Abbruch- und Rückbauarbeiten, Schadstoffsanierung, Abbrucharbeiten, Entsorgung
Generalsanierung Studierendenwohnheim Giggenhauser Straße
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
4 Abbruch- und Rückbauarbeiten
4
Abbruch- und Rückbauarbeiten
214.1 - Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen WBV Maßnahme: Generalsanierung / Modernisierung der Studierenden-Wohnanlage Giggenhauserstraße 27-33 in 85354 Freising 10.1 Abkürzungen In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten und Abkürzungen: cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter d Tag h Stunde Jr Jahr kg Kilogramm km Kilometer km2 Quadratkilometer kwh Kilowattstunde l Liter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter Mt Monat psch Pauschal St Stück t Tonne Wo Wochen md m x Tag mMt m x Monat mWo m x Woche m2d m2 x Tag m2Mt m2 x Monat m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag m3Mt m3 x Monat m3Wo m3 x Woche Sth Stück x Stunde Std Stück x Tag StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat St/J Stück pro Jahr GKGipskarton AGAuftraggeber ANAuftragnehmer OÜObjektüberwachung (Bauleitung AG) LVLeistungsverzeichnis i.M.im Mittel ATVAllgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DPrProctordichte 10.2 Wasser- und Energieverbrauch Es erfolgt eine Umlage für Wasser und Energiekosten auf die Auftragnehmer in Höhe von 0,6 v. H. der geprüften Brutto-Schlussrechnungssumme. Es steht dem AN frei, durch eigene Messungen den tatsächlichen Verbrauch nachzuweisen 10.3 Beginn der Zahlungsfristen Für den Fristenlauf gemäß § 16 VOB/B ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber maßgeblich. 10.4 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. 10.5 Bauablaufplan Siehe Anlage Bauablauf- und Bauzeitenplan 10.6 Baustelleneinrichtung Aus den Baustelleneinrichtungsplänen sind die für die Einrichtung der Baustelle zur Verfügung stehenden Flächen innerhalb des Bauzauns ersichtlich. Eine Inanspruchnahme von darüber hinaus gehenden Flächen für die Baustelle ist nicht möglich. Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen erfolgt in Absprache mit dem AG. Materialtransporte dürfen nur durch die vorgesehenen Transportwege durchgeführt werden. Auf der Baustelle ist die Montagedisposition so zu treffen, dass mit geringstem Platzbedarf für die Zwischenlagerung auszukommen ist. Die Bauzustände im Zusammenhang mit dem Baufortschritt sind vom AN stets, besonders bei der Baustelleneinrichtung, eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Ein Umsetzen von BE-Einrichtungen des AN oder Umlagern von Materialien des AN aus Erfordernissen des Baufortschritts wird nicht gesondert vergütet. Sind Positionen der BE zur Mitbenutzung durch Dritte beschrieben, so ist die Nutzung eigenständig zwischen dem AN und Dritten zu koordinieren. 10.7 Einfriedungen Das Baugelände wird durch einen Bauzaun mit Toren eingefriedet. Das Öffnen und Schließen der Tore obliegt dem Schließdienst. Vom AG wird ein Schließdienst beauftragt. Die Türen und Bauzauntore sind von 20 Uhr am Abend bis 7.00 Uhr am Morgen verschlossen. Die Baustelle ist am Abend rechtzeitig zu verlassen. Der Bauzaun ist arbeitstäglich nach Verlassen der Baustelle vom jeweiligen AN zu verschließen, falls dieser zur Durchführung von Arbeiten geöffnet wurde, dies gilt auch für das Öffnen und Schließen der Fenster. 10.8 Geräteeinsatz Der Einsatz von Staplern und besonderem Hebezeug ist nur zulässig, soweit der Baufortschritt nicht beeinträchtigt wird und bedarf in jedem Fall der Freigabe durch die Objektüberwachung. Ein Anspruch auf den Einsatz von Staplern und besonderem Hebezeug besteht nicht. 10.9 Räume innerhalb des Bauvorhabens Räume innerhalb des Bauvorhabens dürfen nicht als Lager, Arbeits- und Aufenthaltsräume benutzt werden. 10.10 Sauberkeit und Ordnung Die Baustelle ist stets sauber und aufgeräumt zu halten. Arbeitsstellen sind nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu verlassen. Verunreinigungen im Baubereich (einschl. der Verkehrswege außerhalb des eingezäunten Baugeländes), die durch Material-An- und Abtransport entstehen, sind umgehend nach Entstehung zu beseitigen. 10.11 Baustellenverkehr Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Bauverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Fahrzeuge oder Fahrzeuge seiner Lieferanten zu vermeiden bzw. diese unverzüglich zu beseitigen. Der Verkehr im Vorfeld der Baustelle darf nicht behindert werden. Die Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle sind auf dem Baustellen-einrichtungsplan dargestellt. Es wird eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen für die am Bau Beteiligten auf dem Baugelände vor-gehalten. Das Abstellen von PKW und Mannschaftsfahrzeugen auf dem Baugelände ist nur in Absprache mit der Objektüberwachung. Bei Bedarf müssen außerhalb des Grundstücks auf eigene Kosten Park- und Lagerflächen angemietet werden. Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten. 10.12 Bauschutt Jegliche Ansammlungen von Abfall und Restmaterialien im Gebäude, den Zufahrten oder dem Baufeld sind unzulässig. Das Anlegen und Vorhalten von Zwischenlagerplätzen für Schutt- und Abfallstoffe im Bauwerk und auf dem Baufeld ist untersagt. Die Abfuhr der Abfälle von der Baustelle hat regelmäßig zu erfolgen. Widerrechtliche Verunreinigungen, Schutt- und Abfallansammlungen im Bauwerk oder auf dem Baufeld werden dokumentiert (Beweissicherung z. B. durch Fotodokumentation) und nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von 3 Werktagen ab Aufforderung durch die Objektüberwachung ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Verursachers beseitigt. Welche Abfälle und Verunreinigungen von den Arbeiten der einzelnen Unternehmer stammen, entscheidet in Streitfällen die OÜ. 10.13 Beleuchtung Der Auftragnehmer hat die zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Beleuchtungen entsprechend den einschlägigen Bestimmungen einzurichten und zu betreiben. Kosten dafür werden nicht gesondert vergütet. Die Beleuchtung der Hauptverkehrswege wird durch den AG beim Gewerk Baustelleneinrichtung gesondert vergeben. 10.14 Einrichtungen von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.15 Sanitäreinrichtungen Die während der Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Sanitäreinrichtungen (WC- und Waschanlagen) werden vom Auftraggeber gestellt und eingerichtet. 10.16 Fernsprechanschlüsse Der Auftragnehmer hat für die während der Bauzeit notwendigen Fernsprechanschlüsse für die eigenen Leistungen selbst zu sorgen. Er trägt die Kosten für die Einrichtung, den Betrieb sowie den Abbau der Anlagen. 10.17 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 10.18 Ausführungsunterlagen Architekt und Fachplanung Die ausgeschriebenen Bauteile sind gemäß den Werkplänen und Detailvorgaben der zuständigen Planer auszuführen, maßgebliche Bauteile wurden durch den Tragwerksplaner dimensioniert. Abmessungen und Dimensionierungen von konstruktiven Anschlüssen sind auf ihre Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Die Ausführungsunterlagen werden baubegleitend erstellt und dem AN gem. VOB/B §3, Nr.1 rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Verfügung gestellt. Die Ausführungszeichnungen werden dem AN in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Papierausfertigungen können gegen Kostenerstattung bezogen werden. Ab der 5. Indexausfertigung werden die Plankosten für je 2 Plansätze vom Bauherrn übernommen. Der AN hat die erhaltenen Ausführungsunterlagen vor Ausführung der Leistung eigenverantwortlich auf Übereinstimmung mit den am Bau vorhandenen Gegebenheiten zu prüfen und Unstimmigkeiten rechtzeitig schriftlich mit dem Architekten abzuklären 10.19 Werkstattplanung Eine Werkstattplanung ist durch den AN zu erbringen, soweit diese in den LV-Positionen gefordert wird. 10.20 Stemmarbeiten Für sämtliche Stemmarbeiten und Schlitzarbeiten ist grundsätzlich vor Ausführungsbeginn die Genehmigung der Bauleitung einzuholen. