Metallbauarbeiten
ALDI_Remscheid_Am Eichholz 2_Modernisierung
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Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Präambel Die Parteien gehen vertragliche Beziehungen betreffend eines Bauvorhabens ein. Sie sind sich darüber bewusst, dass die Zusammenarbeit auf dem Bau besonderer Kooperation bedarf. Sie verpflichten sich vor diesem Hintergrund, bei Auseinandersetzungen zunächst ernsthaft eine konstruktive Lösung zu suchen. Nachstehende Regelungen gehen den Regelungen der VOB/B vor. § 1 Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat sich im einzelnen ggf. vor Ort über die Verhältnisse des Bauvorhabens zu erkundigen. Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Pläne, Zeichnungen und sonstigen, diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen auf ihre Richtigkeit, Widerspruchslosigkeit und Vollständigkeit insb. in technischer Hinsicht zu überprüfen. Festgestellte Unstimmigkeiten sowie Bedenken gegen die vorgeschriebenen Baustoffe und -materialien sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer  ist verpflichtet, die ihm übertragenen Bauleistungen nach Maßgabe der diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen, Bestimmungen und Vereinbarungen zu erbringen. Von dem Auftrag werden sämtliche Leistungen einschließlich aller Vorarbeiten erfasst, die erforderlich sind, die übertragenen Bauleistungen funktionsfähig so zu erstellen, dass sie zu den Zwecken, wie sie sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen und Vereinbarungen ergeben, uneingeschränkt und dauerhaft genutzt werden können. (EN-Normen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien) (Herstellerrichtlinien und -vorschriften) Die Bauleistungen haben den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst, der gewerblichen Verkehrssitte sowie allen sonstigen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen zu entsprechen, die DIN sind als Mindeststandard zu verstehen; die für den Bau und Betrieb von Anlagen bestehenden Vorschriften, Normen und Empfehlungen sind einzuhalten. Der Auftragnehmer  hat alle nach gesetzlichen, polizeilichen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Vorschriften der Sachversicherer gebotenen Maßnahmen bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen auszuführen oder zu veranlassen. Zu den vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers gehört u. a. auch: Das Einrichten, Vorhalten, Unterhalten sowie Entfernen der Baustelleneinrichtung für sein Gewerk einschließlich der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag anders geregelt. Die Beantragung und Herbeiführung aller für die übertragenen, Bauleistungen speziell erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen einschließlich hierfür erforderlicher Kosten. Die Durchführung notwendiger Materialprüfverfahren, Versuchsläufe und Inbetriebsetzungen einschließlich hierfür erforderlicher Kosten. Der Schutz der ausgeführten Leistungen vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und sonstigen Gefahren sowie die Beseitigung von Schnee und Eis. Die Einhaltung aller Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle sowie sämtlicher Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften auf dem Baugrundstück und - soweit für die Ausführung der beauftragten Leistung erforderlich - darüber hinaus. Die Entsorgung und Säuberung der Baustelle während der Bauzeit von selbst verursachtem Abfall und Baumüll auf eigenen Kosten. Die Räumung und Säuberung der Baustelle bezüglich ihrer Inanspruchnahme für die übertragenen Bauleistungen in einem ordnungsgemäßen Zustand nach Fertigstellung aller Leistungen. Für die Unterbringung und den Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Auftragnehmer  zu sorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Hinblick auf die vom ihm für das BV eingesetzten Mitarbeiter sämtliche arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer darf nur solche Nachunternehmer beauftragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind und dies auf Aufforderung hin umgehend nachzuweisen; § 4 Nr. 8  VOB/B bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass auch etwaige von ihm beauftragte Nachunternehmer die Verpflichtungen gem. obiger Zif. 5. erfüllen. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten, Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob obenstehende Verpflichtungen vom Auftragnehmer eingehalten wurden, soweit dies nicht berechtigten Interessen des Auftragnehmers widerspricht. Setzt der Auftragnehmer bei Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, Nachunternehmer ein, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8 Nr. 3 VOB/B), wenn die eingesetzten Nachunternehmer nicht fachkundig, leistungsfähig oder zuverlässig sind oder der Auftragnehmer diese Voraussetzungen auf Verlangen des Auftragnehmers nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweist. § 2 Ausführung Der Auftragnehmer hat die Baudurchführung bzgl. seiner Leistungen mit dem Auftraggeber und den übrigen Baubeteiligten und soweit erforderlich mit allen behördlichen Stellen rechtzeitig abzustimmen. Der Baustelleneinrichtungsplatz ist rechtzeitig abzustimmen. Alle behördlichen Abnahmen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen und durchzuführen; der Auftraggeber ist rechtzeitig zu benachrichtigen. Eigene Bauschilder sind nur nach Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat unverzüglich für die Dauer der Bauausführung einen geeigneten, verantwortlichen und vertretungsberechtigten Bauführer zu benennen. Der Auftragnehmer bzw. sein Bauführer haben an den jedenfalls wöchentlich, bei Bedarf auch öfters stattfindenden Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der vereinbarten Ausführungsfristen spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten Terminplan zu erstellen. Nach Genehmigung durch den Auftraggeber wird der Detailterminplan zum Vertragsgegenstand. Der Detailterminplan ist entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf gegebenenfalls fortzuschreiben. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Bautagesberichte müssen alle für die Vertragsausführung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise Baufortschritt, Wetter, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer, Zahl und Umfang der eingesetzten Großgeräte, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, behördliche Anordnungen und sonstige besondere Vorkommnisse sowie besondere Anordnungen des Auftaggebers oder Architekten. Die Bautagesberichte sind jeweils am folgenden Tag dem Auftraggeber zu überreichen. Der Auftragnehmer hat einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen. Der Zustand von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung entzogen werden, ist gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer festzustellen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu benachrichtigen. § 3 Leistungsänderung, Mehrleistungen, Beschleunigung Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung verlangt oder werden durch Änderungen des Bauentwurfs oder durch andere Anordnungen des Auftraggebers, auch Anordnungen allein zeitlicher Natur, die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so hat der Auftragnehmer einen hieraus etwaig entstehenden Anspruch vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzukündigen. Der Auftragnehmer hat möglichst vor Ausführung ein schriftliches Nachtragsangebot zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Das Nachtragsangebot hat auch Ausführungen zu einer eventuellen Veränderung des Fertigstellungstermins oder sonstiger Vertragsfristen zu enthalten. Die Abrechnung etwaiger Nachtragsansprüche erfolgt auf der Kalkulationsgrundlage (Urkalkulation), die dem Angebot zugrundegelegen hat. Auf die Auftragssumme gewährte Nachlässe werden auch bei der Vereinbarung der Nachtragsvergütung gewährt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Beschleunigung seiner Arbeiten durch zumutbare Maßnahmen (z.B. Überstunden, Sonderschichten) zu verlangen. Der Auftragnehmer hat im Falle der Beschleunigungsanordnung Anspruch auf Erstattung ihm zusätzlich entstehender Kosten. Er hat solche Kosten möglichst vor Ausführung der Beschleunigungsmaßnahmen beim Auftraggeber schriftlich anzumelden. § 4 Haftung Werden Dritte infolge der Leistungen oder pflichtwidrigen Unterlassungen des Auftragnehmers  geschädigt, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen der Dritten freizustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. § 5 Aufrechnung /Abtretung Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch den Auftraggeber nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung einer Forderung gleich welchen Inhalts bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgter Abtretungen sind unwirksam. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine Interessen an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung die Interessen des Vertragspartners in der beabsichtigten Abtretung überwiegen. § 6 Sicherheitsleistung (§17 VOB/B) Stellung der Sicherheit die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B § 7 Gewährleistungsfrist Es wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren beginnend mit der Schlussabnahme vereinbart. Der AN hat eine Gewährleistungssicherheit gem. § 17 VOB/B zu erbringen i. H. v. 5 % der Bruttoabrechnungssumme für die volle Zeit der Gewährleistung. § 8 Vertragsstrafen Vertragsstrafe bei Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 1,5 Tausendstel der Nettoabrechnungs- summe pro Werktag, max. jedoch 5 % der Nettoauftragssumme. Auf § 11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden. § 9 Zahlungen Zahlungen durch den AG erfolgen: auf Abschlagsrechnungen mit einem Einbehalt von 10 % innerhalb