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Description
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Net total EUR
4 Abbruch- und Rückbauarbeiten
4
Abbruch- und Rückbauarbeiten
214.1 - Fortsetzung der Weiteren Besonderen
Vertragsbedingungen WBV
Maßnahme: Generalsanierung / Modernisierung der
Studierenden-Wohnanlage Giggenhauserstraße 27-33 in
85354 Freising
10.1 Abkürzungen
In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten und
Abkürzungen:
cm Zentimeter
cm2 Quadratzentimeter
d Tag
h Stunde
Jr Jahr
kg Kilogramm
km Kilometer
km2 Quadratkilometer
kwh Kilowattstunde
l Liter
m Meter
m2 Quadratmeter
m3 Kubikmeter
Mt Monat
psch Pauschal
St Stück
t Tonne
Wo Wochen
md m x Tag
mMt m x Monat
mWo m x Woche
m2d m2 x Tag
m2Mt m2 x Monat
m2Wo m2 x Woche
m3d m3 x Tag
m3Mt m3 x Monat
m3Wo m3 x Woche
Sth Stück x Stunde
Std Stück x Tag
StMt Stück x Monat
StWo Stück x Woche
St/M Stück pro Monat
St/J Stück pro Jahr
GKGipskarton
AGAuftraggeber
ANAuftragnehmer
OÜObjektüberwachung (Bauleitung AG)
LVLeistungsverzeichnis
i.M.im Mittel
ATVAllgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DPrProctordichte
10.2 Wasser- und Energieverbrauch
Es erfolgt eine Umlage für Wasser und Energiekosten auf
die Auftragnehmer in Höhe von 0,6 v. H. der geprüften
Brutto-Schlussrechnungssumme. Es steht dem AN frei,
durch eigene Messungen den tatsächlichen Verbrauch
nachzuweisen
10.3 Beginn der Zahlungsfristen
Für den Fristenlauf gemäß § 16 VOB/B ist der Eingang
der Rechnung beim Auftraggeber maßgeblich.
10.4 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen,
die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen
geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
10.5 Bauablaufplan
Siehe Anlage Bauablauf- und Bauzeitenplan
10.6 Baustelleneinrichtung
Aus den Baustelleneinrichtungsplänen sind die für die
Einrichtung der Baustelle zur Verfügung stehenden
Flächen innerhalb des Bauzauns ersichtlich. Eine
Inanspruchnahme von darüber hinaus gehenden Flächen für
die Baustelle ist nicht möglich. Die Zuweisung der für
die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen
erfolgt in Absprache mit dem AG. Materialtransporte
dürfen nur durch die vorgesehenen Transportwege
durchgeführt werden. Auf der Baustelle ist die
Montagedisposition so zu treffen, dass mit geringstem
Platzbedarf für die Zwischenlagerung auszukommen ist.
Die Bauzustände im Zusammenhang mit dem Baufortschritt
sind vom AN stets, besonders bei der
Baustelleneinrichtung, eigenverantwortlich zu
berücksichtigen. Ein Umsetzen von BE-Einrichtungen des
AN oder Umlagern von Materialien des AN aus
Erfordernissen des Baufortschritts wird nicht gesondert
vergütet. Sind Positionen der BE zur Mitbenutzung durch
Dritte beschrieben, so ist die Nutzung eigenständig
zwischen dem AN und Dritten zu koordinieren.
10.7 Einfriedungen
Das Baugelände wird durch einen Bauzaun mit Toren
eingefriedet. Das Öffnen und Schließen der Tore obliegt
dem Schließdienst. Vom AG wird ein Schließdienst
beauftragt. Die Türen und Bauzauntore sind von 20 Uhr
am Abend bis 7.00 Uhr am Morgen verschlossen. Die
Baustelle ist am Abend rechtzeitig zu verlassen.
Der Bauzaun ist arbeitstäglich nach Verlassen der
Baustelle vom jeweiligen AN zu verschließen, falls
dieser zur Durchführung von Arbeiten geöffnet wurde,
dies gilt auch für das Öffnen und Schließen der
Fenster.
10.8 Geräteeinsatz
Der Einsatz von Staplern und besonderem Hebezeug ist
nur zulässig, soweit der Baufortschritt nicht
beeinträchtigt wird und bedarf in jedem Fall der
Freigabe durch die Objektüberwachung. Ein Anspruch auf
den Einsatz von Staplern und besonderem Hebezeug
besteht nicht.
10.9 Räume innerhalb des Bauvorhabens
Räume innerhalb des Bauvorhabens dürfen nicht als
Lager, Arbeits- und Aufenthaltsräume benutzt werden.
10.10 Sauberkeit und Ordnung
Die Baustelle ist stets sauber und aufgeräumt zu
halten. Arbeitsstellen sind nach Beendigung der
Arbeiten besenrein zu verlassen. Verunreinigungen im
Baubereich (einschl. der Verkehrswege außerhalb des
eingezäunten Baugeländes), die durch Material-An- und
Abtransport entstehen, sind umgehend nach Entstehung zu
beseitigen.
10.11 Baustellenverkehr
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Bauverkehr
beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen
einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder
Verschmutzungen durch eigene Fahrzeuge oder Fahrzeuge
seiner Lieferanten zu vermeiden bzw. diese unverzüglich
zu beseitigen. Der Verkehr im Vorfeld der Baustelle
darf nicht behindert werden. Die Verkehrsverhältnisse
auf der Baustelle sind auf dem
Baustellen-einrichtungsplan dargestellt. Es wird eine
begrenzte Anzahl an Parkplätzen für die am Bau
Beteiligten auf dem Baugelände vor-gehalten. Das
Abstellen von PKW und Mannschaftsfahrzeugen auf dem
Baugelände ist nur in Absprache mit der
Objektüberwachung. Bei Bedarf müssen außerhalb des
Grundstücks auf eigene Kosten Park- und Lagerflächen
angemietet werden.
Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten.
10.12 Bauschutt
Jegliche Ansammlungen von Abfall und Restmaterialien im
Gebäude, den Zufahrten oder dem Baufeld sind
unzulässig. Das Anlegen und Vorhalten von
Zwischenlagerplätzen für Schutt- und Abfallstoffe im
Bauwerk und auf dem Baufeld ist untersagt. Die Abfuhr
der Abfälle von der Baustelle hat regelmäßig zu
erfolgen.
Widerrechtliche Verunreinigungen, Schutt- und
Abfallansammlungen im Bauwerk oder auf dem Baufeld
werden dokumentiert (Beweissicherung z. B. durch
Fotodokumentation) und nach fruchtlosem Ablauf einer
Frist von 3 Werktagen ab Aufforderung durch die
Objektüberwachung ohne weitere Ankündigung auf Kosten
des Verursachers beseitigt.
Welche Abfälle und Verunreinigungen von den Arbeiten
der einzelnen Unternehmer stammen, entscheidet in
Streitfällen die OÜ.
10.13 Beleuchtung
Der Auftragnehmer hat die zur Durchführung seiner
Arbeiten erforderlichen Beleuchtungen entsprechend den
einschlägigen Bestimmungen einzurichten und zu
betreiben. Kosten dafür werden nicht gesondert
vergütet.
Die Beleuchtung der Hauptverkehrswege wird durch den AG
beim Gewerk Baustelleneinrichtung gesondert vergeben.
10.14 Einrichtungen von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für
Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die
Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
10.15 Sanitäreinrichtungen
Die während der Durchführung der Baumaßnahme
erforderlichen Sanitäreinrichtungen (WC- und
Waschanlagen) werden vom Auftraggeber gestellt und
eingerichtet.
10.16 Fernsprechanschlüsse
Der Auftragnehmer hat für die während der Bauzeit
notwendigen Fernsprechanschlüsse für die eigenen
Leistungen selbst zu sorgen. Er trägt die Kosten für
die Einrichtung, den Betrieb sowie den Abbau der
Anlagen.
10.17 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger
Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
10.18 Ausführungsunterlagen Architekt und Fachplanung
Die ausgeschriebenen Bauteile sind gemäß den Werkplänen
und Detailvorgaben der zuständigen Planer auszuführen,
maßgebliche Bauteile wurden durch den Tragwerksplaner
dimensioniert. Abmessungen und Dimensionierungen von
konstruktiven Anschlüssen sind auf ihre
Gebrauchstauglichkeit zu prüfen.
Die Ausführungsunterlagen werden baubegleitend erstellt
und dem AN gem. VOB/B §3, Nr.1 rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn zur Verfügung gestellt. Die
Ausführungszeichnungen werden dem AN in digitaler Form
zur Verfügung gestellt. Papierausfertigungen können
gegen Kostenerstattung bezogen werden.
Ab der 5. Indexausfertigung werden die Plankosten für
je 2 Plansätze vom Bauherrn übernommen.
Der AN hat die erhaltenen Ausführungsunterlagen vor
Ausführung der Leistung eigenverantwortlich auf
Übereinstimmung mit den am Bau vorhandenen
Gegebenheiten zu prüfen und Unstimmigkeiten rechtzeitig
schriftlich mit dem Architekten abzuklären
10.19 Werkstattplanung
Eine Werkstattplanung ist durch den AN zu erbringen,
soweit diese in den LV-Positionen gefordert wird.
