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Allgemeine Projektbeschreibung Allgemeine Projektbeschreibung
Der Bauherr die degewo Köpenicker Wohnungsbaugesellschaft mbH, beabsichtigt den Neubau einer Wohnanlage für Auszubildende und Studenten An der Wuhleide 82, 84 in 12459 Berlin Oberschönweide, mit ca. 90 Wohneinheiten.
Angaben zur Baustelle
Lage
Das Baufeld befindet sich in Berlin Wuhlheide, Liegenschaft Treptow-Köpenick Oberschönheide, Gemarkung Köpenick, Flur 489 Flurstücke 185, 207.Es grenzt Nordwestlich an die Firlstraße, und befindet sich in süd- und östlicher Richtung innerhalb eines bestehenden Wohngebietes. Nördlich schließt sich ein Naturschutzgebiet mit einem Friedhof an.
Zufahrt zum Baufeld
Geplant ist die Zufahrt zum Baufeld ÜBER DIE Straße An der Wuhlheide.
Nach Abschluss der Bauarbeiten, spätestens mit Einreichung der Schlussrechnung hat der AN eine Bescheinigung der Stadt Berlin vorzulegen, aus der hervorgeht, dass gegen den AN oder AG keine Ansprüche aus der Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen bestehen (Freistellungsbescheinigung).
Die für die Aufrechterhaltung des Verkehrs bestimmten Flächen sind freizuhalten. Der Zugang zu Einrichtungen der Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, der Feuerwehr, der Post und Bahn, zu Vermessungspunkten und dergleichen darf nicht mehr als durch die Ausführung unvermeidlich behindert werden.
Wir empfehlen, vor der Verpreisung, einen Termin vor Ort.
Allgemeine Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Vorbemerkungen
1.1. Allgemeine Vorbemerkungen
Die Erfüllung aller einschlägigen Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, des DIN- und VDI-Normwerkes, Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften, kurzum Stand der Technik, ist sicherzustellen und bei allen Leistungen einzuhalten. Dies gilt für alle neu einzubringenden Bauteile ohne Einschränkung. Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten sind für den jeweiligen Einzelfall Rücksprache und schriftliche Klärung mit der Bauleitung / Architekt zu führen.
Auch ohne besondere Erwähnung umfassen die Arbeiten alle Lieferungen, (sofern nicht bauseits erfolgt), Nebenlieferung, Leistung und Nebenleistung, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind oder werden. Nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene bzw. in den Planunterlagen zeichnerisch dargestellte Leistungen, Baumaterialien, Teil- und Ausstattungsmaterialien, die jedoch zur Leistungserfüllung benötigt werden, sind in ihrer Güte, Form, Oberflächenbeschaffenheit, Aussehen und Verarbeitung entsprechend dem in dem Leistungsverzeichnis sonst vorgesehenen Qualitätsstandard zu liefern und einzubauen.
Es wird dringend empfohlen, die Lage des Objektes, die Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung und die verwendeten Baustoffe vor Angebotsabgabe zu studieren. Bei Angebotsabgabe wird die Kenntnis unterstellt.
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wurde jedoch sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt, um eine sichere Kalkulationsgrundlage zu geben, um so diese Bauleistungen umfassend und ohne Nachträge vertraglich durchführen zu können.
In das Angebot sind, soweit sie anfallen, Kosten und Gebühren mit einzurechnen für Sonder- und Änderungsvorschläge, Werkstattzeichnungen beteiligter Firmen Abnahmen wie z. B. TÜV, Bauaufsicht u. ä., das Stellen von Anträgen, die mit der Baudurchführung vor Ort zusammenhängen (Ausnahme Baugenehmigung), das Besorgen aller nötigen Bescheinigungen, Gebrauchsanweisungen, Inhaltsbeschreibungen u.ä. Einweisen des Auftraggebers zur Bedienung von „Technik im weitesten Sinne“, ordnungsgemäße Entsorgung von Abbruchmaterial, Aushub, Schutt, Abfällen auf Deponien u. ä.
1.2. Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Auf die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft wird hingewiesen; die Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Alle Leistungen der damit verbundenen Baustellenverordnung „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ in der aktuellen Fassung – auch die des Auftraggebers – obliegt in eigener Verantwortung.
Aufwendungen der Maßnahmen des Auftragnehmers, die auf Grund der COVID-19 Pandemie, auf der Baustelle über den Leistungszeitraum des Auftragnehmers zusätzlich anfallen (hierzu zählen u.a.: hygienebedingte persönliche Schutzbekleidung, wie Masken, Handschuhe etc., Hygienemittel, Mehraufwand von Fahrzeugen für den täglichen Personentransport zur Baustelle, erhöhte Materialpreise durch gestörte Lieferketten, Hinweise und Warntafeln, usw.) sind durch den Auftragnehmer in der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht zusätzlich vergütet.
1.3. Nachbarschaft
Die Arbeiten sind unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft auszuführen, die Vermeidung von übermäßiger Staub- und Lärmbelästigung ist zwingend. Auf die Absicherung der Baustelle innen und außen ist größte Sorgfalt zu verwenden - besonders nach Arbeitsschluss und über die Wochenenden. Kinder, Obdachlose und neugierige Interessenten dürfen keine Zugangsmöglichkeit finden. Entsprechende Schutzvorkehrungen sind vorzusehen. Den nachbarschaftsrechtlichen Vereinbarungen ist Rechnung zu tragen, diese sind mit Baubeginn zu übergeben.
1.4. Schutz der Leistungen
Alle Unternehmer / Subunternehmer, Bauwerker, kurzum alle an der Bauausführung Beteiligte sind auf den Schutz und die Schonung der bereits erstellten (Vor-) Leistungen eigener wie anderer Gewerke ausdrücklich zu verpflichten.
1.5. Bauordnung
Es gilt die Bauordnung für Bauordnung für Berlin (BauOBln) mit allen ergänzenden Vorschriften!
1.6. Widersprüche
Widersprüche in diesem Leistungsverzeichnis zu Angaben in der zeichnerischen Planung und /oder den beigefügten Anlagen gemäß des Inhaltsverzeichnisses sind vor Ausführung mit dem Bauherren und der örtlichen Bauleitung zu klären und abzustimmen.
1.7. Umweltsschutz
Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes sind zwingend einzuhalten. Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung führen können, sind untersagt. Während der Bauphase ist die Flächeninanspruchnahme auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Das Bundes-lmmissionsschutzgesetz BImSchG ist bei der Maßnahme im Bezug auf dem Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. in Gänze zu beachten.
Bei der Durchführung aller Arbeiten sind die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des Um-weltschutzes, insbesondere für Landschaftsschutz, Abfallbeseitigung, Wasser- und Luftreinhaltung sowie Lärmschutz zu beachten. Schädliche Verunreinigungen des Grundwassers sind durch den Baubetrieb auszuschließen. Ggf. sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Baustelle ist so einzurichten und zu betreiben, dass eine Verunreinigung des Geländes durch umweltgefährdende Stoffe ausgeschlossen werden kann.
Wassergefährdende Wartungs- und Reparaturarbeiten (zum Beispiel Waschen, Ölwechsel) sind im Baubereich nicht gestattet.
Die Baumaschinen und -geräte müssen den Sicherheitserfordernissen genügen, in einem wartungstechnisch einwandfreien Zustand und gegen Tropfverluste gesichert sein. Die Überprüfung ist anzuzeigen und nachzuweisen.
