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Allgemeine Vorbemerkungen Angaben zum Bauvorhaben
Projektbeschreibung (kurz):
Der ALDI-Markt in Sarstedt, Moorberg 2, soll umgebaut und erweitert werden.
Die Planung sieht eingeschossige Anbauten des Gebäudes nach Südwesten, Südosten und Nordosten vor. Der Anlieferraum im Nordwesten wird teilweise zurück gebaut.
Der Eingangsbereich wird neugestaltet und ein Vordach als Unterstand für Einkaufswagen und Fahrräder errichtet. Die südwestliche Gebäudeerweiterung dient der Verkaufsraumvergrößerung. Die nordöstliche Erweiterung optimiert den Lagerbereich. Im Südosten werden ein Leergutlager und ein Backwarenraum angebaut.
Das Dach des Bestandsgebäudes wird zurück gebaut. Die Außen- und Innenwände und Bodenplatte mit Fussbodenaufbau werden erhalten und weiter verwendet und sind vor Beschädigungen zu schützen.
Die Anbauten werden in der Höhe des Bestandsgebäudes massiv errichtet. Oberhalb wird das Gebäude aus Holztafelwänden erstellt. Das neue Dach, bestehend aus Trapezblech mit Folienabdichtung, erhält eine extensive Dachbegrünung und eine PV-Anlage.
Der vorhandene Bodenaufbau wird überfliest, die Innenwände und Technik neu aufgebaut.
Der Parkplatz wird nicht verändert. Er ist während der Arbeiten pfleglich zu behandeln und bei Bedarf zu schützen.
Die Ausführung ist ab 03/26 geplant.
Angaben zur Örtlichkeit
Moorberg 2 in Sarstedt
Lage des Grundstücks:
Die Erschließung erfolgt über die Straße Moorberg.
Vertragsbedingungen
1 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung.
2 Grundlage des Angebotes ist die VOB,Teil C, aktuelle Fassung.
3 Der Einheitspreis enthält: Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien. Ausführung nach den Regeln der Technik zum heutigen Zeitpunkt oder der entsprechenden DIN Vorschriften.
Stellen sämtlicher Maschinen und Geräte und die Einrichtung der Baustelle, die notwendig sind, um die Arbeiten durchzuführen.
4 Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.:
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind.
5 Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden.
6 Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten.
7 Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen.
Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt.
9 Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB, jedoch für die Dauer von 5 Jahren.
10 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
11 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragbedingungen 1 Diese Vorbemerkungen sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen.
2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben aus der Planung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Ausführungen in technischer Hinsicht oder nicht ausreichendem beschriebenen Umfang mit den notwendigen Nebenarbeiten oder Hilfsarbeiten sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen oder zu begründen.
Sind Leistungen gem. den beigefügten Plänen beinhaltet, die nicht im Folgenden beschrieben sind, so ist der Bieter verpflichtet, dies bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form mit Abgabe des entsprechenden Angebotes vorzubringen.
3 Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnungen ist nach den Plänen zu arbeiten. Daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt.
4 Das Leistungsverzeichnis darf in seinem Wortlaut ohne Genehmigung nicht abgeändert werden. Auf den Einheitspreis haben eventuelle Lohn- und Materialpreiserhöhungen vor oder während der Ausführung keinen Einfluss.
5 Die angegebenen Arbeiten sind in angemessener Zeit zügig und vollständig einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten durchzuführen.
6 Die Abrechnung erfolgt nach Abschlagsrechnungen mit prüfbarem Außmaß.
7 Die Unfallverhütungsvorschriften und Schutzbestimmungen der Berufsgenossenschaft sind genauestens zu beachten.Für die Folge von Unfällen jeder Art ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Den Angaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist Folge zu leisten.
Der SiGeKo-Plan ist zu beachten.
8 Alle vom AN benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern (täglich) und nach Beendigung aller Bauarbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Straßenkanten, Fußwege, Parkplatzflächen sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen,
Zusätzliche technische Vertragbedingungen
Allgemein Die anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Abbruch-/ Rückbauarbeiten.
Grundlage und Bestandteil der einzelnen Titel und Positionen sind die beiliegenden Projektunterlagen.
NORMEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der für die Leistung des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB (Teil A/B/C), sonstige DIN-, EN- und VDI- Normen und techn. Vorschriften neuester Fassung maßgebend.
Ergänzt werden diese durch:
- Zusätzlich technische Vertragsbedingungen ZTVs der jeweiligen Gewerke
- Die Unfallverhütungsvorschriften UVV
- Die Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnung
- VDE-Richtlinien
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- LBO
- Technische Regeln der ATV
- entsprechende Normen der Bau- und Bauhilfsstoffe mit Verarbeitungsrichtlinien
- Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten und Merkblätter der Berufsgenossenschaft
- die Ausführungspläne des Planungsbüros, Statikers und der Sonderfachleute
- die Vorschriften über Umgang mit Kraftstoffen und technischen Ölen auf der Baustelle
- diverse Fachgutachten (Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutzgutachten)
- diverse Genehmigungen (Abbruch- und Baugenehmigung, Entwässerungsgenehmigung)
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber zu übernehmen.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem übergebenen Zustand entsprechend instand zusetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Auf Wunsch des AG sind kostenlos Nachweise bzw. Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien zu erbringen.
Allgemein
00 Vorbemerkungen Leistungen
00
Vorbemerkungen Leistungen
Vorbemerkungen Allgemein Grundsätzlich sind die aufgeführten Positionen als Komplettleistung zu kalkulieren. Fehlende notwendige Positionen sind in die EP einzukalkulieren.
Soweit notwendig/ erforderlich sind notwendige behördliche oder von anderer Stelle notwendige Anmeldungen und Abnahmen zur Ausführung der eigenen Leistungen sind seitens des AN so frühzeitig zu veranlassen, dass eine Verzögerung der Bauabläufe ausgeschlossen ist. Evtl. hierdurch entstehende Gebühren und Mehraufwand sind in die EP,s der Positionen einzukalkulieren.
Sofern keine gesonderten Positionen/ Angaben ausgeschrieben, sind die Kosten für folgende Punkte in die EP,s ein zu kalkulieren:
-Die Abfallbeseitigung hat täglich, zum Feierabend bzw. nach
Absprache mit der Bauleitung zu erfolgen
-Arbeitsgerüste werden als Fassadengerüst im Außenbereich
gestellt. Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen
sind in Abstimmung an die Positionen seitens des AN für die
Erfüllung seiner Leistungen darüber hinaus notwendige
Arbeitsgerüste/ -bühnen zu stellen und einzukalkulieren.
-der ausreichende Schutz und deren Unterhaltung sowie
Entsorgung, der angrenzenden Bauteile/ Bauteilflächen ist in
die Einheitsheitspreis ein zu kalkulieren.
-Entsorgungs-/ Deponiegebühren trägt der Auftragnehmer
-Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert berechnet.
-Maßnahmen für die Sicherung begonnener Arbeiten bei einsetzendem Schnee-/ Regenfall, Frost, usw. und das spätere Entsorgen und Entfernen
-Befestigungen und Verbindungen sind einschließlich aller bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, Fugenausbildung, Verschnitt etc. fix und fertig herzustellen.
Die Systemverträglichkeit/ -Abstimmung der eingesetzten Produkte ist zu prüfen.
Vorbemerkungen Allgemein
Vorbemerkungen Dachkonstruktion/ Holzbauarbeiten Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben,
sind die Kosten für folgende Punkte in die EP,s ein zu kalkulieren:
-Mit den Preisen sind die aus den übergebenen Unterlagen erkennbaren oder gewerksüblichen Bohrungen, Fräsungen, Abfasungen, Zapfenverbindungen, Versatzausbildungen, Auflagerausbildungen, Maßnahmen gegen Aufspaltung, Transport- und Montagestöße und -verbindungen sowie alle Montagehilfsmittel und -geräte abgegolten, soweit sie keine Besonderen Leistungen gemäß DIN 18299 und DIN 18334 darstellen.
-Das Nachimprägnieren von Schnittstellen sowie das Liefern und Anbringen einer Kennzeichnung nach DIN 68800-3 sind im Preis enthalten.
