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Projektbeschreibung Projektbeschreibung
die Wohnbau Mainz GmbH realisiert in Mainz Ebersheim 8 Gebäude mit 73 Wohnungen, Tiefgarage und Nachbarschaftscafé auf dem Gelände eines ehemaligen Regenrückhaltebeckens.
Das tiefe Baufeld grenzt an ein Wohngebiet und ist zweiseitig von Feld umschlossen. Es kann von einer Seite über die Straße An der Wiese angedient werden.
Mit diesem Leistungsverzeichnis wird um Angebot für das Gewerk Mauer-, Beton- und Stb-Arbeiten gebeten.
Projektbeschreibung
Hinweis zur Angebotserstellung: Hinweis zur Angebotserstellung:
Sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, technische Spezifikationen (DIN, DIN-EN, ISO oder ähnliche) gefordert, ist ein Angebot nach einer gleichwertigen technischen Spezifikation zulässig. Die Vorgabe einer technischen Spezifikation versteht sich daher immer mit dem Zusatz „oder gleichwertig“. Einer solchen Ergänzung bedarf es im Zusammenhang mit der jeweils aufgeführten technischen Spezifikation daher nicht. Der Bieter hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Hinweis zur Angebotserstellung:
Umweltentlastung Umweltentlastung
Materialien, zu deren Herstellung und Verarbeitung Fluorkohlenwasserstofffe (FCKW) erforderlich ist, dürfen nicht verwendet werden. Kann jedoch die angebotene Leistung nicht mit einem FCKW-freien Material erbracht werden, so ist dies bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Weiterhin dürfen im Sinne der Reduzierung der Umweltbelastung nur folgende Artikel zur Anwendung kommen:
- asbestfreie Materialien
- schadstoffarme Lacke
- blei- und chromatarme Rostschutzmittel
- Spraydosen ohne Fluorkohlenwasserstoffe
sämtliche demontierte Materialien sind vorschriftsmäßig zu Lasten des Auftragnehmers (AN) zu entsorgen. Die Entsorgung ist dem AG nachzuweisen.
Umweltentlastung
Rohbauarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Rohbauarbeiten
1. ALLGEMEIN, BAUSTELLENEINRICHTUNG
Hinsichtlich Baustelleneinrichtung, Zufahrtswege, Bauwasser, Baustromanschlüsse etc. gilt der
Text des Leistungsverzeichnisses.
Die Kosten für die Erstellung und Vorhaltung der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine besondere Position ist nicht vorgesehen.
Alle Grenzmarkierungen sind durch Pfähle zu sichern.
Werden vom Auftragnehmer Grenzmarkierungen beschädigt, so werden dieselben auf Kosten
des Auftragenehmers ohne vorherige Nachricht wieder hergestellt.
Bei der 1. Abschlagszahlung für Erd- und Kanalarbeiten sind mit vorzulegen:
a) Mengenberechnung für Erd- und Kanalarbeiten
einschl. der entsprechenden Aufmasspläne
b) Bestandspläne des verlegten Kanals
Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet sich bei den zuständigen Stellen
über die Lage der eventl. liegenden Strom- und Telefonkabel zu erkundigen.
Die entsprechenden Schutzvorkehrungen sind hiernach vorzunehmen.
Falls außerhalb des Baugrundstückes liegendes Gelände vom Auftragnehmer zur Lagerung von
Materialien, Aufstellung von Containern, zu Überfahrt usw. genutzt wird, so geschieht dies auf Gefahr und zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Zustimmung hierzu ist durch den Auftragnehmer bei dem Grundstückseigentümer einzuholen.
Alle erforderlichen Schutz- und Absperrmassnahmen sind vom AN zu treffen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist das Gelände zu räumen und der alte Zustand wieder herzustellen.
Alle Treppenläufe, Brüstungen, Balkone und Schächte sind mit entsprechenden provisorischen
Abdeckungen und Absperrungen gem. UVV auszustatten, vorzuhalten und zu unterhalten
Die Fundamente dürfen erst nach Verlegung des Fundamenterders betoniert werden. Die Verlegung wird vor Betonage vom AG abgenommen. Hierfür ist durch den AN eine Abnahmetermin rechtzeitig bekannt zugeben.
Die einzusetzenden Geräte und Maschinen müssen den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz
gegen Baulärm und des Immisionsschutzgesetzes entsprechen.
Die Lärmeinwirkung ist auf eine geringstmögliche Ausdehnung zu beschränken.
