Lüftung
An der Wuhlheide
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
DECKBLATT KOSTENGRUPPEN 430 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN KG431 Lüftungsanlagen KG439 Sonstiges BAUVORHABEN:                                                       Neubau eines Wohnkomplexes                                                                                  Wuhlheide 82+84 BAUHERR / GU:                                                         Nokera oder degewo? FACHINGENIEUR GEBÄUDETECHNIK:                       INNIUS RR GmbH                                                                                  Friedberger Straße 68                                                                                  61191 Rosbach v.d.H.                                                                                  Tel.: 06003 / 812 - 0                                                                                  Fax: 06003 / 812 - 47                                                                                  E-Mail: Wuhlheide@innius-rr.de AUFGESTELLT:                                                         27.02.2026
DECKBLATT
A) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN A)       ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ERLÄUTERUNG VON LEISTUNGSMERKMALEN, KALKULATIONSHINWEISE, BESONDERE LEISTUNGEN
A) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Kalkulationshinweise 1.       Kalkulationshinweise 1.1 Der Liefer- / Leistungsumfang, die Montageabläufe sowie die Montagedetails sind sowohl mit den Rohbau- und Ausbaugewerken als auch mit den restlichen am Bau tätigen Firmen zu koordinieren und abzustimmen. 1.2 Für alle Anlagen, die gemäß Bauschein bzw. einschlägigen Regelungen einer Abnahme durch einen Sachverständigen bedürfen, ist diese vom AN rechtzeitig vor der Abnahme zu veranlassen. Die Abnahme ist gegenüber dem AG und der Behörde zu dokumentieren. 1.3 Alle anzubietenden Systeme und Anlagenteile müssen frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sein. 1.4 Sofern Alternativvorschläge unterbreitet werden, sind diese zwingend mit Projektierungszeichnungen (2-fach) und mit ausführlichen Beschreibungen dem Angebot beizufügen. Alternativvorschläge sind auf die Nummerierung der Leistungspositionen zu beziehen. 1.5 Auf Grundlage des Terminplans des AG ist ein gewerkespezifischer Terminplan zur Abstimmung und Koordination mit dem AG zu erstellen. 1.6 Baustellenabsicherung Der AN muss den Baustellenbereich während seiner Arbeiten nach Erfordernis, Sicherheitsvorschriften und UVV sichern. Für staubintensive Arbeiten müssen entsprechende Schutzfolien angebracht werden. Der Aufwand für Sicherungs- und Staubschutzmaßnahmen, die für die Arbeiten des AN erforderlich sind, wird nicht separat vergütet. 1.7 Unfallverhütung, SiGePlan Der/die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in (SiGeKo) unterstützt den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten im Rahmen seiner in §3 BaustellV genannten Aufgaben. Er trägt mit seiner Tätigkeit dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage sicher zu gestalten. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf gesonderte Unterweisungen zum Thema Arbeitssicherheit durchzuführen. 1.8 Subunternehmer Bereits mit der Angebotsabgabe ist der Einsatz von Subunternehmen für die einzelnen Gewerke anzugeben. Der Bauherr behält sich vor, Subunternehmer, die den Vorgaben des AG nicht entsprechen, abzulehnen. Der Bieter hat alle notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der vorgenannten Zertifizierungen in das Angebot mit einzukalkulieren.
1. Kalkulationshinweise
2. Bemusterung und Qualitätsanforderungen 2.       Bemusterung und Qualitätsanforderungen 2.1 Alle Leistungen haben den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Die Erfüllung der Gesamtforderung, die Erfüllung der in den DIN-Vorschriften festgelegten Güteeigenschaften ist bei allen wesentlichen Bauteilen durch prüffähige Berechnungen und amtliche Prüfungszeugnisse auf Anordnung kostenlos nachzuweisen. 2.2 Sämtliche Geräte und Zubehörteile einschl. zugehöriger Armaturen sind auf Verlangen kostenlos zu bemustern. Die Bereitstellung von Mustern und Probestücken hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass unter Einbeziehung einer Bemusterung durch den Bauherrn für die diesbezüglichen Lieferungs- und Fertigstellungstermine keine Verzögerungen eintreten. Hierzu gehören auch komplizierte Anlagenteile wie z. B. Schaltschränke, Lüftungsgeräte oder Umluftkonvektoren, bei denen eine evtl. Vorabnahme/Sichtabnahme im Herstellerwerk erfolgen kann. Der AG kann die Beibringung des Beweises der technischen Leistungsfähigkeit durch Besichtigung ausgeführter Anlagen ähnlichen Charakters verlangen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, grundsätzlich alle Geräte und Materialien bemustern zu lassen. 2.3 Werden vom Auftraggeber Fabrikats- und Typenbezeichnungen in der Leistungsbeschreibung ohne den Vermerk "oder gleichwertig" ausgewiesen, so sind die entsprechenden Materialien von einer Alternativbetrachtung ausgeschlossen. Dies gilt in erster Linie für Materialien, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Architektur, der jeweiligen Raumgestaltung oder sonstigen funktionalen Abhängigkeiten stehen. 2.4 Es sind nur normgerechte fabrikneue und aus gängigen, laufenden Herstellungsprogrammen stammende und hinsichtlich der Ersatzteilbeschaffung und Wartung keine Schwierigkeiten bereitende Bauelemente zu verwenden. Ausnahmen bilden Produkte, die aus gestalterischen Gründen eine Sonderanfertigung bedingen. 2.5 Für gleichartige Anlagenteile ist immer ein Fabrikat und ein einheitlicher Typ einzubauen.
