WDVS
AMS-Magdeburg
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Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Das Mehrfamilienhaus wird im KFW 55-Standard, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m. Die notwendige Anzahl der Wohnungen wird gemäß BbgBO und den Planungsgrundlagen als barrierefrei konzipiert. Das Erdgeschoss umfasst einen gemeinsamen Eingangsbereich, von außen zugängliche Technikräume, einen Fahrradabstellraum und 7 Wohneinheiten mit eigener Terrasse und Zugang zum Garten. Die vertikale Erschließung erfolgt barrierefrei mit Aufzug. Die Obergeschosse umfassen jeweils 8 Wohneinheiten, von denen jeweils 2-3 Wohneinheiten barrierefrei ausgebildet werden. Die Wohneinheiten bestehen aus je 2-4 Zimmern mit offenem Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche und eigenem Balkon, Badezimmer und Abstellraum. a) Angaben zum Vorhaben Adresse: Am Sternsee, Roggengrund 18-20, 39130 Magdeburg b) Gebäudedaten: Gebäudeart: Mehrfamilienhaus Anzahl der Geschosse: 5 Geschoßhöhe: ca. 2,90 - 3,20 m Lichte Raumhöhe: ca. 2,50 - 2,80 m (ab OKFFB) Gebäudehöhe: ca. 15,30 m Wohneinheiten: 39 Stk Gewerbeeinheit: - c) Erschließung und Baustelleneinrichtung: Privatgrundstück und öffentliches Straßenland. Auf dem Grundstück kann Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für die Baustelleneinrichtung stehen geringe Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu besprechen. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des AN. Zufahrt: Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße Roggengrund. Baumedien: Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten. Baustelleneinrichtungsplan: Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Vortext Allgemein 1. VOB/B Regelung: Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten : die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zusätzliche  Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautageberichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 2. SiGeKo: An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. 3. Abrechnung und Vergütung: Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich: a) Vollständiger Name und Anschrift des AN b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschluss- oder Schlussrechnung d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes e) Angabe des Gewerkes f) Vollständige Auftrags- und Projektnummer g) Steuernummer h) Leistungszeitraum Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen. Die Rechnungen sind ausschließlich per E-Mail an Auftraggeber zu stellen. rechnung@maxar-ag.com Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen. Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. 4. Umlagekosten: Gemäß AGB vom AG 5. Sonstiges: 1x Woche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend. Vertreter des AN: Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wird die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten. 6. Termine: Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag 7. Dokumentation: Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich: - Fachunternehmererklärung - Bautagesberichte - Gewährsbescheinigung - Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.) - bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien - Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen - Entsorgungsnachweise - Prüfprotokolle - Messprotokolle - alle Unterlagen sind 1-fach in Papierform und 1 x - auf CD bzw. Datenstick zu übergeben 8. Abnahmen: Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. 9. Bauart Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind Planzeichnungen, die Baugenehmigung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Vortext Allgemein
Vorbemerkung Fassade VORBEMERKUNG AUSSENPUTZ / FASSADE GEM. DIN 18345 UND DIN 55699 Diese Leistungsbeschreibungen liegen die DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, die Technischen Richtlinien für Malerund Lackierarbeiten gem DIN 18363, die Praxismerkblätter und Vorschriften des Farbenherstellers zugrunde. 