Trockenbauarbeiten
Am Köllnischen Park 5 / Märkisches Museum
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1. Allgemeine Angaben zum Gebäude 1. Allgemeine Angaben zum Gebäude Gegenstand der Maßnahme ist die Modernisierung und Sanierung der Gebäudesubstanz des Märkischen Museums im Bezirk Mitte in Berlin. Weiterhin werden die Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüstung, die Anpassung der Ausstellungsflächen sowie die barrierefreie Erschließung und Ertüchtigung des Brandschutzes berücksichtigt. Ferner wird die Erschließung durch z.B. den Einbau neuer Treppenläufe ergänzt und der Haupteingang verlegt. Lage Das Grundstück befindet sich im Bezirk Mitte, Am Köllnischen Park 5, 10179 Berlin. Es liegt südlich der Spree in Ufernähe. Das Museum ist freistehend. Das Grundstück, mit einer Größe von rd. 4.000 m², bildet eine nahezu ebene Fläche. Das Grundstück grenzt auf der Nordost- und Nordwestseite an das öffentliche Straßenland mit Gehwegen und den Straßen "Wallstraße" und "Am Köllnischen Park". Auf der nördlichen Seite an der Spitze der sich treffenden Straßen befindet sich eine kleine Grünfläche. Der gesamte südliche Bereich des Grundstücks bindet an den Köllnischen Park an. Das Grundstück ist durch seine Lage wie oben beschrieben optisch stark durch den Grünflächenanteil und den Baumbestand geprägt, doch ist der eigentliche Grundstücksanteil vorrangig durch Pflasterbeläge versiegelt. Gebäude und Architektur Das Gebäude ist gemäß BauOBln der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen. Es verfügt über ein Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie zwei Ober- und zwei Dachgeschosse (3. und 4.OG). Darüber hinaus verfügt das Gebäude über einen Turm, der das 4. -7. Obergeschoss umfasst. Das Gebäude gliedert sich in diverse einzelne Baukörper, die sich in Höhe, Breite und Ausgestaltung unterscheiden. Der Architekt Ludwig Hoffmann entwarf das Gebäude bewusst als agglomeriertes Museum. Die Baukörper sind unterschiedlich gestaltet und zitieren die in der Mark Brandenburg seinerzeit dominierenden Baustile wie Gotik oder Renaissance. Die Fassaden werden vielfach von Renaissance- und neogotischen Stufengiebeln gekrönt und in Backstein und Putz realisiert. Der zentrale Turm verweist bereits von Ferne auf das Museum. Die Baukörper bilden eine Gesamtgestalt mit einem östlich angeordneten zentralen Haupthof und einem südlich gelegenen kleinen Lichthof. Aufgrund seiner Gliederung weist es Gebäudebreiten von ca.32 bis 45 m und Längen von bis zu 80 m auf. Baugrundverhältnisse Aufgrund von verschiedenen Grundwasserabsenkungen in den 1940 und 1960er Jahren war der Zustand der Gründung Gegenstand von mehrfachen Untersuchungen in den Jahren 1962-2003. Ein aktuelles Baugrundgutachten wurde im Juni 2021 erarbeitet, es legt wesentliche Planungsparameter fest, als Grundlage der Planung der Abdichtung, Baugrube u. Gründung. Das Baugrundgutachten kann auf Anfrage dem AN zur Verfügung gestellt werden. Kampfmittel Gem. Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 18.02.2021 liegen keine Nachweise zur Kampfmittelfreiheit des Grundstückes vor. Es wird in dem Schreiben auf ein ehemaliges Erdloch verwiesen, welches jedoch an der Grenze des Grundstückes liegt, jedoch außerhalb. Weiterhin wird die Fläche als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft. Sofern bei Erdarbeiten verdächtige Gegenstände gefunden werden, sind daher die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die örtliche Bauleitung über den Fund zu informieren. Eigentümer- und Nutzer:innen Das Gebäude und seine baulichen Bestandteile sind Teil des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) und fallen in die Verwaltung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Die BIM tritt als Bauherrenvertretung auf. Die Stiftung Stadtmuseum Berlin (SSB) stellt die Nutzerseite dar.
1. Allgemeine Angaben zum Gebäude
2. Konstruktions- und Baubeschreibung des Gebäudes 2. Konstruktions- und Gebäudebeschreibung des Gebäudes Konstruktion/baulicher Zustand Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit gemauerten, innenseitig verputzten Außenwänden errichtet. Die meisten Fassaden bestehen aus Sichtmauerwerk. Darüber hinaus sind einige Außenwände mit Putz bekleidet. Der Sockelbereich ist teilweise in Naturstein ausgeführt bzw. bekleidet. Fassaden, Fenster und Dach: Für die Fassaden liegt eine gutachterliche Stellungnahme vor. Die Sichtmauerwerkfassaden, Putzfassaden und Natursteinfassaden sind in einem allgemein intakten, wenn auch stark verschmutzten Zustand. Die vorhandenen Holzfenster sind zu einem großen Teil bauzeitlich von 1908. Einige wurden in den verschiedenen Umbauphasen verändert und auch ersetzt, so dass verschiedene Fenstertypen vorzufinden sind: Doppelfenster, Doppelkastenfenster, Verbundfenster und auch Einfachfenster, mit z.T. bleiweißhaltigen Farbschichten. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde ein Schadenskataster erstellt. Die Dachkonstruktionen sind als Sparrendächer mit liegendem Stuhl und Pfettendächer ausgeführt. Als Dachbelag sind vorrangig Biberschwanzziegeln verbaut. Der Dachstuhl über dem Bauteil A wurde samt Eindeckung Anfang der 2000er Jahre saniert. Der Turm (Bauteil E) ist mit Zinkblech eingedeckt. Gebäudeabdichtung: Die bereits in der Vergangenheit teilsanierte Gebäudeabdichtung weist erhebliche Schäden auf, die voraussichtlich zu weiteren baulichen Schäden am Gebäude führen. Gemäß abdichtungstechnischem Gutachten ist die gesamte äußere vertikale Abdichtung sanierungsbedürftig. Der Großteil der Böden wird durch eine neue WU-Konstruktion ausgetauscht. Decken: Die Konstruktionsarten der Geschossdecken im Gebäude variieren. Sie bestehen aus Stahlsteindecken, gemauerte Gewölbe und preußische Kappendecken, in Einzelfällen: Holzbalkendecken, Stoltedielen. Gemäß baukonstruktiver Substanzuntersuchungen wurden Mängel in Decken aus den unterschiedlichen Wiederaufbaujahren festgestellt. Gemäß statischer Beurteilung sind einige Decken nicht so wie damals geplant, ausgeführt worden, so dass im Rahmen der bevorstehenden Sanierung und Modernisierung - zur Gewährleistung der Tragfähigkeit entsprechend Mindestanforderungen für den Museumsbetrieb - Teilbereiche der Deckenkonstruktionen ausgetauscht werden. Sonstiges: Mit wenigen Ausnahmen sind die Wandoberflächen, Türen und Bodenbeläge der Personalräume grundlegend sanierungsbedürftig. Im ganzen Gebäude sind die ELT-Anlagen bereichsweise zu unterschiedlichen Zeiten saniert worden, jedoch nicht ganzheitlich. Die Besucher-Sanitäranlagen und die Personaltoiletten sind stark sanierungsbedürftig. Während die Fernwärme-Übergabestation in den 2000er Jahren erneuert worden ist, und dementsprechend in einem guten Zustand ist, sind jedoch das Leitungsnetz und die Heizkörper in den Räumen noch zu erneuern. Brandschutz Ein weiterer wesentlicher Mangel des Gebäudekomplexes besteht im Brandschutz. Bereits mit der Errichtung des Gebäudes ist ein aus fluchtwegtechnischer Sicht unübersichtliches Raumgefüge entstanden. Mit der Grundidee Ludwig Hoffmanns eines agglomerierten Museums handelt es sich um ein aus verschiedenen Baustilen zusammengesetztes Gebäude. Dabei wurde der Schwerpunkt in erster Linie auf eine erlebnishafte Besucherführung gelegt und weniger auf eine durchschaubare, vorwegnehmbare, einfache Gebäudestruktur, sodass die Fluchtwege und Brandabschottungen aus heutiger Sicht betrachtet (Anstieg Besucherzahlen, Normenverschärfungen) nicht ausreichen. Barrierefreiheit Die barrierefreie Erschließung des Gebäudes ist bisher nicht möglich. Weder der äußere Zugang noch die inneren Wege sind für mobilitätseingeschränkte Menschen gut nutzbar. Der vorhandene, bauzeitliche Aufzug ist nicht barrierefrei. Im Zuge der Sanierung werden die Wegeführung ins und innerhalb des Gebäudes sowie die sanitären Einrichtungen barrierefrei geschaffen. Denkmalschutz In der Berliner Denkmalliste ist das Märkische Museum als Baudenkmal unter der Objekt-Nr. 09035412 gelistet. Der Denkmalbereich ist als Einzeldenkmal, Typ Museum eingetragen. Alle geplanten, den Denkmalschutz betreffende Maßnahmen, wurden im Rahmen von Abstimmungsgesprächen und Ortsbegehungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesdenkmalamt abgestimmt.
2. Konstruktions- und Baubeschreibung des Gebäudes
3. Beschreibung der Gesamtmaßnahme 3. Beschreibung der Gesamtmaßnahme Das Gebäude wird umfassend saniert und umgebaut. Folgende Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen sind geplant: Sanierungsmaßnahmen Brandschutztechnische Ertüchtigung denkmalgerechte Instandsetzung der Fassade denkmalgerechte Instandsetzung der Dächer, Tragkonstruktion und Abdichtung denkmalgerechte Instandsetzung der Fenster- und Außentüren sowie Bodenbeläge Sanierungen sowie Ertüchtigungen der Deckenkonstruktionen Ertüchtigung der Bauwerksabdichtung Sanierung salz- und feuchtbelasteter Wände im Untergeschoss Schadstoffsanierung Modernisierungsmaßnahmen Erneuerung der kompletten haustechnischen Gebäudeausrüstung, d.h. HLS, ELT, Sicherheitstechnik Einbau von Medientechnik Erneuerung der Sanitäranlagen Integration drei neuer barrierefreier Aufzüge Energetische Ertüchtigungsmaßnahmen (Fenster, Außentüren, Wände in DG und UG, Dachfläche) Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes (außenliegender Sonnenschutz, Klimatisierung zweier Ausstellungsräume) Umbaumaßnahmen Umstrukturierung der Eingangssituation durch Umverlegung des Eingangs, Errichtung eines Foyerbereichs durch Umbau zusammenhängender Räume im EG und Integration der Kasse, des Museumshops, Garderoben und neuen Besucher-WCs Verbesserung der Wegeführung Herrichtung barrierefreier Zugänge Integration neuer Durchbrüche für haustechnische Anlagen Erweiterung der Museumsflächen durch Umbau von Lagerflächen im EG, Einbau einer Raum-in-Raum-Konstruktion im Dach Bt A, Herrichtung eines Büroraums im Dach Bt C und Umbau und Erschließung des Turms für Besucher Die Baudurchführung erfolgt ohne Unterbrechungen und gliedert sich in folgende Phasen: 1. Phase:BE und Sicherungsmaßnahmen Schadstoffsanierung/nichtkonstruktiver Abbruch Abdichtung und Gründung 2. Phase Abdichtung und Gründung Dach-, Fassaden und Fenstersanierung Rohbauarbeiten und Rohinstallation TGA 3. Phase Dach-, Fassaden und Fenstersanierung Rohbauarbeiten und Rohinstallation TGA Ausbauarbeiten und TGA 4. PhaseAusbauarbeiten und TGA Ausstattung und Bestückung Außenanlagen 5. Phase:Außenanlagen
3. Beschreibung der Gesamtmaßnahme
4. Allgemeine Angaben zur Bauausführung und zur Baustelleneinrichtung 4.0 Allgemeine Angaben zur Bauausführung und zur Baustelleneinrichtung Das Gebäude wird vor der Sanierung durch die Nutzer:innen beräumt. Die Exponate werden dazu eingelagert, oder - wenn fest verankert - vor Ort geschützt. Die Baudurchführung ist in einem Abschnitt vorgesehen, entsprechend den unter Punkt "3. Beschreibung der Gesamtmaßnahme" beschriebenen Phasen. 4.1 Termine Termine sind den weiteren Anlagen zu entnehmen 4.2 Erschließung Das Museumsgebäude ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Bus-, U- und S-Bahnverbindungen sind fußläufig erreichbar. Das Gebäude ist öffentlich erschlossen. Für die Dauer der Baumaßnahme werden Fernwärme, Wasser, Abwasser, Strom, Fernmeldetechnik stillgelegt. 4.3 Baustelleneinrichtung Die allgemeine Baustelleneinrichtung teilt sich in zwei Teile: 1. Baustelleneinrichtung und Sicherungsmaßnahmen Innen. Die Planung und Ausschreibung der Baustelleneinrichtung für die Innenbereiche einschl. aller Sicherungsmaßnahmen erfolgt über den Objektplaner. Diese BE sieht vor, alle hochwertigen, denkmalgeschützten festen Bauteile zu schützen. Hier handelt es sich einerseits um Spolien (aus anderen Bauten stammende, wieder verwendete Bauteile) oder Kunst- und Schmuckwerke, Böden wie Parkett, Dielen, Terrazzo, Zargen und Türen und Holz-Wandverkleidungen. Des Weiteren werden über diese Baustelleneinrichtung ebenfalls Staubschutzwände- und Schleusen errichtet. Es ist zu berücksichtigen, dass die Erschließung /Erreichbarkeit aller Baubereiche nur bedingt bzw. eingeschränkt möglich ist. Transportwege bis 100 m vom Abbruchort bis zu den Sammelcontainern ist in die Einheitspreise der Abbruchpositionen einzukalkulieren. 4.4 Immissionsschutz Die gesetzlichen Vorschriften zum Immissionsschutz (Lärm, Staub etc.) gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) und Landesimmissionsschutzgesetzes (LlmSchG Bln) sind einzuhalten. Alle erforderlichen Schutzvorkehrungen sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Es sind ausschließlich geräuscharme Geräte/Maschinen einzusetzen. 4.5 Reinigung der Arbeitsbereiche Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich zu reinigen. 4.6 Genehmigungen Erforderliche öffentliche Genehmigungen - sofern diese nicht bereits über den Baulogistiker berücksichtigt sind - (u.a. für zusätzliche Geh- bzw. Straßenlandanmietungen, Straßensperrungen) sind durch den AN über den Baulogistiker zu beantragen. Hierfür zusätzlichanfallende Gebühren, Bürgschaften und sonstigen Kosten sind durch den AN zu zahlen und dem AG auf Anforderung nachzuweisen. 4.7 Ausführungsanweisung Allen Anweisungen und Hinweisen des AG bzw. dessen Bevollmächtigten, auch bei der Ausführung der Lieferungen und Leistungen des AN, ist Folge zu leisten. 