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ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB - ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
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1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZVB.
Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
1.3 Die Einheits- oder Pauschalpreise verstehen sich für die Lieferung mit Abladen sowie Lagern auf der Baustelle und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Bauteile, komplett ausgeführt, einschl. aller Lohn- und Gerätekosten. Einzukalkulieren ist das gesamte Einrichten, Vorhalten und Abbauen
der Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen Maschinen, Werkzeugen und Verarbeitungsmittel, die
zur Erstellung der Leistung notwendig sind.
1.4 Sind im Leistungsbeschrieb Markennahmen oder Fabrikate angegeben, sind diese grundsätzlich bindend, Alternativen sind nur zugelassen, wenn Gleichwertigkeit nachgewiesen wird und der Auftraggeber dazu ausdrücklich eine Freigabe erteilt hat.
1.5 Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig
beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht,
sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren
Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in
diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.
Besteht die Gefahr, daß der Auftragsnehmer mit seiner Leistung durch eigenes Verschulden in Verzug gerät, kann die Bauleitung die Erbringung von Überstunden oder
Feiertagsschichten zur Terminsicherung fordern. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.
1.6 Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, daß er über die zur einwandfreien und fristgemäßen
Erfüllung der angebotenen Leistung erforderlichen Fachkenntnisse sowie ausreichende
Personalstärke und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt. Er erklärt ferner, daß er die
Angebotsunterlagen als vollständig und ausreichend ansieht.
1.7 Will der Auftragnehmer Subunternehmer für die angebotenen Leistungen einsetzen, so hat er sich
rechtzeitig vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen und ferner dafür Sorge zu tragen,
daß mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Subunternehmers, der über die erforderlichen
Fachkenntnisse verfügt, ständig während des Leistungszeitraumes auf der Baustelle anwesend ist.
Für Baubesprechungen die den Leistungsumfang des Auftragnehmers betreffen, hat der AN einen
fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter zu stellen.
1.8 Das Angebot wird ausschließlich dann geprüft, wenn auch Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit.
1.9 Sämtliche Preise sind Nettopreise.
1.10 Die Abgabe des Angebotes erfolgt kostenlos.
1.11 Eine Beauftragung erfolgt schriftlich und nach eigenem Ermessen. Der Beauftragung ist nicht an das billigste Angebot gebunden. Der AG ist nicht zur Offenlegung von Gegenangeboten verpflichtet.
2. BESONDERE HINWEISE
Es gelten die VOB, Teil B und C in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sowie ergänzend die Bestimmungen und Vorschriften des BGB; die einschlägigen DIN-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Fachverbände; die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Insbesondere wird auf folgende Normen verwiesen:
- DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung
- DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen; Bauwerke
- DIN 18299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten
Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese unter Mitwirkung des Auftraggebers gemeinsam festzulegen.
Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Die Arbeiten anderer Auftragnehmer dürfen hierdurch nicht behindert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume spätestens
innerhalb einer Woche besenrein zu räumen. Kommt der Auftragnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung berechtigt, die Lagerräume auf Kosten des Auftragnehmers räumen zu lassen.
Die nachunternehmereigene Abfall- und Müllentsorgung muß kontinuierlich erfolgen, eine Lagerung auf Häufen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes ist unzulässig. Sollte die Entsorgung nicht oder nur teilweise erfolgen, so wird diese vom Bauleiter organisiert. Die anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Gegebenenfalls werden die Kosten anteilsmäßig auf beteiligte Auftragnehmer aufgeteilt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die ordnungsgemäße und gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung der nachunternehmereigene Abfälle, insbesondere Sondermüll und Baumüll, nach geltendem Recht
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat und Vertragsbestandteil ist. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die oben genannten Materialien in dem bauseits aufgestellten Schuttcontainer aufgefunden, müssen diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet.
3. ABRECHNUNGS-HINWEISE
Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Aussagen gemacht sind, gelten die Abrechnungsvorschriften der VOB, Teil C, in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Fassung.
4. STUNDENLOHNSÄTZE
Meister /Std. ..........
Techniker /Std. ..........
Lehrling im 3. Lehrjahr /Std. ..........
Lehrling im 2. Lehrjahr /Std. ..........
Lehrling im 1. Lehrjahr /Std. ..........
Vorarbeiter /Std. ..........
Facharbeiter /Std. ..........
Fachwerker /Std. ..........
Helfer /Std. ..........
5. UMLAGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die Umlage hierfür beträgt pauschal 0,35% von der Abrechnungssumme.
Baustrom, Bauwasser, und Bau-WC werden durch den AG zur Verfügung gestellt, Umlage pauschal 0,65% der Abrechnungssumme.
Hat der AN die Überschreitung der Frist für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen zu vertreten oder
gerät er in sonstiger Weise hinsichtlich der Fertigstellung in Verzug, ist er verpflichtet, für jeden Werktag
der verschuldeten Fristüberschreitung, bzw. des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % der
Nettoauftragssumme, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen.
Der AG ist berechtigt, eine Sicherheit in Höhe von 10% der jeweils begründeten Abschlagszahlung und 5% der begründeten Schlusszahlung als Sicherheit einzubehalten.
Ablösung des Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft ist möglich.
Abweichend von § 13 Absatz 4 Nr.1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mangelansprüche 5 Jahre und 3 Monate.
6. SONSTIGES
6.1 Freistellungsbescheinigung
Der Bieter hat eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen.
Soweit dies nicht schon bei der Angebotsabgabe geschehen ist, hat der Bieter unverzüglich
nach Vertragsabschluss dem AG eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen
Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen und bei Ablauf der zeitlichen Geltung
unaufgefordert eine neue Bescheinigung nachzureichen. Der Bieter verpflichtet sich, jede
vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die Freistellungs-
bescheinigung dem AG unverzüglich anzuzeigen.
Liegt eine Freistellungsbescheinigung nicht vor oder wird eine vorgelegte Bescheinigung
widerrufen oder zurückgenommen, ist der AG berechtigt, die zu entrichtende Steuer vom
Werklohn einzubehalten.
6.2 Mindestlohngesetzt, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge für der Berufsgenossenschaft
Der Bieter erklärt, dass er allen Verpflichtungen zur Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes uneingeschränkt nachkommt. Insbesondere versichert der Bieter, das Mindestentgelt an seine Mitarbeiter und die Beiträge an die Sozialkassen (SOKA-BAU usw.) nach den einschlägigen Tarifverträgen zu zahlen und darauf zu achten, dass diese Verpflichtungen auch die von ihm gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B zulässigerweise beauftragten Nachunternehmer erfüllen. Der Bieter stellt den AG von etwaigen Ansprüchen von Behörden, Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften, berufsständigen Vereinigungen und Verbänden frei, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Bieters oder der von diesem beauftragten Nachunternehmer nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz gegenüber dem AG geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 AÜG.
Der Bieter versichert, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zur Berufsgenossenschaft in der Vergangenheit eingehalten hat und auch in Zukunft einhalten wird.
Der Bieter ist verpflichtet, dem AG mit jeder Abschlagsrechnung, sowie mit der Schlussrechnung
jeweils
eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen der Sozialversicherungen über die Erfüllung der Zahlungspflichten zum gesamten Sozialversicherungsbeitrag und einen Zahlungsnachweis der Berufsgenossenschaft über die abzuführenden Beiträge zur Unfallversicherung einzureichen.
Stellt der Bieter die vorgenannten Unterlagen dem AG nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist der AG berechtigt, bis zu deren vollständigem Vorliegen einen Einbehalt vom Werklohn
in der Höhe vorzunehmen, die einer möglichen Inanspruchnahme des AG durch Sozialversicherungsträgern und / oder Berufsgenossenschaften entspricht. Im Zweifel soll die angemessene Höhe des Einbehalts durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festgelegt werden.
Kommt der Bieter den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und dem Bieter nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag zu kündigen.
Der Bieter erteilt dem AG nach Vertragsabschluß eine Vollmacht zur Einholung von Auskünften und insbesondere Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der SOKA-Bau und für den NU zuständigen Berufsgenossenschaft.
6.3 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Der Bieter trägt sowohl bei dem Einsatz eigener Mitarbeiter, wie auch bei dem gemäß § 4 Abs. 8
VOB/B zulässigen Einsatz von Nachunternehmern die volle Verantwortung in rechtlicher und
wirtschaftlicher Hinsicht, dass bei der Baumaßnahme keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt werden
und keine Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung geleistet wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitskräfte, auch
eventueller Nachunternehmer über sämtliche behördlichen Genehmigungen verfügen und
entsprechend versichert sind und keine Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vorliegen. Der Bieter hat dies dem AG auf Verlangen
nachzuweisen. Sollte der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstoßen, ist der AG
vorbehaltlich weitergehender Rechte befugt, ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung der
betreffenden Verpflichtungen mit Kündigungsandrohung zu setzen und ihm nach fruchtlosem
Fristablauf den Vertrag zu kündigen.
