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Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projekt 926 BSW Aldingen
Leistungsverzeichnis Trockenbauarbeiten
_______________________________________________________________________________________
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausführungort Schuraer Straße 2/1
Gerhart-Hauptmann-Straße 28 78554 Aldingen
69221 Dossenheim
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
06221 8750 -132
Abgabedatum 31.10.2025
Ausführungsbeginn 19.01.2026
Ausführungsende 22.05.2026
_______________________________________________________________________________________
Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ~~~~~~~~______________
_______________________________________________________________________________________
_________________________________________ _________________________________________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt 926 BSW Aldingen
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Dokument2 Seite [[Seitennummer]] von [[Seitennummer]]
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1
Angebot
.1
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterla-gen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungs-verzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausge-schlossen werden.
.2 Weiter Angebotsunterlagen sind:
.1
Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung,
.2 die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinba-rung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen,
.3 die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägi-gen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz ist besonders zu achten.
.4 die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.,
.5 das Gebäudeenergiegesetz (GEG),
.6 die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,
.7 die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der Berufsgenos-senschaf-ten,
.8 die Unfallverhütungsvorschriften der GUV,
.9 die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände,
.10 die Auflagen des TÜV.
.3
Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativange-bot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
.4 Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftragge-ber die Unbe-denklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steu-ern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunter-nehmer nur solche Handwerker zu berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
.5 Verstößt der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Ver-trag kündigen.
.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit.
2
Art und Umfang der Leistung
.7
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeich-nungsunterlagen zu unterrichten.
.8 Die Ausführungsfrist für die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
.9 Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführen-den Unter-nehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsiche-rung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung.
.10 Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpart-ner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
.11 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befesti-gungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.
.12 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließ-lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
3
Vergabe
.13
Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwir-kung des AG, niemals mündlich oder stillschweigend.
.14 Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge:
.11
Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
.12
Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden,
.13 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
.14 alle Zeichnungen und Detailangaben,
.15 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neues-ten Fas-sung,
.16 die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungs-leistungen (Ausführungs- und/oder Fachingenieursplanung) übernimmt,
.17 die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
.15
Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsproto-koll evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind.
.16 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Ausle-gung.
.17 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4
Vergütung, Zahlungen
.18
Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrund-lagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen.
.19 Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß einem noch festzulegenden Zahlungs-plan.
.20 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.
.21 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderun-gen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
5
Sicherheitsleistungen
.22
Als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlun-gen, dieser Abzug kann durch eine Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftragge-bers abgelöst werden.
.23 Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleis-tungsansprü-che hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrech-nung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen.
.24 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervor-lage des Auftraggebers, ablösen.
.25 Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leis-tungsmangel vorhan-den ist.
6
Gerichtsstand
.26
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
1
Stoffe und Bauteile
.1
Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.
.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
.5 Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
2
Ausführung
.6
Allgemeines
.1
Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.
.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.
.7 Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.
.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
.10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.
.7
Ausführungsunterlagen
.11
Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.
.12 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
.13 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.
.14 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
.8
Ausführungsfristen
.15
Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
.16 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
.9
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
.17
Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.
3
Nebenleistungen
.10
Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
.11 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
.12 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
.18
Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
.19 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.
.20 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
.21 Maßnahmen zum Umweltschutz.
.22 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.
.23 Herstellen von Proben und Musterflächen.
4
Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.
5 Haftung der Vertragsparteien
.13
Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.
.14 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
6
Vertragsstrafe
.15
Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
.16 Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.
.17 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.
7
Abnahme
.18
Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.
.19 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
.20 Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.
8
Gewährleistung
.21
Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.
.22 Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.
9
Abrechnung
.23
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
10
Stundenlohnarbeit
.24
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
.25 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Kalkulationshinweis In die nachfolgenden Positionen ist das Einmessen und herstellen sämtlicher Öffnungen für Armaturen, Lüftungsauslässe, Verteiler etc. mit einzurechnen. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung dafür.
In den Wänden werden Installationender Haustechnik ausgeführt. Die Schlussbeplankung kann erst nach der -Installation ausgeführt werden.
Sämtliche Bohrungen für Schalter, Steckdosen usw. in den Wänden sind mit einzurechnen, keine Extravergütung.
