Außenanlagen/Tiefbauarbeiten
Abriss/Neubau einer ALDI-Filiale - Filiale 92 Dierdorf
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Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Allgemeine Anmerkungen
Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Besondere Hinweise
Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen A. Angebot 1. Durch die Abgabe eines Angebotes erwirbt der Bieter keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlages. Die Erstellung des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei. 2. Sollten den Ausschreibungsunterlagen einzelne Unterlagen oder Blätter nicht beigegeben sein, auf die im Text der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen ist, hat der Bieter diese Unterlagen vor Abgabe des Angebotes bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sind die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unvollständig, unklar, widersprüchlich oder unrichtig, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes die ausschreibende Stelle hierauf hinzuweisen, solche Hinweise jedenfalls mit Abgabe des Angebotes in einem Begleitschreiben niederzulegen. 3. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alle angegebenen Preise sind mit Kugelschreiber, Tinte oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen; verwendet der Bieter zur Abgabe des Angebotes EDV-Ausdrucke, so genügt die Übersendung eines mit Preisen versehenen EDV-Ausdruckes. Die Preisangaben in den Positionen haben ohne Mehrwertsteuer zu erfolgen, die Mehrwertsteuer ist am Schluss der jeweiligen Zusammenstellung gesondert aufzuführen. 4. Änderungsvorschläge, die eine technische Verbesserung, eine wirtschaftlichere Ausführung oder eine Beschleunigung der angebotenen Leistungen oder anderer Leistungen mit sich bringen, können in einem Begleitschreiben, falls erforderlich unter Beifügung von Zeichnungen und Mustern, angeführt werden. Sie werden jedoch nur dann Vertragsinhalt, wenn dies bei der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wird. Bei Abgabe von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen garantiere ich die Durchführbarkeit und Vollständigkeit des Nebenangebotes bzw. Änderungsvorschlags. Bei Abgabe eines Nebenangebotes garantiere ich ferner dessen Endsumme. 5. Der Bieter hat das Angebot am Schluss des Leistungsverzeichnisses rechtsverbindlich zu unterschreiben. 6. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass Preisabsprachen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Kartellgesetz) verboten sind und dass sich der  Bieter bei der Teilnahme an solchen Handlungen gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig macht. Weiter wird der Bieter für den Fall der Auftragsvergabe auf das Kündigungsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VOB/B hingewiesen. B. Vergabe 1. Die Vergabe erfolgt durch das Zuschlagsschreiben. Der Bieter ist bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich innerhalb der Zuschlagsfrist an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Zuschlagserteilung die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, aufgrund derer der Auftraggeber berechtigt ist, den ihm aufgrund dieser Pflichtverletzung entstehenden Schaden geltend zu machen. 2. Losweise Vergabe: Sind im Leistungsverzeichnis mehrere Lose enthalten, so kann die Vergabe für einzelne, mehrere oder alle Lose erfolgen. Will der Bieter für den Fall der Vergabe mehrerer Lose dem Auftraggeber einen Nachlass anbieten, so hat er dies sowie die Höhe des Nachlasses im Begleitschreiben zum Angebot anzugeben. Solche Nachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt. 3. Bietergemeinschaften sind zur Abgabe von Angeboten zugelassen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Des Weiteren ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft als Bevollmächtigter für Verhandlungen, die Entgegennahme des Zuschlages bzw. den Abschluss des Bauvertrages zu benennen. 4. Der Auftraggeber kann vom Bieter jederzeit nach Abgabe des Angebotes die Vorlage folgender Bescheinigungen verlangen: 4.1 des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages bestehen 4.2 der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass alle festgesetzten Beiträge bezahlt sind 4.3 der Industrie- und Handelskammer über die Berechtigung für die Beschäftigung von Auszubildenden 4.4 der Handwerkskammer / Innung über die Eintragung in die Handwerksrolle II. Besondere Vertragsbedingungen 1. Vertragsgrundlagen 1.1 Vertragsbestandteile werden in der genannten Rangfolge: 1.1.1 die Leistungsbeschreibung 1.1.2 die besonderen Vertragsbedingungen 1.1.3 die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis als zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1.1.4 die VOB/C 1.1.5 die Vorschriften der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemachten, neuesten Fassung Der AG bestätigt hiermit, den kompletten Text der VOB/B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, erhalten zu haben. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Lieferungs-, Montage-, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird. 1.3 Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen. 1.4 Im Fall von Unklarheiten, Widersprüchen und dergleichen in oder zwischen den Vertragsgrundlagen gilt jeweils diejenige Bestimmung in den Vertragsgrundlagen und/oder diejenige Auslegung, die dem beidseitigen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht und/oder am nächsten kommt. Sollte ein solcher Parteiwille nicht feststellbar sein, gilt diejenige Vertragsgrundlage und/oder diejenige Auslegung, die den Anforderungen der VOB/A entspricht und/oder am nächsten kommt. 1.5 Mündliche Nebenabreden, Änderungen und / oder Ergänzungen zu den in den Vertragsgrundlagen enthaltenen Vereinbarungen sind nicht getroffen. Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen. 2. Angebot des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist an ein dem Auftraggeber gegenüber abgegebenes Vertragsangebot, z. B. in Form eines von ihm ausgefüllten und unterzeichneten Leistungsverzeichnisses, bis zu der angegebenen Zuschlagsfrist gebunden. 3. Informationspflicht des Auftragnehmers 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes ein Bild von der Baustelle zu machen und diese zu besichtigen, es sei denn, die Baustelle wäre nicht zugänglich und/oder nicht besichtigungsreif. 3.2 Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, sich über Lage und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu vergewissern. Sollten hiernach bei dem Auftragnehmer Zweifel hierüber verbleiben, hat er bei dem Auftraggeber eine entsprechende Auskunft zu verlangen. 4. Vergütung 4.1 Durch die vereinbarten Vertragspreise werden sämtliche sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen abgegolten. Die Vertragspreise umfassen sämtliche Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung der sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen notwendig sind. 4.2 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Lohn- und Materialpreisgleitklauseln sind nicht vereinbart. 4.3 Der Auftragnehmer hat im Falle einer Überzahlung den zu viel erhaltenen Betrag innerhalb von 18 Werktagen nach Zugang einer Rückzahlungsaufforderung des Auftraggebers zurückzubezahlen. Der zu erstattende Betrag ohne Umsatzsteuer ist vom Empfang der Zahlung an mit 4 % für das Kalenderjahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Bei Rückforderungen aus Überzahlungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 5. Ausführungsunterlagen 5.1 Der Auftragnehmer hat die jeweils zur Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen notwendigen Ausführungsunterlagen beim Auftraggeber rechtzeitig anzufordern. Er hat diese Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unklarheiten in den Ausführungsunterlagen sowie etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. 5.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan, ein Geräteverzeichnis und / oder einen Bauzeitenplan zu erstellen und dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang des Verlangens zu übergeben. 5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagebücher zu führen und sie auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. 5.4 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers von seinen Lieferungen oder Leistungen Bestandspläne, Berechnungsunterlagen, Beschreibungen und/oder Bedienungsanleitungen anzufertigen und dem Auftraggeber nach Fertigstellung der geschuldeten Leistungen, spätestens binnen zwei Wochen nach Zugang der Schlussrechnung, einen Satz Originale oder Mutterpausen und zwei Satz Kopien hiervon zu übergeben. Die Vorschrift des § 2 Abs. 9 VOB/B bleibt hiervon unberührt. 6. Ausführung 6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen während der Ausführungszeit ständig auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen Vertreter zu benennen und zur Verfügung zu stellen, der vom Auftragnehmer bevollmächtigt und verpflichtet ist, auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen. 6.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage entsprechender Beitragserfüllungs- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Erfüllung seiner laufenden Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden nachzuweisen. 6.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter einzusetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem von diesem Bevollmächtigten, die Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind und/oder keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG darstellen. Eine Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 bis 4 VOB/B. Der Auftragnehmer hat bei jeder Weitervergabe die von ihm beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitervergabe an einen ausländischen Nachunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Nachunternehmer keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Verpflichtung, stehen dem Auftraggeber ebenfalls die nachstehenden Rechte zu. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch gegenüber dem Auftraggeber, Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohnes und zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und den danach auf den Betrieb des Auftragnehmers anwendbaren tariflichen Bestimmungen zu erfüllen. Erbringt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl sein Betrieb darauf eingerichtet ist, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 4 VOB/B). Sollte der Auftragnehmer gegen andere vorstehende Verpflichtungen verstoßen, ist der Auftraggeber vorbehaltlich etwaiger weiterer Rechte ebenfalls befugt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtung mit der Ankündigung, dass nach fruchtlosem Fristablauf der Auftrag entzogen werde, zu setzen. Auch in diesen Fällen gelten die Regelungen in § 8 Abs. 3, 5, 6 VOB/B entsprechend. Beauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer, so stellt er den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegenüber dem Auftraggeber wegen Verstoßes dieser Nachunternehmer gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Innenverhältnis zum Auftraggeber die Verpflichtungen, welche Auftraggeber und Auftragnehmer als Mitbürgen gemäß § 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz treffen, allein in vollem Umfang. Gleiches gilt für die Beauftragung von Verleihern nach dem AÜG. Gleiches gilt ferner, wenn Nachunternehmer des Auftragnehmers weitere Nachunternehmer oder Verleiher nach dem AÜG beauftragen. Als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß vorstehendem 4. und 6. Absatz wird ein Betrag von 5 % der vertragsgemäßen Vergütung ab einer Brutto-Auftragssumme von 100.000,- Euro vereinbart, welche am 31. Januar des fünften Jahres nach der Abnahme zurückzugewähren ist und für die die Bestimmungen des § 17 VOB/B gelten. Diese Sicherheit ist zusätzlich zu der unter Abs. 17 vereinbarten Sicherheitsleistung zu leisten. 6.4 Strom und Wasser werden, soweit der Bauvertrag keine entgegenstehende Regelung enthält, dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegen Vergütung zur Verfügung gestellt. Der AN vergütet dem AG hierfür einen Betrag in Höhe von 0,35 % des Endbetrages der Rechnungen. Die zu leistenden Beträge werden anteilig von den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung abgezogen. Die Installation von Strom- und Wasserzuführungen von der Hauptentnahmestelle zu den Verwendungsstellen hat der Auftragnehmer, soweit die Zuführungen nicht bereits vorhanden sind, auf eigene Kosten durchzuführen. 6.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Beseitigung des durch seine Leistungen entstandenen Schuttes und/oder Schmutzes zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, kann der Auftraggeber den Schutt und / oder Schmutz auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. 6.6 Der Auftragnehmer hat Baustoffe zu verwenden, die der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegen. Andere Baustoffe dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung erteilen, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass die entsprechenden Baustoffe den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und den der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegenden Baustoffen gleichwertig sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Baustoffe, die im Widerspruch zu den Regelungen des Leistungsverzeichnisses stehen. 6.7 Umweltschutz (§ 4 Nr. 2 und 3 VOB/B) Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die ihm übertragenen Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.8 Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen (§ 4 Nr. 4 VOB/B) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze gemäß § 4 Nr. 4 VOB/B nur insoweit unentgeltlich zur Verfügung, als sie sich in seinem Besitz befinden und von ihm selbst nicht benötigt werden. Im Übrigen muss der Auftragnehmer für die erforderlichen Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse auf eigene Rechnung sorgen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind dann in die einzelnen Einheitspreise mit einzurechen. Nachträgliche Mehrkosten werden nicht akzeptiert. Für die Befestigung der Lager- u. Arbeitsflächen sowie Zuwegungen innerhalb des Baugrundstücks, soweit sie für das Bauvorhaben bzw. für die Durchführung der übertragenen Arbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer selbst zu sorgen. Die Einweisung für die Absperrung für das Bauvorhaben und die des Nebenplatzes wird von der Bauleitung  gegeben und ist dringend zu beachten. Falls in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart, sind Verkehrssicherungsmaßnahmen, das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung in den Einheitspreisen enthalten. 7. Ausführungsfristen 7.1 Die in einem Bauzeitenplan enthaltenen Einzelfristen sind verbindliche Vertragsfristen, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. 7.2 Nachträglich vereinbarte Fristen, durch die bestehende Vertragsfristen einvernehmlich abgeändert werden, gelten ebenfalls als Vertragsfristen. 7.3 Die Fertigstellungsfrist ist - unabhängig vom Zeitpunkt der Abnahme - eingehalten, wenn der AN innerhalb der vereinbarten Zeit die von ihm geschuldeten Leistungen vollständig und frei von wesentlichen Mängeln erbracht hat. 7.4 Soweit die Parteien keine Termine oder Fristen vereinbart haben, hat der AN mit der Herstellung der Vertragsleistungen im Zweifel alsbald nach Vertragsschluss zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen. 8. Behinderung 8.1 Eine Verlängerung von Ausführungsfristen gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B setzt voraus, dass der AN dem AG unverzüglich die seiner Auffassung nach bestehende Behinderung angezeigt hat. Hierbei hat der AN alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich für den AG mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben. Er hat insbesondere Angaben dazu zu machen, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. Einer Behinderungsanzeige bedarf es lediglich dann nicht, wenn dem AG offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt sind. 8.2 Wird die Ausführung unterbrochen und dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag nach Ablauf dieser Zeit schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn der AN vor der Unterbrechung der Bauausführung mit seinen Leistungen noch nicht begonnen hat. Die Kündigung kann vor Ablauf der 3-Monats-Frist erklärt werden, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Unterbrechung länger als drei Monate dauern wird. Sie kann auch von derjenigen Vertragspartei erklärt werden, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist. 8.3 Behinderungsschadenersatzansprüche des AN setzen neben den sonstigen AN-Forderungen gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B voraus, dass der AN substantiiert eine Pflichtverletzung des AG und eine hierdurch verursachte Behinderung, insbesondere deren Dauer und Umfang, darlegt. Hierzu ist vom AN eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der Behinderung vorzulegen. 9. Gefahr Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm angelieferten und eingebauten Baumaterialien sowie die von ihm eingesetzten Geräte bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Witterungseinflüssen und sonstigen Einwirkungen zu schützen. Ebenso hat der Auftragnehmer geeignete und zumutbare Sicherungsmaßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl, mutwillige Beschädigung und sonstige Fremdeinwirkungen zu treffen. Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, an die Baustelle angelieferte Baumaterialien vor Diebstahl zu sichern. Etwaige Verluste gehen bis zum fachgerechten Einbau zu Lasten des Auftragnehmers. 10. Kündigung Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftragnehmer sein Gewerbe nicht ordnungsgemäß angemeldet hat und/oder bei ihm und/oder einem von ihm beauftragten Nachunternehmer beschäftigte Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet und/oder versichert sind und / oder dem Auftraggeber entsprechende Anmeldungs- und/oder Versicherungsnachweise auf Verlangen nicht vorgelegt werden. Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechtes ist, dass eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist, verbunden mit der Androhung, nach Fristablauf den Auftrag fristlos zu kündigen, fruchtlos verstrichen ist. 11. Haftung 11.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich das Bestehen und die Aufrechterhaltung einer nach Deckungsumfang und Höhe ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie seine Mitgliedschaft zu der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuweisen. 11.2 Schutz bestehender Anlagen und Baustellensicherung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle zum Schutz bestehender Gebäude u. Anlagen (Kabel, Rohrleitungen, Verkehrsanlagen, Grenzzeichen u. ähnliches), erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen sowie erforderliche Anzeigen zu erstatten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber und seinem Architekten im Innenverhältnis von sämtlichen  Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenem Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden und -grundstücken (vgl. § 10 Nr. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten. Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, die aus der Unterlassung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen. Er verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen in vollem Umfange freizustellen. Die Haftung beginnt mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Herstellung des endgültigen Zustandes, jedoch nicht vor der Abnahme. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfange für die technische und rechnerische Richtigkeit seiner Zeichnungen und Berechnungen, auch nach der Prüfung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit Ansprüchen, die aus der Haftung des Auftragnehmers entstehen, gegenüber dessen Forderung aufzurechnen. Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen u. Gehwege), Versorgungs-, Abwasser- und Meldeanlagen sowie Vermessungs- und Grenzzeichen sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen und, soweit erforderlich, unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten. Die Kosten für die Beseitigung von evtl. auftretenden Schäden gehen voll zu Lasten des  Auftragnehmers. 11.3 Vorgefundene Mängel von Vorunternehmen sind sofort der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Im Unterlassungsfall können keine hieraus entstehenden Mehrkosten und Haftungsausschlüsse anerkannt werden. 11.4 Sämtliche Maße sind vom Unternehmer am Bau zu nehmen. Er ist für deren Einhaltung voll und ganz verantwortlich. Die in die Zeichnung eingeschriebenen Maße sind vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung der Vorschrift entstehen, werden nicht vergütet. 11.5 Der Unternehmer ist allein verantwortlich, dass die allgemeinen örtlichen Bauvorschriften und bauberufsgenossenschaftlichen Bestimmungen aller Art eingehalten werden. Die Verantwortung nach § 59 Bau ONW in der neusten Fassung wird dem Unternehmer voll übertragen. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz seiner Arbeit und diejenigen seiner Arbeiter gegen Unglücksfälle aller Art zu treffen und haftet für alle durch unsachgemäße Arbeiten entstandenen Schäden jeder Art, ebenso für die, die durch Unterlassung der Schutzmaßregeln entstehen, insbesondere für die Tragfähigkeit der von ihm errichteten Baugerüste und Leitern. Mitbenutzung der vom Unternehmer erstellten Rüstungen durch andere am Bau arbeitende Arbeiter und Handwerker ist gestattet. Besondere Schutzgerüste oder sonstige Schutzmaßnahmen, die zusätzlich zu der durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gerüste und Schutzausrüstung erforderlich werden, sind vom Arbeitnehmer zu seinen Lasten bereitzustellen. 12. Vertragsstrafe 12.1 Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Endfertigstellungsfrist schuldhaft überschreitet, verpflichtet er sich, an den Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen. Die vom Auftragnehmer insgesamt zu bezahlende Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % der Nettoauftragssumme. Ist der AN der Auffassung, er habe die Fristüberschreitung nicht verschuldet, hat er dies zu beweisen. 12.2 Eine verwirkte Vertragsstrafe kann vom Auftraggeber, auch wenn sie bei der Abnahme nicht vorbehalten worden ist, bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Vertragsstrafenansprüche sind insbesondere auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass der AG sich diese bei der Durchführung einer Ersatzvornahme oder Erklärung einer Abnahmeverweigerung nicht vorbehält. Der Vorbehalt kann auch in diesen Fällen bis zur Schlusszahlung erklärt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen von fälligen Zahlungen, insbesondere auch von der Schlusszahlung, in Abzug zu bringen. 12.3 Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, den die Vertragsstrafe übersteigenden Schaden vom Auftragnehmer nach den Vertragsgrundlagen und den geltenden Rechtsvorschriften ersetzt zu verlangen. 12.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme. 13 Abrechnung (§ 14 VOB/B) 13.1 Alle Rechnungen sind in prüfbarer Form nebst aller Aufmaße sowie sämtl. Leistungsnachweise in 3-facher Ausfertigung, an den Bauherrn adressiert, beim Architekten und der Bauleitung des Büros Euteneuer Architekten einzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Massenberechnungen und Aufmaßzeichnungen sind in zweifacher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen. Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 13.2 Abschlagszahlungen werden bis zu 90 % der tatsächlich geleisteten und auf der Baustelle fertig eingebauten Arbeiten gewährt. Abschlagszahlungen für gelieferte aber noch nicht eingebaute Teile werden nicht gewährt. 13.3 Sollten bei der Ausführung der Arbeiten Leistungen notwendig werden, die im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind, oder die eine Abänderung vom Leistungsverzeichnis bedeuten, ist vor Ausführung der Arbeiten ein Nachtragsangebot zu unterbreiten. Die Arbeiten dürfen nicht früher ausgeführt werden, bis die Zustimmung der Bauleitung oder des Bauherrn vorliegt. Ist eine Anerkennung des Einheitspreises vor Ausführung der Arbeiten nicht erfolgt, wird der EP von der Bauleitung nach eigenem Ermessen festgesetzt. 13.4 Die Massen des Angebotes umfassen in den einzelnen Positionen die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen. Mehr- oder Minderleistungen, auch über 10 % sowie auch der Wegfall ganzer Positionen, gegenüber den veranschlagten Massen berechtigen nicht zur Abänderung der Einheitspreise. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis (Angebot) anzuordnen, ohne dadurch dem Unternehmer ersatzpflichtig zu werden. Der Bauherr behält sich vor, die Arbeiten auch Titelweise zu vergeben, oder einzelne Titel gänzlich zu streichen, ohne dass dies zu einer Veränderung der Einheitspreise führt. Durch die Angebotspreise werden alle Leistungen und Aufwendungen abgegolten, die nach diesen Bedingungen und der ortsüblichen Verkehrssitte zu den vertraglichen Leistungen gehören. Eine Lohngleitklausel für Bauvorhaben mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 10 Monaten wird nicht vereinbart. Für die am Schluss des Angebotes anzugebende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Steuersatz anzusetzen. Ändert sich der Steuersatz, so gilt für die Abrechnung der Leistung der zum Zeitpunkt der Ausführung, (Abnahme der Leistung oder einer Teilleistung) geltende Steuersatz. Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so geht diese Erhöhung zu seinen Lasten. 14. Abnahme Auf Verlangen einer Partei hat nach Fertigstellung des Werkes oder Kündigung des Vertrages eine förmliche Abnahme der Leistungen stattzufinden. Auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags durch Kündigung setzt die Fälligkeit der Vergütungsforderung des AN grundsätzlich die Durchführung einer Abnahme voraus. Ausnahmsweise ist die Abnahme in diesen Fällen entbehrlich, wenn der AG nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern Minderung oder Schadenersatz verlangt oder er die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Der AG ist berechtigt, die Abnahme wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung zu verweigern. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn er so bedeutsam ist, dass der AG die zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses aufhalten darf, weil es ihm nicht zuzumuten ist, sich trotz des Mangels mit dessen Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohnes zu begnügen. Die Abnahme erfolgt förmlich. 15. Mängelansprüche 15.1 Macht der AG seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung geltend, hat der AN die Nachbesserung ordnungs- und vertragsgemäß durchzuführen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung bestimmt hierbei der AN. Er ist jedoch verpflichtet, eine vom AG bestimmte Art der Mängelbeseitigung durchzuführen, wenn nur durch diese der Mangel nachhaltig beseitigt und der vertraglich geschuldete Zustand erreicht werden kann. 15.2 Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung des Auftraggebers zur Beseitigung eines Mangels innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, kann der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechte des Auftraggebers, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die hierfür voraussichtlich erforderlichen Kosten vom Auftragnehmer als Vorschuss zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Höhe dieser Kosten zu schätzen. Der AG ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm dem AN gesetzten angemessenen Mängelbeseitigungsfrist nicht mehr verpflichtet, den AN zur Mängelbeseitigung zuzulassen. 15.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Abweichung zu § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B hinsichtlich sämtlicher Vertragsleistungen fünf Jahre und einen Monat. Ausgenommen von der vorgenannten Verjährungsfrist sind Mängelansprüche von Dachdeckungsarbeiten. Hier wird die Dauer von 7 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. 15.4 Haben fehlerhafte Leistungen des AN und eines anderen Unternehmens zu Mängeln geführt, die nur einheitlich beseitigt werden können, haftet der AN dem AG neben dem anderen Unternehmen als Gesamtschuldner. 16. Stundenlohnarbeiten 16.1 Eine Vergütung von Leistungen nach Stundenlohn erfolgt nur, wenn die Parteien diese Art der Abrechnung ausdrücklich vor Leistungsbeginn vereinbart haben. 16.2 Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich mit dem Auftraggeber zu treffen. Der Bauleiter und/oder Architekt des Auftraggebers sind von diesem nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten abzuschließen und/oder abzuändern. 16.3 Der Bauleiter des Auftraggebers ist bevollmächtigt, Stundenlohnzettel abzuzeichnen. Die hiermit verbundene Anerkenntniswirkung bezieht sich nur auf Art und Umfang der erbrachten Leistungen. 17. Abtretungen, Aufrechnungen 17.1 Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Auftragnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Auftraggebers. 17.2 Eine Aufrechnung des Auftragnehmers gegen Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis ist nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft. 18. Sicherheitsleistung 18.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen dem Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Verlangens eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die den Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme zu übergeben. Dieses Verlangen muss durch beiderseitige schriftliche Vereinbarung begründet sein. 18.2 Zur Sicherstellung der Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertragsverhältnis hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber binnen 14 Werktagen nach erfolgter Abnahme eine Bürgschaft für Mängelansprüche, die ebenfalls den Vorschriften des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme zu übergeben. Die Bürgschaft für Mängelansprüche hat sämtliche ab Abnahme entstehenden Rechte des AG aus § 13 VOB/B abzusichern. 18.3 Die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß 17.1 ist Zug um Zug gegen Übergabe der Bürgschaft für Mängelansprüche gemäß 17.2 nach erfolgter Abnahme der gesamten Leistungen zurückzugeben. 18.4 Die Bürgschaften gemäß 16.2 und 17.1 müssen jeweils den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit sowie auf ein etwaiges Recht zur Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages beinhalten. 19. Werbung (§ 4 Nr. 1 VOB/B) 19.1 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 19.2 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an einem gemeinsamen Gerüst in einheitlicher Größe und Form angebracht werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, sich hieran zu beteiligen und die auf ihn entfallenen Kosten zu tragen. 20. Urheberrecht Sämtliche Bauunterlagen bleiben geistiges Eigentum ihres Urhebers. Ohne seine Genehmigung dürfen sie weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den ursprünglichen Zweck benutzt werden. Hinweis: evtl. beigefügte Zeichnungsanlagen sind urheberrechtlich geschützt (§2 URG). Die Weitergabe oder Abänderung von urheberrechtlich geschützten Plänen ist ohne Zustimmung des Planverfassers untersagt. 21. Veröffentlichungen Veröffentlichungen über das Bauwerk sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibungen der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Fotografien, Berechnungen oder sonstige Unterlagen. ................................, ............................... (Ort, Datum) ....................................................................... (Stempel u. Unterschrift des Bieters)
Vertragsbedingungen
Projektbeschreibung Allgemeine Baubeschreibung Bauvorhaben: Abriss/Neubau einer ALDI Süd Filiale Königsberger Straße 50 56269 Dierdorf Die ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG plant den Neubau einer ALDI SÜD-Filiale in 56269 Dierdorf. Das Bauvorhaben umfasst neben der Neuerrichtung auch den Abriss der jetzigen Bestandsfiliale. Die geplante ALDI Filiale wird eingeschossig in Holzrahmenbauweise errichtet. Die Dachkonstruktion des Flachdaches ist aus Brettschichtholzbindern und einem Trapezblech mit Dampfsperre, Dämmung und Folienabdichtung vorgesehen. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert. Gewerk: Erd-, Kanal- u. Entwässerungsarb. sowie Außenanlagen Gegenstand dieser Ausschreibung sind die notwendigen Erdbauarbeiten für das Gebäude sowie dessen Flachgründung, die Anpassung der bestehenden angrenzenden Außenanlagen einschl. der Ausführung der Anlieferungsrampe mittels einer Stb-Platte. Darüberhinaus die notwendigen Veränderungen des Grundleitungsnetzes nebst Drainage. Des Weiteren die Errichtung einer Retentionsanlage einschl. der notwendigen Kanalarbeiten. In dem gesonderten Optionaltitel "Erneuerung der Fahrflächen" wird der Austausch des Oberbelages angefragt - hier behält sich die Bauherrschaft vor, diesen komplett nach Auswertung der Angebote entfallen zu lassen. Wichtiger Hinweis: Bzgl. der Herstellung der Fundamentgräben ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Rohbauer erforderlich - hier ist teilweise ein abschnittsweises Arbeiten erforderlich. Das Schotterpaket unter der Gebäude-Bodenplatte ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Als Schnittstelle wird die OK des Schotterplanums bestimmt. Dem Anbieter wird angeraten, die Örtlichkeit samt Baugrundstück vor seiner Kalkulation in Augenschein zu nehmen. Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Die Teilnahme an einem wöchentlichen Jour-Fix-Termin auf der Baustelle, während den auszuführenden Arbeiten und 1 x im Vorfeld der Maßnahme, ist in den einzelnen EP ´ s zu berücksichtigen und als Umlage einzukalkulieren. Die Bauleitung legt den Termin fest. Die Teilnahme ist Bestandteil des Vertrages. Alle weiteren Einzelheiten sind im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschrieben. Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung: Zufahrt / Zuwegung: Das Baufeld befindet sich unweit der ortsdurchführenden Bundesstraße 413. Das Grundstück ist über die Königsberger Straße erreichbar. Die für den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen Flächen wie Fahrbahn und Gehweg müssen bei auftretenden Verschmutzungen täglich gesäubert werden. Baustelleneinrichtungsfläche: Dem Unternehmer stehen grundsätzlich Flächen zur Baustelleneinrichtung auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen, siehe Vertragsbedingungen. Baustelleneinrichtung / Versorgung: Baustrom und Bauwasser stehen zur Verfügung, siehe Pos. Baustelleneinrichtung! Anschluss und Verteilung auf der Baustelle obliegt dem AN. Es werden bauseits keine Mannschaftsunterkünfte gestellt. Die Baustelle ist jedoch vom Unternehmer gemäß Arbeitsstättenverordnung auszustatten. Speziell sei auf die ASR A 4.4 "Unterkünfte" verwiesen. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen., siehe Vertragsbedingungen. Gerüste: Gerüste für die nachfolgende ausgeschriebene Leistungen sind unternehmerseits zu berücksichtigen und im E.P. mit einzukalkulieren. Ein Flächengerüst wird im Nachgang der ausgeschriebenen Leistungen gestellt. Abfallwirtschaft: Die im Rahmen der Arbeiten beim AN anfallenden Baustellenabfälle (z. B. Verpackungsmaterial, Isolierstoffe, Abklebemittel, etc.) bleiben im Eigentum des Unternehmers und sind ordnungsgemäß zu verwerten / entsorgen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Vorschriften: Es gelten die Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung. Allgemein anerkanntes Technisches Regelwerk (hierzu gehören auch die Berufsgenossenschaftlichen Informationen) sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, siehe Vertragsbedingungen. Maße: Alle Maße sind vor Fertigung sämtl. Anlagen und Bauteile sowie vor Baubeginn örtl. durch den AN zu prüfen! Siehe Vertragsbedingungen. Unterlagen: Für alle vom AN gelieferten Produkte, welche einer regelmäßigen Wartung bedürfen, sind für den AG Benutzerinformationen in 2- facher Ausfertigung sowie zusätzlich digital zu erstellen. Nach der Auftragsvergabe und rechtzeitig vor Baubeginn sind folgende Unterlagen bei der Bauleitung einzureichen: • Kontaktdaten des verantwortlichen Bauleiters • Name des Vertreters des verantwortlichen Bauleiters auf der Baustelle • Vorlage der Gefährdungsbeurteilung (nach ArbSchG §§5,6) • Ersthelfer nach §26 BGV A1 Die Vertragssprache ist deutsch. Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten auf der Baustelle Aufsichtspersonen anwesend sind, die in deutscher Sprache verhandeln bzw. den notwendigen Schriftverkehr führen können.