2. Bemusterung und Qualitätsanforderungen
3. Ausführungshinweise 3.       Ausführungshinweise 3.1 Die Montage der Anlagen erfolgt nur nach den von dem AG freigegebenen Montagezeichnungen. Werden Arbeiten und Fremdbestellungen ohne diese Voraussetzungen ausgeführt, so müssen evtl. daraus erforderliche Änderungen unverzüglich erfolgen, die Mehrkosten oder Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 3.2 Der Auftragnehmer hat die für den messtechnischen Nachweis der Leistungen wie Leistungsbilanzen der Verteilungen, Kabelquerschnitt, Anlagendimensionierungen, Abwärme, Geräusche, Luftvolumenströme usw. erforderlichen Berechnungen vorzulegen. Notwendige Messstellen, Sensorik etc. sind zum Nachweis der Leistungen vorzusehen. Fehlen bei erforderlichen Leistungsmessungen diese Einrichtungen, gehen die Mehr- und Folgekosten für den nachträglichen Einbau zu Lasten des Auftragnehmers. 3.3 Die Fachbauleitung des AN ist mit Ingenieuren oder gleichwertige Qualifikationen mit entsprechender Berufserfahrung (in dem von ihm betreuten Gewerk) an vergleichbaren Projekten zu besetzen. Die Fachbauleiter sind dem Bauherrn bereits im Zuge der Vergabe zu benennen. Die Qualifikation ist nachzuweisen. Ein Austausch ist nur mit Zustimmung des AG möglich. 3.4 Die Anordnung der Anlagenteile ist so zu wählen, dass eine gute Zugänglichkeit der Bedienstellen, eine leichte gefahrlose Bedienbarkeit sowie eine gute Ablesbarkeit aller Messinstrumente gewährleistet ist und ferner ausreichender Platz zur Durchführung von Reparaturen und zum Ausbau  von Teilen zur Verfügung steht. Ebenso sind die darüber hinausgehenden Forderungen der VDI 6022 / VDI 6023 zu erfüllen. Dies gilt auch für die ausreichende Dimensionierung von Einbringungsöffnungen sowie die Gestaltung von Transportwegen zum Einbringen bzw. zum Abtransport der jeweiligen Anlagenteile. 3.5 Anlagen und Anlagenteile wie Lüftungsanlagen, Heizkessel, Kältemaschinen, Schaltschränke etc. sind auf schallgedämmten Geräterahmen aufzustellen, um Übertragungen von Schwingungen und Schall auf den Baukörper zu verhindern. Die Fundamente sind nach den Vorgaben des Akustikers zu erstellen. Auf Aufforderung der Bauleitung hat der AN die Lautstärke der Maschinenteile in Abhängigkeit von der Frequenz zu benennen. 3.6 Sämtliche zum Einbau gelangenden Schalt- und Steuergeräte sowie Anlagenteile werden dauerhaft beschriftet bzw. beschildert, so dass eine ordnungsgemäße Wartung und Bedienung der Anlage ohne Hinzuziehung von weiteren Unterlagen möglich ist. Die Beschriftung hat so zu erfolgen, dass eindeutig Anlagenteile-Funktion und evtl. Schaltstellen von Stellgliedern ersichtlich sind. Bei Kontroll- und Steuergeräten ist eine Farbmarkierung des normalen Betriebsbereiches aufzubringen, sowie die Markierung der Extremwerte. Sicherheitsschaltungen wie Frostschutzsicherungen erhalten eine besondere farbliche dauerhafte Kennzeichnung. Alle Anlagenteile erhalten eine Typen- und Leistungsbeschilderung in dauerhafter Ausführung, so dass eine ordnungsgemäße Wartung und Bedienung der Anlage ohne Hinzuziehung von weiteren Unterlagen möglich ist. Es sind weiße Resopalschilder mit schwarzer, gravierter Schrift zu verwenden (s. entsprechende LV-Position). 3.7 Schutz der Anlagenteile Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind vor dem Eindringen Unbefugter zu sichern. Alle gelieferten, nicht verzinkten Teile sind durch zweimaligen Grundanstrich auf Kunststoffbasis und bei Erfordernis noch durch weitergehende Maßnahmen gegen Korrosion zu schützen. Nicht von außen, ohne Demontage zugängliche Flächen erhalten darüber hinaus eine gebrauchsfertige Farbbehandlung. Die empfindlichen Anlagenteile (Schaltschränke, Pumpen, elektronische und elektromechanische Bauteile, Kabelrinnen, Installationsgeräte, Lautsprecher, Melder, Kameras, Leuchten, etc.) sind so verpackt anzuliefern, dass sie während der Lagerung auf der Baustelle weder beschädigt noch beschmutzt werden können. Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, nach DIN 18364 mindestens mit Entrostungsgrad 1 behandelt sein und einen zweimaligen Grundfarbanstrich mit erhalten. Der Korrossions- und Oberflächenschutz aller Anlagenteile für das Untergeschoss muss für eine dauerhafte Luftfeuchtigkeit auch über 60% dauerhaft geeignet und beschaffen sein. 3.8 Aufhängungen / Befestigungen Für die Aufhängungen und Befestigungen gelten folgende Mindestanforderungen: Zum Anbringen von Befestigungen sind Ms-Spreiz- bzw. selbstbohrende Dübel mit Prüfzeichen für den gerissenen Beton zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängeklammern vorzusehen. Halfenschienen müssen, soweit vorhanden, für Befestigungen benutzt werden. Bereichsweise sind insbesondere in Bereichen mit reduzierter Traglast von Bestandsdecken Sonderkonstruktionen und Sammelbefestigungen vorzusehen, welche gewerkeübergreifend zu koordinieren sind. Für Befestigungen in Mauerwerk oder Beton ist als Befestigungsmaterial eine Zementmörtelmischung von 1:3 zu verwenden. Die Verwendung von Gips ist unzulässig. Kanal- und Rohrbefestigungen erfolgen mittels Randrippenschellen, lösbaren Pendelaufhängungen (keine Bandeisenschlaufen und Lochbänder) oder Rohrkonsolen in dauerhaft korrosionsfester Ausführung. Es sind, wegen der besonderen Ansprüche an die akustischen Maßnahmen, in den Versorgungsbereichen nur Federhänger mit einer Grenzfrequenz f o - -< 20 Hz zugelassen. Starre Verbindungen mit dem Baukörper sind grundsätzlich nicht zulässig. Vor dem Verschließen von Decken und Verdecken von Leistungen hat der AN den AG zu verständigen und entsprechende Sichtkontrollen zu vereinbaren. Die Sichtabnahme hat keinen Einfluss auf die Dokumentationspflicht. Sämtliche Schweißarbeiten sind von Schweißern mit anerkanntem Schweißzeugnis nach DIN 8560 durchzuführen. Die erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung vorzulegen. Bei Schweißarbeiten ist ein Feuerlöscher vorzuhalten. Werden Anlagenteile bereits vor der Schlussabnahme genutzt, so sind diese vor der Abnahme einer Wartung (entsprechend den VDMA-Richtlinien) zu unterziehen. Verschleißteile sind gegen neue zu ersetzen. 3.9 Dehnungsausgleich An den Gebäudedehnfugen sind die Lüftungskanäle und alle übrigen Rohrleitungen mit Kompensationseinrichtungen zu versehen. Die Längsausdehnung der Rohrleitungen ist durch Anordnung von Dehnungsausgleichern, Kompensatoren, auszugleichen. Bei Einbau von Axialkompensatoren sind die Einbauvorschriften des Herstellers zu beachten. Reaktionskräfte aus Dehnungsausgleichern, Kompensatoren und Schwingungsdämpfern sind durch Festpunktkonstruktionen aufzunehmen. Die Reaktionskräfte sind vom Auftragnehmer zu ermitteln und bei der Ausführung zu berücksichtigen. 3.10 Schwingungsisolierung Alle schwingenden Aggregate sind gegen den Baukörper akustisch zu isolieren, die entsprechenden Anforderungen sind mit den zuständigen Bauphysiker/Akustiker abzustimmen. 3.11 Normen / Vorschriften / Lizenzen Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller Normen, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen innerhalb seines Leistungsbereiches allein verantwortlich. Er hat alle Lieferungen und Leistungen im Sinne der einschlägigen Bestimmungen zu erbringen und haftet allein für alle Schäden, die dem Auftraggeber zukünftig durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Die Abnahme der Anlagen durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten schränkt diese Haftung nicht ein. Nachträgliche Forderungen an den Auftraggeber, z. B. für Lizenzen, werden grundsätzlich nicht anerkannt. Der Auftragnehmer hat darum also eigenverantwortlich die Patentlage zu überprüfen und die anfallenden Gebühren in die Einheitspreise einzurechnen.
3. Ausführungshinweise
4. Frühzeitige Information des Bedienpersonals 4.       Frühzeitige Information des Bedienpersonals           Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bis zu 4 Personen des künftigen Bedienungspersonals schon während der Montage der Anlage Zugang zu allen technischen Informationen, insbesondere im Zuge der Montageplanung zu gewähren, um sicherzustellen, dass ein klagloser Betrieb nach der Abnahme der Anlagen möglich ist.
