Rohrrahmentüren
Anna-Lindh-Haus
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Hinweis LV Version HINWEIS LV- VERSION LV- Version Index 0: Stand 31.07.2025 LV- Version Index A: Stand DD.MM.2025 ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe LV- Version Index B: Stand DD.MM.2025 ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe LV- Version Index C: Stand DD.MM.2025 ggf. Weiterentwicklungen im Zuge der Vergabe
Hinweis LV Version
Allgemeine Objektbeschreibung Die CA Immo Berlin Europaplatz 02 GmbH & Co. KG hat im dritten Quartal 2024 mit der Realisierung des Anna-Lindh-Haus eines weiteren Bürogebäudes direkt am Europaplatz begonnen. Es bestehent aus sechs Vollgeschossen (EG - 5. OG), einem Staffelgeschoss (6. OG), einem Dachgeschoss für Technik und einem Teiluntergeschoss.. Das Anna-Lindh-Haus, benannt nach der schwedischen Außenministerin und Europapolitikerin Anna Lindh, wurde vom dänischen Architekturbüro Dorte Mandrup entworfen. Das Haus kombiniert eine innovative Holz-Hybrid-Konstruktion mit modernen Elementen und schafft so ein harmonisches Gleichgewicht zwischen skandinavischer Schlichtheit und innovativem Flair. Die zentrale und urbane Lage direkt am Berliner Hauptbahnhof und an der Schnittstelle der wichtigsten Verkehrsadern der deutschen Hauptstadt könnte nicht besser sein. Das Grundstück liegt an der Jean-Monnet-Straße sowie an der Minna-Cauer-Straße nördlich des Hauptbahnhofs in Berlin Mitte am Europaplatz. Das Gebäude ist mit einer Höhe von ca. 22 m und einem Teiluntergeschoss (ca. 17.200 m² Grundfläche) sowie mit einem Innenhof im 1. OG und einer Dachterrasse geplant. Die hochgradig flexible Grundrissgestaltung möchte eine Zielgruppenvielfalt herstellen und Kommunikation und konzentriertes Arbeiten ermöglichen. Die Nutzung teilt sich wie folgt auf: Im Erdgeschoss sind Empfangsflächen, öffentlich nutzbare Bereiche wie Café, Gastronomie, Fitness oder Retail sowie umfangreiche Fahrradabstellplätze mit Drainagen und Lademöglichkeiten geplant. Das erste Obergeschoss erhält einen begrünten Innenhof. Ab dem zweiten bis zum fünften Obergeschoss entstehen flexible Büronutzflächen, die typischerweise in drei Einheiten à 800 - 1.200 m² je Regelgeschoss aufgeteilt werden können - alternativ mehrfach teilbar auf bis zu vier Einheiten à rund 400 - 600 m² mit eigenem Medienanschluss, Sanitäreinrichtungen, Teeküchen und Putzräumen. Das Staffelgeschoss dient als Technikgeschoss mit zugehöriger Dachterrasse, oberhalb wird eine Bauwerksstruktur für eine Photovoltaikanlage geplant. Die Raumkonzeption ermöglicht eine Mischung aus Open Space, Einzelbüros, Kommunikations- und Co-Working-Zonen - mit etwa 15 % Besprechungs-, 85 % Büroraumanteil. Unter dem Gebäude ist eine Tiefgarage für Technik und Fahrzeugnutzung vorgesehen; die Zufahrt erfolgt über die private Tiefgaragenzufahrt im benachbarten Jean-Monnet-Straße 4 / Tour Total, im Eigentum der CA Immo. Die technischen Anlagen - inklusive Haustechnik, Bauphysik, Fassade, Gebäudeleittechnik und Sicherheitssystem - werden integrativ geplant, um eine möglichst CO2-arme Errichtungsphase und wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeschutznormen zu gewährleisten. Das Projekt strebt höchste Zertifizierungsstandards an, darunter DGNB-Platin, WELL Core & Shell Platin sowie WiredScore Platin, erfüllt den BEG 40-Standard, liegt im Endenergiebedarf maximal bei 75 kWh/m²a und entspricht der EU-Taxonomie für Energie und Wasser. Die klimatische Grundversorgung erfolgt über integrierte Heiz- und Kühlsegel, ergänzt durch zentrale Raumlufttechnik, mit Betriebszeiten von montags bis freitags zwischen 7 und 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr. Die angestrebte Fertigstellung (bezugsfertige Übergabe) ist für Ende 2026 geplant. Insgesamt verbindet das Anna-Lindh-Haus auf Baufeld 02 nachhaltige, flexible Architektur mit hoher technischer und gestalterischer Qualität - entwickelt als modernes Büro- und Verwaltungsgebäude in zentraler Lage im Herzen der Berliner Europacity.
