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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
Adam-Riese-Straße 2.
Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei
gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines
Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die
Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert.
Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und
Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte.
Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen
der Außenwände in Achse A und C zu der
eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach
wird aus einer Trapezblecheindeckung mit
aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle
ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus
einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in
Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade,
Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer
anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion.
Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet.
Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches
wird über Versickerungsmulden auf dem
Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt.
Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das
öffenliche System eingeleitet.
Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der
Adam-Riese-Straße.
Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit
ihren Unterlagen:
Vermessung: Erdmann Vermessungen
Bodengutachten: RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah
+ Partner
Statik und Wärmeschutz:: Carolan-Pöhls Beratende
Ingenieure PartGmbB
Brandschutz: geoallplan
Entwässerung: Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH
Schallschutz: GTA mbH
Netzanschluss: LSW Netz GmbH & Co. KG
Entwässerung: ASG Abwasser- und
Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn
Frischwasser: Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1
Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der
Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die
weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils
neuesten Fassung. Die Anwendungs- und
Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind
ebenfalls einzuhalten.
1.2
Der zu schließende Bauvertrag ist ein
Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden
beigefügten
Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden
Leistungsbeschreibung.
1.3
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die
ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu
unterrichten.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit
der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken
gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei
Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen.
1.4
Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene
Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige
Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der
geforderten technischen Werte und Anforderungen.
1.5
Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage
aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien,
Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung,
Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung
erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und
Betriebsstoffe.
1.6
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu
überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf
ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu
prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine
ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der
Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine
Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere
Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende
Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist
Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über
den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die
Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren.
1.7
Bauseits verlegte Installationen sind gegen
Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
1.8
Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen
gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen
sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener
Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke
vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind
sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von
Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind
abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in
den Einheitspreisen miteinzukalkulieren.
1.9
Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-,
Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten
und
nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht
gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren.
1.10
Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des
Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen
geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von
Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des
Auftragnehmers
herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste
sind nach den örtlichen Bestimmungen und den
Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen.
1.11
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung
bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher
Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen
Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-,
und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge
zu leisten ist.
1.12
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren.
Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf
Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der
geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse
bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung
usw. berücksichtigt.
1.13
Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung
und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche
Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom
Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die
mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen.
1.14
Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den
Gegebenheiten des Bauwerks, den
Ausführungsplänen, der Statik, der
Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und
Lärmschutzgutachten
zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte
Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich
erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-,
Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten
sowie
anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett
funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig
(als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben,
einschließlich aller erforderlichen Vor- und
Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen
Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den
Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis
enthält die vollständige Bauleistung,d.h.:
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der
Herstellung zwangsläufig ergeben, sind
einzukalkulieren,
auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind.
1.15
Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen
anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort
schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der
Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung
des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet,
Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen,
falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt.
1.16
Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN
ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen
Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise
durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende
Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und
erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der
Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle
nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend
per Mail an die Bauleitung zu senden.
1.17 Überwachung
1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die
Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro
eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet
auftretenden Baugrundverhältnissen ist das
Architekturbüro umgehend zu informieren.
2. Der AN haftet in vollem Umfang für die
Standfestigkeit seiner Konstruktion.
3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker,
der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen
seitens des ANs verantwortlich ist.
4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur
Befähigung erbracht werden.
5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen
den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt
auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV
beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein
Gütenachweis zu erbringen.
6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen
Stellen rechtzeitig zu beantragen und die
entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu
übergeben.
1.18 Haftung
1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der
Erfüllung seiner Leistungen ergebenden
Verbindlichkeiten
gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten.
Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer,
Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei
Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft
frei von Verantwortung und Ansprüchen.
2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der
Berufsgenossenschaft und in einer
Haftpflichtversicherung sein, die
mindestens die Vertragssumme deckt.
1.19 Baustelleneinrichtung
1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke,
erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange
wie erforderlich
vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert,
die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle
stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte
Vorhaltung getroffen.
2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich
sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die
Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer
der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen
und Abfälle sind laufend von den verursachenden
Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie
dürfen
weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht
nachgekommen werden, werden die Kosten für die
Beseitigung den Unternehmen von der
Gesamtrechnungssumme abgezogen.
3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die
Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen
werden, trägt der AN alle eventuell hieraus
entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten
erforderlich wurden.
4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die
einschlägig in Frage kommen, einzuhalten.
5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne
Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten.
6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle
Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus
SigePlan und vom Koordinator sind zu
berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der
Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener
Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und
Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen
Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und
mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für
die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im
Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die
Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung
der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen
Aufgabenbereich allein verantwortlich.
