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Hinweis LV Version HINWEIS LV- VERSION
LV- Version Index 0:
Stand 31.07.2025
LV- Version Index A:
Stand DD.MM.2025
ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe
LV- Version Index B:
Stand DD.MM.2025
ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe
LV- Version Index C:
Stand DD.MM.2025
ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe
Hinweis LV Version
Allgemeine Objektbeschreibung Die CA Immo Berlin Europaplatz 02 GmbH & Co. KG hat im dritten Quartal 2024 mit der Realisierung des Anna-Lindh-Haus eines weiteren Bürogebäudes direkt am Europaplatz begonnen. Es bestehent aus sechs Vollgeschossen (EG - 5. OG), einem Staffelgeschoss (6. OG), einem Dachgeschoss für Technik und einem Teiluntergeschoss..
Das Anna-Lindh-Haus, benannt nach der schwedischen Außenministerin und
Europapolitikerin Anna Lindh, wurde vom dänischen Architekturbüro Dorte Mandrup entworfen. Das Haus kombiniert eine innovative Holz-Hybrid-Konstruktion mit modernen Elementen und schafft so ein harmonisches Gleichgewicht zwischen skandinavischer Schlichtheit und innovativem Flair. Die zentrale und urbane Lage direkt am Berliner Hauptbahnhof und an der Schnittstelle der wichtigsten Verkehrsadern der deutschen Hauptstadt könnte nicht besser sein.
Das Grundstück liegt an der Jean-Monnet-Straße sowie an der Minna-Cauer-Straße nördlich des Hauptbahnhofs in Berlin Mitte am Europaplatz. Das Gebäude ist mit einer Höhe von ca. 22 m und einem Teiluntergeschoss (ca. 17.200 m² Grundfläche) sowie mit einem Innenhof im 1. OG und einer Dachterrasse geplant.
Die hochgradig flexible Grundrissgestaltung möchte eine Zielgruppenvielfalt herstellen und Kommunikation und konzentriertes Arbeiten ermöglichen.
Die Nutzung teilt sich wie folgt auf: Im Erdgeschoss sind Empfangsflächen, öffentlich nutzbare Bereiche wie Café, Gastronomie, Fitness oder Retail sowie umfangreiche Fahrradabstellplätze mit Drainagen und Lademöglichkeiten geplant. Das erste Obergeschoss erhält einen begrünten Innenhof. Ab dem zweiten bis zum fünften Obergeschoss entstehen flexible Büronutzflächen, die typischerweise in drei Einheiten à 800 - 1.200 m² je Regelgeschoss aufgeteilt werden können - alternativ mehrfach teilbar auf bis zu vier Einheiten à rund 400 - 600 m² mit eigenem Medienanschluss, Sanitäreinrichtungen, Teeküchen und Putzräumen. Das Staffelgeschoss dient als Technikgeschoss mit zugehöriger Dachterrasse, oberhalb wird eine Bauwerksstruktur für eine Photovoltaikanlage geplant. Die Raumkonzeption ermöglicht eine Mischung aus Open Space, Einzelbüros, Kommunikations- und Co-Working-Zonen - mit etwa 15 % Besprechungs-, 85 % Büroraumanteil.
Unter dem Gebäude ist eine Tiefgarage für Technik und Fahrzeugnutzung vorgesehen; die Zufahrt erfolgt über die private Tiefgaragenzufahrt im benachbarten Jean-Monnet-Straße 4 / Tour Total, im Eigentum der CA Immo. Die technischen Anlagen - inklusive Haustechnik, Bauphysik, Fassade, Gebäudeleittechnik und Sicherheitssystem - werden integrativ geplant, um eine möglichst CO2-arme Errichtungsphase und wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeschutznormen zu gewährleisten.
Das Projekt strebt höchste Zertifizierungsstandards an, darunter DGNB-Platin, WELL Core & Shell Platin sowie WiredScore Platin, erfüllt den BEG 40-Standard, liegt im Endenergiebedarf maximal bei 75 kWh/m²a und entspricht der EU-Taxonomie für Energie und Wasser. Die klimatische Grundversorgung erfolgt über integrierte Heiz- und Kühlsegel, ergänzt durch zentrale Raumlufttechnik, mit Betriebszeiten von montags bis freitags zwischen 7 und 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr. Die angestrebte Fertigstellung (bezugsfertige Übergabe) ist für Ende 2026 geplant.
