Generalunternehmerleistungen
ALDI_Bochum_Günnigfelderstr.327-329_Erweiterung
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01 Allgemeine Beschreibung
01
Allgemeine Beschreibung
Bestandssituation Das Bau- bzw. die Abbruchgrundstücke im Ortsteil Günnigfeld an der Günnigfelder Straße 58 - 64. Das Grundstück ist von drei Seiten durch öffentliche Straßen begrenzt. Mit seiner Südostseite und Zufahrt liegt es an der Günnigfelder Straße. In diese Richtung fällt das Gelände ab. Auf der straßenabgewandten Seite grenzt das Grundstück an die Kolonie Hannover an, die aus Doppelhäusern besteht. Die Zufahrt auf das Grundstück wird im Zuge der Maßnahmen verlegt. Die bestehende Zufahrt liegt auf ca. 56,40 m ü. NN, die OKFF des Marktes bei 55,89 m ü. NN. Das Baugrundstück fällt Richtung Nordwesten ab, auf bis zu 55,00 m ü. NN. ALDI-Markt Bestandsgebäude Das umzubauende Gebäude besteht aus einem eingeschossigen Lebensmitteleinzelhandelsmarkt mit Satteldach: Stahlbetonskelett, ausgemauert mit Kalksandstein, Fassade verklinkert, Streifen- und Punktfundamente sowie Bodenplatten aus Stahlbeton, Dachkonstruktion aus Nagelplattenbindern, Deckung mit Betonpfannen, Rüttelfliesen als Bodenbelag Eine Besichtigung des bestehenden Marktes ist nach vorheriger Abstimmung und Terminierung mit der örtlichen Marktleitung möglich. Weitere Bestandsgebäude Die Wohn- und Geschäftshäuser Günnigfelder Straße 60-64 sowie Alfredstraße 27 sind in den 1950er Jahren errichtet, in massiver Bauweise mit Stahlbetondecken und hölzernem Dachstuhl. Alle drei Bauten sind inklusive Garagen, Schuppen etc. abzubrechen. Flächen/umbauter Raum Bestandsgebäude (abzubrechender Teil) Bebaute Fläche                                             ca.   1.670 m² Brutto - Rauminhalt:                                      ca.   8.350 m³ Gebäudehöhe:                                              ca.   5,0 m i. M. Diese Angaben sind überschlägig ermittelt und durch den Bieter zu prüfen.
Bestandssituation
Planung Die geplante Verkaufsstätte soll nach Südosten erweitert werden. Ebenfalls neu zu erstellen sind die Außenanlagen für die Verkaufsstätte. Grundlage von Umbau und Erweiterung ist die ALDI Baubeschreibung 2024. Der bestehende Markt wird vollständig entkernt und in Teilen Rückgebaut: Rückbau des Daches inkl. Binder, Rückbau der Südöstlichen Außenwand, Rückbau aller Innenwände, Entfernung aller Ausbau- und haustechnischen Einbauten, Entfernung der Brüstungen zur Ulrichstraße, Herstellung von weiteren Fensteröffnungen zur Ulrichstraße, Rückbau der Klinkerfassade zur Ulrichstraße, Entfernung des vorhandenen Rüttelbodens. Für den AN gelten überwiegend die Grundstücksgrenzen als Leistungsgrenze, zuzüglich der benötigten Überfahrten. Gebäude ALDI-Markt eingeschossig mit Flachdach Bodenplatte/Gründung Ergänzung Stahlbeton-Bodenplatte gem. Statik für eine Verkehrslast von min. 8 KN/m². Umlaufende Frostschürze / Streifenfundamente, Punktfundamente gem. Statik im Bereich der tragenden Stahlbetonstützen. in Teilen Wärmedämmung unterhalb der Bodenplatte gem. Wärmeschutz und Planung des Architekten, Tragwerk tragende Stahlbetonstützen, Außenwände mit KS-Ausfachung, Dachkonstruktion Leimholzbinder,  Dachaufbau Trapezblech, Wärmedämmung, Abdichtung, Substratersatzmatte, PV-Anlage Fassade Alu-Trapezblech auf Unterkonstruktion (Anbau, Außenwand zur Ulrichstraße, sowie umlaufend oberhalb alter Traufhöhe), Klinker-Vorhangfassade (Nordwestseite, Bestand), Deckenverkleidung Verkaufsraum ohne Abhangdecke, Lager ohne Abhangdecke, Nebenräume mit Raster-Abhangdecke 62,5 x 62,5cm, Backwarenraum mit Raster-Abhangdecke 62,5 x 62,5cm, abwaschbar, alle Abhangdecken gem. ALDI-Baubeschreibung 12.2022+N8,  Fußboden keramische Steinzeugbodenfliesen (Rüttelboden), Entrauchung über RWA-Kuppeln und Fenster, Außenanlagen Betonpflastersteine im Bereich der Stellplätze, Asphalt-Fahrflächen, Grünflächen mit Bodendeckern und Baumpflanzungen
Planung
02 Kostengruppe 200 - Herrichten und Erschließen
02
Kostengruppe 200 - Herrichten und Erschließen
Allgemeine Abbruchhinweise Vor Beginn der Arbeiten hat ein gemeinsamer Termin mit dem Bauherrn, den Anliegern, der Stadt, dem Architekten und einem unabhängigen Sachverständigen (auf Kosten des Bieters) stattzufinden, bei dem bereits vorhandene Schäden an Grenzen und Nachbargebäuden / Bauwerken / Innenwänden dokumentiert werden. Der Auftragnehmer hat von Nachbarwänden, Grenzmauern, Wegen, Zäunen etc. eine lückenlose Fotodokumentation zu erstellen und dem AG zur Verfügung zu stellen. Für die angestrebte Folgenutzung ist zunächst der teilweise Rückbau der vorhandenen oben genannten baulichen Anlagen inkl. aller versiegelten Flächen, der Einfriedung und der zu fällenden Bäume, sowie nach Rücksprache mit dem Fach­ingenieur aller Ver- und Entsorgungsleitungen in der Stellplatzanlage geplant. In diesem Zusammenhang ist das gesamte Grundstück zu roden und von Hindernissen etc, zu befreien. Das oben genannte Gebäude wird besenrein und frei von Mobiliar übergeben. Sämtliche vorhandenen Ausbau- und Verkleidungsgewerke und Materialien sind gemäß den allg. gesetzlichen Vorschriften für Abbrucharbeiten auszubauen, zu demontieren, getrennt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Containern zu sammeln und abzu­transportieren, zu entsorgen oder zu recyceln. Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist der bauliche Zustand des abzubrechenden Gebäudes in statischer und konstruktiver Hinsicht zu untersuchen. Die Standsicherheit der noch beste­henden Bauteile muss während der einzelnen Abbruchstadien gewährleistet sein. Bauteile, die durch Abbrechen, Anschließen oder Aufliegen der Bauteile ihren Halt verlieren, sind durch entsprechende Absteifungen oder Unterfangungen zu sichern. Die Maßnahmen sind in den Angebotskreis mit einzukalkulieren. Ebenfalls sind alle notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste der entsprechend notwendigen Gerüstklasse in den Angebotspreis einzukalkulieren. Bei Abbruch mit Großgeräten dürfen Decken nur dann mit Arbeitsgeräten befahren werden, wenn sie ausreichend tragfähig sind. Bauteile nicht unterhöhlen und nicht waagerecht einschlitzen. Labile Bauteile sind vor dem Abbruch zu entfernen. Schuttmassen sind abzuräumen, damit Wände und Decken nicht überlastet werden. Ge­schlossene Rutschen sind bis zur Übergabestelle zu verwenden; sie dürfen nur an tragfähigen Bauteilen befestigt werden. Trennschnitte nur von sicheren Standplätzen ausführen. Die Abbrucharbeiten müssen durch einen Aufsichtsführenden ständig überwacht werden. Bei den Abbrucharbeiten ist der erforderliche Staubschutz in Form von ständigem Besprühen mit Wasser und der Lärmschutz unter Hinweis auf das Bundesimmissions-Schutzgesetz und den VDE-Richtlinien zu gewährleisten. Zu Staubbildung neigendes Material darf nicht aus großer Höhe abgeworfen bzw. gekippt werden. Abwasseranschlüsse sind zu sichern und gegen Beschädigung und Schutt zu schützen. Nach Abriss ist die Schuttfreiheit durch Spiegelung zu prüfen und zu gewährleisten. Erforderliche Schutzmaßnahmen des öffentlichen Straßenraumes sind sicherzustellen. Umliegende Nachbargebäude sind vor Beschädigungen zu schützen. Wo es nicht anders möglich ist, erfolgt der Abbruch mit Hand (Grenzwände, Grenzmauern etc.). Die damit verbundenen Mehrkosten und Nebenleistungen sind zu kalkulieren (inkl. Beton- und sonstige Trennschnitte), sowie alle damit verbundenen Sicherungen und Abfangungen. Die Bäume die im Einzugsbereich der Baustelle stehen sind nach den bekannten Richtlinien RAS-LP 4 und der DIN 18920 zu schützen. Bezüglich der Veränderung der Böschungen ist bei Erdarbeiten mit Bagger im Bereich der Wurzeln gegebenenfalls auf Handschachtung zurück zugreifen. Die Bäume dürfen nicht angeschüttet werden. Bei der Durchführung der Maßnahme sind die Stadtbetriebe zu informieren, sodass diese einen Blick auf die Baugrube und Wurzeln werfen können. Die gesamten Grundstücksflächen sind durch einen umlaufenden Bauzaun zu sichern. Der Bauzaun ist im Zufahrtsbereich mit einem abschließbaren Tor zu versehen. Evtl. notwendige Umsetzungen des Bauzauns sind mit einzukalkulieren. Einen Baustromanschluss und einen Bauwasseranschluss hat der AN eigenverantwortlich herzustellen (Standrohr Hydrant), inkl. aller notwendigen Anträge und der Einholung entsprechender Genehmigungen beim örtlicher Strom- Wasserversorger. Verbundene Bauteile zu direkt angrenzenden Nachbargebäuden sind statisch einwandfrei zu trennen und wenn nötig auszusteifen (incl. aller Schnitte und Bohrungen von Sohlen und Platten, Trägern und Wänden), inkl. evtl. durch den Bauablauf erforderliche partielle Abrisse. Aus Versäumnissen des Auftragnehmers entstehende Schäden an benachbarten Fremdgrundstücken bzw. angrenzenden Gebäuden gehen zu seinen Lasten. Die Bestimmungen der Straßengesetze (FStrG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten von Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) und die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sind zu beachten bzw. die erforderliche Maßnahmen sind einzukalkulieren. Der reibungslose Verkehrsfluss auf den angrenzenden Straße Weinberg ist sicherzustellen. Die Wurzelstöcke bereits gefällter und zu fällenden Bäume sind zu fräsen und abzufahren. Erforderliche Absperrarbeiten und Straßenreinigung sind vom Abbruchunternehmer während der gesamten Arbeiten durchgehend durchzuführen. Die Vorschriften bei Ausbau und Transport von Asbestzementplatten (Personen- und Umweltschutz) und sonstiger Gefahrstoffe sind zu berücksichtigen (Technische Regeln Gefahrstoffe). Auf die Pflicht zur rechtzeitigen Anmeldung der Maßnahme beim Gewerbeaufsichtsamt und die zuständige Berufsgenossenschaft durch den Auftragnehmer wird ausdrücklich hingewiesen. Die Baustelleneinrichtung bezieht sich auf den gesamten Abbruch. Sämtliche Abbruchmaterialien gehen in den Besitz des Auftragnehmers über. Gewonnenes Abbruch- bzw. Recyclingmaterial aus dem Abbruch der Gebäude kann nur nach Absprache und Freigabe des baubegleitenden Gutachters als Auffüllung verwendet werden. Eine wasserrechtliche Genehmigung, durch den AN auf dessen Kosten beantragt, ist vorzulegen. Falls eine Verwendung nicht möglich bzw. gewünscht wird, ist das überschüssige, oder nicht einbaufähige Material komplett abzufahren und geeignetes Füllmaterial herbeizuschaffen und einzubauen. Die komplette Beseitigung des nicht verwertbaren Abbruchmaterials von der Baustelle einschließlich Laden, Abtransport und Entsorgung zu einer vom Auftragnehmer gewählten und geeigneten Deponie, einschließlich dortigem Abladen, Entsorgungs- und Auffüll-gebühren sowie sonstigen Nebenkosten sind Angelegenheit des Auftragnehmers und in die Preise mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gem. den einschlägigen Gesetzen und deren Verordnungen erforderlichen Begleitpapiere, insbesondere die Abfallbegleitscheine, Wiegescheine etc. zu erstellen und auf Anforderung dem Auftraggeber im Original zu übergeben. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass bei der Ausführung der Abbrucharbeiten mit Entsorgung, Entwertung bzw. Recycling des Abbruchmaterials, neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik die deutschen gesetzlichen Bestimmungen und die zum Zeitpunkt der Abbrucharbeiten zugehörigen gültigen Verordnungen, sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaft und die Anforderungen der örtlichen Behörden, eingehalten werden. Auf dem Grundstück dürfen keine Abbruchteile verbrannt werden. Alle für die sachgerechte Durchführung erforderlichen Nebenleistungen sind in die Preise einzukalkulieren. Das Objekt und die Örtlichkeit waren dem Auftragnehmer vor Angebotsabgabe bekannt. Der Auftragnehmer hat vor der Auftragserteilung unaufgefordert den Nachweis zu erbringen, dass er für die Gefährdung infolge seiner Arbeit und resultierender eventueller Nachforde­rungen ausreichend versichert ist. Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Diese ist Vertragsbestandteil und ist von jedem Auftragnehmer durch Unterschrift anzuerkennen. Die BaustellV ist daher Bestandteil der Ausschreibung und entsprechend zu beachten und anzuwenden. Der Bauherr wird daher zum Zweck der Umsetzung der BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzten. Der SiGeKo wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Seinen Anweisungen und Auflagen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass der SiGeKo gegenüber allen beschäftigten Firmen und deren Personal weisungsbefugt ist. Vom AN sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten. Es wird besonders hingewiesen auf: Wassergesetze (WHG und LWG – Wasser), Bundesbaugesetz, Vorschriften der Baustellenverordnung (BaustellV), Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VV-Baulärm G) zum Schutz gegen Baulärm und Geräuschimmission, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitsschutz bei Abbrucharbeiten, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de). Der GU hat für die Medienfreiheit des abzubrechenden Gebäudeteils zu sorgen und alle erforderlichen Maßnahmen, incl. Behördenkontakte zu veranlassen und auf seine Kosten durchzuführen. Dies gilt für alle Medien (Strom, Gas, Wasser, Kommunikation, Entwässerung etc.). Stillstandzeiten aufgrund fehlender Medienfreiheit werden nicht vergütet. Kreuzende Leitungen sind zu erkunden und zu sichern. Die Versorgung um- liegender Gebäude und Einrichtungen darf nicht beeinträchtigt werden.  Alle erforderlichen Maßnahmen sind einzukalkulieren. Für die Kalkulation des Angebotes wird eine Ortsbesichtigung empfohlen. Kontaktaufnahme über das ausschreibende Architekturbüro A. Pisarsky. Besonders hingewiesen wir u. a. auf die Auflagen bezgl. des Zeitpunktes der Abbrucharbeiten. Entsprechende Abstimmung mit allen Beteiligten ist einzukalkulieren.
Allgemeine Abbruchhinweise
Schnittstelle Abbruch/Neubau Die Schnittstellen zwischen Abbruch, Neubau und den Außenanlagen hat der GU sorgfältig zu planen. Zeitverluste sind zu minimieren, die Abläufe in einem Bauzeitenplan darzustellen. Ein Massenmanagement zur Minimierung neu anzuliefernder Bodenmassen ist aufzustellen und dem Bauherrn und Architekten vorzulegen. Massen aus dem Abbruch sind, soweit geeignet, wiederzuverwenden. Bei neu anzuliefernde Massen ist der Einsatz von RC – Material zu prüfen. Der Abbruch der Wohn- und Geschäftshäuser erfolgt bis UK Sohlplatte, bzw. UK Fundamente. Die unter der Sohlplatte und unter den Fundamenten befindlichen Schottertragschichten sind auszukoffern. Wiederverwertbares Material ist seitlich zu lagern, nicht wiederverwertbares Material ist abzufahren und zu entsorgen. Nach Abbruch der Bestandsgebäude und der Außenanlagen sind alle Vertiefungen zu verfüllen. Eine Verdichtung des Untergrundes ist grob vorzunehmen, Nachweise sind nicht zu erbringen. Die Höhenlage ist entsprechend der Höhensituation des geplanten Neubaus vorzubereiten und Herzustellen.
Schnittstelle Abbruch/Neubau
02.__.0001 212 Gebäudeabbruch, Entsorgung, Verwertung Zeitlicher Ablauf Die Abbrucharbeiten sind in den Gesamtzeitraum einzukalkulieren. Die Objekte sind vollständig abzubrechen. Entsorgung zur Verwertung Durch den Rückbau des bestehenden Gebäudes fallen Bauschuttmassen an (Mauerwerk/Ziegel AVV 17 01 02, Beton AVV 17 01 01). Der Bauschutt wird Eigentum des AN. Die Stoffe sind im laufenden Betrieb zu beproben und zu untersuchen. Die Stoffe sind zu brechen und zur Wiederverwertung auf dem Gelände zu lagern. Ein Wiedereinbau wird angestrebt. Stoffe, die nicht wiederverwendet werden können sind abzufahren und zu entsorgen. Glasabfälle (Abfallschlüssel 17 02 029) sind einer Verwertung zuzuführen. Sonstige Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09) sind zu separieren und zu verwerten. Entsorgung zur Beseitigung Für anfallende Entsorgungsarbeiten ist der beiliegende Bericht Untersuchung der Gebäudesubstanz zu beachten. Zu den zu entsorgenden Materialen gehört u.a.: Kalksandstein, Stahlbeton, Holz, Rohrverkleidungen, Fassadenteile, Trockenbauwände etc. Fachgerecht zu entsorgen sind alle sonstigen Bauteile, Materialien und Stoffe, Kühlräume, Kühlzellen, Aggregate aller Art und die komplette TGA und deren Einrichtungsgegenstände, Metallteile (Türen, Profilstahl, Bewehrung) etc. Eine Tiefenenttrümmerung ist einzukalkulieren. Fundamente, Sauberkeitsschichten, Magerbetonauffüllungen und Leitungen sind aufzunehmen und zu entsorgen. Die vorhandenen Kiesfilter/Schottertragschichten werden Eigentum des AN. Nach örtlicher Prüfung und Nachweis können Kies- und Schottermaterial zur Wiederverwendung und zum Wiedereinbau seitlich gelagert werden. Nicht wiederverwertbares Material ist abzufahren und zu entsorgen. Bei der Beprobung und Beurteilung des Materials und ggf. bei Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist der von AG beauftragte Bodengutachter hinzuzuziehen. Alle Mengen hat der AN eigenverantwortlich zu ermitteln und in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
02.__.0001
212 Gebäudeabbruch, Entsorgung, Verwertung
L
1.00
02.__.0002 213 Kampfmittel Entsprechend der beigefügten Auskunft der Stadt Bochum handelt es sich beim Baugrundstück um ein bekanntes Bombenabwurfgebiet, sodass Sondierungen notwendig sind.
02.__.0002
213 Kampfmittel
L
1.00
02.__.0003 251 Baustellenüberfahrt Die während der Abbruch- und Bauphase notwendige Zuwegung von der Günnigfelder Straße muss in geeigneter Weise vor Beschädigungen durch den Baustellenverkehr geschützt werden. Beschädigungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind in jedem Fall zu vermeiden.