Allgemeine Objektbeschreibung
Modellfoto
Modellfoto
BVB - Besondere Vertragsbedingungen BVB - Besindere Vertragsbedingungen Auf die beiliegenden BVB- BsondereVertragsbedingungen (separates Dokument) wird explizit hingewiesen. Die VOB/B wird als Vertragsgrundlage ausdrücklich ausgeschlossen!
BVB - Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein 1. Allgemeines Die ZTV "Allgemein" bilden zusammen mit der Leistungsbeschreibung einen Vertragsteil, der die ATV der VOB/C ergänzt Nachfolgende Hinweise dienen als Kalkulationsgrundlage im Rahmen des LV und beziehen sich im Wesentlichen auf organisatorische und ablaufbezogene Anforderungen. Detaillierte Festlegungen und Anforderungen sind im Projekt-- sowie Logistikhandbuch geregelt. 2. Baustelleneinrichtung und Infrastruktur Alle Details zu Lagerflächen, Baustellenwasser (Lösch-/Trinkwasser), sanitären Anlagen, Baustrom, Beleuchtung, Hebezeugen, Bauaufzügen sowie Reinigung und Abfallentsorgung sind verbindlich im beigefügten Logistikhandbuch geregelt. 3. Baustellenpersonal Während der gesamten Ausführung muss eine fachlich qualifizierte, deutsch-sprechende und weisungsberechtigte Aufsichtsperson des Auftragnehmers permanent vor Ort sein. 4. Lärm- und Staubschutz Die Baustelle muss gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, welche die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche von Baustellen auf ein Mindestmaß reduzieren. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass alle Maschinen und Geräte nach den jeweils gültigen Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind. Arbeiten, bei denen die zulässigen Werte der TA Lärm überschritten werden, bedingen die vorherige Freigabe des Auftraggebers und der Objektüberwachung. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Eine Staubentwicklung während der Arbeiten, insbesondere beim Beladen und Transportieren, und auch eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der TRGS 559 "Mineralische Stäube" strikt einzuhalten. 5. Schutz von Bauteilen Einbauteile und angrenzende Bauteile sind sorgfältig zu schützen. Oberflächenverletzende Befestigungen sind untersagt. Besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden) sind in den Einzelpreispunkten (EP) berücksichtigt. 6. Übergabe der Leistungen Die Lieferungen und Leistungen sind gebrauchsfertig zu übergeben und bis zur Endabnahme vor Beschädigungen zu schützen. 7. Freigabevermerk Die vom AN (Auftragnehmer) verwendeten Unterlagen müssen den Freigabevermerk des AG (Auftraggeber) oder dessen Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN nicht von seinen Prüfungs- und Hinweispflichten. 8. Abfallentsorgung Die entsprechenden Vorschriften für die Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere von Sondermüll, sind strikt einzuhalten. Farb-, Lack- und Anstrichreste müssen getrennt und entsprechend gekennzeichnet werden. Das Einfüllen in Arbeitsräume oder das Eingraben bzw. Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt. 9. Ökologische Anforderungen Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die keine gesundheitsgefährdenden Substanzen enthalten oder freisetzen. Falls erforderlich, sind entsprechende Produktzertifikate vorzulegen. Verboten sind voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK). 10. Baustrom und Bauwasser Die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Weitere Kosten werden gemäß Vertrag verrechnet. 11. Koordination mit anderen Gewerken Arbeiten, die mit anderen Gewerken in Verbindung stehen, sind abzustimmen, um eine einwandfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Koordination liegt beim AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. 12. Unklarheiten und Rückfragen Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses (LV) sind vor Abgabe des Angebots mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter muss alle Positionen auf Vollständigkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck überprüfen. Einwände sind schriftlich und im Nebenangebot zu dokumentieren. 