10.20 Stemmarbeiten
Für sämtliche Stemmarbeiten und Schlitzarbeiten ist
grundsätzlich vor Ausführungsbeginn die Genehmigung der
Bauleitung einzuholen. Stemmarbeiten sind mit
geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung des
Bauwerkes vorzunehmen. Schlitzarbeiten oder andere
Stemmarbeiten an tragenden Bauteilen müssen vor
Ausführung von der Fachbauleitung und dem
Tragwerksplaner schriftlich genehmigt werden.
10.21 Stoffprüfungen
Entsorgung von Bodenaushub erfolgt nach bodenchemischer
Untersuchung wie in Positionen beschrieben.
10.22 Keine Verwendung von H-FCKW- und H-FKW-haltigen
Dämmstoffen
Vom Auftragnehmer dürfen keine Dämmstoffe verwendet
werden, die H-FCKW- oder H-FKW-haltig sind.
Mit der Unterschrift auf dem Angebotsschreiben leistet
der Bieter die Erklärung über die H-FCKW- und
H-FKW-Freiheit seiner angebotenen Dämmstoffprodukte.
10.23 Keine Verwendung gefährlicher Stoffe
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Stoffe zu
verwenden, deren Bestandteile ganz oder teilweise als
gefährliche Stoffe in der letztgültigen Fassung der
Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind, sofern
alternative Stoffe zur Verfügung stehen.
10.24 Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber schließt für das Gesamtprojekt eine
Bauleistungsversicherung ab.
Es erfolgt eine Umlage der Versicherungsprämie auf die
Auftragnehmer in Höhe von 0,1 v. H. der geprüften
Brutto-Schlussrechnungssumme. Es wird keine
Selbstbeteiligung erhoben.
Der Auftragnehmer ist selbst für die ordnungsgemäße
Schadensmeldung bei der örtlichen Bauleitung
verantwortlich. Unberührt bleibt die Haftung des AN für
den durch die Versicherung nicht gedeckten Schaden.
10.25 Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten sowohl die
Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -
Geräuschimmissionen - und der zusätzlichen
landesrechtlichen Vorschriften.
Im Einwirkungsbereich der Baustelle liegen in
unmittelbarer Entfernung Wohngebäude.
Ruhezeiten / Regelarbeitszeiten
Die vorgegebenen Ruhezeiten sind verbindlich
einzuhalten.
Nachtruhe: 20:00 Uhr 07:00
Sonntagsruhe: ganztägig
Regelarbeitszeit:
Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag nach Abstimmung mit der Objektüberwachung von
07:00 bis 15:00 Uhr
Der Baustellenbetrieb ist möglichst geräuscharm
abzuwickeln. Es sind daher lärmarme Baumaschinen nach
dem neuesten Stand der Technik einzusetzen. Diese
Kosten sind in der Angebotsabgabe zu berücksichtigen.
10.26 Benutzung von Baustromanlagen
Der AN ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für seine
Mitarbeiter verantwortlich für die verbindlich
einhaltenden berufsgenossenschaftlichen Regeln. Dazu
gehört insbesondere die arbeitstägliche Prüfung durch
Betätigen der Prüfeinrichtung an den in Benutzung
befindlichen, nichtstationären Baustrom-Einrichtungen.
10.27 Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet arbeitstäglich ein Bautagebuch
zu führen, dies wird nicht gesondert vergütet. Das
Bautagebuch ist am Ende jeder Woche per E-Mail an die
OÜ zu übergeben.
Das Bautagbuch hat mindestens folgende Inhalte zu
dokumentieren:
Datum des Eintrags
Angaben zu den ausgeführten Arbeiten und zum
allgemeinen Baufortschritt
Angaben zum aktuellen Wetter, Eintragungen wenn die
Witterung Einfluss auf den Baufortschritt oder die
Ausführung hatte (Frost, Sturm, Starkregen etc. ).
Personen auf der Baustelle: Welche Art von Mitarbeitern
(Helfer, Facharbeiter etc.) und deren Anzahl
Angaben über genutzte Geräte, angelieferten und
verwendete Materialien
Angaben zu Schäden, Störungen oder Abweichungen von den
Normen
Angaben zu ungenügenden oder von den Normen
abweichenden Vorleistungen anderer Gewerke
Eintragungen zu Besprechungen und Anweisungen der OÜ,
inklusive der Namen und Unterschriften der Teilnehmer
10.28 Rauchen
Der AG verbietet ausdrücklich das Rauchen innerhalb der
Gebäude. Falls Mitarbeiter des AN außerhalb der Gebäude
rauchen, hat der AN hierfür geeignete
Außenraucherbereiche (Wetterschutz) aufzustellen und
diese regelmäßig nach Bedarf zu säubern bzw.
Aschenbecher zu leeren.
---- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
---
214.1 - Fortsetzung der Weiteren Besonderen
Baubeschreibung
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Gemarkung: Vötting
Flur-Nr.: 728/2, 728/5
Gemeinde: Freising
Straße, Hausnummern: Giggenhauserstraße 27, 29, 31-33
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Studierendenwerk München Oberbayern (StwM)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Leopoldstraße 15
80802 München
Beschreibung des Bauvorhabens:
Generalsanierung / Modernisierung der
StudierendenWohnanlage Giggenhauserstraße 27-33 in
85354 Freising
Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde
beauftragt:
Vorgaben aus dem SiGe-Plan:
Alle Vorgaben aus dem SiGe-Plan sind einzuhalten. Jedes
auf der Baustelle tätige, ausführende Unternehmenhat
für eine nachweisliche Unterweisung und Information
seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Für die Unterweisungvon
Nachunternehmern hat der jeweilige Hauptauftragnehmer
zu sorgen.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Betonsanierungsarbeiten, Rückbauarbeiten,
Gerüstbauarbeiten, Rohbauarbeiten,
Zimmererarbeiten,Dachdeckerarbeiten, Schlosserarbeiten,
Fensterbauarbeiten, Metallbauarbeiten,
Außenputzarbeiten (WDVS),Trockenbauarbeiten,
Estricharbeiten, Fliesenarbeiten, Natursteinarbeiten,
Schreinerarbeiten (Türen),Bodenbelagsarbeiten,
Malerarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Schreinerarbeiten
(Möblierung, Küchen),Beschilderungsarbeiten, Einbau
Schließanlage, Baureinigung, HLS-Arbeiten,
MSR-Arbeiten, Dämmarbeiten antechnischen Anlagen,
Elektroinstallationsarbeiten, Einbau PV-Anlage,
Arbeiten an Außenanlagen.
Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und
zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter
andererUnternehmen:
Der SiGe-Plan ist einzuhalten. Jedes auf der Baustelle
tätige, ausführende Unternehmen hat für
einenachweisliche Unterweisung seiner Arbeitnehmer zu
sorgen. Bei gegenseitiger Gefährdung der
Unternehmenmüssen sich diese untereinander abstimmen.
Die Einhaltung der SiGe-Dokumente wird durch
regelmäßige Baustellenbegehungen durch den
SiGeKokontrolliert und protokolliert.
Art und Umfang der Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs:
Verkehrswege auf Baustellen sind gegenüber dem
öffentlichen Verkehr und angrenzenden
Grundstückenabzusichern.
Beschilderungen sind in Abstimmung mit der örtlichen
Verkehrspolizei festzulegen.
Ein- und Ausfahrten für Anlieferfahrzeuge und für den
öffentlichen Verkehr sind zu kennzeichnen.
Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Giggenhauserstraße 27-33 in 85354 Freising
Lage des Grundstücks:
Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-Nr.
728/2 und 728/5 im Überschwemmungsgebiet der Moosachund
wird im Süden vom Dampfanger Graben begrenzt.
An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an:
Flur-Nr. 594/2
Flur-Nr. 716
Flur-Nr. 726
Flur-Nr. 730
Flur-Nr. 730/10, 732
Anzahl und Höhe der Bestandsgeschosse:
Die Studierendenwohnanlage besteht aus drei
freistehenden jeweils 5-geschossigen Häusern:
Doppelhaus I(Hausnummer 31-33), Häuser II und III
(Hausnummer 29, 27); wobei die Häuser II und III
(Grundrissabmessungca. 37x15 m) baugleich, gespiegelt
sind; Doppelhaus I (Grundrissabmessung ca. 51x15 m)
unterscheidet sichvon den beiden Häusern II und III in
der Länge und ist mit zwei Treppenhäusern erschlossen.
Die Gebäude II undIII haben je ein Treppenhaus. Unter
allen Gebäuden befindet sich ein offenes Parkdeck im EG
und z. T. auchTechnikräume (Haus II). Es gibt keine
Kellergeschosse. Über den EG´s sind je Gebäude drei
Obergeschossesowie ein Dachgeschoss im Satteldach
angeordnet.
Nach Bayerischer Bauordnung 2023 (BayBO), in der
Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind dieseGebäude
nach Art. 2, Absatz 4, Nr. 11 ein Sonderbau mit einem
nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim.
Art und Zustand des umzubauenden Bestands:
Der Gebäudekomplex (Wohnanlage Freising IV kurz WAF IV)
wurde Anfang der 90er Jahre für Studenten
ausHochschulen in München und Freising errichtet. Die
Anlage besteht laut genehmigter Planung aus drei
Häusernmit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende
zzgl. Hausmeisterwohnung.