4.8 Bauleitung/ Aufsichtspersonal Der AN hat seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Der AN verpflichtet sich, die Baustelle während der gesamten Bauzeit mit einer/m, der deutschen Sprache mächtigen, Bauleiter:in besetzt zu halten, der/die verantwortlich die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß BauOBln, BaustellVO, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, Auflagen der Berufsgenossenschaften überwacht und entsprechende Maßnahmen ergreift. Darüber hinaus ist der SiGe-Plan zu beachten und den Weisungen des SiGe-Koordinators Folge zu leisten. Die Verantwortung erstreckt sich auf die Baustelle und die angrenzenden Flächen, für die Verkehrssicherungspflicht besteht. Vom AN ist der/die firmeneigene verantwortliche Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich eine/n Firmenbauleiter:in (bevollmächtigte/r Vertreter/in) zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Die Firmenbauleitung ist Ansprechpartner/in der Objektüberwachung und verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN. Der AN stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Ersthelfenden und benennt diese schriftlich dem AG. Die Ersthelfer/innen des AN müssen einheitlich und klar in Ihrer Funktion erkennbar sein. Aussagen der Firmenbauleitung sind für den AN bindend. Er kann sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag" berufen. Der Firmenbauleitung muss täglich auf der Baustelle anwesend sein und hat an den regelmäßigen Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Der AN verpflichtet sich ferner dafür zu sorgen, dass ständig weisungsbefugtes Personal anwesend ist, welches eine fachliche Verständigung in deutscher Sprache ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Der AN ist gehalten, bestens geschultes, und in Ausführung der beschriebenen Leistungen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Der AG ist berechtigt, die Qualifikation und Fertigkeit der eingesetzten Arbeitskräfte zu beurteilen und erforderlichenfalls den Austausch unqualifizierter oder unerfahrener Arbeitskräfte zu verlangen. Einem solchen Verlangen ist unverzüglich nachzukommen, dem AG entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Bei Verstößen gegen die Baustellenordnung durch Betriebsangehörige des/der Auftragnehmers/in (AN) sind die betreffenden Personen unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Grundsätzlich ist sämtlicher rechtsrelevanter Schriftverkehr an die Projektleitung des AG und in digitaler Kopie (Email) an die Objektüberwachung zu übermitteln. 4.9 Baustellenbesprechung Es ist geplant, regelmäßig (1 x wöchentlich) Koordinationsbesprechungen (in der Hochphase tägliche Koordinationsbesprechungen) mit den Firmen bzw. Planer/innen durchzuführen. Der AN hat hierzu auf Anforderung die Projektleitung bzw. dessen kompetente Vertretung zu entsenden. 4.10 Bautageberichte Der AN verpflichtet sich, ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung regelmäßig, mindestens wöchentlich zur Übergabe, auf dem Projektserver hochzuladen. Der AN hat dem AG in geeigneter Form über den Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem AG sind alle Unfälle, Erste Hilfe-Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. In den Berichten sind u.a. aufzunehmen: Name der Firma und Baustelle Fortlaufende Nummerierung Datum Temperatur um 7.00 Uhr/ Datum, windgeschützte Stelle Witterungsverhältnisse Anzahl der Arbeitnehmer:innen nach Lohngruppen Maschineneinsatz Ausgeführte Leistung mit Ortsangabe (Geschoss / Achsen) Besondere Maßnahmen und Vorkommnisse Anweisungen der Objektüberwachung und der SiGe-Koordination Unterschrift der Objektüberwachung des AN 4.13 Baustellenverordnung Diese Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV). Die vom SiGeKo erstellte Baustellenverordnung ist durch den AN im Original zu unterschreiben und wird Vertragsbestandteil. Die Belehrung aller am Bau Beteiligten Personen ist durch den AN vor Beginn der Arbeiten und später im monatlichen Turnus durchzuführen und gegenüber der Bauleitung des AG nachzuweisen. Der/die SiGeKo ist weisungsbefugt. Die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter/innen jedes AN müssen der Objektüberwachung des AGs namentlich bekannt sein. Des Weiteren ist der persönliche Schutzhelm jedes auf der Baustelle tätigen Mitarbeitenden mit seinem Namen und seiner Firmenzugehörigkeit maschinell zu beschriften. Nach den gesetzlichen Vorschriften hat jeder AN einen Ersthelfer zu benennen. Diese müssen sichtbar am Schutzhelm erkennbar sein (z.B. Aufkleber "Ersthelfer:in"). 4.14 Technische Betriebsmittel, Maschinen u. Geräte Alle durch den AN eingesetzten elektrischen Betriebsmittel (Maschinen, Kabel, Verteiler, Leuchten etc.) müssen gemäß den Vorschriften in V248 (Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen) für den Baustelleneinsatz in gem. Vorschrift genannten Zeiträumen durch eine Fachkraft geprüft sein. Der Nachweis hierzu ist auf der Baustelle vorzuhalten und bei Bedarf dem AG, der örtlichen Bauleitung oder der/dem SiGeKo vorzulegen. Sämtliche Installationen, Reparaturen von und an elektrischen Betriebsmitteln dürfen nur durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Die Baustelle ist gemäß einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und nach Anzahl der Beschäftigten auszustatten. Dies betrifft u.a. die BGV A5 "Erste Hilfe", Arbeitsstättenverordnung bzw. Arbeitsstättenrichtlinie. Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UVV (BGV D9) uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung durchgeführt werden. Die Genehmigung soll schriftlich erteilt werden; sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten zu beschränken. 4.15 Bauschild Eigene Firmenschilder oder Werbung am Bauzaun oder Gerüst, etc. des AN sind nicht gestattet. 4.16 Firmenangehörige Der AN einschließlich seiner Nachunternehmer/innen (NU) hat sicherzustellen, dass die jeweils auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte sich jederzeit als Firmenangehörige ausweisen können. Details zur Regelung der Zugangskontrolle BE-Planung und Logistikkonzept siehe Folgepunkt "5. Baustelleneinrichtung und Baulogistik". 4.17 Arbeitsschutz/ SiGeKo Der AN ist verpflichtet, den Auftrag so auszuführen, dass das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften sowie im Übrigen die "allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln" beachtet werden. Diese Verpflichtung ist ein Teil des Vertrages. 4.18 Abrechnung Zur Rechnungslegung siehe Unterlagen AG. 4.19 Umlagen Zu Umlagen siehe Folgepunkt "5. Baustelleneinrichtung und Baulogistik" und die Vertragsbedingungen AG. 4.20 Planunterlagen und Projektserver Die Dokumentenverteilung läuft über den Projektserver, welcher über den Bauherrn zur Verfügung gestellt wird. Vom AG zur Verfügung gestellte Pläne: die zur Bauausführung freigegebenen Pläne liegen auf dem Server ab. Der AN wird durch die Planer mittels Infomail über neue Indizes benachrichtigt. Ungeachtet ist der AN in der Holpflicht, den letztgültigen Planstand für die Bauausführung zu verwenden. Durch den AN zu erstellende Pläne: sofern der AN eine Werk- und Montageplanung erstellt, hat er hierfür die vom AG festgelegten Plancodierung zu verwenden. Die W+M Planung wird durch die vom AG beauftragten Fachplaner freigegeben und sind nach Freigabe durch den AN auf dem Projektserver zur Verfügung zu stellen. Die durch die Fachplanung freigegeben W+M Planung muss mindestens 2 Wochen vor geplanter Bauausführung durch den AN auf dem Server bereitgestellt sein. Dokumente: durch den AN zu erstellende Dokumente (bspw. Terminpläne, Bautagesberichte, Bemusterungsprotokolle) hat der AN unter Berücksichtigung der erforderlichen Dokumentencodierung auf dem Server einzustellen. Dokumentationsunterlagen: die Dokumentationsunterlagen hat der AN den Vorgaben des AG entsprechend im Zuge der Abnahme zu übergeben. Die vorgegebene Bezeichnung und Codierung weicht von derjenigen des Projektservers ab.
4. Allgemeine Angaben zur Bauausführung und zur Baustelleneinrichtung
5. Baustelleneinrichtung und Baulogistik 5. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Logistikleistungen Logistikleistungen Zur Umsetzung der gewerkeübergreifenden Logistikleistungen wird ein Logistikdienstleister (LDL) vom AG beauftragt. Die Erfordernis ergibt sich sowohl auf Grund der Vielzahl dieser gewerkeübergreifenden Logistikleistungen, als auch durch die nur begrenzt zur Verfügung stehende Baustelleneinrichtungsfläche. Der LDL erbringt nachfolgende für die Realisierung der Baumaßnahme erforderlichen logistischen Leistungen, wie Einfriedung Baustelle Zugangskontrolle Lieferverkehrssteuerung Flächenmanagement Zentrales Bauabfallmanagement Containermanagement Die Einhaltung der zur Umsetzung v.g. Leistungen aufgestellten Regeln des LDL durch alle Beteiligten dient der Vermeidung eines gestörten Bauablaufes. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln, die zu Behinderungen anderer Gewerke führen kann, kann der AG Ersatzmaßnahmen anordnen. Die für v.g. Leistungen entstehenden Kosten werden nicht auf die AN umgelegt. Einfriedung der Baustelle Mit Baubeginn stellt der LDL den Bauzaun gem. Anforderungen der Baumaßnahme auf der Grundlage der Sondergenehmigung. Die Fläche der BE wird gem. Baufortschritt erweitert. In Abstimmung mit dem AG sowie der BOL kann es auf der Grundlage der Genehmigungen zu Umstellungen des Bauzauns kommen. Bauzaunumstellungen sowie erforderliche Öffnungen erfolgen nur durch den LDL. Zugangskontrolle Für durch die vom AG beauftragten AN sind alle Mitarbeiter beim LDL anzumelden. Alle Mitarbeiter erhalten getrennt nach den Gebäudeteilen Märkisches Museum (MM) und MarineHaus (MH) Baustellenausweise, die eine Zugangsberechtigung zu den Gebäudeteilen enthalten und auf Verlangen des LDL bzw. der BOL vorzuzeigen sind. Im Zugangsbereich der Baustelle befindet sich ein Container des LDL, in dem die Baustellenausweise erstellt werden. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über ein Drehkreuz sowie Schranken. Für die Gebäudeteile MM und MH erfolgt der Zugang jeweils über Bautüren, die nur mittels Baustellenausweise gem. festgelegter Berechtigung geöffnet werden können. Arbeitszeiten Montag bis Freitag: 6:00 - 18:00 Uhr Zwischen 6:00 - 7:00 sind lärmende Arbeiten untersagt. Samstags nur wenig lärmintensive Arbeiten: 06:00 - 14:00 Uhr Abweichungen sind abzustimmen und anzumelden. Lieferverkehrssteuerung Über ein System des LDL werden alle Transporte zur Baustelle angemeldet. Im System werden dann die notwendigen Angaben zur jeweiligen Anmeldung wie Entladezone Einbringort Entladezeit ggf. Art der Fahrzeuge, falls es Zufahrtsbegrenzungen gibt Materialart Materialverpackungsart (Paletten, Sackware etc.) abgefragt. Diese Angaben dienen dem LDL, um Transporte zu koordinieren und die Art der erforderlichen Entladehilfen mit dem Lieferadressaten abzustimmen. Über das System der Lieferverkehrssteuerung wird auch die Aufzugsnutzung beim LDL angemeldet. Das betrifft die Aufzugsnutzung sowohl bei Anlieferung der Materialien auf der Baustelle als auch den Transport von der bestätigten Lagerfläche zur Arbeitsfläche / Einbringort. Flächenmanagement In Abstimmung zwischen LDL und Bauüberwachung sowie entsprechend der Verfügbarkeit gem. BE-Plan werden Flächen zur Lagerung von Materialien bereitgestellt. Hierzu ist analog der Lieferverkehrssteuerung eine Anmeldung beim LDL erforderlich. Durch den LDL wird die Nutzung gem. Anmeldung kontrolliert. Für einen störungsarmen Bauablauf sowie das gesamte Flächenmanagement auf der Baustelle sind der Nutzungsgrund sowie die Nutzungszeit für die bestätige Lagerfläche zwingend einzuhalten. Bei Verstößen wird der LDL durch den AG beauftragt, den Verursacher zur Einhaltung der Vorgaben aufzufordern, ggf. für den Verursacher kostenpflichtige Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Zentrales Bauabfallmanagement Gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist der AG als Abfallverursacher für die Abfallentsorgung verantwortlich. Um dieser Aufgabe gem. der gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, wird der AG ein zentrales Bauabfallmanagement auf der Baustelle installieren. Die Firmen, die mit den Erd- und Abbrucharbeiten sowie mit dem Spezialtiefbau beauftragt wurden, stellen separate Container und sind für die Entsorgung selbst verantwortlich. Der Aufstellort wird mit der BOL sowie dem LDL abgestimmt. Zu den Entsorgungsleistungen der v.g. Firmen werden mit dem AG entsprechende Abstimmungen getroffen. Ab der Ausbauphase werden Entsorgungscontainer getrennt nach Fraktionen auf dem Baufeld im Rahmen eines zentralen Werkstoffhofes bereitgestellt. Der Aufstellort der Container richtet sich nach den gem. Baufortschritt zur Verfügung stehenden Flächen. Entsprechend der Anforderungen an die Entsorgung sowie der Anforderungen an die Baustelle können die Aufstellorte der Entsorgungscontainer in Abstimmung mit der Bauleitung auch geändert werden, die den AN zeitnah zur Kenntnis gegeben werden. Dadurch entstehende Wegezeiten auf der Baustelle sind nicht nachtragsrelevant, die AN haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung durch die Nutzung des Werkstoffhofes. Die für v.g. Leistungen entstehenden Kosten werden nicht auf die AN umgelegt. Eine nicht den Fraktionen entsprechende Anlieferung von Abfall durch die AN wird vom LDL nicht angenommen, der Verursacher hat den Abfall zu seinen Lasten zu sortieren. Ebenso werden dem Verursacher die Kosten für eine Ablagerung bzw. Entsorgung außerhalb des Werkstoffhofes auferlegt. Besonders überwachungsbedürftige Bauabfälle (Schadstoffe) sind vom Verursacher selbst zu entsorgen. Die dafür erforderlichen Container sind rechtzeitig beim LDL, Lieferverkehrssteuerung und Flächenmanagement, anzumelden. Containermanagement und sonstige baulogistische Leistungen Der LDL ist neben v.g. Leistungen, auch für einzelne Reinigungsleistungen sowie für das Containermanagement verantwortlich. Das betrifft sowohl die Tagesunterkünfte, Aufenthaltsräume, einzelne BL-Büros als auch Magazincontainer, die sich aus Platzgründen in einer vom AG zu errichtenden Containeranlage gegenüber der Baustelle befinden. Das Aufstellen eigener Magazincontainer bzw. TU oder BL-Büros ist aufgrund der beengten Verhältnisse auf der Baustelle nicht möglich. Beim LDL sind die Anmeldung des Bedarfes sowohl für die Unterbringung der erforderlichen Mitarbeiter nach Anzahl und Dauer als auch eines Magazincontainers rechtzeitig einzureichen. Die Bereitstellung erfolgt in Abstimmung mit dem AG sowie der jeweiligen BOL. Das betrifft auch die Belegung der Büros für BL der AN. Die für v.g. Leistungen entstehenden Kosten werden nicht auf die AN umgelegt. Bauwasser, Baustrom Lage und Anschlusswerte von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser sind dem Baustelleneinrichtungsplan (Anlage) zu entnehmen. Bauwasser und Baustrom werden durch den Bauherrn zur Verfügung gestellt. Die für v.g. Leistungen entstehenden Kosten werden nicht auf die AN umgelegt.