In den Boden oder das Gewässer gelangte Schadstoffe sind unverzüglich zu beseitigen. Bindemittel sind in einer ausreichenden Menge bereitzuhalten. Schadensfälle sind unverzüglich dem AG, der Unteren Wasserbehörde und der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Verseuchter Boden muss sofort abgefahren und entsorgt werden.
Sämtliche vorgenannten Auflagen sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen bzw. auf die Positionen des Leistungsverzeichnisses umzulegen. Eine separate Vergütung erfolgt nicht.
1.8. Baustelleneinrichtung
Auf- und Abbau, sowie Vorhaltung und Unterhaltung der gesamten Baustelleneinrichtung erfolgt bauseits in dem Umfang, wie sie für die Durchführung des Bauvorhabens erforderlich ist.
Die erforderliche Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung ist in die Positionen mit einzukalkulieren.
1.9. Baubeleuchtung
Im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes erfolgt eine Baugrundbeleuchtung durch den AG. Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist jeweils nach Erfordernis in ausreichendem Umfang durch den Auftragnehmer zu erstellen, vorzuhalten und zu unterhalten.
1.10. Verkehrssicherung
Notwendige Beseitigung von Verschmutzungen und/oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch den Baustellenverkehr sind zu erbringen. Auch der Transport, Aufbau, Vorhaltung und Entfernung der für alle Leistungen des AN erforderlichen Transportmittel, Baumaschinen, Autokräne und Geräte ist im Leistungsumfang des AN enthalten.
1.11. Arbeitssicherheit
Erstellung, Vorhaltung, ständige Unterhaltung und laufende Kontrolle aller für die Arbeitssicherheit erforderlichen Einrichtungen und Maßnahmen wie z.B. Sicherheitsgeländer und Abschrankungen, Öffnungsabdeckungen, Bautreppen nach entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft etc.
1.12. provisorische Absicherungen
Die Erstellung und Vorhaltung von provisorischen Absicherungen, wie z.B. Verschließen von Öffnungen, provisorischen Entwässerungen etc., sind vom AN zu erbringen.
1.13. Baugrobreinigung
Grobreinigung über die Bauzeit ist wöchentlich Freitags einzutakten. Bauschutt und überschüssige Materialreste müssen dabei entfernt werden. Im Besonderen sei auf die jeweils zügige und ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials hingewiesen. Diese Materialien sind mit der nötigen Sorgfaltspflicht und Umsicht für verbleibende Bauteile zu entsorgen.
1.14. Lärm und Arbeitszeiten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - AVV Baulärm gemäß §66 des BImSchG, AW Baulärm Geräuschimmissionen, vom 19.08.1970.
Bei der Abwicklung der Baustelle sind die zulässigen Lärmimmisionswerte gem. Baugenehmigung einzuhalten.
Das Baugebiet befindet sich in einem Wohngebiet nach § 6 BauNVO.
Die Ausführung der Arbeiten ist zwischen 7:00 und 20:00 Uhr erlaubt.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen bedürfen gemäß den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes einer gesonderten Genehmigung. Die Immissionsrichtwerte sind bei sämtlichen Bauarbeiten bindend einzuhalten. Der AN hat alle betroffenen Anwohner rechtzeitig und umfassend über die Maßnahmen und die damit ggf. verbundenen Beeinträchtigungen zu informieren. Das Informationsmaterial des AN ist vorab dem AG zur Freigabe vorzulegen. Maßnahmen zum Schutz der gewerblichen Arbeitnehmer infolge Lärmbelästigung sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
1.15. Angaben zur Ausführung
Vermessungsarbeiten
Der AN hat alle Vermessungsarbeiten und Leistungen, die von ihm oder einem Dritten auszuführen sind und im sachlichen oder räumlichen Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, zu seinen Lasten durchzuführen. Der AN hat dem AG alle im Rahmen der Vermessungsarbeiten verwendeten und entstandenen Unterlagen auf Verlangen vollständig und systematisch geordnet zu übergeben.
Sicherungsmaßnahmen
Der AN hat die Verkehrssicherheit im Baustellenbereich zu jeder Zeit zu gewährleisten. Die Baustelle ist gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der StVO zu sichern.
Die durch den AG angeordneten Sicherungsmaßnahmen entbinden den verantwortlichen Bauleiter des AN nicht. Die Baustellenverordnung ist zwingend zu beachten.
Abrechnung
Die Aufmaße sind durch den AN und AG gemeinsam durchzuführen und zu protokollieren. Sie sind so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben eindeutig erkennen lassen.
Mengenermittlungen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt schlussrechnungsreif aufzustellen. Bei Lieferscheinnachweisen verbleibt nach Anerkennung des Lieferscheins durch die BÜ vorab eine Ausfertigung des Lieferscheins bei der BÜ. Die Originallieferscheine sind gesondert und aufgelistet mit der Schlussrechnung vorzulegen. Von der BÜ nicht bestätigte Lieferscheine werden nicht anerkannt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten
2. Mitgeltende Normen und Regeln
2.1. Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die im Leisungsverzeichnis ausgeschriebene Arbeiten umfassen im wesentlichen
gem. VOB Teil C Bauleistungen nach:
- DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten
- DIN 18335 - Stahlbauarbeiten
Es sind alle gültigen DIN-Normen, Rechtsnormen, Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen Gewerke bei der Ausführung zu beachten!
DIN 1045-100
Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 100: Ziegeldecken
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4235
Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Verdichten von Beton durch Rütteln
DIN 18217
Betonflächen und Schalungshaut
DIN 18218
Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen
DIN 18540
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18800-5
Stahlbauten - Teil 5: Verbundtragwerke aus Stahl und Beton - Bemessung und Konstruktion
DIN EN 822
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite
DIN EN 823
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
DIN EN 824
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung der Rechtwinkligkeit
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1602
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte
DIN EN 12620
Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13162
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW)
DIN EN 13670
(Norm-Entwurf) Ausführung von Tragwerken aus Beton
DIN EN 13670
(Norm-Entwurf) Ausführung von Tragwerken aus Beton
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton); Eignungsprüfung, Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung.
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN 4226-100
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel (Trockenbetonrichtlinie)
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DAfStb-Richtlinie
Richtlinie für Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
DBV-Merkblatt
Abstandhalter
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Unterstützungen
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV Merkblatt
Betondeckung und Bewehrung - Sicherung der Betondeckung beim Entwerfen, Herstellen und Einbauen der Bewehrung sowie des Betons
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton - Planungs- und Ausführungsempfehlungen für den Betoneinbau
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Trennmittel für Beton - Teil A: Hinweise zur Auswahl und Anwendung
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Betonieren im Winter
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt
Betonschalungen und Ausschalfristen
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
Porenbetonbericht 6
Bewehrte Wandplatten - Fugenausbildung
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbetonbericht 8
Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien für Porenbetonbauteile
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Porenbetonbericht 23
Erläuterungen zu DIN 4223
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Zement-Merkblatt B 2
Gesteinskörnungen für Normalbeton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 3
Betonzusätze, Zusatzmittel und Zusatzstoffe
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 4
Frischbeton - Eigenschaften und Prüfungen
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 5
Überwachung von Beton auf Baustellen
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 6
Transportbeton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 7
Bereiten und Verarbeiten von Beton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 8
Nachbehandeln von Beton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 9
Expositionsklassen von Beton und besondere Betoneigenschaften
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 18
Risse im Beton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 22
Arbeitsfugen
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt B 26
Füllen von Rissen
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Zement-Merkblatt H 9
Schalung für Beton
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
2.2. Angaben zur Baustelle
2.2.1. Lage und Transportwege
siehe BE-Plan und dessen Fortschreibung
2.2.2. Nachbarschaft und Umgebung
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke (Beherbergungsstätten, Einkaufseinrichtung, Wohnstätten etc.) vorhanden.
