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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
Adam-Riese-Straße 2.
Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei
gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines
Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die
Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert.
Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und
Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte.
Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen
der Außenwände in Achse A und C zu der
eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach
wird aus einer Trapezblecheindeckung mit
aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle
ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus
einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in
Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade,
Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer
anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion.
Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet.
Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches
wird über Versickerungsmulden auf dem
Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt.
Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das
öffenliche System eingeleitet.
Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der
Adam-Riese-Straße.
Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit
ihren Unterlagen:
Vermessung: Erdmann Vermessungen
Bodengutachten: RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah
+ Partner
Statik und Wärmeschutz:: Carolan-Pöhls Beratende
Ingenieure PartGmbB
Brandschutz: geoallplan
Entwässerung: Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH
Schallschutz: GTA mbH
Netzanschluss: LSW Netz GmbH & Co. KG
Entwässerung: ASG Abwasser- und
Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn
Frischwasser: Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1
Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der
Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die
weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils
neuesten Fassung. Die Anwendungs- und
Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind
ebenfalls einzuhalten.
1.2
Der zu schließende Bauvertrag ist ein
Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden
beigefügten
Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden
Leistungsbeschreibung.
1.3
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die
ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu
unterrichten.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit
der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken
gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei
Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen.
1.4
Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene
Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige
Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der
geforderten technischen Werte und Anforderungen.
1.5
Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage
aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien,
Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung,
Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung
erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und
Betriebsstoffe.
1.6
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu
überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf
ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu
prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine
ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der
Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine
Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere
Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende
Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist
Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über
den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die
Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren.
1.7
Bauseits verlegte Installationen sind gegen
Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
1.8
Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen
gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen
sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener
Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke
vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind
sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von
Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind
abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in
den Einheitspreisen miteinzukalkulieren.
1.9
Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-,
Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten
und
nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht
gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren.
1.10
Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des
Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen
geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von
Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des
Auftragnehmers
herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste
sind nach den örtlichen Bestimmungen und den
Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen.
1.11
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung
bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher
Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen
Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-,
und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge
zu leisten ist.
1.12
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren.
Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf
Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der
geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse
bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung
usw. berücksichtigt.
1.13
Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung
und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche
Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom
Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die
mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen.
1.14
Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den
Gegebenheiten des Bauwerks, den
Ausführungsplänen, der Statik, der
Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und
Lärmschutzgutachten
zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte
Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich
erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-,
Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten
sowie
anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett
funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig
(als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben,
einschließlich aller erforderlichen Vor- und
Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen
Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den
Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis
enthält die vollständige Bauleistung,d.h.:
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der
Herstellung zwangsläufig ergeben, sind
einzukalkulieren,
auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind.
1.15
Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen
anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort
schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der
Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung
des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet,
Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen,
falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt.
1.16
Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN
ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen
Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise
durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende
Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und
erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der
Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle
nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend
per Mail an die Bauleitung zu senden.
1.17 Überwachung
1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die
Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro
eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet
auftretenden Baugrundverhältnissen ist das
Architekturbüro umgehend zu informieren.
2. Der AN haftet in vollem Umfang für die
Standfestigkeit seiner Konstruktion.
3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker,
der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen
seitens des ANs verantwortlich ist.
4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur
Befähigung erbracht werden.
5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen
den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt
auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV
beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein
Gütenachweis zu erbringen.
6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen
Stellen rechtzeitig zu beantragen und die
entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu
übergeben.
1.18 Haftung
1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der
Erfüllung seiner Leistungen ergebenden
Verbindlichkeiten
gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten.
Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer,
Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei
Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft
frei von Verantwortung und Ansprüchen.
2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der
Berufsgenossenschaft und in einer
Haftpflichtversicherung sein, die
mindestens die Vertragssumme deckt.
1.19 Baustelleneinrichtung
1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke,
erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange
wie erforderlich
vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert,
die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle
stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte
Vorhaltung getroffen.