02.__.0003
251 Baustellenüberfahrt
L
1.00
03 Kostengruppe 300 - Bauwerk - Baukonstruktion
03
Kostengruppe 300 - Bauwerk - Baukonstruktion
03.__.0001 390 Baustelleneinrichtung Allgemeine und technische Vorbemerkungen Die Baustelleneinrichtung umfasst alle zur Leistungserfüllung erforderlichen Baugeräte und Hilfsmittel, deren Auf- und Abbau sowie die Vorhaltung während der gesamten Bauzeit. Sie umfasst auch alle Leistungen, welche nach VOB zu den Nebenleistungen der einzelnen Gewerke gehören, wie auch sämtliche Maßnahmen der Verkehrssicherung auf der Baustelle, den anschließenden Grundstücken und den Ein- & Ausfahrten auf die öffentlichen Verkehrsflächen sowie deren laufende Reinigung und die Wiederherstellung beschädigter Wege und Straßenflächen während der eigenen Arbeiten. Die Nutzung des Baugrundstückes für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Die Inanspruchnahme fremder Grundstücksflächen sowie öffentlicher Verkehrsflächen durch den AN ist durch diesen eigenverantwortlich zu beantragen und zu entschädigen. Alle hierzu erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Abschrankungen, Beleuchtung, Verkehrsumleitung und Verkehrssicherung usw.) sind Sache des AN. Die Baustelleneinrichtung ist vom AN in eigener Verantwortung zu planen, einzurichten, vorzuhalten und während der Bauzeit den Verhältnissen (Baufortschritt etc.) anzupassen und nach Beendigung der Arbeiten abzubauen. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist durch den AN zu erstellen und dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwaige Vermessungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden. Im Einrichtungsplan ist die eventuelle Lagerung von Erdmassen und Baustoffen mit zu berücksichtigen. Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltende Flächen und dergleichen, sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen. Baustelleneinrichtungen auf Grasnarben oder Humus sind nicht gestattet. Umsetzen der Einrichtung, falls erforderlich, ist im Angebotspreis enthalten. Vor Einrichten der Baustelle hat der AN den Zustand der an das Baugrundstück grenzenden Gehweg- & Fahrbahnbefestigungen, sowie der angrenzenden Grundstücksflächen, in Anwesenheit der jeweiligen Eigentümer festzustellen. Darüber ist ein Protokoll zu führen und von beiden Seiten zu bestätigen. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Gerüste sind so anzulegen, dass die Ausführung der Hausanschlüsse zu jeder Zeit möglich ist. Die verkehrliche Erschließung erfolgt ausschließlich über Weinberg. Der AN hat vor Beginn der Arbeiten, sofern erforderlich, eine Baustellenzufahrt zu beantragen und herzustellen. Für die allgemeine Ordnung auf der Baustelle ist der AN verantwortlich. Kommt der AN zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung seinen Verpflichtungen auf der Baustelle nicht nach, so ist der AG berechtigt den Austausch der örtlichen Bauleitung des AN zu fordern. Nach Beendigung der Bauarbeiten und Beseitigung der Baustelleneinrichtung ist, soweit erforderlich, der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Vorhandene Grenzsteine sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- / überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Vorhandene Leitungen und Kabel sind zu schützen. Aller anfallende Schutt ist auf eigene Kosten unaufgefordert zu beseitigen. Überwachung von in Betrieb genommenen Anlagen ist bis zur mängelfreien Abnahme Aufgabe des AN und wird nicht gesondert vergütet. Ausfall durch Schlechtwetter gilt nicht. Die Aufwendungen für behördliche Genehmigungen, Abnahmen der Baustelleneinrichtung, Aufstellen der evtl. geforderten statischen Berechnungen, Lieferung sämtlicher Betriebsstoffe, Energie- und Verbrauchskosten, Kosten der Ver- und Entsorgung, Beseitigung aller Verunreinigungen, die im Rahmen der Nutzung der Baustelleneinrichtung entstehen, Schneefreihalten sowie das Enteisen von Bauteilen und Geräten, gehören zu den Nebenleistungen und sind im Angebotspreis enthalten. Abbau und Abtransport der gesamten Baustelleneinrichtung ist einzurechnen. Der AN hat grundsätzlich in voller eigener Verantwortung auf dem gesamten Baugelände und, soweit erforderlich, in angrenzenden Bereichen, alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen auszuführen und, soweit erforderlich, Schnee, Eis und Verunreinigungen, kostenlos zu entfernen. Der AN ist verpflichtet, Arbeitskräfte, Gerät, Stoffe usw. in ausreichendem Umfang einzusetzen, so dass die Vertragsfristen unbedingt eingehalten werden können. Koordination der Baustelle mit den öffentlichen Ämtern der Stadt Unna, unter Einhaltung der behördlichen Auflagen und Forderungen. Einzurechnen ist Herstellen, Unterhalten und das Umsetzen einer Umzäunung der Baustelle mit zugehörigen Toren, Türen sowie Beleuchtung während der gesamten Bauzeit. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Bauzaun restlos zu entfernen. Tore sind außerhalb der Arbeitszeit geschlossen zu halten. Der Zaun hat eine Höhe von 2 m aufzuweisen und ist aus geklammerten Elementen zu errichten. Anfuhr, Aufbau, Einrichten, Unterhalten, Vorhalten, Säubern der technischen Baustelleneinrichtung wie Krananlagen, Transporthilfsmittel, Mischmaschinen etc. und Entfernung nach Beendigung der Bauzeit ist einzurechnen. Weitere Leistungen: Anfuhr, Aufbau, Anschließen, Vorhalten, Unterhalten, Säubern und Beheizen der Wasch- und WC-Anlage und Entfernung nach Beendigung der Bauzeit; Anfuhr, Aufbau, Einrichtung, Vorhalten, Unterhalten, Säubern und Beheizen der Container für Baubesprechungen (separater Container), Poliere und Mannschaften und Entfernung nach Beendigung der Bauzeit; Herstellen und Unterhalten der Bauanschlüsse für Strom, Telefon/Fax, Wasser und Abwasser einschl. Anfahren, Aufstellen und Anschließen. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des AN; Aufbau und Unterhaltung aller notwendigen Gerüste, Behelfstreppen, Absturzsicherungen, Leitungsbrücken etc., inkl. Demontage. Freie Deckenkanten sind vor Absturzgefahren zu umwehren. In den Rohbauten ist, falls erforderlich, eine feste Baustellenbeleuchtung einzurichten und während der gesamten Bauzeit vorzuhalten und anschließend wieder zu demontieren. Einzelvermessung und Absteckung unter Zugrundelegung der vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angegebenen Baufluchtlinien, Grundstücksgrenzen sowie Höhenangaben und Sicherung der Messpunkte inkl. Erstellen des Schnurgerüstes. Der AN misst nach Erstellung des Rohbaus Meterrisse ein. Die Meterrisse sind durch fest eingebaute Teile zu sichern. Der AG muss vor Baubeginn einen vermessungstechnischen Bezugspunkt zur Gebäudeeinmessung und Höheneinmessung in Absprache mit dem AN einrichten. Zufahrten für das Baugrundstück und ein Lagerplatz sind einzurichten und zu unterhalten. Die Zufahrten und die Baustellen sind mit ausreichenden Hinweisschildern zu kennzeichnen. Geeignete Flächen sind auf dem Baustellengrundstück einzurichten und zu unterhalten. Für die Dauer der Bauzeit ist ausreichender Parkraum für Baustellenangehörige und Montagefahrzeuge vorzuhalten. Es ist ein Baustellen-(Werbe)-Schild des Betreibers zu liefern und montieren, incl. notwendiger Unter- und Aufbaukonstruktion herzurichten und vorzuhalten. Montageort auf Anweisung des AG. Layout nach Angaben des AG; entsprechende Absprachen sind einzuplanen.
03.__.0001
390 Baustelleneinrichtung
L
1.00
03.__.0002 310 Erdarbeiten Allgemeine Vorbemerkungen Grundlagen für die Erdarbeiten ist die VOB Teil C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Erdarbeiten – DIN 18300, Ausgabe Dezember 2016. Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art“, Abschnitt 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18300 vor. Erdarbeiten sind wie folgt zu leisten: entsprechend der vorgenannten Ausführungen zur Baustelle und Ausführung und der allgemeinen und technischen Vorbemerkungen, Profilgerechtes Herstellen des Grob- und Feinplanums aller Aushubsohlen, Baugrundverbessernde Maßnahmen > Bodenaustausch in Bereichen, in denen nicht tragfähiger Boden in der Gründungssohle angetroffen wird, auf Anordnung und Nachweis, Auffüllungen mit geeignetem Material, nachweislich gütegeprüft, Einbau von Glasschaumschotter nach Rücksprache mit dem Bodengutachter möglich, auf dem Baugrundstück gelagertes Abbruchmaterial darf nur nach Zustimmung durch den Bodengutachter und der Bauleitung wieder eingebaut werden, Überschüssige Massen sind abzufahren und nachweislich zu entsorgen, kapillarbrechende Filterschichten Stärke min. 30 cm unter Bodenplatten und Rampen, gem. Bodengutachten Material: Hartgesteinschotter, gütegeprüft, Körnung 0/45 mm wasserdurchlässig, geeignet als kapillarbrechende Schicht, Verdichtungsgrad DPr mind. 98 %, der Gütenachweis ist zu erbringen Verdichtungsmaßnahmen in ausreichender Anzahl, auch zur Nachverdichtung, incl. Nachweise, Sämtliche Erdarbeiten sind gutachterlich zu begleiten und entsprechend zu dokumentieren; die Kosten der gutachterlichen Begleitung trägt der AN. im Boden befindliche Fundamente, Mauerwerks- und Betonreste bis 1,00 m³ sind aufzunehmen und zu beseitigen im Boden befindliche Entwässerungsleitungen, die nicht mehr genutzt werden, sind zu verdämmen oder zu entsorgen. Suchschachtungen und Schürfen zum Auffinden und Sichern vorhandener Leitungen Beim Roden von Buschwerk und Bäumen ist der Nistschutz zu berücksichtigen und einzuplanen bei Einbau von Recycling/mineralischen Reststoffen hat der AN eine wasserrechtliche Genehmigung gemäß WHG einzuholen und vorzulegen, Sonderschutzmaßnahmen zur Sicherung angrenzender Aufbauten, gleich welcher Art, Bürgersteige und Straßen sowie deren Beläge, während der gesamten Bauausführung. Eine Baugrunduntersuchung des Ingenieurbüros J. U. Kügler vom 18.06.2024 liegt vor und ist zu beachten. Es wird davon ausgegangen, dass in den bestehenden Flächen aus Asphalt- und Pflasterbelägen unbelasteter Boden vorliegt, der entsprechend entsorgt werden kann. Bei Verdacht auf Belastung, jedoch nur nach Anweisung der Bauleitung des AG, ist der Boden zur Beprobung auf dem Gelände zu lagern. Diese Arbeiten und die ggf. erforderliche Entsorgung werden dann gesondert vergütet. Analog ist bei nicht tragfähigem Boden zu verfahren; Bodenaustausch oder Bodenverbesserung nach Weisung der Bauleitung AG und gesonderte Vergütung. Überschüssiger Boden ist gemäß Vorbemerkungen zu laden und zu ordnungsgemäß zu entsorgen. Nachweise sind vorzulegen. Es sind Lastplattendruckversuche in der erforderlichen Anzahl durchzuführen, die Druckversuche sind zu protokollieren, die Protokolle sind an die Bauleitung des AG weiterzugeben. Mutterboden ist gesondert abzutragen, in Mieten zu lagern und wieder einzubauen. Überschüssige Massen sind abzufahren. Vorhandene Leitungen, Kabel und Kanäle sind zu sichern und schützen. Entsprechende Such- und Schürfgrabungen sind in ausreichender Anzahl durch zu- führen. Bei Bodeneinbau darf nur verdichtungsfähiger, gewachsener Boden eingebaut werden.
03.__.0002
310 Erdarbeiten
L
1.00
03.__.0003 320 Gründungsarbeiten in Stahlbetonarbeiten enthalten
03.__.0003
320 Gründungsarbeiten
L
1.00
03.__.0004 300 Stahlbetonarbeiten Allgemeine und technische Vorbemerkungen Toleranzen sind in den durch DIN 18 201, 18 202 sowie 18 203-1 zulässigen Grenzen möglich. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Die Zulassung zur Herstellung des geforderten Stahlbetons hat der Auftragnehmer, falls erforderlich, in Form eines schriftlichen Nachweises zu erbringen (siehe Statik). Betontechnologische Richtlinien für Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sind zu beachten. Die Fachbauleitung für die Ausführung der Stahlbetonarbeiten übt der AN aus. Diese umfasst auch die Überprüfung der Bewehrung und Überwachung der Betonierarbeiten. Unbeschadet hiervon muss der AN vor den Betonierarbeiten die Abnahme der Bewehrung durch den Prüfstatiker herbeiführen. Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während der ganzen Bauzeit zur Einsicht vorzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die geforderten Betongüten, einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten, gehen zu Lasten des AN. Es ist bei der Baustelle davon auszugehen, dass es sich um eine B II Baustelle mit Fremdüberwachung handelt. Alle hierfür anfallenden Kosten sind einzukalkulieren. Fundamentaussparungen Fundamentaussparungen für sanitäre Grundleitungen etc. sind nach Prüfung durch die Bauleitung herzustellen und zu schließen. Schalungsarbeiten Alle Ankerplatten, Schienen, Stahlteile für Anschlussgewerke sind in die Schalung einzubauen. Alle Schalungen und dafür notwendige Befestigungsteile sind mit einzukalkulieren. Die Löcher der Schalungsabstandshalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Alle aufgehenden Bauteile sind mind. geschosshoch zu schalen. Die Schalung ist glatt und eben, ohne Fugen, Ansätze oder Versprünge herzustellen. Betonierabschnittsfugen sind - soweit sichtbar - immer horizontal in der gleichen Höhe umlaufend herzustellen Über die Verwendung von Rödeldraht hat sich der Auftragnehmer vor Beginn der Schalungsarbeiten mit der Bauleitung in Verbindung zu setzen. Für Sichtbeton wird die Verwendung von Rödeldraht grundsätzlich untersagt. Hierfür sind andere Schalverfahren anzuwenden. Leistungsprogramm Beton, Stahlbetonarbeiten und Betonfertigteile Zu leisten ist: Sämtliche Sauberkeitsschichten aus Magerbeton innerhalb der Baugrube und unter Fundamenten der Außenanlagen, wo erforderlich, liefern und herstellen, Mindestdicke 5 cm, Gründungsbauteile des Gebäudes: Streifen- und Einzelfundamente (Stützen etc.), Fundamentwände, Vouten und Auffüllungen, Bodenplatten, Rampen, Unterfahrten, inkl. Gefälle gemäß Erfordernis und der Planung, Unterzüge, Überzüge, Balken, Rähme, Stützen (auch zur Aussteifung und als Skelettkonstruktion), Konsolen, Ringanker, Vorlagen, Attiken, Stützwände, Unterfahrten,  Punktfundamente, alle erforderlichen Schalungen, Bewehrungen (BST M, BST S) gesondert, Betonpumpen, Fundamente im Bereich der Außenanlagen für Lampenmasten, Werbeschild, Herstellen und Schließen aller notwendigen Bau- oder sonstigen Setz- und Dehnungsfugen mit geeignetem Material. Herstellung in den erforderlichen Betonqualitäten, Expositionsklassen gemäß Statik, inkl. Schalung, Abschalungen, Ausbildung von Stößen und Fugen, die geforderten Schalungsqualitäten sind einzuhalten, inkl. aller erforderlichen Betonfertig- und/oder Halbfertigteile (Treppenläufe, Winkelelemente, Filigrandecken und Filigranwände inkl. Betonfüllung + Bewehrung, inkl. aller erforderlichen Bewehrungs- und Verbindungdelemente, wie: Durchstanzbewehrung, Tronsolen, ISO-Körbe, vorgefertigter Anschlüsse, Schraubanschlüsse (Halfen), Halfenschienen, Schweißverbindungen etc., der Transport innerhalb des Gebäudes ist einzukalkulieren, inkl. Kern-, Gleit- und Punktlager, inkl. Bodenplattenverdübelungen (nach Erfordernis) inkl. thermischer Trennung, inkl. aller erforderlichen Arbeits-, Dehn- und Bewegungsfugen, inkl. der notwendigen Einbauteile, wie Fugenbänder, Profile, Fugenprofile, auch Schwerlast, Fabrikat Migua oder gleichwertig, Herstellen von Aussparungen, z.B. Öffnungen, Nischen, Schlitze etc., Bodenkanäle u. Bodenschächte in Absprache mit dem Betreiber und seiner Einrichtungsplanung, Einzelfundamente für TGA – Elemente, incl. Schutzmaßnahmen gegen Körperschall, alle unterhalb der Sohle befindlichen Pumpensümpfe, Revisionsschächte sowie Bodenkanäle aller Art, Herstellen von Löchern und Aussparungen für Rohrdurchführungen, Dübel, Geländerpfosten, Bodeneinläufe etc. durch Kernbohrungen und/oder Schalungen, Schließen von Aussparungen, Löchern und Durchbrüchen, Anforderung aus dem Brandschutzgutachten sind zu beachten bzw. auszuführen, Anordnung der Leerrohre und Leerdosen gemäß Angaben TGA Planung, Lieferung und Einbau von Kleineisenteilen aller Art, feuerverzinkt oder Edelstahl, Wärmedämmung und sonstige Materialien (Styropor, Styrodur, Trennmatten) an Bauteilen, Stützen etc., gemäß der Gutachten, Architektenzeichnungen und GEG, Profilstahl aus Formstahl nach DIN 1025, DIN 18800, in allen Dimensionen u. Profilen, u. a. auch als Aussteifung von Mauerwerkswänden. Fundamenterder, Anschluss über Edelstahlbefestigungen, Blitzschutzanlagen, sofern nicht in der Haustechnik enthalten, inkl. aller erforderlichen Arbeiten, Materialen, Planung und Abnahme, Kleineisenteile, Kopf- und Fußplatten, Ankerplatten mit und ohne Kopfbolzen, Verbände, etc., in allen Bereichen, Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung, Beachtung aller brandschutztechnischen Anforderungen (u. a. F30 für tragende Bauteile), Herstellen von Durchführungen von Bodenabläufen (Tauwasser etc.), Wasser-, Elektro-, Gasleitungen u. ä. in Fundamenten und der Bodenplatte, für die Hauseinführung  ist eine Mehrspartenhauseinführung gemäß Planung TGA vorzusehen, Herstellen eines Revisionsschachtes für Schmutzwasser, inkl. verzinkter Abdeckungen mit Rahmen entsprechend den Erfordernissen. Flach- bzw. Rundeisen für Fundamenterder, einschl. sämtlicher Anschlussfahnen und fachgerechter Verlegung und Anschluss. Darüber hinaus wird ausdrücklich hingewiesen auf: Die Bodenplatte ist für eine Verkehrslast von 8 KN/m2 auszulegen sowie für Zusatzlasten des Tresors. Stützen im Außenbereich sind in SB3 herzustellen. Die Bodenabsenkung für die Kühlzellenkombination und der TK-Zelle muss genau 160 mm betragen – Maßtoleranzen von mehr als 5 mm sind nicht zulässig. Oberfläche der Absenkung: OKRF = OKFF, siehe auch BBS. Sämtliche Bodeneinläufe und Abwasseranschlüsse u. a. gemäß BBS. Ausführung aller Leistung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung und Leistungsprogramm, der ALDI Baubeschreibung 24, den Planunterlagen des Architekten, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise und Gutachten. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
03.__.0004
300 Stahlbetonarbeiten
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1.00
03.__.0005 300 Maurerarbeiten Leistungsprogramm Mauerwerk der Außen- und Innenwände wie folgt: KS-Mauerwerk gemäß Statik, inkl. Anlegen und Überdecken von Öffnungen mit Fertigteilstürzen, waagerechte Feuchtigkeitssperre durch eine besandete Bitumenpappe, Sichtmauerwerk, wenn nur Anstrich aufgebracht werden soll, mit Fugenglattstrich, auch in Kleinflächen, Ausmauerung von Nischen, Schließen von Öffnungen etc., der Transport innerhalb des Gebäudes ist einzukalkulieren, Putz- und Beiputzarbeiten in Kleinflächen, Schließen von Schlitzen, erforderliche Gerüstarbeiten sind einzukalkulieren (Flächen-, Fahr- und Standgerüste), fachgerechte Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Mauerwerksschienen und Mauerwerksanker etc.), Anschluss an das Trapezblechdach mit Profilfüllern aus Mineralwolle, in allen Bereichen, alle Befestigungsmittel wie z.B. Halfen Konsolanker, An- und Abschlüsse, Abdeckleisten sind einzukalkulieren. Beachtung aller brandschutztechnischen Anforderungen, u. a. F30 für tragende Bauteile, Erstellung von Mauerwerks- oder Aufbetonsockeln für haustechnische Einrichtungen, ggf. Sanitärwände als Vorlagen in den Nassräumen, Türzargenverguss an allen Metallumfassungszargen – ggf. Dämmstreifen gegen Kältebrücken einbauen, Einbau der Zargen vor den Estrich- / Fliesenarbeiten. Der Bieter/GU hat die Erstellung und das fachgerechte Verschließen aller Wand-, Decken- und Bodendurchbrüche nach Einbau der Technik in den Gebäuden (außen u. innen) im Mauerwerk, Betonflächen und Dachbereich einzukalkulieren. Dabei sind alle Durchbrüche zwischen brandschutzrelevanten Bauteilen/ Gebäudeabschnitten fachgerecht zu verschließen! Diese Durchbrüche sind entsprechend zu kennzeichnen und vom Brandschutzsachverständigen und der zuständigen Feuerwehr abnehmen zu lassen.
