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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Das Mehrfamilienhaus wird im KFW 55-Standard, ohne
Unterkellerung, in massiver
Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in
den Aufenthaltsräumen beträgt
mindestens 2,50 m.
Die notwendige Anzahl der Wohnungen wird gemäß BbgBO
und de Planungsgrundlagen
als barrierefrei konzipiert.
Das Erdgeschoss umfasst einen gemeinsamen
Eingangsbereich, von außen zugängliche
Technikräume, einen Fahrradabstellraum und 7
Wohneinheiten mit eigener Terrasse und
Zugang zum Garten.
Die vertikale Erschließung erfolgt barrierefrei mit
Aufzug.
Die Obergeschosse umfassen jeweils 8 Wohneinheiten,
von denen jeweils 2-3
Wohneinheiten barrierefrei ausgebildet werden.
Die Wohneinheiten bestehen aus je 2-4 Zimmern mit
offenem Wohn- und Essbereich mit
integrierter Küche und eigenem Balkon, Badezimmer und
Abstellraum.
a) Angaben zum Vorhaben
Adresse: Am Sternsee, Roggengrund 18-20, 39130
Magdeburg
b) Gebäudedaten:
Gebäudeart: Mehrfamilienhaus
Anzahl der Geschosse: 5
Geschoßhöhe: ca. 2,90 - 3,20 m
Lichte Raumhöhe: ca. 2,50 - 2,80 m (ab OKFFB)
Gebäudehöhe: ca. 15,30 m
Wohneinheiten: 39 Stk
Gewerbeeinheit: -
c) Erschließung und Baustelleneinrichtung:
Privatgrundstück und öffentliches Straßenland
Auf dem Grundstück kann Raum für die Materiallagerung
und Personalunterkunft zur
Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf
seine Kosten für Personal- und
Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders
vereinbart. Kosten hierfür sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Baustelleneinrichtung stehen geringe Flächen
auf dem Grundstück des AG zur
Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu
besprechen.
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen
(verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die
notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden
zu beantragen und für die
entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu
sorgen. Die Kosten für die
Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der
Auftragnehmer, wenn nicht anders
vereinbart.
Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor
Beginn der Arbeiten bzw.
Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten
und durch gegenseitige Unterschrift zu
fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur
ordnungsgemäßen Herstellung des
Ursprungszustandes zu Lasten des AN.
Zufart:
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße
Roggengrund.
Baumedien:
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG
zur Verfügung gestellt. Die
Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat
eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen.
Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und
vorgehalten.
Baustelleneinrichtungsplan:
Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des
vom AN zu erstellenden
Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen
Bauleitung abzustimmen, das gilt
gleichermaßen für die Materialanlieferungen,
Materiallagerplätze u.a.
Baustellenbewegungen.
Das Mehrfamilienhaus wird im KFW 55-Standard, ohne
1. VOB/B Regelung:
Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen
Bestimmungen sowie den Technischen
Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden
Herstellerrichtlinien sowie den neuesten
DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor
Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den
Gegebenheiten an der Baustelle informieren.
Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten :
die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes
einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.)
und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen
(Werkplanungen) als abgeschlossenes
Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der
Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich
deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material
und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Zusätzliche Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger
Genehmigung durch den Bauherrn oder
Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die
Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und
Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung.
Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung
vorzulegen.
2. SiGeKo:
An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die
Baustellensicherung während der Dauer seiner
Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen
Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im
SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der
Unternehmer selbst verantwortlich. Die
Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN.
Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder
beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und
unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die
Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften sowie
Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem
AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der
Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle
sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte
Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu
liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu
beseitigen.
Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle
eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der
Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen
technischen Aufsichtsbeamten einer
Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes
zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch
die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für
notwendige Um- und Abänderungen sowie die
Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des
AN.
Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere
Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser
werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten
Bauzeit ist für eine ausreichende
Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste
erstellt und benutzt werden, die der
einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften
entsprechen bzw. allgemein behördlich
zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise
gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen,
hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische
Berechnung bzw. die vollständige allgemein
behördliche Zulassung bereitzuhalten.