Die Gebäude wurden mit Baubescheid vom 09.03.1993 von
der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Stadt Freisingals
"Neubau einer Studentenwohnanlage mit 236 Wohnplätzen
und Hausmeisterwohnung" mit Auflagengenehmigt. Bauherr
war das Studentenwerk München, Anstalt des öffentlichen
Rechts.
Die Anlage ist abgesehen von kleineren Umbauten im
Bereich der Hausmeisterwohnung,Instandhaltungsarbeiten
und einer Fassadensanierung aus dem Jahr 2016
überwiegend im ursprünglichgebauten Zustand. Wand- und
Bodenoberflächen sind im Laufe der Jahre größtenteils
erneuert oder überarbeitetworden. Die Anlage ist im
Eigentum des StwM.
Weitere bauliche Details siehe Bestandsaufnahme vom
12.03.2025
Sanitäranlagen
Die bestehende Regen- und Abwasserentsorgung ist als
Trennsystem ausgeführt. Das Regenwasser wird
imAußenbereich in Schächten gesammelt und versickert.
Der bestehende Hauptwasseranschluss für
dieLiegenschaften befindet sich im Haus 2. Vom
Wasseranschluss erfolgt die Verteilung des
Trinkwassers,einschließlich Trinkwarmwasser und
Zirkulation, in die jeweiligen Gebäude. Die Versorgung
der Häuser 1 und 3erfolgt über erdverlegte
Medienleitungen. Die Anbindung der sanitären
Einrichtungen in den Nasszellen undweiterer Verbraucher
erfolgt über die Dachgeschosse. Die kompletten
sanitären Einrichtungen innerhalb derHäuser sind
abgängig und werden im Zuge der Sanierung erneuert.
Heizungsanlagen
Die Wohnanlage ist über erdverlegte Nahwärmeleitungen
an den ,Neubau' Giggenhauser Straße 25angeschlossen.
Von der Heizungszentrale im Haus 2 erfolgt die
Verteilung der Heizungsleitung in die
jeweiligenGebäude. Die Anbindung der Heizkörper in den
Wohneinheiten erfolgt über die Heizungsverteiler
bzw.Rohrleitungen im Fußbodenaufbau. Der Anschluss der
Heizungsverteiler erfolgt über die Dachgeschosse.
AlsRaumheizflächen sind Gussheizkörper verbaut. Die
kompletten heizungstechnischen Einrichtungen -
mitAusnahme der Wärmeerzeugung + Einbauten in der
Zentrale - sind abgängig und werden im Zuge der
Sanierungerneuert.
Lüftungsanlagen einschl. MSR
In allen drei Bestandsgebäuden werden die
innenliegenden Sanitärbereiche über ein
RLT-Zentralgerät -einschließlich Heizregister und
Wärmerückgewinnung über Kreuzstromwärmetauscher
mechanisch be-/entlüftet.Die Zentralgeräte befinden
sich in Lüftungszentralen der jeweiligen Dachgeschosse.
Die zugehörigen MSRSchaltschränke, einschl. Regelmodule
der Geräte, sind ebenfalls in den jeweiligen
Lüftungszentralen verortet.Luftabsaugung & Lufteinblas
über Tellerventile, Überströmungen vom Flur in die
Zellen über Türgitter. Diekompletten
lüftungstechnischen Einrichtungen - einschl.
zugehöriger MSR- Anlagen - sind abgängig und werdenim
Zuge der Sanierung erneuert.
Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik
Derzeit sind nasse Steigleitungen in den Treppenhäusern
aller Gebäude verbaut. Die Wasserversorgung
derSteigleitung erfolgt über einen direkten Anschluss
an das Trinkwassernetz ausgehend von den
Dachgeschossen.Die Steigleitungen nebst Entnahmekästen
werden im Zuge der Sanierung gegen ein trockenes
Feuerlöschsystemausgetauscht.
Technische Anlagen in Außenanlagen
Das Regenwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über
Sickerschächte entwässert. Die Anschlüsse an
dieGrundleitungen der Häuser erfolgt über
Fallleitungen, einschl. Rohrbegleitheizung (RBH) &
zugehörige Dämmung,im Parkgeschossbereich. Das
Schmutzwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über
zugehörige Revisionsschächte demöffentlichem
Straßenkanal in der Giggenhauserstraße zugeführt.
Ausgehend von der Heizungszentrale im Haus 2erfolgt die
Wasser- / und Wärmeversorgung der Häuser 1 und 3 über
erdverlegte Medienleitungen.
Größere durchgeführte Sanierungsarbeiten im Bereich der
Haustechnik beschreiben die Berichte:
Grundlagenermittlung TGA vom 26.02.2024
Bericht zur Bestandsaufnahme der technischen
Gebäudeausstattung in den Außenanlagen vom 28.02.2024
Grundlagenermittlung (LPH 1) - Bericht zur
Bestandsaufnahme der technischen Gebäudeausstattung
vom13.03.2024
Im Jahr 2016 wurden Rettungspodeste und
Notleiteranlagen in allen drei Gebäuden eingebaut.
Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt wurden Vordächer an
den Hauseingängen aller drei Häuser ergänzt.
Durch Senkungen des Untergrundes Aufgrund schlechter
Bodenverhältnisse war es in der Vergangenheitnotwendig,
Wege in den Freianlagen zu überarbeiten.
Besonderheiten:
Aufgrund des problematischen Baugrundes wurden die
Gebäude auf Betonbohrpfählen mit
lastverteilendenPfahlrostbalken ohne Untergeschosse
errichtet.
Untersuchungen Bestandsinstallationen Heizung und
technische Anlagen in Außenanlagen
Nach Abschluss der Grundlagenermittlungen (vgl. vorab
aufgeführte Berichte) wurden Untersuchungen an
denBestandsinstallationen durchgeführt. Dazu wurden
folgende Ausarbeitungen erstellt:
StellungnahmeBestanduntersuchungen Heizung, Stand
21.04.2024, Stellungnahme Bestandsuntersuchungen
Grundleitungen,Stand 22.04.2024 mit Ergänzungen zur
Untersuchung Sickerschächte, Stand 19.11.2024.
Geplante Sanierungsmaßnahmen
Sanierung von Sanitäranlagen
Die HLS-Steigstränge im Bereich von Sanitärräumen und
in Bewohnerzimmern müssen saniert werden.Sämtliche
Trockenbauverkleidungen und Verkofferung müssen daher
rückgebaut werden, um eine notwendigeSanierung zu
ermöglichen.
Ebenfalls saniert werden müssen sämtliche
Anschlussleitungen der Sanitärgegenstände und
Fliesenbeläge.Trockenbauwände und Türen der Nasszellen,
WC´s und Küchen sind rückzubauen und durch neue
Bauteile zuersetzen. Die Bodenbeläge und Estriche in
diesem Bereich müssen ebenfalls rückgebaut werden.
Behebung von brandschutztechnischen Mängeln
Die Lüftungszentralen aller Gebäude, in den DG´s
untergebracht, müssen brandschutztechnisch ertüchtigt
werden (Wand, Decke, Abluftführung, Durchführungen).
Die im Bestand in jedem Gebäude vorhandenen nassen
Steigleitungen müssen gegen ein System mit
trockenenSteigleitungen ausgetauscht werden.
Die in den Dachgeschossen von Haus 27 und 29
untergebrachten Gemeinschaftsräume sind aktuell für
dieBewohner gesperrt. Durch eine neu zu bauende
Aufstellfläche für ein Hubrettungsfahrzeug der
Feuerwehr proGebäude und einen größeren Fluchtbalkon
wird die Nutzung wieder möglich. Im Zuge dieser
Maßnahme sindauch die teils maroden Vordächer in
gleicher Materialität wie die neuen Fluchtbalkone neu
zu errichten.
Fensterbrüstungen in den Obergeschossen der Gebäude
dürfen, um die vorgenannte Anleitermöglichkeit
mitSteckleitern für die Feuerwehr zu erfüllen, eine
Brüstungshöhe von 8 m nicht überschreiten. Wo dies im
Bestandder Fall ist, wird durch eine
Geländemodellierung das Gelände so angehoben, dass eine
Anleiterung möglich ist.
Der Trockenbauausbau in den DG´s der Gebäude muss
brandschutztechnisch in Teilbereichen ertüchtigt
werden.
Die laut Brandschutzkonzept geforderte Brandwand in
Haus 31-33 ist über Dach zu führen. Türen im
Verlaufdieser Brandwand sind in Ausführung T90
herzustellen, die Bestandstüren sind auszubauen und zu
entsorgen.
Türen mit Anforderung an den Brandschutz müssen
größtenteils erneuert werden.
Heizungsanlagen
Wärmeversorgungsanlagen:
Vgl. Ausführungen unter - Art und Zustand des
umzubauenden Bestands -. Keine weiteren Um- / Neubauten
amBestand vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt
ebenfalls im Bestand zentral über einen
RohrbündelWärmetauscher. Verortung der Anlage in der
Heizungszentrale im Haus 2 (Bestand,
Warmwasserversorgung fürHäuser 1-3).
Wärmeverteilung:
Die Versorgung der Häuser 1 und 3 erfolgt über
erdverlegte Medienleitungen (Bestand).Sämtliche
Rohrleitungen in den Häuser 1, 2 und 3 werden erneuert.
