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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
Adam-Riese-Straße 2.
Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei
gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines
Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die
Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert.
Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und
Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte.
Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen
der Außenwände in Achse A und C zu der
eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach
wird aus einer Trapezblecheindeckung mit
aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle
ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus
einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in
Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade,
Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer
anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion.
Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet.
Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches
wird über Versickerungsmulden auf dem
Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt.
Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das
öffenliche System eingeleitet.
Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der
Adam-Riese-Straße.
Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit
ihren Unterlagen:
Vermessung: Erdmann Vermessungen
Bodengutachten: RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah
+ Partner
Statik und Wärmeschutz:: Carolan-Pöhls Beratende
Ingenieure PartGmbB
Brandschutz: geoallplan
Entwässerung: Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH
Schallschutz: GTA mbH
Netzanschluss: LSW Netz GmbH & Co. KG
Entwässerung: ASG Abwasser- und
Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn
Frischwasser: Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1
Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der
Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die
weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils
neuesten Fassung. Die Anwendungs- und
Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind
ebenfalls einzuhalten.
1.2
Der zu schließende Bauvertrag ist ein
Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden
beigefügten
Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden
Leistungsbeschreibung.
1.3
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die
ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu
unterrichten.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit
der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken
gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei
Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen.
1.4
Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene
Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige
Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der
geforderten technischen Werte und Anforderungen.
1.5
Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage
aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien,
Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung,
Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung
erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und
Betriebsstoffe.
1.6
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu
überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf
ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu
prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine
ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der
Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine
Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere
Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende
Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist
Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über
den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die
Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren.
1.7
Bauseits verlegte Installationen sind gegen
Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
1.8
Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen
gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen
sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener
Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke
vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind
sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von
Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind
abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in
den Einheitspreisen miteinzukalkulieren.
1.9
Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-,
Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten
und
nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht
gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren.
1.10
Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des
Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen
geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von
Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des
Auftragnehmers
herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste
sind nach den örtlichen Bestimmungen und den
Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen.
1.11
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung
bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher
Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen
Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-,
und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge
zu leisten ist.
1.12
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren.
Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf
Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der
geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse
bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung
usw. berücksichtigt.
1.13
Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung
und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche
Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom
Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die
mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen.
1.14
Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den
Gegebenheiten des Bauwerks, den
Ausführungsplänen, der Statik, der
Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und
Lärmschutzgutachten
zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte
Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich
erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-,
Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten
sowie
anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett
funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig
(als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben,
einschließlich aller erforderlichen Vor- und
Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen
Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den
Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis
enthält die vollständige Bauleistung,d.h.:
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der
Herstellung zwangsläufig ergeben, sind
einzukalkulieren,
auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind.
1.15
Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen
anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort
schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der
Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung
des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet,
Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen,
falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt.
1.16
Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN
ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen
Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise
durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende
Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und
erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der
Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle
nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend
per Mail an die Bauleitung zu senden.
1.17 Überwachung
1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die
Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro
eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet
auftretenden Baugrundverhältnissen ist das
Architekturbüro umgehend zu informieren.
2. Der AN haftet in vollem Umfang für die
Standfestigkeit seiner Konstruktion.
3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker,
der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen
seitens des ANs verantwortlich ist.
4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur
Befähigung erbracht werden.
5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen
den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt
auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV
beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein
Gütenachweis zu erbringen.
6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen
Stellen rechtzeitig zu beantragen und die
entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu
übergeben.
1.18 Haftung
1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der
Erfüllung seiner Leistungen ergebenden
Verbindlichkeiten
gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten.
Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer,
Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei
Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft
frei von Verantwortung und Ansprüchen.
2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der
Berufsgenossenschaft und in einer
Haftpflichtversicherung sein, die
mindestens die Vertragssumme deckt.
1.19 Baustelleneinrichtung
1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke,
erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange
wie erforderlich
vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert,
die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle
stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte
Vorhaltung getroffen.
2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich
sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die
Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer
der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen
und Abfälle sind laufend von den verursachenden
Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie
dürfen
weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht
nachgekommen werden, werden die Kosten für die
Beseitigung den Unternehmen von der
Gesamtrechnungssumme abgezogen.
3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die
Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen
werden, trägt der AN alle eventuell hieraus
entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten
erforderlich wurden.
4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die
einschlägig in Frage kommen, einzuhalten.
5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne
Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten.
6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle
Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus
SigePlan und vom Koordinator sind zu
berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der
Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener
Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und
Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen
Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und
mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für
die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im
Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die
Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung
der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen
Aufgabenbereich allein verantwortlich.
7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu
behandeln, damit keine Störungen und Gefahren
eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die
Lagen zu erkundigen.