Projektbeschreibung
Projektbeteiligte Bauherr: ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG c/o ALDI SE & Co. KG Sankt Augustin Im Mittelfeld 11 53757 Sankt Augustin Planung/Objektüberwachung: Euteneuer Architekten Weidenstraße 8 57290 Neunkirchen Tel.:  0 27 35 / 65 99 77-0 Bodengutachter: Institut Für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG Egerländer Straße 44 65556 Limburg-Staffel Tel.: 0 64 31 / 29 49-0 Statiker/Wärmeschutznachweis: Ingenieurbüro Peter Kraemer Dipl.-Ing. Stefan Windhorst Karl-Hass-Straße 17 53859 Niederkassel Tel.: 0 22 08-93 491-15 Brandschutzgutachter: SV. Zahn Ingenieure GmbH Stadtwaldstraße 62 41179 Mönchengladbach Tel.: 0 21 61 / 29 45 88-0 Vermesser: Vermessungsbüro Volk Dipl.-Ing. Sascha Hombach Luisenstraße 8 57518 Betzdorf Tel.: 0 27 41 / 97 44 0 Fachplanung Elektro: Elektroplanung Velten Raiffeisenstraße 15 56587 Straßenhaus Tel.: 0 26 34 / 98 16 096 Sigeko: D & D Ingenieurbüro Frankfurter Straße 13 53332 Bornheim Tel.: 0 22 22 / 99 41 92
Projektbeteiligte
Sicherheit auf der Baustelle Der Auftraggeber beauftragt einen SIGE-Koordinator, der die Baustelle vollumfänglich betreut. Seinen Einweisungen und Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Auftragnehmer darf erst dann auf der Baustelle tätig werden, wenn alle erforderlichen Unterweisungen erfolgt und alle erforderlichen Nachweise erbracht sind. Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen eigenverantwortlichen Pflichten hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften, notwendiger Schutzmaßnahmen und der Sicherung der Baustelle. Für seine Leistungen hat der Auftragnehmer eine schriftliche Montageanweisung zu erstellen und diese nachweislich seinem Montagepersonal zur Kenntnis zu bringen (Unterweisung). Dem SIGE-Koordinator und der Bauleitung ist unaufgefordert eine Kopie der Montageanweisung sowie eine Bestätigung über die durchgeführte Unterweisung zu übergeben. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Gewerke voll verantwortlich. Die Lastfälle von Montagezuständen sind laufend zu kontrollieren. Eine ausreichende Montagesicherung der zu errichtenden Bauteile ist ständig zu gewährleisten. Falls Unfallgefahren oder gravierende Sicherheitsmängel auch bei anderen Gewerken vom AN vor Ort erkannt werden, wird dieser ausdrücklich aufgefordert dies der Bauleitung und dem SIGE-Koordinator unmittelbar mitzuteilen und natürlich vor Ort sofort für Abhilfe zu sorgen. Der AN verpflichtet sich, alle Unfallverhütungsvorschriften, Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Eine besondere oder zusätzliche Vergütung, auch für Bauzäune, deren Beleuchtung und Unterhaltung wird hierfür nicht gewährt. Etwa erforderliche Genehmigungen zur Durchführung von Schutzmaßnahmen sind allein Sache des AN. Treten Unfälle ein oder entstehen aus mangelhafter Sicherung unmittelbare oder mittelbare Schäden, so haftet hierfür der AN allein. Der AN hat sich gegen Haftpflicht- und Obhutsschäden hinreichend zu versichern. Vom Auftragnehmer ist folgendes zu stellen / vorzuhalten: Erste Hilfe: bis 10 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle: • kleiner Verbandskasten DIN 13157 mit Verbandbuch • mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten • Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon 10 bis 20 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle: • großer Verbandskasten DIN 13169 mit Verbandbuch (alternativ 2 kleine) • mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten • Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung über die Tätigkeiten an der Baustelle mit Betrachtung der Maschinen und Gefahrstoffe soll auf der Baustelle vorgehalten werden und in Kopie/als PDF-Datei mit dem ausgefüllten Meldeblatt an den SiGeKo geschickt werden. Betriebsanweisungen: Die Betriebsanweisungen Maschinen, Gefahrstoffe und PSA sind auf der Baustelle vorzuhalten. Unterweisung: Der Unterweisungsnachweis Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen ist auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeiten in der Höhe - Hubarbeitsbühnen Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind Hubarbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen. • Hubarbeitsbühnen nach Betriebsanleitung standsicher aufstellen. • Hubarbeitsbühnen nicht überlasten. • Betreiben der Hubarbeitsbühne nach Betriebsanleitung. • Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz nach Gefährdungsbeurteilung bzw. nach Betriebsanleitung (Peitscheneffekt). • nur geprüfte Hubarbeitsbühnen verwenden, Prüfbuch muss vorhanden sein. • Nur Personen zur Bedienung einsetzen, die mindestens 18 Jahre alt sind, unterwiesen wurden (Nachweis muss vorliegen) ( besser: Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008) und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden (Nachweis muss vorliegen) • Bei Leihgeräten muss der Verleiher den Benutzer vor Benutzung einweisen. Die Eiweisung muss dokumentiert werden • Das letzte Prüfprotokoll und die Bedienungsanleitung müssen vorliegen. - fahrbare Arbeitsbühnen/Kleingerüste Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind fahrbare Arbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen. • Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach Aufbauanleitung (Montageanweisung) des Herstellers unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- und umzubauen. Die Beschäftigten müssen geeignet und unterwiesen sein. • Der 3-teilige Seitenschutz muss vorhanden sein. • Fahrbare Arbeitsbühne nach der Montage und vor Verwendung von einer befähigten Person prüfen lassen. • Fahrrollen vor Benutzung festsetzen. • Der Aufenthalt während des Verfahrens ist für Personen nicht zulässig. - Leitern Sollte es nicht anders möglich sein, können die Arbeiten von der Leiter aus durchgeführt werden. Arbeiten auf Leitern nicht bei: • einem Transport von Gegenständen mit einem Gewicht von mehr als 10 kg. • Benutzung von Stoffen und Geräten von denen zusätzliche Gefahren ausgehen • Geräten mit erheblicher Krafteinwirkung auf den Benutzer • der Standplatz auf der Leiter höher als 5,00 m über der Aufstellfläche liegt, • einem Standplatz von mehr als 2,00 m Höhe und von der Leiter auszuführenden Arbeiten, die mehr als 2 Stunden umfassen
Sicherheit auf der Baustelle
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B) Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, die Durchführung der übertragenen Arbeiten kontinuierlich ohne Unterbrechung mit ausreichendem Einsatz von Maschinen und Personal durchzuführen und die Koordinierung der einzelnen übertragenen Ausführungstitel vorzunehmen. Das genaue Ausführungsdatum und die einzelnen Termine für die auszuführenden Einzeltitel sind aus dem beiliegendem Auszug aus dem Bauzeitenplan vom 26.01.2026 zu entnehmen. Der im Bauzeitenplan ausgewiesene Startermin zum Tilel Rückhaltebecken stellt einen vorläufigen Richttermin dar. Terminliche Anpassungen infolge des weiteren Submissions- und Vergabefortschritts werden gemeinsam mit dem Bieter im Vergabeverfahren abgestimmt, sodass der tatsächliche Leistungsbeginn im Rahmen der Vergabe mit dem Auftragnehmer festgelegt wird. Der 16. März sollte in jeden Fall als verbindlich angesehen werden. Im Verlauf der Vergaben erfolgt noch eine Detaillierung des Bauzeitenplanes. Für die Durchführung des Bauvorhabens sind die darin aufgeführten Zeiten dringend einzuhalten. Die Baustelle ist personell so zu besetzen, dass die Fristen eingehalten werden. Durch die gleichzeitige Ausführung verschiedener Arbeiten muss die Dauer der gesamten Bauzeit verkürzt werden! Die im Bauzeitenplan enthaltenen Fristen werden verbindlich anerkannt. Bieter: ________________________________________ (Stempel u. Unterschrift Ort / Datum: ________________________________________
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B)
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Für das Einrichten u. Abräumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, mit den erforderlichen Maschinen, Materialien, Geräten, Containern, usw. sowie der Unterhaltung u. Räumung der Baustelle nach Fertigstellung der Arbeiten einschl. aller Transport- u. Beladekosten. Die Baustelleneinrichtung muss in Art und Umfang den technischen und terminlichen Anforderungen der Baustelle genügen. Der Auftragnehmer ist für die Vollständigkeit aller erforderlichen Geräte verantwortlich. Die Beleuchtung der Baustelle für die eigenen zu erbringenden Leistungen ist ebenfalls mit einzukalkulieren. Der AN ist verpflichtet, sich über die Lage aller im Bereich der Baustelle befindlichen Bauten und Versorgungsleitungen vollständige Klarheit vor Ort und mit Hilfe von Unterlagen der Versorgungsunternehmen und der Fachplaner zu verschaffen, um deren Schutz und störungsfreie Funktion zu jeder Zeit während der Bautätigkeit sicherzustellen. Die Grundstücksverhältnisse sind durch Ortsbesichtigung festzustellen. Stellflächen für Material und Gerät sind grundsätzlich von der örtlichen Bauleitung genehmigen zu lassen. Auf Anweisung der Bauleitung sind Flächen von Material u. Gerät frei zu räumen, ohne besondere Vergütung. Zur Einrichtung gehören: Das Sauberhalten der Zufahrtswege innerhalb u. außerhalb des Baugeländes, Vorhalten u. Transport u. Energieverbrauch für sämtliche erforderliche Kleingeräte usw., einschl. der für die gesamten Bauarbeiten erforderlichen Energieversorgungsanlagen. Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straße, Gehwege), Versorgungs-, Abwasser- u. Meldeanlagen sowie Vermessungs- u. Grenzzeichen sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen u. soweit erforderlich unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten. Die Kosten für die Beseitigung evtl. Schäden sind vom AN zu übernehmen. Die Stellung des Bauzauns erfolgt durch das beauftragte Abbruchubternehmen. Ein Wasser- und Stromanschluss ist auf dem Grundstück vorhanden und ist von dort aus vom Unternehmer für seine Zwecke auf der Baustelle weiterzuleiten. Die Kosten sind über die Baustellenumlage abgegolten. Vor Beginn der Baustelleneinrichtung ist ein Einrichtungsplan der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Alle für die Erstellung der Vertragsleistungen erforderlichen Schutzgerüste, Absperrungen, etc. sind für die Dauer der Bauzeit herzustellen, vorzuhalten, zu unterhalten inkl. n. Erfordernis umbauen und nach Aufforderung durch die Bauleitung wieder beseitigen. Die Ausführung der Maßnahmen müssen den Auflagen den gültigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie alle allgemeinen und örtlichen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm, zum Gewässerschutz und zur Luftreinhaltung sind einzuhalten.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
1.00
St
01.__.0002 Raumcontainer für Baubesprechungen Liefern, aufstellen, vorhalten sowie nach Beendigung der Nutzung rückbauen und abtransportieren eines Raumcontainers in Standardausführung zur Durchführung von Baubesprechungen - während der gesamten Roahbauarbeiten. Der Raumcontainer ist ab Beginn der Koordinations- und Baubesprechungen betriebsbereit bereitzustellen und für eine Grundstandzeit von 4 Monaten vorzuhalten. Abmessungen (ca.): Länge: 6,00 m Breite: 2,50 m Höhe: 2,80 m Leistungsumfang: - Lieferung des Raumcontainers zur Baustelle inkl. Einzug und fachgerechter Aufstellung auf bauseitige befestigte Stellfläche - Vorhaltung während der gesamten Grundstandzeit - Rückbau nach Nutzungsende inkl. Abtransport von der Baustelle Ausstattung: - 1 Besprechungstisch mit entsprechender Größe - 8 Stühle - 1 elektrischer Heizung zur Beheizung des Containers - Innenraumbeleuchtung in ausreichender Ausführung zur gleichmäßigen Ausleuchtung des Containerraumes - Abschließbare Eingangstür mit funktionsfähigem Türschloss inkl. 3 Schlüsseln Versicherung: - Einschließlich einer geeigneten Versicherung zur Haftungsbeschränkung für den Raumcontainer während der gesamten Standzeit (z. B. Sach- und Haftpflichtversicherung) Sonstiges: - Reinigung des Containers erfolgt bauseits durch eine örtliche Reinigungsfirma - Medienanschlüsse (z. B. Stromversorgung für Beleuchtung und Heizlüfter) sind bauseits bereitzustellen und nicht Bestandteil dieser Position, sofern nicht gesondert ausgeschrieben
01.__.0002
Raumcontainer für Baubesprechungen
L
1.00
psch
01.__.0003 Gebrauchsüberlassung des Besprechungscontainers Gebrauchsüberlassung des vorgeschriebenen Besprechungscontainers über die angegebene Standzeit hinaus. Abrechnung: nach Monaten
01.__.0003
Gebrauchsüberlassung des Besprechungscontainers
1.00
Mt
02 Freimachung des Baufeldes
02
Freimachung des Baufeldes
02.__.0001 Vorh. Stahlgitterzaun demont., lagern, Pfosten ents. Vorhandener Stahlgitterzaun, Höhe ca. 1,40m, mit Pfosten aus Stahl sorgfältig aufnehmen und bauseits lagern. Der Platz für die Lagerung auf dem Grundstück wird von der Bauleitung bestimmt. Vor der Ausführung ist mit der Bauleitung der genaue Umfang des Zaunabbaus abzuklären. Die Demontage und das Lagern hat so zu erfolgen, dass das Material bis auf die Pfosten wieder verwendet werden kann. Die Pfosten sind zu entsorgen. Leistung inkl. zusätzlicher Schutzmaßnahme für das übereinander Lagern der Zaunfelder.
02.__.0001
Vorh. Stahlgitterzaun demont., lagern, Pfosten ents.
B
53.00
m
02.__.0002 Vorh. Stahlgitterzaun demontieren und lagern Vorhandener Stahlgitterzaun, Höhe ca. 1,40m, mit Pfosten aus Stahl sorgfältig aufnehmen und bauseits lagern. Der Platz für die Lagerung auf dem Grundstück wird von der Bauleitung bestimmt. Vor der Ausführung ist mit der Bauleitung der genaue Umfang des Zaunabbaus abzuklären. Die Demontage und das Lagern hat so zu erfolgen, dass das gesamte Material wieder verwendet werden kann. Die Pfosten sind von dem Beton zu befreien. Der Betonfuß ist abzustemmen und zu entsorgen. Leistung inkl. zusätzlicher Schutzmaßnahme für das übereinander Lagern der Zaunfelder.
02.__.0002
Vorh. Stahlgitterzaun demontieren und lagern
A
53.00
m
02.__.0003 Bewuchsentfernung Pflanzflächen Zulage für das fachgerechte Entfernen von vorhandenem Bewuchs vor Ausführung des Mutterbodenabtrags. Der Bewuchs umfasst Bodendecker sowie Büsche, Sträucher u. Hecken mit einer Höhe bis ca. 120 cm. Die Leistung dient der ordnungsgemäßen Durchführung des nachfolgenden Mutterbodenabtrags. Inkl. Laden, Abfahren und ordnungsgemäßer Entsorgung des anfallenden Bewuchses. Abrechnung als Zulage zur Position Mutterbodenabtrag.
02.__.0003
Bewuchsentfernung Pflanzflächen
535.00
m2
02.__.0004 Baumfällung inkl. Wurzelentfernung und Entsorgung Fällung eines Laubbaumes am angegebenen Standort. Baumhöhe ca. 6,00-8,00 m, Stammumfang bis ca. 100cm. Inklusive vollständiger Wurzelentfernung; die Rodung der Wurzel erfolgt im Zuge der nachfolgenden Erdarbeiten. Einschließlich Zerkleinerung des Holzes, Abtransport des gesamten anfallenden Materials sowie fachgerechter Entsorgung. Alle Transport-, Entsorgungs- und Kippgebühren sind im Preis enthalten.
02.__.0004
Baumfällung inkl. Wurzelentfernung und Entsorgung
W
5.00
St
02.__.0005 Pflasterflächen aufnehmen und entsorgen Befestigung aus Platten, Rinnsteinen, Verbund-Pflaster o.ä. jeder Art u. Abmessung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten.
02.__.0005
Pflasterflächen aufnehmen und entsorgen
268.00
m2
02.__.0006 Pflasterflächen aufnehmen und bauseits lagern Befestigung aus Platten, Rinnsteinen, Verbund-Pflaster o.ä. jeder Art u. Abmessung, aufnehmen, vom Unterbau trennen, auf dem Grundstück transportieren und nach Angaben der Bauleitung auf dem Grundstück zum späteren Wiedereinbau lagern. Evtl. bei Ausbau zerbrochene Steine sind auf u.s. Kippe abzutransportieren. Die Kosten hierfür sind mit einzukalkulieren. Das Material ist ordnungsgemäß auf Paletten zwischenzulagern.
02.__.0006
Pflasterflächen aufnehmen und bauseits lagern
53.00
m2
02.__.0007 Bordsteine/ Betonkantensteine aufnehmen u. entsorgen Bordsteine (HB u. FB) u. Betonkantensteine unterschiedl. Abmessung einschl. Betonbettung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten.
02.__.0007
Bordsteine/ Betonkantensteine aufnehmen u. entsorgen
95.00
m
02.__.0008 3-reihige Rinne, aufnehmen u. entsorgen 3-reihige Flussrinne einschl. Betonbettung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten.
02.__.0008
3-reihige Rinne, aufnehmen u. entsorgen
O
1.00
m
02.__.0009 Rinnstein, 1-reihig, aufnehmen u. entsorgen Rinnstein (Flussrinne) ca.  24/16/14 einschl. Betonbettung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten. Diese Position kommt dann zum tragen, wenn der Rinnenstein zw. Asphaltfläche und Bordstein/Kantenstein eingebaut ist und nicht bei Verbau des Rinnensteines innerhalb einer aufzunehmenden Pflasterfläche!
02.__.0009
Rinnstein, 1-reihig, aufnehmen u. entsorgen
95.00
m
02.__.0010 Straßenablauf aufnehmen u. entsorgen Bauseitigen Straßenablauf, 300/500 bzw. 500/500 , einschl. aller Systembauteile und Betonbettung ausbauen und entsorgen. Erdarbeiten unterhalb der Leitungsanschlüsse ausführen. Anschlussleitungen die bestehen bleiben sind mit einem Deckel abdichten.
02.__.0010
Straßenablauf aufnehmen u. entsorgen
3.00
St
02.__.0011 Vorh. Rinne aufnehmen u. entsorgen Entwässerungsrinne mit Metallabdeckung, in unterschiedlicher Ausführung, mit Betonbett im Zuge der Belagsaufnahme aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten.
02.__.0011
Vorh. Rinne aufnehmen u. entsorgen
O
1.00
m
02.__.0012 Beleuchtungsmast mit Setzrohr entfernen Bauseits vorh. Beleuchtungsmast inkl. Setzrohr u. Stromzuleitung entfernen, abtransportieren und entsorgen. Ausführung ohne Elektroarbeiten.
02.__.0012
Beleuchtungsmast mit Setzrohr entfernen
O
3.00
St
02.__.0013 Beleuchtungsmast mit Betonfalzrohr aufnehmen u. lagern bauseits vorh. Beleuchtungsmast inkl. Betonfalzrohr u. Stromzuleitung entfernen, auf dem Grundstück transportieren und nach Angaben bauseits lagern. Die Demontage hat so zu erfolgen, dass der Beleuchtungsmast wieder verwendet werden kann, evtl. Beschädigungen gehen zu Lasten des AN. Der vorh. Betonfuß ist abzustemmen.
02.__.0013
Beleuchtungsmast mit Betonfalzrohr aufnehmen u. lagern
3.00
St
02.__.0014 Grundleitung im Zuge der Erdarbeiten entfernen Vorh. Kunststoff-Grundleitung und Drainagen, unterschiedl. Durchmessern im Zuge der Auschachtungsarbeiten für das Gebäude, Regenrückhaltebeckens und die Änderungen der Außenanlagen, aufnehmen und entsorgen einschl. aller Kosten.
02.__.0014
Grundleitung im Zuge der Erdarbeiten entfernen
74.00
m
02.__.0015 bauseitigen Schacht aufnehmen und entsorgen In dieser Position ist die Aufnahme und Entsorgung von bauseitigen Schächte (Übergabeschacht), DN 1000, zu kalkulieren und anzubieten, falls dieser aus der baulichen Situation entfallen muss. Leistung einschl. aller Ausschachtungsarbeiten und anfallender Kippgebühren. Leistung einschl. Wiederverfüllung der Baugrube mit verdichtungsfähigem Material. Schachttiefen bis ca. 3,00 m einschl. aller Zusatzbauteilen
02.__.0015
bauseitigen Schacht aufnehmen und entsorgen
1.00
St
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
Verweis auf Bodengutachten Für die Erdarbeiten wird ausdrücklich auf das Bodengutachten vom 17.06.2025 verwiesen. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe mit dem Inhalt des Gutachtens vertraut zu machen und die dort beschriebenen Baugrund- und Grundwasserverhältnisse in seine Kalkulation und Ausführung einzubeziehen.
Verweis auf Bodengutachten
Abfalleinstufung Erdmassen Abfallrechtliche Einstufung und Umgang mit Erdmassen Für die im Baufeld anfallenden Erdmassen liegen bodenanalytische Untersuchungen vor, auf deren Basis eine abfallrechtliche Einstufung gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgenommen wurde. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen ergeben sich folgende grundsätzliche Einstufungen: - Bereich A1 (Stabilisierungsschichten/Schotterschichten): Einstufung der Erdmassen in die Zuordnungsklasse BM-0* (materialimmanente, geogen bedingte Überschreitungen einzelner Parameter, abfallrechtlich zulässig) - Bereich NB1 (gewachsener Boden/Erdauffüllungen): Einstufung der Erdmassen in die Zuordnungsklasse BM-0 Die Erdmassen sind entsprechend diesen Einstufungen getrennt zu gewinnen, zwischenzulagern, zu verwerten oder zu entsorgen. Eine Vermischung unterschiedlicher Materialklassen ist unzulässig. Hinweis zur Gültigkeit der Analysen Die vorliegenden bodenanalytischen Untersuchungen sind älter als sechs Monate. Falls erforderlich ist daher seitens der Bauherrschaft eine erneute Beprobung und Bewertung vor Beginn der Erdarbeiten vorgesehen. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen basieren auf der Annahme, dass die erneute Beprobung die vorgenannten Einstufungen (A1 = BM-0*, NB1 = BM-0) bestätigt. Abweichende Befunde und Nachtragsregelung Sollten sich infolge erneuter oder ergänzender Untersuchungen abweichende abfallrechtliche Einstufungen ergeben, sind die hierdurch bedingten Leistungen nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Einheitspreise. In diesem Fall sind: • ggf. geänderte oder zusätzliche Entsorgungs- bzw. Verwertungswege, • ggf. abweichende Entsorgungs-, Verwertungs- oder Deponiepreise, • evtl. zusätzliche Transportleistungen, über gesonderte Nachträge zu regeln. Die hierfür anzusetzenden neuen Einheitspreise bzw. Entsorgungspreise sind einvernehmlich auf Grundlage der tatsächlich erforderlichen Leistungen zu vereinbaren. Eine Abrechnung erfolgt erst nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber. Mitwirkung und Informationspflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat die anfallenden Erdmassen während der Bauausführung im Rahmen der üblichen Bauüberwachung visuell zu beobachten. Werden hierbei offensichtliche Abweichungen gegenüber den zugrunde gelegten Befunden festgestellt, ist der Auftraggeber bzw. die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Die abfallrechtliche Bewertung, Beprobung sowie die Festlegung des weiteren Vorgehens erfolgen durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte. Dem Auftragnehmer obliegt keine eigenständige abfallrechtliche Einstufung der Materialien.
Abfalleinstufung Erdmassen
Hinweise mit technischen Nebenbestimmungen Das Baugrundstück wurde im Vorfeld durch den vollständigen Abbruch der bestehenden Bebauung freigemacht. Es wird davon ausgegangen, dass sämtliche Bauteile des früheren Gebäudes, insbesondere Betonreste, Fundamentfragmente und Teile der ehemaligen Bodenplatte, vollständig entfernt wurden. Der Untergrund gilt somit als bereinigt und frei von baulichen Altlasten aus dem früheren Gebäudebestand. Im Zuge der neuen Gründung werden die erforderlichen Erdmassen ausgeschachtet. Die Erdarbeiten betreffen den Bereich der geplanten Erweiterung sowie die Flächen, in denen Eingriffe in den bestehenden Untergrund notwendig sind. Besondere technische Nebenbestimmungen 1. Baugrube und Baugrubenwände Die Baugrube ist entsprechend den geltenden Regelwerken herzustellen. Die Baugrubenwände sind standsicher auszubilden und gegen Nachrutschen, Abrutschen oder Einsturz zu sichern. Je nach Bodenverhältnissen und Baugrubentiefe sind die Baugrubenwände: - geböscht oder - durch geeignete Verbausysteme (z. B. Trägerbohlwand, Verbauplatten, Spritzbeton o. Ä.) herzustellen. Die Wahl der Sicherungsart obliegt dem Auftragnehmer und ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen. Die Baugrubenwände sind während der gesamten Bauzeit zu kontrollieren und ggf. nachzuarbeiten. Erforderliche Maßnahmen zur Sicherung angrenzender Bauteile, Verkehrsflächen oder Leitungen sind zu berücksichtigen. 2. Umgang mit Oberflächenwasser bei Erdarbeiten Der Unternehmer hat während der Erdarbeiten sämtliches anfallendes Oberflächenwasser eigenverantwortlich zu beseitigen. Hierzu ist eine geeignete Tauchpumpe einzusetzen. Die Tauchpumpe hat mindestens ein Großteil des in den Einzelfundamenten anfallenden Wassers zu fördern. Die dafür erforderlichen Leistungen, einschließlich Bereitstellung, Betrieb und Entsorgung des geförderten Wassers, sind als Nebenleistung zu betrachten und in den entsprechenden Einzelpositionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung mit zu berücksichtigen. 3. Baugrund und Verdichtung Der anstehende Boden wird als baulich unbelastet vorausgesetzt. Die Herstellung der Baugrubensohle sowie der Gründungs- und Auffüllbereiche hat fachgerecht und lagenweise verdichtet zu erfolgen. Die Eignung des Bodens für den vorgesehenen Einbau ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. 4. Lastplattendruckversuche Zur Überprüfung der erforderlichen Tragfähigkeit und Verdichtungsqualität sind – sofern von Bauherr, Bauleitung oder Tragwerksplanung gefordert – Lastplattendruckversuche (statisch oder dynamisch) durchzuführen. Die Prüfungen erfolgen insbesondere: - auf der Planumsebene der Baugrube, - auf der Oberkante der Schotterplanie. Die geforderten Evd-, Ev1- bzw. Ev2-Werte sind einzuhalten. Die Prüfprotokolle sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen und gelten als Grundlage für die Freigabe der weiteren Arbeiten. 5. Herstellung der Schotterplanie Der Tiefbauer ist verantwortlich für die fachgerechte Herstellung der Schottertragschicht einschließlich: - profilgerechter Ausbildung, - lagenweiser Verdichtung, - Einhaltung der Ebenheits- und Höhentoleranzen, - Herstellung der Sollhöhen gemäß Ausführungsplanung. Die Oberkante der Schotterplanie ist höhengenau entsprechend den vorgegebenen Höhenkoten herzustellen. Abweichungen sind vor Übergabe an das Folgegewerk zu korrigieren. 6. Schnittstelle Tiefbau – Rohbau Die Schnittstelle zwischen dem Gewerk Tiefbau und dem nachfolgenden Gewerk Rohbau ist eindeutig geregelt: - Der Tiefbauer übergibt dem Rohbauer eine fertiggestellte, geprüfte und freigegebene Schotterplanie. - Die Übergabe erfolgt auf Basis: der dokumentierten Höhenkontrolle, der Verdichtungsnachweise, ggf. der Ergebnisse der Lastplattendruckversuche. Erst nach formeller Freigabe der Planie durch Bauleitung und/oder Tragwerksplanung dürfen die Rohbauarbeiten (z. B. Sauberkeitsschicht, Bodenplatte) beginnen.
Hinweise mit technischen Nebenbestimmungen
03.__.0001 Oberboden BK 1, d ca. 0,3 m abtragen inkl. Abtransport u. Entsorgung Oberboden der vorh. Planz- u. Grünflächen im erforderlichen Maße von ca. 0,3 m im Bereich der Baufeldvergrößerung abtragen, auf einen LKW laden, abtransportieren und entsorgen. Das Material geht in das Eigentum den Unternehmers über. Zu der Leistung gehört das Lösen der Erdmassen einschl. Aufladung, Abtransport inkl. der notwendigen Kippgebühren. Der Bauleitung sind die Wiegescheine vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein. Bei Abrechnung nach cbm gilt 1 : 1,8 to als Umrechnungsfaktor.
03.__.0001
Oberboden BK 1, d ca. 0,3 m abtragen inkl. Abtransport u. Entsorgung
535.00
m3
03.__.0002 Bodenaushub BK 3-6, Homogenbereich bis EA-A2 örtlich lagern Bodenaushub der gesamten Baugrube, der Verkehrsflächen und Außenanlagen, Bodenkl. 3 - 6, Homogenbereich EA-A1 bis A2 sowie EA-Lo, (hier wird auf das Bodengutachten verwiesen), nach DIN 18300, mit geeignetem Erdbaugerät in sauberer Maschinenarbeit in allen vorkommenden Abtragungsquerschnitten herstellen. Unzulässige Unebenheiten, die bei der Ausführung der Nachfolgegewerke festgestellt werden, gehen zu Lasten des AN. Zu der Leistung gehören das Lösen u. das Lagern derselben auf dem Grundstück zur Wiederverfüllung bzw. Verfüllen der Arbeitsräume einschl. der Sicherung und Abfangung der Baugrubenwände. Der Platz für die Lagerung auf dem Grundstück wird von der Bauleitung bestimmt. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
03.__.0002
Bodenaushub BK 3-6, Homogenbereich bis EA-A2 örtlich lagern
201.00
m3
03.__.0003 Bodenaushub BK 3-6/HB <= EA-A2 inkl. Abtransport u. Entsorgung Bodenaushub, wie in der Vorposition beschrieben herstellen, jedoch nicht örtlich lagern, sondern direkt abfahren. Die Wahl des Ablageplatzes bleibt dem Unternehmer freigestellt. Zu der Leistung gehört das Lösen der Erdmassen einschl. Aufladung, Abtransport, inkl. der notwendigen Kippgebühren.
03.__.0003
Bodenaushub BK 3-6/HB <= EA-A2 inkl. Abtransport u. Entsorgung
1,450.00
m3
03.__.0004 Bodenaushub Fundamente, BK 3-6/HB <= EA-A2 , einschl. Abtransport Bodenaushub der Stützen- u. Streifenfundamente sowie der erforderlichen Ausschachtung für die Stützwandkonstuktion im Bereich der Anlieferung, in allen Abtragungsquerschnitten größtenteils bis zu einer Tiefe von ca. 1,00 m ab OK vorgefundener Schotterschicht der Baugrube, in den Bodenklassen 3 - 6 nach DIN 18300 ausheben, aufladen und abtransportieren inkl. der anfallenden Kippgebühr. Die Durchführung der Maßnahme muss in Verbindung mit den Betonarbeiten erfolgen. Ggfs. ist die Durchführung in verschied. Abschnitten vorzunehmen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind mit einzukalkulieren. Die Wahl des Ablageplatzes bleibt dem Unternehmer freigestellt. Die Abrechnung erfolgt nach Fundamentplan.
03.__.0004
Bodenaushub Fundamente, BK 3-6/HB <= EA-A2 , einschl. Abtransport
316.00
m3
03.__.0005 Zulage für Bodenmaterial abweichend von BM-0 / BM-0* Zulage für das Aufnehmen, Laden, Transportieren und ordnungsgemäße Verwerten bzw. Entsorgen von Bodenmaterial der Einstufung BM-F1, BM-F2 oder BM-F3  dessen abfallrechtliche Einstufung über die im Bodengutachten zugrunde gelegte Einstufung BM-0 / BM-0* hinausgeht. Die Zulage umfasst insbesondere: - Mehraufwendungen infolge geänderter Entsorgungs- oder Verwertungswege - zusätzliche Transport- und Deponiekosten Abrechnung erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung.
03.__.0005
Zulage für Bodenmaterial abweichend von BM-0 / BM-0*
O
1.00
m3
03.__.0006 Zulage für getrennte Zwischenlagerung/Haufwerksbildung Zulage für das separate Zwischenlagern von Bodenmaterial infolge abweichender abfallrechtlicher Einstufung einschließlich Haufwerksbildung zur späteren Beprobung oder Entsorgung. Leistungsumfang: - Herstellung getrennter Haufwerke - Kennzeichnung - Schutzmaßnahmen (z. B. Abdeckung)
03.__.0006
Zulage für getrennte Zwischenlagerung/Haufwerksbildung
O
1.00
m3
03.__.0007 Bodenaushub in Handschachtung, als Zulage "Zulageposition" Bodenaushub wie in den Vorpositionen beschrieben, jedoch in Handschachtung als Zulage herstellen. Die Bereiche, die in Handschachtung ausgeführt werden sollen, werden vorher von der Bauleitung festgelegt.
03.__.0007
Bodenaushub in Handschachtung, als Zulage
2.00
m3
03.__.0008 Bodenflächen verdichten/Planum herstellen Herstellen eines Erdplanums +-2cm, einschl. der Verdichtung nach den Angaben des Bodengutachter, Flächen als Gebäudeunterbau und einwandfreie Trassierung für den Belagsunterbau in den erforderlichen Gefällen nach Regelschnitten. Abrechnung nach Flächenmaß, Verdichtungsnachweis nach ZTVE-STB.
03.__.0008
Bodenflächen verdichten/Planum herstellen
2,415.00
m2
03.__.0009 lagernde Erdmassen einbauen lagernde Erdmassen und ggf. angefahrene Erdmassen von der Lagerstelle transportieren und als Wiederverfüllung der Arbeitsräume sowie für den Einbau im Gelände, in unterschiedlichen Stärken, lagenweise mit geeignetem Gerät einbauen und standfest verdichten. Die Verdichtung hat so zu erfolgen, dass sich das angelegte Planum zur weiteren Bebauung sowie der Anlage von Verkehrswegen eignet. Im Bereich von geplanten Böschungen und Grünanlagen hat der Einbau des Materials in der gewünschten Profilierung der Oberfläche zu erfolgen. Der Einbau der Erdmassen muss profilgerecht mit + ./. 5 cm hergerichtet werden. Die Ausführung hat in unterschiedlichen Abschnitten zu erfolgen.
03.__.0009
lagernde Erdmassen einbauen
201.00
m3
03.__.0010 Rohboden als Füllboden liefern u. einbauen verdichtungsfähiger, steiniger Rohboden als Füllboden liefern, anfahren u. lagenweise fachgerecht einbauen. Das Einbauen und Verdichten hat nach der Beschreibung der Vorposition zu erfolgen.
03.__.0010
Rohboden als Füllboden liefern u. einbauen
W
5.00
m3
03.__.0011 Beton, unbewehrt, C12/15, X0 f. lokale Schwächezonen Laut Bodengutachten kann es nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Ausschachtungsarbeiten lokale Schwachstellen, z.B. weiche Schluffe, mit Beton auszutauschen sind. Ortbeton, C12/15 nach DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse: X0, für Schwächezonen liefern und im Zuge der Erdarbeiten fachgerecht einbauen. Der Einbau des Betons darf nur in enger Abstimmung mit den IFG Dr. Zirfas erfolgen. Die Ausführung erfolgt in Verbindung mit den Ausschachtungsarbeiten in mehreren Abschnitten. Die Abrechnung des Betons erfolgt nach Lieferschein.
03.__.0011
Beton, unbewehrt, C12/15, X0 f. lokale Schwächezonen
9.00
m3
03.__.0012 Böschungsausbrüche mit Schotterprismen 0/32 ersetzen Aufgrund von austretendem Schichtwasser innerhalb der nördlichen Dauerböschung ist zu erwarten, dass sich lokale Böschungsausbrü€che einstellen. Zonen mit Böschungsfließen sind auszukoffern und durch Schotterprismen 0/32 mit einer Mindestdicke von 0,5 m zu ersetzen.
