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Deckblatt Leistungsbeschreibung
"Technischen Gebäudeausrüstung der Gewerke KG410 Sanitär-, KG420 Heizungs- und KG434 Kältetechnik"
Bauvorhaben:
Revitalisierung Geb. L/M
Am Brill 1-3
28195 Bremen
Bauherr:
Wallhaus GmbH
Am Wall 165-167
28195 Bremen
Ausführungszeitraum der Arbeiten:
Gemäß Terminplan.
Terminplan ist derzeit noch in Abstimmung.
Deckblatt
1. Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Für den Fall von möglichen Datenverlusten während der elektronischen Datenübermittlung im GAEB-Format wird der Angebotsaufforderung ebenfalls ein Leistungsverzeichnis im PDF-Format beigefügt. Die Leistungsverzeichnisse beider Formate sind miteinander abzugleichen und auf Vollständigkeit zu prüfen. Entstehende Mehrkosten auf Grund fehlender Vorbemerkungen oder Leistungspositionen werden nicht anerkannt und nicht vergütet.
1.1 Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Grundlage des Bauvertrages ist die VOB/B und C in der neuesten Fassung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von §13 (4) Nr. 1 und 2 VOB 5 Jahre, gerechnet ab Schlussabnahme der vertraglichen Leistung. Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik, unter anderem die einschlägigen DIN-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, sowie die Liefer- und Verarbeitungsvorschriften der Hersteller.
1.2 Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für Installation der Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlage für das Bauvorhaben "Revitalisierung Geb. L/M, Am Brill 1-3 28195 Bremen". Sämtliche Arbeiten sind in vorschriftsmäßiger, vollständiger, mängelfreier, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Ausführung, gemäß dieser Leistungsbeschreibung und ihren Bestandteilen, auszuführen.
Den nachfolgend beschriebenen Leistungen werden die folgenden Planungsunterlagen zu Grunde gelegt:
-Planunterlagen der Architekten
-Planung des Fachplaners für das entsprechende Gewerk
-Bauauflagen und Nebenbestimmungen
-Planung Dritte z.B. Energieausweis etc.
Der Bieter hat vor Angebotsabgabe das Bauvorhaben / die künftige Baustelle zu besichtigen und daraufhin, sowie auch im Hinblick auf ggf. der Ausschreibung beigefügte Unterlagen, alle etwaigen Massenangaben in der Ausschreibung zu überprüfen und ggf. im Angebot etwaige Widersprüche, oder Lücken mitzuteilen bzw. etwaigen Klärungsbedarf anzuzeigen, ansonsten besteht kein Vergütungsanspruch.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) zu den einzelnen Leistungsbereichen / Titeln sind den jeweiligen LV-Abschnitten vorangestellt.
Entstehende Kosten aus den nachfolgend aufgeführten Punkten sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren, sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind.
1.3 Materialanlieferungen
Um einen geregelten Ablauf des Baustellenverkehrs zu erreichen, hat sich der AN bei Materialanlieferungen mit dem AG und der örtlichen Bauleitung abzusprechen. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist mit Erschwernis bzgl. Materialtransport, Anlieferung, Lagerkapazität, Einbaubedingungen und KFZ-Parkraum zu rechnen. Dies ist kostenmäßig in der Kalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
1.4 Baustelleneinrichtungsplan
Nach Auftragserteilung hat der AN einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen, aus dem der Umfang der AN-Baustelleneinrichtung, sowie alle zur termingerechten Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen erforderlichen Arbeiten hervorgehen.
1.5 Bauzeitenplan
Die ausgeschriebenen Leistungen sind nach Abstimmung mit der Bauleitung bzw. nach festzulegendem Bauzeitenplan auszuführen.
1.6 Baustelleneinrichtung
Alle Kosten für die komplette Baustelleneinrichtung sind in der Position Baustelleneinrichtung zu kalkulieren. Dazu zählt auch die Beantragung (nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung) und Kostentragung für Genehmigungen der Baustelleneinrichtung - z. B. auf öffentlichem Straßenland und für Überfahrten des öffentlichen Straßenlandes. Eingeschlossen sind sämtliche zur Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen erforderlichen Hebewerkzeuge, Montagehilfsmittel usw., sowie alle zur termingerechten Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen erforderlichen Arbeiten. Sämtlicher anfallender Schutt, Schmutz, Abfälle und Verpackungsmaterial des AN sind von der Baustelle und auf dem Grundstück kostenfrei und in eigener Regie zu entfernen. Das Verbrennen jeglicher Gegenstände auf der Baustelle ist verboten. Die Baustelle ist ständig sauber zu halten und täglich gereinigt zu hinterlassen. Verletzt der AN diese Pflicht, kann der Auftraggeber nach fruchtloser Fristsetzung einen Dritten mit der Reinigung beauftragen. Die Kosten für die Reinigung und für die Mehraufwendungen, die dem Bauherrn in dem Zusammenhang entstehen, werden dem AN als Nacherfüllung in Abzug gebracht. Sollten sich Schutt, Schmutz, Abfälle und / oder Verpackungsmaterialien ansammeln, die nicht oder nicht eindeutig einem Verursacher zugeordnet werden können, werden sie auf Veranlassung der Bauleitung beseitigt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden vom AG zwischen den hierfür in Frage kommenden, im Zweifel allen am Bau beteiligten Unternehmen, einschließlich des AN, aufgeteilt und gegen sie in Ansatz gebracht. Die Bestimmung der in Frage kommenden Unternehmen und des Verteilungsmaßstabes der Kosten zwischen ihnen obliegt dem AG, vertreten durch seine Bauüberwachung, nach dem Maßstab billigen Ermessens (§ 315 BGB). Unternehmen, die jeweils vor Beginn ihrer Arbeiten auf eine bereits vorhandene Verschmutzung ausdrücklich schriftlich hingewiesen haben, sind dabei nicht einzubeziehen. Bäume und schützenswerte Gehölze sind fachgerecht zu verwahren. Vor Baustelleneinrichtung und Baubeginn ist der Zustand der Pflaster- und Außenanlagen, in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, zu protokollieren. Nach Bauende sind die Außenanlagen entsprechend ihrem Urzustand wieder herzustellen.
1.7 Baustrom/Bauwasser
Dieser Punkt ist noch in Abstimmung.
Baustrom und Bauwasser wird bauseits kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs werden anteilig mit insgesamt 0,35% von der Schlussrechnung abgezogen.
1.8 Verschmutzungen / Beschädigungen
Einzubauende bzw. bereits eingebaute und bestehende Bauteile sind vor Verschmutzung und Beschädigung, auch während des Transportes zur Baustelle, zu schützen und ggf. mit geeignetem Material abzudecken bzw. zu umkleiden. Bei Schäden ist die Bauleitung sofort zu benachrichtigen. Vor der Abnahme sind alle Flächen unaufgefordert auf Beschädigung zu überprüfen und einwandfrei auszubessern. Eine Ausbesserung darf auf keinen Fall erkennbar bleiben.