8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten.
1.20
Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen
Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten
so rechtzeitig einzuholen, dass keine
Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung
liegen beim AN.
1.21
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV
herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung
auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit
seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung
vertraut
gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation
nicht bestanden haben, so dass hieraus keine
Forderungen seitens des Bieters entstehen können.
1.22 Gerüste
1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen,
erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze,
gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten,
einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen
Vorschriften entsprechen und vom AN in
vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden.
2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt
entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an
Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen.
3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so
auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden
Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten,
Dachdeckungsarbeiten, sie
als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können.
1.23 Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist
grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für
die
Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der
unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle
Verschleißteile
(alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für
Teile von maschinellen und
elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die
Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein
Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen
wird, sonst 2 Jahre
2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue
Gewährleistungsfrist vom Tage der
endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur
Wiederholung erfolgloser oder unzureichender
Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor
Ablauf der Frist verlangt.
3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_
brutto werden für die Laufzeit der
Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als
Sicherheit einbehalten. Der
Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der
Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt
werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur
durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft
entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden.
1.24 Abrechnung
1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt
nach Aufmaß und Ausführungszeichnung.
Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den
Abrechnungszeichnungen einzutragen soweit
solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der
Abrechnungszeichnungen müssen mit denen
der Massenberechnung übereinstimmen.
2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft
werden können, sind rechtzeitig durch den AN
örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen
festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen
sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass
die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung
gemeinsam mit dem Aufsteller hat.
3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der
erbrachten Leistungen anerkannt
1.25
Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen
Leistungen wird der Bauvertrag nach den
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der
BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen.
1.26 Erklärung
Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine
rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der
Kalkulation
sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die
vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er
Dritten
gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur
Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben
hat und Preisabsprachen mit anderen
Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben.
.......................................
Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift /
Stempel
1.1
01 Elektroinstallation
01
Elektroinstallation
mit
- ihren Anlagen und Musterplanungen,
- Einrichtungsplanung,
- PV-Anlage,
- Deckenkassetten- und Heizkörper,
- Beleuchtungsplanung Stellplatzanlage,
- Baugenehmigung,
- Brandschutzkonzept,
- und Planunterlagen
zum Projekt.
Das Angebot ist für einen Neubau mit offener Decke
im Verkaufsraum und Lager zu kalkulieren, entsprechend
sind Leitungsführungen und Kabeltrassen in sichtbarer
und optisch ansprechender Weise auszuführen.
mit
01.__. 1 Fachplanung Es ist vom AN eine Werk- und Montageplanung der
gesamten Elektroinstallation zu erstellen, die sich auf
die vorgenannte Grundlage bezieht und auch die
sichtbare Elektrotechnik darstellt. Die Fachplanung ist
entsprechend fortzuschreiben und nach Abschluß der
Installation als Revisionsplanung mit notwendingen
Dokumentationen, Nachweisen und Bescheinigungen an den
AG zu übergeben.
01.__. 1
Fachplanung
1.00
psch
01.__. 2 Baustrom beantragen, herstellen und vorhalten Baustrom beim der LSW Netz GmbH & Co. KG beantragen
und nach Abschluss aller Bauarbeiten abmelden.
01.__. 2
Baustrom beantragen, herstellen und vorhalten
1.00
psch
01.__. 3 Baustromverteilerkasten Baustromkasten mit einer Leistung von 30 KVA
einschließlich
entsprechender Anschlüsse und Sicherungen aufstellen,
vorhalten, warten, für die gesamte Bauzeit allen
Gewerken zur
Verfügung stellen und nach der Grundstandzeit abbauen
und
abfahren. Für die Bauheizgeräte sind 4x 400V
Drehstromanschlüsse vorzusehen. Rechnungsempfänger der
Verbräuche ist der Bauherr.
Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 3
Baustromverteilerkasten
2.00
St
01.__. 4 Verlängerungswoche Baustromkasten
01.__. 4
Verlängerungswoche Baustromkasten
1.00
StWo
01.__. 5 Zuleitung Baustromverteilerkasten Zuleitung (ca. 100 m ) für die beiden Baustromkästen
liefern,
verlegen, schützen und nach Abschluss aller Bauarbeiten
wieder abfahren.
01.__. 5
Zuleitung Baustromverteilerkasten
1.00
St
01.__. 6 Anschluss Sanitärcontainer bauseits gestellten Sanitärcontainer
einschließlich ca. 40 m Zuleitung aus anschließen
01.__. 6
Anschluss Sanitärcontainer
1.00
St
01.__. 7 Anschluss Bauwagen bauseits gestellten Bauwagen
einschließlich ca. 40 m Zuleitung aus anschließen
01.__. 7
Anschluss Bauwagen
1.00
St
01.__. 8 Erster Hausanschluss 100 kW für das Gebäude mit mindestens 100 kW beantragen.
