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Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Auftragnehmer-Bedingungen aci Gesellschaft für Projektentwicklung, Bauplanung und -management mbHAn St. Sebastian 4, 52146 Würselen
Telefon: 02405-48950
Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Auftragnehmer-Bedingungena) Angebotsbedingungensämtliche Geschäftsbedingungen (einschl. Zahlungsbedingungen) des NU haben keine Gültigkeitdie dem NU übergebenen Ausschreibungsunterlagen nebst den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme sind für den NU zur Angebotsbearbeitung ausreichend; sofern von ihm keine schriftliche Einschränkung zur Angebotsabgabe erfolgtdie Ausschreibung ist stets als beschränkte Ausschreibung anzusehen, die vom Auftraggeber frei verhandelt werden kannder NU hat eine Kostenbeteiligung von 1,7 % auf die Einheitspreise einzurechnen, womit der Auftraggeber Kosten für Energieverbrauch, Sanitäranlagen, Vorhaltung der vom Auftraggeber für notwendig befundenen Baustelleneinrichtung sowie einer Baufeinreinigung abdecktder NU hat den von ihm verursachten Bauschutt regelmäßig und fachgerecht zu entsorgender NU hat die Verantwortung dafür, dasser die Arbeiten fachgerecht und termingerecht durchführen kanner sämtliche von ihm hier eingesetzte Arbeitskräfte arbeits- und versicherungsrechtlich nach deutschem Recht einsetzen darfsein Unternehmen notwendige Bescheinigungen besitzt, die hier ausgeschriebenen Leistungen auszuführen, sowie Betriebshaftpflicht versichert istAllgemeine Nachunternehmerbedingungen1. Ausführungsunterlagender NU hat die Prüfungspflicht der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen. Falls der NU Abweichungen zwischen den übergebenen Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten feststellt, hat der NU schriftlich und rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen. Fehlende Planunterlagen sind vom NU schriftlich anzufordern. Bei Nichterfüllung der Hinweispflicht haftet der NU für den entstandenen Schadengrundsätzlich sind das kostenlose Vorlegen von Mustermaterialien durch den NU Pflicht, und diese müssen vom Auftraggeber freigegeben werden2. Durchführunggrundsätzlich hat der NU nach den neuesten anerkannten Regeln der Bautechnik, unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Auflagen, die vertraglich festgelegte Qualität herzustellenBedenken gegen den örtlichen Bautenstand und die von anderen Unternehmen erbrachten Vorleistungen hat der NU in Schriftform gemäß VOB dem Auftraggeber mitzuteilendie vom NU erbrachten Leistungen sind bis zu deren Abnahme durch den Auftraggeber vom NU zu schützen, dies gilt auch für Witterungs- und Frosteinflüsseder NU muss sämtliche seine Leistung betreffende Anträge, Abnahmen, Genehmigungen, Fachunternehmerbescheinigungen etc. kostenlos beistellender NU wird verpflichtet, dass zumutbares Parallelarbeiten mit NUs anderer Gewerke akzeptiert wird und aus dieser Gegebenheit keine Mehrkosten geltend gemacht werdender Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht geplanten Hindernissen oder Bauherreneinflüssen Termine für die Ausführung von NU-Leistungen zu verschieben, ohne dass hierdurch Ersatzforderungen des NU geltend gemacht werden können bzw. die geplanten Arbeitstage für die vom NU auszuführende Leistung vermehrt werdender NU hat einen qualifizierten und kompetenten Fachbauleiter nach LBO für die ihm vom Auftraggeber aufgetragene Leistung einzusetzen, der sich über alle die Baustelle betreffenden Punkte zu erkundigen hat und die gesetzlichen Pflichten auch nach der Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen hat. Der Name des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennenentstehen dem Auftraggeber, dem Bauherrn oder anderen Schäden durch die vom NU fehlerhaft oder fahrlässig falsch ausgeführten Leistungen, trägt der NU hierfür die Haftungder NU haftet uneingeschränkt während der gesamten Ausführungszeit bis zur förmlichen Abnahme/Teilabnahme für die von ihm erbrachten LeistungenVersicherungsschäden, die durch die vom Auftraggeber oder vom Bauherrn abgeschlossene Bauwesenversicherung abgedeckt sind, hat der NU unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Nach Verstreichen dieser Frist lehnt der Auftraggeber sämtliche Ersatzansprüche ab. Die Höhe der Entschädigung kann den von der Versicherung festgelegten Kostenrahmen nicht überschreiten3. Abnahmenhaben grundsätzlich förmlich zu erfolgen, wobei der NU eigenverantwortlich vor der förmlichen Abnahme für die Vollständigkeit seiner Leistung (einschl. Restarbeiten) sorgen muss4. Sicherheitsleistungeneine vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft ist vom NU innerhalb von 12 Werktagen nach Vertragsabschluss beim Auftraggeber einzureichenwährend der Gewährleistungszeit kann der Auftraggeber bis zu 10 % des Auftragswerts als Sicherheit einbehalten. Diese Sicherheiten können durch Bürgschaften abgelöst werden. Das Bürgschaftsmuster wird vom Auftraggeber vorgegeben5. Vergütung/Abrechnungder NU hat bei Aufmaß-Aufträgen eine prüffähige Abschlags- bzw. Schlussrechnung in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Die dazugehörigen Unterlagen wie Aufmaß etc. müssen gegenseitig anerkannt werdenSchlussrechnungen müssen spätestens 12 Tage nach Beendigung der Arbeiten des NU beim Auftraggeber eingereicht werden. Falls auch nach schriftlicher Aufforderung keine Schlussrechnung eingereicht worden ist, hat der Auftraggeber das Recht, eine Schlussrechnung für den NU zu erstellen und hierbei seinen Aufwand für die Rechnungserstellung in Anspruch zu nehmendie vereinbarten Einheitspreise bzw. Pauschalpreise, unter Berücksichtigung eventuell verhandelter Nachlässe, sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmegrundsätzlich sind sämtliche Nebenleistungen, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind, mit den Einheitspreisen bzw. Pauschalpreisen abgegoltendie Pauschalpreisprüfung obliegt dem NU und muss vor Auftragsbeginn von ihm durchgeführt werden6. Kündigungder Auftraggeber kann den Vertrag grundsätzlich nach § VOB/B kündigen und darüber hinaus hat er das Recht, bei Konkurs oder Anmeldung eines Vergleichs des NU den Vertrag über die Vorschriften des § 8 Nr. 2 VOB/B zu kündigen und ihm somit den Auftrag zu entziehen. D. h. wenn der Antrag auf Konkurseröffnung bzw. der Antrag auf Vergleichsverfahren gestellt ist, ist dies ein Kündigungsgrund durch den Auftraggeber7. Abtretung und ÜbertragungDer Bauherr darf auf eigenes Verlangen in die Verträge zwischen dem AG und dem AN eintreten, sofern der AG, aus welchen Gründen auch immer, aus den Verträgen ausscheidet.
