To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
VORBEMERKUNGEN, FLACHDACH
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung
vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw.
betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und
verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, dass
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und
Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und
Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts
anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen
Entladung und Lagerung bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur
Verwendungsstelle.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Mauergerüst zur Verfügung.
Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen (wie z.
B. Dachdeckerfangschutz)sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu
erbringen.
Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt
werden. Die Geländer, Abschrankungen
und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum
Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das
Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen.
Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt.
Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt,
Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu
informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können
und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB,
Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der
Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme),
soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu
veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und
Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer
ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber
eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben
enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von
Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der
auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die
als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten
Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von
Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere
Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung
der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige
Vorkommnisse müssen eingetragen werden.
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen
zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach,
so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten
Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers
reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers
durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen
Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall
förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und
schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt
abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre, für Dacheindeckung und
Dachabdichtungsarbeiten und Abbdichtungsarbeiten 10 Jahre, jeweils ab
Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie
entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte
sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter
Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis-
und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit
dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen.
Kürzungen wegen Mängel,
Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung
gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte
Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und
Anweisungen sowie sämtliche mündliche
Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3
Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1
VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau
zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt
einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum
Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
DACHDECKUNGSARBEITEN (DIN 18 338)
Zusätzliche technische Vorschriften
1) Soweit nichts anders vereinbart, gelten für die Ausführung der
Dachdeckerarbeiten sowie vorausgehende und nach folgende
Bauleistungen folgende Vorschriften und Richtlinien:
a) Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), DIN 1 960 - Teil A, DIN
1961 - Teil B.
b) Allgemeine technische Vorschriften (ATV) für Dachdeckerarbeiten DIN
18 338 sowie alle einschlägigen Bestimmungen
der sonstigen DIN-Vorschriften, soweit diese nicht bereits im
Vorgenannten erfasst sind.
c) Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Liefer- und
Herstellerfirmen sind zu beachten.
2) Die kalkulierten Angebotspreise enthalten die Lieferung und das
Vorhalten aller notwendigen Materialien, Rohstoffe, Geräte usw.
3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, Beanstandungen und
Mängel an Vorleistungen vor Beginn der eigenen Tätigkeit
schriftlich anzuzeigen.
4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen in Bezug auf
zeitliche Ausführungen so einzurichten, dass keine
Verzögerungen in der Gesamtfertigstellung der Bauwerks eintreten.
5) Sämtliche Zubehörteile, Sonderziegel etc. müssen in der Farbe zu den
Normziegeln passen und von demselben Lieferwerk bezogen
werden.
6) Vor Auftragserteilung ist auf Anordnung der Bauleitung ein Muster der
angebotenen Baustoffe vorzulegen. Die zu Verwendung kommenden
Materialien müssen dem vorgelegten und genehmigten Muster entsprechen.
7) Die erforderlichen Gerüste einschließlich Schutzgerüste, auch für
eine Arbeitsbühnenhöhe von mehr als 2,00 m, hat der Unternehmer zu
stellen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die
Unfallverhütungs- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
sind dabei besonders genau zu beachten!
8) Falls die Klempnerarbeiten an eine andere Firma vergeben werden, sind
die Dachdeckungsarbeiten mit dieser Firma abzustimmen.
9) Der Auftragnehmer haftet für die fachgemäße und einwandfreie,
sturmsichere Ausführung der Dachdeckungsarbeiten sowie für
die sorgfältige Beachtung von Vorschriften der Lieferwerke der
vorgeschriebenen Materialien.
10) Der Auftragnehmer hat für die Fugennähte einen Schältest nach DIN
16726 dem Auftraggeber vorzulegen (spätestens mit den
Revisionsunterlagen).
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Die DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Baukunst sind
einzuhalten.
Die Gewährleistung lautet für die Dacheindeckung, d.h. Beständigkeit und
Dichtigkeit des Daches, 10 Jahre ab
Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherrn. § 12, Ziffer
6, VOB, entfällt. An diese Stelle tritt, dass alle Gefahren erst nach
Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an diesen übergehen.
Bei der Ausführung sind ferner nachstehende Vorschriften einzuhalten:
- VOB, Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen, DIN 1961.
- VOB, Teil C, Technische Vorschriften für Bauleistungen, DIN 18 338
Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten.
- Die Richtlinien für die Ausführung von Flachdächern.
- Merkblatt Stahldach mit Dachabdichtungen
- Einschlägige DIN-Vorschriften, wie z.B.:
DIN 1 055 Lastannahmen im Hochbau (Windlast)
DIN 4 102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4 122 Abdichtung von Bauwerken gegen nichtdrückendes
Oberflächenwasser und Sickerwasser mit bitumi-
nösen Stoffen, Metallbändern und Kunststoff-Folien
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
- Die Verlegeanleitung für Dachbahnen des jeweiligen Herstellers sowie
die Hersteller- und Werksvorschriften der sonstigen beschriebenen
Materialien, wie z.B. Wärmedämmstoffe, Lichtkuppeln, Anschlussprofile
und dgl.