1.9 Pläne - Anlagen zum LV
Zur näheren Erläuterung und als Kalkulationshilfe sind gegebenenfalls dem LV Anlagen in Kopie beigefügt. In einzelnen Positionen dieses LVs wird zum Teil auf die jeweils relevanten LV-Anlagen hingewiesen.
1.10 Arbeitsablauf
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Der AN hat seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
1.11 Ausführung
1.11.1 Arbeitszeiten
Es gibt keine gesonderten ausnahmen bzgl. der Arbeitszeiten. Alle Arbeiten können zu den regulären Zeiten ausgeführt werden.
1.11.2 Die Leistungen sind nach den übergebenen Zeichnungen, Gutachten, sowie nach Anweisungen der Bauleitung auszuführen. Die ausgehändigten, rechtzeitig anzufordernden Zeichnungen sind vor Ausführung auf Maße, Massen und Plausibilität zu prüfen. Der AN hat rechtzeitig die zur Herstellung und Montage benötigten Maße unter Zugrundelegung der Planungsvorgaben eigenverantwortlich am jeweiligen Einbauort selbst zu nehmen.
1.11.3 Nachweise / Berechnungen
Nach Auftragserteilung hat der AN alle für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Nachweise und Berechnungen zu erstellen und in prüffähiger Form dem AG vorzulegen. Die Kosten für das Aufstellen und Vorlegen dieser Unterlagen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Vorlage muss so rechtzeitig erfolgen, dass etwaige Änderungen oder Ergänzungen, die sich aus der Prüfung der Nachweise ergeben, bei der Ausführung der Leistung berücksichtigt werden können, ohne dass sich hieraus Terminverschiebungen ergeben.
1.11.4 Übergabeunterlagen / Dokumentation
Der AN hat für alle betriebstechnischen Systeme, Einbauteile, Produkte und Einrichtungsgegenstände, die erforderlichen Vorschriften, Pflegeanleitungen etc. für die spätere Bedienung, Wartung, Pflege in deutscher Sprache dem AG zu übergeben. Zusätzlich ist vom AN eine Auflistung der Einbauteile, Materialien, Farben usw. mit nachfolgenden Angaben zu erstellen:
- Gewerk
- Fabrikat
- Fabrikat-Nr.
- Name des Herstellers mit Adressangaben
- Bestell-Nr.
- Bezugsquelle
Die Auflistung ist detailliert und übersichtlich zu erstellen. Sie ist in DIN A4-Aktenordnern (3-fach) und in Form eines Datenträgers USB zu übergeben. Sie dient als Grundlage für die Ersatzteilbeschaffung bzw. Wartungsarbeiten.
1.11.5 Örtliches Aufmaß / Werkstattzeichnungen / Nachweise des AN
Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein Aufmaß zur Prüfung der Planungsvorgaben zu erstellen. Sollte hierbei Abweichungen in der Ausführung festgestellt werden, die hinsichtlich der Konstruktion Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung bedingen, ist sofort die Bauleitung zu verständigen. Geringfügige Änderungen gegenüber den Abmessungen und Angaben im LV, die sich bei den weiteren Planungsarbeiten ergeben, müssen bei der Herstellung der einzelnen Elemente ohne zusätzliche Kostenberechnung berücksichtigt werden.
1.12 Gerüste
1.12.1 Innengerüste/Arbeitsbühnen
Der Auf- und Abbau sowie vorhalten der Gerüste innerhalb des Gebäudes, deren Arbeitsbühnen mehr als 2,0 m über Fußboden liegen (Arbeitsbereich bis 5,0 m über Aufstellebene), sind inkl. des erforderlichen Seitenschutzes in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
1.12.2 Fassadengerüste
Die Fassadengerüste (wenn erforderlich) sind vom AN-Rohbau durch eine Gerüstbaufirma aufzustellen. Änderungen und Ergänzungen an den Gerüsten, einschließlich deren Verankerungen, sind nur durch die Gerüstbaufirma vorzunehmen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
1.13 Örtliche Verhältnisse
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter vom Umfang der Arbeiten vor Ort zu informieren. Mit dem Beauftragten des Auftraggebers sind hierfür ggf. Absprachen zu treffen und ein gemeinsamer Termin zu vereinbaren. Nachforderungen, die aus Unkenntnis des Arbeitsumfanges und der örtlichen Situation entstehen, werden nicht anerkannt.
1.14 Einzuhaltende Vorschriften / SiGeKo
1.14.1 Der AN ist verpflichtet, bei der Ausführung seiner Leistungen den jeweils gültigen gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften und Anordnungen der Bauordnungsbehörde, des TÜV, des Gewerbeaufsichtsamtes und der Berufsgenossenschaft nachzukommen.
1.14.2 Den Hinweisen des vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist Folge zu leisten. Die vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erlassene Baustellenordnung ist zu beachten.
1.14.3 Der AN haftet bei Nichtbeachtung dieser Sicherheitsvorschriften allein für alle sich hieraus ergebenden Strafen sowie Personen- und Sachschäden bis zur Gesamtfertigstellung und Übergabe des Objektes an den AG bzw. Mieter/Nutzer. Er stellt den AG von allen aus seinem Fehlverhalten resultierenden Ansprüchen frei.
1.15 Stundenlohnarbeiten
Die im LV anzubietenden Stundenlohnarbeiten sind nur für Arbeiten vorgesehen, die nicht durch die auszuschreibenden Leistungen zu erfassen sind. Diese dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG und/oder des AG selbst ausgeführt werden. Falls Stundenlohnarbeiten ausgeführt werden müssen, sind die entsprechenden Bescheinigungen unverzüglich, spätestens nach einer Woche, der Bauleitung des AG zur Unterschrift vorzulegen. Später vorgelegte Tagelohnzettel werden von der Bauleitung nicht anerkannt. Stunden sind inkl. aller Leistungszulagen, Sozialzuschläge, Wagnis und Gewinn, allgemeine Geschäftskosten, Wegegeld, Auslösung usw. anzubieten.
1.16 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Der AN ist verantwortlich dafür, dass alle berufsgenossenschaftlichen Vorschriften eingehalten werden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm auf der Baustelle Beschäftigten (inkl. Subunternehmer) der Tragepflicht des Sozialversicherungsausweises nachkommen. Die Bauleitung behält sich vor, Kontrollen vorzunehmen. Sollten Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Papiere angetroffen werden, behält sich die örtliche Bauleitung vor, ohne weitere Prüfung die entsprechenden Arbeitnehmer von der Baustelle zu verweisen ! Hieraus resultierende Kosten, z.B. Bauzeitverzögerungen gehen direkt zu Lasten des AN.
1.17 Preise
Die vom Bieter in das Leistungsverzeichnis einzutragenden Preise gelten jeweils für eine fertiggestellte, vollständig ausgeführte Leistung, einschließlich Lieferung, Abladen, Transport und Lagerung auf der Baustelle aller dazu erforderlichen Geräte und Materialien. Die Forderung bezüglich Vollständigkeit der Leistung gilt gleichermaßen für Grund- und Zulagepositionen, auch dann, wenn in den Einzelpositionen nicht noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.18 Baustoffe, Bauteile
1.18.1 Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestforderungen dar, die an keiner Stelle der Leistung unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen sind diese einzuhalten.