03.__.0005
300 Maurerarbeiten
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1.00
03.__.0007 334 Metallbau - Fenster Aluminium-Fensterelemente, Einbau in Öffnung mit Innenanschlag, Nennwert des Wärmedurchgangskoeffizient (bezogen auf Standardgröße 1,23 m x 1,48 m, Rahmenanteil 30 %) Uw= 1,3 W/(m2K), Fensterprofil als 2-Kammer-Profil, thermisch getrennt, Oberfläche beidseitig RAL 7016 Anthrazitgrau, Oberlichter motorisch zu öffnen, Bestehend aus: mehrteilige Fensteranlagen, bodentief, festverglast, mit zweiflügeliger Automatik-Schiebetür, mehrteilige Fensteranlagen, bodentief, festverglast, ein- oder mehrteilige Fenster, als Oberlicht, mit Kipp-Flügel, einteilige Fenster, mit Brüstung, mit Dreh-Kipp-Beschlag, Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärme-, Schallschutz und Fugenbewegungen sind zu beachten. Sie müssen einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite ermöglichen. Abdichten der Anschlussfuge zum Bauwerk mittels vorkomprimiertem Polyurethan-Schaumstoff-Fugendichtungsband. Das Fenstersystem muss den Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-Gütegemeinschaft für Aluminiumfenster RAL-RG 636/1 entsprechen. Verglasung: 2-Scheiben-Isolierverglasung, mit besonderem Wärmeschutz, Gesamtenergiedurchlassgrad 0,6 DIN EN 410, Angebotenes Fenstersystem/Hersteller gem. Bieterangabe: Ausführung gemäß vorstehenden technischen Anforderungen, Abmessungen und Öffnungsarten gemäß Ausführungsplanung des Architekten.
03.__.0007
334 Metallbau - Fenster
L
1.00
03.__.0008 335 Verblendmauerwerk Die verbleibenden Klinker-Flächen werden farblich an die Trapezblechfassade nach neuer BBS 24 angepasst. Farbton RAL 7016 antrazithgrau
03.__.0008
335 Verblendmauerwerk
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1.00
03.__.0009 342 Trockenbauarbeiten Wände Leistungsprogramm Trennwände aus Trockenbau Metallständerwänden Knauf W112, W113 Fertigwanddicken gemäß Architektenzeichnungen, der Brandschutz ist zu erfüllen, in Nass- und Feuchträumen GKBI – Platten, Anschlüsse nach Erfordernis starr oder gleitend, Anlegen von Türöffnungen und Einbau von Stahlumfassungszargen, Spachtelung Q3, malerfertig und zur Aufnahme von Fliesenbelägen/Anstrich, Lieferung und Einbau von Traversen, Ort: gemäß Architektenzeichnungen Die GK-Wände sind bis mind. 20 cm über OK- Abhangdecke als beidseitig doppelt beplankte GK-Wand ausführen. Installationswände Knauf W116 in Nass- und Feuchträumen GKBI – Platten, Anschlüsse nach Erfordernis starr oder gleitend, Trockenputz Knauf W611 nach Bedarf, auch in Kleinflächen, Spachtelung Q2, malerfertig und zur Aufnahme von Fliesenbelägen/Anstrich der Brandschutz ist zu erfüllen,
03.__.0009
342 Trockenbauarbeiten Wände
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1.00
03.__.0010 344 Türen und Zargen Türen, Notausgangstüren Alle Bänder und Beschläge, Türfeststeller, Obertürschließer und Panikverschlüsse, abgestimmt auf den Anwendungsfall, in hochwertigem Qualitätsstandard wie Schlechtendahl oder gleichwertig. Langschilder oder Rosetten der Drückergarnituren dürfen von außen nicht abschraubbar sein und müssen den Schließzylinder flächenbündig umfassen. Panikverschlüsse sind als Stangenverschluss oder Panikbeschlag in Griffform nach Vorgabe des AG und nach den einschlägigen Vorschriften auszuführen. Fluchttüren öffnen immer nach außen. Ausnahmen sind mit AG und Bauaufsicht zu klären bzw. abzustimmen. Bänder sind in Anzahl und Ausführung der Türabmessung und dem Türgewicht entsprechend zu wählen. Innentüren gem. ALDI-Baubeschreibung 4.4. S.38 ff. Der AN hat vor Bestellung eine Türliste zu erstellen und dem Bauherrn und Architekten vorzulegen. Alle Maße für die Bestellung sind am Bau zu nehmen. Türzargen sind absolut rechtwinklig, verwindungsfrei und flucht- und höhengerecht einzubauen. Festpunkte bzw. Meterrisse sind genauestens einzuhalten. Die Markierung am Riegelloch des Schließkastens muss mit dem Meterriss am Bau genau übereinstimmen (max. ± 1 mm). Die Richtigkeit der Höhenpunkte innerhalb der Geschossebenen ist vom AN verantwortlich zu prüfen und so zu erweitern, dass eine einwandfreie Ausführung, sowohl für die Zargen und Türen als auch für alle Nachfolgegewerke gewährleistet ist. Die Befestigung darf nicht sichtbar sein. Stählerne Anker, Laschen, Verbinder, Nägel, Schrauben und dgl. müssen dauerhaft gegen Korrosion geschützt sein. Nach erfolgter Montage sind Ankerlöcher bzw. Fußplatten mit Zementmörtel auszugießen und satt zu unterfugen. Ausführung der Innentüren Für die Türblätter sind die Einsatzempfehlungen des VHI (Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e. V., Fachgruppe Sperrtüren) zugrunde zu legen. Türzargen sind grundsätzlich unsichtbar zu befestigen (unterhalb der Zargen). Es dürfen keine Befestigungsteile aus der Zarge herausragen, der Abschluss zum Beton ist mit Zementmörtel unter Verwendung von Abklebebändern auszuführen um eine Verschmutzung zu vermeiden. Die Spantüren müssen nach DIN 68706 der Klimaklasse II und der mechanischen Beanspruchungsgruppe 5 genügen. Das Oberflächenmaterial der Türblätter darf im Brandfall nur eine geringe Rauchentwicklung und dabei keine toxischen Gase erzeugen (mind. schwer entflammbar, Baustoffklasse B 1 und selbstlöschend), sofern keine höheren Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren bestehen. Es darf nicht schmutzanziehend durch elektrostatische Aufladung sein. Die Oberflächen müssen lichtbeständig, farbecht, wasser- und abriebfest sowie gegen alle gebräuchlichen organischen Lösungsmittel unempfindlich sein. Die zum Einbau kommenden Beschläge und deren Werkstoffe müssen den zu erwartenden Beanspruchungen entsprechend ausgebildet und nichtrostend sein. Beschläge sind nach den jeweils neuesten Richtlinien, den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorschriften anzubringen. Leichtgängigkeit, Sitz- und Haltbarkeit der Beschläge sowie Passgenauigkeit des Türblattes müssen gewährleistet sein. Die gewünschten Verriegelungen sind gut gang- und schließbar zu machen. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. Alle Türschlösser, Rosetten und Schilder sind mit PZ-Lochungen für Profilzylinder (Ausnahme WC Türanlagen) zu versehen, sofern nicht anders beschrieben. Der AN übernimmt die volle Verantwortung für die einwandfreien Materialien, Konstruktionen, deren Zusammensetzung und notwendigen Querschnitte. Er hat die Materialgüten und Abmessungen so anzubieten und auszuführen, dass sie den gestellten Anforderungen in Bezug auf die Funktionen, Festigkeit, Steifigkeit, Stehvermögen, Temperaturen, Feuchtigkeit, Oberflächenschutz, Dichtigkeit usw., voll gerecht werden. Alle Türen erhalten feuerverzinkte Stahlumfassungszargen mit Gummidichtung, Maulweite entsprechend dem Wandaufbau. Türstopper für alle Türen, möglichst Wandmontage. Beschläge siehe BBS Kapitel 4.5
03.__.0010
344 Türen und Zargen
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1.00
03.__.0011 345 Innenwandbekleidungen Verkleidung der Innenwände im sichtbaren Bereich auf senkrecht angeordneten Latten, 50/30 mm, Beplankung Spanplatte mit Perlstruktur im Verkaufs-, Akten- und Backwarenraum sowie Vorraum Leergut, wie in der Baubeschreibung 24, Kapitel 4.2.1 beschrieben.
03.__.0011
345 Innenwandbekleidungen
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03.__.0012 345 Putzarbeiten (innen) Die neu zu erstellenden massiven Innenwände, sowie die Innenseiten der Außenwände sind wie folgt zu verputzen, sofern nicht eine sonstige Bekleidung geplant ist: Wandputz als zweilagiger Kalk-Zement-Maschinenputz, erste Lage, d = 12 mm, eben und fluchtgerecht abgezogen und beschichtungsfähig aufgeraut, zweite Lage nach dem Abtrocknen mit einer Stärke von ca. 3 mm auftragen, eben und fluchtgerecht auftragen und abfilzen, Standzeit der ersten Putzlage = ca. 48 Stunden, Körnung 1 mm, Putzmörtel P II nach DIN V 18550 Tabelle 1, alle Ecken, Kanten und Anschlüsse sind mit entsprechenden Edelstahl-Profilen auszuführen, Auftragen einer geeigneten Haftgrundierung nach Erfordernis Gewebeeinlagen bei Putzgrundwechsel, Stützen/Mauerwerk etc., malerfertig Ausführung aller Leistungen gemäß beiliegender funktionaler Leistungsbeschreibung, der ALDI Baubeschreibungen Stand 24, Architektenzeichnungen, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise, Gutachten sowie der Herstellerangaben. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
03.__.0012
345 Putzarbeiten (innen)
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03.__.0013 353 Bodenbelagsarbeiten Bodenfliesen Leistungsprogramm Ort: Verkaufs- und Lagerräume inkl. Anlieferungsraum, Flure, sonstige Nebenräume Die Verlegehinweise gem. BBS Anlage DE.4.01 ist zu beachten. Die Fliesen sind im Rüttelbett zu verlegen. Die Verlegung hat nach den Richtlinien für die Herstellung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren, herausgegeben vom Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge, Stand Januar 2015, zu erfolgen: Verlegung auf Trennschicht auf Abdichtung (gesondert), Mindeststärke: 65 mm, Estrichqualität: min. CT-C20-F4, Trennschicht: Baufolie PE, d = 0,20 mm, inkl. aller notwendigen Fugen. Verlegung im Halbverband Zu verwendende Fliese gemäß ALDI Baubeschreibung: trockengepresste keramische Fliese mit niedriger Wasseraufnahme nach DIN EN 14411, Gruppe B Ia, 1. Sorte, 200/400/15 mm, Farbe: grau, belastbar für Hubwagen mit 40 N/mm2 Bewertungsgruppe R9, Angebotenes Fabrikat: .. Die Anlage DE.4.01 der Baubeschreibung ist vollständig zu beachten. Die Fliesenfelder sind zur Vermeidung elektrischer Aufladung zu erden. Hierfür wird je 100 m2 Fliesenfläche ein Edelstahldorn mit einem Durchmesser von mind. 10 mm in den Sohlenbereich mind. 10 cm tief eingebracht und ragt mind. 4 cm in den Estrichbereich hinein. Inkl. aller erforderlichen Fugen: - Feldbegrenzungsfugen, / - Dehnungsfugen, - Bewegungsfugen, - Raumfugen, Arbeitsfugen, Scheinfugen, Pressfugen etc. - PCI-Aquafug, Art.-Nr. PCI 1028 oder gleichwertig Die Anordnung der erforderlichen Fugen ist Sache des GU/AN. Bodenprofile, - Fabrikat MIGUA, Jach, Schlüter o. glw. Trennung zu sonstigen Belägen mit Edelstahlwinkelschienen. Sockelfliesen entsprechend der Bodenfliesen, ALDI grau, h = 10 cm, als halbierte Vollfliese. Weichverfugung/Versiegelung zwischen Sockel und Boden in hellgrau. Die Abnahme des Rüttelbodens erfolgt durch einen vom AG beauftragen öffentlich-bestellten Sachverständigen auf Kosten des AN. Im Bereich der Kühl- und Tiefkühlzellen und zwischen den Sicherheitsbereichen Anlieferungs- und Verkaufsstellenlager ist in den Bodenfliesenbelag ein Fliesenstreifen mit Sicherheitsmarkierung einzubauen. Farbige Fliesen schwarz/gelb im Wechsel gem. ALDI-Baubeschreibung S.31  4.1.1.3 Nach dem Einbau der Kühlzellen ist das Anarbeiten der Bodenfliesen auszuführen. Im Übergangsbereich außen/innen sind Stelconplatten S3 V2A (R11) einzubauen (im Tor der Anlieferung). Darüber hinaus ist u. a. zu leisten: (BBS in Auszügen, es sind jeweils die vollständigen Texte zu kalkulieren und auszuführen) Baubeschreibung, S. 31 Sicherheitsmarkierung am Eingang der Kühlzelle Im Fliesenbelag ist eine Sicherheitsmarkierung, bestehend aus einer Reihe farbiger Fliesen, zwingend in der Rutschhemmungsklasse „R9“, im Wechsel gelb-schwarz, als Hinweis auf einen Gefahrenbereich zu verlegen. Baubeschreibung S. 30 Fliesenboden am Ein- und Ausgang Der Fliesenboden des Verkaufsraums schließt bündig an die Führungsschiene der Ein- und Ausgangstür des Gebäudes an. Baubeschreibung S. 30 Sauberlaufzone mit eine Eingangsmatte Sauberlaufzone Fa. EMCO, Typ ALDI-Nord 22/R, anthrazit, in ein mit vor beschriebenen Fliesen ausgebildetes Mattenbett mit umlaufendem Edelstahlrahmen der Fa. EMCO einzulegen, die Sauberlaufzone verläuft flächenbündig mit der OKFF des umgebenden Fliesenbodens, Abmessungen 2,40m x 3,00m (b x l, Rahmenaußenmaße) Wandfliesen Leistungsprogramm Wandfliesen, Untergrund Gipskartonplatten oder Mauerwerk, Kalkulationsgrundlage: Fabrikat Agrob Buchtal Art.-Nr. F86640-24270H, 30/15 cm, 1. Sortierung, Farbe: greige, incl. Verfugung in grau, Verlegematerial: PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7, Fugenmaterial: PCI-Durafug NT, Art.-Nr. 3525/2, Fugenfarbe: Pergamon in Teilbereichen als Fliesenspiegel, Fliese nach Wahl des AG und Bemusterung Die Fliesen sind zu bemustern. Die Anlage DE.4.01 der Baubeschreibung ist vollständig zu beachten. (BBS in Auszügen, es sind jeweils die vollständigen Texte zu kalkulieren und auszuführen) Freie Wandflächen im Ein- und Ausgangsbereich s. Aldi-Baubeschreibung S.31 Fliesenspiegel im Pausenraum s. Aldi-Baubeschreibung S.31 WC-Räume s. Aldi-Baubeschreibung S.31 Putzmittelraum s. Aldi-Baubeschreibung S.32 Weitere Leistungen wie in Anlage DE.4.01 beschrieben.