4. Frühzeitige Information des Bedienpersonals
5. Vorbehalte 5.       Vorbehalte Die durchzuführende Abnahme stellt keine Garantie- und Gewährleistungseinschränkung gegenüber den der Ausschreibung zu Grunde liegenden und nachzuweisenden Berechnungswerten und Betriebszuständen der einzelnen Anlagen sowie diesen technischen Vorbemerkungen.
5. Vorbehalte
6. Einregulierung, Inbetriebnahme und Abnahme 6.       Einregulierung, Inbetriebnahme und Abnahme 6.1 14 Tage vor den technischen Abnahmen müssen die Bestands- und Revisionsunterlagen (inkl. Anlagenbeschreibungen und Bedienungsanleitungen) dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Zur Abnahme von Anlagen ist es ebenfalls erforderlich, dass entsprechende Leistungsdaten durch protokollierte Leistungsmessungen nachgewiesen werden. 6.2 Mit Abgabe der Bestands- und Revisionsunterlagen, aber mindestens 5 Wochen vor der Schlussabnahme, ist das Bedienungspersonal einzuweisen. Die Bestandsunterlagen sind dem Bedienungspersonal 2-fach vor der Einweisung zu übergeben. 6.3 Der Auftragnehmer hat die Inbetriebnahme und die Einregulierung der einzelnen Anlagen durchzuführen. Der AN verpflichtet sich, während der Probebetriebsläufe das Wartungs- und Bedienungspersonal des Auftraggebers einzuweisen bzw. zu schulen. Diese Einweisung / Schulung wird nach einer Betriebszeit von 2 Monaten wiederholt. Dauer der 2. Einweisung / Schulung 3 Arbeitstage. Über diese Schulungen sind Protokolle und Anwesenheitslisten dem Auftraggeber zu übergeben. 6.4 Der Auftragsnehmer organisiert die Sachverständigen- und TÜV-Abnahmen und begleitet die Abnehmenden auf der Baustelle. 6.5 Voraussetzung zur technischen Abnahme: Die technische Abnahme kann nur erfolgen, wenn die aufgeführten Punkte erfüllt und dokumentiert sind: die Anlage muss einreguliert und die Garantiewerte durch Messungen nachgewiesen sein. Diese Arbeiten können nur Zug um Zug gleichlaufend mit der Installation der übrigen Gewerke erfolgen. Die Abnahmemessungen können erst nach vollständiger Installation aller Einbauten erfolgen. die Abnahme wird nur erteilt, wenn alle Anlagen betriebssicher laufen. Die Schlussabnahme kann erst erfolgen, wenn sämtliche Anlagen vollständig installiert sind und unter Betriebsbedingungen arbeiten. alle erforderlichen Abnahmen durch Sachverständige und z. B. TÜV und sonstigen Behörden und Institutionen abgeschlossen sind, dass die Prüfzeugnisse abnahmepflichtiger Anlagen vorliegen, die geforderten Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Revisionszeichnungen und Bedienungsschemata vorliegen, die Anlagen ordnungsgemäß beschildert und bezeichnet sind, dass das Betriebs- und Bedienungspersonal ausreichend eingewiesen ist, falls die Abnahme für bestimmte Anlagenkomponenten wegen des aus meteorologischen Gründen (z. B. Kältemaschinen) fehlenden Leistungsnachweises nicht erteilt werden kann, ist der Beginn der Gewährleistung für die Gesamtinstallation hiervon nicht betroffen. 6.6 Müssen vom AN verlangte Abnahmetermine wegen Fehlerhaftigkeit der Anlagen mehrfach wiederholt werden, gehen die Kosten der Aufwendungen des AG zu Lasten des AN (mehr als eine Nachabnahme). 6.7 Es ist zu beachten, dass die Abnahmen von Anlagen, die den Betrieb behindern, kostenneutral außerhalb der normalen Arbeitszeit erfolgen müssen. 6.8 Probebetrieb der haustechnischen Gewerke Der Probebetrieb ist im Beisein des Betreibers und der Bauleitung vom Ersteller der Anlage vor Abnahme durchzuführen. Der Probebetrieb ist an 5 aufeinander folgenden Arbeitstagen innerhalb der normalen Betriebszeit und an 3 darauffolgenden Tagen im 24 Std.-Betrieb durchzuführen. Der Beginn des Probebetriebes muss mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn dem AG schriftlich angezeigt werden. Bei nicht identifizierbaren wesentlichen Störungen beginnt der Probebetrieb von neuem. Sämtliche auftretende Störungen sind mit Datum, Uhrzeit, Bezeichnung, Ursache und den getroffenen Maßnahmen zur Störungsbeseitigung vom AN zu dokumentieren. Vor Beginn des Probebetriebes ist vom AN dem AG ein Prüfplan zur Genehmigung vorzulegen, aus dem Art und Reihenfolge der vorgesehenen Prüfungen und erwartete Systemreaktionen hervorgehen. Der Prüfplan ist 15 Arbeitstage vor Beginn des Probebetriebes vorzulegen. Der Probebetrieb umfasst die Funktionsprüfung aller haustechnischen Anlagen. Während des Probebetriebes wird vom Auftragnehmer für jedes Gewerk (Sanitär, Heizung, RLT, Kälte, Elektro und GA/DDC) entsprechendes Fachpersonal ohne Berechnung zur Verfügung gestellt, um Störungen zu beheben und zu dokumentieren. Die Leistung gilt als erbracht, wenn dieser Probebetrieb störungsfrei erfolgte. 6.9 Vor der Abnahmebegehung sind alle an die GA/DDC angeschlossenen hard- und softwaremäßigen Datenpunkte auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Zur Abnahme ist ein entsprechendes Protokoll vorzulegen. Aus diesem Protokoll muss ebenfalls ersichtlich sein, mit welchen Gewerken/ausführenden Firmen die Funktionsprüfung koordiniert wurde. Der Aufbau des Protokolls erfolgt tabellarisch und muss folgende Angaben enthalten: Tagesdatum Bezeichnung der Unterstation Anlagenkennzeichnung Pos.-Nr. Datenpunktadresse / Funktionsadresse Datenpunktname Kabelnummer Ziel- und Anfangskennzeichnungs-Klemmnummer Nachweis der Klemmausführung gemäß den Regeln der Technik Funktionsnachweis im Feld mit Uhrzeit Funktionsnachweis an der DDC-Unterstation mit Uhrzeit Funktionsnachweis an der GA (Zentrale Farb-Grafik-Bedieneinheit) mit Uhrzeit Meldungsnachweis über Drucker und Datensicherung auf Datenträger Unterschrift des AN
