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Unit price EUR
Net total EUR
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Industriestraße 8, 84326, Falkenberg (nachfolgend AG
genannt)
2. Vertragsgrundlage
Maßgebend für die Vergabe sowie für Art und Umfang der
auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für
die ordnungsgemäße Abwicklung des
Auftrags sind in der angegebenen Reihenfolge:
2.1. das Auftragsschreiben des AG mit
Verhandlungsprotokoll, wenn ein Verhandlungsprotokoll
angefertigt wurde
2.2. diese Allgemeinen Vergabe- und
Auftragsbedingungen (AVAB),
2.3. das Leistungsverzeichnis/ Angebot, und die diesem
zugrunde liegenden Zeichnungen, Muster, Vorschriften
und Vorbemerkungen
2.4. die beigefügten Vertragsbedingungen des Bauherrn
einschl. der Baugenehmigungsunterlagen,
2.5. die VOB/C; VOB Teil C in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sonstige
einschlägige DIN-Vorschriften und
öffentlich-rechtliche Vorschriften, die
Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten
Fassung, wobei auch evtl. Änderungen während der
Vertragsdurchführung zu beachten sind.
2.6. Der AN versichert gegenüber dem AG, dass
ausländische Arbeitskräfte auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle seinerseits nur
dann zum
Einsatz kommen, wenn die dafür zu jedem Zeitpunkt der
Vertragsabwicklung auferlegten Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland beachtet und
eingehalten werden. Bei Verstoß des AN gegen die vor
oder während der Auftragsdurchführung gültigen oder
geänderten Gesetze stellt der AN den AG von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3. Vergabe
3.1. Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den
AG kostenlos und unverbindlich.
3.2. Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine
Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des
Angebots beim Auftraggeber. 3.3. Das
Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu
enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift,
Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen.
3.4. Nebenangebote für technische Verbesserungen oder
preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit
dem Hauptangebot gesondert
gekennzeichnet einzureichen.
3.5. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche
Leistung ist hinsichtlich Ausführung und
Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen
dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den
DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen
eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen
oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind
hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits
ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen.
3.6. Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot
zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege,
vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-,
Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der
Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien
hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend
zu informieren.
3.7. Der AG ist nicht verpflichtet, das
Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen
Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist
berechtigt, unter
den Anbietern nach seiner Wahl zu vergeben.
4. Vertragspreis
4.1. Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind
Festpreise.
4.2. Alle Preise einschließlich derer für
Stundenlohnarbeiten verstehen sich einschließlich
aller Gehalts- und Lohnnebenkosten.
5. Pauschalpreisvereinbarung
5.1. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt,
so erfolgt die Berechnung ohne Aufmaß der tatsächlich
ausgeführten Massen.
5.2. Der AN verpflichtet sich, vor Auftragsannahme die
Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis,
Baubeschreibung, Pläne etc.) auf ihre
Vollständigkeit zu prüfen und diese für seinen
Pauschalpreis als verbindlich anzuerkennen.
5.3. Kalkulationsirrtümer berechtigen nicht zu einer
Änderung des Pauschalpreises.
6. Umfang der Leistungen
6.1. Es gilt die VOB /B § 4
6.2. Abgegolten durch die vereinbarten Preise sind
Unterhalt und Schutz der begonnenen oder ausgeführten
Leistungen vor Beschädigungen,
Diebstahl, Witterungseinflüssen, insbesondere
Winterschäden und Grundwasser bis zum Zeitpunkt der
Abnahme, die sach- und fachgerechte Herstellung
von Bauteilen und Einbauteilen, die dem zeitlichen
Ablauf der Baustelle notwendige Stellung von
Beschäftigten, Geräten und Gerüsten, soweit diese für
die
eigenen Arbeiten notwendig sind, auch über 2 m hinaus,
und die Vorhaltung von Mannschafts- und
Materialunterkünften für die eigenen Mitarbeiter.
6.3. Für die Zuleitung bauseits vorhandener
Entnahmestellen zu den einzelnen Arbeitsstätten hat
der AN auf seine Kosten zu sorgen.
Verbrauchsmengen und Zwischenzählergebühren gehen zu
Lasten des AN.
6.4. Über Stromanschluss, Wasseranschluss, Telefon,
Sanitäranlagen, Krangebühren oder die Benutzung
sonstiger Einrichtungen wird mit dem AN ein
gesonderter Vertrag abgeschlossen, der seitens des AN
mit Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher
Unterschrift zu versehen ist, bzw. gilt eine
evtl. vereinbarte Regelung gemäß
Verhandlungsprotokoll. Bei der Nutzung von Bauwasser
und Strom hat ein verantwortungsvoller Umgang zu
erfolgen.
6.5. Inhalt dieses Vertrages sind die Leistungen und
die vereinbarten Preise für die Mitbenutzung von
Einrichtungen des AG während der gesamten
Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch den
Bauherrn, bzw. Fertigstellung der Arbeiten des AN auf
der vertragsgegenständlichen Baustelle.
6.6. Das Bauschild richtet sich nach Inhalt, Form und
Ausmaßen nach den Vorgaben des Bauherrn.
6.7. Vor Anbringung eines eigenen Bauschildes hat der
AN die Genehmigung des AG einzuholen.
6.8. In dem gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauch-
und Alkoholverbot
6.9. Bei der Entsorgung in die jeweiligen Container
ist auf eine fachgerechte und korrekte Trennung der
Abfallstoffe zu achten
6.10. Entstandene Schäden sind der Bau- und
Projektleitung unverzüglich zu melden
6.11. Der AN hat bis zur Abnahme seine Leistung vor
Beschädigung zu schützen
7. Mehr- oder Minderleistungen
7.1. Mehr- oder Minderkosten durch Änderung des
Bauentwurfs, Planungsänderungen oder angeordnete
7.2. Ausführungsänderungen des Bauherrn sind
unverzüglich nach Bekanntwerden durch den AN dem AG
anzuzeigen.
7.3. Eine evtl. stattzufindende Vergütung auf der
Grundlage für die Preisermittlung der vertraglich
vereinbarten Leistung (Basis ist die Kalkulation des
AN) unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Mehr-
oder Minderkosten findet im Zuge einer Vereinbarung
statt.
8. Ausführungsunterlagen
8.1. Sämtliche zur Auftragsdurchführung notwendigen
Unterlagen werden dem AN vom AG in einfacher
Ausfertigung zur Verfügung gestellt.
8.2. Gewünschte Mehrfachausfertigungen werden dem AN
berechnet.
8.3. Notwendige Details oder Ergänzungen, die der AN
zu liefern hat, sind dem AG rechtzeitig zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen.
8.4. Der AN hat die ihm für die Ausführung übergebenen
Unterlagen nach Erhalt in allen Details, insbesondere
hinsichtlich der Maße zu überprüfen und
diese, so weit wie möglich, mit der
vertragsgegenständlichen Baumaßnahme örtlich zu
vergleichen.
8.5. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.6. Unterlässt der AN eine unverzügliche Mitteilung,
so hat er für alle daraus entstehenden Schäden zu
haften.
8.7. Hat der AN Bedenken bezüglich der Eignung von
Materialien und Ausführungsanweisungen des AG, so hat
er diese dem AG unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
8.8. Der AN ist verpflichtet, dem AG auf dessen
schriftliches Verlangen für alle seine Leistungen in
die gültigen einschlägigen DIN- Normen,
behördlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien
Einsicht zu gewähren.
8.9. Bemusterungsvorschläge hat der AN dem AG auf
dessen Verlangen so frühzeitig vorzulegen, dass eine
beiderseitige Klärung rechtzeitig erfolgen
kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Der
hierdurch entstehende Aufwand ist mit der vereinbarten
Vergütung abgegolten.
8.10. Vor Beginn der Arbeiten, insbesondere vor der
Materialbestellung hat der AN die Ausführung seiner
Lieferungen und Leistungen gemäß Plänen
und Leistungsverzeichnis mit der örtlichen Bauleitung
des AG detailliert und rechtzeitig abzusprechen.
Daraus resultierende Versäumnisse gehen zu Lasten
des AN.
8.11. Der AN ist verpflichtet, für die technischen
Gewerke seiner Leistungen Bestandspläne/ -unterlagen
anzufertigen und diese nach Fertigstellung der
Arbeiten dem AG in digitaler Form zu überlassen. Der
Aufwand ist mit den jeweiligen Vertragspreisen
abgegolten. Bei Verzögerungen oder Nichtvorlage ist
der AG berechtigt, zu Lasten des AN mit der Erstellung
der Bestandspläne einen sachlich geeigneten Dritten
nach seiner Wahl auf Kosten des AN zu
beauftragen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben
durch die Ersatzbeauftragung unberührt.
9. Bauzustand
9.1. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten vom
Zustand der Baustelle und des Baues, sowie über
Versorgungsleitungen und sonstigen seinen
Arbeitsbereich betreffenden Umständen zu überzeugen
und festzustellen, ob er seine Leistungen mangelfrei
erbringen kann. Etwaige Einwände und
Bedenken sind dem AG schriftlich rechtzeitig vor
Beginn der Auftragsausführung anzuzeigen.
9.2. Sind die Vorleistungen anderer Unternehmer, auf
die der AN seine Leistungen aufbaut, mangelhaft, so
hat der AN dies rechtzeitig schriftlich zu
rügen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur
Haftung des Auftragnehmers führen.
9.3. Der AN ist verpflichtet, sämtliche von ihm
stammenden Baureste und Verunreinigungen laufend
entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften
zu beseitigen und die Baustelle während seiner
Tätigkeit und nach Beendigung seiner Arbeiten in
sauberem Zustand zu halten. Kommt der AN dieser
Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat der AG
das Recht, nach zweimaliger vergeblicher schriftlicher
Aufforderung mit Terminsetzung die notwendigen
Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen und
von den Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung
einzubehalten.