7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu
behandeln, damit keine Störungen und Gefahren
eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die
Lagen zu erkundigen.
8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten.
1.20
Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen
Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten
so rechtzeitig einzuholen, dass keine
Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung
liegen beim AN.
1.21
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV
herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung
auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit
seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung
vertraut
gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation
nicht bestanden haben, so dass hieraus keine
Forderungen seitens des Bieters entstehen können.
1.22 Gerüste
1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen,
erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze,
gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten,
einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen
Vorschriften entsprechen und vom AN in
vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden.
2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt
entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an
Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen.
3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so
auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden
Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten,
Dachdeckungsarbeiten, sie
als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können.
1.23 Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist
grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für
die
Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der
unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle
Verschleißteile
(alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für
Teile von maschinellen und
elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die
Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein
Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen
wird, sonst 2 Jahre
2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue
Gewährleistungsfrist vom Tage der
endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur
Wiederholung erfolgloser oder unzureichender
Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor
Ablauf der Frist verlangt.
3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_
brutto werden für die Laufzeit der
Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als
Sicherheit einbehalten. Der
Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der
Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt
werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur
durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft
entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden.
1.24 Abrechnung
1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt
nach Aufmaß und Ausführungszeichnung.
Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den
Abrechnungszeichnungen einzutragen soweit
solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der
Abrechnungszeichnungen müssen mit denen
der Massenberechnung übereinstimmen.
2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft
werden können, sind rechtzeitig durch den AN
örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen
festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen
sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass
die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung
gemeinsam mit dem Aufsteller hat.
3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der
erbrachten Leistungen anerkannt
1.25
Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen
Leistungen wird der Bauvertrag nach den
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der
BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen.
1.26 Erklärung
Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine
rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der
Kalkulation
sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die
vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er
Dritten
gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur
Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben
hat und Preisabsprachen mit anderen
Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben.
.......................................
Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift /
Stempel
1.1
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit
- erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen,
Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und
Schutzvorrichtungen
- Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer,
Feuerlöscher
- Herrichten der erforderlichen Lager- und
Arbeitsplätze
einschließlich Beleuchtung und Sicherung
- Material-Vorhaltekosten
- das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt,
Verunreinigungen, etc.
- Verkehrssicherungseinrichtung einschließlich
Leistung zur
Verkehrssicherung
- Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der
Berufsgenossenschaften, Behörden, Amtsstellen und
Körperschaften einschliesslich der damit
zusammenhängenden Kosten und Gebühren,
sind zu beachten.
bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und
abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02 Montage bauseits gelieferter Elemente
02
Montage bauseits gelieferter Elemente
02.__. 1 Montage bauseits von Firma DERIX gelieferter Elemente bauseits gelieferte Elemente der Holzliste und
Stahlliste
nach Statik und Werkplanung des Herstellers montieren.
02.__. 1
Montage bauseits von Firma DERIX gelieferter Elemente
1.00
psch
02.__. 2 Verguss Kragstütze Achse B nach Zulassung Z-9.1-136 "Stützen aus Brettschichtholz
zur
Einspannung durch Verguss in Stahlbetonfundamente" mit
Zementausgleichsschicht oder Stahlblech (t >= 2 mm)
unter der
Stütze und Verguß des Zwischenraums von Köcher des
Stahlbetonfundamentes zum Stützenfuß der Kragstütze mit
Vergussbeton bzw. Vergussmörtel der
Frühfestigkeitsklasse A.
02.__. 2
Verguss Kragstütze Achse B
10.00
St
03 Außenwände
03
Außenwände
03.__. 1 Technische Bearbeitung Erstellung einer Statik und Werkplanung mit
Verlegeplänen und
Detailplänen für nachfolgende Fertigteile nach den
technischen
und statischen Vorgaben, sowie Fachregeln,
einschließlich
Vorlage in prüfbarer Ausführung in Papierform und per
EDV.
Als Grundlage für die vom AN zu liefernde technische
Bearbeitung werden die Bauantragsstatik sowie die
Pläne des
Architeketen zur Verfügung gestellt.