3. Abrechnung und Vergütung:
Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt
erforderlich:
a) Vollständiger Name und Anschrift des AN
b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN
c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder
Schlussrechnung
d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens
bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes
e) Angabe des Gewerkes
f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer
g) Steuernummer
h) Leistungszeitraum
Alle Zwischenrechnungen einschließlich der
Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei
sind
zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber
Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum
Nachweis von Art und Umfang der Leistungen
erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen
je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen.
Die Rechnungen sind ausschließlich per e-mail an
Auftraggeber zu stellen.
rechnung@maxar-ag.com
Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem
kompletten Aufmaß und aller Nachweise im
Original an Auftraggeber zu stellen.
Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung
ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der
örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen.
4. Umlagekosten:
Gemäß AGB vom AG
5. Sonstiges:
1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die
Teinahme des verantwortlichen Bauleiters ist
verpflichtend.
Vertreter des AN:
Der AN benennt einen uneingeschränkt
vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der
vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den
wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein
Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind
wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und
Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wir die Leistung
des AN durch einen namentlich zu
benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle
anwesend ist, geleitet und überwacht. Den
Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge
zu leisten.
6. Termine:
Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag
7. Dokumentation:
Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür
werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen
erforderlich:
- Fachunternehmererklärung
- Bautagesberichte
- Gewährsbescheinigung
- Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter,
Lieferscheine etc.)
- bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter
Produkte/Materialien
- Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den
bauaufsichtlichen Zulassungen
- Entsorgungsnachweise
- Prüfprotokolle
- Messprotokolle
- alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x
- auf CD bzw. Datenstick zu übergeben
8. Abnahmen:
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines
von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden
Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von
zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung
durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der
Vertragspartner die Vornahme der Abnahme
verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den
Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom
Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und §
12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist
festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die
Abnahme kann auch in Abwesenheit des
Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der
Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber
mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das
Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann
alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht
vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher
Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser
Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder
Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die
Fertigstellung mitzuteilen.
9. Bauart
Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind
Planzeichnungen, die Baugenehmigung und die
allgemein anerkannten Regeln der Technik.
1. VOB/B Regelung:
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN TROCKENBAUARBEITEN
DIN 18340
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus
ATV/DIN 18340 - Trockenbauarbeiten. Ergänzend gilt die
ATV DIN 18299 "Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1
bis 5. Bei Wiedersprüchen gehen die
Regelungen der ATV DIN 18340 vor.
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:
Stoffe, Bauteile
DIN 18177 Werk,äßig im Nassverfahren hergestellte
Mineralplatten
DIN 18180 Gipsplatten - Arten Anforderungen
DIN 18184 Gipsplatten-Verbundelemente mit
Polystyroloder Polyurethan-Hartschaum als
Dämmstoff
DIN EN 438 (alle Teile) Dekortive
HochdruckSchichtpressstoffplatten
DIN EN 520 - Gipspplatten - Begriffe, Anforderungen
und Prüfverfahren
DIN EN 12467 Faserzement-Tafeln
DIN EN 13963 Materialienm für das Verspachteln von
Gipsplattenfugen
DIN EN 14190 Gipsplattenprodukte aus der
Weiterverarbeitung
DIN EN 14496 Kleber auf Gipsbasis für Verbundplatten
DIN EN 15283-1 Faserverstärkte Gipsplatten - Teil 1
DIN EN 15283-2 Faserverstärkte Gipsplatten -Teil 2
DIN 4103-4 Nichtraggende innere Wände -
Unterkonstrukruktion in Holzbauart
DIN 18168-2 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und
Unterdecken - Teil 2
DIN 18182-1 Zubehör für die Verarbeitung von
Gipsplöatten
DIN EN 13964 Unterdecken - Anforederung und
Prüfverfahren
DIN EN 14195 Metallprofile für Unterkonstruktion
DIN 4108-10 Wärmeschutz- und Energie-Einsparung
DIN EN 12431 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen
DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude Polystyrol EPS
DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude
Polystyrolschaum XPS
DIN EN 13168 Wärmedämmstoffe für Gebäude Holzwolle (WW)
DIN EN 13950 Gips-Verbundplatten
DIN 18182-2 Zubehör für die Verarbeitung von
Gipsplatten
DIN EN 14566 Mechanische Befestigungselemente
DIN 4102 (alle Teile) Brandverhalten von Baustoffen
und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
Verspachtelungen gemäß DIN 18180 in Verbindung mit
DIN 18181
Verspachtelungen von Gipsplatten gemäß Qualitatsstufen
Q1 bis Q4
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN TROCKENBAUARBEITEN
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit Nach Bedarf herstellen, während der
gesamten Bauzeit
vorhalten und nach
Beendigung der Arbeiten wieder
entfernen.