Vorbemerkungen Dachkonstruktion/ Holzbauarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit
-erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen,
Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und Schutzvorrichtungen
-Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer, Feuerlöscher
-Herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze
einschließlich Beleuchtung und Sicherung
-Material-Vorhaltekosten
-das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt, Verunreinigungen, etc.
-Verkehrssicherungseinrichtung einschließlich Leistung zur
Verkehrssicherung
-Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Berufsgenossenschaften, Behörden, Amtsstellen und Körperschaften einschliesslich der damit zusammenhängenden Kosten und Gebühren,
sind zu beachten.
bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und abfahren.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
02 Technische Bearbeitung
02
Technische Bearbeitung
02.__.0001 örtliches Aufmaß als Grundlage für Folgeposition tragende Wände des Bestandsgebäudes örtlich aufmessen,
Aufmaßplan im PDF- und DWG-Format dem AG und Binderlieferanten zur Verfügung stellen,
Ausführung mind. 3 Monate vor Montage der Binder
02.__.0001
örtliches Aufmaß
L
1.00
psch
02.__.0002 Technische Bearbeitung der Folgetitel Erstellung einer Statik und Werkplanung mit Verlegeplänen und Detailplänen für nachfolgende Fertigteile nach den technischen und statischen Vorgaben, sowie Fachregeln, einschließlich Vorlage in prüfbarer Ausführung in Papierform und per EDV.
Als Grundlage für die vom AN zu liefernde technische Bearbeitung werden die Bauantragsstatik sowie die Pläne des Architeketen zur Verfügung gestellt.
02.__.0002
Technische Bearbeitung der Folgetitel
L
1.00
psch
03 Montage bauseits gelieferter Elemente
03
Montage bauseits gelieferter Elemente
03.__.0001 Montage bauseits von Firma DERIX gelieferter Elemente bauseits gelieferte Elemente der Holzliste und Stahlliste,
nach Statik und Werkplanung des Herstellers montieren.
03.__.0001
Montage bauseits von Firma DERIX gelieferter Elemente
L
1.00
psch
04 Wände
04
Wände
- - - Außenwände - - -
- - - Außenwände - - -
04.__.0001 Holzrahmenbauwände als Fertigteile Konstruktion gem. Statik Pos. HRB 1.1 Verbandswände
in güteüberwachter Holzrahmenbauweise, bestehend aus:
- Rähm oben und unten GL24c b/h = 6/20cm,
- Stiele GL24c b/h = 6/20cm,
- Montageschwelle am Fußpunkt der HRB-Elemente
C24, bxh = 6x20cm, auf dem Ringbalken über Betonschrauben Multi Monti befestigt, Betonschrauben in Schwelle eingelassen
- Montagestiele seitlich der HRB-Elemente C24, bxh = 6x20cm, am Binder über Tellerkopfschrauben Spax TK Ø8x160mm befestigt, Tellerkopfschrauben in Stiele eingelassen,
- innenseitige Beplankung aus OSB/3-Platte d = 22 mm ≥ 600 kg/m3 mit nicht sichtbarer, dampfdichter Stoßverklebung,
- außenseitige Beplankung aus Weichfaserdämmplatte
d = 15 mm mit WLG 045.
Die Holzrahmenbauwände sind geometrisch an die Binder und Binderdurchgänge anzupassen.
Die Stielabstände sind so zu wählen und außenseitig kenntlich zu machen, dass die Unterkonstruktion der Außenschale jeweils auf einem Riegel befestigt werden kann.
Holzrahmenelemente als Fertigteil liefern und auf dem Ringbalken montieren.