1.18.2 Wenn ein bestimmtes Fabrikat als Qualitätsanforderung vorgegeben ist, so ist alleine durch diese Festlegung, nicht nur bei diesem, sondern auch bei gleichwertigen Fabrikaten, die volle entsprechende Leistung anzubieten. Die weitergehende Textbeschreibung dient der Erläuterung und Erleichterung der Bearbeitung der Angebote. Aus fehlenden Angaben können keine Minderleistungen abgeleitet werden. Forderungen die über die Normalausführung hinausgehen sind einzukalkulieren.
1.18.3 Der Bieter übernimmt für alle von Ihm angebotenen Konstruktionen und Produkte die uneingeschränkte Haftung für die Funktionssicherheit der fertigen Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der in dieser Leistungsbeschreibung geforderten technischen Werte.
1.18.4 Produktbeschreibungen mit den technischen - insbesondere bauphysikalischen - Daten sind auf Verlangen dem AG kostenfrei vorzulegen. Die Anwendungshinweise und Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von speziellen zu verarbeitenden Produkten sind genau zu beachten und sorgfältig einzuhalten.
1.19 Alternativangebote
Die Abgabe von Alternativangeboten ist zulässig. Voraussetzung für eine Bewertung ist jedoch, dass sie alle technischen und formalen Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen und als Nebenangebot eingereicht werden.
1.20 Allgemeine Baubesprechung
Zwischen dem Auftraggeber oder deren Beauftragten, den Architekten und Fachingenieuren oder deren Beauftragten und dem Auftragnehmer finden Baubesprechungen nach Erfordernis und Absprache, mindestens jedoch einmal wöchentlich an einem festen Termin, statt, bei denen alle anstehenden Fragen zu erörtern und zu klären sind. Die Teilnahme an dieser Besprechung ist nach Arbeitsaufnahme bis zur Fertigstellung seiner Leistung für den Auftragnehmer verbindlich. Über jede Baubesprechung erstellt der Vertreter des AG bzw. der Architekt oder Fachingenieur ein schriftliches Protokoll; evtl. Einwendungen gegen das Protokoll müssen unverzüglich nach Eingang desselben schriftlich geltend gemacht werden, spätestens jedoch bei Vorlage des Protokolls bei der darauffolgenden Besprechung. Hierfür anfallende Kosten sind in die E-Preise der folgenden Leistungen, bzw. in die Position Baustelleneinrichtung, sofern gesondert ausgewiesen, einzukalkulieren.
1.21 Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte zu führen und über die Objektüberwachung dem AG wöchentlich zu übergeben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.22 Abnahme
1.22.1 Die Abnahme der Leistung des AN erfolgt förmlich nach § 12 Abs. 3 VOB/B. Auch Nacherfüllungsarbeiten sind förmlich abzunehmen.
1.22.2 Zur Schlussabnahme hat der AN dem AG Bestands- und Revisionspläne entsprechend der tatsächlichen Ausführung auf USB und in Papierform zu übergeben.
ENDE DER ALLGEMEINEN ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
2.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Der Auftragnehmer (AN) erhält nach Auftragserteilung die Ausführungsunterlagen. Er hat diese Planunterlagen und Berechnungen auf Übereinstimmung mit den baulichen Gegebenheiten, den allgemeinen und besonderen Aufgabenstellungen und den Normen, Richtlinien und behördlichen Vorschriften zu überprüfen und verantwortlich für die Ausführung zu übernehmen.
Entsprechend dem Verwendungszweck, den Anforderungen und den Vorschriften sind die entsprechenden Materialien einzubauen, auch wenn in dem Leistungsverzeichnis keine besonderen Angaben enthalten sind. Stoffe und Bauteile müssen DIN-, Güte und Maßbestimmungen entsprechen (VOB). Stoffe und Bauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein. Stoffe und Bauteile, für welche weder DIN-Normen bestehen, noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers (AG) verwendet werden. Stoffe und Bauteile müssen dem Verwendungszweck entsprechend korrosionsgeschützt sein. Für die Ausführung gelten ebenfalls die anwendbaren DIN- und EN-Normen, VDI/VDE-Richtlinien, Bestimmungen amtlicher Institutionen und behördlichen Vorschriften, sowie die anerkannten Regeln der Technik. Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten am Bauwerk dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG durchgeführt werden. Baustoffe, die zerstörend auf Anlagenteile wirken können, dürfen nicht verwendet werden.
Außer den allgemeinen Nebenleistungen sind nachstehende Leistungen ebenfalls Nebenleistungen:
- Unterlagen für Behörden und Ämter
- Einrichten und Räumen der Baustelle
- Vorhalten der Baustelleneinrichtung
- Liefern und Einbau von Befestigungen
- Lieferung der Revisionsunterlagen gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen, sofern keine Positionsbeschreibung hierfür vorliegt
- Bedienungsanweisung, Wartungs- und Pflegeanleitung mit Angabe des Turnus, der Art der erforderlichen Arbeiten und den Ersatzmaterialien
- Anpassen von Anlageteilen an nicht maßgerecht ausgeführten Leistungen anderer Unternehmer
Die eigenen Leistungen sind auch im Hinblick auf ergänzende Fremdleistungen auf zumutbare Durchführung zu konzipieren. Demontagemöglichkeiten, leichte Bedienung und unkomplizierte Wartung sind eingeschlossen. Aus Gründen der Vereinfachung wird im Weiteren dieses Leistungsverzeichnisses weitestgehend auf den Passus "liefern und montieren" verzichtet.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen, sich demnach, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, als "liefern und montieren". Alle Leistungen sind als "gebrauchsfertige Leistung" anzusehen und zu erbringen. Evtl. vorgeschriebene Fabrikate sind für die Angebotsabgabe richtungsweisend. Eine im Leistungsverzeichnis gewünschte Fabrikatsangabe ist zwingend einzusetzen. Der AG behält sich vor, bei vom AN nicht genannten Fabrikat oder ungenügender Qualität in eigener Entscheidung die Fabrikate festzulegen.
Eine Bemusterung von Bauteilen kann vom AG verlangt werden. Evtl. Kosten hierfür sind vom AN zu tragen. Für Alternativangebote anderer als in der Ausschreibung angegebene Bauteilkomponenten, deren Auslegung Berechnungen zugrunde liegen, und/oder deren Auslegung oder Einstellwerte einen Einfluss auf das Gesamtsystem haben, ist der rechnerische Nachweis vom AN zu erbringen bzw. auf die Nutzungsanforderungen auszulegen. Leistungen, welche bei der Abnahme nicht überprüft werden können, sind entsprechend dem Baufortschritt einer Zwischenabnahme zu unterziehen.
Der AN hat die Anlage auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Sofern die Gesamtfunktion erst bei voller Nutzung oder Maximalbelastung festgestellt werden kann, wird diese Überprüfung bei der Abnahme ausgeklammert und nachvollzogen. Der AN hat bei der Ausführungsbearbeitung wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Konstruktion und den Anlagenteilen vorrangig zu berücksichtigen. Etwaige Änderungsvorschläge sind einzureichen.