Es sind Tages- und Sanitäreinrichtungen aufzustellen und bis zur endgültigen Fertigstellung der Innenausbauarbeiten bereitzustellen, danach abzubauen und zu bereinigen.
Waschräume
Waschräume entsprechend den baulichen Anforderungen und den Anforderungen an die Einrichtung
nach § 47 Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 47/1-6,5 auf den vom AG
ausgewiesenen Flächen vorhalten. Im Preis enthalten sind die Kosten für Betrieb und Unterhalt.
Toilettenräume
Toilettenräume entsprechend den baulichen Anforderungen und den Anforderungen an die Einrichtung
nach § 48 Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 48/1,2 auf den vom AG
ausgewiesenen Flächen vorhalten. Im Preis enthalten sind die Kosten für Betrieb und Unterhalt.
Tagesunterkünfte
Tagesunterkünfte entsprechend den baulichen Anforderungen und den Anforderungen an die
Einrichtung nach §§ 45 und 46 Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 45/1-6
auf den vom AG ausgewiesenen Flächen vorhalten. Im Preis enthalten sind die Kosten für Betrieb
und Unterhalt.
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn der Baumassnahmen einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser Plan ist mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten.
Der Baustellenplan muss folgende Angaben enthalten:
- Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine und Lagerplätze
- Standorte und ggf. Gleisanlagen der Turmdrehkrane mit Angabe der Schwenkbereiche unter
Berücksichtigung von Hindernissen, z. B. Freileitungen
- Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und Anlagen
- Wege für Geh- und Fernverkehr
- Anzahl und Lage der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas) für die Baustelle
- Entsorgunseinrichtungen
- bei notwendigen Wasserhaltungsarbeiten Anzahl und Lage der Pump- und Schluckbrunnen oder
Vorfluter sowie der erforderlichen Rohrleitungen
2. ERDARBEITEN NACH DIN 18 300
Funde von Kampfmitteln (Bomben, Munition, Sprengkörper, Chemikalien) sind umgehend dem AG und den zuständigen Behörden zu melden. Der AN wird unverzüglich die nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Alle mit der Beseitigung von Kampfmitteln im Zusammenhang stehenden Leistungen gehören zum Leistungsumfang. Sollten vorgenannte Arbeiten bzw. Maßnahmen notwendig werden, so führen diese in keinem Falle zu einer Verlängerung der Ausführungsfristen.
Der AN wird für evtl. Schadensfälle eine entsprechende Versicherung abschließen, deren Abschluss er dem AG nachweist. Wird diese Versicherung nicht abgeschlossen, gehen evtl. eintretende Schäden an Nachbargebäuden oder Anlagenteilen ausschließlich zu Lasten des AN!
Für die Herstellung der Entwässerungsanlage im Bereich der öffentlichen Wege ist die Zustimmung des städtischen Straßenbetriebes (Tiefbautechnische Koordinierung) erforderlich. Die Grabung ist ca. 2 Wochen vor Baubeginn anzuzeigen.
Die Abrechnung der Erdarbeiten erfolgt nach Aufmass.
In allen Positionen wird jeweils die feste Masse ohne Zuschläge für Auflockerung zugrundegelegt.
Das Aufmass ist sofort bei Durchführung der Erdarbeiten mit der Bauleitung vorzunehmen. Vor Ausführungsbeginn und nach Erreichen der Baugrubensohle ist mit der Bauleitung ein gemeinsames
Flächennivellement herzustellen.
Vergütet werden die tatsächlichen auf Grund der vorliegenden Pläne und Anweisungen der Bauleitung durchgeführten Erdarbeiten. Die Arbeitsraumbreite darf unten gemessen höchstens 70 cm betragen. Der Böschungswinkel wird gem. Bodengutachten angenommen und bei der Abrechnung zugrundegelegt, soweit keine steileren Böschungen angetroffen werden.
Baugruben und Fundamenthinterfüllungen sowie Bodenauffüllungen unterhalb der Bauwerkssohle sind mit entsprechenden Verdichtungsgeräten ausreichend zu verdichten, so dass Setzungen ausgeschlossen sind.
Für die Beurteilung der Untergrundverhältnisse sowie Bestimmungen der Bodenklassen und Bodenwerte nach DIN 18 300 gelten die Feststellungen der Bauleitung bzw. wenn vorhanden das Bodengutachten.
Die Abnahme der Baugrundsohle ist durch den Bodengutachter durchzuführen. Der AN informiert den Bodengutachter wie auch die Bauleitung rechtzeitig für den geplanten Termin.