6. Einregulierung, Inbetriebnahme und Abnahme
7. Bietererklärung 7.       Bietererklärung Eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist nicht zugelassen. Den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses erkenne ich als allein verbindlich an. Für das Angebot gelten die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses bzw. Preisangebots in jedem Fall als Festpreis. ........................................... .............................................................. Datum Unterschrift
7. Bietererklärung
B) SCHNITTSTELLENBESCHREIBUNG ZUR LEISTUNGSABGRENZUNG ELT/GA B)       SCHNITTSTELLENBESCHREIBUNG ZUR LEISTUNGSABGRENZUNG ELT/GA Der Bieter hat grundsätzlich die nachfolgend beschriebenen Schnittstellen mit den anderen am Bau beteiligten derart zu verifizieren und zu detaillieren, dass eine wirtschaftliche Gesamtlösung sichergestellt wird. Bei den Schnittstellen ist prinzipiell zwischen komplett vom Bieter gelieferten funktionsfertigen Einheiten und Einzelkomponenten der Betriebstechnischen Anlagen (BTA) zu unterscheiden. Schnittstelle bei komplett funktionsfertig gelieferten Einheiten der BTA Hierunter sind betriebsfertige Anlagen zu verstehen wie z.B. (sofern im Leistungsumfang enthalten): Kälteanlagen einschl. Maschinensteuerung und Leistungsregelung, Druckerhöhungsanlagen Schmutzwasserhebeanlagen Wasseraufbereitungsanlagen Fernmeldetechnische Zentralen Küchengeräte Kühlräume usw. Trinkwassertrennstation Schnittstelle:                                                Klemmleiste Einspeisung/ Meldekontakte (VDI 3814) Lieferumfang BTA:                                        Betriebsfertige Einheit Lieferung ELT:                                              Liefern und beidseitiges Einführen und Auflegen der                                                                    Leistungsverkabelung Lieferung GA:                                               Liefern und beidseitiges Einführen und Auflegen der Meldeverkabelung Angaben von BTA an GA / ELT:                     - Nennleistung                                                                    - Nennstrom                                                                    - Nennspannung                                                                    - cos(phi)                                                                    - Dimensionen Sicherungselemente                                                                    - Stromlaufplan Angaben von ELT / GA an BTA:                     Kabelquerschnitte und Klemmengrößen Koordination:                                                Montage, Liefer- und Inbetriebnahmezeitpunkte Gewährleistung:                                            Spannungsversorgung ELT, ansonsten vollständig bei Lieferant BTA Schnittstelle bei BTA-Einzelkomponenten Hierunter fallen Anlagen wie z. B.: - Lüftungs- und Klimaanlagen ohne Steuerung und Regelung, - Heizungsanlagen ohne Steuerung und Regelung, - Kälteanlagen ohne Steuerung und Regelung. Bei diesen Anlagen wird die gesamte Steuerungs- und Regeltechnik einschließlich des Leistungsteiles von dem Gewerk GA übernommen. Hierfür sind folgende Schnittstellen vorzusehen: Regelklappen und motorisch betriebene Anlagenklappen: Schnittstelle: Antriebswelle bzw. Gestänge der Klappe. Lieferumfang BTA: Klappe einschl. evtl. notwendigem Zusatzgestänge sowie dessen           Montage im bzw. am Gerät. Lieferumfang GA: Stellantrieb mit Montagewinkel einschl. Montage und mechanischer           Anschluss. Beidseitiges Einführen und Auflegen der Leitungen einschl. Lieferung eventuell notwendiger Verschraubungen. Angaben von BTA- an GA-Gewerk :                - Durchströmungsmedien                                                                    - Klappenfläche (m²),                                                                    - Schließkräfte (Drehmoment, Zug- bzw. Druckkräfte)                                                                    - Montageort der Klappe,                                                                    - Stellzeit des Antriebes. Angaben von GA an BTA: Montage- und Befestigungsart des Stellantriebs. Koordination:                                                Gemeinsame Festlegung der minimalen und maximalen                                                                    Klappenstellung. Montageort des Stellantriebs. Gewährleistung:                                            Klappe einschl. deren mechanische Funktionen bei BTA, Stellantrieb und dessen elektrische bzw. pneumatische Funktion bei GA. Ventile: Schnittstelle:                                                Flansche der Rohrleitung. Lieferumfang BTA:                                        Gegenflansche, Dichtungen und Befestigungsmaterial einschl.                                                                    wasserseitiger Einbau der Ventile, Abgleich des Wassernetzes. Lieferumfang GA:                                          Dimensionierung und Lieferung der Ventile und Antrieb sowie                                                                    beidseitiger Einführung und Auflegender Leitungen einschl.                                                                    