03.__.0012
Böschungsausbrüche mit Schotterprismen 0/32 ersetzen
O
5.00
t
03.__.0013 Abbruch bewehrte Betonteile, als Zulage Als Zulage zu den vorbeschriebenen Aushubpositionen für das Entfernen und Entsorgen von bewehrten Betonteile im Zuge der Ausschachtungsarbeiten. Betonteile wie Fundamente, Bodenplatten, etc. vor Ort bedarfsgerecht zerkleinern und laden. Bei Bedarf ist ein entspr. Hydromeisel einzusetzen. Einschl. der Aufladung, dem Abtransport und die Entsorgung einschl. der notw. Kippgebühren der abgebrochenen Betonteile. Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein.
03.__.0013
Abbruch bewehrte Betonteile, als Zulage
O
1.00
t
03.__.0014 Abbruch unbewehrte Betonteile, als Zulage Als Zulage zu den vorbeschriebenen Aushubpositionen für das Entfernen und Entsorgen von unbewehrten Betonteile im Zuge der Ausschachtungsarbeiten. Betonteile wie Fundamente, Schächte, etc. vor Ort bedarfsgerecht zerkleinern und laden. Bei Bedarf ist ein entspr. Hydromeisel einzusetzen. Einschl. der Aufladung, dem Abtransport und die Entsorgung einschl. der notw. Kippgebühren der abgebrochenen Betonteile. Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein.
03.__.0014
Abbruch unbewehrte Betonteile, als Zulage
O
2.00
t
03.__.0015 Gasleitungs- bzw. Mediengraben, etc. herstellen Boden für Kabel- oder ähnlichen Leitungsgräben ausheben, u.a. für Schutzrohrverlängerungen in Abstimmung mit dem jeweiligen Medienträger, mittlere Tiefe ca. 0,70 , in Bodenklasse 3-6 herstellen u. die Erdmassen seitlich lagern, sodann die Grabensohle ordnungsgemäß ausgleichen. Die Richtvorgaben der DIN 4124:2012-01 sind zu beachten, hieraus resultierende auszuführende Nebenleistungen sind im E.P. mit einzukalkulieren. Ausführung in kombinierter Hand- und Maschinenschachtung. Die Grabentiefe wird gerechnet ab OF Gelände oder Straße ggf. unter Abzug des Oberbodens, bzw. ab OF des vorhandenen Planums. Aufbruch von befestigten Flächen wird gesondert berechnet. Abgerechnet wird in der Länge des Grabens, gemessen in der Achse. Nach Verlegung der Leitungen durch die Versorger sind die Rohre mit Sand, gemäß Versorgervorgaben, zu umschließen und der Graben mit den seitl. lagernden Erdmassen zu  verdichten u. zu verfüllen. Die verdrängten Bodenmassen sind auf eine us. Kippe abzufahren. In den EP ist die Herstellung des notwendigen Mannloches sowie die Abstimmung mit den Versorgern zur Herstellung des Anschlusses mit einzukalkulieren. Trassenwarnband liefern, verlegen und absanden Versorgungsleitungen verschiedener Art. Die Vorschriften der Versorgungsunternehmen sind zu berücksichtigen.
03.__.0015
Gasleitungs- bzw. Mediengraben, etc. herstellen
21.00
m
03.__.0016 Wasserleitungsgraben herstellen Wasserleitungsgraben, mittlere Tiefe ca. 1,50 m nach Angaben der Bauleitung von dem geplanten Gebäude bis zum Übergang der gemeindl. Hauptwasserleitung in sauberer Maschinenschachtung u. in Bodenklasse 3-6 herstellen u. die Erdmassen seitlich lagern, sodann die Grabensohle ordnungsgemäß ausgleichen. Die Richtvorgaben der DIN 4124:2012-01 sind zu beachten, hieraus resultierende auszuführende Nebenleistungen sind im E.P. mit einzukalkulieren. Nach Verlegung der Wasserleitungen durch den Versorger sind die Rohre mit Sand zu umschließen u. der Graben mit den seitl. lagernden Erdmassen zu verdichten u. zu verfüllen. Die verdrängten Bodenmassen sind auf eine Kippe abzufahren inkl. der Kippgebühren. In den EP ist die Herstellung des notwendigen Mannloches sowie die Abstimmung mit den Stadt- bzw. Gemeindewerken zur Herstellung des Anschlusses mit  einzukalkulieren. Trassenwarnband liefern, verlegen und absanden Versorgungsleitungen verschiedener Art. Die Vorschriften der Versorgungsunternehmen sind zu berücksichtigen.
03.__.0016
Wasserleitungsgraben herstellen
16.00
m
03.__.0017 Rohrgräben mit Überbreite als Zulage "Zulageposition" Rohrgräben wie vor beschrieben, jedoch in einer Breite, dass die Verlegung einer Doppelleitung möglich ist. Der Preis ist als Zulage anzugeben.
03.__.0017
Rohrgräben mit Überbreite als Zulage
O
1.00
m
03.__.0018 Lastplattendruckversuche, statisch Plattendruckversuch, statisch, nach DIN 18134 an verschiedenen Stellen, nach Abstimmung mit der Bauleitung sind zum Nachweis der geforderten Verdichtung des vorhandenen Bodens, durchführen und auswerten. Die Durchführung inkl. sämtlicher Gerätestellung erfolgt durch ein neutrales Prüflabor nach Wahl des Auftragnehmers. Auf der Stabilisierungsschicht ist ein Verformungsmodul laut Bodengutachten anhand von statischen Lastplattendruckversuchen nachzuweisen. Zudem ist die Sichtung und Richtigkeit der Grundfestigkeit aus dem "Geotechnischen Bericht" zu entnehmen und zu prüfen. Es werden nur Lastplattendruckversuche vergütet, die die Sollwerte erreichen. Die Lastplattendruckversuche sind inkl. Gegengewicht anzubieten.
03.__.0018
Lastplattendruckversuche, statisch
3.00
St
04 Bodenverbesserte Maßnahmen
04
Bodenverbesserte Maßnahmen
04.__.0001 Schotterschicht aufnehmen u. lagern Bereits ausgeschotterte Außenflächen bzw. Schotterflächen unter dem Abbruchkörper, vorkommend in unterschiedlicher Schotterstärke, bis ca. 40 cm, den Schotter mit geeignetem Erdbaugerät abschieben und zum Wiedereinbau (für die Ausbildung der Arbeits- und/oder Stabiliesierungsschicht) nach Angaben der Bauleitung auf dem Grundstück lagern. Die Abrechnung erfolgt entspr. der Fläche der Schotterfelder - multipliziert mit der vorh. durchschnittl. Höhe.
04.__.0001
Schotterschicht aufnehmen u. lagern
385.00
m3
04.__.0002 Stabilisierungsschicht 0/45 Stabilisierungsschicht aus Schotter der Körnung 0/45 liefern und in einer Stärke von >= 50 cm auf das Planum vollflächig einbauen und statisch verdichten. Abgerechnet wird Flächenaufmaß, entspr. der eingebauten Schichtdicke, gemessen im eingebauten, verdichteten Zustand, in Verbindung mit den vorzulegenden Originallieferscheinen.
04.__.0002
Stabilisierungsschicht 0/45
833.00
m3
04.__.0003 Schottertragschicht 0/32 Schottertragschicht aus Schotter-Splitt-Sandgemisch, Körnung STS 0/32 mm liefern u. in unterschiedl. Stärke (bis ca. 25cm), frei Baustelle liefern und standfest verdichten. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche >= 100 MN/m² Abgerechnet wird Flächenaufmaß, entspr. der eingebauten Schichtdicke, gemessen im eingebauten, verdichteten Zustand, in Verbindung mit den vorzulegenden Originallieferscheinen. Arbeitsgenauigkeit: + ./. 2 cm.
04.__.0003
Schottertragschicht 0/32
609.00
m3
04.__.0004 Flächenabdeckung mit Recyclingmaterial Wie die Vorposition, jedoch Recyclingmaterial mit Eignungszertifikat nach TL-SoB-StB und Zustimmung der umwelttechnischen Behörde liefern u. fachgerecht wie in der Vorposition herstellen. Sonst wie in der Vorposition beschrieben.
04.__.0004
Flächenabdeckung mit Recyclingmaterial
O
1.00
m3
04.__.0005 Schotter von der Lagerstelle transportieren u. einbauen Bauseits vorh. Schotter von der Lagerstelle transportieren u. in angegebener Stärke als Arbeitsschotter- bzw. Stabilierungsschicht, nach an Angabe der Bauleitung einbauen/verteilen u. sauber u. gerade abziehen und fachgerecht verdichten. Die Abrechnung erfolgt entspr. der Fläche der Schotterfelder - multipliziert mit der durchschnittl. Einbauhöhe.
04.__.0005
Schotter von der Lagerstelle transportieren u. einbauen
385.00
m3
05 Regenrückhaltung
05
Regenrückhaltung
Hinweis zur nachträglichen Herstellung einer Retentionsanlage Im Bereich der vorhandenen Außenanlage ist die nachträgliche Herstellung und der Einbau einer Retentionsanlage vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist das bestehende Grundleitungsnetz betroffen und muss im Zuge der Herstellung des Regenrückhaltes angepasst werden. Hierfür ist ein teilweiser Rückbau der vorhandenen Grundleitung sowie deren Neuverlegung mit geeignetem Neumaterial erforderlich. Der Einbau der neuen Grundleitung ist im Zuge der Wiederverfüllung des Beckens vorgesehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass während der Erdarbeiten sowie während des Aufbaus der Rückhalteanlage anfallendes Regenwasser aus den gekappten bzw. außer Betrieb genommenen Leitungen ordnungsgemäß abgeführt werden muss.
Hinweis zur nachträglichen Herstellung einer Retentionsanlage
Anspechpartner REHAU Die Konzeption der vorgesehenen Retentionsanlage erfolgte durch REHAU Industries SE & Co. KG, Verkaufsregion West, 21079 Hamburg, Germany. Rückfragen zur Planung und Bezug können gerne an Dipl.-Ing. Wolfgang Förster Wolfgang.Foerster@rehau.com Mobil: +49 151/ 26433413 gestellt werden. Angebotenes System:
Anspechpartner REHAU
05.__.0001 Bauzeitliche Ableitung von Regen- und Oberflächenwasser Bauzeitliche Wasserableitung während der Herstellung der Retentionsanlage Pauschale Leistung für die sichere Ableitung von anfallendem Regen- und Oberflächendwasser während der gesamten Bauzeit im Bereich der herzustellenden Retentionsanlage sowie der betroffenen Grundleitungen. Die Leistung umfasst insbesondere: - Sicherstellung einer stetigen Entwässerung der Baugruppe, sodass diese während der Baumaßnahme nicht mit anstehendem Wasser gefüllt wird, - Herstellung, Betrieb, Unterhaltung und Rückbau einer temporären Entwässerungseinrichtung nach Wahl des Auftragnehmers, z. B.: - provisorische Umgehungsleitung (Bypass), - temporäre Pumpanlage inkl. Sammelstellen, - Ableitung des Wassers in ein bestehendes, funktionsfähiges Entwässerungssystem oder einen zugelassenen Ableitungspunkt, - Vorhalten und Betreiben aller erforderlichen Geräte, Leitungen, Pumpen, Schläuche, Anschlüsse, Energieversorgung, - Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen auch bei Niederschlagsereignissen, - Anpassung der Entwässerung an den Baufortschritt, - Einhaltung aller geltenden Vorschriften, Auflagen und technischen Regeln, - Vollständiger Rückbau der temporären Einrichtungen nach Abschluss der Arbeiten. Die Abrechnung erfolgt pauschal. Eine gesonderte Vergütung für Einzelmaßnahmen, Stillstand, Regenereignisse oder Vorhalteleistungen erfolgt nicht.
05.__.0001
Bauzeitliche Ableitung von Regen- und Oberflächenwasser
L
1.00
Psch
05.__.0002 Pflasterflächen aufnehmen und entsorgen Befestigung aus Platten, Rinnsteinen, Verbund-Pflaster o.ä. jeder Art u. Abmessung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten.
05.__.0002
Pflasterflächen aufnehmen und entsorgen
11.00
m2
05.__.0003 Pflasterflächen aufnehmen und bauseits lagern Befestigung aus Platten, Rinnsteinen, Verbund-Pflaster o.ä. jeder Art u. Abmessung, aufnehmen, vom Unterbau trennen, auf dem Grundstück transportieren und nach Angaben der Bauleitung auf dem Grundstück zum späteren Wiedereinbau lagern. Evtl. bei Ausbau zerbrochene Steine sind auf u.s. Kippe abzutransportieren. Die Kosten hierfür sind mit einzukalkulieren. Das Material ist ordnungsgemäß auf Paletten zwischenzulagern.
05.__.0003
Pflasterflächen aufnehmen und bauseits lagern
159.00
m2
05.__.0004 Bordsteine/ Betonkantensteine aufnehmen u. entsorgen Bordsteine (HB u. FB) u. Betonkantensteine unterschiedl. Abmessung einschl. Betonbettung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten.
05.__.0004
Bordsteine/ Betonkantensteine aufnehmen u. entsorgen
49.00
m
05.__.0005 3-reihige Rinne, aufnehmen u. entsorgen 3-reihige Flussrinne einschl. Betonbettung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten.
05.__.0005
3-reihige Rinne, aufnehmen u. entsorgen
O
1.00
m
05.__.0006 Rinnstein, 1-reihig, aufnehmen u. entsorgen Rinnstein (Flussrinne) ca.  24/16/14 cm einschl. Betonbettung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten. Diese Position kommt dann zum tragen, wenn der Rinnenstein zw. Asphaltfläche und Bordstein/Kantenstein eingebaut ist und nicht bei Verbau des Rinnensteines innerhalb einer aufzunehmenden Pflasterfläche!
05.__.0006
Rinnstein, 1-reihig, aufnehmen u. entsorgen
6.00
m
05.__.0007 Rinnstein, 1-reihig 30/30, aufnehmen u. entsorgen Rinnstein (Flussrinne) ca.  30/30 cm einschl. Betonbettung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten. Diese Position kommt dann zum tragen, wenn der Rinnenstein zw. Asphaltfläche und Bordstein/Kantenstein eingebaut ist und nicht bei Verbau des Rinnensteines innerhalb einer aufzunehmenden Pflasterfläche!
05.__.0007
Rinnstein, 1-reihig 30/30, aufnehmen u. entsorgen
5.00
m
05.__.0008 Schotterschicht aufnehmen u. lagern Bereits ausgeschotterte Außenflächen bzw. Schotterflächen unter dem Abbruchkörper, vorkommend in unterschiedlicher Schotterstärke, bis ca. 40 cm, den Schotter mit geeignetem Erdbaugerät abschieben und zum Wiedereinbau (für die Ausbildung der Arbeits- und/oder Stabiliesierungsschicht) nach Angaben der Bauleitung auf dem Grundstück lagern. Die Abrechnung erfolgt entspr. der Fläche der Schotterfelder - multipliziert mit der vorh. durchschnittl. Höhe.
05.__.0008
Schotterschicht aufnehmen u. lagern
48.00
m3
05.__.0009 Straßenablauf aufnehmen u. entsorgen Bauseitigen Straßenablauf, 300/500 bzw. 500/500 , einschl. aller Systembauteile und Betonbettung ausbauen und entsorgen. Erdarbeiten unterhalb der Leitungsanschlüsse ausführen. Anschlussleitungen die bestehen bleiben sind mit einem Deckel abdichten.
05.__.0009
Straßenablauf aufnehmen u. entsorgen
3.00
St
05.__.0010 Asphaltdecke auftrennen Asphaltdecke fachgerecht, in der erforderlichen Tiefe, mit geeignetem Schneidegerät auftrennen, vorkommend in unterschiedl. Teillängen.
05.__.0010
Asphaltdecke auftrennen
20.00
m
05.__.0011 Asphaltdecke aufnehmen und entfernen Bituminös befestigte Flächen in kompletter Aufbaustärke, aufnehmen einschl. Abtransport und Entsorgung, inkl. der notwendigen Kippgebühren. Bei der Kalkulation ist von unbelastete PAK-freies Bitumenmaterial auszugehen. Erschwernisse durch Einbauten, Schächte, Straßenkappen ect. sind einzukalkulieren. Belagstärke der aufzubrechenden, bitumengedeckter Flächen t= ca. 18-22cm.
05.__.0011
Asphaltdecke aufnehmen und entfernen
79.00
m2
05.__.0012 Schotterschicht aufnehmen u. lagern Bereits ausgeschotterte Außenflächen bzw. Schotterflächen unter dem Abbruchkörper, vorkommend in unterschiedlicher Schotterstärke, bis ca. 40 cm, den Schotter mit geeignetem Erdbaugerät abschieben und zum Wiedereinbau (für die Ausbildung der Arbeits- und/oder Stabiliesierungsschicht) nach Angaben der Bauleitung auf dem Grundstück lagern. Die Abrechnung erfolgt entspr. der Fläche der Schotterfelder - multipliziert mit der vorh. durchschnittl. Höhe.
05.__.0012
Schotterschicht aufnehmen u. lagern
48.00
m3
05.__.0013 Bewuchsentfernung Pflanzflächen Zulage für das fachgerechte Entfernen von vorhandenem Bewuchs vor Ausführung des Mutterbodenabtrags. Der Bewuchs umfasst Bodendecker sowie Büsche, Sträucher u. Hecken mit einer Höhe bis ca. 120 cm. Die Leistung dient der ordnungsgemäßen Durchführung des nachfolgenden Mutterbodenabtrags. Inkl. Laden, Abfahren und ordnungsgemäßer Entsorgung des anfallenden Bewuchses. Abrechnung als Zulage zur Position Mutterbodenabtrag.
05.__.0013
Bewuchsentfernung Pflanzflächen
87.00
m2
05.__.0014 Oberboden BK 1, d ca. 0,3 m abtragen inkl. Abtransport u. Entsorgung Oberboden der vorh. Planz- u. Grünflächen im erforderlichen Maße von ca. 0,3 m im Bereich der Baufeldvergrößerung abtragen, auf einen LKW laden, abtransportieren und entsorgen. Das Material geht in das Eigentum den Unternehmers über. Zu der Leistung gehört das Lösen der Erdmassen einschl. Aufladung, Abtransport inkl. der notwendigen Kippgebühren. Der Bauleitung sind die Wiegescheine vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein. Bei Abrechnung nach cbm gilt 1 : 1,8 to als Umrechnungsfaktor.
05.__.0014
Oberboden BK 1, d ca. 0,3 m abtragen inkl. Abtransport u. Entsorgung
87.00
m3
05.__.0015 Bodenaushub BK 3-6, Homogenbereich bis EA-A2 örtlich lagern Bodenaushub der gesamten Baugrube, der Verkehrsflächen und Außenanlagen, Bodenkl. 3 - 6, Homogenbereich EA-A1 bis A2 sowie EA-Lo, (hier wird auf das Bodengutachten verwiesen), nach DIN 18300, mit geeignetem Erdbaugerät in sauberer Maschinenarbeit in allen vorkommenden Abtragungsquerschnitten herstellen. Unzulässige Unebenheiten, die bei der Ausführung der Nachfolgegewerke festgestellt werden, gehen zu Lasten des AN. Zu der Leistung gehören das Lösen u. das Lagern derselben auf dem Grundstück zur Wiederverfüllung bzw. Verfüllen der Arbeitsräume einschl. der Sicherung und Abfangung der Baugrubenwände. Der Platz für die Lagerung auf dem Grundstück wird von der Bauleitung bestimmt. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
05.__.0015
Bodenaushub BK 3-6, Homogenbereich bis EA-A2 örtlich lagern
254.00
m3
05.__.0016 Bodenaushub BK 3-6/HB <= EA-A2 inkl. Abtransport u. Entsorgung Bodenaushub, wie in der Vorposition beschrieben herstellen, jedoch nicht örtlich lagern, sondern direkt abfahren. Die Wahl des Ablageplatzes bleibt dem Unternehmer freigestellt. Zu der Leistung gehört das Lösen der Erdmassen einschl. Aufladung, Abtransport, inkl. der notwendigen Kippgebühren.
05.__.0016
Bodenaushub BK 3-6/HB <= EA-A2 inkl. Abtransport u. Entsorgung
271.00
m3
05.__.0017 Bodenflächen verdichten/Planum herstellen Herstellen eines Erdplanums +-2cm, einschl. der Verdichtung nach den Angaben der Bauleitung, Flächen als Unterbau und einwandfreie Trassierung für den nachträglichen Einbau des Retetionsbeckens gemäß Herstellerangaben. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche >= 45 MN/m² Abrechnung nach Flächenmaß.
05.__.0017
Bodenflächen verdichten/Planum herstellen
192.00
m2
05.__.0018 Grundleitung im Zuge der Erdarbeiten entfernen Vorh. Kunststoff-Grundleitung und Drainagen, unterschiedl. Durchmessern im Zuge der Auschachtungsarbeiten für Regenrückhaltebeckens und den Änderungen an den Außenanlagen, aufnehmen und entsorgen einschl. aller Kosten. Im Preis ist das fachgerechte Trennen der durchlaufenden Leitungen mit einzurechnen, ebenso das provisorische Verschließen der beiden Rohrenden inkl. Materialien, sofern dieses die besteh. Funktion des Rohres zulässt.
05.__.0018
Grundleitung im Zuge der Erdarbeiten entfernen
91.00
m
05.__.0019 Suchgraben herstellen, Tiefe 1,0 bis 3,0 m Boden für Suchgraben ausheben, zur Wiederverwendung seitlich lagern und nach Beendigung der Suche wieder einbauen und verdichten. Grabentiefe über 1,00 bis 3,00 m. Abgerechnet wird mit senkrechten Wänden. Ausführung und Vergütung nur auf ausdrückliche Anweisung des AG bzw. der Vertreter des AG.
05.__.0019
Suchgraben herstellen, Tiefe 1,0 bis 3,0 m
12.00
m3
05.__.0020 Leitungsgräben bis 3,0 m für Grundleitungen erstellen Herstellen von Rohrgräben für Grundleitungen unterschiedlicher Nennweiten gemäß Ausführungsplanung. Herstellung der Rohrgräben bis zu einer Tiefe von ca.  3,0 m unter Oberkante Planum (OK Schottertragschicht). Aushub der Rohrgräben gemäß DIN 4124 sowie den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften. Ausbildung der Grabensohle profil- und höhengerecht im erforderlichen Gefälle. Rohrgrabenbreiten gemäß DIN EN 1610. Boden lösen, seitlich lagern, wieder einbauen und lagenweise mit geeignetem Gerät verdichten. Nicht wieder einbaubare oder überschüssige Bodenmassen laden, abfahren und ordnungsgemäß entsorgen inkl. aller anfallenden Gebühren. Herstellung der Rohrbettung sowie der Seitenverfüllung und Abdeckung der Rohrleitungen mit geeignetem, steinfreiem Bettungsmaterial (z. B. Sand oder Sand-Kies-Gemisch) gemäß DIN EN 1610, einschließlich Einbau, Ausgleich und Verdichtung. Die Leistungen umfassen sämtliche Nebenleistungen wie Profilierung der Sohle, Sicherung der Rohrlage während des Einbaus sowie das vollständige Verfüllen und Verdichten des Rohrgrabens. Die Kosten für Bettungsmaterial und Rohrummantelung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
05.__.0020
Leitungsgräben bis 3,0 m für Grundleitungen erstellen
11.00
m
05.__.0021 Zulage für Abböschen der Rohrgräben bei Grabentiefe > 1,25 m "Zulageposition" Als Zulage zur vorgen. Grabenposition, für das Abböschen der Rohrgräben bei einer Grabentiefe von mehr als 1,25 m, einschließlich des Lösens, Ladens und Transport des Bodens sowie der Herstellung standsicherer Böschungen. Die Abrechnung erfolgt zusätzlich zu den ausgeschriebenen Rohrgrabenaushubpositionen. Abrechnungseinheit: m² Böschungsfläche
05.__.0021
Zulage für Abböschen der Rohrgräben bei Grabentiefe > 1,25 m
9.00
m2
05.__.0022 Querkreuzungen beim Graben- / Baugrubenaushub Quer- bzw. Schrägkreuzungen von vorhandenen, im Betrieb befindlichen Wasser-, Kanal- oder Kabelleitungen bei der Herstellung von Gräben u. Baugruben. Die Leistung beinhaltet den Mehraufwand für das Freilegen der kreuzenden Leitungen inklusive Handschachtung sowie das fachgerechte Umhüllen (mit Sand) der vorgefundenen Leitungen nach erfolgter Kreuzung. Mehrere Kabel oder Leitungen, bei denen der Achsabstand der beiden äußeren nicht größer als 0,5 m ist, gelten als eine Kreuzung. Bei sämtlichen Kreuzungsarbeiten sind die Richtlinien und Anweisungen der jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beachten.
05.__.0022
Querkreuzungen beim Graben- / Baugrubenaushub
26.00
m
05.__.0023 Längsbehinderungen beim Graben- / Baugrubenaushub Längsbehinderungen von vorhandenen, im Betrieb befindlichen, längsverlaufenden Wasser-, Kanal-  oder Kabelleitungen im Bereich der Kanaltrasse bei der Herstellung von Leitungsgräben und Baugruben. Die Leistung beinhaltet den Mehraufwand für das Freilegen der längs verlaufenden Leitungen inklusive Handschachtung sowie das fachgerechte Umhüllen (mit Sand) der vorgefundenen Leitungen nach erfolgter Verlegung, ebenso die Lagensicherung. Mehrere Kabel oder Leitungen, bei denen der Achsabstand der beiden äußeren nicht größer als 0,5 m ist, gelten als eine Leitung. Die Vergütung erfolgt nur nach gemeinsamen örtlichen Aufmaß der tatsächlich freilgelegten Leitungen. Bei sämtlichen Arbeiten sind die Richtlinien und Anweisungen der jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beachten.
05.__.0023
Längsbehinderungen beim Graben- / Baugrubenaushub
82.00
m
05.__.0024 Boden in Leitungsgraben oberhalb Leitungszone einbauen Boden in Leitungsgraben oberhalb der Leitungszone und zur Verfüllung der Baugruben einbauen und verdichten. Verdichtung auf min. 98 % Proctordichte (DPr). Material: Gebrochenes Natursteinmaterial (Größtkorn max. 52 mm, Feinkornanteil < 0,063 max 10 %, Material  Hartgestein). Abgerechnet wird mit senkrechten Wänden entsprechend der Abrechnung beim Aushub, abzüglich der durch Baukörper mit mehr als 0,1 m2 Querschnitt sowie durch Teilverfüllungen verdrängten Mengen.
05.__.0024
Boden in Leitungsgraben oberhalb Leitungszone einbauen
21.00
m3
05.__.0025 Splittbett >= 10cm herstellen Erdplanum mit einem Splittbett >= 10 cm stark, Korn 2/8 fachgerecht u. planeben herstellen. Die Oberfläche des Bettes ist maßgenau auszurichten u. abzuziehen. Es besteht erhöhte Anforderung an die Ebenheit! Leistung einschl. dem erforderlichen fachgerechten Verdichten des Feinplanums.
05.__.0025
Splittbett >= 10cm herstellen
168.00
m2
05.__.0026 RAUSIKKO Box 8.6 S RAUSIKKO Box 8.6 S Speicherelement Box zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser, mit intergriertem Inspektionskanal, mehrdimensional durchströmbar, Speicherkapazität 95 %, Nettospeichervolumen 400 Liter pro Box, mit integrierten Rastnocken zur Fixierung bei mehrlagigem Aufbau, aus hochsteifem Polypropylen (PP), schwarz, belastbar bis Schwerlastverkehr SLW60 bei geeignetem Straßenaufbau, geregeltes Bauprodukt mit Bauaufsichtlicher Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Nachweis der Langzeitfestigkeit für 50 Jahre gemäß DIN EN ISO 899, produktionsbegleitende Überprüfung der Materialeigenschaften gemäß ISO 1133, Index-Druck- festigkeit 420 kN/m2 ohne seitliche Abstützung mit Laststeigerungsrate 0,5 kN/(m2 s), Abmessungen: LxBxH: 800 x 800 x 660 mm Einbau und Verlegung sind entsprechend der Einbauanleitung des Herstellers auszuführen.
05.__.0026
RAUSIKKO Box 8.6 S
105.00
Stk
05.__.0027 RAUSIKKO Box 8.6 SC RAUSIKKO Box 8.6 SC Speicherelement mit Verteil-, Reinigungs- und Inspektionskanal Box zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser, mehrdimensional durchströmbar, Speicherkapazität 95 %, Nettospeichervolumen 400 Liter pro Box, mit integrierten Rastnocken zur Fixierung bei mehrlagigem Aufbau, aus hochsteifem Polypropylen (PP), Schwarz, belastbar bis Schwerlastverkehr SLW60 bei geeignetem Straßenaufbau, geregeltes Bauprodukt mit Bauaufsichtlicher Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Nachweis der Langzeitfestigkeit für 50 Jahre ge- mäß DIN EN ISO 899, produktionsbegleitende Überprüfung der Materialeigen- schaften gemäß ISO 1133, Index-Druckfestigkeit 420 kN/m2 ohne seitliche Abstützung mit Laststeigerungsrate 0,5 kN/(m2 s), Abmessungen: LxBxH: 800 x 800 x 660 mm mit geschlossenem Absetzbereich für Grob und Feinschmutz, mit abgestuftem Schlitz bild zur gleichmäßigen Wasserverteilung, nachgewiesene TV-Inspizier- und Hoch- druckspülbarkeit bis 120 bar, Einbau und Verlegung sind entsprechend der Einbau- anleitung des Herstellers auszuführen.
05.__.0027
RAUSIKKO Box 8.6 SC
23.00
Stk
05.__.0028 RAUSIKKO Frontgitter RAUSIKKO Box Frontgitter Wasserdurchlässige Abschlussplatte zum Verschließen der Stirnseiten einer Box-Rigole oder -Speicheranlage, als Zusatzkomponente für das Speicherelement, mit Sägematrix für den Anschluss von Zu- bzw. Ablauf oder Entlüftung, Befestigung am Speicherelement ohne zusätzliche Verbindungselemente, Abmessungen: B x H: 275 x 300 mm, für den Anschluss von KG-Spitzende DN 110, 160 oder 200
05.__.0028
RAUSIKKO Frontgitter
39.00
Stk
05.__.0029 RAUSIKKO Frontstutzen DN 200 Frontanschlussstutzen DN 200 Abschlussplatte mit angeformtem KG-Spitzende DN 200 zum stirnseitigen Anschluss von Zu-/Ablauf oder Entlüftung an eine Box-Rigole oder -Speicheranlage, für den Anschluss von KG-Muffe DN 200, als Zusatzkomponente für das Speicherelement, sohlgleicher Anschluss zur optimierten TV-Inspizier- und Spülbarkeit, Befestigung am Speicherelement ohne zusätzliche Verbindungselemente, Abmessungen: B x H: 345 x 325 mm,
05.__.0029
RAUSIKKO Frontstutzen DN 200
1.00
Stk
05.__.0030 RAUSIKKO Grundelement SX RAUSIKKO Box SX Grundelement Boxelement zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser; zum Aufbau einer Versickerungs- / Retentionsanlage aus RAUSIKKO Boxen SX; platzsparende Stapelung bei Transport und Lagerung; mehrdimensional durchströmbar; Speicherkapazität 96 %, Nettospeichervolumen 203 Liter pro Grundelement; mit integrierten Rastnocken zur Fixierung bei mehrlagigem Aufbau; inspizierbar mit Fahr-/Schiebekamera; hochdruckspülbar; aus hochsteifem Polypropylen (PP), Farbe Schwarz; Abmessungen: L x B x H: 800 x 800 x 330 mm; belastbar bis Schwerlastverkehr SLW60 bei geeignetem Straßenaufbau; mit Nachweis der Langzeitfestigkeit für 50 Jahre; Index-Druckfestigkeit der RAUSIKKO Box SX: min. 420 kN/m2 ohne seitliche Abstützung mit Laststeigerungsrate 0,5 kN/(m2*s). Mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt. Belastungsklasse Bk3,2 nach RStO 12.
