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Bill of Quantities
Code
Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
03 Erdarbeiten Baugrube
03
Erdarbeiten Baugrube
Bodenklassifizierung Bodenklassifizierung nach Baugrundgutachten DIN 18300, ZTV E-StB
Bodenverhältnisse, Baugrund
Der AG hat ein Baugrund-Gutachten für den Bereich Neubau und ein Gutachten für den Parkplatzbereich erstellen lassen. (s. Anlagen)
Die Erkenntnisse aus den Gutachten sind bei der Angebotsangabe zu berücksichtigen.
Unterhalb des Verbundpflasters und in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden wurden inhomogene bis 1,4 m mächtige Auffüllungen angetroffen. Bei den anstehenden Arbeiten anfallender Erdaushub ist dem Zuordnungswert Z 1.1 und Z1.2 nach LAGA Bauschutt zuzuordnen.
Im Bereich ehemaliger Grünflächen kann von einem Zuordnungswert von Z0 ausgegangen werden. Unabhängig von der Beprobung ist jeder Bodenaushub zu prüfen.
Die angetroffenen Böden sind sehr witterungsempfindlich, sodass eine Befahrbarkeit mit Baufahrzeugen in der Regel nicht möglich ist.
Es sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Besondere Belastungen
Der AG hat ein Radon-Gutachten erstellen lassen. (s. Anlagen)
Die Erkenntnisse aus dem Gutachten sind bei der Angebotsangabe zu berücksichtigen. Das Bauwerk ist radondicht zu erstellen.
Zusatzaufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bodenklassifizierung
Angaben zur Baustelle Angaben zur Baustelle
Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen
Gemäß Baugrundgutachten s. Anlage
Der anstehende Oberboden ist als schützenswerter Boden nach BauGB §202 einzustufen und entsprechend zu separieren. Bei dem Oberboden handelt es sich um witterungsempfindlichen Boden. Ein Zerfahren oder Verdichten des Oberbodens ist zu vermeiden.
Die angetroffenen Kies-Sandtragschichten sind als gering witterungsempfindlich eingestuft. Hier ist ein Befahren auch noch bei mittleren Niederschlägen möglich. Bei starken Niederschlägen ist ein Befahren nur bedingt möglich. Auszubauende Kies-Sand-Tragschichten können als Frostschutzschicht (FSS) oder Bodenaustausch wieder eingebaut werden.
Die aufgefüllten und anstehenden sandigen Schluffe bzw. Schluff-/Sand-Gemische sind als witterungsempfindlich einzustufen und nur bei guter Witterung und maximal leichtem Niederschlag befahrbar. Unter Einwirkung von Wasser und mechanischer Energie gehen die Böden in eine breiige bis flüssige Konsistenz über. Die Böden sind dann nicht mehr weiter verwendbar.
Es ist auf den Schutz des Planums zu achten. Witterungsschutz ist eine Nebenleistung nach VOB.
Für den Wiedereinbau sind die bindigen Böden ohne zusätzliche Maßnahmen nur dort geeignet, wo keine Überbauung erfolgt, wie z. B. in Wällen ohne aufgesattelte Verkehrswege.
Es ist dann mit Setzungen von mehreren Zentimetern zu rechnen, welche über einen Zeitraum von mehreren Jahren auftreten können. In Abhängigkeit des bauaktuellen Wassergehalts kann eine Verbesserung mittels Kalk erforderlich sein.
Bei einer entsprechenden Verbesserung mit Bindemitteln können die Böden auch zum Einbau in überbauten Bereichen eingesetzt werden.
Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten und Konstruktion benachbarter Bauwerke sowie deren Gefährdung
Der Neubau wird unmittelbar an das Bestandsgebäude E angebaut. Es wird eine Unterfangung und an der Aufzugsunterfahrt ein zusätzlicher Verbau notwendig.
Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen oder Verbaukonstruktionen
Im Zuge der Abbrucharbeiten gemäß Bauablaufplan sind alle vorhandenen Einfassungen und sonstigen Konstruktionen aus dem Baufeld zu verräumen.
Die vorhandene Fernwärmeleitung entlang der Gerhart-Hauptmann-Straße verbleibt unverändert im Baugrund und ist bei Herstellen der Baugrube durch Verbau und Schutzmaßnahmen besonders zu sichern.