10. Auftragsdurchführung
10.1. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Tätigkeit die
Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hierzu hat er alle erforderlichen Anordnungen
und Maßnahmen zu treffen sowie die erforderlichen
Einrichtungen zu schaffen, die notwendig sind,
Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Er hat
alle gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie
projektspezifischen Bestimmungen zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz, insbesondere die
Baustellenverordnungen sowie einen ggf. vorliegenden
SiGe-Plan zu beachten. Der AN sorgt für die gesetzlich
geforderte sicherheitstechnische Betreuung
seiner Leistungserbringung durch eine
Sicherheitsfachkraft und weist diese dem AG
unaufgefordert nach. Auf Anforderung des AG übergibt
der AN dem AG
die Gefährdungsanalyse und legt ihm die für Notfälle
geplanten Maßnahmen sowie die baustellenspezifischen
Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
dar. Der AN hat die Projektleitung des AG
unaufgefordert unverzüglich über jegliche
Arbeitsunfälle zu informieren. Ebenso steht der AN
dafür ein, dass
sämtliche seiner Arbeitnehmer, die auf der
vertragsgegenständlichen Baustelle eingesetzt werden,
die jeweils erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
mindestens entsprechend den Vorgaben der Baustellen-
bzw. Werksordnung, benutzen bzw. tragen. Für den Fall
einer von ihm zu vertretenden
Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer
übernommenen Pflichten, verpflichtet sich der AN zur
Zahlung einer Vertragsstrafe an den AG in Höhe von
200,00 _ pro betroffenen Mitarbeiter bzw. pro
Regelverstoß. Dem AN obliegt der Nachweis, dass er die
Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die
Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der
Nettoabrechnungssumme begrenzt. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Von aus der
Nichtbeachtung in Ziffer 10.1 genannter
Verpflichtungen herrührenden Ansprüchen Dritter hat
der AN den AG freizustellen.
10.2. Die Arbeiten des AN sind im Rahmen der
festgelegten Bauzeiten - auch evtl. Zwischentermine -
termingerecht auszuführen.
Eine Behinderung anderer am vertragsgegenständlichen
Bauwerk beschäftigter Unternehmer ist nach Möglichkeit
zu vermeiden.
10.3. Der AN verpflichtet sich, seine vertraglich
vereinbarte sach- und fachgerechte Leistung so
durchzuführen, dass Verzögerungen, Behinderungen
oder Unterbrechungen nicht eintreten.
Er ist gehalten den Beginn und den Fortgang der ihm
übertragenen Arbeiten vorausschauend auf mögliche
Behinderungen zu prüfen und diesen Umstand
dem AG gegebenenfalls unverzüglich schriftlich, bei
Gefahr in Verzug zunächst mündlich oder fernmündlich,
anzuzeigen.
10.4. Bei einer evtl. Stilllegung der Baustelle hat
der AN alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur
Erhaltung seiner oder der Leistung Dritter
wahrzunehmen.
Derartige Vorfälle sind dem AG unverzüglich mit
detaillierter Begründung schriftlich mitzuteilen.
10.5. Der AN ist verpflichtet, Mängel an seiner
Leistung innerhalb einer vom AG gestellten
angemessenen Frist auf seine Kosten fach- und
sachgerecht
zu beseitigen. Der AG ist verpflichtet, diese
Aufforderung schriftlich unter Begründung der
Beanstandung(en) dem AN mitzuteilen. Falls der AN einer
einmaligen Aufforderung termingerecht nicht nachkommt,
ist der AG befugt, eine andere Firma auf Kosten des AN
mit der Beseitigung der Mängel zu
beauftragen und diese Kosten dem AN gegen
Kostennachweis von den Abschlagsrechnungen oder der
Schlussrechnung bzw. Rückhalt abzuziehen oder
die Ausführungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen.
10.6. Der AN verpflichtet sich, einen verantwortlichen
und ständig anwesenden deutschsprachigen Vertreter für
die vertragsgemäße Ausführung seiner
Leistung einzusetzen. Soweit ausgefertigt, siehe auch
Verhandlungsprotokoll.
Im Falle der Nichtausfertigung eines
Verhandlungsprotokolls ist der Name des Vertreters und
dessen Stellvertreters spätestens eine Kalenderwoche
vor
Aufnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen dem
AG schriftlich mitzuteilen.
10.7. Die personelle Besetzung der
vertragsgegenständlichen Baustelle hat der AN mit dem
AG spätestens 1 Kalenderwoche vor Beginn der Arbeiten
schriftlich festzusetzen, sofern nicht ein
Verhandlungsprotokoll zwischen AN und AG ausgefertigt
ist.
10.8. Für die vom AN ausgeführten Leistungen trägt der
AN die umfassende Verantwortung, insbesondere für die
exakte Einhaltung aller einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften. Die
Verkehrssicherungspflicht im Rahmen aller Tätigkeiten
des AN wird hiermit ausdrücklich auf diesen übertragen.
10.9. Der AN ist für die Unterbringung seines
Personals, seiner Geräte, Baustoffe und Bauhilfsstoffe
selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der AG
die Mitbenutzung von Lagerstätten und Räumlichkeiten
gestattet.
10.10. Der AN verpflichtet sich, alle seine Leistung
betreffenden erforderlichen behördlichen Genehmigungen
fristgemäß einzuholen und dem AG im
Original vorzulegen.
11. Behinderungen
jeglicher Art des AN bei Ausführung seiner Arbeiten
auf der vertragsgegenständlichen Baustelle sind dem AG
unverzüglich mündlich und unmittelbar
anschließend schriftlich unter Angabe des Grundes, des
Ortes mit Datum und Uhrzeit zur Prüfung mitzuteilen.
12. Bauleistungsversicherung
12.1. Für das vertragsgegenständliche Bauobjekt wird
eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in die
der AN einbezogen ist. Der AN hat hierfür
eine anteilige Prämie von 0,25% seiner
Schlussrechnungssumme an den AG zu bezahlen.
12.2. Der AG ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe
der voraussichtlichen Prämie vom AN zu fordern bzw.
bei den einzelnen Abschlagsrechnungen
und der Schlussrechnung einzubehalten.
13. Fristen und Haftung
13.1. Der AG hat verbindliche Zwischen- und Endtermine
mit dem Bauherrn vereinbart.
Die Termine des AN werden im Auftragsschreiben oder
einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, soweit
vorhanden gilt das Verhandlungsprotokoll.
Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, über die
erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte zu verfügen,
um die vertraglich vereinbarten Leistungen
termingerecht
erfüllen zu können.
Der AN hat sich alle zur Einhaltung der Zwischen- und
Endtermine erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu
verschaffen.
13.2. Überschreitet der AN den vereinbarten
Fertigstellungstermin schuldhaft, hat er für jeden
Kalendertag der Fristüberschreitung eine
Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2% der Auftragssumme, höchsten jedoch 5%
der Auftragssumme zu bezahlen, ohne dass es des
Nachweises eines Schadens durch den AG
bedarf. Unabhängig hiervon haftet der AN dem AG
gegenüber bei Nichteinhaltung vereinbarter Fristen
(auch Zwischenfristen) für alle weiteren Schäden, die
dem AG hieraus entstanden sind.
14. Aufmaß und Abrechnung
14.1. Sämtliche Abrechnungen sind in prüfbarer Form
mit den zur Abrechnung notwendigen Unterlagen mit
Angabe des betreffenden Bauvorhabens in
mindestens dreifacher Ausfertigung an den AG zu
stellen.
14.2. Sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen
ist, erfolgt die Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß
unter Zugrundelegung der vertraglich
vereinbarten Einheitspreise und unter Berücksichtigung
evtl. gewährter Nachlässe.
15. Zahlungen
15.1. Auf Antrag des AN werden Abschlagszahlungen in
Höhe von 90 % der jeweils nachgewiesenen Leistung
mittels Vorlage einer prüffähigen
Abschlagsrechnung angewiesen.
15.2. Der Schlussrechnung seitens des AN ist
spätestens innerhalb von 2 Wochen nach vertraglicher
Fertigstellung des vertragsgegenständlichen
Objekts dem AG unter Beifügung der gesamten
Abrechnungsunterlagen in dreifacher Form
einzureichen.Sämtliche erhaltene Abschlagszahlungen
unter
Berücksichtigung von evtl. Skontierungen oder
abgebeten sind aufzuführen.
15.3. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
16. Sicherheitsleitung
16.1. Der AG kann vom AN unmittelbar nach
Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft
eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes
oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der
Auftragssumme zuzüglich MwSt. fordern.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft richtet sich in ihrem
Inhalt nach § 17 Nr. 4 VOB/B. Der AG ist berechtigt,
bei Nichterbringung der
Vertragserfüllungsbürgschaft den Vertrag mit dem AN
außerordentlich zu kündigen. Der AN kann daraus
seinerseits keinerlei Rechte auf Schadensersatz
herleiten.
16.2. Als Gewährleistungssicherheit behält der AG von
der Brutto - Schlussrechnungssumme 5 % ein. Der AN
kann diesen Einbehalt durch eine
unbefristete Gewährleistungsbürgschaft ablösen, deren
Inhalt sich nach§ 17 Nr. 4 VOB/B.
17. Abnahme
17.1. Es findet eine förmliche Abnahme statt.
17.2. Im schriftlichen Abnahmeprotokoll sind Mängel
und evtl. Vorbehalte festzuhalten und vom AG und AN
mit rechtsverbindlicher Unterschrift zu
bestätigen.
17.3. Der AN übernimmt insbesondere die Gewähr, dass
seine gesamten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme
die vertraglich zugesicherten
Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der
Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet
sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben und mindern.
17.4. Der AG ist berechtigt, die Abnahme gegenüber dem
AN zu verweigern, solange die Gesamtleistung des AN
wesentliche Mängel aufweist.
17.5. Hat der AN als Subunternehmer geleistet, so
erfolgt die Abnahme frühestens zum Zeitpunkt der
Gesamtabnahme des Bauwerks durch den
Bauherrn, es sei denn, dass eine solche Abnahme nicht
binnen 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistung des
AN erfolgt ist.
18. Gewährleistung
18.1. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme
und dauert 5 Jahre. Bestehen zu diesem Zeitpunkt
allerdings noch die
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus den
Leistungen des AN (Subunternehmers), so verlängert
sich die Gewährleistungsfrist bis zu diesem
Zeitpunkt, höchstens um 12 Monate.
18.2. Der AN ist verpflichtet, alle während der
Verjährungsfrist aufgetretenen Mängel, die auf seine
vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf
seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN in einer vom
AG gesetzten angemessenen Frist der Mängelbeseitigung
nicht nach, so kann der AG die Mängel
selbst oder durch einen Dritten auf Kosten des AN
beseitigen lassen.
18.3. Entsteht dem AG durch Mängel, die der AN zu
vertreten hat, ein Schaden, beispielsweise in Form
besonderen technischen oder kaufmännisch
notwendigen Aufwands im Zuge der Mängelbeseitigung
durch den AN, so ist der AG berechtigt, den AN
insoweit auf Schadenersatz in Anspruch zu
nehmen.
18.4. Der AN tritt auf Wunsch des AG die
Gewährleistungsansprüche ohne weitere Zustimmung
direkt an den Bauherrn ab.
19. Arbeitsberichte
19.1. Der AN hat täglich Arbeitsberichte nach dem
Muster des AG in mindestens zweifacher Ausfertigung zu
erstellen.
19.2. Die täglichen Arbeitsberichte sind lückenlos
durchzunummerieren und mit dem jeweiligen Datum zu
versehen.
