Elektroinstallationen
ALDI_Gifhorn_Adam-Riese-Str. 2
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Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn, Adam-Riese-Straße 2. Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert. Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte. Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen der Außenwände in Achse A und C zu der eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach wird aus einer Trapezblecheindeckung mit aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade, Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion. Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches wird über Versickerungsmulden auf dem Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das öffenliche System eingeleitet. Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der Adam-Riese-Straße. Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit ihren Unterlagen: Vermessung:    Erdmann Vermessungen Bodengutachten:    RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah + Partner Statik und Wärmeschutz::  Carolan-Pöhls Beratende Ingenieure PartGmbB Brandschutz:     geoallplan Entwässerung:    Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH Schallschutz:    GTA mbH Netzanschluss:     LSW Netz GmbH & Co. KG Entwässerung:    ASG Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn Frischwasser:    Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1 Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind ebenfalls einzuhalten. 1.2 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung. 1.3 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu unterrichten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. 1.4 Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der geforderten technischen Werte und Anforderungen. 1.5 Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien, Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung, Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und Betriebsstoffe. 1.6 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren. 1.7 Bauseits verlegte Installationen sind gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. 1.8 Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. 1.9 Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-, Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten und nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren. 1.10 Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste sind nach den örtlichen Bestimmungen und den Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen. 1.11 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-, und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. 1.12 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren. Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt. 1.13 Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen. 1.14 Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks, den Ausführungsplänen, der Statik, der Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und Lärmschutzgutachten zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-, Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten sowie anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig (als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben, einschließlich aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.: Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.15 Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet, Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen, falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt. 1.16 Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden. 1.17 Überwachung 1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet auftretenden Baugrundverhältnissen ist das Architekturbüro umgehend zu informieren. 2. Der AN haftet in vollem Umfang für die Standfestigkeit seiner Konstruktion. 3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker, der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen seitens des ANs verantwortlich ist. 4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur Befähigung erbracht werden. 5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein Gütenachweis zu erbringen. 6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen Stellen rechtzeitig zu beantragen und die entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu übergeben. 1.18 Haftung 1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen. 2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt. 1.19 Baustelleneinrichtung 1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke, erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange wie erforderlich vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte Vorhaltung getroffen. 2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen und Abfälle sind laufend von den verursachenden Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie dürfen weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht nachgekommen werden, werden die Kosten für die Beseitigung den Unternehmen von der Gesamtrechnungssumme abgezogen. 3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden, trägt der AN alle eventuell hieraus entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten erforderlich wurden. 4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die einschlägig in Frage kommen, einzuhalten. 5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten. 6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus SigePlan und vom Koordinator sind zu berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich. 7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu behandeln, damit keine Störungen und Gefahren eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die Lagen zu erkundigen. 8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten. 1.20 Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten so rechtzeitig einzuholen, dass keine Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung liegen beim AN. 1.21 Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung vertraut gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation nicht bestanden haben, so dass hieraus keine Forderungen seitens des Bieters entstehen können. 1.22 Gerüste 1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen, erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze, gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten, einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und vom AN in vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden. 2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen. 3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, sie als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können. 1.23 Gewährleistung 1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle Verschleißteile (alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, sonst 2 Jahre 2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue Gewährleistungsfrist vom Tage der endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur Wiederholung erfolgloser oder unzureichender Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor Ablauf der Frist verlangt. 3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_ brutto werden für die Laufzeit der Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden. 1.24 Abrechnung 1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnung. Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den Abrechnungszeichnungen  einzutragen soweit solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der Abrechnungszeichnungen müssen mit denen der Massenberechnung übereinstimmen. 2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft werden können, sind rechtzeitig durch den AN örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung gemeinsam mit dem Aufsteller hat. 3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der erbrachten Leistungen anerkannt 1.25 Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen Leistungen wird der Bauvertrag nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen. 1.26 Erklärung Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben. ....................................... Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel
1.1
01 Elektroinstallation
01
Elektroinstallation
mit - ihren Anlagen und Musterplanungen, - Einrichtungsplanung, - PV-Anlage, - Deckenkassetten- und Heizkörper, - Beleuchtungsplanung Stellplatzanlage, - Baugenehmigung, - Brandschutzkonzept, - und Planunterlagen zum Projekt. Das Angebot ist für einen Neubau mit offener Decke im Verkaufsraum und Lager zu kalkulieren, entsprechend sind Leitungsführungen und Kabeltrassen in sichtbarer und optisch ansprechender Weise auszuführen.
