GKB 2x12,5, MW 40mm, raumhoch Einbauort:EG-3.OG
Gipskartonplatten-Vorsatzschale wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Ausführung raumhoch (zw. OK-UK-Stb.-Rohdecke.).
Es sind Bestandteile und Materialien als komplettes, geschlossenes System eines bewährten Herstellers zu verarbeiten.
Der Schacht ist vor dem verschließen vollständig mit Mineralwolle zu befüllen.
Art des Untergrundes: Stahlbeton und Mauerwerk
Art der Unterkonstruktion: Metallkonstruktion
Oberflächenqualität: Q2 (Standard)
Material Dämmstoff: Mineralwollplatten
Typ Profil: CW/UW 50/50(40)/06
Art der Platte: Gipsplatte
Anzahl Lagen, Beplankungen je Seite: 2-lagig
Dicke Beplankung je Seite: 25 mm
Typ Platte: A
Brandverhalten Platte: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1)
Dicke Dämmstoff: 40mm
Brandverhalten Dämmstoff: A2-s1, d0 (DIN 13501-1)
Diche Montagewand: 75 mm
Richtfabrikat: Knauf W626.de oder glw.
Angeb. Fabrikat:
02.__.0004
GK-Vorsatzschale, 75mm, GKB 2x12,5, MW 40mm, raumhoch
287.30
m
02.__.0005 GK-Vorsatzschale, 100mm, GKB 2x12,5, MW 60mm, raumhoch Einbauort: EG-3.OG
Gipskartonplatten-Vorsatzschale wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Ausführung raumhoch (zw. OK-UK-Stb.-Rohdecke.).
Es sind Bestandteile und Materialien als komplettes, geschlossenes System eines bewährten Herstellers zu verarbeiten.
Art des Untergrundes: Stahlbeton und Mauerwerk
Art der Unterkonstruktion: Metallkonstruktion
Oberflächenqualität: Q2 (Standard)
Material Dämmstoff: Mineralwollplatten
Typ Profil: CW/UW 50/50(60)/06
Art der Platte: Gipsplatte
Anzahl Lagen, Beplankungen je Seite: 2-lagig
Dicke Beplankung je Seite: 25 mm
Typ Platte: A
Brandverhalten Platte: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1)
Dicke Dämmstoff: 60mm
Brandverhalten Dämmstoff: A2-s1, d0 (DIN 13501-1)
Diche Montagewand: 100 mm
Richtfabrikat: Knauf W626.de oder glw.
Angeb. Fabrikat:
02.__.0005
GK-Vorsatzschale, 100mm, GKB 2x12,5, MW 60mm, raumhoch
9.50
m²
02.__.0006 GK-Bekleidung auf Vorsatzschale, 2x12,5 mm, Unterkonstruktion bauseits Einbauort: gem. Angabe Bauleitung.
Gipsplattenbekleidung, zweilagig, auf bauseitige Unterkonstruktion. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2. Evtl. Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Unterkonstruktion bauseits: Vorsatzschale
Art der Platte: Gipsplatte
Anzahl Plattenlagen: 2-lagig
Dicke Platte: 12,5 mm
Typ Platte: A
Oberflächenqualität: Q2 (Standard)
Angeb. Fabrikat. .
02.__.0006
GK-Bekleidung auf Vorsatzschale, 2x12,5 mm, Unterkonstruktion bauseits
O
1.00
m²
02.__.0007 GK-Bekleidung auf Vorsatzschale, 1x25 mm, Unterkonstruktion bauseits Einbauort: gem. Angabe Bauleitung.
Position wie in vorstehender Position beschrieben, hier jedoch abweichend:
Anzahl Plattenlagen: 1-lagig
Dicke Platte: 25 mm
Angeb. Fabrikat: .