Die Rohrleitungsverteilung erfolgt vomDachgeschoss über
neu angeordnete Stränge entlang der Längsseiten der
Außenfassaden. Die Heizkörper inden Zimmern werden über
Leitungen in Sockelleisten angeschlossen. Heizkörper
als; Zimmer (Plan), BadHeizkörper (Elektro) Nebenräume
(Profiliert), VL/RL= 70/50°C. Die Lufterhitzer der
Lüftungsanlagen in denHäusern 1-3 werden ebenfalls über
die jeweiligen Heizkörperstränge versorgt,
Systemtemperaturen: VL/RL=70/50 °C. Im Zuge der
Sanierungsarbeiten werden die gesamten Heizungs-/
Einrichtungsgestände einschließlichzugehöriger
Versorgungsleitungen ausgetauscht.
Lüftungsanlagen
Vgl. Ausführungen unter - Art und Zustand des
umzubauenden Bestands -. In allen drei
Bestandsgebäudenwerden die bestehenden RLT-
Zentralgeräte - einschließlich komplettem Kanalnetz und
zugehörigenKanaleinbauteilen und Luftauslässen -
ausgetauscht bzw. erneuert. Zur Luftversorgung der
Sanitärbereiche inden Geschossen ist ein Zentralgerät
mit folgenden Luftmengen vorgesehen:
Haus 1: Zuluft: 3.365 m³/h / Abluft:3.365 m³/h,
Haus 2 & 3: Zuluft: 2.620 m³/h / Abluft: 2.620 m³/h.
Folgende Geräte- Komponenten:
Ventilatoren(stufenlos drehzahlgeregelt, als
"freilaufende" Räder) / Heizregister mit PWW /
Wärmerückgewinnung rekuperativ(mit Bypass) /
Glasfaser-Taschenfilter.
Ausgehend von den Zentralgeräten im Dachgeschoss
erfolgt die Zu- /Abluftverteilung über verzinkte
Blechkanäle bzw. Rohre -innerhalb von
Installationsschächten- zu denNassbereichen der
jeweiligen Geschosse. Luftabsaugung & Lufteinblas über
Tellerventile in den Sanitärzellen(AB) und in den
Fluren (ZU). Überströmungen vom Flur in die Zellen über
Türgitter. Vorgesehene Abluftmengen:
Abluft Bad max. 40 m³/h / Abluft Dusche max. 40 m³/h /
Abluft WC max. 20 m³/h / Abluft Küche max. 40 m³/h
/Abluft Putzkammer max. 40 m³/h / Abluft
Gemeinschaftsraum max. 120 m³/h.
Fortluftausblas über Dachhauben in den Zentralen.
Außenluftansaugung über Wetterschutzgitter in den
Außenfassaden der Dachgeschosse. Dieerforderliche
Schalldämmung erfolgt über Kanalschalldämpfer in den
jeweiligen Zu- / Ab- / Außen- undFortluftkanälen. Bei
Querung von Brandabschnitten werden Brandschutzklappen
verbaut. Im Zuge derSanierungsarbeiten werden die
gesamten Lüftungs-Einrichtungsgestände einschließlich
zugehörigerVersorgungsleitungen ausgetauscht.
Sanitäranlagen
Vgl. Ausführungen unter - Art und Zustand des
umzubauenden Bestands -. In allen drei
Bestandsgebäudenwerden die bestehenden Sanitäranlagen -
einschließlich kompletter Schmutz- und
Trinkwasser-Leitungsnetze undzugehörige
Leitungseinbauteile - ausgetauscht bzw. erneuert.
Die Abwasserentsorgung für die Häuser erfolgt über
einen bereits bestehenden Kanalanschluss.
Grundsätzlicherfolgt die Abwasserentsorgung innerhalb
des Gebäudes sowie auf dem Grundstück im Trennsystem.
Entwässerung Regenwasser:
Das Niederschlagswasser der Häuser von den Dachflächen
wird über anDachabläufe angeschlossene außenliegende
Fallleitungen abgeleitet (Bestand). Über
anschließendeGrundleitungen im Außenbereich wird das
Regenwasser den einzelnen Versickerungsanlagen
(Bestand)zugeführt. Die bestehende
Regenwasserentsorgung ist als Trennsystem ausgeführt.
Das Regenwasser wird imAußenbereich in Sickerschächten
gesammelt und über Noteinläufe in den "Dampfänger
Graben" geleitet. Keineweiteren Sanierungsarbeiten am
Bestand vorgesehen. Entwässerung Schmutzwasser:
AnfallendesSchmutzwasser wird über ein nicht brennbares
Guss-Rohrsystem abgeleitet. Die Einzel-
/Sammelanschlussleitungen verlaufen innerhalb der
Vorsatzschalen und werden zum jeweiligen Fallpunkt
geführt.Über Sammelleitungen in dem Erd- bzw.
Parkgeschoss wird das anfallende Abwasser aus den
Obergeschossengesammelt und im freien Gefälle dem
bestehenden Kanalanschluss zugeführt. Es werden
Dachhauben für dieLüftungsleitungen vorgesehen.
Frostgefährdete Abwasserleitungen im Bereich des
Parkgeschosses werdengedämmt und mit einer
Rohrbegleitheizung ausgestattet. Am bestehenden
Hauptwasseranschluss sind derzeitkeine Änderungen bzw.
Ergänzungen vorgesehen.
Trinkwasser:
Vom Wasseranschluss im Haus 2 erfolgt dieVerteilung des
Trinkwassers, einschließlich Trinkwarmwasser und
Zirkulation, in die jeweiligen Gebäude. DieVersorgung
der Häuser 1 und 3 erfolgt über erdverlegte
Medienleitungen. Die Anbindung der
sanitärenEinrichtungen in den Nasszellen und weiterer
Verbraucher erfolgt über die Dachgeschosse. Die
gesamtenLeitungen innerhalb bzw. an den Gebäuden werden
im Rahmen der Sanierung erneuert,
einschließlichzugehöriger Demontage und
Entsorgungsarbeiten.
Warmwasserbereitung:
Das Warmwasser wird zentral überdie bestehende
Wärmeerzeugung im Neubau bereitgestellt und in
bestehenden Warmwasserspeichern in derTechnikzentrale
im Haus 2 zwischengespeichert. Wasserzählung: Die
Zählung des Gesamtwasserdurchsatzeserfolgt über den
bestehenden Wasserzähler in der Hausanschlussstrecke.
Trinkwasserhygiene:
Es werden anden endständigen Sanitärobjekten
automatische Hygienespüleinrichtungen in den Strängen
der jeweiligenHäuser vorgesehen. Des Weiteren werden
zur Minimierung der Druckverluste bzw.
LeitungsdurchmesserStrömungsteiler an den
Strangabgängen vorgesehen. Im Zuge der
Sanierungsarbeiten werden die gesamtensanitären
Einrichtungsgestände einschließlich zugehöriger
Ver-/Entsorgungsleitungen ausgetauscht.
Sanitäre Ausstattung:
Sind der Bemusterungsliste zu entnehmen.
Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik:
Derzeit sind Nasse Steigleitungen in den Treppenhäusern
aller Gebäude verbaut. In Abstimmung mit demBrandschutz
sind weiterhin Steigleitungen in den Treppenhäusern der
jeweiligen Häuser erforderlich. Die NassenLeitungen
werden komplett zurückgebaut und gegen Trockene
Steigleitungen ausgetauscht. Die
LöschwasserEntnahmeschränke sind entsprechend Vorabzug
Brandschutzkonzept ab den 1. Obergeschoss vorzusehen.
DieEinspeisungen, mittels Schränke für
Außenaufstellung, erfolgen in Abstimmung mit dem
Brandschutzplaner bzw.der Feuerwehr an den jeweiligen
Stirnseiten der Häuser 1-3. Im Zuge der
Sanierungsarbeiten werden diegesamten
Feuerlösch-Einrichtungsgestände einschließlich
zugehöriger Versorgungsleitungen ausgetauscht.
Gebäudeautomation
Die MSR-Anlagen in den Lüftungszentralen der jeweiligen
Häuser, einschl. zugehöriger Schaltschränke,Feldgeräte
und Verkabelungen werden erneuert. Derzeit ist eine
übergeordnete Gebäudeautomation, mitBedienplatz &
Aufschaltung von Betriebs- und Störmeldungen der
Anlagen, Anlagenteile (z.B. Brandschutzklappen) nicht
verbaut und auch weiterhin nicht vorgesehen.Das
Gebäudeautomationssystem errichtet für RLT, HZG und
sonstige Anlagen je Technikzentrale einen
Informationsschwerpunkt. Für die Nutzungseinheiten
Bestandsgebäude 1, 2 und 3 werden folgende
Anlagenschwerpunkt (ASP) - in diesem Fall
Schaltschränke - errichtet: ASP 1, 2 und 3: Lüftung,
StandorteTechnikzentralen im DG.
¿ScSchaltschränke und Leistungsteile:
Dieser Leistungsumfang umfasst:
anreihbareSchaltschränke / die darin enthaltenen
elektrischen Leistungsteile, Steuerrelais,
Sicherheitsketten / die darinenthaltene DDC zur
Steuerung und Regelung der aufgeschalteten Anlagen /
die Verkabelung vom Schaltschrankbis zu den Feldgeräten
sowie dem Auflegen der Kabel / alle Sensoren. Für die
Managementebene ist kein GLTBedienplatz für den
Hausmeister geplant. Es ist keine Raumautomation
geplant. Es ist nicht vorgesehen, dieASPs untereinander
zu vernetzen. Somit werden keinerlei
Ethernet-Anschlüsse durch die Fernmeldetechnikbenötigt.