5. Baustelleneinrichtung und Baulogistik
6. Angaben zu Schadstoffaufkommen und -sanierung 6. Angaben zu Schadstoffaufkommen und -sanierung Beim Rückbau fallen umfangreiche Mengen gefährlicher Abfall an. Die Schadstoffe wurden auf Grundlage der Untersuchung durch einen Sachverständigen festgestellt. Das Aufkommen und die geplante Entsorgung sind im Schadstoffkataster und Abfallwirtschaftskonzept erfasst. Es kann nicht ausgeschlossen werden und wird im Zuge der Baumaßnahme und Öffnung der Konstruktionen festzustellen sein, in wieweit darüber hinaus weitere Schad- oder Gefahrstoffe vorhanden sind. Bei entsprechendem Verdacht sind der AG, die Objektüberwachung und die beauftragten Sachverständigen zu informieren. Gemäß vorliegendem Schadstoffgutachten vom 02.04.2020, aktualisiert am 13.08.2021, liegen partiell Schadstoffe im Gebäude vor. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um: KMF-Dämmstoffe PAK-haltige Pappen und Beläge Asbesthaltige Brandschutztüren und Dichtungen DDT-haltige Dachkonstruktion des Dachstuhls oberhalb der Großen Halle Bleihaltige Fenster-, Geländerbeschichtungen belastete Flanschdichtungen und Rohrleitungen WHO-Fasern Rasterdecken, Rohrleitungen Das Schadstoffgutachten liegt beim AG vor und kann auf Anfrage des AN ggf. zur Verfügung gestellt werden. Für den Umgang mit gefährlichen Abfällen sind die ZVB mit folgenden Ergänzungen zu beachten: Die Container müssen zusätzlich mindestens drei Werktage vorher und vor Abtransport an den Verfahrensbevollmächtigten zwecks Abfallkontrolle und Freigabe gemeldet werden. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des Anbieters. Dem Verfahrensbevollmächtigten sind die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner, Beförderer-Nummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitzuteilen. Begleitscheine dürfen ausschließlich vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden.
6. Angaben zu Schadstoffaufkommen und -sanierung
7. Ausführungsbeschreibung Trockenbauarbeiten 7. Ausführungsbeschreibung Trockenbauarbeiten 7.1 Baustelleneinrichtung Für die nachfolgenden Arbeiten im und am Gebäude werden bauseits Gerüste ab einer Arbeitshöhe über 3,50 m zur Verfügung gestellt. 7.2 Abbrucharbeiten Alle Abfälle und Abbruchstoffe sind umgehend aus dem Gebäude in die entsprechenden Container innerhalb der BE zu transportieren! Zusätzliche Lasten durch Abbruchstoffe auf den Bestandsdecken sind nicht zugelassen und dringend zu vermeiden! 7.3 Allgemeine Angaben zu Trockenbauarbeiten Alle angegebenen Maße sind Rohbaumaße und sind vor Fertigungsbeginn durch den AN zu prüfen. Weiterhin ist der Zustand der Bestandsbauteile zu überprüfen. Bei Abweichungen von der Planung sind die Arbeiten einzustellen und die örtliche Bauleitung zu informieren. 7.4 Ausführung Trockenbauarbeiten Alle nachfolgenden Positionen verstehen sich inkl.: vollflächiger, mineralsicher Dämmstoffeinlage gem. DIN EN 13162, jeweils in der Stärke des Ständerprofiles. Rohdichte 30 kg/m3, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, einlagig, dicht gestoßenn nicht brennbar Die Befestigung der Platten erfolgt mit Schnellbauschrauben gem. DIN EN 14566 und DIN 18182-2. Die Platten sind so zu verlegen, dass die Stöße zur darunterliegenden Ebene versetzt zueinander liegen. Bewertetes Schalldämm-Maß gem. DIN 4109, im eingebauten Zustand, R`W 42 dB Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind immer dauerelastisch, mit Einbau von Dämmstreifen einzubauen, sofern nicht anders beschrieben. Alle Oberflächen sind malerfertig, Stöße inkl. Einlegen einer Binde zu verspachteln, in der Oberflächenqualität Q2
7. Ausführungsbeschreibung Trockenbauarbeiten
8. Anlagen zum Leistungsverzeichnis 8. Anlagen zum Leistungsverzeichnis Folgende Plananlagen sind für die Kalkulation der nachfolgen Positionen zu berücksichtigen. Sofern es Unstimmigkeiten zwischen Leistungsbeschreibung und Plananlage gibt, gilt Text vor Plan. Weiterhin sind Abweichungen mit der örtlichen Bauleitung im Vorfeld abzustimmen. 1. Gesamtgrundrisse (nicht druckbare PDFs) MM-XXX-6-XX-GR-EU1-ARC-001- Grundriss Untergeschoss EU1 Gesamt MM-XXX-6-XX-GR-E00-ARC-002- Grundriss Erdgeschoss E00 Gesamt MM-XXX-6-XX-GR-E01-ARC-003- Grundriss 1. Obergeschoss E01 Gesamt MM-XXX-6-XX-GR-E02-ARC-004- Grundriss 2. Obergeschoss E02 Gesamt MM-XXX-6-XX-GR-E03-ARC-005- Grundriss 3. Obergeschoss E03 Gesamt MM-XXX-6-XX-GR-E04-ARC-006- Grundriss 4. Obergeschoss E04 Gesamt 2. Grundrisse MM-XXX-6-A-GR-EU1-ARC-101- Grundriss Untergeschoss EU1 Bt A MM-XXX-6-BC-GR-EU1-ARC-102- Grundriss Untergeschoss EU1 Bt B, C MM-XXX-6-D-GR-EU1-ARC-103- Grundriss Untergeschoss EU1 Bt D MM-XXX-6-A-GR-E00-ARC-104- Grundriss Erdgeschoss E00 Bt A MM-XXX-6-BC-GR-E00-ARC-105- Grundriss Erdgeschoss E00 Bt B, C MM-XXX-6-D-GR-E00-ARC-106- Grundriss Erdgeschoss E00 Bt D MM-XXX-6-C-GR-ZG1-ARC-107- Grundriss Zwischengeschoss ZG1 Bt C MM-XXX-6-A-GR-E01-ARC-108- Grundriss 1. Obergeschoss E01 Bt A MM-XXX-6-BC-GR-E01-ARC-109- Grundriss 1. Obergeschoss E01 Bt B, C MM-XXX-6-D-GR-E01-ARC-110- Grundriss 1. Obergeschoss E01 Bt D MM-XXX-6-A-GR-ZG2-ARC-111- Grundriss Zwischengeschoss ZG2 Bt A MM-XXX-6-A-GR-E02-ARC-112- Grundriss 2. Obergeschoss E02 Bt A MM-XXX-6-BC-GR-E02-ARC-113- Grundriss 2. Obergeschoss E02 Bt B, C MM-XXX-6-D-GR-E02-ARC-114- Grundriss 2. Obergeschoss E02 Bt D MM-XXX-6-A-GR-E03-ARC-115- Grundriss 3. Obergeschoss E03 Bt A MM-XXX-6-BC-GR-E03-ARC-116- Grundriss 3. Obergeschoss E03 Bt B, C MM-XXX-6-D-GR-E03-ARC-117- Grundriss 3. Obergeschoss E03 Bt D MM-XXX-6-B-GR-ZG3-ARC-118- Grundriss Zwischengeschoss ZG3 Bt B MM-XXX-6-A-GR-E04-ARC-119- Grundriss 4. Obergeschoss E04 Bt A MM-XXX-6-BC-GR-E04-ARC-120- Grundriss 4. Obergeschoss E04 Bt B, C MM-XXX-6-D-GR-E04-ARC-121- Grundriss 4. Obergeschoss E04 Bt D MM-XXX-6-E-GR-E05-ARC-122- Grundriss 5. Obgergeschoss E05 Bt E MM-XXX-6-E-GR-E06-ARC-123- Grundriss 6. Obergeschoss E06 Bt E MM-XXX-6-E-GR-E07-ARC-124- Grundriss 7. Obgergeschoss E07 Bt E MM-XXX-6-E-GR-E08-ARC-125- Grundriss 8. Obergeschoss E08 Bt E 3. Schnitte MM-XXX-6-C-SN-SAA-ARC-201- Schnitt AA Bt C MM-XXX-6-BD-SN-SBB-ARC-202- Schnitt BB Bt B, D MM-XXX-6-D-SN-SCC-ARC-203- Schnitt CC Bt D MM-XXX-6-A-SN-SDD-ARC-204- Schnitt DD Bt A MM-XXX-6-A-SN-SEE-ARC-205- Schnitt EE Bt A MM-XXX-6-D-SN-SFF-ARC-206- Schnitt FF Bt D MM-XXX-6-A-SN-SGG-ARC-207- Schnitt GG Bt A MM-XXX-6-AE-SN-SHH-ARC-208- Schnitt HH Bt A, E MM-XXX-6-BC-SN-SHH-ARC-209- Schnitt HH Bt B, C MM-XXX-6-BC-SN-SII-ARC-210- Schnitt II Bt B, C MM-XXX-6-AD-SN-SJJ-ARC-211- Schnitt JJ Bt A MM-XXX-6-A-SN-SJS-ARC-212- Schnitt JS Bt A MM-XXX-6-A-SN-SKK-ARC-213- Schnitt KK Bt A MM-XXX-6-D-SN-SLL-ARC-214- Schnitt LL Bt D MM-XXX-6-AE-SN-SMM-ARC-215- Schnitt MM Bt A, E MM-XXX-6-A-SN-SNN-ARC-216- Schnitt NN Bt A MM-XXX-6-D-SN-SOO-ARC-217- Schnitt OO Bt D MM-XXX-6-BD-SN-SPP-ARC-218- Schnitt PP Bt B, D MM-XXX-6-C-SN-SQQ-ARC-219- Schnitt QQ Bt C MM-XXX-6-C-SN-SRR-ARC-220- Schnitt RR Bt C MM-XXX-6-C-SN-SRS-ARC-221- Schnitt RS Bt C MM-XXX-6-A-SN-SSS-ARC-222- Schnitt SS Bt A MM-XXX-6-XX-SN-SXX-ARC-223- Schnitt UU Bt B, Schnitt VV Bt D 4. Ansichten MM-XXX-6-XX-AN-A01-ARC-301- Ansicht 01 Bt A, D, E Norden MM-XXX-6-E-AN-A01-ARC-302- Ansicht 01 Bt E Norden MM-XXX-6-XX-AN-A02-ARC-303- Ansicht 02 Bt A, D, E Osten MM-XXX-6-E-AN-A02-ARC-304- Ansicht 02 Bt E Osten MM-XXX-6-D-AN-A03-ARC-305- Ansicht 03 Bt D Süden MM-XXX-6-BC-AN-A04-ARC-306- Ansicht 04 Bt B, C Osten MM-XXX-6-B-AN-A05-ARC-307- Ansicht 05 Bt B Süden MM-XXX-6-BC-AN-A06-ARC-308- Ansicht 06 Bt B, C Westen MM-XXX-6-C-AN-A07-ARC-309- Ansicht 07 Bt C Norden MM-XXX-6-AE-AN-A08-ARC-310- Ansicht 08 Bt A, E Westen MM-XXX-6-AE-AN-A09-ARC-311- Ansicht 09 Bt A, E Hof 1 Süden MM-XXX-6-D-AN-A10-ARC-312- Ansicht 10 Bt D Hof 1 Westen MM-XXX-6-D-AN-A11-ARC-313- Ansicht 11 Bt D Hof 1 Norden MM-XXX-6-B-AN-A12-ARC-314- Ansicht 12 Bt B Hof 1 Osten MM-XXX-6-C-AN-A13-ARC-315- Ansicht 13 Bt C Hof 2 Süden MM-XXX-6-C-AN-A14-ARC-316- Ansicht 14 Bt C Hof 2 Westen MM-XXX-6-C-AN-A15-ARC-317- Ansicht 15 Bt C Hof 2 Norden MM-XXX-6-C-AN-A16-ARC-318- Ansicht 16 Bt C Hof 2 Osten 5. Übersichten MM-XXX-6-XX-US-E00-TRO-569-Übersicht Trockenbau - Grundriss Erdgeschoss MM-XXX-6-XX-US-E01-TRO-570-Übersicht Trockenbau - Grundriss 1.Obergeschoss MM-XXX-6-XX-US-E02-TRO-571-Übersicht Trockenbau - Grundriss 2.Obergeschoss MM-XXX-6-XX-US-E03-TRO-572-Übersicht Trockenbau - Grundriss 3.Obergeschoss MM-XXX-6-XX-US-E04-TRO-573-Übersicht Trockenbau - Grundriss 4.Obergeschoss MM-XXX-6-XX-US-E07-TRO-574-Übersicht Trockenbau - Grundriss 7.Obergeschoss 6. Details MM-XXX-6-A-DE-E00-MET-711-Detail 711 - Feuerschutzvorhänge MM-XXX-6-A-DE-XXX-TRE-760-Detail 760 - Bt. A - Erweiterung not. Treppe 3.-4.OG MM-XXX-6-A-DE-E02-TUE-861-Detail 861 - Schiebetür Hoffmann-Saal MM-XXX-6-C-DE-E01-TRO-800-Detail 800 - TB-Wand / Einbau Bauzeitliches Vitrinenfenster MM-XXX-6-E-DE-XXX-TRO-801-Detail 801 - Turm Projektionsfläche / Akustikwand MM-XXX-6-A-DE-XXX-TRO-802-Detail 802 - Automatophoneraum Vorhangschienen MM-XXX-6-A-DE-E03-BRH-691-Detail 691 - Bt. A - 3.OG Glasbrüstungen MM-XXX-6-C-DE-EDG-DAC-662-Detail 662 - RWA + Entrauchungskanal Bt C MM-XXX-6-XX-DE-XXX-AUF-675-Detail 675 - RWA + Entrauchungskanal Bt C MM-XXX-6-A-DE-E00-SAN-600-Detail 600 - GR Sanitäreinrichtungen Bt. A MM-XXX-6-A-DE-E00-SAN-601-Detail 601 - Schnitte Sanitäreinrichtungen Bt. A MM-XXX-6-A-DE-E03-SAN-605-Detail 605 - Sanitär BF 3.OG MM-XXX-6-XX-DE-XXX-FBD-702-Detail 702 - FB9, FB25-FB27, FB41, FB43-FB45 - 2.OG, FB14-FB16, FB29-FB31 - 3.OG / 4.OG / 7.OG
8. Anlagen zum Leistungsverzeichnis
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Arbeitsbühne, fahrbar, H bis 4,00 m Arbeitsbühne, fahrbar, gemäß DIN EN 1004, für die eigene Leistung, Höhe: bis 4,00 m, im Innenbereich liefern, auf- und abbauen. Rollen aus Kunststoff, Bereiche: EG bis 6.OG Länge: bis 3,00 m Breite: min. 0,90 m Lastklasse: 3 inkl. 4 Wochen Grundstandzeit
01.__.0001
Arbeitsbühne, fahrbar, H bis 4,00 m
3.00
St
01.__.0002 Arbeitsbühne, fahrbar, H bis 4,00 m, vorhalten Arbeitsbühne gem. vorgenannter Pos. vor- und instand halten. Abrechnung nach Stück je angefangene Woche
01.__.0002
Arbeitsbühne, fahrbar, H bis 4,00 m, vorhalten
300.00
StWo
01.__.0003 Arbeitsbühne, fahrbar, H bis 4,00 m, umbauen Arbeitsbühne, fahrbar, der vor genannten Position umbauen und zu einem anderen Ort innerhalb des Gebäudes transportieren und wieder aufbauen.