Die Abtretung der Ansprüche der NU aus dem Auftrag ist ausgeschlossen. Er versichert, dass die von ihm eingebauten Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
8. Streitigkeiten und Gerichtsstandfalls der Auftraggeber mit dem Bauherrn Streitigkeiten mittels Schiedsgerichtsvereinbarung abhandeln möchte, ist der NU verpflichtet, sich diesem anzuschließen. Der Schiedsgutachter wird gemeinsam bestimmtder Gerichtsstand ist Aachen9. Gültigkeitsollte eine der Bestimmungen dieser Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührtDiese Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen werden anerkannt.
Ort: den,
Stempel & rechtsverbindliche Unterschrift
Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Auftragnehmer-Bedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen – Vertragsgrundlagen und technische Regelwerke Allgemeine Vorbemerkungen
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Dämm- und Estricharbeiten für das Bauvorhaben Welkenrather Straße 104, 52074 Aachen. Es gelten die nachfolgenden vertraglichen und technischen Grundlagen, soweit in den einzelnen Positionstexten nichts Abweichendes bestimmt ist.
Vertragsgrundlagen
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB, Teil C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), insbesondere:
ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“
ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“
Technische Regelwerke
DIN 18560 (Teile 1–7) „Estriche im Bauwesen“
DIN EN 13813 „Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche – Estrichmörtel und Estrichmassen – Eigenschaften und Anforderungen“
DIN EN 13163 „Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS)“
DIN EN 13165 „Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR/PIR)“
DIN EN 13967 „Bahnen für Bauwerksabdichtungen – Kunststoff- und Elastomerbahnen gegen Bodenfeuchte und Wasser“
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“
Ausführungshinweise
Alle Materialien sind entsprechend den geltenden Produktnormen zu liefern und durch Lieferscheine, Leistungserklärungen bzw. CE-Kennzeichnung nachzuweisen.
Die Verarbeitungs- und Einbauvorgaben der Hersteller sind einzuhalten.
Vor Beginn der Estricharbeiten ist der Untergrund auf Eignung, Ebenheit und Sauberkeit zu prüfen; Bedenken sind dem Auftraggeber gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Belegreife der Estriche ist vor Ausführung der Folgegewerke durch CM-Messung nachzuweisen.
Im Bereich von Rohrleitungen und Kabeln ist ein Höhenausgleich mittels gebundener Schüttung herzustellen, soweit in der jeweiligen Position nicht anders geregelt.
Abrechnung und Gewährleistung
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den Bestimmungen der VOB/C (ATV DIN 18299 und DIN 18353), soweit in den Positionstexten nichts Abweichendes geregelt ist. Mängelansprüche, Gewährleistungsfristen und sonstige Vertragsbedingungen richten sich nach VOB/B.
Allgemeine Vorbemerkungen – Vertragsgrundlagen und technische Regelwerke
01 Dämmung
01
Dämmung
01.__.0010 Wärmedämmung EG aus PUR-Hartschaum, d=16 cm, WLG 024 Liefern und fachgerechtes, schwimmendes Verlegen von Wärmedämmplatten aus PUR/PIR-Hartschaum (Polyurethan) im Erdgeschoss unter dem Estrich.
Material: PUR-Hartschaum-Dämmplatten nach DIN EN 13165Wärmeleitfähigkeit λ = 0,024 W/(mK) (WLG 024)Dicke: 16 cmDruckspannung bei 10 % Stauchung CS(10) ≥ 150 kPaBeidseitig kaschiert (z. B. Aluminiumverbundfolie), diffusionsdichtLose, schwimmende Verlegung, Stoßfugen versetzt und dicht gestoßenUmlaufender Randdämmstreifen gemäß AusführungsplanungAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Im Bereich von Rohrleitungen und Kabeln ist ein Höhenausgleich mittels gebundener Schüttung herzustellen, um eine ebene Aufstandsfläche für die Dämmung zu gewährleistenFläche: 206 m²
01.__.0010
Wärmedämmung EG aus PUR-Hartschaum, d=16 cm, WLG 024
206.00
m²
01.__.0020 Trittschalldämmung EG aus EPS-T, d=2 cm, WLG 040 Liefern und Verlegen von Trittschalldämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS-T) im Erdgeschoss unter dem schwimmenden Zementestrich gemäß DIN 18560-2 i. V. m. DIN 4109.