Technische Anlagen in Außenanlagen
Regenwasser:
Das Regenwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über
Sickerschächte und Notüberläufe dem"Dampfänger Graben"
zugeführt. Die Anschlüsse an die Grundleitungen der
Häuser erfolgt über Fallleitungen,einschl.
Rohrbegleitheizung (RBH) & zugehörige Dämmung, im
Parkgeschossbereich (Bestand). Drei Stückbestehende
Schächte weisen erhebliche Risse auf und werden
diesbezüglich im Zuge der Instandsetzungenkomplett
ausgetauscht. Die o.g. RW- Fallleitungen mit RBH werden
aktuell nicht erneuert.
Schmutzwasser:
DasSchmutzwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über
zugehörige Revisionsschächte dem öffentlichem
Straßenkanalin der Giggenhauserstraße zugeführt. Die
Anschlüsse an die Grundleitungen der Häuser erfolgt
überFallleitungen, einschl. zugehörige Dämmung, im
Parkgeschossbereich. Schmutzwasserleitungen werden
finalintensiv gespült und gereinigt, insbesondere im
Rahmen der zu erneuernden SW-Anschlussleitungen in
denHäusern 1-3.
Trinkwasser / Heizung:
Ausgehend von der Heizungszentrale im Haus 2 erfolgt
die Wasser- / undWärmeversorgung der Häuser 1 und 3
über erdverlegte Medienleitungen. Die Gebäudequerungen
der Leitungenerfolgen über entsprechende
Dichtungssätze. Im Zuge der Sanierungen werden die
kompletten Leitungenerneuert, einschließlich
erforderlicher Erdarbeiten & Austausch der zugehörigen
Dichtungssätze.
Elektroinstallation:
Die Elektroarbeiten umfassen die Sanierung, Erneuerung
und Modernisierung der bestehenden elektrischenAnlagen,
um die Sicherheit, Effizienz und Funktionalität zu
verbessern.Hierbei werden die Installationen von
Schalt- und Steckgeräten, Datentechnik,
Beleuchtungssystemen undVerteileranlagen ertüchtigt und
erneuert.
Demontage und Entsorgung:
- Fachgerechte Demontage der alten elektrischen
Anlagen, wie Steckdosen, Schalter, Daten- und
Antennendosen, Beleuchtungen, Rauchmelder und
Wohnungsverteilungen.
- Sicherung und ordnungsgemäße Entsorgung der
demontierten Teile gemäß den Umweltvorschriften.
- Die Hauptanlagen wie Niederspannungshauptverteilung,
die Gebäudeverteilungen und die Kabelwege
bleiben erhalten bzw. werden an die neuen Anforderungen
angepasst.
- Die Kabel und Leitungen in den Gebäuden sollen aus
wirtschaftlichen Gründen soweit wie möglich
erhalten bleiben.
Beleuchtung:
- Austausch der gesamten Beleuchtungsanlage gegen
LED-Leuchten.
- Somit Sicherstellung der Energieeffizienz und
Einhaltung moderner Beleuchtungsstandards.
Schaltgeräte und Steckdosen:
- Erneuerung sämtlicher Schalt- und Steckgeräte in den
Häusern.
- Gesamtheitlicher Austausch sonstiger
Elektroinstallationen wie z.B. Daten- und Antennendosen
sowie
Sprechanlagensystemen.
- Neuverkabelung und Anschluss der
Elektroinstallationen in den Sanitär- und
Küchenbereichen.
- Prüfung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen
Funktion der Steckdosen.
- Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und
Schutzmaßnahmen.
Verteilungen:
- Ertüchtigung, Austausch und Inbetriebnahme der
Wohnungsverteilungen.
- Ergänzung der ELT-Verteiler mit Sicherungsautomaten,
FI-Schutzschaltern und
Überspannungsschutzgeräten.
- Durchführung von Tests und Prüfungen zur
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion.
Besondere Anforderungen:
- Fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch
qualifiziertes Personal.
- Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und
Schutzmaßnahmen während der Sanierungsarbeiten.
- Vermeidung von Beschädigungen an umliegenden bzw.
bestehenden Bauteilen und Einrichtungen.
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und
Übergabe der Installationspläne an den Auftraggeber.
Alle Arbeiten werden gemäß den geltenden Normen und
Vorschriften durchgeführt.
Austausch der Fenster, Überarbeitung der Fassaden
Austausch der Fenster:
Die bestehenden Holzfenster in den Bewohnerbereichen
werden durch neue Kunststofffenster ersetzt. Deräußere,
auf den Fenstern aufgesetzte, mechanisch betriebene
Sonnenschutz an den Süd- und Westfassaden derGebäude
wird durch einen innenliegenden mechanisch betriebenen
Sonnen- und Blendschutz an allen Fassadenersetzt. Die
im Bestand vorhandenen Vorhänge entfallen.
Die Fensterteilungen werden so weit verändert, dass ein
Putzen der Fenster von innen ohne Absturzgefahrmöglich
ist.
Sämtliche Fenster der Bewohnerzimmer erhalten
Belüftungsöffnungen, um den notwendigen Luftwechsel
zurFeuchteabfuhr der Zimmerraumluft sicherzustellen.
Um den sommerlichen Wärmeschutz sicher zu stellen,
werden die Fenster mit einer Sonnenschutzverglasungund
innen liegendem Sonnenschutz an allen Bewohnerzimmern
ausgestattet. Der äußere Sonnenschutz, der imBestand an
den Süd- und Westfassaden vorhanden ist, entfällt. Die
Fenster an Süd- und Westfassaden erhalten eine
Sonnenschutzverglasung.
Die im Bestand enthaltenen Vorhänge entfallen. Die
Vorhangschienen verbleiben, sodass jeder Bewohner
dieMöglichkeit hat, zusätzliche Vorhänge anzubringen.
Die Metallfenster und Eingangstürelemente in den
Treppenhäusern bleiben erhalten und werden lediglich
farblichüberarbeitet.
Überarbeitung der Fassade:
Putzschäden im Bereich der Ortgangfassaden müssen
behoben werden, hier ist der Einbau von
Ablaufblechenerforderlich.
Um nach dem Fenstertausch und Rückbauarbeiten ein
ordentliches, einheitliches Ergebnis der Fassadenoptik
zuerzielen, wird eine neue kunststoffbewehrte
Sanierungsputzschicht und ein Fassadenanstrich nach
Farbkonzeptaufgebracht.
Das bestehende Berankungssystem wird zurück gebaut.
Die Heiz- und Abwasserleitungen an den Parkdeckdecken
werden frei gelegt, ausreichend isoliert und
offengezeigt. Die notwendige Wärmedämmung wird direkt
an der Betondecke über den Leitungen angeordnet.
Bodenbeläge
Sämtliche Bodenbeläge werden erneuert. Zur Ausführung
kommt ein verklebter Kautschuk-Oberbelag. Die
altenBeläge werden rückgebaut. Die Estriche werden
geschliffen und gespachtelt sowie vor der Verklebung
des neuenBodenbelages grundiert.
Renovierungsbeschichtungen
Wand- und Deckenflächen erhalten Renovierungsanstriche
nach Farbkonzept. Die Geländer der
Treppenhäusererhalten ebenfalls eine
Renovierungsbeschichtung.
Absturzsichernde Geländer
Der Anbau eines absturzsichernden Geländers an den
Überdachungen der PKW- und Fahrradstellplätze ist
geplant.
Defekter Sonnenschutz an den Oberlichtern der
Gemeinschaftsräume im DG
Neben der Erneuerung der defekten Sonnenschutzanlagen
an den Oberlichtern der Gemeinschaftsräume in denDG´s
der Gebäude müssen auch die Öffnungsflügel der
Oberlichter überarbeitet werden.
Erneuerung der Türen zu den Bewohnerzimmern
Sämtliche Innentüren zu Bewohnerzimmern, Appartements
und Zugangstüren zu Wohngemeinschaften werden erneuert.
Fenster Waschraum
Die vorhandenen Fenster des Waschraumes in der
Parkebene Haus II werden zugemauert. Der Raum erhält
eineBe- und Entlüftung.
Markierung der Stellplätze
Die fehlende Markierung der Stellplätze wird ergänzt.
Fahrradwerkstatt
Es wird eine Reparaturstation eingerichtet.
Erneuerung der Küchen
Sämtliche Küchen werden erneuert.
Erneuerung der Möblierung
Die komplette Möblierung der Bewohnerzimmer,
Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsräume wird
erneuert.
Betonsanierungsmaßnahmen
Durch den hohen Chloridgehalt im Beton, verursacht
durch Tausalzeintrag sind Betonsanierungsmaßnahmen
imBereich der aufgehenden Bauteile in den Parkebenen
(Wände, Stützen) und der Pfahlrostbalken als Teil
derBohrpfahlgründung notwendig. Diese Maßnahmen werden
vorab durchgeführt. Die Endverkabelung der KKSAnoden
erfolgt im Zuge der Sanierungsarbeiten des Gebäudes.