- Die baupolizeilichen Bestimmungen.
- Die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils zum Verlegezeitpunkt
gültigen Fassung.
Die Dachdeckungsarbeiten sind nach den "Allgemeinen technischen
Vorschriften für Dachdeckerarbeiten",
DIN 18 338, den Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
der einzelnen bezeichneten Werkstoffe, den neuesten Richtlinien für die
Ausführung von Flachdächern, einschl. der Ergänzungen, aufgestellt vom
Zentralverband des Dachdeckerhandwerks e.V. und den Anweisungen für die
Abdichtung von Ingenieurbauwerken, auszuführen.
Die Konstruktion der oberen Abschlussflächen des Gebäudes sowie
Dachabdichtung muss gewährleisten, dass
ein Kondensatwasseranfall oder ein Durchdringen von Feuchtigkeit
ausgeschlossen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Die Zwischenräume der Hochsicken der Dachtragschale im Bereich des
Dachüberstandes an der Traufe auf den Leimholzbindern sind mit
Mineralwolle auszustopfen und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Für die Klempnerarbeiten sind Titanzinkbleche und -bänder der Firma
Rheinzink oder gleichwertig nach DIN 9 722
und DIN 17 770 zu verwenden.
Die gesamten äußeren Klempnerarbeiten, d.h. Dachanschlüsse, Mauerwinkel
mit Überhangstreifen, Sohlbankabdeckungen, Ortgangabdeckungen und
sonstige Anschlüsse, sind aus naturfarbenen stranggepressten
Aluminiumprofilen herzustellen. Sie sind mit nichtrostenden
Metallleisten zu befestigen und die Stöße dauerelastisch zu verfugen.
Abluftrohre und Lüftungshauben sollen in die Dachdeckung eingearbeitet
werden. Es sind Kunststoff- kanalentlüftungen zu verwenden.
Traufbleche sind aus Titanzinkblech 0,7 mm, ca. 30 cm im Zuschnitt, mit
den erforderlichen Abkantungen.
Werkstattzeichnungen
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der Werkplanung,
Werkstattzeichnungen als Übersicht mind. 1:50
sowie Details mind. 1:5 anzufertigen und rechtzeitig vor
Fertigungsbeginn zur Genehmigung einzureichen.
Darzustellen ist:
- Grundriss Übersicht mit Eintragung Lüftungs- und RWA-Flügel
- Schnitt Traufe - First mit und ohne Flügel
Nachzuweisen ist (vom AN):
- Bemessung Zarge, Glas, Profile
- K-Wert der Verglasung
- Einstufung Rahmenmaterialgruppe nach DIN
RWA-Dokumentation
Nach erfolgter Montage sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen in je
2-facher Ausfertigung zu übergeben:
1) Fachbetriebserklärung / Unternehmerbescheinigung / Errichterurkunde
des Betriebes des AN als anerkannter Errichter von RWA.
2) Übersichtsplan / Revisionszeichnung der kompletten
Anlagenkonfiguration mit Eintragung der RWA-Geräte, der Verkabelung, der
Auslöseelemente, Sicherungs- und Steuerungskästen, RA-Taster etc.
3) Prüfzeugnisse und Zulassungen sämtlicher Komponenten der RWA-Anlage.
4) Angebot für Wartungsvertrag, ausgestellt auf den Bauherrn.
5) Liste Hersteller- und Lieferantennachweis (Bezugsquellennachweis) de
Anlagenteile
6) Protokoll der Funktionsprüfung
7) TÜV-Abnahmeprotokoll der RWA Anlage
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines ALDI-Marktes
in 01237 Dresden. Reicker Straße 97.
Der ALDI-Markt wird in Holzkonstruktion auf einer Stahlbeton-Bodenplatte
mit einem umlaufenden Stahlbeton-Sockel erstellt.
Die Außenwände des ALDI-Marktes werden aus Holzstützen und mit
Holz-Paneel-Wandelementen erstellt und außenseitig mit einer
Blechverkleidung ausgeführt.
Die Dachkonstruktion des ALDI-Marktes besteht aus einer
Leimholzbinderkonstruktion mit einem Warmdachaufbau und einer
Dachtragschale aus einem Stahltrapezblech.
Das Dach des ALDI-Marktes wird als flach geneigtes Pultdach ohne Attika
ausgeführt und über eine Regenrinne auf der Rückseite entwässert.
Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt:
- Prüfung des Sicherheitsnachweises, Prüfbericht Nr. 536-1, Seite 1-6,
Stand 11.04.2025
- Statische Berechnung, Seite 1-637, Stand 08.11.2024
- Positionsplan Holzkonstruktion Grundriss Dach, Erdgeschoss, Plan Nr.
P1, Stand 08.11.2024, M 1:200
VORBEMERKUNGEN, FLACHDACH
061 Dacheindeckung
061
Dacheindeckung
061.10 Stahltrapezblecharbeiten, ALDI-Markt
061.10
Stahltrapezblecharbeiten, ALDI-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten
vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 12 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel +
Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und