2.2.3. Gerüste
Gerüststellung außen erfolgt bauseits. Die jeweiligen Abrufe und erforderliche Abstimmungen mit der örtlichen Bauleitung sind mit einzukalkulieren.
Leitern, Bock- und Rollgerüste sind durch den AN beizustellen..
2.2.4. Gebäudeüberwachung
Die Beauftragung einer Gebäudeüberwachung erfolgt durch den Bauherr.
2.2.5. Art des Daches
Dachform: Flachdach gemäß Planung
2.3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zementmerkblatt B 7 Ausgabe 8.2002 zu erfolgen.
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung.
2.4. Angaben zur Ausführung
2.4.1. Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden.
Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen.
2.4.2. Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
2.4.3. Sichtbeton
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen.
Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
2.4.4. Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.
2.4.5. Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen.
Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten.
Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen.
2.4.6. Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
2.4.7. Verkehrssicherung
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten.
2.5. Angaben zur Abrechnung
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste.
Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten
ZTV - Allgemeiner Teil Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemeiner Teil
3. ALLGEMEINER TEIL
3.1 Geltungsbereich, Allgemeines
3.1.1
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
3.1.2
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt.
Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil.
3.1.3
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt.
3.1.4
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein Preisausgleich kann ggf. verlangt werden.
3.1.5
Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf.
3.1.6
Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen übergeben, so sollen sie den gesetzlichen Bestimmungen und der VOB/C nicht widersprechen.
3.1.7
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.1.8
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
3.1.9
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist, welcher auch Weisungen der Bauleitung umsetzen kann.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
3.2 Stoffe, Bauteile
3.2.1
Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist.
Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
3.2.2
Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen.
3.2.3
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein.
Die Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem Baufortschritt zu übergeben.
3.2.4
Liegen für einzubauende oder zu liefernde Stoffe oder Bauteile keine Normen oder individuelle Zulassungen vor, so ist für den sachgemäßen Einsatz von den Herstellerangaben auszugehen. Diese sind auf Verlangen nachzuweisen.
3.2.5
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, bauseitig geliefertes oder vorgesehenes Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines mangelfreien Werkes zu prüfen. Die Pflichten des Auftraggebers werden damit nicht eingeschränkt.
3.3 Ausführung
3.3.1
Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er verpflichtet darauf umgehend schriftlich hinzuweisen. Änderungen und Eintragungen in das Leistungsverzeichnis über die dort geforderten Angaben hinaus sind unzulässig.
3.3.2 Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen.
Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die Trennung nach
- Wertstoffen
- Wiederverwertbarem Abfall
- Deponierbaren Abfällen
3.3.3 Baustelleneinrichtung
3.3.3.1
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Baustelleneinrichtung zur Verfügung:
- Kran einschl. Kranführer
- Bau- und Sanitärcontainer, Materialcontainer.
- Strom- und Bauwasseranschluß
- Bauwatch, Bauzaun etc.
Die Kosten trägt der Auftraggeber und sind nicht in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzubeziehen.
3.3.3.2
Die Standorte für Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung des Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem selbst abzustimmen:
3.3.3.3
Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Der Aufstellort ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
3.3.3.4
Dem Auftragnehmer obliegt die Kontrolle über den täglichen Verschluss der Bauobjekte bzw. der Baustelle, soweit sie in seinem Auftragsbereich liegen.
3.3.3.5
Kosten für die Nutzung von Baustrom, Bauwasser, Sanitäreinrichtungen sowie Kosten zu Versicherungen und Gebühren werden mit dem Auftragnehmer im Bauherrengespräch verhandelt.
3.3.3.6
Der Auftraggeber stellt für den Auftragnehmer kostenlos im Rahmen der baustellenbedingten und aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen technischen Möglichkeiten den für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Platz rechtsmängelfrei zur Verfügung.
3.3.3.7
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
3.3.3.8
Alle Baustellentransporte sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen.
3.3.4 Vorgaben zur Ausführung
Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der Auftragnehmer daran gebunden.
3.3.5
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die für seine angebotenen Erzeugnisse erforderlichen bauseitigen Leistungen (wie z.B. Produktnachweise etc.) zu übermitteln. Die dazu ggf. notwendigen Pläne sind rechtzeitig zu übergeben. Die Leistungen sind bei Bedarf rechtzeitig abzurufen und auf technische Richtigkeit gemäß den Belangen des Auftragnehmers zu kontrollieren.
3.3.6
Durch Rechtsvorschriften oder technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen, falls das nicht Angelegenheit des Bauherrn ist.
Technische Abnahmen beinhalten die Überprüfung des Liefer- und Leistungsumfangs sowie die Funktionskontrolle.
3.3.7
Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) - die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Die Vergütung erfolgt gemäß DIN 18299 ff.
3.3.8 Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt.
Erstellt der Auftragnehmer Werkszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Personen zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit, sondern gibt nur sein Einverständnis.
3.3.9
Festgestellte Abweichungen mit notwendigen Änderungen der Planung oder der Leistungsbeschreibung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Daraus folgende Leistungen, die zur Herstellung des Gebrauchswertes erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen eingerichtet ist.
Bei den Arbeiten ist die Verkehrssicherung ständig zu gewährleisten. Müssen Rettungswege zeitweilig blockiert werden, ist das mit der Bauleitung abzustimmen. Absperrungen, Abdeckungen und Schutzvorrichtungen sind im erforderlichen Umfang in jeder Bauphase herzustellen, ständig zu kontrollieren und zu warten.
Pflanzungen sind zu schützen. Der Abwurf von Baumaterial oder Bauschutt ist untersagt. Der Staubschutz ist so weit wie technisch und wirtschaftlich möglich zu gewährleisten. Selbst verursachte Verunreinigungen sind laufend zu beseitigen.
3.4 Abrechnungshinweise
siehe Vertragsbedingungen des AG
ZTV - Allgemeiner Teil
Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung – Allgemeine Baubeschreibung Montage Gebäude in Holzrahmenbauweise als Grundlage der Kalkulation der nachfolgend beschriebenen Leistungen
Das beschriebene Gebäude wird in Holzhybridbauweise errichtet. Die Treppenhauskomponeneten wie Wände, Decken Treppenläufe und Podeste bestehen aus Stahlbeton-Vollfertigteilen. Die tragenden und nichttragenden Außen- und Innenwnde werden in Holztafelbauweise errichtet. Die Geschossdecken werden in Holzverbundbauweise hergestellt. Die Bäder werden als vorgefertigte Raumzellen montiert.
Die Leistung umfasst die vollständige Montage eines Gebäudes überwiegend in Holzrahmenbauweise aus vorgefertigten Wand-, Decken- und Dachelementen sowie in Stahlbetonfertigbauweise aus vorgefertigten Stahlbetonelementen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen zur schlüssigen, standsicheren und funktionsfähigen Herstellung des Bauwerks.