Die Eingangstreppen an den Häusern 2 und 3 sowie die
Podestkanten am Haus 1 werden im Zuge
derBetonsanierungsmaßnahmen instandgesetzt. Im Zuge
dieser Arbeiten sind einzelne Zugänge u.U.
nureingeschränkt begehbar.
Durchbrüche und Kernbohrungen
Für die neuen Haustechnikinstallationen sind
Durchbrüche und Kernbohrungen in tragenden
Stahlbetonbauteilennotwendig. Die Lage der Bohrungen
ist im Zuge der Planung auf Grundlage der vorhandenen
Bewehrungspläneabgestimmt. Im Zuge der Ausführung sind
an kritischen Stellen vorab die statisch
maßgebendenBewehrungseisen auf Anweisung des
Tragwerksplaners zu erkunden.
Außenanlagen
Bei der Umgestaltung der Freianlagen wurde der
Brandschutz und die einfache Pflege bzw. Unterhaltder
Anlage in den Vordergrund gestellt.
Auch sind attraktive Aufenthaltszonen für die
Studierenden vorgesehen.
Gliederung der Freianlagen in folgende Bereiche:
- Bereich Außenstellplätze
- Aufwertung der Eingangsbereiche
- Sanierung der Dachbegrünungen
- Aufenthaltsbereich Bachau
- Müllhaus
- Anleiterstellen Feuerwehr
Außenstellplätze
Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die bestehenden
Außenstellplätze im Nordwesten erneuert.Aufgrund der
neuen Feuerwehraufstellflächen und dem Bau eines
Müllhauses entfallen vorhandeneStellplätze
Aufwertung der Eingangsbereiche
Aus Brandschutzgründen müssen die Gebäudeeingänge
neugestaltet werden.Hierfür wird der Bestand
abgebrochen.
Es entstehen neue Aufenthaltsbereiche zwischen Haus I
und Haus II, ebenso bei Haus III mitNeupflanzungen
sowie einladenden Sitzgruppen.
Sanierung der Dachbegrünung
Sanierung der bestehenden Dachbegrünung auf den
Vordächern, Erstellen von Anleiterflächen für
dieFeuerwehr.
Aufenthaltsbereiche Bachaue
Zwischen Haus II und Haus III soll am Dampfängergraben
ein neuer Aufenthaltsbereich mitSitzelementen
entstehen. Dieser wird durch einen Verbindungsweg vom
Haus I bzw. Haus IIIerschlossen. Durch die Maueröffnung
des Parkdecks zwischen Haus II und Haus III ist er
barrierefreizugänglich. Der Vegetationsbestand im
Böschungsbereich des Baches wird
ausgelichtet(Blickkontakt). Ansaat einer
insektenfreundlichen Feuchtwiese. Schaffung einer
"grünen Wand" zumParkdeck mittels Säulen-Zitterpappeln.
Müllhaus
Anordnung eines zentralen Müllhauses für beide
Wohnheime mit SchließanlageSanierung Belagsflächen
Wasseranschluss / AbwasserIntegration einer
Paketstation
Anleiterstellen Feuerwehr
Geländemodellierungen mittels Anböschungen und
Terrasierungen (Betonfertigteile undGabionenmauern)
Sonstige Angaben zur Baustelle
Im Zuge der bisherigen Planung wurde 2024 eine
orientierende Schadstofferkundung durchgeführt.
SieheAnlage: Bericht Orientierende
Gebäudeschadstofferkundung (Sanierung) vom 17. April
2024 (Anlage)
Baubeschreibung
Es sind keine Abweichungen zu den in den ATV
(Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) DIN 18299
bis DIN 18459 vorgesehenen Regelungen vorhesehen. Es
sei den, dies ist in den LV Positionen vermerkt.
---Ende Angaben zu Abweichungen von den ATV
Es sind keine Abweichungen zu den in den ATV
Nebenleistungen:
Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV) sind in
dieser Leistungsbeschreibung nur
erwähnt, wenn sie ausnahmsweise selbständig vergütet
werden, weil sie von erheblicher
Bedeutung für die Preisbildung sind. Iin diesen Fällen
sind besondere Ordnungszahlen
(Positionen) vorgesehen. Dies gilt insbesondere für das
gewerkspezifischen Einrichten und Räumen der Baustelle.
Besondere Leistungen:
Werden Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2 aller ATV)
verlangt, sind hierfür in der Leistungsbeschreibung
besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorhanden.
---Ende Angaben zu Nebenleistungen und Besonderen
Leistungen ---
Nebenleistungen:
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten
für die Teilleistungen (Positionen)
gemäß Abschnitt 0.5 der ATV DIN 18459 angegeben.
---Ende Angaben zu Abrechnungseinheiten---
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
und Arbeitsbeschränkungen
nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von
Leistungen anderer:
Die Arbeiten sind gemäß des Bauzeiten- und
Bauablaufplans (Anlage zu diesem LV) in drei
Bauabschnitten auszuführen.
Bauabschnitt 1 Haus I:
Die Häuser II und III bleiben während der Bauarbeiten
in Haus I (Start 29.09.2025 Fertigstellung 2.10.2026)
bewohnt.
Bauabsschnitt 2 Haus II:
Wenn Haus I fertig gestellt ist, wird dieses mit den
Bewohnern der Häuser II und III belegt und bleibt
während der Umbauarbeiten im Haus II (Start 19.10.2026
Fertigstellung 1.10.2027) bewohnt.
Bauabsschnitt 3 Haus III:
Wenn Haus I fertig gestellt ist, wird dieses mit den
Bewohnern der Häuser II und III belegt und bleibt
während der Umbauarbeiten im Haus III (Start 11.01.2027
Fertigstellung 14.02.2028) bewohnt.
Die in diesem LV enthaltenen Leistungen können nicht in
einem Zuge durchgeführt werden, sondern müssen zwingend
dem Bauzeiten- und Bauablaufplan folgen. Dies ist in
der Preisbildung zu berücksichtigen.
Sind Abweichungen zu den Bauzeiten- und
Bauablaufplanungen notwendig, wird die örtliche
Objektüberwachung den AN eine Woche vor der, laut
Bauzeitenplan geplanten Maßnahme, in Kenntnis setzen.
Die vereinbarten Vertragstermine verschieben sich dann
entsprechend, soweit diese von Verschiebungen betroffen
sind.
Spezielle Vertragstermine und Fristen die der AN zu
erfüllen hat siehe "Besondere Vertragsbedingungen" der
Vergabeunterlagen
Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B.
Arbeiten in Räumen,
in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich
von Verkehrswegen oder bei
außergewöhnlichen äußeren Einflüssen:
Keine besonderen Erschwernisse innerhalb der Gebäude.
Die Gebäude, die laut Bauzeiten- und Bauablaufplan
bearbeitet werden, sind zum Zeitpunkt der
Umbaumaßnahmen leerstehend.
Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauser Straße sind bis
zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen
auch der Erschließung der benachbarten
Studentenwohnanlage (Giggenhauser Straße 25d, 25e, 25f)
und dem Asylbewerberheim (Giggenhauser Straße 25a, 25b,
25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III.
Diese sind auch als Feuerwehranfahrtszonen für die
während der Bauzeit bewohnten Nachbargebäude
ausgewiesen. Die Zufahrtswege und
Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei
bleiben.
Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten
Bereichen, gegebenenfalls
besondere Anordnungen für Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen:
siehe Eintragungen in den Leistungspositionen
insbesondere für Bereiche von KFM-Abbruchmaßnahmen
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
und Entsorgungseinrichtungen,
z. B. Behälter für die getrennte Erfassung:
siehe Eintragungen in die Leistungspositionen
Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs,
gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt.
Die Regelung und Sicherung des Verkehrs soweit es seine
Ausführungen betrifft, ist Sache des Auftragnehmers.
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie
Vorhalten von Gerüsten:
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie
Vorhalten von Gerüsten sind zum Ausschreibungszeitpunkt
nicht bekannt. Auf-, Ab- oder Umbaumaßnahmen am Gerüst
dürfen nur von der beauftragten Gerüstbaufirme
durchgeführt werden.
Mitbenutzung fremder Gerüste durch den Auftragnehmer:
Dem AN werden folgende Gerüste bauseits zur Verfügung
gestellt:
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für
Haus I:
Lastklasse: (LK4)
Breitenklasse: (W09)
Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca.
10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca.
14,30m)
Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib
Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für
Haus II:
Lastklasse: (LK4)
Breitenklasse: (W09)
Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca.
10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca.
14,30m)
Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib
Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für
Haus III:
Lastklasse: (LK4)
Breitenklasse: (W09)
Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca.
10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca.
14,30m)
Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib
Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Eigene Gerüste durch den Auftragnehmer:
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,77 m in den DG`s
der Häuser, 2,42 m in EG`s, 1. OG`s, 2. OG`s der Häuser
und 2,6 m in den Parkgeschossen der Häuser sind in die
Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind,
einzurechnen.
Mitbenutzung fremder Hebezeuge durch den Auftragnehmer:
Es sind keine fremden Hebezeuge vorhanden
Mitbenutzung fremder Aufzüge durch den Auftragnehmer:
Dem AN werden folgende Aufzüge bauseits zur Verfügung
gestellt. Die Nutzung ist mit den anderen auf der
Baustelle tätigen Gewerken abzustimmen. Der Aufzug
steht dem AN nicht exklusiv zur Verfügung.