mit
01.__. 1 Fachplanung Es ist vom AN eine Werk- und Montageplanung der gesamten Elektroinstallation zu erstellen, die sich auf die vorgenannte Grundlage bezieht und auch die sichtbare Elektrotechnik darstellt. Die Fachplanung ist entsprechend fortzuschreiben und nach Abschluß der Installation als Revisionsplanung mit notwendingen Dokumentationen, Nachweisen und Bescheinigungen an den AG zu übergeben.
01.__. 1
Fachplanung
1.00
psch
01.__. 2 Baustrom beantragen, herstellen und vorhalten Baustrom beim der LSW Netz GmbH & Co. KG beantragen und nach Abschluss aller Bauarbeiten abmelden.
01.__. 2
Baustrom beantragen, herstellen und vorhalten
1.00
psch
01.__. 3 Baustromverteilerkasten Baustromkasten mit einer Leistung von 30 KVA einschließlich entsprechender Anschlüsse und Sicherungen aufstellen, vorhalten, warten, für die gesamte Bauzeit allen Gewerken zur Verfügung stellen und nach der Grundstandzeit abbauen und abfahren. Für die Bauheizgeräte sind 4x 400V Drehstromanschlüsse vorzusehen. Rechnungsempfänger der Verbräuche ist der Bauherr. Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 3
Baustromverteilerkasten
2.00
St
01.__. 4 Verlängerungswoche Baustromkasten
01.__. 4
Verlängerungswoche Baustromkasten
1.00
StWo
01.__. 5 Zuleitung Baustromverteilerkasten Zuleitung (ca. 100 m ) für die beiden Baustromkästen liefern, verlegen, schützen und nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder abfahren.
01.__. 5
Zuleitung Baustromverteilerkasten
1.00
St
01.__. 6 Anschluss Sanitärcontainer bauseits gestellten Sanitärcontainer einschließlich ca. 40 m Zuleitung aus anschließen
01.__. 6
Anschluss Sanitärcontainer
1.00
St
01.__. 7 Anschluss Bauwagen bauseits gestellten Bauwagen einschließlich ca. 40 m Zuleitung aus anschließen
01.__. 7
Anschluss Bauwagen
1.00
St
01.__. 8 Erster Hausanschluss 100 kW für das Gebäude mit mindestens 100 kW beantragen.
01.__. 8
Erster Hausanschluss 100 kW
1.00
psch
01.__. 9 Erster Hausanschluss 150 kW als Bedarf, sollte der zweite Hausanschluss nicht genehmigt werden, ist der ersten Hausanschluss für das Gebäude mit mindestens 150 kW zu beantragen.
01.__. 9
Erster Hausanschluss 150 kW
1.00
psch
01.__. 10 Zweiter Hausanschluss 150 kW für die Elektroladesäule mit mindestens 150 kW beantragen
01.__. 10
Zweiter Hausanschluss 150 kW
1.00
psch
01.__. 11 Potentialausgleich Potentialausgleich an bauseitig erstellte/vorhandene Fundamenterder liefern und herstellen für die neuen Bereiche HAR/Akten, Eingang/Leergut, Anlieferlager.