01.__. 8
Erster Hausanschluss 100 kW
1.00
psch
01.__. 9 Erster Hausanschluss 150 kW als Bedarf, sollte der zweite Hausanschluss nicht
genehmigt
werden, ist der ersten Hausanschluss für das Gebäude
mit
mindestens 150 kW zu beantragen.
01.__. 9
Erster Hausanschluss 150 kW
1.00
psch
01.__. 10 Zweiter Hausanschluss 150 kW für die Elektroladesäule mit mindestens 150 kW
beantragen
01.__. 10
Zweiter Hausanschluss 150 kW
1.00
psch
01.__. 11 Potentialausgleich Potentialausgleich an bauseitig erstellte/vorhandene
Fundamenterder liefern und herstellen für die neuen
Bereiche HAR/Akten, Eingang/Leergut, Anlieferlager.
01.__. 11
Potentialausgleich
3.00
St
01.__. 12 Elektroinstallation Standardisierte Elektroinstallation mit
Marktverteilung gemäß
ALDI-BBS mit Stand 03.2025 und gemäß vorgenannter
Grundlagen,
- für eine Verkaufsfläche von rd. 1.050 m²
- aller Nebenräume mit einer Fläche von rd. 420 m²
- Aussenbereiche,
- mit Hausanschluß ausgelegt für PV-Anlage
- PV-Abgang,
- UV der Firma Mangelberger,
- incl. Wandlerschrank etc.,
- inkl. Vorrüstung für Kameraüberwachung als
Komplettausstattung mit Messprotokoll,
- incl. Netzwerkschrank mit Patchpanel,
Mehrfachsteckdosen,
Glasfaserverkabelung,
- incl. Türüberwachungen, Installationsgeräte und
Verlegesyteme,
- -Elektroheizgeräte der Nebenräume,
- incl. Such- und Klingelanlage, incl. Zuleitung und
Anschluss
aller bauseits gelieferten Türen, Tore und
Verladetechnik
incl. Lieferung und Montage
01.__. 12
Elektroinstallation
1.00
psch
01.__. 13 Sicherheitsstromversorgung Fur folgende technische Sicherheitseinrichtungen wird
eine Sicherheitsstromversorgung vorgesehen, die bei
einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die
Versorgung aufrechterhalt:
- Beleuchtete Sicherheitszeichen
- Rauchabzugsanlage
- Brandwarnanlage und Alarmierungsanlage
Fur die Versorgung von Einrichtungen sind
Einzelbatterien vorgesehen.Eine Redundanz ist
sicherzustellen.
01.__. 13
Sicherheitsstromversorgung
O
1.00
St
01.__. 14 Beleuchtung Verkaufsraum Lieferung, Montage und Anschluss der Beleuchtung
einschließlich Abhängungen im Verkaufsraum mit offener
Decke ist komplett gemäß Angabe des AG sowie
vorgenannter
Grundlage zu montieren.
01.__. 14
Beleuchtung Verkaufsraum
O
1.00
psch
01.__. 15 Notausgangsleuchten, Piktogramme Lieferung und Montage, Zuleitung und Anschluss der
akkugepufferten Notausgangs-, Sicherheitsleuchten mit
Piktogramm, zum Teil gependelt mit Einzelnotleuchten,
gemäß Brandschutzkonzept für alle NAG und NAS,
an allen Notausgängen und im Kreuzungsbereich wichtiger
Gänge
01.__. 15
Notausgangsleuchten, Piktogramme
1.00
psch
01.__. 16 Beleuchtung Nebenräume Lieferung und Montage, Zuleitung und Anschluss der
Beleuchtung Lager, und aller sonstigen Nebenräume
01.__. 16
Beleuchtung Nebenräume
1.00
psch
01.__. 17 Aussenbeleuchtung und Werbung am Gebäude Montage, Zuleitung und Anschluss der Außenbeleuchtung
am
Gebäude, Einbaudownlight Vordach und Gebäudestrahler
Parkplatz/Rampe sowie für bauseits geliefert und
montierte
Werbeanlage an der Fassade.
Die Beleuchtung wird bauseits geliefert, der
rechtzeitige
Bestellvorgang ist zu begleiten.
01.__. 17
Aussenbeleuchtung und Werbung am Gebäude
1.00
psch
01.__. 18 Aussenbeleuchtung Stellplatzanlage und Werbepylon an der Zufahrt Montage, Zuleitung und Anschluss der Beleuchtung
einschließlich Masten der Stellplatzanlage gemäß
Beleuchtungsplanung und BBS und einer bauseits
errichten
Werbeanlage (Pylon) an der Zufahrt.