Eine Telekom-, Glasfaser- und Elektro-Leitung zwischen Gebäude E und A ist vor Herstellen von Baugrube und Verbau gemäß Planung umzulegen.
Art, Lage und Maße sowie Eigentümer natürlicher und künstlicher Hohlräume sowie von Hindernissen, z. B. Anker, Bodenverfestigungskörper, Abdichtungskörper, Verpressgut, Geokunststoffe, Rüttelstopfsäulen, Verpressschläuche, Manschettenrohre und Bohrlochverfüllungen.
Es sind keine bekannt gemäß "Historischer Erkundung"
Angabe der Geotechnischen Kategorie nach DIN 4020 „Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke — Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2“.
siehe Baugrundgutachten
Angaben zur Baustelle
Angaben zur Ausführung Angaben zur Ausführung
Die Vorgaben aus Sachverständigengutachten sind zu beachten.
Folgende Gutachten liegen als Anlage vor:
Baugrundgutachten
Radon-Gutachten
Historische Erkundung
Die Baugrube ist gemäß Plan FU und Gründung zu erstellen.
Neigung von Böschungen und Ausbildung von Bermen.
Sicherungen von Baugruben, Gräben, Böschungen und Hängen.
Leistungen im Zusammenhang mit dem Ein- oder Rückbau von Baugruben-, Graben-, Böschungs- und Hangsicherungen.
Gemäß Baugrundgutachten
Belassen einer Schutzschicht über der Gründungssohle, Dicke der Schutzschicht und Zeitpunkt ihrer Entfernung.
Gemäß Baugrundgutachten ist aufgrund der Witterungsempfindlichkeit des Bodens eine Befahrbarkeit mit Baufahrzeugen in der Regel nicht möglich.
Aufgrunddessen muss das Erstellen des Planums und Einbringen des Geotextils bei trockener Witterung ausgeführt und unmittelbar anschließend die Schottertragschicht aufgebracht werden. Das Vernässen der Gründungssohle ist unbedingt zu vermeiden. Ggf. sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Beschreibung und Einteilung von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach Abschnitt 2.
Ergebnisse von Sondierungen zur Bestimmung von Lagerungsdichten.
Wesentliche Änderungen der Eigenschaften und Zustände von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach dem Lösen.
Gemäß Baugrundgutachten
Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Stoffen, insbesondere von Recyclingstoffen.
Nur güteüberwachtes RC-Material bis zu einer Zuordnungsklasse von
maximal Z1.1 nach LAGA Bauschutt zugelassen.
Geotechnisch gelten die gleichen Anforderungen wie beim Naturmaterial.
Verwenden, Aufbereiten und Behandeln von Boden, Fels und sonstigen Stoffen sowie Art des Einbaus oder der sonstigen Verwertung unter Berücksichtigung der umweltrelevanten Inhaltsstoffe.
Benennen möglicher umweltrelevanter Inhaltsstoffe, soweit diese für das Entsorgen von gelöstem Boden und Fels durch den Auftragnehmer von Bedeutung sind.
Gemäß Baugrundgutachten
Art, Lage, Länge und Zustand der Förderwege, Einschränkungen bei der
Nutzung. Förderwege über 50 m, gegebenenfalls gestaffelt nach Länge oder nach Mengenverteilungsplan.
Haufwerke gemäß Baustelleneinrichtungsplan
Art und Möglichkeiten der Zwischenlagerung, insbesondere bei der Herstellung von Gräben.
Es stehen insgesamt gemäß Baustelleneinrichtungsplan wenig Lagerflächen zur Verfügung, sodass Aushub immer zeitnah nach Beprobung abzufahren oder wieder einzubauen ist.
Während des Einbaus der Grundleitungen können die Erdmassen seitlich gelagert werden.
Verwenden von Boden für vegetationstechnische Zwecke nach DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau — Bodenarbeiten“.
Gemäß Baugrundgutachten
Art und Umfang der verlangten Eignungs- und Gütenachweise für die vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffe.
Gemäß Baugrundgutachten
Anforderungen und Nachweise für das Verdichten.
Gemäß Baugrundgutachten
Vorgaben, die aus wasserrechtlichen Genehmigungen resultieren.
Gemäß Baugrundgutachten - keine
Fassen und Ableiten von Oberflächenwasser aus angrenzenden Flächen sowie von Grund-, Schichten-, Quell- und Sickerwasser.