Schnittstelle / Übergabe ab OK Bodenplatte einschl. Abdichtung
1. Arbeitsvorbereitung
Prüfung der Ausführungs-, Werkstatt- und Detailpläne sowie der statischen Unterlagen
Kontrolle der bauseitigen Voraussetzungen (Fundamente, Bodenplatte, Auflager) hinsichtlich Maßhaltigkeit, Ebenheit und Höhenlage
Einmessen der Gebäudeachsen und Festlegen der Montagepunkte
Baustelleneinrichtung für eigene Montagearbeiten
2. Montage der Wandelemente
Entladen, innerbetrieblicher Transport und sachgerechte Zwischenlagerung der Holzrahmenbauelemente
Aufstellen, Ausrichten und lot- sowie fluchtgerechtes Versetzen der Außen- und Innenwände
Befestigung an der Bodenplatte bzw. Deckenkonstruktion mittels zugelassener Verankerungs- und Befestigungsmittel
Herstellung der Elementstöße einschließlich luftdichter, winddichter, schall- und wärmeschutztechnischer Anschlüsse gemäß Detailplanung
Einbau von Schwellenabdichtungen, Dichtbändern und ggf. Brandschutzstreifen
3. Montage von Decken- und Dachelementen
Versetzen und Ausrichten von Decken- bzw. Dachelementen einschließlich statisch erforderlicher Verbindungsmittel wie Mörtel, Dübel, Dämmstreifen etc.
Herstellung der kraftschlüssigen Verbindungen zwischen Wand-, Decken- und Dachelementen
Ausführung der luftdichten Ebene (z. B. Anschlüsse von Dampfbremse/Dampfsperre) gemäß Planung
Ausbildung der konstruktiven Holzschutzmaßnahmen gemäß Detail
4. Aussteifung und Sicherung
Herstellung der statisch erforderlichen Aussteifung (z. B. Beplankungen, Verbände, Zugbänder)
Temporäre Sicherungsmaßnahmen während der Montage
Kontrolle und Feinjustierung hinsichtlich Maßhaltigkeit, Ebenheit und Höhenlage
5. Anschlussarbeiten
Herstellung der Anschlüsse an angrenzende Bauteile (z. B. Bodenplatte, Attika, Nachbargebäude)
Fugenausbildung gemäß Wärme-, Schall-, Feuchte- und Brandschutzanforderungen
Vorbereitung der Anschlüsse für nachfolgende Gewerke
6. Nebenleistungen
Stellung von Fachpersonal, Werkzeugen, Hebezeugen und Montagegeräten
Schutz der Bauteile vor Durchfeuchtung und Beschädigung während der Montage
Laufende Eigenkontrolle der Maßhaltigkeit und Ausführung
Reinigung der Montagebereiche
Dämmung, Kompribänder, Klebebänder, Stelzlager, Schallschutzlager, Verbinder, Stabdübel, Schrauben, Winkel Dorne, Schüttung etc. werden bauseits für die Montage bereitgestellt. Die Verarbeitung und Einbringung gem. Fügedetails ist in die jeweiligen Montagepositionen mit einzukalkulieren.
Besondere Anforderungen
Die Montage ist nach den anerkannten Regeln der Technik, den statischen Vorgaben sowie den Anforderungen aus Wärme-, Schall-, Feuchte- und Brandschutz auszuführen.
Die Luftdichtheitsebene ist dauerhaft funktionsfähig und ohne Unterbrechungen herzustellen.
Sämtliche zur vollständigen und funktionsfähigen Erstellung des Gebäudes erforderlichen Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beinhaltet die Leistungen zur Montage eines Gebäudes. Es ist vorgesehen, dass die Montage des zweiten, baugleichen, Gebäudes im Anschluss erfolgt. Dies ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Leistungsbeschreibung
1 Baustelle einrichten, vorhalten, beräumen Aufbau und Räumung, An- und Abtransport sowie Vorhalten der für das Bauvorhaben erforderlichen Maschinen, Fahrzeuge, Geräte, Container, Manschafts- und Transportwagen, Magazine, Klein- und Hilsgeräte sowie Baustellenbeleuchtung und Absperrungen.
Baustellensauberkeit:
Arbeits- und Lagerplätze sind stets aufgeräumt zu halten. Anfallender Bauschutt und Verschmutzungen sind während der Arbeitszeit jeweils sofort nach Beendigung des Arbeitsganges zu entfernen.
Anschlüsse, für Wasser, Energie
Die Baustelleneinrichtung der Rohbaufirma beinhaltet das Herstellen von Anschlüssen von Baustrom bzw. Verteilung und Bereitstellung von Baustromverteilern (ca. 5 Stück nach Angabe Bauleitung).
Die Verteilung des Bauwassers innerhalb des Baufeldes zu drei weiteren Entnahmestellen (inkl. Frostschutz über die Winterzeit). Der Bauwasser-Hauptanschluss wird bauseits in Form von zwei Hydranten-Standrohren hergestellt.
Schmutzwasseranschluß für Baustellen-WC-Anlage herstellen.
Die Lage der Anschlüsse ist im Baustelleneinrichtungsplan enthalten.
Gehweg im öffentlichen Bereich
Die öffentlichen, in Anspruch genommenen Verkehrsflächen über ca. 10 m Länge müssen ausreichend geschützt werden. Die Baustellenzufahrt soll zum Schutz mit einer Asphaltdeckschicht + Trennlage aus Vlies geschützt werden.
Absturzsicherungen:
Notwendige Absturzsicherungen sind eigenverantwortlich zu erstellen. In den Bereichen in denen Gerüste oder Absturzsicherungen zur Ausführung bestimmter Leistungen kurzfristig demontiert werden müssen, sind diese umgehend nach Beendigung wieder ordnungsgemäß zu erstellen.
Soweit nicht für bestimmte Leistungen (z. B. Bedarfsleistungen) für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses sowie für die Vertragslaufzeit der Baumaßnahme.
1
Baustelle einrichten, vorhalten, beräumen
L
1.00
psch
2 Grabenverbau SBH Standardbox 600 für Frostschürze Verbau für Gräben, entlang der Straße, in Bodenklasse 3, Verbaulänge 2x 42 m, Verbauhöhe bis 2,00 m, z. B. mit SBH Standardbox 600er Serie Durchlasshöhe (hc) 1,50 m, Plattenhöhe 2,40 m, Sohlbreite bis 2,20 m.
Verbau mit großflächigen Stahlverbauplatten und Aussteifungen im Absenkverfahren unter Berücksichtigung der Arbeitsraumbreiten nach DIN 4124 und EN 1610 herstellen und wieder beseitigen.
Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen bis ca. 2,00 m, OK Verbau bis ca. 40 cm über OK Gelände geführt.
Abrechnung nach Verbauachse und o. g. Plattenhöhe.
Nach Herstellung der Frostschürze fortschreitend, straßenseitig wieder verfüllen und zurückbauen.
2
Grabenverbau SBH Standardbox 600 für Frostschürze
B
211.20
m²
3 Aushub Verbaugraben für Frostschürze, Bodenklasse 3, laden Aushub währen des Grabenverbaus für Frostschürze, Bodenklasse 3, einschl. Herstellen des Planums, Aushubmaterial laden.
Aushubtiefe bis 2,00 m
Sohlenbreite der Gräben 2,20 m
KaMiSo aushubbegleitend (bauseitige Leistung)
3
Aushub Verbaugraben für Frostschürze, Bodenklasse 3, laden
B
363.13
m³
4 Baugrube herstellen, Bodenklasse 3, lösen und laden Boden der Klasse 3 lösen und laden, für die Herstellung der Baugrube und für den Kranstellplatz 12x12 m. Ausgehobene Massen gehen in das Eigentum des AN über und sind zu entsorgen. Die Baugrube ist nach den örtlichen Erfordernissen, fachgerecht abzuböschen.
Aushubtiefe: Überwiegend bis max. 85 cm, teilweise bis 130 cm, (Planumniveau +34,5 müNN), ortsüblich: Sand/Kiese
KaMiSo aushubbegleitend (bauseitige Leistung)
4
Baugrube herstellen, Bodenklasse 3, lösen und laden
B
913.67
m³
5 Aushub für Frostschürze/Aufzugsunterfahrt, Bodenklasse 3, lösen und laden Aushub für Frostschürze und Aufzugsunterfahrten, Bodenklasse 3, einschl. Herstellen des Planums, Aushubmaterial laden.