05.__.0030
RAUSIKKO Grundelement SX
220.00
Stk
05.__.0031 Entlüftungsplatte Stutzen DN160 RAUSIKKO Entlüftungsplatte_Stutzen DN160 Entlüftungsplatte für RAUSIKKO-Box als Zusatzkomponente für den Speicherblock. Zur vollständigen Entlüftung und damit kompletten Befüllung des Versickersystems, mit Stutzen DN160, 300x300x125
05.__.0031
Entlüftungsplatte Stutzen DN160
1.00
Stk
05.__.0032 RAUSIKKO SediClean Typ M 6 RAUSIKKO SediClean M6 Sedimentationsanlage zur Vorreinigung von Niederschlagswasser, gemäß Merkblatt DWA-M 153 und Arbeitsblatt DWA-A 102-2, maximal anschließbare Fläche gemäß technischen Angaben des Herstellers, für den Einbau unter Verkehrsflächen bis SLW60, Ausführung als liegender Zylinder, Innendurchmesser 1.025 mm. Wanddicke des Innenliners konzipiert für Hochdruckspülung (120 bar an der Düse), Grundrohr erfüllt die DIN-EN 13476. Inspektionsfreundliche helle Innenwandfarbe. Zuleitung des Regenwassers über beruhigten Zulauf. Auslauf mit Tauchrohr zur Leichtflüssigkeitsrückhaltung. Anschluss von KG-Rohren bis DN 400 über gesondertes Zubehörpaket, 360° drehbar für unterschiedliche Bautiefen. Großer Innendurchmesser von 1.025 mm für geringe Fließgeschwindigkeiten und kompakte Bauform, wodurch zur einfachen Wartung und Inspektion keine Einbauten notwendig sind. Die Anlage verfügt über ein großes Rückhaltevolumen für Havariefälle. Aufgrund des geringen Gewichtes wird zum Einbau kein Spezialhebegerät benötigt. Die Baugrube kann waagrecht ausgeführt werden. Die SediClean Anlagen sind in der NRW-Landesliste gem. NRW-Trennerlass gelistet und mit folgenden Nachweisen durch die unabhängigen Institute geprüft: - Gleichwertigkeit zu Regenklärbecken - Einordnung als Anlagentyp D21, D24 und D25 gem. DWA-M 153 - Ölrückhalt in Anlehnung an DIN 858-1 - Verhinderung der Remobilisierung Baulänge: 6 m Anlagentyp: D 24 bzw. D 25 (gemäß DWA-M 153), Durchgangswert: 0,35 bis 0,65; max. anschließbare Fläche 9.400 m2; Einordnung als Reinigungsanlage gemäß DWA-A 102-2; anschließbare Fläche 4.275 m2 mit AFS63-Wirkungsgrad 48%; Fabrikat: REHAU Produkt: RAUSIKKO SediClean M6 oder gleichwertig Materialnummer: 12871891600
05.__.0032
RAUSIKKO SediClean Typ M 6
1.00
Stk
05.__.0033 Zulage Stirnplattenverstärkung SediClean Zulage Stirnplattenverstärkung SediClean Für Sedimentationsanlagen zur Vorreinigung von Niederschlagswasser entsprechend Merkblatt ATV-DVWK M153Typ D24 bzw. D25 zum Einbau unter Verkehrslasten bis SLW 60. Anlage als liegender Zylinder, Grundrohr in Verbundbauweise nach DIN 16961, Innendurchmesser mind. 1.000 mm. Wanddicke des Innenliners konzipiert für Hochdruckspülung (120 bar an der Düse), Mindestwanddicke gemäß prEN 13476. Ringflexibilität gemäß DIN EN 1446 >30%. Zuleitung des Regenwassers über beruhigten Zulauf. Auslauf mit integrierter Leichtflüssigkeitsrückhaltung. Anschluss von KG-Rohren bis DN400 über gesondertes Zubehörpaket.
05.__.0033
Zulage Stirnplattenverstärkung SediClean
2.00
Stk
05.__.0034 SediClean Zubehörpaket bis 2 m, DN 315, Zul/Abl RAUSIKKO Zubehörpaket SediClean Zubehörpaket für Sedimentationsanlagen zur Vorreinigung von Niederschlagswasser. Flexibler Anschluss des Zu- und Ablaufs möglich, für den Einbau von Verkehrslasten bis SLW60.Paket bestehend aus zwei Verlängerungen DN400, zwei Abzweigen 90Grad für den Anschluss von KG-Rohren, zwei Gussabdeckungen Kl.D DN400 inkl. Betonauflageringen und Schmutzeimer zum Rückhalt von Grobschmutz. Rohre und Formteile aus robustem und widerstandsfähigem Polypropylen (PP).Gussabdeckungen gemäss DIN EN 124.
05.__.0034
SediClean Zubehörpaket bis 2 m, DN 315, Zul/Abl
1.00
Stk
05.__.0035 C3 Schachtgrundkörper Typ X 8.6 C3 Schachtgrundkörper Typ X 8.6 zum Anschließen/Inspizieren/Warten/Reinigen von RAUSIKKO Box Rigolen/-Speicher, LxBxH: 800 mm x 800 mm x 660 mm Bauhöhe 0,66 m, mehrlagig stapelbar, Farbe blau, Material PP, Verkehrsbelastung bis SLW60, Anschlussmöglichkeiten (in alle Richtungen): - KG DN110 - DN500 - Kanal RAUSIKKO Box S/SC/H/HC/SX - Frontanschlussstutzen DN 200/250 - Sandfang
05.__.0035
C3 Schachtgrundkörper Typ X 8.6
2.00
Stk
05.__.0036 C3 Typ X Adapter RAUSIKKO C3 Typ X Adapter Schachtadapter C3 Typ X, Anschlussstück für Schachtverlängerung (ID500) oder Sandfang, Bauhöhe Adapter: 0,12 m, Farbe Blau, Material PE
05.__.0036
C3 Typ X Adapter
1.00
Stk
05.__.0037 C3 Typ X Dichtring für Adapter Dichtring für Schachtsystem für Anschluss des Schachtverlängerungsrohres  oder des Sandfangs an RAUSIKKO C3 Typ X
05.__.0037
C3 Typ X Dichtring für Adapter
1.00
Stk
05.__.0038 C3 Typ X Schachtboden RAUSIKKO C3 Typ X Schachtboden Bodeneinsatz mit fester Verrastung, Durchmesser 0,5 m, Farbe blau, Material PE
05.__.0038
C3 Typ X Schachtboden
1.00
Stk
05.__.0039 Retentionsadapter DN 315 RAUSIKKO C3 Typ X Retentionsadapter DN 315 Retentionsstutzen als Schweißadapter zur dichten Anbindung eines stirnseitigen, sohlgleichen Anschlusses KG DN 315 an einen RAUSIKKO C3 Typ X Schacht mittels Folieneinschweißung (PE-Folien) für Retentionsanlagen aus RAUSIKKO Boxen. Retentionsstutzen aus einem Rohrstück mit beidseitigem Spitzende und umlaufender PE-Platte (Zulaufrohr mittels KG-Muffe aufsteckbar) Werkstoff: Polyethylen (HD-PE) Farbe: Schwarz
05.__.0039
Retentionsadapter DN 315
1.00
Stk
05.__.0040 Guss Einlauftrichter Guss-Einlauftrichter mit Eimerauflage, für Abdeckungen DN625 mit Einhängetaschen, mit Eimerauflage, passend für handelsübliche BeGu-Abdeckungen DN 625 Farbe: schwarz Material: Gusseisen
05.__.0040
Guss Einlauftrichter
1.00
Stk
05.__.0041 RAUSIKKO Schachtverl. ID500, 2,5 m RAUSIKKO Schachtverlängerung Da 600 Schachtverlängerungsrohr für RAUSIKKO C3 Systemschacht oder RAUSIKKO Box SX Schacht; zum Aufstecken auf Konus oder Schachtadapter Werkstoff: Polyethylen (HD-PE) Farbe: außen schwarz, innen grau gemäß DIN EN13476-1, Ringsteifigkeit SN8 Verbundrohr, außen profiliert, innen glatt Innendurchmesser: Di = 500 mm Außendurchmesser: Da = 600 mm Baulänge: L = 2,5 m
05.__.0041
RAUSIKKO Schachtverl. ID500, 2,5 m
1.00
Stk
05.__.0042 AWADOCK DN 160 Typ B f. Verbundrohr AWADOCK Verbundrohr, Anschluss/Kanalverbundrohr Seitlicher Anschluß für Kanalverbund- rohre bestehend aus konischer Einschraub krone aus PP und Anschlussdichtung aus SBR mit Innengewinde, Bohrtoleranz +3/-1 mm, dicht bis 0,5 bar, zum seitli- chem Anschluss von Kanalrohren aus PVC nach DIN EN 1401 und PP nach DIN EN 1852 an Verbundrohre nach DIN EN 13476-3
05.__.0042
AWADOCK DN 160 Typ B f. Verbundrohr
1.00
Stk
05.__.0043 Hybridauflagering Blau AWASCHACHT PP Hybridauflagering DN 625 in Blau für handelsübliche BeGu-Abdeckungen DN 625 nach EN 124; Material: Beton (Ring) bzw. PP (Innenfläche); Farbe: Grau (Ring) bzw. Blau (Innenfläche); für Regenwasserschächte zur optischen Unterscheidung in Farbe Blau ;
05.__.0043
Hybridauflagering Blau
1.00
Stk
05.__.0044 Schmutzeimer gross mit Feinfilter Schmutzeimer mit Feinfilter DN 400 Schmutzeimer für Schachtabdeckungen DN400 (direkt einzuhängen) und DN 625 (in Verbindung mit Einlauftrichter), mit innenliegendem Feinfilter aus rost- freiem Edelstahl, bei Verwendung von Gussabdeckungen mit Ventilation oder Einlaufrost.
05.__.0044
Schmutzeimer gross mit Feinfilter
1.00
Stk
05.__.0045 KGEM PP SN10 DN160/3m Hochlast-Vollwand-Kanalrohr für Regenwasser nach DIN EN 1852 mit Doppelsteckmuffe und formschlüssig fixierten Dichtungen aus EPDM, Dichtheit mind. von -0,5 bis +5,0 bar nachgewiesen, hochabriebfest. Rohrleitung innen mit Hersteller-, Durchmesser- und Werkstoffangabe signiert. Nachgewiesene Ringsteifigkeit: min. 10 kN/m2. Material: Polypropylen ohne Zusatz von Füllstoffen. Farbe: Blau mit IR-reflektierenden Farbpigmenten.
05.__.0045
KGEM PP SN10 DN160/3m
1.00
Stk
05.__.0046 KGMM HPP DN160 PP-Kanalrohr Formteil für Regenwasser nach DIN EN 1852 mit Steckmuffe und formschlüssig fixierter Dichtung aus EPDM, Dichtheit bis mind. 2,5 bar nachgewiesen, hochabriebfest. Nachgewiesene Ringsteifigkeit: min. 16 kN/m2. Material: Polypropylen ohne Zusatz von Füllstoffen. Farbe: Blau mit IR-reflektierenden Farbpigmenten.
05.__.0046
KGMM HPP DN160
1.00
Stk
05.__.0047 KGB PP DN160/88° orange PP-Kanalrohr Formteil für Regenwasser nach DIN EN 1852 mit Steckmuffe und formschlüssig fixierter Dichtung aus EPDM, Dichtheit bis mind. 2,5 bar nachgewiesen, hochabriebfest. Nachgewiesene Ringsteifigkeit: min. 16 kN/m2. Material: Polypropylen ohne Zusatz von Füllstoffen. Farbe: Blau mit IR-reflektierenden Farbpigmenten.
05.__.0047
KGB PP DN160/88° orange
1.00
Stk
05.__.0048 KGR PP BLUE DN200/160 PP-Kanalrohr Formteil für Regenwasser nach DIN EN 1852 mit Steckmuffe und formschlüssig fixierter Dichtung aus EPDM, Dichtheit bis mind. 2,5 bar nachgewiesen, hochabriebfest. Nachgewiesene Ringsteifigkeit: min. 16 kN/m2. Material: Polypropylen ohne Zusatz von Füllstoffen. Farbe: Blau mit IR-reflektierenden Farbpigmenten.
05.__.0048
KGR PP BLUE DN200/160
1.00
Stk
05.__.0049 BeGu-Abdeckung DN 625 mit Ventilation BeGu-Abdeckung DN 625 mit Ventilation
05.__.0049
BeGu-Abdeckung DN 625 mit Ventilation
1.00
Stk
05.__.0050 Schutzvlies Retentionsanlage Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 5 Flächengewicht min. 400 g/m² Liefern und als Schutzvlieslagen beiderseitig (innen und außen) der Dichtungsbahn einbauen.
05.__.0050
Schutzvlies Retentionsanlage
497.00
m2
05.__.0051 Folie Retentionsanlage PE-Kunststoffdichtungsbahnen mit bauaufsichtlicher Zulassung (DIBT) für Rigolenkörper liefern und fachgerecht installieren als Abdichtungsmaßnahme aus PEHD-Dichtungsbahnen beidseitig glatt, Farbe schwarz, Stärke 2,0 mm. Die Verschweißung der Dichtungsbahnen muss von einem Fachbetrieb gem. WHG - mit prüfbaren Schweißnähten gem. den DVS-Richtlinien durch geprüfte Fachschweißer durchgeführt werden. Die Prüfprotokolle der Schweißnähte sind dem Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten auszuhändigen.
05.__.0051
Folie Retentionsanlage
226.00
m2
05.__.0052 Einbau der RAUSIKKO Anlage Fachgerechter Einbau der RAUSIKKO Anlage einschließlich der Herstellung eines Splittauflagers und einer Sandschutzschicht unter- bzw. oberhalb der Anlage; einschließlich aller Arbeiten zur Ummantelung der Anlage mit Geokunststoffen sowie aller Anschlussarbeiten; die Einbauanleitung des Herstellers ist zu beachten.
05.__.0052
Einbau der RAUSIKKO Anlage
L
1.00
psch
05.__.0053 Monitoring für Retentions- oder Versickerungsanlage Durchführung einer Kamerabefahrung der Inspektionskanäle der Anlage unmittelbar nach dem Einbau. Eine zweite Kamerabefahrung ist ca. ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme durchzuführen. Eine weitere Befahrung ist vor Ablauf der Gewährleistungspflicht durchzuführen. Das Ergebnis der Kamerabefahrungen ist dem AG zu übergeben.
05.__.0053
Monitoring für Retentions- oder Versickerungsanlage
L
1.00
psch
05.__.0054 Verfüllen mit örtl. Boden Arbeitsraum neben und über der RAUSIKKO Anlage mit geeignetem örtlich lagernden Boden verfüllen;  die Einbauanleitung des Herstellers ist zu beachten. Der Arbeitsraum neben dem Regenwasserspeicher ist mit nichtbindigem, steinfreiem und verdichtungsfähigem Bodenmaterial (Sand oder Kies, Bodengruppe G1 gemäß DWA-Arbeitsblatt A 127) in Lagen von 0,3 m Dicke zu verfüllen. Die Korngröße darf 32 mm nicht überschreiten. Der Verfüllboden ist mit einer leichten bis mittelschweren Verdichten des Arbeitsraumes Vibrationsplatte mit einer maximalen Verdichtungskraft von 3 t lagenweise zu verdichten. Die Proctordichte und die Durchlässigkeit der Verfüllung müssen mindestens der des anstehenden Bodens entsprechen.
05.__.0054
Verfüllen mit örtl. Boden
254.00
m3
05.__.0055 Kanalrohre KG 2000 SN 10 aus PP-MD, DN 110 Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1 mit werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung liefern, höhen- und fluchtgerecht in vorhandene Gräben oder vorbereitete Grubenauffüllungen fachgerecht unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung verlegen. Hochlastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit > 10 kN/m² (durch MPA-Gutachten nach DIN EN ISO 9969 bestätigt), im Schwerlastbereich ( SLW 60) einsetzbar. Gebr. Ostendorf Kunststoffe GmbH 49377 Vechta · Germany Fon: +49(0)4441-874-0 Farbe: verkehrsgrün System: KG 2000 SN 10 oder gleichwertig Nennweite: DN 110 angeb. Produkt: einschl. erforderl. Passform- u. Verbindungsstücke, Doppelmuffe, Endstopfen und einschl. aller Bögen, soweit diese nicht nachfolgend als Zulage gesondert aufgeführt sind, liefern u. in die ausgeschachteten Gräben bzw. teilweise im Zuge der Gebäudeverfüllung auf das verdichtete Planum verlegen. Alle Rohre, Passform- u. Verbindungsstücke, sowie die vorgefertigten Dichtungen müssen von Herstellerwerken bezogen werden, die nachweislich der Überwachung durch die amtlich anerkannte Güteschutzgemeinschaft unterliegen. Auflager und Einbettung von Rohren und Formstücken für erdverlegte Grundleitungen sind sorgfältig nach DIN EN 1610 auszuführen. Die Rohre sind in ein 15 cm dickes Sandbett (Rheinsand) zu verlegen u. bis 20 cm über Rohrscheitel einzubetten. Einschl. Lieferung u. Einbringung des Sandes. Die Rohrleitung darf dabei seitlich nicht verschoben werden. Die Verlegung hat nach den Richtlinien des städtischen Kanalamtes u. den DIN-Vorschriften zu erfolgen. Das Gefälle ist örtlich zu nehmen u. mit der Bauleitung festzulegen.
05.__.0055
Kanalrohre KG 2000 SN 10 aus PP-MD, DN 110
28.00
m
05.__.0056 Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 160 Kanalrohre KG 2000 SN 10 wie in der Hauptposition beschrieben, jedoch DN 160.
05.__.0056
Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 160
110.00
m
05.__.0057 Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 200 Kanalrohre KG 2000 SN 10 wie in der Hauptposition beschrieben, jedoch DN 200.
05.__.0057
Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 200
28.00
m
05.__.0058 Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 110er und 125er, a. Zulage "Zulageposition" Kanalrohrabzweige, KG 2000 SN 10, DN 110 und 125, sonst wie in der Hauptposition beschrieben, liefern u. verlegen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
05.__.0058
Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 110er und 125er, a. Zulage
1.00
St
05.__.0059 Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 160, a. Zulage "Zulageposition" Kanalrohrabzweige, KG 2000 SN 10, DN 160, sonst wie in den Hauptposition beschrieben, liefern u. verlegen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
05.__.0059
Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 160, a. Zulage
6.00
St
05.__.0060 Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 200, a. Zulage "Zulageposition" Kanalrohrabzweige, KG 2000 SN 10, DN 200, sonst wie in der Hauptposition beschrieben, liefern u. verlegen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
05.__.0060
Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 200, a. Zulage
1.00
St
05.__.0061 Rohrleitungsanschluss an vorh. Grundleitung, DN 110-200 Rohrleitungsanschluss, unterschiedlicher Rohrdurchmesser ca. 110-200, an vorhandene mit einem Deckel versehende Grundleitung bzw. den neuen Anschlüssen an dem Rückhaltebecken, entspr. den einschlägigen Vorschriften einschl. der erforderl. Anschlussarbeiten mit Formstücken und/oder Übergangsstücken in PVC-Rohre in absolut dichter Ausführung einschl. allen erforderlichen Dichtungs- und Anschlussmaterialien, inkl. aller Nebenarbeiten fachgerecht herstellen. Überwiegend handelt es sich um Anschlüsse der neuzuverlegenden ergänzenden Leitungen an die örtlichen Bestandsleitungen.
05.__.0061
Rohrleitungsanschluss an vorh. Grundleitung, DN 110-200
14.00
St
05.__.0062 Sandausgleichsschicht >= 10cm Vor Aufbringen des Bodens für die Überdeckung ist auf den Boxen eine ca. 10 cm dicke Sandausgleichsschicht aufzubringen. Der Boden auf den Boxen wird lagenweise mittels Vorkopfschüttung mit einem leichten Bagger oder Radlader bis zu 15 t Gesamtgewicht aufgebracht. Ein Befahren mit diesen Geräten darf erst auf einer ausreichend verdichteten Bodenschicht aus G1-Material mit einer Dicke von mindestens 50 cm erfolgen.
05.__.0062
Sandausgleichsschicht >= 10cm
129.00
m2
05.__.0063 Einlegen eines Warnbandes Einlegen eines Warnbandes ca. 0,30 m oberhalb der Beckenoberkante im Zuge der Verfüllung, parallel in Abstand von ca. 30cm zueinander.
05.__.0063
Einlegen eines Warnbandes
320.00
m
05.__.0064 Auffüllung mit Schottermaterial FSS 0/45 Schotter-Splitt-Sandgemisch, Körnung 0/45 mm liefern u. in unterschiedl. Stärke (ca. 60cm), als Frostschutzschicht frei Baustelle liefern und standfest im Bereich der Rückhaltung einbauen und lagenweise verdichten. Einbau, Verdichtung und Oberflächenanpassung an vorhandene Geländeform bzw. bis Höhe Materialwechsel. Abgerechnet wird Flächenaufmaß, entspr. der eingebauten Schichtdicke, gemessen im eingebauten, verdichteten Zustand, in Verbindung mit den vorzulegenden Originallieferscheinen. Bei Lieferscheinen nach to gilt 2,1 : 1,0 als  Umrechnungsfaktor.
05.__.0064
Auffüllung mit Schottermaterial FSS 0/45
96.00
m3
05.__.0065 Auffüllung mit Schottermaterial STS Schotter-Splitt-Sandgemisch, Körnung 0,32 bzw. 0/45 mm liefern u. in unterschiedl. Stärke (ca. 30cm), als Tragschicht frei Baustelle liefern und standfest im Bereich der Rückhaltung einbauen und lagenweise verdichten. Einbau, Verdichtung und Oberflächenanpassung an vorhandene Geländeform. Abgerechnet wird Flächenaufmaß, entspr. der eingebauten Schichtdicke, gemessen im eingebauten, verdichteten Zustand, in Verbindung mit den vorzulegenden Originallieferscheinen. Bei Lieferscheinen nach to gilt 2,1 : 1,0 als  Umrechnungsfaktor.
05.__.0065
Auffüllung mit Schottermaterial STS
48.00
m3
05.__.0066 Splittbettung Liefern und Einbringen von Pflastersplitt als Pflasterbett in einer Stärke 4 cm (3 - 5 cm) im verdichteten Zustand aus gebrochenem Baustoffgemisch 0/5 mm auf das in den Vorpositionen eingebrachte Schotterplanum. Die Bettung muss so beschaffen sein, dass diese dauerhaft wasserdurchlässig und gegenüber der Tragschicht ausreichend filterstabil ist. Das Bettungsmaterial muss folgende Anforderungen erfüllen: max. Feinanteil 5 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie UF5) min. Feinanteil 2 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie LF2) Überkornanteil, Kategorie OC90 Korngrößenverteilung: 30-60 Masse Prozent, Durchgang auf dem Sieb 2 mm (Kategorie GU) Fließkoeffizient: ECS35 Widerstand gegen Zertrümmerung SZ22 (LA25) Weitere Anforderungen (Kategorien) gemäß TL Gestein-StB (Anhang H) Erstellung der Bettung unter Beachtung der DIN 18 318 und der ZTV P-StB. Das Planum ist mittels eingelegter Latten auf + - 1 cm im Gefälle genau abzuziehen u. darf nicht mehr betreten werden.
05.__.0066
Splittbettung
159.00
m2
05.__.0067 gewonnenes Pflaster wiederverwenden gewonnenes Verbundpflaster, oder Sonstiges, nach Herstellung der neuen Unterbauflächen oder nach Ergänzung des besteh. Unterbaus fachgerecht verlegen und die Oberfläche einsanden. In den EP ist das Reinigen der gebrauchten Verbundsteine, der Transport zur Einbaustelle und Zuschnitte mit einzukalkulieren. Im Preis ist der Pfalsteranschluss an Bestandsflächen mit einzukalkulieren. Die verlegten Steine sind mittels geeignetem Rüttelgerät abzurütteln. Der Preis ist in fertiger Arbeit einschl. aller Anpassungsarbeiten u. Nebenleistungen anzubieten.
05.__.0067
gewonnenes Pflaster wiederverwenden
96.00
m2
05.__.0068 UNI-Verbundsteine, 8 cm, grau Uni-Verbundpflasterstein mit umlaufender Verzahnung und Ergänzungssteinen für den Randabschluss. MEUDT WEKA – Betonsteinpflaster, gem. DIN EN 1338, Qualität DI(K) (1) und MEUDT eFT, gefast mit Vorsatzbeton, und Abstandshilfen für min. 3mm Zwangsfuge. Maß: Rastermaß (Nennmaß), Steindicke 80 mm: 200 x 125 mm D I Farbe: betongrau oder glw. angeb. Produkt: Sonst wie vor beschrieben.
05.__.0068
UNI-Verbundsteine, 8 cm, grau
O
96.00
m2
05.__.0069 Hochbordsteine (HB) aus Beton 12-15/30/100cm Hochbordsteine aus Beton nach DIN 483, liefern u. mit Bettung und Rückenstütze verlegen, Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 10/15, Borde engfugig verlegen. Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung und Betonrückenstütze durch Trennschichten aus Bitumenpappe. Nach Rücksprache mit der Bauleitung können Kurven mit geraden Bordsteinen ausgeführt werden, sie werden dann nicht gesondert vergütet. Steinlänge mind. 25cm. a) Format: Breite 12/15 , Höhe 30 cm. Länge, jeweils der Örtlichkeit angepasst unter Berücksichtigung der auszuführenden Rundungen. b) Betonsockel: 0,08 cbm/m einschl. rückw. Schalung (Rückenstütze) c) Material: Beton nach DIN EN 1340/DIN 483, Leistungsklasse D, I, U d) Leistung aller Anpassungsarbeiten, Zuschnitte, Verschnitt, etc. Die fertige OK des Bordes darf nicht höher wie 12cm über OK Pflaster bzw. Asphalt betragen! angeb. Fabrikat:
05.__.0069
Hochbordsteine (HB) aus Beton 12-15/30/100cm
49.00
m
05.__.0070 Hochbord (HB) Radiensteine, als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zur Vorposition für die Ausführung von Kurven mit Radiensteinen 12-15/30/78cm, konkav I bzw. konvex A, der Radius ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
05.__.0070
Hochbord (HB) Radiensteine, als Zulage
3.00
m
05.__.0071 Flussrinne inkl. Betonfundament Rinne mit Pflasterstein 24/16/14cm liefern u einreihig in Geraden und Kurven auf einem 15 cm dicken normgerechten Betonfundament herstellen, einschl. aller Eckausbildungen und Zuschnitte.
05.__.0071
Flussrinne inkl. Betonfundament
49.00
m
05.__.0072 ACO DRAIN Straßenablauf Combipoint 300 x 500 Straßenablauf gemäß der nachfolgenden Beschreibung liefern u. einschl. der Erdarbeiten nach Herstellerangaben fachgerecht versetzen. Die erforderl. Ausschachtung, das Herstellen des Auflagers aus Fundamentbeton C 12/15 gem. DIN EN 206-1, das Verfüllen u. Verdichten der Baugrube, das Herstellen des Betonauflagers C 12/15 für den oberen Aufsatzes sowie das Abfahren der überschüssigen Bodenmassen sind in den Preis einzurechnen. Straßenablauf bestehend aus: Ablaufkörper 300 x 500 aus PE mit horizontalen und vertikalen Versteifungsrippen für die Kombination mit Aufsatz Combipoint 300 x 500 als lastentkoppelter Straßenablauf, Bauteil in monolithischer Bauweise, Bauhöhe Ablauf 50cm/75cm mit Ablaufstutzen DN 160, Anschluss für PVC-KG Rohre nach EN 1401, PE-Rohre nach DIN 8074/75 bzw. DIN EN 12666 und PP-Rohre nach EN 1852. Gewicht 6 kg Kurzform,  Kurzform 50 cm Art.-Nr.: 89001 und Aufsatz 300 x 500 Klasse D 400 entsprechend DIN EN 124/DIN 1229 mit umlaufender Schürze zum bauseitigen Einbau in Betonbettung als lastabtragendes Bauteil, nur in Kombination mit Ablaufkörper Combipoint,  Rahmenaußenmaße 300 x 554 mit multifunktionalem Doppelscharnier, mit Vorformung für Bauzeitentwässerung, mit schraubloser verkehrssicherer Arretierung, Bauhöhe 150/175 mm Rahmen aus Gusseisen mit Eimerauflage mit PEWEPREN®-Einlage Rost aus Gusseisen zweiseitig ca. 110 Grad aufklappbar sowie komplett herausnehmbar Schlitzweite 25 mm Einlaufquerschnitt 750 cm² Gewicht 50-59 kg, Kl. D 400, Rinnenform Art.-Nr.: 89102 od. glw. angeb. Fabrikat: ....................... Im Preis mit einzukalkulieren ist der Anschluss an die Entwässerungsgrundleitung inkl. aller Form- u. Verbindungsstücke.
05.__.0072
ACO DRAIN Straßenablauf Combipoint 300 x 500
3.00
St
05.__.0073 Lastplattendruckversuche, statisch Plattendruckversuch, statisch, nach DIN 18134 an verschiedenen Stellen, nach Abstimmung mit der Bauleitung sind zum Nachweis der geforderten Verdichtung des vorhandenen Bodens, durchführen und auswerten. Die Durchführung inkl. sämtlicher Gerätestellung erfolgt durch ein neutrales Prüflabor nach Wahl des Auftragnehmers. Auf der Stabilisierungsschicht ist ein Verformungsmodul laut Bodengutachten anhand von statischen Lastplattendruckversuchen nachzuweisen. Zudem ist die Sichtung und Richtigkeit der Grundfestigkeit aus dem "Geotechnischen Bericht" zu entnehmen und zu prüfen. Es werden nur Lastplattendruckversuche vergütet, die die Sollwerte erreichen. Die Lastplattendruckversuche sind inkl. Gegengewicht anzubieten.
05.__.0073
Lastplattendruckversuche, statisch
1.00
St
06 Kanal- u. Entwässerungsarbeiten außerhalb des Gebäudes
06
Kanal- u. Entwässerungsarbeiten außerhalb des Gebäudes
Technische Vorbemerkung Kanal- und Entwässerungsarbeiten – Grundleitungen außerhalb des Gebäudes 1. Geltungsbereich der Leistung Gegenstand dieser Leistung sind ausschließlich die Grundleitungen außerhalb des Gebäudes auf dem Baugrundstück. Grundleitungen innerhalb des Gebäudes sowie unterhalb der Bodenplatte sind nicht Bestandteil dieser Leistung und werden vom Rohbauer ausgeführt. 2. Schnittstelle Rohbau / Entwässerung Die Schnittstelle zwischen Rohbauer und den hier beschriebenen Entwässerungsarbeiten befindet sich ca. 1,0 m außerhalb der Bodenplatte. Die vom Rohbauer hergestellten Grundleitungen sind bis zu diesem Punkt fachgerecht, lage- und höhenrichtig sowie verschlossen hergestellt. 3. Ausgangssituation – Ersatzneubau Sämtliche Leitungen im Bereich des ehemaligen Gebäudes sowie unterhalb der Bodenplatte wurden entfernt. Auf dem Grundstück sind weiterhin Bestandsleitungen vorhanden, die außerhalb des Abbruchbereichs liegen. Diese Leitungen müssen im Zuge der Tiefbauarbeiten teilweise entfernt werden. 4. Aufnahme und Einbindung von Bestandsleitungen (Kanalkataster) Für das Baugrundstück liegt ein Kanalkataster vor, welches im Vorfeld des Abbruchs erstellt wurde und die Lage, Höhen sowie den Verlauf des bestehenden Kanalnetzes dokumentiert. Das Kanalkataster ist vom ausführenden Tiefbau-/Entwässerungsunternehmen als Planungs- und Ausführungsgrundlage heranzuziehen. Die darin dargestellten Bestandsleitungen, insbesondere die auf dem Grundstück befindlichen abgehenden Anschlussleitungen, sind vor Ausführung der Arbeiten örtlich aufzunehmen und mit den tatsächlichen Gegebenheiten abzugleichen. Abweichungen zwischen Kanalkataster und Bestand sind unverzüglich dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung mitzuteilen. Die Anbindung der neu herzustellenden Grundleitungen an die vorhandenen Bestandsleitungen hat lage- und höhenrichtig, spannungsfrei und mit zugelassenen Übergangssystemen zu erfolgen. 5. Regelwerke und Normen Planung und Ausführung erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere: - DIN EN 12056 - DIN 1986-100 - DIN EN 1610 - DWA-A 139 - Herstellervorgaben der Rohrsysteme 6. Rohrmaterial Für die Grundleitungen außerhalb des Gebäudes sind Kunststoffrohre (z. B. PVC-U, PP oder PE-HD) mit geeigneter Ringsteifigkeit (mindestens SN 8, je nach Einbausituation SN 10) zu verwenden. Alle Rohrsysteme müssen für den Einsatz im Erdreich zugelassen sein. 7. Leitungsführung und Gefälle Die Leitungen sind mit gleichmäßigem Gefälle gemäß DIN 1986-100 zu verlegen. Richtungsänderungen, Übergänge und Anschlusspunkte an Bestandsleitungen sind über Bögen oder Revisionsschächte auszuführen. 8. Erdarbeiten und Rohrbettung Die Rohrgräben sind gemäß DIN EN 1610 herzustellen. Die Bettung erfolgt in geeignetem, verdichtungsfähigem Material. Die seitliche Verfüllung ist lagenweise und materialgerecht vorzunehmen, um Setzungen zu vermeiden. 9. Schächte und Revisionsöffnungen Ergänzende Revisionsschächte oder Reinigungsöffnungen sind insbesondere an Richtungsänderungen, Zusammenführungen sowie an den Übergängen zu Bestandsleitungen vorzusehen und dauerhaft zugänglich auszuführen. Falls diese zum Leistungsumfang gehören, sind diese separat in entspr. Position zu erfassen. 10. Dränagearbeiten Die Herstellung der Dränageanlagen ist Bestandteil dieser Leistung. Die Dränage ist gemäß DIN 4095 sowie den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und dient der Ableitung von Sicker- und Schichtenwasser im Bereich der Gebäudeaußenflächen. Die Dränleitungen sind aus geeigneten, filterstabilen Kunststoffdränrohren auszuführen und umlaufend in einer wasserdurchlässigen Filterpackung (z. B. Kies) mit geeignetem Filtervlies einzubauen. Die Bettung und Ummantelung haben filterstabil und setzungsfrei zu erfolgen. Die Höhenlage der Dränleitungen ist unterhalb der zu schützenden Bauteile herzustellen. Die Verlegung erfolgt mit ausreichendem, dauerhaftem Gefälle zu den vorgesehenen Sammel- oder Ableitungspunkten. Die Ableitung der Dränage hat getrennt von der Schmutzwasserentwässerung zu erfolgen. Eine Einleitung in die Schmutzwasserkanalisation ist unzulässig. Der Anschluss erfolgt an eine gesonderte Dränageleitung, eine Versickerungsanlage oder einen zulässigen Regenwasseranschluss gemäß behördlicher Vorgaben und Planung. An geeigneten Stellen sind Kontroll- und Spüleinrichtungen vorzusehen. Die Dränage ist so auszuführen, dass eine dauerhafte Funktionsfähigkeit und Wartung gewährleistet ist. Die Dränage ist in die Bestands- und Abschlussdokumentation aufzunehmen (Lage, Höhen, Anschlussart). 11. Dichtheitsprüfung Alle neu hergestellten Grundleitungen außerhalb des Gebäudes sowie die Übergangsbereiche zu den vom Rohbauer hergestellten Leitungen sind einer Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 zu unterziehen. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. 12. Dokumentation Nach Fertigstellung ist eine Bestandsdokumentation der neu verlegten Grundleitungen einschließlich der Anschlusspunkte (Schnittstelle Bodenplatte) zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Technische Vorbemerkung
06.__.0001 Leitungsgräben bis 80cm für Grundleitungen u. Leerrohre erstellen Herstellen von Rohrgräben für Grundleitungen unterschiedlicher Nennweiten gemäß Ausführungsplanung. Herstellung der Rohrgräben bis zu einer Tiefe von max. 0,80 m unter Oberkante Planum (OK Schottertragschicht). Aushub der Rohrgräben gemäß DIN 4124 sowie den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften. Ausbildung der Grabensohle profil- und höhengerecht im erforderlichen Gefälle. Rohrgrabenbreiten gemäß DIN EN 1610. Boden lösen, seitlich lagern, wieder einbauen und lagenweise mit geeignetem Gerät verdichten. Nicht wieder einbaubare oder überschüssige Bodenmassen laden, abfahren und ordnungsgemäß entsorgen inkl. aller anfallenden Gebühren. Herstellung der Rohrbettung sowie der Seitenverfüllung und Abdeckung der Rohrleitungen mit geeignetem, steinfreiem Bettungsmaterial (z. B. Sand oder Sand-Kies-Gemisch) gemäß DIN EN 1610, einschließlich Einbau, Ausgleich und Verdichtung. Die Leistungen umfassen sämtliche Nebenleistungen wie Profilierung der Sohle, Sicherung der Rohrlage während des Einbaus sowie das vollständige Verfüllen und Verdichten des Rohrgrabens. Die Kosten für Bettungsmaterial und Rohrummantelung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
06.__.0001
Leitungsgräben bis 80cm für Grundleitungen u. Leerrohre erstellen
129.00
m
06.__.0002 Rohrgräben bis 0,80, jedoch Überbreite als Zulage "Zulageposition" Rohrgräben wie vor beschrieben, jedoch in einer Breite, dass die Verlegung einer Doppelleitung als Regen- und Schmutzwasserleitung möglich ist. Der Preis ist als Zulage anzugeben.
