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Allgemeine Vorbemerkungen
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigef ü gten
Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Besondere Hinweise
Der Auftraggeber beh ä lt sich vor, weitere Unterlagen f ü r die Beurteilung der Eignung des
Bieters gem äß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotspr ü fung anzufordern.
Baustellenabf ä lle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen
Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung
oder der Problemm ü llbeseitigung, einschl. 1 m ³ nicht schadstoffbelasteter M ü ll vom AG,
gem äß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., t ä glich zuzuf ü hren.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenst ä nde d ü rfen auf Stra ß engrund auch
vor ü bergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Stra ß e im Rahmen der
genehmigten Bauma ß nahme sind ohne Aufforderung unverz ü glich zu beseitigen. Wird diese
Anordnung nicht befolgt, kann der Tr ä ger der Stra ß enbaulast die Verunreinigung auf Kosten
des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpl ä ne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig
sind und ü ber das ü bliche Ma ß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind
vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp.
Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pl ä ne f ü r Verbau, Pl ä ne und Detail-Pl ä ne zu
Entw ä sserungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) beh ä lt
sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre
G ü ltigkeit.
Verg ü tung:
Eine zus ä tzliche Verg ü tung f ü r Ausl ö sungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen,
Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert
vereinbart.
Ausf ü hrungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zus ä tzlichen technischen Vorschriften zu liefernde
Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausf ü hrung zur Pr ü fung und Genehmigung vorzulegen,
dass f ü r den AG eine ausreichende Frist zur Pr ü fung bleibt.
Ausf ü hrung:
Ö ffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne
Anspruch auf gesonderte Verg ü tung herbeizuf ü hren.
Der AN hat daf ü r Sorge zu tragen, dass w ä hrend der gesamten Ausf ü hrungszeit eine
deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem
AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN erm ö glicht. Kommt der AN dieser
Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so
ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschl ä gigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Pr ü fungen sind
unaufgefordert durchzuf ü hren. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu ü bergeben.
Kosten f ü r die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN besch ä digter oder
entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung f ü r die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch f ü r die im
Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die
Pr ü fung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht
eingeschr ä nkt.
Schriftverkehr:
S ä mtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die
Bauleitung zu erfolgen.
Zus ä tzliche Techn.Vorschriften - (Z T V) - Metallbau- und Schlosserarbeiten -
1. Mit dem Bauvertrag werden die Regeln der VOB, in der z.Z. g ü ltigen Fassung
Vertragsbestandteil mit den
-"Allgemeinen Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen (VOB/B) DIN 1961",
-- ATV-DIN (VOB/C)
-- DIN 18360 - Metallbau- u. Schlosserarbeiten
-- DIN 18357 - Beschlagarbeiten
-- DIN 18361 - Glaserarbeiten
-- DIN 18363 - Korrosionsschutzarbeiten
- erg ä nzend gelten die Abschnitte 1 - 5 der ATV DIN 18299- "Allgemeine
Regelungen f ü r Bauarbeiten jeder Art".
Bei Widerspr ü chen gehen die Regelungen der spezifischen ATV 18300ff vor.
2. Ferner sind folgende DIN-Nummern,Merkbl ä tter und Richtlinien f ü r die Ausf ü hrung ma ß gebend:
DIN 4113 - Aluminium im Hochbau
DIN 18082 - Feuerschutzt ü ren T 30
DIN 18240 - Stahlt ü ren im Industriebau
DIN 18201 +
DIN 18202 - Ma ß toleranzen im Hochbau
DIN EN ISO 1461 St ü ckverzinken
3. Falls nicht anders angegeben , sind alle Stahlteile sind vor dem Einbau zu entrosten,
zu entfetten und mit einem Korrosions-Schutzanstrich gem. DIN 55928 zu versehen.
4. Verankerungen und Verbindungen sind statisch sicher und mindestens
korrosionsgesch ü tzt auszuf ü hren. In Gasbeton- und Porotonmauerwerk
erfolgen die Befestigungen mit Speziald ü beln und falls notwendig,
mit Injektionsd ü beln.
5. Konstruktionsanweisungen der Profil-, Schloss- und Beschlagherstellern,
sind bei Erstellung der Konstruktionen genauestens zu beachten.