Material: EPS-T Trittschalldämmplatten nach DIN EN 13163Dicke: 2 cmWärmeleitfähigkeit λ = 0,040 W/(mK) (WLG 040)Dynamische Steifigkeit s′ ≤ 30 MN/m³Zusammendrückbarkeit c_B ≤ 5,0 mmTrittschallverbesserungsmaß ΔL_w ≥ 24 dBRohdichte ≥ 20 kg/m³Baustoffklasse mind. Euroklasse E (entspr. B1 nach DIN 4102)Schwimmende Verlegung, Stoßfugen dicht gestoßen, umlaufender RanddämmstreifenAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Im Bereich von Rohrleitungen und Kabeln ist ein Höhenausgleich mittels gebundener Schüttung herzustellen, um eine ebene Aufstandsfläche für die Dämmung zu gewährleistenFläche: 68 m²
01.__.0020
Trittschalldämmung EG aus EPS-T, d=2 cm, WLG 040
68.00
m²
01.__.0030 Wärmedämmung Treppenhaus, d=16 cm, WLG 035 Liefern und schwimmendes Verlegen von druckfesten Wärmedämmplatten (EPS 035 nach DIN EN 13163) im Bereich Treppenhaus unter dem Estrich.
Material: EPS-Hartschaum-Dämmplatten, druckfestWärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK) (WLG 035)Dicke: 16 cmLose, schwimmende Verlegung, Stoßfugen versetzt und dicht gestoßenUmlaufender Randdämmstreifen gemäß AusführungsplanungAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Im Bereich von Rohrleitungen und Kabeln ist ein Höhenausgleich mittels gebundener Schüttung herzustellen, um eine ebene Aufstandsfläche für die Dämmung zu gewährleistenFläche: 20 m²
01.__.0030
Wärmedämmung Treppenhaus, d=16 cm, WLG 035
20.00
m²
01.__.0040 Wärmedämmung OG 1/2, d=6 cm, WLG 035 Liefern und schwimmendes Verlegen von druckfesten Wärmedämmplatten (EPS 035 nach DIN EN 13163) im Bereich Obergeschoss 1/2 unter dem Estrich.
Material: EPS-Hartschaum-Dämmplatten, druckfestWärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK) (WLG 035)Dicke: 6 cmLose, schwimmende Verlegung, Stoßfugen versetzt und dicht gestoßenUmlaufender Randdämmstreifen gemäß AusführungsplanungAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Im Bereich von Rohrleitungen und Kabeln ist ein Höhenausgleich mittels gebundener Schüttung herzustellen, um eine ebene Aufstandsfläche für die Dämmung zu gewährleistenFläche: 782 m²
01.__.0040
Wärmedämmung OG 1/2, d=6 cm, WLG 035
782.00
m²
01.__.0050 Trittschalldämmung OG 1/2 aus EPS-T, d=2 cm, WLG 040 Liefern und Verlegen von Trittschalldämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS-T) im Bereich Obergeschoss 1/2 unter dem schwimmenden Zementestrich gemäß DIN 18560-2 i. V. m. DIN 4109.
Material: EPS-T Trittschalldämmplatten nach DIN EN 13163
Dicke: 2 cm
Wärmeleitfähigkeit λ = 0,040 W/(mK) (WLG 040)
Dynamische Steifigkeit s′ ≤ 30 MN/m³
Zusammendrückbarkeit c_B ≤ 5,0 mm
Trittschallverbesserungsmaß ΔL_w ≥ 24 dB
Rohdichte ≥ 20 kg/m³
Baustoffklasse mind. Euroklasse E (entspr. B1 nach DIN 4102)
Schwimmende Verlegung, Stoßfugen dicht gestoßen, umlaufender Randdämmstreifen
Ausführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)
Im Bereich von Rohrleitungen und Kabeln ist ein Höhenausgleich mittels gebundener Schüttung herzustellen, um eine ebene Aufstandsfläche für die Dämmung zu gewährleistenFläche: 83 m²
01.__.0050
Trittschalldämmung OG 1/2 aus EPS-T, d=2 cm, WLG 040
83.00
m²
01.__.0060 Wärmedämmung Dachgeschoss, d=2 cm, WLG 035 Liefern und schwimmendes Verlegen von druckfesten Wärmedämmplatten (EPS 035 nach DIN EN 13163) im Dachgeschoss unter dem Estrich.
Material: EPS-Hartschaum-Dämmplatten, druckfest
Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK) (WLG 035)
Dicke: 2 cm
Lose, schwimmende Verlegung, Stoßfugen versetzt und dicht gestoßen
Umlaufender Randdämmstreifen gemäß Ausführungsplanung
Ausführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)
Im Bereich von Rohrleitungen und Kabeln ist ein Höhenausgleich mittels gebundener Schüttung herzustellen, um eine ebene Aufstandsfläche für die Dämmung zu gewährleistenFläche: 20 m²
01.__.0060
Wärmedämmung Dachgeschoss, d=2 cm, WLG 035
20.00
m²
02 Estrich
02
Estrich
02.__.0010 Zementestrich Flur/Treppenhaus, d=6,5 cm, CT-C25-F4 Herstellen eines schwimmenden Zementestrichs im Bereich Flur/Treppenhaus auf der vorhandenen Dämmschicht gemäß DIN 18560-2.