2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich
sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die
Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer
der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen
und Abfälle sind laufend von den verursachenden
Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie
dürfen
weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht
nachgekommen werden, werden die Kosten für die
Beseitigung den Unternehmen von der
Gesamtrechnungssumme abgezogen.
3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die
Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen
werden, trägt der AN alle eventuell hieraus
entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten
erforderlich wurden.
4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die
einschlägig in Frage kommen, einzuhalten.
5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne
Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten.
6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle
Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus
SigePlan und vom Koordinator sind zu
berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der
Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener
Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und
Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen
Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und
mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für
die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im
Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die
Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung
der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen
Aufgabenbereich allein verantwortlich.
7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu
behandeln, damit keine Störungen und Gefahren
eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die
Lagen zu erkundigen.
8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten.
1.20
Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen
Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten
so rechtzeitig einzuholen, dass keine
Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung
liegen beim AN.
1.21
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV
herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung
auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit
seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung
vertraut
gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation
nicht bestanden haben, so dass hieraus keine
Forderungen seitens des Bieters entstehen können.
1.22 Gerüste
1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen,
erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze,
gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten,
einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen
Vorschriften entsprechen und vom AN in
vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden.
2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt
entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an
Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen.
3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so
auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden
Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten,
Dachdeckungsarbeiten, sie
als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können.
1.23 Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist
grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für
die
Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der
unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle
Verschleißteile
(alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für
Teile von maschinellen und
elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die
Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein
Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen
wird, sonst 2 Jahre
2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue
Gewährleistungsfrist vom Tage der
endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur
Wiederholung erfolgloser oder unzureichender
Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor
Ablauf der Frist verlangt.
3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_
brutto werden für die Laufzeit der
Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als
Sicherheit einbehalten. Der
Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der
Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt
werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur
durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft
entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden.
1.24 Abrechnung
1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt
nach Aufmaß und Ausführungszeichnung.
Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den
Abrechnungszeichnungen einzutragen soweit
solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der
Abrechnungszeichnungen müssen mit denen
der Massenberechnung übereinstimmen.
2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft
werden können, sind rechtzeitig durch den AN
örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen
festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen
sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass
die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung
gemeinsam mit dem Aufsteller hat.
3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der
erbrachten Leistungen anerkannt
1.25
Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen
Leistungen wird der Bauvertrag nach den
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der
BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen.
1.26 Erklärung
Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine
rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der
Kalkulation
sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die
vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er
Dritten
gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur
Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben
hat und Preisabsprachen mit anderen
Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben.
.......................................
Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift /
Stempel
1.1
01 Sanitär und Kleinraumüftung
01
Sanitär und Kleinraumüftung
Die Hinweise sind als Leistung in die nachfolgenden
Positionen
einzupreisen und beinhalten die komplette Lieferung
sowie
Montage, mit Ausnahme der bauseitigen Lieferung.
Alle wasserführenden Leitungen sind von oben zu
verlegen.
Die Hauptwasserzuleitung im Hausanschlussraum ist mit
einem
Rückspülfilter auszustatten.
Wasserverteilung Rohrleitungen in Lagerbereichen sind
unterhalb des Trapezbleches, in einer Höhe von
mindestens
4,20 m ab OKFF zu verlegen, um die Ausstattung des
Lagers
mit Regalen zu ermöglichen. Eine Montage von
Rohrleitungen
im Verkaufsbereich hat oberhalb von 3,60 m ab OKFF zu
erfolgen. Die Verlegung von Rohrleitungen auf Wänden
ist
möglichst zu vermeiden. Befindet sich der offizielle
Wasserzähler außerhalb des Gebäudes, dann ist zur
Erfassung
des gesamten Frischwasserverbrauches ein ungeeichter
Wasserzähler als Zwischenzähler im Hausanschlussraum
mit
SO Ausgang vorzusehen.