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung des Bauwerkes vorzunehmen. Schlitzarbeiten oder andere Stemmarbeiten an tragenden Bauteilen müssen vor Ausführung von der Fachbauleitung und dem Tragwerksplaner schriftlich genehmigt werden. 10.21 Stoffprüfungen Entsorgung von Bodenaushub erfolgt nach bodenchemischer Untersuchung wie in Positionen beschrieben. 10.22 Keine Verwendung von H-FCKW- und H-FKW-haltigen Dämmstoffen Vom Auftragnehmer dürfen keine Dämmstoffe verwendet werden, die H-FCKW- oder H-FKW-haltig sind. Mit der Unterschrift auf dem Angebotsschreiben leistet der Bieter die Erklärung über die H-FCKW- und H-FKW-Freiheit seiner angebotenen Dämmstoffprodukte. 10.23 Keine Verwendung gefährlicher Stoffe Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Stoffe zu verwenden, deren Bestandteile ganz oder teilweise als gefährliche Stoffe in der letztgültigen Fassung der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind, sofern alternative Stoffe zur Verfügung stehen. 10.24 Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber schließt für das Gesamtprojekt eine Bauleistungsversicherung ab. Es erfolgt eine Umlage der Versicherungsprämie auf die Auftragnehmer in Höhe von 0,1 v. H. der geprüften Brutto-Schlussrechnungssumme. Es wird keine Selbstbeteiligung erhoben. Der Auftragnehmer ist selbst für die ordnungsgemäße Schadensmeldung bei der örtlichen Bauleitung verantwortlich. Unberührt bleibt die Haftung des AN für den durch die Versicherung nicht gedeckten Schaden. 10.25 Baulärm Für den Schutz gegen Baulärm gelten sowohl die Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften. Im Einwirkungsbereich der Baustelle liegen in unmittelbarer Entfernung Wohngebäude. Ruhezeiten / Regelarbeitszeiten Die vorgegebenen Ruhezeiten sind verbindlich einzuhalten. Nachtruhe: 20:00 Uhr 07:00 Sonntagsruhe: ganztägig Regelarbeitszeit: Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag nach Abstimmung mit der Objektüberwachung von 07:00 bis 15:00 Uhr Der Baustellenbetrieb ist möglichst geräuscharm abzuwickeln. Es sind daher lärmarme Baumaschinen nach dem neuesten Stand der Technik einzusetzen. Diese Kosten sind in der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. 10.26 Benutzung von Baustromanlagen Der AN ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter verantwortlich für die verbindlich einhaltenden berufsgenossenschaftlichen Regeln. Dazu gehört insbesondere die arbeitstägliche Prüfung durch Betätigen der Prüfeinrichtung an den in Benutzung befindlichen, nichtstationären Baustrom-Einrichtungen. 10.27 Bautagebuch Der AN ist verpflichtet arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, dies wird nicht gesondert vergütet. Das Bautagebuch ist am Ende jeder Woche per E-Mail an die OÜ zu übergeben. Das Bautagbuch hat mindestens folgende Inhalte zu dokumentieren: Datum des Eintrags Angaben zu den ausgeführten Arbeiten und zum allgemeinen Baufortschritt Angaben zum aktuellen Wetter, Eintragungen wenn die Witterung Einfluss auf den Baufortschritt oder die Ausführung hatte (Frost, Sturm, Starkregen etc. ). Personen auf der Baustelle: Welche Art von Mitarbeitern (Helfer, Facharbeiter etc.) und deren Anzahl Angaben über genutzte Geräte, angelieferten und verwendete Materialien Angaben zu Schäden, Störungen oder Abweichungen von den Normen Angaben zu ungenügenden oder von den Normen abweichenden Vorleistungen anderer Gewerke Eintragungen zu Besprechungen und Anweisungen der OÜ, inklusive der Namen und Unterschriften der Teilnehmer 10.28 Rauchen Der AG verbietet ausdrücklich das Rauchen innerhalb der Gebäude. Falls Mitarbeiter des AN außerhalb der Gebäude rauchen, hat der AN hierfür geeignete Außenraucherbereiche (Wetterschutz) aufzustellen und diese regelmäßig nach Bedarf zu säubern bzw. Aschenbecher zu leeren. ---- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ---
214.1 - Fortsetzung der Weiteren Besonderen
Baubeschreibung Globale Angaben zum Bauvorhaben Gemarkung: Vötting Flur-Nr.: 728/2, 728/5 Gemeinde: Freising Straße, Hausnummern: Giggenhauserstraße 27, 29, 31-33 Name und Anschrift des Auftraggebers: Studierendenwerk München Oberbayern (StwM) Anstalt des öffentlichen Rechts Leopoldstraße 15 80802 München Beschreibung des Bauvorhabens: Generalsanierung / Modernisierung der StudierendenWohnanlage Giggenhauserstraße 27-33 in 85354 Freising Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde beauftragt: Vorgaben aus dem SiGe-Plan: Alle Vorgaben aus dem SiGe-Plan sind einzuhalten. Jedes auf der Baustelle tätige, ausführende Unternehmenhat für eine nachweisliche Unterweisung und Information seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Für die Unterweisungvon Nachunternehmern hat der jeweilige Hauptauftragnehmer zu sorgen. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Betonsanierungsarbeiten, Rückbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten, Rohbauarbeiten, Zimmererarbeiten,Dachdeckerarbeiten, Schlosserarbeiten, Fensterbauarbeiten, Metallbauarbeiten, Außenputzarbeiten (WDVS),Trockenbauarbeiten, Estricharbeiten, Fliesenarbeiten, Natursteinarbeiten, Schreinerarbeiten (Türen),Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Schreinerarbeiten (Möblierung, Küchen),Beschilderungsarbeiten, Einbau Schließanlage, Baureinigung, HLS-Arbeiten, MSR-Arbeiten, Dämmarbeiten antechnischen Anlagen, Elektroinstallationsarbeiten, Einbau PV-Anlage, Arbeiten an Außenanlagen. Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter andererUnternehmen: Der SiGe-Plan ist einzuhalten. Jedes auf der Baustelle tätige, ausführende Unternehmen hat für einenachweisliche Unterweisung seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Bei gegenseitiger Gefährdung der Unternehmenmüssen sich diese untereinander abstimmen. Die Einhaltung der SiGe-Dokumente wird durch regelmäßige Baustellenbegehungen durch den SiGeKokontrolliert und protokolliert. Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs: Verkehrswege auf Baustellen sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr und angrenzenden Grundstückenabzusichern. Beschilderungen sind in Abstimmung mit der örtlichen Verkehrspolizei festzulegen. Ein- und Ausfahrten für Anlieferfahrzeuge und für den öffentlichen Verkehr sind zu kennzeichnen. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Giggenhauserstraße 27-33 in 85354 Freising Lage des Grundstücks: Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-Nr. 728/2 und 728/5 im Überschwemmungsgebiet der Moosachund wird im Süden vom Dampfanger Graben begrenzt. An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an: Flur-Nr. 594/2 Flur-Nr. 716 Flur-Nr. 726 Flur-Nr. 730 Flur-Nr. 730/10, 732 Anzahl und Höhe der Bestandsgeschosse: Die Studierendenwohnanlage besteht aus drei freistehenden jeweils 5-geschossigen Häusern: Doppelhaus I(Hausnummer 31-33), Häuser II und III (Hausnummer 29, 27); wobei die Häuser II und III (Grundrissabmessungca. 