Aushubtiefe bis 0,53 m
KaMiSo aushubbegleitend (bauseitige Leistung)
5
Aushub für Frostschürze/Aufzugsunterfahrt, Bodenklasse 3, lösen und laden
B
1.00
m³
6 Leitungsgraben unterhalb der Bodenplatte, Bodenklasse 5 (Schotterplanum), ausheben u. verfüllen Schotterunterbau für Rohrgräben der SW-Grundleitungen profilgerecht ausheben, Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern, nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten, überschüssiges Material seitlich lagern. Aushubtiefe bis 50 cm. Sohlenbreite der Gräben bis 40 cm.
6
Leitungsgraben unterhalb der Bodenplatte, Bodenklasse 5 (Schotterplanum), ausheben u. verfüllen
B
102.68
lfm
7 Leitungsgraben außerhalb der Bodenplatte, Bodenklasse 3, ausheben u. verfüllen Boden der Gräben profilgerecht ausheben, Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern, nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten, überschüssigen Boden von der Baustelle entfernen. Aushubtiefe bis 1,20 m. Sohlenbreite der Gräben über 0,6 bis 1,0 m.
7
Leitungsgraben außerhalb der Bodenplatte, Bodenklasse 3, ausheben u. verfüllen
B
88.03
lfm
8 Aushubmaterial entsorgen Unbelasteten Bodenaushub (Bodenklasse 3, Z0 nach LAGA) aus Baugruben und Gräben abtransportieren und auf einer dafür zugelassenen Deponie oder Verwertungsstelle fachgerecht entsorgen.
Inklusive: Einholen aller notwendigen Entsorgungsnachweise (Deklarationsanalyse ist bauseits/durch AN zu stellen), Abtransport durch zugelassene Transportunternehmer, Deponiegebühren, Führen der Abfallnachweisdokumente
Abrechnung: m³ (Festmeter) anstehend.
8
Aushubmaterial entsorgen
B
1,246.70
m³
9 Zulage für die Entsorgung BM-F2, Z1.2 Aushubmaterial Zulage für die Entsorgung von Bodenmaterial der vorstehenden Position mit dem Zuordnungswert Z1.2 bzw. BM-F2
Abrechnung nach Wiegeschein der Deponie
9
Zulage für die Entsorgung BM-F2, Z1.2 Aushubmaterial
W
706.47
t
10 Zulage für die Entsorgung BM-F3, Z2 Aushubmaterial Zulage für die Entsorgung von Bodenmaterial der vorstehenden Position mit dem Zuordnungswert Z2 bzw. BM-F3
Abrechnung nach Wiegeschein der Deponie
10
Zulage für die Entsorgung BM-F3, Z2 Aushubmaterial
W
1,551.17
t
11 RC-Tragschicht 0/45 unter Frostschürze innerhalb Grabenverbau Tragschicht 0 - 45 aus güteüberwachtem Recyclingmaterial / mineralischem Ersatzbaustoff unterhalb der Frostschürze, innerhalb des vorhandenen Grabenverbaus herstellen. Liefern, einbauen und lageweise verdichten.
Stärke verdichtet: 350 mm
Abrechnung nach Wiegeschein.
Weitere Angaben siehe beiliegendes Bodengutachten durch ein lageweise zu verdichtendes Polster (DPr ≥97%).
11
RC-Tragschicht 0/45 unter Frostschürze innerhalb Grabenverbau
B
113.89
t
12 RC-Tragschicht 0/45 als BE-Fläche/Baustraße/Kranstellplatz o. Ä. Tragschicht 0 - 45 aus güteüberwachtem Recyclingmaterial / mineralischem Ersatzbaustoff als Baustraße/BE-Fläche 20 cm / Kranstellplatz 30 cm (12 m x 12 m ) auf Geotextil herstellen. Liefern, einbauen und verdichten.
Stärke verdichtet: 200 - 300 mm
Ausführung nach Bedarf
Abrechnung nach Wiegeschein.
12
RC-Tragschicht 0/45 als BE-Fläche/Baustraße/Kranstellplatz o. Ä.
B
221.33
t
13 Rückbau und Entsorgung BE-Fläche/Baustraße/Kranstellplatz RC-Tragschicht 0/45 + Geotextil aus voriger Position tlw. zurückbauen und fachgerecht entsorgen, nach Angabe Bauleitung.
13
Rückbau und Entsorgung BE-Fläche/Baustraße/Kranstellplatz
B
147.55
t
14 Schottertragschicht 0/45 unter Frostschürze innerhalb Grabenverbau und Kranstellplatz Tragschicht 0 - 45 aus Naturschotter unterhalb der Frostschürze, innerhalb des vorhandenen Grabenverbaus sowie als Kranstellplatz 12 m x 12 m herstellen. Liefern, einbauen und lageweise verdichten.
Stärke verdichtet: 350 mm
Abrechnung nach Wiegeschein.
Weitere Angaben siehe beiliegendes Bodengutachten durch ein lageweise zu verdichtendes Polster (DPr ≥97%).
14
Schottertragschicht 0/45 unter Frostschürze innerhalb Grabenverbau und Kranstellplatz
A
209.65
t
15 RC-Tragschicht 0/45 unterhalb der Bodenplatte Tragschicht 0 - 45 aus güteüberwachtem Recyclingmaterial / mineralischem Ersatzbaustoff unterhalb der Bodenplatte. Liefern, einbauen und lageweise verdichten.
Stärke verdichtet: 620 mm
Abrechnung nach Wiegeschein.
Weitere Angaben siehe beiliegendes Bodengutachten durch ein lageweise zu verdichtendes Polster (DPr ≥97%).
15
RC-Tragschicht 0/45 unterhalb der Bodenplatte
B
1,029.33
t
16 Schottertragschicht 0/45 unterhalb der Bodenplatte Tragschicht 0 - 45 aus Naturschotter unterhalb der Bodenplatte. Liefern, einbauen und lageweise verdichten.
Stärke verdichtet: 620 mm
Abrechnung nach Wiegeschein.
Weitere Angaben siehe beiliegendes Bodengutachten durch ein lageweise zu verdichtendes Polster (DPr ≥97%).
16
Schottertragschicht 0/45 unterhalb der Bodenplatte
A
1,029.33
t
17 Arbeitsraum außerhalb der Gebäude verfüllen + verdichten Arbeitsraumverfüllung 0 - 45 aus güteüberwachtem Recyclingmaterial / mineralischem Ersatzbaustoff liefern, einbauen und lageweise verdichten.
Abrechnung nach Wiegeschein.
17
Arbeitsraum außerhalb der Gebäude verfüllen + verdichten
B
154.88
t
18 Lastplattendruckversuch Nachweis des geforderten Verformungsmoduls durch Lastplattendruckversuch in Rücksprache mit der Bauleitung führen. Der Nachweis ist der Bauleitung durch den AN unaufgefordert zur Abnahme zu übergeben.
18
Lastplattendruckversuch
B
7.00
Stk
19 PVC-U-Rohr-DN110, vorh. Graben, DIN 19534 SW-Abwasserkanal/-leitung DIN EN 1610 aus PVC-U-Rohren DIN EN 1401 und DIN 19534, Steckmuffe mit Runddichtring, DN 110. Regelbaulänge 5 m inkl. aller erforderlichen Formstücke, Verlegung in vorhandenem Graben unterhalb der Bodenplatte. Bettung Typ 1, untere Bettungsschicht mind. 10 cm dick, aus Sand, Verlegung entspr. DIN EN 1610.