Insgesamt verbindet das Anna-Lindh-Haus auf Baufeld 02 nachhaltige, flexible Architektur mit hoher technischer und gestalterischer Qualität - entwickelt als modernes Büro- und Verwaltungsgebäude in zentraler Lage im Herzen der Berliner Europacity.
Allgemeine Objektbeschreibung
Modellfoto
Modellfoto
BVB - Besondere Vertragsbedingungen BVB - Besindere Vertragsbedingungen
Auf die beiliegenden BVB- BsondereVertragsbedingungen (separates Dokument) wird explizit hingewiesen.
Die VOB/B wird als Vertragsgrundlage ausdrücklich ausgeschlossen!
BVB - Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
1. Allgemeines
Die ZTV "Allgemein" bilden zusammen mit der Leistungsbeschreibung einen Vertragsteil, der die ATV der VOB/C ergänzt
Nachfolgende Hinweise dienen als Kalkulationsgrundlage im Rahmen des LV und beziehen sich im Wesentlichen auf organisatorische und ablaufbezogene Anforderungen. Detaillierte Festlegungen und Anforderungen sind im Projekt-- sowie Logistikhandbuch geregelt.
2. Baustelleneinrichtung und Infrastruktur
Alle Details zu Lagerflächen, Baustellenwasser (Lösch-/Trinkwasser), sanitären Anlagen, Baustrom, Beleuchtung, Hebezeugen, Bauaufzügen sowie Reinigung und Abfallentsorgung sind verbindlich im beigefügten Logistikhandbuch geregelt.
3. Baustellenpersonal
Während der gesamten Ausführung muss eine fachlich qualifizierte, deutsch-sprechende und weisungsberechtigte Aufsichtsperson des Auftragnehmers permanent vor Ort sein.
4. Lärm- und Staubschutz
Die Baustelle muss gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Es ist insbesondere darauf zu achten, dass alle Maschinen und Geräte nach den jeweils gültigen Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind.
Arbeiten, bei denen die zulässigen Werte der TA Lärm überschritten werden, bedingen die vorherige Freigabe des Auftraggebers und der Objektüberwachung. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten.
Eine Staubentwicklung während der Arbeiten, insbesondere beim Beladen und Transportieren, und auch eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der TRGS 559 "Mineralische Stäube" strikt einzuhalten.
5. Schutz von Bauteilen
Einbauteile und angrenzende Bauteile sind sorgfältig zu schützen. Oberflächenverletzende Befestigungen sind untersagt. Besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden) sind in den Einzelpreispunkten (EP) berücksichtigt.
6. Übergabe der Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen sind gebrauchsfertig zu übergeben und bis zur Endabnahme vor Beschädigungen zu schützen.
7. Freigabevermerk
Die vom AN (Auftragnehmer) verwendeten Unterlagen müssen den Freigabevermerk des AG (Auftraggeber) oder dessen Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN nicht von seinen Prüfungs- und Hinweispflichten.
8. Abfallentsorgung
Die entsprechenden Vorschriften für die Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere von Sondermüll, sind strikt einzuhalten. Farb-, Lack- und Anstrichreste müssen getrennt und entsprechend gekennzeichnet werden. Das Einfüllen in Arbeitsräume oder das Eingraben bzw. Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt.
9. Ökologische Anforderungen
Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die keine gesundheitsgefährdenden Substanzen enthalten oder freisetzen. Falls erforderlich, sind entsprechende Produktzertifikate vorzulegen. Verboten sind voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK).
10. Baustrom und Bauwasser
Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Weitere Kosten werden gemäß Vertrag verrechnet.
11. Koordination mit anderen Gewerken
Arbeiten, die mit anderen Gewerken in Verbindung stehen, sind abzustimmen, um eine einwandfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Koordination liegt beim AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.