Warmwasserversorgung Für die Warmwasserversorgung im
Putzmittelraum sowie für die von der Mieterin zu
benennenden
Zapfstellen im Sozialbereich (Toiletten, Pausenraum)
ist ein
thermisch regulierbares Druckspeichergerät mit
Kanalanschluss, 20 l Inhalt, 2 kW Anschlusswert, im
Hausanschlussraum, Position nach Angabe der Mieterin,
zu
montieren. Die Warmwasserversorgung im Backwarenraum
erfolgt über einen Durchlauferhitzer, 13,5 kW
Anschlusswert,
Position nach Angabe der Mieterin.
Die Hinweise sind als Leistung in die nachfolgenden
01.__. 1 Fachplanung mit Berechnung Nach Auftragsvergabe, aber vor Beginn aller Arbeiten,
ist für die
nachfolgende Beschreibung und Positionen eine
Konzeptplanung mit Bemessung zu erstellen und dem AG zu
überlassen. Die Planung hat auch die benötigten
elektronischen
Angabe zu enthalten. Nach Fertigstellung sind
vollständige
Revisionsunterlagen und Wartungsverträge für die
relevanten
Bauteile vorzulegen.
01.__. 1
Fachplanung mit Berechnung
1.00
psch
01.__. 2 Bauwasser beantragen, herstellen und vorhalten Bauwasser beim Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co.KG
beantragen und einschließlich Standrohr und
Messvorrichtung
aufstellen, vorhalten, warten und für die gesamte
Bauzeit allen
Gewerken zur Verfügung stellen und nach Rücksprache
mit der
Bauleitung zurückbauen.
Rechnungsempfänger der Verbräuche ist der Bauherr.
Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 2
Bauwasser beantragen, herstellen und vorhalten
1.00
psch
01.__. 3 Verlängerungswoche Bauwasser
01.__. 3
Verlängerungswoche Bauwasser
O
1.00
StWo
01.__. 4 Frischwasseranschluss Sanitärcontainer bauseits gestellten Sanitärcontainer für Damen und
Herren
mit mindestens 3 WCs, 2 Urinale und 4 Waschbecken an
das
Bauwasser einschließlich ca. 20 m gedämmter Zuleitung
aus
PE-Rohrleitung DN 40, aller Verbindungen, Schellen,
Isolierungen als Komplettleistung anschließen,
vorhalten und
nach Rücksprache mit der Bauleitung zurückbauen.
01.__. 4
Frischwasseranschluss Sanitärcontainer
1.00
St
01.__. 5 Hausanschluss Trinkwasser beantragen
01.__. 5
Hausanschluss Trinkwasser beantragen
1.00
psch
01.__. 6 Bodenablauf Windfang / Eingangsbereich Das Mattenbett gem. Punkt 4.1.1.2 erhält einen mittig
angeordneten Bodenablauf mit Anschluss an einen
Versickerungskörper, zur Vermeidung von Kanalgerüchen.
In
keinem Fall ist der Bodeneinlauf an die Kanalisation
anzuschließen.
01.__. 6
Bodenablauf Windfang / Eingangsbereich
1.00
psch
01.__. 7 Grundleitungsanschlüsse Backwarenraum Die Herstellung eines Abwasseranschlusses je Backofen
(2
Stück) und für die weiteren sanitären Einrichtungen des
Backwarenraumes gemäß Anlage DE.5.05 zur
Baubeschreibung ist vorzusehen.
01.__. 7
Grundleitungsanschlüsse Backwarenraum
1.00
psch
01.__. 8 Grundleitungsanschluss Putzmittel Nach Angabe der Mieterin, gem. Punkt 5.3.12.4 ist im
Putzmittelraum ein Sinkkasten mit Bodeneinlauf
vorzusehen.
Darüber hinaus ist für die Vakuumstechnik ein weiterer
Grundleitungsanschluss DN 100 gem. Anlage DE.3.01 als
HT-Rohr vorzusehen, der bis auf 0,30m ab OKFF zu
führen ist.
01.__. 8
Grundleitungsanschluss Putzmittel
1.00
psch
01.__. 9 Grundleitungsanschluss HAR Für die Installation eines Rückspülfilters ist im
Hausanschlussraum ein Grundleitungsanschluss im
Wandbereich nach Angabe der Mieterin vorzusehen. An
diesen
Grundleitungsanschluss ist auch die
Entwässerungsleitung des
Druckspeichergerätes anzuschließen.