Die Schlussbeplankung ist in Absprache mit der Haustechnik auszuführen.
Kalkulationshinweis
01 Wände
01
Wände
01. 10 Metallständerwand, D = 100 mm, GKB 2-lagig Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachständerwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus GKB, zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 100 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2,
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W112.de oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat:
01. 10
Metallständerwand, D = 100 mm, GKB 2-lagig
457.19
m2
01. 20 Metallständerwand, D = 100 mm, GKB/GKBI 2-lagig Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachständerwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus GKB/GKBI, jeweils zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 100 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2,
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W112.de oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat:
01. 20
Metallständerwand, D = 100 mm, GKB/GKBI 2-lagig
240.74
m2
01. 30 Bekleidung Massivbauteil, b > 20-25 cm Einseitige Bekleidung von wandbegrenzenden Massivbauteilen (Stützen, Wandenden usw.) durch Fortführung der äußeren Beplankung der vorherigen Position.
Bauteilbreite b > 20 bis 25 cm
01. 30
Bekleidung Massivbauteil, b > 20-25 cm
13.85
m
01. 40 Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 50, b <= 1,885 m Zulage für stabile Türrahmenkonstruktionen mit UA-Profilen in Verbindung mit Knauf Türsturz-Profil und Türpfosten-Steckwinkeln.
01. 40
Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 50, b <= 1,885 m
51.00
St
01. 50 Metallständerwand, D = 150 mm, GKB 2-lagig, Rw,R = 56 dB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachständerwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus GKB, zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 150 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2,
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa·s/m²,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Dicke in mm 80.
Bewertetes Schalldämmmaß DIN 4109 Rw,R = 56 dB
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W112.de oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 50
Metallständerwand, D = 150 mm, GKB 2-lagig, Rw,R = 56 dB
158.81
m2
01. 60 Metallständerwand, D = 150 mm, GKB/GKBI 2-lagig, Rw,R = 56 dB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachständerwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus GKB/GKBI, jeweils zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 150 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2,
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa·s/m²,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Dicke in mm 80.
Bewertetes Schalldämmmaß DIN 4109 Rw,R = 56 dB
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W112.de oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat:
01. 60
Metallständerwand, D = 150 mm, GKB/GKBI 2-lagig, Rw,R = 56 dB
50.42
m2
01. 70 Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 100, b <= 1,885 m Zulage für stabile Türrahmenkonstruktionen mit UA-Profilen in Verbindung mit Knauf Türsturz-Profil und Türpfosten-Steckwinkeln.
01. 70
Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 100, b <= 1,885 m
15.00
St
01. 80 Bekleidung Massivbauteil, b > 20-25 cm Einseitige Bekleidung von wandbegrenzenden Massivbauteilen (Stützen, Wandenden usw.) durch Fortführung der äußeren Beplankung der vorherigen Position.
Bauteilbreite b > 15 bis 20 cm
01. 80
Bekleidung Massivbauteil, b > 20-25 cm
O
1.00
m
01. 90 Metallständerwand, D = 175 mm, GKB/GKBI 2-lagig, Rw,R = 56 dB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachständerwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus GKB/GKBI, jeweils zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 175 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2,
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa·s/m²,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Dicke in mm 100.
Bewertetes Schalldämmmaß DIN 4109 Rw,R = 56 dB
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W112.de oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat: .
01. 90
Metallständerwand, D = 175 mm, GKB/GKBI 2-lagig, Rw,R = 56 dB
O
1.00
m2
01. 100 Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 125, b <= 1,885 m Zulage für stabile Türrahmenkonstruktionen mit UA-Profilen in Verbindung mit Knauf Türsturz-Profil und Türpfosten-Steckwinkeln.
01. 100
Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 125, b <= 1,885 m
O
1.00
St
01. 110 Metallständerwand, D = 200 mm, GKB/GKBI 2-lagig, Rw,R = 56 dB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachständerwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus GKB/GKBI, jeweils zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 200 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2,
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa·s/m²,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Dicke in mm 140.
Bewertetes Schalldämmmaß DIN 4109 Rw,R = 56 dB
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W112.de oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat: .