Gemäß Baugrundgutachten
Ausbilden der Anschlüsse von Erdbauwerken an Bauwerke.
Die Anschlüsse der Erdarbeiten an bestehende oder neu zu errichtende Bauwerke sind lage- und höhenrichtig herzustellen. Die Bauwerksabdichtung ist zu schützen, Setzungen sind zu vermeiden. Die Ausführung erfolgt gemäß DIN 18300 und DIN 18533.
Einbau von Geokunststoffen.
Gemäß Baugrundgutachten ist die Baugrube durch ein Geotextil zu sichern.
Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von Einbauteilen, z. B. Setzungspegel, Schachtringe, Rohre.
Es können noch alte Rohre, Schächte und Leitungen im Bereich der ehemaligen Zufahrt Gerhart-Hauptmann-Str. vorhanden sein, die während der Maßnahmen nach LV Teil 02 noch nicht entfernt wurden. Die Abrechnung für das Entfernen und Entsorgen erfolgt über die dortigen Positionen.
Vorgaben aus geotechnischen Berechnungen.
Gemäß Baugrundgutachten
Reinigen freigelegter Bauteile.
Die freigelegten Wände des Bestandsgebäudes E sind aufgrund der Beschaffenheit des Bodens abzufegen, nicht abzuspritzen.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für gefährdete Anlagen.
Bei Aushub der Baugrube sind hofseitig bereits umgelegte Entwässerungsleitungen und Bäume durch Verbau zu schützen. Straßenseitig ist die umgelegte Elektro-, Glasfaser-, Telekomtrasse und die Fernwärme durch Verbau zu schützen.
Da unmittelbar an das Gebäude E angebaut wird, ist hier eine Unterfangung einzubauen. Zusätzlich wird wegen der Tiefe der Aufzugsunterfahrt auch ein Verbau benötigt.
Angaben zur Ausführung
Allg.Techn.Vertragsbedingungen - Erdarbeiten Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - Erdarbeiten -
Für Güte der Werkstoffe, Ausführung, Aufmaß und Abrechnung gelten - soweit in den einzelnen Positionen nicht anders vermerkt - die einschlägigen Technischen Vertragsbedingungen gemäß VOB/C in der jeweils gültigen Fassung.
Grundlage der Ausführung sind:
- die Vertragsbestimmungen und etwaige Vorschriften der Ausschreibung des Rohbaues
- gültige DIN-Normen und Vorschriften für Erd- und Kanalisationsarbeiten
- Planunterlagen des Ingenieurbüros
Vor Beginn der Arbeiten sind die Trassen abzustecken und die Anschlusshöhen eigenverantwortlich zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat sich über weitere Leitungstrassen zu informieren.
Abnahmen von Teilstrecken durch die Behörde und/oder durch die Bauleitung sind vor dem Wiedereinfüllen rechtzeitig zu beantragen.
Die Abnahme ist schriftlich zu dokumentieren und vorzulegen.
Verlegte Teilstrecken und Kreuzungen anderer Trassen, soweit diese von der Planung abweichen, sind zeichnerisch festzuhalten.
Es ist dem Bieter freigestellt, sich von der Bodenbeschaffenheit an Ort und Stelle durch zusätzliche Probelöcher zu überzeugen, jedoch ohne Kosten für den Bauherrn.
Allg.Techn.Vertragsbedingungen - Erdarbeiten
Hinweis auf BNB ZTVs BNB-Zertifizierung
Nachhaltigkeitszertifizierung nach BNB:
Das zu erstellende Gebäude wird nach Maßgabe des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB)
gemäß dem Kriteriensteckbrief BN Neubau V2015, Nutzungsprofil Bürogebäude, geplant und ausgeführt.
Die Vorgaben der zusätzlichen Technische Vertragsbedingung (ZTV) -BNB Zertifizierung sind zwingend einzuhalten, sie liegen der Gesamtausschreibung bei.
Hinweis auf BNB ZTVs
Anlagen Anlagen
Bodengutachten
Radongutachten
Baugruben- und Fundamentplan
Fundamentplan Statik
Statik Spundwand
Skizze Kran und Brunnengründung
Anlagen
03.02 Spezialtiefbau
03.02
Spezialtiefbau