Gerüstaufzug:
Lasten-/Personenaufzug als Gerüstaufzug:
Tragfähigkeit: 500 kg / 5 Personen
Länge Transport: 1800 mm
Höhe Transport: 2550 mm
Breite Transport: 1600 mm
Lage der bauseits zur Verfügung gestellten
Gerüstaufzüge siehe Anlage Baustelleneinrichtungspläne.
Innerhalb der Gebäude sind keine Aufzüge vorhanden.
Mitbenutzung fremder Aufenthalts- und Lagerräume durch
den Auftragnehmer:
Es sind keine fremden Aufenthalts- und Lagerräume zur
Mitbenutzung vorhanden
Mitbenutzung fremder sonstiger Einrichtungen durch den
Auftragnehmer:
Ein bauseits gestellter WC-Container mit
Waschgelegenheit wird dem AN zur Mitbenutzung zur
Verfügung gestellt.
Ein bauseits gestellter Bauwasseranschluss wird dem AN
zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt.
Ein bauseits gestellter Baustromanschluss wird dem AN
zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt.
Der Verbrauch von Bauwasser und Baustrom wird
verrechnet - siehe "Weitere Besondere
Vertragsbedingungen".
Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für
welche Beanspruchung
der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer
vorzuhalten hat.
Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und
Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen sind für
andere Unternehmer nicht vorzuhalten
Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten
(Recycling-)Stoffen:
Die Verwendung oder Mitverwendung von
wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen ist nicht
vorgesehen
Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe
und an nicht genormte
Stoffe und Bauteile.
Nicht vorgesehen
Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.
B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von
Hilfsstoffen:
Nicht vorgesehen
Bedingungen unter welchen auf der Baustelle gewonnene
Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer
anderen Verwertung zuzuführen sind:
Nicht vorgesehen
Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des
Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und
Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die
Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über
Transporte, Entsorgung und
die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten:
Siehe Leistungspositionen und siehe Anlage zu diesem
LV:
Orientierende Gebäudeschadstofferkundungen (Sanierung)
17. April 2024 (Anlage)
Umwelttechnischen Bericht Auftrag Nr. 2025-106119-01vom
05.05.2025 (Anlage)
Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile,
die vom Auftraggeber
beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des
Ortes und Zeit ihrer Übergabe:
Nicht vorgesehen
In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und
Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder
dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur
Verfügung stellt:
Nicht vorgesehen
Leistungen für andere Unternehmer:
Nicht vorgesehen
Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der
Inbetriebnahme von
Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.
B. mit dem Auftragnehmer für
die Gebäudeautomation:
Nicht vorgesehen
Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:
Nicht vorgesehen
Übertragung der Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für
maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische
Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung
Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit
hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer2 VOB/B), durch
einen besonderen Wartungsvertrag:
Nicht vorgesehen
Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen:
siehe Eintragung in Leistungspoitionen
Entsorgung von Abfällen nach DIN 18299:
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11
und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens
täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu
erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete,
auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des
Auftragnehmers zulässig, soweit hierfür Flächen zur
Verfügung stehen. Das Aufstellen von
Abfalltransportbehältern ist mit der OÜ abzustimmen.
Der AN hat keinen Anspruch auf Aufstellflächen. Es
obliegt, wenn das Aufstellen von Containern genehmigt
wurde, dem jeweiligen Auftragnehmer selbst, dafür zu
sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter
füllen.
Vom Auftraggeber werden keine Container bereitgestellt.
--- Ende Angaben zu Angaben zur Ausführung gem. VOB ---
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist:
Westen 27%
Osten 21 %
Angaben zur Baustelle
Baugrundstück
Das Grundstück wird im Süden durch den Dampfängergraben
begrenzt. Ablagerungen im Bereich der Ufervegetation
sind untersagt.
Lage und Transportwege
Zufahrtsmöglichkeiten:
Breite: ca. 6,3 m
Höhe in Parkgeschossen: ca. 2,1 m
Tragfähigkeit:
In den Feuerwehrzufahrten 1670 kg/m²; im
Einflussbereich des Erddruckes auf die Gebäude: 500
kg/m²; dies entspricht einem 30to-Fahrzeug (SLW 30) mit
max. 3 Achsen und je 10to Achslast.
Weitere Angaben, Einschränkungen:
Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauserstraße sind bis
zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen
auch der Erschließung der benachbarten
Studentenwohnanlage (Giggenhauserstraße 25d, 25e, 25f)
und dem Asylbewerberheim (Giggenhauserstraße 25a, 25b,
25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III.
Es gibt keine befestigte Umfahrung der Gebäude. Den
genauen Verlauf der Zufahrtsmöglichkeit hat der AN vor
Ort zu prüfen. Diese sind auch als
Feuerwehranfahrtszonen für die während der Bauzeit
bewohnten Nachbargebäude ausgewiesen. Die Zufahrtswege
und Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei
bleiben.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauserstraße sind auch
für die bewohnten Nachbargebäude (Studentenwohnanlage
und Asylbewerberheim) als Feuerwehranfahrtszonen
ausgewiesen (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die
Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei
bleiben. Parken, Materialien lagern oder abstellen,
Maschinen oder Werkzeuge lagern oder abstellen oder
sonstige Einschränkungen der Nutzbarkeit für die
Rettungsdienste sind verboten.
Park- und Abstellflächen siehe
Baustelleneinrichtungsplan.
Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der
Baustelle:
Lasten-/Personenaufzug innerhalb der Gebäude: nicht
vorhanden
Weitere Angaben, Einschränkungen:
Es wird kein Baukran zur Verfügung gestellt.
Max. zulässige Deckenbelastung bei Baustofflagerung:
In den Wohnbereichen: 150 kg/m²
In den Fluren der Wohnbereiche und in den
Gemeinschafträumen: 200 kg/m²
In den Flurbereichen des Treppenhauses: 350 kg/m²
Flachdachbereiche:
Haus 2 / Achse K-L und Haus 3 / Achse M-N: 350 kg/m²
Haus 2 / Achse G-H und Haus 3 / Achse Q-S: 500 kg/m²
Treppenhaus:
nutzbare Breite: ca. 1,2 m; nutzbare Höhe: ca. 2,22 m
Flure - nutzbare Breite:
Flur zwischen TH und WG ca. 1,45 m
Kleiner Flur in 6er und 8er WG ca. 0,95m
Lichte Breite/Höhe Eingangstür: ca. 0,95 m/2,05 mLichte
Breite/Höhe Flurtüren: ca. 0,82 m/2,05 m
Lichte Breite/Höhe Bewohnerzimmertüren: ca. 0,81 m/2,05
m
Fenster als Einbringöffnung über Gerüst:
EG ca. 2,00 m * 1,35 mOG1 ca. 2,00 m * 2,10 mOG 2 ca.
1,10 m * 2,10 mDG keine Einbringmöglichkeit
Ein- / Ausbringwege für technischen
Gebäudeeinrichtungen / Geräte -insbesondere in die
Dachzentralender jeweiligen Häuser- sind beiliegenden
Planunterlagen (Fachplanung HLS, Anlagen 1-3) zu
entnehmen
Schutz vorhandenen Bewuchses:
Bäume sind geschützt durch: Baumschutzmaßnahmen bzw.
Bauzäune, eine Beschädigung von Schutz und Bäumen ist
verboten.
Pflanzbestände sind geschützt durch: Bauzäune, eine
Beschädigung von Schutz und Pflanzbeständen ist
verboten.
Vegetationsflächen sind geschützt durch: Bauzäune, eine
Beschädigung von Schutz und Vegetationsflächen ist
verboten.
Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und
Umfang): keine
Hindernisse im Erdreich:
Das Grundstück wurde nicht auf Kampfmittel untersucht.
Angaben zur Ausführung
Es bestehen folgende besondere Anforderungen an die
Bauausführung:
keine
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist:
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Sonstige Angaben
Für sämtliche Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses
sind, sofern nicht in den nachfolgenden eigenen
Positionen ausgeschrieben, alle Maßnahmen und
Einrichtungen die gemäß den geltenden gesetzlichen
Vorschriften z.B. aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ),
Baustellenverordnung (BaustellV), Regelwerk der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (DGUV
Vorschriften), Bayerische Bauordnung (BayBO) usw.
erforderlich werden, in die Einheitspreise der
Positionen LV`s einzurechnen.
Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich, aufgrund seiner
gesammelten Fachkunde und Erfahrung bei ähnlich
gearteten Bauvorhaben mit vergleichbarem Baualter,
Maßnahmenumfang und Schwierigkeitsgrad zu ermitteln.
Für sämtliche Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses
Rückbau- und Abbrucharbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG
Bau)
DGUV Information 201-012
Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten
an asbesthaltigen Materialien
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 664)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr
gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV
zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen.
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und
Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich
festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten.
Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist
grundsätzlich untersagt.
Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit
Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel
zu verwenden.
Laut der Orientierenden Gebäudeschadstofferkundung vom
April 2024 kann das Gebäude als asbestfrei eingestuft
werden.