01. 110
Metallständerwand, D = 200 mm, GKB/GKBI 2-lagig, Rw,R = 56 dB
6.37
m2
01. 120 Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 150, b <= 1,885 m Zulage für stabile Türrahmenkonstruktionen mit UA-Profilen in Verbindung mit Knauf Türsturz-Profil und Türpfosten-Steckwinkeln.
01. 120
Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 150, b <= 1,885 m
1.00
St
01. 130 Installationswand, D = 175 mm, Diamant GKFI 18 mm, Rw,R = 51 dB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten CW 50 Stahlblechprofilen (DIN 18182-1/DIN 18183) als Doppelständerwerk, Ständer durch Laschen zug- und druckfest verbunden, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus Diamant GKFI, jeweils einlagig,
Plattendicke 18 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 175 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2.
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Längenbezogener Strömungswiderstand AFr nach DIN EN 29053: 5 kPa*s/m²,
Dicke in mm: 2 x 40.
Bewertetes Schalldämmmaß DIN 4109 Rw,R = 51 dB
Einschließlich erforderlicher Durchbrüche/Öffnungen für Installationen (WC-Tragegestell, Duscharmatur, Lüfter usw.).
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W116.de oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 130
Installationswand, D = 175 mm, Diamant GKFI 18 mm, Rw,R = 51 dB
96.37
m2
01. 140 Zulage für verstärkte Türöffnung, 2 x UA 50, b <= 1,885 m Zulage für stabile Türrahmenkonstruktionen mit UA-Profilen in Verbindung mit Knauf Türsturz-Profil und Türpfosten-Steckwinkeln.
01. 140
Zulage für verstärkte Türöffnung, 2 x UA 50, b <= 1,885 m
1.00
St
01. 150 Installationswand, D = 300 mm, GKB/GKBI 2-lagig Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten CW 50 Stahlblechprofilen (DIN 18182-1/DIN 18183) als Doppelständerwerk, Ständer durch Laschen zug- und druckfest verbunden, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus GKB/GKBI, jeweils zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 300 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2.
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Dicke in mm: 2 x 40.
Einschließlich erforderlicher Durchbrüche/Öffnungen für Installationen (WC-Tragegestell, Duscharmatur, Lüfter usw.).
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W116.de oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 150
Installationswand, D = 300 mm, GKB/GKBI 2-lagig
O
48.94
m2
01. 160 Installationswand, D = 300 mm, Diamant GKFI 18 mm, Rw,R = 51 dB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten CW 50 Stahlblechprofilen (DIN 18182-1/DIN 18183) als Doppelständerwerk, Ständer durch Laschen zug- und druckfest verbunden, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus Diamant GKFI, jeweils einlagig,
Plattendicke 18 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 300 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2.
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Längenbezogener Strömungswiderstand AFr nach DIN EN 29053: 5 kPa*s/m²,
Dicke in mm: 2 x 40.
Bewertetes Schalldämmmaß DIN 4109 Rw,R = 51 dB
Einschließlich erforderlicher Durchbrüche/Öffnungen für Installationen (WC-Tragegestell, Duscharmatur, Lüfter usw.).
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W116.de oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 160
Installationswand, D = 300 mm, Diamant GKFI 18 mm, Rw,R = 51 dB
48.94
m2
01. 170 Installationswand, D = 375 mm, GKB/GKBI 2-lagig Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten CW 50 Stahlblechprofilen (DIN 18182-1/DIN 18183) als Doppelständerwerk, Ständer durch Laschen zug- und druckfest verbunden, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus GKB/GKBI, jeweils zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 375 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2.
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Dicke in mm: 2 x 40.
Einschließlich erforderlicher Durchbrüche/Öffnungen für Installationen (WC-Tragegestell, Duscharmatur, Lüfter usw.).
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W116.de oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 170
Installationswand, D = 375 mm, GKB/GKBI 2-lagig
O
11.40
m2
01. 180 Installationswand, D = 375 mm, Diamant GKFI 18 mm, Rw,R = 51 dB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten CW 50 Stahlblechprofilen (DIN 18182-1/DIN 18183) als Doppelständerwerk, Ständer durch Laschen zug- und druckfest verbunden, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus Diamant GKFI, jeweils einlagig,
Plattendicke 18 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 375 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2.