19.3. Mindestinhalt der Arbeitsberichte sind:
Ort und Art der Leistung, Anzahl der Arbeitskräfte und
evtl. Geräte auf der Baustelle, Witterungsverhältnisse,
Materiallieferungen, Besprechungen mit der Bauleitung
des AG und besondere Vorkommnisse;
Arbeitsunterbrechungen jeglicher Art sind ebenfalls
unter
Angabe des Grundes anzugeben.
19.4. Die Arbeitsberichte sind wöchentlich mindestens
einmal mit Unterschrift des Verantwortlichen des AN
der Bauleitung des AG auszuhändigen und
von dieser auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
überprüfen und gegenzuzeichnen.
20. Versicherungen
20.1. Der AN erklärt, über eine ausreichende
Haftpflichtversicherung zu verfügen, die
gewährleistet, dass Schäden am vertragsgegenständlichen
Bauobjekt ausreichend abgedeckt sind.
20.2. Der AN ist verpflichtet dies dem AG spätestens
unmittelbar nach Vertragsabschluss nachzuweisen.
Zuwiderhandlungen können einen
außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
21. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Mit der Angebotsabgabe hat der AN folgende Unterlagen
neuesten Datums vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK, des zuständigen
Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft.
22. Forderungen des AG
Die dem AN aus diesem Auftrag gegen den AG zustehenden
Forderungen können ohne Zustimmung des AG nicht an
Dritte (z.B. Lieferanten, Banken etc.)
abgetreten werden (siehe dazu BGB§ 399).
23. Inkrafttreten des Auftrages
23.1. Mit Annahme des Angebotes des AN durch den AG
ist der Auftrag rechtsverbindlich erteilt
23.2. Sämtliche Nachtrags- oder Zusatzaufträge
unterliegen den vorliegenden AVAB.
24. Teilunwirksamkeit
24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
oder der damit verbundenen Unterlagen oder Teile
hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen hiervon nicht berührt.
25. Gerichtsstand
25.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Eggenfelden/Landgericht Landshut, sowie diesem nicht
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG. Es
gilt in jedem Falle deutsches Recht.
1. Auftraggeber AG = Haas Fertigbau GmbH,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Dachabdichtungsarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18336
Abdichtungsarbeiten, und die Allgemein Anerkannten
Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.
bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V.,
DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e. V.,
GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und
Dichtungsbahnen e. V.,
ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
e. V.
Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen zur
Bedeutung der koexisistierenden Regelwerke DIN 18531
und Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen des
Deutschen Dachdeckerhandwerks wird klargestellt, dass
eine Ausführung, die in völliger Übereinstimmung mit
den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks steht,
aufgrund der langen und positiven Erfahrung, die mit
der Anwendung dieses Regelwerks einhergeht, als
nicht mangelbehaftet und technisch gleichwertig zur
DIN 18531 betrachtet wird.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation
übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße
und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen zu prüfen und
erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens
durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung
der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich
zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder
Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese
Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung
des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr
nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche
Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als
Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle
eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht
gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert
und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen
Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende
bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen
und Prüfungen zu erfüllen.
Der AN prüft im Rahmen seiner Werkstatt- und
Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige
Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die
beschriebenen Abdichtungsarbeiten. Die
Untergrundeignungsprüfung bezieht sich dabei neben der
ggf. erforderlichen Haftzugfestigkeit auf Ebenheit,
Toleranzen, Materialverträglichkeiten und Planität
bzw. das erforderliche Gefälle von Flächen, um spätere
Pfützen auf der Abdichtung zu vermeiden. Die
Überprüfung hat auch hinsichtlich der
Materialkompatibilität
zu geplanten Folgeleistungen zu erfolgen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN
sind u. a.:
Erarbeitung sämtlicher Detailpunkte, Elementstöße,
Verbindungen, Befestigungen,
toleranzaufnehmende Anschlüsse,
Berechnung und Ausführung der Windsogsicherung für
Dachbeläge und -befestigungen,
Bemessung, Anzahl und Anordnung von Notüberläufen und
Zonierungen gegen Wasserunterläufigkeit
bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht
vorhanden), wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang,
Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten aller von ihm
gedämmten oder mit Dampfsperren oder
-bremsen zu versehenden Einbaubereiche. Ihm nicht
bekannte Eingabewerte für die Berechnung fragt
der AN beim AG bei Erfordernis ab,
Prüfung vorhandener und geplanter Anschlusshöhen, auch
für Anstaubewässerung und erkennbar
nachfolgende Dachbeläge
Prüfung der Anforderungen des baulichen Brandschutzes,
insbesondere im Bereich oberhalb von
Brandwänden und an allen Dachdurchdringungen
Vor Ausführung der Arbeiten hat der AN die genannten
Höhen und die Maßgenauigkeit des Rohbodens
eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen.
Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der
Auftraggeber zu verständigen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen
keine anderen Qualitäten beschrieben sind, gelten
Anwendungsklasse 2 und im Regelwerk des
Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaustoffe als
Mindestqualität vereinbart.
Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert
die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen
in Bezug auf:
Bodenbeschaffenheit/Versickerungsfähigkeit,
Eindringtiefe/Eintauchtiefe,
Wasserbeanspruchungsklasse,
Rissklasse,
Rissüberbrückungsklasse,
sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen anhand der
Setzungsberechnungen des Statikers und/oder
des Baugrundgutachters.
AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der
Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des
aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht
vorhanden, selbstständig zu erarbeiten.
Der AN hat ausreichend Vorhaltematerial
bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten
Unterbrechungen die
zum Teil fertiggestellten Leistungen bis zur Übergabe
zu schützen.
Die Entfernung von Tagwasser gehört zu den Leistungen
des AN. Untergründe müssen vor
Arbeitsausführung vollständig abgetrocknet sein. Dies
gilt bei Trapezblechen auch für die Tiefsicken, um
langfristig entstehenden Weißrost zu vermeiden.
3.2 Besondere Anforderungen an die Ausführung der
Dachabdichtungsarbeiten
Die Abdichtung ist so aufzubringen und ggf. zu
schützen, dass bei Arbeitsunterbrechungen kein
Niederschlagswasser in den Schichtaufbau gelangen kann.
Die Sicherung durch provisorische Abdeckungen ist
besonders im Bereich von Durchdringungen der
Dachhaut vorzunehmen.
Soweit die Lage von Dacheinläufen und Notüberläufen
eine Anstaubewässerung während der Bauzeit des
AN für den Dachabdichtungsaufbau auf der Dampfsperre
erwarten lässt, ist die Dampfsperre vom AN als
Notabdichtung auszuführen.
Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, muss
vor zeitlich versetzter Ausführung
nachfolgender Abdichtungsarbeiten vom AN zunächst
unaufgefordert eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Ein
Prüfprotokoll ist dem AG zu übergeben.
Es ist vom AN durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen,
dass die Abdichtung im Bereich von Zugängen,
Austritten und Wartungswegen während der Bauzeit nicht
durch scharfkantige Transport- und Arbeitsgeräte
beschädigt werden kann.
Mängel und Schäden an bereits abgenommenen
Abdichtungsflächen müssen sofort nach Erkennen und vor
ihrer Ausbesserung dem AG gemeldet werden.
3.3 Planung, Konstruktion und Bemessung
Sämtliche Dachneigungen sind grundsätzlich mit
mindestens 2 % Gefälle auszuführen. Neben dem
Quergefälle ist auch ein Längsgefälle von mindestens 1
% vorzusehen. Die Gefälleausbildung ist, wenn
nicht innerhalb der Konstruktion vorgesehen, mittels
Gefälledämmung herzustellen.
Zur Entlastung von Anschlüssen und Fugen ist ein
ausreichendes Gegengefälle von > 1,00 m Länge
vorzusehen. Das Gefälle ist so zu planen, dass die
konstruktiven Dehnungs- und Bewegungsfugen im
Bereich der Hochpunkte liegen und kein Wasser auf der
Abdichtungsfläche verbleibt.
Dächer sind, soweit in der nachfolgenden
Leistungsbeschreibung nicht abweichend angegeben, in
der
Anwendungsklasse K2 nach DIN 18531 oder in Analogie
nach Flachdachrichtlinie auszuführen.
Die Oberkante von Maschinenfundamenten und
Aufständerungen für Technikgeräte muss mindestens 50
cm über dem Dachaufbaupaket einschließlich
Oberflächenschutz liegen, um die Revisionierbarkeit der
Abdichtungen auch unter Gerätesockeln zu
gewährleisten. Sind diese Vorgaben nicht einzuhalten,
teilt der
AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten
mit und meldet Bedenken hiergegen an.
Technische Anlagen, die auf der Dachfläche aufgestellt
werden, sollen nach Möglichkeit auf
Fundamentplatten, die auf der Abdichtung liegen,
aufgestellt werden. Eine Durchdringung der Abdichtung
mit Stützenfüßen, Geländerpfosten etc. soll vermieden
werden. Bei gedämmten Dachaufbauten erfragt der
AN unaufgefordert die Lage von Maschinenfundamenten
rechtzeitig vor Ausführung. Die Wärmedämmung
unter den Fundamentplatten ist druckfest und in
mindestens 40 mm Mehrstärke gegenüber der
nebenliegenden Gefälledämmung in waagerechter
Oberfläche auszubilden, um das Zusammendrücken und
eine Pfützenbildung unterhalb der Maschinenfundamente
zu vermeiden. Findet der AN andere
Ausführungen auf der Baustelle vor, so teilt er dies
dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit.
3.4 Untergrund
Fertigteilplattenfugen sind vor dem Einbau von
Abdichtungen vom AN oberflächeneben zu vermörteln und
mit einem mindestens 20 cm breiten Schleppstreifen zu
versehen. Erforderlichenfalls sind zur
Überbrückung größerer Distanzen Blechstreifen oder
-winkel zu verwenden.
Bei Verwendung von nicht bitumen- bzw. ölbeständigen
Kunststoffbahnen sind ggf. bei
Sanierungsmaßnahmen vorhandene Reste solcher
Materialien vollständig zu entfernen oder durch
Trennlagen abzudecken.
Der Untergrund für die Dachbeläge ist entsprechend den
Anforderungen zu reinigen. Pfützen sind vom AN
im Rahmen seiner Leistungen mit Polymerheißbitumen
auszugleichen.
3.5 Dachhaut
Dächer mit Abdichtungen auf wasserdurchlässigen
Dämmschichten mit Dampfsperren sind in der
Dämmebene nach DIN 18531-1, Punkt 6.15 in Felder von
ca. 100,00 m2 Größe, jedoch je
Dachablaufeinzugsbereich, zu zonieren, um eventuelle
Unterläufigkeiten eingrenzen zu können. Der AN hat
Revisionspläne für die Zonierung zu erstellen und dem
AG zu übergeben.
Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer
Sichtprüfung durch die Bauleitung erfolgen, der AN
schuldet bei allseitig umschlossenen Dachflächen eine
Probe-Anstaubewässerung zum Nachweis der
Dichtigkeit.
3.6 Dämmungen und Dampfsperren
Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und
Begriffe:
diffusionsoffen: 0,50 m < sd
Dampfbremse: 0,50 m < sd < 1.500 m
Dampfsperre: sd > 1.500 m
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu
verlegen, durchdringende Befestigungen sind
nur dann zulässig, wenn die Durchdringungen ihrerseits
überdeckt werden.
An wärmegedämmten Attiken sind Dampfsperren bis auf
die Oberseiten hochzuführen.
Um Dachabläufe herum sind Dämmungen im Durchmesser der
Abdichtungsflansche so weit in der Höhe zu
reduzieren, dass durch die Flansche keine Aufdickung
entsteht, die den Wasserablauf behindert.
Wärmedämmungen sind > 50 cm um Dachabläufe herum
mineralisch und nicht brennbar auszubilden.
An allen Durchdringungen, An- und Abschlüssen
brandschutzqualifizierter Bauteile sind in Anlehnung an
DIN 18234 nicht brennbare Dämmungen in folgendem
Mindestumfang auszuführen:
B mind. 12 cm mindestens an jeder Durchdringung
1,00x1,00 m um Durchdringungen < 30x30 cm oder d < 30
cm
B > 0,50 cm um Durchdringungen > 30x30 cm oder d > 30
cm
Soweit Fundamente haustechnischer Anlagen auf der
Dachhaut zu liegen kommen, ist die Druckfestigkeit
der Wärmedämmung im Hinblick auf die zu erwartenden
Flächengewichte zu wählen.
Dämmstoffplatten sollen mit Stufenfalz versehen sein.
Sind solche Platten nicht erhältlich, ist die Dämmung
2-lg. mit versetzten Stößen auszuführen. Sofern die
Fugen von Wärmedämmplatten nicht dicht gestoßen
sind, sind sie durch Schäumen oder Stopfen
nachzudämmen.
Alle mit der konstruktiven Dachdecke homogen
verbundenen Bauteile, z. B. Attiken, Aufkantungen etc.,
sind nach vorherigem Aufbringen der Dampfsperre auch
ohne besondere Erwähnung wärmezudämmen. Bei
Öffnungen in der Dachfläche (z. B. an Lichtbändern,
Lüftern etc.) sind die freien Ränder der
Wärmedämmung zu kaschieren.
Polystyrolschaumdämmplatten für Umkehrdächer sind nur
in extrudierter Herstellung zu verwenden. Es sind
unter ökologischen Aspekten nur kohlenstoffgeschäumte
extrudierte Polystyroldämmstoffplatten zulässig.
3.7 Mechanische Befestigungen
Mechanische Befestigungen auf nagelbaren Untergründen
sind entsprechend den Flachdachrichtlinien
vorzunehmen. Soweit mechanische Befestigungen auf
Spannbetonbauteilen ausgeführt werden sollen, holt
der AN unaufgefordert vom AG Auskunft darüber ein, wie
an den Spannbetonbauteilen befestigt werden
kann.
Bei mehrlagigen Abdichtungen sind Befestigungselemente
ausschließlich in Überdeckungsbereichen
vorzusehen.
3.8 Einbauten, Einbauteile
Alle Durchführungen und Abläufe, die Folien- oder
Bahnenabdichtungen durchdringen, sind mit Klebe- bzw.
Klemmflansch abzudichten. Gegebenenfalls erforderliche
Verstärkungen sind zu beachten.
Der Abstand von Einbauteilen untereinander und zu
aufgehenden Bauteilen muss mindestens 30 cm
betragen, um ein ordnungsgemäßes Eindichten der
Flansche zu gewährleisten. Sind Bauteile in geringerem
Abstand eingebaut, so teilt der AN dies dem AG
rechtzeitig vor Ausführung mit und meldet Bedenken
hiergegen an. Dies betrifft insbesondere auch
Dunstrohre und Einläufe an Attiken.
Dacheinläufe müssen revisionierbar, d. h. Abdeckungen
(z. B. Roste) herausnehmbar sein.
Der AN prüft das Vorhandensein erforderlicher
Notüberläufe und - zumindest überschlägig - deren
Bemessung.
3.9 Fugen/Anschlüsse
Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen
bei gleichzeitiger Sicherstellung der
Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden
können. Bewegungsfugen sind durchgehend
anzuordnen, hiervon sind auch Dampfsperren betroffen.
Der AN erfragt unaufgefordert die zu erwartenden
Fugenbewegungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn,
um Abdichtungsschlaufen erforderlicher Größe ausbilden
zu können.
Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders
beschrieben, ist die Ausführung von Abdeckungen und
Ortgangausbildungen so zu wählen, dass an der Fassade
keine Verschmutzungen durch herablaufendes
Wasser entstehen können. Überstände sollen mindestens
40 mm betragen, wenn an anderer Stelle nichts
Abweichendes geregelt ist.
Abdichtungen auf der Oberseite von Attiken sind bis
auf die Außenseite zu führen, sodass die Wandköpfe
oder Attiken dachseitig vollständig eingedichtet sind.
Metallanschlüsse, die in der wasserführenden Ebene
bituminös eingedichteter Dächer liegen, müssen einen
Schutzanstrich gegen Bitumenkorrosion erhalten. Der
Schutzanstrich ist mindestens 2 cm über die
wasserführende Ebene zu führen.
3.10 Schutzschichten und -maßnahmen
Im Gegensatz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen
dem vorübergehenden Schutz der
Abdichtung durch geeignete Maßnahmen während der
Bauarbeiten, in Abhängigkeit von der
Beanspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des
maßgebenden Bauzustandes abgestimmt sein.
Material, Art und Dichte von Schutzschichten sind in
Abhängigkeit von den zu erwartenden
Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten
auszuwählen.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Verwendung
abgleitfähiger Schutzschichten oder -lagen nötig, da
diese
vom ausführenden Personal immer wieder gerne einmal an
die Wand genagelt werden und damit die
gerade erstellten Abdichtungen zerstört werden.
Kies kommt ausschließlich als gewaschener Rollkies zur
Ausführung, Bruchkies, Grobsplitt oder Schotter
sind nicht zulässig.
3.11 Lichtkuppeln, Rauchabzüge, Dachausstiege
Weichen die angebotenen RWA-Anlagen im Falle eines
Nebenangebotes von den ausgeschriebenen
Anforderungen ab, sind mindestens die verlangten
aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen zu
erbringen.
Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung
lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Der AN führt,
auch bei Verwendung der AG-seitig vorgegebenen RWA,
unaufgefordert und rechtzeitig vor Ausführung
den Nachweis der geometrisch wirksamen Öffnungsfläche.
3.11.1 Vollständigkeit
Je Dachebene ist mindestens eine Lichtkuppel/RWA mit
einem Dachausstiegsbeschlag zu versehen.
Sofern in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung
keine näheren Angaben zur Betätigungsart von
Rauchabzügen vorgegeben sind, ist von elektrisch
betätigte Anlagen mit Lüftungsfunktion auszugehen.
Sind Lichtkuppeln beschrieben, so verstehen sie sich
einschließlich Holzbohlenkranz, Eindeckrahmen,
Montage- und Anschlussset, Beschlägen,
Betätigungsstangen etc. als vollständige, eingebaute
und in die
Dachabdichtung eingearbeitete Leistung. Innere
Zierbekleidungen/Laibungsbekleidungen sind nur dann
Leistungsbestandteil, wenn sie ausdrücklich
beschrieben sind.
3.11.2 Einbau von Lichtkuppeln
Der AN prüft unaufgefordert vor Bestellung der
Lichtkuppeln und Aufsatzkränze, ob eine Freigabe des
Herstellers für die vorhandene Dachneigung vorliegt.
In den Anschlussbereichen ist eine Kerndämmung
vorzunehmen; das gilt auch dann, wenn Dämmplatten in
anderen Dicken ausgeschrieben sind. Alle
Randanschlüsse zur Dampfsperre/Dampfbremse sind
vollflächig
dicht zu verkleben.
3.11.3 Ausführung der Anschlüsse
Soweit Innenverkleidungen ausgeschrieben sind, sind
diese als Fertigprodukte aus dem Lieferprogramm
des Dachflächenherstellers zu verwenden.
3.11.4 RWA und motorisch betätigte Lichtkuppeln
Im Leistungsumfang des AN sind bei Ausführung von RWAs
je nach System folgende Komponenten zu
liefern und einzubauen:
Elektrisch ausgelöste oder betätigte RWA, Kuppeln und
Dachflächenfenster müssen in ihrer Steuerung
über mindestens einen freien, nicht belegten
potenzialfreien Steuerungskontakt für "auf" und "zu"
verfügen, um so die Möglichkeit zum Abschluss an
BMA-Buskoppler zu ermöglichen und um damit in
eine Brandfall-Steuerungsmatrix einbezogen werden zu
können,
Auslösestation, Leitungen, angeblockte Thermatik bei
Auslösung über eine CO2-Patrone,
Inbetriebnahmebescheinigung und Abnahme durch
anerkannten Sachverständigen.
Die folgenden Schnittstellen für Montage sind für
elektromotorisch betätigte Dachflächenfenster und
Lichtkuppeln zu beachten:
Aufsetzkranz: AG
Eindichten: AN
RWA, Kuppel, Dachflächenfenster: AG
Motor, Antrieb: AG
Steuerung: AG
Taster ("Scheibe einschlagen", grau): AG
UP-Verkabelung: bauseitig
230-V-Anschlusspunkt: bauseitig
elektr. Verdrahtung, Schaltung: bauseitig
Inbetriebnahme, ggf. Prüfbuch,
ggf. Sachverständigenabnahme: bauseitig
Dachflächenfenster mit elektromotorischer
Lüftungsfunktion, die außerhalb von Wohneinheiten
(bspw. in
Treppenräumen) zum Einbau gelangen, sind mit Wind- und
Regenwächtern auszustatten.
Sind diese weder im Leistungspositionstext beschrieben
noch bauseitig vorhanden, bietet der AN diese dem
AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn als zusätzliche
Leistung an.
3.12 Sanierung
Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so
weit gearbeitet werden, dass bei Tagwasseranfall
und jeden Arbeitstag zu Arbeitsende die vollständige
Dichtigkeit des Daches gewährleistet ist.
3.13 Absturzsicherungen
Die wärmegedämmte Ausführung von Absturzsicherungen in
wärmegedämmten Dächern gehört ebenso zu
den Leistungen des AN wie das Einarbeiten in die
Abdichtung.