Der AG kann vom AN den Nachweis einer wirtschaftlichen Auslegung vor oder während der Ausführungszeit verlangen. Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, dass der AN keine wirtschaftliche Lösung verwirklicht hat, so fallen ihm die Kosten für eine spätere vom Bauherrn veranlasste Änderung zur Last.
Die Gewährleistung wird für Aggregate, Melde- und Warnanlagen dahin präzisiert, dass z.B. durch die Wahl günstiger Konstruktionen, geeigneter Fabrikate und schnell erhältlichen Lagertypen die Voraussetzungen geschaffen werden, eintretende Mängel und Störungen innerhalb von 24 Stunden beseitigen oder durch eine provisorische Lösung ersetzen zu können.
Der AN gewährleistet, dass die Technische Abteilung des AG so eingewiesen wird, dass ein einwandfreier Betrieb sichergestellt ist.
ENDE DER ALLGEMEINEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
3.1 Allgemeines
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung enthalten Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist den Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben.
Die Angebotspreise gelten für die betriebs- und gebrauchsfertige Leistung einschließlich der Lieferung und Montage aller erforderlichen Anlagenteile und Materialien, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen.
Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Neben der üblichen technischen Gleichwertigkeit, muss bei der Wahl der angebotenen Produkte auch die Nachhaltigkeit des Produktes von AN berücksichtigt werden.
Folgende gleichwertige Produkteigenschaften sind dabei von AN zu gewährleisten und gegebenenfalls nachzuweisen:
- Nachlieferbarkeit für mind. 5 Jahre
- Ersatzteilbeschaffung für mind. 10 Jahre
- Gerätelebensdauer, Nutzungszeit des Produktes
- Wartungsaufwand des Produkts
3.2 Unterlagen für den Auftragnehmer
Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung die Ausführungspläne 1-fach digital im dwg-Format zur Verfügung gestellt.
3.3 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen
Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom AN zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Die eingetragenen Anlagenteile sind soweit erforderlich, mit den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses zu versehen. Sie sind maßstäblich und mit Bezugsmassen zum Baukörper einzutragen. Für Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte und sonstige Details ist der geeignete Maßstab mit dem Planer abzustimmen. Es sind Darstellungsvorschriften und genormte Symbole anzuwenden.
Es gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten. Der AN verpflichtet sich für eine Montageplanfortschreibung bis zum Ende der Bauzeit. Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung besteht nicht.
Für die Anlagenerrichtung und die Dokumentation sind folgende Unterlagen vom Auftragnehmer zu erstellen und in 3-facher Ausfertigung einzureichen:
- Installationspläne im Maßstab 1:50
- Übersichtspläne
- Lagepläne
- Sonstige Details, Fundamentpläne im Maßstab mind. 1:20
- Mess- und Prüfprotokolle
- Datenblätter sämtlicher Anlagenkomponenten
- Betriebshandbücher
- Anlagen-/Funktionsbeschreibung
- Prüfung- bzw. Zulassungsbescheinigungen
- Genehmigungs- und Prüfungsanträge
Die Bearbeitungszeit des Auftraggebers zur Durchsicht der Montageunterlagen beträgt mindestens 2 Wochen. Die Kosten für die Erstellung der Montageunterlagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern hierfür keine separate Leistungsposition im Leistungsverzeichnis enthalten ist.
3.4 Herstellung und Montage
Die Montage erfolgt nur nach vom Bauherr gesichteten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der AN allein vertreten. Sämtliche Anlagenteile sind in den Potentialausgleich einzubeziehen. Anschließen an Befestigungen anderer Gewerke ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet.
3.5 Beschriftung
Alle Geräte werden vom Auftragnehmer mit dauerhaften Resopal-Bezeichnungsschildern gekennzeichnet. Resopalschilder in Weiß mit Gravur in schwarz. Größe gemäß DIN 825.
3.6 Brandschutz
Die Leistungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde und der DIN 4102 entsprechen. Der AG behält sich vor, die erfolgten Brandschutzmaßnahmen im Rahmen von Baubegehungen durch Brandschutzsachverständige regelmäßig zu begutachten und abzunehmen.
Vor Montagebeginn sind die Zulassungsbescheide für alle brandschutztechnischen Durchführungen, zusammenzustellen und dem AG zu übergeben. Zusätzliche Erläuterungen bzw. Abstimmungen zur fachgerechten Montage der Brandschutzdurchführungen mit dem Brandschutzgutachter und anderen am Bau Beteiligten unterliegt dem AN. In den Bestandsunterlagen sind die Zulassungsbescheide von den Brandschutzdurchführungen etc. mit einzuheften.
Nach Montage und bautechnischem Verschluss der Brandschutzdurchführungen sind diese vor Ort entsprechend zulassungskonform zu kennzeichnen und numerisch zu beschildern sowie in den Revisionsplänen zu vermerken. Jede Brandschutzdurchführung ist von beiden Wand- bzw. Decken-Seiten vor dem Schließen der Decken zu fotografieren / dokumentieren. Die Fotodokumentation ist an die Bauleitung 3-fach in Papier und digital auf Datenträger zu überreichen.
3.7 Abnahmeprüfungen
Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, dass Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei oder werden die garantierten Leistungen nicht erreicht, hat der AN die notwendigen Verbesserungen zu seinen Lasten vorzunehmen. Für die Beseitigung der bei der Abnahme erhobenen Beanstandungen wird eine angemessene Frist eingeräumt, die nicht überschritten werden darf.
Der AG behält sich vor, einzelne Anlagenteile vor Fertigstellung des Gesamtprojektes durch Teilabnahme zu übernehmen bzw. zu betreiben. Sollten weitere Teilabnahmen, Abnahmen und Nachabnahmen erforderlich werden, so sind diese mit den o.a. Betriebs- und Funktionsprüfungen, einschließlich Anfertigen der Protokolle auszuführen. Sämtliche Kosten, die dem AG und dessen Beauftragten durch zusätzliche Abnahmen bis zur mängelfreien Abnahme der Gesamtleistungen durch den Bauherrn entstehen, sind vom ausführenden Unternehmer zu tragen.
3.8 Revisionsunterlagen
Die Revisionsunterlagen müssen alle technischen und funktionellen Angaben aufweisen und den Endzustand der Anlage beinhalten. Die Unterlagen sind 3-fach zu übergeben. Für die Erstellung der Bestands- / Revionsunterlagen sind die Vorgaben des Auftraggebers maßgebend. Ansonsten sind diese gemäß nachstehenden Anforderungen anzufertigen. Abgabe in DIN A4 Ordnern. Die Ordner sind einheitlich zugeschnitten und mit einheitlichen Rückenschild und Projektkennzeichnung abzugeben. Alle Zeichnungen sind farbig, gefaltet mit Lochrandverstärkern versehen.
Zusätzlich sind die ausgeführten Arbeiten zu dokumentieren.