03.__. 1
Technische Bearbeitung
1.00
psch
03.__. 2 Holzrahmenelemente Außen als Fertigteile als vertikal gespannte, selbsttragende Konstruktion in
güteüberwachter Holzrahmenbauweise, bestehend aus:
Holzständerwerk nach Statik Position 110 mit b/h =
60/160 mm,
innenseitiger Beplankung aus OSB/3-Platte d = 22 mm mit
nicht sichtbarer, dampfdichter Stoßverklebung,
werkseitiger Zellulose-Einblasdämmung d = 160 mm WLG
040
mit min. 8% Boranteil zwischen den Pfosten,
außenseitiger Beplankung aus Weichfaserdämmplatte
d = 15 mm mit WLG 045 und Unterspannbahn aus einer
diffusionsoffene Kunststoffbahn aus Polyestervlies
mit Spezialbeschichtung, UV-beständig in schwarz.
Die Pfostenabstände der Innenschale sind so zu wählen
und
außenseitig kenntlich zu machen, dass die vertikale
Unterkonstruktion der Außenschale, jeweils auf einem
Pfosten
der Innenschale befestigt werden kann.
Holzrahmenelemente als Fertigteil liefern und und nach
Statik
montieren.
03.__. 2
Holzrahmenelemente Außen als Fertigteile
800.00
m²
03.__. 3 Holzrahmenelement Vordach über Eingang wie in Vorposition beschrieben, jedoch
mit Holzständerwerk mit b/h = 60/260 mm liefern und im
Vordachbereich oberhalb des Eingangs am Parallelbinder
in Achse B/C 1 - C 2/3 montieren.
03.__. 3
Holzrahmenelement Vordach über Eingang
20.00
m²
03.__. 4 Zulage Holzrahmenelemente Holzrahmenelemente als hängendes Element, direkt am
Parallelbinder in Achse 1 und 9 montieren.
03.__. 4
Zulage Holzrahmenelemente
62.00
m²
03.__. 5 Zulage Holzbalken oberhalb Fenster und Attikabereich nach Statik Position 111 in NH C24, NKL1
mit b/h = 16/24 cm innerhalb der Holzrahmenelmente
in Achse A oberhalb der Fenster und an der Attika
einbauen.
Unterkante UK = +3,50 m
Oberkante OK = +3,74 m
Unterkante UK = +4,60 m
Oberkante OK = +4,84 m
03.__. 5
Zulage Holzbalken oberhalb Fenster und Attikabereich
100.00
m
03.__. 6 Zulage Holzbalken Fensterbrüstung nach Statik Position 112 in NH C24, NKL1
mit b/h = 16/18 cm innerhalb der Holzrahmenelmente
in Achse A unterhalb der Fenster einbauen.
Unterkante UK = +2,07 m
Oberkante OK = +2,25 m
03.__. 6
Zulage Holzbalken Fensterbrüstung
50.00
m
03.__. 7 Zulage Holzbalken Wandkopf nach Statik Position 113 in NH C24, NKL1
mit b/h = 16/34 cm innerhalb der Holzrahmenelmente
in Achse C und Achse 3 einbauen.
Unterkante UK = +5,44 m
Oberkante OK = +5,78 m
03.__. 7
Zulage Holzbalken Wandkopf
50.00
m
03.__. 8 Zulage Holzrahmenelemente F30 wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit Dämmstoffe
aus
Mineralwolle, nichtbrennbar, Schmelzpunkt = 1 000 °C
auf einer
Breite von 1,20 m im Bereich der beiden Anschlüsse der
inneren F30 Holzrahmenelemente in Achse C und 10
herstellen.
03.__. 8
Zulage Holzrahmenelemente F30
14.00
m²
03.__. 9 Luftdichter Anschluss am Fusspunkt der Holzrahmenbauwände zum Auflager
und zum Trapezblech herstellen.
03.__. 9
Luftdichter Anschluss
320.00
m
03.__. 10 Witterungsschutz Außenwände für die erstellten Außenwänd
als Schutz gegen Witterungseinflüsse wie Sturm, Regen
aus
geeigneter Plane als Abdeckung von oben, einschließlich
Befestigung liefern, während der Montage bis zur
Dichtigkeit
des Daches vorhalten, demontieren und abfahren.
03.__. 10
Witterungsschutz Außenwände
160.00
m
04 Innenwände
04
Innenwände
04.__. 1 Technische Bearbeitung Erstellung einer Statik und Werkplanung mit
Verlegeplänen und
Detailplänen für nachfolgende Fertigteile nach den
technischen
und statischen Vorgaben, sowie Fachregeln,
einschließlich
Vorlage in prüfbarer Ausführung in Papierform und per
EDV.
Als Grundlage für die vom AN zu liefernde technische
Bearbeitung werden die Bauantragsstatik sowie die
Pläne des
Architeketen zur Verfügung gestellt.