02.__.0007
GK-Bekleidung auf Vorsatzschale, 1x25 mm, Unterkonstruktion bauseits
O
1.00
m²
03 Abhangdecken Innen
03
Abhangdecken Innen
03.__.0001 Abhangdecke, Knauf Akustikdecke AMF Thermatex Alpha ONE Einbauort: EG, sämtliche Räume der Kita.
Liefern und montieren von AMF Thermatex Alpha ONE Platten mit nachfolgend beschriebener Qualität und Konstruktion als sichtbares System, Platten herausnehmbar.
Konstruktionsbeschreibung:
Abhängehöhe von UK Rohdecke bis UK-Platte:
Lichte, fertige Raumhöhe:
Achsabstand der Hauptprofile:
Durchbiegung: Klasse 1 nach DIN EN 13964
System: sichtbares Einlegesystem nach DIN EN 13964
Qualitätsanforderungen Mineralplatten:
Mineralplatten nach DIN 18177, einseitig geschliffen, grundiert und mit einem Dispersionsfarbauftrag versehen. Sichtseitig wird nach der Perforation ein Glasvlies aufkaschiert.
Die Platten sind frei von Asbest und Formaldehydzusätzen.
Hersteller: Knauf
Oberfläche: weiß, beschichtetes Glasvlies
Plattendicke: 24 mm
Format: 60 x 60 cm
Farbe: Thermatex weiß
Baustoffklasse: A2-s1, d0 nach EN 13501-1
Qualitätsanforderung Unterkonstruktion:
Produkt: AMF Ventatec Performance
Profilmaterial: verzinktes Stahlblech
Profilbreite: 24 mm
Profilfarbe: weiß
Brandverhalten: A1 nach DIN EN 13501-1
Korrosionsschutzklasse: B nach DIN EN 13964
Produkt: Schnellabhänger oder gleichwertig
Systemkomponente: Abhänger erf. Belastbarkeit: ≥15 kg
Montagekurzbeschreibung:
Die Knauf Funktionsdecke ist mit der oben genannten Konstruktionsbeschreibung zu liefern und zu montieren. Die Verankerung hat je nach Rohdeckenart mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungselementen zu erfolgen. Die Unterkonstruktion ist auszurichten und waagrecht zu nivellieren.
Die MF-Platten sind in o.g. Unterkonstruktion einzulegen. Einbauten und Zusatzlasten sind gesondert an der Rohdecke abzuhängen. Die ergänzenden Maßnahmen sind in fachgerechter Ausführung zu erbringen.
Die Montagerichtlinien, amtliche Gutachten und Prüfzeugnisse der Herstellerfirma sind zu beachten und entsprechende Anforderungen ggf. mit ´sog. Übereinstimmungsnachweisen zu dokumentieren.
Im Angebot sind alle Material- und Lohnkosten sowies das Vorhalten aller notwendigen Geräte und Gerüste enthalten.
Preis inkl. aller nötigen Nebenarbeiten.
03.__.0001
Abhangdecke, Knauf Akustikdecke AMF Thermatex Alpha ONE
442.40
m²
03.__.0002 Verstärkung in Abhangdecke Einbauort: wie vorstehend beschrieben.
Verstärkung in vorstehend beschriebener Abhangdecke zur anbringung von Deckenleuchten oder ähnlichem.
Angeb. Fabrikat: .
03.__.0002
Verstärkung in Abhangdecke
162.00
St
04 Abhangdecke Außen
04
Abhangdecke Außen
Im Außenbereich sind folgende Im Außenbereich sind folgende Abhangdecken auszuführen:
Eingangsbereich vor der HET
Als Richtfabrikat wird hier das System Knauf Plattendecken Aquapanel D282.de der Firma Knauf beschrieben.
Knauf Gips KG
Am Bahnhof 7
97346 Iphofen
Telefon: 09323 / 31-0
Telefax: 09323 / 31-277
E-Mail: zentrale@knauf.com
Im Außenbereich sind folgende
04.__.0001 Unterdecke, Grund- und Tragprofil CD60/27 C3, Aquapanel 12,5mm, Außenbereich Einbauort: EG, Überstand vor der Hauseingangstür.