Die Erstellung der Dokumentationsunterlagen ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Die äußere Form sowie der Aufbau der Dokumentationsunterlagen ist nachfolgend beschrieben und vom AN zu berücksichtigen.
Aufbau und Inhalt der Dokumentationsunterlagen:
DECKBLATT (in Klarsichthülle)
- Projektbezeichnung und Adresse
- Gewerkebezeichnung
- Name und Anschrift ausführende Firma
- Name und Anschrift Fachplaner
- Gewährleistungsfristen
INHALTSVERZEICHNIS (in Klarsichthülle)
- Gliederung gemäß nachfolgender Vorgabe
Die nachfolgend ausgelisteten Gliederungspunkte sind durch entsprechend gekennzeichnete Registerblätter zu trennen:
1. ALLGEMEINES
- Abnahmeprotokoll
- Schriftlicher Abnahmeantrag des AN
- Protokoll Einweisung Betriebspersonal
- Teilnehmerliste Abnahme
2. ANLAGENBESCHREIBUNG
- Stichpunktartige Beschreibung der Installation
3. GRUNDLAGEN DER MONTAGEPLANUNG
- Pflichtenhefte abgestimmt mit dem Bauherrn
- Brandschutzkonzept
4. BESCHEINIGUNGEN
- Protokolle Sachverständigenabnahmen
- Werksabnahmeprotokolle
- Abnahmen Feuerwehr und Behörden
- Fachunternehmererklärung
5. MESSPROTOKOLLE
- Protokoll Funktionsprüfung
- Inbetriebnahmeprotokolle
- Sichtabnahmeprotokoll Fachbauleitung für alle nicht mehr zugänglichen Installationsbereiche (z.B. Zwischendecken, Schächte, Kabeltrassen)
6. GEWERKESPEZIFISCHE UNTERLAGEN
- Funktionsbeschreibung der Anlage
7. HERSTELLERUNTERLAGEN
- Herstellerprospekte
8. REVISIONSPLÄNE
- Installationspläne M 1:50 mit Angabe der Dämmarten / Ausführung
- Schemapläne
- Gerätebeschreibungen
- sonstige Unterlagen gem. dem Punkt Montageplanung ZTV
Die CAD-Richtlinien des Auftraggebers sind unbedingt einzuhalten und nach Auftragsvergabe eigenständig vom Auftragnehmer anzufordern.
9. WARTUNGSANWEISUNGEN
10. ANTRAGSUNTERLAGEN
3.9 Baureinigung
Anfallende Abfälle, Bauschutt und der gl. bleiben Eigentum des AN. Sie sind sofort nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit zu beseitigen, spätestens jedoch am Freitag jeder Woche. In Fällen der Nichtbeachtung behält sich der AG vor, einen Dritten zu Lasten des AN zu beauftragen.
3.10 Bautageberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber eine Ausführung wöchentlich zu überbringen.
3.11 Stahlkonstruktion, Montagekonstruktion
Allgemeines für Befestigungen von Anlagenteilen, Geräten, Einrichtungsgegenständen, Unterstützungen, Festpunktkonstruktionen, Widerlager usw. die als Sonderkonstruktionen über den in den Einheitspreisen erhaltenen Rohrhalterungen hinausgehen. Der bei Transport und Montage zerstörte Korrosionsschutz ist fachgerecht auszubessern.
Statischer Nachweis
Der Auftragnehmer hat die statischen Berechnungen für die Stahlkonstruktion und notwendigen Werkstattzeichnungen sowie Montage-und Verlegepläne auf seine Kosten zu erstellen, einschl. der Abstimmung mit dem Prüfingenieur und Planern und daraus resultierenden Änderungen. Den statischen Nachweis für sämtliche Anschlüsse, Knotenpunkte, Montagestöße, Bauzustände und dgl. hat der Auftragnehmer zu führen, einschl. Übernahme der Kosten für die Prüfung dieser statischen Berechnung.
ENDE DER ZUSÄTZLICHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Projektspezifische Vorbemerkungen Projektspezifische Vorbemerkungen
Angaben zur BaustelleLage der Baustelle:
Die Baustelle liegt in Bremen an der Straße Am Brill/Grützmacherstraße.
Art und Lage der baulichen Anlage:
Das Erdgeschoss dieses vorhandenen Gebäudes soll zur Nutzung als Zweigstelle der Sparkasse Bremen ausgebaut werden.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Auf dem Grundstück stehen keine Parkflächen und Flächen für Baustelleneinrichtung nur in sehr begrenztem Maß zur Verfügung. Die genutzten Flächen sind auf das absolute Minimum zu beschränken. Benötigte Flächen sind im Voraus mit dem AG abzustimmen und nach Benutzung zu reinigen. Firmenfahrzeuge oder private PKW der Mitarbeiter der beauftragten Firmen dürfen nicht auf den privaten Parkflächen abgestellt werden. Die Zugänge zu den einzelnen Gebäuden sind jederzeit freizuhalten.
Ablade- und Rangiervorgänge dürfen nur mit Hilfe einer einweisenden Sicherheitskraft durchgeführt werden. Lieferungen sind stets vom AN anzunehmen. Der Bieter hat für alle Titel seines Gewerkes die Massen nach den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen zu kontrollieren als Grundlage für seine Kalkulation.
Dem Anbieter wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe vor Ort über das Objekt und die Örtlichkeiten zu informieren. Alle Leistungen, die sich aus den Technischen Vorbemerkungen ergeben, sind vom AN zu erbringen. Die dadurch entstehenden Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Dabei sind sämtliche Transportwege, auch auf dem Grundstück und im Gebäude, zu berücksichtigen
Termine
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Bestellungen rechtzeitig aufzugeben und unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, wenn er seine Termine durch evtl. Verzögerungen von dritter Seite oder durch Verzögerungen von Planungs- bzw. Auftraggeberentscheidungen für gefährdet hält.
Nicht vorliegende Pläne sind differenziert nach dem Baufortschritt zur Materialanlieferung oder Bauausführung spätestens 10 Arbeitstage, bevor sie benötigt werden, anzufordern. Der Auftragnehmer kann keine Behinderung geltend machen, wenn er die Anforderung unterlässt, es sei denn, dem Auftraggeber waren die Tatsachen und deren hindernde Wirkung bekannt.
Ausführungs- und Vertragsfristen werden im Auftragsschreiben konkretisiert. Der der Ausschreibung beiliegende Bauzeitenplan wird Vertragsbestandteil, sofern vorhanden. Etwaige Einzelfristen für die Vertragserfüllung werden gemeinsam im Rahmen der Baubesprechungen festgelegt und protokolliert.
Sind zeitliche Verschiebungen vom Bauzeitenplan vom Auftragnehmer zu vertreten, hat er alles zu unternehmen, um den Rückstand aufzuholen und/ oder die Auswirkungen, z. B. auf Nachfolgegewerke, möglichst gering zu halten. Sind die zeitlichen Verschiebungen vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, sind neue Termine unter Berücksichtigung des im Rahmenterminplan festgelegten Ablaufs und der dortiger Fristen zu vereinbaren.