13. Gleichwertige Materialien / Fabrikate Falls gleichwertige Materialien oder Ausführungen/Fabriakte angeboten werden, muss der Nachweis der Gleichwertigkeit und Systemverträglichkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften erbracht werden, z. B. durch Mustervorlagen und Zertifikate. Alternativen sind im Nebenangebot darzustellen. Kosten für Prüfungen, Zeugnisse oder technische Unterlagen, die erforderlich sind, um die geforderte Qualität zu belegen, gelten als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 14. Zertifizierung Es wird eine Gebäudezertifizierung nachDGNB/WELL/WiredScore Platin angestrebt. Dies ist von allen am Projekt Beteiligten in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. 15. Kenntnis der Preisfaktoren Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes mit allen preisbildenden Faktoren vertraut zu machen. Nachforderungen aufgrund unzureichender Informationen werden nicht anerkannt. 16. Angebotene Leistung Die angebotene Leistung umfasst die vollständige Herstellung, Lieferung zum Einbauort und den Schutz der Leistung vor anderen Gewerken. Die Anlieferung der Materialien erfolgt ausschließlich über die vorgegebenen Anfahrtswege der örtlichen Bauleitung, gem. Logistikkonzept. 17. Eignungsprüfung der Untergründe Alle Untergründe sind vom AN auf Eignung (insbesondere hinsichtlich der Feuchtigkeit) gemäß **DIN 18340, Nr. 3.1.1 zu prüfen. 14. Rissgefährdete Stellen Rissgefährdete Stellen im Untergrund sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG zu besichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen sind gemeinsam abzustimmen. 18. Bemusterung Bemusterung: Alle in diesem LV beschriebenen Materialien sind zu bemustern. Dem AG sind das ausgeschriebene Fabrikat sowie drei Alternativen nach Wahl des AG kostenneutral vorzulegen. 19. Abrechnung Alle Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, einschließlich Lieferung, Einbringung, Transport und der Montage sämtlicher Materialien, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist. 20. Dokumentation Montagepläne, statische Nachweise, Zulassungen, Herstellerfreigaben, Pflegeanleitungen, etc. sind dem Auftraggeber nach Fertigstellung zu übergeben.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Leistungsumfang, Angebot des AN LEISTUNGSUMFANG, ANGEBOT AN Die Umsetzung der Nutzeranforderungen in Fläche, Flächenverhältnisse, technische Systeme und Materialien sind das Planungsergebnis und Grundlage für die nachfolgenden Leistungsbeschreibung. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung beinhalten insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Leistungen: - Werk- und Montageplanungen, - eigene Baustelleneinrichtung für Zwecke des AN, - Baustrom-, Bauwasserversorgung ab den definierten Übergabestellen, - Schnittstellenkoordination der ausgeschriebenen Leistungen, - Holztüren, - Rohrrahmentüren, - Trockenbauarbeiten, - Systemboden, - Putz- und Malerarbeiten, - Fliesenarbeiten, - Bodenbelagsarbeiten, - Systemtrennwände, - Lamellen- und Metalldecken, - Heiz- / Kühlsegel, - Schreinerarbeiten, Waschtischanlagen, - Dokumentation, - Inbetriebnahme der eigenen Leistungen - etc. Sollte der AN nach pflichtgemäßer, zumutbarer Prüfung Bedenken haben, ob in der Ausschreibung die zu erbringenden Leistungen richtig und vollständig angegeben sind, um die Bauleistung vertragsgemäß, insbesondere vollständig, mängelfrei und termingerecht zu erbringen, so hat er diese Bedenken zusammen mit den von ihm für erforderlich gehaltenen Änderungen und Zusatzkosten auf einer Anlage zum Angebot oder in anderer Weise schriftlich zusammen mit der Angebotsübermittlung dem AG mitzuteilen. Das Angebot des AN ist für den AG kostenfrei. Es Angebot basiert ausschließlich auf den vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen der Ausschreibung des AG. Eigene Geschäftsbedingungen des AN entfalten keine Rechtskraft. Das Angebot des AN muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Auspreisung des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses, - Fabrikatsliste/ Bieterangaben Die Ausarbeitung und zur Preisfindung nötigen Details eines gegenüber dem AG abzugebenden Angebots sowie jede sonstige Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses einschließlich Erstellung etwa erforderlicher Gutachten oder Erarbeitung von Alternativangeboten durch den AN haben für den AG kostenfrei zu erfolgen.