04.__. 1
Technische Bearbeitung
1.00
psch
04.__. 2 Abdichtungsbahn Sohlplatte Selbstklebende Abdichtungsbahn aus Polymerbitumen
mit Aluminiumeinlage und Glasvliesverstärkung gegen
Bodenfeuchtigkeit der Wassereinwirkungsklasse
W1.1-E und W 1.2-E liefern und auf der
Stahlbetonsohlplatte
unterhalb der Trennwand als 1 Meter breiten Streifen
einschließlich Anarbeitung an die 6 Stützen aufbringen.
Fabrikat:
Knauf Katja Sprint oder gleichwertig
04.__. 2
Abdichtungsbahn Sohlplatte
70.00
m
04.__. 3 F30 Holzrahmenelement Innen als feuerhemmende Trennwand in F30
als raumabschließende, vertikal gespannte und
selbsttragende
Konstruktion in Holzrahmenbauweise mit einer
Gesamtstärke
von 16,4 cm bestehend aus:
Holzständerwerk mit b/h = 60/120 mm,
beidseitiger Beplankung aus OSB/3-Platte d = 22 mm =
600
kg/m3 und Füllung der Zwischenräume mit
Mineralwolle A1, nicht brennbar, Schmelzpunkt = 1 000
°C.
Holzrahmenelemente als Fertigteil liefern, unten auf
der
Stahlbetonsohle montieren.
04.__. 3
F30 Holzrahmenelement Innen
225.00
m²
04.__. 4 Holzrahmenelement Innen wie in Vorposition beschrieben, jedoch
ohne F30 Qualität
04.__. 4
Holzrahmenelement Innen
125.00
m²
04.__. 5 Zulage Wandverstärkungen F30 Tore Öffnung im Holzrahmenelement
aus drei vertikalem Kanthölzern mit b/h/l = 12/18/259
cm und
einem horizontalem Kantholz mit b/h/l = 12/30/469 cm
liefern und als Verstärkung zur Aufnahme der T30 Tore
in
Achse B und 5-6 montieren.
04.__. 5
Zulage Wandverstärkungen F30 Tore
2.00
St
04.__. 7 Zulage Rammschutz Holzrahmenelemente der Vorpositionen
mit Kantholz b/h = 120/240 mm
auf dem Fliesenboden ausführen.
04.__. 7
Zulage Rammschutz
80.00
m
04.__. 8 Fugenverschluss Binder F30 Fuge zwischen Holzrahmenelement und Binder Achse 3-12
mit Mineralwolle A1, nicht brennbar, Schmelzpunkt = 1
000 °C
ausstopfen und mit Brandschutzfugenband verschließen.
04.__. 8
Fugenverschluss Binder F30
4.00
St
04.__. 9 Aussparung Binder mit b/h = 22 cm/ 52 cm am Wandkopf der
Holzrahmenelement
für Binder mit mit b/h = 20 cm/ 50 herstellen.
Der Binder darf nicht in der Aussparung Aufliegen.
04.__. 9
Aussparung Binder
7.00
St
04.__. 10 Aussparung Lüftung mit Ø 400 mm im Holzrahmenelement zur Querung der
Lüftungsleitungen herstellen.
04.__. 10
Aussparung Lüftung
2.00
St
04.__. 11 Verstärkung Aussparung Lüftung Wanddurchbruch im Holzrahmenelement mit
Verstärkungsplatten b/l/h 80/80/2,4 cm z.B. Kerto Q
schließen.
04.__. 11
Verstärkung Aussparung Lüftung
4.00
St
04.__. 12 Holzwerkstoffplatte OSB/3 mit d = 22 mm = 600 kg/m3
am Kopf der F30 Trennwand unter dem Trapezblech
als 1,20 m breiten Streifen liefern und montieren.
04.__. 12
Holzwerkstoffplatte OSB/3
45.00
m
04.__. 13 Sickenfüller unten in Längsrichtung Brandschutzsickenfüller für das Dachtrapezprofil
Typ Fischer 200/375 Positivlage als trapezförmig
zugeschnittener Vollsickenfüller aus nichtbrennbarer
Steinwolle
liefern und auf einer Breite von 1,2 Metern von Unten
entlang
der Branschutzwand längs zum Sickenverlauf montieren.
04.__. 13
Sickenfüller unten in Längsrichtung
30.00
m
04.__. 14 Sickenfüller unten in Querrichtung wie in Vorposition beschrieben,
jedoch quer zum Sickenverlauf.