Für die Ausführung der Erdarbeiten sind die Festlegungen in DIN 4124 "Baugruben und Gräben" sowie in der UVV "Bauarbeiten (VBG 37) insbesondere Abschnitt VI "Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten in Gräben sowie an und vor Erd und Felswänden" zu beachten.
Die Absicherung von Baugruben und Gräben in oder in der Nähe von öffentlichem Verkehrsraum ist vom Auftragnehmer unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers abzustimmen-.
Der AN hat sich vor der Durchführung der Erdarbeiten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Baugruben oder Gräben zu verschaffen und mit den Anlagebetreibern geeignete Schutzmassnahmen festzulegen und sofern erforderlich sich vor Arbeitsbeginn davon zu überzeugen, dass alle Leitungen vom Netz getrennt und verschlossen sind. Hierzu sind vom AG nach den Erfordernissen des Einzellfalles Angabe zu machen.
Kann die Lage vorhandener Leitungen, Kabeln, Kanäle oder dergleichen vom AG vor Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden, ist dies zu erkunden. Solche Massnahmen sind Besondere Leistungen nach VOB Teil C.
Im Bereich benachbarter baulicher Anlagen sind die Erdarbeiten unter Beachtung von DIN 4123 "Gebäudesicherung" durchzuführen.
Gefährden besondere Einflüsse , wie z. B. Aufschüttungen, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen (DIN 4124 "Baugruben und Gräben" Ziffern 4.2.3. und 4.2.4.) die Standsicherheit von unverbauten Baugruben- und Grabenwänden, so hat der AN die Standsicherheit besonders zu überprüfen. Hält der AN flachere Böschungen aus den vorgenannten Gründen für notwendig, so hat er dies gem. VOB/B § 4 Nr. 3 anzuzeigen und entsprechend den Erfordernissen auszuführen.
Bei verbauten Baugruben und Gräben hat der AN dafür zu sorgen, dass die Standsicherheit des Verbaues in jedem Bauzustand bis zum Erreichen der Sohle und während des gesamten Rückbaues gewährleistet ist (DIN 4124 "Baugruben und Gräben" Ziff. 4.3.8).
Der Verbau und seine Teile müssen vom AN während der Bauausführung überprüft werden (DIN 4124 "Baugruben und Gräben" Ziffer 4.3.9).
3. Vergütung:
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der technischen und konstruktiven Ausführung der anzubietenden Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn hierüber keine detaillierten Angaben im Leistungsverzeichnis gemacht sind.
4. ANHANG
Durch die Bauleitungstätigkeit des AG wird weder der Haftpflicht des AN für Unfälle und Schäden noch seine Verantwortlichkeit in irgend einer Weise eingeschränkt
Eine genaue Ortskenntnis ist Voraussetzung für die Erstellung des Angebotes. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er die Örtlichkeiten kennt. Nachforderungen infolge der Örtlichkeiten werden nicht anerkannt.
Sämtliche Arbeiten verstehen sich einschließlich Lieferung und Einbau bzw. Verarbeitung der erforderlichen Materialien in fix und fertiger Ausführung einschl. aller Nacharbeiten und Zulagen.
Alle Maßnahmen sind nur über die Positionen des Leistungsverzeichnisse abzurechnen.
Der öffentliche Verkehrsraum darf nur nach Zustimmung der Verkehrsbehörden in Anspruch genommen werden. Die Flächen sind zu schützen und bei Beschädigung wieder herzustellen.
Die im Bauschein geforderten Begehungen mit den Wirtschaftsbetrieben und dem Tiefbauamt ist vom AN durchzuführen.
Das Einholen von bau- und verkehrspolizeilichen Genehmigungen ist Sache des AN.
Maßnahmen, wie Absperrungen, Beschilderungen, Beleuchtungen, etc., sowie Maßnahmen, die durch die Verkehrsbehörde gefordert bzw. zur Durchführung der Baumaßnahmen erforderlich werden, sind im Einvernehmen durchzuführen. Eine Vergütung erfolgt nur durch die Position 1 (Baustelleneinrichtung)
Alle Öffnungen und gefährdeten Bauteile sind mit entsprechenden Absperrungen bzw. Abdeckungen gemäss den Unfall-Verhütungsvorschriften zu versehen.
Dieselben sind bis zur Beseitigung der gefährdeten Bauteile bzw. Einbau der endgültigen Geländer und Abdeckungen vor- und zu unterhalten.
Es sind Abbruchmethoden zu wählen, die das geringstmögliche Maß an Lärm- und Staubentwicklung verursachen. Geeignete Maßnahmen hat der AN zu treffen.