Unterdecke nach DIN 18168-1 herstellen wie folgt:
Eingangsbereich HET:
Einbauhöhe: ca. 2,76 m
Abhanghöhe: ca. 24 cm
Befestigungsgrund: Stb.-Decke
Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Grund- und Tragprofile CD 60/27 C3, Befestigung mit Nonius-Hänger-Unterteil, und bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
Beplankung aus Zementbauplatten DIN EN 12467: AQUAPANEL Cement Board SkyLite einlagig, Plattendicke 10 mm, Verschraubung mit AQUAPANEL Maxi Schrauben SN 25/SN 39, Verarbeitung gem. Knauf Technische Broschüre DEA.de.
Verspachtelung der Aquapanel Cement Board SkyLite gem. Technischer Broschüre DEA.de, Qualitätsstufe AQ3.
Ausführung gem. Knauf Detailblatt DEA.de
Richtfabrikat: Knauf Plattendecken Aquapanel D282.de
Angeb. Fabrikat:
04.__.0001
Unterdecke, Grund- und Tragprofil CD60/27 C3, Aquapanel 12,5mm, Außenbereich
4.90
m²
04.__.0002 Zulage; Dämmung, MW, 100mm, WLS035, nicht brennbar Einbauort: zuvor genannte Unterdecke
Ausführung der zuvor genannten Unterdecke mit Dämmung aus Mineralwolle WLS035, als Zulage. Die Mineralwolle Dämmung ist in diesem bereich nicht brennbar auszuführen.
Dämmstoff: Mineralwolle WLS035
Dicke: 100 mm
Angeb. Fabrikat:
04.__.0002
Zulage; Dämmung, MW, 100mm, WLS035, nicht brennbar
4.90
m²
04.__.0003 Zulage; Ausschnitt, Eckig, bis 200/200 mm Einbauort: zuvor genannte Unterdecke
Ausschnitt/Öffnung in Deckenplatten der zuvor beschriebenen Unterdecke herstellen , für Einbauteile wie Leuchten u.dgl, einschl. Auswechslungen bzw. Anpassungen der Unterkonstruktion, als Zulage.
Größe Ausschnitt bis: 200/200 mm, Eckig
04.__.0003
Zulage; Ausschnitt, Eckig, bis 200/200 mm
O
1.00
St
05 Einbauten/Öffnungen
05
Einbauten/Öffnungen
05.__.0001 Zulage; Türöffnung, Montagewand, Maulweite 75 bis 150mm, Standardmaße Einbauort: vorstehende Trockenbauwände,
Türöffnung in Gips- bzw. Gipsfaserplatten-Montagewand mit Türpfosten aus UA-Ständerprofilen, inkl. aller erforderlichen Verstärkungsprofile sowie Sturzprofil und Fußwinkel, als Zulage.