Diese allgemeinen Vorbemerkungen sind vom Bieter zu unterschreiben. Bei Auftragserteilung werden
sie Vertragsbestandteil. Bei fehlender Unterschrift wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Ort, Datum Unterschrift/Stempel
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
Ausführungsbeschreibung Rüttelbettfliesen Rüttelboden-/fliese
Der Leitfaden Rüttelboden ist Bestandteil der Baubeschreibung und bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen
• Die Verlegerfirma ist im Vorfeld Lidl mitzuteilen und von Lidl freizugeben
• Lidl ist vor Ausführung ein Fugen-/Verlegeplan zur Abstimmung vorzulegen
• Fußbodenaufbau inkl. Fugenausbildung geeignet für die Belastung mit Flurförderfahrzeugen
(mind. 10 kN/m²)
• Nach Verlegung Durchführung einer fachgerechten Zementschleierentfernung nach Herstellerangaben, inkl. Protokollierung des Fabrikats und der verbrauchten Menge durch Fachfirma
• Ebenheit des fertigen Rüttelbodens gem. DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3. Treppenartige Höhendifferenzen zwischen benachbarten Fliesenkanten max. 1 mm. (handwerkliche Verlegetoleranz inkl. Materialtoleranz)
• Längs der Streckenführung der Fugenprofile zulässige Überzahnhöhe max. 0,5 mm. Zulässige Verschiebungen des
Fugenbildes bei einer Bezugslänge von 1 m max. 4 mm, bei Bezugslänge von 4 m max. 10 mm, bei Bezugslänge von 10 m
max. 12 mm. Überprüfung kann mittels Schnurschlag vom Fugenprofil zum nächstliegenden Profil erfolgen
• Einbau einer 2–3-teiligen Sauberlaufzone (je nach Größe der Matte) mit Bodeneinlauf im Eingangsbereich
• Trennung Belagswechsel Fliesen/Pflaster unterhalb der Vorderkante der äußeren Schiebetüren mit Edelstahlschiene
• An der Rampenkante (Absturzkante) am äußeren Sektionaltor ist eine schwarz/gelbe Fliesenreihe einzubauen
• Einlagerung von Ersatzfliesen auf einer Europalette im F-30 Raum
• Nach Verlegung des Rüttelbodens wird durch Lidl ein Gutachter beauftragt zur Qualitätsprüfung (Biegezugfestigkeit und
Druckfestigkeit mittels Bohrkernprüfung). Dadurch beschädigte Fliesen sind vom AN zu tauschen
Bodentank ExitGate und HGA
• Bei der Verlegung des Rüttelbodens sind im Bereich der SCO-Kassen und beim HGA ein Bodentank einzubauen
• Lieferung und Montage durch den Elektriker in Abstimmung mit dem Fliesenleger (Höhe)
• Fabrikat Bodentank System 2008-B, BS Steckdosensystemtechnik GmbH, Ausführung leer ohne Einsätze
Sockelfliesen
h = 10 cm aus Bodenfliesen geschnitten: Kassenraum, Besprechungs- und Personalraum, Pumi,
Umkleideräume
• Hersteller Fliesen gem. Hersteller- und Lieferantenliste
Feuchtemessung Bodenplatte
• Eine Messung der Restfeuchte der Bodenplatte ist nur dann erforderlich, sofern keine zus. Abdichtungssystem gem. DIN
18533 auf OK Bodenplatte erforderlich ist. Die zweilagige PE-Folie gilt hierbei nicht als Abdichtung.