3.14 Beläge und begehbare Dächer
3.14.1 Balkon- und Terrassenbeläge aus Holz
Balkonbeläge aus Holz werden ausschließlich mit
thermobehandelten, dauerhaltbar gemachten
einheimischen Harthölzern für Belag und
Unterkonstruktion ausgeführt. Sämtliche Hölzer mit
FSC-Siegel.
Belag aus Thermoholzdielen in gleichmäßigen Längen,
nach Möglichkeit nicht unter 2,50 m Einzellänge im
laufenden Verband, planeben verlegt. Materialstärke >
25 mm.
Befestigung mittels gleichmäßig-kontrolliert
eingesenkter Edelstahlschrauben mit geometrischem
Schraubbild.
Unterkonstruktion aus thermobehandelten,
FSC-zertifizierten Kanthölzern mit Mindestkantenlänge
80 mm.
Dränlage aus feuchtigkeitsunempfindlichen Auflagern
aus XPS-Dämmstoff, Auflagergröße mindestens 12 x
12 cm. Alle Belagoberflächen und Stirnseiten geölt.
3.14.2 Balkon- und Terrassenbeläge aus Werkstein
Werksteinbeläge im Außenbereich sind gleitfähig, ohne
geschlossene Fugen und Klebemörtelverbund
auszuführen. Die Verlegung von Werksteinplatten auf
Drainagekieslagerung ist nur dann zulässig, wenn an
den Plattenbelag angrenzende Rinnen und Einläufe einen
eigenen Anschluss an das Entwässerungssystem
mit Gefälle und Rohrbegleitheizung besitzen. Sind
Werksteinbeläge auf Kies beschrieben, so prüft der AN
rechtzeitig vor Bauausführung die vorgenannten
Voraussetzungen und meldet bei Erfordernis rechtzeitig
vor Leistungsbeginn Bedenken gegen die Vorleistung an.
Aufgeständerte, nicht auf Drainagepackung eingebaute
Plattenbeläge sind mit Stelzlagern zum Höhen- und
Gefälleausgleich anstelle Mörtelsäckchen auszuführen.
Eine Auflagerung auf Mörtelsäckchen ist aufgrund
mangelnder Dauerhaftigkeit ausdrücklich untersagt. Die
Breite von Fugen zwischen auf Stelzlagern
verlegten Werksteinplattten muss mindestens 5 mm
betragen und gleichmäßig (< 1 mm Differenz)
angeordnet sein.
Beläge aus Werksteinen im Außenbereich sind auch in
der Belagsebene zu entwässern. Der AN wählt die
Rasteranordnung der Beläge in Hinblick auf die
Anarbeitung der Aufstockelemente der Bodeneinläufe und
nur nachrangig der Belagränder. Müssen Platten zur
Anarbeitung von Einläufen, Aufstockelementen oder
Rinnen ausgenommen werden, so sind hierfür vom AN
Auswechselungskonstruktionen aus feuerverzinktem
Stahl zu verwenden, die sämtliche Plattenanschnitte
dauerhaft in ihrer Lage fixieren.
Sofern Werksteinplatten auf Wunsch des AG oberhalb von
Bodeneinläufen ohne Aufstockelement
eingebaut werden, sind diese Platten, zwar
unauffällig, jedoch eindeutig und besonders zu
kennzeichnen,
um die spätere Auffindbarkeit der Einläufe unter den
Belägen sicherzustellen. Ist diesbezüglich keine
andere Ausführungsart ausdrücklich vorgegeben, so
sollen die oberhalb verdeckter Einläufe liegenden
Platten allseitig umlaufend wahrnehmbarere Randfasen
(>8mm) in gleichmäßiger Breite erhalten.
Werksteinbeläge im Außenbereich müssen auch im Bereich
des Wohnungsbaus mit der nach DGUV für
Arbeitsstätten erforderlichen Rutschhemmung für
Plattenbeläge im Außenbereich von R11 oder R10 V4
ausgestattet sein. Erfüllt das ausgeschriebene
Material nicht die
diesbezüglichenRutschhemmungsanforderung, so meldet
der AN rechtzeitig vor diesbezüglicher
Materialdisposition Bedenken gegen die Ausführung an.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Hauptdach
01
Hauptdach
01.__. 1 Dampfsperre prüfen Prüfen der bauseits verlegten Dampfsperre auf
Fehlstellen
bzw. Risse prüfen.
Nacharbeiten werden seperat vergütet
01.__. 1
Dampfsperre prüfen
270.00
m2
01.__. 2 Aufdachdämmung 300mm (200+100mm) zweilagig DAA, EPS 150 kPa Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer trittfesten Wärmedämmung aus
Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. zweilagig
dicht mit
Stufenfalz gestoßen verlegt.
Untergrund: bauseits verlegte Dampfsperre
Dämmstoff: EPS
Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa (für bauseitige PV
Anlage)
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 300 mm (200+100mm)
01.__. 2
Aufdachdämmung 300mm (200+100mm) zweilagig DAA, EPS 150 kPa
270.00
m2
01.__. 3 Linienentwässerung EPS 150 kPa Quergefälleausbildung
EPS-DachreiterPolystyrol-Quergefälledämmplatte, zur
gezielten Wasserableitung zu den Dachabläufen.
Anwendungstyp nach DIN 4108-10:
EPS035 DAA dh, 150 kPa
Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 13163:
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m*K)
Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse E
liefern und auf den Untergrund mit Industriedachkleber
kleben.
Platten dicht stoßen und zwischen den Dachabläufen nach
Verlegeplan aufkleben.
Die Verlegepläne müssen vor Ausführung dem AG zur
Freigabe vorgelegt werden.
01.__. 3
Linienentwässerung EPS 150 kPa
25.00
m
01.__. 4 Glasvlies Trenn- und Brandschutzlage für Kunststoffdachsysteme,
aus
Glasvlies.
liefern und auf dem Untergrund mit 10 cm Überdeckung im
Naht- und Stoßbereich fachgerecht lose verlegen.
Material: Glasvlies
Gewicht: 120 g/m²
Angebotene Fabrikat:
.
01.__. 4
Glasvlies
270.00
m2
01.__. 5 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebene Dämmung
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
01.__. 5
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
270.00
m2
01.__. 6 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen
an
Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf
den
Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die
Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung
thermisch verschweißen.
Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem
Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen.
Untergrund Attikaholz
Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte)
Anschlusshöhe bis ca. 35 cm + Wandaufbau ca. 40cm
01.__. 6
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
75.00
m
01.__. 7 Dachrandabschlussblende Liefern und montieren einer Dachrandblende zum
Aufklemmen, inkl. Einhangblech aus verzinktem
Stahlblech
(1,00 mm).
Bestehend aus einer Blende, einem Einhangblech, einem
gekannteten Verbundblech sowie einem Dichtungsband.
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
Mindestabstand: 3cm
Mindestüberdeckung: > 8cm
01.__. 7
Dachrandabschlussblende
75.00
m
01.__. 8 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der vor beschriebenen Dachrandblende
incl. der
Abdichtung der Stöße des Einhangbleches
Ecke: Innen- und Außenecke
Winkel: 90 °
01.__. 8
Zulage Eckausbildung
H
8.00
St
01.__. 9 Sanitärlüfter Liefern, montieren und Andichtung eines Sanitärlüfters.
Bestehend aus PE-Rohr mit Schutzhaube incl. zur
Abdichtung
passendem Anschweißmanschette
Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor
beschriebene PE-Folie enthalten sein.
Positionierung gemäß TGA Planung, mindestabstände zu
anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien
eingehalten werden.
Material Lüfter: witterungsbeständigem und
widerstandsfähigem Polyethylen
Material Anschweißmanschette: FPO
Nennweite: bis DN 150
Ausführung nach Herstellervorgabe.
Angebotenes System:
.
01.__. 9
Sanitärlüfter
10.00
St
01.__.10 Rohrdurchführung (Schwanenhals für PV) Liefern, montieren und Andichtung einer fertigen
Rohrdurchführung (Schwanenhals für PV). Bestehend aus
PU-Rohr incl. zur Abdichtung passendem
Anschweißmanschette
Im Preis muss das Dampfdichte Anschliesen an die vor
beschriebene PE-Folie enthalten sein.
Positionierung gemäß TGA Planung, mindestabstände zu
anderen Bauteilen müssen gemäß Verarbeitungsrichtlinien
eingehalten werden.
Material Rohrdurchführung: witterungsbeständigem und
widerstandsfähigem Polyurethan
Material Anschweißmanschette: FPO
Nennweite: bis DN 100
Ausführung nach Herstellervorgabe.
Angebotenes System:
.
01.__.10
Rohrdurchführung (Schwanenhals für PV)
1.00
St
01.__.11 Montage Lichtkuppel 1,20 x 1,20m Fachgerechte Montage gemäß den Herstellervorschriften
einer
bauseits bereitgestellten Lichtkuppel Fabr. Lamilux.
Im Preis muss der Transport der Lichtkuppel auf die
Dachfläche enthalten sein.
01.__.11
Montage Lichtkuppel 1,20 x 1,20m
O
1.00
St
01.__.12 Andichten Flachdachfenster Einfassen der Lichtkuppel, anschließen an
Flächenabdichtung,
Eckausbildungen und Versiegeln der Anschlussoberkante
mit
Dichtungsmasse
Flächenabdichtung: FPO Folie
Kuppelgröße: 1,20 x 1,20 m
Höhe der Einfassung: bis 300 mm
01.__.12
Andichten Flachdachfenster
5.00
m
01.__.13 Aufzugsschachtkopf dämmen und eindichten Aufzugsschachtkopf aus Beton, mit einem Dachüberstand
von
ca. 100 cm und den Außenabmessungen 2,10 x 2,25 m, im
Wand und Deckenbereich jeweils mit 200 mm PU
Wärmedämmung WLG 023, dämmen und fachgerecht, mit
einer mechanisch befestigten FPO Dachfolie, 1,8 mm
stark, incl. dem aufbringen einer Dampfsperre nach den
Dachdeckerrichtlinien eindichten.
Die Aufdachdämmung auf der Dach muss als Gefälledämmung
ausgeführt werden.
Fertige Leistung inkl.aller Befestigungen, Anschlüssen,
Eckausbildungen usw.
01.__.13
Aufzugsschachtkopf dämmen und eindichten
1.00
St
01.__.14 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN
55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder
Niedervoltverfahren.
Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren.
Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse
Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und
Dokumentation für
die vorher aufgeführte(n) Dachfläche(n)
01.__.14
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
1.00
psch
02 Dachterrasse
02
Dachterrasse
02.__. 1 Dampfsperre prüfen Prüfen der bauseits verlegten Dampfsperre auf
Fehlstellen
bzw. Risse prüfen.