19
PVC-U-Rohr-DN110, vorh. Graben, DIN 19534
B
107.50
lfm
20 PVC-U-Rohr-DN125, vorh. Graben, DIN 19534 SW-Abwasserkanal/-leitung DIN EN 1610 aus PVC-U-Rohren DIN EN 1401 und DIN 19534, Steckmuffe mit Runddichtring, DN 125. Regelbaulänge 5 m inkl. aller erforderlichen Formstücke, Verlegung in vorhandenem Graben unterhalb der Bodenplatte. Bettung Typ 1, untere Bettungsschicht mind. 10 cm dick, aus Sand, Verlegung entspr. DIN EN 1610.
20
PVC-U-Rohr-DN125, vorh. Graben, DIN 19534
B
1.00
lfm
21 PVC-U-Rohr-DN160, vorh. Graben, DIN 19534 SW-Abwasserkanal/-leitung DIN EN 1610 aus PVC-U-Rohren DIN EN 1401 und DIN 19534, Steckmuffe mit Runddichtring, DN 160. Regelbaulänge 5 m inkl. aller erforderlichen Formstücke, Verlegung in vorhandenem Graben unterhalb der Bodenplatte. Bettung Typ 1, untere Bettungsschicht mind. 10 cm dick, aus Sand, Verlegung entspr. DIN EN 1610.
21
PVC-U-Rohr-DN160, vorh. Graben, DIN 19534
B
1.00
lfm
22 PVC-U-Rohr-DN125, vorh. Graben, DIN 19534 SW-Abwasserkanal/-leitung DIN EN 1610 aus PVC-U-Rohren DIN EN 1401 und DIN 19534, Steckmuffe mit Runddichtring, DN 125. Regelbaulänge 5 m inkl. aller erforderlichen Formstücke, Verlegung in vorhandenem Graben außerhalb der Bodenplatte. Bettung Typ 1, untere Bettungsschicht mind. 10 cm dick, aus Sand, Verlegung entspr. DIN EN 1610.
22
PVC-U-Rohr-DN125, vorh. Graben, DIN 19534
B
1.00
lfm
23 PVC-U-Rohr-DN160, vorh. Arbeitsraum, DIN 19534 SW- und RW-Abwasserkanal/-leitung DIN EN 1610 aus PVC-U-Rohren DIN EN 1401 und DIN 19534, Steckmuffe mit Runddichtring, DN 160. Regelbaulänge 5 m inkl. aller erforderlichen Formstücke, Verlegung in vorhandenem Arbeitsraum außerhalb der Bodenplatte. Bettung Typ 1, untere Bettungsschicht mind. 10 cm dick, aus Sand, Verlegung entspr. DIN EN 1610.
23
PVC-U-Rohr-DN160, vorh. Arbeitsraum, DIN 19534
B
1.00
lfm
24 PVC-U-Rohr-DN200, vorh. Graben, DIN 19534 RW-Abwasserkanal/-leitung DIN EN 1610 aus PVC-U-Rohren DIN EN 1401 und DIN 19534, Steckmuffe mit Runddichtring, DN 200. Regelbaulänge 5 m inkl. aller erforderlichen Formstücke, Verlegung in vorhandenem Graben außerhalb der Bodenplatte. Bettung Typ 1, untere Bettungsschicht mind. 10 cm dick, aus Sand, Verlegung entspr. DIN EN 1610.
24
PVC-U-Rohr-DN200, vorh. Graben, DIN 19534
B
1.00
lfm
25 KRASO Bodendurchführung Typ BDF DN 110 o. glw. für den Einbau in WU-Bodenplatten, zum Anschließen von KG-Rohren, Durchmesser: DN 110, Lieferlänge: ca. 50 cm, druckwasserdichte, umlaufende KRASO Vierstegdichtung, einseitig angeformte Steckmuffe, KRASO Deckel als Einbauhilfe, MPA-geprüft bis 10,0 bar, form- und druckstabiles Vollwandmaterial mit geringem Abrieb, Rohr und Rohr-Material nach DIN EN 1401, IAF-geprüft: Radondicht!
WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 + 2, liefern und fachgerecht einbauen.
25
KRASO Bodendurchführung Typ BDF DN 110 o. glw.
B
1.00
St
26 Dichtheitsprüfung Kanal DN 100/150 Entwässerungskanalleitungen auf Dichtheit nach EN 1610 o. glw. prüfen. DN 100/150 Material: PVC, Prüfung der einzelnen Rohrverbindungen oder gesamten Haltung nach Wahl des AN. Einschl. Gestellung aller benötigten Gerätschaften und Materialien sowie Erstellung ordnungsgemäßer Druckprotokolle für den Auftraggeber.
26
Dichtheitsprüfung Kanal DN 100/150
B
1.00
Stk
27 Wärmedämmung unter der Bodenplatte gegen Sauberkeitsschicht, JACKODUR® KF 700 Wärmedämmplatten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) gemäß DIN EN 13164. Geschäumt mit CO2; Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10 PB-dx, frei von FCKW, HFCKW und HFKW. Typ: JACKODUR® KF 700 Standard SF oder gleichwertiger Art, dicht gestoßen, ohne Kreuzstöße und stets einlagig auf dem Planum zu verlegen. Dicke: 200 mm, Kantenausbildung: Stufenfalz, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit lambda gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-23.33-1539: WLS 036
Auf der Wärmedämmung ist eine Schutzschicht (z.B. PE-Folie) anzuordnen (mit einzukalkulieren).
27
Wärmedämmung unter der Bodenplatte gegen Sauberkeitsschicht, JACKODUR® KF 700
B
1.00
m²
28 Stirnseitige Randwärmedämmung der Bodenplatten und Schachtwände gegen Erdreich, JACKODUR® KF 500 Wärmedämmplatten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) gemäß DIN EN 13164, geschäumt mit CO2; Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10 PB-dx, frei von FCKW, HFCKW und HFKW. In die Frostschürzen- und Bodenplattenrandschalung einzubauen. Typ: JACKODUR® KF 500 Standard SF oder gleichwertiger Art, dicht gestoßen, ohne Kreuzstöße, Dicke: 200 mm, Kantenausbildung: Stufenfalz, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit lambda gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-23.33-1539: WLS 036
28
Stirnseitige Randwärmedämmung der Bodenplatten und Schachtwände gegen Erdreich, JACKODUR® KF 500
B
1.00
m²
29 Innenseitige Wärmedämmung der Frostschürzen gegen Erdreich, JACKODUR® KF 500 Wärmedämmplatten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) gemäß DIN EN 13164, geschäumt mit CO2; Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10 PB-dx, frei von FCKW, HFCKW und HFKW. In die Frostschürzenschalung einzubauen. Typ: JACKODUR® KF 500 Standard SF oder gleichwertiger Art, dicht gestoßen, ohne Kreuzstöße, Dicke: 120 mm, Kantenausbildung: Stufenfalz, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit lambda gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-23.33-1539: WLS 036
29
Innenseitige Wärmedämmung der Frostschürzen gegen Erdreich, JACKODUR® KF 500
B
1.00
m²
30 Randschalung Bodenplatte, glatt, h= 50 cm Schalung für Plattenränder von Bodenplatten/Fundamentplatten, glatt, einhäuptig, Gesamthöhe: 50 cm
30
Randschalung Bodenplatte, glatt, h= 50 cm
B
1.00
m²
31 Zulage für Bodenplattenaufkantung h= 36 cm Zulage für den Mehraufwand zur vorigen Position: Aufkantung der Bodenplatte (Treppenhausniveau) um 36 cm
31
Zulage für Bodenplattenaufkantung h= 36 cm
B
1.00
lfm
32 Randschalung Bodenplatte für Schachtwände Aufzugs-/ Fernwärmeschacht, glatt, h= 45 cm Schalung für Plattenränder von Bodenplatten, glatt, einhäuptig, Gesamthöhe: 30 cm
32
Randschalung Bodenplatte für Schachtwände Aufzugs-/ Fernwärmeschacht, glatt, h= 45 cm
B
1.00
m²
33 Schalung für Schachtwände Aufzugs-/ Fernwärmeschacht Schalung der Wandflächen innerhalb der Schächte als verlorene Schalung.