37x15 m) baugleich, gespiegelt sind; Doppelhaus I (Grundrissabmessung ca. 51x15 m) unterscheidet sichvon den beiden Häusern II und III in der Länge und ist mit zwei Treppenhäusern erschlossen. Die Gebäude II undIII haben je ein Treppenhaus. Unter allen Gebäuden befindet sich ein offenes Parkdeck im EG und z. T. auchTechnikräume (Haus II). Es gibt keine Kellergeschosse. Über den EG´s sind je Gebäude drei Obergeschossesowie ein Dachgeschoss im Satteldach angeordnet. Nach Bayerischer Bauordnung 2023 (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind dieseGebäude nach Art. 2, Absatz 4, Nr. 11 ein Sonderbau mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim. Art und Zustand des umzubauenden Bestands: Der Gebäudekomplex (Wohnanlage Freising IV kurz WAF IV) wurde Anfang der 90er Jahre für Studenten ausHochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht laut genehmigter Planung aus drei Häusernmit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zzgl. Hausmeisterwohnung. Die Gebäude wurden mit Baubescheid vom 09.03.1993 von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Stadt Freisingals "Neubau einer Studentenwohnanlage mit 236 Wohnplätzen und Hausmeisterwohnung" mit Auflagengenehmigt. Bauherr war das Studentenwerk München, Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anlage ist abgesehen von kleineren Umbauten im Bereich der Hausmeisterwohnung,Instandhaltungsarbeiten und einer Fassadensanierung aus dem Jahr 2016 überwiegend im ursprünglichgebauten Zustand. Wand- und Bodenoberflächen sind im Laufe der Jahre größtenteils erneuert oder überarbeitetworden. Die Anlage ist im Eigentum des StwM. Weitere bauliche Details siehe Bestandsaufnahme vom 12.03.2025 Sanitäranlagen Die bestehende Regen- und Abwasserentsorgung ist als Trennsystem ausgeführt. Das Regenwasser wird imAußenbereich in Schächten gesammelt und versickert. Der bestehende Hauptwasseranschluss für dieLiegenschaften befindet sich im Haus 2. Vom Wasseranschluss erfolgt die Verteilung des Trinkwassers,einschließlich Trinkwarmwasser und Zirkulation, in die jeweiligen Gebäude. Die Versorgung der Häuser 1 und 3erfolgt über erdverlegte Medienleitungen. Die Anbindung der sanitären Einrichtungen in den Nasszellen undweiterer Verbraucher erfolgt über die Dachgeschosse. Die kompletten sanitären Einrichtungen innerhalb derHäuser sind abgängig und werden im Zuge der Sanierung erneuert. Heizungsanlagen Die Wohnanlage ist über erdverlegte Nahwärmeleitungen an den ,Neubau' Giggenhauser Straße 25angeschlossen. Von der Heizungszentrale im Haus 2 erfolgt die Verteilung der Heizungsleitung in die jeweiligenGebäude. Die Anbindung der Heizkörper in den Wohneinheiten erfolgt über die Heizungsverteiler bzw.Rohrleitungen im Fußbodenaufbau. Der Anschluss der Heizungsverteiler erfolgt über die Dachgeschosse. AlsRaumheizflächen sind Gussheizkörper verbaut. Die kompletten heizungstechnischen Einrichtungen - mitAusnahme der Wärmeerzeugung + Einbauten in der Zentrale - sind abgängig und werden im Zuge der Sanierungerneuert. Lüftungsanlagen einschl. MSR In allen drei Bestandsgebäuden werden die innenliegenden Sanitärbereiche über ein RLT-Zentralgerät -einschließlich Heizregister und Wärmerückgewinnung über Kreuzstromwärmetauscher mechanisch be-/entlüftet.Die Zentralgeräte befinden sich in Lüftungszentralen der jeweiligen Dachgeschosse. Die zugehörigen MSRSchaltschränke, einschl. Regelmodule der Geräte, sind ebenfalls in den jeweiligen Lüftungszentralen verortet.Luftabsaugung & Lufteinblas über Tellerventile, Überströmungen vom Flur in die Zellen über Türgitter. Diekompletten lüftungstechnischen Einrichtungen - einschl. zugehöriger MSR- Anlagen - sind abgängig und werdenim Zuge der Sanierung erneuert. Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik Derzeit sind nasse Steigleitungen in den Treppenhäusern aller Gebäude verbaut. Die Wasserversorgung derSteigleitung erfolgt über einen direkten Anschluss an das Trinkwassernetz ausgehend von den Dachgeschossen.Die Steigleitungen nebst Entnahmekästen werden im Zuge der Sanierung gegen ein trockenes Feuerlöschsystemausgetauscht. Technische Anlagen in Außenanlagen Das Regenwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über Sickerschächte entwässert. Die Anschlüsse an dieGrundleitungen der Häuser erfolgt über Fallleitungen, einschl. Rohrbegleitheizung (RBH) & zugehörige Dämmung,im Parkgeschossbereich. Das Schmutzwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über zugehörige Revisionsschächte demöffentlichem Straßenkanal in der Giggenhauserstraße zugeführt. Ausgehend von der Heizungszentrale im Haus 2erfolgt die Wasser- / und Wärmeversorgung der Häuser 1 und 3 über erdverlegte Medienleitungen. Größere durchgeführte Sanierungsarbeiten im Bereich der Haustechnik beschreiben die Berichte: Grundlagenermittlung TGA vom 26.02.2024 Bericht zur Bestandsaufnahme der technischen Gebäudeausstattung in den Außenanlagen vom 28.02.2024 Grundlagenermittlung (LPH 1) - Bericht zur Bestandsaufnahme der technischen Gebäudeausstattung vom13.03.2024 Im Jahr 2016 wurden Rettungspodeste und Notleiteranlagen in allen drei Gebäuden eingebaut. Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt wurden Vordächer an den Hauseingängen aller drei Häuser ergänzt. Durch Senkungen des Untergrundes Aufgrund schlechter Bodenverhältnisse war es in der Vergangenheitnotwendig, Wege in den Freianlagen zu überarbeiten. Besonderheiten: Aufgrund des problematischen Baugrundes wurden die Gebäude auf Betonbohrpfählen mit lastverteilendenPfahlrostbalken ohne Untergeschosse errichtet. Untersuchungen Bestandsinstallationen Heizung und technische Anlagen in Außenanlagen Nach Abschluss der Grundlagenermittlungen (vgl. vorab aufgeführte Berichte) wurden Untersuchungen an denBestandsinstallationen durchgeführt. Dazu wurden folgende Ausarbeitungen erstellt: StellungnahmeBestanduntersuchungen Heizung, Stand 21.04.2024, Stellungnahme Bestandsuntersuchungen Grundleitungen,Stand 22.04.2024 mit Ergänzungen zur Untersuchung Sickerschächte, Stand 19.11.2024. Geplante Sanierungsmaßnahmen Sanierung von Sanitäranlagen Die HLS-Steigstränge im Bereich von Sanitärräumen und in Bewohnerzimmern müssen saniert werden.Sämtliche Trockenbauverkleidungen und Verkofferung müssen daher rückgebaut werden, um eine notwendigeSanierung zu ermöglichen. Ebenfalls saniert werden müssen sämtliche Anschlussleitungen der Sanitärgegenstände und Fliesenbeläge.Trockenbauwände und Türen der Nasszellen, WC´s und Küchen sind rückzubauen und durch neue Bauteile zuersetzen. Die Bodenbeläge und Estriche in diesem Bereich müssen ebenfalls rückgebaut werden. Behebung von brandschutztechnischen Mängeln Die Lüftungszentralen aller Gebäude, in den DG´s untergebracht, müssen brandschutztechnisch ertüchtigt werden (Wand, Decke, Abluftführung, Durchführungen). Die im Bestand in jedem Gebäude vorhandenen nassen Steigleitungen müssen gegen ein System mit trockenenSteigleitungen ausgetauscht werden. Die in den Dachgeschossen von Haus 27 und 29 untergebrachten Gemeinschaftsräume sind aktuell für dieBewohner gesperrt. Durch eine neu zu bauende Aufstellfläche für ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr proGebäude und einen größeren Fluchtbalkon wird die Nutzung wieder möglich. Im Zuge dieser Maßnahme sindauch die teils maroden Vordächer in gleicher Materialität wie die neuen Fluchtbalkone neu zu errichten. Fensterbrüstungen in den Obergeschossen der Gebäude dürfen, um die vorgenannte Anleitermöglichkeit mitSteckleitern für die Feuerwehr zu erfüllen, eine Brüstungshöhe von 8 m nicht überschreiten. Wo dies im Bestandder Fall ist, wird durch eine Geländemodellierung das Gelände so angehoben, dass eine Anleiterung möglich ist. Der Trockenbauausbau in den DG´s der Gebäude muss brandschutztechnisch in Teilbereichen ertüchtigt werden. Die laut Brandschutzkonzept geforderte Brandwand in Haus 31-33 ist über Dach zu führen. Türen im Verlaufdieser Brandwand sind in Ausführung T90 herzustellen, die Bestandstüren sind auszubauen und zu entsorgen. Türen mit Anforderung an den Brandschutz müssen größtenteils erneuert werden. Heizungsanlagen Wärmeversorgungsanlagen: Vgl. Ausführungen unter - Art und Zustand des umzubauenden Bestands -. Keine weiteren Um- / Neubauten amBestand vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt ebenfalls im Bestand zentral über einen RohrbündelWärmetauscher. Verortung der Anlage in der Heizungszentrale im Haus 2 (Bestand, Warmwasserversorgung fürHäuser 1-3). Wärmeverteilung: Die Versorgung der Häuser 1 und 3 erfolgt über erdverlegte Medienleitungen (Bestand).Sämtliche Rohrleitungen in den Häuser 1, 2 und 3 werden erneuert. Die Rohrleitungsverteilung erfolgt vomDachgeschoss über neu angeordnete Stränge entlang der Längsseiten der Außenfassaden. Die Heizkörper inden Zimmern werden über Leitungen in Sockelleisten angeschlossen. Heizkörper als; Zimmer (Plan), BadHeizkörper (Elektro) Nebenräume (Profiliert), VL/RL= 70/50°C. Die Lufterhitzer der Lüftungsanlagen in denHäusern 1-3 werden ebenfalls über die jeweiligen Heizkörperstränge versorgt, Systemtemperaturen: VL/RL=70/50 °C. Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die gesamten Heizungs-/ Einrichtungsgestände einschließlichzugehöriger Versorgungsleitungen ausgetauscht. Lüftungsanlagen Vgl. Ausführungen unter - Art und Zustand des umzubauenden Bestands -. In allen drei Bestandsgebäudenwerden die bestehenden RLT- Zentralgeräte - einschließlich komplettem Kanalnetz und zugehörigenKanaleinbauteilen und Luftauslässen - ausgetauscht bzw. erneuert. Zur Luftversorgung der Sanitärbereiche inden Geschossen ist ein Zentralgerät mit folgenden Luftmengen vorgesehen: Haus 1: Zuluft: 3.365 m³/h / Abluft:3.365 m³/h, Haus 2 & 3: Zuluft: 2.620 m³/h / Abluft: 2.620 m³/h. Folgende Geräte- Komponenten: Ventilatoren(stufenlos drehzahlgeregelt, als "freilaufende" Räder) / Heizregister mit PWW / Wärmerückgewinnung rekuperativ(mit Bypass) / Glasfaser-Taschenfilter. Ausgehend von den Zentralgeräten im Dachgeschoss erfolgt die Zu- /Abluftverteilung über verzinkte Blechkanäle bzw. Rohre -innerhalb von Installationsschächten- zu denNassbereichen der jeweiligen Geschosse. Luftabsaugung & Lufteinblas über Tellerventile in den Sanitärzellen(AB) und in den Fluren (ZU). Überströmungen vom Flur in die Zellen über Türgitter. Vorgesehene Abluftmengen: Abluft Bad max. 40 m³/h / Abluft Dusche max. 40 m³/h / Abluft WC max. 20 m³/h / Abluft Küche max. 40 m³/h /Abluft Putzkammer max. 40 m³/h / Abluft Gemeinschaftsraum max. 120 m³/h. Fortluftausblas über Dachhauben in den Zentralen. Außenluftansaugung über Wetterschutzgitter in den Außenfassaden der Dachgeschosse. Dieerforderliche Schalldämmung erfolgt über Kanalschalldämpfer in den jeweiligen Zu- / Ab- / Außen- undFortluftkanälen. Bei Querung von Brandabschnitten werden Brandschutzklappen verbaut. Im Zuge derSanierungsarbeiten werden die gesamten Lüftungs-Einrichtungsgestände einschließlich zugehörigerVersorgungsleitungen ausgetauscht. Sanitäranlagen Vgl. Ausführungen unter - Art und Zustand des umzubauenden Bestands -. In allen drei Bestandsgebäudenwerden die bestehenden Sanitäranlagen - einschließlich kompletter Schmutz- und Trinkwasser-Leitungsnetze undzugehörige Leitungseinbauteile - ausgetauscht bzw. erneuert. Die Abwasserentsorgung für die Häuser erfolgt über einen bereits bestehenden Kanalanschluss. Grundsätzlicherfolgt die Abwasserentsorgung innerhalb des Gebäudes sowie auf dem Grundstück im Trennsystem. Entwässerung Regenwasser: Das Niederschlagswasser der Häuser von den Dachflächen wird über anDachabläufe angeschlossene außenliegende Fallleitungen abgeleitet (Bestand). Über anschließendeGrundleitungen im Außenbereich wird das Regenwasser den einzelnen Versickerungsanlagen (Bestand)zugeführt. Die bestehende Regenwasserentsorgung ist als Trennsystem ausgeführt. Das Regenwasser wird imAußenbereich in Sickerschächten gesammelt und über Noteinläufe in den "Dampfänger Graben" geleitet. Keineweiteren Sanierungsarbeiten am Bestand vorgesehen. Entwässerung Schmutzwasser: AnfallendesSchmutzwasser wird über ein nicht brennbares Guss-Rohrsystem abgeleitet. Die Einzel- /Sammelanschlussleitungen verlaufen innerhalb der Vorsatzschalen und werden zum jeweiligen Fallpunkt geführt.Über Sammelleitungen in dem Erd- bzw. Parkgeschoss wird das anfallende Abwasser aus den Obergeschossengesammelt und im freien Gefälle dem bestehenden Kanalanschluss zugeführt. Es werden Dachhauben für dieLüftungsleitungen vorgesehen. Frostgefährdete Abwasserleitungen im Bereich des Parkgeschosses werdengedämmt und mit einer Rohrbegleitheizung ausgestattet. Am bestehenden Hauptwasseranschluss sind derzeitkeine Änderungen bzw. Ergänzungen vorgesehen. Trinkwasser: Vom Wasseranschluss im Haus 2 erfolgt dieVerteilung des Trinkwassers, einschließlich Trinkwarmwasser und Zirkulation, in die jeweiligen Gebäude. DieVersorgung der Häuser 1 und 3 erfolgt über erdverlegte Medienleitungen. Die Anbindung der sanitärenEinrichtungen in den Nasszellen und weiterer Verbraucher erfolgt über die Dachgeschosse. Die gesamtenLeitungen innerhalb bzw. an den Gebäuden werden im Rahmen der Sanierung erneuert, einschließlichzugehöriger Demontage und Entsorgungsarbeiten. Warmwasserbereitung: Das Warmwasser wird zentral überdie bestehende Wärmeerzeugung im Neubau bereitgestellt und in bestehenden Warmwasserspeichern in derTechnikzentrale im Haus 2 zwischengespeichert. Wasserzählung: Die Zählung des Gesamtwasserdurchsatzeserfolgt über den bestehenden Wasserzähler in der Hausanschlussstrecke. Trinkwasserhygiene: Es werden anden endständigen Sanitärobjekten automatische Hygienespüleinrichtungen in den Strängen der jeweiligenHäuser vorgesehen. Des Weiteren werden zur Minimierung der Druckverluste bzw. LeitungsdurchmesserStrömungsteiler an den Strangabgängen vorgesehen. Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die gesamtensanitären Einrichtungsgestände einschließlich zugehöriger Ver-/Entsorgungsleitungen ausgetauscht. Sanitäre Ausstattung: Sind der Bemusterungsliste zu entnehmen. Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik: Derzeit sind Nasse Steigleitungen in den Treppenhäusern aller Gebäude verbaut. In Abstimmung mit demBrandschutz sind weiterhin Steigleitungen in den Treppenhäusern der jeweiligen Häuser erforderlich. Die NassenLeitungen werden komplett zurückgebaut und gegen Trockene Steigleitungen ausgetauscht. Die LöschwasserEntnahmeschränke sind entsprechend Vorabzug Brandschutzkonzept ab den 1. Obergeschoss vorzusehen. DieEinspeisungen, mittels Schränke für Außenaufstellung, erfolgen in Abstimmung mit dem Brandschutzplaner bzw.der Feuerwehr an den jeweiligen Stirnseiten der Häuser 1-3. Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden diegesamten Feuerlösch-Einrichtungsgestände einschließlich zugehöriger Versorgungsleitungen ausgetauscht. Gebäudeautomation Die MSR-Anlagen in den Lüftungszentralen der jeweiligen Häuser, einschl. zugehöriger Schaltschränke,Feldgeräte und Verkabelungen werden erneuert. Derzeit ist eine übergeordnete Gebäudeautomation, mitBedienplatz & Aufschaltung von Betriebs- und Störmeldungen der Anlagen, Anlagenteile (z.B. Brandschutzklappen) nicht verbaut und auch weiterhin nicht vorgesehen.Das Gebäudeautomationssystem errichtet für RLT, HZG und sonstige Anlagen je Technikzentrale einen Informationsschwerpunkt. Für die Nutzungseinheiten Bestandsgebäude 1, 2 und 3 werden folgende Anlagenschwerpunkt (ASP) - in diesem Fall Schaltschränke - errichtet: ASP 1, 2 und 3: Lüftung, StandorteTechnikzentralen im DG. ¿ScSchaltschränke und Leistungsteile: Dieser Leistungsumfang umfasst: anreihbareSchaltschränke / die darin enthaltenen elektrischen Leistungsteile, Steuerrelais, Sicherheitsketten / die darinenthaltene DDC zur Steuerung und Regelung der aufgeschalteten Anlagen / die Verkabelung vom Schaltschrankbis zu den Feldgeräten sowie dem Auflegen der Kabel / alle Sensoren. Für die Managementebene ist kein GLTBedienplatz für den Hausmeister