HINWEIS Bodenfliesen:
• Hersteller Fliesen gem. Hersteller- und Lieferantenliste
• Trennung Fliesen Verkauf und Backvorbereitung unterhalb Brotregal (Übergang R9/R10), ansonsten Trennfugen und Übergänge unterschiedlicher Bodenfliesen jeweils unterhalb Türblatt
• Fliesen des gleichen Kalibers sind zu verwenden
• Sollten unterschiedliche Kaliber von R9/R10 Fliesen nicht vermeidbar sein, sind Maßabweichungen im Vorfeld zu prüfen und bei der Verlegung zu Berücksichtigen
• Beginn der R10 Fliesen an der Kassensperre (Zugang zur Backnische) beginnen um Verschiebungen der unterschiedlichen Kaliber optisch zu minimieren
• Verlegung im Läuferverband (Halbverband) Trennung Bodenfliesen R9 / R10 (unterhalb Brotregal)
Fliesenverlegung von Bodenfliesen
Rüttelboden:
• Systemaufbau (von oben nach unten):
• Bodenfliese 30 x 30 cm
• Kontaktschicht
• Bettungsmörtel (generell CT-C25-F4, jedoch mind. ≥ CT-C20-F3, h= ≥ 6 cm)
• 2-lagige PE-Folie mit ausreichender Stoßüberlappung i.d.R. ca. 15 cm
• Dehnfugenprofil
• Stahlbetonbodenplatte mit Abdichtung (gem. Statik, h=mind. 20 cm), schwindarmer Beton, Alter Bodenplatte bei Verlegung mind. 4 Wochen, frei von haftungsmindernden Bestandteilen
• Verfahren:
• Untergrundvorbereitung: reinigen der Bodenplatte vor Verlegung (abkehren)
• Bettungsmörtel: Zementestrich generell CT-C25-F4, jedoch mind. ≥ CT-C20-F3; ortsgemischter Estrich (mit Betonpumpe) ist zu bevorzugen. Alternativ kann nach Rücksprache und Freigabe durch Lidl auch werksgemischter Estrich verwendet werden. Silo Werktrockenmörtel sind auszuschließen
• Soll-Schichtdicke des Bettungsmörtels beträgt mind. 60 mm
• Trennfugen gem. Fliesenspiegel (s.a. Beschrieb Trennfugen/Übergänge)
• Vorverdichtung unmittelbar vor Verlegung
• Flüssige Kontaktschicht vor Ort gemischt als Haftschlämme (z.B. polymermodifiziert), Aufbringung mit Zahnspachtel (4-6 mm) direkt vor Verlegung der Fliesen (generell sind einzusetzende Materialien aufeinander abzustimmen)
• Kontaktschicht in gepuderter Variante ist auszuschließen
• Verlegung:
• Verlegung im Läufer-/Halbverband 30 x 30 cm
• Feldbegrenzung durch Dehnfugenprofile aus PVC
• Entlang Dehnfugenprofile werden abwechselnd halbe und ganze Fliesen verlegt
• Rütteln der verlegten Flächen in mehreren Gängen (innerhalb von 1-1,5 h)
• Verfugung mit Zement-Quarzsand-Gemisch, Farbe zementgrau
• Qualitätsprüfung durch einen von Lidl beauftragten Gutachter
• Entnahmestellen durch den AN nachträglich kraftschlüssig mit geeignetem, schwindarmem Zementmörtel und neuer ganzer Fliese verschließen
Druckfestigkeit:
• Bestimmung der Festigkeit des verlegten Zementestrichs im Alter von 28 Tage an aus dem Bauwerk entnommenen Bohrkernen (Innendurchmesser 50 mm)
• Bohrkerne an mind. 5 Stellen (3x VK, 2x Lager) durch Gutachter oder AN (im Beisein Gutachter) mit wassergekühlter Diamantbohrkrone entnommen
Abnahmekriterien für Estrichgüte CT-C20-F3:
Druckfestigkeit für Zementestrich
• 70% von 20 N/mm² = mind. 14 N/mm² für den Mittelwert und
• 60% von 20 N/mm² = mind. 12 N/mm² für jeden Einzelwert
Biegezugfestigkeit für Zementestrich
• 70% von 3 N/mm² = mind. 2,1 N/mm² für den Mittelwert und
• 60% von 3 N/mm² = mind. 1,8 N/mm² für jeden Einzelwert
Abnahmekriterien für Estrichgüte CT-C25-F4:
Druckfestigkeit für Zementestrich
• 70% von 25 N/mm² = mind. 17,5 N/mm² für den Mittelwert und
• 60% von 25 N/mm² = mind. 15 N/mm² für jeden Einzelwert
Biegezugfestigkeit für Zementestrich
• 70% von 4 N/mm² = mind. 2,8 N/mm² für den Mittelwert und
• 60% von 4 N/mm² = mind. 2,4 N/mm² für jeden Einzelwert
Haftzugfestigkeit
• Bestimmung Haftzugfestigkeit in Anlehnung an DIN EN 1542 direkt am Bauwerk
• Bodenfliese und Estrich mit dünner Diamantscheibe und Winkelschleifer bis zu einer Tiefe von