Estrichmörtel: Zementestrich CT nach DIN EN 13813Festigkeitsklasse: CT-C25-F4 (Druckfestigkeit ≥ 25 N/mm², Biegezugfestigkeit ≥ 4 N/mm²)Schwimmende Verlegung auf Trenn-/DämmschichtAllseitig umlaufender Randdämmstreifen zur Trennung von aufgehenden BauteilenAusbildung erforderlicher Bewegungsfugen gemäß AusführungsplanungOberfläche abgezogen und zum Belegen vorbereitetDicke: 6,5 cmAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Fläche: 140 m²
02.__.0010
Zementestrich Flur/Treppenhaus, d=6,5 cm, CT-C25-F4
140.00
m²
02.__.0020 Zementestrich Keller, d=6,5 cm, CT-C25-F4 Herstellen eines schwimmenden Zementestrichs im Kellerbereich auf der vorhandenen Dämmschicht gemäß DIN 18560-2.
Estrichmörtel: Zementestrich CT nach DIN EN 13813Festigkeitsklasse: CT-C25-F4 (Druckfestigkeit ≥ 25 N/mm², Biegezugfestigkeit ≥ 4 N/mm²)Schwimmende Verlegung auf Trenn-/DämmschichtAllseitig umlaufender Randdämmstreifen zur Trennung von aufgehenden BauteilenAusbildung erforderlicher Bewegungsfugen gemäß AusführungsplanungOberfläche abgezogen und zum Belegen vorbereitetDicke: 6,5 cmAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Fläche: 122 m²
02.__.0020
Zementestrich Keller, d=6,5 cm, CT-C25-F4
122.00
m²
02.__.0030 Feuchtigkeitssperre (Gefitas) Keller, nicht unterkellerter Bereich Liefern und Verlegen einer Feuchtigkeitssperre (z. B. Gefitas PE 3/300 oder gleichwertig) im nicht unterkellerten Bereich auf der vorhandenen Bodenplatte, zum Schutz gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit, vor Einbau von Dämmung und Zementestrich.
Material: schaumkaschierte Polyethylenfolie, Schaumrücken ca. 3,0 mm, PE-Folie ca. 200 µmProduktnorm: DIN EN 13967 (Bahnen für Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser)Bahnenbreite ca. 1,25 m, Überlappungen mit integriertem Butyl-Selbstklebeband dicht verklebtAnschlüsse an aufgehende Bauteile mittels Systemanschlussstreifen fachgerecht ausgeführtVerlegung auf der vorbereiteten Unterkonstruktion vor Einbau der Dämm-/EstrichschichtAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Fläche: 200 m²
02.__.0030
Feuchtigkeitssperre (Gefitas) Keller, nicht unterkellerter Bereich
200.00
m²
02.__.0040 Zementestrich Wohnungen, Heizestrich, d=7,5 cm, CT-C25-F4 Herstellen eines schwimmenden Zementestrichs als Heizestrich über Fußbodenheizung in den Wohnungen, auf der vorhandenen Dämmschicht, gemäß DIN 18560-2 und DIN EN 13813.
Estrichmörtel: Zementestrich CT nach DIN EN 13813Festigkeitsklasse: CT-C25-F4 (Druckfestigkeit ≥ 25 N/mm², Biegezugfestigkeit ≥ 4 N/mm²)Schwimmende Verlegung auf Trenn-/Dämmschicht über FußbodenheizungAllseitig umlaufender Randdämmstreifen zur Trennung von aufgehenden BauteilenAusbildung erforderlicher Bewegungs- und Feldbegrenzungsfugen gemäß AusführungsplanungDurchführung des Aufheizprotokolls gemäß Estrichnorm vor BelegreifeprüfungOberfläche abgezogen und zum Belegen vorbereitetDicke: 7,5 cmAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Fläche: 855 m²
02.__.0040
Zementestrich Wohnungen, Heizestrich, d=7,5 cm, CT-C25-F4
855.00
m²
02.__.0050 Zuschlag: Estrich-Beschleuniger für Belegreife nach 7 Tagen, d=7,5 cm Zugabe eines Erhärtungsbeschleunigers in den schwimmenden Zementestrich (CT-C25-F4) zur Verkürzung der Belegreifezeit auf ca. 7 Tage, bei einer Estrichdicke von 6,5-7,5 cm.
Zusatzmittel gemäß Herstellervorgaben und Estrichnorm (DIN EN 13813, DIN 18560)
Nachweis der Belegreife durch CM-Messung vor Belegarbeiten
Einhaltung der Verarbeitungs- und Dosierungsvorgaben des Herstellers
Die Festigkeitsklasse CT-C25-F4 des Estrichs darf durch den Zusatz nicht beeinträchtigt werden
Ausführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)
Fläche: 993 m²
02.__.0050
Zuschlag: Estrich-Beschleuniger für Belegreife nach 7 Tagen, d=7,5 cm
993.00
m²
02.__.0060 Zuschlag: Estrich-Beschleuniger für Belegreife nach 14 Tagen, d=6,5 cm Zugabe eines Erhärtungsbeschleunigers in den schwimmenden Zementestrich (CT-C25-F4) zur Verkürzung der Belegreifezeit auf ca. 14 Tage, bei einer Estrichdicke von (6,5 cm-7,5 cm).