Bauablauf:
Die Arbeiten sind parallel oder abschnittsweise gemeinsam mit anderen Gewerken durchzuführen. Der Bauablauf ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Arbeitsunterbrechungen und zusätzliche Rüstzeiten wegen erforderlicher Ortswechsels werden nicht gesondert vergütet
Bauwesenversicherung:
Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, durch die der Auftragnehmer mitversichert ist. Dem Versicherungsvertrag liegen i. d. R. die Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber (ABN) zugrunde. Diese können beim Auftraggeber eingesehen werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten werden dem Auftragnehmer 0,2 % der geprüften Netto-Abrechnungssumme seiner Schlussrechnung für die og. Versicherung abgezogen.
Wasser, Energie, Abwasser:
Wasser- sowie Baustromanschlüsse sind bereits vorhanden und werden den Folgegewerken zur Verfügung gestellt. Die Zuleitung von der Hauptentnahmestelle zur Verbrauchsstelle ist Sache jedes einzelnen AN. Die Kosten des Verbrauches werden nicht in Abzug gebracht.
Bauschild
Jeder AN erhält eine Firmenleiste am Bauschild. Die Kosten in Höhe von 75,00 Euro netto werden bei der SR in Abzug gebracht. Der AN hat nicht das Recht, eigene Werbeschilder anzubringen bzw. aufzustellen.
Lage und Ausmaß überlassener Flächen und Räume:
Innerhalb der gesicherten Fläche werden den Auftragnehmern im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Stellflächen für Material- und Personalcontainer sowie Lagerflächen in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt. Die Inanspruchnahme durch den AN ist im Vorwege mit der Bauleitung zu klären, die dann ggf. entsprechende Flächen zuweisen kann. Eventuell darüber hinaus erforderliche Lagerflächen sind vom Unternehmer auf eigene Kosten anzumieten. WC's werden bauseitig zur Verfügung gestellt und unterhalten. Aufenthaltsräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers werden durch den AG nicht zur Verfügung gestellt und sind vom AN vorzuhalten.
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer:
Die erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste als Standgerüste, die nicht als Nebenleistung lt. VOB
gelten, werden bauseits gestellt. Jegliche Montage- und Hebezeuge sind Sache des AN.
Baustellensicherung und Unfallschutz:
Sofern ein Bauzaun erstellt wird ist darauf zu achten, dass die Baustelle bei Betreten und Verlassen ordnungsgemäß geschlossen und gesichert
wird, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren und
Unfallgefahren abzuwehren. Der Auftragnehmer hat selbständig für die Einhaltung der Unfallschutzvorschriften durch seine
Mitarbeiter zu sorgen.
Bauablaufplan / Personaleinsatz
Der AN hat zur Bauvorbesprechung einen eigenen Bauablaufplan vorzulegen, der mit den vorgesehenen Kapazitäten (Personal, Gerätschaften) unterlegt ist. Die Kolonnenstärken müssen dabei sowohl mit den kalkulierten Leistungsansätzen als auch mit den vorgegebenen Bauzeiten des beiliegenden Bauzeitenplans korrespondieren. Es muss plausibel werden, dass der AN mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Bauzeit einhält. 10 Tage vor Arbeitsbeginn sind unaufgefordert jeweils der deutschsprachige Bauleiter und Stellvertreter für das Bauvorhaben zu benennen ggf. auch für den anzumeldenden Nachunternehmer. Ebenfalls 10 Tage vor Arbeitsbeginn sind ggf. erforderliche Vorsorgeuntersuchungen und Nachweise der Sach- und Fachkunde des Personals sowie falls erforderlich ein Geräteeinsatzplan inkl. Prüfzeugnissen vorzulegen.
Ausschreibung von Stundenlohnarbeiten:
Die Ausschreibung enthält in den einzelnen Titeln Leistungen im Tagelohn. Die Tagelohnstunden sind für Leistungen vorgesehen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht eindeutig erfasst und beschrieben werden können. Grundsätzlich ist die Ausführung von Leistungen im Tagelohn vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung zu melden und mit ihr abzustimmen und vom Auftraggeber freizugeben.
Die Tagelohnarbeiten werden in der angebotenen Höhe im Preisspiegel gewertet. Ein Anspruch des AN auf Beauftragung von Tagelohnarbeiten in der angebotenen Höhe besteht jedoch nicht.
Wochenberichte:
Wochen- bzw. Tagesberichte sind wöchentlich bei der Bauleitung einzureichen, damit eine Berücksichtigung im Bautagebuch erfolgen kann.
Projektspezifische Vorbemerkungen
Bestätigung der Vor-Ort-Begehung Bestätigung der Vor Ort Begehung
Der Bieter erklärt, dass er sich durch die Ortsbegehung über den Umfang der Arbeiten, insbesondere die gegebenen Örtlichkeiten, Einbringmöglichkeiten, Montagehöhen, usw. kundig gemacht hat.
Datum vor Ort Begehung:..............................
Bieter: Stempel und Unterschrift:.................
Bauherr: Stempel und Unterschrift:................
Bestätigung der Vor-Ort-Begehung
Technische Anlagenbeschreibung KG 410 KGR 410 Wassertechnische Anlagen
Die Berechnungs- und Planungsgrundlagen erfolgten zum Zeitpunkt der Planung nach den aktuell Gültigen Normen und Richtlinien, jeweils in der neuesten Fassung und deren Ergänzungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den gültigen Landesbauordnungsvorschriften.
DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
DIN EN 1610 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund stücke
DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen
DIN EN 806 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DVGW W551/552 Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen
VDI 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen
TrinkwV Trinkwasserverordnung
DIN 4102-11 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4140 Dämmen betriebstechnischer Anlagen
VDI 2055 Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen An lagen
MLAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische An forderungen an Leitungsanlagen
KG 411 Abwasseranlage
Gebäudeentwässerung
Die Entwässerung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Entwässerungsbehörde sowie den einschlägigen DIN- / DIN EN Normen und den dazu zitierten Normen, den anerkannten Regeln der Technik und der gültigen Landesbauordnung.
Das entstehende Schmutz- und Regenwasser wird im Trennverfahren aus dem Gebäude in die Kanalisation des städtischen Netzes der Stadtentwässerung Bremen eingeleitet.
Die Belüftung des Schmutzwassersystems erfolgt über wartungsfreie Belüftungsventile.
An allen Entwässerungsleitungen, die im Bereich des Gebäudes verlegt sind, sind in ausreichender Anzahl Revisionsöffnungen vorgesehen. Die Revisionsöffnungen müssen jederzeit zugänglich sein.
Die Übergabepunkte an das öffentliche Kanalnetz befinden sich an Achse M-E/M-1 und M-7
Schmutzwasser
Die Schmutzwasserentwässerung und die Verlegung der Rohrleitungen sind nach den Vorschriften für Freispiegelentwässerung ausgelegt.
Die Entwässerungsleitungen werden über 4 wartungsfreie Belüftungsventilen an den Strang enden belüftet.