Leistungsumfang, Angebot des AN
Allgemeine Angaben 0. ALLGEMEINE ANGABEN Alle sich aus den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Maßnahmen und damit in Verbindung stehenden Aufwendungen sind vom AN in die Angebotspreise einzukalkulieren und bei der Ausführung zu berücksichtigen. 0.1     VERWENDETE ABKÜRZUNGEN AG     Auftraggeber AN               Auftragnehmer BE               Baustelleneinrichtung BMA  Brandmeldeanlage GOK  Geländeoberkante OK     Oberkante OKFF Oberkante Fertigfußboden STB   Stahlbeton TGA   Technische Gebäudeausrüstung TRH   Treppenhaus UK               Unterkante / Unterkonstruktion (gemäß Kontext) VK               Vorderkante ZiE     Zustimmung im Einzelfall
Allgemeine Angaben
01 Allgemein
01
Allgemein
01.01 Gewerkeübergreifende Leistungen
01.01
Gewerkeübergreifende Leistungen
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.03 Zertifizierungen
01.03
Zertifizierungen
07 Rohrrahmentüren
07
Rohrrahmentüren
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Rohrrahmentüren Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) -  Rohrrahmentüren 1. Allgemein Normen und Richtlinien Für die Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen gelten zusätzlich zur VOB Teil C, in der gültigen Ausgabe, die Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände und Materialhersteller. In den abzugebenden Preisen müssen alle für die Herstellung und Montage erforderlichen Leistungen sowie Nebenleistungen enthalten sein. Bei den abzugebenden Preisen ist insbesondere VOB/C, DIN 18299 zu beachten. Für Verarbeitung, Lieferung, Einbau und Abnahmen von Materialien, Teilen und Verbindungen gelten die am Standort der Baustelle gültigen entsprechenden Gesetze, Normen, Verordnungen und Bestimmungen. Erforderliche Nachweise hat der AN kostenlos für den AG zu erbringen. 1.1 Umfang der Arbeiten Die einzubauenden Türen befinden sich in allen Geschossen des Gebäudes. Die Einbringung und der Transport im Gebäude ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Ebenen- Zuschläge werden nicht gewährt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind v.a. die Lieferung und Einbau von Rohrrahmentüren. Dazu gehören: - Türen mit Brandschutz- und Rauchschutz-Anforderungen - Türen mit Rauchschutz-Anforderungen - Türen ohne Brandschutz- und Rauchschutz-Anforderungen 1.2 Konstruktionsvorgaben Die dem LV zugeordneten Detail-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 1.3 Stand der Technik Die Konstruktionen sind nach den einschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungsvorschriften sowie dem Stand der Technik zu erstellen und einzubauen. 2. Stoffe, Bauteile Es sind nur Türen eines Fabrikates einzubauen, um im Gebäude ein einheitliches Türsystem zu erzeugen. Dies gilt auch für sämtliche Beschlagteile, die von jeweils nur einem Hersteller zu beziehen und einzubauen sind. Hierdurch soll ein einheitliches Erscheinungsbild der Türen und eine Vereinfachung der Wartungsarbeiten im gesamten Objekt gewährleistet werden. 2.1 Beschlagsteile Sämtliche Beschlagsteile, die nicht den vorgegebenen Richtqualitäten entsprechen, sind unaufgefordert bei der Vergabeverhandlung zu bemustern und dem Bauherrn und Architekten zur Freigabe vorzulegen. 2.2 Sicherheitseinrichtungen Für alle angebotenen Türen ist eine Zulassung für den Einbau der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Sicherheitseinrichtungen vorzulegen. 2.2.1 Kabelkanal Sofern im Positionstext nicht anders ausgeführt gilt: Für sicherheitstechnische Einrichtungen sind Türblätter werkseitig mit einem Kabelkanal einschließlich Zugschnur auszurüsten. Zum besseren Einziehen der Kabel sind 90 Grad Knicke zu vermeiden. 