04.__.0001
Holzrahmenbauwände als Fertigteile
280.00
m²
04.__.0002 Zulage zur Vorposition 1: Weichfaserdämmplatte d = 22 mm außenseitige Beplankung aus Weichfaserdämmplatte d = 22 mm mit WLG 045
(anstatt Weichfaserdämmplatte d = 15 mm mit WLG 045)
04.__.0002
Zulage zur Vorposition 1: Weichfaserdämmplatte d = 22 mm
O
280.00
m²
04.__.0003 Zulage zur Vorposition 1: Stützen unter Parallelbinder b/h = 16/20cm, L = 1,20m
Einbauort Achse A`
04.__.0003
Zulage zur Vorposition 1: Stützen unter Parallelbinder
5.00
St
04.__.0004 Zulage zur Vorposition 1: Stützen unter Parallelbinder b/h = 16/20cm, L = 0,50m
Einbauort Achse F
04.__.0004
Zulage zur Vorposition 1: Stützen unter Parallelbinder
8.00
St
04.__.0005 Zulage zur Vorposition 1: Stützen unter Druckhölzer b/h = 16/20cm, L = 1,40m
Einbauort Achse 10
04.__.0005
Zulage zur Vorposition 1: Stützen unter Druckhölzer
O
4.00
St
04.__.0006 Zulage zur Vorposition 1: Holzrahmenbauwände F30 Dämmstoffe aus Mineralwolle, nichtbrennbar, Schmelzpunkt ≥ 1 000 °C auf einer Breite von 1,20 m im Bereich Anschluß F30-Wand
Einbauort: Achse E/10, 0`/E, A`4
04.__.0006
Zulage zur Vorposition 1: Holzrahmenbauwände F30
10.00
m²
04.__.0007 Holzrahmenbauwände als Fertigteile - über Eingang Holzrahmenbauwände wie in Position 1 beschrieben,
jedoch freitragend, Befestigung zwischen zwei Bindern,
Einbauort: Eingang
04.__.0007
Holzrahmenbauwände als Fertigteile - über Eingang
10.00
m²
04.__.0008 Holzrahmenbauwände als Fertigteile - Vordach Holzrahmenbauwände wie in Position 1 beschrieben,
jedoch
- Rähm umlaufend GL24c b/h = 6/12cm,
- Stiele GL24c b/h = 6/12cm,
Befestigung längsseitig am Binder
Einbauort: Vordachbinder
04.__.0008
Holzrahmenbauwände als Fertigteile - Vordach
55.00
m²
04.__.0009 Unterkonstruktion Werbeanlage NH C24, NKL1
b/h = 16/16 cm innerhalb der Holzrahmenelmente,
in Einzellängen zur Aufnahme der Befestigungspunke der Werbeanlagen.
04.__.0009
Unterkonstruktion Werbeanlage
12.00
m
- - - Innenwände - - -
- - - Innenwände - - -
04.__.0010 F30 Holzrahmenelement als Fertigteile Konstruktion gem. Statik Pos. HRB 1.1 Verbandswände
in güteüberwachter Holzrahmenbauweise,
als feuerhemmende Trennwand in F30, bestehend aus:
- Rähm oben und unten GL24c b/h = 6/20cm,
- Stiele GL24c b/h = 6/20cm,
- Montageschwelle am Fußpunkt der HRB-Elemente
C24, bxh = 6x20cm, auf dem Ringbalken über Betonschrauben Multi Monti befestigt, Betonschrauben in Schwelle eingelassen
- Montagestiele seitlich der HRB-Elemente C24, bxh = 6x20cm, am Binder über Tellerkopfschrauben Spax TK Ø8x160mm befestigt, Tellerkopfschrauben in Stiele eingelassen,
- beidseitige Beplankung aus OSB/3-Platte d = 22 mm ≥ 600 kg/m3 mit nicht sichtbarer, dampfdichter Stoßverklebung,
- werkseitige Füllung der Zwischenräume mit
Mineralwolle A1, nicht brennbar, Schmelzpunkt ≥ 1 000 °C.
Die Holzrahmenbauwände sind geometrisch an die Binder und Binderdurchgänge anzupassen.
Holzrahmenelemente als Fertigteil liefern und auf dem Ringbalken montieren.
Einbauort: Achse E, A/4
04.__.0010
F30 Holzrahmenelement als Fertigteile
80.00
m²
04.__.0011 Holzrahmenelement als Fertigteile wie in Vorposition beschrieben, jedoch
ohne F30 Qualität
Einbauort: Achse A, 2-3
04.__.0011
Holzrahmenelement als Fertigteile
50.00
m²
04.__.0012 oberer Anschluß F30-Wand wie folgt herstellen:
- Holzwerkstoffplatte OSB/3 mit d = 22 mm ≥ 600 kg/m3
am Kopf der F30 Trennwand unter dem Trapezblech
in 50cm Breite als Streifen liefern und montieren,
- Trapezblechsicken von unten mit Brandschutz-Sickenfüller aus Steinwolle, Rohdichte:ca. 40 kg/m3, A1 - nichtbrennbar, Schmelzpunkt:> 1000 °C
Einbauort: Achse E, A/4
04.__.0012
oberer Anschluß F30-Wand
110.00
m
04.__.0013 Deckenanschluss gleitend für innere Holzrahmenelement aus verklebten OSB/3 Plattenstreifen mit Dichtungsband an dem Trapezblech montieren und Anschlussfugen dicht abspachteln.