01.__.0003
Arbeitsbühne, fahrbar, H bis 4,00 m, umbauen
60.00
St
02 Wände, Schächte, Vorsatzschalen, Kanäle
02
Wände, Schächte, Vorsatzschalen, Kanäle
02.__.0001 GK-Ständerwand, 2x12,5mm, D= 100 mm, H= 4,20 m Gipskartonständerwand aus Einfachständerwerk, CW- und UW-Randprofilen, 50 mm, raumhoch, liefern und montieren, Ständerachsabstand 625 mm, beidseitige Beplankung, 2x12,5 mm mit Gipskartonplatten (GK) gem. DIN 18180 und DIN EN 520, Bauplatten Typ A, Dicke 12,5 mm Anschlüsse an angrenzende Bauteile: unten: Stahlsteindecken, Stahlbetondecken, gemauerte Wand, oben: gemauerte Gewölbe, Stahlsteindecken seitlich: Mauerwerkswände Einbauhöhe bis 4,20 m Einbauort: EG: D0.110, A0.110 4.OG: B4.100 / C4.130
02.__.0001
GK-Ständerwand, 2x12,5mm, D= 100 mm, H= 4,20 m
90.00
02.__.0002 GK-Ständerwand, 2x12,5mm, D= 100 mm, H= 4,00 m, F30 Ständerachsabstand 312,5 mm, Einbauhöhe 4,00 m Beplankung mit GK-Platten F 30-A gem. DIN 4102-2, Anschluss starr mit Trennstreifen, Anschluss F30 an bestehende gemauerte Gewölbedecke, Anschluss herstellen in gesonderter Position Einbauort: EG: A0.300 / D0.300 1.OG: D1.300 2.OG: D2.300 / C2.300 3.OG: E3.300 / C3.310 4.OG: C4.300
02.__.0002
GK-Ständerwand, 2x12,5mm, D= 100 mm, H= 4,00 m, F30
H
155.00
02.__.0003 GK-Ständerwand, 2x15mm, D= 110 mm, H= 4,00 m, F60, freistehend Gipskartonständerwand als F60-Wand liefern und montieren, Wand aus verstärktem Einfachständerwerk, CW- und UW-Randprofilen mit Aussteifungen, 50 mm, raumhoch, als freistehende Konstruktion mit Aussteifung, Ständerachsabstand 312,5 mm, Einbauhöhe bis 4,00 m Feuerwiderstandsklasse F60-A gem. DIN 4102-2, inkl. statischer Nachweis zur Tragfähigkeit, beidseitige Beplankung 2 x 15 mm Feuerschutzplatten gem. DIN EN 10130 und DIN EN 10152 dreiseitige Wand mit Anschluss an Bestandsmauerwerk, Bodenanschluss an Stahlsteindecke, kein Deckenanschluss, Einbauort: 3.OG: D3.500 / B4.100
02.__.0003
GK-Ständerwand, 2x15mm, D= 110 mm, H= 4,00 m, F60, freistehend
H
40.00
02.__.0004 Zulage Anschluss an Bestandsdecke, gemauertes Gewölbe Zulage zu GK-Ständerwand, ohne Brandschutzanforderung: Herstellen eines gebogenen, der Gewölbedecke folgenden Anschlusses, inkl. flexibles/ formbares Profil und Zuschnitt der Platten entsprechend der Deckenwölbung. Raumhöhe: bis 4,00 m Einbauort: EG: D0.110 / A0.110
02.__.0004
Zulage Anschluss an Bestandsdecke, gemauertes Gewölbe
18.00
m
02.__.0005 Zulage Anschluss an Bestandsdecke, gemauertes Gewölbe, F30 feuerhemmender Anschluss F30 an gemauerte Gewölbedecke Einbauort: EG: D0.300
02.__.0005
Zulage Anschluss an Bestandsdecke, gemauertes Gewölbe, F30
H
7.00
m
02.__.0006 Zulage Anschluss an Bestandsdecke, gemauertes Gewölbe, F60 hochfeuerhemmender Anschluss F60 an Gewölbedecke Einbauort: EG: D0.410 / A0.300
02.__.0006
Zulage Anschluss an Bestandsdecke, gemauertes Gewölbe, F60
H
9.00
m
02.__.0007 Zulage Anschluss an Bestandsdecke, F30, gerade feuerhemmender Anschluss in F30 Qualität, an Stahlsteindecke Einbauort: 1.OG: D1.300
02.__.0007
Zulage Anschluss an Bestandsdecke, F30, gerade
H
28.00
m
02.__.0008 Zulage Anschluss an Bestandsdecke, F60, gerade hochfeuerhemmender Anschluss in F60- Qualität, an Stahlsteindecke Einbauort: 1.OG: A1.030
02.__.0008
Zulage Anschluss an Bestandsdecke, F60, gerade
H
6.00
m
02.__.0009 GKBI-Ständerwand, 2x12,5 mm, D= 100 mm, H= bis 4,00 m Gipskartonständerwand aus Einfachständerwerk, CW- und UW-Randprofilen, 50 mm, raumhoch, liefern und montieren, Ständerachsabstand: 625 mm, Wanddicke: 100 mm Einbauhöhe: bis 4,00 m Beplankung, beidseitig mit Feuchtraumplatten (GKBI) gem. DIN 18180 und DIN EN 520, 2-lagig, Dicke 12,5 mm, Anschluss oben: Preußische Kappendecke, die Wand ist mittig unterhalb der Kappe angeordnet, Herstellen des Anschlusses als Schattenfuge in gesonderter Position, Anschluss unten: Stahlbetondecke Einbauort: EG: D0.130 / D0.120 / D0.200 / A0.030 / A0.200 / A0.210 / A0.220 / A0.221
02.__.0009
GKBI-Ständerwand, 2x12,5 mm, D= 100 mm, H= bis 4,00 m
130.00
02.__.0010 Anschluss an flankierende Bauteile als Schattenfuge Anschluss an flankierende Bauteile als hinterlegte Schattenfuge, ca. 20 mm breit, fachgerecht herstellen, mit Einarbeitung eines systemzugehörigen pulverbeschichteten Aluminium-Winkelprofils Das Winkelprofil ist an der rückseitigen Oberfläche der Bestandsdecke ausreichend mit zugelassenen Befestigungsmitteln zu befestigen und luftdicht anzuschließen. Einschließlich Schließen der Fugen mit Acryl und oberflächenbündiges Einarbeiten der Profile. Einbauort: EG: D0.130 / D0.120 / D0.200
02.__.0010
Anschluss an flankierende Bauteile als Schattenfuge
17.00
m
02.__.0011 GKFI-Ständerwand, 1x12,5 mm, D= 125 mm, H= bis 4,00 m, F30 Gipskartonständerwand aus Metall-CW-Profilen und UW-Randprofilen, 100 mm, raumhoch, liefern und montieren, Ständerachsabstand: 312,5 mm Wanddicke: 125 mm Einbauhöhe bis 4,00 m Beplankung, beidseitig 1x12,5 mm Hartgipsplatte, Typ GKFI (F30) gem. DIN 18180 und DIN EN 520, Planunterlage: MM-RAI-5-C-DE-E01-TRO-800- Detail 800 - TB-Wand / Einbau Bauzeitliches Vitrinenfenster Einbauort:1.OG: C1.300
02.__.0011
GKFI-Ständerwand, 1x12,5 mm, D= 125 mm, H= bis 4,00 m, F30
22.00
02.__.0012 Zulage: einseitige Nische für Innenfenster, 1,45 x 1,15 m Zulage zu vorgenannten GKFI-Ständerwand für die Herstellung einer Nische, für den Einbau eines bauzeitlichen Vitrinenfensters als "Blindfenster" dazu wird die Wand einseitig als Nische ausgebildet, Abmessung (BxH): 1,45 x 1,15 m, Brüstungshöhe: 1,05 m Wanddicke in diesem Bereich: max. 75 mm Brandschutzqualität: F30, Herstellen aus Metall-CW-Profilen und UW-Randprofilen, 50/40/06 mm, liefern und montieren, Ständerachsabstand: 312,5 mm, und mineralischer Dämmeinlage, 40 mm, Beplankung 1x12,5 mm Hartgipsplatte, Typ GKFI (F30) gem. DIN 18180 und DIN EN 520, inkl. umlaufender Profile als Verstärkung innerhalb der Wand inkl. umlaufender Bekleidung der Leibungsfläche, Tiefe: 50 mm und inkl. umlaufendem Kantenschutzprofil (Länge: ca. 4,20 m) Planunterlage: MM-RAI-5-C-DE-E01-TRO-800- Detail 800 - TB-Wand / Einbau Bauzeitliches Vitrinenfenster Einbauort: 1.OG: C1.300
02.__.0012
Zulage: einseitige Nische für Innenfenster, 1,45 x 1,15 m
1.00
St
02.__.0013 Türöffnungen in Ständerwand, bis B= 88,5 cm, F0 Herstellen von Türöffnungen in Gipskarton- bzw. Gipsfaserplatten-Ständerwänden mit Türpfosten aus UA-Ständerprofilen inkl. aller erforderlicher Verstärkungsprofile sowie Kopfstück und Fußplatte, Bauöffnungsmaße: 0,885 x 2,01-2,135 m Wandstärke: 100-150 mm
02.__.0013
Türöffnungen in Ständerwand, bis B= 88,5 cm, F0
6.00
St
02.__.0014 Türöffnungen in Ständerwand, bis B= 101 cm, F0 Bauöffnungsmaße: 1,01 x 2,01-2,135 m
02.__.0014
Türöffnungen in Ständerwand, bis B= 101 cm, F0
H
9.00
St
02.__.0015 Türöffnungen in Ständerwand, bis B= 101 cm, F30 Bauöffnungsmaße: 1,01 x 2,01-2,135 m mit Brandschutzanforderung: F30, also inkl. 2-lagiger Bekleidung der Leibungsflächen
02.__.0015
Türöffnungen in Ständerwand, bis B= 101 cm, F30
6.00
St
02.__.0016 Türöffnungen in Ständerwand, bis B= 113,5 cm, F30 Bauöffnungsmaße: 1,135 x 2,01-2,135 m mit Brandschutzanforderung: F30, also inkl. 2-lagiger Bekleidung der Leibungsflächen
02.__.0016
Türöffnungen in Ständerwand, bis B= 113,5 cm, F30
H
5.00
St
02.__.0017 Fensteröffnung in Ständerwand bis B= 45 cm, F0 Bauöffnungsmaße: 0,43 x 2,135 m
02.__.0017
Fensteröffnung in Ständerwand bis B= 45 cm, F0
H
1.00
St
02.__.0018 GK-Vorwand, 2x12,5 mm, D= 75 mm, H= bis 4,00 m, F0 Vorwand gem. DIN 4103-1 aus Einfachständerwerk, CW- und UW-Randprofilen, 50 mm, raumhoch, liefern und montieren, Ständerachsabstand 625 mm Raumhöhe: bis 4,00 m Wandstärke: 75 mm Breite: bis 1,00 m Beplankung, einseitig, mit 2 x 12,5 mm Gipskartonplatten (GK) gem. DIN 18180 und DIN EN 520, Bauplatten Typ A, Dicke 12,5 mm, Anschlüsse unten / unten: Stahlbetonverbunddecke, Stahlsteindecken, Betonhohldielen, seitl.: Mauerwerkswand, GK-Schachtwand F90 Einbauort: EG: B0.100 1.OG: B1.100 2.OG: B2.100
02.__.0018
GK-Vorwand, 2x12,5 mm, D= 75 mm, H= bis 4,00 m, F0
15.00
02.__.0019 GK-Vorwand, 2x12,5mm, D= 360 mm, H= bis 4,30 m, F0 CW- und UW-Randprofilen, 75 mm, Abstand zum tragenden Bauteil: 360 mm Höhe herzustellende Wand bis 4,30 m einschl. Anschluss an Schiebetürelement, Einbau durch Dritte, Element BxH= 3,30 x 2,70 m, Planunterlage: MM-RAI-5-A-DE-E02-TUE-861- Detail 861 - Schiebetür Hoffmann-Saal Einbauort: 2.OG: A2.020
02.__.0019
GK-Vorwand, 2x12,5mm, D= 360 mm, H= bis 4,30 m, F0
H
35.00
02.__.0020 GK-Schachtwand, 2x15 mm, F60, 2-seitig zweiseitige Schachtwand mit Anschluss an Mauerwerkswänden, raumhoch, inkl. Ausbildung Außenecke mittels Eckschutzprofil, Awicklung Schachtwand: 0,40 + 1,05 m und 0,60 + 2,65 m Ständerachsabstand 312,5 mm, Feuerwiderstandsklasse F60-A gem. DIN 4102-2, einseitige Beplankung 2 x 15 mm Raumhöhe: bis 4,0 m Einbauort: EG: A0.100 1.OG: A1.030