33
Schalung für Schachtwände Aufzugs-/ Fernwärmeschacht
B
7.04
m²
34 Schalung für Frostschürze Rauhe Schalung für Frostschürze (Streifenfundamente)
34
Schalung für Frostschürze
B
1.00
m²
35 Sauberkeitsschicht C8/10, Dicke 15 cm Ortbeton der Sauberkeitsschicht, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, aus unbewehrtem Beton. Druckfestigkeitsklasse: C8/10, Dicke: 15 cm, Expositionsklasse: XC3 WF, Mindest-Verformungsmodul EV2 von 100 MN/m²
35
Sauberkeitsschicht C8/10, Dicke 15 cm
B
1.00
m²
36 Bodenplatte, C25/30, XC3, d= 50 cm, Ortbeton Ortbeton der Bodenplatte, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Normalbeton DIN EN 206-1, Oberfläche glatt abgezogen, einschl. erf. Nachbehandlung. Randschalung und Bewehrung in gesonderter Position.
Druckfestigkeitsklasse: C25/30, Expositionsklasse: XC3 WF, Plattendicke: 50 cm
36
Bodenplatte, C25/30, XC3, d= 50 cm, Ortbeton
B
1.00
m²
37 Bodenplatte, für Aufzugs-/ Fernwärmeschacht C25/30, XC2, d= 30 cm, Ortbeton Ortbeton der Bodenplatte, Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht, als Normalbeton DIN EN 206-1, Oberfläche glatt abgezogen, einschl. erf. Nachbehandlung. Randschalung und Bewehrung in gesonderter Position. Druckfestigkeitsklasse: C25/30, Expositionsklasse: XC3 WF, Plattendicke: 30 cm
37
Bodenplatte, für Aufzugs-/ Fernwärmeschacht C25/30, XC2, d= 30 cm, Ortbeton
B
9.82
m²
38 Fundamentbeton (Magerbeton) für Frostschürze C8/10 Frostschürzen aus unbewehrtem Magerbeton. Druckfestigkeitsklasse: C8/10, ca. 50 cm x 70 cm, Mindest-Verformungsmodul EV2 von 100 MN/m²
38
Fundamentbeton (Magerbeton) für Frostschürze C8/10
B
73.24
m³
39 Arbeitsfugenblech mit Randbeschichtung, waagerecht, B= 30 cm, D= 1 mm Fugenbleche mit zweiseitiger Randbeschichtung auf der Vorderseite, in waagerechter Arbeitsfuge zwischen Ortbetonbauteilen, Bandbreite 30 cm, Blechstärke 1 mm, Ausführung in Aufzugsschächten, gem. techn. Angaben und Einbaurichtlinien des Herstellers.
39
Arbeitsfugenblech mit Randbeschichtung, waagerecht, B= 30 cm, D= 1 mm
B
29.66
lfm
40 Betonstabstahl B500A+B liefern Liefern von Betonstabstahl B500A+B gerippt, DIN 488 / DIN 1045-1, Ø 8 - 16 mm, in Längen von max. 14 m und Transportbreiten von max. 2,20 m, gebündelt und positioniert, geschnitten und gebogen nach Plan, einschl. Einbau/Verlegung in die zuvor beschriebenen Stahlbetonbauteile gem. Bewehrungsplan, inkl. erforderliche Einzel-/ Flächenabstandshalter, Abrechnung nach Stahllieferliste.
40
Betonstabstahl B500A+B liefern
B
64.53
t
41 Betonstahlmatten B500A+B liefern Liefern von Betonstahlmatten B500A gerippt, DIN 488 / DIN 1045-1, als Lagermatten (Typ Q und R), geschnitten und gebogen nach Plan, einschl. Einbau/Verlegung in die zuvor beschriebenen Stahlbetonbauteile gem. Bewehrungsplan, inkl. erforderliche Einzel-/ Flächenabstandshalter und Unterstützungskörbe, Abrechnung nach Stahllieferliste.
41
Betonstahlmatten B500A+B liefern
O
1.00
t
42 Kunststoffspiralschlauch Hateflex14110/10000 für Kabeleinführungssystem, liefern und fachgerecht in bestehender Trasse unterhalb der Bodenplatte verlegen, untere Bettungsschicht mind. 5 cm dick, aus Sand, Bestellbezeichnung: Hateflex14110/10000, Artikelnummer: 3030590127, GTIN: 4052487247689, Fabrikat: Hauff-Technik, flexibler, sehr stabiler Kabelschutzschlauch mit glatter Innenfläche. Spiralschlauch mit hoher mechanischer Belastbarkeit, abriebfest, witterungsbeständig, formstabil und knickfest, Maße: Øi: 110 mm; Øa: 125 mm, Werkstoff: PVC-Hart/PVC-Weich, Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,5 bar
42
Kunststoffspiralschlauch Hateflex14110/10000
O
185.82
lfm
43 Kunststoffspiralschlauch Hateflex14150/10000 für Kabeleinführungssystem, liefern und fachgerecht in bestehender Trasse unterhalb der Bodenplatte verlegen, untere Bettungsschicht mind. 5 cm dick, aus Sand, Bestellbezeichnung: Hateflex14150/10000, Artikelnummer: 3030589819, GTIN: 4052487247795, Fabrikat: Hauff-Technik, Flexibler Kunststoffspiralschlauch Hateflex, Scheiteldruckfestigkeit Klasse 450 N (nach DIN EN 61386-24), Gewicht 4500 g/m, Mindestbiegeradius 900 mm, muffenlose Lehrrohrlänge bis 25 m lieferbar. Maße: Øi: 151 mm ± 1 mm; Øa: 166 mm ± 1 mm, Werkstoff: PVC-Hart/PVC-Weich, Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,5 bar
43
Kunststoffspiralschlauch Hateflex14150/10000
O
350.00
lfm
44 Zement-Verbund-Rohr mit Manschette KES MA150 ZVR100/500 Bodeneinführung für Hateflex-Spiralschlauch liefern und in Bodenplatte einbauen/-betonieren, Bestellbezeichnung: KES MA150 ZVR150/500, Artikelnummer: 2125502000, GTIN: 4052487139991, Fabrikat: Hauff-Technik, Fabrikat: Hauff-Technik, Kabeleinführungssystem als Fußbodeneinführung mit bruchunempfindlichem, formstabilen Zement-Verbund-Rohr zum Anschluss des Spiralschlauches Hateflex 14150 über Manschettentechnik. Maße: Futterrohr Øi: 150 mm; Länge (außerhalb der Manschette): 500 mm, Werkstoff: Rohr: PVC-U; Verschlussdeckel: PE; Manschette: EPDM; Spannbänder: W4, Anwendungsbereich: WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 und 2, Dichtheit: gas- und wasserdicht.