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Längenbezogener Strömungswiderstand AFr nach DIN EN 29053: 5 kPa*s/m²,
Dicke in mm: 2 x 40.
Bewertetes Schalldämmmaß DIN 4109 Rw,R = 51 dB
Einschließlich erforderlicher Durchbrüche/Öffnungen für Installationen (WC-Tragegestell, Duscharmatur, Lüfter usw.).
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W116.de oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 180
Installationswand, D = 375 mm, Diamant GKFI 18 mm, Rw,R = 51 dB
11.40
m2
01. 190 Installationswand, D = 475 mm, GKB/GKBI 2-lagig Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten CW 50 Stahlblechprofilen (DIN 18182-1/DIN 18183) als Doppelständerwerk, Ständer durch Laschen zug- und druckfest verbunden, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus GKB/GKBI, jeweils zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50 m,
Dicke 475 mm,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2.
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Dicke in mm: Entfällt
Einschließlich erforderlicher Durchbrüche/Öffnungen für Installationen (WC-Tragegestell, Duscharmatur, Lüfter usw.).
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: Knauf Metallständerwand W116.de oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 190
Installationswand, D = 475 mm, GKB/GKBI 2-lagig
8.58
m2
01. 200 Wandrücksprung b = 200-300 mm Verkleidung des Rücksprungs bei Wechsel der Wandstärke innerhalb einer Wandflucht.
Beplankung gemäß Grundwand.
Breite Rücksprung b = 200 - 300 mm
01. 200
Wandrücksprung b = 200-300 mm
27.50
m
01. 210 Vorsatzschale, halbhoch 2 x GKB an Wand Wandbekleidung, innen, als Vorwandinstallation,
Befestigungsuntergrund KS, StB, GK-Wand,
Ausführung mit Abstand zur bestehenden Wand bis zu 30 cm,
einschließlich oberseitiger Beplankung und erforderlicher Öffnungen für Installationen (WT-/WC-Befestigungen und -anschlüsse, Lüfter usw.).
Beplankungsdicke: 2 x 12,5 mm Knauf Gipsplatten GKB DIN 18180.
Erzeugnis: Knauf Vorsatzschale W626 oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 210
Vorsatzschale, halbhoch 2 x GKB an Wand
7.44
m2
01. 220 Vorsatzschale 2 x GKB an Wand Wandbekleidung, innen,
als Vorwandinstallation,
Befestigungsuntergrund KS, StB, GK-Wand,
Ausführung mit Abstand zur bestehenden Wand bis zu 30 cm,
einschließlich erforderlicher Öffnungen für Installationen (WT-/WC-Befestigungen und -anschlüsse, Lüfter usw.).
Beplankungsdicke: 2 x 12,5 mm Knauf Gipsplatten GKB DIN 18180.
Erzeugnis: Knauf Vorsatzschale W626 oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 220
Vorsatzschale 2 x GKB an Wand
7.23
m2
01. 230 Vorsatzschale, halbhoch 2 x GKBI an Wand Wandbekleidung, innen, als Vorwandinstallation,
Befestigungsuntergrund KS, StB, GK-Wand,
Ausführung mit Abstand zur bestehenden Wand bis zu 30 cm,
einschließlich oberseitiger Beplankung und erforderlicher Öffnungen für Installationen (WT-/WC-Befestigungen und -anschlüsse, Lüfter usw.).
Beplankungsdicke: 2 x 12,5 mm Knauf Gipsplatten GKBI DIN 18180.
Erzeugnis: Knauf Vorsatzschale W626 oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat:
01. 230
Vorsatzschale, halbhoch 2 x GKBI an Wand
O
1.00
m2
01. 240 Vorsatzschale 2 x GKBI an Wand Wandbekleidung, innen,
als Vorwandinstallation,
Befestigungsuntergrund KS, StB, GK-Wand,
Ausführung mit Abstand zur bestehenden Wand bis zu 30 cm,
einschließlich erforderlicher Öffnungen für Installationen (WT-/WC-Befestigungen und -anschlüsse, Lüfter usw.).
Beplankungsdicke: 2 x 12,5 mm Knauf Gipsplatten GKBI DIN 18180.