6. Oberfl ä chenbehandlung von Aluminium
6.1 Einbrennlackierung mit RAL-Farben Oberfl ä che der ALU-Profile und Bleche, mit
mehrstufiger Vorbehandlung, Aufbringung einer Konversions- oder Chromatschicht
gem DIN 50939, Lackauftrag im Pulverschichtverfahren und eingebrannt bis 200 °
7. An Anschl ü ssen zu anstossenden Bauteilen wie Sichtbetonst ü tzen, St ü rze etc.
sind zur Herstellung von exakten Fugenanschl ü ssen, falls erforderlich,
Leichtmetallanschlusswinkel als Zusatzprofil oder Fugenabdeckung ohne zus ä tzlichen
Aufpreis anzubringen.
8. Bei allen Glasfalzausbildungen ist im Stadium der Planung die Abstimmung mit
der Glaserfirma herbeizuf ü hren.
9. Vor Ausf ü hrung der Metallbau- und Schlosserarbeiten sind vom AN
Konstruktionszeichnungen dem bauleitenden Architekten zur Genehmigung
vorzulegen.
Vor Ausf ü hrung und Bestellung sind f ü r die T ü ren s ä mtliche Ö ffnungsarten und
ausgeschriebenen Beschl ä ge mit dem zust ä ndigen Sachbearbeiter nochmals
durchzusprechen und verbindlich abzuzustimmen.
10. Die Einheitspreise beinhalten folgende Leistungen:
10.1 Die Preise umfassen - soweit im Einzelfall nicht anderes ausdr ü cklich angegeben
- s ä mtliche Kosten f ü r die Ausf ü hrung der Leistung.
Mit der Verg ü tung ist abgegolten die Beseitigung und Abfuhr anfallender Materialreste,
Bauschutt und Verpackungsmaterial,
10.2 Die fertige Oberfl ä chenbehandlung aller Einbauteile.
10.3 Transport und Verteilung aller Metallkonstruktionen und Elemente auf der
Baustelle einschl. deren sichere Lagerung.
10.4 Befestigung aller einzubauenden Konstruktionen unter Hinzulieferung der
erforderlichen Befestigungsmaterialien wie Anker, D ü bel etc.
10.5 Die erforderlichen Montageger ü ste.
10.6 Folienschutz und dessen sp ä tere Entfernung von Fensterb ä nken und Beschl ä gen.
10.7 Winddichte Fugenhinterf ü llung mit loser Steinwolle zwischen eingebauten
Fensterrahmen und Bauwerk.
11. BaustellenVO
Der Gesundheits- und Sicherheitsplan wird Bestandteil des Bauvertrages.
Der AN ist verpflichtet, die Baustellensicherheit nach dem SIGE-Plan (Sicherheits- und
Gesundheitsplan) f ü r die Bauausf ü hrung gem. der Baustellenverordnung vom 10.06.98
zu gew ä hrleisten und den Weisungen des Koordinators an der Baustelle zu folgen.
12. Steuerabzugspflicht f ü r Leistungen am Bau
Vor Auftragserteilung ist vom AN eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug
bei Bauleistungen gem. § 46 b Abs. 1 Satz 1 EStG vorzulegen.
Ausf ü hrungszeitraum:
Abschnittsweise 34. - 43. KW 2026
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Bauabschnitt ALDI
1
Bauabschnitt ALDI
1.1 Schaufenster
1.1
Schaufenster
1.2 Automatik Schiebetüranlagen
1.2
Automatik Schiebetüranlagen
1.3 Fenster-Fenstertüren
1.3
Fenster-Fenstertüren
1.4 Stahltüren
1.4
Stahltüren
1.5 Holztüren
1.5
Holztüren
1.6 Schlosserarbeiten
1.6
Schlosserarbeiten
2 Bauabschnitt Bäckerei
2
Bauabschnitt Bäckerei
2.1 Schaufenster Bäckerei
2.1
Schaufenster Bäckerei
2.2 Automatiktüranlage
2.2
Automatiktüranlage
2.3 Schlosserarbeiten
2.3
Schlosserarbeiten