02.__.0020
GK-Schachtwand, 2x15 mm, F60, 2-seitig
H
20.00
02.__.0021 GK-Schachtwand, 2x15 mm, F60, 3-seitig dreiseitige Schachtwand mit Anschluss an Mauerwerkswänden, raumhoch, inkl. Ausbildung von 2 Außenecke mittels Eckschutzprofil, Abwicklung Schachtwand: bis 0,55 + 1,50 + 0,55 m Einbauort: EG: D0.410 1.OG: A0.030
02.__.0021
GK-Schachtwand, 2x15 mm, F60, 3-seitig
H
7.00
m
02.__.0022 GK-Schachtwand, 2x25 mm, F90, vierseitig vierseitige Schachtwand, teilweise mit Anschluss an Mauerwerkswänden, raumhoch, inkl. Ausbildung von 4 Außenecke mittels Eckschutzprofil, Abwicklung Schachtwand: 0,60 x 0,60 m Feuerwiderstandsklasse F90-A gem. DIN 4102-2, Beplankung 2x 25 mm Feuerschutzplatten Einbauort: UG - 4.OG
02.__.0022
GK-Schachtwand, 2x25 mm, F90, vierseitig
H
8.00
m
02.__.0023 Zulage erschwerte Zugänglichkeit Zulage zu GK-Schachtwand, F90: Erschwerte Zugänglichkeit in Zwischenebene, Zugänglichkeit über Wandöffnungen BxH= 0,60 x 1,40 m, Gerüst bauseits
02.__.0023
Zulage erschwerte Zugänglichkeit
4.00
m
02.__.0024 GKBI-Vorsatzschale, halbhoch, H= 120 cm, T= 25 cm Vorsatzschale gem. DIN 4103-1 aus Einfachständerwerk, CW- und UW-Randprofilen, 50 mm, liefern und montieren, Ständerachsabstand 625 mm, Tiefe: 250 mm Höhe: bis 1,20 m Beplankung mit Feuchtraumplatten (GKBI) gem. DIN 18180 und DIN EN 520, allseitig imprägnierte Bauplatten Typ H2, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, inkl. oberseitige Abdeckung, inkl. Ausbildung Außenecke mittels Eckschutzprofil, Anschluss oben: Stahlsteindecken Anschluss unten: Stahlbetondecken, Stahlsteindecken, Gussasphaltestrich Einbauort: EG: D0.200
02.__.0024
GKBI-Vorsatzschale, halbhoch, H= 120 cm, T= 25 cm
3.00
02.__.0025 GKBI-Vorsatzschale, halbhoch, H= 120 cm, T= 15 cm Tiefe: 150 mm Planunterlage: MM-RAI-5-A-DE-E00-SAN-600- Detail 600 - GR Sanitäreinrichtungen Bt. A Einbauort: EG: A0.030
02.__.0025
GKBI-Vorsatzschale, halbhoch, H= 120 cm, T= 15 cm
2.00
02.__.0026 GKBI-Vorsatzschale, raumhoch, T= 15-20 cm GKBI-Vorsatzschale, raumhoch, Ständerachsabstand 625 mm Raumhöhe: bis 3,50 m Tiefe: 15 - 20 cm Planunterlage: MM-RAI-5-A-DE-E00-SAN-600- Detail 600 - GR Sanitäreinrichtungen Bt. A, MM-XXX-6-A-DE-E03-SAN-605- Detail 605 - Sanitär BF 3.OG Einbauort: EG: A0.220 / A0.221
02.__.0026
GKBI-Vorsatzschale, raumhoch, T= 15-20 cm
21.00
02.__.0027 GKBI-Vorsatzschale, raumhoch, T= 23-25 cm Tiefe: 23 - 25 cm Einbauort: EG: A0.200 / A0.210 / A0.220
02.__.0027
GKBI-Vorsatzschale, raumhoch, T= 23-25 cm
H
40.00
02.__.0028 GKBI-Vorsatzschale, raumhoch, T= 28-33 cm Tiefe: 28 - 33 cm Einbauort: EG: D0.200 / A0.211 3.OG: A3.201
02.__.0028
GKBI-Vorsatzschale, raumhoch, T= 28-33 cm
H
44.00
02.__.0029 GKBI-Vorsatzschale, raumhoch, T= 35-40 cm Tiefe: 35 - 40 cm Einbauort: EG: A0.200
02.__.0029
GKBI-Vorsatzschale, raumhoch, T= 35-40 cm
H
27.00
02.__.0030 Öffnen und Schließen GKBI-Vorsatzschale im Bestand GKBI-Vorsatzschale öffnen und nach Neuinstallation Leitungen HKLS wieder schließen, in Kleinflächen bis 1,00 m², Austausch Bestandsleitungen, Ort: EG: A0.230 1.OG: D1.200 2.OG: D2.200
02.__.0030
Öffnen und Schließen GKBI-Vorsatzschale im Bestand
18.00
02.__.0031 Trockenbaukonstruktion für Entrauchungskanal, H= ca. 3,00 m 4-seitige Trockenbaukonstruktion für Entrauchungskanal L60 mittels Silikat-Brandschutzplatten, d= 35 mm, liefern und montieren, Abmessung (BxHxL)= ca. 0,75 x 3,00 x 1,50 m, inkl. fachgerechter Anschluss an F60-Unterdecke, Kanal orthogonal zur Dachfläche, knickt um ca. 115° ab für Orthogonalität zur Unterdecke, inkl. fachgerechter Anbindung an Dachstuhl und NRA, inkl. Ausbildung von Außenecken, samt Kantenschutzprofilen Planunterlage: MM-RAI-5-C-DE-EDG-DAC-662- Detail 662 - RWA + Entrauchungskanal Bt C Einbauort: oberhalb 4.OG: C4.400 / B4.160
02.__.0031
Trockenbaukonstruktion für Entrauchungskanal, H= ca. 3,00 m
16.00
02.__.0032 Trockenbaukonstruktion für Entrauchungskanal, H= ca. 1,50 m Abmessung (BxHxL)= ca. 0,60 x 1,50 x 0,60 m Kanal knickt um ca. 90° ab Planunterlage: MM-RAI-5-XX-DE-XXX-AUF-675- Detail 675 - Aufzugsdetail Bt A + C - E04+Dach Einbauort: oberhalb 4.OG: C4.600
02.__.0032
Trockenbaukonstruktion für Entrauchungskanal, H= ca. 1,50 m
H
4.00
02.__.0033 Akustikwand als Akustikplattensystem, HxBxT= 16,30 x 8,80 m Akustikwand als Akustikplattensystem (vorgehängte Wandkonstruktion) mittels Unterkonstruktion, Dämmung, Akustikplatten und Akustikputz, liefern und montieren, Maße der Akustikwand: 16,30 x 8,80 m, Gerüst bauseits, die Akustikwand dient als Beamer-Projektionsfläche benutzt. Die Oberfläche ist daher fugenlos und eben herzustellen. Die Akustikwand ist nach Herstellervorgaben und gem. Typenstatik auszuführen und anzubieten. Sofern die Wand durch den AN selbst erstellt wird, ist der statische Nachweis, samt Werk- und Montageplanung zur Freigabe durch die Archtekten vor Ausfürhung vorzulegen. Diese Leistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Unterkonstruktion: verzinkte Wandhalter, HxB: 75 x 50 mm, eben und kraftschlüssig an Bestandsmauerwerkswand, d= ca. 74 cm montiert, vertikale Tragprofile aus Aluminium, T-Profile, 90 x 52,7 x 2,7 mm (Flansch), kraftschlüssig an Wandhalter verschraubt, horizontale Hutprofile, ca. 50 x 110 mm, kraftschlüssig an T-Profile verschraubt, Abstand zur Wand ca. 26 cm Ausladung der Unterkonstruktion: ca. 30 - 60 cm Befestigungsmittel gem. Herstellerangabe Dämmung: Mineralfaserdämmplatte, d= 50 mm, als Hohlraumbedämpfung, an T-Profilen gem. Herstellerangaben befestigt Akustikplatten: Akustikplatte aus Blähglasgranulat, d= 25 mm, Verklebung der Platten gem. Herstellerangaben, Unterteilung der Gesamtfläche in ca. 4 Einzelflächen erf., nach Herstellerangaben und in Abstimmung mit den planenden Archtiekten, Trennung der Flächen erfolgt mittels Hart-PVC Profil, Breite 24 mm, Abzugskante: 3 mm, Länge: 2,00 m, Farbton RAL 9016, Dehnungsfugen optisch dezent ausführen, Ziel ist ein homogenes Gesamtbild, seitliche Leibungsflächen mit Platten belegt, Breite ca. 30 - 60 cm, inkl. Herstellen gerader und lotrechter Kanten, ggf. Einbau von Eckschutzprofilen Akustikputz: Spachtelung auf Akustikplatten: organische Spachtelung für abgehängte Akustikplattensysteme, Zwischenbeschichtung: organische poröse Grundbeschichtung für Akustiksysteme, Endbeschichtung: organischer Akustikputz mit Kunstharz-Bindemittel, porös, feinstrukturiert, Farbton: RAL 9016, Optik: matte, glatte, ebene Oberfläche. Vor Ausführung des Akustikputzes sind min. zwei Musterflächen in Abstimmung mit den Architekten anzulegen, Größe ca. 1,00 x 1,00 m. Die Ausführung erfolgt erst nach Freigabe durch AG. Die Oberfläche ist nach Fertigstellung vollflächig gegen mechanische und Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Angebotenes Produkt (vom Bieter einzutragen) Planunterlage: MM-RAI-5-E-DE-XXX-TRO-801- Detail 801 - Turm Projektionsfläche / Akustikwand Einbauort: 4.-7.OG, Turm, Bauteil E
02.__.0033
Akustikwand als Akustikplattensystem, HxBxT= 16,30 x 8,80 m
150.00
02.__.0034 Akustik-Wandpaneel-System, HxBxT= 2,10 x 7,14 x 0,20 m Schallabsorbierendes Akustik-Wandpaneel-System gem. DIN 18041:2016-03, inkl. UK und Dämmung liefern und montieren, Abmaße: HxB= 2,10 x 7,14 m Gesamtaufbau: T= 20 cm, Höhe Unterkante: ca. 5,40 m über OKFF, Gerüst bauseits, Montage an Bestandsmauerwerkswand, d= 56 cm Unterkonstruktion: Tragfähige Metall-Unterkonstruktion gem. Herstellerangabe nach zugelassener Systemstatik, Abstand zum tragenden Untergrund 150 mm Bekleidung: Hochwirksame Mineralfaserdämmplatte, d= 50 mm, nicht brennbar gem. DIN EN 13501-1, mit werkseitig applizierter Vlieskaschierung, Farbton weiß, Schallabsorptionsgrad = 0,85 gem. DIN EN ISO 11654, Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile staubdicht schließen, dazu Herstellen einer Leibungsbekleidung, Breite 20 cm, inkl. Herstellen von geraden und lotrechten Kanten Oberfläche: Sichtseite mit weißem Vlies, fugenversetzt verlegt, dicht gestoßen für ein gleichmäßiges Erscheinungsbild, Befestigung gem. Herstellerangabe inkl. Reinigung und Schutz der sichtbaren Flächen gegen mechnanische Beschädigung und Verunreinigngen. Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: (vom Bieter einzutragen) Einbauort: 1.OG, A1.010, Eingangshalle
02.__.0034
Akustik-Wandpaneel-System, HxBxT= 2,10 x 7,14 x 0,20 m
25.00
