Trockenbau
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01 örtliche Situation VORBEMERKUNGEN zur örtlichen Situation Projekt: Alfred-Delp-Ring 2+3+4 - Errichtung einer Wohnanlage in             2 Bauabschnitten mit 95 WE Standort: Europaplatz, 99087 Erfurt Bauherr: Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG Hochheimer Straße 59 in 99094 Erfurt Architekt archiZaesur Architekten und Sachverständigenbüro Architekt Dipl.-Ing. Stefan Bischopink Neutorstr. 35 55116 Mainz Ausschreibung/ Bauüberwachung: Planwelt Partnerschaft mbB Ing. T. Schaubs und Arch. J. Knoth An der Kalkreiße 8 in 99085 Erfurt mail@planwelt.com Ansprechpartner für Bauleitung und Ausschreibung ist: Dipl.-Ing. Torsten Schaubs Energiestandard: KfW 40 NH In dieser Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit sich für beide Bauabschnitte zu bewerben. Bauherr ist die Wohngroup Bauträger GmbH & Co. KG. Als in Erfurt ansässige Unternehmensgruppe sind wir bestrebt regionale Firmen zu binden und zuverlässige Partner für unsere Vorhaben zu finden. Wir haben ein hohes Interesse bei einem Bietergespräch über die Vergabe weiterer Bauabschnitte mit Ihnen zu sprechen. Wir freuen uns, ein Angebot zu erhalten und stehen einer gemeinsamen Unternehmung positiv entgegen! Der Projektstandort befindet sich im Stadtteil Roter Berg im Erfurter Norden. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße Am Roten Berg / August-Fröhlich-Straße und eine eigene Baustraße im nördlichen Bereich des Baugebietes. Die Ausschreibung der Gewerke wird nach einzelnen Häusern aufgeteilt, wobei der Bieter für alle oder mehrere einzelne Häuser zeitversetzt anbieten kann. Die Gebäude Haus 1+ Haus 3 sind nicht unterkellert, Haus 2 hat einen Technikkeller welcher alle 3 Häuser versorgt. Alle Gebäude erhalten 5 Obergeschossen aus Kalksandstein mit vorgesetzter Holzfassade Erschlossen werden die Wohnungen durch mehrere Aufzüge, Treppenhäuser und Laubengänge. Die Gebäude erhalten Loggien/ Freisitz.
01 örtliche Situation
02 Planfred- Planradar Hinweis zur Planung/ Verwendung Planfred.com: Sämtliche Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten Schal- und Bewehrungspläne, Detailpläne....) werden durch die Planer in der Online-Plattform Planfred.com hinterlegt und verwaltet. Zu neu hinterlegten Plänen, erhält der AN eine automatische Benachrichtigung von Planfred.com. Die Upload-Benachrichtigung wird täglich um 00:00 per E-Mail versendet. Der AN erhält bei Beauftragung eine Planliste mit für das Gewerk relevanten Plänen, bzw. Dokumenten. Es besteht eine Filtermöglichkeit, die eine einfache Prüfung, der relevanten Pläne erleichtert. Es besteht ein vollständiger Zugriff auf die baufreigestellte Planung. Ergänzende Pläne, Dokumente oder auch Planstände muss der AN eigenverantwortlich sichten (nach Benachrichtigung über den Uploadmelder), bei der Ausführung berücksichtigen und bei Bedarf ausdrucken. Der AN muss alle vom Ihm erstellten Werk-, Detail- und Montagepläne sowie Prüfungen, Abnahmen und Nachweise in der Online-Plattform Planfred.com ablegen und die notwendigen Zuordnungen anfügen (z.B. Bauabschnitt, Grundriss, Ansicht, etc.), sodass der hochgeladene Inhalt von allen Beteiligten gefunden und zugeordnet werden kann. Werk- und Montagepläne zur Prüfung durch die Planer sind mit dem Vermerk Abstimmungspläne durch den AN im Planfred.com hochzuladen. Hinweis zur Verwendung von Planradar.de: Durch den Bauherren wird zur Baustellenbetreuung die APP Planradar verwendet. Für die Handwerker/AN ist die baubegleitenden Verwendung zwingend vorgeschrieben. Es fallen KEINE Kosten für diese Verwendung an. Der AN ist verpflichtet eine E-Mailadresse zur Eintragung in die APP bereitzustellen. Alle den AN betreffenden Vorgänge, Anweisungen, Mängelanzeigen u.ä. sind zeitnah zu bearbeiten und im Mangelfall mit Foto als erledigt abzumelden. Auf Wunsch erfolgt eine Einführung in die APP durch den Bauherren.