An allen Entwässerungsleitungen, die im Bereich des Gebäudes verlegt sind, sind in ausreichender Anzahl Revisionsöffnungen vorgesehen. Die Revisionsöffnungen müssen jederzeit zugänglich sein.
Die Verlegung erfolgt im Mindestgefälle, vorzugsweise mit 1cm/m.
Das anfallende Schmutzwasser von den neuen Einrichtungsgegenständen wird über Einzel- und Sammelanschlussleitungen an die Fallleitungen im Bestand entwässert. Von den Fallleitungen wird das Schmutzwasser an das bestehende öffentliche Kanalnetz angeschlossen.
Es werden die sanitären Objekte der Teeküchen, WC-Bereiche und technisch bedingte Abwässer abgeleitet.
An allen Ablaufstellen innerhalb des Schmutzwassersystems sind Geruchsverschlüsse vorgesehen. Zur Vermeidung von Kanalgasaustritten sind an selten genutzten Ablaufstellen mechanisch dichtende Geruchverschlüsse eingesetzt.
Im Bereich Erdgeschoss wird Kondensat durch die Kältetechnik anfallen. Hierfür wird eine separate Ableitung an der Schnittstelle Schacht EG SPK vorgehalten.
Auslegungsgrundlagen
Anschlusswert L-1/M-E: DU= 18,9 l/s
Schmutzwasserabfluss L-1/M-E: Qww= 2,2 l/s
Anschlusswert L-5/M-C: DU= 1,6 l/s
Schmutzwasserabfluss L-5/M-C:: Qww= 0,6 l/s
Rohrleitung und Anlagendämmung
Die Schmutzwasserleitungen sind an gefährdeten Stellen gegen Körperschallübertragungen mit mindestens 9 mm zu dämmen. Bei unterschiedlicher Temperatur und Luftfeuchte innerhalb des Gebäudes sind die Rohrleitungen gegen Schwitzwasserbildung zu dämmen.
Regenwasser
Einzel-/ Sammelanschlussleitungen: PE-Rohr
hochschalldämmend
Fall-/ Sammelleitungen: PE-Rohr
hochschalldämmend
Körperschalldämmung: 9 mm PE-Schlauchisolierung
Bestandsleitungen HT- Rohr / SML-Rohr
Brandschutz
Die brandschutzklassifizierten Wand- und Deckendurchführungen sind entsprechend dem Brandschutzkonzept mit folgender Mindestanforderung auszuführen:
Feuerbeständige Wände zwischen Räumen: in allen Geschossen R90
Geschossdecken: zwischen allen Geschossen R90
Es kommen geprüfte und zugelassene Brandschottsysteme, passend zum Rohrsystem zum Einsatz. Der Verschluss der Wand- und Deckendurchführungen erfolgt rauchdicht und körperschallhemmend.
KG 412 Wasseranlagen
Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung erfolgte unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN- / DIN EN Normen und den anerkannten Regeln der Technik mit Beachtung an die hygienischen Anforderungen sowie der gültigen Landesbauordnung.
Die Einzelzu-, Stockwerks- und Steigleitungen werden verdeckt in Leichtbau-Ständerwänden und/ oder hinter Verblendungen verlegt. Dabei erhalten die einzelnen Versorgungsbereiche und die Steigstränge Absperrarmaturen.
Zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität für den menschlichen Verzehr werden alle Stagnationsstrecken, unter Beachtung der normativen Vorgaben zur Einhaltung der Trinkwasserhygiene, vermieden und weitestgehend minimiert.
Zur Einhaltung der Trinkwasserqualität und dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage, sind konstruktive und technische Maßnahmen, wie Durchschleifen, Strömungsteiler und automatische Spüleinrichtungen sowie abflammbare Probeentnahmeeinrichtungen vorgesehen.
Trinkwasser kalt (PWC)
Die Trinkwassereinspeisung befindet sich im Kellergeschoss im Treppenbereich Achse M-C/M-2. Diese Haupt-Hausanschlussstrecke wird bis zum Hauptabsperrer des Gebäudes erneuert und von dort aus die neue Verteilung aufgebaut. Es werden alle Sanitärobjekte und Teeküchen versorgt, zusätzlich wird die Nachspeisung der Kältetechnik im Kellergeschoss mit eingebunden.
Trinkwasser warm (PWH, PWH-C)
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über Durchlauferhitzer.
Für Einzel- Waschtische werden 5,7kw und für Teeküchen, Zweier-Waschtische sowie Pumi werden 13kW Geräte vorgesehen. Die Einzeldusche erhält ein 27kw Gerät.
Rohrleitung und Anlagendämmung
Die Trinkwasserdämmung erfolgt nach den derzeit gültigen Regeln und dem Stand der Technik. Dabei sind alle Leitungen, Armaturen, Gefäße, Einbauteile und Erzeugeranlagen einer Dämmung zu unterziehen.
Tauwasserdämmung an Kaltwasserleitungen erfolgt nach den Mindestanforderungen der DIN 1988-200. Die Dämmstärken an warmgehenden Rohrleitungen sind gemäß Gebäudeenergiegesetz – GEG einzuhalten.
Materialen
Einzel- und Stockwerksleitungen: Kupferrohr, gepresst (in Vorwänden, Schächten, Decken)
Steig- und Verteilleitungen: Kupferrohr, gepresst
in Vorwänden: PE-Dämmschlauch bzw. synth. Kautschuk
Verteilleitungen in Decken, Schächten: aluk. Mineralwolle
Leitungen frei verlegt bis OKFFB+2,0m: aluk. Mineralwolle mit Blech
Die Rohrleitungsdämmung aus flexiblen geschlossenzelligen Weichschaum, auf Basis von synthetischem Kautschuk bzw. aus alukaschierter Mineralwolle, ist an den Längs- und Rundstößen zu verkleben und diffusionsdicht abzuschotten.
An der Dämmung im Sichtbereich und im stoßgefährdeten Bereich bis 2,0m Höhe ist eine Ummantelung aus Feinblech / Alu-Grobkorn vorgesehen. In Nichtsichtbereichen, Schächten und Vorwänden ist kein zusätzlicher Schutzmantel vorgesehen.
Zur Vermeidung von Körperschallübertragungen sind zur Halterung der Rohrleitungen schallentkoppelnde Befestigungselemente vorgesehen.
Brandschutz
Die brandschutzklassifizierten Wand- und Deckendurchführungen sind entsprechend dem Brandschutzkonzept mit folgender Mindestanforderung auszuführen:
Feuerbeständige Wände zwischen Räumen: in allen Geschossen R90
Geschossdecken: zwischen allen Geschossen R90
Es kommen geprüfte und zugelassene Brandschottsysteme, wie Brandschutzmanschetten, Conlit usw. passend zum Rohrsystem zum Einsatz. Die unterschiedlichen Brandschottsysteme sind nach Zulassung bis zu einem Null-Abstand zu gelassen. Der Verschluss der Wand- und Deckendurchführungen erfolgt rauchdicht und körperschallhemmend.