Bauteil: Türöffnung
Breite/Höhe (Baurichtmaß): 760 / 2010 bis 1010 / 2135 mm
Dicke Montagewand: 75 bis 150 mm
05.__.0001
Zulage; Türöffnung, Montagewand, Maulweite 75 bis 150mm, Standardmaße
68.00
St
05.__.0002 Zulage; Türöffnung, Montagewand, Maulweite bis 200mm, Standardmaße Einbauort: vorstehende Trockenbauwände,
Türöffnung in Gips- bzw. Gipsfaserplatten-Montagewand wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Dicke Montagewand: 200 mm
05.__.0002
Zulage; Türöffnung, Montagewand, Maulweite bis 200mm, Standardmaße
O
1.00
St
05.__.0003 Zulage; Rohrdurchführung, Montagewand, bis 50mm Einbauort: Bäder/Duschen/WCs,
Rohrdurchführung mit gleichmäßigem Abstand zu Gipsbekleidung, Fuge beidseitig mit überstreichbarem, elastischem Material ausfüllen und glätten, als Zulage
Verfugung: Acryldispersionsbasis, weiß
Fugenbreite: 10 mm
Rohrquerschnitt: bis 50 mm
05.__.0003
Zulage; Rohrdurchführung, Montagewand, bis 50mm
491.00
St
05.__.0004 Zulage; Rohrdurchführung, Montagewand, bis 100mm Einbauort: Bäder/Duschen/WCs,
Rohrdurchführung wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Rohrquerschnitt: bis 100 mm
05.__.0004
Zulage; Rohrdurchführung, Montagewand, bis 100mm
48.00
St
05.__.0005 Zulage; Rohrdurchführung, Montagewand, bis 200mm Einbauort: Bäder/Duschen/WCs,
Rohrdurchführung wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Rohrquerschnitt: bis 200 mm
05.__.0005
Zulage; Rohrdurchführung, Montagewand, bis 200mm
O
1.00
St
05.__.0006 Zulage; Ausschnitt herstellen, Montagewand, bis 0,25m2 Einbauort: vorstehende Trockenbauwände,
Öffnung in Gips- bzw. Gipsfaserplatten-Montagewand fachgerecht herstellen, passend zu angeb. System, rechtwinklig, inkl. Zubehörteile und Befestigungsmaterialien, als Zulage.
Größe der Aussparung: < 0,25 m2
05.__.0006
Zulage; Ausschnitt herstellen, Montagewand, bis 0,25m2
109.00
St
05.__.0007 Zulage; Aussparung für TGA-Einbauten, Montagewand, 0,50m2 Einbauort: Bäder/Duschen/WCs,
Öffnung in Gips- bzw. Gipsfaserplatten-Montagewand wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Größe der Aussparung: < 0,50 m2
05.__.0007
Zulage; Aussparung für TGA-Einbauten, Montagewand, 0,50m2
31.00
St
05.__.0008 Zulage; Aussparung für TGA-Einbauten, Montagewand, 1,00m2 Einbauort: Bäder/Duschen/WCs,
Öffnung in Gips- bzw. Gipsfaserplatten-Montagewand wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Größe der Aussparung: < 1,00 m2
05.__.0008
Zulage; Aussparung für TGA-Einbauten, Montagewand, 1,00m2
O
44.00
St
05.__.0009 Zulage; Aussparung für TGA-Einbauten, Montagewand, 1,50m2 Einbauort: Bäder/Duschen/WCs,
Öffnung in Gips- bzw. Gipsfaserplatten-Montagewand wie vorstehend beschrieben, hier jedoch:
Größe der Aussparung: < 1,50 m2
05.__.0009
Zulage; Aussparung für TGA-Einbauten, Montagewand, 1,50m2
25.00
St
05.__.0010 Zulage; Revisionsöffnung, 400/400 mm, Alu-Rahmen Einbauort: vorstehende Trockenbauwände,
Revisionsöffnung in Montagewand/Unterdecke aus Gipsplatten, mit Aluminiumrahmen und feuchteraumgeeigneter, spachtelfreier Gipsplatten-Einlage (ohne Schraubenköpfe), mit Gummi-Lippendichtung, Fangsicherung und einfacher Druck-Öffnungsvorrichtung, inkl. Herstellen der Öffnung, als Zulage.
Bauteil: Montagewand
Art des Einbauteils: Revisionsöffnung
Abmessung: 400 / 400 mm
Angeb. Fabrikat:
05.__.0010
Zulage; Revisionsöffnung, 400/400 mm, Alu-Rahmen
2.00
St
05.__.0011 Quertraverse, Montagewand Einbauort: nach Angabe Bauleitung
Quertraverse in vorstehende Trockenbauwände als Befestigungsgrundlage für Konsolllasten (Küchenoberschränke) fachgerecht einbauen, passend zum angeb. System, inkl. Zubehörteile und Befestigungsmaterialien.