06.__.0002
Rohrgräben bis 0,80, jedoch Überbreite als Zulage
14.00
m
06.__.0003 Rohrgräben, 0,81 - 1,40 m tief Wie in o.g. Bezugsposition beschrieben, jedoch in einer Tiefe von 0,81 - 1,40 m.
06.__.0003
Rohrgräben, 0,81 - 1,40 m tief
66.00
m
06.__.0004 Rohrgräben 0,81-1,40, jedoch Überbreite als Zulage "Zulageposition" Rohrgräben wie vor beschrieben, jedoch in einer Breite, dass die Verlegung einer Doppelleitung als Regen- und Schmutzwasserleitung möglich ist. Der Preis ist als Zulage anzugeben.
06.__.0004
Rohrgräben 0,81-1,40, jedoch Überbreite als Zulage
14.00
m
06.__.0005 Rohrgräben, 1,41 - 2,50 m tief Wie in o.g. Bezugsposition beschrieben, jedoch in einer Tiefe von 1,41 - 2,50 m.
06.__.0005
Rohrgräben, 1,41 - 2,50 m tief
52.00
m
06.__.0006 Rohrgräben 1,41-2,50, jedoch Überbreite als Zulage "Zulageposition" Rohrgräben wie vor beschrieben, jedoch in einer Breite, dass die Verlegung einer Doppelleitung als Regen- und Schmutzwasserleitung möglich ist. Der Preis ist als Zulage anzugeben.
06.__.0006
Rohrgräben 1,41-2,50, jedoch Überbreite als Zulage
O
1.00
m
06.__.0007 Rohrgräben, 2,51 - 3,50 m tief Wie in o.g. Bezugsposition beschrieben, jedoch in einer Tiefe von 2,51 - 3,50 m.
06.__.0007
Rohrgräben, 2,51 - 3,50 m tief
13.00
m
06.__.0008 Rohrgräben 2,51-3,50, jedoch Überbreite als Zulage "Zulageposition" Rohrgräben wie vor beschrieben, jedoch in einer Breite, dass die Verlegung einer Doppelleitung als Regen- und Schmutzwasserleitung möglich ist. Der Preis ist als Zulage anzugeben.
06.__.0008
Rohrgräben 2,51-3,50, jedoch Überbreite als Zulage
O
1.00
m
06.__.0009 Rohrgräben in Handschachtung als Zulage Rohrgräben wie beschrieben, jedoch in Handschachtung, in den vorkommenden Tiefen bis 80cm als Zulage
06.__.0009
Rohrgräben in Handschachtung als Zulage
2.00
m
06.__.0010 Zulage für Abböschen der Rohrgräben bei Grabentiefe > 1,25 m "Zulageposition" Als Zulage zur vorgen. Grabenposition, für das Abböschen der Rohrgräben bei einer Grabentiefe von mehr als 1,25 m, einschließlich des Lösens, Ladens und Transport des Bodens sowie der Herstellung standsicherer Böschungen. Die Abrechnung erfolgt zusätzlich zu den ausgeschriebenen Rohrgrabenaushubpositionen. Abrechnungseinheit: m² Böschungsfläche
06.__.0010
Zulage für Abböschen der Rohrgräben bei Grabentiefe > 1,25 m
154.00
m2
06.__.0011 Querkreuzungen beim Graben- / Baugrubenaushub Quer- bzw. Schrägkreuzungen von vorhandenen, im Betrieb befindlichen Wasser-, Kanal-, Gas- oder Kabelleitungen im Bereich der Kanaltrasse bei der Herstellung von Leitungsgräben und Baugruben. Die Leistung beinhaltet den Mehraufwand für das Freilegen der kreuzenden Leitungen inklusive Handschachtung sowie das fachgerechte Umhüllen (mit Sand) der vorgefundenen Leitungen nach erfolgter Kreuzung. Mehrere Kabel oder Leitungen, bei denen der Achsabstand der beiden äußeren nicht größer als 0,5 m ist, gelten als eine Kreuzung. Bei sämtlichen Kreuzungsarbeiten sind die Richtlinien und Anweisungen der jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beachten.
06.__.0011
Querkreuzungen beim Graben- / Baugrubenaushub
11.00
St
06.__.0012 Kanalrohre KG 2000 SN 10 aus PP-MD, DN 110 Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1 mit werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung liefern, höhen- und fluchtgerecht in vorhandene Gräben fachgerecht unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung verlegen. Hochlastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit > 10 kN/m² (durch MPA-Gutachten nach DIN EN ISO 9969 bestätigt), im Schwerlastbereich ( SLW 60) einsetzbar. Gebr. Ostendorf Kunststoffe GmbH 49377 Vechta · Germany Fon: +49(0)4441-874-0 Farbe: verkehrsgrün System: KG 2000 SN 10 oder gleichwertig Nennweite: DN 110 angeb. Produkt: einschl. erforderl. Passform- u. Verbindungsstücke, Doppelmuffe, Endstopfen und einschl. aller Bögen, soweit diese nicht nachfolgend als Zulage gesondert aufgeführt sind, liefern u. in die ausgeschachteten Gräben bzw. teilweise im Zuge der Gebäudeverfüllung auf das verdichtete Planum verlegen. Alle Rohre, Passform- u. Verbindungsstücke, sowie die vorgefertigten Dichtungen müssen von Herstellerwerken bezogen werden, die nachweislich der Überwachung durch die amtlich anerkannte Güteschutzgemeinschaft unterliegen. Auflager und Einbettung von Rohren und Formstücken für erdverlegte Grundleitungen sind sorgfältig nach DIN EN 1610 auszuführen. Die Rohre sind in ein 15 cm dickes Sandbett (Rheinsand) zu verlegen u. bis 20 cm über Rohrscheitel einzubetten. Einschl. Lieferung u. Einbringung des Sandes. Die Rohrleitung darf dabei seitlich nicht verschoben werden. Die Verlegung hat nach den Richtlinien des städtischen Kanalamtes u. den DIN-Vorschriften zu erfolgen. Das Gefälle ist örtlich zu nehmen u. mit der Bauleitung festzulegen. Die Auflagerherstellung und die Rohreinbettung ist in dieser Position nur dann einzukalkulieren, wenn diese nicht bereits bei der Position der Grabenherstellung und deren Verfüllung eingerechnet wurde.
06.__.0012
Kanalrohre KG 2000 SN 10 aus PP-MD, DN 110
77.00
m
06.__.0013 Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 125 Kanalrohre KG 2000 SN 10 wie in der Hauptposition beschrieben, jedoch DN 125.
06.__.0013
Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 125
52.00
m
06.__.0014 Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 160 Kanalrohre KG 2000 SN 10 wie in der Hauptposition beschrieben, jedoch DN 160.
06.__.0014
Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 160
77.00
m
06.__.0015 Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 200 Kanalrohre KG 2000 SN 10 wie in der Hauptposition beschrieben, jedoch DN 200.
06.__.0015
Kanalrohr KG 2000 SN 10, DN 200
52.00
m
06.__.0016 Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 110er und 125er, a. Zulage "Zulageposition" Kanalrohrabzweige, KG 2000 SN 10, DN 110 und 125, sonst wie in der Hauptposition beschrieben, liefern u. verlegen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
06.__.0016
Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 110er und 125er, a. Zulage
8.00
St
06.__.0017 Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 160, a. Zulage "Zulageposition" Kanalrohrabzweige, KG 2000 SN 10, DN 160, sonst wie in den Hauptposition beschrieben, liefern u. verlegen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
06.__.0017
Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 160, a. Zulage
8.00
St
06.__.0018 Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 200, a. Zulage "Zulageposition" Kanalrohrabzweige, KG 2000 SN 10, DN 200, sonst wie in der Hauptposition beschrieben, liefern u. verlegen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
06.__.0018
Rohrabzweige KG 2000 SN 10, DN 200, a. Zulage
4.00
St
06.__.0019 Rohrleitungsanschluss an vorh. Grundleitung, DN 110-125 Rohrleitungsanschluss, unterschiedlicher Rohrdurchmesser ca. 110-125, an vorhandene mit einem Deckel versehende Grundleitung, entspr. den einschlägigen Vorschriften einschl. der erforderl. Anschlussarbeiten mit Formstücken und/oder Übergangsstücken in PVC-Rohre in absolut dichter Ausführung einschl. allen erforderlichen Dichtungs- und Anschlussmaterialien, inkl. aller Nebenarbeiten fachgerecht herstellen. Das vorsichtige Freilegen der Leitungsanschlüsse von Hand ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Leitungen bereits im Zug der Erdarbeiten bzw. bei der Grabenherstellung freigelgt wurde.
06.__.0019
Rohrleitungsanschluss an vorh. Grundleitung, DN 110-125
3.00
St
06.__.0020 Rohrleitungsanschluss an vorh. Grundleitung, DN 160-200 Rohrleitungsanschluss, unterschiedlicher Rohrdurchmesser ca. 160-200, an vorhandene mit einem Deckel versehende Grundleitung, entspr. den einschlägigen Vorschriften einschl. der erforderl. Anschlussarbeiten mit Formstücken und/oder Übergangsstücken in PVC-Rohre in absolut dichter Ausführung einschl. allen erforderlichen Dichtungs- und Anschlussmaterialien, inkl. aller Nebenarbeiten fachgerecht herstellen. Das vorsichtige Freilegen der Leitungsanschlüsse von Hand ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Leitungen bereits im Zug der Erdarbeiten bzw. bei der Grabenherstellung freigelgt wurde.
06.__.0020
Rohrleitungsanschluss an vorh. Grundleitung, DN 160-200
3.00
St
06.__.0021 nachträgliche Anschlüsse an Standrohre Nachträgliche Anschlüsse an die Standrohre der Fallleitungen, unterschiedlicher Durchm. von 100-125 einschl. aller Form- u. Verbindungsstücke in fertiger Arbeit herstellen.
06.__.0021
nachträgliche Anschlüsse an Standrohre
15.00
St
06.__.0022 Grundleitung im Zuge der Erdarbeiten entfernen Vorh. Grundleitung und Drainagen, unterschiedl. Durchmessern und Materialien (Ton, Guss, PVC, etc.), im Zuge der Auschachtungsarbeiten, trennen, aufnehmen und entsorgen einschl. aller Kosten. Die Entfernung von vorgefundenen Rohrleitungen ist zwingend erst nach Freigabe durch die örtliche Bauleitung erlaubt und vorzunehmen.
06.__.0022
Grundleitung im Zuge der Erdarbeiten entfernen
21.00
m
06.__.0023 Freilegung der beschädigten Grundleitung Herstellung eines Knopfloches im Außenbereich zur Freilegung der Grundleitung in den Rohrabschnitten, bei denen durch Kamerabefahrung ein Rohrbruch festgestellt wurde. Die Leistung umfasst: - Erdarbeiten inkl. Aushub, Zwischenlagerung und ggf. Abfuhr des Bodens - Sicherung der Baugrube gemäß den geltenden Vorschriften - Vorsichtiges Freilegen der Leitung in Handarbeit im Bereich des Schadens - Beidseitiges Trennen der vorhandenen Leitung - Ausbau und fachgerechte Entsorgung des beschädigten Rohrstückes Der Rückbau und Wiederherstellung von Pflasterbelägen und Asphaltdecken sind in gesonderter Position erfasst und nicht in dieser Position mit einzukalkulieren. Leitungstiefe: 1,50-3,00m Abrechnungseinheit: Stück / je Schadstelle
06.__.0023
Freilegung der beschädigten Grundleitung
6.00
St
06.__.0024 Reparatur der Grundleitung inkl. Doppelmuffen Reparatur beschädigter Grundleitung inkl. Lieferung und Einbau von Doppelmuffen Fachgerechte Reparatur der zuvor freigelegten und getrennten Grundleitung. Die Leistung umfasst: - Lieferung der erforderlichen Rohrstücke und Doppelmuffen (passend zum vorhandenen Rohrmaterial) - Einbau des neuen Rohrstückes - Verbindung der Bestandsleitung mittels Doppelmuffen - Ausrichten, Abdichten und spannungsfreier Einbau - Dichtheitskontrolle der reparierten Leitung - Wiederverfüllung der Baugrube inkl. lagenweisem Verdichten des Aushubs Der Rückbau und Wiederherstellung von Pflasterbelägen und Asphaltdecken sind in gesonderter Position erfasst und nicht in dieser Position mit einzukalkulieren. Rohrdimesion: DN 160-200 Bei der Kalkulation ist von einer Rohrlänge von ca. 1,0m auszugehen. Darüberhinausgehende Mehrlängen werden durch die vorgenannnten Rohrpositionen abgerechnet. Abrechnungseinheit: Stück / je Reparaturstelle
06.__.0024
Reparatur der Grundleitung inkl. Doppelmuffen
6.00
St
06.__.0025 Schließung/Auffüllung Rohrgraben mit Schottermaterial FSS Schotter-Splitt-Sandgemisch, Körnung 0/45 mm liefern u. in unterschiedl. Stärke (ca. 45cm), als Frostschutzschicht frei Baustelle liefern und standfest in Rohrgräben einbauen und lagenweise verdichten. Die Rohrgräben sind nach Verlegung der Leitungen und dem Einsanden der Leitungen fachgerecht aufzufüllen. Die Auffüllung des Grabens hat in Lagen von max. 20–30 cm mit geeignetem Schottermaterial zu erfolgen - jede Lage verdichten. Einbau, Verdichtung und Oberflächenanpassung an vorhandene Geländeform bzw. bis Höhe Materialwechsel. Abgerechnet wird Flächenaufmaß, entspr. der eingebauten Schichtdicke, gemessen im eingebauten, verdichteten Zustand, in Verbindung mit den vorzulegenden Originallieferscheinen. Bei Lieferscheinen nach to gilt 2,1 : 1,0 als  Umrechnungsfaktor. Achtung: Diese Position kommt nur nach gesonderter Aufforderung durch die Bauleitung zur Ausführung und zum Tragen! Grundsätzlich ist die Grabenverfüllung in den vorgenannten Rohrgräben-Positionen erfasst und einzurechnen.
06.__.0025
Schließung/Auffüllung Rohrgraben mit Schottermaterial FSS
W
1.00
m3
06.__.0026 Schließung/Auffüllung Rohrgraben mit Schottermaterial STS Schotter-Splitt-Sandgemisch, Körnung 0,32 bzw. 0/45 mm liefern u. in unterschiedl. Stärke (ca. 25cm), als Tragschicht frei Baustelle liefern und standfest in Rohrgräben einbauen und lagenweise verdichten. Die Rohrgräben sind fachgerecht aufzufüllen. Die Auffüllung des Grabens hat in Lagen von max. 20–30 cm mit geeignetem Schottermaterial zu erfolgen - jede Lage verdichten. Einbau, Verdichtung und Oberflächenanpassung an vorhandene Geländeform. Abgerechnet wird Flächenaufmaß, entspr. der eingebauten Schichtdicke, gemessen im eingebauten, verdichteten Zustand, in Verbindung mit den vorzulegenden Originallieferscheinen. Bei Lieferscheinen nach to gilt 2,1 : 1,0 als  Umrechnungsfaktor. Achtung: Diese Position kommt nur nach gesonderter Aufforderung durch die Bauleitung zur Ausführung und zum Tragen! Grundsätzlich ist die Grabenverfüllung in den vorgenannten Rohrgräben-Positionen erfasst und einzurechnen.
06.__.0026
Schließung/Auffüllung Rohrgraben mit Schottermaterial STS
W
1.00
m3
06.__.0027 Kunststoffschacht DN 600, Tiefe 1,00 m bis 2,00 m Reinigungs- und Inspektionsschacht DN 600 aus PP höhen- und fluchtgerecht herstellen; aus 100% Neumaterial ohne Recyclinganteile und ohne Schäumungszusätze, zum Versetzen ohne maschinelle Hilfsmittel, Schachtboden mit Flachboden (verformungsstabil, geschlossen); mit geradem und abgewinkeltem Durchgang; Zu- und Ablauf-Muffen mit fest eingelegten Dichtringen zum direkten Anschluss von glattwandigen polymeren Kanalrohren. Bermenhöhe 1/1 D nach DIN 4034-1. Gerinnegefälle 0%; entsprechend DIN EN 476, DIN EN 752 und in Anlehnung an DIN 19537. Schacht komplett mit Betonauflagerring, Teleskopadapter DN 600 aus PP, höhenverstellbar bis 30 cm, mit Verschiebesicherung, und überfahrbarer Abdeckung DN 625 LW 625, Klasse mind. D400, Schachtboden DN 600 aus PP, mit Steigrohr DN 600 aus PP und Dichtungen. Schachthöhe über ca. 1,00 m bis 2,00 m. Leistung einschl. aller Anschlussarbeiten. Aufbau: A1=  1 x Ablauf 110-160 er PVC-Rohr Z1 = 1 x Zulauf 110-160 er PVC-Rohr Alle weiteren Materialien u. Systemzubehörteile sind in dieser Position mit zu liefern. Die Pos. ist einschl. aller Ausschachtungsarbeiten, Unterbau u. Wiederverfüllung nach Versetzen des Schachtes zu kalkulieren.
06.__.0027
Kunststoffschacht DN 600, Tiefe 1,00 m bis 2,00 m
O
1.00
St
06.__.0028 Kunststoffschacht DN 600, Tiefe >2,00 m bis 3,20 m Reinigungs- und Inspektionsschacht DN 600 aus PP höhen- und fluchtgerecht herstellen; aus 100% Neumaterial ohne Recyclinganteile und ohne Schäumungszusätze, zum Versetzen ohne maschinelle Hilfsmittel, Schachtboden mit Flachboden (verformungsstabil, geschlossen); mit geradem und abgewinkeltem Durchgang; Zu- und Ablauf-Muffen mit fest eingelegten Dichtringen zum direkten Anschluss von glattwandigen polymeren Kanalrohren. Bermenhöhe 1/1 D nach DIN 4034-1. Gerinnegefälle 0%; entsprechend DIN EN 476, DIN EN 752 und in Anlehnung an DIN 19537. Schacht komplett mit Betonauflagerring, Teleskopadapter DN 600 aus PP, höhenverstellbar bis 30 cm, mit Verschiebesicherung, und überfahrbarer Abdeckung DN 625 LW 625, Klasse mind. D400, Schachtboden DN 600 aus PP, mit Steigrohr DN 600 aus PP und Dichtungen. Schachthöhe über 2,00 m bis 3,20 m. Leistung einschl. aller Anschlussarbeiten. Aufbau: A1=  1 x Ablauf 110-160 er PVC-Rohr Z1 = 2 x Zulauf 110-160 er PVC-Rohr Alle weiteren Materialien u. Systemzubehörteile sind in dieser Position mit zu liefern. Die Pos. ist einschl. aller Ausschachtungsarbeiten, Unterbau u. Wiederverfüllung nach Versetzen des Schachtes zu kalkulieren.
06.__.0028
Kunststoffschacht DN 600, Tiefe >2,00 m bis 3,20 m
B
1.00
St
06.__.0029 Kontrollschacht, 3,5m mit 1 Leitungsführung DN 160-200, 1 Abg./Zul. Kontrollschacht für Trennsystem mit einer geschlossener Leitungsführung und entspr. Revisionsöffnung bis zu einer Tiefe von ca. 3,50 m wie folgt beschrieben herstellen: Lieferung u. Herstellen von einem runden Kontrollschacht mit ca. 1,00 m lichte Weite als Regelbauwerk, bestehend aus: 1. Schachtunterteil für runde Schachtsohle, 20 cm stark, lichter Durchmesser 1,00m, aus wasserdichtem Beton, einschl. des erforderlichen Unterbaus. Ausführung des Schachtunterteils mit geschlossener Rinne inkl. einer Revisionsöffnung einschl. einbetonierten Dicht- und Übergangselemente für den Anschluss von PVC-Rohren. 2. Schachtring aus Beton mit Stahl-Steigeisen nach DIN V 19555 und der dazugehörenden Norm DIN 1264 Teil 2 geprüft, Form B, mit beidseitigem Steg, Steigmaß 25cm, lichte Weite ca. 1,00 m, vollfugig mit wasserdichten Brunnenschaum auf das Schachtunterteil fachgerecht versetzen. Bauhöhe 25-100cm je nach der geforderten Einbautiefe. 3. Schachtkonus aus Beton, DN 600/1000 ebenfalls mit Steigeisen nach DIN, 60cm hoch. 4. Lieferung der Schachtabdeckung, Material GG, Klasse D400 u. Ausgleichsringe einschl. Versetzen derselben. Aufbau: A1=  1 x Ablauf 160-200 er PVC-Rohr Z1 = 2 x Zulauf 160-200 er PVC-Rohr Alle weiteren Materialien u. Fertigteile sind in dieser Position mitzuliefern. Die Pos. ist einschl. aller Ausschachtungsarbeiten, Unterbau u. Wiederverfüllung nach Versetzen des Schachtes zu kalkulieren.
06.__.0029
Kontrollschacht, 3,5m mit 1 Leitungsführung DN 160-200, 1 Abg./Zul.
A
1.00
St
06.__.0030 Schachtabdeckung, Material GG, Klasse E 600 "Zulageposition" Als Zulage zu den vorbeschriebenen Kontrollschächte für die Ausführung der Schachtabdeckung in Klasse E600.
06.__.0030
Schachtabdeckung, Material GG, Klasse E 600
O
1.00
St
06.__.0031 Wasserzählerschacht, 1-fach, 1,6 m WASSERZÄHLERSCHACHT, Modell 69000 der Firma BEULCO- GmbH & Co. KG oder gleichwertig, komplett vorbereitet für Wasserzähler  Q3 = 4 (vorher Qn 2,5), inkl. Ausgleichsmodul, Isolierdeckel und Gussdeckel (Belastbarkeit bis 12,5 t). - Frostfreies Einbaumodul - Grundmodul mit Anschlussleitungen 32 mm - 3, 4 oder 6 Aufsatzmodule (je nach Ausführung) - Innenisolierung - Quickturn-Eingangs-/Ausgangsventil 1 Zoll mit vorgelagertem Rückflussverhinderer - Überbrückungsrohr Ausführung: 1-fach, 1,6m Grundfläche: 60 cm x 40 cm min. Höhe: 151 cm (min. Höhe je nach Abdeckung, mit Ausgleichsmodul) max. Höhe: 167 cm (max. Höhe je nach Abdeckung, mit Ausgleichsmodul) Angebotenes Produkt: Vor dem Einbau ist der Wasserzählerschacht auf Beschädigung oder Verunreinigung zu prüfen. Beschädigte Bauteile dürfen nicht eingebaut werden. Beim Einbau sind die Vorgehensweisen des Herstellers zu beachten und einzuhalten. Der Einbau erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserversorgungsunternehmen und der Bauleitung. Der Einbau ist inkl. aller Nebenarbeiten in fix und fertiger Arbeit anzubieten. Insbesondere zu beachten sind: • DIN EN 805: „Wasserversorgung – Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden“ • DIN EN 806: „Technische Regeln für Trinkwasser-Installation“ • DIN 1988: „Technische Regeln für Trinkwasser-Installation“, nationale Ergänzung zur DIN EN 806 • DVGW-Arbeitsblatt W 570: „Armaturen für die Trinkwasser-Installation“ • DVGW-Arbeitsblatt W 270: „Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich“ • KTW-Leitlinien des Umweltbundesamtes • Liste „Trinkwasserhygienisch geeignete metallene Werkstoffe“ des Umweltbundesamtes
06.__.0031
Wasserzählerschacht, 1-fach, 1,6 m
1.00
St
06.__.0032 Revisionsschächte bis 10cm Höhenversatz anpassen Vorhandene Schachtabdeckungen im Zuge der Außenanlagenherstellung auf planmäßige Höhe setzen. Vorhandene Schachtabdeckung inkl. Schmutzfänger und Ausgleichringe zurückbauen und mittels zuliefernde neuer, verschiebesicher Betonauflageringe teils auch mit konischem Ausgleich, nach DIN 4034-Teil 1, lichter DU 625mm, in Mörtel MG III nach DIN 1053 fachgerecht auf planmäßige Höhe setzen. Fugen mit Mörtel GG III nach DIN 1053 füllen, Füllung glatt streichen. Aufstockelementhöhe bis 10 cm.
06.__.0032
Revisionsschächte bis 10cm Höhenversatz anpassen
1.00
St
06.__.0033 Revisionsschächte bis 20cm Höheversatz anpassen Vorhandene Schachtabdeckungen im Zuge der Außenanlagenherstellung auf planmäßige Höhe setzen. Vorhandene Schachtabdeckung inkl. Schmutzfänger und Ausgleichringe zurückbauen und mittels zuliefernde neuer, verschiebesicher Betonauflageringe teils auch mit konischem Ausgleich, nach DIN 4034-Teil 1, lichter DU 625mm, in Mörtel MG III nach DIN 1053 fachgerecht auf planmäßige Höhe setzen. Fugen mit Mörtel GG III nach DIN 1053 füllen, Füllung glatt streichen. Aufstockelementhöhe bis 20 cm.
06.__.0033
Revisionsschächte bis 20cm Höheversatz anpassen
1.00
St
06.__.0034 nachträglicher Rohrleitungsanschluss an Schacht Rohrleitung an Schacht anschließen, Anschluss dichten. Vergütet wird der Mehraufwand für das Herstellen des Anschlusses (einschließlich eventueller Formstücke) gegenüber der bis zur Innenfläche des Schachtes durchgemessenen Rohrleitung. Rohrleitung bis DN 200 der vorbeschriebenen Rohrleitungen. Schacht aus Betonfertigteilen, Öffnung für Rohranschluss ist vorhanden. Anschluss einschl. aller Systembauteile.
06.__.0034
nachträglicher Rohrleitungsanschluss an Schacht
1.00
St
06.__.0035 Verlängerung und Umverlegung der bestehender Wasserleitung Verlängerung, Umverlegung und Anpassung bestehender Wasserleitung auf dem Grundstück. Die Ausführung hat im direkten Zusammenhang mit den Erdarbeiten zu erfolgen. Die Leistung umfasst insbesondere: - Fachgerechtes Trennen der bestehenden Wasserleitungen je Leitungssystem, - Lieferung und Einbau von zusätzlicher Rohrleitung je Leitung einschließlich aller erforderlichen Form- und Verbindungsteile, - Umverlegung der Leitung innerhalb der Baugrube bzw. des Leitungsgrabens im Zuge der Erdarbeiten, - Herstellung normgerechter, zugelassener Rohrverbindungen nach DVGW-Regelwerk, - Einbau in frostfreier Tiefe mit erforderlicher Bettung, Schutz- und Warnmaßnahmen, - Anschluss an den vorhandenen Leitungsbestand, - Durchführung von Dichtheits- und Funktionsprüfungen, - Spülung und Wiederinbetriebnahme der Leitung. Hinweis zur Abgrenzung: Aushub, Verfüllung, Verbau, Verdichtung und Oberflächenwiederherstellung erfolgen im Rahmen der übrigen Tiefbauleistung und nach gesonderter Position vergütet. Nebenleistungen (im Einheitspreis enthalten): - Koordination der Arbeiten mit den Gemeindewerken, - Kleinmaterial, Dicht- und Befestigungsstoffe, - Einhaltung aller einschlägigen Verordnungen (Trinkwasserverordnung, DIN EN 805, DVGW), - Dokumentation der geänderten Leitungsführung. Abrechnung: nach fertigt verlegter Leitungslänge
06.__.0035
Verlängerung und Umverlegung der bestehender Wasserleitung
W
32.00
m
07 Drainageleitung
07
Drainageleitung
07.__.0001 Rohrgräben f. Dränleitungen herstellen Rohrgräben für Dränleitungen ab OK Baugrubensohle, Bodenklasse 3-6, nach Zeichnung u. Angabe der Bauleitung, einschl. Wiederverfüllung der Gräben nach dem Verlegen der Dränleitungen sowie Abfuhr des überschüssigen Aushubmaterials. Grabenbreite: 70cm, Grabentiefe: ca. 20-100cm.
07.__.0001
Rohrgräben f. Dränleitungen herstellen
213.00
m
07.__.0002 Dränagerohrleitung DN 100 inkl. Dränkies einbauen Zugelassene Dränagerohrleitung Nennw. 100 mm, nach DIN 4095 und als PVC-Rohr einschl. aller Form-, Verbindungsstücke und Anschlüsse, in mehreren  Einzellängen vorkommend, in fertiger Arbeit liefern u. sachgemäß mit Gefälle (mind. 0,5% Gefälle) in Kiesbettung verlegen. In den EP ist zur allseitigen Ummantelung (<=20cm) die Dränkiespackung, Körnung 8/16 bzw. 16/32mm sowie das Vorbereiten der Sohle mit einzukalkulieren. Die Grobfilterschicht ist durch ein zulieferndes Vlies, in erforderlichen Breite, gegen Verschlämmung zu schützen. Einschl. dem zusätzlichen Einbau einer Dränkiesschicht (<=20cm) über unterem Dränmatten-Abschluss. Dränleitung System: opti-drän FRÄNKISCHE oder glw. info@elektro-orlikbraun.de angeb. Produkt: Vlies: opti-flor-Filtervlies Gewicht: 125 g/m² FRÄNKISCHE oder glw. Die Leistung ist einschl. aller Nebenleistungen in fertiger Arbeit zu kalkulieren und anzubieten.
07.__.0002
Dränagerohrleitung DN 100 inkl. Dränkies einbauen
O
213.00
m
07.__.0003 Dränagerohrleitung DN 125 inkl. Dränkies 8/16 einbauen Zugelassene Dränagerohrleitung als Teilsickerrohr, Nennw. 125 mm, mit 2/3-Lochung, nach DIN 4095 und als PVC-Rohr einschl. aller Form-, Verbindungsstücke und Anschlüsse, in mehreren  Einzellängen vorkommend, in fertiger Arbeit liefern u. sachgemäß mit Gefälle (mind. 0,5% Gefälle)in Kiesbettung verlegen. In den EP ist zur allseitigen Ummantelung (<=20cm) die Dränkiespackung, Körnung 8/16mm sowie das Vorbereiten der Sohle mit einzukalkulieren. Die Grobfilterschicht ist durch ein zulieferndes Vlies, in erforderlichen Breite, gegen Verschlämmung zu schützen. Einschl. dem zusätzlichen Einbau einer Dränkiesschicht (<=20cm) über unterem Dränmatten-Abschluss. Dränleitung System: STRASIL oder STRABUSIL FRÄNKISCHE oder glw. angeb. Produkt: Vlies: Filtervlies Gewicht: 140 g/m² Die Leistung ist einschl. aller Nebenleistungen in fertiger Arbeit zu kalkulieren und anzubieten.
07.__.0003
Dränagerohrleitung DN 125 inkl. Dränkies 8/16 einbauen
213.00
m
07.__.0004 Dränagerohrleitung DN 160 inkl. Dränkies einbauen Zugelassene Dränagerohrleitung Nennw. 160 mm, nach DIN 4095 und als PVC-Rohr einschl. aller Form-, Verbindungsstücke und Anschlüsse, in mehreren  Einzellängen vorkommend, in fertiger Arbeit liefern u. sachgemäß mit Gefälle (mind. 0,5% Gefälle) in Kiesbettung verlegen. In den EP ist zur allseitigen Ummantelung (<=20cm) die Dränkiespackung, Körnung 8/16 bzw. 16/32mm sowie das Vorbereiten der Sohle mit einzukalkulieren. Die Grobfilterschicht ist durch ein zulieferndes Vlies, in erforderlichen Breite, gegen Verschlämmung zu schützen. Einschl. dem zusätzlichen Einbau einer Dränkiesschicht (<=20cm) über unterem Dränmatten-Abschluss. Dränleitung System: opti-drän FRÄNKISCHE oder glw. info@elektro-orlikbraun.de angeb. Produkt: Vlies: opti-flor-Filtervlies Gewicht: 125 g/m² FRÄNKISCHE oder glw. Die Leistung ist einschl. aller Nebenleistungen in fertiger Arbeit zu kalkulieren und anzubieten.
