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TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN
zur Baumaßnahme als Teil des nachstehenden Leistungsverzeichnisses.
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Hostels in Heidelberg
Es ist die gesamte Elektroinstallation im Bereich Stark- und Schwachstrom zu erstellen.
Die Versorgung erfolgt über die Stadtwerke Heidelberg, über einen Niederspannungsanschluss.
Die Elektroinstallation wird in allen Bereichen herkömmlich, ohne BUS-Technik erstellt. Ausnahmen kann die Beleuchtung im EG und UG darstellen.
Bei einzelnen Positionen sind teilweise Leitfabrikate und Typen vorgeben, die eine Qualitätseinstufung ermöglichen sollen und auch anzubieten sind. Im Regelfall sind nachfolgend Positionen eingefügt, die ein gleichwertiges Produkt nach Wahl des Bieters abfragen.
Somit ist die Möglichkeit gegeben, ein Alternativfabrikat anzubieten zum dem Leitfabrikat.
Es ist auf jeden Fall eine gemeinsame Bemusterung der angebotenen sichtbaren Produkte und deren Zubehör mit dem Bauherrn, Architekten und Fachingenieur an der Baustelle durchzuführen. In dieser Bemusterung wird festgelegt, welche Fabrikate zur Verwendung kommen werden.
Insofern der Auftragnehmer die Wahl-Positionen gleichwertiger Fabrikate ausfüllt und in Anspruch nehmen möchte, ist er verpflichtet eine gemeinsame Bemusterung mit dem Bauherrn, Architekten und Fachingenieur an der Baustelle durchzuführen. In dieser Bemusterung wird festgelegt, welche Fabrikate zum Einbau gelangen werden. In jedem Fall ist zum Vergleich das ausgeschriebene Fabrikat mitzubemustern.
Die Kosten für die Bemusterung und die Beschaffung der Materialien zu diesem Termin sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Verkabelung fremder Gewerke
Die erforderliche Elektroverdrahtung für Einrichtungen im Bereich HLSK, Brandmeldetechnik / Sicherheitstechnik und IT ist mit durchzuführen.
Die einzelnen Kabel sind in die Schaltschränke, Steuer - und Regelschränke und den Feldgeräten einzuführen. Sind an den Feldgeräten Anschlusskabel vorhanden, endet die Elektroverdrahtung in einer Verteilerdose maximal 0,30 m vor dem Feldgerät.
Sowohl die verlegten Zuleitungen als auch die Anschlussleitungen der Feldgeräte (wenn vorhanden) sind abzumanteln und in die Verteilerdosen einzuführen!
Alle Feldgeräte müssen eindeutig beschriftet sein, in Verbindung und in Einklang mit einer dem Projekt zugeordneten Kabelzugliste, die von den entsprechenden Gewerken zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Arbeiten wie Anschlussarbeiten, Funktionstests und Teilinbetriebnahmen sind nicht im Leistungsumfang enthalten!
Ausnahme bildet hier die Zuleitung (en) von einer Spannungsversorgung (NSHV oder NSV). Diese Zuleitungen sind auf einen Schalt- oder Steuerschrank aufzulegen und die Funktionsfähigkeit ist mittels geeigneter Messgeräte festzustellen!
Die Inbetriebnahme, diese ist im Leistungsumfang enthalten, erfolgt ausschließlich mit dem HLSK - Monteur oder dem zuständigen Verantwortlichen des betreffenden Gewerkes und auf dessen Anweisung!
Alle Leitungen / Kabel sind beidseitig dauerhaft und lesbar zu beschriften, vorzugsweise mit auf den Zuglisten vorgegebenen Bezeichnungen.
Die Überprüfung der korrekten Beschriftung bei HLSK liegt im Verantwortungsbereich des Gewerkes.
Bauliche Nebenarbeiten
Aussparrungen und Durchbrüche sind bereits im Rohbau vorgesehen. In Ausnahmefällen können Bohrungen für die Leitungsdurchtritte durch Wände, insbesondere durch den Trockenbau, und Böden / Decken erforderlich werden.
Dies werden vom Auftragnehmer mit erstellen und nachstehend sep. beschrieben.
Diese sind nur so groß zu bohren, dass diese ohne weiteren baulichen Aufwand mittels Dämmung oder Brandschutzdämmung nach LAR geschlossen werden können.
Bei Bohrungen durch massive Wände (Mauerwerk oder Beton) oder durch Betondecken oder Betonböden ist vor Durchführung der Bohrungen die Freigabe durch die Bauleitung und einen Statiker einzuholen.
Stemmarbeiten sind strengstens untersagt
Es sind Bohreinrichtungen mit Absaugung zu verwenden. Der anfallende Schutt ist jeweils umgehend zu entfernen und abzutransportieren.
Es ist hierbei darauf zu achten, dass durch Aussparungen durch alle Decken oder Wände mit F30 bzw. F90 Anforderungen der Verschluss der Bohrungen so erfolgt, dass hierfür nichtbrennbares Material verwendet werden muss. Die Anforderungen der LAR sind strikt einzuhalten.
Ausführung
Durch die Vielzahl der Einrichtungen und Rohrleitungssysteme und die beengten Platzverhältnisse, ist die Einhaltung der vorgegebenen Leitungstrassen zwingend erforderlich. Hierzu erhält der Auftragnehmer einen entsprechenden Gesamt-Ausführungsplan. Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Forderungen einzuhalten, auf die anderen Gewerke Rücksicht zu nehmen und erforderlichenfalls Koordinationsgespräche in Verbindung mit der Bauleitung zu führen.
