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Projektinformationen PROJEKTINFORMATION
Bauherr:
Agrippa Quartier GmbH & Co. geschlossene Investkommanditgesellschaft, diese vertreten durch Swiss Life Asset Managers Deutschland GmbH.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beinhaltet Abbruchleistungen im UG des und auf dem Dach des Hochhauses (Mietbereich 2).
Projektinformationen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) ATV
Gr undsätzlich gilt für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/ B, sowie die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen nach VOB/C in aktueller Fassung als vereinbart.
1. Angaben zur Baustelle
1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Die Baustelle befindet sich in der Leonard-Tietz-Straße in Köln im „Agrippa Quartier“, umgeben von der Agrippastraße, Peterstraße und Kämmergasse.
1.2 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.
Es werden Lagerflächen in geringem Umfang auf dem Gelände in Abstimmung mit der Projektleitung zur Verfügung gestellt.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Überlassung von Gerüsten und anderen Einrichtungen
gemäß DIN ATV 18299.
2.2 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
Es finden mitunter Parallelarbeiten auf der Dachfläche und im UG statt. Der Bauablauf erfolgt "Hand in Hand" mit den Parallelgewerken.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Vorbemerkungen V ORBEMERKUNG
1. Transportwege / Transporteinrichtungen / Erschließung
Das Treppenhaus und der Lastenaufzug stehen zur Nutzung zur Verfügung. Die Attika auf Dachebene ist ca. 1,44 m hoch. Während der Abbrucharbeiten des Dachs der Technikhalle sind entsprechende absturzischernde Maßnahme in die Positon der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die vorhandenen Paternoster dürfen nicht zum Transport genutzt werden. Der Transport durch die Treppenhäuser ist auf Grund der beengten Verhältnisse eingeschränkt mögich.
1.1 Kranmitnutzung
An- und Abtransport auf das Dach ist nur per Baukran möglich.
Der Kran wird bauseits durch den Dachdecker zur Verfügung gestellt. Der Kran kann durch den AN für die Mauerwerk- und Betonarbeiten mit einer eigenen befähigten, unterwiesene Person genutzt werden. Die Kosten für Schäden muss von
dem Nutzer getragen werden. Sollten Kranarbeiten für Dritte durchgeführt werden, so wird ein Stundensatz von €/netto erhoben.
Kranstellplatz: Vorstandsparkplatz (siehe Anlage Lageplanausschnitt).
2. Strom und Wasser
Anschlüsse für Strom und Wasser sind im Gebäude und auf dem Dach vorhanden, i.d.R. handelt es sich um Stromanschlüsse mit 16 Ampere (CEE Stecker sowie einfache Steckdose).
3. Erhaltenswerte Bauteile / Flächen
Auf dem Dach MB 2 darf die bestehende Fassadenbefahranlage inklusive Kabine, der Fahrschiene und der elektrischen Anschlüsse nicht beschädigt werden.
4. Schadstoffe, Gefahrstoffe / Arbeitsschutz
Auf dem Dach des Technikaufbaus (Trapezblechdach über 8.OG) ist in der Wärmedämmung der Schadstoff KMF nachgewiesen worden, entsprechend ist der Rückbau und die Entsorgung der schadstoffbelasteten Stoffe gemäß der Beschreibungen in den Leistungspositionen zu kalkulieren unn anzubieten.
Die damit verbundenen Vorschriften (z. B. TRGS 519, TRGS 551) sowie die Vorgaben des Arbeits- und Sicherheitsplans DGUV-Regel sind zu beachten und umzusetzen.
Die Arbeiten sind ausschließlich von einer Fachfirma gemäß den Vorgaben der TRGS 910 auszuführen. Die Untersuchungsergebnisse der Materialbeprobungen von Dachdichtungs- und Dachdämmungsmaterialien können dem beigefügten Bericht von M&P vom 05.03.2024 und 16.04.2024 entnommen werden ("BV Agrippa Quartier, Bericht zu den Untersuchungen von Dachdichtungs- und Dämmmaterialien").
5. Entsorgung / Abfalldeklaration
Die Getrennthaltungspflicht ist einzuhalten. Der AN hat entsprechend aller erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Abfälle gemäß gesetzlichen Vorgaben getrennt zu erfassen und zu erhalten, sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die Erstellung der Entsorgungsnachweise und von Begleit- / Übernahmescheinen obliegt dem AN.
6. Arbeitssicherheit auf der Baustelle
Der AG stellt den SiGeKo. Der AN hat während der gesamten Ausführungszeit geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen, um Schäden – auch gegenüber Dritten – auszuschließen; er trägt die volle Verantwortung und führt etwaige Reparaturen auf eigene Kosten durch. Die Sicherheitsmaßnahmen sind durch Selbstkontrolle zu überwachen. Es gilt striktes Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot; bei Verstoß droht der sofortige Baustellenverweis. Der AN hat seine Beschäftigten ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen (Nachweis auf der Baustelle) und ist auch für seine Subunternehmer und die von ihm koordinierten Unternehmer verantwortlich.
7. Angebotsform
Der Bieter erhält die Ausschreibungsunterlagen per Plattform Cosuno. Das Angebot ist durch den Bieter über Cosuno einzureichen.
Vorbemerkungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS
Bezeichnung Dateiname
Anlagenverzeichnis
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Abbruchleistung
02
Abbruchleistung
02.01 Abbruchleistung Dachebene
02.01
Abbruchleistung Dachebene
02.02 Abbruchleistung UG
02.02
Abbruchleistung UG
05 Entsorgung
05
Entsorgung
05.__.0010 Abfall nicht gefährlich AVV170405 Bau- und Abbruchabfälle, Eisen und Stahl,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 17 04 05 Stahl,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße über 18 bis 30 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 32 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
05.__.0010
Abfall nicht gefährlich AVV170405
8.50
t
05.__.0011 Stahlrückvergütung Rückvergütung für im Zuge der Abbrucharbeiten anfallenden, sortenrein getrennten Stahlschrott, inkl. Verladung, Transport und Verwertung. Abrechnung nach Wiegeschein als Gutschrift an den AG zum Tagespreis abzüglich nachgewiesener Kosten.
Abrechnung in t
05.__.0011
Stahlrückvergütung
8.50
t
05.__.0020 Abfall nicht gefährlich AVV170402 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 32km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170402 Aluminium,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße über 18 bis 30 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 32 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
05.__.0020
Abfall nicht gefährlich AVV170402 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 32km Vergüt.Entsorg. AN
0.20
t
05.__.0025 Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Sonstige Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
05.__.0025
Abfall nicht gefährlich AVV170904 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
0.50
t
05.__.0030 Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170604 Dämmstoff,
nicht schadstoffbelastet, auf Gelände/Fläche des AG lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße über 5 bis 7 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
05.__.0030
Abfall nicht gefährlich AVV170604 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN
0.50
t
0.00
06 Sonstiges
06
Sonstiges
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten
06.02 Mehrfachanfahrten
06.02
Mehrfachanfahrten