Einzukalkulieren ist die Bereitstellung
und Lieferung aller
erforderlichen Geräte,
Kleingeräte, Werkzeuge,
Rollrüstungen, Kabel und
Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller
Art und Zubehör wie Meißel,
Schweißgeräte,
Trennscheiben etc. sowie deren Vor
und Unterhaltung und
spätere Abfuhr für die Dauer der
Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden
ohne Leitungsführung, ab
vorhandener
Entnahmestelle, zur
Verwendungsstelle, für den
Auftragnehmer, zur Verfügung
gestellt. Baurüstungen, wenn nicht
gesondert
ausgeschrieben, werden bis auf eine
Höhe von 3,00 m nicht
gesondert vergütet und sind mit
einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes
oder Bauaufzuges zur
Verwendung kommen, so sind diese
Kosten ebenfalls in die
Baustelleneinrichtung mit
einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung ist nicht
vorgesehen.
Die Baustelle besitzt keine
Räumlichkeiten für
Aufenthaltsräume.
Umkleide- und Aufenthaltsräume sind
nach Bedarf
aufzustellen und zu warten.
Dazu gehört auch die Einholung von
Lagerungsgenehmigungen,
Strassenraumnutzungsgenehmigung
n und sämtliche
Gebühren, die Sicherung der
Baustelle mit Park- verbotsund
Warnschildern und ggf. die Vorhaltung
eines
Bauwagens. Für die Dauer der
Bauzeit pauschal, liefern,
aufstellen für die Dauer der Bauzeit
vorhalten und warten, und nach
Abschluss der Arbeiten
vollständig beräumen.
01.__. 1
Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
1.00
psch
01.__. 2 Bauschuttentsorgung Bauschuttentsorgung
Entsorgung vom anfallenden
Restmaterial für die komplette
Dauer der Arbeiten. Position
beinhaltet sämtliche mit der
Entsorgung verbundene Leistungen
wie das tägliche
Beräumen der Baustelle und
Transportieren von Bauschutt
bis in den dazu vorgesehenen
Container, Laden,
Transportieren, Vorhaltung von
abgedeckelten Containern,
Andienung, Einhaltung sämtlicher
Formalitäten. Sämtliche
Unterlagen für die fachgerechte
Entsorgung sind dem AG
vorzulegen.
01.__. 2
Bauschuttentsorgung
1.00
psch
02 Trockenbauarbeiten
02
Trockenbauarbeiten
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Decken
02.02
Decken
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am
Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und
Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht
berücksichtigt und sind in die Stundensätze
einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von
Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen
(einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie
Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht
vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese
Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet
sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der
Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der
Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche
vorgelegt werden. Die folgenden
Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der
Stunden
Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am
03.__. 1 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den
Positionen erfaßt sind
und gegen Nachweis zur Ausführung
kommen:
Facharbeiter
Ausführung nur nach gesonderter
Anweisung durch die
Bauleitung.
03.__. 1
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
Std
03.__. 2 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den
Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung
kommen:
Helfer
Ausführung nur nach gesonderter
Anweisung durch die
Bauleitung.
03.__. 2
Stundensatz Helfer
O
1.00
Std
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