Hierbei steht eine Lösungsfindung unabhängig von eventuellen kostenbehafteten Umbauten unter Beibehaltung der vollumfänglichen Funktionalität im Vordergrung!
Allgemeine Hinweise
Gemäß VOB sind alle Nebenleistungen wie An- und Abtransport der Materialien und Werkzeuge, Gestellung der Werkzeuge, Gerüste und sonstiger Hilfsmaterialien und Transport-einrichtungen, Verpackungen, Versicherungen usw. Anfertigung der Ausführungs- und Montageunterlagen in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Bei Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer einen Satz Ausführungsunterlagen. Spätestens drei Wochen nach Auftragserteilung sind, wenn erforderlich und angefordert, nach Absprache vom Auftragnehmer der Bauleitung Montagepläne zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Baustelle nur nach den, von der Bauleitung genehmigten Plänen zu arbeiten. Die Beschaffung eventuell notwendiger behördlicher Genehmigungen ist Sache des Unternehmers.
Montageauslösungen, Fahrgelder und sonstige Zulagen für das Montagepersonal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet!
Überwachung der Bauausführung und Teilnahme an gemeinsamen Baubesprechungen, Messungen, Durchführungen von Funktionstests, einschl. notwendiger Parametrierungen, Einweisung des Bedienungspersonals des Auftragsgebers werden ebenfalls in den Einheitspreisen mit verrechnet.
Die Erstellung / Fertigung je Abschlagszahlung und bei der Schlussrechnung eines Aufmaßes und einer Aufmaß-Zusammenstellung, gemeinsam mit der Bauleitung sind bei einem Einheitspreis-Vertrag zwingend erforderlich und werden nicht gesondert vergütet.
Die Aufmaß-Zusammenstellungen und die Rechnungen sind kumuliert zu erstellen!
Nach Fertigstellung der Anlagen, sind Revisionszeichnungen entsprechend der tatsächlichen Ausführung zu fertigen. Einzureichen ist ein Satz farbiger Papierplot, auf DIN A 4 gefaltet in einem Ordner abgeheftet.
Weiterhin sind Schemen, Messungen, erforderlichenfalls Berechnungen, Beschreibungen, Einweisungs- und Abnahmeprotokolle, Errichterbescheinigungen sowie Sachverständigenabnahmeunterlagen, sofern Sachverständigenabnahmen gefordert waren, mit in den Ordnern zu verwahren.
Der Ordner erhält ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis!
Zusätzlich sind alle oben genannten Unterlagen (Grundrisse und Schemata in CAD-Technik als Datensatz, standardisierten DXF/DWG Format, alle anderen Unterlagen in marktüblichen, bearbeitbaren Dateiformaten) auf einer CD oder einem USB-Stick zu übergeben. Voraussetzung für die Grundrisse und Schemen hierfür ist, dass der Auftrag-nehmer diese Unterlagen bereits in CAD-Technik zur Verfügung gestellt bekommen hat.
Die einschlägigen UVV-Vorschriften sind strikt einzuhalten.
Dem Bieter ist anzuraten vor Abgabe des Angebotes sich über die "örtliche Situation" vertraut zu machen.
Sofern Grünflächen zu Lager-, Transport- oder Demontagezwecken beschädigt werden, sind diese nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
Auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen am Bau wird ausdrücklich hingewiesen. Sollte die Bauherrschaft hierzu ein Büro zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination beauftragen, sind den Anweisungen dieses Büros Folge zu tragen.
Alle hierzu erforderlichen Maßnahmen sowie die Umsetzung der Forderungen des SiGeKo sind vom Auftragnehmer ohne zusätzliche Kosten auszuführen bzw. Folge zu leisten. Vom SiGeKo geforderte Erklärungen und Einweisungen sind abzugeben.
Folgende Hinweise sind hierzu zu berücksichtigen:
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Baustelle während der Montagearbeiten der
Elektroinstallationen einen verantwortlichen deutschsprechenden Obermonteur zu besetzen, damit jederzeit eine Koordination für die Bauleitung und SiGeKo möglich ist.
- Die Baustelle ist durch den Auftragnehmer täglich gesäubert zu verlassen. Die eigene Baureinigung ist mit den Einheitspreisen vergütet. Dazu gehören auch die Abfuhr und Entsorgung des selbst mitgebrachten und erzeugten Abfalls.
- Eine Gefährdungsanalyse ist bei Beauftragung vorzulegen. (Bei allen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter ist dies gemäß Arbeitsschutzgesetz Pflicht).
TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
1 KG 440 Elektrische Anlagen
1
KG 440 Elektrische Anlagen
1.1 KG 442 Eigenstromversorungsanlagen
1.1
KG 442 Eigenstromversorungsanlagen
1.2 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1.2
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1.3 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1.3
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1.4 KG 445 Beleuchtungsanlagen
1.4
KG 445 Beleuchtungsanlagen
1.5 KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.5
KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.6 KG 449 Sonstiges
1.6
KG 449 Sonstiges
2 KG 450 Kommunikations,- sicherheits- und informationstechnsiche Anlagen
2
KG 450 Kommunikations,- sicherheits- und informationstechnsiche Anlagen
2.1 KG 452 Such- und Signalanlagen
2.1
KG 452 Such- und Signalanlagen
2.2 KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2.2
KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2.3 KG 457 Datenübertragungsnetze
2.3
KG 457 Datenübertragungsnetze
2.4 KG 459 Sonstiges
2.4
KG 459 Sonstiges
3 Besondere Bauleistungen
3
Besondere Bauleistungen
3.1 Baustelleneinrichtung, Lohnstunden und Sonstiges
3.1
Baustelleneinrichtung, Lohnstunden und Sonstiges
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