01 Baustelleneinrichtung
Allg.Techn.Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung - DIN 18299
Der Bieter hat sich vom Zustand des Grundstückes und der Zufahrten vor Ort zu überzeugen. Vor Beginn der Baumaßnahme ist eine Begehung zur Bestandsaufnahme durchzuführen.
Wird keine Begehung durchgeführt, so ist der einwandfreie Zustand vom Auftragnehmer (AN) in jedem Fall anerkannt.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die ausgebaute und befestigte öffentliche Straße, auf dem Baugelände selbst sind Baustraßen gemäß Planung herzustellen, die gesondert vergütet werden.
Mitbenutzte vorhandene Zufahrtswege und öffentliche Straßen sind während der Bauzeit sauber und instandzuhalten. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind sie ohne Kosten für den Auftraggeber wieder in ihren Ursprungszustand zu versetzen.
Die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen sind einzuhalten.
Zur Konkretisierung dieser Verpflichtung wird in den Leistungspositionen die Erstellung und Fortschreibung eines Bauzeitenplans gefordert. Der Bauzeitenplan ist verbindlich auf Grundlage der Bauablaufplanung und des Grobterminplans zu erstellen und bei Änderungen anzupassen.
Die Baustelle ist fristgerecht nach Terminplan zu räumen.
Dem Unternehmen wird eine Höhenkote angegeben, des weiteren werden die Gebäudeecken und Hauptachsen vom Vermessungsingenieur eingemessen.
Alle weiteren Vermessungen hat der Unternehmer in eigener Verantwortung auszuführen einschl. Erstellen eines Schnurgerüstes.
Der AN hat die zur Bauausführung übergebenen Festpunkte während der Bauzeit ausreichend zu sichern, Vermessungshilfpunkte (Visierplatten, Pflöcke usw.) sind von ihm täglich nach Lage und Höhe zu prüfen.
Die Kosten für eine evtl. erforderlich werdende Wiederherstellung der Festpunkte sowie für fehlende oder beschädigte Grenzsteine sind vom AN zu tragen.
Allg.Techn.Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung
Hinweis auf BNB ZTVs Hinweis auf BNB-Zertifizierung:
Nachhaltigkeitszertifizierung nach BNB:
Das zu erstellende Gebäude wird nach Maßgabe des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB)
gemäß dem Kriteriensteckbrief BN Neubau V2015, Nutzungsprofil Bürogebäude, geplant und ausgeführt.
Die Vorgaben der zusätzlichen Technische Vertragsbedingung (ZTV) -BNB Zertifizierung sind zwingend einzuhalten, sie liegen der Gesamtausschreibung bei.
Anlagen Anlagen
Lageplan
Radongutachten
Baugrundgutachten
Übersicht BE
Skizze Kran
Bauphasenplanung
01.01 BE Bau
01.02 Schutzmaßnahmen