02 Planfred- Planradar
03 Nachhaltigkeit allg. Vorbemerkungen nach QNG-WG23/ BiRN V2 1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten. Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten. Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gemäß des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen. Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen gem. des «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant: \ Bodenbeläge \ Verlegewerkstoffe \ Kleb- und Dichtstoffe \ Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen \ Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff \ Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz \ Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes \ Holzwerkstoffplatten \ Bauprodukte auf Bitumenbasis \ Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen \ Dämmstoffe \ Bauprodukte haustechnischer Installationen 2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist der Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt: Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neu eingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlicht werden \ PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer \ Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer
03 Nachhaltigkeit
04 Ausführungszeiten Bauzeit für die Trockenbau: voraussichtlich Haus 2 UK+ 1.seitig GK: September 2026 2. seitig +Q2:   bis März 2027 Haus 1 UK+ 1.seitig GK: Oktober 2026 2. seitig +Q2:   bis April 2027 Haus 3 UK+ 1.seitig GK: Januar 2027 2. seitig +Q2:   bis Juni 2027 ===================================================
04 Ausführungszeiten
ZTV allgem. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für alle Gewerke und Leistungen Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Leistungen, die sich hieraus ergeben und im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistungen gemäß VOB/C und sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. 1. Allgemeine Ausführungsbedingungen 1.1 Ortsbesichtigung / Kenntnis der Örtlichkeit Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Angebotsabgabe durch eine Ortsbesichtigung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut zu machen. Ansprüche aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse sind ausgeschlossen. Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der AN die Kenntnis der örtlichen Bedingungen und erklärt, dass sämtliche daraus resultierenden Leistungen in den Angebotspreisen berücksichtigt sind. 1.2 Planunterlagen Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Pläne sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Sie enthalten weiterführende Angaben zu Bauteilgeometrien, Höhenlagen, Zwangspunkten etc. Die Planunterlagen werden dem AN zur Ausführung in digitaler Form (PDF, Plot-Dateien o. ä.) zur Verfügung gestellt. Die Vervielfältigung der Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung und etwaige Nachunternehmer obliegt dem AN. 1.3 Baustellenverschlüsse Der AN ist während der gesamten Bauzeit für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen von Baustellentoren, z. B. für Baufahrzeuge, ist ohne gesonderte Vergütung durch den AN sicherzustellen. 1.4 Baustellenbesetzung Während der Bauausführung ist die Baustelle durchgehend mit einem deutschsprachigen Polier oder Bauleiter des AN zu besetzen. Diese Leistung ist in den Einheitspreisen enthalten und wird nicht separat vergütet. 1.5 Baustelleneinrichtung (BE-Plan) Die Baustelleneinrichtung ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung und dem Auftraggeber (AG) gemäß dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen. 1.6 Leistungsumfang Alle Positionen im Leistungsverzeichnis gelten als vollständige, funktionsfähige Leistungen. Der AG erwartet eine in sich geschlossene, gewerkgerechte Ausführung. Auch solche Leistungen, die zur vollständigen und gebrauchstauglichen Fertigstellung erforderlich sind, aber nicht einzeln aufgeführt wurden, gelten als mitbeauftragt. 1.7 Maßangaben und Toleranzen Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich im Rahmen der zulässigen Toleranzen nach DIN. Werden darüber hinausgehende Maßgenauigkeiten gefordert, ist dies in den jeweiligen Leistungspositionen gesondert vermerkt. 1.8 Benennung eines Bauleiters Der AN hat entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung einen fachlich geeigneten Bauleiter zu benennen. 1.9 Ausführungsfristen / Vertragsfristen Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ausführungstermine gelten als Vertragsbestandteil und sind vom AN verbindlich einzuhalten. 1.10 Beteiligung an Baustellengemeinkosten und Versicherung Der AN kann vorhandene Anschlüsse für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen auf der Baustelle nutzen. Hierfür sowie für den Verbrauch gelten folgende Pauschalen (bezogen auf die Nettoabrechnungssumme): Baustrom: 0,5 % Bauwasser: 0,1 % Toilettennutzung: 0,2 % Bauwärme: 0,4 % BE Fläche: 0,2 % Abfallentsorgung: 0,15 % Videoüberwachung: 015 % Gesamtpauschale: 1,7 % der Nettoabrechnungssumme Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN erklärt mit Angebotsabgabe, diese Aufwendungen in seinen Preisen berücksichtigt zu haben. 1.11 Abrechnung und Sicherheitseinbehalte Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen: 10 % Sicherheitseinbehalt bei Schlussrechnung: 5 %, bis zur Vorlage einer unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft Abschlagszahlungen erfolgen nach Baufortschritt bzw. vereinbartem Zahlungsplan 1.12 Technische Regelwerke Die VOB in der jeweils gültigen Fassung, die einschlägigen DIN-Normen, sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart.