von 18 Arbeitstagen gemäß vereinbartem Zahlungsplan oder nach prüfbarer Abschlagszahlung. Zahlungen der restlichen 10 % der Bruttoabrechnungssumme unter den Voraussetzungen des 7.2. Schließt der AG eine Bauwesenversicherung ab, bei welcher der AN mitversichert ist, so trägt der AN als Anteil an der Versicherungsprämie einen Betrag i.H.v. 0,3% seiner Nettoabrechnungssumme von dieser; die Versicherungsprämie legt der Auftraggeber auf Wunsch offen. Der AN erhält Strom und Wasser zur Verfügung gestellt und beteiligt sich an den Kosten prozentual mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme § 10 Abnahme Es wird eine formelle Abnahme gem. § 12 VOB/B vereinbart; § 12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. § 11 Gefahrtragung Die Gefahrentragung richtet sich ausschließlich nach § 644 BGB. § 12 Schlussbestimmungen Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird der Vertragsinhalt im übrigen nicht berührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Aus Beweisgründen ist für Vertragsänderungen und Ergänzungen ebenfalls die Schriftform zu wählen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. ------------------------------------------------------- Ort, Datum ------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer ------------------------------------------------------- Ort, Datum ------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber
Besondere Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen Schlosserarbeiten Vorbemerkungen Schlosserarbeiten Allgemein Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, einschl. erforderlicher Schweiß-, Bohr-, Stemm- und Vergussarbeiten, Transport, Grundanstriche und der Kosten für Löhne und Geräte. Ausführungs- und Gütebestimmungen DIN 18 335 Stahlbauarbeiten; DIN 18 357 Beschlagarbeiten ; DIN 18 360 Metallbauarbeiten; DIN 18 361 Verglasungsarbeiten; DIN 18 363 Maler- Lackierarbeiten - Beschichtungen; DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten; DIN 4102 Feuerschutz; Montage-richtlinien der Zulieferfirmen. Sämtliche Stahlteile sind mit Rostschutzfarbe zu versehen. Schweiß- und Verbindungsstellen sowie beschädigte Anstriche sind nach dem Einbau nachzustreichen. Der Rostanstrich ist wie folgt auszuführen. Untergrund gründlich entrosten, Walzhaut und Zunder entfernen, entfetten mit Nitroverdünnung, Grundanstrich allseitig, z.B. mit Sico-via-Bleimennige 60/40 der Fa. Sikkens Lackfabriken GmbH. Stahltüren und Rahmen sind vor Ausführung der Glattstrichböden einzubauen. Umwehrungen müssen vor Ausführung der Belags-, Putz- und Anstricharbeiten montiert werden. Die Arbeiten sind im Einvernehmen mit den am Bau beteiligten Firmen durchzuführen. Füllungen aus Drahtglas sind erst nach dem Schlussanstrich an den Stahlteilen einzubauen. Umwehrungen müssen entsprechend den statischen Erfordernissen verankert werden. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstandenen Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststein, Isolierungen, Verglasungen, Eternitverkleidungen, etc. Kennzeichnung der Feuerschutztüren: Feuerschutztüren und -klappen, Schlösser, Federbänder und Türschließer müssen Herstellerkennzeichen und Zulassung tragen bzw. nach DIN gekennzeichnet sein. Schlüssel, versehen mit Bezeichnungsschildern, sind der Bauleitung zu übergeben. Ferner sind die Bommerbänder der Stahtüren und Klappen nach Abschluß der Bauarbeiten nachzuspannen. Aufmaß: Sowie Umwehrungen, Geländer, Rahmen und Füllungen nicht nach Stück oder m fertiger Konstruktion in einer besonderen Pos. abgerechnet werden, erfolgt die Vergütung der Verarbeiteten Stahlprofilen nach Einzelquerschnitt und m, bzw. Eternit, Drahtglas usw. nach Stück, Verschnitt wird nicht gesondert vergütet. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit , d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Pos. zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß. Die Massen und Maße des Leitungsverzeichnisses sind unverbindlich. Geringfügige Maßabweichungen bleiben vorbehalten. Für nicht durchgeführte Arbeiten oder verminderte Massen kann keine Entschädigung verlangt werden. Tagelohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Tagelohnzettel sind spätestens zwei Tage nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Später vorgelegte Tagelohnzettel oder von anderen Personen unterschriebene Tagelohnzettel werden nicht anerkannt. Auf die Einhaltung dieser Bedingungen wird besonders wert gelegt. Der Unternehmer hat die Massenberechnungen 1-fach nach Angebotspositionen geordnet aufzustellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Die Berechnung muss nach Haupt-, Nachtrags- und Stundenlohnvertragsarbeiten gegliedert sein. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen wird die Berechnung 3-fach aufgestellt und zur Prüfung eingereicht. Ausführliche zeichnerische Unterlagen werden kostenlos 2-fach zur Verfügung gestellt. Sollte der Unternehmer trotz der ausführlichen Anweisungen durch Zeichnungen und Bauleitung bleibende Mängel verursachen, so hat der Auftraggeber das Recht - neben den ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechten -, dem Auftragnehmer die Arbeiten ganz oder teilweise aus der Hand zu nehmen. In diesem Fall hat der Autragnehmer nur insoweit Anspruch auf Vergütung, als die geleisteten Arbeiten zur endgültigen Fertigstellung Verwendung finden. Der Unternehmer hat die Vorbemerkungen durch Unterschrift zu bestätigen. Der Unternehmer: -------------------------------------------------------Ort, Datum ------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehmer
Vorbemerkungen Schlosserarbeiten
Anhang zu den Vorbemerkungen Anhang zu den Vorbemerkungen Aufmaß und Abrechnung a)Im Hinblick auf die Prüfbarkeit der Abrechnung wird auf § 14, Absatz 1 der VOB/B in der aktuell gültigen Fassung verwiesen: Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen; sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen. b)Die Kosten der für die Abrechnung erforderlichen Revisionszeichnungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baustellenverordnung Die Baustellenverordnung ist zu berücksichtigen. Für die Planung und Ausführung wird eine Sicherheitskoordination durchgeführt. Der Auftragnehmer hat an der Erfüllung der Baustellenverordnung mitzuwirken und die Hinweise und Empfehlungen des Sicherheitskoordinators zu beachten. Die für die angebotenen Arbeiten erforderlichen, geltenden Unfall-Verhütungsvorschriften und die Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft sind unbedingt zu beachten. Dem Auftraggeber bzw. dem Sicherheitskoordinator sind auf Verlangen die entsprechenden Unterlagen und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihmbeherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften "Allgemeine Vorschriften (VBG 1) mit den anderen abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Gesetz gegen die illegale Beschäftigung Mit der Angebotsabgabe ist ein gültiger Freistellungsauftrag im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Diese Unbedenklichkeits- bescheinigung des Finanzamtes wird nur akzeptiert, wenn diese nicht älter als sechs Monate ist. Bei fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes werden 15 % der Bruttosumme einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Verhaltenskodex für die Beachtung von Sozialstandards bei der Erbringung von Bau-, Werk- und Dienstleistungen im Auftrag von ALDI Nord Der Auftragsnehmer hat sicher zustellen, dass die Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden. Diese Regelungen gelten für den Auftragnehmer wie auch etwaige Nachunternehmer oder sonstige vom Auftragnehmer beauftragte Dritte. Im Falle einer Beauftragung Ihres Unternehmens ist es, aus o. g. Gründen, zwingend erforderlich eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Falls Sie die Rahmenvereinbarung vor Angebotsabgabe einsehen möchten, bitten wir Sie, den Architekten zu kontaktieren. Ohne eine rechtskräftig unterschriebene Rahmenvereinbarung zum Verhaltenskodex für die Beachtung von Sozialstandards bei der Erbringung von Bau-, Werk- und Dienstleistungen im Auftrag von ALDI Nord ist keine Zusammenarbeit möglich. Der Unternehmer: -------------------------------------------------------Ort, Datum ------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehmer
Anhang zu den Vorbemerkungen
Allgemeine Hinweise Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Anbau eines Lager und Sozialbereiches im jetzigen Anlieferungsbereich, sowie den Anbau eine Pfandraumes im Bereich des Eingnags. Des Weiteren soll die Filiale im inneren noch weiter umgebaut werden. Wichtig! Die Maßnahme wird in einer bestehenden ALDI Nord-Filiale durchgeführt, daher erfolgt ein großteil der Arbeiten im laufenden Betrieb der Filiale. Dies ist zwingend in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Besichtigung des Einbauortes, der Anliefersituation, des Transportweges, sowie Einsicht in die Planunterlagen des Architekten sind zwingend erforderlich. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in mehreren Bauabschnitt ausgeführ Evtl. Genehmigungen bzw. Anzeigen bei öffentlichen Behörden sind rechtzeitig bei den Zuständigen anzumelden. Alle Arbeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen.
Allgemeine Hinweise
01 Herstellungskosten
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Herstellungskosten
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.02 Metallbauarbeiten
01.02
Metallbauarbeiten
01.03 Fenster- und Türelemente
01.03
Fenster- und Türelemente
01.04 Regiearbeiten
01.04
Regiearbeiten
02 Modernisierungskosten
02
Modernisierungskosten
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Metallbauarbeiten
02.02
Metallbauarbeiten
02.03 Metallbauarbeiten Eingang
02.03
Metallbauarbeiten Eingang
02.04 Regiearbeiten
02.04
Regiearbeiten