Angeb. Fabrikat:
05.__.0011
Quertraverse, Montagewand
13.10
m
05.__.0012 Universaltraverse in Vorsatzschale, Holzwerkstoffplatte Einbauort: EG-3.OG, Bäder.
Universaltraverse aus Holzwerkstoffplatte zwischen die Stahl-Ständerprofile der Vorsatzschale mittels verzinkter Stahllaschen und Blechschrauben befestigen.
Material Platte: wasserfeste Mehrschicht-Holzwerkstoffplatte
Dicke der Platte: 23 mm
Abmessungen: ca. 170x550 mm
Konsollast: max. 1,5 KN/m
Richtfabrikat: Knauf Universaltraverse o. glw.
Angeb. Fabrikat: .
05.__.0012
Universaltraverse in Vorsatzschale, Holzwerkstoffplatte
26.00
St
06 Besondere Trockenbauarbeiten
06
Besondere Trockenbauarbeiten
06.__.0001 Beplankung freistehendes Wandende, Wandöffnung etc. Einbauort: vorstehende Trockenbauwände,
Beplankung von freistehenden Wandenden, raumhohen Wandöffnungen (ohne Tür), Türöffnungen (ohne Tür- und Zargeneinbau, zusätzlich mit Sturzbekleidung) u.dgl. der vorstehenden GK-Montagewände, rechtwinklig, mit Plattenstreifen (Material wie Wandposition), inkl. Kantenschutzprofil und Verspachteln der Anschlüsse, Oberfläche als Maleruntergrund in Q2.
Wanddicke: 100 - 200 mm
06.__.0001
Beplankung freistehendes Wandende, Wandöffnung etc.
22.80
m
06.__.0002 Zulage; Kantenschutzprofil für Anschluss an massive Bauteile Einbauort: vorstehende Trockenbauwände mit Anschluss an massive Wände,
"Göppinger-Profil" aus Aluminium zur Herstellung von einseitig angespachtelten Abschlüssen der mit GK-Plattenmaterial bekleideten Montagewände gegen massive Bauteile liefern und einbauen, inkl. Befestigungsmaterialien, als Zulage
GK-Bekleidung mit gleichmäßigem Abstand an die angrenzenden Bauteile heranführen. Übergang oberflächenbündig zu bauseitigen Putzoberflächen.
06.__.0002
Zulage; Kantenschutzprofil für Anschluss an massive Bauteile
18.20
m
06.__.0003 GK-Unterkonstruktion und Beplankung Dachausstieg Einbauort: 3.OG Dachausstieg
Unterkonstruktion und Gipskarton Beplankung der Leibung des Dachausstieges. Zwei-lagig beplankt, anschließend Spachteln und schleifen in Qualitätsstufe Q3.
06.__.0003
GK-Unterkonstruktion und Beplankung Dachausstieg
3.90
m²
06.__.0004 Zulage; Beplankung mit GKBI, 1x12,5mm Einbauort: Bäder/Duschen/WCs,
Beplankung der vorstehenden GK-Konstruktionen mit imprägnierten Feuchtraumplatten, einseitig als äußere Lage, 1x 12,5 mm GKBI, als Zulage.
Angeb. Fabrikat:
06.__.0004
Zulage; Beplankung mit GKBI, 1x12,5mm
457.00
m²
06.__.0005 Zulage; Beplankung mit GKB-Schallschutz, 2x12,5mm + 6cm Dämmung Einbauort: nach Angabe Bauleitung bzw. gem. Architektenplanung
Beplankung der vorstehenden GK-Konstruktionen mit Schallschutzplatten (PIANO o.glw.), einseitig, 2x 12,5 mm Schallschutzplatte (PIANO o.glw), als Zulage.
Zusätzlich ist in den erforderlichen Bereichen die Dämmschicht der UK auf 6cm anzupassen.