ZTV allgem.
ZTV Trockenbau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Trockenbauarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., BVS: Bundesverband Systemböden e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, VdS Schadenverhütung GmbH. 2 Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan, Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Fugen, Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen. Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen. Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb flurquerender Türen sind detailliert in ihrer Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die TGA-Gewerke zu planen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden. Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke undeiner möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens 2-lg. auszuführen. Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw. das Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben. 3.1.2 Produkte Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevorzugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen. In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI) einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren. Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat. 3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig. Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von Befestigungselementen durchdrungen, sind diese ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung. Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen auszuführen wie nebenliegende Wandflächen. Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B. Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder -elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und überstreichfähig zu verfugen. Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein. Plastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse gemäß Herstellerangaben auszubilden. Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels vierseitiger Auswechslungen die gleitenden Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen. 3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein Für Nassraumbereiche mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion verzinkte und korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden. Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden, dass die Bauwerksbewegungen bei größeren Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B. durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung). Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben. Dabei darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich ist, zum Deckenhohlraum und der darin liegenden technischen Teile nicht beeinträchtigt werden. Im Bereich von Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die Decke seitlich in horizontaler oder anderer Richtung beansprucht werden könnte, sind zusätzliche Diagonalaussteifungen einzubauen. Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe, Befestigungen lediglich an Standard-Trockenbauprofielen sind in der Regel nicht ausreichend. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden. 3.1.5 Spachtelung, Oberflächen Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4 streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch den AN. Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist. Plastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt stets mit Inneneckformteilen. Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen. 3.1.6 Beplankung An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge). Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen auszuführen. Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies betrifft insbesondere alle nicht häuslichen Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen. 3.1.7 Brandschutz Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann). Trockenbauwände mit Schall- oder Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu können. Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als 150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel. Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen. Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen. Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschliessen/ Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge dard der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schliessen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schliessen nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur Klärung zurück. 3.1.8 Türen Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen. Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an. 3.2 Bauphysik Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen Laibungsinnendämmung hin.
ZTV Trockenbau
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
00.001 Baustelleneinrichtung (gem. Angebotseinholung) Baustelleneinrichtung einmalig je Haus alle für das fachgerecht erbringen der Trockenbauarbeiten notwendige Geräte, Leitern, Innengerüste (bis 4,5m Arbeitshöhe) und Hilfsmittel auf Baustelle vorhalten.
00.001