2.2.2 Kabelübergang Sofern im Positionstext nicht anders ausgeführt gilt: Der Kabelübergang von Türzarge zu Türblatt ist grundsätzlich verdeckt, in einer flexiblen Spirale im Türfalz der Bandkante auszuführen. Der Kabelübergang darf bei geschlossener Tür nicht sichtbar sein. 2.3 Gesundheitsgefährdende Stoffe Es ist vom Unternehmer sicherzustellen, dass keinerlei gesundheitsgefährdende Stoffe eingebaut werden. Alle eingebauten Materialien dürfen weder Formaldehyd, PCB noch Asbestfasern absondern und/oder enthalten. Auf Anforderung hat der AN als Nebenleistung den Nachweis hierüber zu erbringen. 2.4 Material- und Bauteilverträglichkeit Alle im LV aufgeführten Türbestandteile müssen aufeinander abgestimmt und miteinander verträglich sein, um die uneingeschränkte Funktion der Türen zu gewährleisten. 3. Ausführung 3.1 Befestigungsmittel Befestigungen am Bauwerk sind frühzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dafür sind die auftretenden statischen Belastungen zu benennen. Es dürfen nur Befestigungsmaterialien mit gültiger Zulassungsbescheinigung verwendet werden. Bei Dübel-Befestigungen ist nur die Verwendung von Metalldübeln zulässig. Für alle Schraubverbindungen, Befestigungsmittel, Schnellbauschrauben dürfen ausschließlich rostfreie Edelstahlschrauben verwendet werden. 3.2 Verarbeitungsrichtlinien Vorgeschriebene Materialien und Bauteile sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers einzubauen. 3.3 Zulassungen Die technischen Werte der Einzelbauteile, sowie der Gesamtkonstruktion sind bei der Angebotsabgabe anzugeben und durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Zulassungen, Prüfzeugnisse, Bescheinigungen sind für nachweispflichtige Bauteile vor Montagebeginn dem AG zu übergeben. 3.4 Maßkontrolle Alle Maße, Ausführungsarten, Stückzahlen usw. sind den Architektenplänen zu entnehmen und eigenverantwortlich, auch vor Ort, zu überprüfen. Sämtliche in den Ausführungsplänen und im LV beschriebenen Maße sind rechtzeitig vor Fertigungsbeginn der jeweiligen Leistungsposition auf der Baustelle nachzuprüfen und zu kontrollieren. Die Türen sind auf der Grundlage der vor Ort auf gemessenen Einbausituation zu fertigen und einzubauen. 3.5 Metallbauarbeiten Sämtliche in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Türen sind für die beschriebenen Beschlagarbeiten vorzurichten. Die Anschlagsrichtung (DIN links, DIN rechts) der Türen sind eigenverantwortlich den Plänen der Architekten und den Türlisten zu entnehmen, ebenso die Festlegung Gang-/Standflügel. Die im Leistungsteil aufgeführten Positionen sind wahlweise für den Einbau nach DIN links bzw. DIN rechts auszuführen. Schweißnähte müssen durchgehend, gleichmäßig breit und gewölbt sein, dürfen keine Kerben aufweisen und sind sauber zu verputzen. Die Schlacke-Stellen sind zu entfernen. 3.6 Feuerschutz- und Rauchschutz-Abschlüsse Es dürfen nur solche Feuerschutz- und Rauchschutztüren angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Türen) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde den Eignungsnachweis erbringen. Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau, einschließlich der Beschläge, Steuerungen und Feststellvorrichtungen. Alle Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben und müssen mit dem amtlichen Kennzeichnungsschild versehen sein. Bei dem angebotenen Fabrikat muss eine vom Türblatt getrennte Vorabmontage der Türzarge baurechtlich genehmigt sein. Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die Fabrikats typische Feststellung bzw. Betätigung anzugeben, wenn in den Ausschreibungs- unterlagen dazu keine Forderungen bestehen. 3.7 Einbau Durch den Auftragnehmer sind an jeder Tür die Übereinstimmung von Oberkante Rohdecke (OKRD) mit den Plankoten zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat für die Folgen bei Unterlassung dieser Sorgfaltspflicht einzustehen. Verunreinigungen der Zargen sind zweifelsfrei auszuschließen. Montagewinkel sind grundsätzlich zu entfernen, sofern nicht aus dem Positionsbeschrieb etwas anderes hervorgeht. 3.8 Beschlagarbeiten Alle Beschläge und Beschlagteile sind nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers einzubauen. Beschlagteile müssen so ausgeführt werden, dass sie die Funktion des Bauteils auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen. Elektromechanische Feststellvorrichtungen für Türen sind so zu bemessen, dass sie auf Dauer die Kraft von Türschließern sowie die Federkraft straff eingestellter Pendeltür- oder Federbänder aufnehmen können. Sind für Schalldämmzwecke oder zum Rauchschutz Bodenabsenkdichtungen an den Türen erforderlich, so sind diese nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Bodenabsenkdichtungen dürfen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein. Sämtliche montierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verschmutzung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen (Nebenleistung). Maler- / Lackierarbeiten dürfen dadurch nicht erschwert werden. Die Beschläge sind kurz vor Abnahme bzw. Bezug einzujustieren (z.B. Schließkraft bei Obentürschließern). Sämtliche notwendigen Elektroanschlüsse und Verkabelungen der Beschläge sind für den bauseitigen Anschluss nach VDE-Richtlinien vorzurichten (Nebenleistung). Beschläge sind durch den Auftragnehmer nach Herstellervorschriften und Zulassung einzubauen. 3.9 Sicherheitseinrichtungen Alle angebotenen Türen müssen für den Einbau der beschriebenen sicherheitstechnischen Ausstattungen zugelassen sein. Alle Leitungen sind in Installations-Leerrohren und verdeckten Kabelübergängen zu führen. Sollten Leerrohre eingebaut werden, die erst nachträglich mit einer Leitung versehen werden, so sind diese Leerrohre mit einem Zugdraht auszustatten. Zur Montage aller Magnetkontakte ist ausschließlich nicht ferromagnetisches Befestigungsmaterial zu verwenden. Sämtliche notwendigen Elektroanschlüsse und Verkabelungen der Sicherheitseinrichtungen sind für den bauseitigen Anschluss nach VDE-Richtlinien vorzurichten (Nebenleistung). Sicherheitstechnische Bauteile und Anlagen müssen in die Türen inkl. Leerrohre eingebaut werden. Die Verkabelung (Netz- und Steuerkabel) ist bis zum definierten Übergabepunkt zu führen. Sämtliche Kabelenden müssen beschriftet sein, um es einem Fachkundigen zu ermöglichen, die Kabelenden weiter zu verdrahten bzw. die ausgeführte Verdrahtung zu überprüfen. Die Verkabelung bis zum Übergabepunkt ist durch einen Spezialisten der Herstellfirma einschl. aller Nebenkosten, Fahrtspesen usw., durchzuführen. 