12. Unklarheiten und Rückfragen
Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses (LV) sind vor Abgabe des Angebots mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter muss alle Positionen auf Vollständigkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck überprüfen. Einwände sind schriftlich und im Nebenangebot zu dokumentieren.
13. Gleichwertige Materialien / Fabrikate
Falls gleichwertige Materialien oder Ausführungen/Fabriakte angeboten werden, muss der Nachweis der Gleichwertigkeit und Systemverträglichkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften erbracht werden, z. B. durch Mustervorlagen und Zertifikate. Alternativen sind im Nebenangebot darzustellen. Kosten für Prüfungen, Zeugnisse oder technische Unterlagen, die erforderlich sind, um die geforderte Qualität zu belegen, gelten als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
14. Zertifizierung
Es wird eine Gebäudezertifizierung nachDGNB/WELL/WiredScore Platin angestrebt. Dies ist von allen am Projekt Beteiligten in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen.
15. Kenntnis der Preisfaktoren
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes mit allen preisbildenden Faktoren vertraut zu machen. Nachforderungen aufgrund unzureichender Informationen werden nicht anerkannt.
16. Angebotene Leistung
Die angebotene Leistung umfasst die vollständige Herstellung, Lieferung zum Einbauort und den Schutz der Leistung vor anderen Gewerken. Die Anlieferung der Materialien erfolgt ausschließlich über die vorgegebenen Anfahrtswege der örtlichen Bauleitung, gem. Logistikkonzept.
17. Eignungsprüfung der Untergründe
Alle Untergründe sind vom AN auf Eignung (insbesondere hinsichtlich der Feuchtigkeit) gemäß **DIN 18340, Nr. 3.1.1 zu prüfen.
14. Rissgefährdete Stellen
Rissgefährdete Stellen im Untergrund sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG zu besichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen sind gemeinsam abzustimmen.
18. Bemusterung
Bemusterung: Alle in diesem LV beschriebenen Materialien sind zu bemustern. Dem AG sind das ausgeschriebene Fabrikat sowie drei Alternativen nach Wahl des AG kostenneutral vorzulegen.
19. Abrechnung
Alle Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, einschließlich Lieferung, Einbringung, Transport und der Montage sämtlicher Materialien, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist.
20. Dokumentation
Montagepläne, statische Nachweise, Zulassungen, Herstellerfreigaben, Pflegeanleitungen, etc. sind dem Auftraggeber nach Fertigstellung zu übergeben.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Leistungsumfang, Angebot des AN LEISTUNGSUMFANG, ANGEBOT AN
Die Umsetzung der Nutzeranforderungen in Fläche, Flächenverhältnisse, technische Systeme und Materialien sind das Planungsergebnis und Grundlage für die nachfolgenden Leistungsbeschreibung.
Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung beinhalten insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Leistungen:
- Werk- und Montageplanungen,
- eigene Baustelleneinrichtung für Zwecke des AN,
- Baustrom-, Bauwasserversorgung ab den definierten Übergabestellen,
- Schnittstellenkoordination der ausgeschriebenen Leistungen,
- Holztüren,
- Rohrrahmentüren,
- Trockenbauarbeiten,
- Systemboden,
- Putz- und Malerarbeiten,
- Fliesenarbeiten,
- Bodenbelagsarbeiten,
- Systemtrennwände,
- Lamellen- und Metalldecken,
- Heiz- / Kühlsegel,
- Schreinerarbeiten, Waschtischanlagen,
- Dokumentation,
- Inbetriebnahme der eigenen Leistungen
- etc.
Sollte der AN nach pflichtgemäßer, zumutbarer Prüfung Bedenken haben, ob in der Ausschreibung die zu erbringenden Leistungen richtig und vollständig angegeben sind, um die Bauleistung vertragsgemäß, insbesondere vollständig, mängelfrei und termingerecht zu erbringen, so hat er diese Bedenken zusammen mit den von ihm für erforderlich gehaltenen Änderungen und Zusatzkosten auf einer Anlage zum Angebot oder in anderer Weise schriftlich zusammen mit der Angebotsübermittlung dem AG mitzuteilen.