Baustelleneinrichtung (gem. Angebotseinholung)
3.00
psch
01 Wandsysteme
01
Wandsysteme
WANDSYSTEME Hinweis raumhöhen Rohbau EG:      3,04m 1.+2.OG: 2,84m 3.OG:    2,76m
WANDSYSTEME
01.001 Trennwand, wie W112, d=125mm, GKB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1, Einbaubereich 1 (Bereiche mit geringer Menschenansammlung), Höhe bis 3,04m Dicke 125 mm bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109, Rw,R 52 dB erforderliches Luftschalldämmaß DIN 4109 Beiblatt 2 erhöht: erf. R´,w =47dB umlaufende Anschlüsse starr, mit Trennstreifen, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Einfachständerwerk, CW/UW 75, Blechdicke 0,6 mm, Ständerachsabstand 625 mm, Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 60 mm, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, Beplankung, beidseitig, aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, Bauplatten Typ A, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit systemspezifischen Befestigungsmitteln, inkl. Kleinflächen bis 5 m² Spachtelung Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V.. zB. Knauf W112 GKB 2x12,5, 52dB oder gleichwertig angebotenes Produkt:_____________________
01.001
Trennwand, wie W112, d=125mm, GKB
1,733.93
m2
01.002 wie vor jedoch D150 wie vor jedoch Dicke 150 mm, UK: CW/UW 100 inkl. passender Dämmstoffstärke
01.002
wie vor jedoch D150
O
50.00
m2
01.003 wie vor jedoch D175 wie vor jedoch Dicke 175 mm, UK: CW/UW 125 inkl. passender Dämmstoffstärke
01.003
wie vor jedoch D175
O
20.00
m2
01.004 wie vor jedoch D200 wie vor jedoch Dicke 200 mm, UK: CW/UW 150 inkl. passender Dämmstoffstärke
01.004
wie vor jedoch D200
O
20.00
m2
01.005 Installationstrennwand , wie W116, GKB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1, Einbaubereich 1 (Bereiche mit geringer Menschenansammlung), Höhe bis 3,05 m, Dicke bis 300mm Innenmaß als Installationswand mit Doppelständerwerk, einschl. notwendiger Auschnitte für Sanitär- und Elektrodurchdringung bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R 50 dB erforderliches Luftschalldämmaß DIN 4109 Beiblatt 2 erhöht: erf. R´,w =47dB umlaufende Anschlüsse starr, mit Trennstreifen, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Doppelständerwerk, Ständer durch Plattenstreifen zug- und druckfest verbunden, CW/UW 50, Blechdicke 0,6 mm, Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 40 mm, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, einlagig, Beplankung, beidseitig, aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, Bauplatten Typ A, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN EN 14566 und DIN 18182-2, inkl. Kleinflächen bis 5 m², Spachtelung Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V., zB. Knauf W116 GKB 2x12,5 52dB oder gleichwertig angebotenes Produkt:
01.005
Installationstrennwand , wie W116, GKB
219.75
m2
01.006 wie vor jedoch D bis 425mm wie vor jedoch Dicke 425 mm Innenmaß
01.006
wie vor jedoch D bis 425mm
O
20.00
m2
01.007 Installationsvorsatzschale 75mm Freistehende Vorsatzschale DIN 4103-1, Einbaubereich 1 (Bereiche mit geringer Menschenansammlung), Höhe bis 3,05 m, Dicke 100 mm, einschl. notwendiger Auschnitte für Sanitär- und Elektrodurchdringung, umlaufende Anschlüsse starr, mit Trennstreifen, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Einfachständerwerk, CW/UW 50, Blechdicke 0,6 mm, Beplankung, einseitig, aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, Bauplatten Typ A, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit systemspezifischen Befestigungsmitteln, inkl. Kleinflächen bis 5 m², Spachtelung Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V..
01.007
Installationsvorsatzschale 75mm
468.05
m2
01.008 wie vor jedoch D 100mm wie vor jedoch Dicke 100 mm
01.008
wie vor jedoch D 100mm
O
20.00
m2
01.009 wie vor jedoch D 125mm wie vor jedoch Dicke 125 mm
01.009
wie vor jedoch D 125mm
O
20.00
m2
01.010 Zulage überbinden an Massivwände gültig für alle Wandstärken Zulage für die Ausführung von Anschlüssen an Massivwänden mittels Überlappung der obersten Decklage über Rohbau bis 500 mm Ausführung gemäß Zeichnung
01.010
Zulage überbinden an Massivwände
O
14.80
m
01.011 Trockenputz Gipspl. Baupl. A D 12,5mm Wand Trockenputz aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520,Bauplatten Typ A, Dicke 12,5 mm, auf Wänden, ansetzen im Dünnbettverfahren auf ebenem Untergrund, Spachtelung Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 bzw. Nr. 2.1 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V..
01.011
Trockenputz Gipspl. Baupl. A D 12,5mm Wand
O
20.00
m2
01.012 Zulage Abstellen Wandplatten 30cm hoch Zulage für Abstellen 2. Seite Wandplatten 30cm bis 50cm, auf Fußboden für Estricheinbau.
01.012
Zulage Abstellen Wandplatten 30cm hoch
O
20.00
m
01.013 Verkofferung F60, 2-seitig Brandschutzbekleidung für den Funktionserhalt an Kabel-/Leitungsanlagen, Beflammung von außen, rechteckig,mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis, Feuerwiderstandsklasse E 60 DIN 4102-12, waagerecht,mit Brandschutzplatten aus Gipsfaser, im Gebäude,Oberkante Kanal über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Ausführung 2-seitig.