mind. 20 mm trocken auf Größe 50 x50 mm anschneiden
(durch Gutachter oder im Beisein des Gutachters durchAN)
• Quadratischer Stahlstempel 50 x 50 mm mit geeignetem Kleber auf Fliesenoberfläche zwischen einzelnen
Schnitten aufkleben
• Bestimmung der Haftzugfestigkeit auf Baustelle nach Erreichen der Kleberfestigkeit mit digitalem,
kalibrierten und geeichtem Haftzugmessgerät
• Abnahmekriterien Haftzugfestigkeit - ≥ 0,6 N/mm² für den Mittelwert und ≥ 0,5 N/mm² für jeden Einzelwert
Trennfugen/Übergänge
• Eine Längs-Trennfuge im Verkaufsraum unterhalb späterer Regalierung (Anpassung an den jeweiligen Einrichtungsplan),
sowie in Verlängerung der Backnische. Sofern Gründe gegen die Umsetzung von nur einer Längsfuge sprechen, sind in Abstimmung mit dem Rüttelbodenleger und Lidl zwei Trennfugen umzusetzen. Für Typ 1700 sind aufgrund der VK-Breite grundsätzlich zwei Längsfugen einzuplanen.
• Querfugen im max. Abstand um ein Verhältnis von 1:1,5 zu erreichen, max. Feldgröße ca. 155 m², quadratischer Zuschnitt der einzelnen Felder
• In allen Türdurchgängen und in der Wandöffnung (Reservefläche) Verkaufsraum/Backnische sind ebenfalls Trennfugen vorzusehen
• Übergang R9 Verkaufsraum zu R10 Backnische erfolgt unterhalb Brotregal (durchgehend verlegt)
• Übergang Fliesenboden/Wand mittels 1 cm starken Randdämmstreifen, dauerelastisch abgefugt.
Um das Einnisten von Schadnagern in der Dehnungsfuge zu verhindern, wird an den Stellen, an denen kein Rammschutz verbaut wird, z.B. unter MoPro, ein Stahlwinkel mit 20/20 mm auf die Dehnungsfuge geklebt
• Übergang Fußbodenaufbau TK-/NK-Zellen zur Lagerfläche ist aufgrund großer Temperaturunterschiede mittels jeweils 2 Reihen Stelconplatten voneinander zu trennen
Sauberlaufzone
• Im Eingangskoffer kommt eine Sauberlaufmatte zur Ausführung
• Gewicht ca. 15 kg/m², Belastbarkeit: ca. 40 kg/cm²
• Umsetzung der Größe je nach Eingangssituation und der folgenden Tabelle
Eingangskoffer / Fassade
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug 30 x 30 cm
• Sauberlaufmatte gem. aktueller Konditionen 3,00 x 3,00 m
Verkaufsraum
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm
Backvorbereitung
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm, Rutschfestigkeitsklasse R10
• Trennfuge von R10 Fliesen Bake-off zu R9-Fliesen des Verkaufsraums unterhalb
den Backregalen
Kassenraum
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm
• Sockelfliesen
Besprechungsraum
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm inkl. Sockelfliesen umlaufend
Umkleiden
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm inkl. umlaufend Sockelfliesen
Personalraum
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm inkl. umlaufende Sockelfliesen
Lager/Anlieferung
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm, Rutschfestigkeitsklasse R9 im Bereich
des bodenebenen Ausgussbeckens und vor den Kühlzellen Rutschfestigkeitsklasse R10
• Am Putzmaschinenstellplatz Bodenwanne mit Gitterrost, 1,60 x 1,20 m
F-30 Raum
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm, Rutschfestigkeitsklasse R9
WC Mitarbeiter / PUMI
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm
Optionales Kunden-WC
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm
Pfandlager
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm
Erschließungsbereich aus Parkebenen
Boden
• Bodenfliesen, Flakes, Feinsteinzeug, 30 x 30 cm (gem. Konditionen)
Ausführungsbeschreibung Rüttelbettfliesen
Ausführungszeitraum: 25.01.- 19.02.27
Ausführungszeitraum:
01 Rüttelbettfliesen
01
Rüttelbettfliesen
01.01 Eingangsbereich EG, Verkaufs und Lagerfläche OG
01.01
Eingangsbereich EG, Verkaufs und Lagerfläche OG