55699Die Fassaden der Gebäude werden gemäß den Erfordernissen des Energieausweises und dem Brandenburger Baurecht mit einem Vollwärmeschutz und notwendiger Brandriegel versehen:Das Wärmedämmverbundsystem soll, sofern gem. EnEVNachweis bzw. Energiebedarfsberechnung für KfW 55 keine anderen Forderungen gestellt werden, wie folgt ausgeführt werden: Die Außenwände erhalten ein Fassadenwärmeverbundsystem bestehend aus einer Polystyrol- oder Mineralwolle- Fassadendämmplatte, Ausführung gem. Brandschutz, Wärmeleitfähigkeitsgruppe und Stärke gemäß Wärmeberechnung Die Fassade erhält vom Erdgeschoss bis zum Giebel eine Armierungsschicht mit Armierungsgewebe und einer Schlussbeschichtung aus einem mind. 2 mm starken Putz mit Kratzstruktur und einem Egalisierungsanstrich. Sämtliche Anarbeitungen werden schlagregendicht ausgeführt. Die Gerüstankerbohrungen werden funktionserhaltend regendicht verschlossen Im Bereich der Hauseingänge erhalten die Fassaden eine Beleuchtung gem. Beleuchtungskonzept des Architekten. Fassadendämmplatten: Fassadendämmplatten aus expandiertem Polystyrolpartikelschaum EPS DIN EN 13163,schwerentflammbar B1, Kantenausbildung stumpf, Dämmplattendicke gem. Energiebedarfsnachweis. Verklebung mit mineralischen Werktrockenmörtel und Verdübelung nach Herstellervorschrift. Die Wärmedämmung der Brandüberschlagsflächen wird mit mineralischer Dämmung als Außenwand-Dämmsystem nach Herstellervorschrift ausgeführt. Die Übergänge zwischen der mineralischen Dämmung und den Fassadendämmplatten aus PS-Hartschaum sind fachgerecht auszuführen. Armierungsschicht: Die Armierungsschicht wird aus mineralischem Trockenmörtel und Armierungsgewebe ganzflächig in einer Stärke von d = ca. 3-4 mm hergestellt einschl. einer Diagonalbewehrung an den Öffnungsecken und sonstigen Kanten nach Herstellervorschrift. Putzgrund: Der Putzgrund wird über einen Grundanstrich und eine Haftbrücke für Strukturbeschichtung abgetönt inAnnäherung an den Putzfarbton hergestellt. Oberputz: Der Oberputz wird als mineralischer Dünnschichtputz (Struktur: Kratzputz) mit einer Körnung von ca. 2 mm hergestellt. Der Farbton ist hell- bis mittelgetönt nach Freigabe des AGs.Die vorbeschriebenen Fassadenflächen werden mit einer Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Siliconharz-Emulsionsfarbe, algizid und fungizid eingestellt, wasserverdünnbar, matt deckend, beschichtet. Farbton: nach Freigabe des AGs. Außenwärmedämmsystem im Sockelbereich: WDVS-System gemäß EnEV Ausführung wie folgt: Perimeterdämmung gedübelt gemäß DIN 18195-4 ab 300mm über OKG. Es werden Aluminiumsohlbänke außen montiert. Es ist bei der Ausführung darauf zu achten, dass ein ebenmäßiges Erscheinungsbild der Fassade entsteht ohne Schattenwurf im Streiflichtbereichen. Sämtliche Anarbeitungen sind schlagregendicht auszuführen. Die Verschließungen der Gerüstanker sind ebenfalls in farblich passend zu verkleiden. Über die verwendeten Systeme ist eine aktuelle und vom Hersteller ausgestellte und bestätigte Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Vorbemerkung Fassade
ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEME DIN 183451 1. Sämtliche Materialien müssen miteinander unbedenklich verarbeitbar und verträglich sein (elektrolytische Spannungsreihe, Bitumen - Korrosion etc). Dies ist besonders bei der Verwendung Gipsputzen zu beachten. 2 Für die verwendeten Begriffe bei Tönungen gelten:- leicht oder hell getönt: Weißpigment, geringe Buntpigmentzusätze- mittelgetönt: Weißpigment und Buntpigment ohne Sättigung- vollgetönt: Weißpigment höchster Sättigung mit überwiegend Buntpigment 3. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren: a) das Schützen gegen Verschmutzung aller bereits eingebauten Teile, wie Dachflächen, Geländer, Beschläge, Stahlkonstruktionen, Fenster, Türen, Tore, Verglasungen, Verblechungen. Die Behebung von Beschädigungen durch Staub oder Kalkspritzer geht zu Lasten des AN. b) das kostenlose Ansetzen von 3 Putzproben in zur Beurteilung ausreichender Größe. c) das Kennzeichnen überputzter Einbauten in der Wand wie Dübeln, Dübelsteinen, Ankerblechen, etc. für die nachfolgenden Gewerke.
ZTV
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN. Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren. Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume. Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten. Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Straßenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park- verbotsund Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig beräumen.
01.__.0001
Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
L
1.00
psch
01.__.0002 Bauschuttentsorgung Bauschuttentsorgung Entsorgung vom anfallenden Restmaterial für die komplette Dauer der Arbeiten. Position beinhaltet sämtliche mit der Entsorgung verbundene Leistungen wie das tägliche Beräumen der Baustelle und Transportieren von Bauschutt bis in den dazu vorgesehenen Container, Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten. Sämtliche Unterlagen für die fachgerechte Entsorgung sind dem AG vorzulegen.