04.__. 14
Sickenfüller unten in Querrichtung
15.00
m
04.__. 15 Schließblech unten in Längsrichtung aus verzinkt beschichteten Stahlblech im Farbton der
Trapezblechunterseite mit einer Stärke 1,0 mm passend
zum
Dachtrapezprofil Typ Fischer 200/375 Positivlage
liefern und
montieren.
04.__. 15
Schließblech unten in Längsrichtung
35.00
m
04.__. 16 Schließblech unten in Querrichtung wie in Vorposition beschrieben,
jedoch quer zum Sickenverlauf.
04.__. 16
Schließblech unten in Querrichtung
15.00
m
04.__. 17 Deckenanschluss gleitend für innere Holzrahmenelement aus verklebten OSB/3
Plattenstreifen mit Dichtungsband an dem Trapezblech
montieren und Anschlussfugen dicht abspachteln.
04.__. 17
Deckenanschluss gleitend
80.00
m
04.__. 18 Witterungsschutz Innenwände für die erstellten Innenwände
als Schutz gegen Witterungseinflüsse wie Sturm, Regen
aus
geeigneter Plane als Abdeckung von oben, einschließlich
Befestigung liefern, während der Montage bis zur
Dichtigkeit
des Daches vorhalten, demontieren und abfahren.
04.__. 18
Witterungsschutz Innenwände
80.00
m
05 Verstärkungen
05
Verstärkungen
05.__. 1 Verstärkung Sektionaltor Anlieferung 1 Öffnung der Anlieferung 1 mit Rohbaumaße b/h = 2,01
m/2,81
m aus 2 Holzstützen mit b/h = 20/20 cm und 5,00 m
Länge und
einem Querriegel mit b/h = 20/20 cm und 2,41 m Länge
liefern und zur Verstärkung für das Sektionaltor auf
dem
Betonsockel und an den Holzrahmenelementen montieren.
05.__. 1
Verstärkung Sektionaltor Anlieferung 1
1.00
St
05.__. 2 Verstärkung Sektionaltor Anlieferung 2 Öffnung der Anlieferung 2 mit Rohbaumaße b/h = 2,01
m/2,81
m aus 2 Holzstützen mit b/h = 16/16 cm und 2,81 m
Länge und
einem Querriegel mit b/h = 16/16 cm und 3,07 m Länge
zur Verstärkung für das Sektionaltor innerhalb
Holzrahmenelementen montieren.
05.__. 2
Verstärkung Sektionaltor Anlieferung 2
1.00
St
05.__. 3 Verstärkung Dachaufstieg bestehend aus OSB-Platten
mit einer Breite von 100 cm und einer Länge von 500 cm
liefern und zur Aufnahme des Dachaufstiegs auf den
Holzrahmenwänden der Außenwände montieren.
05.__. 3
Verstärkung Dachaufstieg
1.00
St
05.__. 4 Verstärkungen Werbeanlage mit 16/26 cm und einer Länge von 200 cm liefern und
horizontal, einschließlich Aussparung der vertikalen
Tragprofile
und geeigneter Befestigung zur Aufnahme der späteren
Befestigung der Werbeanlage innerhalb der
Holzrahmenwände
montieren.
05.__. 4
Verstärkungen Werbeanlage
1.00
St
05.__. 5 Verstärkung Gaskühler Haustechnik bestehend aus 2 Holzstützen mit 16/40 cm mit je einer
Länge
von 320 cm einschließlich geeigneter Befestigung zur
Aufnahme der späteren Befestigung des Gaskühlers
innerhalb
der Holzrahmenwände in Achse A,/9-10 montieren.
05.__. 5
Verstärkung Gaskühler Haustechnik
1.00
St
05.__. 6 Verstärkungen Lüftungsgerät nach Statik Position 106 als Querabfangung von
Gerätelasten
bestehend aus Holzbalken NH C24, NKL1 mit b/h = 12/24
cm
und L = 625 cm einschließlich passenden Balkenschuh
liefern
und zur Aufnahme des Lüftungsgerätes zwischen den
Bindern
montieren.
05.__. 6
Verstärkungen Lüftungsgerät
2.00
St
05.__. 7 Verstärkungen Rauchabführung nach Statik Position 106 als Querabfangung von
Gerätelasten
bestehend aus Holzbalken NH C24, NKL1 mit
2 x b/h = 12/24 cm und 625 cm Länge und
2 x b/h = 12/24 cm und 150 cm Länge
einschließlich passenden Balkenschuh liefern und zur
Aufnahme der Lichtkuppeln zwischen den Bindern
montieren.
05.__. 7
Verstärkungen Rauchabführung
4.00
St
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis
erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
06.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
40.00
h