Zusatzmittel gemäß Herstellervorgaben und Estrichnorm (DIN EN 13813, DIN 18560)
Nachweis der Belegreife durch CM-Messung vor Belegarbeiten
Einhaltung der Verarbeitungs- und Dosierungsvorgaben des Herstellers
Die Festigkeitsklasse CT-C25-F4 des Estrichs darf durch den Zusatz nicht beeinträchtigt werden
Ausführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)
Fläche: 993 m²
02.__.0060
Zuschlag: Estrich-Beschleuniger für Belegreife nach 14 Tagen, d=6,5 cm
O
993.00
m²
02.__.0070 Abfall- und Entsorgungskonzept – Gewerk Estricharbeiten Abfall- und Entsorgungskonzept – Gewerk Estricharbeiten
1. Ziel und Geltungsbereich
Dieses Abfall- und Entsorgungskonzept regelt den Umgang mit den bei den Dämm- und Estricharbeiten (Liefern und Verlegen von Wärme- und Trittschalldämmplatten aus PUR- und EPS-Hartschaum, Herstellen von Zementestrichen einschließlich Heizestrich, Verlegen von Feuchtigkeitssperren sowie Einbau von Randdämmstreifen und Estrichzusatzmitteln) anfallenden Bau- und Verpackungsabfällen. Ziel ist es, Abfälle bereits bei der Ausführung möglichst zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle getrennt zu sammeln sowie vorrangig einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zuzuführen. Das Konzept umfasst insbesondere Dämmstoffreste (EPS/PUR), Zementestrich- und Mörtelreste, Kunststofffolien (Feuchtigkeitssperren, Trennlagen), Randdämmstreifen- und Fugenbandreste sowie die hierbei anfallenden Verpackungsreste. Die Vorgaben gelten für eigene Mitarbeiter und für im Gewerk eingesetzte Nachunternehmer.
2. Abfallarten und vorgesehene Entsorgungswege
Dämmstoffreste (EPS-/PUR-Hartschaum, Verschnitt), AVV 17 06 04, getrennte Sammlung, stoffliche Verwertung/Recycling soweit möglich
Zementestrich-/Mörtelreste (ausgehärtet, Verschnitt), AVV 17 01 01, separater Bauschuttcontainer, Verwertung/Recycling
Kunststofffolien (PE-Feuchtigkeitssperren, Trennlagen, Schutzfolien), AVV 17 02 03, getrennt, Kunststoffverwertung
Randdämmstreifen-/Fugenbandreste, AVV 17 06 04 bzw. 17 09 04, getrennt, Sortierung/Verwertung
Verpackungsreste von Estrichzusatzmitteln/Beschleunigern (Gebinde, Kanister), AVV 15 01 02 bzw. ggf. 15 01 10*, getrennt, fachgerechte Entsorgung unter Beachtung der Herstellerangaben
Holz/Paletten/Verpackungsholz, AVV 17 02 01 bzw. 15 01 03, separater Holzbereich, Wiederverwendung/Verwertung
Papier und Kartonagen (Sackware, Verpackungen), AVV 15 01 01, getrennt, Papierrecycling
Gemischte Bau-/Verpackungsabfälle, AVV 17 09 04 / 15 01 06, nur soweit Trennung nicht möglich, Sortierung/Verwertung
Die endgültige Einstufung und der anzuwendende AVV-Schlüssel sind anhand der tatsächlich anfallenden Abfallzusammensetzung und des vorgesehenen Entsorgungsweges zu prüfen.
3. Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Dämmstoffe: Die Bestellung der Dämmplatten erfolgt mengengenau nach den aufgemessenen Flächen und Zuschnittsplänen, um Verschnitt zu minimieren. Verschnittreste werden, soweit geeignet, für kleinflächige Ergänzungen weiterverwendet.
Estrich: Die Mischmengen des Zementestrichs werden bedarfsgerecht nach Flächen- und Dickenaufmaß disponiert, um Restmengen zu vermeiden.
Zusatzmittel: Erhärtungsbeschleuniger und sonstige Zusatzmittel werden exakt nach Herstellervorgaben dosiert, um Restmengen zu minimieren. Verpackungsmaterial wird, soweit möglich, durch Mehrweg- und Rücknahmesysteme der Hersteller/Lieferanten vermieden oder reduziert.
4. Getrennte Sammlung auf der Baustelle
Für das Gewerk Dämm- und Estricharbeiten werden geeignete und eindeutig gekennzeichnete Sammelstellen bzw. Behälter eingerichtet. Folgende Abfallströme werden – soweit sie anfallen – getrennt erfasst:
Dämmstoffreste (EPS/PUR)
Zementestrich-/Mörtelreste
Kunststofffolien (Feuchtigkeitssperren, Trennlagen)
Randdämmstreifen-/Fugenbandreste
Verpackungsgebinde von Zusatzmitteln
Holz/Paletten
Papier/Karton
nicht vermeidbare Baustellenmischabfälle
Eine Vermischung verwertbarer Materialien mit Baustellenmischabfällen wird soweit möglich vermieden. Die Sammelstellen werden so organisiert, dass eine ordnungsgemäße Nutzung durch Mitarbeiter und Nachunternehmer gewährleistet ist.
5. Lagerung und Entsorgung
Die Abfälle werden bis zur Abholung geordnet und gegen Vermischung mit anderen Abfallarten geschützt gelagert. Die Entsorgung erfolgt über geeignete Entsorgungs- bzw. Recyclingunternehmen. Für verwertbare Abfälle wird grundsätzlich eine stoffliche Verwertung angestrebt (Dämmstoffe: Kunststoff-/Dämmstoffrecycling; Zementestrich/Mörtel: Bauschuttverwertung; Kunststofffolien: Kunststoffverwertung; Holz: Wiederverwendung bzw. geeignete Holzverwertung; Papier/Karton: Papierrecycling).