07.__.0004
Dränagerohrleitung DN 160 inkl. Dränkies einbauen
O
213.00
m
07.__.0005 Spül- und Kontrollschacht aus PVC für Dränageleitungen Spül-, Kontroll- und Anschlussschacht, "opti- control ®", nach DIN 4095, ohne Absetzraum, komplett einschl. aller systembedingten Zubehörteilen liefern, nach Planung an den Eck- und Kreuzungspunkten setzen und fachgerecht in fertiger Arbeit einbauen. Material:    PVC- U Farbe: Orange Außendurchmesser:  DN 315 Nutzhöhe:    65 cm Baulänge:    80 cm Anschlüsse:    bis 3 Stück, bis DN 200 oder glw. angeb. Produkt: mit arretierbarer Schachtabdeckung aus Kunststoff  (außerhalb von Verkehrsflächen belastbar bis 100 kg), einschl. der Anschlüsse und Reduzierstücke und Adapterstücke an die Drainageleitung, inkl. der entspr. Anzahl an benötigten Blindstopfen DN 200, zum Verschließen nicht genutzter Abgänge.
07.__.0005
Spül- und Kontrollschacht aus PVC für Dränageleitungen
11.00
St
07.__.0006 Abdeckung Kontrollschacht D 400, Zulage "Zulageposition" Als Zulage zu den vorbeschriebenen Spül- u. Kontrollschächte für die Ausführung der Schachtabdeckung in Klasse D 400. Material der Abdeckung: ____________________ Der Preis ist als Zulage zur Hauptposition zu kalkulieren.
07.__.0006
Abdeckung Kontrollschacht D 400, Zulage
7.00
St
07.__.0007 Aufsetztrohr f. Dränage-Spülschacht, a. Zulage Als Zulage zur Vorposition für die Lieferung und Einbau eines zusätzlichen Aufsetzrohres gemäß den örtlichen Erfordernissen. Die Abrechnung erfolgt nach fertig versetztes Aufsetzrohr, Erweiterungslänge ca. 80cm.
07.__.0007
Aufsetztrohr f. Dränage-Spülschacht, a. Zulage
O
3.00
St
08 Abdichtung
08
Abdichtung
08.__.0001 Bitumen-Voranstrich auf Betonflächen Bitumenvoranstrich, lösungsmittelhaltig, auf die besenreine und trockene Stahlbetonfläche einschl. der seitlichen Anschlüsse aufbringen und ablüften lassen. Verbrauch: ca. 300 gr/qm. angeb. Produkt: _______________________ Im Preis ist die vorherige sorgfältige Reinigung des Untergrundes, einschl. der Schuttentsorgung im Einheitspreis mit einzurechnen.
08.__.0001
Bitumen-Voranstrich auf Betonflächen
68.00
m2
08.__.0002 Außenabdichtung gegen Bodenfeuchte mit Multi-Baudicht 2K Elastische Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser nach Untersuchungsbericht 51-09-0254 der TU München mit Multi-Baudicht 2K herstellen. Produktkenndaten: - hochflexible - reaktivabbindend - Druckfestigkeit > 0,9 N/mm² Auf die getrocknete Grundierung Multi-Baudicht 2K nach Angabe der Bauleitung auf die vorbereiteten Wandflächen  in zwei Arbeitsgängen aufbringen. Die Aufbringung hat nach Herstellervorschrift zu erfolgen. Verbrauch: 4,5 kg/m² Remmers Multi-Baudicht 2K Herstellerinformation Remmers Baustofftechnik GmbH Bernhard-Remmers-Str. 13 D 49624 Löningen Telefon (0)5432 83-0 info@remmers.de http://www.remmers.de o. glw. angeb. Produkt: Falls erforderlich ist ein grundierender Arbeitsgang als separater Arbeitsschritt mit Multi- Baudicht 2K auszuführen. Verbrauch: 1,4 kg/m² Remmers Multi-Baudicht 2K Dies ist im EP mit einzukalkulieren. Die Abdichtung der Bestandswände hat nach den WTA-Merkblätter zu erfolgen. Die gesamte Maßnahme ist einschl. aller Nebenleistungen in fertiger Arbeit zu kalkulieren und anzubieten.
08.__.0002
Außenabdichtung gegen Bodenfeuchte mit Multi-Baudicht 2K
68.00
m2
08.__.0003 Noppenbahn liefern u. einbauen Sickerschicht aus druckstabiler Kunststoffnoppenbahn mit Filtervliesvorlage liefern und dicht gestoßen bzw. mit entspr. Überlappung, nach Herstellervorgabe auf die erdverbundenen Außenwand als Schutz- und Sickerschicht einbauen. Der Fundamentanschlussbereich ist mit entspr. Überstand auszubilden. Leistung einschl. aller Zuschnitte, Verschnitt, etc.
08.__.0003
Noppenbahn liefern u. einbauen
255.00
m2
09 Herstellung Unterbau für befestige Flächen
09
Herstellung Unterbau für befestige Flächen
09.__.0001 Flächen nachplanieren u. verdichten Zu- u. Umfahrten, Wege u. Parkplatzflächen für die das Rohbodenplanum bereits hergestellt ist, u. die bereits ausgeschottert sind, vor- u. nach dem ergänzenden Schottereinbau nachplanieren u. mit einem geeignetem Rüttelgerät nach Vorgabe des IFG Dr. Zirfas standfest verdichten. Spätere Setzungen gehen voll zu Lasten des AN. Es werden nur Flächen anerkannt, die vorher gemeinsam mit der Bauleitung abgestimmt worden sind, eine Anerkennung im Nachhinein kann nicht erfolgen.
09.__.0001
Flächen nachplanieren u. verdichten
721.00
m2
09.__.0002 Frostschutzschicht 0/45 bzw. 0/32 Frostschutzschicht als erste Tragschicht ZTVT-StB, in Verkehrsflächen der Bauklasse III aus  Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch 0/45 bzw. 0/32, Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, liefern und fachgerecht herstellen. Abgerechnet wird Flächenaufmaß, entspr. der eingebauten Schichtdicke, gemessen im eingebauten, verdichteten Zustand, in Verbindung mit den vorzulegenden Originallieferscheinen. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche >= 120 MN/m², entspr. den Vorgaben aus dem Baugrundgutachten. Der Einbau muss mit Ebenflächigkeit von +-1 cm, bezogen auf die 4-m-Richtlatte, erfolgen.
09.__.0002
Frostschutzschicht 0/45 bzw. 0/32
141.00
m3
09.__.0003 Schottertragschicht 0/32 Schottertragschicht ZTVT StB 86/90 aus Schotter-Splitt-Sandgemisch, Körnung 0/32 mm liefern u. in unterschiedl. Stärke, als Unterbau der Verkehrsflächen der Bauklasse III frei Baustelle liefern und standfest verdichten (Verdichtungsgrad DPr mind. 103%). Abgerechnet wird Flächenaufmaß, entspr. der eingebauten Schichtdicke, gemessen im eingebauten, verdichteten Zustand, in Verbindung mit den vorzulegenden Originallieferscheinen. Der Einbau muss mit Ebenflächigkeit von +-1 cm, bezogen auf die 4-m-Richtlatte, erfolgen.
09.__.0003
Schottertragschicht 0/32
124.00
m3
09.__.0004 Schottertragschicht 0/32 Schottertragschicht ZTVT StB 86/90 aus Schotter-Splitt-Sandgemisch, Körnung 0/32 mm liefern u. in unterschiedl. Stärke, als Unterbau der Verkehrsflächen der Bauklasse III frei Baustelle liefern und standfest verdichten (Verdichtungsgrad DPr mind. 103%). Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Fläche des Schotterfeldes multipliziert mit der durchschnittl. Einbauhöhe. Bei Abrechnung nach Lieferscheinen mit Originalwiegekarten der Lieferfirma mit genauer Baustellenangabe u. Lieferdatum. Bei Lieferscheinen nach cbm gilt 1 : 2,1 als Umrechnungsfaktor. Der Einbau muss mit Ebenflächigkeit von +-1 cm, bezogen auf die 4-m-Richtlatte, erfolgen.
09.__.0004
Schottertragschicht 0/32
B
10.00
t
09.__.0005 Flächenabdeckung mit Recyclingmaterial Wie die Vorposition, jedoch Recyclingmaterial , Körnung 0/32 - 0/45 mit Regelsieblinie u. mit Eignungszertifikat nach TL-SoB-StB und Zustimmung der umwelttechnischen Behörde liefern u. fachgerecht wie in der Vorposition herstellen. Sonst wie in der Vorposition beschrieben.
09.__.0005
Flächenabdeckung mit Recyclingmaterial
A
10.00
t
09.__.0006 Lastplattendruckversuche, statisch Plattendruckversuch, statisch, nach DIN 18134 an verschiedenen Stellen, nach Abstimmung mit der Bauleitung sind zum Nachweis der geforderten Verdichtung des vorhandenen Bodens, durchführen und auswerten. Die Durchführung inkl. sämtlicher Gerätestellung erfolgt durch ein neutrales Prüflabor nach Wahl des Auftragnehmers. Auf der Stabilisierungsschicht ist ein Verformungsmodul laut Bodengutachten anhand von statischen Lastplattendruckversuchen nachzuweisen. Zudem ist die Sichtung und Richtigkeit der Grundfestigkeit aus dem "Geotechnischen Bericht" zu entnehmen und zu prüfen. Es werden nur Lastplattendruckversuche vergütet, die die Sollwerte erreichen. Die Lastplattendruckversuche sind inkl. Gegengewicht anzubieten.
09.__.0006
Lastplattendruckversuche, statisch
1.00
St
10 Randeinfassungen u. Hofentwässerung
10
Randeinfassungen u. Hofentwässerung
10.__.0001 Betonkantensteine, anthrazit Betonkantensteine einschl. aller Eckausbildungen, Anschlussstücke, Zuschnitte u. Verschnitt liefern u. als Abschluss von Pflanz- und befestigte Flächen, usw. in Beton verlegen. a) Material: Beton mit gerader leicht angefaster Kante. b) Oberfläche: anthrazit b) Abmessung: 8/25/100 c) Verlegung: bündig mit Pflasteroberkante oder höhenversetzt  nach Angabe der Bauleitung. d) Sockel: 10 cm Beton mit Rückenstütze inkl. notwendigen Aushubarbeiten. Fabrikat: Meudt Betonsteinwerk GmbH, 56414 Wallmerod/Ww o. glw. angeb. Produkt:
10.__.0001
Betonkantensteine, anthrazit
142.00
m
10.__.0002 Hochbordsteine (HB) aus Beton 12-15/30/100cm Hochbordsteine aus Beton nach DIN 483, liefern u. mit Bettung und Rückenstütze verlegen, Bettung und Rückenstütze DIN 18318 aus Beton C 10/15, Borde engfugig verlegen. Im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonbettung und Betonrückenstütze durch Trennschichten aus Bitumenpappe. Nach Rücksprache mit der Bauleitung können Kurven mit geraden Bordsteinen ausgeführt werden, sie werden dann nicht gesondert vergütet. Steinlänge mind. 25cm. a) Format: Breite 12/15 , Höhe 30 cm. Länge, jeweils der Örtlichkeit angepasst unter Berücksichtigung der auszuführenden Rundungen. b) Betonsockel: 0,08 cbm/m einschl. rückw. Schalung (Rückenstütze) c) Material: Beton nach DIN EN 1340/DIN 483, Leistungsklasse D, I, U d) Leistung aller Anpassungsarbeiten, Zuschnitte, Verschnitt, etc. Die fertige OK des Bordes darf nicht höher wie 12cm über OK Pflaster bzw. Asphalt betragen! angeb. Fabrikat:
10.__.0002
Hochbordsteine (HB) aus Beton 12-15/30/100cm
197.00
m
10.__.0003 Hochbord (HB) Radiensteine, als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zur Vorposition für die Ausführung von Kurven mit Radiensteinen 12-15/30/78cm, konkav I bzw. konvex A, der Radius ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
10.__.0003
Hochbord (HB) Radiensteine, als Zulage
9.00
m
10.__.0004 Hochbord (HB) Absenker Hochbord (HB) Absenker 12-15/30-22/100cm als Übergangsstein von Hochbord nach Rundborde (Tiefbord) liefern und fachgerecht verlegen. Die Verlegung hat gemäß der beschriebenen Hauptposition zu erfolgen und ist in fertiger Arbeit anzubieten (einschl. der Bettung u. Stütze)
10.__.0004
Hochbord (HB) Absenker
O
1.00
m
10.__.0005 Rundborde (RB) 15/22/100cm Borde wie in der Hauptposition beschrieben liefern und inkl. Bettung und Stütze fachgerecht verlegen, jedoch als Rundborde (Tiefbord).
10.__.0005
Rundborde (RB) 15/22/100cm
O
1.00
m
10.__.0006 Rundborde (RB) Radiensteine, als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zur Vorposition für die Ausführung von Kurven mit Radiensteinen 12/22/78cm, konkav I bzw. konvex A, der Radius ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
10.__.0006
Rundborde (RB) Radiensteine, als Zulage
O
1.00
m
10.__.0007 Flussrinne inkl. Betonfundament Rinne mit Pflasterstein 24/16/14cm liefern u einreihig in Geraden und Kurven auf einem 15 cm dicken normgerechten Betonfundament herstellen, einschl. aller Eckausbildungen und Zuschnitte.
10.__.0007
Flussrinne inkl. Betonfundament
225.00
m
10.__.0008 Rinne m. Pflastersteinen dreireihig, 50 cm breit Rinne mit Pflastersteinen 24/16/14 liefern u. dreireihig = 50 cm auf einem 15 cm dicken normgerechten Betonfundament nach Plan und Angabe der Bauleitung herstellen, einschl. aller zugehörigen Erdarbeiten. Im Preis sind alle erforderlichen  Richtungsänderungen und Anschlüsse mit einzukalkulieren.
10.__.0008
Rinne m. Pflastersteinen dreireihig, 50 cm breit
O
1.00
m
10.__.0009 ACO DRAIN Straßenablauf Combipoint 300 x 500 Straßenablauf gemäß der nachfolgenden Beschreibung liefern u. einschl. der Erdarbeiten nach Herstellerangaben fachgerecht versetzen. Die erforderl. Ausschachtung, das Herstellen des Auflagers aus Fundamentbeton C 12/15 gem. DIN EN 206-1, das Verfüllen u. Verdichten der Baugrube, das Herstellen des Betonauflagers C 12/15 für den oberen Aufsatzes sowie das Abfahren der überschüssigen Bodenmassen sind in den Preis einzurechnen. Straßenablauf bestehend aus: Ablaufkörper 300 x 500 aus PE mit horizontalen und vertikalen Versteifungsrippen für die Kombination mit Aufsatz Combipoint 300 x 500 als lastentkoppelter Straßenablauf, Bauteil in monolithischer Bauweise, Bauhöhe Ablauf 50cm/75cm mit Ablaufstutzen DN 160, Anschluss für PVC-KG Rohre nach EN 1401, PE-Rohre nach DIN 8074/75 bzw. DIN EN 12666 und PP-Rohre nach EN 1852. Gewicht 6 kg Kurzform,  Kurzform 50 cm Art.-Nr.: 89001 und Aufsatz 300 x 500 Klasse D 400 entsprechend DIN EN 124/DIN 1229 mit umlaufender Schürze zum bauseitigen Einbau in Betonbettung als lastabtragendes Bauteil, nur in Kombination mit Ablaufkörper Combipoint,  Rahmenaußenmaße 300 x 554 mit multifunktionalem Doppelscharnier, mit Vorformung für Bauzeitentwässerung, mit schraubloser verkehrssicherer Arretierung, Bauhöhe 150/175 mm Rahmen aus Gusseisen mit Eimerauflage mit PEWEPREN®-Einlage Rost aus Gusseisen zweiseitig ca. 110 Grad aufklappbar sowie komplett herausnehmbar Schlitzweite 25 mm Einlaufquerschnitt 750 cm² Gewicht 50-59 kg, Kl. D 400, Rinnenform Art.-Nr.: 89102 od. glw. angeb. Fabrikat: ....................... Im Preis mit einzukalkulieren ist der Anschluss an die Entwässerungsgrundleitung inkl. aller Form- u. Verbindungsstücke.
10.__.0009
ACO DRAIN Straßenablauf Combipoint 300 x 500
3.00
St
10.__.0010 ACO DRAIN Straßenablauf Combipoint 500 x 500 Straßenablauf wie in der Vorposition beschrieben, jedoch als Compipoint 500/500 bestehend aus: Ablaufkörper 500 x 500 aus PE mit horizontalen und vertikalen Versteifungsrippen für die Kombination mit Aufsatz Combipoint 500 x 500 als lastentkoppelter Straßenablauf, Bauteil in monolithisches Bauweise, Bauhöhe Ablauf 50 cm/75 cm mit Ablaufstutzen DN/OD 160 Anschluss für PVC-KG Rohre nach EN 1401, PE-Rohre nach DIN 8074/75 bzw. DIN EN 12666 (geeignet für Heizwendelschweißmuffen) und PP-Rohre nach EN 1852. Gewicht 7 kg Kurzform, 10 kg Langform Kurzform 50 cm Art.-Nr.: 89003 und Aufsatz 500 x 500 Klasse C 250/D 400 entsprechend DIN EN 124/DIN 1229 mit umlaufender BEGU®-Schürze zum bauseitigen Einbau in Betonbettung als lastabtragendes Bauteil, geeignet für Eimer DIN 4052-4 Form A (Langform) und B (Kurzform), nur in Kombination mit Ablaufkörper Combipoint, Rahmenaußenmaße 500 x 554 mit multifunktionalem Doppelscharnier, mit Vorformung für Bauzeitentwässerung, mit schraubloser verkehrssicherer Arretierung, Bauhöhe 150/175 mm BEGU®-Rahmen mit Eimerauflage mit PEWEPREN®-Einlage, Rost aus Gusseisen zweiseitig ca. 110 Grad aufklappbar sowie komplett herausnehmbar Schlitzweite 25 mm, Einlaufquerschnitt 1180 cm2, Gewicht 83-89 kg Kl. D 400 Rinnenform Art.-Nr.: 89104 Sonst wie in der Vorposition einschl. aller Nebenleistungen beschrieben.
10.__.0010
ACO DRAIN Straßenablauf Combipoint 500 x 500
O
1.00
St
10.__.0011 ACO-Drain Hofablauf, Klasse D 400 Hofablauf als Punktentwässerung gemäß der nachfolgenden Beschreibung liefern u. einschl. der Erdarbeiten fachgerecht versetzen. Die erforderl. Ausschachtung, das Herstellen des erforderlichen Unterbaus, das Verfüllen u. Verdichten der Baugrube, sowie das Abfahren der überschüssigen Bodenmassen sind in den Preis einzurechnen. ACO DRAIN® Punktablauf S300K Kurzform aus Polymerbeton, Kl. D 400 entsprechend DIN EN 1433 / DIN V 19580 mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung  Z-74.4-14 mit integriertem Kantenschutz aus Gusseisen,  mit schraubloser Arretierung System Powerlock Baulänge 56,0 cm, Baubreite 36,0 cm, Bauhöhe 78,0 cm, Gewicht112 kg, bestehend aus: Oberteil H=41,5cm mit integrierter Gusszarge, mit Stegrost aus Kugelgraphitgusseisen, Kl. D400 nach DIN EN 1433, mit schraubloser Arretierung  Powerlock®  Einlaufquerschnitt 755 cm² Unterteil Kurzform H=36,5cm mit integrierter Lippenlabyrinthdichtung für den waagerechten Anschluss von Kunststoffrohren DN/OD160 bzw. DN/OD200 Eimer Kurzform, Stahl verzinkt, liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen od. glw. angeb. Fabrikat: ....................... Im Preis mit einzukalkulieren ist der Anschluss an die Entwässerungsgrundleitung inkl. aller Form- u. Verbindungsstücke.
10.__.0011
ACO-Drain Hofablauf, Klasse D 400
O
1.00
St
10.__.0012 ACO-Drain Hofablauf, Klasse C 250 Wie die Vorposition, jedoch in der Klasse C 250. Sonst wie vor beschrieben.
10.__.0012
ACO-Drain Hofablauf, Klasse C 250
O
1.00
St
10.__.0013 Schwerlastrinne V 125 P, BK: E 600, inkl. Einfassung Rinnenstein ACO DRAIN® Entwässerungsrinne V 125 P Powerdrain, entsprechend DIN EN 1433 / DIN V 19580 mit integrierter austauschbarer Dämpfung, aus Polymerbeton, mit integriertem Kantenschutz 8mm aus Kugelgraphitgusseisen  KTL-beschichtet, mit Stegrosten aus Kugelgraphitgusseisen KTL-beschichtet, Belastungsklasse E600 nach DIN EN 1433, mit selbsthemmender Sicherheitsarretierung Powerlock, Schlitzweite 12mm, mit V-Querschnitt, Nennweite 12,5 cm, Baulänge 100,0 cm, Baubreite 18,5 cm, Bauhöhe 25,0cm, Belastungsklasse: E 600 mit ACO DRAIN Sicherheitsfalz(SF) auf der Auslaufseite,  Einlaufquerschnitt 493 cm²/m, Wasserspiegelgefälle liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Im Preis mit einzukalkulieren ist auch das liefern und der Einbau von allen erforderlichen Kopfstücken, das fachgerechte Herstellen des Unterbaus und der Betonsohle inkl. aller Materialien und Erdarbeiten sowie der Anschluss an die Entwässerungsgrundleitung einschl. aller Form- und Verbindungsstücke in fertiger Arbeit. Die erforderliche Betongüte und -abmessungen des Fundamentes sind aus den Einbaurichtlinien und -darstellungen des Herstellers zu entnehmen und örtlich umzusetzen. Spätere Verschiebungen und Setzungen gehen voll zu Lasten des Unternehmers. Die allseitige Umrandung bestehend aus einem Rinnenstein 24/16/14cm ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren und in fertiger Arbeit anzubieten. Ausführung gemäß nachfolgender Zeichnung:
10.__.0013
Schwerlastrinne V 125 P, BK: E 600, inkl. Einfassung Rinnenstein
B
8.00
m
10.__.0014 Schwerlastrinne V 125 P, BK: D 400 inkl. Rinnenstein Wie die Vorposition, jedoch ACO DRAIN® Entwässerungsrinne V 125 P Powerdrain mit einer Belastungsklasse D400. Sonst wie vor beschrieben.
10.__.0014
Schwerlastrinne V 125 P, BK: D 400 inkl. Rinnenstein
A
8.00
m
10.__.0015 Einlaufkasten als Zulage zu den Vorpositionen Als Zulage zu den Vorpositionen ACO DRAIN® Einlaufkasten V 125 P Powerdrain, entsprechend DIN EN 1433 / DIN V19580 mit integrierter austauschbarer Dämpfung, aus Polymerbeton, mit integriertem Kantenschutz 8mm aus Kugelgraphitgusseisen KTL-beschichtet, mit Stegrost Schlitzweite 12mm aus Kugelgraphitgusseisen KTL- beschichtet, Belastungsklasse D400 bzw. E600 nach DIN EN 1433, mit selbsthemmender Sicherheitsarretierung Powerlock, Baulänge 50,0 cm, Baubreite 18,5 cm, Bauhöhe 50,0 cm, Gewicht 39,0 kg, mit 2 Einlaufseiten, mit ausschneidbarer Anschluss-Schablone für Rinnen V 125 P aller Bauhöhen flüssigkeitsdicht anschließbar, Belastungsklasse D400- E600 nach DIN EN 1433, Einlaufquerschnitt 493 cm²/m, mit seitlichen Vorformungen für Eck-, T- und Kreuzverbindung, mit Lippenlabyrinthdichtung für waagerechten flüssigkeitsdichten Rohranschluss DA 110mm bzw. 160mm, mit Schlammeimer Stahl verzinkt liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
10.__.0015
Einlaufkasten als Zulage zu den Vorpositionen
O
1.00
St
10.__.0016 ACO DRAIN® Entwässerungsrinne ACO DRAIN® Entwässerungsrinne V 100 S Multiline entsprechend DIN EN 1433 und DIN V 19580 mit schraubloser Sicherheitsarretierung Drainlock® mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-74.4-51 mit integriertem Kantenschutz aus verzinktem Stahl aus Frost / Tausalz beständigem ACO Polymerbeton, mit ACO DRAIN® Sicherheitsfalz(SF) auf der  Auslaufseite, Nennweite 10,0 cm, Baulänge 100,0 cm, Baubreite 13,5 cm, Bauhöhe 15,0 cm, Wasserspiegelgefälle, flüssigkeitsdicht bis Oberkante Rinnenelement, mit V-Querschnitt, Abdeckung mit Arretierung Drainlock, nach DIN EN 1433, (C250 mit Verschiebesicherung) als: · Maschenrost verzinkt MW 30x15mm Kl.B125, liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Im Preis mit einzukalkulieren ist auch das liefern und der Einbau von allen erforderlichen Kopfstücken, das fachgerechte Herstellen der Betonsohle inkl. aller Materialien sowie der Anschluss an die Entwässerungsgrundleitung einschl. aller Form- und Verbindungsstücke in fertiger Arbeit.
10.__.0016
ACO DRAIN® Entwässerungsrinne
9.00
m
11 befestigte Geh- u. Fahrwege
11
befestigte Geh- u. Fahrwege
Vorbemerkungen Pflasterarbeiten Der AN hat die von ihm und evtl. bauseitig gelieferten Stoffe und Bauteile sachgemäß und pfleglich abzuladen und zu lagern. Schäden und Verluste gehen zu seinen Lasten. Für das Gründungsplanum ist in jedem Fall eine Freigabe durch die Bauleitung des AG einzuholen. Entsprechende Verdichtungsnachweise der Eigenüberwachung und von Kontrollprüfungen des AG sind dazu vorzulegen. Bei den Pflasterarbeiten sind die einschlägigen DIN- und DIN EN-Vorschriften und Straßenbaurichtlinien zu beachten. Die Materialien sind nach den geltenden DIN-Vorschriften zu liefern. Bei Abweichungen der angebotenen Teile von den im LV genannten Abmessungen und von den beschriebenen Eigenschaften und bei bereits bei Angebotsangabe bekannter Materiallieferfristen, hat die anbietende Firma zur Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Das gesamte Pflaster ist aus einer Charge zu liefern, sollte dies auf Grund der Flächengröße nicht möglich sein, sind die verschiedenen Chargen an mit dem AG festgelegten Punkten zu wechseln. Verschiedene Farbtönungen innerhalb der Pflasterfläche sollen so vermieden werden. Der AG behält sich vor, das vom AN gelieferte Pflastermaterial auf dessen Kosten in einer anerkannten Prüfanstalt stichprobenweise prüfen zu lassen. Die Ebenheit der Pflasterflächen wird mit einer 4 m langen Meßlatte überprüft, wobei die zulässigen Toleranzen einzuhalten sind. Die Bereitstellung einer Alumeßlatte mit Röhrenlibelle übernimmt der AN ohne gesonderte Vergütung. Ein Knacken von Betonpflastersteinen ist nicht zulässig. Alle Anpassungen an Borde und Kurvenkeile etc. sind zu schneiden. Das Schneiden der Steine wird nicht gesondert vergütet und ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Längsfugen zu den vorhandenen Flächen bzw. Bebauungen sind mit einer maximal zulässigen Breite von 1,0 cm herzustellen. Fugen zwischen den Pflasterflächen sind max. bis 0,5 cm zulässig. Die Pflasterflächen müssen im Anschluß an die vorh. Flächen bzw. Tiefborde mind. 0,5 cm und max. 1 cm höher als der Bord sein. Entlang der Bordanlagen und Rinnensteine sind im Abstand von 6 - 8 m durchgehende Dehnungsfugen fachgerecht auszubilden. Die Kosten sind in die entspr. LV-Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Beim Verlegen des Pflasters ist darauf zu achten, dass die Rinnen stets (max. 0,5 cm) tiefer oder bündig mit der Pflasterdecke abschließen. Bei den Bordanpassungen an die vorhandene Fahrbahn ist besonders darauf zu achten, dass die Fugen ordnungsgemäß verfüllt sind (Einschlämmen mit Traßzementmörtel oder vergießen mit bituminöser Vergussmasse).
Vorbemerkungen Pflasterarbeiten
11.__.0001 Splittbettung Liefern und Einbringen von Pflastersplitt als Pflasterbett in einer Stärke 4 cm (3 - 5 cm) im verdichteten Zustand aus gebrochenem Baustoffgemisch 0/5 mm auf das in den Vorpositionen eingebrachte Schotterplanum. Die Bettung muss so beschaffen sein, dass diese dauerhaft wasserdurchlässig und gegenüber der Tragschicht ausreichend filterstabil ist. Das Bettungsmaterial muss folgende Anforderungen erfüllen: max. Feinanteil 5 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie UF5) min. Feinanteil 2 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie LF2) Überkornanteil, Kategorie OC90 Korngrößenverteilung: 30-60 Masse Prozent, Durchgang auf dem Sieb 2 mm (Kategorie GU) Fließkoeffizient: ECS35 Widerstand gegen Zertrümmerung SZ22 (LA25) Weitere Anforderungen (Kategorien) gemäß TL Gestein-StB (Anhang H) Erstellung der Bettung unter Beachtung der DIN 18 318 und der ZTV P-StB. Das Planum ist mittels eingelegter Latten auf + - 1 cm im Gefälle genau abzuziehen u. darf nicht mehr betreten werden.
11.__.0001
Splittbettung
721.00
m2
11.__.0002 gewonnenes Pflaster wiederverwenden gewonnenes Verbundpflaster, oder Sonstiges, nach Herstellung der neuen Unterbauflächen oder nach Ergänzung des besteh. Unterbaus fachgerecht verlegen und die Oberfläche einsanden. In den EP ist das Reinigen der gebrauchten Verbundsteine, der Transport zur Einbaustelle und Zuschnitte mit einzukalkulieren. Im Preis ist der Pflasteranschluss an Bestandsflächen mit einzukalkulieren. Die verlegten Steine sind mittels geeignetem Rüttelgerät abzurütteln. Der Preis ist in fertiger Arbeit einschl. aller Anpassungsarbeiten u. Nebenleistungen anzubieten.
11.__.0002
gewonnenes Pflaster wiederverwenden
140.00
m2
11.__.0003 Pflastersteine "Rechteckpflasterstein", 8 cm stark, anthrazit Liefern und Verlegen von Pflastersteinen im Bereich der befahrbaren Flächen und Stellplätze, teilweise in Ergänzung der bestehen. Pflasterflächen, in mehreren Einheiten, Steinhöhe 8 cm, Farbe anthrazit Fabrikat: MEUDT RECTA VSS mit Verschiebeschutz – Pflaster, MEUDT eFT, gefast mit Vorsatzbeton, und Abstandshilfen für min. 3mm Zwangsfuge Pflastersteine aus Beton DIN EN 1338 Typ:    Rechteck- und Quadratpflastersteine, mit Vorsatzbeton, Oberseite planmäßig eben, mit Abstandhaltern, Maß: Rastermaß (Nennmaß), Steindicke 80 mm: 100 x 100 mm D I 200 x 100 m  D I Farbe: anthrazit oder glw. angeb. Produkt: Pflastersteine hergestellt ohne Zusatz von Flugasche als Zementersatz oder –austauschstoff, unter ausschließlicher Verwendung von Basaltsplitt und dem nachstehend definierten  Qualitätsstandard „MEUDT eFT“ : erhöhter Witterungswiderstand (eFT): Abwitterung ≤ 500 g/m² im Mittel nach den CDF-Verfahren Druckfestigkeit (DIN18501-1982-11): ≥ 60 N/mm² im Mittel, kein Einzelwert < 50N/mm² Kernbetonzementgehalt: min. 280 kg/m³ Vorsatzzementgehalt: min. 400 kg/m³ Zementsorte: CEM I 42,5; CEM II/A-S 52,5 Einfärbungen: ausschließlich mit Eisen-Oxid-Farbpigmenten Vorgenannte Betonpflastersteine, sowie das in der Einbaubeschreibung genannte Bettungs- und Fugenmaterial, liefern und fachgerecht nach Verlegeplan und eingehender technischer Beschreibung einbauen. DIN 18318, TL Pflaster-StB, ZTV Pflaster-StB und das M FP der FGSV, in der jeweils aktuellen Fassung, sind ebenso Vertragsgrundlage. Weiterhin sind die Verlege- und Versetzhinweise des Herstellers zu beachten. Der Hersteller der Betonmaterialien muss von einer dem Güteschutz (BGB) angehörenden Organisation / Institution fremdüberwacht sein. Alle verwendeten Mineralstoffe für Bettung und Fuge müssen nach RG Min-StB güteüberwacht sein und der TL Gestein-StB entsprechen. Bei Verwendung unterschiedlicher Materialkombinationen für Fuge und Bettung muss auf deren Filterstabilität geachtet werden. Verlegeart: nach Plan und Angabe der Bauleitung. Die Verlegeanleitungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Vorsatzschicht und Kernbeton sind eingefärbt In dem Einheitspreis sind alle erforderlichen Randsteine, sämtliche Schnittkanten, Schrägen usw. mit einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Die verlegten Steine sind gemäß nachfolgender Beschreibung zu verfugen und abzurütteln: Fugenmaterial / Verfugung und Abrütteln für Fugenbreiten 4-5 mm Anforderungen an das Fugenmaterial: Gemische aus gebrochenen Gesteinskörungen 0/4 mm. max. Feinanteil 9 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie UF9) min. Feinanteil 4 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie LF4) Überkornanteil, Kategorie OC90 Korngrößenverteilung: 30 - 75 Masse Prozent, Durchgang auf dem Sieb 2 mm (Kategorie GU) Fließkoeffizient: ECS35 Widerstand gegen Zertrümmerung nicht größer als SZ22 (LA25) gemäß TL Gestein-StB (Anhang H). Fugenfüllung und Abrütteln unter Beachtung der DIN 18 318 und der ZTV P-StB. Ggf. Fugenschlussmaterial 0/2 mm (aus gebrochener Körnung) mit den Kategorien GF85, ECS35, SZ26(LA30) nach TL Gestein-StB. Die Vibrationsplatte ist mit einer Plattengleitvorrichtung auszurüsten. Empfohlene technische Daten für die Vibrationsplatte: - Zentrifugalkraft: 20 - 30 kN - Betriebsgewicht: 170 - 200 kg. Die Laufrichtung der Vibrationsplatte muss über die Steinbreiten erfolgen, beginnend von den Flächenrändern. Die  abzurüttelnde Fläche muss sauber abgefegt und trocken sein. Das Fugenmaterial ist so abzukehren, dass die Fugen vollständig geschlossen werden. Die gesamte Maßnahme ist in fertiger Arbeit einschl. aller Nebenleistungen einzukalkulieren und anzubieten.