01.013
Verkofferung F60, 2-seitig
O
10.00
m2
01.014 Rohrkasten 2seitig, 2lg. GKB, Abwicklung >100cm Rohrkasten als 2-seitige Umkleidung von Installationen, Rohren o. ä. im Decken-/Wandixel mit GK-Platten. Befestigung mit Metallprofilen. Ausstopfen der Zwischenräume vollsatt mit Mineralwolle. Anschlüsse acrylversiegelt. Beplankung: GKB, 2-mal 12,5 mm, 1-seitig Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig Abwicklung: > 100 cm
01.014
Rohrkasten 2seitig, 2lg. GKB, Abwicklung >100cm
381.62
m
01.015 Rohrkasten 3seitig, 2lg. GKB, Abwicklung >100cm Rohrkasten als 3-seitige Umkleidung von Installationen, Rohren o. ä. im Decken-/Wandixel mit GK-Platten. Befestigung mit Metallprofilen. Ausstopfen der Zwischenräume vollsatt mit Mineralwolle. Anschlüsse acrylversiegelt. Beplankung: GKB, 2-mal 12,5 mm, 1-seitig Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig Abwicklung: > 100 cm
01.015
Rohrkasten 3seitig, 2lg. GKB, Abwicklung >100cm
220.42
m
01.016 GK-Feuchtraumplatten, Zulage Gipskarton-Feuchtraumplatten für die beschriebenen Positionen an Wand und Decke verwenden. Angegeben  ist die Fläche je Lage; als Zulage. Plattendicke   : 12,5 mm GKBI angebotenes Produkt: _________
01.016
GK-Feuchtraumplatten, Zulage
2,541.00
m2
ÖFFNUNGEN
ÖFFNUNGEN
01.017 Türöffnung herstellen, Wandstärke bis 150mm Türöffnung herstellen, in Trennwänden mit Wanddicken bis 150 mm, Wandhöhe bis 3,05 m, Breite bis 1,10 m, Höhe Öffnung bis 2,35 mm, Ausführung an Trennwand mit Bekleidung aus Gipsplatten, Einfachständerwerk, Ausführung gemäß Zeichnung. seitlich mit UA-Profilen Boden- und Deckenanschluss, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Ausführung gem. bauausichtlicher Zulassung
01.017
Türöffnung herstellen, Wandstärke bis 150mm
145.00
St
01.018 wie vor jedoch D=150mm wie vor jedoch Wandstärke 150mm
01.018
wie vor jedoch D=150mm
O
10.00
St
01.019 Ausschnitt f. Einbauten bis BxH 600x900 Ausschnitt für Einbauten wie Elektroverteilerkästen (Sicherungskasten, Medienverteiler o.dgl.), Breite über 300 bis 600 mm Höhe über 500 bis 900 mm Ausführung an nichttragender innerer Trennwand bzw. Vorsatzschale, Bekleidung aus Gipsplatten, Einfachständerwerk, incl. erforderlicher Auswechselungen und Verstärkungen
01.019
Ausschnitt f. Einbauten bis BxH 600x900
200.00
St
01.020 Ausschnitt f. Einbauten bis BxH 1200x900 Ausschnitt für Einbauten wie Heizkreisverteiler o.dgl., Breite über 600 bis 1200 mm Höhe über 500 bis 900 mm Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Bekleidung aus Gipsplatten, Einfachständerwerk., incl. erforderlicher Auswechselungen und Verstärkungen
01.020
Ausschnitt f. Einbauten bis BxH 1200x900
95.00
St
01.021 Ausschnitt f. Einbauten bis BxH 1800x900 Ausschnitt für Einbauten wie Heizkreisverteiler o.dgl., Breite bis 1800 mm Höhe über 500 bis 900 mm Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Bekleidung aus Gipsplatten, Einfachständerwerk., incl. erforderlicher Auswechselungen und Verstärkungen
01.021
Ausschnitt f. Einbauten bis BxH 1800x900
5.00
St
01.022 Ausschnitt und UK Badlüfter Ausschnitt für Einbau Sanitärlüfter in Vorsatzschale oder Installationswand. Bekleidung aus Gipsplatten, Einfachständerwerk, incl. erforderlicher Auswechselungen und Verstärkungen Größe: bis 250/250mm Einbauort: Bad je Wohneinheit
01.022
Ausschnitt und UK Badlüfter
103.00
St
01.023 Nische bis BxH 550x900 Nische in Installationswand, allseitig doppelt beplankt, Kantenschutz gesondert Breite über 300 bis 550 mm Höhe über 500 bis 900 mm Tiefe bis 150mm Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Bekleidung aus Gipsplatten, Einfachständerwerk, incl. erforderlicher Auswechselungen und Verstärkungen
01.023
Nische bis BxH 550x900
O
10.00
St
01.024 Nische bis BxH 1150x900 Nische in Installationswand, allseitig doppelt beplankt, Breite über 550 bis 1150 mm Höhe über 500 bis 900 mm Tiefe bis 150mm Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Bekleidung aus Gipsplatten, Einfachständerwerk, incl. erforderlicher Auswechselungen und Verstärkungen, Kantenschutz gesondert
01.024
Nische bis BxH 1150x900
O
10.00
St
01.025 Ablage beplanken horizontale Ablage an nicht raumhoher Installationsvorwand beplanken Tiefe bis 250mm Kantenschutz gesondert
01.025
Ablage beplanken
3.32
m
01.026 Freies Wandende D bis150mm Freies Wandende incl. Eckausbildungen, mit Eckschutzschiene  Wanddicke bis 150 mm, Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Bekleidung aus Gipsplatten,  Verspachtelung in Q2, Dicke 100-150 mm, Höhe bis 3,05m, inkl. UA-Profile
01.026
Freies Wandende D bis150mm
36.00
m
01.027 wie vor jedoch D bis 350mm wie vor jedoch D bis 350mm mit doppelten Ständerwerk
01.027
wie vor jedoch D bis 350mm
O
3.00
m
01.028 Ecke Eckschutzschiene Ecke, mit Eckschutzschiene, Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, die Eckschien ist fachgerecht einzuspachteln Q2 Höhe bis 3,05m
01.028
Ecke Eckschutzschiene
879.28
m
01.029 GK-Schallschutzplatten-Piano, Zulage, je Lage Gipskarton-Schallschutzplatten für die be- schriebenen Positionen an Wand und Decke verwenden. Angegeben  ist die Fläche je Lage; als Zulage. Plattendicke   : 12,5 mm z.B. Knauf Piano o. glw.