01.__.0002
Bauschuttentsorgung
L
1.00
psch
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.__.0001 Haftzugprüfung, Untergrund prüfen Haftzugprüfung, Untergrund prüfen Objektspezifische Prüfung der Haftzugfestigkeit. gemäß DIN 18555, Teil 6, an vorbereitetem Untergrund. Untergrund prüfen,ob dieser fest, fett- und staubfrei ist und eine ausreichende Tragfähigkeit für den Einsatz von Dübeln aufweist. Die dauerhafte Verträglichkeit der Fassadenoberfläche mit dem aufzutragenden Materialien (Klebemörtel) ist zu gewährleisten. Ergebnisse protokollieren. Die Prüfflächen sind entsprechend dem realen Oberflächenzustand am Objekt, in allen Höhenbereichen und an allen Gebäudeseiten, zu wählen.
02.__.0001
Haftzugprüfung, Untergrund prüfen
O
1,300.00
02.__.0002 Windlastberechnung und Dübelkalkulation Windlastberechnung und Dübelkalkulation Ermittlung der Einwirkungen aus Windlasten durch Erstellung eines prüffähigen statischen Nachweises nach der gültigen DIN 1055-4. Es ist die entsprechende Windlastzone zu beachten. Die berechneten Flächen sind nach Lage am Gebäude und Ihrer Einflussgröße so darzustellen, dass die ebenfalls zu erbringende Dübelkalkulation für die Gesamtfassade ermöglicht wird. in der Pos ist auch eine Prüfung der Dübelauszugswerte nach den geltenden Herstellervorschriften durchzuführen. Die Prüfungen sind entsprechend dem realen Oberflächenzustand am Objekt in allen Höhenlagen und an allen Gebäudeseiten zu wählen. Eine Prüfung besteht aus mindestens 5 Haftzugversuchen. Das Prüfergebnis ist zu protokollieren Übergabe der Windlastberechnung, der Dübelberechnung und im Anschluss der Prüfung in 2-facher Ausführung und Digital an den Bauherrn.
02.__.0002
Windlastberechnung und Dübelkalkulation
O
L
1.00
psch
03 WDVS
03
WDVS
03.__.0001 Sockelausbildung Sockelausbildung Aufbau von dem Sockelbereich in folgenden Schritten, (sh. Detail WDVS Sockel, Leistung ab UK Fundamente): 1. Bitumenabdichtung bis 30 cm über Geländeroberkante Produkt: StoMurisol BD 2K Abdichtung gegen Bodenfeuchte und mäßigdrückendes Wasser aus einer gummigranulatgefüllten PMBC herstellen. Druckfestigkeit > 0,6 N/mm²,radondicht. Mindesttrockenschichtdicke > 3 mm mäßige Einwirkung von drückendem Wasser < 3 m Eintauchtiefe (W4-E) 2. Anbringung der Perimeterdämmung Ausbildung und Dicke gemäß Detail WDVS Sockel RF: Sto-Perimeterplatte XPS 3. Anbringung der Schutzschicht / Noppenbahn Ausbildung gemäß Detail WDVS Sockel 4. Anbringen der Sto-Sockelplatte. Vollflächige Verklebung mit StoLevel SW plus bis 30 cm über der Geländeroberkante, bzw. 50 cm unter der späteren Geländeroberkante auszuführen RF: Sto-Sockelplatte, 16 cm, 100x50 cm 5. Armieren vom Sockelbereich, dicke = 7 mm Vollflächige Armierung mit zementfreier gebrauchsfertiger Klebe-/Armierungsmasse und alkalibeständiges Glasfasergewebe auf Wärmedämmung. Armierungsmasse volldeckend auftragen. Armierungsgewebe eindrücken und planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen. RF: StoLevell SW plus, Sto-Glasfasergewebe F 110 cm 6. Anbringen von Oberputz, gefilzt Aufziehen und sauber Filzen einer schlagregenfesten und wasserdampfdurchlässigen Schlussbeschichtung mit organisch gebundenem Putz nach DIN 18 558, als zementfreier filzbarer Feinputz. RF: StoLevell SW plus 7. Farbbeschichtung vom Sockelbereich Auftragen als Zwischen- und Schlussbeschichtung Anbringen von Schutzschicht an das System RF: StoColor Silco getönt Angebotenes System:
03.__.0001
Sockelausbildung
60.00
0.00