Zuleitungen mittels Erdkabel mit Abdeckhaube und
Warnband,
Erdarbeiten bauseits.
Die Beleuchtung wird bauseits geliefert, der
rechtzeitige
Bestellvorgang ist zu begleiten. Der Pylon wird
bauseits geliefert
und montiert.
01.__. 18
Aussenbeleuchtung Stellplatzanlage und Werbepylon an der Zufahrt
1.00
psch
01.__. 19 Verkabelung EDV Kassen EDV-Verkabelung zu den Kassen mit CAT-7-Kabeln und EDV
Dosen, sowie Brüstungskanal im Aktenraum mit
Protokollbericht, incl Montage und Lieferung.
01.__. 19
Verkabelung EDV Kassen
1.00
psch
01.__. 20 Installation Backvorbereitung Zuleitung und Anschluss Backraum mit
Automaten, Geschirrspüler, TK Zelle, Durchlauferhitzer,
2 Backöfen etc., CEE - Steckdose 32A Backofen
einschließlich Zuleitung NYM 5x10, 6
Drehstromanschlüsse NYM 5x2,5 für TK, Geschirrspüler,
Durchlauferhitzer, sowie
für die 2 Backöfen, 2 Doppelsteckdose mit getrennter
Zuleitung NYM 3x2,5;
Beleuchtung Rasterleuchte geschaltet; Präsenzmelder
einschließlich Zuleitung; Anschluß der bauseitigen
Lüftung; Duplex EDV-Kabel einschließlich 2
Doppeldatendose
Büro-Automat, incl Montage und Lieferung.
01.__. 20
Installation Backvorbereitung
1.00
psch
01.__. 21 Kältetechnik und Vakuumanlage Zuleitung und Anschluss der Kältetechnik und
Vakuumanlage
gemäß BBS einschließlich Datenleitung zur
Marktverteilung,
sowie Zuleitungen zu den Kühltruhen, Kühlwandregalen
und
Kühlzellen soweit notwendig, Aufstellung Kältegeräte im
Aussenbereich, Position Vakuumpumpe im
Putzmittelbereich
01.__. 21
Kältetechnik und Vakuumanlage
1.00
psch
01.__. 22 Heiz-, Lüftungstechnik Zuleitungen Zuleitung zur Heizungs-, Verbund- und Lüftungsanlage
etc., sowie der Endgeräte im Objekt. Anschluss der
Gewerbekälte und der notwendigen Zuleitungen der Regale
und Inseln einschließlich Montage und Lieferung.
01.__. 22
Heiz-, Lüftungstechnik Zuleitungen
1.00
psch
01.__. 23 Wandflächenheizkörper Nebenräume Lieferung und Montage steckerfertiger Heizkörper für
alle
Nebenräume
01.__. 23
Wandflächenheizkörper Nebenräume
1.00
psch
01.__. 24 Leitungsnetz Energiekonzept Leitungsnetz für das Energiekonzept einschließlich
M-Bus Zähler, Verteilung und Stiebel Eltron-Heizgeräte,
nach BBS und Vorgaben des Netzbetreibers, incl.
Montage und Lieferung
01.__. 24
Leitungsnetz Energiekonzept
1.00
psch
01.__. 25 PKW-E-Ladesäule Zuleitung und Anschlüsse einer bauseits gelieferten und
montierten Ladesäule mit zwei Ladestationen,
Standort siehe Lageplan, Kabel NYY-J passend für
vorgenannte
Ladesäule liefern mit Abdeckhaube und Warnband,
Erdarbeiten
bauseits
01.__. 25
PKW-E-Ladesäule
1.00
St
01.__. 26 Unterverteilung zur Vorposition Liefern und montieren,
Verteilerkasten mit Unterverteilung, geeignet für
Aussenbereich,
abschließbar,
in der Nähe der Ladestationen
01.__. 26
Unterverteilung zur Vorposition
1.00
psch
01.__. 27 Bauheizung Bauheizgeräte á 9kW Fabrikat WOWI mit 400V
Drehstromanschluss zur Beheizung des Gebäudes auf eine
Zieltemperatur von 15 Grad. Anzahl und Leistung der
Gräte sind
auszulegen, zu liefern, anzuschließen, vorzuhalten,
abzubauen
und abzufahren.
01.__. 27
Bauheizung
10.00
Wo
01.__. 28 Verlängerungswoche Bauheizung
01.__. 28
Verlängerungswoche Bauheizung
1.00
Wo
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis
erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
02.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
40.00
h