01.029
GK-Schallschutzplatten-Piano, Zulage, je Lage
O
1.00
m2
01.030 GK-Schallschutzplatten-Diamant, Zulage, je Lage Gipskarton-Schallschutzplatten für die be- schriebenen Positionen an Wand und Decke verwenden. Angegeben  ist die Fläche je Lage; als Zulage. Plattendicke   : 12,5 mm z.B. Knauf Diamant o. glw.
01.030
GK-Schallschutzplatten-Diamant, Zulage, je Lage
O
1.00
m2
01.031 Minderpreis Grundspachtelung Q1 Minderpreis zu den Grundpositionen für Herstellung verminderte Oberflächenqualität, nur Grundverspachtelung Q1 anstelle Qualitätsstufe Q2 für zu befliesende oder verdeckte Wandflächen.
01.031
Minderpreis Grundspachtelung Q1
1,129.18
m2
EINBAUTEN Einbauten
EINBAUTEN
01.032 Verstärkte U/A-Profile 50/40/2 Verstärkte UA-Profile in GK-Wänden. Einbau frei von Stößen und Auswechselungen, geschosshoch. Boden- und Deckenanschluss, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben Zweck: Unterkonstruktion für Sanitärgegenstände
01.032
Verstärkte U/A-Profile 50/40/2
508.56
m
01.033 wie vor jedoch als 75/40/2 wie vor jedoch als 75/40/2
01.033
wie vor jedoch als 75/40/2
O
20.00
m
01.034 wie vor jedoch 100/40/2 wie vor jedoch 100/40/2
01.034
wie vor jedoch 100/40/2
O
20.00
m
01.035 Stahl-RR, Profile 75x50mm, Türöffnung Stahlrechteckrohrprofile als Konstruktionsverstärkung Zweck: Befestigung von Rohrrahmentüren oder Sanitärgegenständen Beanspruchung: Flächengewicht bis 1 kN/m2 Türfläche Vorleistung: Rohboden und -decke, UK der GK-Wände Folgeleistung Rohrrahmentüren/ Sanitärträger (ges.Lstg.) Beplanung 2. Seite der GK-Wände Profile: 75x50x4 mm Rohrprofil Kopf- und Fußplatten: mind. 150x75x4 mm Dübel: mind. 4 St 8 mm Metalldübel Oberfläche: grundiert Ausführung: Boden- oder Deckenanschluss teleskopierbar, Befestigung mit Metalldübeln Einbauort: GK-Wände
01.035
Stahl-RR, Profile 75x50mm, Türöffnung
O
150.00
m
01.036 Knauf Universaltraversen für dynamische Belastungen an Badgriffen/ Sitze/ Eckhaltegriffe Dusche etc. - Mehrschichtplatte mit beidseitigen Profilanschlüssen - ink. Befestigungsschrauben - Höhe 300mm - für Lasten bis 1,5kN/m Wandlänge Einbauort: rollstuhlgerechte Bäder für Haltegriff Dusche
01.036
Knauf Universaltraversen für dynamische Belastungen
220.80
m2
01.037 wie vor jedoch für Waschbecken wie vor jedoch für Waschbecken Traverse im Wandhohlraum, aus Stahlprofilen verzinktfür Waschbecken, einseiitge Ausführung
01.037
wie vor jedoch für Waschbecken
30.40
m
01.038 Trennwand verstärken, Seekieferplatten - Küchenzeilen Trennwand im Bereich von Küchenhängeschränken verstärken, mit ca. 60cm Plattenstreifen aus 22mm Seekieferplatten, zwischen die Ständer der Unterkonstruktion geschraubt Einbauort: Küchen an TB
01.038
Trennwand verstärken, Seekieferplatten - Küchenzeilen
97.60
m2
01.039 Trennwand verstärken, Seekieferplatten - Schiebetür Trennwand im Bereich von Schiebetüren verstärken, mit ca. 30cm Plattenstreifen aus 22mm Seekieferplatten, zwischen die Ständer der Unterkonstruktion geschraubt Einbauort: Badtür
01.039
Trennwand verstärken, Seekieferplatten - Schiebetür
96.00
m2
01.040 Revisionsöffnung, 300/300mm - Blech weiß Revisionsöffnung in Montagewand herstellen, mit vorgefertigter Revisionsklappe aus Metallblech mit verdecktem Verschluss- und Scharniersystem, inkl. Herstellen der Öffnung und aller sonst notwendigen Nebenarbeiten, UA-Profilen sowie aller Zubehörteile. Größe : 300/ 300 mm angebotenes Produkt