Das Angebot des AN ist für den AG kostenfrei.
Es Angebot basiert ausschließlich auf den vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen der Ausschreibung des AG.
Eigene Geschäftsbedingungen des AN entfalten keine Rechtskraft.
Das Angebot des AN muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Auspreisung des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses,
- Fabrikatsliste/ Bieterangaben
Die Ausarbeitung und zur Preisfindung nötigen Details eines gegenüber dem AG abzugebenden Angebots sowie jede sonstige Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses einschließlich Erstellung etwa erforderlicher Gutachten oder Erarbeitung von Alternativangeboten durch den AN haben für den AG kostenfrei zu erfolgen.
Leistungsumfang, Angebot des AN
Allgemeine Angaben 0. ALLGEMEINE ANGABEN
Alle sich aus den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Maßnahmen und damit in Verbindung stehenden Aufwendungen sind vom AN in die Angebotspreise einzukalkulieren und bei der Ausführung zu berücksichtigen.
0.1 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
BE Baustelleneinrichtung
BMA Brandmeldeanlage
GOK Geländeoberkante
OK Oberkante
OKFF Oberkante Fertigfußboden
STB Stahlbeton
TGA Technische Gebäudeausrüstung
TRH Treppenhaus
UK Unterkante / Unterkonstruktion (gemäß Kontext)
VK Vorderkante
ZiE Zustimmung im Einzelfall
Allgemeine Angaben
01 Allgemein
01
Allgemein
01.01 Gewerkeübergreifende Leistungen
01.01
Gewerkeübergreifende Leistungen
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.03 Zertifizierungen
01.03
Zertifizierungen
06 Systemtrennwände
06
Systemtrennwände
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Systemtrennwände Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Systemtrennwände
Die nachstehenden Arbeiten an Systemtrennwänden unterliegen den Bestimmungen der VOB C sowie den aktuellsten DIN-Vorschriften. Besondere Beachtung gilt den folgenden Normen:
DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für BauarbeitenDIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und BauteilenDIN 4108 - Wärmeschutz im HochbauDIN 4109 - Schallschutz im HochbauDIN 18202 - Toleranzen im Hochbau
Folgende Leistungen sind in den EPs (Einheitspreis) zu kalkulieren und gemäß den oben genannten
Wetterschutz: Sichern der Bauleistung gegen gewhnliche Witterungseinflusse während Ausführung und LagerungReinigung: Gewerkübliche Reinigung der eingebauten TeileAnarbeiten und Anschlüsse: Fachgerechtes Ausarbeiten und Anschluss an Einbauteile sowie an angrenzende Bauteile, falls nicht anders beschriebenSchutzmaßnahmen durch Abdeckungen: Schutz der eigenen und fremden Leistung durch geeignete Abdeckungen. Abdeckmateiralien sind nach Abschluss de ARbeiten abzunehmen und zu entsorgen. Dieses umfasst insbesondere Bereiche an Fenstern, Türen, Bodenbelägen, Fassaden, Stützen und Kanälen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Systemtrennwände
Vorbemerkung Leitfabrikat Die Vorbemerkungen beziehen Sich auf alle nachfolgenden Positionen:
Leitfabriakt: Lichte Systemtrennwand, System 550 Rahmenverglasung
In Folge werden die Grundanforderungen an die Systemtrennwände beschrieben:
Systemspezifische Abweichungen sind seitens des Anbieters zu benennen, stellen aber kein Ausschlusskriterium dar . Die Gleichwertigkeit der Konstruktion ist nachzuweisen.
Die Ausschreibung umfasst nichttragende Montagetrennwände in Schalenbauweise, die objektspezifisch gefertigt , als Einzel - oder Bauteile angeliefert und dort durch einfache Montagevorgänge montiert werden.
Die Montagewände sind ohne wesentlichen Materialverlust leicht umsetzbar. Der Aufbau der Trennwände ist in Bauteile gegliedert.
