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04 Putzarbeiten
04
Putzarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Putzarbeiten Allgemeine Vorbemerkungen Putz- und Stuckarbeiten Die allgemeine Vorbemerkungen dieses Leistungsverzeichnises sind zu beachten. Allgemeiner Leistungsumfang Der Titel "Putzarbeiten" dieses Leistungsverzeichnisses umfasst im Wesentlichen Innenputz- und Spachtelarbeiten. Die Leistungen sind in allen Geschossen auszuführen. Prüfung des Untergrundes Die Putzgründe bestehen im Wesentlichen aus Stahlbeton, Mauerwerk und Trockenbau. Der AN hat vor Ausführungsbeginn den Untergrund der zu putzenden Flächen gründlich auf Tragfähigkeit und Eignung zu prüfen. Die Prüfung des Untergrundes hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass notwendige Nacharbeiten ohne Verzögerung durchgeführt werden können. Die Bauüberwachung des AG ist rechtzeitig über den Zeitpunkt der Prüfung zu informieren. Die Prüfung der Untergründe ist zu dokumentieren, die Dokumentation der Prüfungen ist der Bauüberwachung des AG zu übergeben. Vorbereitung des Untergrundes Der Putzgrund ist so vorzubereiten, so dass eine dauernde Haftfähigkeit und Rissfreiheit des Putzes gewährleistet ist. Sämtliche Untergründe sind entsprechend den Anforderungen des gewählten Putzsystems gründlich zu reinigen. Staub und lose Bestandteile sowie Schalungstrennmittelrückstände sind durch geeignete Maßnahmen zu entfernen. Beton- und Mörtelgrate sind abzuschlagen. Stark saugende Putzgründe sind gründlich vorzunässen bzw. mit einer Aufbrennsperre zu versehen. Auf schwach oder nicht saugende Betonflächen ist vor dem Putzauftrag eine geeignete Haftbrücke aufzutragen. Oberflächen Für die Putzoberflächen gelten erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7. Ansätze, An- und Beiputzarbeiten Putze auf zusammenhängenden Flächen sind grundsätzlich nur in Gesamtflächen, ohne sichtbare Ansätze in der Oberflächenstruktur, herzustellen. An- und Beiputzarbeiten an Einbauteile aller Art, z.B. Fenster, Türen, Rohrdurchdringungen, werden nicht gesondert vergütet sondern sind in den Einheitspreise einzurechnen. Nachträgliche Beiputzarbeiten und Ausbesserungen sind so auszuführen, dass Putzansätze nicht sichtbar sind An-, Abschluss-, Eckprofile Kanten und Außenecken sind mit Eckschutzschienen zu versehen. Beim Zusammentreffen unsterschiedlicher Materialien, bei Anschlüssen an Einbauten, Einbauteilen und Leitungsdurch- führungen ist der Putz sauber durch Einschneiden zu trennen. Trennschnitte werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. In Bereichen von Materialwechsel sind An-/Abschlußprofile einzusetzen. Dies gilt auch für den Wechsel von Putzarten.
Allgemeine Vorbemerkungen Putzarbeiten
04.01 Technische Bearbeitung, Muster
04.01
Technische Bearbeitung, Muster
04.02 Innenputzarbeiten
04.02
Innenputzarbeiten
04.03 Stundenlohnarbeiten Putzarbeiten
04.03
Stundenlohnarbeiten Putzarbeiten