44
Zement-Verbund-Rohr mit Manschette KES MA150 ZVR100/500
O
36.00
Stk
45 Aufstellvorrichtung für KES MA ... ZVR ... /500 Höhenverstellbare Aufstellvorrichtung zur Fixierung und Positionierung der o. g. Bodeneinführungssysteme liefern und montieren, Bestellbezeichnung: KES FUBO-FIX AV, Artikelnummer: 1900500165, GTIN: 4052487165693, Fabrikat: Hauff-Technik, Werkstoff: Stahl St37
45
Aufstellvorrichtung für KES MA ... ZVR ... /500
O
22.00
Stk
46 Befestigungsbogen für KES150 MA ZVR150/500 Øa 160 mm zur Fixierung der Bodeneinführungssysteme KES150 MA ZVR150 an der o. g. Aufstellvorrichtung KES FUBO-FIX AV liefern und montieren, Bestellbezeichnung: KES150 FUBO-FIX BB160,Artikelnummer: 1900500167, GTIN: 4052487165716, Fabrikat: Hauff-Technik, Maße: Länge x Breite : 256 mm x 54 mm
46
Befestigungsbogen für KES150 MA ZVR150/500 Øa 160 mm
O
36.00
Stk
47 Mehrsparten-Bauherrenpaket MSH Basic FUBO BHP10m Gas- und wasserdichte Hauseinführung Artikelnummer: 3030476104, GTIN: 4052487241038, Fabrikat: Hauff-Technik, zum gemeinsamen Einführen und Abdichten aller Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Telekommunikation, optional Gas) liefern und in die Bodenplatte einbauen/-betonieren. Bestehend aus: Einbauteil Reihenanordnung 4-fach inkl. Klebeflansch Aufstellvorrichtung inklusive Wassersperrflansch 4 Stück Spiralschlauch 14078 inklusive Mantelrohr und aufgezogener 3-Stegdichtung Mehrsparten-Abdichteinheit 4-fach MSH Basic MBK R4 mit Universal-Dichtelementen: Elektro: SDE 1x26-29/36-39/43-46/48-51, Trinkwasser: SDW 1x32x40x50, Kommunikation: SDK 1x13-21+3x7-13+1x5-13, Blindabdichtung SD0 MSH Zubehör Set3, bestehend aus: 4 Stück Manschettenstopfen (2 x MS78U 1x24-52, 1 x MS78K 1x13-21+3x7-13+1x5-12, 1 x MS78 D0) Gleitmittel GMT35, Anwendungsbereich: Wassereinwirkungsklasse DIN 18533: W1-E; WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 und 2, Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,0 bar
47
Mehrsparten-Bauherrenpaket MSH Basic FUBO BHP10m
B
2.00
Stk
48 Hauseinführung Fernwärme (Einbauteil bauseits) Gas- und druckwasserdichte Hauseinführung für Fernwärme-Hausanschlussleitungen zur Einbindung in die Bodenplatte (WU-Beton), in der Bodenplattenschalung positionieren und einbetonieren.
Einbauteil wird bauherrenseits, bzw. vom Versorger gestellt.
48
Hauseinführung Fernwärme (Einbauteil bauseits)
B
2.00
Stk
49 Ringerder aus Edelstahl V4A Ringerder / Fundamenterder aus korrosionsbeständigem Edelstahl, z. B. NIRO V4A, liefern und fachgerecht au ßer- und unterhalb der Bodenplatte verlegen. Verlegung entsprechend Erdungsplan und DIN 18014. Einschließlich aller erforderlichen Verbinder, Verbindungsklemmen, Formstücke, Kreuzungen, Befestigungen und Nebenleistungen. Der Erder ist dauerhaft elektrisch leitfähig und korrosionsbeständig auszuführen.
49
Ringerder aus Edelstahl V4A
B
1.00
lfm
50 Fundamenterder aus Bandstahl, verzinkt Fundamenterder aus korrosionsbeständigem verzinktem Bandstahl 30 mm x 3,5 mm, liefern und fachgerecht im Bereich der Bodenplatte und Fundamente verlegen. Verlegung entsprechend Erdungsplan und DIN 18014. Einschließlich aller erforderlichen Verbinder, Verbindungsklemmen, Formstücke, Kreuzungen, Befestigungen und Nebenleistungen. Der Erder ist dauerhaft elektrisch leitfähig und korrosionsbeständig auszuführen.
50
Fundamenterder aus Bandstahl, verzinkt
B
269.92
lfm
51 Anschlussfahne aus Edelstahl V4A Anschlussfahne aus korrosionsbeständigem Edelstahl V4A liefern und montieren. Anschluss Ringerder an Fundamenterder/Metallstruktur/Regenfallleitung im Bereich von Bodenplatte bzw. Fundamenten herstellen. Einschließlich aller erforderlichen Klemmen, Verbinder, Befestigungsmittel und Nebenleistungen.
51
Anschlussfahne aus Edelstahl V4A
B
16.00
St
52 UF-Trennstellenkästen Ausführung NIRO UF-Trennstellenkästen für Unterflurmontage Ausführung NIRO, mit eingebauter, gut zugänglicher Trennstelle
(mit Schlüssel lösbar), inkl. Anschluss für die Ableitung und die Erdleitung, offen / ohne Boden. Werkstoff: NIRO, Werkstoff Trennstelle: NIRO, Fabrikat: DEHN, Typ: UFTSK 7.10 FL40 200X200X105 V2A Art.-Nr.: 549090 oder gleichwertig.
52
UF-Trennstellenkästen Ausführung NIRO
B
16.00
St
53 Erdungsfestpunkt, druckwasserdicht Erdungsfestpunkt in druckwasserdichter Ausführung für Einbau in wasserbeanspruchten Bauteilen / WU-Konstruktionen liefern und einbauen. Anschluss an Fundamenterder bzw. Potentialausgleichsleiter herstellen. Einschließlich Dichteinsatz, Anschlussbauteil, Abdichtung, Befestigung und aller Nebenleistungen.
53
Erdungsfestpunkt, druckwasserdicht
B
6.00
St
54 Potentialausgleichsanschluss Potentialausgleichsanschluss als definierter Anschlusspunkt für den Schutz- und Funktionspotentialausgleich in Aufzugsunterfahrten und HAR liefern und montieren. Anschluss an die/den vorhandene/n Erdungsanlage/Potentialausgleichsleiter fachgerecht herstellen. Einschließlich aller erforderlichen Anschlussklemmen, Anschlusslaschen, Verbinder, Befestigungs- und Kennzeichnungsmittel sowie aller Nebenleistungen. Die Verbindung ist dauerhaft elektrisch leitfähig, korrosionsgeschützt und mechanisch sicher auszuführen.
54
Potentialausgleichsanschluss
B
8.00
St
55 Dokumentation verdeckter Erdungsanlage vor Betonage Dokumentation der im Bereich von Bodenplatte und Fundamenten eingebauten Erdungsanlage vor der Betonage bzw. vor dem Verschließen der Bauteile. Mit Fotodokumentation, Lagezuordnung der Anschlussfahnen und Erdungsfestpunkte sowie Nachweis der ausgeführten Verbindungen zur Bewehrung.
55
Dokumentation verdeckter Erdungsanlage vor Betonage
L
1.00
psch
56 Vorarbeiter Lohnarbeiten auf Anordnung durch die Bauleitung.
56
Vorarbeiter
W
10.00
h
57 Facharbeiter Lohnarbeiten auf Anordnung durch die Bauleitung.
57
Facharbeiter
W
20.00
h