02.__.0035 Zulage textile Spannrahmenbespannung Zulage zu vorgenanntem Akustik-Wandpaneel-System: für eine textile Spannrahmenbespannung aus schalltransparentem Akustikstoff, zur flächendeckenden Verkleidung des Absorbermaterials, inkl. rückseitiger Befestigung, Textil: Akustisch wirksamer Stoff, Farbe Weiß, Flächengewicht < 300 g/m², schalltransparent nach DIN EN ISO 354, aw-Verlust < 0,05 bei Kombination mit Absorber, schwer entflammbar nach DIN 4102-B1, Stoff faltenfrei gespannt, stirnseitig eingefasst, Stoß- und Fugenlos, Sichtseiten glatt und optisch einheitlich. Ausführung nach Aufforderung durch den AG. Der Stoff ist zur Freigabe und vor Ausführung den planenden Architekten als Handmuster vorzulegen. Mustergröße: min. 0,50 x 0,50 m Befestigung: direkte Bespannung mit Klemmprofilen und/oder Spannleisten, umlaufend montiert auf zuvor eingebrachte Unterkonstruktion, inkl. Reinigung und Schutz der sichtbaren Flächen, Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: (vom Bieter einzutragen) Einbauort: 1.OG, A1.010, Eingangshalle
02.__.0035
Zulage textile Spannrahmenbespannung
25.00
03 Decken und Böden
03
Decken und Böden
03.__.0001 abgeh. Akustik-Plattendecke, H= ca. 180 mm, gelocht, inkl. Putz Abgehängte Akustik-Plattendecke mit Akustikputz, inkl. UK und Dämmauflage herstellen, liefern und montieren, Größe der Akustikdecke: 2x ca. 1,90 x 11,00 m, 2x ca. 4,70 x 2,00 m Einbauhöhe: bis ca. 4,00 m Unterkonstruktion: Abhanghöhe: ca. 180 mm Grund- und Tragprofilen (doppeltes Profilrost) aus Stahlblechprofilen CD 60/27, geschraubt, inkl. Noniusabhängung von Rohdecke gem. Herstellerangabe, Montage an Rohdecke: Stahlsteindecke, Betonhohldielen, die Abhängungen in den Betonhohldielen müssen mit der Statik abgestimmt werden, Dämmung: Mineralfaserdämmplatte, d= 20 mm, einlagig, auf Trägerprofilen, Befestigung gem. Herstellerangabe, Akustikplatten: gelochte Gipskartonbauplatte, 12/25Q, einlagig, als Putzträgerplatte, an Unterkonstruktion verschraubt gem. Herstellerangabe, durchlaufend gelocht, gerade Quadratlochung 12/25Q, Kantenausbildung mit vierseitiger UFF Kante (umlaufende Falzfuge), inkl. Abschluss L-Winkel, 30/13/0,8, an aufgehenden Bauteilen mit ca. 20 mm Abstand zur Belüftung, oberhalb GK-Platte: schalloffenes Glasfaservlies, stumpf und bündig gestoßen, Kleber gem. Herstellerangaben, und zusätzlicher L-Winkel mit Abstand zur Platte, oberhalb Belüftungsfuge, Spachtelung der Akustikplatte absolut planeben und ansatzlos, Akustikputz: nicht brennbarer Trockenmörtel auf Zementbasis mit mineralischen Leichtzuschlägen, d= 2-3 mm, auf Trägerplatte aufbringen, Körnung, d= 0,3-0,5 mm, nach Bemusterung durch AN und Freigabe durch Architekten, Planunterlage: MM-RAI-5-XX-US-E00-TRO-569-Übersicht Trockenbau - Grundriss Erdgeschoss, MM-RAI-5-XX-US-E01-TRO-570-Übersicht Trockenbau - Grundriss 1.Obergeschoss, Einbauort: Stege ü. EG / 1.OG, A0.010, A1.010, Eingangshalle
03.__.0001
abgeh. Akustik-Plattendecke, H= ca. 180 mm, gelocht, inkl. Putz
44.00
03.__.0002 abgeh. Akustik-Plattendecke, H= ca. 400 - 500 mm, gelocht, inkl. Putz Größe der Akustikdecke: ca. 10,20 x 15,40 m, ca. 7,50 x 10,10 m, Einbauhöhe: ca. 4,00 - 12,00 m, Gerüst bauseits, Abhanghöhe: ca. 400 - 500 mm Planunterlage: MM-RAI-5-XX-US-E01-TRO-570-Übersicht Trockenbau - Grundriss 1.Obergeschoss, MM-RAI-5-XX-US-E02-TRO-571-Übersicht Trockenbau - Grundriss 2.Obergeschoss, Einbauort: Decke ü. 2.OG, A2.010, Eingangshalle, Decke ü. 1.OG, A1.030, Automatophoneraum
03.__.0002
abgeh. Akustik-Plattendecke, H= ca. 400 - 500 mm, gelocht, inkl. Putz
H
240.00
03.__.0003 Zulage Aussparungen in Akustikdecke, Eingangshalle Zulage zu Akustikdecke: zur Herstellung einer reisrunden Aussparungen innerhalb der Akustikdecke gem. Position 03.1, inkl. Herstellen lotrechter Laibungsflächen, Höhe bis 40 cm und Einbau eines flexiblen Eckschutzprofiles, senkrechter Anschluss innerhalb Aussparungen an horizontales, rundes Fenster, Größe: Durchmesser ca. 1,40 m Einbauort: Decke ü. 2.OG, A2.010, Eingangshalle
03.__.0003
Zulage Aussparungen in Akustikdecke, Eingangshalle
3.00
03.__.0004 Zulage Abhängungen für Akustikdecke, Stege Eingangshalle Zulage zu Akustikdecke: Höhenverstellbare Abhängungen für Decke unterhalb Stege in der Eingangshalle passend für neu eingebaute Stahlbetonverbunddecke (Schwalbenschwanzblech), Abhängungen mittels Keilkopfschrauben, -muttern und Ankerschiene, liefern und montieren, Achsabstand ca. 50 cm, im Raster Höhe ca. 30 cm Einbauort: Steg ü. A0.010 und A1.010, Eingangshalle
03.__.0004
Zulage Abhängungen für Akustikdecke, Stege Eingangshalle
40.00
03.__.0005 Zulage Streifen aus GK-Platte, ungelocht, und Vorhangschiene Zulage Akustikdecke: Streifen innerhalb Akustikdecke aus ungelochter GK-Platte und Einbau Vorhangschiene in dieselbe Platte, bündig, weiß, inkl. Liefern und Montieren ungelochte GK-Platte als Streifen, bündig mit gelochter GK-Platte, B= 15 cm, Gesamtbreite: ca. 37 cm inkl. Liefern und Montieren Vorhangschiene, bündig mit Platte, ca. 34,00 m, Tragkraft für Moltonvorhänge (610 g/m²), mittels zusätzliches Tragprofil und Noniusabhängung, Befestigungen gem. Herstellerangaben, Farbton Vorhangschiene: matt-weiß, RAL 9010, nach Freigabe durch Architekten, inkl. zusätzliche Diagonalaussteifung der Abhängung mit Befestigung an Bestandsmauerwerk mittels Metallprofil, inkl. Ausführung mit elastischen Fugen an Plattenstoß zw. gelochter und ungelochter Gk-Platte, Planunterlage: MM-RAI-5-E-DE-XXX-TRO-802- Detail 802 - Automatophoneraum Vorhangschienen Einbauort: Decke ü. 1.OG, A1.030, Automatophoneraum
03.__.0005
Zulage Streifen aus GK-Platte, ungelocht, und Vorhangschiene
40.00
m
03.__.0006 Unterkonstruktion ELT-Deckeninstallation für Stahlsteindecken Unterkonstruktion für den Einbau von ELT-Deckeninstallationen (Stromschienen, Beamer etc.) liefern und montieren, Gewindestangen, lotrecht und orthogonal, in Stahlsteindecke mittels Klebedübel nach Herstellerangabe und Dübelauszugsversuch liefern und montieren, als Aufhangmöglichkeit für ELT-Objekte, inkl. Durchdingung durch neu eingebrachte Akustikdecke
03.__.0006
Unterkonstruktion ELT-Deckeninstallation für Stahlsteindecken
5.00
St
03.__.0007 Unterdecke 2-lagig GK-Bauplatte, H= 60 cm Unterdecke mit Noniusabhängung liefern und montieren, ohne Brandschutznforderungen, inkl. Grund- und Tragprofil, CD 60/27, gem. DIN 18182-1, befestigen mit systemspezifischen Befestigungsmitteln, Einbauhöhe bis 4,00 m ü. OKFF, Abhanghöhe bis ca. 60 cm, ohne Dämmauflage Untergrund: Stahlsteindecke, Belastung bis 0,65kN/m², Beplankung 2-lagig, aus Gipskarton-Bauplatten Typ A, Dicke 2x 12,5 mm Unterdecke gem. DIN 18168-1, innen, Belastung über 0,15 bis 0,3 kN/m2 für bauseitigen Putzauftrag Einbauort: EG: A0.100 / A0.030 / A0.420 2.OG: A2.020 / B2.100 / A2.500
03.__.0007
Unterdecke 2-lagig GK-Bauplatte, H= 60 cm
132.00
03.__.0008 Unterdecke 2-lagig GKBI-Bauplatte, H= 60 cm Beplankung 2-lagig, aus Gipskarton-Bauplatten Feuchtraum, Bauplatten Typ H2, Dicke 2x 12,5 mm Raum D0.200: Untergrund: Preußische Kappendecke, Holzständerwerk Einbauort: Sanitärräume, EG: A0.200 / A0.210 / A0.211 / A0.220 / A0.221 / D0.200 3.OG: A3.201
03.__.0008
Unterdecke 2-lagig GKBI-Bauplatte, H= 60 cm
H
85.00
03.__.0009 Zulage Rücksprung in Unterdecke Zulage zu Unterdecke, GKBI-Bauplatte: Versprung innerhalb der Decke oberhalb der Sanitärobjekte im Vorraum der WC-Bereiche herstellen, Höhe Versprung: 15 cm inkl. Kantenschutz und seitliche Verkleidung der abgehängten Decke Einbauort: Sanitärräume, EG: A0.211 / A0.220
03.__.0009
Zulage Rücksprung in Unterdecke
6.00
03.__.0010 GK-Decke auf GK-Ständerwand, F60 Freitragende Gipskarton-Decke liefern und montieren, aufgelagert auf zuvor hergestellten Gipskarton-Ständerwerk gem. DIN 18181 in F 60-A Qualität, Abmaße Decke: ca. 1,50 x 1,70 m und ca. 1,70 x 2,00 m, dazu herstellen einer freitragenden Unterkonstruktion aus CW- und UW-Randprofilen in Abstimmung mit dem Wandaufbau, d= 110 mm, spannungsfrei und formstabil, gemäß statischer Erfordernisse, Auflagerung und Verankerung der Deckenunterkonstruktion auf bzw. in den vorhandenen Trockenbauwänden unter Beachtung der zulässigen Spannweiten und als Aussteifung, gem. Herstellerangaben Montage der CW- und UW-Profile in erforderlichen Achsabständen, ggf. mit Aussteifung gegen Durchbiegung, Beplankung mit Feuerschutzplatte, von unten und von oben, 20 mm + 12,5 mm, quer zur Tragrichtung, inkl. Herstellen Anschlüsse an zuvor gebaute F60-Trockenbaukonstruktion, Befestigungen und Verschraubungen gem. Herstellerangaben, Ausbildung aller Randanschlüsse mit Trennstreifen und ggf. Dichtungsband, Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: (vom Bieter einzutragen) Einbauort: 3.OG: D3.500 4.OG: B4.110
03.__.0010
GK-Decke auf GK-Ständerwand, F60
6.00
03.__.0011 Zulage niveaugleiche UK Mehraufwand für Herstellen von Unterdecken für die Ausführung einer niveaugleichen Unterkonstruktion zur Minimierung der Abhanghöhen Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen, DIN 18182-1, mit Grund- und Tragprofil niveaugleich.