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353 Bodenbelagsarbeiten
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03.__.0014 354 Trockenbauarbeiten Decken Unterdecke Vordach Eingangs- und Ausgangsbereich Deckenbekleidungen als Aluminium-Paneeldecke nach EN 13964, NE-Aluminium-Paneeldecke, G-Paneel-System 1900 fugenlos, Profil G 150 mit t = 0,50 mm, NE-Farbe RAL 7035, Lichtgrau, Montage gemäß Montageanleitung des Herstellers, Paneelbreite (100/150/200 mm) angepasst an die zu verkleidende Fläche, inkl. der erforderlichen Materialien Tragschienen, Paneelverbindern, NE-Abhänger etc. Abhängehöhe ca. 1,5 m von Trapezblech, UK Decke auf +3,50 m über OKFF EG. Die umlaufenden Anschlüsse an die Trapezblechfassade sind fachgerecht entsprechend ALDI BBS 24 Anlage 4.04 auszuführen. Decken im Gebäude Im Gebäude kommen Mineralfaserplatten zum Einsatz. Die Abhängung erfolgt von Trapezblechprofilen, (ca. 1,5 m Abhanghöhe). Ausgeschrieben ist das Fabrikat OWAcoustic. Andere Fabrikate sind möglich (Armstrong, Design Sierra). Angebotenes Fabrikat: OWAcoustic premium-System S 3 wie folgt: Lieferung und Montage, OWAcoustic -Mineralwolleplatten fest gebunden mit beidseitigem Grundanstrich, die Platte ist frei von Asbest und Formaldehyd, die zur Herstellung der Platte verwendete Mineralwolle ist biolöslich, die Kriterien der Nichteinstufung als krebserzeugender Stoff gemäß der Chemiekalienverbotsverordnung (§ 1 Anhang, Abschnitt 23 biopersistente Fasern) werden eingehalten und durch das "RAL-Gütesiegel Mineralwolle" gewährleistet herausnehmbar, mit sichtbarer, 24 mm breiter Metallkonstruktion, Rasterabmessung: 625 x 625 mm Decken Nebenräume Abhangdecken in Nebenräumen wie Personalraum, der Umkleide, den WCs sowie dem WC-Flur wie vor, jedoch Design Harmony 72 - Schallisolierung mit einer 40 mm starken Mineralwolle Decke Backwaren - OWAlux, abwaschbar, nicht brennbar nach DIN 4102, gemäß BBS, S. 21 Darüber hinaus ist u. a. auszuführen: Herstellen von Öffnungen für lnstallationen und Einbauten aller Gewerke nach Planung der Haustechnik und des Architekten. Nach erfolgter Montage Aussparungen wieder schließen, einschließlich Erschwernissen durch die Installation. Revisionsklappen für Decken und Wände Anarbeiten sämtlicher haustechnischer Einbauten wie Revisionsklappen, Einbauleuchten, Zu- und Abluftgitter etc. gem. der technischen Vorgaben in sämtlichen Decken. Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Boden, Decke, Wand, Stütze etc.) Abschottungen in verschiedenen Klassifizierungen, faIls erforderlich wie rauchdicht, F 30/F 90 im Bereich aller abgehängten Decken, parallel und senkrecht verlaufend zu den Decken, Material nach Wahl des AN, inkl. aller Fugendichtungen an Installationen, liefern und herstellen. Durchführungen von Lüftungskanälen, Elektrotrassen etc., im Bereich der Decken und Bodenhohlräume sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Anschlüsse unterschiedlicher Baustoffe wie z. B. GK-Zargen, GK-Beton, GK-Putz usw., sind aus Gründen des Schallschutzes immer dauerelastisch (Silikon) auszuführen. Öffnungen, Aussparungen und Schlitze für Lampen, Revisionsklappen oder sonstige Deckeneinbauten im Bereich aller abgehängten Decken, nach Angabe der Haustechnik und des Architekten herstellen. Ausbildung aller Ausschnitte in vorgenannten Decken für Lampen, Sprinkler, Brandmelder usw. Feuerschutzplatten an Wänden und Decken in den erforderlichen Stärken, gemäß der Vorschriften und Auflagen (siehe Brandschutzkonzept), liefern und montieren. Erforderlichen Kantenschutzschienen und Fugenprofile an allen Ecken und Kanten der Wände und Decken der Trockenputzflächen mittels Randabschlusswinkel ausführen. Alle Spachtelarbeiten an sämtlichen Gipskartondecken oder -wänden, zur Erzielung des geforderten ebenen Untergrundes in Q3, inkl. aller hierzu erforderlichen Leistungen. Ausführung aller Leistungen gemäß beiliegender funktionaler Leistungsbeschreibung, der ALDI Baubeschreibungen Stand 24, Architektenzeichnungen, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise, Gutachten sowie der Herstellerangaben. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
03.__.0014
354 Trockenbauarbeiten Decken
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1.00
03.__.0015 360 Dachbinder Dachtragwerk als Brettschichtholz-Binder, Anwendungsbereich Innen, aus verleimtem Brettschichtholz, allseitig gehobelt, Aufrissform und Abmessungen nach Vordimensionierung, die Werk- und Montageplanung der Binder ist durch den AN erstellen zu lassen, Oberfläche in Sichtqualität, Oberflächenbehandlung der sichtbar bleibenden Holzbauteile, durch werkseitig aufgebrachte Oberflächenschutzanstriche (ohne biozide Wirkstoffe), auf Wasserbasis, als Zwischen- und Deckbeschichtung, Oberfläche matt, Holzfeuchte beim Einbau 9+/-3%, Ausführung gemäß Standsicherheitnachweis und Ausführungsplanung.
03.__.0015
360 Dachbinder
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03.__.0016 360 Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten inkl. Trapezblech Die Dachabdichtungsarbeiten und Dachentwässerungsarbeiten werden auf Basis des mit ALDI Nord abgeschlossenen Rahmenvertrages entweder durch die Firma Pohlen Bedachungen GmbH & Co. KG oder die Firma Wierig GmbH Dach&Fassade, ausgeführt: - Pohlen Bedachungen GmbH & Co. KG, Am Pannhaus 2 – 10, 52511 Geilenkirchen - Wierig GmbH Dach&Fassade, Lindenstraße 57, 53721 Siegburg Nach Zusendung der entsprechenden Planunterlagen wird von den Firmen ein Auftrags - LV erstellt. Dem Bieter obliegt die Prüfung des Angebots – LV sowie eine Koordinierung und Einbindung der Dacharbeiten in den Gesamtablauf. Das Angebot einer der beiden Firmen ist dann vom Bieter in das Gesamtangebot einzustellen. Darüber hinaus werden u. a. ausgeführt: Für spätere Revisionsarbeiten sind Sekuranten nach DIN EN 795 / DIN EN 517 zur Absturzsicherung für das Flachdach vorzusehen. Alle Regenwasserfallrohre erhalten eine Revisionsöffnung. Das Dach ist nach Beendigung der Baumaßnahme aufzuräumen und von jeglichem Müll/Unrat zu befreien. Entsprechende Dachdurchdringungen, wie z.B. Lüftungsauslässe, Schornstein sowie Lichtkuppeln, werden in der Abdichtungsebene mit Systemelementen eingedichtet. Die Gullys der Regenwasserabläufe sind mit einer Begleitheizung auszuführen, Steuerung über Frostwächter. Die Abnahme der Dachabdichtung erfolgt durch einen öffentlich-bestellten Sachverständigen auf Bestellung vom Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers. Leistungsprogramm Trapezblecharbeiten Stahltrapezprofile, t min = 1,00 mm, sonst gemäß Statik, Stahltrapezprofile nach DIN EN 1993-1-3 und DIN 1090-1 auf Stahl und Holz, inkl. Befestigungs- und Verbindungsmaterialien, Fabrikat: Hoesch, Fischer oder gleichwertig, einschließlich der erforderlichen Stahlkantteile, verzinkt und beschichtet, Zusatz- und Installationslasten für abgehängte Lasten sind gemäß BBS ALDI zu berücksichtigen (u. a., Korrosionsschutz Stahltrapezprofile) für den Außeneinsatz: Korrosionsbelastung C3 nach DIN EN ISO 12944, schmelztauchveredeltes Stahlband mit hochwertiger zweischichtig eingebrannter Bandbeschichtung auf der Sichtseite, Schichtdicke 25 μm, Polyester (SP), Rückseite schutzlackiert (RSL), RAL 7016, Antikondensbeschichtung für den Inneneinsatz: Korrosionsbelastung C2 nach DIN EN ISO 12944, schmelztauchveredeltes Stahlband mit hochwertiger zweischichtig eingebrannter Bandbeschichtung auf der Sichtweite, Schichtdicke 15 μm, Polyester (SP), Rückseite schutzlackiert (RSL), inkl. Durchbrüche, Durchdringungen, Randanschlüsse, Randeinfassungen, Aussparungen, Auswechslungen, Verstärkungen, stat. Randwinkel etc., Sickenfüller aus Mineralwolle in den Randbereichen, an Durchdringungen und unterseitigen F90 – Mauerwerkswänden statische Nachweise für statisch notwendige Wechselprofile bei Lüfter- Lüfteröffnungen, etc. Technische Bearbeitung als Werkplanung mit allen erforderlichen Werkstatt- und Detailzeichnungen, sämtliche Werkstatt- und Detailzeichnungen sind rechtzeitig vor Fertigungsbeginn in jeweils 2-facher Ausfertigung dem Planer, dem Bauherren und dem Prüfingenieur vorzulegen. Der AN erklärt sich bereit, seine Zeichnungen nach Korrektur durch die Planer umgehend und ohne besondere Vergütung zu berichtigen und gegebenenfalls zu ändern. Ausdrücklich hingewiesen wird auf: Berücksichtigung von Zusatzlasten: TV – Abhängung, punktuell, jeweils 100 kg, optional Photovoltaik, 15 kg/m², Dachbegrünung nach BBS, Ausführung aller Leistung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung und Leistungsprogramm, der ALDI Baubeschreibung 24, den Planunterlagen des Architekten, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise und Gutachten. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung
03.__.0016
360 Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten inkl. Trapezblech
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1.00
03.__.0017 364 Dachbegrünung Lieferung und Montage eines Leicht-Gründachs gemäß ALDI-BBS 24: Xero Flor Substratersatz- und Speichermatte oder vergleichbar
03.__.0017
364 Dachbegrünung
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1.00
03.__.0018 371 Tischlerarbeiten (innen) Zigarettenregal s. Baubeschreibung S.33 4.2.1.3 und Anlage DE.6.06E Umkleidetrennwand s. Baubeschreibung S.34 4.2.2.1. und Anlage DE 6.07 Teeküche Die Teeküche im Pausenraum ist ausgestattet mit einer Spüle, elektr. Durchlauferhitzer, Hochschrank sowie Kühlschrank. Die Küchenzeile wird auf 2,40m Länge geplant. s. Baubeschreibung Anlage DE 6.07. Ausführung aller Leistungen gemäß beiliegender funktionaler Leistungsbeschreibung, der ALDI Baubeschreibungen Stand 24, Architektenzeichnungen, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise, Gutachten sowie der Herstellerangaben. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
03.__.0018
371 Tischlerarbeiten (innen)
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1.00
03.__.0019 397 Gebäudereinigung (Endreinigung) Allgemeine und technische Vertragsbedingungen Für die Ausführung gelten ergänzend zur VOB, Teil C. Die Arbeiten haben hohen Reinigungs- und Hygieneanforderungen zu entsprechen. Sie sind fachgerecht, materialschonend und werterhaltend auszuführen. Die Gebäudereinigung als Bauschlussreinigung versteht sich als gründliche Reinigung eines Baues nach Abschluss aller Bau- und Ausbauarbeiten. Von allen ausgeführten Wand-, Glas-, Holz-, und Metallflächen, sowie von Gegenständen aller Art, sind im ersten Reinigungsgang Mörtel-, Kalk-, Farb- und Staubverschmutzungen, Schutzfolien und Aufkleber zu entfernen. Zur Reinigung dürfen nur hochwertige Qualitätsprodukte der Chemie, im Fußbodenbereich rutschhemmende sowie moderne Reinigungsmaschinen und -geräte eingesetzt werden. Die UVV sind zu beachten. Zur Vermeidung von Personenunfällen sind während der Fußbodenreinigung oder -pflege Warnschilder aufzustellen. Die Beschädigungen der zu reinigenden Flächen und Gegenstände, die während der Ausbauphase entstanden sind, müssen vor Beginn der Reinigungsarbeiten gemeinsam mit der Bauleitung des AG protokolliert werden. Beschädigte Verglasungen etc. sind mit gut sichtbarem Fettstift zusätzlich zu kennzeichnen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mechanische Entfernung (Wischen) von Baustaub auf Verglasungen wegen der mineralischen Eigenschaften der Staubkörner zu Beschädigungen (Kratzer) führen kann. Es sind daher ggf. andere geeignete Methoden (z.B. Abspülen) anzuwenden. Alle Bodenbeläge sind gemäß BBS LV 01.14. Endreinigung zu reinigen. Ausführung aller Leistungen gemäß beiliegender funktionaler Leistungsbeschreibung, der ALDI Baubeschreibungen Stand 24, Architektenzeichnungen, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise, Gutachten sowie der Herstellerangaben. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
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397 Gebäudereinigung (Endreinigung)
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03.__.0020 300 Malerarbeiten (innen) Allgemeine und technische Vertragsbedingungen Für die Leistungen Anstricharbeiten gelten alle in Betracht kommenden DIN- Normen in ihrer jeweils neuesten Fassung sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller. In der Leistungsbeschreibung Tapezier- und Anstricharbeiten werden alle Leistungen dieser Gewerke erfasst, die zu einer schlüsselfertigen Übergabe des Bauvorhabens notwendig sind. Die verschiedenen Vorbereitungsarbeitsgänge, wie Schleifen, Verkitten, Spachteln usw., sind sorgfältig auszuführen und verstehen sich für alle Anstrichsysteme im Rahmen der zu erbringenden Leistung. Es wird in allen Teilen eine sorgfältige Vorarbeit zu allen Arbeiten verlangt. In Zahl und Größe ausreichend große Probeanstriche sind kostenlos auszuführen. Farbton nach Wahl des AG, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Anderes ausgewiesen ist. (sonst wie ALDI-BBS 24) Vor Aufnahme der Arbeiten sind alle zu streichenden Flächen von Staub, Schmutz, Putzresten usw., ohne Beschädigung des Untergrundes, gründlich zu reinigen. Alle bereits eingebauten und vorhandenen Werkstoffe, wie Fußboden, Beschläge, Innenfensterbänke usw., die nicht mehr nachbehandelt werden, sind sorgfältig abzudecken bzw. abzukleben oder sonst vor Beschmutzung zu schützen. Sämtliche Beschläge und Dichtungen dürfen keinesfalls gestrichen werden, es sei denn, es handelt sich um eingelassene Abdeckschienen, Befestigungslaschen usw., Farbflecken auf diesen Teilen sind sofort zu entfernen. Für die Ausführung der hiernach beschriebenen Leistungen darf nur erstklassiges, fabrikmäßig hergestelltes Material in Originalgebinden verwendet werden. Es muss in jeder Hinsicht einwandfrei und ohne jede Beimischung von minderwenigen Verschnittstoffen sein. Es ist nicht erlaubt, andere Werkstoffe am Bau zu lagern oder zu verwenden oder Farben des geforderten Fabrikates mit anderen zu vermischen. Wird nach dem geforderten Anstrich eines zu streichenden Gegenstandes oder einer Fläche keine vollständige Deckung erreicht, so hat der AN einen weiteren unentgeltlichen Anstrich bis zur endgültigen Deckung aufzubringen. Als Untergründe für die Maler-, Lackier-, Tapezier- und Oberflächenschutzarbeiten kommen Metall, Beton und Mauerwerk sowie Putz, Gipsplatten, Gipskartonplatten, Stahl, Kunststoff, Holz etc., in Frage. Alle Unebenheiten, Löcher und Putzschäden sind fachgerecht auszubessern. Die Anstrichflächen sind mit Tiefengrund, der auf Saugfähigkeit des Untergrundes abgestellt sein muss, vorzubehandeln. Weiterhin sind alle Flächen mit einem geeigneten Füller bis zur Glätte zu spachteln und mit Tiefengrund nach Werksvorschrift abzubinden, bevor der nach der DIN-Vorschrift erforderliche Anstrichaufbau oder die Tapezierung aufgebracht werden. Stoffe und Bauteile, müssen den in den DIN-Vorschriften aufgeführten DIN-Güte und Maßbestimmungen entsprechen. Die Ausführung von Maler-, Lackier-, Tapezier- und Oberflächenschutzarbeiten auf Stahl und Alu-Legierungen, einschl., der vom AN zu liefernden und einzubauenden Stoffe und Bauteile, müssen den in den DIN-Vorschriften aufgeführten DIN-Güte und Maßbestimmungen entsprechen und sind ergänzend zur Leistungsbeschreibung und den sonstigen aufgeführten Bedingungen verbindlich auszuführen. Die Gesamtgestaltung der zu verwendenden Farbtöne ist in jedem Fall mit dem AG vor Beginn der Arbeiten abzustimmen. Sämtliche Farbtöne sind vorab anzustimmen. Der gesamte Anstrichaufbau einer Einzelleistung hat jeweils mit dem Material ein- und desselben - allgemein fachlich anerkannten - Herstellers zu erfolgen. Die Verarbeitungsvorschriften der gewählten Lieferfirma für das zu bearbeitende Material sind genau einzuhalten. Vorhandene Grundanstriche von Holzwerk und Stahlkonstruktionen durch Vorlieferanten sind vor Ausführung der Anstricharbeiten jeweils mit dieser Firma zwecks einheitlichen Anstrichaufbaues abzustimmen. An allen Stahl- und sonstigen Metallteilen ist der vorhandene Rostschutz zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Alle zur Verwendung kommenden Werkstoffe und Materialien müssen im Sinne der TRfA 900/MAK-Werte gesundheitlich unbedenklich sein. Die zulässigen Werte, insbesondere MAK 1 mI/cbm ppm und MAK 1,2 mg/cbm, Spitzenbegrenzung 1, dürfen nicht überschritten werden. Hinweis auf Ministerialblatt F 4763 A Nr. 31 vom 09.05.1985. Das Ausgießen von Farbresten und Lösungen aller Art in die Entwässerung des Gebäudes und auf dem Grundstück ist untersagt. Der AN hat die Reste in einem geeigneten Gefäß zu sammeln sowie fachgerechten Abtransport und Entsorgung zu gewährleisten. Für die Leistungen Fugenabdichtungsarbeiten gelten alle in Betracht kommenden DIN-Normen in ihrer jeweils neuesten Fassung sowie die Verarbeitungvorschriften der Hersteller (Bemusterung vor Ausführung). Alle Fugen am Gebäude sind zu dichten, wo Bewegungen der Materialien auftreten können und wo mit Feuchtigkeitsanfall zu rechnen ist. Die Angaben, wo dauerelastische Fugen ausgeführt werden müssen, liegt in der Verantwortung des AN. Fugenabdichtungen, z.B. zwischen Beton/Beton, Beton/Mauerwerk, Beton/Holz, Holz/Holz, Metall/Beton, Metall/Holz, Metall/Metall und andere: siehe Allgemeine Arbeitsbeschreibung, Fugen Verfugung nach folgenden Arbeitsgängen: - Reinigen der Fugen von Staub und Schmutzteilen - Abkleben der Fugenränder Verstopfen des tieferen Fugengrundes wie folgt: - bei Außenfugen mit Polyethylenrundprofil - bei Innenfugen mit Moltopren. Einbringen von Kunststoff (Polysulfid-Kautschuk-Basis) mittels Hand- oder Druckluftspritze in die trocknenden Fugen. Der Voranstrich muss vor dem Verfüllen völlig durchgehärtet sein. Lufteinschlüsse im Fugenfüllmaterial müssen unbedingt vermieden werden. Nachglätten der Fugenoberfläche mit einem Spachtel. Entfernen der Tesa-Kreppstreifen und evtl. Nachreinigen. Zeigen sich bei Wandanstrichen innerhalb der ersten 12 Monate Flecken oder blättert die Farbe ab, ist der Anstrich zu Lasten des Vermieters zu erneuern. Leistungsprogramm Alle unter den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen aufgeführten Punkte, sowie die in der Baubeschreibung Stand 24 und die in der Ergänzung zur ALDI-Baubeschreibung aufgeführten Punkte, gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Darüber hinaus ist u. a. auszuführen: Anstrich im Innenbereich (Wandflächen) als Kalkulationsgrundlage: geputzte Wänden, Stützen, GK – Flächen, mit Innendispersionsfarben, Grundierung, Zwischenanstrich, Schlussanstrich, Fabrikat: Tiefgrund LF 595, Super Latex ELF 3000, weiß, Brillux Anstrich von Stahlteilen im Innenbereich: Stahltüren und Zargen, zweikomponentiger Polyurethan-Lack (Duplex . System), Grundierung Zwischenanstrich, Schlussanstrich, Fabrikat: 2K-PUR-AC-Grundierung  + 2K-PUR-AC-Lack, Brillux, RAL – Farbton Nr. 7016, Ausbesserungsarbeiten nach Einzug ALDI; d.h. nach erfolgter Möblierung/Bestückung,  insbesondere im Bereich Türen.  Anstrich von Stahlteilen im Außenbereich: Stahlteile der Dach- und Vordachkonstruktionen, L – Eisen der Rampentischkante in UVV gelb/schwarz, Rammschutzpoller in schwarz-gelb, Schutzplanken, Anfahrschutz etc., Treppen + Geländer, mit zweikomponentigen Polyurethan-Lack (Duplex . System), Grundierung Zwischenanstrich, Schlussanstrich, Fabrikat: 2K-PUR-AC-Grundierung + 2K-PUR-AC-Lack, Brillux. Ausführung aller Leistungen gemäß beiliegender funktionaler Leistungsbeschreibung, der ALDI Baubeschreibungen Stand 24, Architektenzeichnungen, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise, Gutachten sowie der Herstellerangaben. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
03.__.0020
300 Malerarbeiten (innen)
L
1.00
03.__.0021 300 Schlosserarbeiten Leistungsprogramm Lieferung und Montage von Türdrückergarnituren. Alle Türdrücker sind Objektbeschläge der Serie HEWI, in Edelstahl gebürstet des AG. Feuerschutz bzw. Wechselgarnituren sind z.T. mit Antipanikfunktion auszustatten. Festlegung durch den Brandschutzprüfer und die Baugenehmigung. Alle Beschläge der Verkaufsstelle erhalten einen Profilzylinder (mit Ausnahme der vorgesehenen WC-Garnitur) – die Schließanlage ist in Abstimmung mit dem AG auszuführen. Schilder und Rosetten in Edelstahl gebürstet, ausgeführt mit Stütznocken, lockerungsgesichert verbunden, den Anforderungen entsprechend, für unterschiedliche Türdicken. Alle erforderlichen Stahltüren gemäß der Grundrisszeichnungen und/oder gemäß  des Brandschutzgutachtens in T 30/T 90 (z. T. rauchdicht) als ein- bzw. zweiflügelige Stahltüre in Stahlblockzargen, selbstschließend, nach DIN 4102, mit baurechtlicher  Zulassung. Beschläge wie in der Baubeschreibung beschrieben, Profilzylinder passend zur Schließanlage. Alle Fluchtwegtüren, die ins Freie führen, werden mit den entsprechenden Vorrichtungen und Kabelführungen für einen Türwächter und eine Einbruchmeldeanlage gem. Vorgaben des Alarmanlagenbauers vorgesehen. Stahltürzargen als Umfassungszargen, mit auf Gehrung verschweißten Ecken, vorgerichtet für zusätzliche Dübelmontage und abgeschlossenem Schlosskasten, mit allseitig ausreichendem werkseitigen Korrosionsschutz nach DIN 18364, liefern und gemäß Erfordernissen der entspr. Wanddicken für DIN-links- und DIN-rechts- Türöffnungen, mit unteren Verbindungsschienen und mind. 30 mm Bodeneinstand; voll vergossen und zusätzlich verdübelt und funktionstüchtig nach den Herstellervorschriften einbauen. Die Zarge muss für eine ausreichend stabile Befestigung der genannten Wandteile mit zwei geschlossenen, verstellbaren Wandeinstecktaschen, den notwendigen Bandaussparungen und Verstärkungen mittels Stahlbeilagen vorgerichtet sein. Türbreiten gem. DIN- Normen entsprechend der örtlichen Erfordernissen bzw. Planunterlagen. Die Zargen sind, sofern sie nicht in Leichtbau-Ständerwände eingebaut werden, mit leichtflüssigem Zementmörtel 3/1 sorgfältig und satt auszugießen. Hohlräume sind zu vermeiden. Zargen mit Hohlstellen sind zu Lasten des AN zu erneuern. Die Zargenfalzmaße sind vor dem Abbinden des Mörtels mit dem Stichmaß nachzuprüfen und notfalls zu berichtigen. Der geforderte Korrosionsschutz der Zargenoberflächen ist äußerst schonend zu behandeln. Beschädigte Stellen sind örtlich, sofern sie später unzugänglich sind, vor dem Einbau ausreichend auszubessern. Bei den Zargen zum Verkaufsraum ist zu berücksichtigen, dass die Vorderkante zum Verkaufsraum bündig mit der Bekleidung ist, mit 4,5cm ab Rohbau. Darüber hinaus ist u. a. auszuführen: Überladebrücke Einbau einer mechanischen Überladebrücke am vorhandenen Rampentisch gem. ALDI-Baubeschreibung 01/2024, S.31ff. 3.9 Anlieferung. Fabrikat: ASSA ABLOY Minidock, o. glw. Der Einbau versteht sich inkl. aller vorbereitenden Maßnahmen an der Rampe bzw. am vorhandenen Rampentisch und inkl. aller dafür notwendigen Materialien und Kleinteilen. Ausführung aller Leistungen gemäß beiliegender funktionaler Leistungsbeschreibung, der ALDI Baubeschreibungen Stand 24, Architektenzeichnungen, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise, Gutachten sowie der Herstellerangaben. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
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300 Schlosserarbeiten
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1.00
03.__.0022 300 Schließanlage Die Schließanlage wird grundsätzlich entsprechend ALDI-BBS 24, Seite 48: Kapitel 4.6 geplant und ausgeführt. In Teilen kann hiervon abgewichen werden, sodass hier in jedem Fall eine Abstimmung mit und Freigabe durch ALDI erforderlich ist.