Angeb. Fabrikat:
06.__.0005
Zulage; Beplankung mit GKB-Schallschutz, 2x12,5mm + 6cm Dämmung
O
1.00
m²
06.__.0006 Zulage; Beplankung mit GKF, 2x20mm, Einbauort: nach Angabe Bauleitung
Beplankung der vorstehenden GK-Konstruktionen mit Brandschutzplatte (Fireboard/Feuerschutzplatte o.glw), einseitig, 2x 20 mm Brandschutzplatte (Fireboard/Feuerschutzplatte), als Zulage.
Angeb. Fabrikat:
06.__.0006
Zulage; Beplankung mit GKF, 2x20mm,
17.20
m²
06.__.0007 Zulage; Beplankung mit OSB, 1x12mm, Wand Einbauort: nach Angabe Bauleitung
Beplankung der vorstehenden GK-Konstruktionen mit OSB-Platten, einseitig als innere/1. Lage, 1x 12 mm OSB, als Zulage.
Abrechnung erfolgt nach beplankter Fläche.
Angeb. Fabrikat:
06.__.0007
Zulage; Beplankung mit OSB, 1x12mm, Wand
O
1.00
m²
06.__.0008 Zulage; Sonderverspachtelung Gipsplatten, Q3 Einbauort: vorstehende Trockenbauwände/-decken,
Sonderverspachtelung zum Erreichen einer höheren Oberflächenqualität bei Beplankungen/Decklagen aus Gipsplatten, manuell oder maschinell; Qualitätsstufe 3; als Zulage zur Standardverspachtelung der Qualitätsstufe 2.
Bauteil: zuvor genante GK-Montagewände
Oberflächenbehandlung: gespachtelt
Oberflächenqualität: Q3
Angeb. Fabrikat:
06.__.0008
Zulage; Sonderverspachtelung Gipsplatten, Q3
1,334.50
m²
06.__.0009 Holzpaneel, Pfleiderer R 30135 SD Flameprotect Compact Einbauort: 1.OG-2.OG, neben WE-Türen.
Holzpaneel auf Stahlbeton Wand neben Wohnungseingangstür geklebt. Befestigt mittels geeignetem Befestigungsmittel.
Abmessungen: Ca. 257 x 50 cm
Fabrikat: Pfleiderer R 30135 SD Flameprotect Compact.
Angeb. Fabrikat: .
06.__.0009
Holzpaneel, Pfleiderer R 30135 SD Flameprotect Compact
1.00
St
07 Dämmung
07
Dämmung
07.__.0001 Holzwolle-Mehrschichtplatte unter Stb.-Decke, d=125mm, WLS037, A2 Einbauort: Unterseite KG-Decke, gem. Architektenplanung/GEG
Nichtbrennbare Holzwolle-Mehrschichtplatte mit Steinwollekern, Zweischichtplatte mit mineralisch gebundener Holzwolle Deckschicht, weiß eingefärbt im Verband planeben und press gestoßen, vollflächig an Stb.-Bauteile (Decken, Versprünge etc.) gem. Herstellerrichtlinie mechanisch befestigt, inkl. Untergrundvorbehandlung/-reinigung, sauberes, fluchtgerechtes Anarbeiten an Rechteckstützen, Aussparungen, Einbauten etc.
Fehlstellen in der Dämmstoffebene sind auszuschließen bzw. unter Beachtung der Herstellerhinweise mit Füllmörtel fachgerecht anzuarbeiten.
Einschl. erforderlicher Arbeitsgerüste und Befestigungsmittel.
Baustoffklasse: A2
Plattendicke: 125 mm
WLS: 037
Oberfläche: weiß eingefärbt
Richtfabrikat: Tektalan A2 Basic o.glw.
Angeb. Fabrikat:
07.__.0001
Holzwolle-Mehrschichtplatte unter Stb.-Decke, d=125mm, WLS037, A2
27.70
m²
07.__.0002 Dämmplatte an Stb.-Wände/MW-Wände, d=125mm, WLS: 037, B1 Einbauort: Wände zum Treppenhaus, KG
Dämmung der Stb.-Wände und Mauerwerkswände mit Dämmplatten, im Verband, planeben und press gestoßen, vollflächig an Stb.- und Mauerwerksbauteile gem. Herstellerrichtlinie geklebt, inkl. Untergrundvorbehandlung/-reinigung, sauberes, fluchtgerechts Anarbeiten an Rechteckstützen, Aussparungen, Einbauten, Türöffnungen etc.