03.__.0011
Zulage niveaugleiche UK
34.00
03.__.0012 Deckenauslässe für Installationen Deckenauslass für Pendelleuchten, Lautsprecher etc. gem. Deckenspiegel herstellen, einschl. aller erforderlichen Lieferungen und Leistungen Durchmesser ca. 50-80 mm In Abstimmung mit Leuchtmitteln Einbauort: EG - 3. OG
03.__.0012
Deckenauslässe für Installationen
120.00
St
03.__.0013 Zulage Spachtelung Q3 Qualität Zulage zu Unterdecken: Spachtelung in Qualitätsstufe Q3 Arbeitshöhe bis 4,00 m
03.__.0013
Zulage Spachtelung Q3 Qualität
35.00
03.__.0014 F60-A-Direktbekleidung Bestandsdecken Historische Stahlsteindecken und Holzbalkendecken in F 60-A Qualität ertüchtigen, dazu Direktmontage einer unterseitigen Bekleidung mit mineralisch gebundener Brandschutzbauplatte aus technischem Calciumsilikat, d= 12 - 18 mm, gem. DIN 4102, liefern und fachgerecht montieren ohne horizontale Stoßhinterlegung Untergrund: Stahlsteindecken, Holzbalkendecken Raumhöhe: bis 4,00 m inkl. Herstellen seitlicher Wandanschlüsse und Anschluss an F60-Trockenbaukonstruktion von ertüchtigten Stahlbauteilen gem. Herstellervorgaben, Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: (vom Bieter einzutragen) Einbauort: 2.OG: A2.020 / D2.020 3.OG: E3.400 / E3.300 / D3.110 / D3.100 4.OG: E3.500 / C4.300 / C4.130 / C4.400
03.__.0014
F60-A-Direktbekleidung Bestandsdecken
210.00
03.__.0015 Zulage: Bekleidung an Dachschräge Zulage zur vorgenannten F60-A-Bekleidung: Montage an Dachschräge Einbauort: 4.OG: E3.500
03.__.0015
Zulage: Bekleidung an Dachschräge
10.00
03.__.0016 F60-A-Bekleidung, Bestandsholzbauteile, 25x25 cm Bekleiden von Holzbauteilen (Stützen, Windbock, Balken, Kopfband etc.) im Bestand, Abwicklung: HxB= 25 x 25 cm, inkl. Ausbildung von Außenecken samt Einbau von Kantenschutzprofilen Einbauort: 3.OG: D3.110 4.OG: B4.120, Achse 7/H
03.__.0016
F60-A-Bekleidung, Bestandsholzbauteile, 25x25 cm
H
55.00
m
03.__.0017 F60-A-Deckenbekleidung, selbsttragend selbsttragende Deckenbekleidung, inkl. Metall-Unterkonstruktion, Feuerschutzplatte, d= 20 mm + 12,5 mm Einbauort: 4.OG: C4.300 / C4.130 / C4.400
03.__.0017
F60-A-Deckenbekleidung, selbsttragend
H
75.00
03.__.0018 Anschluss an Entrauchungskanal, F60-A Anschluss gem. Vorposition an bauseitigen Entrauchungskanal herstellen, Abmessung: 1,44 x 0,73 m Einbauort: 4.OG: C4.130
03.__.0018
Anschluss an Entrauchungskanal, F60-A
2.00
03.__.0019 F60-A-Unterdecke, freitragend Freitragende Unterdecke, baugleiche Brandbeanspruchung von oben und unten, Feuerwiderstandklasse min. F60, liefern und montieren, inkl. Herstellen der Metall-Unterkonstruktion aus Stahlhohlprofilen, H= 85 mm, Montage gem. Herstellerangabe mittels Stahlwinkeln an Wand, 50/50, Befestigungen gem. Herstellerangabe, Achsabstand unregelmäßig, ca. 60 - 85 cm, Anpassung an Aussparungen erforderlich, inkl. Aussparung für RWA-Klappe, Einbaumaß 48 x 76 x 11 cm, Zementgebundene, leichte Calciumsilikat-Brandschutzbauplatte, d= 40 mm, Befestigungen gem. Herstellerangabe mittels Stahldrahtklammern, Einbauort: 4.OG: C4.600
03.__.0019
F60-A-Unterdecke, freitragend
10.00
03.__.0020 Zusätzliche Tragprofile für Abhangdecken Liefern und Montieren zusätzliche Abhängekonstruktion in Unterkonstruktion für Abhangdecken für Befestigung von erhöhten Lasten durch Installationen o. ä. Ausführung in Abstimmung mit örtlicher Bauleitung
03.__.0020
Zusätzliche Tragprofile für Abhangdecken
35.00
m
03.__.0021 Mauerwerk aus Porenbeton, d= 11,5 cm, herstellen, H= ca. 29 cm Herstellen lotrechter, gerader Mauerwerkwände, aus Porenbeton-Wandbaustein, d = 11,5 cm, nach DIN EN 771-4 in Verbindung mit DIN 20000-404 und Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412, als brandschutztechnischen Abschluss für Trockenhohlraumbodenystem 03.22, inkl. Stoßfugen vermörteln und herstellen erforderlichen F30 Abschluss an flankierende Bauteile, Mauerwerkswänden im Bestand und neuen Holzständerwerkwänden, Höhe der Wand: 29 cm Planunterlage: MM-RAI-5-XX-US-E03-TRO-572-Übersicht Trockenbau - Grundriss 3.Obergeschoss, MM-RAI-5-A-DE-E03-BRH-691- Detail 691 - Bt. A - 3.OG Glasbrüstungen, Einbauort: Boden 3.OG: A3.010
03.__.0021
Mauerwerk aus Porenbeton, d= 11,5 cm, herstellen, H= ca. 29 cm
25.00
03.__.0022 Trockenhohlbodensystem, F30 Feuerhemmendes (F30) Trockenhohlbodensystems aus Stahlstützen als Unterkonstruktion und Calciumsulfatplatten für Schwerlastbereiche, liefern und montieren, Unterkonstruktion Stahlstützen: höhenverstellbare, verzinkte Stahlstützen, Stützenhöhe: 210 - 2.000 mm, Stützenfußraster: 600 x 600 mm, Höhe Hohlraum: bis ca. 330 mm, Fixierung mit lösemittelfreier Gewindeversieglung, gem. Herstellerangaben, Trittschalldämmplättchen unterhalb Stützenfuß, d= 5 mm, Stützen müssen an allen aufgehenden Bauteilen hergestellt werden, max. erlaubte Auskragung der Platte 30 mm, Herstellen der Konstruktion auf Estrich (Preußische Kappen als Tragkonstruktion) und Stahlsteindecken, inkl. Unterlegmaßterial für die lotrechten Einbau Anschluss an zuvor hergestellten Mauerwerk aus Porenbeton, siehe gesonderte Position, Platten: faserverstärkte Calciumsulfat Platten, Plattenstärke: 40 mm, inkl. Ausbildung senkrechter Platte an offenen Rändern (z.B. Treppenauge), Anschluss gem. Herstellerangabe, Verzahnfräsung der Plattenkanten, Verklebung der Platten gem. Herstellerangaben, lösemittelfreier Klebstoff, Feuerwiderstandsklasse: F 30 nach DIN 4102, Dichtungsband, d= 5mm, als Wandanschlussband B1 zw. Calciumsulfatplatte und allen aufgehenden Bauteilen, Mauerwerkswänden, Brüstungselementen, Stahlwinkel etc. Flächenlast: min. 5 kN/m², Punktlast min. 5 kN, Endbeschichtung (Dünnschichtspachtelung) und Bodenbelag aus Fliesen werden durch Dritte hergestellt, Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: (vom Bieter einzutragen) Planunterlage: MM-RAI-5-XX-DE-XXX-FBD-702- Detail 702 - FB9, FB25-FB27, FB41, FB43-FB45 - 2.OG, FB12-FB16, FB29-FB31 - 3.OG / 4.OG / 7.OG, MM-RAI-5-A-DE-XXX-TRE-760- Detail 760 - Bt. A - Erweiterung not. Treppe 3.-4.OG Einbauort: 3.OG: A1.030 / A3.201 / A3.510 7.OG: E7.500
03.__.0022
Trockenhohlbodensystem, F30
210.00
03.__.0023 Zulage Ausbildung Rampe Zulage zu vorgenanntem Trockenhohlbodensystem: Ausbildung einer Rampe im Bereich des Treppenhauses durch Anpassung der Höhen der Unterkonstruktion (Stahlstützen) des Hohlraumbodens, Rampensteigung: max. 6 %, Breite: 1,15 m, Länge: ca. 1,50 m, inkl. versprunglose Übergänge zu ebenen Flächen, Planunterlage: MM-RAI-5-A-DE-XXX-TRE-760- Detail 760 - Bt. A - Erweiterung not. Treppe 3.-4.OG Einbauort: 3.OG: A3.510
03.__.0023
Zulage Ausbildung Rampe
3.00
03.__.0024 Zulage: Schließen in Abschnitten von Decken / Böden nach TGA-Installation Zulage zu Herstellen von Decken und Böden: Schließen der Konstruktionen in Abschnitten, nach Fertigstellung von TGA-Installationen und Freigabe der Fachbauleitung
03.__.0024
Zulage: Schließen in Abschnitten von Decken / Böden nach TGA-Installation
600.00
04 Konstruktiver Brandschutz von Stahlbauteilen
04
Konstruktiver Brandschutz von Stahlbauteilen
04.__.0001 F30-Bekleidung, 3-seitig, 20/45/20 cm Brandschutzverkleidung von Stahlprofilen durch zementgebundene Calciumsilikat-Brandschutzbauplatte ertüchtigen, Abwicklung Bauteile ca. 20 + 45 + 20 cm Plattenstärke: 10 mm Feuerwiderstandsklasse F30 Ausführung möglichst schlanker Querschnitte, entsprechend Geometrie des Bauteiles, kastenförmig, mit waagerechter Stoßhinterlegung, einschl. Herstellen der fachgerechten Anschlüsse an alle angrenzenden Konstruktionen, Eckausbildungen, Kantenschutz, Durchdringungen, etc., Einbausituation: neue Stahlträger unterhalb einer neuen Stahlbetonverbunddecke / Stahlsteindecke im Bestand, angrenzende Bauteile: Bestandsmauerwerkswände Ort: Zwischengeschoss 3, B3,5.110
04.__.0001
F30-Bekleidung, 3-seitig, 20/45/20 cm
10.00
m
04.__.0002 F30-Bekleidung, 3-seitig, 20/45/20 cm, o. Stoßhinterlegung ohne waagegerechte Stoßhinterlegung, Abwicklung zu bekleidendes Bauteil ca. 20 + 45 + 20 cm, Ort: 1.OG, A1.030 4.OG, E4.500
04.__.0002
F30-Bekleidung, 3-seitig, 20/45/20 cm, o. Stoßhinterlegung
H
20.00
m
04.__.0003 F60-Bekleidung, 3-seitig, 25/120/25 cm Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2 F60, Abwicklung zu bekleidendes Bauteil ca. 25 + 120 + 25 cm, Ort: 4.OG, E4.500
04.__.0003
F60-Bekleidung, 3-seitig, 25/120/25 cm
H
5.00
m
04.__.0004 F60-Bekleidung, 3-seitig, 60/30/60 cm Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2 F60, Abwicklung zu bekleidendes Bauteil ca. 60 + 30 + 60 cm, Ort: 3.OG, A3.140
04.__.0004
F60-Bekleidung, 3-seitig, 60/30/60 cm
H
45.00
m
04.__.0005 F60-Bekleidung, 3-seitig, 25/50/25 cm d= 30 mm, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2 F60, Abwicklung zu bekleidendes Bauteil ca. 25 + 50 + 25 cm, Ort: 3.OG, E3.500
04.__.0005
F60-Bekleidung, 3-seitig, 25/50/25 cm
H
8.00
m
04.__.0006 F60-Bekleidung, 3-seitig, 30/30/30 cm d= 20 mm, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2 F60, Abwicklung zu bekleidendes Bauteil ca. 30 + 30 + 30 cm, Ort: 2.OG, A2.010 / A2.020
04.__.0006
F60-Bekleidung, 3-seitig, 30/30/30 cm
H
120.00
m
04.__.0007 F30-Bekleidung, 3-seitig, 30/30/30 cm d= 12 mm, Abwicklung zu bekleidendes Bauteil ca. 30 + 30 + 30 cm, Ort: 2.OG, B2.400
04.__.0007
F30-Bekleidung, 3-seitig, 30/30/30 cm
H
8.00
m
04.__.0008 F60-Bekleidung, 3-seitig, 25/25/25 cm d= 15 mm, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2 F60, Abwicklung zu bekleidendes Bauteil ca. 25 + 25 + 25 cm, Ort: 3.OG, C3.100 / C3.400
04.__.0008
F60-Bekleidung, 3-seitig, 25/25/25 cm
H
30.00
m
04.__.0009 F60-Bekleidung, 3-seitig, 20/20/20 cm d= 25 mm, ohne waagerechte Stoßhinterlegung, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2 F60, Abwicklung zu bekleidendes Bauteil ca. 20 + 20 + 20 cm, Ort: 3.OG, A3.510
04.__.0009
F60-Bekleidung, 3-seitig, 20/20/20 cm
H
25.00
m
04.__.0010 F60-Bekleidung, 4-seitig, 12x12 cm Herstellen der Konstruktion an Stahlstützen, QRO 120/10, d= 10 mm, Höhe Stützen (3 Stk): 4,40 m, Abwicklung zu bekleidendes Bauteil ca. 12 x 12 cm, Raum: 1.OG, A1.030
04.__.0010
F60-Bekleidung, 4-seitig, 12x12 cm
H
20.00
m
04.__.0011 F30-Bekleidung, Direktbeplankung Untergurt Herstellen Konstruktion direkt an Untergurt von Bestandsstahlträgern von Stahlsteindecken, d= 20 mm, Breite Stahlträger bis 30 cm, Länge Stahlträger 6,50 - 8,00 m, Ort: 2.OG, A2.010 / A2.020
04.__.0011
F30-Bekleidung, Direktbeplankung Untergurt
H
70.00
m
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__.0001 Dübelauszugsversuch Durchführung eines Dübelauszugsversuchs zur Ermittlung der Tragfähigkeit von Befestigungen in einer Stahlsteindecke. Die Leistung umfasst das fachgerechte Setzen der Prüfdübel in die bestehende Decke unter Beachtung der werkstoffbedingten Besonderheiten sowie der geltenden Vorschriften und Randbedingungen gemäß den relevanten technischen Regelwerken und Herstellerangaben. Die Prüfung erfolgt mittels geeigneter Zugprüfvorrichtung mit dokumentierter, gleichmäßig gesteigerter Zugkraft bis zum Versagen der Verbindung oder bis zur Erreichung der festgelegten Maximalbelastung. Erfasst werden die Auszugswerte sowie das Versagensbild der Befestigung unter Berücksichtigung der speziellen Eigenschaften der Decke. Inkl. Erstellung eines vollständigen Prüfberichts mit Fotos und Auswertung.
05.__.0001
Dübelauszugsversuch
5.00
St
05.__.0002 Kantenprofil an Außenecken Kantenprofil aus Aluminium liefern, montieren, einspachteln, inkl. Einlage einer Binde, in Außenecken von Wände und Decken Abrechnung nach lfdm Profil
05.__.0002
Kantenprofil an Außenecken
200.00
lfdm
05.__.0003 Abstellen von Streifen, für Estricharbeiten, H= 25 cm Abstellen von Streifen in Sockelbereichen für Estricharbeiten auf vorh. Unterkonstruktionen liefern und einbauen, Höhe ca. 25 cm
05.__.0003
Abstellen von Streifen, für Estricharbeiten, H= 25 cm
70.00
m
05.__.0004 Schachtabschottung mit Brandschutzplatte, D= 25 mm, F60 Schachtabschottung/ Schachtabtrennung zwischen Medien Elektro und Medien HLS, mit zementgebundener Calciumsilikat-Brandschutzplatte, mit systemzugehöriger Befestigung liefern und einbauen, Dicke: 25 mm Plattenbreite 500 mm Befestigungsgrund: Beton
05.__.0004
Schachtabschottung mit Brandschutzplatte, D= 25 mm, F60
30.00
m
05.__.0005 Revisionsklappe L/B 300/300 mm Revisionsklappe liefern und in GK-Unterdecken montieren, Maße (LxB): 300 x 300 mm, als luft- und staubdichte Ausführung Klasse 3 gem. DIN EN 1026 und DIN EN 12207, mit flächenbündig eingeklebter Hartgipsplatte (GKFI) d=12,5 mm, Sicherung des Innendeckels durch selbst justierende Fangarme, mit in die Rahmenecken integrierten, nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem. inkl. Herstellung der Öffnung in GK-Decken Einbauort: EG - 7.OG
05.__.0005
Revisionsklappe L/B 300/300 mm
30.00
St
05.__.0006 Revisionsklappe L/B 600/600 mm Maße (LxB): 600 x 600 mm
05.__.0006
Revisionsklappe L/B 600/600 mm
H
30.00
St
05.__.0007 Revisionsklappe L/B 600/1.000 mm Maße (LxB): 600 x 1.000 mm
05.__.0007
Revisionsklappe L/B 600/1.000 mm
H
20.00
St
05.__.0008 Revisionsklappe L/B 200/200 mm, in Akustikdecken in Akustikdecken, entsprechend ist die Einlage als Akustik-GK-Platte auszuführen, passend zur umliegenden Akustikdecke, Maße (LxB): 200 x 200 mm
05.__.0008
Revisionsklappe L/B 200/200 mm, in Akustikdecken
H
6.00
St
05.__.0009 Öffnung TGA schließen, bis ca. 100 x 100 mm Öffnungen in Montagewänden und Decken für haustechnische Installationen herstellen und nach Freigabe der Installationsgewerke fachgerecht und oberflächenbündig verschließen, einschl. Anarbeiten an die Installationen, Installation wie Rohrdurchführungen, Kabel u.Ä Abmessung: bis ca. 100 x 100 mm
05.__.0009
Öffnung TGA schließen, bis ca. 100 x 100 mm
30.00
St
05.__.0010 Öffnung TGA schließen, bis ca. 150 x 150 mm Abmessung: bis ca. 150 x 150 mm
05.__.0010
Öffnung TGA schließen, bis ca. 150 x 150 mm
H
30.00
St
05.__.0011 Öffnung TGA schließen, bis ca. 220 x 220 mm Abmessung: bis ca. 220 x 220 mm
05.__.0011
Öffnung TGA schließen, bis ca. 220 x 220 mm
H
20.00
St
05.__.0012 GK-Leibung von Wanddruchführungen bekleiden, 2-lagig Laibungsflächen von Wanddurchfürhungen und Türen mit GK-Bauplatten 2-lagig bekleiden, Ausführung umlaufend und lücklenlos, inkl. Verspachtelung und beidseitiger Eckschutzschienen Wandstärken bis 30 cm
05.__.0012
GK-Leibung von Wanddruchführungen bekleiden, 2-lagig
30.00
m
05.__.0013 GK-Leibung von Deckendurchführungen bekleiden, 2-lagig in Decken
05.__.0013
GK-Leibung von Deckendurchführungen bekleiden, 2-lagig
H
30.00
m
05.__.0014 Anschlussfuge abdichten Dichtstoff Acryl 5-10mm Anschlussfuge im Trockenbau /-putz abdichten am Wand-Wand- und Wand-Deckenanschluss, mit Dichtstoff auf Acryl-Basis, Fugenbreite über 5-10 mm
05.__.0014
Anschlussfuge abdichten Dichtstoff Acryl 5-10mm
200.00
m
05.__.0015 Werk- und Montageplanung - Feuerschutzvorhang E30 Die Detail-, Werk- und Montageplanung ist Leistung des Auftragsnehmers und sind dem Architekten zur Freigabe vorzulegen. Maßnahmen zur Aufnahme von Fertigungstoleranzen sind im Rahmen der Werk- und Montageplanung vorzugeben und abzustimmen. Für folgende Leistungen "Feuerschutzvorhang E30" sind die Werk- und Montageplanungen anzufertigen. Als Grundlage der Werk- und Montageplanung dienen die Leistungsbeschreibung sowie die Ausführungsplanung der Archtekten. Für die Erstellung der Zeichnungen und Skizzen ist jeweils der angrenzende Bestand zu erfassen und darzustellen. Weiterhin sind die Konstruktionen und der Bestand zu vermaßen. Die o.g. Ausführungsunterlagen sind dem AG bzw. den Planenden in digitaler Form, spätestens zwei Wochen nach Beauftragung zu übergeben. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen.