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300 Schließanlage
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03.__.0023 619 Raumbeschilderung Leistungsprogramm Kennzeichnung der WC-Türen, entsprechend der Nutzung durch Damen und Herren, Piktogramm, in Edelstahl gebürstet. Montage von Flucht- und Rettungswegplänen gemäß den Anforderungen Brandschutz als Farbausdrucke oder Farbkopien, zwischen zwei Glasscheiben, kratzfest, nach Abstimmung mit dem AG. Außen am Gebäude ist eine Hausnummer, Edelstahl gebürstet, nach Angabe des AG zu montieren. Ausführung aller Leistungen gemäß beiliegender funktionaler Leistungsbeschreibung, der ALDI Baubeschreibungen Stand 24, Architektenzeichnungen, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise, Gutachten sowie der Herstellerangaben. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
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619 Raumbeschilderung
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03.__.0024 Feuerlöscher Leistungsprogramm Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden wird der Markt mit einsatzbereiten und tragbaren Handfeuerlöschgeräten (Löschmittel Wasser bzw. Schaum, Löschmitteleinheiten lt. Angabe BSK) ausgestattet. Die Vorgabe der ASR A 2.2, sowie die des Brandschutzkonzeptes der Kunkel + Partner Ingenieure GmbH vom 30.09.2024 sind einzuhalten. Die Feuerlöscher werden an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen, in einer Griffhöhe zwischen 80 bis 120 cm, angebracht. Die Anbringorte werden durch das Hinweiszeichen „Hinweis auf ein Feuerlöschgerät“ entsprechend der UVV „Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“ gekennzeichnet. Mögliche Anbringorte sind in der Planunterlage dargestellt. Die Standorte können auf Wunsch des Bauherrn bzw. Betreibers unter Einhaltung der erforderlichen LE sowie einer flächigen Verteilung geändert werden. Beschriftungen und Bezeichnungen der Notausgänge, Feuerlöscher und Fluchtwege usw. nach den Auflagen der Baugenehmigung, mit zugelassenen Zeichen und Beschriftungen. Die erforderlichen Piktogramme sind in dem beiliegenden Brandschutzplan dargestellt. Die Schildergröße innerhalb des Verkaufsraumes wird für eine Sichtweite von mind. 25 m im Sinne der ASR A1.3 gewählt. Diese Piktogramme werden unter Berücksichtigung der Regalstellung installiert. Weitere Ausführungsanforderungen und Ausstattung nach ALDI BBS 24. Ausführung aller Leistungen gemäß beiliegender funktionaler Leistungsbeschreibung, der ALDI Baubeschreibungen Stand 24, Architektenzeichnungen, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise, Gutachten sowie der Herstellerangaben. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
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Feuerlöscher
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04 Kostengruppe 400 - Bauwerk - Technische Anlagen
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Kostengruppe 400 - Bauwerk - Technische Anlagen
04.__.0001 410 Haustechnik: Sanitär Siehe ALDI-Baubeschreibung 01/2024. S. 51 ff. Kapitel 5.3.8 Grundlagen Vom AN zu erstellende Unterlagen Alle nachstehenden Leistungen sind in die Angebotspositionen einzukalkulieren. Dem GU/AN obliegen unter anderem folgende Leistungen: - Ausarbeiten und Einreichung eines Entwässerungsgesuches (Entwurfsplanung)   inkl. Antrag auf Herstellung eines Kanalanschlusses bei den zuständigen Behörden  - ggf. Fortführung/Korrektur der Entwurfsplanung bis zur Erteilung der   Entwässerungsgenehmigung,  - Ausführungsplanung der Entwässerung,   es sind alle Auflagen und Vorgaben der Entwässerungsgenehmigung umzusetzen. Die vom AN zu erbringenden Unterlagen müssen entsprechend den Verwendungszwecken und projektgebunden gekennzeichnet, nummeriert und mit der Unterschrift des verantwortlichen Projektleiters und des Sachbearbeiters versehen sein. Änderungen sind mit Index zu kennzeichnen. Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen herzustellen: Berechnungen bei Verwendung von Alternativen Der AN hat prüffähig auszuarbeiten: Die Rohrnetzberechnung einschl. der erforderlichen Einbauteile unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ausführung und Beachtung der Isolierstärken und des Platzbedarfes. Bei weit verzweigten Netzen ist auf sorgfältige Dimensionierung der Rohrnetze besonders Wert zu legen. Die Pumpen- und Motorauslegung: Technische Daten für Regelventilauslegung abgestimmt auf den jeweiligen Verwendungszweck und die verschiedenen hydraulischen Widerstände. Protokolle über Dichtheitsprüfungen/ Druckproben Protokoll über durchgeführte hydraulische Einregulierung, wenn gefordert. Zeichnungen Der AN hat nachstehend aufgeführte Zeichnungen, farbig angelegt, prüffähig und genehmigungspflichtig zu erbringen: Fachplanung und Montagezeichnungen und Erstellung von Schlitz-/ & Durchbruchplänen im Maßstab 1:50, 1:100 bzw. 1:200 im Papierformat (4-fach), sowie im pdf- und dxf-Format. Zeichnungen für bauseitige Arbeiten der anderen Gewerke, z.B. Fundamentzeichnungen, -System- und Schemazeichnungen - soweit nicht vorhanden - (Werkstattzeichnungen sind Sache des AN). Die Planfortführung obliegt dem AN. Alle Anlagenteile sind maßstäblich und vermaßt mit Bezugsmaßen zum Baukörper einzutragen, so dass alle eingebauten Teile mit den Dimensionen, Abmessungen und Stückzahlen mit der Zeichnung übereinstimmen. Es dürfen nur deutsche Bezeichnungen gewählt werden. Weiter sind für die Zeichnungserstellung bestehende Vorschriften zu beachten und genormte Symbole zu verwenden. In die Montagezeichnungen oder in entsprechenden Tabellen sind alle notwendigen Daten einzutragen wie: Anlagenbezeichnungen mit Leistungsdaten, Geräte mit Typen- und Größenangaben, einschließlich aller technischen Hauptdaten wie Pumpendaten, Wärmedaten von Austauschen mit Wassermenge luft-/ & wasserseitigem Druckverlust, bei Filtern die Min.- und Max. -Werte des Differenzdruckes, Sicherungseinrichtungen gegen Druck und Temperatur, Ausführung der Isolierung gegen Wärmeverluste, Schwitzwasserbildung, Körper-/ & Luftschallübertragung, Art und Nennweiten von Anschlüssen für Schwitzwasserabläufe, Gewichte und evtl. Punktbelastungen durch Geräte, Montageöffnungen, Raumbezeichnung mit Raumtemperaturen, Heizflächenanordnung mit Größenangaben. Die Schemazeichnungen müssen außer den technischen Daten auch Fließrichtungspfeile erhalten. Behördliche Vorschriften und Sicherheitsbedingungen Die von den Behörden geforderten Prüfzeugnisse und Nachweise sind dem AG bzw. dessen Vertreter unaufgefordert rechtzeitig zu übergeben. Die Klärung der behördlichen Vorschriften ist durch den Auftragnehmer kostenlos durchzuführen. Sind Anlagenteile durch den Technischen Überwachungsverein bzw. den VdS abnahmepflichtig, so ist vom Auftragnehmer auf den Termin der erstmaligen Abnahme und - bei regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen - auf die erforderliche Art und den Zeitabstand aufmerksam zu machen. Alle Unfallverhütungsvorschriften der Gewerbeaufsichtsämter sowie der Berufsgenossenschaften sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Für evtl. durch Nichtbeachtung der Vorschriften auftretende Schäden kommt der Auftragnehmer auf. Sämtliche zur Brandsicherung erfolgten Einbauten sind als solche zu kennzeichnen. Die abnahmepflichtigen Anlagenteile sind vom Auftragnehmer so vorzubereiten und einzuleiten, dass eine behördliche Abnahme gegebenenfalls von einem unabhängigen Sachverständigen kurzfristig erfolgen kann. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Herstellung und Montage der Anlagen Die Montage darf nur nach den durch die Bauleitung genehmigten Montagezeichnungen erfolgen. Werden Arbeiten und Fremdbestellungen ohne diese Voraussetzung ausgeführt, so werden evtl. erforderlich werdende Änderungen unverzüglich erfolgen; die Mehr- oder Folgekosten gehen dann zu Lasten des AN. Vor Abnahme der Anlage wird der evtl. beschädigte Farbanstrich an Anlagenteilen vom AN kostenlos wiederhergestellt oder erneuert, ganz gleich, wer eine evtl. Beschädigung verursacht hat. Schallschutzbedingungen Alle nachfolgenden Leistungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren: - Die Rohrleitungsführung darf die Schalldämmung der Wand- & Decken-   konstruktionen nicht reduzieren, - Die Befestigung der Installationen muss so erfolgen, dass eine   Geräuschübertragung durch Körperschall vermieden wird, - Sämtliche Rohrdurchführungen durch Wände, Unterzüge und Decken sind   ebenfalls schalldämmend auszuführen. - Die Anlagen sind gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften betreffend    Schallschutzmaßnahmen auszuführen. Bedienung und Wartung Für eine ordnungsgemäße Wartung und Bedienung sind alle Anlagenteile dauerhaft zu beschriften bzw. zu beschildern. Die Beschriftung kennzeichnet eindeutig Anlagenteil, Funktion und evtl. Stellungen von Stellgliedern. Die Beschriftung erfolgt deutschsprachig und im metrischen System nach Standard des Auftraggebers. Kontroll-/ & Steuergeräte wie Thermometer, Thermostate, Druckanzeiger usw. erhalten Markierungen, die den normalen und abnormalen Bereich farbig kennzeichnen. Sollwerte werden eindeutig markiert. Evtl. vorhandene Reserveeinrichtungen werden eindeutig als solche beschriftet. Sommer-/Winter-Umschaltungen o.ä. erhalten besondere farbliche Kennzeichnungen und Schemata vor Ort. Während der Garantiezeit sind folgende Leistungen zu erbringen: Nachregulierungen der Wassermengeneinstellungen im Anlagensystem. Überprüfung aller anzeigenden und registrierenden Geräte auf Funktion und Abweichung der Einstellwerte vom Soll mit Neueinstellung. Überprüfung der Regelung auf Funktion, Einstellung der Sollwerte, Sollwertmarkierung, Ventillauf, Stellung sowie Leckverluste mit Neueinstellung und Herrichtung, Überprüfung aller Thermostate, Überprüfung und Nachdichten aller Flanschverbindungen der Rohrleitungen Überprüfung und ggf. mehrmalige Säuberung von Schmutzfängern Erfassen der erforderlich werdenden, vom Auftraggeber zu beziehenden Ersatzteile, die - wenn keine Garantieleistung - zu Tagespreisen abgerechnet werden. Der Zeitpunkt dieser Arbeiten ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, so dass keine Betriebsstörungen und Versorgungsunterbrechungen auftreten. Revisionsunterlagen Für die Bedienung und Wartung sind schriftliche und zeichnerische Revisionsunterlagen zu erstellen. Alle Bezeichnungen in den Revisionsunterlagen stimmen mit der Anlagenkennzeichnung überein. Inbetriebnahme Die Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren: Die einzelnen Anlagen werden unmittelbar nach Fertigstellung, evtl. noch bei offener Baustelle, nach Abstimmung mit AG/Bauleitung in Betrieb gesetzt. Sämtliche Anlagen sind so dem AG zu übergeben, dass er nach erfolgter Einweisung und Übergabe aller Unterlagen die Anlagen selbständig betreiben kann. Darüber hinaus ist u. a. zu leisten: (BBS in Auszügen, es sind jeweils die vollständigen Texte zu kalkulieren und auszuführen) Tauwasserabflüsse Kühlwandregal Tauwasserabfluss der Kühlwandregale im Verkaufsraum mittels Vakuumtechnik (s. Anlage DE.3.01). Tauwasserleitungen s. ALDI-Baubeschreibung 5.4.4 Sonstige Kondensatabläufe/Bodenabläufe gem. ALDI-Baubeschreibung 12/2022 S. 27/28. Kondensatabläufe/Bodenabläufe sind grundsätzlich mit Geruchsverschluss und Edelstahlabdeckung auszuführen. Alle Bodenabläufe und Leitungen sind gesäubert und gespült zu übergeben. Toilettenanlagen Die Herrentoilette im Erdgeschoss erhält eine rollstuhlgerechte Ausstattung mit Sanitärobjekten (WC und Waschbecken), sowie zusätzlich ein Urinal. Einbau-Küchenblock im Pausenraum Einbau-Küchenblock der Firma Hesse Objekt oder Firma Reichel Hörstgen GmbH, Maß 2,45 x 0,60 m, Farbe nach Angabe Mieterin, Edelstahlspüle, inkl. Mischbatterie, Kühlschrank und Beistellschrank. (s. Baubeschreibung Anlage DE.5.04D) Backraum Es ist ein Kaltwasseranschluss für den Backautomaten und ein weiterer für die Spülenkombination vorzusehen (s. Baubeschreibung Anlage 5.05). Warmwasserversorgung Position der Druckspeichergeräte für Putzmittel- und Sozialraum gemäß Planung. Putzmittelraum Ausstattung gem. ALDI-Baubeschreibung 01.2024 Ergänzung zum Schlammeimer des Sinkkastens: Der Schlammeimer des Sinkkastens muss einfach zu entnehmen und zu reinigen sein. Die Ausführung ist mit dem AG abzustimmen. Ggf. ist hier vom Schlosser ein Edelstahl-Einsatz in Größe des Sinkkastens herzustellen. Zusätzlich ist ein Kaltwasser-Zapfhahn mit Gewinde für Schlauchanschluss, Schnellanschluss (Fabrikat: Gardena) sowie 2,0 m Gewebeschlauch mit Schlauchwandhalter vorzusehen. Das Druckspeichergerät im Putzmittelraum wird in einer Höhe von mind. 2,10 m über OKFF installiert. Bei dem Stahlbecken ist darauf zu achten, dass zwischen Eimerrost und Mischbatterie genug Platz für einen handelsüblichen 10l Eimer bleibt. Im Bereich des Kaltwasserzapfhahns ist die Wand mit einem Fliesenspiegel von 1,00 m Breite und 1,60 m Höhe ab OKFF zu verkleiden – die Leitungen sind hier unterputz zu verlegen. Offenliegende Leitungen Für den Anschluss der Wärmerückgewinnungsanlage ist ein Kondensatablauf vorzusehen. Form- und Verbindungsstücke, Löt-, Dichtungs- und Befestigungsmaterial einschl. Dübel, Schrauben und Bohren der Löcher sowie Rohrhülsen und Isolierschlauch für Wand- und Deckendurchführungen, geringfügige Stemmarbeiten für Schlitz- und Durchbrucherweiterungen sind in die Leistungen einzukalkulieren. Weiterhin gilt für alle Rohrleitungen: Rohrschellen und Hängebefestigungen sind in Menge und Ausführung nach den Richtlinien des Herstellers zu installieren. Alle für diese Arbeiten erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Abnahmen sind vom AN zu erbringen und gehen zu seinen Lasten. Die Überprüfung der technischen Anlagen hat durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu erfolgen. Die Grundleitungen sind auf Dichtheit mittels Kamerabefahrung zu überprüfen – der Nachweis ist zu dokumentieren. Rückspülfilter Die Hauptwasserzuleitung im Hausanschlussraum ist mir einem Rückspülfilter auszustatten. Ausführung aller Leistung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung und Leistungsprogramm, der ALDI Baubeschreibung 24, den Planunterlagen des Architekten, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise und Gutachten. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
04.__.0001
410 Haustechnik: Sanitär
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1.00