03.__.0002 Hauptfassadenfläche, EPS, WLG 035, Schwerentflammbar Hauptfassadenfläche, EPS, WLG 035, Schwerentflammbar Aufbau von Hauptfassade in folgenden Schritten: 1. Abkleben von Fenstern, Türen und ähn. Das notwendige Material ist vom AN zu liefern, einzubauen und im Anschluss zu Entsorgen 2. Grundieren von Fassadenfläche auftragen einer wässrigen Universalgrundierung auf Acrylatbasis, transparent, für nachfolgende Beschichtungen. Grundierung darf keinen Film bilden. RF: StoPrim Plex 3. Anbringen von Dämmplatten Wärmedämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum nach den Richtlinien des Fachverbandes WärmedämmVerbundsysteme und der Sto SE & Co. KGaA entsprechend, mit einem mineralischen Klebemörtel auf Kalk-Zementbasis kleben. Der Zuschnitt für die Dachschrägen ist in die Pos. einzukalkulieren. Anschluss an Dach mit Fugendichtband, wird in ges. Position abgerechnet (sh. Detail GEN-0305) RF: Sto-Dämmplatte Top35, 16 cm, WLG 035, 100x50 cm, StoLevell Duo 4. Armierung von der Fassadenfläche Vollflächige Armierung mit zementfreier Armierungsmasse und alkalibeständiges Glasfasergewebe auf Wärmedämmung. Armierungsmasse volldeckend auftragen. Armierungsgewebe eindrücken und planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen. Vor der vollflächigen Armierung ist ein herstellen des Kantenschutzes mit Eckwinkeln aus KS- Eckschutzschiene mit Glasfasergewebe auszuführen. Dieses ist in die Pos einzukalkulieren. Eine Diagonalarmierung an Ecken v. Öffnungen ist aufzutragen, dim. Min 20x40 cm, als zusätzliche Verstärkung unter der normalen Armierung anbringen (sh. GEN-0400) . RF: StoLevell Duo, Sto-Glasfasergewebe F 110 cm, StoGewebewinkel Standard 11/13 250 cm 5. Anbringen von Putzgrund auftragen einerGrundierung mit gutem Füll-und Deckvermögen undUntergrundSaugfähigkeitsregulierungsowie zur Verbesserung derVerarbeitungseigenschaften RF: Sto-Putzgrund getönt 6. Anbringen von Obeputz, K 2,0 Auftragen und Strukturieren eines, witterungsbeständigen Siliconharz-Oberputzes mit verkapselter Filmkonservierung. Farbe: Nach wahl des AG, Weiß-Dunkelweiß RF: StoSilco K 2,0 hell getönt (Hellbezugswert 70 - 100) 7. Schließen der Löcher von der Gerüstverankerung gemäß ausgeführtem System - Das Anarbeiten an die Fensterbänke ist in die Pos. einzukalkulieren - Fensterbänke werden bauseits geliefert und montiert Angebotenes System:
03.__.0002
Hauptfassadenfläche, EPS, WLG 035, Schwerentflammbar
1,150.00
0.00
03.__.0003 Zulage Brandriegel Horizontal Zulage Brandriegel Horizontal Horizontal umlaufender Brandriegel aus nichtbrennbaren Mineralwolle-Platten vollflächig mit Klebemörtel verkleben und verdübeln. Max. Abstand zum Fenstersturz max 500 mm, Höhe 200 mm, über Sockelbereich, Erdgeschoss und unter dem Flachdach. Weiterer Aufbau Gemäß Pos 03.__.0002. Ausführen von Brandriegeln gemäß Praxismerkblatt: Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoffen WLG: 035, 16 cm Angebotenes System:
03.__.0003
Zulage Brandriegel Horizontal
345.00
m
03.__.0004 Zulage Brandriegel Vertikal Zulage Brandriegel Vertikal Vertikaler Brandriegel aus nichtbrennbaren Mineralwolle-Platten vollflächig mit Klebemörtel verkleben und verdübeln. Breite: ca. 120,00 cm Die Fuge hinter der Dehnfugenausbildung ist mit Mineralwolle zu verfüllen. Dehnfugenprofil in ges. Position. Ausführen von Brandriegeln gemäß Praxismerkblatt: Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoffen WLG 035, d=16 cm Ort: Brandwand Ang. System:
03.__.0004
Zulage Brandriegel Vertikal
32.00
m
0.00
03.__.0005 Zulage für Anbringen von Dämmung an Rollladenkästen Zulage für Anbringen von Dämmung an Rollladenkästen Anbringen der Dämmstoffe an die PVC Rollladenkästen mit geeignetem Klebe- und Armierungsmörtel, Ausführung gemäß Detail (sh. Detail GEN-0620), inkl. aller Zuschnitte und Trägerplatte. Rollkastenhöhe: ca. 25 cm Überlappung auf Hauptfassade: ≥ 10 cm
03.__.0005
Zulage für Anbringen von Dämmung an Rollladenkästen
100.00
0.00
03.__.0006 Gerüst für Höhen über 3,50 m Gerüst für Höhen über 3,50 m Lieferung und Aufbau von Gerüst entsprechend den Sicherheitsbestimmungen der Bauberufsgenossenschaft für die Dauer der Ausführung der eigenen Arbeiten, einschl. mehrmaligem Auf-, Um- und Abbau auf dem Bauvorhaben. Mit dem Preis sind alle Häuser abgegolten.