Als gefährlicher Abfall Aufgrund ihres Anteils an
künstlichen Mineralfasern (KFM) (Alte Mineralwolle)
sind folgende Baustoffe zu behandeln:
Dämmung von Technischen Anlagen und Rohrleiungen
Dämmung von sonstigen Rohrleitungen
Dämmung in Bodenaufbauten soweit diese aus
Mineralfasern bestehen
Dämmungen von Wandaufbauten
Dämmungen in Dächern
Der AN hat den Nachweis der Fachkunde laut TRGS 521 dem
AG mit dem Angebot zu übergeben.
Weitere als nachweispflichtig eingestufte Baustoffe
sind:
Dampfsperrenpapier in vereinzelten Bodenaufbauten ist
vom restlichen Bauschutt zu separieren.
Styropor-Dämmungen in Bodenaufbauten sind aufgrund der
HBCD-Gehalte > 1.000 mg nachweispflichtig bei der
Entsorgung.
Siehe hierzu Anlage: Orientierende
Gebäudeschadstofferkundung vom April 2024
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle
sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch
Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind
der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen
mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät,
Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle
gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am
Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu
vermeiden.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den
Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen
beziehen sich auch auf die Verunreinigung der
öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen
des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche
Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen
möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende
Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen,
dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen
Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche
Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in
den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen
Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien.
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig
während der Durchführung die tatsächliche
Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder
Behinderungen unverzüglich anzuzeigen.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt
durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu
keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz
sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist
unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für
den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem
Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu
treffen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz,
Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter
in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen
technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen,
sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten
sind.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist über den Zustand der
benachbarten Grundstücke, Bauwerke und Verkehrswege
gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Zustandsprotokoll zu
erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren
und zu dokumentieren.
Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor
Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei
einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind
sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer
im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche
Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder
anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu
sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung
nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern.
Bauteile, die nach der Durchführung von
Renovierungsmaßnahmen wieder ihren ursprünglichen
Aufbau erhalten, z.B. Fachwerk, Holzbalkendecken und
dergleichen, sind beim Abbruch in ihrem Aufbauschema zu
fotografieren und zu dokumentieren. Diese Unterlagen
sind dem Auftraggeber jeweils spätestens nach
Fertigstellung der entsprechenden Abbrucharbeiten zu
übergeben.
Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von
diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden
Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes
Beschneiden der Ränder herzustellen.
Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder
asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der
Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese
Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall.
Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen in
Abstimmung mit der OÜ abzuwerfen. Das direkte Abwerfen
ist nicht gestattet.
In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme
Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren)
eingesetzt werden.
Beim Ausbau der Mineralfaserdämmung sind die Vorgaben
der TRGS 521 zu beachten.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein
Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen
muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr
ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der
Leitungen informieren.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen
funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit
Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind
geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu
treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit
Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu
erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte
Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug
gefährdete Oberflächen abzudecken.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit
mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in
Absprache mit der Bauleitung die technischen
Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und
Ausbaugewerke zu beachten.
Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk
besenrein zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zum
Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch
die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle,
insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen
unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Verkehrssicherung
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der
Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die
Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und
Qualifikation zu benennen.
Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die
laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die
zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach
den örtlichen Gegebenheiten.
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit
notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben
werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von
Verkehrszeichen).
Es sind maximal drei Schilder oder zwei
Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig.
Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in
Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden,
damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des
Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden
werden kann.
Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für
Warnleuchten sind nicht zulässig.
Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche
verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen
aufweisen.
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen
für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen
der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als
zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von
Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauser Straße sind bis
zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen
auch der Erschließung der benachbarten
Studentenwohnanlage (Giggenhauser Straße 25d, 25e, 25f)
und dem Asylbewerberheim (Giggenhauser Straße 25a, 25b,
25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III.
Diese sind auch als Feuerwehranfahrtszonen für die
während der Bauzeit bewohnten Nachbargebäude
ausgewiesen. Die Zufahrtswege und
Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei
bleiben.
Sonstige Angaben
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Rückbau- und Abbrucharbeiten
Anlagen zum LV Abbrucharbeiten
Rahmenterminplan:
WAF-IV_20250530_RTP_Terminplan-Vorabzug-haus31-33-haus2
9-haus27_AB.pdf
Gutachten:
WAF-IV_20240417_FP_Bericht-Schadstofferkundung_FP
Ansichten:
WAF-IV_H27_ARC_5_ANS_01_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_ANS_02_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_ANS_01_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_ANS_02_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_ANS_01_003_00_ - _P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_ANS_02_003_00_ - _P_V.pdf
Grundrisse:
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_00_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_01_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_02_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_03_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_04_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_99_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_00_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_01_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_02_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_03_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_04_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_99_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_00_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_01_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_02_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_03_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_04_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_99_003_00_-_P_V.pdf
Schnitte:
WAF-IV_H27_ARC_5_SCHN_01_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_01_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_02_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_03_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_01_003_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_02_003_00_- _P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_03_003_00_-_P_V.pdf
HLS:
Anlage 1 - Ausbringweg Haus 1.pdf
Anlage 2 - Detail Sanitärzelle für Demontage.pdf
Anlage 3 - Ausbringweg Haus 2&3.pdf
Bestandspläne:
Blendschutz-innen
1014_Vorhangschiene_Datenblatt1.pdf
1015_Vorhangschiene_Datenblatt2.pdf
Briefkasten
1001_Briefkastenanlagen_H1a.pdf
1002_Briefkastenanlagen_H2.pdf
Estrich
II-05b_Estrich-DG_H2.pdf
Fassade
211a_Fensterschnitte_Giebel.pdf
257b_Fassadenschnitt-Traufpunkt.pdf
Fenster
500a_Positionsuebersicht-Holzfenster.pdf
501b_Anschluss-Fenstertuer_seitl_oben.pdf
502a_Anschluss-Fenstertuer_unten.pdf
503b_Fensteranschluss-aussenliegend_seitlich.pdf
504a_Fensteranschluss_Bruestung.pdf
505a_Fensteranschluss-aussenliegend_Fusspunkt.pdf
506a_Fensteranschluss-aussenliegend_oben.pdf
507_Fensteranschluss-aussenliegend_Bruestung.pdf
508a_Fensteranschluss-aussenliegend_seitl_oben.pdf
510_Fensteranschluss_Pos4_5_6.pdf
511_Fensteranschluss_Pos7.pdf
512_Fensteranschluss_Pos8.pdf
Schornstein
Werkplan_Schornstein.pdf
Möblierung
850_begehbarer-Schrank-1.pdf
904_begehbarer-Schrank-2.pdf
906_Tisch.pdf
907_Rollcontainer.pdf
912_Bettkasten.pdf
1003_Kuechen-1_H1.pdf
1004_Kuechen-2_H1.pdf
1005_Kuechen-3_H1.pdf
1006_Kuechen-4_H1.pdf
1007_Kuechen-5_H1.pdf
1008_Kuechen-6_H1.pdf
1009_Kuechen-7_H1.pdf
1010_Kuechen-8_H1.pdf
1011_Kuechen-9_H1.pdf
1012_Kuechen-10_H1.pdf
1013_Kuechen-11_H1.pdf
1016_Kuechen-12_H3.pdf
1017_Kuechen-13_H2+3.pdf
1018_Kuechen-14_H2+3.pdf
1019_Kuechen-20_H3.pdf
1020_Kuechen-19_H2.pdf
1021_Kuechen-18_H2+3.pdf
1022_Kuechen-16_H3.pdf
1023_Kuechen-15_H2+3.pdf
1024_Kuechen-17_H2+3.pdf
Naturstein
835_Naturstein_aussen-H1.pdf
Treppe
202a_Eingangstreppen_H1.pdf
Trockenbau
820_Schachtverkleidung_Wohnraeume.pdf
Vordach
651_Ansi-Schn_Vordach_H1.pdf
652_Ansi_Vordach_H1.pdf
653_Schnitt_Vordach_H2-3.pdf
654_Ansi_Vordach_H2.pdf
655_Ansi_Vordach_H3.pdf
656_Seitenansi_Vordach_H3.pdf
657a_Det_Rahmen-Pfetten-Sparren_Vordach.pdf
658_Aufsicht_Vordach_H1.pdf
659_Aufsicht_Vordach_H2.pdf
660_Aufsicht_Vordach_H3.pdf
661_Details-R2c-R3c_Vordach_H1-3.pdf
662_Details-R1a-R1b_Vordach_H1.pdf
663_Details-R1b_Vordach_H1.pdf
664_Details-R2a-R2b_Vordach_H1.pdf
665_Details-R3a-R4b_Vordach_H2-3.pdf
666_Details-R4a_Vordach_H2-3.pdf
667_Details-R4c_Vordach_H2-3.pdf
668_Details-R5a_Vordach_H3.pdf
669_Details-R5b_Vordach_H3.pdf
850_Schneefang_Vordach.pdf
851_Schneefang_Vordach.pdf
Bei Widersprüchen zwischen LV-Text und Zeichnungen ist
der LV-Text vorrangig.
--- Ende Anlagenverzeichnis
Anlagen zum LV Abbrucharbeiten
4.1 Baustelleneinrichtung
4.1
Baustelleneinrichtung
4.2 Haus I
4.2
Haus I
4.3 Haus II
4.3
Haus II
4.4 Haus III
4.4
Haus III
4.5 Stundenlohnarbeiten
4.5
Stundenlohnarbeiten
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