04.__.0002 420 Haustechnik: Heizung Siehe ALDI-Baubeschreibung 01/2024: S. 49 ff. Kapitel 5.2 Die Beheizung des Marktes erfolgt ausdrücklich nicht über eine Betonkerntemperierung. Die Nebenräume werden über Wandheizkörper beheizt. Die Beheizung des Gesamtobjektes erfolgt über ein Verbund-Gewerbekältesystem (CO2-Integralanlage), unter ausschließlicher Verwendung von natürlichen Kältemitteln, welches zu Lasten der Mieterin einzubringen ist. Die objektspezifische Planung der Deckenkassetten erfolgt durch den von der Mieterin zu benennenden Lieferanten. In Abhängigkeit von der genauen Position im Außenbereich und dem Umfeld der Verkaufsstelle sind ggf. Lärmschutzmaßnahmen in Absprache mit der Mieterin durchzuführen. Die Installation der CO2-Integralanlage inkl. Aufstellung und Anschluss der von der Mieterin zu eigenen Lasten gelieferten Kühlmöbel und -räume als Bestandteil der CO2-Integralanlage erfolgt verantwortlich durch den jeweiligen Lieferanten der Kältetechnik als Bestandteil der CO2-Integralanlage. Grundlagen Vom AN zu erstellende Unterlagen Alle nachstehenden Leistungen sind in die Angebotspositionen einzukalkulieren. Die vom AN zu erbringenden Unterlagen müssen entsprechend den Verwendungszwecken und projektgebunden gekennzeichnet, nummeriert und mit der Unterschrift des verantwortlichen Projektleiters und des Sachbearbeiters versehen sein. Änderungen sind mit einem Index zu kennzeichnen. Arbeiten von anderen Gewerken Der AN wird alle Arbeiten, die durch andere Gewerke ausgeführt werden und zur Komplettierung seiner angebotenen Leistungen erforderlich sind, überwachen und sich von deren richtiger Ausführung überzeugen. Herstellung und Montage der Anlagen Die Montage darf nur nach den durch die Bauleitung genehmigten Zeichnungen erfolgen. Werden Arbeiten und Fremdbestellungen ohne diese Voraussetzung ausgeführt, so werden evtl. erforderlich werdende Änderungen unverzüglich erfolgen; die Mehrkosten gehen dann zu Lasten des AN. Vor Abnahme der Anlage wird der evtl. beschädigte Farbanstrich an Anlagenteilen vom AN kostenlos wiederhergestellt oder erneuert, ganz gleich, wer eine evtl. Beschädigung verursacht hat. Schallschutzbedingungen Alle nachfolgenden Leistungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren: Die Rohrleitungsführung darf die Schalldämmung der Wand- und Deckenkonstruktionen nicht reduzieren. Die Befestigung der Installationen muss so erfolgen, dass eine Geräuschübertragung durch Körperschall vermieden wird. Sämtliche Rohrdurchführungen durch Wände, Unterzüge und Decken sind ebenfalls schalldämmend auszuführen. Die Anlagen sind gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften betreffend Schallschutzmaßnahmen auszuführen. Bedienung und Wartung Für eine ordnungsgemäße Wartung und Bedienung sind alle eingebauten Schalt- und Steuergeräte sowie Anlagenteile dauerhaft zu beschriften bzw. zu beschildern. Die Beschriftung kennzeichnet eindeutig Anlagenteil, Funktion und evtl. Stellungen von Stellgliedern. Die Kanal- und Rohrleitungssysteme erhalten Fließrichtungspfeile in Normfarben entsprechend den Medien. Die Beschriftung erfolgt deutschsprachig und im metrischen System nach Standard des AG. Kontroll- und Steuergeräte wie Thermometer, Thermostate, Druckanzeiger usw. erhalten Markierungen, die den normalen und abnormalen Bereich farbig kennzeichnen. Sollwerte werden eindeutig markiert. Evtl. vorhandene Reserveeinrichtungen werden eindeutig als solche beschriftet. Sicherheitsschaltungen wie Frontsicherungen, Sommer- /Winter-Umschaltungen o.ä. erhalten besondere farbliche Kennzeichnungen und Schemen vor Ort. Die Anlagenteile (Geräte) erhalten Typen- und Leistungsschilder mit zugehöriger Anlagenbezeichnung. Kleber und Schrift müssen dauerhaft sein. Alle Zentralen erhalten ein Anlagenschema, das alle Funktionen, technischen Daten, Schaltungen, Sollwerte von Überwachungs- und Kontrolleinrichtungen enthält. Die Schemata sind auf Kunststofffolie zu drucken und an übersichtlichen Stellen in der Zentrale aufzuhängen. Während der Garantiezeit sind folgende Leistungen zu erbringen: Schmieren der Lager an drehenden Teilen, einschl. Lieferung der notwendigen Schmiermittel. Überprüfung der Anlagenteile auf Funktion und Verschmutzung und alle evtl. Nacharbeiten für einen ordnungsgemäßen Betrieb, Nachregulierungen der Wassermengeneinstellungen im Anlagensystem. Überprüfung aller anzeigenden und registrierenden Geräte auf Funktion und Abweichung der Einstellwerte vom Soll mit Neueinstellung, Überprüfung der Regelung auf Funktion, Einstellung der Sollwerte, Sollwertmarkierung, Ventillauf, Stellung sowie Leckverluste mit Neueinstellung und Herrichtung, Überprüfung aller Thermostate und Verriegelungsschaltungen, Überprüfung und Nachdichten aller Abdichtbuchsen, Überprüfung und Nachdichten aller Flanschverbindungen der Rohrleitungen, Überprüfung und ggf. mehrmalige Säuberung von Schmutzfängern, Erfassen der erforderlich werdenden, vom AG zu beziehenden Ersatzteile, die – wenn keine Garantieleistung - zu Tagespreisen abgerechnet werden. Der Zeitpunkt dieser Arbeiten ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, so dass keine Betriebsstörungen und Versorgungsunterbrechungen auftreten. Revisionsunterlagen Für die Bedienung und Wartung sind schriftliche und zeichnerische Revisionsunterlagen zu erstellen. Alle Bezeichnungen in den Revisionsunterlagen stimmen mit der Anlagenkennzeichnung überein. Wartungsanweisungen Angaben der Leistungen, die über die Bedienung und Wartung hinausgehen und eines besonderen Wartungsvertrages bedürfen, z.B.: Wartung der Anlagen, Schmier- und Dichtungssysteme, Spezialwerkzeuge, Nebengeräte, Fehlersuchtabelle mit Zeichnungen über Zusammenstellungen von Anlagenteilen (Schmiersysteme, Dichtungssysteme, Durchfluss- und Wirkschema), Eigenschaften von Ölen und sonstigen Betriebsmitteln, behördliche Überwachungspflichten. Ersatzteilaufstellungen Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile werden tabellarisch erfasst. Als Verschleiß oder Bruchteile werden benannt: - Wellenlager, Motoren, Filter, Regler, Stellglieder, Schaltgeräte und Pumpen. Die Ersatzteilliste enthält: - Hersteller mit Anschrift, - Type/Fabrikat-Nr., Größe/Maß, - Auslieferungslager, - Kundendienst mit Anschrift und Telefonnummer. Inbetriebnahme – Leistungsmessung Die Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren: Die einzelnen Anlagen werden unmittelbar nach Fertigstellung, evtl. noch bei offener Baustelle, nach Abstimmung mit Auftraggeber/ Bauleitung in Betrieb gesetzt. Es wird gewährleistet, dass diese Anlagen betriebssicher sind und alle Schutzvorkehrungen getroffen werden, die Gefahren ausschließen und dass die Anlagen einwandfrei durch dafür Beauftragte bedient werden können. Bei der ersten Inbetriebsetzung der Elektroantriebe der Anlagen wird die Elektrofirma beteiligt. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verdrahtung, die ausreichende Sicherheitslösung, die Übereinstimmung der Ausführung mit den Plänen und Klemmen-Bezeichnungen wird bei der Inbetriebnahme auch einzelner Anlagen durch den Auftragnehmer gemeinsam mit der Elektrofirma erfolgen. Der AN führt gemeinsam mit allen Beteiligten unmittelbar nach Inbetriebnahme der Anlage die Funktionskontrollen aller Anlagenteile und Messungen von Leistungen, Temperaturen, Spülgraden, Druck, Strom und anderen spezifischen Werten durch. Bei den Messungen ist ein Vertreter des Bauherrn nach Einladung zugegen. Die erforderlichen Messgeräte werden vom Auftragnehmer für Messungen zur Verfügung gestellt. Im Wesentlichen werden gemessen: - Druck und Wassertemperaturen, - Geschwindigkeiten, Wassermengen, Effektivstrom, - Anlaufstrom, Zweiphasenstrom, Auslösezeit, - Ansprechzeit der Regelung, - Lautstärke in der Aufenthaltszone usw. Der Leistungsnachweis wird auch nach erfolgter Abnahme und Übergabe auf Anforderung innerhalb von zwei Jahren noch durchgeführt, wenn die max. Störgrößen zum Zeitpunkt des Leistungsnachweises nicht vorgelegen haben. Der Zeitpunkt des Leistungsnachweises wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere die Raumzustandsdaten und Versuche unter den tatsächlichen Bedingungen erfolgen und zwar nach Bezug und Einrichtung des Gebäudes. Sämtliche Anlagen sind so dem Bedienungspersonal zu übergeben, dass es nach erfolgter Einweisung und Übergabe aller Unterlagen die Anlagen selbständig betreiben kann. Leistungslisten (Messprotokolle) sind zu erstellen: Tabellarische Auswertung aller Messungen, entsprechend den Forderungen für Leistungsmessungen
04.__.0002
420 Haustechnik: Heizung
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1.00
04.__.0003 430 Haustechnik: Lüftung Siehe ALDI-Baubeschreibung 01/2024. Grundlagen Vom AN zu erstellende Unterlagen Alle nachstehenden Leistungen sind in die Angebotspositionen einzukalkulieren. Die vom AN zu erbringenden Unterlagen müssen entsprechend den Verwendungszwecken und projektgebunden gekennzeichnet, nummeriert und mit der Unterschrift des verantwortlichen Projektleiters und des Sachbearbeiters versehen sein. Änderungen sind mit Index zu kennzeichnen. Zeichnungen Der AN hat nachstehend aufgeführte Zeichnungen, farbig angelegt, prüffähig und genehmigungspflichtig zu erbringen: - Fachplanung und Montagezeichnungen unter Berücksichtigung der vorgegebenen Schlitze und Durchbrüche im Maßstab 1: 50, 100 bzw. 1:200 im Papierformat (4-fach), sowie im pdf- und dxf-Format.  - System- und Schemazeichnungen - soweit nicht vorhanden –(Werkstattzeichnungen sind Sache des Auftragnehmers). Alle Anlagenteile sind maßstäblich und vermaßt mit Bezugsmaßen zum Baukörper einzutragen, so dass alle am Bau eingebauten Teile mit den Dimensionen, Abmessungen und Stückzahlen mit der Zeichnung übereinstimmen. Es dürfen nur deutsche Bezeichnungen gewählt werden. Weiter sind für die Zeichnungserstellung bestehende Vorschriften zu beachten und genormte Symbole zu verwenden. In die Montagezeichnungen oder in entsprechenden Tabellen sind alle notwendigen Daten einzutragen. Darüber hinaus sind für die regel- und steuertechnischen Anlagenteile folgende Unterlagen einzureichen: Behördliche Vorschriften und Sicherheitsbedingungen Die von den Behörden geforderten Prüfzeugnisse und Nachweise sind dem AG bzw. dessen Vertreter unaufgefordert rechtzeitig zu übergeben. Die Klärung der behördlichen Vorschriften ist durch den AN kostenlos durchzuführen. Sind Anlagenteile durch den Technischen Überwachungsverein bzw. den VdS abnahmepflichtig, so ist vom Auftragnehmer auf den Termin der erstmaligen Abnahme und - bei regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen - auf die erforderliche Art und den Zeitabstand aufmerksam zu machen. Alle Unfallverhütungsvorschriften der Gewerbeaufsichtsämter sowie der Berufsgenossenschaften sind durch den AN zu berücksichtigen. Für evtl. durch Nichtbeachtung der Vorschriften auftretende Schäden kommt der AN auf. Sämtliche zur Brandsicherung erfolgten Einbauten sind als solche zu kennzeichnen. Die abnahmepflichtigen Anlagenteile sind vom AN so vorzubereiten und einzuleiten, dass eine behördliche Abnahme gegebenenfalls von einem unabhängigen Sachverständigen kurzfristig erfolgen kann. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des AN. Arbeiten von anderen Gewerken Der AN wird alle Arbeiten, die durch andere Gewerke ausgeführt werden und zur Komplettierung seiner angebotenen Leistungen erforderlich sind, überwachen und sich von deren richtiger Ausführung überzeugen. Herstellung und Montage der Anlagen Die Montage darf nur nach den durch die Bauleitung genehmigten Montagezeichnungen erfolgen. Werden Arbeiten und Fremdbestellungen ohne diese Voraussetzung ausgeführt, so werden evtl. erforderlich werdende Änderungen unverzüglich erfolgen; die Mehr- oder Folgekosten gehen dann zu Lasten des AN. Vor Abnahme der Anlage wird der evtl. beschädigte Farbanstrich an Aggregaten und Anlagenteilen vom AN kostenlos wiederhergestellt oder erneuert, ganz gleich, wer eine evtl. Beschädigung verursacht hat. Schallschutzbedingungen Der AN hat die Lautstärke der Maschinenteile wie Ventilatoren, Pumpen usw. in Abhängigkeit der Frequenz anzugeben. Die Rohrleitungsführung darf die Schalldämmung der Wand- und Deckenkonstruktionen nicht reduzieren. Die Befestigung der Installationen muss so erfolgen, dass eine Geräuschübertragung durch Körperschall vermieden wird. Sämtliche Rohrdurchführungen durch Wände, Bedienung und Wartung Für eine ordnungsgemäße Wartung und Bedienung sind alle eingebauten Schalt- und Steuergeräte sowie Anlagenteile dauerhaft zu beschriften bzw. zu beschildern. Die Beschriftung kennzeichnet eindeutig Anlagenteil, Funktion und evtl. Stellungen von Stellgliedern. Die Kanal- und Rohrleitungssysteme erhalten Fließrichtungspfeile in Normfarben entsprechend den Medien. Die Beschriftung erfolgt deutschsprachig und im metrischen System nach Standard des AG. Kontroll- und Steuergeräte wie Thermometer, Thermostate, Druckanzeiger usw. erhalten Markierungen, die den normalen und abnormalen Bereich farbig kennzeichnen. Sollwerte werden eindeutig markiert. Evtl. vorhandene Reserveeinrichtungen werden eindeutig als solche beschriftet. Sicherheitsschaltungen wie Frontsicherungen, Sommer-/ Winter-Umschaltungen o.ä. erhalten besondere farbliche Kennzeichnungen und Schemen vor Ort. Die Anlagenteile (Geräte) erhalten Typen- und Leistungsschilder mit zugehöriger Anlagenbezeichnung. Kleber und Schrift müssen dauerhaft sein. Alle Zentralen und Unterstationen erhalten ein Anlagenschema, das alle Funktionen, technischen Daten, Schaltungen, Sollwerte von Überwachungs- & Kontrolleinrichtungen enthält. Die Schemata sind auf Kunststofffolie zu drucken und unter Glas an übersichtlichen Stellen in den Zentralen aufzuhängen. Revisionsunterlagen Für die Bedienung und Wartung sind schriftliche und zeichnerische Revisionsunterlagen zu erstellen. Alle Bezeichnungen in den Revisionsunterlagen stimmen mit der Anlagenkennzeichnung überein. Anlagenbeschreibung Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung, Betriebswerten, lnstallationsdaten und Spezialmerkmalen. Bedienungs- und Wartungsanweisung Betätigung der Bedienungsorgane mit Ortsbestimmung, Anzeige-, Steuer- und Regelgeräten, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsart. Dazu gehören Prinzip- Schaltschemen, z.B. Anordnung und Lage von Geräten in den einzelnen Geschossen und lnstallationsschächten. Wartungsanweisung: Angaben der Leistungen, die über die Bedienung und Wartung hinausgehen und eines besonderen Wartungsvertrages bedürfen, z.B.: Wartung der Anlagen, Schmier- und Dichtungssysteme, Spezialwerkzeuge, Nebengeräte, Fehlersuchtabelle mit Zeichnungen über Zusammenstellungen von Anlagenteilen (Schmier-/ & Dichtungssysteme, Durchfluss-/ &Wirkschema), Eigenschaften von Ölen und sonstigen Betriebsmitteln, behördliche Überwachungspflicht. Ersatzteilaufstellung Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile werden tabellarisch erfasst. Als Verschleiß oder Bruchteile werden benannt: - Wellenlager, Motoren, Filter, Regler, Stellglieder, Schaltgeräte und Pumpen. Die Ersatzteilliste enthält: Hersteller mit Anschrift, Type/Fabrikat-Nr., Größe/Maß, Auslieferungslager, Kundendienst mit Anschrift und Telefonnummer. Inbetriebnahme — Leistungsmessung Die einzelnen Anlagen werden unmittelbar nach Fertigstellung, evtl. noch bei offener Baustelle, nach Abstimmung mit Auftraggeber und dessen Bauleitung in Betrieb gesetzt. Es wird gewährleistet, dass diese Anlagen betriebssicher sind und alle Schutzvorkehrungen getroffen werden, die Gefahren ausschließen und dass die Anlagen einwandfrei durch dafür Beauftragte bedient werden können. Bei der ersten Inbetriebsetzung der Elektroantriebe der Anlagen wird die Elektrofirma beteiligt. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verdrahtung, die ausreichende Sicherheitslösung, die Übereinstimmung der Ausführung mit den Plänen und Klemmen-Bezeichnungen wird bei der Inbetriebnahme auch einzelner Anlagen durch den Auftragnehmer gemeinsam mit der Elektrofirma erfolgen. Der Auftragnehmer führt gemeinsam mit allen Beteiligten unmittelbar nach Inbetriebnahme der Anlage die Funktionskontrollen aller Anlagenteile und Messungen von Leistungen, Temperaturen, Spülgraden, Druck, Strom und anderen spezifischen Werten durch. Bei den Messungen ist ein Vertreter des Bauherrn nach Einladung zugegen. Die gemessenen Werte werden in Messprotokollen erfasst. Die Messprotokolle enthalten die Methode der Messgeräte, Ermittlung der Leistung aus mehreren Messgrößen und Kennlinien, Soll- und Ist-Leistungen sowie prozentuale Abweichungen vom Soll. Die erforderlichen Messgeräte werden vom Auftragnehmer für Messungen zur Verfügung gestellt. Im Wesentlichen werden gemessen: Anlaufstrom, Zweiphasenstrom, Auslösezeit, Ansprechzeit der Regelung, Lautstärke in der Aufenthaltszone usw. Der Leistungsnachweis wird auch nach erfolgter Abnahme und Übergabe auf Anforderung innerhalb von zwei Jahren noch durchgeführt, wenn die max. Störgrößen zum Zeitpunkt des Leistungsnachweises nicht vorgelegen haben. Der Zeitpunkt des Leistungsnachweises wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere die Raumzustandsdaten und Versuche unter den tatsächlichen Bedingungen erfolgen und zwar nach Bezug und Einrichtung des Gebäudes. Sämtliche Anlagen sind so dem Bedienungspersonal zu übergeben, dass es nach erfolgter Einweisung und Übergabe aller Unterlagen die Anlagen selbständig betreiben kann. Leistungen Darüber hinaus ist u. a. zu leisten: (BBS in Auszügen, es sind jeweils die vollständigen Texte zu kalkulieren und auszuführen) Lüftung allgemein Angaben zur Lüftungstechnik s. ALDI-Baubeschreibung 5.3 S.50 ff. Rauchabzugsanlagen Die Dachkuppeln und Oberlichter im Verkauf und Lager sind als RWA auszubilden (siehe Brandschutzkonzept). Die Anlage ist durch ein Fachunternehmen zu liefern und montieren – die Leistung versteht sich inkl. Inbetriebnahme und Abnahmebescheinigung. Alle für diese Arbeiten erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Abnahmen sind vom AN zu erbringen und gehen zu seinen Lasten. Die Überprüfung der technischen Anlagen hat durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu erfolgen. Die Kosten trägt der AN. Ausführung aller Leistung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung und Leistungsprogramm, der ALDI Baubeschreibung 01/2024, den Planunterlagen des Architekten, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise und Gutachten. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