01.__. 11
Potentialausgleich
3.00
St
01.__. 12 Elektroinstallation Standardisierte Elektroinstallation mit Marktverteilung gemäß ALDI-BBS mit Stand 03.2025 und gemäß vorgenannter Grundlagen, - für eine Verkaufsfläche von rd. 1.050 m² - aller Nebenräume mit einer Fläche von rd. 420 m² - Aussenbereiche, - mit Hausanschluß ausgelegt für PV-Anlage - PV-Abgang, - UV der Firma Mangelberger, - incl. Wandlerschrank etc., - inkl. Vorrüstung für Kameraüberwachung als Komplettausstattung mit Messprotokoll, - incl. Netzwerkschrank mit Patchpanel, Mehrfachsteckdosen, Glasfaserverkabelung, - incl. Türüberwachungen, Installationsgeräte und Verlegesyteme, - -Elektroheizgeräte der Nebenräume, - incl. Such- und Klingelanlage, incl. Zuleitung und Anschluss aller bauseits gelieferten Türen, Tore und Verladetechnik incl. Lieferung und Montage
01.__. 12
Elektroinstallation
1.00
psch
01.__. 13 Sicherheitsstromversorgung Fur folgende technische Sicherheitseinrichtungen wird eine Sicherheitsstromversorgung vorgesehen, die bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Versorgung aufrechterhalt: - Beleuchtete Sicherheitszeichen - Rauchabzugsanlage - Brandwarnanlage und Alarmierungsanlage Fur die Versorgung von Einrichtungen sind Einzelbatterien vorgesehen.Eine Redundanz ist sicherzustellen.
01.__. 13
Sicherheitsstromversorgung
O
1.00
St
01.__. 14 Beleuchtung Verkaufsraum Lieferung, Montage und Anschluss der Beleuchtung einschließlich Abhängungen im Verkaufsraum mit offener Decke ist komplett gemäß Angabe des AG sowie vorgenannter Grundlage zu montieren.
01.__. 14
Beleuchtung Verkaufsraum
O
1.00
psch
01.__. 15 Notausgangsleuchten, Piktogramme Lieferung und Montage, Zuleitung und Anschluss der akkugepufferten Notausgangs-, Sicherheitsleuchten mit Piktogramm, zum Teil gependelt mit Einzelnotleuchten, gemäß Brandschutzkonzept für alle NAG und NAS, an allen Notausgängen und im Kreuzungsbereich wichtiger Gänge
01.__. 15
Notausgangsleuchten, Piktogramme
1.00
psch
01.__. 16 Beleuchtung Nebenräume Lieferung und Montage, Zuleitung und Anschluss der Beleuchtung Lager, und aller sonstigen Nebenräume
01.__. 16
Beleuchtung Nebenräume
1.00
psch
01.__. 17 Aussenbeleuchtung und Werbung am Gebäude Montage, Zuleitung und Anschluss der Außenbeleuchtung am Gebäude, Einbaudownlight Vordach und Gebäudestrahler Parkplatz/Rampe sowie für  bauseits geliefert und montierte Werbeanlage an der Fassade. Die Beleuchtung wird bauseits geliefert, der rechtzeitige Bestellvorgang ist zu begleiten.
01.__. 17
Aussenbeleuchtung und Werbung am Gebäude
1.00
psch
01.__. 18 Aussenbeleuchtung Stellplatzanlage und Werbepylon an der Zufahrt Montage, Zuleitung und Anschluss der Beleuchtung einschließlich Masten der Stellplatzanlage gemäß Beleuchtungsplanung und BBS und einer bauseits errichten Werbeanlage (Pylon) an der Zufahrt. Zuleitungen mittels Erdkabel mit Abdeckhaube und Warnband, Erdarbeiten bauseits. Die Beleuchtung wird bauseits geliefert, der rechtzeitige Bestellvorgang ist zu begleiten. Der Pylon wird bauseits geliefert und montiert.