11.__.0003
Pflastersteine "Rechteckpflasterstein", 8 cm stark, anthrazit
O
227.00
m2
11.__.0004 Pflastersteine "MEUDT PRESTIGE", 8 cm stark Wie in o.g. Bezugspostion beschrieben, jedoch Ausführung der Pflasterflächen mit MEUDT PRESTIGE – Pflaster, mit leichter, eleganter Fase (4x3+1) und Abstandhaltern für ca. 4 mm Zwangsfuge, Oberfläche wassergestrahlt, Vorsatzbeton mit farbechten Edelsplitten Maß: Rastermaß (Nennmaß), Steindicke 80 mm: 225 x 150 mm D I als Passsteine 150 x 150 mm  u. 100 x 150 mm D I Farbe: nach vorzulegendem Muster und Wahl des AG oder glw. angeb. Produkt: Sonst wie in der Bezugsposition beschrieben.
11.__.0004
Pflastersteine "MEUDT PRESTIGE", 8 cm stark
227.00
m2
11.__.0005 UNI-Verbundsteine, 8 cm, grau Uni-Verbundpflasterstein mit umlaufender Verzahnung und Ergänzungssteinen für den Randabschluss. MEUDT WEKA – Betonsteinpflaster, gem. DIN EN 1338, Qualität DI(K) (1) und MEUDT eFT, gefast mit Vorsatzbeton, und Abstandshilfen für min. 3mm Zwangsfuge. Maß: Rastermaß (Nennmaß), Steindicke 80 mm: 200 x 125 mm D I Farbe: betongrau oder glw. angeb. Produkt: Sonst wie vor beschrieben.
11.__.0005
UNI-Verbundsteine, 8 cm, grau
O
227.00
m2
11.__.0006 Parkflächen-Kennzeichnungssteine Als Zulage zur vorbeschriebenen Pflasterverlegung für die Lieferung und Einbau von gesonderten weißen Pflastersteinen zur Parkflächenkennzeichnung. Die Steine sind im Zuge der Hauptpflasterflächen zu verlegen. Je Parkplatz-Trennlinie sind ca. 18 Steine angedacht.
11.__.0006
Parkflächen-Kennzeichnungssteine
360.00
St
11.__.0007 Betonpflaster umpflastern Betonsteinpflaster verschiedener Form und Größe, Dicke ca. 8 cm umpflastern. Ausführung im Bereich von angrenzende Flächen, welche in Bestand verbleiben und zur Anpassung von vorhandenen Geh- und Fahrbefestigungen an die neuen Höhenplanung. Betonsteinpflaster inkl. Bettungsschicht aufnehmen, Pflaster aussieben, säubern und innerhalb der Baustelle zwischenlagern. Bettungsschicht aus Sand o.dgl. einer Wiederverwertung zuführen. Schottertragschicht höhengerecht anpassen. Abtrag/Auftrag bis 10 cm. Material: gebrochenes Naturgestein 0/32 liefern. Betonsteinpflaster neu verlegen im vorhandenen Verband des Bestandes. Bettungsschicht: Splitt-Brechsand-Gemisch 0/5, Granit. Fugenmaterial: Splitt-Brechsand-Gemisch 0/5, Granit, bis zur Vollfugigkeit mehrfach einfegen und einschlämmen.
11.__.0007
Betonpflaster umpflastern
W
5.00
m2
11.__.0008 Pflastersteine Metten Arcadia Liefern und Verlegen von Pflastersteinen im Bereich der EKW-Box und dem Eingangsbereich gemäß nachfolgender Beschreibung: Liefernachweis: METTEN STEIN+DESIGN GmbH & Co. KG Industriegebiet Hammermühle D-51491 Overath Typ: Arcadia Format: 30 x 60 cm Stärke: 4,2 cm Oberfläche: CleanTop - CF 100 Farbe: PAdua (anthrazit) Verlegeart: Halbverband, jedoch nach Plan und Angabe der Bauleitung. Die Verlegeanleitungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. In dem Einheitspreis sind alle erforderlichen Randsteine, sämtliche Schnittkanten, Schrägen usw. mit einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Die verlegten Steine sind gemäß nachfolgender Beschreibung zu verfugen und abzurütteln: Fugenmaterial / Verfugung und Abrütteln für Fugenbreiten 4-5 mm Anforderungen an das Fugenmaterial: Gemische aus gebrochenen Gesteinskörungen 0/4 mm. max. Feinanteil 9 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie UF9) min. Feinanteil 4 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie LF4) Überkornanteil, Kategorie OC90 Korngrößenverteilung: 30 - 75 Masse Prozent, Durchgang auf dem Sieb 2 mm (Kategorie GU) Fließkoeffizient: ECS35 Widerstand gegen Zertrümmerung nicht größer als SZ22 (LA25) gemäß TL Gestein-StB (Anhang H). Fugenfüllung und Abrütteln unter Beachtung der DIN 18 318 und der ZTV P-StB. Ggf. Fugenschlussmaterial 0/2 mm (aus gebrochener Körnung) mit den Kategorien GF85, ECS35, SZ26(LA30) nach TL Gestein-StB. Die Vibrationsplatte ist mit einer Plattengleitvorrichtung auszurüsten. Empfohlene technische Daten für die Vibrationsplatte: - Zentrifugalkraft: 20 - 30 kN - Betriebsgewicht: 170 - 200 kg. Die Laufrichtung der Vibrationsplatte muss über die Steinbreiten erfolgen, beginnend von den Flächenrändern. Die  abzurüttelnde Fläche muss sauber abgefegt und trocken sein. Das Fugenmaterial ist so abzukehren, dass die Fugen vollständig geschlossen werden. Die gesamte Maßnahme ist in fertiger Arbeit einschl. aller Nebenleistungen einzukalkulieren und anzubieten.
11.__.0008
Pflastersteine Metten Arcadia
154.00
m2
11.__.0009 Randpflaster im Beton, als Zulage "Zulageposition" Randpflaster der Pflasterpositionen in einer Breite von 30 cm in Beton C 12/15 in einer Stärke von 20 cm setzen als Zulage zu den Pflasterpositionen.
11.__.0009
Randpflaster im Beton, als Zulage
O
1.00
m
11.__.0010 Zulage f. Verlegung auf Drainmörtel Als Zulage zur Vorposition für das Herstellen eines hoch belastbaren, wasserdurchlässigen Pflasterbelags im Eingangsbereich für dynamische Punktlasten durch Hubwagen mit einer Traglast ≥ 1,0 t. Herstellen und Einbauen einer Drainbetonschicht sowie fachgerechtes Verlegen von Beton- oder Natursteinpflaster nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere gemäß DIN 18318, ZTV Pflaster-StB, ZTV Beton-StB, den FGSV-Merkblättern für versickerungsfähige Bauweisen sowie den Herstellerangaben. Ausführung mit hydraulisch gebundener, offenporiger Drainmörtel-Bettung zur gezielten Ableitung von Oberflächenwasser (Drainfunktion). Die Bauweise erfolgt ohne Trennschicht und ohne abdichtende Lage. Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN 18318, ZTV Pflaster-StB, RStO sowie den Herstellerangaben (z. B. SOPRO / SAKRET oder gleichwertig). Technischer Aufbau der Bettung – Drainmörtel (verstärkt) - Wasserdurchlässiger Pflasterdrainmörtel / Drainbeton - Hydraulisch gebunden, offenporig, frost- und tausalzbeständig - Schichtdicke: ca. 5-8 cm, gleichmäßig und vollflächig - Druckfestigkeitsklasse: ca. C16/20 oder systemabhängig - Wasserdurchlässigkeit: ≥ 1 × 10⁻³ m/s - Hohlraumgehalt: ca. 15–25 % - Produkte z. B.: SOPRO DrainageMörtel eXtra SAKRET GALA Drainmörtel GDM o. glw. angeb. Produkt: - Drainmörtel dient als Bettung und Lastverteilung, nicht als Tragschicht Leistung einschl. zugelassener Haftschicht (systemabhängig) - Dünne Ausgleichs- oder Haftschicht gemäß Systemvorgabe - Sicherstellung der spannungsfreien Lagerung des Pflasters Der Preis ist einschl. aller notwendigen Materialien und Nebenleistungen in fertiger Arbeit anzubieten.
11.__.0010
Zulage f. Verlegung auf Drainmörtel
154.00
m2
11.__.0011 Betonplattenbelag 50/50/5cm Geh- und Aufstellfläche aus einem Plattenbelag aus Beton wie in der Vorposition beschrieben verlegen. Plattenformat: 50x50 cm Plattendicke: 5 cm Farbton: betongrau Oberfläche: betonglatt Sonst wie in der Vorposition beschrieben fachgerecht inkl. aller Nebenleistungen verlegen.
11.__.0011
Betonplattenbelag 50/50/5cm
B
201.00
m2
11.__.0012 Betonplattenbelag 40/40/5cm Geh- und Aufstellfläche aus einem Plattenbelag aus Beton wie in der Vorposition beschrieben verlegen. Plattenformat: 40x40 cm Plattendicke: 5 cm Farbton: betongrau Oberfläche: betonglatt Sonst wie in der Vorposition beschrieben fachgerecht inkl. aller Nebenleistungen verlegen.
11.__.0012
Betonplattenbelag 40/40/5cm
A
201.00
m2
12 Erneuerung der Fahrflächen (Optionaltitel)
12
Erneuerung der Fahrflächen (Optionaltitel)
12.__.0001 Pflasterflächen aufnehmen und entsorgen Befestigung aus Platten, Rinnsteinen, Verbund-Pflaster o.ä. jeder Art u. Abmessung inkl. Splittbettung aufnehmen, abtransportieren und Entsorgen inkl. der Entsorgungskosten.
12.__.0001
Pflasterflächen aufnehmen und entsorgen
2,279.00
m2
12.__.0002 Pflasterflächen aufnehmen und bauseits lagern Befestigung aus Platten, Rinnsteinen, Verbund-Pflaster o.ä. jeder Art u. Abmessung, aufnehmen, vom Unterbau trennen, auf dem Grundstück transportieren und nach Angaben der Bauleitung auf dem Grundstück zum späteren Wiedereinbau lagern. Evtl. bei Ausbau zerbrochene Steine sind auf u.s. Kippe abzutransportieren. Die Kosten hierfür sind mit einzukalkulieren. Das Material des Splittbetts ist ebenfalls abzufahren. Das Material ist ordnungsgemäß auf Paletten zwischenzulagern.
12.__.0002
Pflasterflächen aufnehmen und bauseits lagern
71.00
m2
12.__.0003 Pflasterstreifen im Randbereich gepl. Asphaltfl. anpassen Durch die nachträgliche Umrüstung von Pflaster auf Asphalt mit der damit notwendigen vorherigen Herstellung der Einfassung der Asphaltfläche wird zunächst erforderlich die angrenzenden Pflasterfläche in notwendigen Streifenbreiten aufzunehmen, seitlich zu lagern und nach dem Setzen des Rinnsteins (das Setzen des Rinnsteins ist in gesonderter Position zu kalkulieren) wieder fachgerecht an diesen anzuarbeiten inkl. der notwendigen Vorbereitung und Ergänzung des Unterbaus. Zur Leistung gehört: - Aufnahme der vorhandenen Pflastersteine ausschließlich im Randbereich, um die Herstellung der neuen Asphaltfläche (Schwarzdecke) einschließlich des Setzens von Rinnstein-Anschlüssen zu ermöglichen (Das Setzen des Rinnsteins ist in gesonderter Position zu kalkulieren). Bei der Aufnahme ist das Pflaster vom Unterbau zu trennen, auf dem Grundstück zu transportieren und nach Angaben der Bauleitung auf dem Grundstück zum späteren Wiedereinbau zu lagern. Evtl. bei Ausbau zerbrochene Steine sind auf u.s. Kippe abzutransportieren. Die Kosten hierfür sind mit einzukalkulieren. - Wiederverlegen der aufgenommenen Pflastersteine aus dem angrenzenden Parkflächenbereich auf die vorbereitete Splittbettung nach Setzen der Randabschlüsse inklusive Einbau von der ergänzendem Splittbettung. - Fachgerechte Verdichtung des Unterbaus und der angepassten Pflasterflächen. - Sorgfältige Anpassung des Pflasters an die Kante des Rinnsteins einschl. der erforderlichen Zuschnitte in fertiger Arbeit, sodass eine dauerhaft tragfähige und optisch saubere Übergangslösung entsteht. - Beschädigte Steine und Reste vom Zuschnitt sind zu entsorgen. Die gesamte Maßnahme ist einschl. aller Entsorgungen, Ergänzungszulieferungen vom Unterbau und sämtlicher Anpassungsarbeiten in fertiger Arbeit zu kalkulieren und anzubieten.
12.__.0003
Pflasterstreifen im Randbereich gepl. Asphaltfl. anpassen
353.00
m
12.__.0004 Schottertragschicht 0/32 Schottertragschicht ZTVT StB 86/90 aus Schotter-Splitt-Sandgemisch, Körnung 0/32 mm liefern u. in unterschiedl. Stärke, als Ergänzung des besteh. Unterbaus der Verkehrsflächen der Bauklasse III frei Baustelle liefern und standfest verdichten (Verdichtungsgrad DPr mind. 103%). Abgerechnet wird Flächenaufmaß, entspr. der eingebauten Schichtdicke, gemessen im eingebauten, verdichteten Zustand, in Verbindung mit den vorzulegenden Originallieferscheinen. Der Einbau muss mit Ebenflächigkeit von +-1 cm, bezogen auf die 4-m-Richtlatte, erfolgen.
12.__.0004
Schottertragschicht 0/32
183.00
m3
12.__.0005 Flächen nachplanieren u. verdichten Zu- u. Umfahrten, Wege u. Parkplatzflächen für die das Rohbodenplanum bereits hergestellt ist, u. die bereits ausgeschottert sind, vor- u. nach dem ergänzenden Schottereinbau nachplanieren u. mit einem geeignetem Rüttelgerät nach Vorgabe des IFG Dr. Zirfas standfest verdichten. Spätere Setzungen gehen voll zu Lasten des AN. Es werden nur Flächen anerkannt, die vorher gemeinsam mit der Bauleitung abgestimmt worden sind, eine Anerkennung im Nachhinein kann nicht erfolgen. Die Leistung umfasst: - Kontrolle des vorhandenen Schotterunterbaus auf Ebenheit, Tragfähigkeit und Gefälle - Profilgerechtes Abziehen und Nacharbeiten des Schotterplanums gemäß neuer Planung - Ergänzen von geeignetem Schottermaterial bei Fehlstellen (das Material ist in gesonderter Position abzurechnen) - Verdichten des Planums bis zur erforderlichen Tragfähigkeit - Herstellung der erforderlichen Höhenlage, Ebenheit und des geplanten Gefälles als Untergrund für die neue Belagsherstellung Das Planum ist sauber, eben und belastbar zu übergeben und für den nachfolgenden Aufbau des neuen Belags geeignet herzustellen. Abrechnung erfolgt nach fertig hergestellter Fläche.
12.__.0005
Flächen nachplanieren u. verdichten
2,279.00
m2
12.__.0006 Flussrinne inkl. Betonfundament als spätere Trennung zum Pflaster Rinne mit Pflasterstein 24/16/14cm liefern u einreihig in Geraden und Kurven auf einem 15 cm dicken normgerechten Betonfundament herstellen, einschl. aller Eckausbildungen und Zuschnitte. Der Läufer ist als spätere saubere Trennung zw. Pflasterfläche und Asphalt vor Einbau der Schwarzdecke herzustellen.
12.__.0006
Flussrinne inkl. Betonfundament als spätere Trennung zum Pflaster
412.00
m
12.__.0007 Asphalttragschicht AC 32 TS, 14 cm Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut AC 32 TS nach ZTVT, in Fahrbahnen und sonstigen Verkehrsflächen, einbauen u. verdichten. Als Bindemittel ist Straßenbaubitumen 50/70 DIN EN 12591 zu verwenden. Abweichung der Sollhöhe höchstens +/-1,0cm, Unebenheiten höchstens 10mm/4m. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse 0,3 bis 1,0. Einbau in einer Lage. Einbaudicke = 14 cm. Bindemittel = 50/70 Das Führen eines Soll-/Istvergleiches (Tonnen zu aufgemessener Oberfläche) auf Anforderung des AG ist einzukalkulieren. Die Fläche ist gemäß den örtlichen Gegebenheiten und vorgegebenen Höhenpunkten im Gefälle herzustellen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass bei der fertigen Asphaltfläche sich keine Pfützen bilden. Das Niederschlagswasser muss zu den Einläufen sicher abfließen.
12.__.0007
Asphalttragschicht AC 32 TS, 14 cm
2,279.00
m2
12.__.0008 Handeinbau Asphalttragschicht als Zulage Als Zulage zu den Vorpositionen "Asphalttragschicht" für den Einbau von Asphalttragschichten an Bauteilen, Mauern, Übergängen etc. und Zwickeln von Hand.  Die Position wird nur bei ausdrücklicher Arbeitsanweisung und nach Abstimmung mit den Vertretern des AG vergütet.
12.__.0008
Handeinbau Asphalttragschicht als Zulage
46.00
m2
12.__.0009 Asphaltdecke AC 11 DS, 4 cm Asphaltfeinbeton der Körnung 11, ca. 4 cm dick, etwa 100 kg/m², einschließlich Lieferung, Einbau und Verdichtung. Als Bindemittel ist polymermodifiziertes Bitumen PMB 45/80-55 gemäß DIN EN 14023 zu verwenden. Ausführung nach DIN EN 13108-1 und ZTV Asphalt-STB. Der Hohlraumgehalt darf maximal 6,0 Vol.-% betragen. Die zulässigen Unebenheiten beim maschinellen Einbau betragen höchstens 6 mm auf 4 m Messlänge. Das Führen eines Soll-/Ist-Vergleiches (Abgleich der eingebauten Tonnen mit der aufgemessenen Oberfläche) ist auf Anforderung des Auftraggebers einzukalkulieren.
12.__.0009
Asphaltdecke AC 11 DS, 4 cm
2,279.00
m2
12.__.0010 Handeinbau Asphalttragschicht als Zulage Als Zulage zu den Vorpositionen "Asphaltdecke" für den Einbau von Asphaltdecken an Bauteilen, Mauern, Übergängen etc. und Zwickeln von Hand.  Die Position wird nur bei ausdrücklicher Arbeitsanweisung und nach Abstimmung mit den Vertretern des AG vergütet.
12.__.0010
Handeinbau Asphalttragschicht als Zulage
46.00
m2
12.__.0011 Edelsplitt 1/3 auf Asphaltbetonflächen aufbringen Gewaschener Edelsplitt 1/3 mm (Grauwacke) noch auf die warme Asphaltbetonschicht aufbringen, einfegen u. abwalzen. Nicht gebundene Abstreukörnung ist nach ca. 3 Tagen aufzunehmen inkl. der Entnahme aus den Regeneinläufen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Absteukörnung als Lieferkörnung 1/3 mm, gebrochen. Abstreumenge 1 bis 2 kg/m2. Maschinell abstreuen. Material muss trocken sein.
12.__.0011
Edelsplitt 1/3 auf Asphaltbetonflächen aufbringen
B
2,279.00
m2
12.__.0012 Edelsand auf Asphaltbetonflächen aufbringen Edelsand noch auf die warme Asphaltbetonschicht aufbringen, einfegen u. abwalzen. Der überschüssige Sand ist ca. 3 Tage nach erkalten der Decke abzufegen und aus den Regeneinläufen zu entfernen.
12.__.0012
Edelsand auf Asphaltbetonflächen aufbringen
A
2,279.00
m2
12.__.0013 Anschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen Anschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen, gemäß ZTV Fug-StB und "Merkblatt für Schichtenverbund, Nähte, Anschlüsse und Randausbildungen von Verkehrsflächen aus Asphalt", MSNAR 1998; Längs- und Querfugen in der Asphaltdeckschicht ausbilden. Fuge nachschneiden und vergießen. Leistung inkl. Fugenschnitt. Fugenspalttiefe: 4 cm, Fugenspaltbreite: 1,5 cm, Fugenmaterial: Fugenmasse Typ N2 gemäß DIN EN 14188, heiß verarbeitet.
12.__.0013
Anschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen
90.00
m
12.__.0014 Verschmutzte Oberflächen reinigen Verschmutze bituminöse Flächen mit Kehrmaschinen (bei kleineren Flächen mit Hand), notfalls unter Zuhilfenahme von Wasser und einem Hochdruckgerät gründlich reinigen, das Kehrgut aufladen und auf eine genehmigte Abfallbeseitigungsanlage abfahren.
12.__.0014
Verschmutzte Oberflächen reinigen
O
2,279.00
m2
12.__.0015 Bitumenemulsion aufsprühen Bitumenemulsion auf gereinigte Flächen für das spätere Aufbringen der Asphaltfeinbetonschicht zur Herstellung des Schichtverbundes aufsprühen. Bindemittel = C60BP1-S. Bindemittelmenge = 200-300 g/m²
12.__.0015
Bitumenemulsion aufsprühen
2,279.00
m2
12.__.0016 Pflastersteine "Triloc", 10 cm stark, naturgrau Liefern und Verlegen von Pflastersteinen im Bereich der befahrbaren Flächen, teilweise in Ergänzung der bestehen. Pflasterflächen, in mehreren Einheiten, Steinhöhe 10 cm, Farbe naturgrau Fabrikat/Typ: BERDING BETON GmbH – Pflaster: Triloc-Verbundpflasterstein, Oberseite planmäßig eben, mit Fase, mit Abstandhaltern, Pflastersteine aus Beton DIN EN 1338 Maß: Rastermaß (Nennmaß), Steindicke 100 mm: 220 x 254 mm D I Farbe: naturgrau 001 oder glw. angeb. Produkt: Pflastersteine aus Beton liefern und mit 3 - 5 mm Fugen unter Beachtung der DIN 18 318 und ZTV P-StB fachgerecht nach Verlegeplan zwischen Randeinfassungen verlegen, verfugen und abrütteln. Bei Anschlüssen an Rändern und Einbauten in der Pflasterdecke hat der Zuschnitt durch Nassschnitt zu erfolgen. Verlegeart: nach Plan und Angabe der Bauleitung. Die Verlegeanleitungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. In dem Einheitspreis sind alle erforderlichen Randsteine, sämtliche Schnittkanten, Schrägen usw. mit einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Die verlegten Steine sind gemäß nachfolgender Beschreibung zu verfugen und abzurütteln: Fugenmaterial / Verfugung und Abrütteln für Fugenbreiten 4-5 mm Anforderungen an das Fugenmaterial: Gemische aus gebrochenen Gesteinskörungen 0/4 mm. max. Feinanteil 9 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie UF9) min. Feinanteil 4 Masse Prozent, Durchgang 0,063 mm (Kategorie LF4) Überkornanteil, Kategorie OC90 Korngrößenverteilung: 30 - 75 Masse Prozent, Durchgang auf dem Sieb 2 mm (Kategorie GU) Fließkoeffizient: ECS35 Widerstand gegen Zertrümmerung nicht größer als SZ22 (LA25) gemäß TL Gestein-StB (Anhang H). Fugenfüllung und Abrütteln unter Beachtung der DIN 18 318 und der ZTV P-StB. Ggf. Fugenschlussmaterial 0/2 mm (aus gebrochener Körnung) mit den Kategorien GF85, ECS35, SZ26(LA30) nach TL Gestein-StB. Die Vibrationsplatte ist mit einer Plattengleitvorrichtung auszurüsten. Empfohlene technische Daten für die Vibrationsplatte: - Zentrifugalkraft: 20 - 30 kN - Betriebsgewicht: 170 - 200 kg. Die Laufrichtung der Vibrationsplatte muss über die Steinbreiten erfolgen, beginnend von den Flächenrändern. Die  abzurüttelnde Fläche muss sauber abgefegt und trocken sein. Das Fugenmaterial ist so abzukehren, dass die Fugen vollständig geschlossen werden. Die gesamte Maßnahme ist in fertiger Arbeit einschl. aller Nebenleistungen einzukalkulieren und anzubieten.
12.__.0016
Pflastersteine "Triloc", 10 cm stark, naturgrau
O
2,279.00
m2
12.__.0017 Revisionsschächte bis 10cm Höhenversatz anpassen Vorhandene Schachtabdeckungen im Zuge der Außenanlagenherstellung auf planmäßige Höhe setzen. Vorhandene Schachtabdeckung inkl. Schmutzfänger und Ausgleichringe zurückbauen und mittels zuliefernde neuer, verschiebesicher Betonauflageringe teils auch mit konischem Ausgleich, nach DIN 4034-Teil 1, lichter DU 625mm, in Mörtel MG III nach DIN 1053 fachgerecht auf planmäßige Höhe setzen. Fugen mit Mörtel GG III nach DIN 1053 füllen, Füllung glatt streichen. Aufstockelementhöhe bis 10 cm.
12.__.0017
Revisionsschächte bis 10cm Höhenversatz anpassen
5.00
St
12.__.0018 Asphaltdecke auftrennen Asphaltdecke fachgerecht, in der erforderlichen Tiefe, mit geeignetem Schneidegerät auftrennen, vorkommend in unterschiedl. Teillängen.
12.__.0018
Asphaltdecke auftrennen
65.00
m
12.__.0019 Asphaltdecke aufnehmen und entfernen Bituminös befestigte Flächen, vorkommend in unterschiedlichen Teilflächen, in kompletter Aufbaustärke, aufnehmen einschl. Abtransport und Entsorgung, inkl. der notwendigen Kippgebühren. Die Gesamtleistung erschließt sich über mehrere zeitlich getrennte Bauabschnitte. Bei der Kalkulation ist von unbelastete PAK-freies Bitumenmaterial auszugehen. Erschwernisse durch Einbauten, Schächte, Straßenkappen ect. sind einzukalkulieren. Belagstärke der aufzubrechenden, bitumengedeckter Flächen t= ca. 18-22cm.
12.__.0019
Asphaltdecke aufnehmen und entfernen
200.00
m2
13 Maßnahmen für die Elektroinstallation
13
Maßnahmen für die Elektroinstallation
13.__.0001 Lampensockel aus PE-Verbundrohr herstellen Lampensockel aus Fundamentrohr aus PE-HD, halogenfrei, in Verbundbauweise, außen gewellt, innen glatt, schwarz, 0,80 m tief, Durchm. 40 cm herstellen. Das Rohr wird in Betonsockel aus C 8/10 mit 0,07 cbm/Stck. eingebaut, einschl. aller Erdarbeiten. Beim Einbau der Rohre ist mit der Elektrofirma der Einzug von Kabelschlaufen abzustimmen und im Einheitspreis mit einzukalkulieren.
13.__.0001
Lampensockel aus PE-Verbundrohr herstellen
3.00
St
13.__.0002 Beleuchtungsmaste in Falzrohre einbauen bauseits beigestellte bzw. lagernde Beleuchtungsmaste in die vorgen. Falzrohre mit entspr. Beton C 20/25 fachgerecht einbauen. In den EP ist das Ausbetonieren der Fundamentrohre, einführen der Kabelschleifen u  alle sonstigen Nebenarbeiten mit einzukalkulieren.
13.__.0002
Beleuchtungsmaste in Falzrohre einbauen
3.00
St
13.__.0003 Kabelgraben f. Elektro- u. Beleuchtungskabel Kabelgraben für Elektro- und Beleuchtungskabel ausheben u. nach Kabelverlegung wieder verfüllen. a) Grabentiefe: bis 0,70-0,80 m unter Oberkante fertiger Höhe b) Breite: 0,30-0,50 m c) Bodenklasse: 3-6 nach DIN 18300 d) Verfüllung: die Grabenauffüllung ist standfest abzurütteln, Aushub der Gräben u. Rückverfüllung in enger Zusammenarbeit mit der beauftragten Elektrofirma. Unter das Kabel ist 10 cm Füllsand einzubauen. Sandlieferung ist in den EP einzurechnen. e) Abschnittsweises Verlegen der Leitungen je nach Baufortschritt ist einzurechnen. Die Art der Schachtung bleibt dem AN überlassen. f) Überschüssigen Boden abfahren.
13.__.0003
Kabelgraben f. Elektro- u. Beleuchtungskabel
84.00
m
13.__.0004 Querkreuzungen beim Grabenaushub Quer- bzw. Schrägkreuzungen von vorhandenen, im Betrieb befindlichen Wasser-, Kanal-, Gas- oder Kabelleitungen im Bereich der Kanaltrasse bei der Herstellung von Leitungsgräben. Die Leistung beinhaltet den Mehraufwand für das Freilegen der kreuzenden Leitungen inklusive Handschachtung sowie das fachgerechte Umhüllen (mit Sand) der vorgefundenen Leitungen nach erfolgter Kreuzung. Mehrere Kabel oder Leitungen, bei denen der Achsabstand der beiden äußeren nicht größer als 0,5 m ist, gelten als eine Kreuzung. Bei sämtlichen Kreuzungsarbeiten sind die Richtlinien und Anweisungen der jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beachten.
13.__.0004
Querkreuzungen beim Grabenaushub
3.00
St
13.__.0005 Elektrokabel für Außenbeleuchtung verlegen Elektrokabel für die Außenbeleuchtung, etc. bauseits geliefert, in Sandbettung mit 0,01 cbm pro m sorgfältig verlegen u. nach Vorschrift abdecken einschl. dem Auslegen der Schleifen, inkl. der Lieferung und dem Einbau eines Trassenwarnbandes.
13.__.0005
Elektrokabel für Außenbeleuchtung verlegen
11.00
m
13.__.0006 Kabelziehschacht aus Beton 65/60 cm Abzweigkasten 65 x 60 cm im Lichten Typ I aus Stahlbetonfertigteilen =>C 35/45 DIN 1045, Bemessen nach DIN Fachbericht 101 für Einwirkungen aus: - Straßenverkehr (max. 100 kN Radlast) DIN 4085 “Berechnung des Erddrucks”. Schachtabdeckung nach DIN EN 124 und DIN 1229 Klasse D 400 Typ Mönninghoff Bestehend aus: 1 Bodenplatte mit Sickerloch, 6,5 cm (80 kg) 4 Rundstahlstäbe d = 8 mm, L = 500 mm 1 Kastenrahmen, 31 cm (118 kg) 1 Zwischenrahmen, 15 cm (71 kg) Schachtabdeckung 65 x 60 cm im Lichten, bestehen d aus: 1 Deckelrahmen in Wateenstahleinfassung, 12 cm hoch, 2-seitig aufdübelbar (25 kg) 1 Deckel mit Betonfüllung in Wateenstahleinfassung ohne Entlüftung, Klasse D 400 (118 kg) Die Fugen zwischen den Bauteilen sind mit Möfix (bauamtlich zugelassener Schachtbaumörtel) oder mit Zementmörtel (MG III) nach DIN 1045 Abschnitt 6.7.1 auszubilden. Hersteller: MÖNNINGHOFF GmbH & Co. KG Tel. 0 25 97 / 6 98 - 0 Fax 0 25 97 / 6 98 – 33 o. glw. Alle weiteren Materialien u. Fertigteile sind in dieser Position mitzuliefern. Die Pos. ist einschl. aller Ausschachtungsarbeiten, Unterbau u. Wiederverfüllung nach Versetzen des Schachtes zu kalkulieren.
13.__.0006
Kabelziehschacht aus Beton 65/60 cm
1.00
St
13.__.0007 Kabelziehschacht aus Beton 35/35 cm Abzweigkasten wie in o.g. Bezugsposition beschrieben, jedoch 35 x 35 cm im Lichten. Deckel 35/35 cm i. L. Kl. D 400 Deckelrahmen 35/35 cm i. L., Kl. D 400, 12 cm Zwischenrahmen, 29 cm Kastenrahmen, 29 cm Bodenplatte, 5 cm
13.__.0007
Kabelziehschacht aus Beton 35/35 cm
O
1.00
St
13.__.0008 Zwischenrahmen (60/65 cm), h=15cm, a. Zulage Als Zulage zur Vorposition für 0,15m Schachtmehrtiefe. Zwischenrahmen 15 cm hoch (71 kg) Der Preis ist als Zulage zur Vorposition kalkulieren!
13.__.0008
Zwischenrahmen (60/65 cm), h=15cm, a. Zulage
1.00
St
13.__.0009 Zwischenrahmen (35/35 cm), h=29cm, a. Zulage Als Zulage zur Vorposition für 0,29m Schachtmehrtiefe. Zwischenrahmen 29 cm hoch Der Preis ist als Zulage zur Vorposition kalkulieren!
13.__.0009
Zwischenrahmen (35/35 cm), h=29cm, a. Zulage
O
1.00
St
13.__.0010 bauseitiges Kabel in Leerrohre einbauen Bauseits beigestelltes Stromkabel (zB. NYY-J 5-adrig), unterschiedlicher Durchmesser, in die vorgenannten Leerrohre fachgerecht einziehen.