Fehlstellen der Dämmstoffebene sind ausschließlich bzw. unter Beachtung der Herstellerhinweise mit Füllmörtel fachgerecht anzuarbeiten.
Einschl. erforderlicher Arbeitsgerüste und Befestigungsmittel.
Befestigungsmittel: gem. Systemangabe, inklusive oder glw.
Baustoffklasse: B1
Plattendicke: 125 mm
WLS: 037
Farbe: Vorbereitet für bauseitigen Maleranstrich
Richtfabrikat: Tektalan A2 Basic o. glw.
Angeb. Fabrikat:
07.__.0002
Dämmplatte an Stb.-Wände/MW-Wände, d=125mm, WLS: 037, B1
62.20
m²
07.__.0003 Zulage; Dämmplatte werkseitig beschichtet, weiß Einbauort: zuvor gennante Dämmplatten
Beschichtung der zuvor genannten Dämmplatten werkseitig in weiß, als Zulage.
Angeb. Fabrikat:
07.__.0003
Zulage; Dämmplatte werkseitig beschichtet, weiß
O
1.00
m²
07.__.0004 Zulage; Eckausbildung, Gehrung, d=150mm Einbauort: zuvor genannte Dämmung im Bereich Außenecken
Eckausbildung der Dämmung, für Außenecken. Dämmung auf Gehrung oder sonstige Schrägschnitte schneiden, als Zulage.
Plattendicke: d= 150 mm
Gehrung: 45 Grad
07.__.0004
Zulage; Eckausbildung, Gehrung, d=150mm
12.40
m
07.__.0005 Stirnkanten-Abdeckprofil, Stahlblech, verzinkt, weiß beschichtet, d=150mm Einbauort: sichtbare Stirnkanten der zuvor genannten Dämmplatten, KG
Hier: sichtbare Stirnkanten der Wanddämmungen
Kantenschutz an freien unteren und seitlichen Plattenschnittkanten der vorstehenden Dämmplatten, freien Außenecken etc. mit Abdeckprofil aus verzinktem Stahlblechwinkel liefern und fachgerecht einbauen, inkl. aller Befestigungsmateralien.
Plattendicke: d= 150 mm
U-Profilabwicklung gem. Plattendicke
Profildicke: 1 mm
Oberfläche: glatt, beschichtet
Farbe: weiß
Angeb. Fabrikat:
07.__.0005
Stirnkanten-Abdeckprofil, Stahlblech, verzinkt, weiß beschichtet, d=150mm
17.50
m
08 Stundenlohn/NEP
08
Stundenlohn/NEP
08.__.0010 Stundensatz Meister, Trockenbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, einschl. aller Nebenkosten, Zuschläge etc.
Stundensatz: Meister
08.__.0010
Stundensatz Meister, Trockenbau
O
1.00
h
08.__.0020 Stundensatz Vorarbeiter, Trockenbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, einschl. aller Nebenkosten, Zuschläge etc.
Stundensatz: Vorabeiter
08.__.0020
Stundensatz Vorarbeiter, Trockenbau
O
1.00
h
08.__.0030 Stundensatz Fachwerker, Trockenbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, einschl. aller Nebenkosten, Zuschläge etc.
Stundensatz: Fachwerker
08.__.0030
Stundensatz Fachwerker, Trockenbau
O
1.00
h
08.__.0040 Stundensatz Helfer, Trockenbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, einschl. aller Nebenkosten, Zuschläge etc.
Stundensatz: Helfer
08.__.0040
Stundensatz Helfer, Trockenbau
O
1.00
h
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