geplant. Es ist keine Raumautomation geplant. Es ist nicht vorgesehen, dieASPs untereinander zu vernetzen. Somit werden keinerlei Ethernet-Anschlüsse durch die Fernmeldetechnikbenötigt. Technische Anlagen in Außenanlagen Regenwasser: Das Regenwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über Sickerschächte und Notüberläufe dem"Dampfänger Graben" zugeführt. Die Anschlüsse an die Grundleitungen der Häuser erfolgt über Fallleitungen,einschl. Rohrbegleitheizung (RBH) & zugehörige Dämmung, im Parkgeschossbereich (Bestand). Drei Stückbestehende Schächte weisen erhebliche Risse auf und werden diesbezüglich im Zuge der Instandsetzungenkomplett ausgetauscht. Die o.g. RW- Fallleitungen mit RBH werden aktuell nicht erneuert. Schmutzwasser: DasSchmutzwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über zugehörige Revisionsschächte dem öffentlichem Straßenkanalin der Giggenhauserstraße zugeführt. Die Anschlüsse an die Grundleitungen der Häuser erfolgt überFallleitungen, einschl. zugehörige Dämmung, im Parkgeschossbereich. Schmutzwasserleitungen werden finalintensiv gespült und gereinigt, insbesondere im Rahmen der zu erneuernden SW-Anschlussleitungen in denHäusern 1-3. Trinkwasser / Heizung: Ausgehend von der Heizungszentrale im Haus 2 erfolgt die Wasser- / undWärmeversorgung der Häuser 1 und 3 über erdverlegte Medienleitungen. Die Gebäudequerungen der Leitungenerfolgen über entsprechende Dichtungssätze. Im Zuge der Sanierungen werden die kompletten Leitungenerneuert, einschließlich erforderlicher Erdarbeiten & Austausch der zugehörigen Dichtungssätze. Elektroinstallation: Die Elektroarbeiten umfassen die Sanierung, Erneuerung und Modernisierung der bestehenden elektrischenAnlagen, um die Sicherheit, Effizienz und Funktionalität zu verbessern.Hierbei werden die Installationen von Schalt- und Steckgeräten, Datentechnik, Beleuchtungssystemen undVerteileranlagen ertüchtigt und erneuert. Demontage und Entsorgung: - Fachgerechte Demontage der alten elektrischen Anlagen, wie Steckdosen, Schalter, Daten- und Antennendosen, Beleuchtungen, Rauchmelder und Wohnungsverteilungen. - Sicherung und ordnungsgemäße Entsorgung der demontierten Teile gemäß den Umweltvorschriften. - Die Hauptanlagen wie Niederspannungshauptverteilung, die Gebäudeverteilungen und die Kabelwege bleiben erhalten bzw. werden an die neuen Anforderungen angepasst. - Die Kabel und Leitungen in den Gebäuden sollen aus wirtschaftlichen Gründen soweit wie möglich erhalten bleiben. Beleuchtung: - Austausch der gesamten Beleuchtungsanlage gegen LED-Leuchten. - Somit Sicherstellung der Energieeffizienz und Einhaltung moderner Beleuchtungsstandards. Schaltgeräte und Steckdosen: - Erneuerung sämtlicher Schalt- und Steckgeräte in den Häusern. - Gesamtheitlicher Austausch sonstiger Elektroinstallationen wie z.B. Daten- und Antennendosen sowie Sprechanlagensystemen. - Neuverkabelung und Anschluss der Elektroinstallationen in den Sanitär- und Küchenbereichen. - Prüfung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion der Steckdosen. - Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen. Verteilungen: - Ertüchtigung, Austausch und Inbetriebnahme der Wohnungsverteilungen. - Ergänzung der ELT-Verteiler mit Sicherungsautomaten, FI-Schutzschaltern und Überspannungsschutzgeräten. - Durchführung von Tests und Prüfungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion. Besondere Anforderungen: - Fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch qualifiziertes Personal. - Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen während der Sanierungsarbeiten. - Vermeidung von Beschädigungen an umliegenden bzw. bestehenden Bauteilen und Einrichtungen. - Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Übergabe der Installationspläne an den Auftraggeber. Alle Arbeiten werden gemäß den geltenden Normen und Vorschriften durchgeführt. Austausch der Fenster, Überarbeitung der Fassaden Austausch der Fenster: Die bestehenden Holzfenster in den Bewohnerbereichen werden durch neue Kunststofffenster ersetzt. Deräußere, auf den Fenstern aufgesetzte, mechanisch betriebene Sonnenschutz an den Süd- und Westfassaden derGebäude wird durch einen innenliegenden mechanisch betriebenen Sonnen- und Blendschutz an allen Fassadenersetzt. Die im Bestand vorhandenen Vorhänge entfallen. Die Fensterteilungen werden so weit verändert, dass ein Putzen der Fenster von innen ohne Absturzgefahrmöglich ist. Sämtliche Fenster der Bewohnerzimmer erhalten Belüftungsöffnungen, um den notwendigen Luftwechsel zurFeuchteabfuhr der Zimmerraumluft sicherzustellen. Um den sommerlichen Wärmeschutz sicher zu stellen, werden die Fenster mit einer Sonnenschutzverglasungund innen liegendem Sonnenschutz an allen Bewohnerzimmern ausgestattet. Der äußere Sonnenschutz, der imBestand an den Süd- und Westfassaden vorhanden ist, entfällt. Die Fenster an Süd- und Westfassaden erhalten eine Sonnenschutzverglasung. Die im Bestand enthaltenen Vorhänge entfallen. Die Vorhangschienen verbleiben, sodass jeder Bewohner dieMöglichkeit hat, zusätzliche Vorhänge anzubringen. Die Metallfenster und Eingangstürelemente in den Treppenhäusern bleiben erhalten und werden lediglich farblichüberarbeitet. Überarbeitung der Fassade: Putzschäden im Bereich der Ortgangfassaden müssen behoben werden, hier ist der Einbau von Ablaufblechenerforderlich. Um nach dem Fenstertausch und Rückbauarbeiten ein ordentliches, einheitliches Ergebnis der Fassadenoptik zuerzielen, wird eine neue kunststoffbewehrte Sanierungsputzschicht und ein Fassadenanstrich nach Farbkonzeptaufgebracht. Das bestehende Berankungssystem wird zurück gebaut. Die Heiz- und Abwasserleitungen an den Parkdeckdecken werden frei gelegt, ausreichend isoliert und offengezeigt. Die notwendige Wärmedämmung wird direkt an der Betondecke über den Leitungen angeordnet. Bodenbeläge Sämtliche Bodenbeläge werden erneuert. Zur Ausführung kommt ein verklebter Kautschuk-Oberbelag. Die altenBeläge werden rückgebaut. Die Estriche werden geschliffen und gespachtelt sowie vor der Verklebung des neuenBodenbelages grundiert. Renovierungsbeschichtungen Wand- und Deckenflächen erhalten Renovierungsanstriche nach Farbkonzept. Die Geländer der Treppenhäusererhalten ebenfalls eine Renovierungsbeschichtung. Absturzsichernde Geländer Der Anbau eines absturzsichernden Geländers an den Überdachungen der PKW- und Fahrradstellplätze ist geplant. Defekter Sonnenschutz an den Oberlichtern der Gemeinschaftsräume im DG Neben der Erneuerung der defekten Sonnenschutzanlagen an den Oberlichtern der Gemeinschaftsräume in denDG´s der Gebäude müssen auch die Öffnungsflügel der Oberlichter überarbeitet werden. Erneuerung der Türen zu den Bewohnerzimmern Sämtliche Innentüren zu Bewohnerzimmern, Appartements und Zugangstüren zu Wohngemeinschaften werden erneuert. Fenster Waschraum Die vorhandenen Fenster des Waschraumes in der Parkebene Haus II werden zugemauert. Der Raum erhält eineBe- und Entlüftung. Markierung der Stellplätze Die fehlende Markierung der Stellplätze wird ergänzt. Fahrradwerkstatt Es wird eine Reparaturstation eingerichtet. Erneuerung der Küchen Sämtliche Küchen werden erneuert. Erneuerung der Möblierung Die komplette Möblierung der Bewohnerzimmer, Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsräume wird erneuert. Betonsanierungsmaßnahmen Durch den hohen Chloridgehalt im Beton, verursacht durch Tausalzeintrag sind Betonsanierungsmaßnahmen imBereich der aufgehenden Bauteile in den Parkebenen (Wände, Stützen) und der Pfahlrostbalken als Teil derBohrpfahlgründung notwendig. Diese Maßnahmen werden vorab durchgeführt. Die Endverkabelung der KKSAnoden erfolgt im Zuge der Sanierungsarbeiten des Gebäudes. Die Eingangstreppen an den Häusern 2 