Das Abbrechen von Beton- bzw. Stahlbetonbauteilen ist nur durch sägen oder bohren gestattet, andernfalls muss die Genehmigung der Bauleitung eingeholt werden.
Vor Ausführungsbeginn ist der genaue Leistungsumfang mit der Bauleitung nochmals abzustimmen!
Einzelne Leistungen können auch zeitlich versetzt abgefragt werden.
Wenn bestimmte Leistungen nicht durch verschiedene Positionen in zu erwartende Einzelmengen gegliedert sind, können sie auch in kleineren oder grösseren Einzelmengen vorkommen.
Sämtliche Kosten für die Bearbeitung von evtl. Nachträgen sind bereits in die ursprüngliche Auftragskalkulation des Auftragnehmers eingefloßen und mit den Vertragspreisen abgegolten und können somit nicht gesondert geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer bestätigt, dass die Kalkulation des Angebots alle möglichen Nachtragsbearbeitungskosten berücksichtigt und diese in den Gesamtpreis des Bauvertrages integriert sind. Zu den möglichen Nachtragsbearbeitungskosten zählen insbesondere: die Erstellung der Nachtragskalkulation, die Erstellung des Nachtragsleistungsverzeichnisses, die Mengenermittlung sowie darüber hinausgehende sonstige interne Kosten der Nachtragsbearbeitung.Der Auftragnehmer verzichtet ausdrücklich darauf, zusätzliche Vergütungen für die Bearbeitung von Nachträgen zu verlangen, unabhängig davon, ob diese durch Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Bau-Solls erforderlich werden.
Rohbauarbeiten
Planmaterial, Unterlagen mit der Bitte um Beachtung bei der Kalkulation Folgende Unterlagen sind unbedingt zu beachten und bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
Planmaterial, Unterlagen mit der Bitte um Beachtung bei der Kalkulation
Bitte beachten Für das Baugebiet und die angrenzenden Grundstücksflächen wurde vom AG mit der Stadt Mainz ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die in beiliegendem städtebaulichen Vertrag aufgeführten Auflagen sind unbedingt vom AN zu beachten und bei der Bauausführung einzuhalten. Evtl. Mehrkosten für diesen Umstand sind in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Von Seiten AG wurde eine ökologische und dendrologische Fachbauleitung beauftragt, die dem AN gegenüber weisungsbefugt ist.
Evtl. notwendige Anmietung von zusätzlichen Flächen auf Grund der beschränkten Lager- und Zufahrtsmöglichkeiten sind in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Von Seiten AG ist der folgende Ablauf angedacht:
Beginn mit den Gebäuden F,G, H , dann C, D, E und abschließend A und B.
Von Seiten des AN ist der Ablauf auf seine Belange zu prüfen und in Absprache mit dem AG zu optimieren.
Bei den rohbauseitig fertiggestellten Gebäuden wird dann unmittelbar im Anschluß mit dem bauseits beauftragten Ausbau begonnen. Mit Baufortschritt wird die Anzahl der Gewerke zunehmen. Einschränkungen bei den Abläufen und Lagermöglichkeiten sind unausweislich.
Diese Umstände sind bei der Kalkulation unbedingt zu beachten. Evtl. Mehraufwendungen sind in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Bitte beachten
Beton- und Stahlbetonarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
9 Beton- und Stahlbetonarbeiten
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Beton- und Stahlbetonarbeiten
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung Anmerkung:
Das Anlegen und Herstellen von Öffnungen, Nischen, Schlitzen, Türen und Fenstern ist in die Einheitspreise einzurechnen. Bei der Mengenermittlung werden die Öffnungen gem. VOB abgerechnet, alle Durchbrüche übermessen. Die Anzahl und die Größe der Öffnungen sind aus den Ausführungszeichnungen ersichtlich. Die Höhe wird von OK -Decke bzw. OK-Fundament bis UK-Decke genommen.
Freie Wandenden sind in die jeweiligen Schalungspositionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Wenn Wandlängen > dem 4-fachen der Wanddicke sind werden sie als Wandflächen abgrechnet.
Sind die Längen < dem 4-fachen erfolgt die Abrechnung der Fläche als Stütze
Die für die Fertigteile notwendige Bewehrung ist in den jeweiligen EP mit einzurechnen
Diese Umstände sind zu berücksichtigen und in die enstsprechenden Einheitspreise mit einzurechenen und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung
Betonfertigteile Betonfertigteile
Betonfertigteile
9. 8 Betonfertigteile
9. 8
Betonfertigteile
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