Baustelleneinrichtung Mietcontainer
Adolf-Kober-Straße
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1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien 1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG-Siegeldokumente zwingend einzuhalten. Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/Stoffe, die vor-Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten. Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gem. des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen. Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen gem. des «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant: · Bodenbeläge · Verlegewerkstoffe · Kleb- und Dichtstoffe · Belegungen und Beschichtungen überwiegend mineralischer Oberflächen · Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff · Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz · Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes · Holzwerkstoffplatten · Bauprodukte auf Bitumenbasis · Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen · Dämmstoffe · Bauprodukte haustechnischer Installationen 2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen Materialgewinnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 95 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist er Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt: Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neueingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen · PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer · Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer Hiermit bestätigt der AN sich an die Anforderungen des QNG-Siegels zu halten und ausschließlich Produkte und Materialien einzusetzen, die den QNG- Qualitätsanforderungen entsprechen. Außerdem verpflichtet sich der AN nach Fertigstellung seiner Leistungen, die Erfüllung der o.g. Qualitätsanforderungen zu erklären. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, die Anforderungen für nachwachsende Rohstoffe (Holz / Holzprodukte / Holzwerkstoffe) einzuhalten und dies nach Fertigstellung seiner Leistungen zu bestätigen. __________________________ Unterschrift Auftragnehmer
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
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