3.10 Elektroarbeiten und Feststellanlagen Feststellanalagen sind durch den Auftragnehmer zu liefern und betriebsfertig aufzubauen. Die Verkabelung und Verdrahtung der Anlagen muss eigenverantwortlich bis zum definierten Übergabepunkt durch einen Spezialisten der Herstellfirma einschl. aller Nebenkosten, Fahrtspesen usw., durchgeführt werden. Die Abnahmeprüfung hinsichtlich einwandfreier Funktion und vorschrifts- mäßiger Installation des Leistungsnetzes, einschl. Probebetrieb, ist durch die vom Hersteller der elektrischen Anlagen autorisierten Fachkräfte inkl. aller Behördengänge in Absprache mit der Objekt- überwachung vorzunehmen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten sind in der im Leistungsteil aufgeführten Position einzukalkulieren. Seitens des Herstellers ist eine gezielte, spezielle Einweisung des Bedienpersonals auf alle Komponenten des Systems, einschl. der Übergabe entsprechender Prüfbescheinigungen, Prüfbücher, Bedien- und Betriebsanleitungen und Beschilderung der Anlage, vorzunehmen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten sind in der im Leistungsteil aufgeführten Position einzukalkulieren. 3.11 Korrosionsschutz / Oberflächenbeschichtung Alle Stahloberflächen der Türen (Zarge, Türblatt und Konstruktionsbänder) und Tore (Torblatt, Torbeschläge, etc.) sind feuerverzinkt nach DIN 17162 auszuführen. Dabei muss die Zinkauflage mindestens 80 mym betragen. Nach der Verzinkung sind die Stahltüren mit einer ein Komponenten,  universell verträglichen Industriegrundierung geeignet für alle Kunstharz-, Kunststoff- und 2 Komponenten- Reaktionslacke, NC-Lacke zu beschichten. Die Grundierung ist so herzustellen, dass die späteren Lackierungsarbeiten ohne zusätzlichen Grundierungsanstrich erfolgen können. Der bauseitig aufgebrachte Deckanstrich wird in einem Farbton der RAL-Farbscala, nach Wahl des Architekten ausgeführt. 4. Nebenleistung 4.1 Übertragung von Höhenrissen In allen Bauteilen und Geschossen sind an exponierten Stellen Achs- und Höhenrisse vorhanden. Die in den Werkplänen festgelegten Maße und Bodenhöhen von Räumen und Flächen sind nach den vorgenannten Rissen vom AN in eigener Verantwortung zu projizieren. Die Übertragung von Höhenrissen und Flächenbegrenzungen zur Montagestelle ist Sache des AN und gilt als Nebenleistung. 4.2 Zargenabstandhalter Die zum Transport am Zargenfuß eingeschweißten Abstandhalter sind nach Einbau der Zarge aus der Zarge fachgerecht herauszutrennen und zu entsorgen. 5. Aufmass  und  Abrechnung Die Abrechnung der Türen und Tore erfolgt gemäß VOB / C,nach DIN 18360  Metallbauarbeiten Die Abrechnung der Beschlagarbeiten erfolgt gemäß VOB / C, nach DIN 18357  Beschlagarbeiten
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Rohrrahmentüren
Leitbeschreibung Rohrrahmentüren aus Aluminium Leitbeschreibung Rohrrahmentüren Die Rohrrahmenkonstruktionen sind nach Zulassung sowie nach den Detailvorgaben des Architekten wie folgt auszuführen: 1. Anforderungen Brandschutzanforderung: Tür in einer Feuerwiderstandsklasse gem. Türliste mit amtlicher Zulassung DIN 4102, einschließlich Übergabe der Prüfunterlagen, und mit entsprechendem Zulassungschild für DIN 4102 in der Türleibung; Rauchschutzanforderung: Rauchschutztürgem. Türliste mit amtlicher Zulassung DIN 18095 - RS einschließlich Übergabe der Prüfunterlagen, mit Zulassungschild für DIN 18095 - RS im Türfalz Schallschutzanforderungen nach DIN 4109: gem. Türliste 2. Rohrrahmenkonstruktion Die komplette Rahmenkonstruktion, einschließlich Zarge und Türflügels; ist aus thermisch getrennten Aluminiumprofilen ohne tragende Stahlkonstruktion, innen und außen flächenbündig auszuführen. Die Ecken sind auf Gehrung zu verbinden. Profile im Sturzbereich vorgerichtet für die Montage eines Obentürschließers. Der Wand- und Sturzanschluss ist mit amtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, gemäß den statischen Erfordernissen, Herstellerangaben und abgestimmt auf den Befestigungsuntergrund auszuführen. Untergrund (Massivbau/ Trockenbau) : siehe Türliste Wandstärke:                                                         siehe Türliste Farbe der Dichtungsprofile nach Wahl des Architekten aus der Standard-Farbpalette des Herstellers. Die Halteleisten sind aus rechteckigen, an die Füllung angepassten Profilen mit verdeckt liegender Befestigung feldweise in die Rohrrahmenkonstruktion einzupassen. Ecken sind auf Gehrung auszubilden. einschließlich der erforderlichen Ausnehmungen für Türbeschläge und -ausstattungen Farbton der Konstruktion Zarge und Türflügel einheitlich pulverbeschichtet Farbton gemäß Türliste 3. Flügel und Aufschlagrichtung Die Anzahl der Flügel (1-flg/1,5-flg./ 2-flg) ist der beiliegenden Türliste zu entnehmen. Die Aufschlagrichtung der Tür DIN links oder rechts erfolgt nach beiliegender Türliste, ebenso bei 2-flg Anlagen die Ausbildung von Geh- und Standflügel. Kantengeometrie, gemäß Türliste. 4. Abmessungen Abmessungen der Wandöffnung (B x H) gem. beiliegender Türliste. 5. Türbänder Rollentürband 3-D verstellbar Die Türbänder sind als Anschraubbänder mit Aufnahmeelementen in Objektqualität auszuführen und an Flügel und Rahmen zu verschrauben. Es sind 3-teilige, zylinderförmige Bänder mit 3-dimensional verstellbarem Aufnahmeelement, verdeckt liegenden, wartungs- und verschleißfreier Lager zur Aufnahme aller radialen und axialen Kräfte, innen liegendem, verdrehsicherem Stift auszuführen; Die Anzahl der Bänder ist auf die Größe und das Gewicht des Türblattes abzustimmen. Material: Edelstahl 6. Verglasung/ Brandschutzverglasung Farbton der Verglasung: klar, transparent. Glasdicke nach Zulassung und Bemessung des AN; die Abmessungen der Verglasung ist auf die Größe der Rohrrahmenfelder abzustimmen; die Verglasung ist nach Zulassung, mit Vorlegeband in die Rohrrahmenkonstruktion einzusetzen und dauerelastisch zu verfugen. Farbe der Verfugung nach Wahl des Architekten Brandschutzglas, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung nach DIN 4102, gegen den Durchtritt von Flammen, Brandgas und Wärmestrahlung (F- Verglasung) 7. Boden-Absenkdichtung Es sind Boden-Absenkdichtungen entsprechend der Anforderungen an Rauch- oder Schallschutz vorzusehen. Bodenabschluss als Flachprofil aus Edelstahl zum rauchdichten Abschluss auf bauseitigen Bodenaufbau. Der nachträgliche Einbau von Boden-Absenkdichtungen muss ohne weiteren Aufwand jederzeit möglich sein. 8. Sonstige Türbeschläge Blindzylinder/Abdeckungen mit und ohne Anforderungen an den Brandschutz/Rauchschutz sind als Grundausstattung mitzuliefern. Es dürfen nur geprüfte Beschläge eingesetzt werden. Beschläge: gem. Türliste und separater Leitbeschreibung Schließblech: Edelstahl Schloss: gem. Türliste Türschließer: Türschließer gem. Türliste 9. Zulassungen und Nachweise Zum Nachweis der Brandschutz-, Rauchschutz- und Schallschutzanforderungen sind alle Zulassungsunterlagen der Türanlage unaufgefordert zu übergeben. Feuerschutz- und Rauchschutztüren sind zudem mit einem Zulassungschild entsprechend Zulassung im Bereich der Türleibung zu kennzeichnen. Die Zulassungen sind vor der Montage an den AG zu übergeben. Richtqualität RR- Türe: Leitfabrikat: Hörmann HE321 o. glw. Richtqualität Rohrahmenelemente Festverglasung: Leitfabrikat: Hörmann HE331 o. glw. Andere Systeme sind unter den o.g. Bedingung der Nachrüstbarkeit jedoch möglich und zugelassen.
Leitbeschreibung Rohrrahmentüren aus Aluminium
07.01 Grundausbau
07.01
Grundausbau
07.02 Stundenlohnarbeiten
07.02
Stundenlohnarbeiten

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