Einbauort: Achse E, 2/E-F, A/0´-6
04.__.0013
Deckenanschluss gleitend
85.00
m
04.__.0014 Fugenverschluss Binder F30 Fuge zwischen Holzrahmenelement und Binder mit Mineralwolle A1, nicht brennbar, Schmelzpunkt ≥ 1 000 °C
ausstopfen und mit Brandschutzfugenband verschließen.
Einbauort: Achse E
04.__.0014
Fugenverschluss Binder F30
9.00
St
04.__.0015 wie Vorposition, aber Einbauort: Achse A
04.__.0015
wie Vorposition, aber
5.00
St
04.__.0016 Aussparung Lüftungskanal mit Ø 400 mm im Holzrahmenelement zur Querung der Lüftungsleitungen herstellen,
Aussparung beidseitig mit Verstärkungsplatten b/l/h 80/80/2,4 cm z.B. Kerto Q schließen.
04.__.0016
Aussparung Lüftungskanal
2.00
St
04.__.0017 luftdichter Anschluss am Fusspunkt der Holzrahmenbauwände zum Auflager (Ringbalken) herstellen
04.__.0017
luftdichter Anschluss
150.00
m
04.__.0018 Witterungsschutz Wände mit geeigneter Plane Wandkopf abdecken, Plane beidseitig mechansich befestigen
als Schutz gegen Witterungseinflüsse wie Sturm, Regen
während der Montage bis zur Dichtigkeit des Daches vorhalten, demontieren und abfahren.
04.__.0018
Witterungsschutz Wände
250.00
m
05 Auflager / Verstärkungen
05
Auflager / Verstärkungen
05.__.0001 Auflager Trapezblech als Holzbalken NH C24, NKL1,
b/h = 10/20 cm, in Einzellängen,
liefern und fachgerecht als Trapezblechazflager seitlich an Holzrahmenbauwände einbauen,
Einbauort: Achse 0`/E-F, 6/A´-A, 10, Rampenraum
05.__.0001
Auflager Trapezblech
55.00
m
05.__.0002 Unterkonstruktion Binderebene als Holzbalken NH C24, NKL1
mit b/h = 12/24 cm, in Einzellängen,
einschließlich passenden Balkenschuh liefern und fachgerecht an bauseitigen Bindern einbauen,
Einbauort: Binderebene, z.B. UK Rauchabführung, Aufhängung Lüftungsgerät
05.__.0002
Unterkonstruktion Binderebene
85.00
m
05.__.0003 Bauholz, zusätzlich zur Ausführung der Vorposition Bauholz, zusätzlich zur Ausführung in unterschiedlichen Abmessungen, einschl. Abbund, als Trag-, Hilfs- und Unterkonstruktionen, Füllhölzer etc.
einschließlich Kleineinsenteile und Aussteifungen,
Abmessung, Anschlüsse und Statik nach Hersteller.
05.__.0003
Bauholz, zusätzlich zur Ausführung der Vorposition
4.00
m³
06 Stundenlohnarbeiten und Schuttcontainer
06
Stundenlohnarbeiten und Schuttcontainer
06.__.0001 Schuttcontainer Schuttcontainer mit 7m³ für Mischabfälle anderer Gewerke, liefern, bereitstellen, abfahren und entsorgen.
06.__.0001
Schuttcontainer
1.00
St
06.__.0002 wie Vorposition jedoch für Holz
06.__.0002
wie Vorposition
1.00
St
06.__.0003 wie Vorpostion jedoch für Bauschutt
06.__.0003
wie Vorpostion
1.00
St
06.__.0004 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
06.__.0004
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
40.00
h