6. Dokumentation
Für die projektbezogene Dokumentation werden die relevanten Entsorgungs- und Verwertungsnachweise gesammelt. Dazu gehören insbesondere:
Wiege-, Abhol- und Lieferscheine
Entsorgungs- und Verwertungsnachweise
Rechnungen bzw. Leistungsnachweise der Entsorgungsunternehmen
bei Bedarf Fotodokumentation der getrennten Sammlung
Die Nachweise werden durch die Bauleitung bzw. den zuständigen Projektverantwortlichen gesammelt und für die Projektdokumentation aufbewahrt.
7. Verantwortlichkeiten und Kontrolle
Bauleitung/Polier: Verantwortlich für Umsetzung, Kennzeichnung und regelmäßige Kontrolle der Abfalltrennung im Bereich des Gewerks.
Mitarbeiter/Nachunternehmer: Verpflichtet, die vorgesehenen Sammelstellen zu nutzen und Abfälle entsprechend den gekennzeichneten Abfallströmen zu trennen. Unbekannte oder möglicherweise gefährliche Abfälle sind der Bauleitung zu melden und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
Nach Abschluss der Dämm- und Estricharbeiten werden die tatsächlich angefallenen relevanten Abfallströme und die zugehörigen Entsorgungs- bzw. Verwertungsnachweise für die Projektdokumentation zusammengestellt. Abweichungen vom Konzept werden dokumentiert.
8. Bestätigung
Hiermit wird bestätigt, dass die im Rahmen der Dämm- und Estricharbeiten anfallenden Abfälle entsprechend diesem Konzept möglichst vermieden, getrennt gesammelt und einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung zugeführt werden.
02.__.0070
Abfall- und Entsorgungskonzept – Gewerk Estricharbeiten
1.00
psch
02.__.0080 Zusammenstellung der QNG-Nachweise und Einreichung mit der Schlussrechnung Nach Beendigung der Dämm- und Estricharbeiten sind sämtliche für die Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlichen produktbezogenen Nachweise und Unterlagen der eingebauten Dämmstoffe, Estrichmörtel und sonstigen Materialien vollständig zusammenzustellen. Dazu gehören insbesondere:
Leistungserklärungen (DoP) und CE-Kennzeichnungen der verwendeten Bauprodukte
Umweltproduktdeklarationen (EPD) bzw. vergleichbare Nachhaltigkeitsnachweise der eingesetzten Materialien
technische Datenblätter und Prüfzeugnisse (z. B. zu Wärmeleitfähigkeit, Trittschallverbesserungsmaß, Brandverhalten)
Herstellerbescheinigungen zu Materialherkunft und Recyclinganteil, soweit verfügbar
Die zusammengestellten Unterlagen sind dem Auftraggeber zusammen mit der prüffähigen Schlussrechnung in vollständiger und geordneter Form einzureichen.
02.__.0080
Zusammenstellung der QNG-Nachweise und Einreichung mit der Schlussrechnung
1.00
psch
03 Vlyboden
03
Vlyboden
03.__.0010 Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens, für Bodenbelagarbeiten Abschneiden des überstehenden Randdämmstreifens bündig zur fertigen Belagsoberkante zur Vorbereitung der Bodenbelagarbeiten.
Fachgerechtes, sauberes Abschneiden des Randdämmstreifens entlang aller aufgehenden BauteileAusführung nach Fertigstellung des Estrichs und vor Beginn der BodenbelagarbeitenAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Länge: 940 m
03.__.0010
Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens, für Bodenbelagarbeiten
1,125.00
m
03.__.0020 Grundierung des vorbereiteten Untergrundes Grundierung des vorbereiteten Untergrundes zur Herstellung einer haftfähigen, saugfähigkeitsregulierenden und verfestigenden Oberfläche als Vorbereitung für weitere Spachtel- oder Klebearbeiten.
Material: geeignete Grundierung gemäß Herstellervorgaben und UntergrundbeschaffenheitVollflächiger, gleichmäßiger Auftrag entsprechend den Verarbeitungsvorgaben des HerstellersVorherige Prüfung des Untergrundes auf Eignung, Festigkeit und SauberkeitAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Fläche: 1020 m²
03.__.0020
Grundierung des vorbereiteten Untergrundes
1,020.00
m²
03.__.0030 Spachtelung des Untergrundes für Vinylbodenverlegung Spachtelung des geprüften und vorbereiteten Untergrundes zur Herstellung einer ebenen, belegreifen Oberfläche für die nachfolgende Vinylbodenverlegung.
Auftragen einer selbstverlaufenden, spannungsarmen Nivelliermasse in einer Schichtdicke von 0–3 mm gemäß HerstellerangabenGleichmäßiges Verteilen und Entlüften der SpachtelmasseNach vollständiger Trocknung: Glattschliff der Fläche zur Entfernung von Graten und UnebenheitenStaubfreies Absaugen der gesamten Fläche mit IndustriestaubsaugerBelegreife sicherstellen, keine Folgeleistungen vor FreigabeMaterial: spannungsarme, kunststoffmodifizierte Nivelliermasse (EC1/EC1+), geeignet für Vinylbeläge und den vorhandenen Untergrund; Hilfsstoffe nach HerstellerangabenAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Fläche: 1020 m²
03.__.0030
Spachtelung des Untergrundes für Vinylbodenverlegung
1,020.00
m²
03.__.0040 Liefern und Verlegen eines elastischen PU-Bodenbelages, vollflächig verklebt Lieferung eines elastischen Bodenbelages gemäß Vorgaben des Auftraggebers für die spätere vollflächige Verklebung.