und 3 sowie die Podestkanten am Haus 1 werden im Zuge derBetonsanierungsmaßnahmen instandgesetzt. Im Zuge dieser Arbeiten sind einzelne Zugänge u.U. nureingeschränkt begehbar. Durchbrüche und Kernbohrungen Für die neuen Haustechnikinstallationen sind Durchbrüche und Kernbohrungen in tragenden Stahlbetonbauteilennotwendig. Die Lage der Bohrungen ist im Zuge der Planung auf Grundlage der vorhandenen Bewehrungspläneabgestimmt. Im Zuge der Ausführung sind an kritischen Stellen vorab die statisch maßgebendenBewehrungseisen auf Anweisung des Tragwerksplaners zu erkunden. Außenanlagen Bei der Umgestaltung der Freianlagen wurde der Brandschutz und die einfache Pflege bzw. Unterhaltder Anlage in den Vordergrund gestellt. Auch sind attraktive Aufenthaltszonen für die Studierenden vorgesehen. Gliederung der Freianlagen in folgende Bereiche: - Bereich Außenstellplätze - Aufwertung der Eingangsbereiche - Sanierung der Dachbegrünungen - Aufenthaltsbereich Bachau - Müllhaus - Anleiterstellen Feuerwehr Außenstellplätze Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die bestehenden Außenstellplätze im Nordwesten erneuert.Aufgrund der neuen Feuerwehraufstellflächen und dem Bau eines Müllhauses entfallen vorhandeneStellplätze Aufwertung der Eingangsbereiche Aus Brandschutzgründen müssen die Gebäudeeingänge neugestaltet werden.Hierfür wird der Bestand abgebrochen. Es entstehen neue Aufenthaltsbereiche zwischen Haus I und Haus II, ebenso bei Haus III mitNeupflanzungen sowie einladenden Sitzgruppen. Sanierung der Dachbegrünung Sanierung der bestehenden Dachbegrünung auf den Vordächern, Erstellen von Anleiterflächen für dieFeuerwehr. Aufenthaltsbereiche Bachaue Zwischen Haus II und Haus III soll am Dampfängergraben ein neuer Aufenthaltsbereich mitSitzelementen entstehen. Dieser wird durch einen Verbindungsweg vom Haus I bzw. Haus IIIerschlossen. Durch die Maueröffnung des Parkdecks zwischen Haus II und Haus III ist er barrierefreizugänglich. Der Vegetationsbestand im Böschungsbereich des Baches wird ausgelichtet(Blickkontakt). Ansaat einer insektenfreundlichen Feuchtwiese. Schaffung einer "grünen Wand" zumParkdeck mittels Säulen-Zitterpappeln. Müllhaus Anordnung eines zentralen Müllhauses für beide Wohnheime mit SchließanlageSanierung Belagsflächen Wasseranschluss / AbwasserIntegration einer Paketstation Anleiterstellen Feuerwehr Geländemodellierungen mittels Anböschungen und Terrasierungen (Betonfertigteile undGabionenmauern) Sonstige Angaben zur Baustelle Im Zuge der bisherigen Planung wurde 2024 eine orientierende Schadstofferkundung durchgeführt. SieheAnlage: Bericht Orientierende Gebäudeschadstofferkundung (Sanierung) vom 17. April 2024 (Anlage)
Baubeschreibung
Es sind keine Abweichungen zu den in den ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) DIN 18299 bis DIN 18459 vorgesehenen Regelungen vorhesehen. Es sei den, dies ist in den LV Positionen vermerkt. ---Ende Angaben zu Abweichungen von den ATV
Es sind keine Abweichungen zu den in den ATV
Nebenleistungen: Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV) sind in dieser Leistungsbeschreibung nur erwähnt, wenn sie ausnahmsweise selbständig vergütet werden, weil sie von erheblicher Bedeutung für die Preisbildung sind. Iin diesen Fällen sind besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorgesehen. Dies gilt insbesondere für das gewerkspezifischen Einrichten und Räumen der Baustelle. Besondere Leistungen: Werden Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2 aller ATV) verlangt, sind hierfür in der Leistungsbeschreibung besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorhanden. ---Ende Angaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen ---
Nebenleistungen:
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die Teilleistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der ATV DIN 18459 angegeben. ---Ende Angaben zu Abrechnungseinheiten---
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: Die Arbeiten sind gemäß des Bauzeiten- und Bauablaufplans (Anlage zu diesem LV) in drei Bauabschnitten auszuführen. Bauabschnitt 1 Haus I: Die Häuser II und III bleiben während der Bauarbeiten in Haus I (Start 29.09.2025 Fertigstellung 2.10.2026) bewohnt. Bauabsschnitt 2 Haus II: Wenn Haus I fertig gestellt ist, wird dieses mit den Bewohnern der Häuser II und III belegt und bleibt während der Umbauarbeiten im Haus II (Start 19.10.2026 Fertigstellung 1.10.2027) bewohnt. Bauabsschnitt 3 Haus III: Wenn Haus I fertig gestellt ist, wird dieses mit den Bewohnern der Häuser II und III belegt und bleibt während der Umbauarbeiten im Haus III (Start 11.01.2027 Fertigstellung 14.02.2028) bewohnt. Die in diesem LV enthaltenen Leistungen können nicht in einem Zuge durchgeführt werden, sondern müssen zwingend dem Bauzeiten- und Bauablaufplan folgen. Dies ist in der Preisbildung zu berücksichtigen. Sind Abweichungen zu den Bauzeiten- und Bauablaufplanungen notwendig, wird die örtliche Objektüberwachung den AN eine Woche vor der, laut Bauzeitenplan geplanten Maßnahme, in Kenntnis setzen. Die vereinbarten Vertragstermine verschieben sich dann entsprechend, soweit diese von Verschiebungen betroffen sind. Spezielle Vertragstermine und Fristen die der AN zu erfüllen hat siehe "Besondere Vertragsbedingungen" der Vergabeunterlagen Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen: Keine besonderen Erschwernisse innerhalb der Gebäude. Die Gebäude, die laut Bauzeiten- und Bauablaufplan bearbeitet werden, sind zum Zeitpunkt der Umbaumaßnahmen leerstehend. Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauser Straße sind bis zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen auch der Erschließung der benachbarten Studentenwohnanlage (Giggenhauser Straße 25d, 25e, 25f) und dem Asylbewerberheim (Giggenhauser Straße 25a, 25b, 25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III. Diese sind auch als Feuerwehranfahrtszonen für die während der Bauzeit bewohnten Nachbargebäude ausgewiesen. Die Zufahrtswege und Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei bleiben. Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: siehe Eintragungen in den Leistungspositionen insbesondere für Bereiche von KFM-Abbruchmaßnahmen Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung: siehe Eintragungen in die Leistungspositionen Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Die Regelung und Sicherung des Verkehrs soweit es seine Ausführungen betrifft, ist Sache des Auftragnehmers. Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten sind zum Ausschreibungszeitpunkt nicht bekannt. Auf-, Ab- oder Umbaumaßnahmen am Gerüst dürfen nur von der beauftragten Gerüstbaufirme durchgeführt werden. Mitbenutzung fremder Gerüste durch den Auftragnehmer: Dem AN werden folgende Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt: Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für Haus I: Lastklasse: (LK4) Breitenklasse: (W09) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca. 10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca. 14,30m) Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für Haus II: Lastklasse: (LK4) Breitenklasse: (W09) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca. 10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca. 14,30m) Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für Haus III: Lastklasse: (LK4) Breitenklasse: (W09) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca. 10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca. 14,30m) Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und Bauablaufplan Eigene Gerüste durch den Auftragnehmer: Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,77 m in den DG`s der Häuser, 2,42 m in EG`s, 