01.040
Revisionsöffnung, 300/300mm - Blech weiß
101.00
St
01.041 wie zuvor, jedoch mit GK-Beplankung wie zuvor, jedoch mit GK-Beplankung
01.041
wie zuvor, jedoch mit GK-Beplankung
O
10.00
St
01.042 Revisionsöffnung, 200/200mm - Blech weiß Revisionsöffnung in Montagewand herstellen, mit vorgefertigter Revisionsklappe aus Metallblech mit verdecktem Verschluss- und Scharniersystem, inkl. Herstellen der Öffnung und aller sonst notwendigen Nebenarbeiten, UA-Profilen sowie aller Zubehörteile. Größe : 200/200 mm angebotenes Produkt
01.042
Revisionsöffnung, 200/200mm - Blech weiß
O
95.00
St
01.043 wie zuvor, jedoch mit GK-Beplankung wie zuvor, jedoch mit GK-Beplankung
01.043
wie zuvor, jedoch mit GK-Beplankung
O
10.00
St
01.044 Wanddurchführung verschließen, F60 Wanddurchführung in Montagewand feuerhemmend verschließen, inkl. Andichtung an Rohre o.ä. Größe Wanddurchführung : bis 40/40 cm bzw. d=40 cm Gef. Feuerwiderstandskl. : F60 angebotenes Produkt ____________
01.044
Wanddurchführung verschließen, F60
O
10.00
St
01.045 nachträgliches Aufbringen einer weiteren Lage GK auf Vorwänden oder Trockenbauwänden an Badewannen/ Duschwannen um das Fugenmaß zu reduzieren. Leistung oberflächenfertig für Fliesenarbeiten herzustellen. Bei Erfordernis erfolgt die Anweisung ausschließlich durch die Bauleitung.
01.045
nachträgliches Aufbringen einer weiteren Lage GK
O
100.00
m2
02 Vorsatzschalen, Decken - TRH und Flure
02
Vorsatzschalen, Decken - TRH und Flure
02.001 D111, Abhangdecke, 1x GKB GK-Abhangdecke/-Deckenbekleidung, auf Holz oder Alu-Unterkonstruktion, Wandanschluss, Untergrundausgleich. Brandschutz: ohne Dämmauflage: ohne Untergrund: Stahlbetondecke Rohdecke: ca. 3,55 m von Rohfußboden Abhängehöhe : 50mm bis 900mm Beplankung: GKB, 1-mal 12,5 mm Oberflächen: Q2 verspachtelt Einbauort: EG Gemeinschaftsraum
02.001
D111, Abhangdecke, 1x GKB
351.92
m2
02.002 D152, Abhangdecke F60 D152.de Holzbalkendecken-System, Metall-UK CD Deckenbekleidung, Massivbauplatte GKF 20 mm, Grund- und Tragprofil Unterdecke gemäß DIN 18168-1, Einbauhöhe: 305cm, Abhängehöhe: 5cm bis 25cm. Befestigungsuntergrund: Holzbalken, Achsmaß: >60 cm. Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Grund- und Tragprofile CD 60/27, Befestigung mit Direktabhänger, Universalschraube FN oder bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Decklage/Bekleidung aus Gipsplatten GKF DIN 18180 bzw. Typ DF EN 520: Knauf Massivbauplatte, einlagig, Plattendicke 20 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B. Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt D15.de. System: Knauf Holzbalkendecken-System D152.de
02.002
D152, Abhangdecke F60
92.40
m2
02.003 Feuerschutzdecke F 30 Aufbau Feuerschutzdecke F 30/ Knauf Bereich TRH KG, Unterbau mit CD u. UD Profilen, Direktabhängern, 2 Lagen Piano Feuerschutzplatte inkl spachteln u. schleifen Q2 oder gleichwertig angebotenes Produkt:
02.003
Feuerschutzdecke F 30
23.65
m2
02.004 Feuerschutz-Revisionsklappen F 30 - 30/30 Liefern und Einbau von Feuerschutz-Revisionsklappen F 30 mit Alurahmen und 2 Lagen GKP Maße: 30/30 angebotenes Produkt:
02.004
Feuerschutz-Revisionsklappen F 30 - 30/30
O
10.00
St
02.005 Feuerschutz-Revisionsklappen F 30 - 40/40 Liefern und Einbau von Feuerschutz-Revisionsklappen F 30 mit Alurahmen und 2 Lagen GKP Maße: 40/40 angebotenes Produkt:
02.005
Feuerschutz-Revisionsklappen F 30 - 40/40
O
10.00
St
02.006 GK-Brandschutzd,abgeh,2x20,Min40,F90,all Gipskarton-Decke, abgehängt, bestehend aus: - Unterkonstruktion aus einem Tragerost aus Stahlprofilen als Grund- und Tragprofil an der bestehenden geraden Massivdecke mit Schnellabhängern befestigt - Bekleidung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten, Plattenfugen und Schraubenköpfe verspachteln, als Grundlage für Malerarbeiten - Dämmung aus Mineralwollematten, dichtgestoßen, lose eingelegt, inkl. Dämmstreifen über UA-Profil verlegt Profile : CD 60/27/06   UA 50/40/06 Abstand Tragprofile : 400 mm Beplankung : 2 x 20 mm, GK-Feuerschutzplatten Dämmdicke : 40 mm Breite Dämmstreifen : 150 mm Mindestrohdichte : 40 kg/m3 Gef. Baustoffkl. Dämmung : A1 Schmelzpunkt Dämmung : mind. 1000°C Gef. Feuerwiderstandsklasse : F90A, alleine von oben und unten Angeb. Fabrikat : .....
02.006
GK-Brandschutzd,abgeh,2x20,Min40,F90,all
O
25.00
m2
02.007 Feuerschutz-Revisionsklappen F 90 - 30/30 Liefern und Einbau von Feuerschutz-Revisionsklappen F 90 mit Alurahmen und 2 Lagen GKP Maße: 30/30 angebotenes Produkt:_____________________
02.007
Feuerschutz-Revisionsklappen F 90 - 30/30
O
8.00
St
02.008 RWA - Fensterlaibung umlaufend mit GK verkleiden - umlaufende GK Laibung mit Ausgleichungen durch Unterkonstruktion und Klebemörtel h ca. 30-65cm - anbringen von umlaufenden Kantenabschlüssen - oberer Anschluss zu Rahmen mit Kunststoffeinfassprofilen in weiß - malerfertige Oberfläche in Q2 Maße Deckenausschnitt RWA: ca. 120cm x 120cm
02.008
RWA - Fensterlaibung umlaufend mit GK verkleiden
3.00
St
02.009 Treppenhausgerüst am Treppenhauskopf stellen von Treppenhausgerüst auf den Treppenläufen in dem Bereich der RWA- Dachkuppel mit Material- und Arbeitsfläche. Inkl. notwendiger Befestigungen und Absturzsicherungen Als Arbeitsgerüst für: - Trockenbauarbeiten - Elektroarbeiten - Malerarbeiten
02.009
Treppenhausgerüst am Treppenhauskopf
O
3.00
St
02.010 Ausschnitt GK-Decke, rund, Ø<25cm Runde Ausschnitte in GK-Decken für Einbauleuchten etc. einschl. Einfassung und Verstärkung des Ausschnitts. Durchmesser: bis 25 cm
02.010
Ausschnitt GK-Decke, rund, Ø<25cm
30.00
St
02.011 Ausschnitte rund bis 100mm Ausschnitte in bauseitigen Trockenbau- verkleidungen für Fremdinstallation. Durchmesser bis 100mm rund
02.011
Ausschnitte rund bis 100mm
30.00
St
02.012 Ausschnitte bis 400cm² Ausschnitte in bauseitigen Trockenbau- verkleidungen für Fremdinstallation. bis 400cm²
02.012
Ausschnitte bis 400cm²
12.00
St
03 Stundensätze
03
Stundensätze
03.001 Stundensatz Vorarbeiter Trockenbauer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
03.001
Stundensatz Vorarbeiter Trockenbauer
5.00
h
03.002 Stundensatz Facharbeiter Trockenbauer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
03.002
Stundensatz Facharbeiter Trockenbauer
10.00
h
03.003 Stundensatz Helfer Trockenbauer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
03.003
Stundensatz Helfer Trockenbauer
15.00
h