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LEISTUNGSVERZEICHNIS Estricharbeiten VOM 25.08.2025
ABGABETERMIN:29.09.2025
BAUBEGINN: ab Anfang 2026 (voraussichtlich Februar nach Abstimmung)
Neubau Einfamilienhaus AM2
Parkstr. 14C, 04821 Brandis-Polenz
Bauherren:
Andrea Werner und Martin Vierich
Ferdinand-Jost-Str. 5
04299 Leipzig
Architekten:
Juliane Löffler Architektur
Steinkopfstraße 4-6
61231 Bad Nauheim
Telefon:+49 (0)178 31 25 142
E-Mail:info@julianeloefflerarchitektur.de
Die Zuschlagsfrist läuft mit dem Ende der 43. KW 2025 ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Der Unterzeichnende erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche
Gesamtsumme von EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Worten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .(Euro)
auszuführen.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. , den . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bieter, Stempel und Unterschrift
LEISTUNGSVERZEICHNIS Estricharbeiten
Angaben zum Bauobjekt Bei der vorliegenden Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses in
Massivbauweise mit 1 Vollgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss mit 30° Satteldach.
Lage: Das Baugrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet in der Parkstraße 14C im Brandiser Stadtteil Polenz in einer Anliegerstraße.
Konstruktion: Gründung: entsprechend den Empfehlungen des beiliegenden geotechnischen Berichts des
BAUGRUNDBÜRO BARTHEL
Beratender Ingenieur IK Sachsen / VBI
Magdeborner Straße 9
D-04416 Markkleeberg
baugrundbuero-barthel@t-online.de
sowie nach vorliegender statischer Berechnung des Statikers Herrn Werner
Dipl.-Ing. Thomas Werner
Dr.-Löffler-Straße 13
06628 Naumburg OT Bad Kösen.
Bodenplatte: WD unter Platte gem. WSN, 30cm StB, Abdichtung (Schweißbahn),
Bodenaufbau EG: 9,5cm WD, Trittschall, Heizestrich, Massivholzdielen/Fliesen (ist noch abzustimmen)
OG: Decke 22cm Stb, 9,5cm WD Trittschall, Heizestrich, Belag gem. Abstimmung und Bemusterung
Satteldach: Zimmermannskonstruktion mit Zwischensparren- und Aufdachdämmung, innen
Abdichtung mit OSB und GK, Dacheindeckung mit Tonziegeln.
Fenster: 3-fach-verglast, Kunststoff-Fenster, Sonnenschutz Raffstores, Dachfenster mit innenliegendem Sonnenschutz
Haustechnik: WP
Angaben zum Bauobjekt
Angaben zur Baukonstruktion Das Einfamilienhaus wird in monolithischer Bauweise errichtet. Es besteht aus einem Vollgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss. Das Sparrendach wird mit Mineralwolle als Ziwischensparrendämmung und einer Holzfaserdämmplatte als Aufsparrendämmung gedämmt.
Angaben zur Baukonstruktion
Allgemeiner Umfang der auszuschreibenden Leistungen Die zeitliche Ausführung der Gesamt-Baumaßnahme beginnt im Oktober 2025 und sollte, soweit möglich bis zum Juli 2026 beendet sein. Folgende Gewerke werden voraussichtlich in die Gesamtabwicklung der Baumaßnahme eingebunden werden:
- Rohbauarbeiten
- Zimmerarbeiten
- Putz- und Malerarbeiten
- Dachdecker- und Klempnerarbeiten,
- Fensterarbeiten
- Innentüren
- Heizung, Lüftung und Sanitär
- Bodenbelagsarbeiten
- Fliesenarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur nach Rücksprache mit der Bauleitung, Beauftragung durch den Bauherrn und einen entsprechenden, von der Bauleitung gegengezeichneten Nachweis vergütet. Der Nachweis ist zeitnah spätestens am Folgetag zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen. Für diesen Fall werden folgende Stundensätze vereinbart:
Vorarbeiter:
€/h
Fachwerker:
.€/h
Helfer:.
.€/h
Die Unternehmer sind verpflichtet nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, eine Fachbauleitung zu stellen. Die übernommene Arbeiten sind ordnungsgemäß und entsprechend den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, ohne gegenseitige Gefährdung Dritter durchzuführen. Die Unternehmer haben für die ordnungsgemäße Einrichtung der Baustelle und die Einhaltung der Sicherheit und der Arbeitsschutzbestimmungen zu sorgen. Bei ungenügender Sachkunde und Erfahrung des Auftragnehmers ist dieser verpflichtet, eine geeignete Person als Fachbauleiter mit heranzuziehen. Die Fachbauleitung ist im Angebotspreis enthalten.