Die Kombinationsmöglichkeit von beispielsweise einem Vollwandelement, einem Glaselement und einer Tür nebeneinander ist gewährleistet .
Basis der Unterkonstruktion sind gewalzte Aluminiumständerprofile mit Systemstanzungen, die im Standard alle Schall - und Brandschutzklassen, sowie eine Organisierbarkeit der Trennwandfugen gewährleisten.
Ohne besondere Maßnahmen können unterschiedliche Organisationsmittel eingehängt werden.
Die Trennwandkonstruktion ist durch Justierelemente auszurichten. Der Anschluss von Zwischenwänden ist auch bei verglasten Wänden ohne ein zusätzliches Wandrastermodul möglich. Sämtliche Befestigungen und Verbindungen der Montagetrennwände sind unsichtbar ausgeführt . Alle Dichtungsprofile sind nur in APTK -Qualität oder gleichwertig ausgeführt. Dauerelastische Verfugungen sind im Standard nicht zugelassen. Das Abdichten der Wandelemente erfolgt nach den vorgelegten Schall- bzw. Brandschutzprüfzeugnissen.
Konstruktion:
Die Unterkonstruktion der Trennwände besteht aus verwindungsfreien Walzprofilen, hergestellt aus verzinktem Stahlblech. Die Materialstärke der einzelnen Stahlblechprofile muss mindestens 1,5 mm betragen. Zwingend notwendig ist, dass die Unterkonstruktion auch ohne Montage der Wandschalen, Glaselemente oder Türelemente als selbsttragendes Skelett aufgebaut werden kann. Dadurch muss ermöglicht werden, vorab ungehindert Installationen im Wandhohlraum unterzubringen. Nach erfolgter Installation müssen die Beplankungs-, Glas- und Türelemente montiert werden können. Wahlweise muss das Trennwandsystem auch freistehend ohne Deckenanbindung ausgeführt werden können.
Alle senkrechten Trennwandständer sind mit Lochstanzungen auszubilden, die eine bodenfreie Aufnahme von Schränken, Tischen, Regaltablaren, Informationssystemen und sonstigen Gegenständen ermöglichen. Sowohl Reihenmontagen als auch eine in der Höhe gestaffelte Anordnung der Funktionsteile müssen möglich sein. Die Rasterschlitzung muss bei Nichtgebrauch durch Systemprofile als Negativfuge geschlossen werden. Aufgesetzte Hutprofile werden nicht akzeptiert.
Die u-förmigen Wand-, Boden- und Deckenanschlussprofile sind aus schall- und brandschutztechnischen Gründen mit einer durchgehenden Perforation zu versehen. Sie sind mit einem Epoxydharz-Pulverlack einbrennlackiert zu beschichten, Farbe nach Wahl des Architekten.
Bei Ganzglaswänden beträgt die Wandstärke ebenfalls 105 mm.
Wandschalen
Sämtliche Trennwandschalen sind flächenbündig zu den Türzargen einzubauen und müssen eine Materialstärke von mindestens 19 mm aufweisen. Rückseitig müssen diese mit umlaufenden Dichtbändern luftdicht mit der Unterkonstruktion abgedichtet werden. Die Befestigung erfolgt unsichtbar. Verschraubungen von außen und vorspringende Deck- oder Sockelleisten sind nicht zulässig.
Verglasungen
Die Konstruktionsart muss es erlauben, dass einzelne Gläser ausgetauscht werden können. Dies ist der Fall bei Glasbruch oder geänderten Anforderungen an die Optik bzw. den Schall- und Brandschutz. Auch eine Versetzbarkeit der Trennwände muss ohne Materialverlust gewährleistet sein. Alle Glasrahmen müssen in Aluminium eloxiert oder in RAL und NCS Farbtönen pulverbeschichtet nach Angabe des Architekten lieferbar sein. Die Profile sind zweigeteilt auszuführen. Das Einsetzen der Verglasung hat unter fachgerechter Verklotzung mit den erforderlichen Vorlagebändern nach den Vorschriften des Glasherstellers zu erfolgen.