05.__.0015
Werk- und Montageplanung - Feuerschutzvorhang E30
L
1.00
psch
05.__.0016 Feuerschutzvorhang E30, B= 2,30 m, H= 3,80 m automatischen Feuerschutzvorhang E30 inkl. Führungsschienen und Rauchmeldern, zum Raumabschluss im Brandfall herstellen, liefern und montieren und anschließen, Abmessungen Lichte Öffnungsbreite: 2,30 m Montagehöhe bis ca. 4,20 m, Gerüst bauseits Montage an Bestandsdecken, Stahlsteindecken und Bestandsmauerwerkswänden, Feuerwiderstandsklasse E30 gemäß DIN EN 13501-2 System: selbstschließender Feuerschutzvorhang mit motorischer Aufrollvorrichtung und integriertem Gewichtsausgleich, Motor: Rohrmotor 230 V / 50 Hz, Steuerung: inkl. Steuerzentrale und Verkabelung zu Feuerschutzvorhang und externe Rauchmelder, Steuerung vorgerüstet für Anschluss an Brandmeldeanlage, inkl. Anschluss an bauseitige Vorstreckung Sicherheitsausstattung: Not-Aus-Schalter, optische/akustische Warnsignale, Hinderniserkennung, akkugepufferte Stromversorgung, Wellengehäuse: Stahl verzinkt, BxH= 300 x 320 mm, revisionierbar unten und seitlich, Führungsschienen: Stahl verzinkt, seitlich, zur Sicherung gegen Ausbeulen, Einbau mit Putzanschlag, BxH= 115 x 70 mm, L= ca. 4,20 m, Stoff: mehrlagiges, nichtbrennbares Silikatfasergewebe mit Brandschutzbeschichtung, Farbe hellgrau, Befestigungen gem. Herstellerangabe, Farbe sichtbarer Elemente matt-weiß, RAL 9010, nach Bemusterung und Freigabe durch Architekten, inkl. Liefern und Montage externe Rauchmelder: 2 Stück, inkl. Funktionsprüfung, Prüfzeugnis und Dokumentation, Inbetriebnahme und Einführung Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: (vom Bieter einzutragen) Planunterlage: MM-RAI-5-A-DE-E00-MET-711- Detail 711 - Feuerschutzvorhänge Einbauort: 1.OG: A1.010
05.__.0016
Feuerschutzvorhang E30, B= 2,30 m, H= 3,80 m
1.00
St
05.__.0017 Feuerschutzvorhang E30, B= 1,80 m, H= 3,00 m Wellengehäuse: BxH= 250 x 283 mm, Führungsschienen: L= ca. 2,80 m Abmessungen Lichte Öffnungsbreite: 1,80 m Raumhöhe: ca. 3,00 m Einbauort: EG: A0.012
05.__.0017
Feuerschutzvorhang E30, B= 1,80 m, H= 3,00 m
H
1.00
St
05.__.0018 Trockenbauverkleidung um Feuerschutzvorhang Revisionierbare/demontierbare Trockenbauverkleidung inkl. Anpassung an das Wellengehäuse des zuvor eingebauten Feuerschutzvorhangs liefern und montieren, inkl. Herstellen einer Unterkonstruktion aus CD-Profilen entsprechend Geometrie, Beplankung mit Gipskartonplatte 12,5mm, Trockenbauverkleidung abnehmbar/revisionierbar, Öffnungsmechanismus Schnappverschluss, Ausführung der Oberflächenverspachtelung in Qualitätsstufe Q2, Befestigungen gem. Herstellerangaben, Abwicklung Verkleidung: ca. 320 x 300 x 300 mm Länge: ca. 1,80 - 2,30 m Einbauhöhe bis ca. 3,80 m Planunterlage: MM-RAI-5-A-DE-E00-MET-711- Detail 711 - Feuerschutzvorhänge Einbauort: EG: A0.012 1.OG: A1.010
05.__.0018
Trockenbauverkleidung um Feuerschutzvorhang
2.00
St
05.__.0019 Prüfung Brandschutz Trockenbaukonstruktion im Bestand, Stahlbauteile Prüfung der Bestandstrockenbaukonstruktion von Bestandsstahlträger in einem Zwischenraum oberhalb Gipskassettendecke auf brandschutztechnische Eigenschaften, Prüfung durch Herstellung von Probebohrungen zur Feststellung des Wandaufbaus, inkl. Verschließen der hergestellten Öffnungen, Prüfung auf Fehlstellen der Trockenbaukonstruktion, Anschlüsse etc., die Bestandskonstruktion muss min. den Feuerwiderstand F30 erfüllen, Bestandsstahlträger: Doppel-T-Träger, Gesamt BxH= ca. 0,50 x 0,57 m, Länge: ca. 10,20 m, eingebunden in Bestandsmauerwerkswänden, Raumhöhe bis UK Träger: ca. 5,50 m, Gerüst bauseits, Die Ergebnisse der Untersuchungen sind zu dokumentieren und den Architekten auszuhändigen. Planunterlage, historische Zeichnungen und Aufbau: MM-RAI-5-E-DE-E02-TRO-805- Detail 805 - Gips-Kassettendecke Hoffmannsaal Ort: Zwischengeschoss Decke ü. 2.OG, A2.030
05.__.0019
Prüfung Brandschutz Trockenbaukonstruktion im Bestand, Stahlbauteile
5.00
St
05.__.0020 Prüfung Brandschutz Trockenbaukonstruktion im Bestand, Wand / Decke Prüfung GK-Ständerwand und Abhangdecke Wände: 2 x 7,40 x 3,40 m Decke: 7,40 x 2,65 m Ort: EG: D0.420
05.__.0020
Prüfung Brandschutz Trockenbaukonstruktion im Bestand, Wand / Decke
H
10.00
St
05.__.0021 Dokumentation der ausgeführten Arbeiten Dokumentation unter Zugrundelegung der Strukturvorgaben des AG für sämtliche Leistungen des vorliegenden Leistungsverzeichnis. Umfang und Format: Die Zeichnungen sind in Papierformat farbig 3 -fach und in schwarz/weiß 2-fach zu übergeben, die restlichen Unterlagen in Papierformat schwarz/weiß 3 -fach. Neben der Papierform sind alle genannten, durch den AN erstellten Unterlagen als Dateien in einem Austauschformat (digital) dem AG zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben. Bis spätestens 21 Tage vor Abnahme der Objektüberwachung ist die Dokumentation komplett, einschließlich Unterlagen zur Abnahme vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben. Hinweis: Diese Position beinhaltet auch Grund- und Nebenleistungen nach VOB/C, die bei der Bildung des EP entsprechend zu berücksichtigen sind. Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Dokumentation des AN: - Zulassungen und Prüfzeugnisse - Fachunternehmererklärung und Übereinstimmungserklärung - Beschreibung aller ausgeführten Systeme - Produktdatenblätter mit technischen Daten aller ausgeführten Systeme - Pflegehinweise - Bestätigung des Auftragnehmers, dass die von ihm eingebauten Produkte den Gesetzen und Bestimmungen des Umweltbundesamtes entsprechen und durch den Einbau dieser Produkte die max. zugelassene Schadstoffkonzentration (MAK-Liste) gemäß ASR nicht überschritten wird.
05.__.0021
Dokumentation der ausgeführten Arbeiten
L
1.00
psch
06 Entsorgung
06
Entsorgung
Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Abfällen Allgemeine Hinweise zu Abbrucharbeiten und Entsorgung Es gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen des AG. Zusätzlich ist zu beachten: Durch den AN aufgenommene Stoffe sind nach Wertstoffen zu trennen, sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm und in die, durch den AN bereitgestellten, Container zu transportieren. Das Entsorgungsmanagement für die Ausbaugewerke erfolgt bauseits gem. Titel 5. Baustelleneinrichtung und Baulogistik, Bauabfallmanagement. Die Entsorgung der hier beschriebenen nichtgefährlichen und gefährlichen Abfälle erfolgt in Verantwortung des AN. Die Aufstellung der Container, sowie Transport, Entsorgung und Entsorgungsgebühren, inkl. Nachweisführung ist Sache des AN und in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen einzukalkulieren. Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden und zum Verwertungshof transportieren. In die Einheitspreise sind, bei allen Entsorgungen die Containerstellung und der Transport zum Entsorger mit einer Entfernung bis 100 km, einzukalkulieren. Leerfahren von Entsorger zur Baustelle werden nicht vergütet. Der Beförderer eines jeden Abfallstoffes muss in Besitz einer gültigen Zulassung zum Transport, Lagerung usw. der jeweiligen Abfallart verfügen. Der jeweilige Beförderer muss vor Transport dem AG mitgeteilt werden, außerdem sind dem AG die Zertifikate des AN vorab zu übermitteln. Nicht gefährliche Abfälle Recycling und Verwertung anfallender mineralischer Baumassen bis einschließlich Z2 nach TR LAGA und ab dem 01.08.2023 der Materialklassen bis RC3 und BM0/0*-F3/ BG-F3 nach Ersatzbaustoff bzw. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und sonstiger nicht gefährlicher Abfälle ist in den Pauschalpositionen einkalkuliert. Die Anforderungen der vom AN gewählten Deponie sind in den Einheitspreisen enthalten. Wenn Stoffe nicht wieder einbaubar sind, wird vom AN ein Nichtverwertungsnachweis vorgelegt. Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit gefährlichen Abfällen Entsorgung und Verwertung gefährlicher Abfälle Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle der Abfallerzeuger und der AN Beauftragter. Bereitstellungs-, Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Transport und Entsorgung finden ab dem 01.08.2023 gemäß Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz statt. Der AG beauftragt einen Dritten als Verfahrensbevollmächtigten gemäß KrWG und Nachweisverordnung. Mit der Einführung des elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den Transportpapieren zwingend einzuhalten. Wenn in den Positionen nicht ausdrücklich beschrieben, dann gilt: Boden-, Bau- und Abbruchabfälle werden ab dem 01.08.2023 gemäß der Ersatzbaustoffverordnung, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung selektiv nach Abfallchargen und Abfallschlüsselnummern abgebrochen, sortiert und nach Abfallfraktionen zur Analyse in Haufwerken bis max. 500 m³, Containern oder Gebinden zur Entsorgung bereitgestellt. Die Haufwerke werden mittels Folien abgedeckt, der Boden unter den Haufwerken geschützt. Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sind seit 01.08.2023 die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe gem. Ersatzbaustoffverordnung einzuhalten. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind Recycling-Baustoffe aus Boden-, Bau- und Abbruchabfällen. Bei Verdacht auf Kontamination der Bauteile wird die Bauleitung direkt informiert zwecks zeitnaher Beprobung. Elektronisches Nachweisverfahren Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle sind dem Verfahrensbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitzuteilen. Eine Sammelentsorgung ist nur bei einer Gesamtmenge je Abfallart von < 2,0 t möglich und ist mit dem Verfahrensbevollmächtigten des AG abzustimmen. HINWEIS: ohne Angabe der EFB können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die entsprechenden Entsorgungsverträge mit dem EFB ist der AN selber verantwortlich. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des Anbieters. Dem Verfahrensbevollmächtigten sind die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitzuteilen. Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden. Bei einer Sammelentsorgung müssen die Übernahmescheine durch den Verfahrensbevollmächtigten elektronisch signiert werden. Begleitscheine sind vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signieren. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Abfallstelle ist von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer zu koordinieren.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Abfällen
06.__.0001 AVV 170904 - Baumischabfälle Abfallbezeichnung: gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen: - nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung - Baumischabfälle, Verkleidung, HWL-Platten, Pappen, Tapete
06.__.0001
AVV 170904 - Baumischabfälle
1.00
t
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
07.__.0001 Stundenlohnarb. Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet, Baufacharbeiter/-in.
07.__.0001
Stundenlohnarb. Baufacharbeiter/-in
10.00
h
07.__.0002 Stundenlohnarb. Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet, Bauhelfer/-in.
07.__.0002
Stundenlohnarb. Bauhelfer/-in
5.00
h

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