03.__.0006
Gerüst für Höhen über 3,50 m
O
L
1.00
psch
04 Detailausbildung
04
Detailausbildung
04.__.0001 Laibungen von Öffnungen und Ecken Laibungen von Öffnungen und Ecken Ausführung der Laibungsarbeiten mit gleichem Aufbau wie in den Hauptfassadenpositionen. Armieren, Putz aufbringen, inkl. Gewebewinkel (sh. Detail GEN-0440).
04.__.0001
Laibungen von Öffnungen und Ecken
1,500.00
m
0.00
04.__.0002 Anputzleisten Fenster, Türen- und Rollladen Anputzleisten Fenster, Türen- und Rollladen Anputzleiste als Anschluss bei Fenster-, Tür- und sonstigen Bauteilen anbringen und nach Herstellervorschriften einarbeiten, bzw. Ausbilden einer wind- und schlagregendichten, bewegungsfähigen Systemanschlussfuge. Ort: Fenster, Außentüren RF: Sto-Anputzleiste Supra KR RF Rollladenkasten: Sto-Anputzleiste Expert Pro Gewähltes Produkt: Gewähltes Produkt Rollladen:
04.__.0002
Anputzleisten Fenster, Türen- und Rollladen
1,435.00
m
0.00
04.__.0003 Fugendichtband, 3-9 mm Fugendichtband, 3-9 mm Schlagregendichtes Abdichten der Anschlussfugen mit langsam expandierendem Fugendichtband aus vollimprägniertem Weichschaumstoff, schlagregendicht nach DIN 18542 BG1 Fugendichtband an der Fugenflanke vorkleben. Dämmplatten press gegenstoßen. Armierungsschicht bis zum Fugenrand führen. Fugendichtband mit Schlussbeschichtung überdecken. Kellenschnitt herstellen. RF: Sto-Fugendichtband Lento 15/3-9 Ort: Anschlüsse an Dach, Balkon, Anschlüsse an Fenster- und Balkontürbänke Gewähltes Produkt:
04.__.0003
Fugendichtband, 3-9 mm
1,435.00
m
0.00
04.__.0004 Dehnfugenprofil Dehnfugenprofil Dehnfugenprofil und Abdeckprofil einbauen (sh. Detail GEN-0800). Herstellen gemäß Herstellervorschriften einer schlagregendichten Fugendichtung für Gebäudedehnfugen mit Dehnfugenprofil, bestehend aus zwei Kunststoffeckschutzschienen, Glasfasergewebe und Überbrückungsfolie RF: Sto-Dehnfugenprofil E250 cm, Sto-DehnfugenAbdeckprofil E250 cm Ort: Brandwand Gewähltes Produkt:
04.__.0004
Dehnfugenprofil
65.00
m
0.00
04.__.0005 Anarbeitung an Rohdurchführungen bis Ø100 Anarbeitung an Rohdurchführungen bis Ø100 Zulage Anarbeitung an Rohrdurchführungen durch das gesamte WDVS - System
04.__.0005
Anarbeitung an Rohdurchführungen bis Ø100
20.00
St
04.__.0006 Bossenprofil Bossenprofil Aluminium weiß, 20 mm Putzdicke Einbauen eines Bossenprofils aus Aluminium mit weißer Grundbeschichtung, Putzdicke 20 mm Siehe Detail WDVS Putzbereich, Bossierung Inkl. Bossengewebe, passend zum Produkt des WDVS. Ort: horizontal entlang der Fassade auf Höhe der UK Fenster RF: Bossenprofil Protektor Nr. 9295 Gewähltes Produkt:
04.__.0006
Bossenprofil
230.00
m
0.00
04.__.0007 Putzabschlussprofil Putzabschlussprofil Einbauen eines Putzabschlussprofils, als gelochte Kunststoffleiste mit Putzanschlag und Glasfasergewebestreifen. Ort: Übergang von EG zum Sockel RF: Sto-Putzabschlussprofil 6 mm, 240 cm Gewähltes Produkt:
04.__.0007
Putzabschlussprofil
O
130.00
m
0.00
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Vortext Stunden Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der Stunden
Vortext Stunden
06.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
06.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
Std
06.__.0002 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
06.__.0002
Stundensatz Helfer
O
1.00
Std