Erzeugnis: Knauf Vorsatzschale W626 oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat:
01. 240
Vorsatzschale 2 x GKBI an Wand
127.90
m2
01. 250 Schachtwand, D = 125 mm, GKF Silentboard 2-lagig, Rw,R = 44 dB Freistehende Schachtwand als einseitig beplankte Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachständerwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln.
Beplankung aus Knauf Silentboard GKF, einseitig zweilagig,
Plattendicke 12,5 mm,
Einbaubereich 1,
Höhe bis 3,50,
Dicke 125 mm ,
umlaufende Anschlüsse starr,
Qualitätsstufe Verspachtelung Q2,
Dämmschicht
aus Mineralwolle DIN EN 13162,
einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen,
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa·s/m²,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040,
Dicke 80 mm.
Bewertetes Schalldämmmaß DIN 4109 Rw,R = 44 dB.
Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagewände
Erzeugnis/System: System: Knauf Schachtwand W628B.de oder
gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 250
Schachtwand, D = 125 mm, GKF Silentboard 2-lagig, Rw,R = 44 dB
35.94
m2
01. 260 Eckschutzschiene Außenecke zu vorbeschriebener Montagewand, Ausführung mit Alu-Eckschutzschiene 25/25.
Erzeugnis: Knauf oder gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 260
Eckschutzschiene
298.28
m
01. 270 Abschlussprofil Wandabschluss zu vorbeschriebener Montagewand, z. B. bei plangleichem Anschluss an Massivwand. Ausführung mit Alu-Profil.
Erzeugnis: Knauf oder gleichwertiger Art.
Angebotenes Fabrikat:
01. 270
Abschlussprofil
16.67
m
01. 280 UA-Profil UA-Profil in die zuvor beschriebenen Wände/Schächte als Wandverstärkung im Bereich von Tragegestellen und sonstigen Anbauten einbauen.
01. 280
UA-Profil
192.35
m
01. 290 Mehrschichtplatte 20 x 30 x 3 cm Mehrschichtholzplatte ca. 20 x 30 x 3 cm im Wandhohlraum mit seitlichen Profilanschlüssen im Bereich der Tragegestelle oder sonstiger Ein-/Anbauteile einbauen.
01. 290
Mehrschichtplatte 20 x 30 x 3 cm
O
12.00
St
01. 300 Mehrschichtplatte 660 x 300 x 23 mm Mehrschichtholzplatte ca. 660 x 300 x 23 mm im Wandhohlraum mit seitlichen Profilanschlüssen im Bereich der Tragegestelle oder sonstiger Ein-/Anbauteile einbauen.
01. 300
Mehrschichtplatte 660 x 300 x 23 mm
15.00
St
01. 310 UK für Duschhandlauf, Mehrschichtplatte 23 mm Mehrschichtholzplatte 23 mm Stark im Wandhohlraum im Bereich der Duschen zur Befestigung von Duschhandläufen.
01. 310
UK für Duschhandlauf, Mehrschichtplatte 23 mm
33.00
m
01. 320 UK für Stützklappgriff, Mehrschichtplatte 23 mm Mehrschichtholzplatte 23 mm Stark im Wandhohlraum beidseitig neben WCs zur Befestigung von Stützklappgriffen.
Einschließlich evtl. erforderlicher Ergänzung der Unterkonstruktion.
Plattengröße >= 30 x 30 cm
Last bis 100 kg.
01. 320
UK für Stützklappgriff, Mehrschichtplatte 23 mm
48.00
St
01. 330 Trockenputz GKB 12,5 mm, Dünnbett Trockenputz als Wandbekleidung an Wänden aus Gipsplatten DIN 18180 bzw. Typ A EN 520: GKB, Plattendicke 12,5 mm.
Ansetzen im Dünnbettverfahren auf ebenem Untergrund. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung.
Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963.
Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt W61.de o. glw.
Angeboten:
01. 330
Trockenputz GKB 12,5 mm, Dünnbett
69.95
m2
01. 340 Schiebetür-System Pocket Schiebetür-Unterkonstruktion CW 100 für Metallständerwand, Fertigwanddicke 150 mm inkl. Befestigungsmaterial vorgerichtet für Holztürblatt inkl. Standardlaufwagen für Holztürblatt, bis 80 kg bei Türblattbreite bis max.985 mm für Türblattdicken bis max. 65 mm.