01.__. 9
Grundleitungsanschluss HAR
1.00
psch
01.__. 10 Rückspülfilter Galileo RSF 1" Cillit mit Anschlussmodul liefern und
einschließlich aller Anschlüsse fix und fertig
montieren.
01.__. 10
Rückspülfilter
1.00
St
01.__. 11 Zähler im HAR Wasserzähler für Trinkwasser liefern und im
Hausanschlussraum montieren.
01.__. 11
Zähler im HAR
1.00
St
01.__. 12 Tauwasserabfluß NK/TK-Zellen Lager Tauwasserleitungen sind jeweils aus dem Inneren der
Kühlzellen zum vorhandenen HT-Rohr
Grundleitungsanschluss
DN 100 zu führen und dort mit Geruchsverschlüssen und
Trichtereinläufen zu versehen.
Die Tauwasserleitung der TK-Zelle ist in Edelstahl DN28
auszuführen, auf der Seitenwand der TK-Zelle zu
montieren und
mit einem Geruchsverschluss zu versehen. Die
Tauwasserleitung ist in einer Höhe von 1,90 m ab OKFF
mittig,
300 mm in die Kühlzelle hinein ragend, zu installieren.
01.__. 12
Tauwasserabfluß NK/TK-Zellen Lager
1.00
psch
01.__. 13 Tauwasserabfluß Lüftung Nach Angabe des Lieferanten der Lüftungstechnik ist
von der
Lüftungsanlage eine Tauwasserleitung zum vorhandenen
HT-Rohr Grundleitungsanschluss zu führen und dort mit
Geruchsverschlüssen und Trichtereinläufen zu versehen
01.__. 13
Tauwasserabfluß Lüftung
1.00
psch
01.__. 14 Backwarenraum Im Backwarenraum ist ein Kaltwasser-Anschluss (3/4")
pro
Backautomat (2 Stück) mit Eckventil für den Anschluss
von
einem Backautomaten vorzusehen. Diese sind gemäß Anlage
DE.5.05 hinter dem Ofen in 0,60 m Höhe ab OKFF
anzubringen.
Ein weiterer Kaltwasseranschluss mit Eckventil (2
Anschlüsse)
ist für die Spülenkombination und einen Geschirrspüler
vorzusehen.Hier kommt eine sensorgesteuerte Armatur zum
Einsatz.
Die Warmwasserversorgung im Backwarenraum erfolgt über
einen Durchlauferhitzer, 13,5 kW Anschlusswert, die
Position ist
nach Angabe der Mieterin zu montieren.
01.__. 14
Backwarenraum
1.00
psch
01.__. 15 Putzmittelbereich Installation einer Warm- und Kaltwasserentnahmestelle
mit
Mischbatterie, emailliertes Stahlbecken mit Eimerrost,
Ablage in
einer Breite von mindestens 60 cm,
Papierhandtuchspender
und Sammelkorb, einem davor liegenden verfliesten
Sinkkasten
mit überfahrbarem Rost, Tiefe 20 cm, 60 x 40 cm,
(Maschenweite 30/10 mm) für Punktlast 1,3 t mit
Geruchsverschluss, Schlammeimer und Reinigungsöffnung,
sowie leichtem Gefälle (Querschnitt der Abflussleitung
mindestens 100 mm). Alternativ kann eine Edelstahl
Bodenwanne mit o.g. Volumen eingesetzt werden.
Zusätzlich ist
ein Kaltwasser-Zapfhahn mit Gewinde für
Schlauchanschluss,
Schnellanschluss (Gardena oder gleichwertig) sowie 2,0
m
Gewebeschlauch mit Schlauchwandhalter vorzusehen. Lage
nach Angabe der Mieterin.
