3310 ESTRICHARBEITEN
Sonstige Vereinbarungen Estrich Sonstige VereinbarungenEstrich
1. Die VOB ist Ausschreibungsbestandteil.
2. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
3. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
4. Alle Einzelpreise sind netto in EUR einzutragen.
5. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung, als auch mit den
technischen und allgemeinen Vorbemerkungen einverstanden.
6. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnises haben nur dann Gültigkeit,
wenn sie schriftlich vereinbart werden.
7. Die vorstehenden Vereinbarungen werden von den Vertragspartnern durch
rechtsverbindliche Unterschrift anerkannt.
Sonstige Vereinbarungen Estrich
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Für die Ausführung gelten: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Für die Ausführung gelten:
1.) Die einschlägigen technischen Vorschriften für Bauleistungen, sämtliche DIN- und Zulassungs- vorschriften, die Bestimmungen der Berufs- genossenschaft u. der Bauaufsicht, die VOB Teil B u. C, Herstellerrichtlinien etc., die für die Aus- führung dieser Leistung relevant sind, in der neuesten Fassung.
2.) Nebenleistungen gemäß VOB sowie die nachfolgen aufgeführten Leistungen sind, wenn dies zur Ausführung der Arbeiten erforderlich ist, in die Einheitspreise einzurechnen bzw. zu berück- sichtigen.
Vom AN ist die Klärung über evtl. erforderliche Lager- und Aufenthaltsräume für seine Leistungen herbeizuführen.Eine Abstimmung diesbezüglich ist mit der Bauleitung vor Angebotsabgabe zu treffen. Die Leistungen des AN werden in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die nach Abstimmung mit der Bauleitung festgelegt werden, ausgeführt:
- Ausbilden allerBewegungsfugen.
- Anlegen gerader Kellenschnitte.
- Anarbeiten an Einbauteile.
- Abschneiden aller Randstreifen zu einem von der Bauleitung festgelegten Zeitpunkt.
- Alle zum Zeitpunkt der Arbeiten des AN bereits montierten Bauteile, wie z.B. Fenster, Türen, Heiz- körper, Zargen, Wände etc. sind vor Verschmutz- ungen zu schützen.
- Anlegen erforderlicher Meterrisse. Bauseits be- findet sich je Geschoß ein Meterriß im Treppen- haus.
- Herstellen von Kanten (Schalungen) an Ausspar- ungen von mehr als 0.1 qm Einzelgröße.
3.) Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, daß er sich über die örtlichen und sachlichen Verhältnisse unterrichtet hat. Spätere Einwendungen oder Nach- forderungen, die auf Unkenntnis oder unter- lassenen Rückfragen beruhen, werden nicht anerkannt.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Für die Ausführung gelten:
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