System: Knauf Schiebetür-System Pocket Kit W497.de
Artikelnr.: 00776846
oder gleichwertig.
Angeboten:
01. 340
Schiebetür-System Pocket
O
1.00
St
01. 350 Ausschnitte für Unterverteiler Wandausschnitte für Unterverteiler von Fußbodenheizung, Elektro, EDV/Medien herstellen.
01. 350
Ausschnitte für Unterverteiler
72.00
St
02 Decken
02
Decken
02. 10 Abgehängte Decke GKB, h = 15 - 30 cm Unterdecke nach DIN 18168, Unterkonstruktion DIN 18182 aus verzinkten Stahl-Blechprofilen, als Grund- und Tragprofil, abhängen mit Schnellabhängern bzw. Direktabhängern, befestigen mit geeigneten Dübeln und Schrauben.
Decklage, Verarbeitung DIN 18181, aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Platten stumpf stoßen und mit Schnellbauschrauben DIN 18182 befestigen. Sichtbare Teile der Befestigungsmittel und Fugen verspachteln.
Decklage/ Bekleidung: Glatte Gipsplatten (GKB), einlagig
Plattendicke: 12,5 mm,
Deckenoberfläche: Qualitätstufe Q2
Befestigungsgrund: Stahlbeton
Einbauhöhe über Fußboden: bis 3,50 m
Abhängehöhe: 15 bis 30 cm.
System: KNAUF-Plattendecke D 112 oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat:
Wandanschluss zu vorbeschriebener Unterdecke mit Acryl, notwendige Bewegungsfugen zu vorbeschriebener Unterdecke sind aufzunehmen.
02. 10
Abgehängte Decke GKB, h = 15 - 30 cm
21.09
m2
02. 20 Abgehängte Decke GKBI, h = 15 - 30 cm Unterdecke nach DIN 18168, Unterkonstruktion DIN 18182 aus verzinkten Stahl-Blechprofilen, als Grund- und Tragprofil, abhängen mit Schnellabhängern bzw. Direktabhängern, befestigen mit geeigneten Dübeln und Schrauben.
Decklage, Verarbeitung DIN 18181, aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Platten stumpf stoßen und mit Schnellbauschrauben DIN 18182 befestigen. Sichtbare Teile der Befestigungsmittel und Fugen verspachteln.
Decklage/ Bekleidung: Glatte Gipsplatten (GKBI), einlagig
Plattendicke: 12,5 mm,
Deckenoberfläche: Qualitätstufe Q2
Befestigungsgrund: Stahlbeton
Einbauhöhe über Fußboden: bis 3,50 m
Abhängehöhe: 15 bis 30 cm.
System: KNAUF-Plattendecke D 112 oder
gleichwertiger Art,
Angebotenes Fabrikat:
Wandanschluss zu vorbeschriebener Unterdecke mit Acryl, notwendige Bewegungsfugen zu vorbeschriebener Unterdecke sind aufzunehmen.
02. 20
Abgehängte Decke GKBI, h = 15 - 30 cm
O
1.00
m2
02. 30 Deckenstirn, h <= 25 cm Öffnung zwischen Rohbaudecke und abgehängter Decke an freien Enden mit GK schließen. Einschl. Eckschienen usw.
Höhe der Abhängung: bis 25 cm
02. 30
Deckenstirn, h <= 25 cm
4.76
m
02. 40 Ôffnungen für Einbauleuchten Öffnungen, rund o. rechteckig für Leuchten in GK-Decke (glatt/gelocht) einschließlich Anpassung der Unterkonstruktion und schließen der Randlöcher bei Akustikdecke herstellen.
Größe bis 60 x 60 cm bzw. D = 60 cm
02. 40
Ôffnungen für Einbauleuchten
O
1.00
St
03 Stundenlohn
03
Stundenlohn
Hinweis Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen
werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war.
Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze;
Fahrgelder werden nicht vergütet.
Hinweis
03. 10 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter:
03. 10
Facharbeiter
O
1.00
h
03. 20 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Helfer:
03. 20
Helfer
O
1.00
h
03. 30 Auszubildender Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Auszubildender:
03. 30
Auszubildender
O
1.00
h
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