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430 Haustechnik: Lüftung
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04.__.0004 440 Haustechnik Elektro Siehe ALDI-Baubeschreibung 01/2024 S. 55 ff. Kapitel 6 Allgemeine und technische Vertragsbedingungen Nachfolgend aufgeführte elektrotechnische Einrichtungen sind nach den jeweils neuesten Fassungen der einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Zeichnungen Der AN hat nachstehend aufgeführte Zeichnungen, farbig angelegt, prüffähig und genehmigungspflichtig zu erbringen: - Fachplanung und Montagezeichnungen unter Berücksichtigung der vorgegebenen Schlitze und Durchbrüche im Maßstab 1: 50, 100 bzw. 1:200 im Papierformat (4-fach), sowie im pdf- und dxf-Format. Haupt- und Steigleitungen Haupt- und Steigleitungen sind so zu dimensionieren, dass sie den ermittelten Belastungen zuzüglich einer Reserve von ca. 20 % nach den Tabellen für zulässige Dauerbelastungen für isolierte Leitungen und Kabel bei einer Umgebungstemperatur von 30 Grad Celsius genügen. Der zulässige Spannungsabfall ist nach DIN VDE 0100 Teil 520 zu berücksichtigen. Für die Dimensionierung sind die Bedingungen der gewählten Schutzmaßnahmen zu erfüllen. Auf die ausreichende Möglichkeit der Wärmeabfuhr der Leiter ist bei der Verlegung zu achten. Bei Häufungen von Kabeln und Leitungen muss eine Luftumspülung gewährleistet sein. Darauf ist besonders bei der Verlegung in geschlossenen Kanälen und Schächten zu achten. Bei der Verlegung in Kabelgräben muss eine Wärmeabgabe an das Erdreich möglich sein. Bündelungen von Haupt- und Steigleitungen sind unzulässig. Erdung und Potentialausgleich Für die Errichtung der Erdungsanlagen und des Potentialausgleichs sind besonders zu beachten: - DIN VDE 0100 Teil 540; 0141; 0185 Teil 1+2, - VDEW-Richtlinien für Fundamenterder. Bei Neubauten sind grundsätzlich Fundamenterder (bauseitig) einzubringen und mit dem Potentialausgleich und einer Blitzschutzanlage zusammen zu schalten. Die Verbindungen von Erdungsanlage und Potentialausgleichsleitungen erfolgen auf der Potentialausgleichsschiene die entsprechend der Anlagengröße auszulegen ist. Die Leitungen müssen zur Durchführung der Messungen gut erreichbar und gut lösbar sein, sie müssen eindeutige Kennzeichnungen tragen. In den Potentialausgleich sind alle leitenden Hausinstallationen einzubeziehen und einzeln mit der Schiene zu verbinden. Die wesentlichen Leitungen sind: - Fundamenterder, - Schutz- oder Nullleiter, entsprechend der Schutzmaßnahme, - metallene Wasserverbrauchsleitung, - metallene Abwasserleitung, - zentrale Heizungsanlage, - Gasinnenleitung (nach dem örtlichen GVU), - Erdungsleitung für die Antennenanlage, - Erdungsleitung für die Fernmeldeanlage, - Blitzschutzerder, - Erdungsleitungen von durchgehenden Metallteilen (z.B. Gebäudekonstruktionen   und dergl.) Alle Anschlüsse müssen gut und dauerhaft Kontakt geben. Erdungsschellen müssen VDE 0609 entsprechen und für die erforderlichen Leiterquerschnitte geeignet sein. Durchlaufende Sammelleitungen müssen ungeschnitten bleiben. Alle Verbindungsstellen der Erdungs- und Potentialausgleichsanlage müssen im Erdreich, im Freien und in feuchten Räumen mit geeigneten Mitteln, z. B. plastische Korrosionsschutzbinde, gegen Korrosion geschützt sein. Bei Schutzleiter-Schutzmaßnahme wird auf DIN VDE 0100 Teil 701 hingewiesen. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist nach DIN VDE 0100 Teil 610 durch Messungen nachzuweisen. Es sind die geforderten Messprotokolle anzulegen. Hauptverteiler, Unterverteiler Allgemeines Vor Fertigung sämtlicher Elektro-Verteiler sind dem AG alle erforderlichen Zeichnungsunterlagen in 4-facher Ausfertigung vorzulegen, aus denen Größe, Art, Aufbau, Bestückung, Aufteilung und Schaltungen zu erkennen sind. Die Vorlage hat rechtzeitig zu geschehen, zu spät eingereichte Unterlagen erwirken keine Terminverlängerung. Nach erfolgter Freigabe durch den Genehmigungsvermerk des AG sind die Verteiler entsprechend zu fertigen. Spätere Änderungen, unabhängig des Verursachers, sind nur mit Genehmigung des AG möglich. Sämtliche Verteiler sind mit einer Leerplatzreserve von 20 % für den zusätzlichen Geräteeinbau auszulegen. Für jeden Verteiler ist ein Übersichts-Schaltplan, ein Klemmenplan, sowie eine Stromkreislegende, mitzuliefern, die in der Innenseite der Türen unter Klarsichtfolie oder in Klarsichttaschen anzubringen sind. Sollte diese Möglichkeit nicht gegeben sein, so ist nach einer anderen Befestigungsmöglichkeit an dem Verteiler zu suchen. In den Verteilern sind Leitungsbündelungen zu vermeiden (erhöhte Erwärmung), ausgenommen Mess- und Steuerleitungen. Das gilt auch für Zu- und Abgangskabel bzw. Leitungen. Für alle Zu- und Abgänge sind je nach Schutzart entsprechend dichtende Einführungen vorzusehen. Auf davor befindliche Zugentlastung ist zu achten. Alle Verteiler, Hauptsicherungen und Hauptschalter sind dauerhaft mit Resopalschildern zu beschriften: - Text, Farbgebung, Form und Größe in Absprache mit dem AG. Niederspannungshauptverteiler (NHV) Der Niederspannungshauptverteiler (NHV) ist in stahlblechgekapselter Ausführung in fabrik- oder werkstattgefertigten Einheitsfeldern aufzubauen. Insbesondere sind DIN VDE 0100, 0105 und 0108 zu beachten. Die Lackierung, bestehend aus Grund- und Lackanstrich, Farbton nach Wahl des Bauherrn. Die Schaltgerüste müssen aus kräftiger Profileisenkonstruktion bestehen und alle erforderlichen Trag- und Befestigungseisen besitzen, dasselbe gilt für Montage und Haltebleche. Als Sammelschienenmaterial ist Kupfer zu verwenden. Die Sammelschienen, sowie deren Abgänge, sind entsprechend der möglicherweise auftretenden Kurzschlussströme und der thermischen Belastungen zu dimensionieren und zu befestigen. Außenleiter-, N- und PE-Schienen sind in den VDE-mäßigen Farben zu kennzeichnen. Innenverdrahtungen für Steuerungen und Messungen sind in flexiblen Leitungen auszuführen und in Verdrahtungskanälen zu verlegen. Für alle Eingangs- und Ausgangskabel sind entsprechend große Kabel- Einführungsräume mit Zugentlastung vorzusehen. Die Abstände zu den Anschlussschrauben müssen so groß sein, dass die Leitungsadern keine mechanischen Belastungen auf die Anschlusselemente ausüben. Schalterantriebe, NH-Sicherungslasttrenner, Taster, Steuerschalter, sowie Messgeräte und Meldelampen, sind so in die NHV einzubauen, dass sie für die Bedienung und Kontrolle von außen leicht zugänglich sind. Sämtliche Türen müssen in verwindungssteifer Ausführung gefertigt sein (Blechstärke 2 mm) und einen Basquille-Verschluss haben. Schlüssellose Ausführung! Bei vorhandener Ersatzstromversorgung (Netzersatzanlage, NEA) ist die NHV in zwei voneinander lichtbogensicher abgeschottete Funktionsbereiche zu unterteilen. Unterverteiler Die Zu- bzw. Steigeleitungseingänge sollen generell auf Eingangsklemmen geführt werden. Je nach Forderung der EVUs bzw. des AG sind dem U-Verteiler Sicherungen, NH-Trenner, Hauptschalter oder Fl-Schutzschalter vorzuschalten. Für Einbau-Geräte sind die entsprechenden Sicherheitsabstände einzuhalten. Werden Sicherungsautomaten im Dauerbetrieb oder über längere Zeit auf ihre Nennleistung belastet, so muss zwischen den Leitungsschutzschalter ein Mindestabstand von je 6 mm bestehen. Gilt u.a. bei Elektro- Speicherheizungen. Sämtliche Abgänge sind auf eine durchgehend nummerierte Reihenklemmleiste zuführen. Für jeden PE- und N-Leiter ist je eine Klemme vorzusehen, die neben der Abgangsklemme des dazugehörenden Außenleiters anzuordnen ist. Für den Neutralleiter sind N-Trennklemmen einzubauen. Der Einfachheit halber sind die handelsüblichen Klemmenkombinationen zu wählen. Mindestquerschnitt für Schaltanlagenreihenklemmen 6 mm². In die Preise ist sämtliches Zubehör für die Klemmen einzukalkulieren. Die Leiter aller Abgänge sind so eindeutig zu kennzeichnen, dass ihre Zugehörigkeit zur Klemme und zum Stromkreis erkennbar ist. Das gilt für N und PE gleichermaßen. Die Klemmleistenschienen müssen eine Nachrüstung von 10% der Klemmen zulassen. Größere Abgänge können gegebenenfalls direkt an den entsprechenden Sicherungen oder Schaltern aufgelegt werden, ist aber mit der Bauleitung des AG abzusprechen. Anschlussräume für Zu- und Abgangsleitungen sind ausreichend groß auszulegen. Alle Schaltergeräte müssen brummfrei sein und geräuscharm arbeiten. Die Verteilungsgrößen sind einerseits nach Einbaueinheiten festzulegen und des Weiteren den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Unterputz-Verteilungen sind grundsätzlich mit Einputzkasten und Putzrahmen auszuführen. Bei Stahlblech hat die Lackierung nach Angabe der Bauleitung des AG zu erfolgen. Türen müssen verwindungsfest sein. Gruppen für getrennte Tarife und Versorgungen, sowie für Notstrom, müssen durch Schottung getrennt und klar erkennbar sein. Bei der Schutzmaßnahme Nullung (TN-Netz) mit FI-Schutzschalter sind alle Betriebsmittel bis zum FI-Schutzschalter vollisoliert zu montieren. Leitungen, Kabel Es ist eine Elektroplanung vom AN vorzulegen, die Installationsanlagen sind gemäß den genehmigten Ausführungszeichnungen auszuführen. Entsprechend der anzuwendenden Schutzmaßnahme im TN-S-Netz, nach DIN VDE 0100 Teil 300, sind alle Stromkreise ab Unterverteilung mit einem separaten Schutzleiter (PE) auszuführen, eine gemeinsame Umhüllung mit Außenleiter und N-Leiter. Die grün-gelbe Aderkennzeichnung darf, mit Ausnahme bei dem Potentialausgleich, ausschließlich nur für den Schutzleiter Verwendung finden. Die Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt in Rohr, auf Kabelbühnen, in abgehängter Decke, auf Putz und unter Putz. Die Verlegung darf nur waagerecht oder senkrecht erfolgen. Bei u.P. Verlegung ist auf ausreichende Putzüberdeckung zu achten. Befestigung mit Ku-Schellen: Befestigung mit Hakennägeln ist unzulässig. FR-Verlegung a.P. sollte nach Möglichkeit in starrem Ku-Panzerrohr mit Ku- Schellen erfolgen Ku-Schellen: Klemmschelle oder Iso-Greif). Leitungen in abgehängten Decken sind in Gitterbühnen, in Ku-Haken/-Bügel oder mit Ku-Klammern zu verlegen. Anbinden mit Draht ist unzulässig. Bei der Verlegung auf Kabelrinnen oder Leiterbühnen sind die Kabel und Leitungen ausgerichtet zu verlegen und ggf. mit Ku-Bändern zu befestigen. An Steigetrassen können mehrere Kabel/Leitungen unter einer gemeinsamen Bügelschelle zusammengefasst verlegt werden. Dabei ist auf richtige Auswahl des Befestigungsmaterials zu achten, u.a. Schellen mit Einlage und Gegenwanne. Bei senkrechter Verlegung in Rohr ist eine ausreichende Zugentlastung zu gewährleisten. Steigleitungen (NYIF) dürfen grundsätzlich nur unter Putz verlegt werden. Bei Häufungen von Kabeln/ Leitungen ist auf entsprechende Zwischenräume zur Luftumspülung für die Wärmeabfuhr zu achten. Das gilt vor allem in der Nähe und vor Schaltanlagen und vor Verteilungstafeln. Dort sind vor der Verlegung entsprechende Wege zu finden und Maßnahmen zu treffen, um eine Konzentration zu verhindern. Größere Bündelungen sind unzulässig. Alle Enden der Kabel/ Leitungen sind zu beschriften oder zu kennzeichnen, das gilt in jedem Falle für Zuleitungen und alle größeren Querschnitte. lnstallationsgeräte, Abzweigungen Für sämtliche Geräte, Armaturen, Dosen und Kästen sind grundsätzlich gängige, handelsübliche Fabrikate anzubieten. Wenn im LV oder BBS nicht anders beschrieben, kann der Bieter das Fabrikat selbst benennen. Ist das Programm nicht vorgegeben, so ist in der Regel das Standardprogramm des benannten Herstellers anzubieten. Schalter als Wippschalter. Vor Bestellung beim Lieferanten hat der AN die Geräte und Armaturen der Bauleitung des AG zu bemustern. Der Bauherr kann sich eine Änderung vorbehalten. Bei plattierten Wänden ist darauf zu achten, dass Dosen auf die Kreuzfugen bzw. Plattenmitte gesetzt werden. Eine Abstimmung mit der Bauleitung des AG ist erforderlich. Das gilt auch für Sichtmauerwerk. Für Leichtbauwände sind Hohlwanddosen bzw. Hohlwandabzweigdosen zu verwenden. Die Ausnehmungen müssen gebohrt werden. Wenn nichts anderes gesagt ist, werden die u.P.-Geräte weiß und die FR- Aufputz-Geräte in grau (elektrograu) geliefert. Abzweigdosen und Kästen auf bzw. unter Putz sind komplett mit allem Zubehör zu liefern und fix und fertig zu montieren und zu verschalten. Die Dosen und Kästen sind je nach Belegung in entsprechender Größe einzusetzen. Dabei sind die Abstände für Kriechströme zu beachten. Für u.P.-Montage sind Klemmen und weiße Deckel im Preis enthalten. Feuchtraum-Ausführungen müssen mindestens in Ausführung lP 44 sein und Einführungsstopfen besitzen. Bei höherer Anforderung sind Einführungsverschraubungen erforderlich, die nach Anschluss verkittet werden müssen. Für Wandauslässe sind entsprechende Auslassdosen zu verwenden. Alle Dosen und Kästen müssen aus flammwidrigem Material bestehen. Schaltgeräte und Steckdosen in u.P. - Ausführung müssen kombinationsfähig sein. Abdeckplatten, Schalterdosen und Kombinationszubehör sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Bei Mehrfachkombinationen sind gemeinsame Abdeckplatten zu verwenden (Ausnahme Fernmeldeeinrichtung). Werden Leitungen über Schalterdosen geschliffen, sind grundsätzlich Schalter- Abzweigdosen zu verwenden und Durchschaltungen über Dosenklemmen im hinteren Dosenraum vorzunehmen. Es muss gewährleistet sein, dass bei Ausbau des Gerätes die Weiterführung, vor allem aber des Schutzleiters, nicht unterbrochen wird. Durchschleifen von Steckdose zu Steckdose über Anschlussschrauben ist nur zulässig, wenn das vorgesehene Gerät dafür die Zulassung hat. Schalterdosen sind mit Befestigungsschrauben zu liefern, Steckdosen müssen grundsätzlich mit diesen Schrauben befestigt werden. Die Dosen müssen aus flammwidrigem Material bestehen. Gerät in Feuchtraum-Ausführung für auf und unter Putz müssen mindestens der Schutzart IP 54, Spritzwasserschutz, entsprechen. Für Geräte bei Montage im Freien kann ein höherer Schutz verlangt werden. Für Unterputzgeräte sind entsprechende FR-Einbaudosen zu verwenden. Alle Schaltgeräte müssen für Arbeitsstätten, gem. Arbeitsstättenverordnung (aktuellste Fassung), selbstleuchtend sein oder so vorgesehen werden, dass sie durch Nachrüsten von Lampen beleuchtbar gemacht werden können. Sämtliches Zubehör, Klein- und Befestigungsmaterial, sowie alle Stemm- und Nebenarbeiten, sind in die Preise einzurechnen. lnstallationsrohre Rohre sind je nach Verwendungszweck und mechanischer Beanspruchung auszuwählen, es gelten VDE 0605 und die DIN-Normen. Für Aufputz-Verlegungen sind grundsätzlich nur Kunststoffrohre zu verwenden, die unter den Begriff “schwer entflammbar“ fallen. Für Kunststoffrohre gelten dieselben Rohr-Maße wie für Stahlpanzerrohr, Rohrgröße nach metrischem Gewinde “M“. Kunststoff-lsolierrohr für Unterputz-Verlegung ist für mittlere Beanspruchung, Ausführung A, C und F anzubieten. Für die Verlegung in Beton, in Estrich oder in nachträglich gestemmte Bodenschlitze ist flexibles, glattes Kunststoff-Panzerrohr einzubauen. Stärkere Rohre werden mit Bügelschellen auf Profilschiene befestigt. Verlegungsart: Offene Rohrmontage. Bei der Verlegung auf Einschalungen von Ortbeton sind Rohre und Dosen so zu befestigen, dass ein Verschieben oder Verrutschen nicht möglich ist. Stahlpanzerrohr, schwarz lackiert, wird für schwere mechanische Beanspruchung verwendet, der Angebotspreis hat alle Befestigungen, Bögen, Muffen und Endtüllen zu beinhalten. Die Enden sind zu entgraten und mit Kunststoff-Endtüllen zu versehen. Werden Bögen selbst gebogen, so hat dieses mit entsprechenden Vorrichtungen zu geschehen, es dürfen keine Einschnürungen, Deformierungen oder Knickstellen entstehen. Bei Auf-Putz-Verlegung sind an diesen Stellen die Rohre ggf. schwarz nach zu streichen. Kommt verzinktes Stahlpanzerrohr zur Verwendung, so sind korrosionsanfällige Stellen mit Kaltverzinker nachzubehandeln. In Leerrohre für Fernmeldeanlagen sind immer Stahl-Zugdrähte mit einem Durchmesser von 1 mm einzuziehen. Rohrverlegungen auf und unter Putz haben stets in waagerechter und / oder senkrechter Richtung zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass Stark- und Schwachstromrohre getrennt verlegt werden. Kabelbahnen, Steigetrassen Von der Niederspannungshauptverteilung sind die Haupttrassen mit Kabelbahnen und Steigetrassen zu den Schwerpunkt- und Unterverteilungen zu führen. Alle metallenen Bauteile der Verlegungssysteme sind in feuerverzinkter Ausführung zu liefern. Schnittstellen müssen gegen Korrosion mit Kaltverzinker nachbehandelt werden. Hilfskonstruktionen aus Profilstahl sind allseitig ausreichend zu grundieren und, wenn erforderlich, zu lackieren. Die Auflageflächen sind vor der Montage zu streichen. Sämtliche Befestigungsschrauben müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Verlegungssysteme sind in sauberer Ausführung zu verlegen, die Biegeradien sind einzuhalten. Für Belastungen und Befestigungsabstände sind die Herstellerangaben zu beachten. Kabelbühnen und -Rinnen sind, wenn nicht ausdrücklich anders verlangt, in gelochter Ausführung zu liefern, um eine ausreichende Luftumspülung der verlegten Kabel und Leitungen zu gewährleisten. Blechdicke mind. 1,0 mm, wenn erforderlich, mit eingeprägten Sicken. Die aufgekanteten Seiten müssen Kantenschutz haben, dasselbe gilt für die Bühnen- und Hängestielenden. Alle abgehenden Kabel und Leitungen sind vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Eine saubere und übersichtliche Verlegung der Kabel und Leitungen auf den K- Bahnen ist vorgeschrieben, wenn erforderlich, hat eine Befestigung mit Kunststoffbändern zu erfolgen. Befestigungen mit Draht sind unzulässig. Bei horizontal verlegten Bühnen sind bei Deckenbefestigungen die Aufhängungen so anzubringen, dass ein seitliches Einlegen möglich ist. Auf einen Füllfaktor von max. 70 % ist zu achten. Stark- und Schwachstromleitungen sind durch serienmäßige Stege zu trennen. Die Kabelbahnen und Steigetrassen sind in den Potentialausgleich mit einzubeziehen. lnstallationswand- u. Brüstungskanäle Die Versorgung im Filialleiterbüro mit den notwendigen Starkstrom- und Fernmeldeanschlüssen erfolgt über eine Wand- bzw. Brüstungskanal-Installation mit zweizügigen Kanälen bzw. dreizügig. Die Oberkante des Kabelkanals schließt bündig mit der Fensterleibung ab. Es ist zu gewährleisten, dass büroseitig zwischen UK Kabelkanal und OK Podest mind. 73 cm Abstand vorhanden sind. Der Brüstungskanal sowie sämtliche Einbauten sind in RAL 8014 auszuführen. Die Länge des Kabelkanals soll identisch mit dem Maß des Fensterprofils sein. Die Unterteile der Installations-Kanäle sollen in den Längen von 2,0 - 2,50 m durchgehend montiert werden. Soweit Pfeiler den Kanalverlauf behindern, sind in diesen Pfeilern entsprechende Durchführungen vorzusehen, die Befestigung der Unterteile richtet sich nach den bauseitigen Gegebenheiten. Bei der Verlegung ist eine saubere, handwerklich einwandfreie Arbeit Voraussetzung, das gilt im Besonderen für Abwinkelungen und Abzweigungen. Das Schneiden der Kanäle ist mit einer Gehrungssäge, die exakte Winkeleinstellung ermöglicht, durchzuführen. Schnittstellen müssen gerade und sauber sein, an den Stoßstellen dürfen keine Zwischenräume sichtbar werden. Unsauber verlegte Kanäle werden nicht abgenommen. Der Preis für die Lieferung und Montage beinhaltet alle Kosten für eine fix und fertige Leistung und gebrauchsfertige Anlage, auch wenn im LV nicht jede Einzelheit aufgeführt ist. Bei Unklarheiten ist vor Angebotsabgabe Rücksprache mit der Bauleitung zu nehmen. Die Kanäle sind in die Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung mit einzubeziehen. Durchführungen durch Brandwände sind feuerbeständig F 90 herzustellen und zu verschließen. Bei der Verlegung von Boden- und Brüstungs-Kanälen ist darauf zu achten, dass es nicht zu unzulässigen Körper- und Luftschall-Übertragung im Bauwerk kommt. Wandkanäle sind, auch wenn nicht besonders ausgeschrieben, bei der Durchführung von Wänden auf einer Länge von 40 cm schalldämmend nach erfolgter Leitungsverlegung auszustopfen. Die erforderlichen Maßnahmen und die Dämpfungswerte sind mit der Bauleitung des AG nach dem Schallgutachten abzustimmen. Brandschutzmaßnahmen Wand- und Deckendurchbrüche in Brandabschnitten sind nach der Kabel- bzw. Leitungsverlegung feuerbeständig zu verschließen. Kabelbahnen und Steigetrassen dürfen nicht durch Brandabschnitt geführt werden, sie müssen 5 – 10 cm vor dem Durchbruch enden. Kabel und Leitungen sind so gefächert durch den Durchbruch zu verlegen, dass genügend Zwischenraum zur Aufnahme von Kabelbrandabschottungsmaterial vorhanden ist. Kabelbrandabschottungen müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Zu unterscheiden ist in Brandabschottungen F 30, die im Wesentlichen rauchdicht und feuerhemmend verschließen und in Brandabschottungen F 90, die feuerbeständig für 90 Minuten Brandabschnitte trennen. Ordnungsgemäße Kennzeichnung der Kabelbrandabschottungen. Fernsprech-Leerrohrsystem Für die Verlegung der Fernmeldeleitungen ist ein Leerrohrnetz mit allen erforderlichen Kästen und Dosen zu installieren. Alle Bauteile müssen den Vorschriften und Richtlinien der Telekom entsprechen. Hingewiesen wird auf: DT-Technische Vorschriften, FTZ 731 TV 1 Rohrnetze und andere Führungen für Fernmeldeleitungen in Gebäuden Zusätzliche Technische Vorschriften der DT für Bauleistungen am Fernmeldenetz Teil m & Information der DT: Leernetze für Fernmeldeeinrichtungen in Gebäuden Mindestrohrquerschnitt ist M 25. In alle Leerrohre ist Stahldraht mit einem mind. Durchmesser von 1 mm einzuziehen. Die Dosen und Kästen müssen die vorgeschriebenen Abmessungen haben und von der DT zugelassen sein. Die Telekomleitungen müssen bis in das Marktleiter-Büro u.P. geführt werden – durch den AN wird ein d=100 PVC- Rohr mit Ziehdraht vorgehalten. Der Anschluss des HÜP wird in der Hauptverteilung (Nebenschrank) vorgenommen. Vor Arbeitsausführung sind die Installationen mit der Bauleitung des AG abzusprechen. Die Angebotspreise beinhalten alle Nebenkosten, auch die Stemmarbeiten für größere Kästen. Leuchten und Leuchtmittel Bei der Planung der Beleuchtungsanlage und der Auswahl der Leuchten ist in erster Linie von der Forderung der Einsparung von elektrischer Energie, unter Einhaltung der DIN 5035, Teil 1 und 2, und der Arbeitsstättenverordnung bzw. Arbeitsstättenrichtlinien jeweils neuester Fassung, auszugehen. Die Planung erfolgt durch den AG. Der Preis für die Lieferung beinhaltet alle Nebenkosten, wie Fracht, Verpackung, Transportsicherung, das Abladen und ordnungsgemäße Lagern auf der Baustelle, die Beseitigung des Verpackungsmaterials. Die Bestellung der Leuchten durch den AN im Herstellerwerk kann erst nach Freigabe durch die Bauleitung des AG erfolgen. Die Zahl und Art der Leuchten sind vorher zu prüfen und festzulegen, bei Veränderung gegenüber LV werden zusätzliche Leuchten nach Einheitspreisen abgerechnet, für nicht gelieferte Leuchten besteht kein Anspruch auf Vergütung. Alle angebotenen Leuchten müssen das VDE-Zeichen tragen und entsprechend dieser Richtlinien ausgeführt sein. Sie sind komplett mit sämtlichen elektrischen Funktionsteilen, wie Starter, Vorschaltgerät, Kondensator und wärmebeständiger Innenverdrahtung, anschlussfertig und mit Leuchtmitteln anzubieten. Aufhängevorrichtungen für Leuchten sind nach DIN VDE 0100 auszulegen. Werden Leuchten für Leuchtstofflampen auf oder an normal bzw. leicht entflammbare Baustoffe montiert, so müssen sie der Bauart F entsprechen und das F-Zeichen tragen. Leitungseinführungen an Leuchten sind mit Membrandichtungen oder Verschlussstopfen abzudichten. Vorschaltgeräte müssen gekapselt und brummfrei sein und sind für eine Betriebsspannung von 230 V +/- 10% Spannungsschwankungen auszulegen. Im Störungsfalle muss eine leichte Auswechslung möglich sein. Alle Leuchten für L-Lampen sind in Duo-Schaltung bzw. bei 1-flammigen Leuchten je zur Hälfte in induktiver und in kapazitiver Schaltung zu liefern. Die Kompensationskondensatoren müssen dem neuesten Stand der VDE- Richtlinien 0560 entsprechen, für eine Umgebungstemperatur von 100 Grad Celsius und eine Betriebsspannung von 400 V geeignet sein, sie müssen flamm- und platzsicher sowie PCB-frei sein und das F-Zeichen tragen. Der Funkstörschutz ist nach VDE 0875 und Gesetz des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen, neueste Fassung, zu leisten und mit dem VDE- Funkschutzzeichen nachzuweisen. Funkentstörungsgrad: N Alle Leuchten für L-Lampen sind grundsätzlich mit VDE-mäßiger befestigter Klemme für Anschluss und drehstrommäßiger (5-pol.) Durchgangsverdrahtung auszurüsten. Für die Durchgangsverdrahtung müssen nach DIN VDE 0100 Teil 559 wärmebeständige Leitungen verwendet werden. Leuchtengehäuse aus Stahlblech sind, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders verlangt, innen und außen elektrostatisch, lichtecht, und einbrennlackiert zu liefern, es sind Kunstharzlacke in RAL-Farben bzw. entsprechend RAL zu verwenden. Bei größeren Stückzahlen kann sich der Bauherr die Wahl der Farbe vorbehalten. Bei Leuchtmitteln sind nur anerkannte Markenfabrikate vorzusehen. Die Beleuchtung wird unter Berücksichtigung der DIN 5035 konzipiert. Für Büroräume ist eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux Gebrauchswert bei Güteklasse 1 für die Begrenzung der Direktblendung, und Stufe 1-2 für die Farbwiedergabeeigenschaften vorgesehen (siehe BBS). Bei Einbau von Leuchten in abgehängte Decken hat eine Abstimmung mit der Deckenfirma zu erfolgen. Befestigungsmaterial zur Leuchtenmontage, sowie Aufhängekonstruktionen oder Einbausätze sind in die Preise einzukalkulieren. Darüber hinaus ist u. a. zu leisten: (BBS in Auszügen, es sind jeweils die vollständigen Texte zu kalkulieren und auszuführen) Gesamtanschlusswert Strom Mindestens 150kW Beleuchtungsanlage s. auch BBS 6.2 Die gesamte Beleuchtungsanlage des Marktes läuft vollautomatisch über Zeitschaltuhren und stellenweise über Dämmerungsschalter und Präsenzmelder. Über das „Scharf/Unscharfschalten“ der Einbruchmeldeanlage wird der Zeitschalter der Verkaufsstelle angesteuert. Einbruchmeldeanlage Die Verkaufsstelle wird mit einer Einbruchmeldeanlage versehen. Typ der Anlage und einbauende Firma werden von der Mieterin (AG) bestimmt, die auch den Einbau beauftragt und die Wartung der Anlage übernimmt. Die Kosten der Anlage, ihren Einbau sowie die Ersteinrichtung übernimmt der Vermieter. Beleuchtung des überdachten Eingangsbereiches s. BBS Anlage 6.2.5.1 Einbauleuchte für den Außenbereich Fabrikat, Anzahl und Lage nach Angabe der Mieterin. Parkplatzbeleuchtung s. BBS Anlage 6.2.5.2 Die Parkplatzbeleuchtung ist nach der Lichtplanung auszuführen. Beheizte Regenwasserabläufe Zuleitungen und Anschluss der beheizten Regenwasserabläufe, inkl. Frostwächter. Piktogramme Die Rettungswege Personal und Lager werden mit lang nachleuchtenden Piktogrammen markiert. Die erforderlichen Piktogramme sind in dem beiliegenden Brandschutzplan dargestellt. Die Schildergröße innerhalb des Verkaufsraumes wird für eine Sichtweite von mind. 25 m im Sinne der ASR A1.3 gewählt. Diese Piktogramme werden unter Berücksichtigung der Regalstellung installiert. Alle für diese Arbeiten erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Abnahmen sind vom AN zu erbringen und gehen zu seinen Lasten. Die Überprüfung der technischen Anlagen hat durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen zu erfolgen. Die Kosten gehen zu Lasten des AN. Ausführung aller Leistung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung und Leistungsprogramm, der ALDI Baubeschreibung 01/2024, den Planunterlagen des Architekten, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise und Gutachten. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
04.__.0004
440 Haustechnik Elektro
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04.__.0006 556 Außenanlagen: Parkplatzbeleuchtung Leistungsprogramm Kalkulationsgrundlage sind die im Außenanlagenplan verzeichneten Mast- und Außenwandleuchten. - Ausführung gemäß ALDI-Baubeschreibung Anlage 6.2.5 - Mastleuchten + Leuchtmittel, - inkl. Fundamentierung, Rohrgräben, Verkabelung, Anschluss. Ausführung aller Leistung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung und Leistungsprogramm, der ALDI Baubeschreibung 24, den Planunterlagen des Architekten, Vorgaben der Fachingenieure und der vorliegenden Nachweise und Gutachten. Bei Diskrepanzen gilt immer die höherwertige Beschreibung.
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556 Außenanlagen: Parkplatzbeleuchtung
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05 Kostengruppe 500 - Außenanlagen und Freiflächen
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Kostengruppe 500 - Außenanlagen und Freiflächen
05.__.0001 Landschaftsbauarbeiten / Pflasterarbeiten / sonstige Arbeiten Im Zuge der Baumaßnahme wird der überwiegende Teil der Geländeoberfläche neu gestaltet. Die Stellplatzanlage wird vollständig neu hergerichtet. Für die Parkflächen ist folgender Aufbau vorgesehen: 8 cm Verbundsteinpflaster, H-Pflaster 20/16, 5/8 anthrazit 4 cm Brechsand-Splitt 20 cm Schottertragschicht 28 cm Frostschutzschicht Für die Fahrwege ist folgender Aufbau vorgesehen: 4 cm Asphaltbeton AC 8 DS, Diabas 10 cm Asphalttragschicht 15 cm Schottertragschicht 31 cm Frostschutzschicht ggf. Planumsverbesserung gemäß Bodengutachten Weiterhin ist zu leisten: Herrichten des Planums, für den Oberbau aller Fahr-, Pflaster-, und Gehwegflächen, Planum erstellen, profilgerecht abgezogen, Verdichtung auf DPR ≥ 98%, bzw. entsprechende Ev2-Werte Überprüfung der vorhandenen Verdichtung nach Herstellung des Planums ggf. Nachverdichtung, bis der geforderte Wert erreicht ist, Beseitigung von Steinen, Abbruchresten etc., bis zu einer Größe bis zu 1,00 m³ Herstellung von Pflasterbahnen, einzeilig um das Gebäude, vor Hoch-/Rundborden, als Begrenzung der Parkflächen, zweizeilig als Rinnen, Herstellung von Geländeabfangungen als Winkelstütze, Verlegen von Zuleitungen und Leerrohren für Elektromobilität (Ladesäule), Elektromobilität (Vorrüstung nach GEIG), Parkplatzbeleuchtung, Herstellung von Fundamenten: Parkplatzbeschilderung (mit Pfosten): Elektroladeplätze, Sammelstellen (aus BSK), E-Ladesäule, Parkplatzbeleuchtung, Anfahrpoller mit Fundament (u. A. an der Ladesäule) Die Ausführung erfolgt entsprechend der vom AG bereitgestellten Ausführungsplanung Außenanlagen..
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Landschaftsbauarbeiten / Pflasterarbeiten / sonstige Arbeiten
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05.__.0002 Entwässerung Die Schmutzwasserleitungen werden an das bestehende öffentliche Kanalsystem angeschlossen. Die Regenentwässerung wird vollständig neu hergestellt und an den bestehenden Übergabeschacht am südöstlichen Grundstücksrand angeschlossen. Im südlichen Grundstücksteil ist zudem ein Rigolen-System mit Drossel- und Rückstauklappen geplant. Die Entwässerung der Park- und Fahrflächen erfolgt über Straßenabläufe innerhalb der geplanten Pflasterrinnen, zu denen das Wasser über herzustellendes Gefälle geleitet wird. Art, Lage und Dimension der Kanäle, Rohre etc. erfolgt entsprechend der vom AG bereitgestellten Entwässerungsplanung.
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Entwässerung
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05.__.0003 Beschnitt und Fällung Für die Umsetzung der Bau- oder Abbruchmaßnahmen ist Beschnitt und Fällung einzelner Bäume notwendig. Die zu fällenden Bäume sind im Außenanlagenplan markiert. Hierbei sind die gesetzlichen Schutzfristen zu beachten. Ein Baumfällantrag wird nicht gestellt, da keine unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume zur Fällung vorgesehen sind.
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Beschnitt und Fällung
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05.__.0004 Bepflanzung Die neu herzustellenden Grünflächen werden mit Bodendeckern und mit Bäumen bepflanzt. Bodendecker: Dreiblättrige Waldsteinie, Waldsteinia ternata, Zwergmispel / Kriechmispel, Cotoneaster microphyllus 'Streibs Findling' Bäume: heimische Laubbaumarten, auf Pflanzsituation abgestimmt, Zahl und Lage der Bäume entsprechend der Außenanlagenplanung. Alle sonstigen Grünflächen mit Bodendecker.
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Bepflanzung
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