Fachgerechtes Verlegen und vollflächiges Verkleben von elastischen Vinylplanken auf vorbereiteten, gespachtelten und belegreifen Untergründen.
Bereitstellung und Anlieferung eines hochwertigen Polyurethan-Bodenbelages (PU)Nutzschicht entsprechend Herstellerangaben für die BeanspruchungsklasseMaterialpreis max. 20,00 €/m² (reine Materialkosten des Bodenbelages)Aufbringen des vom Hersteller freigegebenen Dispersions- oder PU-Klebstoffes mittels geeignetem ZahnspachtelVerlegen der Vinylplanken im gewünschten Verlegemuster (unregelmäßiger Verband), passgenau und spannungsfreiAnwalzen der Fläche mit geeigneter Walze (mind. 50 kg), auch Randbereiche ausreichend anpressenHerstellung sauberer Anschlüsse an Türzargen, Wände, Einbauten und andere BauteileEntfernen überschüssiger KlebstoffresteMaterial: Klebstoff nach Herstellerfreigabe des Vinylboden-Herstellers, emissionsarm (mind. EC1/EC1+)Verlegung von bauseits gestelltem Vinylbelag (oder nach voriger Lieferposition)Ausführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Angebotener Bodenbelag: '..............................................'
Fläche: 1020 m²
03.__.0040
Liefern und Verlegen eines elastischen PU-Bodenbelages, vollflächig verklebt
1,020.00
m²
03.__.0050 Holzsockelleisten „Cube“, weiß, 16 x 40 mm, liefern und montieren Liefern und fachgerechtes Montieren von Holzsockelleisten, Ausführung „Cube“, Farbe weiß, 16 x 40 mm, gemäß Herstellervorgaben.
Passgenaues Zuschneiden der LeistenSauberer Anschluss an Innen- und AußeneckenDauerhafte Befestigung mittels geeigneter, nicht sichtbarer Befestigungsmittel (z. B. Klebemontage oder verdeckte Nagel-/Schraubbefestigung)Optisch einwandfreie Ausführung der Übergänge und Anschlüsse an Türzargen, Einbauten und andere BauteileAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Länge: 1125 m
03.__.0050
Holzsockelleisten „Cube“, weiß, 16 x 40 mm, liefern und montieren
1,125.00
m
03.__.0060 Dauerelastische Versiegelung von Sichtfugen an Türzargen Fachgerechtes Herstellen einer dauerelastischen Versiegelung von Sichtfugen an Türzargen.
Reinigung und Vorbereitung der FugenflächenEinbringen ggf. erforderlichen HinterfüllmaterialsAnschließendes Abdichten mit einer geeigneten, elastischen Dichtmasse (z. B. Acryl oder Silikon – nach Vorgabe des Auftraggebers)Gleichmäßige, hohlraumfreie und optisch einwandfreie Ausführung der VersiegelungFarbabstimmung der Dichtmasse gemäß Vorgabe bzw. passend zum BauteilAusführung und Abrechnung gemäß VOB/C (ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“)Menge: 51 Stk
03.__.0060
Dauerelastische Versiegelung von Sichtfugen an Türzargen
51.00
Stk
03.__.0070 Abfall- und Entsorgungskonzept – Gewerk Vinylbodenarbeiten Abfall- und Entsorgungskonzept – Gewerk Vinylbodenarbeiten
1. Ziel und Geltungsbereich
Dieses Abfall- und Entsorgungskonzept regelt den Umgang mit den bei den Vinylbodenarbeiten (Abschneiden von Randdämmstreifen, Grundieren und Spachteln des Untergrundes, Liefern und Verlegen des elastischen PU-Bodenbelages, Montage von Holzsockelleisten sowie dauerelastische Versiegelung von Sichtfugen) anfallenden Bau- und Verpackungsabfällen. Ziel ist es, Abfälle bereits bei der Ausführung möglichst zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle getrennt zu sammeln sowie vorrangig einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zuzuführen. Das Konzept umfasst insbesondere Vinylbelag- und Verschnittreste, Grundierungs- und Spachtelmassereste, Kleb- und Dichtmassereste, Holzsockelleistenreste sowie die hierbei anfallenden Verpackungsreste. Die Vorgaben gelten für eigene Mitarbeiter und für im Gewerk eingesetzte Nachunternehmer.
2. Abfallarten und vorgesehene Entsorgungswege
Vinylbelag-/PU-Belagreste (Verschnitt), AVV 17 02 03, getrennte Sammlung, Kunststoffverwertung/Recycling soweit möglich
Spachtel-/Nivelliermassereste (ausgehärtet, Verschnitt), AVV 17 01 01 bzw. 17 09 04, separater Bauschuttcontainer, Verwertung/Recycling
Grundierungs- und Klebstoffreste/-gebinde (Dispersions-/PU-Kleber), AVV 08 04 09* bzw. 08 04 10, getrennt, fachgerechte Entsorgung unter Beachtung der Herstellerangaben
Dichtmassereste (Acryl/Silikon, Kartuschen), AVV 08 04 09* bzw. 08 04 10, getrennt, fachgerechte Entsorgung unter Beachtung der Herstellerangaben
Holzsockelleisten-Verschnitt, AVV 17 02 01, separater Holzbereich, Wiederverwendung/Verwertung
Kunststofffolien/Verpackungsfolien, AVV 15 01 02, getrennt, Kunststoffverwertung
Papier und Kartonagen (Verpackungen), AVV 15 01 01, getrennt, Papierrecycling
Gemischte Bau-/Verpackungsabfälle, AVV 17 09 04 / 15 01 06, nur soweit Trennung nicht möglich, Sortierung/Verwertung
Die endgültige Einstufung und der anzuwendende AVV-Schlüssel sind anhand der tatsächlich anfallenden Abfallzusammensetzung und des vorgesehenen Entsorgungsweges zu prüfen.
3. Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Bodenbelag: Die Bestellung des Vinylbelages erfolgt mengengenau nach den aufgemessenen Flächen und Verlegeplänen, um Verschnitt zu minimieren. Verschnittreste werden, soweit geeignet, für kleinflächige Ergänzungen weiterverwendet.
Grundierung/Spachtelung: Die Mengen werden bedarfsgerecht nach Flächenaufmaß disponiert, um Restmengen zu vermeiden.
Kleb- und Dichtstoffe: Klebstoffe und Dichtmassen werden exakt nach Herstellervorgaben dosiert, um Restmengen zu minimieren. Verpackungsmaterial wird, soweit möglich, durch Mehrweg- und Rücknahmesysteme der Hersteller/Lieferanten vermieden oder reduziert.
4. Getrennte Sammlung auf der Baustelle
Für das Gewerk Vinylbodenarbeiten werden geeignete und eindeutig gekennzeichnete Sammelstellen bzw. Behälter eingerichtet. Folgende Abfallströme werden – soweit sie anfallen – getrennt erfasst:
Vinylbelag-/PU-Belagreste
Spachtel-/Nivelliermassereste
Grundierungs- und Klebstoffreste/-gebinde
Dichtmassereste
Holzsockelleisten-Verschnitt
Kunststofffolien/Verpackungsfolien
Papier/Karton
nicht vermeidbare Baustellenmischabfälle
Eine Vermischung verwertbarer Materialien mit Baustellenmischabfällen wird soweit möglich vermieden. Die Sammelstellen werden so organisiert, dass eine ordnungsgemäße Nutzung durch Mitarbeiter und Nachunternehmer gewährleistet ist.
5. Lagerung und Entsorgung
Die Abfälle werden bis zur Abholung geordnet und gegen Vermischung mit anderen Abfallarten geschützt gelagert. Die Entsorgung erfolgt über geeignete Entsorgungs- bzw. Recyclingunternehmen. Für verwertbare Abfälle wird grundsätzlich eine stoffliche Verwertung angestrebt (Vinylbelag/Kunststoffe: Kunststoffrecycling; Spachtelmasse/Mörtel: Bauschuttverwertung; Holz: Wiederverwendung bzw. geeignete Holzverwertung; Papier/Karton: Papierrecycling).
6. Dokumentation
Für die projektbezogene Dokumentation werden die relevanten Entsorgungs- und Verwertungsnachweise gesammelt. Dazu gehören insbesondere:
Wiege-, Abhol- und Lieferscheine
Entsorgungs- und Verwertungsnachweise
Rechnungen bzw. Leistungsnachweise der Entsorgungsunternehmen
bei Bedarf Fotodokumentation der getrennten Sammlung
Die Nachweise werden durch die Bauleitung bzw. den zuständigen Projektverantwortlichen gesammelt und für die Projektdokumentation aufbewahrt.
7. Verantwortlichkeiten und Kontrolle
Bauleitung/Polier: Verantwortlich für Umsetzung, Kennzeichnung und regelmäßige Kontrolle der Abfalltrennung im Bereich des Gewerks.
Mitarbeiter/Nachunternehmer: Verpflichtet, die vorgesehenen Sammelstellen zu nutzen und Abfälle entsprechend den gekennzeichneten Abfallströmen zu trennen. Unbekannte oder möglicherweise gefährliche Abfälle sind der Bauleitung zu melden und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
Nach Abschluss der Vinylbodenarbeiten werden die tatsächlich angefallenen relevanten Abfallströme und die zugehörigen Entsorgungs- bzw. Verwertungsnachweise für die Projektdokumentation zusammengestellt. Abweichungen vom Konzept werden dokumentiert.
8. Bestätigung
Hiermit wird bestätigt, dass die im Rahmen der Vinylbodenarbeiten anfallenden Abfälle entsprechend diesem Konzept möglichst vermieden, getrennt gesammelt und einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung zugeführt werden.
03.__.0070
Abfall- und Entsorgungskonzept – Gewerk Vinylbodenarbeiten
1.00
psch
03.__.0080 Zusammenstellung der QNG-Nachweise und Einreichung mit der Schlussrechnung Nach Beendigung der Vinylbodenarbeiten sind sämtliche für die Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlichen produktbezogenen Nachweise und Unterlagen des eingebauten Vinylbodenbelages, der verwendeten Spachtel- und Grundiermassen, Klebstoffe, Dichtmassen sowie sonstigen Materialien vollständig zusammenzustellen. Dazu gehören insbesondere:
Leistungserklärungen (DoP) und CE-Kennzeichnungen der verwendeten Bauprodukte
Umweltproduktdeklarationen (EPD) bzw. vergleichbare Nachhaltigkeitsnachweise der eingesetzten Materialien
technische Datenblätter und Prüfzeugnisse (z. B. zu Emissionsklasse, Nutzschicht, Brandverhalten)
Herstellerbescheinigungen zu Materialherkunft und Recyclinganteil, soweit verfügbar
Die zusammengestellten Unterlagen sind dem Auftraggeber zusammen mit der prüffähigen Schlussrechnung in vollständiger und geordneter Form einzureichen.
03.__.0080
Zusammenstellung der QNG-Nachweise und Einreichung mit der Schlussrechnung
1.00
psch