Als Fachbauleiter wird bestellt:
Allgemeiner Umfang der auszuschreibenden Leistungen
Angaben zur Baustelle Der AN hat folgende Punkte zu beachten und einzuhalten:
a) Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle durch die Abwicklung der Baumaßnahme verursachten Störungen der Nachbarn und Anlieger auf ein Minimum beschränkt bleiben.
b) Zugänge sind zu jeder Zeit freizuhalten. Eventuell. durch den Auftragnehmer verursachte Verschmutzungen der Straße, des Gehwegs und der Pflasterungen etc. sind umgehend zu beseitigen.
c) Die Arbeitszeiten sind wie folgt zu beschränken: Werktags zwischen 7:30 und 18:00 Uhr; ansonsten nach Absprache mit der Bauleitung des AG.
Angaben zur Baustelle
Baustellenordnung Der AN ist verpflichtet die Baustellenordnung einzuhalten. Diese umfasst folgende Punkte:
a) Auf der Baustelle vorhandene Gerüste, Geräte, Maschinen und ähnliches sind außerhalb der Arbeitszeiten zu sichern bzw. verschlossen zu halten.
b) Containerstellung und Inanspruchnahme von Lagerflächen darf nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung des AG erfolgen.
c) Mit den Versorgungsmedien Baustrom, Bauwasser und Bauheizung ist sparsam umzugehen.
d) Der Betrieb von Radios und anderen Beschallungsanlagen im Außenbereich ist untersagt.
Baustellenordnung
Gesundheits- und Brandschutz Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften oder sonst nach Lage der örtlichen Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im und um das Gebäude erforderlich sind.
Eventuelle Schneid-, Schweiß-, und Brennarbeiten sind der Bauleitung vor Ausführung anzeigepflichtig. Diese Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Erlaubnisscheines durchgeführt werden.
Bei der Durchführung thermischer Arbeiten sind die einschlägigen Bestimmungen zum Gesundheits- und Brandschutz strikt einzuhalten. Feuerlöscher sind vom AN in ausreichender Größe und Anzahl vor Ort bereitzuhalten. Thermische Arbeiten sind so zu planen, dass eine zeitlich ausreichende Nachkontrolle durch den AN erfolgen kann.
Für die gesamte Vertragsdauer ist vom AN ein Betriebsverbandskasten nach UVV und DIN als Erste-Hilfe-Koffer mit Basiseinheit nach DIN 13157 sowie Zusatzausstattung für Baustellen anzubringen und vorzuhalten.
Im Baustellenbereich sind Bauhelme zu tragen. Auf dem gesamten Baugelände gilt striktes Alkoholverbot.
Gesundheits- und Brandschutz
Vorgaben zum Planungsablauf und Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge:
1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt:
- Ausführungsplanung der Architekten im Maßstab 1:10 bis 1:50
Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN beim AG nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor.
2. die Besonderen Vertragsbedingungen
3. die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung.
4. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung.
Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen.
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Der Bieter erhält mit der Leistungsbeschreibung die Ausführungsplanung im Maßstab 1:50. Die Angaben in Planzeichnungen sind bindend und bei Ausführung der Baumaßnahme zu befolgen. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebots über die Örtlichkeiten zu informieren.
Vorgaben zum Planungsablauf und Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
Abrechnung Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die zur Abrechnung erforderliche Massenermittlung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines örtlichen Aufmaßes und gemäß VOB/C.
Die Bauherren behalten sich vor, einzelne Leistungen der Leistungsbeschreibung nicht auszuführen. Für entfallene oder nicht ausgeführte Leistungen besteht kein Vergütungsanspruch. Mehrungen und Minderungen berechtigen nicht zur Veränderung von Einheitspreisen.
Bei Abschlagsrechnungen erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 10% der freigegebenen Zahlungssumme. Dieser wird im Rahmen der Schlussrechnung ausgezahlt.
Es wird ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 5% der Rechnungssumme für 5 Jahre vereinbart. Dieser kann nach Abnahme der Arbeiten und Zahlung der Schlussrechnung durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt werden.
Abrechnung
Abnahme Für die Abnahme von Leistungen gelten grundsätzlich die Bestimmungen aus VOB/B - zur Abnahme müssen vom Auftragnehmer alle ggf. erforderlichen Abnahme- und Revisionsunterlagen, Protokolle, Bauteilnachweise und Berechnungsunterlagen, sowie behördliche Bescheinigungen für genehmigungspflichtige Anlagen vorgelegt werden.
Abnahme
Allgemeine technische Vertragsbedingungen Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben. Die aktuellen technischen Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen, die Gewerke betreffenden, Verbände werden als bekannt vorausgesetzt und sind für die Durchführung der Bauarbeiten zu befolgen. Sofern Produkte angegeben sind, sind diese gemäß den Herstellerangaben einzubauen.
Die verwandten Bauprodukte müssen den Anforderungen den §18-§28 der HBO 2018 entsprechen. Die technischen Produktdatenblätter sind der Bauleitung vor Beginn vorzulegen.