1. OG`s, 2. OG`s der Häuser und 2,6 m in den Parkgeschossen der Häuser sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Mitbenutzung fremder Hebezeuge durch den Auftragnehmer: Es sind keine fremden Hebezeuge vorhanden Mitbenutzung fremder Aufzüge durch den Auftragnehmer: Dem AN werden folgende Aufzüge bauseits zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist mit den anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken abzustimmen. Der Aufzug steht dem AN nicht exklusiv zur Verfügung. Gerüstaufzug: Lasten-/Personenaufzug als Gerüstaufzug: Tragfähigkeit: 500 kg / 5 Personen Länge Transport: 1800 mm Höhe Transport: 2550 mm Breite Transport: 1600 mm Lage der bauseits zur Verfügung gestellten Gerüstaufzüge siehe Anlage Baustelleneinrichtungspläne. Innerhalb der Gebäude sind keine Aufzüge vorhanden. Mitbenutzung fremder Aufenthalts- und Lagerräume durch den Auftragnehmer: Es sind keine fremden Aufenthalts- und Lagerräume zur Mitbenutzung vorhanden Mitbenutzung fremder sonstiger Einrichtungen durch den Auftragnehmer: Ein bauseits gestellter WC-Container mit Waschgelegenheit wird dem AN zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt. Ein bauseits gestellter Bauwasseranschluss wird dem AN zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt. Ein bauseits gestellter Baustromanschluss wird dem AN zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt. Der Verbrauch von Bauwasser und Baustrom wird verrechnet - siehe "Weitere Besondere Vertragsbedingungen". Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen sind für andere Unternehmer nicht vorzuhalten Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen: Die Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen ist nicht vorgesehen Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Nicht vorgesehen Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen: Nicht vorgesehen Bedingungen unter welchen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind: Nicht vorgesehen Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten: Siehe Leistungspositionen und siehe Anlage zu diesem LV: Orientierende Gebäudeschadstofferkundungen (Sanierung) 17. April 2024 (Anlage) Umwelttechnischen Bericht Auftrag Nr. 2025-106119-01vom 05.05.2025 (Anlage) Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe: Nicht vorgesehen In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt: Nicht vorgesehen Leistungen für andere Unternehmer: Nicht vorgesehen Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation: Nicht vorgesehen Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme: Nicht vorgesehen Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag: Nicht vorgesehen Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen: siehe Eintragung in Leistungspoitionen Entsorgung von Abfällen nach DIN 18299: Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig, soweit hierfür Flächen zur Verfügung stehen. Das Aufstellen von Abfalltransportbehältern ist mit der OÜ abzustimmen. Der AN hat keinen Anspruch auf Aufstellflächen. Es obliegt, wenn das Aufstellen von Containern genehmigt wurde, dem jeweiligen Auftragnehmer selbst, dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Vom Auftraggeber werden keine Container bereitgestellt. --- Ende Angaben zu Angaben zur Ausführung gem. VOB ---
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist: Westen 27% Osten 21 % Angaben zur Baustelle Baugrundstück Das Grundstück wird im Süden durch den Dampfängergraben begrenzt. Ablagerungen im Bereich der Ufervegetation sind untersagt. Lage und Transportwege Zufahrtsmöglichkeiten: Breite: ca. 6,3 m Höhe in Parkgeschossen: ca. 2,1 m Tragfähigkeit: In den Feuerwehrzufahrten 1670 kg/m²; im Einflussbereich des Erddruckes auf die Gebäude: 500 kg/m²; dies entspricht einem 30to-Fahrzeug (SLW 30) mit max. 3 Achsen und je 10to Achslast. Weitere Angaben, Einschränkungen: Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauserstraße sind bis zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen auch der Erschließung der benachbarten Studentenwohnanlage (Giggenhauserstraße 25d, 25e, 25f) und dem Asylbewerberheim (Giggenhauserstraße 25a, 25b, 25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III. Es gibt keine befestigte Umfahrung der Gebäude. Den genauen Verlauf der Zufahrtsmöglichkeit hat der AN vor Ort zu prüfen. Diese sind auch als Feuerwehranfahrtszonen für die während der Bauzeit bewohnten Nachbargebäude ausgewiesen. Die Zufahrtswege und Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei bleiben. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauserstraße sind auch für die bewohnten Nachbargebäude (Studentenwohnanlage und Asylbewerberheim) als Feuerwehranfahrtszonen ausgewiesen (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei bleiben. Parken, Materialien lagern oder abstellen, Maschinen oder Werkzeuge lagern oder abstellen oder sonstige Einschränkungen der Nutzbarkeit für die Rettungsdienste sind verboten. Park- und Abstellflächen siehe Baustelleneinrichtungsplan. Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Lasten-/Personenaufzug innerhalb der Gebäude: nicht vorhanden Weitere Angaben, Einschränkungen: Es wird kein Baukran zur Verfügung gestellt. Max. zulässige Deckenbelastung bei Baustofflagerung: In den Wohnbereichen: 150 kg/m² In den Fluren der Wohnbereiche und in den Gemeinschafträumen: 200 kg/m² In den Flurbereichen des Treppenhauses: 350 kg/m² Flachdachbereiche: Haus 2 / Achse K-L und Haus 3 / Achse M-N: 350 kg/m² Haus 2 / Achse G-H und Haus 3 / Achse Q-S: 500 kg/m² Treppenhaus: nutzbare Breite: ca. 1,2 m; nutzbare Höhe: ca. 2,22 m Flure - nutzbare Breite: Flur zwischen TH und WG ca. 1,45 m Kleiner Flur in 6er und 8er WG ca. 0,95m Lichte Breite/Höhe Eingangstür: ca. 0,95 m/2,05 mLichte Breite/Höhe Flurtüren: ca. 0,82 m/2,05 m Lichte Breite/Höhe Bewohnerzimmertüren: ca. 0,81 m/2,05 m Fenster als Einbringöffnung über Gerüst: EG ca. 2,00 m * 1,35 mOG1 ca. 2,00 m * 2,10 mOG 2 ca. 1,10 m * 2,10 mDG keine Einbringmöglichkeit Ein- / Ausbringwege für technischen Gebäudeeinrichtungen / Geräte -insbesondere in die Dachzentralender jeweiligen Häuser- sind beiliegenden Planunterlagen (Fachplanung HLS, Anlagen 1-3) zu entnehmen Schutz vorhandenen Bewuchses: Bäume sind geschützt durch: Baumschutzmaßnahmen bzw. Bauzäune, eine Beschädigung von Schutz und Bäumen ist verboten. Pflanzbestände sind geschützt durch: Bauzäune, eine Beschädigung von Schutz und Pflanzbeständen ist verboten. Vegetationsflächen sind geschützt durch: Bauzäune, eine Beschädigung von Schutz und Vegetationsflächen ist verboten. Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und Umfang): keine Hindernisse im Erdreich: Das Grundstück wurde nicht auf Kampfmittel untersucht. Angaben zur Ausführung Es bestehen folgende besondere Anforderungen an die Bauausführung: keine
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist:
Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Sonstige Angaben
Für sämtliche Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses sind, sofern nicht in den nachfolgenden eigenen Positionen ausgeschrieben, alle Maßnahmen und Einrichtungen die gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften z.B. aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ), Baustellenverordnung (BaustellV), Regelwerk der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (DGUV Vorschriften), Bayerische Bauordnung (BayBO) usw. erforderlich werden, in die Einheitspreise der Positionen LV`s einzurechnen. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, aufgrund seiner gesammelten Fachkunde und Erfahrung bei ähnlich gearteten Bauvorhaben mit vergleichbarem Baualter, Maßnahmenumfang und Schwierigkeitsgrad zu ermitteln.