Sanitärobjekte und Zubehör
Sämtliche Armaturen mit DVGW Zulassung werden eigensicher gegen Rückfließen mit allem Zubehör in Messing verchromter Ausführung mit Geräuschverhalten nach DIN 4109, Gruppe I, mit Prüfzeichen, vorgesehen.
Die Einrichtungsgegenstände werden nach DIN/EN mit Prüfbescheid komplett mit allem erforderlichen Befestigungsmaterial und Zubehör in I. Wahl, vorgesehen.
WC-Anlage
Tiefspül-WC aus Sanitärkeramik mit Sitz und Deckel, wandhängend, Montageelement mit Wandeinbau-Spülkasten und Betätigungsplatte,
Waschtischanlage
Waschtisch aus Sanitärkeramik, Montageelement, Einhand-Einlochbatterie, Röhrengeruchsverschluss, Eckventil
Duschanlage
Duschtasse, Unterkonstruktion, UP-Thermostat-Wandmischbatterie, Duschkopf, Duschwand mit Tür
Teeküchenanlage
Schmutzwasseranschluss und Kombi- Eckventil, (Küchenzeile + Spüle bauseits)
Ausgussbeckenanlage
Ausgussbecken aus Stahl emailliert, Wandmischbatterie, Röhrengeruchverschluss
ENDE DER TECHNISCHEN ANLAGENBESCHREIBUNG KG410
Technische Anlagenbeschreibung KG 410
Technische Anlagenbeschreibung KG 420 KG 421 Wärmeerzeugungsanlage
Der hier anzubietende Leistungsumfang enthält alle erforderlichen Arbeiten für die betriebsbereite Fertigstellung der Nachfolgend kurz beschriebenen
Umfänge.
Das Gebäudes wird über eine Heizkessel mit Wärme versorgt.
An der Bestehenden Wärmeerzeugung erfolgen keine Umbaumaßnahmen.
Im Keller wird im Raum 3 (Bauteil M) ein neuer Heizungsverteiler errichtet, von dem Nachfolgende Heizkreise mit Wärme versorgt werden.
Heizkreise:
- Übergabe/Schnittstelle PWW VL 80 °C RL 60 °C 60 kW
- Dyn. Heizkreis RLT-Anlage PWW VL 80 °C RL 60 °C 53,9 kW
- Reserve PWW VL 80 °C RL 60 °C 50 kW
Die Verrohrung und Anbindung des neuen RLT-Gerätes, Standort Keller 3 (Bauteil M), ist neu zu errichten.
Für den Heizkreis Übergabe / Schnittstelle erfolgt die Verrohrung ausschließlich im Keller 3 (Bauteil M) bis in den Keller 4 (Bauteil M) Technikschacht wobei hier die Schnittstelle zwei Absperrarmaturen den zu erbringenden Leistungsumfang im EG abschließen.
KGR 422 Wärmeverteilnetze
Die Wärmeverteilung wird über ein Zweirohrsystem realisiert.
Material:
Versorgungsleitungen: < DN 100 = C-Stahl-Rohrsysteme gepresst
Isolier-/Dämmmaterialien
Die Wärmedämmung der Rohrleitungen erfolgt gemäß den Vorgaben GEG, in sichtbaren Bereichen mit Folienummantelung unter Berücksichtigung der brandschutztechnischen Auflagen, in stoßgefährdeten Bereichen mit einer Ummantelung aus Stahlblech. Sämtliche Armaturen werden mit Dämmkappen versehen. An den brandschutztechnisch relevanten Durchdringungen von Bauteilen werden Brandschutz-Dämmschalen montiert.
Armaturen werden als wartungsfreie Flanscharmaturen vorgesehen. Das Rohrsystem wird an geeigneten Stellen mit Strangabsperr- und -regulierventilen versehen.
Alle Umwälzpumpen sind als hocheffiziente Einzelpumpen in Nassläufer-Ausführung vorgesehen.
ENDE DER TECHNISCHEN ANLAGENBESCHREIBUNG KG420
Technische Anlagenbeschreibung KG 420
Technische Anlagenbeschreibung KG 434 KG 434 Kälteanlagen
Kälteerzeugung
Der hier anzubietende Leistungsumfang enthält alle erforderlichen Arbeiten für die betriebsbereite Fertigstellung der Nachfolgend kurz beschriebenen
Umfänge.
Das Gebäudes wird über zwei neue Luftgekühlte Kaltwassersätze mit Kälte versorgt. Die neuen Kaltwassersätze werden auf dem Dach des Gebäudes aufgestellt.
Im Keller wird im Raum 3 (Bauteil M) ein neuer Kälteverteiler errichtet, von dem Nachfolgende Kühlkreise mit Kälte versorgt werden.
Kühlkreise:
- Daten Raum VL 6 °C RL 12 °C 7,5 kW
- Dyn. Kühlkreis RLT-Anlage VL 6 °C RL 12 °C 35 kW
- Übergabe/Schnittstelle VL 6 °C RL 12 °C 41 kW
Für die Kälteversorgung des Gebäudes ist eine eigene Druckhaltung inkl.
Wasseraufbereitung und Nachspeisung zu errichten.
Die Verrohrung und Anbindung des neuen RLT-Gerätes, Standort Keller 3 (Bauteil M), ist ebenfalls neu zu errichten.
Für den Kühlkreis Übergabe / Schnittstelle erfolgt die Verrohrung ausschließlich im Keller 3 (Bauteil M) bis in den Keller 4 (Bauteil M) Technikschacht wobei hier die Schnittstelle zwei Absperrarmaturen den zu erbringenden Leistungsumfang im EG abschließen.
Kälteverteilung
Die Kälteverteilung wird über ein Zweirohrsystem realisiert.
Material:
Versorgungsleitungen: < DN 100 = Edelstahl-Rohrsysteme gepresst
Isolier-/Dämmmaterialien
Die Rohrleitungen werden mit einer diffusionsdichten Wärmedämmung gegen Kälteverluste und Kondensation gedämmt. Sämtliche Armaturen werden mit Dämmkappen versehen.
Armaturen werden als wartungsfreie Flanscharmaturen vorgesehen. Das Rohrsystem wird an geeigneten Stellen mit Strangabsperr- und -regulierventilen versehen.
Alle Umwälzpumpen sind als hocheffiziente Einzelpumpen in Nassläufer-Ausführung vorgesehen.
ENDE DER TECHNISCHEN ANLAGENBESCHREIBUNG KG434
Technische Anlagenbeschreibung KG 434
Kalkulationshinweis Alle folgend ausgeschriebenen Positionen sind inklusive Lieferung und Montage anzubieten.
Kalkulationshinweis
1 LOS 1
1
LOS 1
1.1 Sanitärtechnik
1.1
Sanitärtechnik
1.2 Heizungstechnik
1.2
Heizungstechnik
1.3 Kältetechnik
1.3
Kältetechnik
1.4 Sonstige Arbeiten
1.4
Sonstige Arbeiten
2 LOS 2
2
LOS 2
2.1 SPK Mieterausbau Heizung
2.1
SPK Mieterausbau Heizung
2.2 SPK Mieterausbau Kälte
2.2
SPK Mieterausbau Kälte