Es gilt insbesondere das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks, herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH) in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung und in allen Teilen - bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den DIN-Vorschriften.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
Der Estrich ist auf die bauseits verlegte Fußbodenheizung aufzubringen
Der Estrich ist auf die bauseits verlegte Fußbodenheizung aufzubringen
01.001 Heizestrich CT - C25 - F4 - S50 Heizestrich als schwimmender Zementestrich (CT) auf vorhandene Dämmung als Heizestrich, Heizrohrsystem, mit Leitelementen bauseits, Oberfläche planeben abgezogen, als Unterbau für im Dünnbett verlegte Fußboden- und Fliesenbeläge.
Druckfestigkeit : C 25
Biegezugfestigkeit : F 4
Estrichdicke : 60-65 mm
Heizrohrdurchmesser : ca. 15 mm
Überdeckung Heizelemente : 45-50 mm
01.001
Heizestrich CT - C25 - F4 - S50
30.50
m²
01.002 Calciumsulfat-Fließestrich,schwimm.,45mm Calciumsulfat-Fließestrich schwimmend auf vorhandene Dämmung als Heizestrich, Heizrohrsystem, mit Leitelementen bauseits, Oberfläche planeben abgezogen, als Unterbau für im Dünnbett verlegte Fußboden- und Fliesenbeläge. CA-C25-F4-S50. Mindestüberdeckung : 45 mm Druckfestigkeit : C 25
Biegezugfestigkeit : F 4
Angeb. Fabrikat :
01.002
Calciumsulfat-Fließestrich,schwimm.,45mm
114.50
m²
01.003 Bewegungsfugen vorsehen Bewegungsfugen bei Türöffnungen und gem. Erfordernis herstellen
8-10mm Fugenbreite
01.003
Bewegungsfugen vorsehen
10.00
m
01.004 Estrichmesspunkte liefern und einbauen Vor der Verlegung des Oberbodens muss die Belegereife (Restfeuchtegehalt) mittels CM-Messung gemessen und protokolliert werden. Lieferung und Einbau entsprechender Messpunkte.
01.004
Estrichmesspunkte liefern und einbauen
1.00
psch
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.001 Vorbereiten des Untergrundes Untergrund von groben Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen reinigen, sowie Betonüberstände und sonstige Unebenheiten entfernen und angefallenen Schmutz beseitigen
02.001
Vorbereiten des Untergrundes
145.00
m²
02.002 Ausgleichsdämmplatten 4cm Liefern und Verlegen von geeigneten Dämmplatten auf Rohboden inkl. beidseitiges Anarbeiten an die auf dem Untergrund verlegten Rohre, WLG 035
Dicke: 4cm
02.002
Ausgleichsdämmplatten 4cm
145.00
m²
02.003 Trittschalldämmung Steinwolle-Trittschall dämmplatte liefern und einbauen gemäß DIN EN 13162: MW-T6-DS(T+)-SDi-CP5, nichtbrennbar A1 nach DIN EN 13501-1 Schmelzpunkt nach DIN 4102-4: = 1000 °C Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK Kurzzeichen nach DIN V 4108-10: DES-sh Nutzlast nach DIN 18560-2 bis 3 kN/m² mit Eignungsnachweis durch Langzeittest für lotrechte Nutzlasten bis 5 kN/m² Dicke: 30 mm
02.003
Trittschalldämmung
145.00
m²
02.004 Trittschalldämmung Steinwolle-Trittschall dämmplatte liefern und einbauen gemäß DIN EN 13162: MW-T6-DS(T+)-SDi-CP5, nichtbrennbar A1 nach DIN EN 13501-1 Schmelzpunkt nach DIN 4102-4: = 1000 °C Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK Kurzzeichen nach DIN V 4108-10: DES-sh Nutzlast nach DIN 18560-2 bis 3 kN/m² mit Eignungsnachweis durch Langzeittest für lotrechte Nutzlasten bis 5 kN/m² Dicke: 40 mm
02.004
Trittschalldämmung
145.00
m²
02.005 Wärmedämmung EPS 035 - DES, sm Lieferung und Einbau von Dämmplatten EPS-DES, dg, sm 035, als Wärmedämmung Fußboden EG, Dicke = 80mm
02.005
Wärmedämmung EPS 035 - DES, sm
75.50
m²
02.006 Wärmedämmung EPS 035 - DES, sm Lieferung und Einbau von Dämmplatten EPS-DES, dg, sm 035, als Wärmedämmung Fußboden OG, Dicke: 40mm
02.006
Wärmedämmung EPS 035 - DES, sm
69.50
m²
02.007 Randdämmstreifen verlegen eines umlaufenden Randdämmstreifens aus PE Weichschaum mit überlappender Folie und Klebestreifen Mindest Dicke Randdämmstreifen: 10mm Ausbildung einer Folienwanne mit den am Boden befindlichen Heizungsplatten mit Klammerschussapparat oberen Randbereich der Dämmstreifen an Wand befestigen, so dass nach Fertigstellung des Estrichs die Klammern oberhalb des Fertigfußbodens liegen und keine Schallbrücken entstehen können. Ausdehnungsmöglichkeit des Estrichs von 5mm muss erfüllt sein
02.007
Randdämmstreifen
150.00
m