Lieferung eventuell notwendiger Verschraubungen und Montage                                                                    des Stellantriebes. Angaben von BTA an GA:                              - Druckabfall im Register, Rohrnetz und Stellorgan (kPa)                                                                    - Betriebsdruck im Netz(bar),                                                                    - Schließdruck der Stellorgane (bar),                                                                    - Temperaturdifferenz Vorlauf/Rücklauf dT(K) ,                                                                    - Leistung in (kW)                                                                    - Durchsatzvolumenstrom,                                                                    - Bauart des Stellorgans,                                                                    - Hydraulische Funktion,                                                                    - Frostschutz, sofern notwendig,                                                                      a) luft- oder wasserseitig,                                                                      b) schaltend oder regelnd. Angaben von GA an BTA:                              - Technische Daten mit Einbauanordnung für die Ventile,                                                                    - Flanschgrößen und -arten, Koordination:                                                Montage und Lieferzeitpunkte, Stellorgandaten. Gewährleistung:                                            Funktionsgerechte Auslegung der Register, der Wassermengen und der                                                                    Druckverluste durch das BTA,                                                                    Regelgüte und Funktion des Ventiles und des Stellantriebes durch GA. Pumpen  o h n e  Drehzahlregelung: Schnittstelle:                                                Anschlussklemmen an Motorklemmenbrett der Pumpe, sonst wie                                                                    Ventilatoren. Pumpen  m i t  Drehzahlregelung: Schnittstelle:                                                Anschlussklemmen an Motorklemmbrett der Pumpe. Lieferumfang BTA:                                        Pumpe Lieferumfang GA:                                          Beidseitiges Einführen und Auflegen der Leitungen einschl. Lieferung eventuell notwendiger Verschraubungen. Angaben von BTA an GA:                              - Motorart, Typ, Schaltung und Regelung,                                                                    - Nennleistung,                                                                    - Nennstrom,                                                                    - Nennspannung,                                                                    - cos phi,                                                                    - Drehzahl, Stufigkeit,                                                                    - Förderleistung,                                                                    - Pumpenanschlussblätter. Angaben von GA an BTA:                              Kabelquerschnitt und Klemmengrößen. Koordination:                                                Motorsteuerung, Drehzahlregelung. Gewährleistung:                                            Elektrische und mechanische Funktion der Pumpe bei BTA-Gewerk,                                                                    Leistungsversorgung sowie elektr. Funktion der Steuerung bei GA. Geber und Fühler: Schnittstelle:                                                Anlegepunkt bzw. Einbauort des Fühlers und Gebers. Lieferumfang BTA:                                        Einbau von Tauchhülsen und Messblenden, Vorrüstung eines geeigneten                                                                    Montageortes für alle Fühler und Geber. Lieferumfang GA:                                          Lieferung, Montage und beidseitiges Einführen und Auflegen der                                                                    Leitungen einschl. Lieferung notwendiger Verschraubungen und                                                                    Tauchhülsen. Angaben von BTA an GA:                              Mess- und Arbeitsbereich der Fühler und Geber, funktionsgerechter                                                                    Montageort. Angaben von GA an BTA:                              Angabe der notwendigen Montagevorrüstungen und des günstigsten                                                                    Montageortes aus regelungstechn. Sicht. Koordination:                                                Gemeinsame Festlegung der Einbauorte und der notwendigen                                                                    Montagevorrüstungen. Gewährleistung:                                            - Funktionsgerechter Einbau der Tauchhülsen bzw. Messblenden durch                                                                    BTA-Gewerk,                                                                    - Funktion für Geber und Fühler bei GA. Unterlagen: Lieferumfang BTA an GA:                              - Sollwertlisten aller Anlagen für Mengen, Temperaturen, Drücke