01.__. 15
Putzmittelbereich
1.00
psch
01.__. 16 Küchenblock im Pausenraum Anschlüsse an bauseitig gelieferten Einbau-Küchenblock
(u. a.
mit Edelstahl-Spüle, inkl. Mischbatterie, Kühlschrank,
und
Beistellschrank) nach Angaben der Mieterin montieren.
Die Warmwasserversorgung erfolgt über
Druckspeichergerät
der Vorposition.
01.__. 16
Küchenblock im Pausenraum
1.00
psch
Porzellan-Tiefspülklosettbecken glasiert mit
wassersparendem
Unterputz Spülkasten gem. DIN 19542.
Vollplastik-Klosettsitz
mit Deckel, Toilettenbürste, Papierrollenhalter inkl.
Papierrolle
(messingverchromt) und Kleiderhaken. Des Weiteren sind
Spiegel, Fripa-Papier-Handtuchspender oder
gleichwertig,
Hygienemülleimer und ein Sammelkorb sowie eine Kalt-
und
Warmwasserzapfstelle nach Angabe der Mieterin zu
installieren.
Die Ausstattung des Damen-WCs ist zudem gemäß DIN
18040-1 behindertengerecht auszuführen. Rechts und
links
neben dem Klosettbecken sind mindestens 90 cm breite
und
mindestens 70 cm tiefe und vor dem Klosettbecken
mindestens
150 cm breite und mindestens 150 cm tiefe
Bewegungsflächen
vorzusehen. Die Sitzhöhe (einschließlich Sitz) soll 48
cm
betragen. 55 cm hinter der Vorderkante des
Klosettbeckens
muss sich der Benutzer anlehnen können. Auf jeder
Seite des
Klosettbeckens sind klappbare, 15 cm über die
Vorderkante des
Beckens hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in
der
waagerechten und senkrechten Position selbsttätig
arretieren.
Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine
Druckbelastung von 100 kg geeignet sein. Der Abstand
zwischen den Klappgriffen muss 70 cm, ihre Höhe 85 cm
betragen.
Ein voll unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder
Flachaufputzsyphon ist vorzusehen. Die Oberkante des
Waschtisches darf höchstens 80 cm hoch montiert sein.
Kniefreiheit muss in 30 cm Tiefe und in mindestens 67
cm Höhe
gegeben sein. Der Waschtisch ist mit einer
Einhebelstandarmatur oder mit einer berührungslosen
Armatur
auszustatten. Vor dem Waschtisch ist eine mindestens
150 cm
tiefe und mindestens 150 cm breite Bewegungsfläche
anzuordnen.
An der Außenwand, oberhalb des Stahlbetonsockels, ist
nach
Angabe der Mieterin, ein klappbarer Wickeltisch,
mindestens
80 cm breit und 50 cm tief, in einer Höhe von 85 cm ab
OKFF
zu installieren.
Porzellan-Tiefspülklosettbecken glasiert mit
01.__. 17 Toilettenanlage Wie vor beschriebene Toilettenanlage, bestehend aus
1 Stück Herren WC mit WC, Waschtisch, Urinal,
Accessoires
1 Stück Damen WC mit WC, Waschtisch, Accessoires.
01.__. 17
Toilettenanlage
1.00
psch
01.__. 18 Aussenzapfstelle am Aufstellort der Kälteanlage frostsicherer Kaltwasser Auslaufhahn 3/4" mit
Steckschlüssel
und Gewinde für einen Schlauchanschluss
01.__. 18
Aussenzapfstelle am Aufstellort der Kälteanlage
O
1.00
psch
01.__. 19 Abluft WC H, WC D Ablüfter des Typs Maico ECA 100 ipro oder gleichwertig,
als Flachdachdurchführung einschließlich Deflektorhaube
DN 100 zum bauseitigen Einbau für vier- bis achtfachen
Luftwechsel je Stunde liefern und Verrohrung
einschließlich
Wickelfalzrohr, Formteile, Befestigung, Schalldämpfer,
Tellerventile, Montagezubehör,
(Nachströmung/Überströmung
mittels Türunterschnitt)
Schaltung über einen Taster im Kabelkanal,
mit Nachströmöffnung und Gitterabdeckung herstellen.