Nacharbeiten werden seperat vergütet
02.__. 1
Dampfsperre prüfen
110.00
m2
02.__. 2 Grunddämmung 40mm DAA, PUR Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer trittfesten Wärmedämmung aus
Polyurethan-Hartschaumplatten mit beidseitiger
Kaschierung
aus Aluminium, einlagig und dicht gestoßen verlegen,
streifenweise geklebt, Stöße der Kaschierung überlappt
und
verklebt.
Untergrund: bauseits verlegte Dampfsperre
Dämmstoff: PUR
Anwendungstyp: DAA - dh
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Dämmstoffdicke: 40 mm
02.__. 2
Grunddämmung 40mm DAA, PUR
110.00
m2
02.__. 3 Gefälledämmung / Punktentwässerung DAA, PUR 150 kPa Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer Gefälledämmung als
Punktentwässerung aus Polyurethan-Hartschaumplatten,
einlagig und dicht gestoßen gemäß Verlegeplan
verkleben.
Untergrund: vor beschriebene Grunddämmung
Dämmstoff: PUR / PIR
Anwendungstyp: DAA - dh 150 kPa
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Mittlere Dicke: mind 70 mm
Gefälle: 2%.
Kehlgefälle: 1 %
erforderlicher mindest Dämmwert der Grunddämmung +
Gefälledämmung von 4,783m²K/W
02.__. 3
Gefälledämmung / Punktentwässerung DAA, PUR 150 kPa
110.00
m2
02.__. 4 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Attikaanschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebene Gefälledämmung
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
02.__. 4
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
110.00
m2
02.__. 5 Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,20m Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen
der
FPO Flachdachabdichtung an die Holz-Alufensterelemente,
bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit
Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise
eines
Haftvermittlers.
Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und
faltenfrei im
nass in nass verfahren, die Vliesüberlappung von
mind. 5cm
sind einzuhalten.
Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die
Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu
führen. Ausführung einschließlich aller
Eckausbildungen, der
vorherigen Abklebearbeiten.
Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie
Holz-Alufenster
Anschlusshöhe bis 20 cm
Fensterbreite bis 120 cm
Angebotene System:
.
02.__. 5
Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,20m
4.00
St
02.__. 6 Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 2,5m Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen
der
FPO Flachdachabdichtung an die Holz-Alufensterelemente,
bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit
Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise
eines
Haftvermittlers.
Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und
faltenfrei im
nass in nass verfahren, die Vliesüberlappung von
mind. 5cm
sind einzuhalten.
Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die
Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu
führen. Ausführung einschließlich aller
Eckausbildungen, der
vorherigen Abklebearbeiten.
Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie
Holz-Alufenster
Anschlusshöhe bis 20 cm
Fensterbreite bis 250 cm
Angebotene System:
.
02.__. 6
Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 2,5m
2.00
St
02.__. 7 Sockeldämmung + gekanntetes Folienblech Liefern und montieren einer 80mm XPS Dämmung WLG 035
im Bereich des Sockels bei den Außenwänden.
Breite ca. 40cm
Im Preis muss ein gekanntetes Folenblech zur späteren
Befestigung der Flächenabdichtung sowie ein
Dichtungsband
im Anschluss an den bauseitigen Dämmstoffkeil der
Fensterbank enthalten sein.
02.__. 7
Sockeldämmung + gekanntetes Folienblech
60.00
m
02.__. 8 Wandanschluss, Klemmprofil incl. Überhangblech (mechanischer
Trittschutz)
Titanzink Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile,
Bestehend aus Klemmprofil incl. Überhangblech aus
Titanzink
- Anschluss mind. 300 mm über Oberkante fertiger Belag
- Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer
Befestigung
am oberen Rand des Anschlusses mit
korrosionsgeschützten
Schrauben befestigt incl. Sämtlicher Stoß und
Längsverbinder.
Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter
dauerelastischer
Versiegelung der Anschlussfuge
Aufgehendes Bauteil: Außen- und Brüstungswand
Untergrund: vor beschriebene Sockeldämmung
Material: Titanzinkblech
Blechdicke: 0,70mm
Farbe: Titanzink
Angebotenes System:
.
02.__. 8
Wandanschluss, Klemmprofil incl. Überhangblech (mechanischer
Trittschutz)
Titanzink
140.00
m
02.__. 9 Mehrpreis Ausführung Trittblech aus Uginox Mehrpreis für ausführung des Sockelbleches aus
Korrossionsbeständigem Edelstahl incl. der passenden
Befestigungsmittel.
Blechdicke: 0,70mm
Fabr. Uginox Top 316L (Werkstoffnummer 1.4404) oder
glw.
02.__. 9
Mehrpreis Ausführung Trittblech aus Uginox
O
H
140.00
m
02.__.10 Zulage Anschluss an Fenstertüren Ausführung der Anschlüsse an Fenstertüre
Laibungstiefe bis 25cm
6 Stück bodentiefe Fensterelemente gemäß Planausschnitt
02.__.10
Zulage Anschluss an Fenstertüren
H
6.00
St
02.__.11 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der Wandanschlussbleche
Ecke: Innen- und Außenecke
Winkel: 90 °
02.__.11
Zulage Eckausbildung
H
20.00
St
02.__.12 Attika-Abdeckung RAL beschichtet Attika-Abdeckung aus Metallblech, verdeckt befestigt,
inkl.
Haftstreifen und Befestigungsmittel, an den
Längenstößen
verbunden, ggf. mittels Schiebenähten, liefern und
fachgerecht
montieren als fertige Leistung inkl. aller
Befestigungen.
Untergrund: Holz
Material: Stahlblech verzinkt und beschichtet
Blechdicke: 0,70mm
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
Zuschnitt: bis zu 600 mm, vierfach gekantet (Maße sind
vor Ort
durch den NU selbst aufzunehmen)
Mindestabstand: 3cm
Mindestüberdeckung: > 8cm
Ausführung im Gefälle zur Dachfläche 5 Grad
02.__.12
Attika-Abdeckung RAL beschichtet
85.00
m
02.__.13 Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Attika-Abdeckungen an aufgehende
Bauteile wie
Anschlusswände o.Ä.
Im Preis muss das anbringen einer Kappleiste sowie das
dauerelastische Abfugen der Anschlüsse enthalten sein.
Alternativ ist ein Muster zu erstellen mit einer
zusätzlichen
seitlichen Aufkantung, worauf bauseits ein
Putzabschlussprofil
eingeputzt wird.
02.__.13
Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile
H
3.00
St
02.__.14 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der Attika-Abdeckungen
Ecke: Innen- und Außenecke
Winkel: 90°
02.__.14
Zulage Eckausbildung
H
6.00
St
02.__.15 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN
55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder
Niedervoltverfahren.
Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren.
Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse
Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und
Dokumentation für
die vorher aufgeführte(n) Dachfläche(n)
02.__.15
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
1.00
psch
03 Auskragende Balkone Dachflächen
03
Auskragende Balkone Dachflächen
03.__. 1 Dampfsperre prüfen Prüfen der bauseits verlegten Dampfsperre auf
Fehlstellen
bzw. Risse prüfen.
Nacharbeiten werden seperat vergütet
03.__. 1
Dampfsperre prüfen
15.00
m2
03.__. 2 Gefälledämmung DAA, EPS 100 kPa 231014
rein Konstruktiv ohne Anforderungen an Wärmeschutz Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer trittfesten Gefälledämmung aus
Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig
dicht,
gestoßen verlegt.
Untergrund: BSH Deckenelement Balkon
Dämmstoff: EPS
Anwendungstyp: DAA - dh 100 kPa
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Gefälledämmung ist rein Konstruktiv zur gezielten
Wasserableitung. Anforderungen an den Wärmeschutz gibt
es
keine
03.__. 2
Gefälledämmung DAA, EPS 100 kPa 231014
rein Konstruktiv ohne Anforderungen an Wärmeschutz
15.00
m2
03.__. 3 Glasvlies Trenn- und Brandschutzlage für Kunststoffdachsysteme,
aus
Glasvlies.
liefern und auf dem Untergrund mit 10 cm Überdeckung im
Naht- und Stoßbereich fachgerecht lose verlegen.
Material: Glasvlies
Gewicht: 120 g/m²
Angebotene Fabrikat:
.
03.__. 3
Glasvlies
15.00
m2
03.__. 4 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Anschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebene Gefälledämmung
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
03.__. 4
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
15.00
m2
03.__. 5 Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Anschluss der Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen
an
Attika, einlagig, wie Flächenabdichtung liefern, auf
den
Untergrund verkleben und im unteren Bereich auf die
Flächenabdichtung mit Überdeckung der Randfixierung
thermisch verschweißen.
Im Außenbereich der Attika ist die Abdichtung mit einem
Folienblech um ca. 5cm nach unten zu führen.
Untergrund Attikaholz
Anschluss auf Attikastirnseite (Holzwerkstoffplatte)
Anschlusshöhe bis ca. 20 cm + Wandstärke
03.__. 5
Attikaanschluss, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
25.00
m
03.__. 6 Dachrandabschlussblende Liefern und montieren einer Dachrandblende zum
Aufklemmen, inkl. Einhangblech aus verzinktem
Stahlblech
(1,00 mm).
Bestehend aus einer Blende, einem Einhangblech, einem
gekannteten Verbundblech sowie einem Dichtungsband.
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
Mindestabstand: 3cm
Mindestüberdeckung: > 8cm
03.__. 6
Dachrandabschlussblende
25.00
m
03.__. 7 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der vor beschriebenen Dachrandblende
incl. der
Abdichtung der Stöße des Einhangbleches
Ecke: Innen- und Außenecke
Winkel: 90 °
03.__. 7
Zulage Eckausbildung
H
7.00
St
03.__. 8 Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile Anschluss der Attika-Abdeckungen an aufgehende
Bauteile wie
Anschlusswände o.Ä.
Im Preis muss das Einbringen eines komprimierten
Dichtungsbandes sowie das dauerelastische Abfugen der
Anschlüsse.
03.__. 8
Zulage Anschluss an aufgehende Bauteile
H
3.00
St
03.__. 9 Dämmung an Wandanschluss Dämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten,
als
trittfeste Sockeldämmung bei Wandanschluss Bürofassade
Dicke: 80 mm
Höhe: ca. 45cm
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E
Dämmstoff: XPS
03.__. 9
Dämmung an Wandanschluss
15.00
m
03.__.10 Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile,
Bestehend aus Folienblech incl. Klemmprofil
- Anschluss ca. 300 mm
- Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer
Befestigung
am oberen Rand des Anschlusses mit
korrosionsgeschützten
Schrauben befestigt
Aufgehendes Bauteil: Brüstungswand Dachterrasse
Untergrund: 80mm XPS auf 12,5mm OSB
03.__.10
Wandanschluss, Folienblech + Klemmprofil
15.00
m
03.__.11 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN
55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder
Niedervoltverfahren.
Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren.
Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse
Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und
Dokumentation für
die vorher aufgeführte(n) Dachfläche(n)
03.__.11
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
1.00
psch
04 Auskragende Balkone Terrassenfläche
04
Auskragende Balkone Terrassenfläche
04.__. 1 Dampfsperre prüfen Prüfen der bauseits verlegten Dampfsperre auf
Fehlstellen
bzw. Risse prüfen.
Nacharbeiten werden seperat vergütet
04.__. 1
Dampfsperre prüfen
25.00
m2
04.__. 2 Gefälledämmung DAA, EPS 100 kPa 231014 Liefern und Windsogsicher (Tellerdübel oder auf
Untergrund
verklebt) verlegen einer trittfesten Gefälledämmung aus
Expaniertem Polystyrol-Hartschaumplatten. Einlagig
dicht,
gestoßen verlegt.
Untergrund: BSH Deckenelement Balkon
Dämmstoff: EPS
Anwendungstyp: DAA - dh 100 kPa (für Balkonaufbau)
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK)
Brandverhalten Klasse: E (nach DIN EN 13501)
Gefälledämmung ist rein Konstruktiv zur gezielten
Wasserableitung. Anforderungen an den Wärmeschutz gibt
es
keine
04.__. 2
Gefälledämmung DAA, EPS 100 kPa 231014
25.00
m2
04.__. 3 Glasvlies Trenn- und Brandschutzlage für Kunststoffdachsysteme,
aus
Glasvlies.
liefern und auf dem Untergrund mit 10 cm Überdeckung im
Naht- und Stoßbereich fachgerecht lose verlegen.
Material: Glasvlies
Gewicht: 120 g/m²
Angebotene Fabrikat:
.
04.__. 3
Glasvlies
25.00
m2
04.__. 4 Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig Dachabdichtung aus FPO-Kunststoffbahnen, fachgerecht
nach
den Hersteller und DIN-Vorschriften, inkl. aller
erforderlichen
Linienfixierungen und Verankerungen im Punkt
oder Liniearsystem, eindichten. Die Naht- und
Stoßbereiche
sind nach der Verlegeanleitung des Herstellers zu
überlappen,
vorzubereiten und mit Heißluft homogen und
kapillarfrei zu
verschweißen.
Ausführung in fertige Leistung inkl. aller
Eckausbildungen.
Die Anschlüsse werden gesondert vergütet.
Untergrund: vor beschriebene Gefälledämmung
Bahnenart: FPO mit Einlage aus Glasvlies nach DIN
Anwendungstyp: DE
Brandverhalten: E und B ROOF (t1)
Dachbahndicke: 1,8 mm
Farbe: silbergrau
Angebotene Dachbahn:
.
Angebotenes Verankerungssystem
.
04.__. 4
Dachabdichtung, Kunststoffbahn, FPO 1,8mm, einlagig
25.00
m2
04.__. 5 Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,20m Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen
der
FPO Flachdachabdichtung an die Holz-Alufensterelemente,
bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit
Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise
eines
Haftvermittlers.
Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und
faltenfrei im
nass in nass verfahren, die Vliesüberlappung von
mind. 5cm
sind einzuhalten.
Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die
Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu
führen. Ausführung einschließlich aller
Eckausbildungen, der
vorherigen Abklebearbeiten.
Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie
Holz-Alufenster
Anschlusshöhe bis 20 cm
Fensterbreite bis 120 cm
Angebotene System:
.
04.__. 5
Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 1,20m
3.00
St
04.__. 6 Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 2,5m Ausführung einer Flüssigabdichtungabdecihtung zwischen
der
FPO Flachdachabdichtung an die Holz-Alufensterelemente,
bestehend aus Flüssigkunststoff aus Polyurethanharz mit
Vliesarmierung, zweikomponentig sowie bedarfsweise
eines
Haftvermittlers.
Ausführung gemäß herstellerangaben, blasen- und
faltenfrei im
nass in nass verfahren, die Vliesüberlappung von
mind. 5cm
sind einzuhalten.
Die Abdichtung ist mind. 10cm breit auf die
Flächenabdichtungund bis Oberkante der Anschlüsse zu
führen. Ausführung einschließlich aller
Eckausbildungen, der
vorherigen Abklebearbeiten.
Untergrund: FPO Flachdachabdichtung sowie
Holz-Alufenster
Anschlusshöhe bis 20 cm
Fensterbreite bis 250 cm
Angebotene System:
.
04.__. 6
Flüssigkunststoff Anschluss Fenster bis 2,5m
2.00
St
04.__. 7 Sockeldämmung + gekanntetes Folienblech Liefern und montieren einer 80mm XPS Dämmung WLG 035
im Bereich des Sockels bei den Außenwänden.
Breite ca. 40cm
Im Preis muss ein gekanntetes Folenblech zur späteren
Befestigung der Flächenabdichtung sowie ein
Dichtungsband
im Anschluss an den bauseitigen Dämmstoffkeil der
Fensterbank enthalten sein.
04.__. 7
Sockeldämmung + gekanntetes Folienblech
15.00
m
04.__. 8 Wandanschluss, Klemmprofil incl. Überhangblech (mechanischer
Trittschutz)
Titanzink Anschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteile,
Bestehend aus Klemmprofil incl. Überhangblech aus
Titanzink
- Anschluss mind. 300 mm über Oberkante fertiger Belag
- Klemmprofil aus Aluminium als mechanischer
Befestigung
am oberen Rand des Anschlusses mit
korrosionsgeschützten
Schrauben befestigt incl. Sämtlicher Stoß und
Längsverbinder.
Schutz aus Überhangprofil inkl. geeigneter
dauerelastischer
Versiegelung der Anschlussfuge
Aufgehendes Bauteil: Außen- und Brüstungswand
Untergrund: vor beschriebene Sockeldämmung
Material: Titanzinkblech
Blechdicke: 0,70mm
Farbe: Titanzink
Angebotenes System:
.
04.__. 8
Wandanschluss, Klemmprofil incl. Überhangblech (mechanischer
Trittschutz)
Titanzink
15.00
m
04.__. 9 Mehrpreis Ausführung Trittblech aus Uginox Mehrpreis für ausführung des Sockelbleches aus
Korrossionsbeständigem Edelstahl incl. der passenden
Befestigungsmittel.
Blechdicke: 0,70mm
Fabr. Uginox Top 316L (Werkstoffnummer 1.4404) oder
glw.
04.__. 9
Mehrpreis Ausführung Trittblech aus Uginox
O
H
15.00
m
04.__.10 Zulage Anschluss an Fenstertüren Ausführung der Anschlüsse an Fenstertüre
Laibungstiefe bis 25cm
5 Stück bodentiefe Fensterelemente gemäß Planausschnitt
04.__.10
Zulage Anschluss an Fenstertüren
H
5.00
St
04.__.11 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der Wandanschlussbleche
Ecke: Innen- und Außenecke
Winkel: 90 °
04.__.11
Zulage Eckausbildung
H
7.00
St
04.__.12 Vorbereiten Dachrandabschlussblende Vorbereiten des Dachrandabschlusses mit Abkanntung zum
Aufklemmen für eine bauseitige Dachrandblende.
Bestehend aus einer einemgekannteten Verbundblech
04.__.12
Vorbereiten Dachrandabschlussblende
15.00
m
04.__.13 Zulage Eckausbildung Eckausbildung der vor beschriebenen Dachrandblende
incl. der
Abdichtung der Stöße des Einhangbleches
Ecke: Innen- und Außenecke
Winkel: 90 °
04.__.13
Zulage Eckausbildung
H
1.00
St
04.__.14 Dichtigkeitsprüfung am Flachdach ausführen eines Elektroimpuls-Messverfahrens nach DIN
55670, den Gegebenheiten angepasst, im Hoch- und/oder
Niedervoltverfahren.
Prüfung der Nähte im Prüfnadelverfahren.
Visuelle Überprüfung der Flächen und Anschlüsse
Anzubieten als Pauschale inkl. Anfahrt und
Dokumentation für
die vorher aufgeführte(n) Dachfläche(n)
04.__.14
Dichtigkeitsprüfung am Flachdach
1.00
psch
05 Treppenhausdach
05
Treppenhausdach
05.__. 1 Stehfalzdach
Pultdach Treppenhaus Blechdachdeckung als Stehfalzdeckung, auf vorhandener
Unterkonstruktion.
Vorleistung: Holzschalung mit Trennlage
Material: Stahlblech verzinkt und beschichtet nach RAL
8014
Sepiabraun
Materialdicke: 0,5 mm
Beschichtung: 25 µm Polyesterlack
Bandbreite: 500-800 mm
Dachneigung: 11°
Firsthöhe: ca. 6,90m
Befestigung: genagelte/geschraubte Fest- und
Schiebhafte, gem. Vorgabe Statik
05.__. 1
Stehfalzdach
Pultdach Treppenhaus
10.00
m2
05.__. 2 Firstseitiger Wandanschluss zur Hinterlüftung Liefern und montieren eines hinterlüfteten
Firstseitigen
Wandanschluss in fertiger Leistung.
bestehend aus: Überhangblech, Kantholz, stehenden
Wärmedämmung, Lüftungsfirstabdeckung,
Lüftungszahnleiste,
und Profilfüllerleiste
Material: Stahlblech verzinkt und beschichtet RAL 8014
Materialdicke: 0,63 mm
Befestigungsmittel verzinkt und beschichtet nach RAL
05.__. 2
Firstseitiger Wandanschluss zur Hinterlüftung
5.00
m
05.__. 3 seitlicher Wandanschluss Putzfassade Liefern und montieren eines seitliche Wandanschluss an
Putzfassade in fertiger Leistung.
bestehend aus: U-förmigen Folienblech, 80mm XPS Dämmung
(b= ca. 40cm), einer Klemmleiste, Dauerelastischer
Verfugung
sowie dem Wandanschlussblech
Material: Stahlblech verzinkt und beschichtet RAL 8014
Sepiabraun
Materialdicke: 0,63 mm
Befestigungsmittel verzinkt und beschichtet
05.__. 3
seitlicher Wandanschluss Putzfassade
5.00
m
05.__. 4 Traufausbildung Liefern und montieren eine Traufausbildung in fertiger
Leistung.
bestehend aus: Rinneneinlaufblech, Traufwinkel und
Profilfüller
Material: Stahlblech verzinkt und beschichtet RAL 8014
Sepiabraun
Materialdicke: 0,63 mm
Befestigungsmittel verzinkt und beschichtet
05.__. 4
Traufausbildung
5.00
m
05.__. 5 Schneefang Liefern und montieren eines Schneefang mit Eisstopper
Befestigung mittels Klemmprofil.