und                                                                    Feuchten mit Grenzwertangaben,                                                                    - Anlagenschematas für alle Anlagen,                                                                    - Aufstellungsorte aller Anlagen als Grundrisspläne                                                                    - Kanalführungspläne als Lagepläne,                                                                    - Rohrleitungspläne als Lagepläne,                                                                    - Geräteblätter aller elektrischen bzw. pneumatischen Geräte,die durch                                                                    die BTA dimensioniert und geliefert werden.                                                                    - Hydraulikschemata des Wassernetzes für Wärme und Kälte,                                                                    - Dampf- und Kondensatschemata,                                                                    - elektrische Anschlusswerte. Lieferumfang GA an BTA:                              - Aufstellungspläne, Rohrleitungspläne und Kanalführungspläne mit                                                                    eingetragenen Regel- und Steuergeräten,                                                                    - Aufstellungs- und Maßpläne für alle Schaltschränke, Grundrisspläne mit                                                                    Eintragungen aller elektrischen Geräteeinspeisungen mit                                                                    Leistungsangaben.                                                                    - Geräteblätter aller elektrischen bzw. pneumatischen Geräte,die durch                                                                    den AN GA dimensioniert und geliefert werden und BTA relevant sind                                                                    (z.B. Ventillisten einschließlich der Auslegung der Ventile). Alle vorgenannten Unterlagen sind 4-Fach als Papierpause bereitzustellen. 2 Sätze erhält die Fachbauleitung 1 Satz erhält GA bzw. BTA, 1 Satz erhält der Bauherr. Alle Unterlagen müssen dem Leistungsbild der Ausführungsplanung (Werkstatt- und Montagepläne) entsprechen. Koordination: Lieferumfang GA an BTA:                              - Vor Genehmigungsvorlage sind die   Ausführungsunterlagen beider                                                                    Gewerke untereinander abzustimmen.                                                                    - Abstimmung der regelungstechnischen Voraussetzungen wie:                                                                    - Sollwerte und Grenzwerte,                                                                    - Steuerdrücke,                                                                    - Fließ- und Stelldrücke,                                                                    - Betriebsdrücke,                                                                    - Spannungsversorgung,                                                                    - Regel- und Steuerfunktionen,                                                                    - Montage- und Einbauorte,                                                                    - Abstimmung zur Erstellung der Informationslisten.                                                                    - Aufstellung gemeinsamer Terminpläne für Lieferung Montage,                                                                    Inbetriebnahme und Einregulierung der Anlagen und Vorlage bei der                                                                    Fachbauleitung. Fachpersonal: Lieferumfang GA an BTA:                              Bereitstellung von Fachpersonal für die Zeit der Inbetriebnahme, der Einregulierung und der Abnahme der Anlage. Werden bei der Abnahme Montage-, Auslegungs- und Dimensionierungsfehler festgestellt, so ist die jeweilige Gewerkefirma verpflichtet, zusammen mit dem Auftragnehmer der GA den Fehler festzustellen. Danach muss je nach Zuständigkeit der Fehler beseitigt werden und die mängelfreie Funktion bei Wiederholung der Abnahme bzw. der Nachschau vorgeführt werden. S ä m t l i c h e    a u f g e f ü h r t e    L e i s t u n g e n   s i n d  a n t e i l m ä ß i g  i n   d i e   E i n h e i t s p r e i s e  m i t e i n z u r e c h n e n. Kompetenzen: Leistungen zur Koordination nach werden auf gegenseitige Anforderung zur Verfügung gestellt. Leistungen wie unter Abschnitt "Fachpersonal" beschrieben, müssen vom jeweiligen Gewerk über die Fachbauleitung vom anderen Gewerk abgerufen werden. Die terminliche Festsetzung dieser Leistungen obliegt der Fachbauleitung entsprechend des gemeinsam festgelegten Terminplanes. Bei der Erstellung der Terminpläne bleibt es den Auftragnehmern überlassen, eventuell personelle Belange aus der versetzten Fertigstellung der einzelnen Gewerke aufzuzeigen und in diese einzuarbeiten. Bei Nichteinhaltung von gemeinsam vereinbarten Terminen hat der Verursacher sämtliche daraus entstehenden Kosten zu tragen. Alle Festlegungen hinsichtlich Abnahme und Gewährleistung in den Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten grundsätzlich für die komplette funktionsfähige Gesamtanlage.