Alle Glaselemente sind als zweiseitiges Rahmensystem mit Aluminiumverglasungsprofilen auszuführen. Die Glasscheiben sind in den Rahmenprofilen mittels Dichtungen staubdicht einzusetzen. Die Glasanordnung hat beidseitig wandbündig zu erfolgen. Ein Austausch einzelner Glasscheiben, sowie ein Um- bzw. Aufrüsten der Verglasungen auf eine höhere Schallschutzklasse durch einfache Montagevorgänge ist zu gewährleisten.
Türzargen
Die Türzargen müssen in Art und Konstruktion auf das Wandsystem abgestimmt sein. Sie sind als 3-seitig umlaufende, auf Gehrung gearbeitete Aluminiumzarge mit einer Mindestmaterialstärke von 2 mm auszuführen. Oberfläche der Türzargen in Aluminium eloxiert oder in RAL Farbtönen nach Angabe des Architekten beschichtet. Die Zargen müssen so ausgebildet sein, dass das Türblatt flurseits oberflächenbündig mit den angrenzenden Glas- oder Holzflächen liegt. Raumseits muss die Zargenbreite 25 mm betragen. Das Profil ist laut beigefügtem Detail als Hohlprofil auszubilden, in dem kugelgelagerte Türbänder profilbündig zu integrieren sind. Sichtbare Rollenbänder werden nicht akzeptiert. Der Öffnungswinkel muss 180° betragen. Gewähltes Zargensystem einschließlich integrierter Bänder - IZ - Fabrikat MGL exclusiv - oder gleichwertig.
Türblätter
Volltürblatt Holz:
Die Türblätter nach DIN 68706 - RAL RG 426 sind stumpf einschlagend anzuordnen. Die Bandgegenseite muss flurseits flächenbündig auf einer Ebene mit den danebenliegenden Glas- oder Vollwandelementen liegen, siehe hierzu auch beiliegendes Detail. Der Öffnungswinkel der Tür muss 180° betragen, da 90° im Raum stehende Türblätter nicht akzeptiert werden. Zur Aufnahme der integrierten kugelgelagerten Zargenbänder müssen dreidimensionale Aufnahmeelemente unsichtbar im Türblatt eingebaut werden. Die Kantenausführung muss dreiseitig der in den einzelnen LV-Positionen beschriebene Türoberfläche entsprechen. Die Blattstärke beträgt je nach Schallschutzanforderungen, entsprechend der LV-Positionen, mindestens 50 mm bis 70 mm.
Schallschutz - allgemein
Die in den einzelnen Positionen angegebenen Schallschutzanforderungen sind Prüfstandswerte. Alle Anschlüsse und Verfugungen sind entsprechend auszuführen.Es ist sicherzustellen, dass alle Anschlüsse die geforderten Schalldämm-Maße gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden Normen einhalten. Es dürfen nur Systeme angeboten werden, die an Hand von Prüfungswerten nachzuweisen sind.
Geforderte Schalldämmwerte:
Büroflurwand Systemtrennwand Glas R'w 45 dB
Türen Büro-/Besprechungsraum Rw 37 dB
Nachweis Schallschutz:
Nachweis der Luftschalldämmung gemäß DIN 4109-1 durch mindestens 10 Referenzmessungen in vom Auftraggeber (AG) festgelegten Räumen. Die Systemtrennwönde mspsen den geforderten Gesamtwert erbringen.
Boden-Absenkdichtung
Es sind Boden-Absenkdichtungen entsprechend der Anforderungen an Rauch- oder Schallschutz vorzusehen.
Bodenabschluss als Flachprofil aus Edelstahl zum rauchdichten Abschluss auf bauseitigen Bodenaufbau.
Reinigung:
Reinigen der Scheibenzwischenräume
der System-Glastrennwände nach Fertigstellung. Abnahme durch Bauleitung.
Vorbemerkung Leitfabrikat
06.01 Grundausbau
06.01
Grundausbau
06.02 Mieterausbau
06.02
Mieterausbau
06.03 EP - Positionen
06.03
EP - Positionen
06.04 Stundenlohnarbeiten
06.04
Stundenlohnarbeiten
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