Die Lüftung hat der jeweils gültigen Bauordnung/
Arbeitsstättenrichtlinie zu entsprechen, die Steuerung
erfolgt
über Nachlaufrelais in Verbindung mit der
Raumbeleuchtung.
01.__. 19
Abluft WC H, WC D
2.00
St
01.__. 20 Abluft Grundleitungen wie in Vorpositionen beschrieben, jedoch als
Strangentlüftung
der Grundleitungen herstellen
01.__. 20
Abluft Grundleitungen
2.00
St
01.__. 21 Abluft Aktenraum DN 150 Ablüfter des Typs Maico ECA 150 ipro oder gleichwertig
als Flachdachdurchführung einschließlich Deflektorhaube
DN 150 zum bauseitigen Einbau liefern und
Verrohrung einschließlich Wickelfalzrohr, Formteile,
Befestigung, Schalldämpfer, Tellerventile,
Montagezubehör,
(Nachströmung/Überströmung mittels Türunterschnitt)
Schaltung über einen Taster im Kabelkanal,
mit Nachströmöffnung und Gitterabdeckung herstellen.
01.__. 21
Abluft Aktenraum DN 150
1.00
St
01.__. 22 Abluft BWR und Leergutlager DN 250 Ablüfter des Typs Maico-Lüfter EZR 25/4 D oder
gleichwertig,
als Flachdachdurchführung einschließlich Deflektorhaube
DN 250 zum bauseitigen Einbau liefern und
Verrohrung einschließlich Wickelfalzrohr, Formteile,
Befestigung, Schalldämpfer, Tellerventile,
Montagezubehör,
(Nachströmung/Überströmung mittels Türunterschnitt)
Schaltung über einen Taster im Kabelkanal,
mit Nachströmöffnung und Gitterabdeckung herstellen.
01.__. 22
Abluft BWR und Leergutlager DN 250
2.00
St
01.__. 23 Kehrnbohrungen 150 mm Kernbohrungen in Holzrahmenbauwände bis 150 mm
01.__. 23
Kehrnbohrungen 150 mm
O
1.00
St
01.__. 24 Kehrnbohrungen 250 mm Kernbohrungen in Holzrahmenbauwände bis 250 mm
01.__. 24
Kehrnbohrungen 250 mm
O
1.00
St
01.__. 25 Insgemeinkosten Insgemeinkosten für Schlitz- und Stemmarbeiten für
UP-Installation Schmutzwasserleitungen ab OK RFB bis
an die
bauseitigen Dunstabzugsstränge Kalt- und
Warmwasserleitungen aus Mehrschichtverbundrohr
einschl. Isolierung, Verlegung Hausanschluss Wasser im
HAR
mit Filter und Absperrorgane, Bodenabläufe Verkauf und
Nebenräume Fabr.: Kessel DN 50, Putzmittelablauf Kessel
System 100 mit KST Schlammfang, An-, Abfahrten,
Werkzeug-
und Materialtransport, Auslösung Monteure etc..
01.__. 25
Insgemeinkosten
1.00
psch
01.__. 26 Baubeheizung als mobile Heizzentrale im Kofferanhänger in robuste
und
kompakter Bauweise für den Außenbereich mit 150 kW
Heizleistung zur temporäre Wärmeversorgung während der
Bauphase, einschließlich flexiblem Anschluss-Schlauch,
Sicherungstechnische Einrichtungen, aller Verbindungen
und
Schellen frostschutzsicher und voll funktionsfähig
liefern,
montieren in Betrieb nehmen, vorhalten und nach der
Grundstandzeit abbauen und abfahren.
z.B.: ENERENT ERHMO150M
01.__. 26
Baubeheizung
10.00
Wo
01.__. 27 Verlängerungswoche Baubeheizung
01.__. 27
Verlängerungswoche Baubeheizung
1.00
Wo
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis
erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
02.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
40.00
h