B) SCHNITTSTELLENBESCHREIBUNG ZUR LEISTUNGSABGRENZUNG ELT/GA
C) VOB / C (ATV) C)       VOB/C           Allgemeine Technische Vorbemerkungen für Bauleistungen (ATV)           Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299           siehe Anlage
C) VOB / C (ATV)
D) ANLAGENBESCHREIBUNG KG 430 D)       ANLAGENBESCHREIBUNG KG 430           siehe Planungsunterlagen
D) ANLAGENBESCHREIBUNG KG 430
3 KG 430 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN
3
KG 430 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN
3.1 KG 431 Lüftungsanlagen
3.1
KG 431 Lüftungsanlagen
3.2 KG 439 Sonstiges
3.2
KG 439 Sonstiges
STUNDENLOHNARBEITEN STUNDENLOHNARBEITEN RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN Arbeiten zu Stundenlohnarbeiten bedürfen der ausdrücklichen Anordnung der Fachbauleitung und sind nur für Leistungen anzuwenden, die nicht im Zusammenhang mit den Positionen des Leistungsverzeichnisses stehen und nicht durch Nachtragsangebot erfasst werden können. Zu kalkulieren ist hier ein Mittellohn-Stundensatz für einschl. aller Nebenkosten wie z. B. Fahrtauslagen, Auslösung etc., Stundennachweise sind in den in der VOB geregelten Fristen der Bauleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen. Nicht fristgerechte eingereichte Stundenzettel werden nicht anerkannt! Mehrarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden, Zusatz-/ Sonderleistungen sind der Bauleitung vorher unbedingt schriftlich anzumelden. Stundenlohnarbeiten Obermonteur/in psch       €........................................ € Stundenlohnarbeiten Monteur/in psch              ........................................ € Stundenlohnarbeiten Helfer/in psch                  ........................................ € Nachtzuschlag inkl. Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, ohne Sozialkosten psch     ........................................ € Sonntagszuschlag inkl. Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, ohne Sozialkosten psch     ........................................ € Feiertagszuschlag inkl. Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, inkl. Sozialkosten psch      ........................................ € Mehrarbeitszuschlag inkl. Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, inkl. Sozialkosten
STUNDENLOHNARBEITEN
WARTUNGSKOSTEN-ABFRAGE WARTUNGSKOSTEN-ABFRAGE LÜFTUNGSTECHNISCHE ANLAGEN Der Wartungsdienst soll die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlagen als Festpreis beinhalten. In den Einheitspreisen sind sämtliche anfallenden Kosten wie Fahrgelder, Spesen, evtl. notwendige Überstunden usw. einzurechnen. Es ist eine Rufbereitschaft für 24 h an 7 Tagen in der Woche bereitzustellen. Der Umfang der Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten ist nach VDMA-Richtlinie 24186, Teil 0 und 4, als Vollwartung zu verstehen. Die Wartungsarbeiten für die lufttechnischen Geräte und Anlagen sind mindestens zweimal im Jahr bzw. nach behördlichen Vorschriften, nach schriftlicher oder fernmündlicher Anmeldung, jeweils in den Monaten April und Oktober durchzuführen. Falls erforderlich, sind die Einbauteile/ Komponenten (Absperr-und Abgleichelemente, Volumenstromregler usw.) auf Funktion zu prüfen sowie Temperatur-, Feuchte-, Geschwindigkeits- und Luftmengenmessungen durchzuführen und neu einzuregeln. Die unter normalen Betriebsbedingungen ausgefallenen oder defekten Teile sind innerhalb der Garantiezeit kostenlos zu ersetzen und auszutauschen. Verschleißteile sind gegen besondere Vergütung zu ersetzen. Hierfür ist ein Angebot vorzulegen. Vorführen der Funktionen nach Beendigung der Arbeiten. Grundlage der Erstellung des Wartungsvertrages ist der AUSZUG AUS DER AMEV-BROSCHÜRE VERTRAGSMUSTER FÜR WARTUNG, INSPEKTION UND DAMIT VERBUNDENE KLEINE INSTANDSETZUNGSARBEITEN FÜR TECHNISCHE ANLAGEN UND EINRICHTUNGEN IN ÖFFENTLICHEN GEBÄUDEN                                           - Instandhaltung 2018 - Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV), Berlin. Geschäftsstelle des AMEV im Bundesministerrium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Referat B I3 Krausenstr. 17-20, 10117 Berlin Tel. 030 / 18-305-7136 www.amev-online.de Es sind zwei Varianten für den Wartungsdienst als Netto-Pauschal-Festpreis anzubieten: A)Wartung  w ä h r e n d  der Gewährleistungszeit (Gesamtpreis für 1 Jahr) für folgende Anlagen: ------------------------------------------------------------------------------ Gemäß Arbeitskarten der KG430 Raumlufttechnische Anlagen                          psch ........................................ € B)Wartung  n a c h der Gewährleistungszeit (Gesamtpreis für 1 Jahr) für folgende Anlagen: ------------------------------------------------------------------------------ Gemäß Arbeitskarten der KG430 Raumlufttechnische Anlagen                          psch ........................................ €
WARTUNGSKOSTEN-ABFRAGE