01.__. 18
Aussenbeleuchtung Stellplatzanlage und Werbepylon an der Zufahrt
1.00
psch
01.__. 19 Verkabelung EDV Kassen EDV-Verkabelung zu den Kassen mit CAT-7-Kabeln und EDV Dosen, sowie Brüstungskanal im Aktenraum mit Protokollbericht, incl Montage und Lieferung.
01.__. 19
Verkabelung EDV Kassen
1.00
psch
01.__. 20 Installation Backvorbereitung Zuleitung und Anschluss Backraum mit Automaten, Geschirrspüler, TK Zelle, Durchlauferhitzer, 2 Backöfen etc., CEE - Steckdose 32A Backofen einschließlich Zuleitung NYM 5x10, 6 Drehstromanschlüsse NYM 5x2,5 für TK, Geschirrspüler, Durchlauferhitzer, sowie für die 2 Backöfen,  2 Doppelsteckdose mit getrennter Zuleitung NYM 3x2,5; Beleuchtung Rasterleuchte geschaltet; Präsenzmelder einschließlich Zuleitung; Anschluß der bauseitigen Lüftung; Duplex EDV-Kabel einschließlich 2 Doppeldatendose Büro-Automat, incl Montage und Lieferung.
01.__. 20
Installation Backvorbereitung
1.00
psch
01.__. 21 Kältetechnik und Vakuumanlage Zuleitung und Anschluss der Kältetechnik und Vakuumanlage gemäß BBS einschließlich Datenleitung zur Marktverteilung, sowie Zuleitungen zu den Kühltruhen, Kühlwandregalen und Kühlzellen soweit notwendig, Aufstellung Kältegeräte im Aussenbereich, Position Vakuumpumpe im Putzmittelbereich
01.__. 21
Kältetechnik und Vakuumanlage
1.00
psch
01.__. 22 Heiz-, Lüftungstechnik Zuleitungen Zuleitung zur Heizungs-, Verbund- und Lüftungsanlage etc., sowie der Endgeräte im Objekt. Anschluss der Gewerbekälte und der notwendigen Zuleitungen der Regale und Inseln einschließlich Montage und Lieferung.
01.__. 22
Heiz-, Lüftungstechnik Zuleitungen
1.00
psch
01.__. 23 Wandflächenheizkörper Nebenräume Lieferung und Montage steckerfertiger Heizkörper für alle Nebenräume
01.__. 23
Wandflächenheizkörper Nebenräume
1.00
psch
01.__. 24 Leitungsnetz Energiekonzept Leitungsnetz für das Energiekonzept einschließlich M-Bus Zähler, Verteilung und Stiebel Eltron-Heizgeräte, nach BBS und Vorgaben des Netzbetreibers, incl. Montage und Lieferung
01.__. 24
Leitungsnetz Energiekonzept
1.00
psch
01.__. 25 PKW-E-Ladesäule Zuleitung und Anschlüsse einer bauseits gelieferten und montierten Ladesäule mit zwei Ladestationen, Standort siehe Lageplan, Kabel NYY-J passend für vorgenannte Ladesäule liefern mit Abdeckhaube und Warnband, Erdarbeiten bauseits
01.__. 25
PKW-E-Ladesäule
1.00
St
01.__. 26 Unterverteilung zur Vorposition Liefern und montieren, Verteilerkasten mit Unterverteilung, geeignet für Aussenbereich, abschließbar, in der Nähe der Ladestationen
01.__. 26
Unterverteilung zur Vorposition
1.00
psch
01.__. 27 Bauheizung Bauheizgeräte á 9kW Fabrikat WOWI mit 400V Drehstromanschluss zur Beheizung des Gebäudes auf eine Zieltemperatur von 15 Grad. Anzahl und Leistung der Gräte sind auszulegen, zu liefern, anzuschließen, vorzuhalten, abzubauen und abzufahren.
01.__. 27
Bauheizung
10.00
Wo
01.__. 28 Verlängerungswoche Bauheizung
01.__. 28
Verlängerungswoche Bauheizung
1.00
Wo
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
02.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
40.00
h