Schneefangwinkel mit integriertem Schneestopper
Materialdicke: 1,5 mm
05.__. 5
Schneefang
O
5.00
m
06 Entwässerung
06
Entwässerung
06.__. 1 Attikagully Hauptdach Dachgully, angeschlossen an Dachabdichtung.
Ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung
Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper oder
oberhalb der Dämmung
Nennnweite: bis DN 100
Liefern und montage in fertiger Leistung incl.
Fixierung des
Gullys.
Anstauhöhe h1: ca. 40mm
Abflussleistung: mind. 5,10l/s
Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung
vorlegen.
Angebotenes System:
.
06.__. 1
Attikagully Hauptdach
2.00
St
06.__. 2 Notentwässerung Hauptdach Notentwässerung, angeschlossen an Dachabdichtung.
Ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung
Ausführung als Rechteckspeier
Liefern und montage in fertiger Leistung incl.
Fixierung des
Ablaufes.
Anstauhöhe h2: max. 70mm
Abflussleistung: mind. 4,35l/s
Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung
vorlegen.
Angebotenes System:
.
06.__. 2
Notentwässerung Hauptdach
2.00
St
06.__. 3 Kaskadenentwässerung Hauptdach über Dachterrasse Liefern und montieren einer Kaskadenentwässerung des
Hauptdaches über die Dachterrasse.
Ausführung als durchgehendes geschlossenes System
mittels
Flachkanal (h=ca. 6cm) incl. Bögen, Übergangselemente,
Dichtmanschette sowie die Abdichtung an durch die
Büstungswand etc.
Der Flachkanal ist im Gefälle auf der Abdichtung nach
außen
zu führen und an die aufgehende Abdichtung der
Brüstungswans anzuschließen.
Dachfläche beträgt ca. 135m²
Leitungslänge ab Dachgully bis Grundleitung ca. 10,5m
(Leitungslänge Flachkanal ca. 1,50m)
06.__. 3
Kaskadenentwässerung Hauptdach über Dachterrasse
2.00
St
06.__. 4 Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet Mehrpreis für Ausführung als verzinkt beschichtete
Stahlblech
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
06.__. 4
Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet
H
2.00
St
06.__. 5 Attikagully Dachterrasse Dachgully, angeschlossen an Dachabdichtung.
Ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung
Ausführung in der Dämmung incl. Dämmstoffkörper oder
oberhalb der Dämmung
Nennnweite: bis DN 50
Liefern und montage in fertiger Leistung incl.
Fixierung des
Gullys.
Anstauhöhe h1: ca. 30mm
Abflussleistung: mind. 1,13l/s
Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung
vorlegen.
Angebotenes System:
.
06.__. 5
Attikagully Dachterrasse
7.00
St
06.__. 6 Notentwässerung Dachterrasse Notentwässerung, angeschlossen an Dachabdichtung.
Ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung
Ausführung als Rechteckspeier
Liefern und montage in fertiger Leistung incl.
Fixierung des
Ablaufes.
Anstauhöhe h2: max. 70mm
Abflussleistung: mind. 0,97l/s
Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung
vorlegen.
Angebotenes System:
.
06.__. 6
Notentwässerung Dachterrasse
7.00
St
06.__. 7 Flachdachabzweig Titanzink Flachdachabzweig
Material: Titanzink
Nenngröße: 100mm (passend zu vor beschriebenen
Attikagully)
Fertige Leistung inklusive vormontierter
Zulaufdichtung, liefern
und fachgerecht einbauen
Befestigungsuntergrund: Fassadenschalung aus Holz bzw.
100mm MiWo auf 13mm OSB
06.__. 7
Flachdachabzweig Titanzink
9.00
St
06.__. 8 Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet Mehrpreis für Ausführung als verzinkt beschichtete
Stahlblech
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
06.__. 8
Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet
H
9.00
St
06.__. 9 Attikagully Balkonüberdachung Dachgully (Speier), angeschlossen an Dachabdichtung.
Ausgeführt im Gefälle durch Attika incl. Eindichtung
Ausführung oberhalb der Dämmung
Nennnweite: bis DN 63
Liefern und montage in fertiger Leistung incl.
Fixierung des
Gullys.
Anstauhöhe h1: ca. 25mm
Abflussleistung: mind. 0,35l/s
Der NU muss eine passende Flachdachentwässerung
vorlegen.
Angebotenes System:
.
06.__. 9
Attikagully Balkonüberdachung
6.00
St
06.__.10 Zulage Anschluss an Fallleitung Dachterrasse DN100 Anschluss des vor beschriebenen Speiers an die
nachfolgend
beschriebene Falleitung der Dachterrasse.
Im Preis muss der Ausschnitt in der Fallleitung, das
andichten
und evtl. erforderliche Bögen o.Ä. enthalten sein.
Das sichtbare Anschlussstück des Gullys muss bei
Bedarf mit
einem RAL beschichteten Passstück ummantelt werden.
06.__.10
Zulage Anschluss an Fallleitung Dachterrasse DN100
H
6.00
St
06.__.11 Regenfallrohr, Titanzink, DN 100 Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für
Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl.
sämtlicher
Bögen sowie der Rohrschellen mit Schraubstift und
doppeltem
Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht
an
Holztafelwänden mittels Rohrschellen, Schraubstift und
Dämmstoffdübel befestigen.
Material: Titanzink-Blech
Blechdicke: 0,70 mm
Nenngröße: DN100
Oberfläche: Titanzink
Befestigungsuntergrund: 100mm MiWo auf 13mm OSB
06.__.11
Regenfallrohr, Titanzink, DN 100
40.00
m
06.__.12 Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet Mehrpreis für Ausführung als verzinkt beschichtete
Stahlblech
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
06.__.12
Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet
H
40.00
m
06.__.13 Standrohr DN 100 Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel
einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel
und
Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe
liefern und fachgerecht an Holztafelwänden mittels
Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel
befestigen
Material: Loro-X
Form: rund
Nenngröße: DN 100
06.__.13
Standrohr DN 100
9.00
St
06.__.14 Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet Mehrpreis für Ausführung als verzinkt beschichtete
Stahlblech
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
06.__.14
Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet
H
9.00
St
06.__.15 Dachrinne, Titanzink, Zuschnitt 280 mm
Treppenhaus Außenliegende Dachrinne, halbrund, liefern und mit
Rinnenhaltern aus feuerverzinktem Bandstahl, deren
Abmessung und Einbauabstände nach den örtlichen
Gegebenheiten und den zu erwartenden Belastungen zu
richten sind, an der Traufe des Daches fachgerecht mit
leichtem Gefälle anbringen.
Liefern und montieren in fertiger Leistung gemäß den
Klempnerfachregeln incl. sämtlicher Dehnungselemente,
Einhangstutzen und Rinnenböden.
Material: Titanzink
Zuschnitt: 280 mm
Materialstärke: 0,70 mm
06.__.15
Dachrinne, Titanzink, Zuschnitt 280 mm
Treppenhaus
5.00
m
06.__.16 Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet Mehrpreis für Ausführung als verzinkt beschichtete
Stahlblech
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
06.__.16
Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet
H
5.00
m
06.__.17 Regenfallrohr, Titanzink, DN 80
Treppenhaus Regenfallrohr, rund, aus Metallblech, für
Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl.
sämtlicher
Bögen sowie der Rohrschellen mit Schraubstift und
doppeltem
Scharnier, sowie aller Zubehör liefern und fachgerecht
an
Holztafelwänden mittels Rohrschellen, Schraubstift und
Dämmstoffdübel befestigen.
Material: Titanzink-Blech
Blechdicke: 0,70 mm
Nenngröße: DN80
Oberfläche: Titanzink
Befestigungsuntergrund: 100mm MiWo auf 13mm OSB
06.__.17
Regenfallrohr, Titanzink, DN 80
Treppenhaus
7.00
m
06.__.18 Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet Mehrpreis für Ausführung als verzinkt beschichtete
Stahlblech
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
06.__.18
Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet
H
7.00
m
06.__.19 Standrohr DN 80
Treppenhaus Standrohr abgestimmt auf Fallrohr, vor Gebäudesockel
einbauen, mit runder Revisionsöffnung einschl. Deckel
und
Schrauben, mit Muffe incl. Dichtung und Standrohrkappe
liefern und fachgerecht an Holztafelwänden mittels
Rohrschellen, Schraubstift und Dämmstoffdübel
befestigen
Material: Loro-X
Form: rund
Nenngröße: DN 80
06.__.19
Standrohr DN 80
Treppenhaus
1.00
St
06.__.20 Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet Mehrpreis für Ausführung als verzinkt beschichtete
Stahlblech
Farbe: RAL 8014 Sepiabraun
06.__.20
Mehrpreis Ausführung RAL beschichtet
H
1.00
St
07 Sicherheitseinrichtung
07
Sicherheitseinrichtung
07.__. 1 Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem nicht
überfahrbar
Hauptdach gemäß vorliegender Planung ABS Planen liefern und montieren eines nicht überfahrbaren
Seilsicherungssystem in den Dachaufbau eingebunden und
eingedichtet, Geprüft nach DIN EN 795:2012, Typ A und
DIN
CEN/TS 16415:2013, mit allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung und Ü-Zeichen, als permanentes
Seilsicherungssystem in Fertige Leistung
Ausführung gemäß beiliegender Planung von ABS
inkl. Edelstahlseil incl. Systemschild, Endhalter,
Kurvenelemente und Verbindungslaschen sowie dem
Befestigungsset, aus Grundplatte, Anker und Schrauben
Material: edelstahl
Untergrund: 30mm Dachschalung
Lieferung ohne PSA
Im Preis muss eine umfangreiche Dokumentation für
Spätere
Wartungsarbeiten (gemäß der DGUV Information 201-056
sowie der AUVA) zur weitergaben an den Bauherren
enthalten
sein.
Bestehend aus Datenblättern der Systeme sowie der
Befestigungsmittel, eines Verlegeplanes, einer
umfangreichen
Fotodokumentation der Montage sowie einer Bescheinigung
der Auszuführenden Firma.
Es wird von 10 Sekuranten und ca. 55 lfm Seil
ausgegangen.
Angebotenes Produkt:
.
Angebotenes System:
.
07.__. 1
Absturzsicherung, Verankerungspunkt Seilsicherungssystem nicht
überfahrbar
Hauptdach gemäß vorliegender Planung ABS
1.00
psch
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
Genehmigung
der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor
ihrer
Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und
Auftragssumme mit
dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und
freigegeben
werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine
Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter
unterschreiben zu lassen. Eine Verechnung erfolgt nur
bei
Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird
ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit
möglich
erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der
vereinbarten
Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit
10.__. 1 Stundenlohn Mittellohn Mittellohn Dachdecker
10.__. 1
Stundenlohn Mittellohn
O
1.00
h