Für sämtliche Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses
Rückbau- und Abbrucharbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. BG Bau Broschüre SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) DGUV Information 201-012 Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 664) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Laut der Orientierenden Gebäudeschadstofferkundung vom April 2024 kann das Gebäude als asbestfrei eingestuft werden. Als gefährlicher Abfall Aufgrund ihres Anteils an künstlichen Mineralfasern (KFM) (Alte Mineralwolle) sind folgende Baustoffe zu behandeln: Dämmung von Technischen Anlagen und Rohrleiungen Dämmung von sonstigen Rohrleitungen Dämmung in Bodenaufbauten soweit diese aus Mineralfasern bestehen Dämmungen von Wandaufbauten Dämmungen in Dächern Der AN hat den Nachweis der Fachkunde laut TRGS 521 dem AG mit dem Angebot zu übergeben. Weitere als nachweispflichtig eingestufte Baustoffe sind: Dampfsperrenpapier in vereinzelten Bodenaufbauten ist vom restlichen Bauschutt zu separieren. Styropor-Dämmungen in Bodenaufbauten sind aufgrund der HBCD-Gehalte > 1.000 mg nachweispflichtig bei der Entsorgung. Siehe hierzu Anlage: Orientierende Gebäudeschadstofferkundung vom April 2024 Angaben zur Ausführung Allgemeines Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist über den Zustand der benachbarten Grundstücke, Bauwerke und Verkehrswege gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Zustandsprotokoll zu erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren und zu dokumentieren. Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern. Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder ihren ursprünglichen Aufbau erhalten, z.B. Fachwerk, Holzbalkendecken und dergleichen, sind beim Abbruch in ihrem Aufbauschema zu fotografieren und zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils spätestens nach Fertigstellung der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben. Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall. Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen in Abstimmung mit der OÜ abzuwerfen. Das direkte Abwerfen ist nicht gestattet. In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden. Beim Ausbau der Mineralfaserdämmung sind die Vorgaben der TRGS 521 zu beachten. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Verkehrssicherung Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und Qualifikation zu benennen. Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig. Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann. Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für Warnleuchten sind nicht zulässig. Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen aufweisen. Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauser Straße sind bis zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen auch der Erschließung der benachbarten Studentenwohnanlage (Giggenhauser Straße 25d, 25e, 25f) und dem Asylbewerberheim (Giggenhauser Straße 25a, 25b, 25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III. Diese sind auch als Feuerwehranfahrtszonen für die während der Bauzeit bewohnten Nachbargebäude ausgewiesen. Die Zufahrtswege und Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei bleiben. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Rückbau- und Abbrucharbeiten
Anlagen zum LV Abbrucharbeiten Rahmenterminplan: WAF-IV_20250530_RTP_Terminplan-Vorabzug-haus31-33-haus2 9-haus27_AB.pdf Gutachten: WAF-IV_20240417_FP_Bericht-Schadstofferkundung_FP Ansichten: WAF-IV_H27_ARC_5_ANS_01_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_ANS_02_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_ANS_01_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_ANS_02_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_ANS_01_003_00_ - _P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_ANS_02_003_00_ - _P_V.pdf Grundrisse: WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_00_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_01_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_02_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_03_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_04_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_99_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_00_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_01_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_02_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_03_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_04_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_99_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_00_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_01_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_02_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_03_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_04_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_99_003_00_-_P_V.pdf Schnitte: WAF-IV_H27_ARC_5_SCHN_01_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_01_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_02_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_03_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_01_003_00_-_P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_02_003_00_- _P_V.pdf WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_03_003_00_-_P_V.pdf HLS: Anlage 1 - Ausbringweg Haus 1.pdf Anlage 2 - Detail Sanitärzelle für Demontage.pdf Anlage 3 - Ausbringweg Haus 2&3.pdf Bestandspläne: Blendschutz-innen 1014_Vorhangschiene_Datenblatt1.pdf 1015_Vorhangschiene_Datenblatt2.pdf Briefkasten 1001_Briefkastenanlagen_H1a.pdf 1002_Briefkastenanlagen_H2.pdf Estrich II-05b_Estrich-DG_H2.pdf Fassade 211a_Fensterschnitte_Giebel.pdf 257b_Fassadenschnitt-Traufpunkt.pdf Fenster 500a_Positionsuebersicht-Holzfenster.pdf 501b_Anschluss-Fenstertuer_seitl_oben.pdf 502a_Anschluss-Fenstertuer_unten.pdf 503b_Fensteranschluss-aussenliegend_seitlich.pdf 504a_Fensteranschluss_Bruestung.pdf 505a_Fensteranschluss-aussenliegend_Fusspunkt.pdf 506a_Fensteranschluss-aussenliegend_oben.pdf 507_Fensteranschluss-aussenliegend_Bruestung.pdf 508a_Fensteranschluss-aussenliegend_seitl_oben.pdf 510_Fensteranschluss_Pos4_5_6.pdf 511_Fensteranschluss_Pos7.pdf 512_Fensteranschluss_Pos8.pdf Schornstein Werkplan_Schornstein.pdf Möblierung 850_begehbarer-Schrank-1.pdf 904_begehbarer-Schrank-2.pdf 906_Tisch.pdf 907_Rollcontainer.pdf 912_Bettkasten.pdf 1003_Kuechen-1_H1.pdf 1004_Kuechen-2_H1.pdf 1005_Kuechen-3_H1.pdf 1006_Kuechen-4_H1.pdf 1007_Kuechen-5_H1.pdf 1008_Kuechen-6_H1.pdf 1009_Kuechen-7_H1.pdf 1010_Kuechen-8_H1.pdf 1011_Kuechen-9_H1.pdf 1012_Kuechen-10_H1.pdf 1013_Kuechen-11_H1.pdf 1016_Kuechen-12_H3.pdf 1017_Kuechen-13_H2+3.pdf 1018_Kuechen-14_H2+3.pdf 1019_Kuechen-20_H3.pdf 1020_Kuechen-19_H2.pdf 1021_Kuechen-18_H2+3.pdf 1022_Kuechen-16_H3.pdf 1023_Kuechen-15_H2+3.pdf 1024_Kuechen-17_H2+3.pdf Naturstein 835_Naturstein_aussen-H1.pdf Treppe 202a_Eingangstreppen_H1.pdf Trockenbau 820_Schachtverkleidung_Wohnraeume.pdf Vordach 651_Ansi-Schn_Vordach_H1.pdf 652_Ansi_Vordach_H1.pdf 653_Schnitt_Vordach_H2-3.pdf 654_Ansi_Vordach_H2.pdf 655_Ansi_Vordach_H3.pdf 656_Seitenansi_Vordach_H3.pdf 657a_Det_Rahmen-Pfetten-Sparren_Vordach.pdf 658_Aufsicht_Vordach_H1.pdf 659_Aufsicht_Vordach_H2.pdf 660_Aufsicht_Vordach_H3.pdf 661_Details-R2c-R3c_Vordach_H1-3.pdf 662_Details-R1a-R1b_Vordach_H1.pdf 663_Details-R1b_Vordach_H1.pdf 664_Details-R2a-R2b_Vordach_H1.pdf 665_Details-R3a-R4b_Vordach_H2-3.pdf 666_Details-R4a_Vordach_H2-3.pdf 667_Details-R4c_Vordach_H2-3.pdf 668_Details-R5a_Vordach_H3.pdf 669_Details-R5b_Vordach_H3.pdf 850_Schneefang_Vordach.pdf 851_Schneefang_Vordach.pdf Bei Widersprüchen zwischen LV-Text und Zeichnungen ist der LV-Text vorrangig. --- Ende Anlagenverzeichnis
Anlagen zum LV Abbrucharbeiten
4.1 Baustelleneinrichtung
4.1
Baustelleneinrichtung
4.2 Haus I
4.2
Haus I
4.3 Haus II
4.3
Haus II
4.4 Haus III
4.4
Haus III
4.5 Stundenlohnarbeiten
4.5
Stundenlohnarbeiten

Your bid details

Net total
Discount
0.00
Statutory VAT
%
0.00
Gross total
0.00
Cash discount
%
Deadline is
days
0.00
Gross total (cash discount applied)
0.00
Net total incl. discount
0.00

Your documents

Remarks