13.__.0010
bauseitiges Kabel in Leerrohre einbauen
74.00
m
13.__.0011 Leerrohre aus PVC-Flexrohr, Durchm. 110 mm Leerrohre aus PVC-Flexrohr, Kabuflex R plus, Typ 450, Außen-Durchm. 110 mm, mit innenseitiger glatter Wandung, in allen vorkommenden Einzellängen, liefern u. während den Arbeiten nach Zeichnung u. Angabe fachgerecht inkl. Zugdraht einbauen. Auflager und Einbettung von den Leerrohren sind sorgfältig nach DIN EN 1610 auszuführen. Die Rohre sind in ein 15 cm dickes Sandbett (Rheinsand) zu verlegen u. bis 20 cm über Rohrscheitel einzubetten. Einschl. Lieferung u. Einbringung des Sandes.
13.__.0011
Leerrohre aus PVC-Flexrohr, Durchm. 110 mm
105.00
m
13.__.0012 Leerrohre aus PVC-Flexrohr, Durchm. 75 mm Leerrohre aus PVC-Flexrohr, Kabuflex R plus, Typ 450, Außen-Durchm. 75 mm, mit innenseitiger glatter Wandung, in allen vorkommenden Einzellängen, liefern u. während den Arbeiten nach Zeichnung u. Angabe fachgerecht inkl. Zugdraht einbauen. Auflager und Einbettung von den Leerrohren sind sorgfältig nach DIN EN 1610 auszuführen. Die Rohre sind in ein 15 cm dickes Sandbett (Rheinsand) zu verlegen u. bis 20 cm über Rohrscheitel einzubetten. Einschl. Lieferung u. Einbringung des Sandes.
13.__.0012
Leerrohre aus PVC-Flexrohr, Durchm. 75 mm
O
11.00
m
13.__.0013 Leerrohre aus PVC-Flexrohr, Durchm. 50 mm Leerrohre aus PVC-Flexrohr, Kabuflex R plus, Typ 450, Außen-Durchm. 50 mm, mit innenseitiger glatter Wandung, in allen vorkommenden Einzellängen, liefern u. während den Arbeiten nach Zeichnung u. Angabe fachgerecht inkl. Zugdraht einbauen. Auflager und Einbettung von den Leerrohren sind sorgfältig nach DIN EN 1610 auszuführen. Die Rohre sind in ein 15 cm dickes Sandbett (Rheinsand) zu verlegen u. bis 20 cm über Rohrscheitel einzubetten. Einschl. Lieferung u. Einbringung des Sandes.
13.__.0013
Leerrohre aus PVC-Flexrohr, Durchm. 50 mm
11.00
m
14 Vegetations- u. Steinflächenflächen
14
Vegetations- u. Steinflächenflächen
Vorbemerkung Rasenansaat: Die Rasenansaat erfolgt auf der Grundlage der DIN 18917. Die Saatgutmischung ist enstprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der RSM (Regel-Saatgut-Mischungen) auszuwählen. Die Vegetationstragschicht sowie ggf. der Baugrund sind nach DIN 18915 vorzubereiten. Die Rasenansaat muss zur Abnahme einen abnahmefähigen Zustand gemäß DIN 18917 Pkt. 6.2 besitzen. Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist zu erbringen.
Vorbemerkung Rasenansaat:
Fertigstellungspflege: Bei den Pflegeleistungen handelt es sich um Fertigstellungspflege bis zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen. Mehr- und Minderleistungen werden zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht. Der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem jeweiligen Einheitspreis, geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge. Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Fertigstellungspflege gilt die DIN 18916, die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG vor Beginn anzuzeigen.
Fertigstellungspflege:
14.__.0001 GaLa Vlies T100 PP schwarz Gewicht 100 g/m², UV-stabil, Wasserdurchlässigkeit mind. 10 l/m²/s, als Unterlage für den nachfolgend beschriebenen Aufbau liefern und  einschl. der erforderlichen Überdeckung fachgerecht einbauen. Es sind unterschiedliche Formen und Flächen, teilweise auch Streifen, zu belegen. Besonders im Randbereich ist ein sauberes Anarbeiten des Gewebes an die Einfassungen zu gewährleisten. Der Preis ist einschl. Verschnitt und aller Nebenleistungen zu kalkulieren. RootBarrier B.V. NL-8211 A J Lelystad o. glw. angeb. Produkt: ______________________ Gewicht: _______________g/m² Abrechnung: nach m² belegte Fläche
14.__.0001
GaLa Vlies T100 PP schwarz
95.00
m2
14.__.0002 Basaltschotter 16/32 liefern u. andecken Basaltschotter, der Größenklasse 16-32 mm, liefern und in einer mittleren Stärke von ca. 8 cm gleichmäßig und absolut deckend über die vorbereiteten Flächen nach Plan verteilen. Bei der Fläche handelt es sich um mehrere Einzelflächen. Abrechnung: nach m² angedeckte Fläche
14.__.0002
Basaltschotter 16/32 liefern u. andecken
95.00
m2
14.__.0003 Profilierung des Geländes (Pflanzflächen) Pflanz- u. Rasenflächen einschl. Böschungsflächen wie folgt profilieren herstellen: a) Massenausgleich zwischen abzutragenden und aufzutragenden Flächen ist anzustreben. Der Transport auf der Baustelle ist einzurechnen. b) Die Geländeoberfläche muss profilgerecht mit + ./. 10 cm  hergerichtet werden, so dass die Sohle der Vegetationsflächen hergestellt werden. c) Im Preis mit einzukalkulieren ist, dass teilweise die Bearbeitung von Hand vorzunehmen ist. d) Die Hausecken sowie die Außenputzflächen sind gegen Beschädigungen u. Verschmutzungen zu schützen. Evtl. Beschädigungen gehen voll zu Lasten des AN. Nur die vorher gemeinsam festgelegten Flächen werden bei der Schlussrechnung berücksichtigt.
14.__.0003
Profilierung des Geländes (Pflanzflächen)
520.00
m2
14.__.0004 Mutterboden liefern und andecken Oberboden, frei von Fremdstoffen und Teilen von Wurzelunkräutern, liefern und profilgerecht auftragen,  Auftragsdicke über 0,20 bis 0,30m, Bodengruppe 2 bis 4 DIN 18915 Teil 1. a) Ausführung: angedeckt werden in dieser Position alle Vegetationsflächen, diese sind vorher aufzureißen. Die angedeckten Flächen dürfen nicht überfahren werden. b) Kleinflächen, Flächen am Gebäude sind mit Kleingeräten bzw. in Handarbeit anzudecken. Die Andeckung des Bodens mit einem Grabenbagger oder das Einebnen des Bodens per Hand wird freigestellt. Zulässige Abweichung von der profilgerechten Sollhöhe + /- 5cm. c) Abrechnung: abgedeckte Vegetationsflächen x angeordnete Andeckungshöhe der Bauleitung, unter Berücksichtigung des Lieferscheines. Es darf ohne Rücksprache der Bauleitung kein Oberboden aufgetragen werden.
14.__.0004
Mutterboden liefern und andecken
741.00
m2
14.__.0005 Pflanzfläche fräsen und feinplanieren angedeckte Pflanzfläche (mit + ./. 5 cm Genauigkeit) mehrmals fräsen und anschließend feinplanieren. a) Die Flächen sind so anzudrücken, dass nachträglich Setzungen vermieden werden. b) zul. Abweichung von der Sollhöhe 3cm. c) Anschlüsse an Stellkanten und fertigen Planhöhen oberflächengleich oder 5cm tiefer nach Angabe der Bauleitung. d) Steine u. Unrat, Fremdkörper ab 4 cm Durchmesser, Dauerunkräuter u. Grassoden abfahren inkl. der Kippgebühren. e) Abrechnung: nach bearbeiteter Fläche
14.__.0005
Pflanzfläche fräsen und feinplanieren
520.00
m2
14.__.0006 Rasenflächen fräsen, feinplanieren und einsähen gepl. u. vorh. Rasenfläche, fräsen, feinplanieren, abharken und walzen bis eine völlig gleichmäßige Fläche entsteht, anschließend ist die Fläche fachgerecht einzusähen. Die Arbeiten sind gemäß nachfolgender Beschreibung auszuführen. a) zul. Abweichung von der Sollhöhe +-2 cm. b) Anschlüsse an Stellkanten und fertigen Planhöhen oberflächengleich oder 5cm tiefer nach Angabe der Bauleitung. c) Steine u. Unrat, Fremdkörper ab 4 cm Durchmesser, Dauerunkräuter u. Grassoden abfahren inkl. der Kippgebühren. d) bearbeitete Fläche mit folgender Mischung in 2 Arbeitsgängen überkreuz ansähen (in Gewichtsprozenten) Saatgutmenge 25 g/m2. Saatgutmischung wird nicht gesondert berechnet. Gebrauchsrasen - Standard - 2101 • 5,0% Agrostis capillaris HIGHLAND • 45,0% Festuca rubra commutata CARIOCA • 15,0% Festuca rubra rubra BACH • 10,0% Festuca rubra trichphylla SAMANTA • 10,0% Poa pratensis EVA • 15,0% Poa pratensis MIRACLE e) Abrechnung: nach bearbeiteter Fläche
14.__.0006
Rasenflächen fräsen, feinplanieren und einsähen
221.00
m2
14.__.0007 Fertigstellungspflege Rasenflächen Fertigstellungspflege für Rasenfläche zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustands sind die Leistungen gem. DIN 18917 zu erbringen. Unrat aufnehmen. Unrat in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Wuchshöhe 6 bis 10 cm, Schnitthöhe 3 cm, 2 Schnitte während der Fertigstellungspflege, Schnittfolge nach Wuchshöhe. Mähgut einer Wiederverwertung nach Wahl des AN zuführen. Fehlstellen sind nachzusäen. Entspricht die Rasenfläche nach Ausführung dieser Pos. noch nicht den Anforderungen der Abnahme, so ist die Fertigstellungspflege bis zur erneuten Abnahme weiter durchzuführen.
14.__.0007
Fertigstellungspflege Rasenflächen
O
221.00
m2
15 Zaunanlage
15
Zaunanlage
15.__.0001 Zaunanlage als Gittermattenzaunanlage Zaunanlage zur Einfriedung als Gittermattenzaunanlage gemäß nachfolgender Beschreibung liefern u. einschl. der Profilpfosten u. allen Zubehörteilen liefern u. fachgerecht montieren. In dem Preis ist die Ausschachtung u. das Betonieren des einzelnen Pfostenfundamentes mit einzukalkulieren. Leistung einschl. 2 x Gebäudeanschluss inkl. Überspannung des Spritzschutzstreifens. Pfostenabstand: ca. 2,50 m entspr.den Abmessungen der jeweiligen Gittermatten (werks- u. ausführungsbedingt) Pfosten: pulverbeschichte Profilpfosten 60 x 60 mm, Wandstärke 2,5 mm, vorgerichtet für die entspr. Montageabdeckleiste mit angeschweißten Haltelaschen, u-förmig, oder Flacheisenabdeckleiste, Pfostenlänge: mind. 2,20 m Gittermatten: pulverbeschichtet Konstruktion, waagerechte Rundeisen Durch. 8 mm, doppelt gegenüberliegend, senkrecht - Rundeisen 6 mm Durchm. Maschenweite 100 x 200 mm, Zaunhöhe: 1,63 m Standardfarbe moosgrün o. anthrazit , jedoch nach Wahl der Bauleitung.
15.__.0001
Zaunanlage als Gittermattenzaunanlage
25.00
m
15.__.0002 Eckausbildung als Zulage Als Zulage zur den v.g. Zaunpositionen für die Ausbildung von Innen- und Außeneckausbildungen.
15.__.0002
Eckausbildung als Zulage
1.00
St
15.__.0003 Zaunanlage mit bauseitigen Elementen + Pfostenlieferung Zaunanlage wie in der Hauptposition beschrieben, jedoch unter Verwendung der bauseits lagernden Zaunelemente in Höhe von ca. 1,40m inkl. Zulieferung der notwendigen Pfosten in einer Länge von ca. 2,20m.
15.__.0003
Zaunanlage mit bauseitigen Elementen + Pfostenlieferung
53.00
m
15.__.0004 Zaunanlage mit bauseitigen Elementen Zaunanlage wie in der Vorposition beschrieben, jedoch unter Verwendung der bauseits lagernden Zaunelemente nebst Pfosten. Die Pfosten wurden im Zuge des Rückbaus vom Fundament entfernt.
15.__.0004
Zaunanlage mit bauseitigen Elementen
O
53.00
m
15.__.0005 Toranlage einflg. wieder montieren Das vorgenannte bereits demontierte und bauseits lagernde Flügeltor inkl. der Pfosten nach Plan und Angabe der Bauleitung fachgerecht wieder einbauen. Einschl. der Zulieferung der notwendigen Materialien und Erdarbeiten.
15.__.0005
Toranlage einflg. wieder montieren
O
1.00
St
15.__.0006 Toranlage einflg. liefern und montieren Einflügelige Toranlage, passend zum vorbeschriebeneen Gittermattenzaun, bestehend aus: - Torflügel aus Stahlrahmen, ausgefacht mit Stabgittermatte, - Torpfosten aus Rechteckstahlprofil, inkl. verstellbarer, vandalismussicherer Torbänder, - umlaufender Rahmen geschweißt, - Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbe gemäß Zaunanlage, - lichte Durchgangsbreite: 1.500 mm, - Öffnungsrichtung: DIN links / DIN rechts (nach Planung), - Anschlag und Bodenanschlag bzw. Feststeller, - Schlosskasten mit Profilzylinderschloss, inkl. Wechselgarnitur und 3 Schlüsseln, - inkl. Fundamentarbeiten für Torpfosten (Aushub, Betonieren, Ausrichten), - inkl. kompletter Montage, Ausrichten und betriebsfertiger Übergabe.
15.__.0006
Toranlage einflg. liefern und montieren
O
1.00
St
15.__.0007 Toranlage zweilflg. liefern und montieren Zweiflügelige Toranlage, passend zum vorbeschriebeneen Gittermattenzaun, bestehend aus: - Torflügel aus Stahlrahmen, ausgefacht mit Stabgittermatte, - Torpfosten aus Rechteckstahlprofil, inkl. verstellbarer, vandalismussicherer Torbänder, - umlaufender Rahmen geschweißt, - Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbe gemäß Zaunanlage, - lichte Durchgangsbreite: 2.400 mm, - Öffnungsrichtung: DIN links / DIN rechts (nach Planung), - Anschlag und Bodenanschlag bzw. Feststeller, - Schlosskasten mit Profilzylinderschloss, inkl. Wechselgarnitur und 3 Schlüsseln, - inkl. Fundamentarbeiten für Torpfosten (Aushub, Betonieren, Ausrichten), - inkl. kompletter Montage, Ausrichten und betriebsfertiger Übergabe.
15.__.0007
Toranlage zweilflg. liefern und montieren
1.00
St
16 Sonstiges
16
Sonstiges
16.__.0001 Rammschutz-Poller Stahl, Ø 159 mm, Rammschutz-Poller, gemäß nachfolgender Beschreibung, komplett feuerverzinkt und beschichtet in schwarz/gelb zum Einbetonieren liefern und einschl. dem erforderlichem Fundament, mit den Mindestabmessungen 60/60/80 cm, inkl. aller Materialienlieferungen fachgerecht nach Angabe der Bauleitung einbauen inkl. Erd- u. Fundamentarbeiten. Eigenschaften: Material: Gütestahl Oberfläche: feuerverzinkt und kunststoff-beschichtet Farbe: schwarz/gelb Gesamthöhe: 1600 mm Überflurhöhe: 1200 mm Durchmesser: 159 mm Stärke: 4,5 mm Befestigung: zum Einbetonieren Einsatzbereich: außen
16.__.0001
Rammschutz-Poller Stahl, Ø 159 mm,
1.00
St
16.__.0002 Pfosten aus Edelstahlrohr, Sicherheitspoller Pfosten aus Stahlrohr liefern und einbauen, Sicherheitspoller, als Anfahrschutz Pfosten aus Stahl-Rundrohr, Ø 110 x 1500 mm, Material : Edelstahl, Pfosten liefern und lot-, höhen- und fluchtgerecht einbauen: Pfosten mit Sollbruchstelle Oberkante Fundamentbeton -18 cm OK Gelände, einschl. dem erforderlichem Fundament, mit den Mindestabmessungen 40/40/80 cm, inkl. aller Materialienlieferungen fachgerecht nach Angabe der Bauleitung einbauen inkl. Erd- u. Fundamentarbeiten.
16.__.0002
Pfosten aus Edelstahlrohr, Sicherheitspoller
1.00
St
16.__.0003 Einzelfundamente C 20/25, XC2/XF1 Einzelfundament für die nachträgliche Montage der Überhausung der Einkaufswagen, Fahrradständer, etc.  gemäß nachfolgender Beschreibung und Angabe der Bauleitung herstellen: vorkommend in unterschied. Abmessung 1. Ausschachtung der Baugrube in sauberer Arbeit inkl. dem Abtransport der Erdmassen einschl. der Kippgebühren. 2. Lieferung und Einbau des Fundamentbetons, Festigkeitsklasse nach statischer Erfordernis C20/25 nach DIN EN 206-1, DIN 1045- 2, Expositionsklasse: XC2/XF1. Im EP ist das erforderliche Schalmaterial und das Herstellen des entspr. Schalkörpers mit einzukalkulieren. Alle später sichtbaren Ecken sind mit einer Viertelstableiste auszubilden. Die gesamte Maßnahme ist einschl. aller Nebenleistungen in fertiger Arbeit zu kalkulieren und anzubieten. Die Abrechnung erfolgt nach den einzelnen Fundamentplänen.
16.__.0003
Einzelfundamente C 20/25, XC2/XF1
7.00
m3
16.__.0004 Baustahlgewebe BST 500 M Baustahlgewebe BST 500 M nach Lagermatten in verschiedenen Dimensionen und Abkantungen in die Einzelfundamente konstruktiv als obere und untere Bewehrung einlegen, einschl. dem Liefern u. Einbau der Abstandbügel, Distanzbügel, Abstandhalter u. Böcke. Abstandssicherung der unteren Bewehrung wird nicht gesondert vergütet. Abgerechnet werden die in der Eisenliste angegebenen Mengen ohne Verschnitt (Nettoliste).
16.__.0004
Baustahlgewebe BST 500 M
114.00
kg
16.__.0005 Fahrflächenmarkierung Sonderzeichen Sonderzeichen wie folgt herstellen. 1. Untergrund reinigen. 2. Zu markierende Zeichen nach Plan und Angabe der Bauleitung abstecken. 3. Markierungen mit einer geeigneten geprüften und zugelassenen Farbe anbringen. z.B. Pfeilgröße Länge 3,0 m, Sonderparkplatzzeichen, etc. Parkplatzmarkierung mit von der BAST Köln geprüft und zugelassenem Kunststoff-Markierungsstoff, Flamuco-Rapid HSB, weiß umweltfreundlich und aromatenfrei. Die Herstellervorschriften für die Verarbeitung sind einzuhalten.
16.__.0005
Fahrflächenmarkierung Sonderzeichen
2.00
St
16.__.0006 Liefern und Aufstellen von Parkplatzbeschilderung Lieferung und Montage von Parkplatz-Beschilderung inklusive Pfosten, einbetoniert, zur Kennzeichnung von Eltern-Kind-Parkplätzen bzw. Parkplätzen für Menschen mit Behinderung. Leistungsumfang: - Lieferung der erforderlichen Verkehrsschilder (Gangzeichen / Piktogramm gemäß Vorgabe) - Lieferung der Stahlpfosten - Pfostenhöhe ca. 1,00 m über Gelände, zuzüglich Einstand im Fundament - Schildgröße bis ca. 0,40 m² - Situierung der Schilder im Grünstreifen vor den Parkplatzflächen - Aushub der Fundamentlöcher - Fachgerechtes Einsetzen der Pfosten - Einbetonieren der Pfosten inklusive Betonlieferung - Ausrichtung und Befestigung der Schilder - Verfüllung und Wiederherstellung der Oberfläche - Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Aushubmaterials
16.__.0006
Liefern und Aufstellen von Parkplatzbeschilderung
6.00
St
16.__.0007 Findlinge aus Basalt Findlinge aus Basalt natürlich gebrochen - Kantenlänge B/H ca. 60 x 120 cm liefern u. als Gestaltungselemente nach Angaben der Bauleitung fachgerecht setzen.
16.__.0007
Findlinge aus Basalt
2.50
t
16.__.0008 Betonblockstufen Sichtbeton Farbe: grau 15x35x100cm Betonblockstufe mit gefaster Trittfläche und gefasten Stoßflächenkanten Betonblockstufen nach Richtlinie für die Herstellung und Güteüberwachung nicht genormter Betonerzeugnisse. Abmessungen (LxBxH): 100 x 35 x 15 cm Oberflächen: Sichtbeton grau Die Stufen werden auf einem 20 cm starken, frostfrei gegründeten, wasserdurchlässigen Betonfundament versetzt. Die Verlegung der Stufen erfolgt auf 1-2 cm dicken Mörtelquerstreifen (Mörtelgruppe MG III). Die Stufen sind mit 5 mm breiten Stossfugen und 10 mm Lagerfugen zu versetzen. Die Fugen dienen zur Bildung der Steigungshöhe, zur Berücksichtigung eines Gefälles und zum Ausgleich von evtl. vorhandenen Maßtoleranzen. Betonblockstufen gem. Detailplan auf Unterkonstruktion in Mörtel über Betonfundament C 12/15 verlegen. Das Setzen einer Stufe ist einschl. aller Materialien und dem notwendigen Unterbau in fertiger Arbeit zu kalkulieren und anzubieten.
16.__.0008
Betonblockstufen Sichtbeton Farbe: grau 15x35x100cm
8.00
St
16.__.0009 Schottersplitt-Sandgemisch Schotter-Splitt-Sandgemisch, Körnung 0-32 mm liefern u. fachgerecht als Unterbau für die Mauerscheiben in einer Stärke von bis zu ca. 45 cm nach Angaben der Bauleitung und nach Vorschriften der Lieferfirma der Winkelsteine einbauen. Bei Lieferscheinen nach to gilt 2,1 : 1,0 als  Umrechnungsfaktor. Es werden nur die Massen anerkannt, die nach Herstellervorschriften für die ordnungsgemäße Gründung der Winkelscheiben erforderlich werden. Darüber hinaus gehende Massen können nicht vergütet werden.
16.__.0009
Schottersplitt-Sandgemisch
25.00
m3
16.__.0010 Beton C 20/25 als Fundament Beton in C25/30 nach DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse: XC2/XF1 für Streifenfundament gemäß Abmessungen nach statischen Erfordernissen und Empfehlungen des Scheibenherstellers fachgerecht einbauen und höhenmäßig auf ±2cm/4m Messstrecke abziehen. Es werden nur die Massen anerkannt, die nach Herstellervorschriften für die ordnungsgemäße Gründung der Winkelscheiben erforderlich werden. Darüber hinaus gehende Massen können nicht vergütet werden.
16.__.0010
Beton C 20/25 als Fundament
5.00
m3
16.__.0011 Teilsickerrohr (LP) aus PVC-U DN/ID 150, glatte Fließsohle Teilsickerrohr (LP) aus PVC-U DN/ID 150, glatte Fließsohle, Einzellänge 6,00 m an der Unterkante des Fundaments gemäß nachfolgender Beschreibung einbauen. Sickerrohrleitung DN/ID 150 in Sickerstrang, tunnelförmiges Wellrohr mit glatter Fließsohle aus PVC, Typ C1 nach DIN 4262-1, mit einseitig aufgesteckter Doppelsteckmuffe, Einzellänge 6 m, Mindestwassereintrittsfläche: >= 50 cm²/m, Schlitzanzahl je m >= 350, mindestens 4 Schlitzreihen, liefern und höhen- und fluchtgerecht nach DIN EN 1610 einbauen. Einschließlich herstellen einer Sickerraumsohle (Schicht in der Leitungszone von der unteren Bettungsschicht bis auf Höhe der Schlitzung) mit schwach bindigem G2-Material (nach ATV-DVWK-A 127), z. B. aus tonigem Sand 0/2 mm oder Mittelsand 0/2 mm mit Tonmehlbeimischung. In den EP ist die Splittabdeckung Körnung ohne Nullkorn, über 10 mm bis zu einer Höhe von 0,30 m über dem Scheitel in Lagen bis zu 30 cm anzuschütten und von Hand zu verdichten und mit einzukalkulieren. Die Grobfilterschicht ist durch ein Vlies gegen Verschlämmung zu schützen, dies ist ebenfalls im EP. mit einzukalkulieren. Die Verfüllung der Zone oberhalb der Leitungszone hat lagenweiße bei ständiger Verdichtung des Verfüllmaterials zu erfolgen. Schwere Maschinenstampfer oder Rüttelgeräte dürfen erst ab 1 m über Rohrscheitel eingesetzt werden. System: Strasil FRÄNKISCHE oder gleichwertiger Art Artikelnummer: 552.00.150 angeb. Produkt:
16.__.0011
Teilsickerrohr (LP) aus PVC-U DN/ID 150, glatte Fließsohle
25.00
m
16.__.0012 Mauerscheiben, Höhe 1,55 m liefern und einbauen MS Mauerscheiben nach EUROCODE (EC 2), DIN EN 206 und DIN EN 15.258, D= 12 cm, aus Beton mit Entwässerungsfuge und Bewehrung nach statischer Erfordernis liefern und gemäß Ausführungsplan oder Angabe des AG höhen- und fluchtgerecht einbauen. Betongüte: min. Beton C30/37(LP) Expositionsklassen: Erdseitig: XC4, XF2 – Luftseitig: XC4, XD1,XF2 Oberfläche: Vorderseite: Schalungsglatter Sichtbeton (Sichtbetonklasse SB2) Vordere sichtbare Kanten gefast, mittige Scheinfuge (bei Baulänge L=99 cm) Rückseite: rau, Kanten ungefast Farbe: Naturgrau (Betongrau, ohne Einfärbung) Lastannahme: Lastfall „C“ - für Böschungsabfangungen bis zu einer Neigung von 30° bei einer maximalen Verkehrslast von 1,5 KN/m² auf der Bodenhinterfüllung (Personenbelastung) Typ 1,55/0,85 angeb. Fabrikat: Oberfläche Sichtbeton glatt, Typ entspr. der angegebenen Höhe, bestehend aus Einzelelementen in einer Länge von jeweils 49 oder 99 cm liefern u. auf den zuvor zu liefernden und zu erstellten Unterbau, mind. 5cm stark, aus Frischbeton C 12/15 XC1 höhen- u. fluchtrecht versetzen. Die Lieferung und Herstellung der  Sauberkeitsschicht ist im EP. mit einzurechnen. Als Verschiebesicherung beim Verfüllen ist Stahlstab, Durchm. 14-16 mm durch die rückseitigen Verbindungsösen zu ziehen. Die Ösen sind danach umzuklopfen. Die Verankerung erfolgt mit entsprechenden werksseitig zu liefernden verzinkten  Schrauben u. Flach-oder Winkeleisen. Die später verdeckt liegenden Stoßfugen sind mit der selbstklebenden, dauerelastischen Fugendichtung Combiband SK oder Bitumenbahnen abzudichten. Dies ist bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. Die Verarbeitungsrichtlinien, Einsatzmöglichkeiten, Lastfalltabelle u. Versetzanleitungen des Herstellers sind dringend zu beachten. Der entsprechende stat. Nachweis muss vor Ausführung der Mauer vom Auftragnehmer vorgelegt werden. Die gesamte Mauer liefern, transportieren u. fachgerecht nach Angaben der Bauleitung versetzen.
16.__.0012
Mauerscheiben, Höhe 1,55 m liefern und einbauen
5.00
m
16.__.0013 Mauerscheiben, Höhe 1,30 m Mauerscheiben wie in der Hauptpos. beschrieben, jedoch Typ 1,30/0,70
16.__.0013
Mauerscheiben, Höhe 1,30 m
8.00
m
16.__.0014 Mauerscheiben, Höhe 1,05 m Mauerscheiben wie in der Hauptpos. beschrieben, jedoch Typ 1,05/0,55
16.__.0014
Mauerscheiben, Höhe 1,05 m
8.00
m
16.__.0015 Mauerscheiben, Höhe 0,80 m Mauerscheiben wie in der Hauptpos. beschrieben, jedoch Typ 0,80/0,50
16.__.0015
Mauerscheiben, Höhe 0,80 m
2.00
m
16.__.0016 Mauerscheiben, Höhe 0,50 m Mauerscheiben wie in der Hauptpos. beschrieben, jedoch Typ 0,50/0,30
16.__.0016
Mauerscheiben, Höhe 0,50 m
1.00
m
16.__.0017 Eckausbildung, H. 1,30-1,55m, a. Zulage "Zulageposition" Als Zulage zu den vorgenannten Mauerscheiben, Höhe von 1,30-1,55m, für die Ausbildung einer Außenecke in 90°, hierfür ist der Fuß bei zwei Elementen unter 45° angepasst herzustellen. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
16.__.0017
Eckausbildung, H. 1,30-1,55m, a. Zulage
1.00
St
17 Bodenplatte für Anlieferungsrampe
17
Bodenplatte für Anlieferungsrampe
17.__.0001 Bodenplatte im Außenbereich, D = 25cm, in C 30/37 LP, XC4/XD3/XF4 Die komplette Anlieferungsrampe ist in einer Stb-Bodenplatte herzustellen. Bodenplatte in Festigkeitsklasse nach statischen Erfordernis C30/37 LP nach DIN EN 206-1, DIN 1045-2, Expositionsklasse: XC4, XM2, XD3, XF4 (XA2), WA als Betonplatte, ca. 25 cm stark, einschl. der Bewehrungseinlagen liefern einbringen u. mit einem Rüttler verdichten. Die Oberfläche ist komplett mit zwei unterschiedlichen Gefälle herzustellen und lattengerade abzuziehen. Die fachgerechte Nachbehandlung der Betonoberfläche ist angepasst an die Witterung auszuführen und im Preis mit einzukalkulieren. Bei der Preisgestaltung ist zu berücksichtigen, dass Seitenabschluss in Teilbereichen schräg verläuft. Ebenso ist zw. Entwässerungsrinne und dem Gebäude noch ein Einzelstreifen zu betonieren. Die Bewehrungseinlagen sind in gesonderter Position erfasst.
17.__.0001
Bodenplatte im Außenbereich, D = 25cm, in C 30/37 LP, XC4/XD3/XF4
210.00
m2
17.__.0002 Besenstrich, als Zulage Als Zulage zur Vorposition für die Ausführung der Frischbetonoberfläche mit Besenstrich (ca. R12)
17.__.0002
Besenstrich, als Zulage
210.00
m2
17.__.0003 Baustahlgewebe BST 500 M Baustahlgewebe BST 500 M nach Lagermatten in verschiedenen Dimensionen und Abkantungen teilw. auch als Anschlussbewehrung für das Einbinden der Bewehrung der Fertigteile liefern u. gemäß der geprüften Bewehrungspläne fertig verlegen, einschl. dem Liefern u. Einbau der Abstandbügel, Distanzbügel, Abstandhalter u. Böcke. Abstandssicherung der unteren Bewehrung wird nicht gesondert vergütet. Abgerechnet werden die in der Eisenliste angegebenen Mengen ohne Verschnitt (Nettoliste).
17.__.0003
Baustahlgewebe BST 500 M
7,350.00
kg
17.__.0004 Stabstahl BST 500 S aller Querschnitte Stabstahl BST 500 S aller Querschnitte u. div. Längen nach Zeichnung u. stat. Berechnung für die bewehrten Bauteile liefern, schneiden, biegen, transportieren u. verlegen. Es werden die nach der Bewehrungszeichnung ausgewiesenen Längen abgerechnet ohne Verschnitt (Nettoliste). Der Preis enthält außer Material u. Lohnkosten alle Nebenkosten wie Bindedraht, Montageböcke, Abstandhalter usw.
17.__.0004
Stabstahl BST 500 S aller Querschnitte
2,100.00
kg
18 Regiearbeiten
18
Regiearbeiten
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig ist. Mit der Unterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, dass die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern. Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschl. aller Zuschläge, Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An-und Abfahrt frei Baustelle inkl. aller Nebenkosten. Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besonderer Veranlassung der Bauleitung und zum besonderen Nachweis ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind spätestens am nächsten Tag nach der Ausführung der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen, dies ist auch per Fax oder E-Mail möglich. Ansonsten behält der AG sich vor, diese nicht mehr anzuerkennen.
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten
Dem Angebot liegen die nachfolgenden Maschinenlohnstunden zugrunde: .
Dem Angebot liegen die nachfolgenden Maschinenlohnstunden zugrunde:
18.__.0001 Schachtmeister-/Polier Stundenlohn Schachtmeister/Polier/Vorarbeiter
18.__.0001
Schachtmeister-/Polier
25.00
Std
18.__.0002 Facharbeiterstunden Stundenlohn Facharbeiter
18.__.0002
Facharbeiterstunden
50.00
Std
18.__.0003 Stunden eines Bauhelfers Stundenlohn Bauhelfer
18.__.0003
Stunden eines Bauhelfers
40.00
Std
18.__.0004 a) LKW 7,5 to einschl. Bedienung LKW 7,5 to einschl. Bedienung
18.__.0004
a) LKW 7,5 to einschl. Bedienung
O
1.00
Std
18.__.0005 b) Radlader einschl. Bedienung Radlader einschl. Bedienung
18.__.0005
b) Radlader einschl. Bedienung
O
1.00
Std
18.__.0006 c) 4 to Bagger mit Ausrüst. einschl. Bedienung 4 to Bagger mit Ausrüst. einschl. Bedienung
18.__.0006
c) 4 to Bagger mit Ausrüst. einschl. Bedienung
O
1.00
Std
18.__.0007 d) Minibagger einschl. Bedienung Minibagger einschl. Bedienung
18.__.0007
d) Minibagger einschl. Bedienung
O
1.00
Std